2014 Geschäftsbericht - Sicherheitsfonds BVG

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2014
Geschäftsbericht
Inhaltsverzeichnis

                                     		 Überblick für Eilige                   4

                                        1   Zuschüsse                         6

                                        2		Insolvenzleistungen                8

                                        3		Fondsreserve                      15

                                        4		Arbeitgeberanschlusskontrollen    16

                                        5		Sicherheitsfonds Liechtenstein    16

                                        6		Zentralstelle 2. Säule            17

                                        7 		Verbindungsstelle                18

                                        8		Aus der Tätigkeit der Organe      20

                                        9		Anlagen	                          21

                                       10		Beschwerden                       21

                                       11		Gesetzgebung                      21

                                       12		Organe der Stiftung               22

                                       13		Kommentar zur Jahresrechnung      23

                                       14		Jahresrechnung in Zahlen          24

                                       15		Anhang zur Jahresrechnung         26

                                       16		Bericht der Revisionsstelle       32

Gestaltung: www.neidhart-grafik.ch
Überblick für Eilige

    Ende 2014 konnten die Vorsorgeeinrichtungen auf das       Aufgrund eines Beitrags in der Nachrichtensendung
    dritte sehr positive Anlagejahr in Folge zurückblicken.   «10vor10» zu kontaktlosen Vorsorgeguthaben von
    Diese Situation darf aber nicht darüber hinwegtäu-        Anfang 2014 verdoppelten sich die Anfragen bei
    schen, dass die Renditeaussichten aufgrund der sehr       der Zentralstelle und blieben über das ganze Jahr
    tiefen Zinsen äusserst gedämpft sind. Damit bleiben für   deutlich über Vorjahresniveau. Insgesamt liegen die
    die Vorsorgeeinrichtungen die Höhe der Leistungen         bearbeiteten Anfragen im Jahr 2014 mit 33 857 etwa
    und ihre Finanzierung eine Herausforderung.               33% über dem Vorjahr. Per Ende 2014 verwaltete der
                                                              Sicherheitsfonds 8 155 an ihn übertragene vergessene
    Dank des positiven Anlageergebnisses resultierte aus      Guthaben über total 51,7 Mio. CHF von Personen, die
    der Erfolgsrechnung des Sicherheitsfonds für das Jahr     das 75. Altersjahr überschritten haben.
    2014 trotz der wesentlich höheren Insolvenzleistun-
    gen ein Überschuss von 39 Mio. CHF (Überschuss Vor-       Der Sicherheitsfonds ist für den Bereich der berufli-
    jahr 25 Mio. CHF). Die Fondsreserve liegt per 31. De-     chen Vorsorge die Verbindungsstelle zu den Mitglied-
    zember 2014 bei 802 Mio. CHF (Vorjahr 763 Mio. CHF).      staaten der Europäischen Union und der EFTA. Seit
                                                              Inkrafttreten der einschränkenden Bestimmungen
    Mit 3 513 erledigten Fällen wurde 2014 bei den Insol-     über die Barauszahlung bei definitivem Verlassen der
    venzeingaben ein neuer Höchststand erreicht. Alleine      Schweiz am 1. Juni 2007 wurden beim Sicherheits-
    die Leistungen an die Auffangeinrichtung stiegen          fonds 30 374 Anfragen für die Abklärung der Sozial-
    um 10 Mio. CHF auf 34,7 Mio. CHF an. Für die mit          versicherungspflicht in einem EU- oder EFTA-Staat
    111,7 Mio. CHF höchsten Insolvenzleistungen seit          eingereicht. Die Zahl der Anfragen ist 2014 auf 5 002
    dem Jahre 2004 sind aber in erster Linie die von der      (Vorjahr 4 597) angestiegen. In 4 371 Fällen hat der
    IGP-BVG-Stiftung übernommenen, nicht finanzierten         Sicherheitsfonds das Ergebnis der Abklärungen im
    Rentenverpflichtungen von 41,7 Mio. CHF verantwort-       Ausland erhalten und die antragstellenden Personen
    lich. Die IGP-BVG-Stiftung führt weitere Rentenvor-       sowie deren Vorsorgeeinrichtungen entsprechend in-
    sorgewerke mit einer wesentlichen Unterdeckung,           formiert.
    welche in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach
    vom Sicherheitsfonds zu übernehmen sein werden.
    Im ersten Halbjahr 2015 werden zudem in den beiden
    Stiftungsinsolvenzfällen Fortius und ACSMS grössere
    Vorschusszahlungen fällig werden, sodass auch in
    diesem Jahr wieder mit Insolvenzleistungen von über
    100 Mio. CHF gerechnet werden muss.

    Die Finanzrechnung zeigt einen Anlagegewinn von
    101,1 Mio. CHF (Vorjahr 57,6 Mio. CHF). Die Rendite
    lag bei 9,27% (Vorjahr 5,44%). Die Vermögensverwal-
    tungskosten (unter Einschluss der Kostenkennzahlen
    aus TER) betragen 0,13% (Vorjahr 0,20%).

    Der Verwaltungsaufwand des Sicherheitsfonds blieb
    mit 8 Mio. CHF praktisch auf Vorjahresniveau (7,9 Mio.
    CHF). Höheren Kosten bei der Durchführungsstelle auf-
    grund des Anstiegs bei den Geschäftsvorfällen stehen
    tiefere externe Rechtsverfolgungskosten gegenüber.

    Die Oberaufsichtskommission BV genehmigte im Au-
    gust 2014 auf Antrag des Stiftungsrates für das Be-
    messungsjahr 2015 die im Vergleich zum Vorjahr un-
    veränderten Beitragssätze des Sicherheitsfonds von
    0,08% für die Zuschussleistungen infolge ungünstiger
    Altersstruktur respektive von 0,005% zur Finanzierung
    der Insolvenzleistungen und aller übrigen Aufgaben.
    Im Rechnungsjahr 2014 rechneten die Vorsorgeein-
    richtungen das Beitragsjahr 2013 ab, bei welchem für
    den Insolvenzbereich noch der höhere Satz von 0,01%
    zur Anwendung kam.

4   Überblick für Eilige
Kennzahlen                                                    2014           2013

                                                                 CHF            CHF
                                                             (in Mio.)      (in Mio.)

Beiträge für Insolvenzen / Übriges                             69,9           68,8

Insolvenzen
Insolvenzleistungen                                          111,7            58,0
Anpassung technische Grundlagen Rentenverpflichtungen          0,0            12,8
Rückzahlungen aus Insolvenzen                                 –7,8            –4,0
Insolvenzen netto                                            103,9            66,8

Beiträge für Zuschüsse                                       112,6            93,5
Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur                     122,0           106,4

Verwaltung
Verwaltungskosten intern                                          7,1            6,7
Externe Rechtsverfolgung                                          0,5            0,8

Vermögen
Vermögensanlagen                                               1 185          1 114
Vermögensertrag (exkl. Veränderung Wertschwankungsreserve)     101,1           57,6
Anlageerfolg Wertschriftendepot                               9,27%          5,44%
Kosten Vermögensverwaltung
inkl. TER aus Kollektivanlagen                               0,13%          0,202%
Fondsreserve                                                 802,1           762,9

Beitragssatz (Abrechnung jeweils im Folgejahr)
Zuschüsse                                                     0,08%          0,08%
Insolvenzen                                                  0,005%          0,01%

Insolvenzfälle                                                3 513          3 416
Davon Stiftungsinsolvenzen                                        4              2
Durchschnittlich ausbezahlte Leistung pro Fall (CHF)         17 248         14 535
inkl. Stiftungsinsolvenzen (CHF)                             29 184         16 239

Renten
Anzahl ausbezahlte Renten                                     1 488          1 255
Rückstellung für Rentenleistungen (Mio. CHF)                  288,6          260,3

Anfragen Zentralstelle                                       33 857         25 704

Anfragen Verbindungsstelle                                    5 002          4 597

Angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen 	
Nach BVG registriert                          1 862                           1 944
Übrige, dem Freizügigkeitsgesetz unterstellte   596                             639
Total angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen                    2 458          2 583

                                                                         Kennzahlen     5
1        Zuschüsse

     1.1	
         Statistische Auswertung der                        Für das Bemessungsjahr 2013 sind aktuell noch einige
    		   Beitrags- und Zuschussabrechnungen                 wenige Abrechnungen ausstehend. Bei Abrechnungen
                                                            grösserer Vorsorgeeinrichtungen werden Vorschuss-
    Die Statistik umfasst alle bis Ende März 2015 erle-     zahlungen geleistet. Einbussen für den Sicherheits-
    digten Abrechnungen, aufgeteilt nach den Bemes-         fonds entstehen somit keine.
    sungsjahren 1987 bis 2013. In der Betriebsrechnung
    (S. 24) sind die im Kalenderjahr effektiv abgerechne-
    ten Beiträge und Zuschussleistungen enthalten. Diese
    Abrechnungen können verschiedene Abrechnungspe-
    rioden betreffen. Die Abrechnungen für das Jahr 2014
    werden erst Mitte 2015 fällig.

