2021/2022 22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm - Jobcenter Rosenheim Stadt - Jobcenter ...

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2021/2022 22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm - Jobcenter Rosenheim Stadt - Jobcenter ...
Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm
2021/2022       Jobcenter Rosenheim Stadt

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2021/2022 22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm - Jobcenter Rosenheim Stadt - Jobcenter ...
Arbeitsmarkt- und
  Integrationsprogramm
  2021/2022                      Jobcenter Rosenheim Stadt

Impressum
Jobcenter Rosenheim Stadt
Mühlbachbogen 3
83022 Rosenheim

Verantwortlich für den Inhalt:

Armin Feuersinger
Ingrid Kuchler
Wolfgang Huber

März 2021

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2021/2022 22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm - Jobcenter Rosenheim Stadt - Jobcenter ...
Inhalt

1.      Einführung ...................................................................................................................... 4
     Zweck und Inhalt des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms ....................................... 4

2.      Ausgangslage ................................................................................................................ 4
     2.1 Kundenstruktur ............................................................................................................ 5
     2.2 Der Arbeitsmarkt in der Stadt Rosenheim .................................................................... 9
     2.3 Mitteleinsatz im Eingliederungstitel .............................................................................12

3.      Ziele ..............................................................................................................................14

4.      Strategische Ausrichtung - operative Schwerpunkte und Maßnahmen ..........................15

5.      Operatives Programm ...................................................................................................20

6.      Maßnahmen ..................................................................................................................25

                                                                      3
2021/2022 22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm - Jobcenter Rosenheim Stadt - Jobcenter ...
Arbeitsmarkt- und
 Integrationsprogramm
 2021/2022                 Jobcenter Rosenheim Stadt

   1. Einführung

Zweck und Inhalt des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms

Das Jobcenter Rosenheim Stadt nimmt in der Trägerschaft der Agentur für Arbeit Rosenheim
und der kreisfreien Stadt Rosenheim die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wahr. Neben der Gewährung von
Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden die rund 2100 erwerbsfähigen
Leistungsbeziehenden umfassend auf dem Weg in eine existenzsichernde Beschäftigung
unterstützt.

Das vorliegende Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters stellt die geschäftspolitische
Ausrichtung für die Jahre 2021/2022 und den dafür vorgesehenen finanziellen
Ressourceneinsatz dar. Darüber hinaus werden die daraus abgeleiteten Strategien und
operativen Handlungsfelder beschrieben.

Das Arbeitsmarktprogramm/die Strategie dient den Mitarbeitenden des Jobcenters als
Orientierung und Arbeitsgrundlage. Für die beteiligten lokalen Arbeitsmarktakteure und
politischen Gremien ist es ein lokales Planungsdokument, die interessierte Öffentlichkeit
profitiert von der Transparenz über die Arbeit des Jobcenters.

Die kommenden Jahre werden viele Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt bereithalten.

Dieses Programm wurde in der Trägerversammlung vorgestellt und dem Beirat zur Kenntnis
übersandt.

   2. Ausgangslage

Seriöse Wirtschaftsinstitute gehen pandemiebedingt von einer deutlich spürbaren Rezession
aus, die auch die Nachfrage nach Arbeitskräften stark beeinflußen wird.
Im Rechtskreis SGB II wird ein stärkerer Zuwachs bei der Zahl der Arbeitslosen auf dem
bayerischen Arbeitsmarkt erwartet.

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2.1 Kundenstruktur

                                                             3.206 Personen in Bedarfsgemeinschaften
       251 erwerbsfähige Leistungs-
      berechtigte im Kontext Flucht
         -------------------------------------
                                                             die in 1.704 Bedarfsgemeinschaften leben
     330 Alleinerziehende erwerbs-
        fähige Leistungsberechtigte                                                   davon
                                                                   3.046 Regelleistungsberechtigte

                1.271
     Langzeitleistungsbezieher
 Personen, die innerhalb von 24 Monaten mind. 21
       Monate im Leistungsbezug stehen

                                                            2.171                                      875
                                                       erwerbsfähige                           nicht erwerbsfähige
                                                    Leistungsberechtigte                      Leistungsberechtigte
     640 erwerbstätige erwerbsfähige
      Leistungsberechtigte (Ergänzer)
        ----------------------------------------    Personen im Alter von 15 bis 65            Empfänger von Sozialgeld
                  83 Aufstocker                                Jahren

                                                    1.579 Arbeitsuchende
                                                       817 Arbeitslose

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Jahresdurchschnittswerte Jan-Dez 2020 (mit vorläufig hochgerechnetem
Wert für Dezember)

Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) ist ähnlich wie die
Bedarfsgemeinschaften auf bis zu 2321 im Mai 2020 angestiegen und bis zum Jahresende
wieder auf 2097 zurückgegangen. Im Jahresdurchschnitt betrugen die eLb in 2020 nach
vorläufiger Hochrechnung 2.171, das sind 60 mehr als in 2019 (2.111).

