2014 Geschäftsbericht - Sicherheitsfonds BVG
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2014 Geschäftsbericht
Inhaltsverzeichnis Überblick für Eilige 4 1 Zuschüsse 6 2 Insolvenzleistungen 8 3 Fondsreserve 15 4 Arbeitgeberanschlusskontrollen 16 5 Sicherheitsfonds Liechtenstein 16 6 Zentralstelle 2. Säule 17 7 Verbindungsstelle 18 8 Aus der Tätigkeit der Organe 20 9 Anlagen 21 10 Beschwerden 21 11 Gesetzgebung 21 12 Organe der Stiftung 22 13 Kommentar zur Jahresrechnung 23 14 Jahresrechnung in Zahlen 24 15 Anhang zur Jahresrechnung 26 16 Bericht der Revisionsstelle 32 Gestaltung: www.neidhart-grafik.ch
Überblick für Eilige Ende 2014 konnten die Vorsorgeeinrichtungen auf das Aufgrund eines Beitrags in der Nachrichtensendung dritte sehr positive Anlagejahr in Folge zurückblicken. «10vor10» zu kontaktlosen Vorsorgeguthaben von Diese Situation darf aber nicht darüber hinwegtäu- Anfang 2014 verdoppelten sich die Anfragen bei schen, dass die Renditeaussichten aufgrund der sehr der Zentralstelle und blieben über das ganze Jahr tiefen Zinsen äusserst gedämpft sind. Damit bleiben für deutlich über Vorjahresniveau. Insgesamt liegen die die Vorsorgeeinrichtungen die Höhe der Leistungen bearbeiteten Anfragen im Jahr 2014 mit 33 857 etwa und ihre Finanzierung eine Herausforderung. 33% über dem Vorjahr. Per Ende 2014 verwaltete der Sicherheitsfonds 8 155 an ihn übertragene vergessene Dank des positiven Anlageergebnisses resultierte aus Guthaben über total 51,7 Mio. CHF von Personen, die der Erfolgsrechnung des Sicherheitsfonds für das Jahr das 75. Altersjahr überschritten haben. 2014 trotz der wesentlich höheren Insolvenzleistun- gen ein Überschuss von 39 Mio. CHF (Überschuss Vor- Der Sicherheitsfonds ist für den Bereich der berufli- jahr 25 Mio. CHF). Die Fondsreserve liegt per 31. De- chen Vorsorge die Verbindungsstelle zu den Mitglied- zember 2014 bei 802 Mio. CHF (Vorjahr 763 Mio. CHF). staaten der Europäischen Union und der EFTA. Seit Inkrafttreten der einschränkenden Bestimmungen Mit 3 513 erledigten Fällen wurde 2014 bei den Insol- über die Barauszahlung bei definitivem Verlassen der venzeingaben ein neuer Höchststand erreicht. Alleine Schweiz am 1. Juni 2007 wurden beim Sicherheits- die Leistungen an die Auffangeinrichtung stiegen fonds 30 374 Anfragen für die Abklärung der Sozial- um 10 Mio. CHF auf 34,7 Mio. CHF an. Für die mit versicherungspflicht in einem EU- oder EFTA-Staat 111,7 Mio. CHF höchsten Insolvenzleistungen seit eingereicht. Die Zahl der Anfragen ist 2014 auf 5 002 dem Jahre 2004 sind aber in erster Linie die von der (Vorjahr 4 597) angestiegen. In 4 371 Fällen hat der IGP-BVG-Stiftung übernommenen, nicht finanzierten Sicherheitsfonds das Ergebnis der Abklärungen im Rentenverpflichtungen von 41,7 Mio. CHF verantwort- Ausland erhalten und die antragstellenden Personen lich. Die IGP-BVG-Stiftung führt weitere Rentenvor- sowie deren Vorsorgeeinrichtungen entsprechend in- sorgewerke mit einer wesentlichen Unterdeckung, formiert. welche in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach vom Sicherheitsfonds zu übernehmen sein werden. Im ersten Halbjahr 2015 werden zudem in den beiden Stiftungsinsolvenzfällen Fortius und ACSMS grössere Vorschusszahlungen fällig werden, sodass auch in diesem Jahr wieder mit Insolvenzleistungen von über 100 Mio. CHF gerechnet werden muss. Die Finanzrechnung zeigt einen Anlagegewinn von 101,1 Mio. CHF (Vorjahr 57,6 Mio. CHF). Die Rendite lag bei 9,27% (Vorjahr 5,44%). Die Vermögensverwal- tungskosten (unter Einschluss der Kostenkennzahlen aus TER) betragen 0,13% (Vorjahr 0,20%). Der Verwaltungsaufwand des Sicherheitsfonds blieb mit 8 Mio. CHF praktisch auf Vorjahresniveau (7,9 Mio. CHF). Höheren Kosten bei der Durchführungsstelle auf- grund des Anstiegs bei den Geschäftsvorfällen stehen tiefere externe Rechtsverfolgungskosten gegenüber. Die Oberaufsichtskommission BV genehmigte im Au- gust 2014 auf Antrag des Stiftungsrates für das Be- messungsjahr 2015 die im Vergleich zum Vorjahr un- veränderten Beitragssätze des Sicherheitsfonds von 0,08% für die Zuschussleistungen infolge ungünstiger Altersstruktur respektive von 0,005% zur Finanzierung der Insolvenzleistungen und aller übrigen Aufgaben. Im Rechnungsjahr 2014 rechneten die Vorsorgeein- richtungen das Beitragsjahr 2013 ab, bei welchem für den Insolvenzbereich noch der höhere Satz von 0,01% zur Anwendung kam. 4 Überblick für Eilige
Kennzahlen 2014 2013 CHF CHF (in Mio.) (in Mio.) Beiträge für Insolvenzen / Übriges 69,9 68,8 Insolvenzen Insolvenzleistungen 111,7 58,0 Anpassung technische Grundlagen Rentenverpflichtungen 0,0 12,8 Rückzahlungen aus Insolvenzen –7,8 –4,0 Insolvenzen netto 103,9 66,8 Beiträge für Zuschüsse 112,6 93,5 Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur 122,0 106,4 Verwaltung Verwaltungskosten intern 7,1 6,7 Externe Rechtsverfolgung 0,5 0,8 Vermögen Vermögensanlagen 1 185 1 114 Vermögensertrag (exkl. Veränderung Wertschwankungsreserve) 101,1 57,6 Anlageerfolg Wertschriftendepot 9,27% 5,44% Kosten Vermögensverwaltung inkl. TER aus Kollektivanlagen 0,13% 0,202% Fondsreserve 802,1 762,9 Beitragssatz (Abrechnung jeweils im Folgejahr) Zuschüsse 0,08% 0,08% Insolvenzen 0,005% 0,01% Insolvenzfälle 3 513 3 416 Davon Stiftungsinsolvenzen 4 2 Durchschnittlich ausbezahlte Leistung pro Fall (CHF) 17 248 14 535 inkl. Stiftungsinsolvenzen (CHF) 29 184 16 239 Renten Anzahl ausbezahlte Renten 1 488 1 255 Rückstellung für Rentenleistungen (Mio. CHF) 288,6 260,3 Anfragen Zentralstelle 33 857 25 704 Anfragen Verbindungsstelle 5 002 4 597 Angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen Nach BVG registriert 1 862 1 944 Übrige, dem Freizügigkeitsgesetz unterstellte 596 639 Total angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen 2 458 2 583 Kennzahlen 5