                              Nach BVG			                                                              Zuschüsse
    Bemessungs-      koordinierte Löhne  Altersgutschrift    Beitrag                           wegen ungünstiger
    jahr                        pro rata            BVG   Zuschüsse                                Altersstruktur

    1987               55 512 515 168           6 434 706 577             111 023 750                17 000 751
    1988               59 051 604 491           6 844 659 961             118 103 214                18 719 710
    1989               62 787 049 511           7 258 872 015             125 574 105                20 453 337
    1990               68 574 088 153           7 917 468 059              27 429 660                22 041 180
    1991               73 866 307 037           8 498 202 518              29 546 509                24 595 502
    1992               78 647 784 406           9 100 820 062              31 459 131                27 163 574
    1993               79 698 687 381           9 271 459 865              31 879 452                29 751 931
    1994               80 735 713 851           9 418 407 853              32 294 301                30 741 857
    1995               82 545 873 122           9 656 399 223              33 018 318                34 123 565
    1996               83 529 328 534           9 773 192 443              33 411 726                36 095 246
    1997               83 373 049 644           9 816 411 893              50 023 839                39 310 243
    1998               84 080 585 679           9 942 095 261              84 080 587                41 993 132
    1999               86 184 502 282          10 231 838 347              86 184 502                46 665 018
    2000               88 895 449 288          10 561 698 228               44 447 724               51 019 447
    2001               93 476 808 271          11 163 402 991               46 738 403               58 327 917
    2002               96 150 597 900          11 511 388 048               48 075 299               63 605 723
    2003               97 065 421 184          11 686 827 130               58 239 251               68 158 075
    2004               98 396 033 321          11 911 629 248               59 037 621               72 792 052
    2005              109 094 660 755          12 985 767 616               76 366 262               70 032 707
    2006              112 692 610 984          13 435 794 747               78 884 827               75 749 628
    2007              117 885 031 364          14 084 447 925               82 519 522               82 981 764
    2008              123 014 503 750          14 705 309 202               86 110 153               86 448 102
    2009              127 175 151 728          15 270 677 389               89 022 606               92 858 586
    2010              129 008 990 816          15 564 343 914               90 306 293               98 035 126
    2011              134 266 257 850          16 239 535 356               93 986 380              104 559 497
    2012              137 531 029 650          16 690 590 265               96 271 720              112 909 147
    2013              140 615 338 469          17 111 352 313             112 492 271               119 771 517

6   Beiträge und Zuschüsse
1.2	
     Abrechnung über die Beiträge
		 und Leistungen für Zuschüsse und
		   Entschädigungen (Art. 15 SFV)

Die vom Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschuss-
leistungen für ungünstige Altersstruktur nahmen aus-
ser im Jahr 2005 kontinuierlich zu. Für das Bemes-
sungsjahr 2013 liegen die Leistungen zum dritten Mal
über 100 Mio. CHF. Als Gründe für die Zunahme kön-
nen die generelle Zunahme der Leistungsgrundlagen
(Masszahlen berufliche Vorsorge) und die Alterung der
Gesellschaft genannt werden.

Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur kön-
nen von den Vorsorgeeinrichtungen nur dann direkt
eingefordert werden, wenn der gesamte Personalbe-
stand eines Arbeitgebers bei der Vorsorgeeinrichtung
angeschlossen ist. Die Geschäftsstelle kontrolliert die
geforderten Zuschussleistungen. Wenn nötig erfolgen
Korrekturen, und zu viel ausgerichtete Zuschussleis-
tungen aus den Vorjahren werden zurückgefordert.
Für das Abrechnungsjahr 2013 erfolgten Korrekturen
von netto 214 000 CHF zugunsten des Sicherheits-
fonds.

Für das Bemessungsjahr 2013 wurden bisher Beiträge
für die Zuschussleistungen von 112,5 Mio. CHF abge-
rechnet. Diesen Beiträgen stehen Zuschussleistungen
von 119,8 Mio. CHF gegenüber. Weiter ist zu berück-
sichtigen, dass auch die seit dem Jahr 2005 durch
den Sicherheitsfonds abzugeltenden Kosten der
AHV-Ausgleichskassen und der Auffangeinrichtung für
die BVG-Anschlusskontrollen durch die Beiträge der
registrierten Vorsorgeeinrichtungen zu finanzieren
sind. Die durch den Beitrag für Zuschussleistungen
abzudeckenden Ausgaben erhöhen sich damit um
6,7 Mio. CHF. Der Beitragssatz für die Zuschussleistun-
gen wurde auf das Bemessungsjahr 2013 von 0,07 auf
0,08% der koordinierten Löhne erhöht.

                                                          Beiträge und Zuschüsse   7
2        Insolvenzleistungen

     2.1	
         Abrechnung über die Beiträge für
    		 Leistungen bei Insolvenz und für
    		   andere Leistungen (Art. 16 SFV)

    Die Beiträge für Insolvenz- und andere Leistungen
    bemessen sich aufgrund der reglementarischen Aus-
    trittsleistungen aller Versicherten und des mit zehn
    multiplizierten Betrages sämtlicher Renten gemäss
    Betriebsrechnung. Abrechnungspflichtig sind nicht
    nur die nach Art. 48 BVG registrierten Vorsorgeein-
    richtungen, sondern sämtliche Einrichtungen mit
    reglementarischen Leistungsversprechen. Die Bei-
    tragseinnahmen sind hier unter Berücksichtigung der
    Beitragssatzanpassungen kontinuierlich angestiegen.

    Für das Bemessungsjahr 2013 haben 2 619 Vorsor-
    geeinrichtungen Beiträge betreffend Insolvenzen
    und alle anderen Leistungen abgerechnet. In dieser
    Zahl eingeschlossen sind die Vorsorgeeinrichtungen
    des Fürstentums Liechtenstein. Insgesamt wurden
    Beiträge über 68,3 Mio. CHF abgerechnet. Von diesen
    Beiträgen entfielen 1,6 Mio. CHF auf die 596 dem Frei-
    zügigkeitsgesetz unterstellten, nicht nach Art. 48 BVG
    registrierten Einrichtungen.

    Seit dem Jahr 2000 wurden die folgenden Beiträge
    für Insolvenz- und andere Leistungen abgerechnet
    (Beiträge pro Bemessungsjahr im Verhältnis zu den
    Insolvenzleistungen in diesem Jahr):

    Bemessungs-        Summe der regl.           Summe der			                                Insolvenzleistungen
    jahr             Austrittsleistungen   laufenden Renten Beitragssatz Beitrag Insolvenz                  netto

    2000              263 314 641 532      15 748 272 238            0,03      126 242 195          76 905 304
    2001              274 876 713 673      16 871 061 445            0,03      133 076 198          77 894 556
    2002              289 468 589 689      17 748 755 319            0,03      140 086 796         101 435 915
    2003              298 147 595 330      18 470 653 177            0,04      193 141 651          93 109 857
    2004              307 659 902 336      19 443 521 365            0,04      200 838 046         116 241 113
    2005              320 526 549 223      20 249 251 521            0,03      156 905 720          59 575 867
    2006              334 218 854 199      21 026 845 205            0,03      163 346 193          75 913 437
    2007              351 785 331 492      22 076 825 157            0,02      114 510 716          36 090 718
    2008              366 733 684 570      22 863 108 659            0,02      119 072 955          51 686 345
    2009              377 671 903 603      23 562 425 931            0,02      122 659 232          17 906 248
    2010              391 218 727 090      24 247 212 525            0,02      126 738 085          55 704 573
    2011              407 404 475 280      24 887 152 292            0,01       65 627 535          59 735 631
    2012              421 220 810 338      25 580 727 390            0,01       67 645 450          44 093 370
    2013              430 002 134 078      26 126 057 023            0,01       68 288 199          66 826 712