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Arbeitsmarkt- und
  Integrationsprogramm
  2021/2022                                               Jobcenter Rosenheim Stadt

                                                          Entwicklung eLB 2017 - 2020
 2.800

 2.600   2.440
                  2.377
 2.400                        2.318                                                                            2321 2292 2276
                                                                                                    2249                      2233
                                      2.155                                                                                                  2164
 2.200                                            2.090 2.055 2066 2056 2109                                                                              2096 2091 2097

 2.000

 1.800
           Juli

                               Juli

                                                   Juli

                                                                                                                             Juli
                                                                        Januar

                                                                                                                      Juni
                                                                                   Februar

                                                                                                                Mai
                   Dezember

                                                                                                                                    August

                                                                                                                                                                     November
                                       Dezember

                                                            Dezember

                                                                                             März

                                                                                                                                                           Oktober
                                                                                                       April

                                                                                                                                                                                Dezember
                                                                                                                        2020                  September
                                                                                                 eLB

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Vorläufige Daten, hochgerechnet auf eine Wartezeit von 3 Monaten (grau
hinterlegte Zellen) und Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten

Im Oktober 2020 lag der Anteil der Frauen mit 1089 von insgesamt 2096 eLB bei 52%.

                                                  eLb gesamt: 2096 Personen
                                                        Stand: 10/2020

                                                                                 52%                48%

                                                                       Männer: 1007                 Frauen: 1089

 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

                                                                                             6
Im Oktober 2020 waren 1.259 Langzeitleistungsbezieher (LZB), welche in den letzten 24
Monaten mindestens 21 Monate im Leistungsbezug waren, gemeldet. Das sind 48 weniger als
im Vorjahresmonat (1.307).
Der Anteil der Langzeitleistungsbezieher an den eLB (LZB-Quote) lag im Oktober 2020 bei
60,1%. Im Vorjahresmonat betrug der Anteil noch 63,1%. Die LZB-Quote liegt in Rosenheim
Stadt leicht über dem Bayernschnitt, aber noch unterhalb Deutschland.

                                       Anteil LZB an ELb im Vergleich
                                           Bayern/Deutschland

                                                                                      3829167
   4000000

   3500000

   3000000                                                                                      2627922

   2500000

   2000000

   1500000

   1000000
                                                                 166514
     500000                                             281076
                                       60,1%                              59,2%                       68,6%
                       2096 1259
           0
                       Rosenheim Stadt                      Bayern                      Deutschland

                                             eLb 2020     LZB 2020        LZB-Quote

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

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Arbeitsmarkt- und
  Integrationsprogramm
  2021/2022                            Jobcenter Rosenheim Stadt

Die Integrationsquote ist in 2020 auf 28,7% zurückgegangen. In 2019 konnten noch 33,9%
erreicht werden. Auch bei den Personengruppen der Alleinerziehenden und der
Langzeitleistungsbezieher ist ein Rückgang zu verzeichnen. Das Jobcenter Rosenheim Stadt
konnte jedoch ein höheres Ergebnis als die des Vergleichstyps IIb, Bayern und Deutschland
erreichen.

                               Integrationsquoten 2020 im Vergleich
                                         (Stand: 12/2020)
                               Rosenheim, Stadt      SGB II-Typ IIb         Bayern   Deutschland

          28,7

                        25,1
                 23,8                             23,6

                                                                    21,0
                               20,2
                                                         18,6
                                                                           17,1          17,2
                                                                                                       15,8
                                                                                                14,9
                                                                                                              14,2

                 IQ GESAMT                        IQ ALLEINERZIEHENDE                              IQ LZB

Datenquelle: SGB II-Cockpit, vorläufige Daten - 1. Ladestand: Dezember 2020

                                                                8
2.2 Der Arbeitsmarkt in der Stadt Rosenheim

Die Arbeitslosenquote der Stadt Rosenheim (SGB III + SGB II) lag bei 5,0% im Dezember
2020. Im Vorjahresmonat lag die Quote noch bei 3,8%. Im Rechtskreis SGB II ist die Quote im
Vergleich zum Vorjahr um 0,3% auf 2,2% gestiegen.

                                                  Arbeitslosenquote Stadt Rosenheim
 7,0
 6,0                                                                                                                                                                                      5,8
 5,0                                                                                                                                                                                                                               5,0
 4,0                                                                                                                  3,8
 3,0
                                                                                                                                                                  2,5                                                              2,2
 2,0                                                                                                                  1,9
 1,0
 0,0
                                                                                     Oktober

                                                                                                                                                                                                       Oktober
                                           Mai

                                                                                               November

                                                                                                                                                            Mai

                                                                                                                                                                                                                 November
                                                 Juni
                                                        Juli

                                                                                                                                                                   Juni
                                                                                                                                                                          Juli
         Januar

                                                                                                                       Januar
                  Februar

                                                                                                           Dezember

                                                                                                                                 Februar

                                                                                                                                                                                                                            Dezember
                            März
                                   April

                                                                         September

                                                                                                                                            März
                                                                                                                                                    April

                                                                                                                                                                                           September
                                                               August

                                                                                                                                                                                 August

                                                  2019                                                                                                              2020

                                                                        Gesamt (SGB III + SGB II)                                                  SGB II

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II lag im Jahresdurchschnitt 2020 mit 817
Personen um 127 über dem Vorjahreswert.

