2021 Beleuchtender Bericht - Gemeinde Fischenthal

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November

202 1
           Beleuchtender
           Bericht
           Einladung zur
           Gemeindeversammlung
           Dienstag, 30. November 2021
           20:00 Uhr

           Gemeindesaal Gasthaus Blume
           Fischenthal
Traktanden

 1.   A ntrag auf Genehmigung des Budgets 2022 und Festsetzung des Steuer-                                       S. 3
       fusses auf 124%; Kenntnisnahme von Finanz- und Aufgabenplan 2021–2025

 2. Antrag auf Genehmigung des Rahmenkredits Strassenprojekte 2022–2025                                           S. 11

 3. Antrag auf Genehmigung des Rahmenkredits Programm                                                             S. 14
    Wasserwerke 2022–2024

 4. Antrag auf den Verkauf der Flarzhäuser, Fistelstrasse 88 und 90,                                              S. 16
    8497 Fischenthal

 5. Antrag auf Genehmigung des Objektkredits Sanierung der                                                        S. 18
    Aufbahrungshalle Friedhof Fischenthal

 6. Antrag auf Genehmigung des Objektkredits Teilrevision Bau- und Zonen-                                        S. 22
    ordnung

 7.   Beantwortung allfälliger Anfragen nach Art. 17 GG                                                          S. 25

 8. Informationen zum Rechtsschutz an Gemeindeversammlungen                                                      S. 25

Hinweise                                                     Corona-Schutzmassnahmen
Die Akten liegen ab Freitag, 29. Oktober 2021, zu den        Gestützt auf das Rahmenschutzkonzept des Bundesam-
ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Einwohner-       tes für Gesundheit (BAG) für öffentliche Veranstaltungen
dienste der Gemeindeverwaltung Fischenthal, Oberhof-         hat der Gemeinderat ein Schutzkonzept erlassen. Für
strasse 2, 8497 Fischenthal, zur Einsichtnahme auf.          Gemeindeversammlungen besteht keine Zertifikatspflicht.
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind dem             Die Stimmberechtigten werden darauf hingewiesen, dass
Gemeinderat spätestens zehn Arbeitstage vor der              Personen in selbstgewählter Isolation oder vorsorglicher
Gemeindeversammlung einzureichen.                            Quarantäne die Teilnahme untersagt ist. Zudem dürfen
                                                             Teilnehmende keine Grippesymptome (Fieber, Kopf-
Bezüglich Stimmberechtigung wird auf das Gesetz über         schmerzen, Gliederschmerzen, Müdigkeit usw.) aufwei-
die politischen Rechte verwiesen.                            sen. Es gilt für alle Teilnehmenden Maskentragepflicht. Zur
                                                             Nachverfolgung und im Interesse einer bei Bedarf raschen
                                                             Information von Teilnehmenden an der Gemeindever-
                                                             sammlung haben diese ihre Kontaktdaten (Name, Vorna-
                                                             me, Telefonnummer) anzugeben.

                                                             Leider kann unter den gegebenen Umständen nach der
                                                             Gemeindeversammlung kein Aperitif angeboten werden.
                                                             Es werden jedoch geschlossene Flaschen mit Mineral­
                                                             wasser zur Verfügung stehen.

                                                         2     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                               Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022

 1.	Genehmigung des Budgets 2022 und Festsetzung des
     Steuerfusses auf 124% (Vorjahr: 124 %)
     Kenntnisnahme von Finanz- und Aufgabenplan 2021–2025

Rechtliches
Gemäss Art. 16 Ziff. 1 der Gemeindeordnung ist die Ge-         Gemäss Art. 26 Abs. 1 Ziff. 2 GO beschliesst der Gemein-
meindeversammlung für die Festsetzung des jährlichen           derat den Finanz- und Aufgabenplan. Die Gemeindever-
Budgets zuständig. Ebenso setzt sie gem. Art. 16 Ziff. 2       sammlung nimmt diesen gemäss Art. 16 Ziff. 3 GO zur
GO den Steuerfuss fest.                                        Kenntnis.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:
  1.    as Budget 2022 mit einem Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von CHF 506’600,
       D
       Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von CHF 1’436’500 und Nettoinvestitionen von
       CHF 181’900 im Finanzvermögen wird genehmigt. Der Ertragsüberschuss von
       CHF 506’600.00 wird dem Bilanzüberschuss zugewiesen.

  2.    er Steuerfuss wird auf 124% (Vorjahr 124%) des einfachen Gemeindesteuerertrages
       D
       festgesetzt.

Budget 2022
  1. Erfolgsrechnung

  Total Aufwand                                                                            CHF            24’460’200
  Total Ertrag (inkl. Finanzausgleich, jedoch ohne ordentliche Steuern)                    CHF            20’289’800
  zu deckender Aufwandüberschuss                                                           CHF             -4’170’400

  durch Steuern zu decken (124% von CHF 3’771’774.00)                                      CHF             4’677’000
  Ertragsüberschuss                                                                        CHF              506’600

  2. Investitionsrechnung

  Total Investitionen im Verwaltungsvermögen                                               CHF             2’354’500
  Total Einnahmen im Verwaltungsvermögen                                                   CHF               918’000
  Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen                                                CHF             1’436’500

  Total Investitionen im Finanzvermögen                                                    CHF               118’100
  Total Einnahmen im Finanzvermögen                                                        CHF               300’000
  Nettoinvestitionen im Finanzvermögen                                                     CHF               181’900

                                                           3     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                 Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022

Das aktuell vorliegende Budget für das Haushaltsjahr                 der Pflegefinanzierung. Aktuell hat es weniger Ein-
2022 zeigt in der Erfolgsrechnung bei einem Aufwand von              wohner mit hohen Einstufungen in Pflege- und Alters-
CHF 24’460’200 und einem Ertrag von CHF 24’966’800                   heimen, was die effektiven Aufwände tiefer ausfallen
einen Ertragsüberschuss von CHF 506’600 und damit ein                lässt.
stabiles Bild. Im Ertrag sind die ordentlichen Steuern des       •   Auch im Bereich Soziale Sicherheit ist ein Minderauf-
Rechnungsjahres 2022 von CHF 4’677’000 (124% von                     wand von CHF 363’400 im Bereich Ergänzungsleistun-
CHF 3’771’774 einfacher Gemeindesteuerertrag, gerun-                 gen zu verzeichnen. Dieser hängt mit der Erhöhung der
det) enthalten.                                                      Staatsbeiträge von 50% auf 70% zusammen. Auch die
                                                                     Auszahlungen von Zusatzleistungen können im Jahr
Im Vergleich zum Budget 2021 zeigt das Budget 2022                   2022 tiefer budgetiert werden.
im steuerfinanzierten Bereich eine Gesamtabweichung              •   Die Projekte aus der Gemeindestrategie wie Jugend-,
(Mehraufwand) im Aufwand/Ertrag von CHF 722’400. Dies                Alters- und Freiwilligenarbeit werden nicht der Erfolgs-
ist hauptsächlich auf den Sachaufwand zurückzuführen.                rechnung belastet, sondern den seit Jahren brach-
Die Abweichungsbegründungen sind im Budget 2022 de-                  liegenden Fonds für Kultur und für soziale Zwecke
tailliert aufgeführt. Die gewichtigsten Abweichungen sind            entnommen. Die Fonds können so im Laufe der kom-
zusammengefasst folgende:                                            menden Jahre abgebaut werden, was eine Verringe-
                                                                     rung der Verzinsung und der Belastung des Aufwands
• Der Aufgabenbereich Allgemeine Verwaltung weist                    zur Folge haben wird.
  einen Mehraufwand von CHF 409’000 aus. Dieser setzt            •   Anschaffungen für den Betrieb und Unterhalt des
  sich hauptsächlich zusammen aus:                                   Schwimmbads, bzw. Schwimmbadanlage (CHF
  ­ – den Aufwendungen für den Unterhalt des                        60’700).
       Gemeindesaals                                             •   Aufwendungen in Bezug auf die Erarbeitung des In-
	 – den Kosten für IT-Lizenzen und IT-Support und für               ventars denkmalgeschützter Gebäude (CHF 30’000).
       den Ausbau der Digitalisierung der Verwaltung             •   Strassenbeleuchtung an der Ohrütistrasse (CHF
	 – höheren Aufwendungen für die Dienstleistung                     35’500).
     Dritter (Aufarbeitung Pendenzen Abteilung Bau und           •   Erhöhte Beiträge an den Zürcher Verkehrsverbund
     Planung, Abwesenheit infolge Zivilschutz/Springer-              (Fahrgästeausfall aufgrund von Corona).
     einsatz, Einholen von Gutachten und juristischen            •   Bereich Friedhof, Mehraufwand von CHF 46’800 für
     Beratungen im Zusammenhang mit Baugesuchen)                     Grabräumungen, Winterdienst Friedhof, erhöhte Ab-
• Im Bereich Bildung begründen höhere Transportkosten                schreibungen durch Investitionen, Friedhofgestaltung.
  sowie das neue Kinder- und Jugendgesetz den Mehr-              •   Massnahmen zur Verkehrsregelung infolge Tourismus
  aufwand von CHF 156’400.                                           (CHF 17’500).
• Ausschlaggebend für den Minderaufwand von CHF                  •   Höhere Ausschüttungsbeiträge von ZKB und EKZ.
  101’800 im Bereich Gesundheit sind die Restkosten