8   Insolvenzleistungen
2.2	
     Statistik der erledigten Insolvenzfälle

Der Sicherheitsfonds erbrachte im Jahr 2014 Insolvenz-   Im Jahr 2014 erfolgten zwei kleinere Nachzahlungen
leistungen von 111,7 Mio. CHF. Damit lagen die Brutto-   an insolvente Vorsorgeeinrichtungen. Auf die Anpas-
leistungen um rund 40 Mio. CHF über dem Vorjahr.         sungen bei den Rentenverpflichtungen wird in Kapitel
Durch die Rückflüsse von 7,8 Mio. CHF resultierten       2.5 näher eingegangen.
netto Leistungen von 103,9 Mio. CHF.
                                                         Der kleine Anteil an sichergestellten ausserobliga-
Der Hauptgrund für die nochmals deutlich angestie-       torischen Leistungen von nur gut 5% zeigt, dass vor
genen Insolvenzleistungen liegt in der Übernahme         allem Versicherte von Branchen mit tieferen Löhnen
der Rentenverpflichtungen aus dem Vorsorgewerk           in den Genuss von Leistungen des Sicherheitsfonds
Maag Zahnräder der IGP-BVG-Stiftung per Anfang           kommen. Immerhin waren bei etwa einem Drittel der
2015, welche mit 41,7 Mio. CHF zu Buche schlugen         bearbeiteten Dossiers von Sammel- und Gemein-
(weitere Erläuterungen unter Kapitel 2.3). Daneben       schaftseinrichtungen nicht nur reine BVG-Leistungen
wurden aber auch an die Auffangeinrichtung um            sicherzustellen. Die Leistungen sind im überobliga-
10,5 Mio. CHF höhere Leistungen erbracht. Die per        torischen Bereich auf den versicherten Lohn bis zur
Ende 2013 bestehenden Pendenzen bei den Eingaben         anderthalbfachen BVG-Obergrenze beschränkt (Art.
der Auffangeinrichtung konnten im Jahr 2014 bis auf      56 Abs. 2 BVG; 126 360 CHF für das Jahr 2014). In Ein-
wenige Ausnahmen abgearbeitet werden. Da es sich         zelfällen kam diese Grenze für die Sicherstellung von
bei diesen Pendenzen vor allem um grössere und kom-      Leistungen zur Anwendung.
plexe Eingaben handelte, resultierten im Vergleich
zum Vorjahr deutlich höhere Leistungen pro bearbei-      Die Branchenstatistik (Abb. 4) zeigt, dass etwa die
tetem Dossier. Die Zahl der Eingaben der Sammel- und     Hälfte der Eingaben das Gastgewerbe und die Bau-
Gemeinschaftseinrichtungen blieb über die letzten        branche betreffen, wobei die betroffenen Betriebe
Jahre relativ konstant. Diese Eingaben lagen mit 1 819   im Gastgewerbe entsprechend den sichergestellten
um 146 über Vorjahr (vgl. auch Abb. 1). Mit insgesamt    Leistungen pro Fall (Abb. 5) deutlich kleiner sind. In
3 513 erledigten Eingaben wurde ein neuer Höchst-        mehr als der Hälfte der Fälle mit Leistungen des Si-
stand bearbeiteter Dossiers erreicht.                    cherheitsfonds wurde das Konkursverfahren gegen
                                                         den Arbeitgeber mangels Aktiven eingestellt (Abb. 6).

                                                         Anzahl Fälle   Vorjahr    Sichergestellte        Vorjahr
              Art der Fälle                                                             Summe

              Versichertenkollektive                          1 819      1 673       25 864 143      25 522 477
              davon ausserobligatorisch                         458        412        3 209 941       3 453 029
              Stiftungen                                          2          0          284 500
              Auffangeinrichtung                              1 690      1 742       34 676 045      24 116 060
              Total Auszahlungen brutto                       3 511     3 414       60 824 688       49 638 537

              ./. Rückzahlungen
              aus Liquidationen                                                      –7 756 276      –3 994 520
              Übernahme neue
              Rentenverpflichtungen                                2         2       41 718 860        5 833 382
              Bildung Wertschwankungsreserve
              auf Rentenübernahmen                                                    9 069 470        2 504 313
              Anpassung technische Grundlagen
              Rentenverpflichtungen                                                             0    12 845 000
              Total Leistungen                                3513      3 416      103 856 742       66 826 712

                                                                                              Insolvenzleistungen   9
Abb. 1                                                           n Total erledigte Eingaben
     Insolvenzfälle                                                   n E
                                                                         ingaben Vorsorgeeinrichtung mehrerer Arbeitgeber
     (Anzahl Dossiers)                                                  (Art. 56 Abs. 3 BVG)
                                                                      n Eingaben Auffangeinrichtung BVG

     3 500

     2 800

     2 100

     1 400

      700

         0
                           02         03   04        05     06       07    08      09       10      11        12      13

     Abb. 2                                                           n Leistungen
     Insolvenzfälle (Leistungen und                                   n Rückzahlungen
     Rückzahlungen in Mio. CHF)

      140

      120

      100

       80

       60

       40

       20

         0
                           02         03   04        05     06       07    08      09       10      11        12      13

                         2002 Trehag 32,6 Mio. CHF                              2008 Friderici 7,8 Mio. CHF
                              Ritex 12 Mio. CHF
                                                                                2010 Rentnerkasse ASCOOP 30 Mio. CHF,
                         2003 Lötscher Gruppe 11 Mio. CHF                            Ostschweizer Rentnerpensionskasse
                              Meier + Jäggi 9 Mio. CHF                               11 Mio. CHF
                              Systor 6 Mio. CHF
                                                                                2011 PK-FIV 1,5 Mio. CHF
                         2004 Sammelstiftung Provitas 43,8 Mio. CHF
                                                                                2013 SwissTex 5,8 Mio. CHF
                              Meier + Jäggi 20 Mio. CHF
                                                                                2014 IGP-BVG-Stiftung 41,7 Mio. CHF
                         2005 Centre Automobiliste Jan 5 Mio. CHF

                         2006 First Swiss Pension Fund 33 Mio. CHF

10   Insolvenzleistungen
Abb. 3                                                         n Vorsorgeeinrichtung mehrerer Arbeitgeber
Insolvenzfälle (Leistungen nach Art                              (Art. 56 Abs. 3 BVG)
der Vorsorge­einrichtung in Mio. CHF)                          n Auffangeinrichtung BVG
                                                               n Stiftungsinsolvenzen

80

70

60

50

40

30

20

10

 0
                      02       03       04      05    06     07      08     09      10      11         12    13

Abb. 4
Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschafts­einrichtungen
inkl. Auffangein­richtung 2014 (Branchenstatistik)

                                         Transport
                                                        Diverse
                                                                                 Restauration
                                             Auto

Dienstleistungen

                                                                                                 Bau

                              Detailhandel             Elektro / Maschinenbau / Textil

                                                                                                        Insolvenzleistungen   11
Abb. 5
     Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschaftsein­richtungen
     inkl. Auffangeinrichtung 2014 (durchschnittlich ausbezahlte
     Summe in CHF nach Branche)

                        1 Restauration                    4 Detailhandel       7 Textil          10 Import / Export
                        2 Bau                             5 Dienstleistungen   8 Treuhand        11 Druck / Papier
                        3 Elektro /Maschinenbau           6 Auto               9 Transport       12 Gesundheitswesen

     Abb. 6
     Insolvenzfälle 2014
     (Art der Zwangsvollstreckung)

                                Auflösung von Amtes wegen                        Konkurs
                                                                   Diverse       ordentliches Verfahren
                                         Wegzug Ausland

     Pfändung

                                                                                             Konkurs
                                                                                             summarisches Verfahren

                                 Konkurseinstellung mangels Aktiven

12   Insolvenzleistungen
2.3	
     Zu einzelnen Fällen                                   2.4	
                                                               Verantwortlichkeiten