                                           Entwicklung der Arbeitslosen SGBII
   1.200
                                                      (2010-2020)
                             1.085
                                                                                                          1.018                 1.038
   1.000                                                                                                                                           987
                                            956           963                   959

                                                                                                                                                                  856
       800                                                                                                                                                                                                                  817
                                                                                                                                                                                 752
                                                                                                                                                                                                       690
                                                                                                           Arbeitslose
       600
                    2010             2011          2012            2013                    2014                       2015                 2016             2017          2018             2019                  2020

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

                                                                                                             9
Arbeitsmarkt- und
  Integrationsprogramm
  2021/2022                                                    Jobcenter Rosenheim Stadt

Die Bedarfsgemeinschaften sind in 2020 im Mai auf bis zu 1804 gestiegen und zum
Jahresende wieder auf Vorjahresniveau gesunken. Der Jahresdurchschnitt lag bei 1.704
Bedarfsgemeinschaften und damit nur 23 mehr als im Vorjahr (1681).

                             Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 2017 - 2020
 2.100
 2.000             1.890                1.877
 1.900                                                                                                                                    1804          1779
 1.800                                                    1.723
                                                                                         1.628                            1643                                                       1651                  1661
 1.700
 1.600

                                                                                                                                                         Juli
                                                                                                       Januar

                                                                                                                Februar

                                                                                                                                           Mai

                                                                                                                                                 Juni
                    August

                                                 August

                                                                                August

                                                                                                                                                                August

                                                                                                                                                                                                November
                             Dezember

                                                           Dezember

                                                                                          Dezember

                                                                                                                           März

                                                                                                                                                                                                             Dezember
           April

                                         April

                                                                      April

                                                                                                                                  April

                                                                                                                                                                         September

                                                                                                                                                                                      Oktober
                                                                                                                                                  2020

                                                                                                                BG

 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Vorläufige Daten, hochgerechnet auf eine Wartezeit von 3 Monaten (grau
hinterlegte Zellen) und Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten

Die SGB II-Quote (Personen in Bedarfsgemeinschaften bezogen auf die Wohnbevölkerung
unter 65 Jahren) und die eLb-Quote (erwerbsfähige Leistungsbezieher bezogen auf die
Wohnbevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren) ist mit Stand Oktober 2020 gegenüber den
Jahresdurchschnittswerten der Vorjahre weiter rückläufig.

                             Entwicklung der SGB II- und eLb-Quote JC Rosenheim Stadt
                                                 (Stand: 10/2020)

8,5
                                                                          6,7                        6,9                                   6,7
                                                   6,4                                                                    6,5                             6,4
          6,1                6,1                                                                     5,9                                                                        5,9
6,5                                                5,6                    5,8                                             5,6              5,7                                                             5,8
          5,6                5,5                                                                                                                          5,5
                                                                                                                                                                                5,0                        4,9

4,5
         2011                2012                2013                   2014       2015                                   2016      2017                 2018                2019                   Okt 20
                                                                            SGB II-Quote                                     eLb-Quote

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

                                                                                                           10
Überblick der Hilfequoten im Vergleich der kreisfreien Städte in Bayern im Oktober 2020:

                S G B I I - /e L b - Q u o ten d e r k re i s f re i en S tä d te i n
                                           B ay e r n 2 0 2 0
                                       ( S ta n d : 1 0 / 2 0 2 0 )
                                                        eLb Quote                  SGB II Quote

       Würzburg                                                 4,9
                                                                              5,9
 Weiden i.d.OPf.                                                                             7,0
                                                                                                          8,3
        Straubing                                                                6,1
                                                                                         6,7
     Schweinfurt                                                                                                     9,2
                                                                                                                                 10,9
      Schwabach                                          4,3
                                                               4,8
      Rosenheim                                                 4,9
                                                                             5,8
     Regensburg                                            4,5
                                                                      5,2
           Passau                                                            5,7
                                                                                         6,8
        Nürnberg                                                                                         8,1
                                                                                                                      9,4
    LH München                                                   5,0
                                                                               6,0
    Memmingen                               3,2
                                                  3,6
        Landshut                                               4,8
                                                                        5,5
        Kempten                                      4,0
                                                               4,7
      Kaufbeuren                                                4,8
                                                                      5,3
       Ingolstadt                                          4,6
                                                                        5,5
              Hof                                                                                                             10,3
                                                                                                                                               12,6
            Fürth                                                                      6,5
                                                                                                   7,5
         Erlangen                                   3,9
                                                           4,6
          Coburg                                                                       6,5
                                                                                                   7,5
        Bayreuth                                                       5,4
                                                                                   6,3
        Bamberg                                            4,6
                                                                      5,3
        Augsburg                                                                 6,1
                                                                                             7,0
   Aschaffenburg                                                                                7,3
                                                                                                               8,6
         Ansbach                                                             5,9
                                                                                             7,0
         Amberg                                                        5,3
                                                                                 6,1

                    0,0         2,0            4,0                      6,0                        8,0                 10,0             12,0          14,0
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

                                                                            11
Arbeitsmarkt- und
  Integrationsprogramm
  2021/2022                             Jobcenter Rosenheim Stadt

Aufgrund der städtischen Struktur zeigt sich, dass die Quoten im bayernweiten Vergleich zwar
hoch, im Verhältnis zum Bundesschnitt jedoch durchaus positiv zu bewerten sind.