  Im Bereich Finanzen und Steuern zeigt sich folgendes Bild:

  Nettoertrag Steuern                                                                          CHF                 341’800
  Nettoertrag Grundstückgewinnsteuern                                                          CHF                305’000
  Nettoertrag Finanz- und Lastenausgleich                                                      CHF                  57’200
  Nettoaufwand Zinsen                                                                          CHF                  20’800
  Nettoaufwand Finanzliegenschaften                                                            CHF                 110’000

Allfällige coronabedingte Steuerausfälle von Betrieben be-       Der Verkauf der beiden Flarzhäuser an der Fistelstrasse
lasten die Gemeindesteuern nur marginal, da die Gemeinde         hat Auswirkungen auf den Bereich Finanzvermögen. Die
Fischenthal eine geringe Anzahl an juristischen Personen         Entnahmen aus den Stiftungsgütern und Legaten für die
aufweist. Im Jahr 2022 können bei den allgemeinen Steu-          Alters-, Jugend- und Freiwilligenarbeit sind kostenneutral
ern höhere Erträge als im Vorjahr budgetiert werden. Auch        und belasten die Rechnung nicht.
im Bereich Sondersteuern (Grundstückgewinnsteuern) fällt         Beim Zinsaufwand (Minuszinsen) ist ein Anstieg um CHF
der Budgetbetrag um CHF 305’000 höher aus.                       20’800 zu verzeichnen.

                                                             4       GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                     Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022

Ertrag in der Erfolgsrechnung
                                      Politische Gemeinde - Ertrag Sachgruppen
12’000’000

10’000’000

 8’000’000

 6’000’000

 4’000’000

 2’000’000

              0                                                                                                             Entnahmen
                       Fiskalertrag               En tgelte       Verschiedene Erträge             Finanzertrag            Fon ds/Spez.              Transferertrag
                                                                                                                           Finanzierung
Rechnung 2020           6’456’270                 5’398’780               1’684                     1’119’045                41’668                    11’531’813
Budget 2021             5’779’600                 6’034’200                 0                        259’800                 217’800                   10’948’800
Budget 2022             6’373’400                 6’228’300                500                       283’600                 288’500                   11’052’200

Aufwand in der Erfolgsrechnung nach Aufgabenbereichen
                                         Politische Gemeinde - Nettoaufwand Aufgabenbereiche
 7’900’000

 6’300’000

 4’700’000

 3’100’000

 1’500’000

  -100’000
                                      Öffentliche Ordnung                         Kultur, Sport,                                                                      Umweltschutz u.
                  Allg. Verwaltung                            Bi ldung                                     Gesundhei t       Sozi ale Si cherhei t       Verkehr                        Volkswirtschaft
                                          u. Si cherhei t                           Frei zei t                                                                         Raumordnung
Rechnung 2020        1’631’444              709’834           6’978’510              377’876                 860’725              1’516’646             1’073’218         344’448          -28’665
Budget 2021          1’599’400              683’900           7’287’600              380’200                 858’600              2’171’700             1’090’900         385’100          123’600
Budget 2022          2’008’400              701’400           7’444’000              440’900                 756’800              1’808’300             1’155’900         431’900          110’900

                                                                                                                5        GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                                                                         Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022

Aufwand in der Erfolgsrechnung nach Aufgabenbereichen
                                                         Volkswirtschaft 0.7%
                           Umwelt und Raumordnung 2.9%

                                                                                Behörden und Verwaltung 13.5%

                             Verkehr 7.8%

                                                                                        Rechtsschutz und Sicherheit 4.7%

Soziale Wohlfahrt 12.2%

Gesundheit 5.1%

Kultur und Freizeit 3.0%

                                                                                     Bildung 50.1%

Investitionen nach Aufgabenbereichen (Gesamthaushalt)
                                     Volkswirtschaft; 0%             Allgemeine Verwaltung;
                                                                              5%                                                  Der grösste Anteil der Investitionen
                                                                                     Öffentliche Ordnung
                                                                                       und Sicherheit; 2%                         Verwaltungsvermögen von total CHF
                                                                                               Bildung; 18%                       2’354’500 wird im Bereich Umwelt-
                                                                                                                                  schutz und Raumordnung getätigt.
              Umweltschutz und
             Raumordnung; 60%                                                                                                     Die Mittel werden insbesondere für
                                                                                                                                  die Abwasserbeseitigung, Wasser-
                                                                                                     Kultur, Sport und            versorgung (gebührenfinanziert) so-
                                                                                                       Freizeit; 0%
                                                                                                                                  wie für die Sanierung von Strassen
                                                                                                                                  und Liegenschaften (Aufbahrungs-
                                                                                                     Gesundheit; 14%
                                                                                                                                  halle, Gasthaus Blume, Schulraum-
                                                                                                                                  optimierung) eingesetzt.
                                                                                       Soziale Sicherheit; 0%

                                                                                                  Verkehr und
                                                                                            Nachrichtenübermittlung;
                                                                                                      1%

Investitionen gebührenfinanziert
                                            Abfall; 0%

                           Abwasser; 23%

                                                                                                      Altersheim; 33%

                                    Wasserwerke; 45%

                                                                                              6         GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                                                        Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022

Investitionen
    Investitionsrechnung nach
    Investitionsrechnung  nachFunktionen Gesamthaushalt
                                Funktionen Gesamthaushalt

                                                          Budget 2022
                                                   Ausgaben        Einnahmen
0   Allgemeine Verwaltung                              75’000.00                         -
1   Öffentliche Ordnung und Sicherheit                 30’000.00                         -
2   Bildung                                           253’000.00                         -
3   Kultur, Sport und Freizeit                               -                           -
4   Gesundheit                                        205’000.00                         -
5   Soziale Sicherheit                                       -                           -
6   Verkehr und Nachrichtenübermittlung               445’000.00                  433’000.00
7   Umweltschutz und Raumordnung                    1’346’500.00                  485’000.00
8   Volkswirtschaft                                          -                           -
9   Finanzen und Steuern                              118’100.00                  300’000.00
    Total Ausgaben / Einnahmen                      2’472’600.00                1’218’000.00

    Nettoinvestitionen in CHF                                                    1’254’600.00

Steuerfuss
Für die Planperiode 2021–2025 ist aufgrund heutiger Sicht        Planung wird von jährlichen Zuschüssen zwischen CHF
ein Steuerfuss von 124% eingesetzt. Zwar weist das Bud-          6’150 Mio. und CHF 6’594 Mio. ausgegangen. Aufgrund
get 2022 mit einem beantragten Steuerfuss von 124%               Covid-19 wird 2023 mit einem CHF 0.265 Mio. tieferen Er-
einen Ertragsüberschuss von rund CHF 506’600 aus.                trag gerechnet, da dieser Zuschuss in Abhängigkeit der
Da dieser Überschuss aber hauptsächlich auf die erneut           durchschnittlichen Steuereinnahmen des Kantons steht.
höher ausfallenden Grundstückgewinnsteuern zurückzu-             Die Auswirkungen werden sich erst im Ertrag 2023 zeigen,
führen ist und diese für die Berechnung des Steuerfusses         da der Ressourcenzuschuss mit einer zweijährigen Ver-
nicht berücksichtigt werden dürfen, ist der gleichbleiben-       zögerung ausbezahlt wird.
de Steuerfuss gerechtfertigt. Zudem ist ein gleichbleiben-
der Steuerfuss angezeigt, um einen mittelfristig stabilen        Zusätzlich sind in den Jahren 2019 und 2020 hohe Grund-
Budgetprozess zu gewährleisten.                                  stückgewinnsteuern angefallen, auch in den Jahren 2021
                                                                 und 2022 ist nochmals mit Grundstückgewinnsteuern in
Der Ressourcenausgleich (Zuschuss) aus dem kanto-                ähnlicher Höhe zu rechnen. Damit wird der Rückgang aus
nalen Finanzausgleich steht in Abhängigkeit der Steuer-          den ordentlichen Steuern und dem Ressourcenausgleich
kraft der Gemeinde Fischenthal und des Kantons. In der           kompensiert.