Mit dem Vorsorgewerk Maag Zahnräder übernahm der          Im Jahr 2014 konnten in zwei Stiftungsinsolvenzfällen
Sicherheitsfonds von der IGP-BVG-Stiftung per Anfang      Regelungen zur Erledigung von Verantwortlichkeits-
2015 ein erstes Rentenvorsorgewerk mit 280 Destinatä-     ansprüchen mit einer Vergleichssumme über insge-
ren. Unter Berücksichtigung der für diesen Anschluss      samt gut 400 000 CHF gefunden werden. In einem Fall
von der IGP übertragenen Mittel von 1,3 Mio. CHF resul-   konnte mit dem Vergleich das laufende Gerichtsver-
tiert auf der Basis der technischen Grundlagen des Si-    fahren beendigt werden. In einem weiteren Fall re-
cherheitsfonds ein Fehlbetrag von knapp 41,7 Mio. CHF.    sultierte aus der Zwangsliquidation des Nachlasses
Die IGP hatte das Vorsorgewerk Maag Zahnräder ihrer-      eines ehemaligen Stiftungsrates eine Dividende über
seits auf Anfang 2000 von der Pensionskasse der Maag      48 000 CHF.
Zahnräder AG mit den technischen Grundlagen EVK 90
und dem technischen Zinssatz von 4% übernommen.           Mit Urteil vom 2. Juli 2014 (9C_492/2013) hat das Bun-
Die IGP übernahm verschiedene weitere Rentnervorsor-      desgericht die Klage des Sicherheitsfonds gegen die
gewerke, welche heute teilweise ebenfalls eine wesent-    Revisionsstelle im Fall Ritex abgewiesen. Der Sicher-
liche Unterdeckung ausweisen und nach Angaben der         heitsfonds sah eine Haftung aufgrund eines Gutach-
Stiftung und deren Experten nicht mehr saniert werden     tens, welches die Revisionsstelle zur Zulässigkeit des
können. Per Ende 2013 machten die Fehlbeträge bei         Kaufs der Aktien der Ritex AG durch die Pensions-
den Rentenvorsorgewerken der IGP (unter Einschluss        kasse erstellt hatte. Das Bundesgericht stützte wohl
des vom Sicherheitsfonds nun übernommenen Vorsor-         grundsätzlich die Position des Sicherheitsfonds, dass
gewerks Maag Zahnräder) auf der Basis der Grundlagen      die Revisionsstelle den Aktienkauf auch auf die allge-
der IGP (BVG 2010 PT 2010, 3%) rund 60 Mio. CHF aus.      meinen Sicherheitsvorgaben nach BVG hätte prüfen
Gegen die Aufhebung eines weiteren Vorsorgewerks          müssen. Aufgrund einer sich aus den Strafakten er-
durch die Stiftungsaufsicht und die Sicherstellung der    gebenden Offerte des Stiftungsrats kam es aber zum
Leistungen durch den Sicherheitsfonds reichte die IGP     Schluss, dass eine allfällige Falschbegutachtung der
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein (vgl.        Revisionsstelle für den Schaden nicht kausal war.
auch Ausführungen unter 10.).
                                                          Mit Urteil vom 18. Dezember 2014 wies das Bundesge-
Der zweite Fall mit der Übernahme einer Rentenleis-       richt mit einer Ausnahme die Beschwerden sämtlicher
tung betrifft die liquidierte Robusta Vorsorgestiftung.   beklagter Parteien gegen die Verurteilungen im Ver-
Ein Leistungsfall geht auf das Jahr 1996 zurück. Die      antwortlichkeitsprozess zum First Swiss Pension Fund
Stifterfirma hatte sich auf Anfang 1997 der Sarasura      ab. Damit haften neben dem Stiftungsrat auch die Re-
Sammelstiftung angeschlossen und die Stiftung war         visionsstelle, der Experte und ein Vermögensverwalter
1998 liquidiert worden. Aufgrund des lange zurück-        für einen Teil des Schadens in diesem Fall.
liegenden Sachverhalts konnten zu diesem Anschluss-
wechsel keine Unterlagen mehr gefunden werden.            Bei den Eingaben für Versichertenkollektive wurden
Nach der IV-Anmeldung im Jahre 2002 sprach die IV         in 276 Fällen Leistungen von 3,5 Mio. CHF aufgrund
der Person im Dezember 2007 Leistungen zu. Die ehe-       missbräuchlicher Inanspruchnahme verweigert. Eine
malige Rückversicherung der Robusta Vorsorgestif-         Leistungsverweigerung erfolgt hauptsächlich bei Ein-
tung hat dem Sicherheitsfonds das Rentendeckungs-         gaben der Auffangeinrichtung, wenn diese etwa ei-
kapital übertragen. Auf der Basis der Berechnungen        nen Geschäftsinhaber einer GmbH für mehrere Jahre
des Sicherheitsfonds verblieb ein Fehlbetrag von          rückwirkend zwangsweise versichern musste, ohne
20 688 CHF.                                               dass dieser die Beiträge für seine Versicherung im
                                                          Bereich der beruflichen Vorsorge bezahlte. Zusätzlich
Die Rückzahlungen lagen im Jahr 2014 mit 7,8 Mio.         wurden Insolvenzforderungen von rund 1,5 Mio. CHF
CHF über denjenigen des Jahres 2013 mit 4,0 Mio. CHF.     abgewiesen (fehlende Voraussetzungen für die Leis-
Die Rückzahlungen beruhen auf positiven Ergebnis-         tungen und Überschneidungen von Versicherungs-
sen bei der Veräusserung von Vermögenswerten der          zeiten verschiedener Vorsorgeeinrichtungen). Wegen
sich in Liquidation befindenden Vorsorgeeinrichtun-       ungenügender Inkassos wurde in sieben Fällen ein Ab-
gen. Darin enthalten sind auch die Ergebnisse aus der     zug von total 135 500 CHF von den sicherzustellenden
Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen          Leistungen vorgenommen.
gegenüber Personen, welche für die Zahlungsunfähig-
keit der Vorsorgeeinrichtung ein Verschulden trifft.
Grössere Rückzahlungen erfolgten in den Stiftungs-
insolvenzfällen Utilitas (3,5 Mio. CHF), Vera Pevos
(1,2 Mio. CHF) und Provitas (1,0 Mio. CHF).

                                                                                              Insolvenzleistungen   13
2.5	
          Rentenverpflichtungen
     		   beim Sicherheitsfonds

     Die mit den Grundlagen BVG-2010-Generationentafeln
     und dem technischen Zinssatz von 2,5% berechneten
     Rentenverpflichtungen des Sicherheitsfonds belaufen
     sich per Ende 2014 auf rund 288,6 Mio. CHF. In diesem
     Wert sind die auf Anfang 2015 von der IGP-BVG-Stif-
     tung übernommenen Renten des Vorsorgewerks Maag
     Zahnräder (43,0 Mio. CHF) und die von der liquidier-
     ten Robusta Vorsorgestiftung übernommene Rente
     (166 000 CHF) enthalten. Auf den per Anfang 2014
     bereits laufenden Renten konnte ein Sterblichkeits-
     gewinn von 1,4 Mio. CHF erzielt werden.

     Per 1. Januar 2015 zahlte der Sicherheitsfonds 1 488
     Personen eine Rente aus. Dabei handelte es sich um
     762 Altersrenten, 250 Invalidenrenten, 385 Ehegatten-
     renten und 91 Kinderrenten.

14   Insolvenzleistungen
3          Fondsreserve

 Die Aufgaben des Sicherheitsfonds werden grundsätz-      Dank der positiven Entwicklung der Reserve in den
 lich im Ausgabeumlageverfahren finanziert. Während       vergangenen Jahren konnte der Beitragssatz für die
 die Ausgaben für die Zuschüsse relativ gut vorausge-     Insolvenzleistungen seit dem Bemessungsjahr 2004
 sagt werden können, sind diese im Insolvenzbereich       kontinuierlich von 0,04 auf aktuell noch 0,005% der
 aufgrund der Stiftungsinsolvenzfälle schwieriger ab-     Freizügigkeitsguthaben und der mit 10 multiplizier-
 schätzbar. Die Insolvenzleistungen können von Jahr       ten Rentenleistungen gesenkt werden. Mit dem erst-
 zu Jahr relativ stark schwanken (vgl. Abb. 2, S. 10).    mals im Jahr 2015 einnahmenwirksamen Satz von
 Damit diese Schwankungen nicht unmittelbar auf           0.005% kann noch mit Beiträgen von rund 35 Mio.
 die Beitragssätze durchschlagen, verfügt der Sicher-     CHF gerechnet werden. Aufgrund der für dieses Jahr
 heitsfonds über eine Fondsreserve. Zu beachten ist       bereits bekannten höheren Insolvenzzahlungen von
 weiter, dass der Sicherheitsfonds eine relativ lange     gut 70 Mio. CHF für die beiden Stiftungsinsolvenzfälle
 Reaktionszeit von gut zwei Jahren hat, bis Anpassun-     ACSMS und Fortius werden auf der anderen Seite die
 gen bei den Beiträgen zu höheren Einnahmen führen.       Insolvenzleistungen aller Voraussicht nach deutlich
 Auch diese zeitliche Komponente bei der Anpassung        über 100 Mio. CHF zu liegen kommen. Damit wird die
 der finanziellen Situation spricht für eine Reserve.     Fondsreserve tendenziell sinken, und mit der Beibe-
 Gestützt auf Art. 59 Abs. 4 BVG kann der Bund dem        haltung des sehr tiefen Satzes von 0.005%, wie er für
 Sicherheitsfonds zur Überbrückung von Liquiditäts-       das Bemessungsjahr 2015 beschlossen ist, wird sich
 engpässen Darlehen gewähren.                             dieser Trend fortsetzen.

 Die Fondsreserve ist seit dem Jahr 2001 relativ stark
 angewachsen und liegt aktuell über dem Zielwert des
 Stiftungsrats. Aufgrund des guten Anlageergebnisses
 stieg die Reserve trotz höherer Insolvenzleistungen
 auch 2014 weiter an und beträgt per Ende Jahr 802 Mio.
 CHF.

 Abb. 7
 Verlauf Fondsreserve Sicherheitsfonds

1000 Mio.

 800 Mio.

 600 Mio.

 400 Mio.

 200 Mio.

     0

                                                                                                   ■ Fondreserve

                                                                                                    Fondreserve    15
4      Entschädigung der AHV-Ausgleichskassen und der
            Auffangeinrichtung für die Arbeitgeberanschlusskontrollen

     Die AHV-Ausgleichskassen überprüfen, ob die von ih-          wurden vom Bundesamt für Sozialversicherungen
     nen erfassten Arbeitgeber einer registrierten Vorsor-        vorgegeben.
     geeinrichtung angeschlossen sind. Bei Auflösung von
     Anschlussverträgen bei Sammel- und Gemeinschafts-            Für die Anschlusskontrollen hat der Sicherheitsfonds
     einrichtungen kontrolliert die Auffangeinrichtung BVG        die AHV-Ausgleichskassen im Berichtsjahr mit rund
     den Wiederanschluss dieser Vorsorgewerke. Seit dem           6,4 Mio. CHF (Vorjahr 6,2 Mio. CHF) entschädigt. Für
     Jahr 2005 entschädigt der Sicherheitsfonds die mit           die Auffangeinrichtung BVG wurden für die Wieder-
     diesen Aufgaben beauftragten Stellen. Das Verfahren          anschlusskontrolle gestützt auf Art. 56 Abs. 1 Bst. h
     und die Basis für die Entschädigung bei der Abrech-          BVG im Berichtsjahr 383 418 CHF verbucht (Vorjahr
     nung der Ausgleichskassen mit dem Sicherheitsfonds           399 970 CHF).

