2021 Beleuchtender Bericht - Gemeinde Fischenthal
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November 202 1 Beleuchtender Bericht Einladung zur Gemeindeversammlung Dienstag, 30. November 2021 20:00 Uhr Gemeindesaal Gasthaus Blume Fischenthal
Traktanden 1. A ntrag auf Genehmigung des Budgets 2022 und Festsetzung des Steuer- S. 3 fusses auf 124%; Kenntnisnahme von Finanz- und Aufgabenplan 2021–2025 2. Antrag auf Genehmigung des Rahmenkredits Strassenprojekte 2022–2025 S. 11 3. Antrag auf Genehmigung des Rahmenkredits Programm S. 14 Wasserwerke 2022–2024 4. Antrag auf den Verkauf der Flarzhäuser, Fistelstrasse 88 und 90, S. 16 8497 Fischenthal 5. Antrag auf Genehmigung des Objektkredits Sanierung der S. 18 Aufbahrungshalle Friedhof Fischenthal 6. Antrag auf Genehmigung des Objektkredits Teilrevision Bau- und Zonen- S. 22 ordnung 7. Beantwortung allfälliger Anfragen nach Art. 17 GG S. 25 8. Informationen zum Rechtsschutz an Gemeindeversammlungen S. 25 Hinweise Corona-Schutzmassnahmen Die Akten liegen ab Freitag, 29. Oktober 2021, zu den Gestützt auf das Rahmenschutzkonzept des Bundesam- ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Einwohner- tes für Gesundheit (BAG) für öffentliche Veranstaltungen dienste der Gemeindeverwaltung Fischenthal, Oberhof- hat der Gemeinderat ein Schutzkonzept erlassen. Für strasse 2, 8497 Fischenthal, zur Einsichtnahme auf. Gemeindeversammlungen besteht keine Zertifikatspflicht. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Die Stimmberechtigten werden darauf hingewiesen, dass Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der Personen in selbstgewählter Isolation oder vorsorglicher Gemeindeversammlung einzureichen. Quarantäne die Teilnahme untersagt ist. Zudem dürfen Teilnehmende keine Grippesymptome (Fieber, Kopf- Bezüglich Stimmberechtigung wird auf das Gesetz über schmerzen, Gliederschmerzen, Müdigkeit usw.) aufwei- die politischen Rechte verwiesen. sen. Es gilt für alle Teilnehmenden Maskentragepflicht. Zur Nachverfolgung und im Interesse einer bei Bedarf raschen Information von Teilnehmenden an der Gemeindever- sammlung haben diese ihre Kontaktdaten (Name, Vorna- me, Telefonnummer) anzugeben. Leider kann unter den gegebenen Umständen nach der Gemeindeversammlung kein Aperitif angeboten werden. Es werden jedoch geschlossene Flaschen mit Mineral wasser zur Verfügung stehen. 2 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022 1. Genehmigung des Budgets 2022 und Festsetzung des Steuerfusses auf 124% (Vorjahr: 124 %) Kenntnisnahme von Finanz- und Aufgabenplan 2021–2025 Rechtliches Gemäss Art. 16 Ziff. 1 der Gemeindeordnung ist die Ge- Gemäss Art. 26 Abs. 1 Ziff. 2 GO beschliesst der Gemein- meindeversammlung für die Festsetzung des jährlichen derat den Finanz- und Aufgabenplan. Die Gemeindever- Budgets zuständig. Ebenso setzt sie gem. Art. 16 Ziff. 2 sammlung nimmt diesen gemäss Art. 16 Ziff. 3 GO zur GO den Steuerfuss fest. Kenntnis. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen: 1. as Budget 2022 mit einem Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von CHF 506’600, D Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von CHF 1’436’500 und Nettoinvestitionen von CHF 181’900 im Finanzvermögen wird genehmigt. Der Ertragsüberschuss von CHF 506’600.00 wird dem Bilanzüberschuss zugewiesen. 2. er Steuerfuss wird auf 124% (Vorjahr 124%) des einfachen Gemeindesteuerertrages D festgesetzt. Budget 2022 1. Erfolgsrechnung Total Aufwand CHF 24’460’200 Total Ertrag (inkl. Finanzausgleich, jedoch ohne ordentliche Steuern) CHF 20’289’800 zu deckender Aufwandüberschuss CHF -4’170’400 durch Steuern zu decken (124% von CHF 3’771’774.00) CHF 4’677’000 Ertragsüberschuss CHF 506’600 2. Investitionsrechnung Total Investitionen im Verwaltungsvermögen CHF 2’354’500 Total Einnahmen im Verwaltungsvermögen CHF 918’000 Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen CHF 1’436’500 Total Investitionen im Finanzvermögen CHF 118’100 Total Einnahmen im Finanzvermögen CHF 300’000 Nettoinvestitionen im Finanzvermögen CHF 181’900 3 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022 Das aktuell vorliegende Budget für das Haushaltsjahr der Pflegefinanzierung. Aktuell hat es weniger Ein- 2022 zeigt in der Erfolgsrechnung bei einem Aufwand von wohner mit hohen Einstufungen in Pflege- und Alters- CHF 24’460’200 und einem Ertrag von CHF 24’966’800 heimen, was die effektiven Aufwände tiefer ausfallen einen Ertragsüberschuss von CHF 506’600 und damit ein lässt. stabiles Bild. Im Ertrag sind die ordentlichen Steuern des • Auch im Bereich Soziale Sicherheit ist ein Minderauf- Rechnungsjahres 2022 von CHF 4’677’000 (124% von wand von CHF 363’400 im Bereich Ergänzungsleistun- CHF 3’771’774 einfacher Gemeindesteuerertrag, gerun- gen zu verzeichnen. Dieser hängt mit der Erhöhung der det) enthalten. Staatsbeiträge von 50% auf 70% zusammen. Auch die Auszahlungen von Zusatzleistungen können im Jahr Im Vergleich zum Budget 2021 zeigt das Budget 2022 2022 tiefer budgetiert werden. im steuerfinanzierten Bereich eine Gesamtabweichung • Die Projekte aus der Gemeindestrategie wie Jugend-, (Mehraufwand) im Aufwand/Ertrag von CHF 722’400. Dies Alters- und Freiwilligenarbeit werden nicht der Erfolgs- ist hauptsächlich auf den Sachaufwand zurückzuführen. rechnung belastet, sondern den seit Jahren brach- Die Abweichungsbegründungen sind im Budget 2022 de- liegenden Fonds für Kultur und für soziale Zwecke tailliert aufgeführt. Die gewichtigsten Abweichungen sind entnommen. Die Fonds können so im Laufe der kom- zusammengefasst folgende: menden Jahre abgebaut werden, was eine Verringe- rung der Verzinsung und der Belastung des Aufwands • Der Aufgabenbereich Allgemeine Verwaltung weist zur Folge haben wird. einen Mehraufwand von CHF 409’000 aus. Dieser setzt • Anschaffungen für den Betrieb und Unterhalt des sich hauptsächlich zusammen aus: Schwimmbads, bzw. Schwimmbadanlage (CHF – den Aufwendungen für den Unterhalt des 60’700). Gemeindesaals • Aufwendungen in Bezug auf die Erarbeitung des In- – den Kosten für IT-Lizenzen und IT-Support und für ventars denkmalgeschützter Gebäude (CHF 30’000). den Ausbau der Digitalisierung der Verwaltung • Strassenbeleuchtung an der Ohrütistrasse (CHF – höheren Aufwendungen für die Dienstleistung 35’500). Dritter (Aufarbeitung Pendenzen Abteilung Bau und • Erhöhte Beiträge an den Zürcher Verkehrsverbund