                                 SGB II-Quote/eLb-Quote Im Vergleich
                                          (Stand: 10/2020)
                                                      SGB II Quote     elb Quote
                5,8        4,9                                                      8,2    7
                                                           3,8        3,2

          JC ROSENHEIM STADT                                 BAYERN                DEUTSCHLAND

Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

2.3 Mitteleinsatz im Eingliederungstitel

Auf Grund der Verteilkriterien der Eingliederungsmittelverordnung stehen dem Jobcenter
Rosenheim Stadt für das Haushaltsjahr 2021 geringfügig weniger Mittel zur Verfügung als im
Vorjahr. Das Globalbudget fällt beim JC Rosenheim Stadt mit 5.556.873 € um 8.388 € niedriger
aus als im Vorjahr.
Für Eingliederungsleistungen beträgt der Zuteilungsbetrag 2.507.904 €. Das sind 47.647 €
oder 1,9 % mehr als 2020. Der Zuteilungsbetrag für den Verwaltungshaushalt ist jedoch mit
3.048.969 € um 56.035 € oder 1,8% niedriger.
Der erforderliche Betrag für die Umschichtung in den Verwaltungshaushalt wird voraussichtlich
557.000 € betragen. Das Budget für Eingliederungsleistungen 2021 beträgt nach
Umschichtung 1.950.904 €.

            Jahr                      EGT-Budget nach Umschichtung
            2020                                          1.879.257 €
            2021                                          1.950.904 €

Abzüglich der Bindungen aus den Vorjahren in Höhe von 983.881 € stehen                           für
Neuinvestitionen im Eingliederungsbereich noch 967.023 € zur Verfügung.

                                                                 12
Die Planungen bzgl. der verschiedenen Förderleistungen beruhen auf den Erfahrungen der
vergangenen Jahre und der Berücksichtung der Ziele des Jobcenters. Sie können bei Bedarf
flexibel untereinander angepasst werden.

                                      Verteilung Eingliederungsbudget
                                    Vergleich Ausgaben 2020 / Plan 2021
                                                                                                           590.000 €
  Teilhabechancengesetz
                                                                               362.303 €
                                   20.000 €
                   SodEG
                                       55.717 €
                                        64.000 €
 Berufliche Rehabilitation
                                    25.601 €
   Spezielle Maßnahmen                             143.000 €
        für Jüngere                           101.110 €
                                               120.000 €
    Arbeitsgelegenheiten
                                          78.801 €
                                   15.000 €
         Freie Förderung
                                  4.442 €
                                     35.000 €
             Projekt §16h
                                        59.750 €
                                      38.854 €
     Vermittlungsbudget
                                    23.620 €
   Aktivierung der beruf-                                                          405.000 €
    lichen Eingliederung                                                                444.198 €
                                              100.000 €
 Eingliederungszuschüsse
                                                 126.138 €
    Förderung berufliche                                       250.000 €
       Weiterbildung                                           245.625 €

                             0€        100.000 €   200.000 €    300.000 €   400.000 €      500.000 €   600.000 €   700.000 €

                                                       Plan 2021    Ist 2020

                                                               13
Arbeitsmarkt- und
 Integrationsprogramm
 2021/2022                 Jobcenter Rosenheim Stadt

   3. Ziele

Diese Ziele sind Leitlinien des Arbeitsmarktprogramms und bestimmen das Handeln von
Führungskräften und Mitarbeitern/-innen, sowie den Einsatz der zur Verfügung stehenden
Produkte.

                                         14
Das Jobcenter Rosenheim Stadt verfolgt in 2021 u.a. folgende Ziele:

                                       Planung/Soll     Jahresendwert
Zielerreichung                             2021            2020 (t0)        Veränderung
Bestand LZB                                1273              1271              + 0,2%
Integrationsquote                          32,7              28,7             + 14,1%
Eintritte in Maßnahmen                      545              538                 +7

   4. Strategische Ausrichtung - operative Schwerpunkte und
      Maßnahmen

Die geschäftspolitischen Handlungsfelder des vergangenen Jahres sollen 2021 und 2022
kontinuierlich weiterverfolgt und verstärkt werden – Prämissen sind weiterhin die Vermeidung
von späterem Leistungsbezug („Hartz 4 – Karrieren vermeiden“) bei Jugendlichen,
Qualifizierung bei Ungelernten und Helfern und eine umfassende individuelle Heranführung
an den ersten Arbeitsmarkt bei Langzeitleistungsbeziehern und Langzeitarbeitslosen.

Junge Menschen in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integrieren
Wir sind als Jobcenter gefordert, allen jungen Menschen den bestmöglichen Einstieg in das
Berufsleben, verbunden mit einer nachhaltigen Integrations- und Aufstiegschance, zu
eröffnen. Insbesondere schwächere Jugendliche, sowie junge Menschen mit Behinderungen
oder mit Fluchterfahrung müssen frühzeitige und intensive Betreuung erfahren, um dem
Beschäftigungssystem nicht dauerhaft verloren zu gehen.
Durch eine enge, möglichst frühzeitig beginnende Betreuung, stellen wir sicher, dass die
Jugendlichen, die am Übergang von der Schule in Ausbildung stehen, trotz der Corona-
Beschränkungen vom Orientierungsangebot erreicht werden. Hierbei nutzen wir auch neue
Kanäle und gehen innovative Wege.
Die Kooperation mit dem Stadtjugendamt soll weiter ausgebaut werden und, wie die enge
Zusammenarbeit mit der Berufsberatung,bedarfsgerecht mit weiteren Netzwerkpartnern
(Berufsschulen, Kammern, Fachdiensten und Bildungsträgern) ergänzt werden.

