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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt Impressum Jobcenter Rosenheim Stadt Mühlbachbogen 3 83022 Rosenheim Verantwortlich für den Inhalt: Armin Feuersinger Ingrid Kuchler Wolfgang Huber März 2021 2
Inhalt 1. Einführung ...................................................................................................................... 4 Zweck und Inhalt des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms ....................................... 4 2. Ausgangslage ................................................................................................................ 4 2.1 Kundenstruktur ............................................................................................................ 5 2.2 Der Arbeitsmarkt in der Stadt Rosenheim .................................................................... 9 2.3 Mitteleinsatz im Eingliederungstitel .............................................................................12 3. Ziele ..............................................................................................................................14 4. Strategische Ausrichtung - operative Schwerpunkte und Maßnahmen ..........................15 5. Operatives Programm ...................................................................................................20 6. Maßnahmen ..................................................................................................................25 3
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt 1. Einführung Zweck und Inhalt des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms Das Jobcenter Rosenheim Stadt nimmt in der Trägerschaft der Agentur für Arbeit Rosenheim und der kreisfreien Stadt Rosenheim die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wahr. Neben der Gewährung von Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden die rund 2100 erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden umfassend auf dem Weg in eine existenzsichernde Beschäftigung unterstützt. Das vorliegende Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters stellt die geschäftspolitische Ausrichtung für die Jahre 2021/2022 und den dafür vorgesehenen finanziellen Ressourceneinsatz dar. Darüber hinaus werden die daraus abgeleiteten Strategien und operativen Handlungsfelder beschrieben. Das Arbeitsmarktprogramm/die Strategie dient den Mitarbeitenden des Jobcenters als Orientierung und Arbeitsgrundlage. Für die beteiligten lokalen Arbeitsmarktakteure und politischen Gremien ist es ein lokales Planungsdokument, die interessierte Öffentlichkeit profitiert von der Transparenz über die Arbeit des Jobcenters. Die kommenden Jahre werden viele Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt bereithalten. Dieses Programm wurde in der Trägerversammlung vorgestellt und dem Beirat zur Kenntnis übersandt. 2. Ausgangslage Seriöse Wirtschaftsinstitute gehen pandemiebedingt von einer deutlich spürbaren Rezession aus, die auch die Nachfrage nach Arbeitskräften stark beeinflußen wird. Im Rechtskreis SGB II wird ein stärkerer Zuwachs bei der Zahl der Arbeitslosen auf dem bayerischen Arbeitsmarkt erwartet. 4
2.1 Kundenstruktur 3.206 Personen in Bedarfsgemeinschaften 251 erwerbsfähige Leistungs- berechtigte im Kontext Flucht ------------------------------------- die in 1.704 Bedarfsgemeinschaften leben 330 Alleinerziehende erwerbs- fähige Leistungsberechtigte davon 3.046 Regelleistungsberechtigte 1.271 Langzeitleistungsbezieher Personen, die innerhalb von 24 Monaten mind. 21 Monate im Leistungsbezug stehen 2.171 875 erwerbsfähige nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Leistungsberechtigte 640 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Ergänzer) ---------------------------------------- Personen im Alter von 15 bis 65 Empfänger von Sozialgeld 83 Aufstocker Jahren 1.579 Arbeitsuchende 817 Arbeitslose Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Jahresdurchschnittswerte Jan-Dez 2020 (mit vorläufig hochgerechnetem Wert für Dezember) Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLb) ist ähnlich wie die Bedarfsgemeinschaften auf bis zu 2321 im Mai 2020 angestiegen und bis zum Jahresende wieder auf 2097 zurückgegangen. Im Jahresdurchschnitt betrugen die eLb in 2020 nach vorläufiger Hochrechnung 2.171, das sind 60 mehr als in 2019 (2.111). 5