Planung, Abwesenheit infolge Zivilschutz/Springer- (Fahrgästeausfall aufgrund von Corona). einsatz, Einholen von Gutachten und juristischen • Bereich Friedhof, Mehraufwand von CHF 46’800 für Beratungen im Zusammenhang mit Baugesuchen) Grabräumungen, Winterdienst Friedhof, erhöhte Ab- • Im Bereich Bildung begründen höhere Transportkosten schreibungen durch Investitionen, Friedhofgestaltung. sowie das neue Kinder- und Jugendgesetz den Mehr- • Massnahmen zur Verkehrsregelung infolge Tourismus aufwand von CHF 156’400. (CHF 17’500). • Ausschlaggebend für den Minderaufwand von CHF • Höhere Ausschüttungsbeiträge von ZKB und EKZ. 101’800 im Bereich Gesundheit sind die Restkosten Im Bereich Finanzen und Steuern zeigt sich folgendes Bild: Nettoertrag Steuern CHF 341’800 Nettoertrag Grundstückgewinnsteuern CHF 305’000 Nettoertrag Finanz- und Lastenausgleich CHF 57’200 Nettoaufwand Zinsen CHF 20’800 Nettoaufwand Finanzliegenschaften CHF 110’000 Allfällige coronabedingte Steuerausfälle von Betrieben be- Der Verkauf der beiden Flarzhäuser an der Fistelstrasse lasten die Gemeindesteuern nur marginal, da die Gemeinde hat Auswirkungen auf den Bereich Finanzvermögen. Die Fischenthal eine geringe Anzahl an juristischen Personen Entnahmen aus den Stiftungsgütern und Legaten für die aufweist. Im Jahr 2022 können bei den allgemeinen Steu- Alters-, Jugend- und Freiwilligenarbeit sind kostenneutral ern höhere Erträge als im Vorjahr budgetiert werden. Auch und belasten die Rechnung nicht. im Bereich Sondersteuern (Grundstückgewinnsteuern) fällt Beim Zinsaufwand (Minuszinsen) ist ein Anstieg um CHF der Budgetbetrag um CHF 305’000 höher aus. 20’800 zu verzeichnen. 4 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022 Ertrag in der Erfolgsrechnung Politische Gemeinde - Ertrag Sachgruppen 12’000’000 10’000’000 8’000’000 6’000’000 4’000’000 2’000’000 0 Entnahmen Fiskalertrag En tgelte Verschiedene Erträge Finanzertrag Fon ds/Spez. Transferertrag Finanzierung Rechnung 2020 6’456’270 5’398’780 1’684 1’119’045 41’668 11’531’813 Budget 2021 5’779’600 6’034’200 0 259’800 217’800 10’948’800 Budget 2022 6’373’400 6’228’300 500 283’600 288’500 11’052’200 Aufwand in der Erfolgsrechnung nach Aufgabenbereichen Politische Gemeinde - Nettoaufwand Aufgabenbereiche 7’900’000 6’300’000 4’700’000 3’100’000 1’500’000 -100’000 Öffentliche Ordnung Kultur, Sport, Umweltschutz u. Allg. Verwaltung Bi ldung Gesundhei t Sozi ale Si cherhei t Verkehr Volkswirtschaft u. Si cherhei t Frei zei t Raumordnung Rechnung 2020 1’631’444 709’834 6’978’510 377’876 860’725 1’516’646 1’073’218 344’448 -28’665 Budget 2021 1’599’400 683’900 7’287’600 380’200 858’600 2’171’700 1’090’900 385’100 123’600 Budget 2022 2’008’400 701’400 7’444’000 440’900 756’800 1’808’300 1’155’900 431’900 110’900 5 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022 Aufwand in der Erfolgsrechnung nach Aufgabenbereichen Volkswirtschaft 0.7% Umwelt und Raumordnung 2.9% Behörden und Verwaltung 13.5% Verkehr 7.8% Rechtsschutz und Sicherheit 4.7% Soziale Wohlfahrt 12.2% Gesundheit 5.1% Kultur und Freizeit 3.0% Bildung 50.1% Investitionen nach Aufgabenbereichen (Gesamthaushalt) Volkswirtschaft; 0% Allgemeine Verwaltung; 5% Der grösste Anteil der Investitionen Öffentliche Ordnung und Sicherheit; 2% Verwaltungsvermögen von total CHF Bildung; 18% 2’354’500 wird im Bereich Umwelt- schutz und Raumordnung getätigt. Umweltschutz und Raumordnung; 60% Die Mittel werden insbesondere für die Abwasserbeseitigung, Wasser- Kultur, Sport und versorgung (gebührenfinanziert) so- Freizeit; 0% wie für die Sanierung von Strassen und Liegenschaften (Aufbahrungs- Gesundheit; 14% halle, Gasthaus Blume, Schulraum- optimierung) eingesetzt. Soziale Sicherheit; 0% Verkehr und Nachrichtenübermittlung; 1% Investitionen gebührenfinanziert Abfall; 0% Abwasser; 23% Altersheim; 33% Wasserwerke; 45% 6 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022 Investitionen Investitionsrechnung nach Investitionsrechnung nachFunktionen Gesamthaushalt Funktionen Gesamthaushalt Budget 2022 Ausgaben Einnahmen 0 Allgemeine Verwaltung 75’000.00 - 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 30’000.00 - 2 Bildung 253’000.00 - 3 Kultur, Sport und Freizeit - - 4 Gesundheit 205’000.00 - 5 Soziale Sicherheit - - 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 445’000.00 433’000.00 7 Umweltschutz und Raumordnung 1’346’500.00 485’000.00 8 Volkswirtschaft - - 9 Finanzen und Steuern 118’100.00 300’000.00 Total Ausgaben / Einnahmen 2’472’600.00 1’218’000.00 Nettoinvestitionen in CHF 1’254’600.00 Steuerfuss Für die Planperiode 2021–2025 ist aufgrund heutiger Sicht Planung wird von jährlichen Zuschüssen zwischen CHF ein Steuerfuss von 124% eingesetzt. Zwar weist das Bud- 6’150 Mio. und CHF 6’594 Mio. ausgegangen. Aufgrund get 2022 mit einem beantragten Steuerfuss von 124% Covid-19 wird 2023 mit einem CHF 0.265 Mio. tieferen Er- einen Ertragsüberschuss von rund CHF 506’600 aus. trag gerechnet, da dieser Zuschuss in Abhängigkeit der Da dieser Überschuss aber hauptsächlich auf die erneut durchschnittlichen Steuereinnahmen des Kantons steht. höher ausfallenden Grundstückgewinnsteuern zurückzu- Die Auswirkungen werden sich erst im Ertrag 2023 zeigen, führen ist und diese für die Berechnung des Steuerfusses da der Ressourcenzuschuss mit einer zweijährigen Ver- nicht berücksichtigt werden dürfen, ist der gleichbleiben- zögerung ausbezahlt wird. de Steuerfuss gerechtfertigt. Zudem ist ein gleichbleiben- der Steuerfuss angezeigt, um einen mittelfristig stabilen Zusätzlich sind in den Jahren 2019 und 2020 hohe Grund- Budgetprozess zu gewährleisten. stückgewinnsteuern angefallen, auch in den Jahren 2021 und 2022 ist nochmals mit Grundstückgewinnsteuern in Der Ressourcenausgleich (Zuschuss) aus dem kanto- ähnlicher Höhe zu rechnen. Damit wird der Rückgang aus nalen Finanzausgleich steht in Abhängigkeit der Steuer- den ordentlichen Steuern und dem Ressourcenausgleich kraft der Gemeinde Fischenthal und des Kantons. In der kompensiert. Finanz- und Aufgabenplan Finanzpolitische Ziele den Haushaltsbedarf der kommenden Jahre und zeigt Die Gemeinde Fischenthal verfolgt eine effiziente und Deckungsengpässe auf, sodass geeignete Massnahmen nachhaltige Finanzpolitik, damit die gesellschaftlichen, rechtzeitig eingeleitet werden können. Das Ziel der Pla- wirtschaftlichen und ökologischen Aufgaben dauerhaft nung ist, dass am Ende des Planungshorizonts die Ver- und wirksam erfüllt, aber auch finanziert werden können. schuldung tragbar ist und das mittelfristige Haushalts- Der Finanz- und Aufgabenplan dient der mittelfristigen gleichgewicht eingehalten wird. Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben. Er stimmt die verfügbaren Mittel auf die Gemeindeaufga- Als Steuerungs- und Orientierungsinstrument setzt der ben ab und zeigt die Entwicklung in den verschiedenen Gemeinderat mit dem Finanz- und Aufgabenplan den mit- Aufgabenbereichen und die finanziellen Folgen der In- telfristigen Kurs der Gemeinde fest und legt die finanzpoli- vestitionsvorhaben. Zudem gibt er einen Überblick über tischen Vorstellungen und Ziele der Öffentlichkeit und den 7 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022 übrigen Behörden gegenüber offen. Der Plan wird jährlich –S tabilisierung einer positiven finanziellen Situation mit überarbeitet. Der Gemeinderat verfolgt u.a. folgende fi- einer tiefen Verschuldung; nanzpolitischen Ziele: –A nstreben einer angemessenen Selbstfinanzierung. – Ausweisen eines Nettovermögens zur Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit; Wirtschaftliche Lage und mutmassliche Entwicklung der Gemeinde Die Sanierung der Gemeindefinanzen der letzten Jahre ist Die Investitionen sind stabil und sehr gut unter Kontrol- nachhaltig gelungen und sorgt nun für eine stabile Situa- le. Der Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen liegt bei tion über die Covid-19-Krise hinweg. Der Steuerfuss kann sehr hohen 94%. Der Kurs des Gemeinderats, den in den dabei auf dem Niveau vor dem einmaligen Übergangs- letzten Jahren vernachlässigten Strassen- und Gebäude- ausgleich von 2016 bleiben, wohin man seit 2018 zurück- unterhalt trotz unsicherer Zukunftsaussichten (Covid-19) gekehrt ist. anzugehen und die geplanten Investitionen umzusetzen, hat sich somit als richtig erwiesen und soll auch in den Die Erholung des Nettovermögens von einer Nettoschuld kommenden Jahren weiterverfolgt werden. von fast 4.9 Mio. im Jahr 2016 im steuerfinanzierten Be- reich auf 4 Mio. Vermögen im Jahr 2022 ist auf die hö- Da die Gemeinde Fischenthal mittlerweile über gewisse heren Steuerfüsse in den Jahren 2016 und 2017, auf ein finanzielle Sicherheiten verfügt, konnten bereits fürs Bud- Masshalten bei den Investitionen, auf die hohen Grund- getjahr 2020 die Entwicklung der Gemeinde vorangetrie- stückgewinnsteuern in den Jahren 2019 – 2022 und auf ben und Ziele für eine attraktive Gemeinde erarbeitet und eine hohe Disziplin bei den Ausgaben zurückzuführen. konkretisiert werden. Die ersten Produkte dieser Ausle- In den Folgejahren bleibt das Nettovermögen im steuerfi- gung wurden bereits im Budget 2021 abgebildet. So wur- nanzierten Bereich stabil. Einzig durch die Investitionen in den beispielsweise für die Bereiche Alters-, Jugend- und den gebührenfinanzierten Bereichen wird das totale Net- Freiwilligenarbeit im Jahr 2021 Konzepte erarbeitet; ihre tovermögen etwas belastet. Diese Spezialfinanzierungen Umsetzung mit Pilotphasen steht nun ab dem Budgetjahr sind jedoch grundsätzlich selbsttragend und nehmen nur 2022 an. Die Kosten für diese Gemeindeaufgaben können verzinsliche Kredite aus dem Gemeindehaushalt auf. aus dafür bestimmten Fonds entnommen werden und be- Die langfristigen Schulden können im Planungshorizont lasten die Rechnung nicht. Auch weitere Ergebnisse der bis 2025 vollständig abgebaut werden. Die gebühren- Strategiepläne, wie die Absicht, Liegenschaften und Inf- finanzierten Bereiche wie Alters- und Pflegeheim, Was- rastruktur (Strassen, Kanalisationen, Leitungen) in einem serwerk, Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft sind regelmässigen Turnus gezielt zu warten und zu unterhal- im Moment trotz der zum Teil hohen Investitionen solide ten, werden ab dem Budgetjahr 2022 in der Rechnung ab- finanziert und verfügen über einen positiven Bestand der gebildet. Spezialfinanzierungen. 8 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022 7'000 6'000 5'000 4'342 3'634 4'000 7'000 3'000 4'187 6'000 2'255 1'928 2'000 Nettovermögen (in tausender CHF) 5'000 1'000 4'000 -269 821 4'342 3'634 7'000 0 3'000 4'187 6'000 Das -1'000Nettovermögen - oder Rein 2'255 1'928 2'000 - Differenz 5'000 4'342 4'020 4'349 vermögen -2'000 1'000 - bezeichnet die 821 3'634 3'481 3'453 -3'000 -269 4'000 zwischen -2'162 -2'148Vermö- den vorhandenen 0 -4'875 3'000 4'187 -4'000 - 2'255 1'928 2'269 1'792 genswerten -1'000 (Finanzvermögen) und 2'000 1'416 1'398 -5'000 -2'000 den - Verbindlichkeiten - (Fremdkapital). 1'000 821 -6'000 -4'455 -269 -3'000 kann in den Dieses -2'162 Jahren -2'148 0 -7'000 -4'875 - -4'000 -1'000 2016 -8'000–2025 stark aufgebaut werden. -7'270 - -5'000 -2'000 - -9'000 -6'000 -4'455 -3'000 -2'162 -2'148 2016 2017 2018 2019 2020 FP-2021 -4'000 -4'875 -7'000 -5'000 -8'000Aufbau -7'270Nettovermögen Nettovermögen -6'000 -4'455 -9'000(steuerfinanziert und Nettovermögen Steuerfinanzierter Bereich -7'000 2016 2017 2018 2019 2020 FP-2021 Spezialfinanzierungen) -8'000 -7'270 Nettovermögen -9'000 2016 2017 2018 2019 2020 FP-2021 FP-2022 FP-2023 FP-2024 FP-2025 Aufbau Nettovermögen Nettovermögen Steuerfinanzierter Bereich FP = Finanzplan (nur steuerfinanziert) Nettovermögen Nettovermögen Steuerfinanzierter Bereich Langfristige Schulden (in tausender CHF) 13'000 Schulden sind Verbindlichkeiten 12'000 (Fremdkapital) gegenüber Dritten. 11'000 10'530 10'015 10'000 10'000 Diese könnten in den Jahren 10'000 2016–2025 um rund CHF 10 Mio. 9'000 8'620 abgebaut werden. 