     5      Wahrnehmung von Aufgaben als Sicherheitsfonds
            für liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen

     Gestützt auf die Vereinbarung zwischen dem Schwei-           ausschliesslich dem schweizerischen Recht und der
     zerischen Bundesrat und dem Fürstentum Liechten-             Aufsicht der schweizerischen Behörden.
     stein stellt der Sicherheitsfonds seit dem Jahr 2007
     die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen            Die Zahl der dem Sicherheitsfonds angeschlossenen
     von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrich-              liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen liegt wie
     tungen des Fürstentums sicher und nimmt Aufgaben             im Vorjahr bei 19. Diese haben mit dem Sicherheits-
     im Bereich der Zentralstelle 2. Säule wahr. Die Sicher-      fonds zum siebten Mal Beiträge abgerechnet. 2014
     stellung gilt nur für Personen, welche gegenüber             wurden an eine liechtensteinische Sammelstiftung
     der AHV in Liechtenstein beitragspflichtig sind. Die         für sechs Versichertenkollektive nach der Insolvenz
     liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen werden             des Arbeitgebers Leistungen über 21 000 CHF sicher-
     zu den gleichen Bedingungen wie schweizerische               gestellt. Der Sicherheitsfonds wird von der liechten-
     Vorsorgeeinrichtungen an den Sicherheitsfonds ange-          steinischen Finanzmarktaufsicht periodisch über die
     schlossen. Der Sicherheitsfonds untersteht weiterhin         Situation der Vorsorgeeinrichtungen informiert.

16   Arbeitgeberanschlusskontrollen / Sicherheitsfonds Liechtenstein
6        Zentralstelle 2. Säule

6.1      Eingegangene Anfragen und deren                      6.2	
                                                                  Vergessene Guthaben
		       Behandlung

Seit Mitte 1999 haben über 370 000 Personen eine          Als vergessene Pensionskassenguthaben werden
Anfrage betreffend Guthaben aus beruflicher Vorsor-       Guthaben von Personen im Rentenalter bezeichnet,
ge bei der Zentralstelle eingereicht. Im Geschäftsjahr    welche noch nicht beansprucht worden sind. Die Be-
2014 wurden 33 857 und damit gut 8 000 Anfragen           rechtigten solcher Guthaben werden durch die Zen-
mehr als im Jahr 2013 bearbeitet. Der Grund für die       tralstelle aktiv gesucht. Für Personen, welche in der
deutliche Zunahme bei den Anfragen liegt in einem         Schweiz eine Altersrente aus der staatlichen Vorsor-
Beitrag zu kontaktlosen Vorsorgeguthaben in der           ge (erste Säule) beziehen, kann die Adresse über die
Nachrichtensendung «10vor10» des Schweizer Fern-          zuständigen Ausgleichskassen in Erfahrung gebracht
sehens von Anfang 2014 und den verschiedenen              werden. Nach Erhalt der Angaben durch die Aus-
Folgesendungen zum Thema im In- und Ausland.              gleichskassen orientiert die Zentralstelle auch hier
                                                          die kontoführende Einrichtung sowie die anspruchs-
Alle kontoführenden Einrichtungen (Vorsorgeeinrich-       berechtigten Personen. Aktuell werden die Daten der
tungen, Freizügigkeits- und Policenstiftungen) mel-       neuesten Rentenjahrgänge für die Adresssuche bei
den der Zentralstelle periodisch die bei ihnen vorhan-    den Ausgleichskassen vorbereitet.
denen vergessenen oder kontaktlosen Guthaben. Die
beiden Datenbestände werden durch die Zentralstel-
le mit den Anfragen verglichen. Bei einer möglichen
Übereinstimmung einer Anfrage und der Kontomel-
dung werden der Gesuchsteller und die kontofüh-
rende Einrichtung orientiert. Diese Parteien regeln
anschliessend die Weiterleitung des Guthabens nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Bis Ende Februar
2015 hat die Zentralstelle für 136 000 Gesuchsteller
total 205 000 mögliche Übereinstimmungen von Gut-
haben aus beruflicher Vorsorge lokalisieren können.
Der Anteil der Anfragen, bei welchen mindestens ein
Konto gemeldet werden kann, lag im letzten Jahr mit
38,5% leicht unter dem Anteil im Jahr 2013 von 42%.

Abb. 8                                                    n Anfragen
Anfragen und zugeordnete Guthaben pro Jahr                n Verbundene Guthaben
(inkl. vergessener Guthaben)

30 000

25 000

20 000

15 000

10 000

 5 000

     0
                    02      03      04       05   06     07     08    09     10     11     12      13

                                                                                            Zentralstelle 2. Säule   17
Gestützt auf Art. 41 Abs. 3 BVG haben die Freizügig-       Bis Ende 2014 wurden dem Sicherheitsfonds von 51
     keitseinrichtungen sämtliche Guthaben nach Ablauf          Einrichtungen insgesamt 8 527 Guthaben übertragen.
     von zehn Jahren ab dem ordentlichen Rücktrittsalter        Der überwiegende Teil der Guthaben stammt von
     an den Sicherheitsfonds zu überweisen. Der Sicher-         der Auffangeinrichtung. Per Ende 2014 wurden vom
     heitsfonds erfüllt Ansprüche auf an ihn überwiesene        Sicherheitsfonds 8 155 Guthaben über total 51,8 Mio.
     Guthaben weiter, bis die versicherte Person ihr 100. Al-   CHF geführt. Die Guthaben werden mit dem von der
     tersjahr vollendet hat oder vollendet hätte. Anschlies-    Auffangeinrichtung für die Freizügigkeitskonten ver-
     send sind die Ansprüche verjährt (Art. 41 Abs. 4 und       wendeten Zinssatz verzinst. Im Jahre 2014 konnten
     5 BVG). Soweit die Guthaben nicht geltend gemacht          125 Guthaben über insgesamt 1,5 Mio. CHF ausbezahlt
     werden, finanziert der Sicherheitsfonds aus diesen die     werden.
     Zentralstelle 2. Säule (Art. 12a SFV).

     7      Verbindungsstelle
     Seit Mitte 2002 ist der Sicherheitsfonds für den Be-       2 407 Personen waren nicht obligatorisch versichert
     reich der beruflichen Vorsorge Verbindungsstelle zu        und konnten somit auch den obligatorischen Teil ihrer
     den Mitgliedstaaten der EU und der EFTA. Im Rahmen         Freizügigkeitsleistung bar beziehen. Für 1 964 Anfra-
     des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwi-          gen war aufgrund einer Unterstellung unter die So-
     schen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft            zialversicherung im Ausreiseland der BVG-Anteil der
     und der Schweiz sind am 1. Juni 2007 einschränkende        Freizügigkeitsleistung in der Schweiz zu blockieren.
     Bestimmungen über die Barauszahlung bei definiti-          384 Anträge waren Ende 2013 pendent, weil die zur
     vem Verlassen der Schweiz und der Ausreise in einen        Bearbeitung notwendigen Unterlagen nicht vollstän-
     EU- oder EFTA-Staat in Kraft getreten. Aufgrund der        dig eingereicht wurden.
     Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bul-
     garien und Rumänien gelten diese Bestimmungen seit         In der EU besteht für Personen mit Versicherungszei-
     dem 1. Juni 2009 auch für Personen, welche in diese        ten in mehreren Ländern im Leistungsfall ein beson-
     beiden Staaten ausreisen.                                  deres Feststellungsverfahren zur Koordination der
                                                                Versicherungen der betroffenen Länder. Die Schweiz
     Personen, welche die Schweiz Richtung EU bzw. EFTA         nimmt aufgrund der bilateralen Verträge an diesem
     verlassen, können bei der Verbindungsstelle ein An-        Verfahren teil, wobei in erster Linie die AHV involviert
     tragsformular für die Abklärung der Sozialversiche-        ist. Vereinzelt wird jedoch auch der Sicherheitsfonds
     rungspflicht im entsprechenden Land einreichen. Die        einbezogen. In diesem Fall werden die Daten der be-
     Verbindungsstelle übermittelt die Anfragen an die          troffenen Personen mit den Kontomeldungen der Zen-
     zuständigen ausländischen Stellen, welche, bezogen         tralstelle 2. Säule verglichen. Bei Übereinstimmung
     auf einen Stichtag, abklären, ob die antragstellen-        werden die Formulare an die betreffende Einrichtung
     den Personen obligatorisch sozialversichert sind. Für      weitergeleitet. Im Berichtsjahr hat die Verbindungs-
     Frankreich erfolgt die Abklärung durch die antragstel-     stelle 109 (Vorjahr 150) sogenannte E-Formulare (E
     lende Person. Sobald die Verbindungsstelle das Abklä-      210, Mitteilung über Rentenbewilligung bzw. -ableh-
     rungsergebnis erhalten hat, informiert sie sowohl die      nung) aus der EU beantwortet.
     antragstellende Person als auch die Einrichtungen der
     beruflichen Vorsorge.