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt Entwicklung eLB 2017 - 2020 2.800 2.600 2.440 2.377 2.400 2.318 2321 2292 2276 2249 2233 2.155 2164 2.200 2.090 2.055 2066 2056 2109 2096 2091 2097 2.000 1.800 Juli Juli Juli Juli Januar Juni Februar Mai Dezember August November Dezember Dezember März Oktober April Dezember 2020 September eLB Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Vorläufige Daten, hochgerechnet auf eine Wartezeit von 3 Monaten (grau hinterlegte Zellen) und Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten Im Oktober 2020 lag der Anteil der Frauen mit 1089 von insgesamt 2096 eLB bei 52%. eLb gesamt: 2096 Personen Stand: 10/2020 52% 48% Männer: 1007 Frauen: 1089 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 6
Im Oktober 2020 waren 1.259 Langzeitleistungsbezieher (LZB), welche in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate im Leistungsbezug waren, gemeldet. Das sind 48 weniger als im Vorjahresmonat (1.307). Der Anteil der Langzeitleistungsbezieher an den eLB (LZB-Quote) lag im Oktober 2020 bei 60,1%. Im Vorjahresmonat betrug der Anteil noch 63,1%. Die LZB-Quote liegt in Rosenheim Stadt leicht über dem Bayernschnitt, aber noch unterhalb Deutschland. Anteil LZB an ELb im Vergleich Bayern/Deutschland 3829167 4000000 3500000 3000000 2627922 2500000 2000000 1500000 1000000 166514 500000 281076 60,1% 59,2% 68,6% 2096 1259 0 Rosenheim Stadt Bayern Deutschland eLb 2020 LZB 2020 LZB-Quote Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 7
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt Die Integrationsquote ist in 2020 auf 28,7% zurückgegangen. In 2019 konnten noch 33,9% erreicht werden. Auch bei den Personengruppen der Alleinerziehenden und der Langzeitleistungsbezieher ist ein Rückgang zu verzeichnen. Das Jobcenter Rosenheim Stadt konnte jedoch ein höheres Ergebnis als die des Vergleichstyps IIb, Bayern und Deutschland erreichen. Integrationsquoten 2020 im Vergleich (Stand: 12/2020) Rosenheim, Stadt SGB II-Typ IIb Bayern Deutschland 28,7 25,1 23,8 23,6 21,0 20,2 18,6 17,1 17,2 15,8 14,9 14,2 IQ GESAMT IQ ALLEINERZIEHENDE IQ LZB Datenquelle: SGB II-Cockpit, vorläufige Daten - 1. Ladestand: Dezember 2020 8
2.2 Der Arbeitsmarkt in der Stadt Rosenheim Die Arbeitslosenquote der Stadt Rosenheim (SGB III + SGB II) lag bei 5,0% im Dezember 2020. Im Vorjahresmonat lag die Quote noch bei 3,8%. Im Rechtskreis SGB II ist die Quote im Vergleich zum Vorjahr um 0,3% auf 2,2% gestiegen. Arbeitslosenquote Stadt Rosenheim 7,0 6,0 5,8 5,0 5,0 4,0 3,8 3,0 2,5 2,2 2,0 1,9 1,0 0,0 Oktober Oktober Mai November Mai November Juni Juli Juni Juli Januar Januar Februar Dezember Februar Dezember März April September März April September August August 2019 2020 Gesamt (SGB III + SGB II) SGB II Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II lag im Jahresdurchschnitt 2020 mit 817 Personen um 127 über dem Vorjahreswert. Entwicklung der Arbeitslosen SGBII 1.200 (2010-2020) 1.085 1.018 1.038 1.000 987 956 963 959 856 800 817 752 690 Arbeitslose 600 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 9
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt Die Bedarfsgemeinschaften sind in 2020 im Mai auf bis zu 1804 gestiegen und zum Jahresende wieder auf Vorjahresniveau gesunken. Der Jahresdurchschnitt lag bei 1.704 Bedarfsgemeinschaften und damit nur 23 mehr als im Vorjahr (1681). Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 2017 - 2020 2.100 2.000 1.890 1.877 1.900 1804 1779 1.800 1.723 1.628 1643 1651 1661 1.700 1.600 Juli Januar Februar Mai Juni August August August August November Dezember Dezember Dezember März Dezember April April April April September Oktober 2020 BG Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Vorläufige Daten, hochgerechnet auf eine Wartezeit von 3 Monaten (grau hinterlegte Zellen) und Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten Die SGB II-Quote (Personen in Bedarfsgemeinschaften bezogen auf die Wohnbevölkerung unter 65 Jahren) und die eLb-Quote (erwerbsfähige Leistungsbezieher bezogen auf die Wohnbevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren) ist mit Stand Oktober 2020 gegenüber den Jahresdurchschnittswerten der Vorjahre weiter rückläufig. Entwicklung der SGB II- und eLb-Quote JC Rosenheim Stadt (Stand: 10/2020) 8,5 6,7 6,9 6,7 6,4 6,5 6,4 6,1 6,1 5,9 5,9 6,5 5,6 5,8 5,6 5,7 5,8 5,6 5,5 5,5 5,0 4,9 4,5 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Okt 20 SGB II-Quote eLb-Quote Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 10
Überblick der Hilfequoten im Vergleich der kreisfreien Städte in Bayern im Oktober 2020: S G B I I - /e L b - Q u o ten d e r k re i s f re i en S tä d te i n B ay e r n 2 0 2 0 ( S ta n d : 1 0 / 2 0 2 0 ) eLb Quote SGB II Quote Würzburg 4,9 5,9 Weiden i.d.OPf. 7,0 8,3 Straubing 6,1 6,7 Schweinfurt 9,2 10,9 Schwabach 4,3 4,8 Rosenheim 4,9 5,8 Regensburg 4,5 5,2 Passau 5,7 6,8 Nürnberg 8,1 9,4 LH München 5,0 6,0 Memmingen 3,2 3,6 Landshut 4,8 5,5 Kempten 4,0 4,7 Kaufbeuren 4,8 5,3 Ingolstadt 4,6 5,5 Hof 10,3 12,6 Fürth 6,5 7,5 Erlangen 3,9 4,6 Coburg 6,5 7,5 Bayreuth 5,4 6,3 Bamberg 4,6 5,3 Augsburg 6,1 7,0 Aschaffenburg 7,3 8,6 Ansbach 5,9 7,0 Amberg 5,3 6,1 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 11
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt Aufgrund der städtischen Struktur zeigt sich, dass die Quoten im bayernweiten Vergleich zwar hoch, im Verhältnis zum Bundesschnitt jedoch durchaus positiv zu bewerten sind. SGB II-Quote/eLb-Quote Im Vergleich (Stand: 10/2020) SGB II Quote elb Quote 5,8 4,9 8,2 7 3,8 3,2 JC ROSENHEIM STADT BAYERN DEUTSCHLAND Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2.3 Mitteleinsatz im Eingliederungstitel Auf Grund der Verteilkriterien der Eingliederungsmittelverordnung stehen dem Jobcenter Rosenheim Stadt für das Haushaltsjahr 2021 geringfügig weniger Mittel zur Verfügung als im Vorjahr. Das Globalbudget fällt beim JC Rosenheim Stadt mit 5.556.873 € um 8.388 € niedriger aus als im Vorjahr. Für Eingliederungsleistungen beträgt der Zuteilungsbetrag 2.507.904 €. Das sind 47.647 € oder 1,9 % mehr als 2020. Der Zuteilungsbetrag für den Verwaltungshaushalt ist jedoch mit 3.048.969 € um 56.035 € oder 1,8% niedriger. Der erforderliche Betrag für die Umschichtung in den Verwaltungshaushalt wird voraussichtlich 557.000 € betragen. Das Budget für Eingliederungsleistungen 2021 beträgt nach Umschichtung 1.950.904 €. Jahr EGT-Budget nach Umschichtung 2020 1.879.257 € 2021 1.950.904 € Abzüglich der Bindungen aus den Vorjahren in Höhe von 983.881 € stehen für Neuinvestitionen im Eingliederungsbereich noch 967.023 € zur Verfügung. 12
Die Planungen bzgl. der verschiedenen Förderleistungen beruhen auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre und der Berücksichtung der Ziele des Jobcenters. Sie können bei Bedarf flexibel untereinander angepasst werden. Verteilung Eingliederungsbudget Vergleich Ausgaben 2020 / Plan 2021 590.000 € Teilhabechancengesetz 362.303 € 20.000 € SodEG 55.717 € 64.000 € Berufliche Rehabilitation 25.601 € Spezielle Maßnahmen 143.000 € für Jüngere 101.110 € 120.000 € Arbeitsgelegenheiten 78.801 € 15.000 € Freie Förderung 4.442 € 35.000 € Projekt §16h 59.750 € 38.854 € Vermittlungsbudget 23.620 € Aktivierung der beruf- 405.000 € lichen Eingliederung 444.198 € 100.000 € Eingliederungszuschüsse 126.138 € Förderung berufliche 250.000 € Weiterbildung 245.625 € 0€ 100.000 € 200.000 € 300.000 € 400.000 € 500.000 € 600.000 € 700.000 € Plan 2021 Ist 2020 13
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt 3. Ziele Diese Ziele sind Leitlinien des Arbeitsmarktprogramms und bestimmen das Handeln von Führungskräften und Mitarbeitern/-innen, sowie den Einsatz der zur Verfügung stehenden Produkte. 14