1 Zuschüsse 1.1 Statistische Auswertung der Für das Bemessungsjahr 2013 sind aktuell noch einige Beitrags- und Zuschussabrechnungen wenige Abrechnungen ausstehend. Bei Abrechnungen grösserer Vorsorgeeinrichtungen werden Vorschuss- Die Statistik umfasst alle bis Ende März 2015 erle- zahlungen geleistet. Einbussen für den Sicherheits- digten Abrechnungen, aufgeteilt nach den Bemes- fonds entstehen somit keine. sungsjahren 1987 bis 2013. In der Betriebsrechnung (S. 24) sind die im Kalenderjahr effektiv abgerechne- ten Beiträge und Zuschussleistungen enthalten. Diese Abrechnungen können verschiedene Abrechnungspe- rioden betreffen. Die Abrechnungen für das Jahr 2014 werden erst Mitte 2015 fällig. Nach BVG Zuschüsse Bemessungs- koordinierte Löhne Altersgutschrift Beitrag wegen ungünstiger jahr pro rata BVG Zuschüsse Altersstruktur 1987 55 512 515 168 6 434 706 577 111 023 750 17 000 751 1988 59 051 604 491 6 844 659 961 118 103 214 18 719 710 1989 62 787 049 511 7 258 872 015 125 574 105 20 453 337 1990 68 574 088 153 7 917 468 059 27 429 660 22 041 180 1991 73 866 307 037 8 498 202 518 29 546 509 24 595 502 1992 78 647 784 406 9 100 820 062 31 459 131 27 163 574 1993 79 698 687 381 9 271 459 865 31 879 452 29 751 931 1994 80 735 713 851 9 418 407 853 32 294 301 30 741 857 1995 82 545 873 122 9 656 399 223 33 018 318 34 123 565 1996 83 529 328 534 9 773 192 443 33 411 726 36 095 246 1997 83 373 049 644 9 816 411 893 50 023 839 39 310 243 1998 84 080 585 679 9 942 095 261 84 080 587 41 993 132 1999 86 184 502 282 10 231 838 347 86 184 502 46 665 018 2000 88 895 449 288 10 561 698 228 44 447 724 51 019 447 2001 93 476 808 271 11 163 402 991 46 738 403 58 327 917 2002 96 150 597 900 11 511 388 048 48 075 299 63 605 723 2003 97 065 421 184 11 686 827 130 58 239 251 68 158 075 2004 98 396 033 321 11 911 629 248 59 037 621 72 792 052 2005 109 094 660 755 12 985 767 616 76 366 262 70 032 707 2006 112 692 610 984 13 435 794 747 78 884 827 75 749 628 2007 117 885 031 364 14 084 447 925 82 519 522 82 981 764 2008 123 014 503 750 14 705 309 202 86 110 153 86 448 102 2009 127 175 151 728 15 270 677 389 89 022 606 92 858 586 2010 129 008 990 816 15 564 343 914 90 306 293 98 035 126 2011 134 266 257 850 16 239 535 356 93 986 380 104 559 497 2012 137 531 029 650 16 690 590 265 96 271 720 112 909 147 2013 140 615 338 469 17 111 352 313 112 492 271 119 771 517 6 Beiträge und Zuschüsse
1.2 Abrechnung über die Beiträge und Leistungen für Zuschüsse und Entschädigungen (Art. 15 SFV) Die vom Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschuss- leistungen für ungünstige Altersstruktur nahmen aus- ser im Jahr 2005 kontinuierlich zu. Für das Bemes- sungsjahr 2013 liegen die Leistungen zum dritten Mal über 100 Mio. CHF. Als Gründe für die Zunahme kön- nen die generelle Zunahme der Leistungsgrundlagen (Masszahlen berufliche Vorsorge) und die Alterung der Gesellschaft genannt werden. Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur kön- nen von den Vorsorgeeinrichtungen nur dann direkt eingefordert werden, wenn der gesamte Personalbe- stand eines Arbeitgebers bei der Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist. Die Geschäftsstelle kontrolliert die geforderten Zuschussleistungen. Wenn nötig erfolgen Korrekturen, und zu viel ausgerichtete Zuschussleis- tungen aus den Vorjahren werden zurückgefordert. Für das Abrechnungsjahr 2013 erfolgten Korrekturen von netto 214 000 CHF zugunsten des Sicherheits- fonds. Für das Bemessungsjahr 2013 wurden bisher Beiträge für die Zuschussleistungen von 112,5 Mio. CHF abge- rechnet. Diesen Beiträgen stehen Zuschussleistungen von 119,8 Mio. CHF gegenüber. Weiter ist zu berück- sichtigen, dass auch die seit dem Jahr 2005 durch den Sicherheitsfonds abzugeltenden Kosten der AHV-Ausgleichskassen und der Auffangeinrichtung für die BVG-Anschlusskontrollen durch die Beiträge der registrierten Vorsorgeeinrichtungen zu finanzieren sind. Die durch den Beitrag für Zuschussleistungen abzudeckenden Ausgaben erhöhen sich damit um 6,7 Mio. CHF. Der Beitragssatz für die Zuschussleistun- gen wurde auf das Bemessungsjahr 2013 von 0,07 auf 0,08% der koordinierten Löhne erhöht. Beiträge und Zuschüsse 7
2 Insolvenzleistungen 2.1 Abrechnung über die Beiträge für Leistungen bei Insolvenz und für andere Leistungen (Art. 16 SFV) Die Beiträge für Insolvenz- und andere Leistungen bemessen sich aufgrund der reglementarischen Aus- trittsleistungen aller Versicherten und des mit zehn multiplizierten Betrages sämtlicher Renten gemäss Betriebsrechnung. Abrechnungspflichtig sind nicht nur die nach Art. 48 BVG registrierten Vorsorgeein- richtungen, sondern sämtliche Einrichtungen mit reglementarischen Leistungsversprechen. Die Bei- tragseinnahmen sind hier unter Berücksichtigung der Beitragssatzanpassungen kontinuierlich angestiegen. Für das Bemessungsjahr 2013 haben 2 619 Vorsor- geeinrichtungen Beiträge betreffend Insolvenzen und alle anderen Leistungen abgerechnet. In dieser Zahl eingeschlossen sind die Vorsorgeeinrichtungen des Fürstentums Liechtenstein. Insgesamt wurden Beiträge über 68,3 Mio. CHF abgerechnet. Von diesen Beiträgen entfielen 1,6 Mio. CHF auf die 596 dem Frei- zügigkeitsgesetz unterstellten, nicht nach Art. 48 BVG registrierten Einrichtungen. Seit dem Jahr 2000 wurden die folgenden Beiträge für Insolvenz- und andere Leistungen abgerechnet (Beiträge pro Bemessungsjahr im Verhältnis zu den Insolvenzleistungen in diesem Jahr): Bemessungs- Summe der regl. Summe der Insolvenzleistungen jahr Austrittsleistungen laufenden Renten Beitragssatz Beitrag Insolvenz netto 2000 263 314 641 532 15 748 272 238 0,03 126 242 195 76 905 304 2001 274 876 713 673 16 871 061 445 0,03 133 076 198 77 894 556 2002 289 468 589 689 17 748 755 319 0,03 140 086 796 101 435 915 2003 298 147 595 330 18 470 653 177 0,04 193 141 651 93 109 857 2004 307 659 902 336 19 443 521 365 0,04 200 838 046 116 241 113 2005 320 526 549 223 20 249 251 521 0,03 156 905 720 59 575 867 2006 334 218 854 199 21 026 845 205 0,03 163 346 193 75 913 437 2007 351 785 331 492 22 076 825 157 0,02 114 510 716 36 090 718 2008 366 733 684 570 22 863 108 659 0,02 119 072 955 51 686 345 2009 377 671 903 603 23 562 425 931 0,02 122 659 232 17 906 248 2010 391 218 727 090 24 247 212 525 0,02 126 738 085 55 704 573 2011 407 404 475 280 24 887 152 292 0,01 65 627 535 59 735 631 2012 421 220 810 338 25 580 727 390 0,01 67 645 450 44 093 370 2013 430 002 134 078 26 126 057 023 0,01 68 288 199 66 826 712 8 Insolvenzleistungen
2.2 Statistik der erledigten Insolvenzfälle Der Sicherheitsfonds erbrachte im Jahr 2014 Insolvenz- Im Jahr 2014 erfolgten zwei kleinere Nachzahlungen leistungen von 111,7 Mio. CHF. Damit lagen die Brutto- an insolvente Vorsorgeeinrichtungen. Auf die Anpas- leistungen um rund 40 Mio. CHF über dem Vorjahr. sungen bei den Rentenverpflichtungen wird in Kapitel Durch die Rückflüsse von 7,8 Mio. CHF resultierten 2.5 näher eingegangen. netto Leistungen von 103,9 Mio. CHF. Der kleine Anteil an sichergestellten ausserobliga- Der Hauptgrund für die nochmals deutlich angestie- torischen Leistungen von nur gut 5% zeigt, dass vor genen Insolvenzleistungen liegt in der Übernahme allem Versicherte von Branchen mit tieferen Löhnen der Rentenverpflichtungen aus dem Vorsorgewerk in den Genuss von Leistungen des Sicherheitsfonds Maag Zahnräder der IGP-BVG-Stiftung per Anfang kommen. Immerhin waren bei etwa einem Drittel der 2015, welche mit 41,7 Mio. CHF zu Buche schlugen bearbeiteten Dossiers von Sammel- und Gemein- (weitere Erläuterungen unter Kapitel 2.3). Daneben schaftseinrichtungen nicht nur reine BVG-Leistungen wurden aber auch an die Auffangeinrichtung um