8'000 6'620 7'000 6'000 5'000 4'000 3'000 2'620 2'620 2'000 1'000 13'000 0 12'000 0 10'950 11'000 2016 2017 2018 2019 2020 FP-2021 FP-2022 FP-2023 FP-2024 FP-2025 13'000 10'000 9'480 FP = Finanzplan 12'000 9'000 10'950 11'000 8'000 Cashflow und 13'000 Bestand 12'000 flüssiger Mittel 10'950 10'000 9'000 (in tausender 9'480 CHF) 7'000 6'000 11'000 4'923 13'000 8'000 4'547 9'480 5'000 Geldflussrechnung 3'612 zusammengefasst 12'000 10'000 7'000 10'950 4'000 über die 5 Planungsjahre 11'000 9'000 6'000 3'000 4'923 1'777 10'000 8'0009'480 5'000 (total 2021–2025) 4'547 1'198 3'612 2'000 1'032 9'000 7'000 4'000 – Bestand flüssiger530 Mittel Ende 1'000 8'000 6'000 3'000 4'923 04'547 Planungsperiode von CHF 1.9 Mio1'909 1'777 7'000 5'000 2'000 1'198 3'612 -1'000 – B-202 1'032 etrieblicher Cashflow von CHF 6'000 4'000 1'000 530 -557+9 Mio -376 4'923 -2'000 1'355 5'000 3'000 1'777 0 4'547 (Investiver Cashflow von CHF -9.6 Mio) 3'612 -3'000 1'909 4'000 2'000 1'198– FFP-2021 reier CashflowFP-2022von CHF -0.6FP-2023 Mio -18 -1'000 -202 1'032 -376 FP-2024 3'000 1'0001'777 530 -557 -2'000 1'909 1'355 2'000 0 1'032 -3'000 1'198 Bestand FlüssigeFlüssige Mittel Mittel Betrieblicher Cash Flow (Bestand an Geldmitteln 1'000 -1'000 530 -202 FP-2021 FP-2022 und Vermögenswerten, FP-2023-18 die zur Zahlung FP-2024 FP-2025 -557 1'355 -376 bereit stehen) 0 -2'000 -1'000 -202 -3'000 Bestand Flüssige -18 Mittel Betrieblicher NettobetragCash Flow an ZahlungsmittelnFreier Cash Flow -557 -376 -2'000 FP-2021 FP-2022 FP-2023 FP-2024 (Aufwand und Ertrag), die in den Finanz- FP-2025 haushalt hinein- und hinausfliessen. -3'000 FP-2021 FP-2022 BestandFP-2023 Flüssige Mittel FP-2024Betrieblicher Cash Flow FP-2025 Freier CashMittel Flüssige Flow nach Abzug aller FP = Finanzplan Betriebskosten und Investitionen Bestand Flüssige Mittel Betrieblicher Cash Flow Freier Cash Flow 9 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022 Antrag des Gemeinderats 1. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung gemäss Art. 16 Ziff. 1 Gemeindeordnung, das vorliegende Budget 2022 zu genehmigen und gemäss Art. 16 Ziff. 2 GO der Festsetzung des Steu- erfusses auf 124% (Vorjahr 124%) im Jahr 2022 zuzustimmen. Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat das Budget 2022 der Politischen Gemeinde Fischenthal in der vom Gemeinde- vorstand beschlossenen Fassung vom 21. September 2021 geprüft. Das Budget 2022 weist folgende Eckdaten aus: Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF 24’460’200 Gesamtertrag (ohne Steuern) CHF 20’289’800 Aufwandüberschuss CHF -4’170’400 Investitionsrechnung VV Ausgaben Verwaltungsvermögen CHF 2’354’500 Einnahmen Verwaltungsvermögen CHF 918’000 Nettoinvestitionen VV CHF 1’436’500 Investitionsrechnung FV Ausgaben Finanzvermögen CHF 118’100 Einnahmen Finanzvermögen CHF 300’000 Nettoinvestitionen FV CHF 181’900 Einfacher Gemeindesteuerertrag (100%) CHF 3’771’774 Steuerfuss 124% Steuerertrag CHF 4'677’000 Ertragsüberschuss unter Einbezug der Steuern 506’600 Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss zugewiesen. Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest, dass das Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Ge- Budget 2022 der Politischen Gemeinde Fischenthal fi- meindeversammlung, das Budget 2022 der Politischen nanzrechtlich zulässig, rechnerisch richtig und finanziell Gemeinde Fischenthal entsprechend dem Antrag des angemessen ist. Die finanzpolitische Prüfung des Bud- Gemeindevorstands zu genehmigen und den Steuerfuss gets gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Regelungen auf 124 % (Vorjahr 124 %) des einfachen Gemeindesteu- zum Haushaltsgleichgewicht sind eingehalten. erertrags festzusetzen. Fischenthal, 7. Oktober 2021 10 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
2. Rahmenkredit Strassenprojekte 2022 – 2025 2. Rahmenkredit Strassenprojekte 2022 – 2025 Rechtliches Gem. Art. 16 Ziff. 4 der Gemeindeordnung (GO) ist die Gemeindeversammlung zuständig für die Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben bis CHF 2’000’000 für einen bestimmten Zweck. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen: 1. Für die Realisierung von Strassensanierungen gemäss Investitionsprogramm 2022 – 2025 wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Rahmenkredit gemäss § 106 Abs. 2 lit b GG von CHF 1’945’000 brutto, inkl. MWST, genehmigt. 2. Der Rahmenkredit 2022 – 2025 wird in einzelne Objektkredite aufgeteilt. Die Kompetenz zur Aufteilung wird an den Gemeinderat übertragen. Ausgangslage In den letzten 20 Jahren wurden im Rahmen der Meliora- senen Massnahmen sollen Schäden behoben bzw. noch tion Fischenthal-Ost einige Strassen erneuert und in den grössere Schäden verhindert werden (z.B. nach Wasser- Jahren 2015 und 2016 ein Teil der Tannenstrasse neu er- eintritt/Frost, etc.). Ziel der Strassensanierungen ist damit stellt. Die Gemeinde Fischenthal besitzt ein Strassennetz die Verlängerung der Lebensdauer der gemeindeeigenen von rund 44 Kilometern, wovon 31 Kilometer mit einem Strassen. Schwarzbelag versehen sind. Bei rund 25 Strassenkilo- metern wurden diese Ausbauten im Zeitraum zwischen Bei der Beurteilung unserer Gemeindestrassen wurde bei 1970 und 1990 getätigt. vielen ein Sanierungsbedarf ermittelt, für den in den kom- menden 20 Jahren mit einem durchschnittlichen jährlichen Die Lebensdauer vom Neubau über Unterhalt bis zum Aufwand in der Höhe von CHF 400’000 – 500’000 zu rech- vollständigen Ersatz einer Strasse ist abhängig von ihrer nen ist. Deshalb wurde für die notwendigen Sanierungs- Nutzung und der Wartungsintensität. Einflussfaktoren wie arbeiten eine langfristige Planung erstellt. Die Sanierung Klima, Witterung, Verkehr, Winterdienst, etc. wirken auf der betreffenden Strassen soll im Verlaufe der nächsten den Zustand der Strassen. Mit regelmässigem baulichem 20 Jahre gestaffelt erfolgen. und betrieblichem Unterhalt der Strassen mit angemes- 11 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
2. Rahmenkredit Strassenprojekte 2022 – 2025 Strassensanierungen – Investitionen Strassenprojekte 2022 – 2025 Das Strassensanierungsprogramm für die kommenden vier Jahre sieht die Sanierung von rund 6.5 Strassenkilome- tern vor. Aufgrund des Strassenzustands sind für die Jahre 2022–2025 folgende Projekte und Investitionen (brutto, inkl. MWST) in die Investitionsplanung aufgenommen worden: CHF/m2 CHF INV00023 Alte Fistelstrasse 0 – 374 (Quartier) 1070.– 400’000 INV00057 Hinterhörnlistrasse 0 –1580 260.– 410’000 INV00061 Steinstrasse 315 – 570 (255 Meter) 373.– 95’000 INV00062 Moosstrasse 0 – 150 Meter (Quartier) 833.– 125’000 INV00064 Oberbodenstrasse 110 – 227 (117 Meter) (Quartier) 983.– 115’000 INV00065 Leestrasse 0 – 970 402.– 390’000 INV00068 Eggwegwaldstrasse 0 – 640 320.– 205’000 INV00121 Stopweg 0 – 70 (Quartier) 1072.– 75’000 INV00122 Lenzenstrasse 0 – 180 (Quartier) 722.