                                            15
Arbeitsmarkt- und
 Integrationsprogramm
 2021/2022                  Jobcenter Rosenheim Stadt

Zielgruppenspezifische Maßnahmen wurden ausgeschrieben, tendenziell müssen immer
mehr Jugendliche im Rahmen eines individuellen Einzelcoachings unterstützt werden. Mit dem
Stadtjugendring Rosenheim konnte für die Jugendlichen, die zur Zielgruppe des §16h SGBII
gehören, ein entsprechendes Konzept erstellt werden, das seit Januar 2020 in den
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentren, Schülercafe usw.)
gestartet ist und auch im Jahr 2021 fortgesetzt wird.

Beschäftigungsmöglichkeiten       für   Alleinerziehende    und    Berufsrückkehrerinnen
gewinnen
Alleinerziehende, Berufsrückkehrer/-innen und BG mit Kindern oder pflegende Angehörige
benötigen eine besondere Unterstützung, damit auch für sie Beschäftigungsmöglichkeiten
erschlossen werden können, bei denen ihre besonderen Lebensumstände Berücksichtigung
finden. Hierzu gehören eine besondere Betreuung durch spezialisierte Integrationsfachkräfte
für Alleinerziehende, Aktivierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die auch in Teilzeit
durchgeführt werden können und Einzelcoachingangebote mit einer flexiblen Vereinbarung
der Termine. Gruppeninformationen und Aktionstage, gemeinsam veranstaltet von den BCA
der Jobcenter und der Arbeitsagentur in Rosenheim ergänzten bisher die individuelle Beratung
und die angebotenen Eingliederungsmaßnahmen.Zumindest vorübergehend sollen hierfür
alternative Angebote geschaffen werden.Dabei liegt der Focus darin, durch gute Informationen
lange berufliche Auszeiten zu vermeiden und die Möglichkeiten für einen schnelleren
beruflichen Wiedereinstieg darzustellen und zu verbessern. Gerade in diesem Bereich besteht
zwischenzeitlich ein sehr gutes Netzwerk mit den regionalen Beratungsstellen, dem
Jugendamt der Stadt Rosenheim, sowie dem Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport der
Stadt Rosenheim.

Kundinnen und Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und integrieren
Wir aktivieren unsere Kunden ohne Abschluss mit dem Ziel des nachträglichen Erwerbs eines
Berufsabschlusses. Dabei nutzen wir alle vorhandenen Fördermöglichkeiten um den
Rechtsanspruch auf Erreichen eines Berufsabschlusses (Arbeit von Morgen- Gesetz)
umzusetzen.

                                            16
Unsere Weiterbildungsangebote orientieren sich an den Kundengruppen, sowie den Bedarfen
des regionalen Abeitsmarktes. Zur Vermeidung eines Langzeitleistungsbezuges und der
Verbesserung des Marktwertes unserer Kunden, sowie zur Vorbereitung auf die Digitalisierung
sollen die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes bei Ergänzern verstärkt
angeboten werden.

Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden, Langzeitleistungsbezieher/Langzeitarbeitslose
aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen, sowie stabilisieren
Zugewandte, individuelle und fachlich gute Beratung bleibt das Fundament zur Integration von
Langzeitarbeitslosen. Der Einsatz von motivierenden Förderinstrumenten bleibt ebenso ein
wesentlicher Schlüssel um Eingliederungserfolge zu erreichen.
In der Gruppe der Langzeitarbeitslosen des Jobcenters Rosenheim Stadt finden sich
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen – zunehmend mit
schweren psychischen Erkankungen –, Alleinerziehende, Ältere, sowie junge Erwachsene
ohne Berufsabschluss und ansteigend auch Menschen mit Migrationshintergrund und
Flüchtlinge. Unser Ansatz richtet sich in einem ersten Schritt auf die Vermeidung längerer
Arbeitslosigkeit durch Aktivierungsangebote, Bildungs-und Qualifizierungsangebote, Praktika
bei Arbeitgebern und Eingliederungszuschüsse, sowie Leistungen aus dem
Vermittlungsbudget. Als wichtiges Instrument nutzen wir Arbeitsgelegenheiten zur
Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt, sowie zur Stabilisierung und Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus werden besonders niederschwellige individuelle
Coaching-Angebote, z.B. zur Unterstützung der gesundheitlichen Situation, eingesetzt.
Die Fördermöglichkeiten des Teilhabeschancengesetzes zur Schaffung bezuschusster
Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitleistungsbezieher und Langzeitarbeitslose (§16i und
§16e SGBII) werden auch weiterhin gezielt genutzt. Die Spezialisierung einer erfahrenen
Integrationsfachkraft für diesen Personenkreis hat sich bewährt, ebenso die Investition in ein
kontinuierliches Coaching nach Beschäftigungsaufnahme, das für die Nachhaltigkeit der
Beschäftigungsaufnahme erfahrungsgemäß auch längerfristig eine wichtige Voraussetzung
ist.
Bei den Langzeitleistungsbeziehern ist der Focus zusätzlich auf die Personengruppen der
Ergänzer und selbständigen Ergänzer gerichtet. Zunehmend wichtiger ist in diesem

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Arbeitsmarkt- und
 Integrationsprogramm
 2021/2022                   Jobcenter Rosenheim Stadt

Zusammenhang auch der Kontakt mit Leistungsbeziehern, die pandemiebedingt
Grundsicherungsleistungen erhalten und langfristig nun doch neue Perspektiven benötigen.
Bei dauerhaft leistungsbedürftigen Selbständigen, sowie dauerhaft geringfügig Beschäftigten
ist ein erforderlicher Perspektivenwechsel abzuklären und ggfs. eine weitere Unterstützung
erforderlich. Dafür wurde ein entsprechendes Beratungsangebot als Einzelcoaching
eingerichtet, um ggfs. im Rahmen von Coachingmaßnahmen (AVGS) zu unterstützen.