sicherzustellen. Die Leistungen sind im überobliga- 10,5 Mio. CHF höhere Leistungen erbracht. Die per torischen Bereich auf den versicherten Lohn bis zur Ende 2013 bestehenden Pendenzen bei den Eingaben anderthalbfachen BVG-Obergrenze beschränkt (Art. der Auffangeinrichtung konnten im Jahr 2014 bis auf 56 Abs. 2 BVG; 126 360 CHF für das Jahr 2014). In Ein- wenige Ausnahmen abgearbeitet werden. Da es sich zelfällen kam diese Grenze für die Sicherstellung von bei diesen Pendenzen vor allem um grössere und kom- Leistungen zur Anwendung. plexe Eingaben handelte, resultierten im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Leistungen pro bearbei- Die Branchenstatistik (Abb. 4) zeigt, dass etwa die tetem Dossier. Die Zahl der Eingaben der Sammel- und Hälfte der Eingaben das Gastgewerbe und die Bau- Gemeinschaftseinrichtungen blieb über die letzten branche betreffen, wobei die betroffenen Betriebe Jahre relativ konstant. Diese Eingaben lagen mit 1 819 im Gastgewerbe entsprechend den sichergestellten um 146 über Vorjahr (vgl. auch Abb. 1). Mit insgesamt Leistungen pro Fall (Abb. 5) deutlich kleiner sind. In 3 513 erledigten Eingaben wurde ein neuer Höchst- mehr als der Hälfte der Fälle mit Leistungen des Si- stand bearbeiteter Dossiers erreicht. cherheitsfonds wurde das Konkursverfahren gegen den Arbeitgeber mangels Aktiven eingestellt (Abb. 6). Anzahl Fälle Vorjahr Sichergestellte Vorjahr Art der Fälle Summe Versichertenkollektive 1 819 1 673 25 864 143 25 522 477 davon ausserobligatorisch 458 412 3 209 941 3 453 029 Stiftungen 2 0 284 500 Auffangeinrichtung 1 690 1 742 34 676 045 24 116 060 Total Auszahlungen brutto 3 511 3 414 60 824 688 49 638 537 ./. Rückzahlungen aus Liquidationen –7 756 276 –3 994 520 Übernahme neue Rentenverpflichtungen 2 2 41 718 860 5 833 382 Bildung Wertschwankungsreserve auf Rentenübernahmen 9 069 470 2 504 313 Anpassung technische Grundlagen Rentenverpflichtungen 0 12 845 000 Total Leistungen 3513 3 416 103 856 742 66 826 712 Insolvenzleistungen 9
Abb. 1 n Total erledigte Eingaben Insolvenzfälle n E ingaben Vorsorgeeinrichtung mehrerer Arbeitgeber (Anzahl Dossiers) (Art. 56 Abs. 3 BVG) n Eingaben Auffangeinrichtung BVG 3 500 2 800 2 100 1 400 700 0 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 Abb. 2 n Leistungen Insolvenzfälle (Leistungen und n Rückzahlungen Rückzahlungen in Mio. CHF) 140 120 100 80 60 40 20 0 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 2002 Trehag 32,6 Mio. CHF 2008 Friderici 7,8 Mio. CHF Ritex 12 Mio. CHF 2010 Rentnerkasse ASCOOP 30 Mio. CHF, 2003 Lötscher Gruppe 11 Mio. CHF Ostschweizer Rentnerpensionskasse Meier + Jäggi 9 Mio. CHF 11 Mio. CHF Systor 6 Mio. CHF 2011 PK-FIV 1,5 Mio. CHF 2004 Sammelstiftung Provitas 43,8 Mio. CHF 2013 SwissTex 5,8 Mio. CHF Meier + Jäggi 20 Mio. CHF 2014 IGP-BVG-Stiftung 41,7 Mio. CHF 2005 Centre Automobiliste Jan 5 Mio. CHF 2006 First Swiss Pension Fund 33 Mio. CHF 10 Insolvenzleistungen
Abb. 3 n Vorsorgeeinrichtung mehrerer Arbeitgeber Insolvenzfälle (Leistungen nach Art (Art. 56 Abs. 3 BVG) der Vorsorgeeinrichtung in Mio. CHF) n Auffangeinrichtung BVG n Stiftungsinsolvenzen 80 70 60 50 40 30 20 10 0 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 Abb. 4 Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen inkl. Auffangeinrichtung 2014 (Branchenstatistik) Transport Diverse Restauration Auto Dienstleistungen Bau Detailhandel Elektro / Maschinenbau / Textil Insolvenzleistungen 11
Abb. 5 Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen inkl. Auffangeinrichtung 2014 (durchschnittlich ausbezahlte Summe in CHF nach Branche) 1 Restauration 4 Detailhandel 7 Textil 10 Import / Export 2 Bau 5 Dienstleistungen 8 Treuhand 11 Druck / Papier 3 Elektro /Maschinenbau 6 Auto 9 Transport 12 Gesundheitswesen Abb. 6 Insolvenzfälle 2014 (Art der Zwangsvollstreckung) Auflösung von Amtes wegen Konkurs Diverse ordentliches Verfahren Wegzug Ausland Pfändung Konkurs summarisches Verfahren Konkurseinstellung mangels Aktiven 12 Insolvenzleistungen
2.3 Zu einzelnen Fällen 2.4 Verantwortlichkeiten Mit dem Vorsorgewerk Maag Zahnräder übernahm der Im Jahr 2014 konnten in zwei Stiftungsinsolvenzfällen Sicherheitsfonds von der IGP-BVG-Stiftung per Anfang Regelungen zur Erledigung von Verantwortlichkeits- 2015 ein erstes Rentenvorsorgewerk mit 280 Destinatä- ansprüchen mit einer Vergleichssumme über insge- ren. Unter Berücksichtigung der für diesen Anschluss samt gut 400 000 CHF gefunden werden. In einem Fall von der IGP übertragenen Mittel von 1,3 Mio. CHF resul- konnte mit dem Vergleich das laufende Gerichtsver- tiert auf der Basis der technischen Grundlagen des Si- fahren beendigt werden. In einem weiteren Fall re- cherheitsfonds ein Fehlbetrag von knapp 41,7 Mio. CHF. sultierte aus der Zwangsliquidation des Nachlasses Die IGP hatte das Vorsorgewerk Maag Zahnräder ihrer- eines ehemaligen Stiftungsrates eine Dividende über seits auf Anfang 2000 von der Pensionskasse der Maag 48 000 CHF. Zahnräder AG mit den technischen Grundlagen EVK 90 und dem technischen Zinssatz von 4% übernommen. Mit Urteil vom 2. Juli 2014 (9C_492/2013) hat das Bun- Die IGP übernahm verschiedene weitere Rentnervorsor- desgericht die Klage des Sicherheitsfonds gegen die gewerke, welche heute teilweise ebenfalls eine wesent- Revisionsstelle im Fall Ritex abgewiesen. Der Sicher- liche Unterdeckung ausweisen und nach Angaben der heitsfonds sah eine Haftung aufgrund eines Gutach- Stiftung und deren Experten nicht mehr saniert werden tens, welches die Revisionsstelle zur Zulässigkeit des können. Per Ende 2013 machten die Fehlbeträge bei Kaufs der Aktien der Ritex AG durch die Pensions- den Rentenvorsorgewerken der IGP (unter Einschluss kasse erstellt hatte. Das Bundesgericht stützte wohl des vom Sicherheitsfonds nun übernommenen Vorsor- grundsätzlich die Position des Sicherheitsfonds, dass gewerks Maag Zahnräder) auf der Basis der Grundlagen die Revisionsstelle den Aktienkauf auch auf die allge- der IGP (BVG 2010 PT 2010, 3%) rund 60 Mio. CHF aus. meinen Sicherheitsvorgaben nach BVG hätte prüfen Gegen die Aufhebung eines weiteren Vorsorgewerks müssen. Aufgrund einer sich aus den Strafakten er- durch die Stiftungsaufsicht und die Sicherstellung der gebenden Offerte des Stiftungsrats kam es aber zum Leistungen durch den Sicherheitsfonds reichte die IGP Schluss, dass eine allfällige Falschbegutachtung der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein (vgl. Revisionsstelle für den Schaden nicht kausal war. auch Ausführungen unter 10.). Mit Urteil vom 18. Dezember 2014 wies das Bundesge- Der zweite Fall mit der Übernahme einer Rentenleis- richt mit einer Ausnahme die Beschwerden sämtlicher tung betrifft die liquidierte Robusta Vorsorgestiftung. beklagter