Finanz- und Aufgabenplan
Finanzpolitische Ziele                                           den Haushaltsbedarf der kommenden Jahre und zeigt
Die Gemeinde Fischenthal verfolgt eine effiziente und            Deckungsengpässe auf, sodass geeignete Massnahmen
nachhaltige Finanzpolitik, damit die gesellschaftlichen,         rechtzeitig eingeleitet werden können. Das Ziel der Pla-
wirtschaftlichen und ökologischen Aufgaben dauerhaft             nung ist, dass am Ende des Planungshorizonts die Ver-
und wirksam erfüllt, aber auch finanziert werden können.         schuldung tragbar ist und das mittelfristige Haushalts-
Der Finanz- und Aufgabenplan dient der mittelfristigen           gleichgewicht eingehalten wird.
Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben. Er
stimmt die verfügbaren Mittel auf die Gemeindeaufga-             Als Steuerungs- und Orientierungsinstrument setzt der
ben ab und zeigt die Entwicklung in den verschiedenen            Gemeinderat mit dem Finanz- und Aufgabenplan den mit-
Aufgabenbereichen und die finanziellen Folgen der In-            telfristigen Kurs der Gemeinde fest und legt die finanzpoli-
vestitionsvorhaben. Zudem gibt er einen Überblick über           tischen Vorstellungen und Ziele der Öffentlichkeit und den

                                                             7     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                   Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022

übrigen Behörden gegenüber offen. Der Plan wird jährlich           –S
                                                                     tabilisierung einer positiven finanziellen Situation mit
überarbeitet. Der Gemeinderat verfolgt u.a. folgende fi-            einer tiefen Verschuldung;
nanzpolitischen Ziele:                                             –A
                                                                     nstreben einer angemessenen Selbstfinanzierung.
– Ausweisen eines Nettovermögens zur Erhaltung der
   finanziellen Handlungsfähigkeit;

Wirtschaftliche Lage und mutmassliche Entwicklung der Gemeinde
Die Sanierung der Gemeindefinanzen der letzten Jahre ist           Die Investitionen sind stabil und sehr gut unter Kontrol-
nachhaltig gelungen und sorgt nun für eine stabile Situa-          le. Der Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen liegt bei
tion über die Covid-19-Krise hinweg. Der Steuerfuss kann           sehr hohen 94%. Der Kurs des Gemeinderats, den in den
dabei auf dem Niveau vor dem einmaligen Übergangs-                 letzten Jahren vernachlässigten Strassen- und Gebäude-
ausgleich von 2016 bleiben, wohin man seit 2018 zurück-            unterhalt trotz unsicherer Zukunftsaussichten (Covid-19)
gekehrt ist.                                                       anzugehen und die geplanten Investitionen umzusetzen,
                                                                   hat sich somit als richtig erwiesen und soll auch in den
Die Erholung des Nettovermögens von einer Nettoschuld              kommenden Jahren weiterverfolgt werden.
von fast 4.9 Mio. im Jahr 2016 im steuerfinanzierten Be-
reich auf 4 Mio. Vermögen im Jahr 2022 ist auf die hö-             Da die Gemeinde Fischenthal mittlerweile über gewisse
heren Steuerfüsse in den Jahren 2016 und 2017, auf ein             finanzielle Sicherheiten verfügt, konnten bereits fürs Bud-
Masshalten bei den Investitionen, auf die hohen Grund-             getjahr 2020 die Entwicklung der Gemeinde vorangetrie-
stückgewinnsteuern in den Jahren 2019 – 2022 und auf               ben und Ziele für eine attraktive Gemeinde erarbeitet und
eine hohe Disziplin bei den Ausgaben zurückzuführen.               konkretisiert werden. Die ersten Produkte dieser Ausle-
In den Folgejahren bleibt das Nettovermögen im steuerfi-           gung wurden bereits im Budget 2021 abgebildet. So wur-
nanzierten Bereich stabil. Einzig durch die Investitionen in       den beispielsweise für die Bereiche Alters-, Jugend- und
den gebührenfinanzierten Bereichen wird das totale Net-            Freiwilligenarbeit im Jahr 2021 Konzepte erarbeitet; ihre
tovermögen etwas belastet. Diese Spezialfinanzierungen             Umsetzung mit Pilotphasen steht nun ab dem Budgetjahr
sind jedoch grundsätzlich selbsttragend und nehmen nur             2022 an. Die Kosten für diese Gemeindeaufgaben können
verzinsliche Kredite aus dem Gemeindehaushalt auf.                 aus dafür bestimmten Fonds entnommen werden und be-
Die langfristigen Schulden können im Planungshorizont              lasten die Rechnung nicht. Auch weitere Ergebnisse der
bis 2025 vollständig abgebaut werden. Die gebühren-                Strategiepläne, wie die Absicht, Liegenschaften und Inf-
finanzierten Bereiche wie Alters- und Pflegeheim, Was-             rastruktur (Strassen, Kanalisationen, Leitungen) in einem
serwerk, Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft sind             regelmässigen Turnus gezielt zu warten und zu unterhal-
im Moment trotz der zum Teil hohen Investitionen solide            ten, werden ab dem Budgetjahr 2022 in der Rechnung ab-
finanziert und verfügen über einen positiven Bestand der           gebildet.
Spezialfinanzierungen.