Potenzialgruppen erschließen
Fachkräfte, überwiegend Frauen, unterbrechen für Kinderbetreuung oder Pflege ihre
Ausbildung oder Berufstätigkeit. Die Rückkehr der Wiedereinsteigenden erfolgt oftmals nur in
geringfügiger Beschäftigung, in Teilzeit und nicht immer ausbildungsadäquat. Häufig bietet ein
Mini-Job keine langfristige berufliche Perspektive. Arbeits- und Fachkräftepotenziale bleiben
damit    ungenutzt.      Die   nachhaltige      Unterstützung    und    Stabilisierung    des
Wiedereinstiegsprozesses von der Orientierung bis zur Konsolidisierungsphase wird vom
Jobcenter gefördert.

Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden
Mit der in Folge des Bundesteilhabegesetzes seit 1.1.20218 in Kraft getretenen Fassung des
SGB IX werden die Jobcenter noch stärker zu Akteuren im Bereich der beruflichen
Rehabilitation, z.B. bei der Identifikation von Reha-Fällen und dem Hinwirken auf eine
unverzügliche Antragstellung. Wir wollen eine Verbesserung der Integrationschancen von
Menschen mit Behinderungen durch konsequente, systematische und planmäßige Betreuung
und passgenaue Angebote.
Hierbei streben wir weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit (Reha-
Team,      AGS,    Fachdienste)    und   externen    Partnern   (IFD,   Integrationsamt,
Rentenversicherungsträgern) an. Diese wird z.B. auch durch gemeinsame Veranstaltungen
zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt.

                                             18
Asyl- und Flüchtlingsmigration erfolgreich gestalten
Den Schlüssel zur erfolgreichen gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen sehen wir in
der Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung.
Die Möglichkeiten des Spracherwerbs wurden durch die Entwicklungen bei Integrationskursen
und den umfassenderen Angeboten der berufsbezogenen Deutschförderung durch das BAMF
deutlich verbessert. Dies wurde auch dadurch erreicht, dass die Sprachkurse in der Region
Rosenheim bisher als Kleingruppen zugelassen wurden.
Junge, motivierte Zuwanderer haben grundsätzlich gute Eingliederungschancen. Der schnelle
Vermittlungserfolg auf Helferebene ist bei diesem Personenkreis im Hinblick auf eine
nachhaltige Integration bewusst mit den Möglichkeiten einer abschlussorientierten
Qualifizierung abzuwägen.
Der Zugang von Menschen im Kontext der Fluchtmigration ist inbesondere unter dem
Gesichtspunkt des fortschreitenden Übergangs dieser Personengruppe in den
Langzeitleistungsbezug und der Integration in den Arbeitsmarkt zu sehen. Insbesondere die
Integration geflüchteter Frauen soll verstärkt in den Fokus rücken.
Die Integrationsbemühungen des Jobcenters werden abgerundet durch ein enges Netzwerk
zur Arbeitsagentur, den Migrationsberatern der Wohlfahrtsverbände, Dolmetschern, aber auch
durch die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde, dem Sozialamt und Ehrenamtlichen.
Im Rahmen einer kombinierten Aktivierungsmaßnahme mit assistierter Ausbildung und
Wohnmöglichkeit wurde im letzen Jahr ein Projekt gestartet, das nun erste Erfolge zeigt und
fortgesetzt werden soll.

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Arbeitsmarkt- und
    Integrationsprogramm
    2021/2022                 Jobcenter Rosenheim Stadt

    5. Operatives Programm

Die operativen Schwerpunkte des Jobcenters, sowie die Verfügbarkeit der
Eingliederungsmittel wirken sich auf den Einsatz der gesetzlich vorgesehenen
Eingliederungsinstrumente aus. Die ausgewählten Maßnahmeangebote stehen für alle
Zielgruppen des Jobcenters zur Verfügung, ermöglichen aber auch ein flexibles Reagieren auf
die Arbeitsmarktnachfrage und den individuellen Bedarf der Kunden.
Bei der Maßnahmeplanung wurden Gender-Aspekte berücksichtigt und fast alle Angebote
bieten die Möglichkeit auf notwendige zeitliche Einschränkungen durch Teilzeitangebote bzw.
reduzierte Stundenzahlen angemessen reagieren zu können.