– 130’000 Total Investitionen Strassenprojekte 2022–2025 1’945’000 Bei der Planung der Strassensanierungen wurde darauf zu behalten. Der vorliegende Finanzplan zeigt, dass die geachtet, dass diese mit der Planung von allfällig notwen- Investitionen im geplanten Umfang getätigt und langfristig digen Werkleitungssanierungen korreliert. getragen werden können. Für die aufgelisteten Projekte wurde ein Investitionsvolu- Der vorliegende Überblick der Projekte und der geplan- men von total CHF 1’945’000 brutto, inkl. MWST ermittelt. ten Investitionen zeigt auch, dass die meisten der neuen An Projekte mit klaren Schwerpunkten einer landwirt- Projekte die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates schaftlichen Erschliessung können Beiträge von Bund von CHF 100’000 für ungebundene, im Budget enthal- und Kanton bis zu max. 80% erwartet werden. Es ist so- tene neue einmalige Ausgaben überschreiten. Die Aus- mit für die Jahre 2022–2025 voraussichtlich mit Nettoin- gaben für die geplanten Strassenprojekte sind nicht als vestitionen in Höhe von ca. CHF 1’145’00 zu rechnen. gebunden zu betrachten, denn obwohl die Notwendigkeit der Sanierungen offensichtlich ist, besteht bezüglich der Die Investitionen für die aufgeführten Strassenprojekte zeitlichen Umsetzung ein gewisser Entscheidungsspiel- sind in der Finanzplanung 2021–2025 integriert und da- raum. Somit müssten sieben der geplanten Projekte und mit auf weitere anstehende Investitionen und Bauvorha- die dafür notwendigen Mittel einzeln von der Gemeinde- ben insbesondere im Bereich der Liegenschaften abge- versammlung bewilligt werden, was die Planung und die stimmt. Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, Flexibilität bei der Umsetzung der Strassenprojekte er- um die langfristige Planung der Ausgaben und damit die schwert. finanzielle Entwicklung des Gemeindehaushaltes im Auge Rahmenkredit Strassenprojekte 2022–2025 Gemäss § 106 Abs. 1 und 2 lit. b Gemeindegesetz (GG) geplanten Ausgaben beschlossen. Ein Rahmenkredit er- ist ein Verpflichtungskredit die Ermächtigung, für einen möglicht im vorliegenden Falle eine flexible Planung der bestimmten Zweck und bis zu einem bestimmten Betrag Strassensanierungen bzw. der einzelnen Objekte inner- finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Auch bei einem halb des bewilligten Rahmenkredits, die damit wenn nötig Rahmenkredit handelt es sich um einen Verpflichtungs- sinnvoll angepasst werden kann. kredit, jedoch nicht nur für ein einzelnes Objekt, sondern für ein Programm, das mehrere Vorhaben mit dem glei- Der Rahmenkredit stellt eine Kompetenzdelegation dar, chen konkreten Zweck umfasst. Mit einem Rahmenkredit und der Beschluss über einen Rahmenkredit regelt auch werden somit die gesamten, für ein bestimmtes Programm die Zuständigkeit für die Aufteilung der einzelnen Objekt- 12 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
2. Rahmenkredit Strassenprojekte 2022 – 2025 kredite (§ 106 Abs. 3 GG). Im vorliegenden Fall soll die bei gilt es zu beachten, dass die mit dem Rahmenkredit Gemeindeversammlung die Aufteilung des Rahmenkre- Strassenprojekte 2022–2025 bewilligten Mittel nur für dits in Objektkredite an den Gemeinderat delegieren. Der den genannten Zweck und nur für die im Programm ge- Gemeinderat wird damit ermächtigt, die einzelnen Stras- nannten, der Gemeindeversammlung vorgelegten Stras- senprojekte innerhalb des Programms zu beschliessen, senprojekte 2022–2025 eingesetzt werden dürfen. Für die obwohl dessen Ausgabenkompetenz überschritten wird. genannten Strassenprojekte sind wo möglich bei Bund Kontrollorgan der einzelnen Objektkredite ist im Falle und Kanton Beiträge zu beantragen. Ein weiterer Vorteil eines Rahmenkredits der Gemeinderat. Die Bewilligung des Rahmenkredits ist das erleichterte Verfahren beim der Objektkredite innerhalb des vorgegebenen Rahmens Einholen dieser Beiträge. kann dabei einerseits bei Bedarf und Notwendigkeit am Finanzplan ausgerichtet werden. Andererseits werden Für das Strassensanierungsprogramm soll aus diesen damit auch Verschiebungen in ein anderes Jahr möglich, Gründen für den Zeitraum von 2022–2025 ein Rahmen- wenn sich eine Strassensanierung unvorhergesehen als kredit von CHF 1’945’000 brutto, inkl. MWST eingerichtet dringlicher erweist. Auf ausserordentliche Ereignisse kann und die Ausgabenbewilligung für die Objektkredite an den damit rasch reagiert werden. Damit gewährt der Rahmen- Gemeinderat delegiert werden. Über die umgesetzten kredit nicht nur Planungssicherheit, sondern auch eine Projekte ist dem Gemeinderat jährlich eine Abrechnung grössere Flexibilität, um auf unerwartete Veränderungen vorzulegen. Nach Ablauf der Rahmenkreditfrist ist der in der langfristigen Planung reagieren zu können. Da- Gemeindeversammlung eine Abrechnung zum Rahmen- kredit vorzulegen. Antrag des Gemeinderats 1. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 30. November 2021 in Anwendung von Art. 16 Ziff. 4 der Gemeindeordnung die Genehmigung des Strassensanierungsprogramms 2022 – 2025 und die Bewilligung eines Verpflichtungskredits als Rahmenkredit von CHF 1’945’000 brutto, inkl. MWST. 2. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Delegation der Zuständigkeit für die Bewilligung der einzelnen Objektkredite im Rahmen des bewilligten Rahmenkredits an den Gemeinderat. Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Ge- vom 28. Oktober 2021 den Rahmenkredit Strassenpro- meindeversammlung, dem Rahmenkredit Strassenpro- jekte 2022 – 2025 eingehend geprüft und diesen als in Ord- jekte 2022 – 2025 in der vorliegenden Form zuzustimmen. nung befunden. Für das Strassensanierungsprogramm 2022 – 2025 ist ein Verpflichtungskredit als Rahmenkredit von brutto CHF 1’945’000.00 inkl. MWST vorgesehen. Fischenthal, 28. Oktober 2021 13 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