                                                               8     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                     Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022                             7'000
                                                                                                                           6'000
                                                                                                                           5'000                                       4'342
                                                                                                                                                                              3'634
                                                                                                                           4'000
                                                                                                                           7'000
                                                                                                                           3'000                                        4'187
                                                                                                                           6'000                                   2'255        1'928
                                                                                                                           2'000
Nettovermögen (in tausender CHF)                                                                                           5'000
                                                                                                                           1'000
                                                                                                                           4'000                      -269       821
                                                                                                                                                                       4'342
                                                                                                                                                                              3'634
 7'000                                                                                                                         0
                                                                                                                           3'000                                        4'187
 6'000
                                                                                                                          Das
                                                                                                                          -1'000Nettovermögen
                                                                                                                                            -      oder Rein­      2'255        1'928
                                                                                                                           2'000                       - Differenz
 5'000                                                4'342
                                                                            4'020
                                                                                                          4'349           vermögen
                                                                                                                          -2'000
                                                                                                                           1'000
                                                                                                                                     - bezeichnet die
                                                                                                                                                                 821
                                                                 3'634                3'481    3'453                      -3'000                      -269
 4'000                                                                                                                    zwischen             -2'162 -2'148Vermö-
                                                                                                                                       den vorhandenen
                                                                                                                               0 -4'875
 3'000                                                 4'187                                                              -4'000            -
                                                  2'255               1'928 2'269     1'792                               genswerten
                                                                                                                          -1'000         (Finanzvermögen)     und
 2'000                                                                                          1'416     1'398           -5'000
                                                                                                                          -2'000
                                                                                                                          den        -
                                                                                                                               Verbindlichkeiten       -
                                                                                                                                                     (Fremdkapital).
 1'000                                       821                                                                          -6'000             -4'455
                                 -269                                                                                     -3'000 kann in den
                                                                                                                          Dieses               -2'162
                                                                                                                                                  Jahren
                                                                                                                                                      -2'148
     0                                                                                                                    -7'000 -4'875
                     -                                                                                                    -4'000
-1'000                                                                                                                    2016
                                                                                                                          -8'000–2025   stark aufgebaut werden.
                                                                                                                                    -7'270
                                 -                                                                                        -5'000
-2'000     -                                                                                                              -9'000
                                                                                                                          -6'000             -4'455
-3'000                    -2'162 -2'148                                                                                              2016     2017     2018    2019    2020 FP-2021
-4'000   -4'875                                                                                                           -7'000
-5'000                                                                                                                    -8'000Aufbau
                                                                                                                                    -7'270Nettovermögen
                                                                                                                                  Nettovermögen
-6'000               -4'455                                                                                               -9'000(steuerfinanziert     und
                                                                                                                                  Nettovermögen Steuerfinanzierter   Bereich
-7'000                                                                                                                               2016     2017     2018    2019    2020 FP-2021
                                                                                                                               Spezialfinanzierungen)
-8'000    -7'270
                                                                                                                                 Nettovermögen
-9'000
           2016          2017    2018      2019       2020      FP-2021 FP-2022 FP-2023 FP-2024 FP-2025                        Aufbau   Nettovermögen
                                                                                                                                 Nettovermögen Steuerfinanzierter Bereich
                                                                                                    FP = Finanzplan            (nur steuerfinanziert)
         Nettovermögen
         Nettovermögen Steuerfinanzierter Bereich
Langfristige Schulden (in tausender CHF)
13'000                                                                                                                    Schulden sind Verbindlichkeiten
12'000                                                                                                                    (Fremdkapital) gegenüber Dritten.
11'000     10'530
                         10'015 10'000 10'000                                                                             Diese könnten in den Jahren
10'000
                                                                                                                          2016–2025 um rund CHF 10 Mio.
 9'000                                                           8'620
                                                                                                                          abgebaut werden.
 8'000
                                                                             6'620
 7'000
 6'000
 5'000
 4'000
 3'000                                                                                     2'620 2'620
 2'000
 1'000                                                                                                       13'000
                                                                                                              0
                                                                                                             12'000
     0                                                                                                                  10'950
                                                                                                       11'000
           2016          2017    2018      2019       2020       FP-2021 FP-2022 FP-2023 FP-2024 FP-2025
                                                                      13'000                           10'000                                9'480
                                                                                               FP = Finanzplan
                                                                      12'000                            9'000
                                                                                    10'950
                                                                      11'000                            8'000
Cashflow und 13'000
              Bestand
             12'000
                        flüssiger Mittel
                    10'950
                                                                      10'000
                                                                        9'000
                                                                                        (in tausender
                                                                                                         9'480
                                                                                                           CHF)
                                                                                                        7'000
                                                                                                        6'000
                                 11'000                                                                                                                        4'923
13'000                                                                  8'000                                                                                                    4'547
                                                                        9'480
                                                                                                        5'000       Geldflussrechnung
                                                                                                                         3'612                    zusammengefasst
12'000                           10'000                                 7'000
                  10'950                                                                                4'000       über die 5 Planungsjahre
11'000                            9'000                                 6'000                           3'000                 4'923          1'777
10'000                            8'0009'480                            5'000                                       (total 2021–2025)            4'547
                                                                                                                                                                                  1'198
                                                                                     3'612              2'000                                                   1'032
 9'000                            7'000                                 4'000                                       – Bestand flüssiger530     Mittel Ende
                                                                                                        1'000
 8'000                            6'000                                 3'000             4'923              04'547 Planungsperiode von CHF 1.9 Mio1'909
                                                                                                         1'777
 7'000                            5'000                                 2'000                                                                     1'198
                                                   3'612                                               -1'000       – B-202   1'032
                                                                                                                         etrieblicher     Cashflow von CHF
 6'000                            4'000                                 1'000                             530                                                  -557+9 Mio        -376
                                                               4'923                                   -2'000                                                       1'355
 5'000                            3'000                                 1'777
                                                                            0
                                                                               4'547                                   (Investiver    Cashflow      von CHF    -9.6  Mio)
                   3'612                                                                               -3'000                      1'909
 4'000                            2'000                                                                        1'198– FFP-2021
                                                                                                                         reier CashflowFP-2022von CHF -0.6FP-2023
                                                                                                                                                               Mio -18
                                                                       -1'000        -202 1'032                                                  -376                            FP-2024
 3'000                            1'0001'777                              530                                                 -557
                                                                       -2'000                     1'909                             1'355
 2'000                                0                        1'032 -3'000     1'198                                     Bestand
                                                                                                                           FlüssigeFlüssige
                                                                                                                                      Mittel Mittel        Betrieblicher Cash Flow
                                                                                                                                             (Bestand an Geldmitteln
 1'000                           -1'000 530        -202                             FP-2021             FP-2022            und  Vermögenswerten,
                                                                                                                             FP-2023-18               die zur Zahlung
                                                                                                                                                 FP-2024           FP-2025
                                                                                          -557     1'355      -376             bereit stehen)
     0                           -2'000
-1'000             -202          -3'000                                                    Bestand Flüssige
                                                                                                       -18 Mittel             Betrieblicher
                                                                                                                               NettobetragCash  Flow
                                                                                                                                            an ZahlungsmittelnFreier Cash Flow
                                                               -557                 -376
-2'000                                             FP-2021               FP-2022             FP-2023           FP-2024         (Aufwand   und Ertrag), die in den Finanz-
                                                                                                                                      FP-2025
                                                                                                                               haushalt hinein- und hinausfliessen.
-3'000
                  FP-2021               FP-2022     BestandFP-2023
                                                             Flüssige Mittel FP-2024Betrieblicher Cash Flow
                                                                                               FP-2025                        Freier CashMittel
                                                                                                                               Flüssige   Flow nach Abzug aller
                                                                                                    FP = Finanzplan            Betriebskosten und Investitionen
                    Bestand Flüssige Mittel               Betrieblicher Cash Flow              Freier Cash Flow

                                                                                           9    GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                                                Ausgabe – November 2021
1. Genehmigung des Budgets 2022

Antrag des Gemeinderats
  1.   Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung gemäss Art. 16 Ziff. 1 Gemeindeordnung,
       das vorliegende Budget 2022 zu genehmigen und gemäss Art. 16 Ziff. 2 GO der Festsetzung des Steu-
       erfusses auf 124% (Vorjahr 124%) im Jahr 2022 zuzustimmen.

Bericht und Antrag
der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission hat das Budget 2022
der Politischen Gemeinde Fischenthal in der vom Gemeinde-
vorstand beschlossenen Fassung vom 21. September 2021
geprüft. Das Budget 2022 weist folgende Eckdaten aus:

  Erfolgsrechnung                       Gesamtaufwand                                         CHF          24’460’200
                                        Gesamtertrag (ohne Steuern)                           CHF         20’289’800

                                        Aufwandüberschuss                                     CHF          -4’170’400

  Investitionsrechnung VV               Ausgaben Verwaltungsvermögen                          CHF           2’354’500
                                        Einnahmen Verwaltungsvermögen                         CHF            918’000

                                        Nettoinvestitionen VV                                 CHF          1’436’500

  Investitionsrechnung FV               Ausgaben Finanzvermögen                               CHF             118’100
                                        Einnahmen Finanzvermögen                              CHF            300’000

                                        Nettoinvestitionen FV                                 CHF            181’900

  Einfacher Gemeindesteuerertrag (100%)                                                       CHF           3’771’774
  Steuerfuss                                                                                                   124%
  Steuerertrag                                                                                CHF          4'677’000

  Ertragsüberschuss unter Einbezug der Steuern                                                               506’600

  Der Ertragsüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem Bilanzüberschuss zugewiesen.

Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest, dass das             Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Ge-
Budget 2022 der Politischen Gemeinde Fischenthal fi-              meindeversammlung, das Budget 2022 der Politischen
nanzrechtlich zulässig, rechnerisch richtig und finanziell        Gemeinde Fischenthal entsprechend dem Antrag des
angemessen ist. Die finanzpolitische Prüfung des Bud-             Gemeindevorstands zu genehmigen und den Steuerfuss
gets gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Regelungen            auf 124 % (Vorjahr 124 %) des einfachen Gemeindesteu-
zum Haushaltsgleichgewicht sind eingehalten.                      erertrags festzusetzen.