Das Jobcenter Rosenheim Stadt verfolgt in 2021 u.a. folgende Ziele: Planung/Soll Jahresendwert Zielerreichung 2021 2020 (t0) Veränderung Bestand LZB 1273 1271 + 0,2% Integrationsquote 32,7 28,7 + 14,1% Eintritte in Maßnahmen 545 538 +7 4. Strategische Ausrichtung - operative Schwerpunkte und Maßnahmen Die geschäftspolitischen Handlungsfelder des vergangenen Jahres sollen 2021 und 2022 kontinuierlich weiterverfolgt und verstärkt werden – Prämissen sind weiterhin die Vermeidung von späterem Leistungsbezug („Hartz 4 – Karrieren vermeiden“) bei Jugendlichen, Qualifizierung bei Ungelernten und Helfern und eine umfassende individuelle Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bei Langzeitleistungsbeziehern und Langzeitarbeitslosen. Junge Menschen in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integrieren Wir sind als Jobcenter gefordert, allen jungen Menschen den bestmöglichen Einstieg in das Berufsleben, verbunden mit einer nachhaltigen Integrations- und Aufstiegschance, zu eröffnen. Insbesondere schwächere Jugendliche, sowie junge Menschen mit Behinderungen oder mit Fluchterfahrung müssen frühzeitige und intensive Betreuung erfahren, um dem Beschäftigungssystem nicht dauerhaft verloren zu gehen. Durch eine enge, möglichst frühzeitig beginnende Betreuung, stellen wir sicher, dass die Jugendlichen, die am Übergang von der Schule in Ausbildung stehen, trotz der Corona- Beschränkungen vom Orientierungsangebot erreicht werden. Hierbei nutzen wir auch neue Kanäle und gehen innovative Wege. Die Kooperation mit dem Stadtjugendamt soll weiter ausgebaut werden und, wie die enge Zusammenarbeit mit der Berufsberatung,bedarfsgerecht mit weiteren Netzwerkpartnern (Berufsschulen, Kammern, Fachdiensten und Bildungsträgern) ergänzt werden. 15
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt Zielgruppenspezifische Maßnahmen wurden ausgeschrieben, tendenziell müssen immer mehr Jugendliche im Rahmen eines individuellen Einzelcoachings unterstützt werden. Mit dem Stadtjugendring Rosenheim konnte für die Jugendlichen, die zur Zielgruppe des §16h SGBII gehören, ein entsprechendes Konzept erstellt werden, das seit Januar 2020 in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentren, Schülercafe usw.) gestartet ist und auch im Jahr 2021 fortgesetzt wird. Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende und Berufsrückkehrerinnen gewinnen Alleinerziehende, Berufsrückkehrer/-innen und BG mit Kindern oder pflegende Angehörige benötigen eine besondere Unterstützung, damit auch für sie Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen werden können, bei denen ihre besonderen Lebensumstände Berücksichtigung finden. Hierzu gehören eine besondere Betreuung durch spezialisierte Integrationsfachkräfte für Alleinerziehende, Aktivierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die auch in Teilzeit durchgeführt werden können und Einzelcoachingangebote mit einer flexiblen Vereinbarung der Termine. Gruppeninformationen und Aktionstage, gemeinsam veranstaltet von den BCA der Jobcenter und der Arbeitsagentur in Rosenheim ergänzten bisher die individuelle Beratung und die angebotenen Eingliederungsmaßnahmen.Zumindest vorübergehend sollen hierfür alternative Angebote geschaffen werden.Dabei liegt der Focus darin, durch gute Informationen lange berufliche Auszeiten zu vermeiden und die Möglichkeiten für einen schnelleren beruflichen Wiedereinstieg darzustellen und zu verbessern. Gerade in diesem Bereich besteht zwischenzeitlich ein sehr gutes Netzwerk mit den regionalen Beratungsstellen, dem Jugendamt der Stadt Rosenheim, sowie dem Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport der Stadt Rosenheim. Kundinnen und Kunden ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und integrieren Wir aktivieren unsere Kunden ohne Abschluss mit dem Ziel des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses. Dabei nutzen wir alle vorhandenen Fördermöglichkeiten um den Rechtsanspruch auf Erreichen eines Berufsabschlusses (Arbeit von Morgen- Gesetz) umzusetzen. 16