     Seit dem 1. Juni 2007 haben 30 374 Personen einen
     Antrag für die Abklärung der Sozialversicherungs-
     pflicht in einem EU- oder EFTA-Staat beim Sicher-
     heitsfonds BVG eingereicht. 2014 betrug die Zahl der
     eingereichten Anfragen 5 002 (Vorjahr 4 597). Bei 185
     Anfragen erübrigte sich eine Abklärung der Sozial­
     versicherungspflicht, da die Personen entweder vor
     dem 1. Juni 2007 aus der Schweiz ausgereist oder
     in einen Drittstaat gezogen waren bzw. ihr Gesuch
     wieder zurückgezogen haben. Die Verbindungsstelle
     hat in 4 371 Fällen (Vorjahr 3 132) das Ergebnis der
     Abklärungen der ausländischen Behörden erhalten.

18   Verbindungsstelle
Abb. 9
Anfragen bei der Verbindungsstelle

5 000
4 500
4 000
3 500
3 000
2 500
2 000
1 500
1 000
 500
    0
                                                                                                n Eingegangene Anfragen
              09            10              11          12          13
                                                                                                n Erledigte Anfragen

Abb. 10
Aufteilung der eingegangenen Anfragen
nach Ausreiseland

                                     Übrige (9%)          Österreich (4%)

                                                                                   Deutschland (25%)

    Portugal (17%)

                                                                                               Spanien (5%)

                Italien (17%)

                                        Grossbritannien (5%)                Frankreich (18%)

                                                                                                       Verbindungsstelle   19
8        Aus der Tätigkeit der Organe

      8.1	
          Stiftungsrat                                        Ausschuss eine Ausbildungsveranstaltung zu den Auf-
                                                               gaben des Sicherheitsfonds durchgeführt.

     An der ordentlichen Jahressitzung vom 2. April 2014
     hat der Stiftungsrat die Jahresrechnung und den            8.2	
                                                                    Geschäftsleitender Ausschuss (GA)
     Jahresbericht für das Jahr 2013 genehmigt und die
     Beitragssätze für die Abrechnung mit dem Sicher-
     heitsfonds für das Jahr 2015 zuhanden der Oberauf-        Der GA ist das geschäftsführende Gremium der Vereini-
     sichtskommission beschlossen. Für die Erbringung          gung der Branchenverbände zur Durchführung des Si-
     der Zuschussleistungen wurde der Beitragssatz in          cherheitsfonds. Er stellt die fachtechnische Beratung der
     der bisherigen Höhe von 0,08% der nach BVG pro rata       Durchführungsstelle sicher und bestimmt deren Praxis.
     koordinierten Löhne beantragt. Beim Beitragssatz          Zu seinen Kernaufgaben gehört die Prüfung der Tätigkeit
     für Insolvenz- und andere Leistungen wurde die im         der Durchführungsstelle. Basis dazu ist deren regelmäs-
     Vorjahr beschlossene Senkung auf 0,005% der Frei-         sige Berichterstattung über das Beitragswesen, laufende
     zügigkeitsleistungen und der mit zehn multiplizierten     Insolvenzfälle sowie die Zen-tral- und die Verbindungs-
     Rentenzahlungen beibehalten. Mit den Einnahmen            stelle. Der GA nimmt zudem jährlich zuhanden des Stif-
     aus diesem tieferen Satz werden die Insolvenzleistun-     tungsrats die Jahresrechnung, den Geschäftsbericht und
     gen nicht mehr gedeckt sein, sodass mittelfristig mit     den Revisionsbericht ab. Er genehmigt das Budget der
     einer Reduktion der Fondsreserve zu rechnen ist. Die      Durchführungsstelle und schlägt dem Stiftungsrat die
     Oberaufsichtskommission hat die Beitragssätze im          Beitragssätze der verschiedenen Aufgabengebiete vor.
     August 2014 in der vorgeschlagenen Höhe genehmigt.
                                                               Der GA traf sich 2014 zu fünf ordentlichen Sitzungen,
     Ein wichtiges Thema im Stiftungsrat war Anfang 2014       an welchen er die Geschäfte für den Stiftungsrat und
     die Vorlage des Bundesrats zur Altersvorsorge 2020,       so insbesondere die Reglementsanpassungen und Stel-
     zu welcher eine Vernehmlassungsantwort abgegeben          lungnahmen zu Gesetzgebungsprojekten vorbereitete.
     wurde. Der Stiftungsrat befasste sich an zwei Sitzungen   In verschiedenen Fällen entschied der GA über das Vor-
     mit dem Rahmenreglement für die durch den Sicher-         gehen in Sachen Verantwortlichkeiten. Bei der Zentral-
     heitsfonds aus Insolvenzfällen übernommenen Ren-          stelle wurde zu den vergessenen Guthaben festgelegt,
     tenverpflichtungen und legte verschiedene Grundsätze      in welcher Situation die Auszahlung des Guthabens an
     fest. Die Bereinigung dieses Reglements dürfte im Jahr    den Nachlass erfolgen kann. Schliesslich sind auch ver-
     2015 abgeschlossen werden können. In unterschied-         schiedene Möglichkeiten in Prüfung, wie die Adresssu-
     lichen Zusammenhang waren die Rentenkassen ein            che mit den AHV-Ausgleichskassen zu Berechtigten an
     Thema. Auf der Basis einer Auslegeordnung sollen im       vergessenen Guthaben vereinfacht werden kann.
     2015 in Absprache mit den betroffenen Kreisen die
     notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Finan-
     zierung von Rentenkassen erarbeitet werden. Auf An-        8.3     Durchführungsstelle
     fang 2015 wurde schliesslich das Anlagereglement mit
     einer Bestimmung zur Stimmrechtsausübung ergänzt.
                                                               Die Durchführungsstelle bereitet die Geschäfte für
     Die Geschäftsstelle orientierte den Stiftungsrat an       den Stiftungsrat und den Geschäftsleitenden Aus-
     dessen quartalsweisen Sitzungen sowie mit drei Zwi-       schuss vor und setzt die Entscheide um. Für die Erle-
     schenberichten über den aktuellen Stand der Arbei-        digung der dem Sicherheitsfonds übertragenen Auf-
     ten bei den einzelnen Aufgabengebieten. Fragen von        gaben steht sie in regelmässigem Kontakt mit den ihr
     grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der         angeschlossenen Einrichtungen und den verschiede-
     Leistungserbringung und der Auslegung der Bestim-         nen Aufsichtsbehörden. Im Insolvenzbereich werden
     mungen des Sicherheitsfonds sind dem Stiftungsrat         die Liquidationsverfahren der Vorsorgeeinrichtungen
     zum Entscheid vorzulegen. Im Jahr 2014 diskutierte        mit Leistungen des Sicherheitsfonds eng begleitet
     der Stiftungsrat insbesondere die Möglichkeit von In-     und es wird geprüft, ob Verantwortlichkeiten am
     solvenzleistungen an öffentlich-rechtliche Vorsorge-      Schaden bestehen könnten. Bei der Bearbeitung der
     einrichtungen bei Insolvenz eines angeschlossenen         Insolvenzdossiers sind immer wieder Abklärungen mit
     Arbeitgebers, das Einschreiten bei unterfinanzierten      der Vorsorgeeinrichtung notwendig, und im Bedarfs-
     Rentenkassen, die Grundsätze zur Geltendmachung           fall werden die versicherten Löhne mit den Daten der
     von Verantwortlichkeitsansprüchen und die Möglich-        AHV-Ausgleichskassen abgeglichen.
     keiten der Zentralstelle zur Suche von Berechtigten
     an vergessenen Guthaben. Im Oktober 2014 hat der          Die Abklärungen der Versicherungspflicht bei Ausreise
     Stiftungsrat zusammen mit dem Geschäftsleitenden          in ein EU- oder EFTA-Land als Voraussetzung für die

20   Aus der Tätigkeit der Organe
Barauszahlung erfolgen mit den betroffenen Ländern          Vorsorge. Allein über die Website des Sicherheitsfonds
laufend. Der Sicherheitsfonds ist als Zentralstelle         werden jährlich über 4 000 Anfragen per E-Mail beant-
2. Säule und als Verbindungsstelle Anlaufstelle für         wortet. Pro Woche beantwortet die Durchführungs-
viele Personen mit generellen Fragen zur beruflichen        stelle zudem rund 700 telefonische Anfragen.

9      Anlagen
Die Grundsätze der Anlagepolitik des Sicherheitsfonds       Rendite lag bei 9,27% und die Vermögensverwaltungs-
basieren auf einer ALM-Studie aus dem Jahre 2012.           kosten betragen 0,13% der Vermögensanlagen. Auf
Ausgangspunkt ist eine einfache, passive und mög-           Anfang 2015 wurde im Anlagereglement eine Bestim-
lichst kostengünstige Umsetzung. Investitionen erfol-       mung zur Stimmrechtsausübung aufgenommen. Die
gen ausschliesslich in die Hauptkategorien Liquidität,      Anpassung wurde von der Aufsicht noch im Dezember
Obligationen, Aktien und Immobilien. Die Anlagen des        2014 genehmigt. Weitere Angaben zu den Anlagen sind
Sicherheitsfonds werden über die ZKB verwaltet. Die         aus dem Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich.