Förderung der beruflichen Weiterbildung
Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur nachhaltigen beruflichen Integration und
Vermeidung von Hilfebedürftigkeit sind die bedarfsorientierte berufliche Qualifizierung und das
Erlangen von Berufsabschlüssen und anerkannten Teilqualifizierungen. Die Identifikation von
Qualifizierungsbedarfen, die Motivation geeigneter Bewerber, sowie die wirtschaftliche und
gesetzeskonforme Umsetzung der Förderung beruflicher Weiterbildung steht im besonderen
Focus der Integrationsfachkräfte.
Strategien und Förderleitlinien:

    Prüfung der Möglichkeit einer abschlussorientierten Qualifizierung im Rahmen der
     Weiterbildungsberatung; Förderentscheidungen orientieren sich am regionalen
     Stellenmarkt, sowie der Anpassung an Strukturwandel und Digitalisierung

    vorrangig soll die Möglichkeit einer betrieblichen Umschulung geprüft werden, mit der
     Voraussetzung, dass der Betrieb eine tarifliche/ortsübliche/gesetzlich geregelte
     Umschulungsvergütung gewährt

    Alternative Durchführungsangebote, v.a. für Erziehende sollen bei Bedarf genutzt werden

    Wirksamkeit und Effizienz beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen müssen durch eine
     zielgerichtete und passgenaue Bewerber-und Maßnahmeauswahl sichergestellt werden

                                              20
   vor Aushändigung eines Bildungsgutscheines ist eine umfassende Eignungsabklärung
    durchzuführen (Feststellung von Handlungsbedarfen im Bereich der Qualifizierung, ggfs.
    Einschaltung BPS und ÄD), Maßnahmen zur Verbesserung der Grundkompetenzen
    sollen ggfs. vorgeschaltet werden

   bei modularen Bildungsangeboten muss eine bedarfsgerechte Auswahl der Module
    erfolgen

   die Möglichkeit des Erreichens von Berufsabschlüssen über Vorbereitungslehrgänge zur
    Externenprüfung bzw. die Verkürzungsmöglichkeit von Ausbildungen ist zu überprüfen

   zertifizierten Teilqualifizierungen mit Anrechnungsmöglichkeiten für spätere
    Berufsabschlüsse und Teilabschlüssen sind vorrangig vor Anpassungsqualifizierungen

   zur überschaubaren Mittelbewirtschaftung soll der Gültigkeitszeitraum von
    Bildungsgutscheinen nur mit einer sinnvoll begrenzten Laufzeit (i.d.R. bis zu 6 Wochen)
    ausgegeben werden

   zur Erreichung eines möglichst nahtlosen Überganges in Beschäftigung soll rechtzeitig
    vor Beendigung der Maßnahme gezielt Absolventenmanagement eingesetzt werden

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Gerade bei Kunden mit geringer Berufserfahrung und länger andauernder Arbeitslosigkeit soll
die Möglichkeit der Teilnahme an Maßnahmen bei Arbeitgebern wegen der gebotenen
Praxisnähe und den guten Integrationsergebnissen vorrangig geprüft und angeboten werden.
Der Schwerpunkt bei den ausgeschriebenen Maßnahmen liegt bei der Berufsvorbereitung für
Jugendliche mit dem vorrangigen Ziel der Ausbildungsaufnahme, einem Coaching während
der Ausbildung, dem bewährten Bewerbercenter mit individuellen Einzelmodulen (1 -14 Tage)
und      bedarfsgerechter   Nutzungsmöglichkeit,     sowie     einer    praxisbezogenen
Aktivierungsmaßnahme, in der auch Qualifizierungs- und Praktikumsanteile durchgeführt
werden. Bei einer zuverlässigen und motivierten Teilnahme kann damit oft auch eine
tragfähige Grundlage für eine anspruchsvollere FbW-Förderung hergestellt und die
Erfolgsquote nach einer anschließenden Weiterbildungsförderung verbessert werden. Zur

                                            21
Arbeitsmarkt- und
    Integrationsprogramm
    2021/2022               Jobcenter Rosenheim Stadt

Unterstützung nachhaltiger Integrationen soll von den Integrationsfachkräften initiativ
Coaching nach Beschäftigungsaufnahme angeboten werden.
Die Ausgabe von Aktivierungsgutscheinen hat sich, bedingt durch die hohe Flexibilität,
bedarfsgerechte Möglichkeit der Ausgabe und die zunehmend steigende Vielfalt an
Maßnahmeangeboten in Rosenheim bewährt und soll auch 2021 fortgesetzt werden.
Einzelcoaching ist gerade bei den Kunden/-innen erfolgsversprechender, bei denen aufgrund
eines besonders spezifischen Klärungs- und Informationsbedarfes, Ängsten und
Anpassungsproblemen Gruppenmaßnahmen wenig geeignet sind. Aufgrund unserer
Erfahrungen mit kaum oder schwer zu „erreichenden“ Kunden, wurden dazu zusätzlich noch
Teilnehmerplätze für ein aufsuchendes Coaching ausgeschrieben.

Vermittlungsbudget
Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind Einzelfallhilfen, um konkrete
Vermittlungshemmnisse zur Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen
zu lösen und die Stellensuche zu unterstützen. Es handelt sich um individuelle
Ermessensentscheidungen, bei denen Notwendigkeit und Wirksamkeit von den
Integrationsfachkräften konsequent zu prüfen sind und ermessenslenkende Weisungen zur
Sicherstellung einer ganzjährigen Verfügbarkeit der Haushaltsmittel zu beachten sind. Auch
Förderungen gem. §16g Abs. 2 SGBII zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit nach
Beschäftigungsaufnahme werden im Bedarfsfall angeboten.