                                                                  Fischenthal, 7. Oktober 2021

                                                             10     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                    Ausgabe – November 2021
2. Rahmenkredit Strassenprojekte 2022 – 2025

 2.     Rahmenkredit Strassenprojekte 2022 – 2025

Rechtliches
Gem. Art. 16 Ziff. 4 der Gemeindeordnung (GO) ist die
Gemeindeversammlung zuständig für die Bewilligung von
neuen einmaligen Ausgaben bis CHF 2’000’000 für einen
bestimmten Zweck.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:
  1.   Für die Realisierung von Strassensanierungen gemäss Investitionsprogramm 2022 – 2025 wird zu
       Lasten der Investitionsrechnung ein Rahmenkredit gemäss § 106 Abs. 2 lit b GG von CHF 1’945’000
       brutto, inkl. MWST, genehmigt.
  2.   Der Rahmenkredit 2022 – 2025 wird in einzelne Objektkredite aufgeteilt. Die Kompetenz zur Aufteilung
       wird an den Gemeinderat übertragen.

Ausgangslage
In den letzten 20 Jahren wurden im Rahmen der Meliora-           senen Massnahmen sollen Schäden behoben bzw. noch
tion Fischenthal-Ost einige Strassen erneuert und in den         grössere Schäden verhindert werden (z.B. nach Wasser-
Jahren 2015 und 2016 ein Teil der Tannenstrasse neu er-          eintritt/Frost, etc.). Ziel der Strassensanierungen ist damit
stellt. Die Gemeinde Fischenthal besitzt ein Strassennetz        die Verlängerung der Lebensdauer der gemeindeeigenen
von rund 44 Kilometern, wovon 31 Kilometer mit einem             Strassen.
Schwarzbelag versehen sind. Bei rund 25 Strassenkilo-
metern wurden diese Ausbauten im Zeitraum zwischen               Bei der Beurteilung unserer Gemeindestrassen wurde bei
1970 und 1990 getätigt.                                          vielen ein Sanierungsbedarf ermittelt, für den in den kom-
                                                                 menden 20 Jahren mit einem durchschnittlichen jährlichen
Die Lebensdauer vom Neubau über Unterhalt bis zum                Aufwand in der Höhe von CHF 400’000 – 500’000 zu rech-
vollständigen Ersatz einer Strasse ist abhängig von ihrer        nen ist. Deshalb wurde für die notwendigen Sanierungs-
Nutzung und der Wartungsintensität. Einflussfaktoren wie         arbeiten eine langfristige Planung erstellt. Die Sanierung
Klima, Witterung, Verkehr, Winterdienst, etc. wirken auf         der betreffenden Strassen soll im Verlaufe der nächsten
den Zustand der Strassen. Mit regelmässigem baulichem            20 Jahre gestaffelt erfolgen.
und betrieblichem Unterhalt der Strassen mit angemes-

                                                            11     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                   Ausgabe – November 2021
2. Rahmenkredit Strassenprojekte 2022 – 2025

Strassensanierungen – Investitionen Strassenprojekte 2022 – 2025
  Das Strassensanierungsprogramm für die kommenden vier Jahre sieht die Sanierung von rund 6.5 Strassenkilome-
  tern vor. Aufgrund des Strassenzustands sind für die Jahre 2022–2025 folgende Projekte und Investitionen (brutto,
  inkl. MWST) in die Investitionsplanung aufgenommen worden:

                                                                                               CHF/m2                CHF
  INV00023 Alte Fistelstrasse 0 – 374 (Quartier)                                                1070.–           400’000
  INV00057 Hinterhörnlistrasse 0 –1580                                                           260.–            410’000
  INV00061 Steinstrasse 315 – 570 (255 Meter)                                                     373.–            95’000
  INV00062 Moosstrasse 0­ – 150 Meter (Quartier)                                                 833.–           125’000
  INV00064 Oberbodenstrasse 110 – 227 (117 Meter) (Quartier)                                     983.–            115’000
  INV00065 Leestrasse 0 – 970                                                                    402.–           390’000
  INV00068 Eggwegwaldstrasse 0  –  640                                                            320.–          205’000
  INV00121 Stopweg 0  –  70 (Quartier)                                                          1072.–             75’000
  INV00122 Lenzenstrasse 0 – 180 (Quartier)                                                      722.–           130’000
  Total Investitionen Strassenprojekte 2022–2025                                                               1’945’000

Bei der Planung der Strassensanierungen wurde darauf              zu behalten. Der vorliegende Finanzplan zeigt, dass die
geachtet, dass diese mit der Planung von allfällig notwen-        Investitionen im geplanten Umfang getätigt und langfristig
digen Werkleitungssanierungen korreliert.                         getragen werden können.

Für die aufgelisteten Projekte wurde ein Investitionsvolu-        Der vorliegende Überblick der Projekte und der geplan-
men von total CHF 1’945’000 brutto, inkl. MWST ermittelt.         ten Investitionen zeigt auch, dass die meisten der neuen
An Projekte mit klaren Schwerpunkten einer landwirt-              Projekte die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates
schaftlichen Erschliessung können Beiträge von Bund               von CHF 100’000 für ungebundene, im Budget enthal-
und Kanton bis zu max. 80% erwartet werden. Es ist so-            tene neue einmalige Ausgaben überschreiten. Die Aus-
mit für die Jahre 2022–2025 voraussichtlich mit Nettoin-          gaben für die geplanten Strassenprojekte sind nicht als
vestitionen in Höhe von ca. CHF 1’145’00 zu rechnen.              gebunden zu betrachten, denn obwohl die Notwendigkeit
                                                                  der Sanierungen offensichtlich ist, besteht bezüglich der
Die Investitionen für die aufgeführten Strassenprojekte           zeitlichen Umsetzung ein gewisser Entscheidungsspiel-
sind in der Finanzplanung 2021–2025 integriert und da-            raum. Somit müssten sieben der geplanten Projekte und
mit auf weitere anstehende Investitionen und Bauvorha-            die dafür notwendigen Mittel einzeln von der Gemeinde-
ben insbesondere im Bereich der Liegenschaften abge-              versammlung bewilligt werden, was die Planung und die
stimmt. Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument,           Flexibilität bei der Umsetzung der Strassenprojekte er-
um die langfristige Planung der Ausgaben und damit die            schwert.
finanzielle Entwicklung des Gemeindehaushaltes im Auge

Rahmenkredit Strassenprojekte 2022–2025
Gemäss § 106 Abs. 1 und 2 lit. b Gemeindegesetz (GG)              geplanten Ausgaben beschlossen. Ein Rahmenkredit er-
ist ein Verpflichtungskredit die Ermächtigung, für einen          möglicht im vorliegenden Falle eine flexible Planung der
bestimmten Zweck und bis zu einem bestimmten Betrag               Strassensanierungen bzw. der einzelnen Objekte inner-
finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Auch bei einem            halb des bewilligten Rahmenkredits, die damit wenn nötig
Rahmenkredit handelt es sich um einen Verpflichtungs-             sinnvoll angepasst werden kann.
kredit, jedoch nicht nur für ein einzelnes Objekt, sondern
für ein Programm, das mehrere Vorhaben mit dem glei-              Der Rahmenkredit stellt eine Kompetenzdelegation dar,
chen konkreten Zweck umfasst. Mit einem Rahmenkredit              und der Beschluss über einen Rahmenkredit regelt auch
werden somit die gesamten, für ein bestimmtes Programm            die Zuständigkeit für die Aufteilung der einzelnen Objekt-

                                                             12     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                    Ausgabe – November 2021
2. Rahmenkredit Strassenprojekte 2022 – 2025

kredite (§ 106 Abs. 3 GG). Im vorliegenden Fall soll die          bei gilt es zu beachten, dass die mit dem Rahmenkredit
Gemeindeversammlung die Aufteilung des Rahmenkre-                 Strassenprojekte 2022–2025 bewilligten Mittel nur für
dits in Objektkredite an den Gemeinderat delegieren. Der          den genannten Zweck und nur für die im Programm ge-
Gemeinderat wird damit ermächtigt, die einzelnen Stras-           nannten, der Gemeindeversammlung vorgelegten Stras-
senprojekte innerhalb des Programms zu beschliessen,              senprojekte 2022–2025 eingesetzt werden dürfen. Für die
obwohl dessen Ausgabenkompetenz überschritten wird.               genannten Strassenprojekte sind wo möglich bei Bund
Kontrollorgan der einzelnen Objektkredite ist im Falle            und Kanton Beiträge zu beantragen. Ein weiterer Vorteil
eines Rahmenkredits der Gemeinderat. Die Bewilligung              des Rahmenkredits ist das erleichterte Verfahren beim
der Objektkredite innerhalb des vorgegebenen Rahmens              Einholen dieser Beiträge.
kann dabei einerseits bei Bedarf und Notwendigkeit am
Finanzplan ausgerichtet werden. Andererseits werden               Für das Strassensanierungsprogramm soll aus diesen
damit auch Verschiebungen in ein anderes Jahr möglich,            Gründen für den Zeitraum von 2022–2025 ein Rahmen-
wenn sich eine Strassensanierung unvorhergesehen als              kredit von CHF 1’945’000 brutto, inkl. MWST eingerichtet
dringlicher erweist. Auf ausserordentliche Ereignisse kann        und die Ausgabenbewilligung für die Objektkredite an den
damit rasch reagiert werden. Damit gewährt der Rahmen-            Gemeinderat delegiert werden. Über die umgesetzten
kredit nicht nur Planungssicherheit, sondern auch eine            Projekte ist dem Gemeinderat jährlich eine Abrechnung
grössere Flexibilität, um auf unerwartete Veränderungen           vorzulegen. Nach Ablauf der Rahmenkreditfrist ist der
in der langfristigen Planung reagieren zu können. Da-             Gemeindeversammlung eine Abrechnung zum Rahmen-
                                                                  kredit vorzulegen.