3. Rahmenkredit Programm Wasserwerke 2022–2024 3. Rahmenkredit Programm Wasserwerke 2022–2024 Rechtliches Gem. Art. 16 Ziff. 4 der Gemeindeordnung (GO) ist die Ge- meindeversammlung zuständig für die Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben bis CHF 2’000’000 für einen bestimmten Zweck. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen: 1. Für die Realisierung von Sanierungsarbeiten an Wasserversorgungsanlagen gemäss Investitions programm 2022 – 2024 wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Rahmenkredit gemäss § 106 Abs. 2 lit. b GG von CHF 615’000 brutto inkl. MWST von zu Lasten der Investitionsrechnung genehmigt. 2. Der Rahmenkredit 2022 – 2024 wird in einzelne Objektkredite aufgeteilt. Die Kompetenz zur Aufteilung wird an den Gemeinderat übertragen. Ausgangslage Die Gemeinde Fischenthal betreut ein Wasserleitungs- betroffen. Damit die Aufwendungen im organisatorischen netz von Hauptleitungen von 35’526 Metern. Um die Ver- Ablauf überschaubar bleiben, wurden die zum heutigen sorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, werden jährlich Zeitpunkt dringlichsten Projekte in den Jahren 2022–2024 Teile dieser Anlagen erneuert. Gleichzeitig müssen stets in einem Programm Wasserwerke 2022–2024, das rund neue Anschlüsse ausserhalb der Bauzone erstellt wer- 1’000 Meter Erschliessungsleitung umfasst, zusammen- den. Aktuell sind Liegenschaften im Raum Hinterhörnli gefasst: INV00072 Leitungsersatz Gebiet Oberboden (240 Meter) CHF 260’000 INV00074 Ringschluss Neuschwändi (30 Meter) CHF 40’000 INV00081 Leitungsersatz Moosstrasse (35 Meter) CHF 40’000 INV00084 Ringschluss Rosenberg (55 Meter) CHF 55’000 INV00109 Erschliessung im Raum Hinterhörnli (650 Meter) CHF 160’000 INV00117 Stufenpumpwerk Löcheren CHF 60’000 Total Investitionen Programm Wasserwerke 2022 – 2024 CHF 615’000 Erwägungen Gemäss § 106 Abs. 1 und 2 lit. b Gemeindegesetz (GG) menkredit ermöglicht im vorliegenden Falle eine flexib- ist ein Verpflichtungskredit die Ermächtigung, für einen le Planung der Strassensanierungen bzw. der einzelnen bestimmten Zweck und bis zu einem bestimmten Betrag Objekte innerhalb des bewilligten Rahmenkredits, die finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Auch bei einem damit wenn nötig sinnvoll angepasst werden kann. Rahmenkredit handelt es sich um einen Verpflichtungs- kredit, jedoch nicht nur für ein einzelnes Objekt, son- Der Rahmenkredit stellt eine Kompetenzdelegation dar, dern für ein Programm, das mehrere Vorhaben mit dem und der Beschluss über einen Rahmenkredit regelt auch gleichen konkreten Zweck umfasst. Mit einem Rahmen- die Zuständigkeit für die Aufteilung der einzelnen Objekt- kredit werden somit die gesamten, für ein bestimmtes kredite (§ 106 Abs. 3 GG). Im vorliegenden Fall soll die Ge- Programm geplanten Ausgaben beschlossen. Ein Rah- meindeversammlung die Aufteilung des Rahmenkredits in 14 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
3. Rahmenkredit Programm Wasserwerke 2022–2024 Objektkredite an den Gemeinderat delegieren. Der Ge- vorgelegt werden müssen, macht ein Rahmenkredit und meinderat wird damit ermächtigt, die einzelnen Projekte damit das Zusammenfassen der geplanten Projekte in Wasserwerk innerhalb des Programms zu beschliessen, einem Programm Sinn. Dieses Vorgehen ermöglicht eine obwohl dessen Ausgabenkompetenz überschritten wird. flexible und auf die Situation ausgerichtete Planung. Für Kontrollorgan der einzelnen Objektkredite ist im Falle das Programm Wasserwerke soll für den Zeitraum von eines Rahmenkredits der Gemeinderat. Die Bewilligung 2022–2024 ein Rahmenkredit von CHF 615’000 brutto der Objektkredite innerhalb des vorgegebenen Rahmens inkl. MWST eingerichtet und die Ausgabenbewilligung für kann dabei einerseits bei Bedarf und Notwendigkeit am die Objektkredite an den Gemeinderat delegiert werden. Finanzplan ausrichtet werden. Andererseits werden damit auch Verschiebungen in ein anderes Jahr möglich, wenn Der Aufwand für die Projekte Wasserwerk 2022–2024 ist sich eines der erwähnten Projekte als unvorhergesehen in der Finanzplanung 2021 – 2025 integriert und die Pla- dringlicher erweist. Auf ausserordentliche Ereignisse kann nung der einzelnen Projekte darauf abgestimmt. damit rasch reagiert werden. Damit gewährt der Rahmen- kredit nicht nur Planungssicherheit, sondern auch eine Ein weiterer Vorteil des Rahmenkredits ist das erleichterte grössere Flexibilität, um auf unerwartete Veränderungen Verfahren beim Einholen von Beiträgen von Bund oder Kan- in der langfristigen Planung reagieren zu können. Dabei ton. Die im Rahmen dieses Sanierungsprogramms mögli- gilt es zu beachten, dass die mit dem Rahmenkredit Pro- chen Beiträge von Bund und Kanton beschränken sich auf gramm Wasserwerke 2022–2024 bewilligten Mittel nur für die Erschliessungen im Hinterhörnli. Diese werden auf rund den genannten Zweck und nur für die im Programm er- CHF 40’000 oder ca. 25% geschätzt und sind im Budget wähnten, der Gemeindeversammlung vorgelegten Projek- und in der Finanzplanung noch nicht berücksichtigt. te 2022–2024 eingesetzt werden dürfen. Kontrollorgan der einzelnen Objektkredite ist im Falle ei- Die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates für unge- nes Rahmenkredits der Gemeinderat. Ihm ist jährlich eine bundene, im Budget enthaltene neue einmalige Ausga- Abrechnung der umgesetzten Projekte vorzulegen. Nach ben liegt bei maximal CHF 100’000. Obwohl nur zwei der Ablauf der zeitlichen Beschränkung des Rahmenkredites Projekte Wasserwerk über den Finanzbefugnissen des ist der Gemeindeversammlung eine Abrechnung zum ge- Gemeinderates liegen und im Rahmen der Ausgaben- samten Rahmenkredit vorzulegen. kompetenz der Gemeindeversammlung zur Abstimmung Antrag des Gemeinderats 1. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 30. November 2021 in Anwendung von Art. 16 Ziff. 4 der Gemeindeordnung die Genehmigung des Programms Wasserwerke 2022 – 2024 und Bewilligung eines Verpflichtungskredit als Rahmenkredit von CHF 615’000 brutto, inkl. MWST. 2. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Delegation der Zuständigkeit für die Bewilligung der einzelnen Objektkredite im Rahmen des bewilligten Rahmenkredits an den Gemeinde- rat. Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Ge- vom 28. Oktober 2021 den Rahmenkredit Projekte Was- meindeversammlung, dem Rahmenkredit Projekte Was- serwerk 2022 – 2024 eingehend geprüft und diesen als in serwerk 2022 – 2024 in der vorliegenden Form zuzustim- Ordnung befunden. Für das Programm zu den Wasser- men. versorgungsprojekten 2022 – 2024 ist ein Verpflichtungs- kredit als Rahmenkredit von brutto CHF 615’000.00 inkl. MWST vorgesehen. Fischenthal, 28. Oktober 2021 15 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