Parteien gegen die Verurteilungen im Ver- Ein Leistungsfall geht auf das Jahr 1996 zurück. Die antwortlichkeitsprozess zum First Swiss Pension Fund Stifterfirma hatte sich auf Anfang 1997 der Sarasura ab. Damit haften neben dem Stiftungsrat auch die Re- Sammelstiftung angeschlossen und die Stiftung war visionsstelle, der Experte und ein Vermögensverwalter 1998 liquidiert worden. Aufgrund des lange zurück- für einen Teil des Schadens in diesem Fall. liegenden Sachverhalts konnten zu diesem Anschluss- wechsel keine Unterlagen mehr gefunden werden. Bei den Eingaben für Versichertenkollektive wurden Nach der IV-Anmeldung im Jahre 2002 sprach die IV in 276 Fällen Leistungen von 3,5 Mio. CHF aufgrund der Person im Dezember 2007 Leistungen zu. Die ehe- missbräuchlicher Inanspruchnahme verweigert. Eine malige Rückversicherung der Robusta Vorsorgestif- Leistungsverweigerung erfolgt hauptsächlich bei Ein- tung hat dem Sicherheitsfonds das Rentendeckungs- gaben der Auffangeinrichtung, wenn diese etwa ei- kapital übertragen. Auf der Basis der Berechnungen nen Geschäftsinhaber einer GmbH für mehrere Jahre des Sicherheitsfonds verblieb ein Fehlbetrag von rückwirkend zwangsweise versichern musste, ohne 20 688 CHF. dass dieser die Beiträge für seine Versicherung im Bereich der beruflichen Vorsorge bezahlte. Zusätzlich Die Rückzahlungen lagen im Jahr 2014 mit 7,8 Mio. wurden Insolvenzforderungen von rund 1,5 Mio. CHF CHF über denjenigen des Jahres 2013 mit 4,0 Mio. CHF. abgewiesen (fehlende Voraussetzungen für die Leis- Die Rückzahlungen beruhen auf positiven Ergebnis- tungen und Überschneidungen von Versicherungs- sen bei der Veräusserung von Vermögenswerten der zeiten verschiedener Vorsorgeeinrichtungen). Wegen sich in Liquidation befindenden Vorsorgeeinrichtun- ungenügender Inkassos wurde in sieben Fällen ein Ab- gen. Darin enthalten sind auch die Ergebnisse aus der zug von total 135 500 CHF von den sicherzustellenden Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen Leistungen vorgenommen. gegenüber Personen, welche für die Zahlungsunfähig- keit der Vorsorgeeinrichtung ein Verschulden trifft. Grössere Rückzahlungen erfolgten in den Stiftungs- insolvenzfällen Utilitas (3,5 Mio. CHF), Vera Pevos (1,2 Mio. CHF) und Provitas (1,0 Mio. CHF). Insolvenzleistungen 13
2.5 Rentenverpflichtungen beim Sicherheitsfonds Die mit den Grundlagen BVG-2010-Generationentafeln und dem technischen Zinssatz von 2,5% berechneten Rentenverpflichtungen des Sicherheitsfonds belaufen sich per Ende 2014 auf rund 288,6 Mio. CHF. In diesem Wert sind die auf Anfang 2015 von der IGP-BVG-Stif- tung übernommenen Renten des Vorsorgewerks Maag Zahnräder (43,0 Mio. CHF) und die von der liquidier- ten Robusta Vorsorgestiftung übernommene Rente (166 000 CHF) enthalten. Auf den per Anfang 2014 bereits laufenden Renten konnte ein Sterblichkeits- gewinn von 1,4 Mio. CHF erzielt werden. Per 1. Januar 2015 zahlte der Sicherheitsfonds 1 488 Personen eine Rente aus. Dabei handelte es sich um 762 Altersrenten, 250 Invalidenrenten, 385 Ehegatten- renten und 91 Kinderrenten. 14 Insolvenzleistungen
3 Fondsreserve Die Aufgaben des Sicherheitsfonds werden grundsätz- Dank der positiven Entwicklung der Reserve in den lich im Ausgabeumlageverfahren finanziert. Während vergangenen Jahren konnte der Beitragssatz für die die Ausgaben für die Zuschüsse relativ gut vorausge- Insolvenzleistungen seit dem Bemessungsjahr 2004 sagt werden können, sind diese im Insolvenzbereich kontinuierlich von 0,04 auf aktuell noch 0,005% der aufgrund der Stiftungsinsolvenzfälle schwieriger ab- Freizügigkeitsguthaben und der mit 10 multiplizier- schätzbar. Die Insolvenzleistungen können von Jahr ten Rentenleistungen gesenkt werden. Mit dem erst- zu Jahr relativ stark schwanken (vgl. Abb. 2, S. 10). mals im Jahr 2015 einnahmenwirksamen Satz von Damit diese Schwankungen nicht unmittelbar auf 0.005% kann noch mit Beiträgen von rund 35 Mio. die Beitragssätze durchschlagen, verfügt der Sicher- CHF gerechnet werden. Aufgrund der für dieses Jahr heitsfonds über eine Fondsreserve. Zu beachten ist bereits bekannten höheren Insolvenzzahlungen von weiter, dass der Sicherheitsfonds eine relativ lange gut 70 Mio. CHF für die beiden Stiftungsinsolvenzfälle Reaktionszeit von gut zwei Jahren hat, bis Anpassun- ACSMS und Fortius werden auf der anderen Seite die gen bei den Beiträgen zu höheren Einnahmen führen. Insolvenzleistungen aller Voraussicht nach deutlich Auch diese zeitliche Komponente bei der Anpassung über 100 Mio. CHF zu liegen kommen. Damit wird die der finanziellen Situation spricht für eine Reserve. Fondsreserve tendenziell sinken, und mit der Beibe- Gestützt auf Art. 59 Abs. 4 BVG kann der Bund dem haltung des sehr tiefen Satzes von 0.005%, wie er für Sicherheitsfonds zur Überbrückung von Liquiditäts- das Bemessungsjahr 2015 beschlossen ist, wird sich engpässen Darlehen gewähren. dieser Trend fortsetzen. Die Fondsreserve ist seit dem Jahr 2001 relativ stark angewachsen und liegt aktuell über dem Zielwert des Stiftungsrats. Aufgrund des guten Anlageergebnisses stieg die Reserve trotz höherer Insolvenzleistungen auch 2014 weiter an und beträgt per Ende Jahr 802 Mio. CHF. Abb. 7 Verlauf Fondsreserve Sicherheitsfonds 1000 Mio. 800 Mio. 600 Mio. 400 Mio. 200 Mio. 0 ■ Fondreserve Fondreserve 15
4 Entschädigung der AHV-Ausgleichskassen und der Auffangeinrichtung für die Arbeitgeberanschlusskontrollen Die AHV-Ausgleichskassen überprüfen, ob die von ih- wurden vom Bundesamt für Sozialversicherungen nen erfassten Arbeitgeber einer registrierten Vorsor- vorgegeben. geeinrichtung angeschlossen sind. Bei Auflösung von Anschlussverträgen bei Sammel- und Gemeinschafts- Für die Anschlusskontrollen hat der Sicherheitsfonds einrichtungen kontrolliert die Auffangeinrichtung BVG die AHV-Ausgleichskassen im Berichtsjahr mit rund den Wiederanschluss dieser Vorsorgewerke. Seit dem 6,4 Mio. CHF (Vorjahr 6,2 Mio. CHF) entschädigt. Für Jahr 2005 entschädigt der Sicherheitsfonds die mit die Auffangeinrichtung BVG wurden für die Wieder- diesen Aufgaben beauftragten Stellen. Das Verfahren anschlusskontrolle gestützt auf Art. 56 Abs. 1 Bst. h und die Basis für die Entschädigung bei der Abrech- BVG im Berichtsjahr 383 418 CHF verbucht (Vorjahr nung der Ausgleichskassen mit dem Sicherheitsfonds 399 970 CHF). 5 Wahrnehmung von Aufgaben als Sicherheitsfonds für liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen Gestützt auf die Vereinbarung zwischen dem Schwei- ausschliesslich dem schweizerischen Recht und der zerischen Bundesrat und dem Fürstentum Liechten- Aufsicht der schweizerischen Behörden. stein stellt der Sicherheitsfonds seit dem Jahr 2007 die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen Die Zahl der dem Sicherheitsfonds angeschlossenen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrich- liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen liegt wie tungen des Fürstentums sicher und nimmt Aufgaben im Vorjahr bei 19. Diese haben mit dem Sicherheits- im Bereich der Zentralstelle 2. Säule wahr. Die Sicher- fonds zum siebten Mal Beiträge abgerechnet. 