Antrag des Gemeinderats
  1.   Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 30. November 2021 in Anwendung
       von Art. 16 Ziff. 4 der Gemeindeordnung die Genehmigung des Strassensanierungsprogramms
       2022 – 2025 und die Bewilligung eines Verpflichtungskredits als Rahmenkredit von CHF 1’945’000
       brutto, inkl. MWST.
  2.   Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Delegation der Zuständigkeit für
       die Bewilligung der einzelnen Objektkredite im Rahmen des bewilligten Rahmenkredits an den
       Gemeinderat.

Bericht und Antrag
der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung              Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Ge-
vom 28. Oktober 2021 den Rahmenkredit Strassenpro-                meindeversammlung, dem Rahmenkredit Strassenpro-
jekte 2022 – 2025 eingehend geprüft und diesen als in Ord-        jekte 2022 – 2025 in der vorliegenden Form zuzustimmen.
nung befunden. Für das Strassensanierungsprogramm
2022 – 2025 ist ein Verpflichtungskredit als Rahmenkredit
von brutto CHF 1’945’000.00 inkl. MWST vorgesehen.                Fischenthal, 28. Oktober 2021

                                                             13     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                    Ausgabe – November 2021
3. Rahmenkredit Programm Wasserwerke 2022–2024

 3.     Rahmenkredit Programm Wasserwerke 2022–2024

Rechtliches
Gem. Art. 16 Ziff. 4 der Gemeindeordnung (GO) ist die Ge-
meindeversammlung zuständig für die Bewilligung von
neuen einmaligen Ausgaben bis CHF 2’000’000 für einen
bestimmten Zweck.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:
  1.   Für die Realisierung von Sanierungsarbeiten an Wasserversorgungsanlagen gemäss Investitions­
       programm 2022 – 2024 wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Rahmenkredit gemäss
       § 106 Abs. 2 lit. b GG von CHF 615’000 brutto inkl. MWST von zu Lasten der Investitionsrechnung
       genehmigt.
  2.   Der Rahmenkredit 2022 – 2024 wird in einzelne Objektkredite aufgeteilt. Die Kompetenz zur
       Aufteilung wird an den Gemeinderat übertragen.

Ausgangslage
Die Gemeinde Fischenthal betreut ein Wasserleitungs-             betroffen. Damit die Aufwendungen im organisatorischen
netz von Hauptleitungen von 35’526 Metern. Um die Ver-           Ablauf überschaubar bleiben, wurden die zum heutigen
sorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, werden jährlich           Zeitpunkt dringlichsten Projekte in den Jahren 2022–2024
Teile dieser Anlagen erneuert. Gleichzeitig müssen stets         in einem Programm Wasserwerke 2022–2024, das rund
neue Anschlüsse ausserhalb der Bauzone erstellt wer-             1’000 Meter Erschliessungsleitung umfasst, zusammen-
den. Aktuell sind Liegenschaften im Raum Hinterhörnli            gefasst:

  INV00072 Leitungsersatz Gebiet Oberboden (240 Meter)                                       CHF                  260’000
  INV00074 Ringschluss Neuschwändi (30 Meter)                                                CHF                   40’000
  INV00081 Leitungsersatz Moosstrasse (35 Meter)                                             CHF                   40’000
  INV00084 Ringschluss Rosenberg (55 Meter)                                                  CHF                   55’000
  INV00109 Erschliessung im Raum Hinterhörnli (650 Meter)                                    CHF                  160’000
  INV00117 Stufenpumpwerk Löcheren                                                           CHF                   60’000
  Total Investitionen Programm Wasserwerke 2022 – 2024                                       CHF                  615’000

Erwägungen
Gemäss § 106 Abs. 1 und 2 lit. b Gemeindegesetz (GG)             menkredit ermöglicht im vorliegenden Falle eine flexib-
ist ein Verpflichtungskredit die Ermächtigung, für einen         le Planung der Strassensanierungen bzw. der einzelnen
bestimmten Zweck und bis zu einem bestimmten Betrag              Objekte innerhalb des bewilligten Rahmenkredits, die
finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Auch bei einem           damit wenn nötig sinnvoll angepasst werden kann.
Rahmenkredit handelt es sich um einen Verpflichtungs-
kredit, jedoch nicht nur für ein einzelnes Objekt, son-          Der Rahmenkredit stellt eine Kompetenzdelegation dar,
dern für ein Programm, das mehrere Vorhaben mit dem              und der Beschluss über einen Rahmenkredit regelt auch
gleichen konkreten Zweck umfasst. Mit einem Rahmen-              die Zuständigkeit für die Aufteilung der einzelnen Objekt-
kredit werden somit die gesamten, für ein bestimmtes             kredite (§ 106 Abs. 3 GG). Im vorliegenden Fall soll die Ge-
Programm geplanten Ausgaben beschlossen. Ein Rah-                meindeversammlung die Aufteilung des Rahmenkredits in

                                                            14     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                   Ausgabe – November 2021
3. Rahmenkredit Programm Wasserwerke 2022–2024

Objektkredite an den Gemeinderat delegieren. Der Ge-              vorgelegt werden müssen, macht ein Rahmenkredit und
meinderat wird damit ermächtigt, die einzelnen Projekte           damit das Zusammenfassen der geplanten Projekte in
Wasserwerk innerhalb des Programms zu beschliessen,               einem Programm Sinn. Dieses Vorgehen ermöglicht eine
obwohl dessen Ausgabenkompetenz überschritten wird.               flexible und auf die Situation ausgerichtete Planung. Für
Kontrollorgan der einzelnen Objektkredite ist im Falle            das Programm Wasserwerke soll für den Zeitraum von
eines Rahmenkredits der Gemeinderat. Die Bewilligung              2022–2024 ein Rahmenkredit von CHF 615’000 brutto
der Objektkredite innerhalb des vorgegebenen Rahmens              inkl. MWST eingerichtet und die Ausgabenbewilligung für
kann dabei einerseits bei Bedarf und Notwendigkeit am             die Objektkredite an den Gemeinderat delegiert werden.
Finanzplan ausrichtet werden. Andererseits werden damit
auch Verschiebungen in ein anderes Jahr möglich, wenn             Der Aufwand für die Projekte Wasserwerk 2022–2024 ist
sich eines der erwähnten Projekte als unvorhergesehen             in der Finanzplanung 2021 – 2025 integriert und die Pla-
dringlicher erweist. Auf ausserordentliche Ereignisse kann        nung der einzelnen Projekte darauf abgestimmt.
damit rasch reagiert werden. Damit gewährt der Rahmen-
kredit nicht nur Planungssicherheit, sondern auch eine            Ein weiterer Vorteil des Rahmenkredits ist das erleichterte
grössere Flexibilität, um auf unerwartete Veränderungen           Verfahren beim Einholen von Beiträgen von Bund oder Kan-
in der langfristigen Planung reagieren zu können. Dabei           ton. Die im Rahmen dieses Sanierungsprogramms mögli-
gilt es zu beachten, dass die mit dem Rahmenkredit Pro-           chen Beiträge von Bund und Kanton beschränken sich auf
gramm Wasserwerke 2022–2024 bewilligten Mittel nur für            die Erschliessungen im Hinterhörnli. Diese werden auf rund
den genannten Zweck und nur für die im Programm er-               CHF 40’000 oder ca. 25% geschätzt und sind im Budget
wähnten, der Gemeindeversammlung vorgelegten Projek-              und in der Finanzplanung noch nicht berücksichtigt.
te 2022–2024 eingesetzt werden dürfen.
                                                                  Kontrollorgan der einzelnen Objektkredite ist im Falle ei-
Die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates für unge-                 nes Rahmenkredits der Gemeinderat. Ihm ist jährlich eine
bundene, im Budget enthaltene neue einmalige Ausga-               Abrechnung der umgesetzten Projekte vorzulegen. Nach
ben liegt bei maximal CHF 100’000. Obwohl nur zwei der            Ablauf der zeitlichen Beschränkung des Rahmenkredites
Projekte Wasserwerk über den Finanzbefugnissen des                ist der Gemeindeversammlung eine Abrechnung zum ge-
Gemeinderates liegen und im Rahmen der Ausgaben-                  samten Rahmenkredit vorzulegen.
kompetenz der Gemeindeversammlung zur Abstimmung