4. Verkauf Flarzhäuser, Fistelstrasse 88 und 90, 8497 Fischenthal 4. Verkauf Flarzhäuser, Fistelstrasse 88 und 90, 8497 Fischenthal Rechtliches Gemäss Art. 16, Abs. 8 Gemeindeordnung (GO) liegt die Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens im Wert von mehr als CHF 200’000 in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen: 1. Dem Verkauf der Liegenschaft Kat. Nr. 5351, Assek 644, GB Blatt 1885, 8497 Fischenthal, Fistelstrasse 88 und 90, durch die Gemeinde Fischenthal an Roger Bertschinger, Fistelstrasse 94, 8497 Fischenthal, zum Gesamtpreis von CHF 328’000.00 und gemäss Kaufvertrag vom 6. September 2021 wird zugestimmt. Ausgangslage Die Gemeinde Fischenthal hat sämtliche Grundstücke und Die Zustandsanalyse offenbart den grossen Sanierungs- Liegenschaften im Finanz- und Verwaltungsvermögen im und Investitionsbedarf der beiden Liegenschaften. Ohne Rahmen der Liegenschaftsstrategie 2020 erhoben. Dabei Sanierung und grossen finanziellen Aufwand können sie wurde für jedes Objekt eine Zustandserfassung gemacht, von der Gemeinde nicht mehr genutzt und vermietet wer- um damit u.a. einen Überblick über anstehende Massnah- den. Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass die beiden men und Investitionen zu erhalten. Liegenschaften zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Fischenthal nicht mehr benötigt werden. Die beiden Flarzhäuser im Weiler Fistel, Fistelstrasse 88 und 90, 8497 Fischenthal, befinden sich im Finanzver- Der Gemeinderat Fischenthal hat mit Beschluss vom mögen der Gemeinde. Beide Häuser sind stark sanie- 9. Februar 2021 den Entscheid zum Verkauf der beiden rungsbedürftig und werden deshalb von der Gemeinde Liegenschaften (Flarzhäuser) an der Fistelstrasse 88 und Fischenthal seit mehreren Jahren nicht mehr vermietet. 90, 8497 Fischenthal, Kataster Nr. 5351, getroffen und die Abteilung Liegenschaften beauftragt, den Verkauf der beiden Liegenschaften in die Wege zu leiten. Erwägungen Mit der Abwicklung des Verkaufs wurde die Firma Re- konnten ihr Angebot bis 17. August 2021 einreichen. Von max Immobilien Wetzikon beauftragt. Diese Firma ist den drei Angeboten lag eines deutlich unter dem ange- mit den Verhältnissen im oberen Tösstal und dem Ver- strebten Verkaufserlös von CHF 330’000, zwei Angebote kauf von solchen Objekten vertraut. Um den Marktwert waren identisch. Aus diesem Grund wurde am 18. Au- der Liegenschaften zu ermitteln, wurde eine Schätzung gust 2021 eine weitere Bieterrunde angesetzt, mit Frist durch die Firma Remax Immobilien Wetzikon erhoben, bis zum 25. August 2021. Das Höchstangebot innerhalb die einen realistischen Verkaufspreis in der Höhe von der Frist wurde mit CHF 328’000, von Roger Bertschin- rund CHF 330’000 ergab. Die durch die Handänderung ger, Fistelstrasse 94, 8497 Fischenthal, eingereicht. Mit entstehenden Gebühren sollen hälftig auf Käufer und diesem Angebot ist der angestrebte Verkaufspreis an- Verkäufer aufgeteilt werden. nähernd erreicht. Die Weiterführung des Verfahrens mit einer weiteren Angebotsrunde würde unverhältnismäs- Der Verkauf wurde am 20. Juli 2021 auf der Website der sige Kosten verursachen, weshalb das Verfahren nach Firma Remax, auf homegate.ch sowie auf der Home- Eingang des Höchstangebots im Rahmen der zweiten page der Gemeinde ausgeschrieben. Potenzielle Käufer Bieterrunde abgeschlossen wurde. 16 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
4. Verkauf Flarzhäuser, Fistelstrasse 88 und 90, 8497 Fischenthal Darauf wurde eine Kaufabsichtserklärung zwischen der Vertrages verpflichtet sich der Käufer, die Reservations- Maklerin, ZOREA Immobilien GmbH, Karin Schönbäch- gebühr von CHF 20’000.00 direkt an den Eigentümer ler, RE/MAX Wetzikon, Bahnhofstrasse 31, 8620 Wet- zu bezahlen. Die vereinbarte Zahlung in Höhe von CHF zikon, und Roger Bertschinger, Fistelstrasse 94, 8497 20’000.00 ist mit Valuta 10. September 2021 bei der Ge- Fischenthal, erstellt. Mit der Unterzeichnung dieses meindeverwaltung eingegangen. Antrag des Gemeinderats 1. Der Gemeinderat ist mit dem Verkauf der Liegenschaften Fistelstrasse 88 und 90 Kat. Nr. 5351, Assek 644, GB Blatt 1885, 8497 Fischenthal, an Roger Bertschinger, Fistelstrasse 94, 8497 Fischenthal, zu einem Verkaufspreis von CHF 328’000.00 einverstanden. 2. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 30. November 2021, in Anwendung von Art. 16 Ziff. 8 GO dem Verkauf der Liegenschaft Kat. Nr. 5351, Assek 644, GB Blatt 1885, 8497 Fischenthal, Fistelstrasse 88 und 90, durch die Gemeinde Fischenthal an Roger Bertschinger, Fistelstrasse 94, 8497 Fischenthal, zum Preis von CHF 328’000.00 zuzustimmen und damit den vorliegenden Kaufvertrag vom 6. September 2021 zu genehmigen. 3. Der Verkauf hat nach der rechtskräftigen Genehmigung des Vertrages gemäss Ziff. 13 durch die Gemeindeversammlung zu erfolgen. Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Ge- vom 28. Oktober 2021 den Verkauf der Flarzhäuser Fistel meindeversammlung, dem Verkauf der Flarzhäuser Fistel eingehend geprüft und diesen als in Ordnung befunden. in der vorliegenden Form zuzustimmen. Der Verkaufspreis der Liegenschaft Kat.Nr. 5351, Assek 644, GB Blatt 1885, 8497 Fischenthal, Fistelstrasse 88 und 90 beträgt CHF 328’000.00. Fischenthal, 28. Oktober 2021 17 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
5. Objektkredit Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Fischenthal 5. Objektkredit Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Fischenthal Rechtliches Gemäss Art. 16, Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) ist die Gemeindeversammlung zuständig für die Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben bis CHF 2’000’000 für einen bestimmten Zweck. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen: – Für die Sanierung der Aufbahrungshalle im Friedhof Fischenthal wird gemäss Projekt der Firma Beat Senne, SAB Senne Architektur und Bauleitung Hittnau, Steg, ein Objektkredit in Höhe von Fr. 360’000.00, brutto, inkl. MWSt., genehmigt und zu Lasten der Investitionsrechnung 2022 freigege- ben. – Die Kreditsumme erhöht oder ermässigt sich um den Betrag, der sich durch eine ausgewiesene Bauteuerung (Baukostenindex) in der Zeit zwischen dem Aufstellen der Kostenschätzung und der Bauausführung ergibt. – Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und zur erforderlichen Finanzierung ermächtigt. Ausgangslage Aufbahrungs- und Abdankungshallen sind wichtige Orte Gemeinde Fischenthal nicht darauf verzichten möchte. Aus für die Verabschiedung von Verstorbenen. Ob Neubau diesem Grund soll die Aufbahrungshalle instand gehalten oder Umbau von bestehenden Räumlichkeiten, für den und zeitgemäss genutzt werden können. Am bestehen- pietätvollen Umgang mit Verstorbenen sollen Kühlkatafal- den Aufbahrungsgebäude ist die Sanierung folgender ke, Kühlräume sowie die Infrastruktur der Räumlichkeiten Bau- und Anlageteile dringend notwendig: jederzeit in funktionstüchtigem