2014 stellung gilt nur für Personen, welche gegenüber wurden an eine liechtensteinische Sammelstiftung der AHV in Liechtenstein beitragspflichtig sind. Die für sechs Versichertenkollektive nach der Insolvenz liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen werden des Arbeitgebers Leistungen über 21 000 CHF sicher- zu den gleichen Bedingungen wie schweizerische gestellt. Der Sicherheitsfonds wird von der liechten- Vorsorgeeinrichtungen an den Sicherheitsfonds ange- steinischen Finanzmarktaufsicht periodisch über die schlossen. Der Sicherheitsfonds untersteht weiterhin Situation der Vorsorgeeinrichtungen informiert. 16 Arbeitgeberanschlusskontrollen / Sicherheitsfonds Liechtenstein
6 Zentralstelle 2. Säule 6.1 Eingegangene Anfragen und deren 6.2 Vergessene Guthaben Behandlung Seit Mitte 1999 haben über 370 000 Personen eine Als vergessene Pensionskassenguthaben werden Anfrage betreffend Guthaben aus beruflicher Vorsor- Guthaben von Personen im Rentenalter bezeichnet, ge bei der Zentralstelle eingereicht. Im Geschäftsjahr welche noch nicht beansprucht worden sind. Die Be- 2014 wurden 33 857 und damit gut 8 000 Anfragen rechtigten solcher Guthaben werden durch die Zen- mehr als im Jahr 2013 bearbeitet. Der Grund für die tralstelle aktiv gesucht. Für Personen, welche in der deutliche Zunahme bei den Anfragen liegt in einem Schweiz eine Altersrente aus der staatlichen Vorsor- Beitrag zu kontaktlosen Vorsorgeguthaben in der ge (erste Säule) beziehen, kann die Adresse über die Nachrichtensendung «10vor10» des Schweizer Fern- zuständigen Ausgleichskassen in Erfahrung gebracht sehens von Anfang 2014 und den verschiedenen werden. Nach Erhalt der Angaben durch die Aus- Folgesendungen zum Thema im In- und Ausland. gleichskassen orientiert die Zentralstelle auch hier die kontoführende Einrichtung sowie die anspruchs- Alle kontoführenden Einrichtungen (Vorsorgeeinrich- berechtigten Personen. Aktuell werden die Daten der tungen, Freizügigkeits- und Policenstiftungen) mel- neuesten Rentenjahrgänge für die Adresssuche bei den der Zentralstelle periodisch die bei ihnen vorhan- den Ausgleichskassen vorbereitet. denen vergessenen oder kontaktlosen Guthaben. Die beiden Datenbestände werden durch die Zentralstel- le mit den Anfragen verglichen. Bei einer möglichen Übereinstimmung einer Anfrage und der Kontomel- dung werden der Gesuchsteller und die kontofüh- rende Einrichtung orientiert. Diese Parteien regeln anschliessend die Weiterleitung des Guthabens nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bis Ende Februar 2015 hat die Zentralstelle für 136 000 Gesuchsteller total 205 000 mögliche Übereinstimmungen von Gut- haben aus beruflicher Vorsorge lokalisieren können. Der Anteil der Anfragen, bei welchen mindestens ein Konto gemeldet werden kann, lag im letzten Jahr mit 38,5% leicht unter dem Anteil im Jahr 2013 von 42%. Abb. 8 n Anfragen Anfragen und zugeordnete Guthaben pro Jahr n Verbundene Guthaben (inkl. vergessener Guthaben) 30 000 25 000 20 000 15 000 10 000 5 000 0 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 Zentralstelle 2. Säule 17
Gestützt auf Art. 41 Abs. 3 BVG haben die Freizügig- Bis Ende 2014 wurden dem Sicherheitsfonds von 51 keitseinrichtungen sämtliche Guthaben nach Ablauf Einrichtungen insgesamt 8 527 Guthaben übertragen. von zehn Jahren ab dem ordentlichen Rücktrittsalter Der überwiegende Teil der Guthaben stammt von an den Sicherheitsfonds zu überweisen. Der Sicher- der Auffangeinrichtung. Per Ende 2014 wurden vom heitsfonds erfüllt Ansprüche auf an ihn überwiesene Sicherheitsfonds 8 155 Guthaben über total 51,8 Mio. Guthaben weiter, bis die versicherte Person ihr 100. Al- CHF geführt. Die Guthaben werden mit dem von der tersjahr vollendet hat oder vollendet hätte. Anschlies- Auffangeinrichtung für die Freizügigkeitskonten ver- send sind die Ansprüche verjährt (Art. 41 Abs. 4 und wendeten Zinssatz verzinst. Im Jahre 2014 konnten 5 BVG). Soweit die Guthaben nicht geltend gemacht 125 Guthaben über insgesamt 1,5 Mio. CHF ausbezahlt werden, finanziert der Sicherheitsfonds aus diesen die werden. Zentralstelle 2. Säule (Art. 12a SFV). 7 Verbindungsstelle Seit Mitte 2002 ist der Sicherheitsfonds für den Be- 2 407 Personen waren nicht obligatorisch versichert reich der beruflichen Vorsorge Verbindungsstelle zu und konnten somit auch den obligatorischen Teil ihrer den Mitgliedstaaten der EU und der EFTA. Im Rahmen Freizügigkeitsleistung bar beziehen. Für 1 964 Anfra- des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwi- gen war aufgrund einer Unterstellung unter die So- schen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft zialversicherung im Ausreiseland der BVG-Anteil der und der Schweiz sind am 1. Juni 2007 einschränkende Freizügigkeitsleistung in der Schweiz zu blockieren. Bestimmungen über die Barauszahlung bei definiti- 384 Anträge waren Ende 2013 pendent, weil die zur vem Verlassen der Schweiz und der Ausreise in einen Bearbeitung notwendigen Unterlagen nicht vollstän- EU- oder EFTA-Staat in Kraft getreten. Aufgrund der dig eingereicht wurden. Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bul- garien und Rumänien gelten diese Bestimmungen seit In der EU besteht für Personen mit Versicherungszei- dem 1. Juni 2009 auch für Personen, welche in diese ten in mehreren Ländern im Leistungsfall ein beson- beiden Staaten ausreisen. deres Feststellungsverfahren zur Koordination der Versicherungen der betroffenen Länder. Die Schweiz Personen, welche die Schweiz Richtung EU bzw. EFTA nimmt aufgrund der bilateralen Verträge an diesem verlassen, können bei der Verbindungsstelle ein An- Verfahren teil, wobei in erster Linie die AHV involviert tragsformular für die Abklärung der Sozialversiche- ist. Vereinzelt wird jedoch auch der Sicherheitsfonds rungspflicht im entsprechenden Land einreichen. Die einbezogen. In diesem Fall werden die Daten der be- Verbindungsstelle übermittelt die Anfragen an die troffenen Personen mit den Kontomeldungen der Zen- zuständigen ausländischen Stellen, welche, bezogen tralstelle 2. Säule verglichen. Bei Übereinstimmung auf einen Stichtag, abklären, ob die antragstellen- werden die Formulare an die betreffende Einrichtung den Personen obligatorisch sozialversichert sind. Für weitergeleitet. Im Berichtsjahr hat die Verbindungs- Frankreich erfolgt die Abklärung durch die antragstel- stelle 109 (Vorjahr 150) sogenannte E-Formulare (E lende Person. Sobald die Verbindungsstelle das Abklä- 210, Mitteilung über Rentenbewilligung bzw. -ableh- rungsergebnis erhalten hat, informiert sie sowohl die nung) aus der EU beantwortet. antragstellende Person als auch die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge. Seit dem 1. Juni 2007 haben 30 374 Personen einen Antrag für die Abklärung der Sozialversicherungs- pflicht in einem EU- oder EFTA-Staat beim Sicher- heitsfonds BVG eingereicht. 2014 betrug die Zahl der eingereichten Anfragen 5 002 (Vorjahr 4 597). Bei 185 Anfragen erübrigte sich eine Abklärung der Sozial versicherungspflicht, da die Personen entweder vor dem 1. Juni 2007 aus der Schweiz ausgereist oder in einen Drittstaat gezogen waren bzw. ihr Gesuch wieder zurückgezogen haben. Die Verbindungsstelle hat in 4 371 Fällen (Vorjahr 3 132) das Ergebnis der Abklärungen der ausländischen Behörden erhalten. 18 Verbindungsstelle