Unsere Weiterbildungsangebote orientieren sich an den Kundengruppen, sowie den Bedarfen des regionalen Abeitsmarktes. Zur Vermeidung eines Langzeitleistungsbezuges und der Verbesserung des Marktwertes unserer Kunden, sowie zur Vorbereitung auf die Digitalisierung sollen die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes bei Ergänzern verstärkt angeboten werden. Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden, Langzeitleistungsbezieher/Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen, sowie stabilisieren Zugewandte, individuelle und fachlich gute Beratung bleibt das Fundament zur Integration von Langzeitarbeitslosen. Der Einsatz von motivierenden Förderinstrumenten bleibt ebenso ein wesentlicher Schlüssel um Eingliederungserfolge zu erreichen. In der Gruppe der Langzeitarbeitslosen des Jobcenters Rosenheim Stadt finden sich Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen – zunehmend mit schweren psychischen Erkankungen –, Alleinerziehende, Ältere, sowie junge Erwachsene ohne Berufsabschluss und ansteigend auch Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge. Unser Ansatz richtet sich in einem ersten Schritt auf die Vermeidung längerer Arbeitslosigkeit durch Aktivierungsangebote, Bildungs-und Qualifizierungsangebote, Praktika bei Arbeitgebern und Eingliederungszuschüsse, sowie Leistungen aus dem Vermittlungsbudget. Als wichtiges Instrument nutzen wir Arbeitsgelegenheiten zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt, sowie zur Stabilisierung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus werden besonders niederschwellige individuelle Coaching-Angebote, z.B. zur Unterstützung der gesundheitlichen Situation, eingesetzt. Die Fördermöglichkeiten des Teilhabeschancengesetzes zur Schaffung bezuschusster Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitleistungsbezieher und Langzeitarbeitslose (§16i und §16e SGBII) werden auch weiterhin gezielt genutzt. Die Spezialisierung einer erfahrenen Integrationsfachkraft für diesen Personenkreis hat sich bewährt, ebenso die Investition in ein kontinuierliches Coaching nach Beschäftigungsaufnahme, das für die Nachhaltigkeit der Beschäftigungsaufnahme erfahrungsgemäß auch längerfristig eine wichtige Voraussetzung ist. Bei den Langzeitleistungsbeziehern ist der Focus zusätzlich auf die Personengruppen der Ergänzer und selbständigen Ergänzer gerichtet. Zunehmend wichtiger ist in diesem 17
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt Zusammenhang auch der Kontakt mit Leistungsbeziehern, die pandemiebedingt Grundsicherungsleistungen erhalten und langfristig nun doch neue Perspektiven benötigen. Bei dauerhaft leistungsbedürftigen Selbständigen, sowie dauerhaft geringfügig Beschäftigten ist ein erforderlicher Perspektivenwechsel abzuklären und ggfs. eine weitere Unterstützung erforderlich. Dafür wurde ein entsprechendes Beratungsangebot als Einzelcoaching eingerichtet, um ggfs. im Rahmen von Coachingmaßnahmen (AVGS) zu unterstützen. Potenzialgruppen erschließen Fachkräfte, überwiegend Frauen, unterbrechen für Kinderbetreuung oder Pflege ihre Ausbildung oder Berufstätigkeit. Die Rückkehr der Wiedereinsteigenden erfolgt oftmals nur in geringfügiger Beschäftigung, in Teilzeit und nicht immer ausbildungsadäquat. Häufig bietet ein Mini-Job keine langfristige berufliche Perspektive. Arbeits- und Fachkräftepotenziale bleiben damit ungenutzt. Die nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung des Wiedereinstiegsprozesses von der Orientierung bis zur Konsolidisierungsphase wird vom Jobcenter gefördert. Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden Mit der in Folge des Bundesteilhabegesetzes seit 1.1.20218 in Kraft getretenen Fassung des SGB IX werden die Jobcenter noch stärker zu Akteuren im Bereich der beruflichen Rehabilitation, z.B. bei der Identifikation von Reha-Fällen und dem Hinwirken auf eine unverzügliche Antragstellung. Wir wollen eine Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Behinderungen durch konsequente, systematische und planmäßige Betreuung und passgenaue Angebote. Hierbei streben wir weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit (Reha- Team, AGS, Fachdienste) und externen Partnern (IFD, Integrationsamt, Rentenversicherungsträgern) an. Diese wird z.B. auch durch gemeinsame Veranstaltungen zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt. 18