Zustand sein. Gerade in – Flachdach den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass die Aufbah- – zwei Aufbahrungsräume rungshalle nach wie vor wichtig ist für die Bevölkerung von – Annexraum für Vorbereitungsarbeiten Fischenthal, entsprechend häufig genutzt wird und die – WC-Anlage, Heiz- und Kühlanlage Submission und Vergabe Um den Umfang des Projektes zu eruieren hat der Lie- eines Vorprojekts mit genauer Kostenermittlung frei- genschaftenausschuss ortsansässige Architekten/Bau- gegeben und die Firma Beat Senne, SAB Senne Archi- leiter zu einer Angebotsunterbreitung eingeladen. Mit tektur und Bauleitung Hittnau, Tösstalstrasse 134, 8496 jedem Interessenten wurde das zu sanierende Objekt Steg, mit der Ausarbeitung eines konkreten, detaillierten besichtigt. Der Architekturauftrag wurde mit einer ma- Vorprojekts mit Kostenvoranschlag beauftragt. Für den ximalen Vergabesumme von CHF 50’000 brutto, inkl. Architekturauftrag wurde das Freihändige Verfahren ge- MWST definiert. Nach Vorliegen der Projektvorschläge wählt. Das folgende Vorprojekt wurde vom Gemeinderat hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 8. Juni 2021 geprüft und genehmigt: einen Projektkredit von CHF 20’000 für die Erarbeitung 18 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
5. Objektkredit Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Fischenthal Sanierungsprojekt Die Sanierungsarbeiten sollen im Frühjahr 2022 durchge- genden Farben an geeigneten Stellen wird versucht, Trost führt werden. Die Sanierung soll im Aussenbereich scho- und Zuversicht zu vermitteln. nend verlaufen. Das sehr schöne und leichte Gebäude wird äusserlich kaum verändert. Die schlecht passende Die gesamte Aufbahrungshalle wird neu rollstuhlgängig Eingangstür wird entfernt und durch eine Ganzglastüre sein. Dies bedingt, dass alle Innentüren verbreitert wer- ersetzt. Die Eingangsfront erhält dadurch ein einheitliches den, Schwellen werden verschwinden. Aus den beiden Bild und wirkt wieder leicht und hell. Die dunkle Täferde- bisherigen WC-Räumen entsteht eine neue, behinderten- cke des Vordaches weicht einem hellen Verputz in Fein- gerechte Nasszelle, mit den entsprechenden Apparaten struktur. Die Materialisierung vom Vorplatz soll sich besser und Hilfseinrichtungen. Helle Platten an den Wänden und in die Umgebung einfügen. Die zum grossen Teil defekten ein Plattenbelag am Boden, der sich dem Naturstein im Betonverbundsteine werden durch eine Natursteinpfläs- Vorbereich angleicht, ergänzen das Gesamtbild der sa- terung ausgewechselt. Diesen Bodenbelag findet man im nierten Aufbahrungshalle. gesamten Kirchen- und Friedhofsareal. Derselbe Belag wird auch im Vorraum der Aufbahrungshalle eingebracht. Die Haustechnik und die Katafalke werden auf den neus- Durch die Glasfront verschmelzen so Aussen- und Innen- ten Stand der Technik gebracht. Die Katafalke werden bereich zu einer Einheit. Zwei Metallstützen des Vorda- in einem hellen Holz gestaltet und erhalten eine autarke ches müssen ausgewechselt werden. Der Rost hat ihnen Kühlung. Die Wärmeerzeugung (Heizung und Warmwas- schon zu stark zugesetzt. Wo nötig muss an der Beton- ser) erfolgt über eine Wärmepumpe (Luft/Wasser), die im stirne des Daches eine Betonsanierung stattfinden. An- Aussenbereich aufgestellt wird. Die Raumheizung erfolgt schliessend werden mit einer Betonkosmetik die Eingriffe über ein KWL-Gerät mit Wärmerückgewinnung. So ist die retuschiert. Am Dach selber ist beabsichtigt, die gesamte Luftqualität in den gefangenen Räumen wie auch die ge- Dachabdichtung zu erneuern, inkl. des Dachrandes. Die wünschte Raumtemperatur gewährleistet. Auf dem Dach neuen Kupferbleche werden anfänglich noch herausste- der Aufbahrungshalle ist vorgesehen, eine Photovoltaik- chen, sich aber bald schon bräunlich verfärben und somit anlage zu installieren. Durch die flache Lage ist diese von wieder in die Umgebung eingliedern. aussen kaum zu sehen. Sollte die Stromproduktion der Anlage den Verbrauch übersteigen, wird die Energie ins Die Innenräume mit ihren dunklen, teilweise gewölbten Netz eingespeist, was zu einer Einspeisevergütung führt. Decken sollen heller und freundlicher gestaltet werden. Bei Unterproduktion wird Strom aus dem Netz bezogen. Die Wölbungen in den Katafalkräumen entfallen. Wände Ziel ist es, mit dieser Anlage ein energieneutrales Gebäu- und Decken erhalten einen Feinputz in Weiss. Mit beruhi- de zu schaffen. 19 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
5. Objektkredit Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Fischenthal Kostenvoranschlag 1 Vorbereitungsarbeit CHF 8’000.00 2 Gebäude CHF 319’400.00 4 Umgebung CHF 30’000.00 5 Baunebenkosten CHF 2’600.00 Total Anlagekosten inkl. MWST CHF 360’000.00 1 Vorbereitungsarbeit 11 Räumungen, Terrainvorbereitungen CHF 8’000.00 Total Vorbereitungsarbeiten CHF 8’000.00 2 Gebäude 21 Rohbau 1 CHF 15’000.00 22 Rohbau 2 CHF 48’000.00 23 Elektroanlagen CHF 38’000.00 24 Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen CHF 50’000.00 25 Sanitäranlagen CHF 25’000.00 27 Ausbau 1 CHF 81’500.00 28 Ausbau 2 CHF 20’900.00 29 Honorare CHF 41’000.00 Total Gebäude CHF 319’400.00 4 Umgebung 42 Gartenanlagen CHF 30’000.00 Total Umgebung CHF 30’000.00 5 Baunebenkosten 51 Rohbau 1 CHF 2'000.00 52 Rohbau 2 CHF 500.00 53 Elektroanlagen CHF 100.00 54 Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen CHF 0.00 56 Sanitäranlagen CHF 0.00 Total Baunebenkosten CHF 2’600.00 Total Anlagekosten inkl. MWST CHF 360’000.00 Mit dem vorliegenden Kostenvoranschlag werden die ur- noch nicht vorgesehen war. Diese Anlage wurde im Sinne sprünglich für die Sanierung vorgesehenen Kosten um rund eines nachhaltigen und energiebewussten Bauens einge- CHF 60’000 überschritten. Dies lässt sich einerseits mit der plant, um damit eine möglichst energieneutrale Anlage zu Preissteigerung seit der Erstellung der ersten Projektstudie schaffen. Weitere Mehrkosten entstehen auch durch die vor vier Jahren erklären. Andererseits soll mit dem vorlie- behindertengerechte Sanierung. Zukünftig werden die Auf- genden Projekt die Aufbahrungshalle mit einer Photovolta- bahrungshalle und der Friedhof rollstuhlgängig sein, was in ikanlage bestückt werden, was im ursprünglichen Projekt den Bauvorschriften zwingend verankert ist. 20 GEMEINDE FISCHENTHAL Ausgabe – November 2021
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