10     Beschwerden
Der Sicherheitsfonds erbrachte im Jahr 2011 eine Zah-       fonds eingereichte Klage auf Auszahlung der vollen
lung über 1,5 Mio. CHF an die PK-FIV, Pensionskasse         Rente teilweise gut. Der Versicherte zog diesen Ent-
Fina-Interessenverband KMU. Der Fehlbetrag der Ein-         scheid an das Bundesgericht weiter.
richtung liegt bei rund 3,4 Mio. CHF. Hintergrund der
Anlageverluste, welche zum Ausfall führten, bildet ein      Im November 2014 stellte der Sicherheitsfonds in Be-
Schneeballsystem, von welchem neben einer grösseren         zug auf ein Rentenvorsorgewerk der IGP-BVG-Stiftung
Zahl von Privatanlegern auch die Fina-Freizügigkeits-       mit einer wesentlichen Unterdeckung die Sicherstel-
einrichtung betroffen ist. Bei der Freizügigkeitseinrich-   lung der Leistungen fest und trat in die Verantwort-
tung werden vom Sicherheitsfonds keine Leistungen           lichkeitsansprüche ein. Allfälligen Beschwerden wurde
sichergestellt. Unter den Vorsorgekapitalien der PK-FIV     die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Eintritt in
befinden sich auch Freizügigkeitsleistungen, welche         die Verantwortlichkeitsansprüche erfolgte im jetzi-
von der Fina-Freizügigkeitsstiftung oder von anderen        gen Zeitpunkt zur Unterbrechung drohender Verjäh-
Einrichtungen an die PK-FIV übertragen wurden, ohne         rungsfristen. Die IGP-BVG-Stiftung reichte gegen die
dass für die Person ein Anschluss und damit eine ak-        Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsge-
tive Versicherung bei der PK-FIV bestanden hätte. Ins-      richt ein. Das Bundesverwaltungsgericht stellte mit
gesamt geht es dabei um 30 Guthaben von 2,4 Mio.            Entscheid vom 5. Februar 2015 die aufschiebende
CHF. Für diese Guthaben hat der Sicherheitsfonds die        Wirkung der Beschwerde wieder her. Dieser Entscheid
Sicherstellung mit Verfügung vom 30. Oktober 2012 ab-       wurde vom Sicherheitsfonds an das Bundesgericht
gelehnt. Gegen diese Verfügung haben die Stiftung so-       weitergezogen. Die IGP-BVG-Stiftung reichte im Zu-
wie eine betroffene Person beim Bundesverwaltungs-          sammenhang mit der Verfügung des Sicherheitsfonds
gericht Beschwerde eingereicht. Im Jahr 2013 konnte         neben der Beschwerde beim Bundesverwaltungsge-
der Schriftenwechsel vor dem Bundesverwaltungsge-           richt auch eine Aufsichtsbeschwerde bei der OAK BV
richt abgeschlossen werden. Mit Entscheid vom 9. Ja-        ein. Die OAK BV trat in Bezug auf die Frage der Recht-
nuar 2015 wies das Bundesverwaltungsgericht sämt-           mässigkeit des Vorgehens des Sicherheitsfonds mit
liche Beschwerden ab. Gegen diesen Entscheid wurde          Verweis auf das laufende Beschwerdeverfahren vor
Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.                  dem Bundesverwaltungsgericht auf die Eingabe nicht
                                                            ein und sah auch sonst keinen Anlass zur Intervention
Das Verwaltungsgericht Waadt hiess die im Jahre 2013        beim Sicherheitsfonds.
gegen die Überversicherungskürzung des Sicherheits-

11     Gesetzgebung
Mit der Strukturreform wurde Art. 63 BVG als bisherige      sorge 2020 zu den ihn betreffenden Punkten eine
Basis für das vom Bundesrat genehmigte Reglement            Vernehmlassungsantwort ab und stellte gleichzeitig
über die Organisation der Stiftung Sicherheitsfonds         einen dringenden Handlungsbedarf zu den Renten-
BVG (SR 831.432.2) auf den 1. Januar 2012 aufgeho-          kassen fest. Weitere Stellungnahmen erfolgten zur Zu-
ben. Die Löschung des Reglements aus der Systema-           satzbotschaft des Bundesrats zur Änderung des UVG
tischen Sammlung des Bundesrechts steht noch aus.           sowie zu den vom BSV vorgeschlagenen Anpassungen
                                                            der BVV 1 betreffend Aufsichtsabgaben. Beide Vorla-
Der Sicherheitsfonds gab zur Anfang 2014 durchge-           gen werden vom Sicherheitsfonds unterstützt.
führten Vernehmlassung zur Reform der Altersvor-

                                                                               Anlagen / Beschwerden / Gesetzgebung   21
12	 Organe der Stiftung (Stand 1.1.2015)

     12.1     Stiftungsrat                                   12.3     Durchführungsstelle und deren
                                                             		       zeichnungsberechtigte Verantwortliche

     Präsidentin                                             ATAG Wirtschaftsorganisationen AG
     – Dr. Doris Bianchi, Schweiz. Gewerkschaftsbund, Bern   Eigerplatz 2, 3007 Bern
                                                             Postfach 1023, 3000 Bern 14
     Vertretung der Arbeitnehmer
     – Roger Bartholdi, Schweizerischer                      T 031 380 79 71
       Bankpersonal­verband, Zürich                          info@sfbvg.ch – www.sfbvg.ch
     – Dr. Doris Bianchi, Schweiz. Gewerkschaftsbund,        (Zentralstelle 2. Säule: T 031 380 79 75)
       Bern
                                                             –	Daniel Dürr, eidg. dipl. Pensionskassenleiter
     – Matthias Kuert Killer, Travail.Suisse, Bern
                                                                (verantwortlicher Mandatsleiter)
     Vertretung der Arbeitgeber                              –	Beat Christen, Fürsprecher (Stellvertreter)
     – Kurt Gfeller, Schweiz. Gewerbeverband, Bern           –	Peter Gasser, eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer
     – Martin Kaiser, Schweiz. Arbeitgeberverband, Zürich       (Leiter Finanz- und Rechnungswesen)
     – Olivier Sandoz, Féderation des Entreprises            –	Cinzia Corchia, Fürsprecherin
       Romandes, Genf                                        –	Silvia Corchia, eidg. dipl. Pensionskassenleiterin
                                                             –	Daniela Foffa, Fürsprecherin
     Vertretung der öffentlichen Verwaltung
                                                             –	Christian Lopez, eidg. dipl. Pensionskassenleiter
     – Urs Eggenberger, Eidg. Finanzverwaltung, Bern
                                                             –	Yvonne Monica, Verwaltungsfachfrau für
     – Nadia Frances Borowski Ubben,
                                                                Personalvorsorge
       Finanzverwaltung des Kantons Genf, Genf
                                                             –	Marianne Reinhard Ryser, Fürsprecherin
     Unabhängiges Mitglied                                   –	Gilles Sciboz, Jurist
     – Dr. Olivier Deprez, Zürich

     Sekretariat
                                                             12.4     Aufsichtsbehörde
     Sicherheitsfonds BVG, Geschäftsstelle
     Postfach 1023, 3000 Bern 14
     Beat Christen, T 031 380 79 06                          Oberaufsichtskommission
                                                             Berufliche Vorsorge OAK BV
                                                             Seilerstrasse 8, Postfach 7461, 3001 Bern
     12.2     Geschäftsleitender Ausschuss                   T 031 322 48 25
     		       der Vereinigung zur Durchführung
     		       des Sicherheitsfonds BVG
     		       (Trägerorganisation)                           12.5     Revisionsstelle

     Vorsitzender
     – Andreas Zingg, Schweiz. Versicherungsverband,        OBT AG
        Zürich                                               Patrick Zahno, Mandatsleiter, und Daniel Schweizer
                                                             Hardturmstrasse 120, 8005 Zürich
     Mitglieder
                                                             T 044 278 45 00
     – Thomas Buser, Schweiz. Versicherungsverband,
        Zürich
     – Dr. Urs Fischer, Schweiz. Vereinigung
                                                             12.6     Expertin
        der Verbandsausgleichskassen, Zürich
     – Hanspeter Konrad, Schweiz. Pensions­-
        kassenverband, Zürich
                                                             Dr. Silvia Basaglia
     – Christoph Ryter, Schweiz. Pensionskassen­-
                                                             Aon Hewitt (Switzerland) SA
        verband, Zürich
                                                             Avenue Edouard-Rod 4, 1260 Nyon
     – Patrick Spuhler, Schweiz. Pensionskassen-
                                                             T 022 363 65 09
        verband, Basel