Asyl- und Flüchtlingsmigration erfolgreich gestalten Den Schlüssel zur erfolgreichen gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen sehen wir in der Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung. Die Möglichkeiten des Spracherwerbs wurden durch die Entwicklungen bei Integrationskursen und den umfassenderen Angeboten der berufsbezogenen Deutschförderung durch das BAMF deutlich verbessert. Dies wurde auch dadurch erreicht, dass die Sprachkurse in der Region Rosenheim bisher als Kleingruppen zugelassen wurden. Junge, motivierte Zuwanderer haben grundsätzlich gute Eingliederungschancen. Der schnelle Vermittlungserfolg auf Helferebene ist bei diesem Personenkreis im Hinblick auf eine nachhaltige Integration bewusst mit den Möglichkeiten einer abschlussorientierten Qualifizierung abzuwägen. Der Zugang von Menschen im Kontext der Fluchtmigration ist inbesondere unter dem Gesichtspunkt des fortschreitenden Übergangs dieser Personengruppe in den Langzeitleistungsbezug und der Integration in den Arbeitsmarkt zu sehen. Insbesondere die Integration geflüchteter Frauen soll verstärkt in den Fokus rücken. Die Integrationsbemühungen des Jobcenters werden abgerundet durch ein enges Netzwerk zur Arbeitsagentur, den Migrationsberatern der Wohlfahrtsverbände, Dolmetschern, aber auch durch die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde, dem Sozialamt und Ehrenamtlichen. Im Rahmen einer kombinierten Aktivierungsmaßnahme mit assistierter Ausbildung und Wohnmöglichkeit wurde im letzen Jahr ein Projekt gestartet, das nun erste Erfolge zeigt und fortgesetzt werden soll. 19
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt 5. Operatives Programm Die operativen Schwerpunkte des Jobcenters, sowie die Verfügbarkeit der Eingliederungsmittel wirken sich auf den Einsatz der gesetzlich vorgesehenen Eingliederungsinstrumente aus. Die ausgewählten Maßnahmeangebote stehen für alle Zielgruppen des Jobcenters zur Verfügung, ermöglichen aber auch ein flexibles Reagieren auf die Arbeitsmarktnachfrage und den individuellen Bedarf der Kunden. Bei der Maßnahmeplanung wurden Gender-Aspekte berücksichtigt und fast alle Angebote bieten die Möglichkeit auf notwendige zeitliche Einschränkungen durch Teilzeitangebote bzw. reduzierte Stundenzahlen angemessen reagieren zu können. Förderung der beruflichen Weiterbildung Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur nachhaltigen beruflichen Integration und Vermeidung von Hilfebedürftigkeit sind die bedarfsorientierte berufliche Qualifizierung und das Erlangen von Berufsabschlüssen und anerkannten Teilqualifizierungen. Die Identifikation von Qualifizierungsbedarfen, die Motivation geeigneter Bewerber, sowie die wirtschaftliche und gesetzeskonforme Umsetzung der Förderung beruflicher Weiterbildung steht im besonderen Focus der Integrationsfachkräfte. Strategien und Förderleitlinien: Prüfung der Möglichkeit einer abschlussorientierten Qualifizierung im Rahmen der Weiterbildungsberatung; Förderentscheidungen orientieren sich am regionalen Stellenmarkt, sowie der Anpassung an Strukturwandel und Digitalisierung vorrangig soll die Möglichkeit einer betrieblichen Umschulung geprüft werden, mit der Voraussetzung, dass der Betrieb eine tarifliche/ortsübliche/gesetzlich geregelte Umschulungsvergütung gewährt Alternative Durchführungsangebote, v.a. für Erziehende sollen bei Bedarf genutzt werden Wirksamkeit und Effizienz beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen müssen durch eine zielgerichtete und passgenaue Bewerber-und Maßnahmeauswahl sichergestellt werden 20