Abb. 9 Anfragen bei der Verbindungsstelle 5 000 4 500 4 000 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 0 n Eingegangene Anfragen 09 10 11 12 13 n Erledigte Anfragen Abb. 10 Aufteilung der eingegangenen Anfragen nach Ausreiseland Übrige (9%) Österreich (4%) Deutschland (25%) Portugal (17%) Spanien (5%) Italien (17%) Grossbritannien (5%) Frankreich (18%) Verbindungsstelle 19
8 Aus der Tätigkeit der Organe 8.1 Stiftungsrat Ausschuss eine Ausbildungsveranstaltung zu den Auf- gaben des Sicherheitsfonds durchgeführt. An der ordentlichen Jahressitzung vom 2. April 2014 hat der Stiftungsrat die Jahresrechnung und den 8.2 Geschäftsleitender Ausschuss (GA) Jahresbericht für das Jahr 2013 genehmigt und die Beitragssätze für die Abrechnung mit dem Sicher- heitsfonds für das Jahr 2015 zuhanden der Oberauf- Der GA ist das geschäftsführende Gremium der Vereini- sichtskommission beschlossen. Für die Erbringung gung der Branchenverbände zur Durchführung des Si- der Zuschussleistungen wurde der Beitragssatz in cherheitsfonds. Er stellt die fachtechnische Beratung der der bisherigen Höhe von 0,08% der nach BVG pro rata Durchführungsstelle sicher und bestimmt deren Praxis. koordinierten Löhne beantragt. Beim Beitragssatz Zu seinen Kernaufgaben gehört die Prüfung der Tätigkeit für Insolvenz- und andere Leistungen wurde die im der Durchführungsstelle. Basis dazu ist deren regelmäs- Vorjahr beschlossene Senkung auf 0,005% der Frei- sige Berichterstattung über das Beitragswesen, laufende zügigkeitsleistungen und der mit zehn multiplizierten Insolvenzfälle sowie die Zen-tral- und die Verbindungs- Rentenzahlungen beibehalten. Mit den Einnahmen stelle. Der GA nimmt zudem jährlich zuhanden des Stif- aus diesem tieferen Satz werden die Insolvenzleistun- tungsrats die Jahresrechnung, den Geschäftsbericht und gen nicht mehr gedeckt sein, sodass mittelfristig mit den Revisionsbericht ab. Er genehmigt das Budget der einer Reduktion der Fondsreserve zu rechnen ist. Die Durchführungsstelle und schlägt dem Stiftungsrat die Oberaufsichtskommission hat die Beitragssätze im Beitragssätze der verschiedenen Aufgabengebiete vor. August 2014 in der vorgeschlagenen Höhe genehmigt. Der GA traf sich 2014 zu fünf ordentlichen Sitzungen, Ein wichtiges Thema im Stiftungsrat war Anfang 2014 an welchen er die Geschäfte für den Stiftungsrat und die Vorlage des Bundesrats zur Altersvorsorge 2020, so insbesondere die Reglementsanpassungen und Stel- zu welcher eine Vernehmlassungsantwort abgegeben lungnahmen zu Gesetzgebungsprojekten vorbereitete. wurde. Der Stiftungsrat befasste sich an zwei Sitzungen In verschiedenen Fällen entschied der GA über das Vor- mit dem Rahmenreglement für die durch den Sicher- gehen in Sachen Verantwortlichkeiten. Bei der Zentral- heitsfonds aus Insolvenzfällen übernommenen Ren- stelle wurde zu den vergessenen Guthaben festgelegt, tenverpflichtungen und legte verschiedene Grundsätze in welcher Situation die Auszahlung des Guthabens an fest. Die Bereinigung dieses Reglements dürfte im Jahr den Nachlass erfolgen kann. Schliesslich sind auch ver- 2015 abgeschlossen werden können. In unterschied- schiedene Möglichkeiten in Prüfung, wie die Adresssu- lichen Zusammenhang waren die Rentenkassen ein che mit den AHV-Ausgleichskassen zu Berechtigten an Thema. Auf der Basis einer Auslegeordnung sollen im vergessenen Guthaben vereinfacht werden kann. 2015 in Absprache mit den betroffenen Kreisen die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Finan- zierung von Rentenkassen erarbeitet werden. Auf An- 8.3 Durchführungsstelle fang 2015 wurde schliesslich das Anlagereglement mit einer Bestimmung zur Stimmrechtsausübung ergänzt. Die Durchführungsstelle bereitet die Geschäfte für Die Geschäftsstelle orientierte den Stiftungsrat an den Stiftungsrat und den Geschäftsleitenden Aus- dessen quartalsweisen Sitzungen sowie mit drei Zwi- schuss vor und setzt die Entscheide um. Für die Erle- schenberichten über den aktuellen Stand der Arbei- digung der dem Sicherheitsfonds übertragenen Auf- ten bei den einzelnen Aufgabengebieten. Fragen von gaben steht sie in regelmässigem Kontakt mit den ihr grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der angeschlossenen Einrichtungen und den verschiede- Leistungserbringung und der Auslegung der Bestim- nen Aufsichtsbehörden. Im Insolvenzbereich werden mungen des Sicherheitsfonds sind dem Stiftungsrat die Liquidationsverfahren der Vorsorgeeinrichtungen zum Entscheid vorzulegen. Im Jahr 2014 diskutierte mit Leistungen des Sicherheitsfonds eng begleitet der Stiftungsrat insbesondere die Möglichkeit von In- und es wird geprüft, ob Verantwortlichkeiten am solvenzleistungen an öffentlich-rechtliche Vorsorge- Schaden bestehen könnten. Bei der Bearbeitung der einrichtungen bei Insolvenz eines angeschlossenen Insolvenzdossiers sind immer wieder Abklärungen mit Arbeitgebers, das Einschreiten bei unterfinanzierten der Vorsorgeeinrichtung notwendig, und im Bedarfs- Rentenkassen, die Grundsätze zur Geltendmachung fall werden die versicherten Löhne mit den Daten der von Verantwortlichkeitsansprüchen und die Möglich- AHV-Ausgleichskassen abgeglichen. keiten der Zentralstelle zur Suche von Berechtigten an vergessenen Guthaben. Im Oktober 2014 hat der Die Abklärungen der Versicherungspflicht bei Ausreise Stiftungsrat zusammen mit dem Geschäftsleitenden in ein EU- oder EFTA-Land als Voraussetzung für die 20 Aus der Tätigkeit der Organe