Antrag des Gemeinderats
  1.   Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 30. November 2021 in Anwendung von
       Art. 16 Ziff. 4 der Gemeindeordnung die Genehmigung des Programms Wasserwerke 2022 – 2024 und
       Bewilligung eines Verpflichtungskredit als Rahmenkredit von CHF 615’000 brutto, inkl. MWST.
  2.   Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Delegation der Zuständigkeit für die
       Bewilligung der einzelnen Objektkredite im Rahmen des bewilligten Rahmenkredits an den Gemeinde-
       rat.

Bericht und Antrag
der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung              Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Ge-
vom 28. Oktober 2021 den Rahmenkredit Projekte Was-               meindeversammlung, dem Rahmenkredit Projekte Was-
serwerk 2022 – 2024 eingehend geprüft und diesen als in           serwerk 2022 – 2024 in der vorliegenden Form zuzustim-
Ordnung befunden. Für das Programm zu den Wasser-                 men.
versorgungsprojekten 2022 – 2024 ist ein Verpflichtungs-
kredit als Rahmenkredit von brutto CHF 615’000.00 inkl.
MWST vorgesehen.                                                  Fischenthal, 28. Oktober 2021

                                                             15     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                    Ausgabe – November 2021
4. Verkauf Flarzhäuser, Fistelstrasse 88 und 90, 8497 Fischenthal

  4. Verkauf Flarzhäuser, Fistelstrasse 88 und 90, 8497 Fischenthal

Rechtliches
Gemäss Art. 16, Abs. 8 Gemeindeordnung (GO) liegt die
Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens
im Wert von mehr als CHF 200’000 in der Kompetenz der
Gemeindeversammlung.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:
  1.   Dem Verkauf der Liegenschaft Kat. Nr. 5351, Assek 644, GB Blatt 1885, 8497 Fischenthal,
       Fistelstrasse 88 und 90, durch die Gemeinde Fischenthal an Roger Bertschinger, Fistelstrasse 94,
       8497 Fischenthal, zum Gesamtpreis von CHF 328’000.00 und gemäss Kaufvertrag vom
       6. September 2021 wird zugestimmt.

Ausgangslage
Die Gemeinde Fischenthal hat sämtliche Grundstücke und           Die Zustandsanalyse offenbart den grossen Sanierungs-
Liegenschaften im Finanz- und Verwaltungsvermögen im             und Investitionsbedarf der beiden Liegenschaften. Ohne
Rahmen der Liegenschaftsstrategie 2020 erhoben. Dabei            Sanierung und grossen finanziellen Aufwand können sie
wurde für jedes Objekt eine Zustandserfassung gemacht,           von der Gemeinde nicht mehr genutzt und vermietet wer-
um damit u.a. einen Überblick über anstehende Massnah-           den. Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass die beiden
men und Investitionen zu erhalten.                               Liegenschaften zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde
                                                                 Fischenthal nicht mehr benötigt werden.
Die beiden Flarzhäuser im Weiler Fistel, Fistelstrasse 88
und 90, 8497 Fischenthal, befinden sich im Finanzver-            Der Gemeinderat Fischenthal hat mit Beschluss vom
mögen der Gemeinde. Beide Häuser sind stark sanie-               9. Februar 2021 den Entscheid zum Verkauf der beiden
rungsbedürftig und werden deshalb von der Gemeinde               Liegenschaften (Flarzhäuser) an der Fistelstrasse 88 und
Fischenthal seit mehreren Jahren nicht mehr vermietet.           90, 8497 Fischenthal, Kataster Nr. 5351, getroffen und
                                                                 die Abteilung Liegenschaften beauftragt, den Verkauf der
                                                                 beiden Liegenschaften in die Wege zu leiten.

Erwägungen
Mit der Abwicklung des Verkaufs wurde die Firma Re-              konnten ihr Angebot bis 17. August 2021 einreichen. Von
max Immobilien Wetzikon beauftragt. Diese Firma ist              den drei Angeboten lag eines deutlich unter dem ange-
mit den Verhältnissen im oberen Tösstal und dem Ver-             strebten Verkaufserlös von CHF 330’000, zwei Angebote
kauf von solchen Objekten vertraut. Um den Marktwert             waren identisch. Aus diesem Grund wurde am 18. Au-
der Liegenschaften zu ermitteln, wurde eine Schätzung            gust 2021 eine weitere Bieterrunde angesetzt, mit Frist
durch die Firma Remax Immobilien Wetzikon erhoben,               bis zum 25. August 2021. Das Höchstangebot innerhalb
die einen realistischen Verkaufspreis in der Höhe von            der Frist wurde mit CHF 328’000, von Roger Bertschin-
rund CHF 330’000 ergab. Die durch die Handänderung               ger, Fistelstrasse 94, 8497 Fischenthal, eingereicht. Mit
entstehenden Gebühren sollen hälftig auf Käufer und              diesem Angebot ist der angestrebte Verkaufspreis an-
Verkäufer aufgeteilt werden.                                     nähernd erreicht. Die Weiterführung des Verfahrens mit
                                                                 einer weiteren Angebotsrunde würde unverhältnismäs-
Der Verkauf wurde am 20. Juli 2021 auf der Website der           sige Kosten verursachen, weshalb das Verfahren nach
Firma Remax, auf homegate.ch sowie auf der Home-                 Eingang des Höchstangebots im Rahmen der zweiten
page der Gemeinde ausgeschrieben. Potenzielle Käufer             Bieterrunde abgeschlossen wurde.

                                                            16     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                   Ausgabe – November 2021
4. Verkauf Flarzhäuser, Fistelstrasse 88 und 90, 8497 Fischenthal

Darauf wurde eine Kaufabsichtserklärung zwischen der           Vertrages verpflichtet sich der Käufer, die Reservations-
Maklerin, ZOREA Immobilien GmbH, Karin Schönbäch-              gebühr von CHF 20’000.00 direkt an den Eigentümer
ler, RE/MAX Wetzikon, Bahnhofstrasse 31, 8620 Wet-             zu bezahlen. Die vereinbarte Zahlung in Höhe von CHF
zikon, und Roger Bertschinger, Fistelstrasse 94, 8497          20’000.00 ist mit Valuta 10. September 2021 bei der Ge-
Fischenthal, erstellt. Mit der Unterzeichnung dieses           meindeverwaltung eingegangen.

Antrag des Gemeinderats
  1.   Der Gemeinderat ist mit dem Verkauf der Liegenschaften Fistelstrasse 88 und 90 Kat. Nr. 5351,
       Assek 644, GB Blatt 1885, 8497 Fischenthal, an Roger Bertschinger, Fistelstrasse 94, 8497 Fischenthal,
       zu einem Verkaufspreis von CHF 328’000.00 einverstanden.
  2.   Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 30. November 2021, in Anwendung von Art.
       16 Ziff. 8 GO dem Verkauf der Liegenschaft Kat. Nr. 5351, Assek 644, GB Blatt 1885, 8497 Fischenthal,
       Fistelstrasse 88 und 90, durch die Gemeinde Fischenthal an Roger Bertschinger, Fistelstrasse 94, 8497
       Fischenthal, zum Preis von CHF 328’000.00 zuzustimmen und damit den vorliegenden Kaufvertrag
       vom 6. September 2021 zu genehmigen.
  3.   Der Verkauf hat nach der rechtskräftigen Genehmigung des Vertrages gemäss Ziff. 13 durch
       die Gemeindeversammlung zu erfolgen.