22   Organe der Stiftung
13     Kommentar zur Jahresrechnung

Die Darstellung der Betriebsrechnung wurde gegenüber       Das Vermögen wird ausschliesslich passiv angelegt.
den Vorjahren angepasst. Die Einnahmen und Ausgaben        Aus den Kapitalanlagen und Wertschriften resultiert
werden neu pro Aufgabengebiet ausgewiesen. Der Vor-        ein Nettogewinn von 101,1 Mio. CHF. Dieser Gewinn
jahresvergleich wurde entsprechend angepasst.              entspricht einer Performance von 9,3% (zeitgewichte-
                                                           te Rendite [TWR]; Benchmark 10,0%,). Die ausgewie-
Im Berichtsjahr wurden die Beiträge über das Bemes-        senen Vermögensverwaltungskosten (Weisung OAK
sungsjahr 2013 abgerechnet, für welches folgende           BV – 02/2013) betragen 14 Basispunkte (Vorjahr 20).
Beitragssätze gültig waren: 0,08% (Vorjahr 0,07%) für      Die Kostentransparenzquote beträgt 100%. Weitere
den Beitrag für ungünstige Altersstruktur resp. 0,01%      Details zur Finanzrechnung sind aus dem Anhang zur
(wie Vorjahr) für den Beitrag für Insolvenzen und üb-      Jahresrechnung ersichtlich.
rige Leistungen.
                                                           Der Verwaltungsaufwand liegt mit 8,0 Mio. CHF prak-
Die Rechnungsablage erfolgt stichtagsbezogen, d. h.,       tisch auf dem Vorjahreswert von 7,9 Mio. CHF. Tieferen
eine Abgrenzung der verschiedenen Bemessungsjah-           externen Rechtsverfolgungskosten steht ein Mehrauf-
re ist nur statistisch möglich. Infolge von Fristerstre-   wand für die Bearbeitung der Insolvenzdossiers und
ckungen laufen die diversen Bemessungsjahre inein-         bei der Zentralstelle gegenüber.
ander über.
                                                           Gesamthaft zeigt die Erfolgsrechnung einen Ertrags-
                                                           überschuss von 39,2 Mio. CHF. Im Vorjahr resultierte
13.1     Erfolgsrechnung                                   ein Überschuss von 25,2 Mio. CHF.

Die Betriebsrechnung mit den Beiträgen, Zuschüssen,        13.2    Bilanz
Insolvenzen, den vergessenen Guthaben sowie den
Entschädigungen an die Auffangeinrichtung und die
Ausgleichskassen zeigt einen Ausgabenüberschuss            Die Vermögensanlagen liegen um 58 Mio. CHF über
von rund 53.9 Mio. CHF (Vorjahr 24.5 Mio. CHF). Der        dem Vorjahr. Dies entspricht dem Nettoerfolg gemäss
Ausgabenüberschuss ergibt sich zur Hauptsache aus          Finanzrechnung (vor Veränderung der Wertschwan-
den höheren Zahlungen für Insolvenzleistungen.             kungsreserve).

Der Aufgabenbereich Zuschüsse infolge ungünsti-            Die Rückstellung für Rentenleistungen hat mit der
ger Altersstruktur (inklusive Entschädigung der An-        Übernahme von neuen Rentenbeständen zugenom-
schlusskontrollen) weist einen Ausgabenüberschuss          men. Weitere Angaben zu den Rentenleistungen sind
von rund 16,2 Mio. CHF aus (Vorjahr – 19,5 Mio. CHF).      aus dem Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich.
Die Ausgaben sind durch die entsprechenden Bei-            Die vergessenen Guthaben (Freizügigkeitsleistungen
tragseinnahmen nicht vollständig gedeckt.                  nach Art. 41 BVG) sind im Berichtsjahr um weitere
                                                           9,7 Mio. CHF angestiegen.
Infolge der höheren Anzahl verarbeiteter Insolvenz-
dossiers sowie der Übernahme von neuen Renten-             In den passiven Rechnungsabgrenzungen sind diverse
leistungen liegt der Insolvenzaufwand deutlich über        Überschusspositionen, darunter wiederum vorzeitig
dem Vorjahr. Die Insolvenzrechnung weist einen             eingegangene Zahlungen für künftige Rentenleistun-
Ausgabenüberschuss von 34,2 Mio. CHF aus (Vorjahr          gen (ab dem 1. Januar 2015), enthalten.
14,9 Mio. CHF).
                                                           Die Wertschwankungsreserve (20% auf den Rückstel-
Im Berichtsjahr sind 8,4 Mio. CHF an vergessenen Gut-      lungen für Rentenleistungen und den vergessenen
haben an den Sicherheitsfonds übertragen worden            Guthaben) musste um 8 Mio. CHF auf neu 69 Mio.
(Vorjahr 7,7 Mio. CHF). Rund 1,3 Mio. CHF an verges-       CHF angepasst werden. Durch den Abschluss eines
senen Guthaben konnten im Berichtsjahr ausbezahlt          Vergleichs mit den Anlagestiftungen Vera/Pevos im
werden (Vorjahr 1,1 Mio. CHF). Die verbleibenden Konti     Geschäftsjahr konnte die Rückstellung über 1,5 Mio.
werden bis zu einer möglichen Auszahlung resp. einer       CHF aufgelöst werden.
zulässigen Auflösung in der Bilanz zurückgestellt und      Mit dem Ertragsüberschuss von 39,2 Mio. CHF hat die
fortlaufend verzinst.                                      Fondsreserve entsprechend zugenommen. Per 31. De-
                                                           zember 2014 beträgt sie 802,1 Mio. CHF.
Die Finanzrechnung zeigt einen Anlagegewinn von
101,1 Mio. CHF (Vorjahr 57,6 Mio. CHF), wobei diese        Weitere Details zur Bilanz sind aus dem Anhang zur
Resultate in beiden Jahren die Erhöhung der Wert-          Jahresrechnung ersichtlich.
schwankungsreserve noch nicht beinhalten.

                                                                                    Kommentar zur Jahresrechnung    23
14       Jahresrechnung in Zahlen

     14.1     Erfolgsrechnung

                                                                             2014              2013
                                                                               CHF               CHF

                    Betriebsrechnung
                    Beiträge für Zuschüsse                           112 621 499.75     93 489 212.10
                    Zuschüsse ungünstige Altersstruktur             –122 086 015.60   –106 386 436.20
                    Entschädigung Ausgleichskassen
                    und Auffangeinrichtung                            –6 755 137.47     –6 585 294.95
                    Nettoergebnis Zuschüsse                          –16 219 653.32    –19 482 519.05
                    Beiträge für Insolvenzen/Übriges		                69 857 702.65     68 782 954.88
                    Insolvenzleistungen Versichertenkollektive		     –60 540 188.45    –49 638 537.28
                    Insolvenzzahlungen Vorsorgeeinrichtungen		         –284 500.00                  –
                    Insolvenzzahlungen bei Rentenübernahmen		        –41 718 860.25     –5 833 382.00
                    Bildung Wertschwankungsreserven auf
                    Rentenübernahmen		                                –9 069 470.19     –2 504 313.35
                    Rückzahlungen Insolvenzleistungen                  7 756 276.41      4 109 481.77
                    Nettoergebnis Insolvenzen                        –33 999 039.83     14 916 204.02
                    Rentenleistungen                                 –18 509 635.90    –17 780 045.25
                    Kapitalleistungen                                 –1 026 843.40      –269 140.55
                    Ertrag aus Rückversicherungsleistungen               394 561.60        449 121.35
                    Veränderung Rückstellung für Rentenleistungen     14 878 423.90      –431 029.74
                    Auflösung /Bildung Wertschwankungsreserven         3 115 557.09        –86 556.05
                    Nettoergebnis Renten                              –1 147 936.71    –18 117 650.24
                    Eingegangene Guthaben		                    10 918 254.25             7 744 763.26
                    Ausbezahlte Guthaben		                     –1 599 673.15            –1 120 137.93
                    Zuweisung vergessene Guthaben an Bilanz		  –9 318 581.10            –6 624 625.33
                    Zinsen auf vergessenen Guthaben		           –452 560.05              –392 529.45
                    Bildung Wertschwankungsreserven auf
                    vergessene Guthaben                        –2 046 086.90            –1 409 130.60
                    Nettoergebnis vergessene Guthaben 		       –2 498 646.95            –1 801 660.05
                    Ergebnis Betriebsrechnung               – 53 865 276.81           –24 485 625.32

                    Finanzen / Diverses
                    Kapital- und Wertschriftenertrag                  20 725 507.71     10 382 702.39
                    Realisierter Kurserfolg                            6 836 673.02     21 508 499.30
                    Nicht realisierter Kurserfolg                     75 085 523.66     27 986 534.89
                    Wertschriftenkosten                               –1 543 458.66     –2 248 931.14
                    Nettoerfolg Kapital und Wertschriften            101 104 245.73     57 628 805.44
                    Übriger Ertrag                                         4 339.15         13 589.01
                    Ergebnis Finanzen / Diverses                    101 108 584.88     57 642 394.45

24   Jahresrechnung in Zahlen
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