Barauszahlung erfolgen mit den betroffenen Ländern Vorsorge. Allein über die Website des Sicherheitsfonds laufend. Der Sicherheitsfonds ist als Zentralstelle werden jährlich über 4 000 Anfragen per E-Mail beant- 2. Säule und als Verbindungsstelle Anlaufstelle für wortet. Pro Woche beantwortet die Durchführungs- viele Personen mit generellen Fragen zur beruflichen stelle zudem rund 700 telefonische Anfragen. 9 Anlagen Die Grundsätze der Anlagepolitik des Sicherheitsfonds Rendite lag bei 9,27% und die Vermögensverwaltungs- basieren auf einer ALM-Studie aus dem Jahre 2012. kosten betragen 0,13% der Vermögensanlagen. Auf Ausgangspunkt ist eine einfache, passive und mög- Anfang 2015 wurde im Anlagereglement eine Bestim- lichst kostengünstige Umsetzung. Investitionen erfol- mung zur Stimmrechtsausübung aufgenommen. Die gen ausschliesslich in die Hauptkategorien Liquidität, Anpassung wurde von der Aufsicht noch im Dezember Obligationen, Aktien und Immobilien. Die Anlagen des 2014 genehmigt. Weitere Angaben zu den Anlagen sind Sicherheitsfonds werden über die ZKB verwaltet. Die aus dem Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich. 10 Beschwerden Der Sicherheitsfonds erbrachte im Jahr 2011 eine Zah- fonds eingereichte Klage auf Auszahlung der vollen lung über 1,5 Mio. CHF an die PK-FIV, Pensionskasse Rente teilweise gut. Der Versicherte zog diesen Ent- Fina-Interessenverband KMU. Der Fehlbetrag der Ein- scheid an das Bundesgericht weiter. richtung liegt bei rund 3,4 Mio. CHF. Hintergrund der Anlageverluste, welche zum Ausfall führten, bildet ein Im November 2014 stellte der Sicherheitsfonds in Be- Schneeballsystem, von welchem neben einer grösseren zug auf ein Rentenvorsorgewerk der IGP-BVG-Stiftung Zahl von Privatanlegern auch die Fina-Freizügigkeits- mit einer wesentlichen Unterdeckung die Sicherstel- einrichtung betroffen ist. Bei der Freizügigkeitseinrich- lung der Leistungen fest und trat in die Verantwort- tung werden vom Sicherheitsfonds keine Leistungen lichkeitsansprüche ein. Allfälligen Beschwerden wurde sichergestellt. Unter den Vorsorgekapitalien der PK-FIV die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Eintritt in befinden sich auch Freizügigkeitsleistungen, welche die Verantwortlichkeitsansprüche erfolgte im jetzi- von der Fina-Freizügigkeitsstiftung oder von anderen gen Zeitpunkt zur Unterbrechung drohender Verjäh- Einrichtungen an die PK-FIV übertragen wurden, ohne rungsfristen. Die IGP-BVG-Stiftung reichte gegen die dass für die Person ein Anschluss und damit eine ak- Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsge- tive Versicherung bei der PK-FIV bestanden hätte. Ins- richt ein. Das Bundesverwaltungsgericht stellte mit gesamt geht es dabei um 30 Guthaben von 2,4 Mio. Entscheid vom 5. Februar 2015 die aufschiebende CHF. Für diese Guthaben hat der Sicherheitsfonds die Wirkung der Beschwerde wieder her. Dieser Entscheid Sicherstellung mit Verfügung vom 30. Oktober 2012 ab- wurde vom Sicherheitsfonds an das Bundesgericht gelehnt. Gegen diese Verfügung haben die Stiftung so- weitergezogen. Die IGP-BVG-Stiftung reichte im Zu- wie eine betroffene Person beim Bundesverwaltungs- sammenhang mit der Verfügung des Sicherheitsfonds gericht Beschwerde eingereicht. Im Jahr 2013 konnte neben der Beschwerde beim Bundesverwaltungsge- der Schriftenwechsel vor dem Bundesverwaltungsge- richt auch eine Aufsichtsbeschwerde bei der OAK BV richt abgeschlossen werden. Mit Entscheid vom 9. Ja- ein. Die OAK BV trat in Bezug auf die Frage der Recht- nuar 2015 wies das Bundesverwaltungsgericht sämt- mässigkeit des Vorgehens des Sicherheitsfonds mit liche Beschwerden ab. Gegen diesen Entscheid wurde Verweis auf das laufende Beschwerdeverfahren vor Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. dem Bundesverwaltungsgericht auf die Eingabe nicht ein und sah auch sonst keinen Anlass zur Intervention Das Verwaltungsgericht Waadt hiess die im Jahre 2013 beim Sicherheitsfonds. gegen die Überversicherungskürzung des Sicherheits- 11 Gesetzgebung Mit der Strukturreform wurde Art. 63 BVG als bisherige sorge 2020 zu den ihn betreffenden Punkten eine Basis für das vom Bundesrat genehmigte Reglement Vernehmlassungsantwort ab und stellte gleichzeitig über die Organisation der Stiftung Sicherheitsfonds einen dringenden Handlungsbedarf zu den Renten- BVG (SR 831.432.2) auf den 1. Januar 2012 aufgeho- kassen fest. Weitere Stellungnahmen erfolgten zur Zu- ben. Die Löschung des Reglements aus der Systema- satzbotschaft des Bundesrats zur Änderung des UVG tischen Sammlung des Bundesrechts steht noch aus. sowie zu den vom BSV vorgeschlagenen Anpassungen der BVV 1 betreffend Aufsichtsabgaben. Beide Vorla- Der Sicherheitsfonds gab zur Anfang 2014 durchge- gen werden vom Sicherheitsfonds unterstützt. führten Vernehmlassung zur Reform der Altersvor- Anlagen / Beschwerden / Gesetzgebung 21
12 Organe der Stiftung (Stand 1.1.2015) 12.1 Stiftungsrat 12.3 Durchführungsstelle und deren zeichnungsberechtigte Verantwortliche Präsidentin ATAG Wirtschaftsorganisationen AG – Dr. Doris Bianchi, Schweiz. Gewerkschaftsbund, Bern Eigerplatz 2, 3007 Bern Postfach 1023, 3000 Bern 14 Vertretung der Arbeitnehmer – Roger Bartholdi, Schweizerischer T 031 380 79 71 Bankpersonalverband, Zürich info@sfbvg.ch – www.sfbvg.ch – Dr. Doris Bianchi, Schweiz. Gewerkschaftsbund, (Zentralstelle 2. Säule: T 031 380 79 75) Bern – Daniel Dürr, eidg. dipl. Pensionskassenleiter – Matthias Kuert Killer, Travail.Suisse, Bern (verantwortlicher Mandatsleiter) Vertretung der Arbeitgeber – Beat Christen, Fürsprecher (Stellvertreter) – Kurt Gfeller, Schweiz. Gewerbeverband, Bern – Peter Gasser, eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer – Martin Kaiser, Schweiz. Arbeitgeberverband, Zürich (Leiter Finanz- und Rechnungswesen) – Olivier Sandoz, Féderation des Entreprises – Cinzia Corchia, Fürsprecherin Romandes, Genf – Silvia Corchia, eidg. dipl. Pensionskassenleiterin – Daniela Foffa, Fürsprecherin Vertretung der öffentlichen Verwaltung – Christian Lopez, eidg. dipl. Pensionskassenleiter – Urs Eggenberger, Eidg. Finanzverwaltung, Bern – Yvonne Monica, Verwaltungsfachfrau für – Nadia Frances Borowski Ubben, Personalvorsorge Finanzverwaltung des Kantons Genf, Genf – Marianne Reinhard Ryser, Fürsprecherin Unabhängiges Mitglied – Gilles Sciboz, Jurist – Dr. Olivier Deprez, Zürich Sekretariat 12.4 Aufsichtsbehörde Sicherheitsfonds BVG, Geschäftsstelle Postfach 1023, 3000 Bern 14 Beat Christen, T 031 380 79 06 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Seilerstrasse 8, Postfach 7461, 3001 Bern 12.2 Geschäftsleitender Ausschuss T 031 322 48 25 der Vereinigung zur Durchführung des Sicherheitsfonds BVG (Trägerorganisation) 12.5 Revisionsstelle Vorsitzender – Andreas Zingg, Schweiz. Versicherungsverband, OBT AG Zürich Patrick Zahno, Mandatsleiter, und Daniel Schweizer Hardturmstrasse 120, 8005 Zürich Mitglieder T 044 278 45 00 – Thomas Buser, Schweiz. Versicherungsverband, Zürich – Dr. Urs Fischer, Schweiz. Vereinigung 12.6 Expertin der Verbandsausgleichskassen, Zürich – Hanspeter Konrad, Schweiz. Pensions- kassenverband, Zürich Dr. Silvia Basaglia – Christoph Ryter, Schweiz. Pensionskassen- Aon Hewitt (Switzerland) SA verband, Zürich Avenue Edouard-Rod 4, 1260 Nyon – Patrick Spuhler, Schweiz. Pensionskassen- T 022 363 65 09 verband, Basel 22 Organe der Stiftung