Eingliederungszuschüsse
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

    die Möglichkeit einer vorrangigen Förderung im Rahmen einer MAG ist mit dem
     Arbeitgeber abzuklären

    eine betriebsübliche Einarbeitung kann durch einen EGZ nicht ausgeglichen werden

    keine reine „Einstellungsprämie“ – die Minderleistung des Bewerbers, sowie der
     notwendige Zeitaufwand zum Abbau der Minderleistung muss konkret abgeklärt und
     dokumentiert werden

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   die Ausgestaltung von Höhe und Dauer des Zuschusses soll das Erreichen einer
    nachhaltigen Beschäftigung unterstützen

Beschäftigung schaffende Maßnahmen/Arbeitsgelegenheiten
Es handelt sich vorrangig um Eingliederungsangebote für Langzeitarbeitslose, um
Beschäftigungsfähigkeit wieder herzustellen, bzw. in Einzelfällen zur Entwicklung von
grundlegenden Arbeitnehmereigenschaften. Konnten die Voraussetzungen für eine
Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessert werden, kann ergänzend zu einer
Stabilisierungsphase ein begleitendes Coaching zur Heranführung an geeignete Arbeitsstellen
genutzt werden. Bei den Fällen, in denen sich noch keine Beschäftigungsfähigkeit auf dem
ersten Arbeitsmarkt abzeichnet, soll bei entsprechender Motivation der Kunden die Möglichkeit
einer Beschäftigung im Rahmen der sozialen Teilhabe weiterentwickelt werden.

Spezielle Maßnahmen für Jüngere
Noch im letzten Jahr profitierten auch noch schwächere Jugendliche trotz der
Pandemieauswirkungen vom guten Ausbildungstellenmarkt der vergangenen Jahre. Gerade
bei diesen Jugendlichen war es wichtig, rechtzeitig einen Förderbedarf während der
Ausbildung abzuklären, um Abbrüchen und Mißerfolgen vorzubeugen. Für Jugendliche mit
Migrationshintergrund, die voraussichtlich konstant begleitend zur Ausbildung eine intensive
Unterstützung benötigen, gibt es seit Herbst 2020 das Angebot der assistierten Ausbildung.
Zur    Schaffung     von     Ausbildungsplätzen     für    Jugendliche     mit   komplexen
Vermittlungshemmnissen stehen im notwendigen Umfang Plätze zur Berufsausbildung in
außerbetrieblichen Einrichtungen zur Verfügung.

Leistungen für Menschen mit Behinderung/ Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Neben dem bewährten Einsatz eines spezifischen Ansprechpartners für Menschen mit
Behinderung (GdB ab 50) besteht auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit dem Reha-
Team der Arbeitsagentur. Wir nutzen das gesame Maßnahmeportfolio für erwerbsfähige
Leistungsberechtigte, speziell aber auch die Gewährung von Leistungen für Menschen mit
Behinderung gem. §16 Abs. 1 SGBII.

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Arbeitsmarkt- und
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Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Die Kriterien für Ermessensentscheidungen zur Förderung der Aufnahme und Weiterführung
von selbständigen Tätigkeiten beruhen auf einer strengen Prüfung der Tragfähigkeit, die in
einem angemessenen Zeitraum realistisch erreicht werden soll. Zur Verbesserung der
Tragfähigkeit bei Selbständigen mit andauerndem Hilfebedarf wird ein individuelles Coaching
im Sinne einer Unternehmensberatung angeboten.

Freie Förderung

Die Möglichkeiten der Freien Förderung werden nur für notwendige Einzelfallförderungen
eingesetzt, die über die Regelinstrumente des SGBII und III nicht abgedeckt werden können.
Diese Einzelfallentscheidungen sind mit den Führungskräften abzusprechen.

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6. Maßnahmen

Um den unterschiedlichen Personengruppen mit teilweise sehr spezifischen Förderbedarfen
gerecht zu werden, wurde ein vielfältiges Maßnahmespektrum aufgebaut:

Maßnahmen für Ü25 und U25
Bewerbercenter (individuelles Coaching und Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel - PC,
Drucker)
FTEC (Aktivierung und Qualifizierung)

Coaching bei Beschäftigungsaufnahme nach §16e und §16i

„Stark im Beruf- Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“

„JobTreff International“

Coaching für Selbständige
Aufsuchendes Coaching für Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen,
Kontaktproblemen

Gutscheinförderung (AVGS)

für Menschen mit Sucht/-psychischen Problemen
Module der Gesundheitsförderung
Modulare berufliche Orientierung für Migranten
Individuelles Intensiv-Bewerbercoaching für eLb mit geringfügiger
Beschäftigung
Coaching für Existenzgründer

Einzelbewerbungscoaching/Einzelcoaching

Einzelcoaching für Menschen mit Behinderung
Ganzheitliches Coaching und Beratung zur berufl. Neuorientierung, zur Aktivierung,
Motivation, Bewerbung

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 2021/2022                   Jobcenter Rosenheim Stadt

Maßnahmen für Jugendliche (U25)

Aktivierungsmaßnahme Jugendwerkstatt

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

Aktivierungsmaßnahme U25

Aktivierung mit assistierter Ausbildung für junge Migranten

§16 h SGBII Förderung schwer zur erreichender Jugendlicher

Gutscheinförderung (AVGS)
Ausbildungsstellencoaching

Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen
Arbeitsgelegenheiten im Gebrauchtwarenmarkt
Kommunale Arbeitsgelegenheiten (Stadtbibliothek, Umweltamt,
Friedhof, ZIM, Bauhof)
Arbeitsgelegenheiten im Tierheim
Arbeitsgelegenheiten im Seniorenheim
Arbeitsgelegenheiten Lebensmittelausgabe für Bedürftige
Arbeitsgelegenheiten im Buch-Café

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