vor Aushändigung eines Bildungsgutscheines ist eine umfassende Eignungsabklärung durchzuführen (Feststellung von Handlungsbedarfen im Bereich der Qualifizierung, ggfs. Einschaltung BPS und ÄD), Maßnahmen zur Verbesserung der Grundkompetenzen sollen ggfs. vorgeschaltet werden bei modularen Bildungsangeboten muss eine bedarfsgerechte Auswahl der Module erfolgen die Möglichkeit des Erreichens von Berufsabschlüssen über Vorbereitungslehrgänge zur Externenprüfung bzw. die Verkürzungsmöglichkeit von Ausbildungen ist zu überprüfen zertifizierten Teilqualifizierungen mit Anrechnungsmöglichkeiten für spätere Berufsabschlüsse und Teilabschlüssen sind vorrangig vor Anpassungsqualifizierungen zur überschaubaren Mittelbewirtschaftung soll der Gültigkeitszeitraum von Bildungsgutscheinen nur mit einer sinnvoll begrenzten Laufzeit (i.d.R. bis zu 6 Wochen) ausgegeben werden zur Erreichung eines möglichst nahtlosen Überganges in Beschäftigung soll rechtzeitig vor Beendigung der Maßnahme gezielt Absolventenmanagement eingesetzt werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Gerade bei Kunden mit geringer Berufserfahrung und länger andauernder Arbeitslosigkeit soll die Möglichkeit der Teilnahme an Maßnahmen bei Arbeitgebern wegen der gebotenen Praxisnähe und den guten Integrationsergebnissen vorrangig geprüft und angeboten werden. Der Schwerpunkt bei den ausgeschriebenen Maßnahmen liegt bei der Berufsvorbereitung für Jugendliche mit dem vorrangigen Ziel der Ausbildungsaufnahme, einem Coaching während der Ausbildung, dem bewährten Bewerbercenter mit individuellen Einzelmodulen (1 -14 Tage) und bedarfsgerechter Nutzungsmöglichkeit, sowie einer praxisbezogenen Aktivierungsmaßnahme, in der auch Qualifizierungs- und Praktikumsanteile durchgeführt werden. Bei einer zuverlässigen und motivierten Teilnahme kann damit oft auch eine tragfähige Grundlage für eine anspruchsvollere FbW-Förderung hergestellt und die Erfolgsquote nach einer anschließenden Weiterbildungsförderung verbessert werden. Zur 21
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt Unterstützung nachhaltiger Integrationen soll von den Integrationsfachkräften initiativ Coaching nach Beschäftigungsaufnahme angeboten werden. Die Ausgabe von Aktivierungsgutscheinen hat sich, bedingt durch die hohe Flexibilität, bedarfsgerechte Möglichkeit der Ausgabe und die zunehmend steigende Vielfalt an Maßnahmeangeboten in Rosenheim bewährt und soll auch 2021 fortgesetzt werden. Einzelcoaching ist gerade bei den Kunden/-innen erfolgsversprechender, bei denen aufgrund eines besonders spezifischen Klärungs- und Informationsbedarfes, Ängsten und Anpassungsproblemen Gruppenmaßnahmen wenig geeignet sind. Aufgrund unserer Erfahrungen mit kaum oder schwer zu „erreichenden“ Kunden, wurden dazu zusätzlich noch Teilnehmerplätze für ein aufsuchendes Coaching ausgeschrieben. Vermittlungsbudget Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind Einzelfallhilfen, um konkrete Vermittlungshemmnisse zur Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu lösen und die Stellensuche zu unterstützen. Es handelt sich um individuelle Ermessensentscheidungen, bei denen Notwendigkeit und Wirksamkeit von den Integrationsfachkräften konsequent zu prüfen sind und ermessenslenkende Weisungen zur Sicherstellung einer ganzjährigen Verfügbarkeit der Haushaltsmittel zu beachten sind. Auch Förderungen gem. §16g Abs. 2 SGBII zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit nach Beschäftigungsaufnahme werden im Bedarfsfall angeboten. Eingliederungszuschüsse Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden: die Möglichkeit einer vorrangigen Förderung im Rahmen einer MAG ist mit dem Arbeitgeber abzuklären eine betriebsübliche Einarbeitung kann durch einen EGZ nicht ausgeglichen werden keine reine „Einstellungsprämie“ – die Minderleistung des Bewerbers, sowie der notwendige Zeitaufwand zum Abbau der Minderleistung muss konkret abgeklärt und dokumentiert werden 22
die Ausgestaltung von Höhe und Dauer des Zuschusses soll das Erreichen einer nachhaltigen Beschäftigung unterstützen Beschäftigung schaffende Maßnahmen/Arbeitsgelegenheiten Es handelt sich vorrangig um Eingliederungsangebote für Langzeitarbeitslose, um Beschäftigungsfähigkeit wieder herzustellen, bzw. in Einzelfällen zur Entwicklung von grundlegenden Arbeitnehmereigenschaften. Konnten die Voraussetzungen für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessert werden, kann ergänzend zu einer Stabilisierungsphase ein begleitendes Coaching zur Heranführung an geeignete Arbeitsstellen genutzt werden. Bei den Fällen, in denen sich