13 Kommentar zur Jahresrechnung Die Darstellung der Betriebsrechnung wurde gegenüber Das Vermögen wird ausschliesslich passiv angelegt. den Vorjahren angepasst. Die Einnahmen und Ausgaben Aus den Kapitalanlagen und Wertschriften resultiert werden neu pro Aufgabengebiet ausgewiesen. Der Vor- ein Nettogewinn von 101,1 Mio. CHF. Dieser Gewinn jahresvergleich wurde entsprechend angepasst. entspricht einer Performance von 9,3% (zeitgewichte- te Rendite [TWR]; Benchmark 10,0%,). Die ausgewie- Im Berichtsjahr wurden die Beiträge über das Bemes- senen Vermögensverwaltungskosten (Weisung OAK sungsjahr 2013 abgerechnet, für welches folgende BV – 02/2013) betragen 14 Basispunkte (Vorjahr 20). Beitragssätze gültig waren: 0,08% (Vorjahr 0,07%) für Die Kostentransparenzquote beträgt 100%. Weitere den Beitrag für ungünstige Altersstruktur resp. 0,01% Details zur Finanzrechnung sind aus dem Anhang zur (wie Vorjahr) für den Beitrag für Insolvenzen und üb- Jahresrechnung ersichtlich. rige Leistungen. Der Verwaltungsaufwand liegt mit 8,0 Mio. CHF prak- Die Rechnungsablage erfolgt stichtagsbezogen, d. h., tisch auf dem Vorjahreswert von 7,9 Mio. CHF. Tieferen eine Abgrenzung der verschiedenen Bemessungsjah- externen Rechtsverfolgungskosten steht ein Mehrauf- re ist nur statistisch möglich. Infolge von Fristerstre- wand für die Bearbeitung der Insolvenzdossiers und ckungen laufen die diversen Bemessungsjahre inein- bei der Zentralstelle gegenüber. ander über. Gesamthaft zeigt die Erfolgsrechnung einen Ertrags- überschuss von 39,2 Mio. CHF. Im Vorjahr resultierte 13.1 Erfolgsrechnung ein Überschuss von 25,2 Mio. CHF. Die Betriebsrechnung mit den Beiträgen, Zuschüssen, 13.2 Bilanz Insolvenzen, den vergessenen Guthaben sowie den Entschädigungen an die Auffangeinrichtung und die Ausgleichskassen zeigt einen Ausgabenüberschuss Die Vermögensanlagen liegen um 58 Mio. CHF über von rund 53.9 Mio. CHF (Vorjahr 24.5 Mio. CHF). Der dem Vorjahr. Dies entspricht dem Nettoerfolg gemäss Ausgabenüberschuss ergibt sich zur Hauptsache aus Finanzrechnung (vor Veränderung der Wertschwan- den höheren Zahlungen für Insolvenzleistungen. kungsreserve). Der Aufgabenbereich Zuschüsse infolge ungünsti- Die Rückstellung für Rentenleistungen hat mit der ger Altersstruktur (inklusive Entschädigung der An- Übernahme von neuen Rentenbeständen zugenom- schlusskontrollen) weist einen Ausgabenüberschuss men. Weitere Angaben zu den Rentenleistungen sind von rund 16,2 Mio. CHF aus (Vorjahr – 19,5 Mio. CHF). aus dem Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich. Die Ausgaben sind durch die entsprechenden Bei- Die vergessenen Guthaben (Freizügigkeitsleistungen tragseinnahmen nicht vollständig gedeckt. nach Art. 41 BVG) sind im Berichtsjahr um weitere 9,7 Mio. CHF angestiegen. Infolge der höheren Anzahl verarbeiteter Insolvenz- dossiers sowie der Übernahme von neuen Renten- In den passiven Rechnungsabgrenzungen sind diverse leistungen liegt der Insolvenzaufwand deutlich über Überschusspositionen, darunter wiederum vorzeitig dem Vorjahr. Die Insolvenzrechnung weist einen eingegangene Zahlungen für künftige Rentenleistun- Ausgabenüberschuss von 34,2 Mio. CHF aus (Vorjahr gen (ab dem 1. Januar 2015), enthalten. 14,9 Mio. CHF). Die Wertschwankungsreserve (20% auf den Rückstel- Im Berichtsjahr sind 8,4 Mio. CHF an vergessenen Gut- lungen für Rentenleistungen und den vergessenen haben an den Sicherheitsfonds übertragen worden Guthaben) musste um 8 Mio. CHF auf neu 69 Mio. (Vorjahr 7,7 Mio. CHF). Rund 1,3 Mio. CHF an verges- CHF angepasst werden. Durch den Abschluss eines senen Guthaben konnten im Berichtsjahr ausbezahlt Vergleichs mit den Anlagestiftungen Vera/Pevos im werden (Vorjahr 1,1 Mio. CHF). Die verbleibenden Konti Geschäftsjahr konnte die Rückstellung über 1,5 Mio. werden bis zu einer möglichen Auszahlung resp. einer CHF aufgelöst werden. zulässigen Auflösung in der Bilanz zurückgestellt und Mit dem Ertragsüberschuss von 39,2 Mio. CHF hat die fortlaufend verzinst. Fondsreserve entsprechend zugenommen. Per 31. De- zember 2014 beträgt sie 802,1 Mio. CHF. Die Finanzrechnung zeigt einen Anlagegewinn von 101,1 Mio. CHF (Vorjahr 57,6 Mio. CHF), wobei diese Weitere Details zur Bilanz sind aus dem Anhang zur Resultate in beiden Jahren die Erhöhung der Wert- Jahresrechnung ersichtlich. schwankungsreserve noch nicht beinhalten. Kommentar zur Jahresrechnung 23
14 Jahresrechnung in Zahlen 14.1 Erfolgsrechnung 2014 2013 CHF CHF Betriebsrechnung Beiträge für Zuschüsse 112 621 499.75 93 489 212.10 Zuschüsse ungünstige Altersstruktur –122 086 015.60 –106 386 436.20 Entschädigung Ausgleichskassen und Auffangeinrichtung –6 755 137.47 –6 585 294.95 Nettoergebnis Zuschüsse –16 219 653.32 –19 482 519.05 Beiträge für Insolvenzen/Übriges 69 857 702.65 68 782 954.88 Insolvenzleistungen Versichertenkollektive –60 540 188.45 –49 638 537.28 Insolvenzzahlungen Vorsorgeeinrichtungen –284 500.00 – Insolvenzzahlungen bei Rentenübernahmen –41 718 860.25 –5 833 382.00 Bildung Wertschwankungsreserven auf Rentenübernahmen –9 069 470.19 –2 504 313.35 Rückzahlungen Insolvenzleistungen 7 756 276.41 4 109 481.77 Nettoergebnis Insolvenzen –33 999 039.83 14 916 204.02 Rentenleistungen –18 509 635.90 –17 780 045.25 Kapitalleistungen –1 026 843.40 –269 140.55 Ertrag aus Rückversicherungsleistungen 394 561.60 449 121.35 Veränderung Rückstellung für Rentenleistungen 14 878 423.90 –431 029.74 Auflösung /Bildung Wertschwankungsreserven 3 115 557.09 –86 556.05 Nettoergebnis Renten –1 147 936.71 –18 117 650.24 Eingegangene Guthaben 10 918 254.25 7 744 763.26 Ausbezahlte Guthaben –1 599 673.15 –1 120 137.93 Zuweisung vergessene Guthaben an Bilanz –9 318 581.10 –6 624 625.33 Zinsen auf vergessenen Guthaben –452 560.05 –392 529.45 Bildung Wertschwankungsreserven auf vergessene Guthaben –2 046 086.90 –1 409 130.60 Nettoergebnis vergessene Guthaben –2 498 646.95 –1 801 660.05 Ergebnis Betriebsrechnung – 53 865 276.81 –24 485 625.32 Finanzen / Diverses Kapital- und Wertschriftenertrag 20 725 507.71 10 382 702.39 Realisierter Kurserfolg 6 836 673.02 21 508 499.30 Nicht realisierter Kurserfolg 75 085 523.66 27 986 534.89 Wertschriftenkosten –1 543 458.66 –2 248 931.14 Nettoerfolg Kapital und Wertschriften 101 104 245.73 57 628 805.44 Übriger Ertrag 4 339.15 13 589.01 Ergebnis Finanzen / Diverses 101 108 584.88 57 642 394.45 24 Jahresrechnung in Zahlen
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