noch keine Beschäftigungsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt abzeichnet, soll bei entsprechender Motivation der Kunden die Möglichkeit einer Beschäftigung im Rahmen der sozialen Teilhabe weiterentwickelt werden. Spezielle Maßnahmen für Jüngere Noch im letzten Jahr profitierten auch noch schwächere Jugendliche trotz der Pandemieauswirkungen vom guten Ausbildungstellenmarkt der vergangenen Jahre. Gerade bei diesen Jugendlichen war es wichtig, rechtzeitig einen Förderbedarf während der Ausbildung abzuklären, um Abbrüchen und Mißerfolgen vorzubeugen. Für Jugendliche mit Migrationshintergrund, die voraussichtlich konstant begleitend zur Ausbildung eine intensive Unterstützung benötigen, gibt es seit Herbst 2020 das Angebot der assistierten Ausbildung. Zur Schaffung von Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit komplexen Vermittlungshemmnissen stehen im notwendigen Umfang Plätze zur Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Leistungen für Menschen mit Behinderung/ Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Neben dem bewährten Einsatz eines spezifischen Ansprechpartners für Menschen mit Behinderung (GdB ab 50) besteht auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit dem Reha- Team der Arbeitsagentur. Wir nutzen das gesame Maßnahmeportfolio für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, speziell aber auch die Gewährung von Leistungen für Menschen mit Behinderung gem. §16 Abs. 1 SGBII. 23
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Die Kriterien für Ermessensentscheidungen zur Förderung der Aufnahme und Weiterführung von selbständigen Tätigkeiten beruhen auf einer strengen Prüfung der Tragfähigkeit, die in einem angemessenen Zeitraum realistisch erreicht werden soll. Zur Verbesserung der Tragfähigkeit bei Selbständigen mit andauerndem Hilfebedarf wird ein individuelles Coaching im Sinne einer Unternehmensberatung angeboten. Freie Förderung Die Möglichkeiten der Freien Förderung werden nur für notwendige Einzelfallförderungen eingesetzt, die über die Regelinstrumente des SGBII und III nicht abgedeckt werden können. Diese Einzelfallentscheidungen sind mit den Führungskräften abzusprechen. 24
6. Maßnahmen Um den unterschiedlichen Personengruppen mit teilweise sehr spezifischen Förderbedarfen gerecht zu werden, wurde ein vielfältiges Maßnahmespektrum aufgebaut: Maßnahmen für Ü25 und U25 Bewerbercenter (individuelles Coaching und Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel - PC, Drucker) FTEC (Aktivierung und Qualifizierung) Coaching bei Beschäftigungsaufnahme nach §16e und §16i „Stark im Beruf- Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ „JobTreff International“ Coaching für Selbständige Aufsuchendes Coaching für Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, Kontaktproblemen Gutscheinförderung (AVGS) für Menschen mit Sucht/-psychischen Problemen Module der Gesundheitsförderung Modulare berufliche Orientierung für Migranten Individuelles Intensiv-Bewerbercoaching für eLb mit geringfügiger Beschäftigung Coaching für Existenzgründer Einzelbewerbungscoaching/Einzelcoaching Einzelcoaching für Menschen mit Behinderung Ganzheitliches Coaching und Beratung zur berufl. Neuorientierung, zur Aktivierung, Motivation, Bewerbung 25
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021/2022 Jobcenter Rosenheim Stadt Maßnahmen für Jugendliche (U25) Aktivierungsmaßnahme Jugendwerkstatt Ausbildungsbegleitende Hilfen Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Aktivierungsmaßnahme U25 Aktivierung mit assistierter Ausbildung für junge Migranten §16 h SGBII Förderung schwer zur erreichender Jugendlicher Gutscheinförderung (AVGS) Ausbildungsstellencoaching Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen Arbeitsgelegenheiten im Gebrauchtwarenmarkt Kommunale Arbeitsgelegenheiten (Stadtbibliothek, Umweltamt, Friedhof, ZIM, Bauhof) Arbeitsgelegenheiten im Tierheim Arbeitsgelegenheiten im Seniorenheim Arbeitsgelegenheiten Lebensmittelausgabe für Bedürftige Arbeitsgelegenheiten im Buch-Café 26
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