Bericht und Antrag
der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung           Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Ge-
vom 28. Oktober 2021 den Verkauf der Flarzhäuser Fistel        meindeversammlung, dem Verkauf der Flarzhäuser Fistel
eingehend geprüft und diesen als in Ordnung befunden.          in der vorliegenden Form zuzustimmen.
Der Verkaufspreis der Liegenschaft Kat.Nr. 5351, Assek
644, GB Blatt 1885, 8497 Fischenthal, Fistelstrasse 88
und 90 beträgt CHF 328’000.00.                                 Fischenthal, 28. Oktober 2021

                                                          17     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                 Ausgabe – November 2021
5. Objektkredit Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Fischenthal

 5.      Objektkredit Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Fischenthal

Rechtliches
Gemäss Art. 16, Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) ist die
Gemeindeversammlung zuständig für die Bewilligung von
neuen einmaligen Ausgaben bis CHF 2’000’000 für einen
bestimmten Zweck.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:
  –    Für die Sanierung der Aufbahrungshalle im Friedhof Fischenthal wird gemäss Projekt der Firma
       Beat Senne, SAB Senne Architektur und Bauleitung Hittnau, Steg, ein Objektkredit in Höhe von
       Fr. 360’000.00, brutto, inkl. MWSt., genehmigt und zu Lasten der Investitionsrechnung 2022 freigege-
       ben.
  –    Die Kreditsumme erhöht oder ermässigt sich um den Betrag, der sich durch eine ausgewiesene
       Bauteuerung (Baukostenindex) in der Zeit zwischen dem Aufstellen der Kostenschätzung und der
       Bauausführung ergibt.
  –    Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und zur erforderlichen Finanzierung ermächtigt.

Ausgangslage
Aufbahrungs- und Abdankungshallen sind wichtige Orte               Gemeinde Fischenthal nicht darauf verzichten möchte. Aus
für die Verabschiedung von Verstorbenen. Ob Neubau                 diesem Grund soll die Aufbahrungshalle instand gehalten
oder Umbau von bestehenden Räumlichkeiten, für den                 und zeitgemäss genutzt werden können. Am bestehen-
pietätvollen Umgang mit Verstorbenen sollen Kühlkatafal-           den Aufbahrungsgebäude ist die Sanierung folgender
ke, Kühlräume sowie die Infrastruktur der Räumlichkeiten           Bau- und Anlageteile dringend notwendig:
jederzeit in funktionstüchtigem Zustand sein. Gerade in            – Flachdach
den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass die Aufbah-             – zwei Aufbahrungsräume
rungshalle nach wie vor wichtig ist für die Bevölkerung von        – Annexraum für Vorbereitungsarbeiten
Fischenthal, entsprechend häufig genutzt wird und die              – WC-Anlage, Heiz- und Kühlanlage

Submission und Vergabe
Um den Umfang des Projektes zu eruieren hat der Lie-               eines Vorprojekts mit genauer Kostenermittlung frei-
genschaftenausschuss ortsansässige Architekten/Bau-                gegeben und die Firma Beat Senne, SAB Senne Archi-
leiter zu einer Angebotsunterbreitung eingeladen. Mit              tektur und Bauleitung Hittnau, Tösstalstrasse 134, 8496
jedem Interessenten wurde das zu sanierende Objekt                 Steg, mit der Ausarbeitung eines konkreten, detaillierten
besichtigt. Der Architekturauftrag wurde mit einer ma-             Vorprojekts mit Kostenvoranschlag beauftragt. Für den
ximalen Vergabesumme von CHF 50’000 brutto, inkl.                  Architekturauftrag wurde das Freihändige Verfahren ge-
MWST definiert. Nach Vorliegen der Projektvorschläge               wählt. Das folgende Vorprojekt wurde vom Gemeinderat
hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 8. Juni 2021                 geprüft und genehmigt:
einen Projektkredit von CHF 20’000 für die Erarbeitung

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5. Objektkredit Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Fischenthal

Sanierungsprojekt
Die Sanierungsarbeiten sollen im Frühjahr 2022 durchge-             genden Farben an geeigneten Stellen wird versucht, Trost
führt werden. Die Sanierung soll im Aussenbereich scho-             und Zuversicht zu vermitteln.
nend verlaufen. Das sehr schöne und leichte Gebäude
wird äusserlich kaum verändert. Die schlecht passende               Die gesamte Aufbahrungshalle wird neu rollstuhlgängig
Eingangstür wird entfernt und durch eine Ganzglastüre               sein. Dies bedingt, dass alle Innentüren verbreitert wer-
ersetzt. Die Eingangsfront erhält dadurch ein einheitliches         den, Schwellen werden verschwinden. Aus den beiden
Bild und wirkt wieder leicht und hell. Die dunkle Täferde-          bisherigen WC-Räumen entsteht eine neue, behinderten-
cke des Vordaches weicht einem hellen Verputz in Fein-              gerechte Nasszelle, mit den entsprechenden Apparaten
struktur. Die Materialisierung vom Vorplatz soll sich besser        und Hilfseinrichtungen. Helle Platten an den Wänden und
in die Umgebung einfügen. Die zum grossen Teil defekten             ein Plattenbelag am Boden, der sich dem Naturstein im
Betonverbundsteine werden durch eine Natursteinpfläs-               Vorbereich angleicht, ergänzen das Gesamtbild der sa-
terung ausgewechselt. Diesen Bodenbelag findet man im               nierten Aufbahrungshalle.
gesamten Kirchen- und Friedhofsareal. Derselbe Belag
wird auch im Vorraum der Aufbahrungshalle eingebracht.              Die Haustechnik und die Katafalke werden auf den neus-
Durch die Glasfront verschmelzen so Aussen- und Innen-              ten Stand der Technik gebracht. Die Katafalke werden
bereich zu einer Einheit. Zwei Metallstützen des Vorda-             in einem hellen Holz gestaltet und erhalten eine autarke
ches müssen ausgewechselt werden. Der Rost hat ihnen                Kühlung. Die Wärmeerzeugung (Heizung und Warmwas-
schon zu stark zugesetzt. Wo nötig muss an der Beton-               ser) erfolgt über eine Wärmepumpe (Luft/Wasser), die im
stirne des Daches eine Betonsanierung stattfinden. An-              Aussenbereich aufgestellt wird. Die Raumheizung erfolgt
schliessend werden mit einer Betonkosmetik die Eingriffe            über ein KWL-Gerät mit Wärmerückgewinnung. So ist die
retuschiert. Am Dach selber ist beabsichtigt, die gesamte           Luftqualität in den gefangenen Räumen wie auch die ge-
Dachabdichtung zu erneuern, inkl. des Dachrandes. Die               wünschte Raumtemperatur gewährleistet. Auf dem Dach
neuen Kupferbleche werden anfänglich noch herausste-                der Aufbahrungshalle ist vorgesehen, eine Photovoltaik-
chen, sich aber bald schon bräunlich verfärben und somit            anlage zu installieren. Durch die flache Lage ist diese von
wieder in die Umgebung eingliedern.                                 aussen kaum zu sehen. Sollte die Stromproduktion der
                                                                    Anlage den Verbrauch übersteigen, wird die Energie ins
Die Innenräume mit ihren dunklen, teilweise gewölbten               Netz eingespeist, was zu einer Einspeisevergütung führt.
Decken sollen heller und freundlicher gestaltet werden.             Bei Unterproduktion wird Strom aus dem Netz bezogen.
Die Wölbungen in den Katafalkräumen entfallen. Wände                Ziel ist es, mit dieser Anlage ein energieneutrales Gebäu-
und Decken erhalten einen Feinputz in Weiss. Mit beruhi-            de zu schaffen.

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5. Objektkredit Sanierung Aufbahrungshalle Friedhof Fischenthal

Kostenvoranschlag
  1      Vorbereitungsarbeit                                                                    CHF                8’000.00
  2      Gebäude                                                                                CHF              319’400.00
  4      Umgebung                                                                               CHF               30’000.00
  5      Baunebenkosten                                                                         CHF                2’600.00
         Total Anlagekosten inkl. MWST                                                          CHF             360’000.00

  1      Vorbereitungsarbeit
  11     Räumungen, Terrainvorbereitungen                                                       CHF                8’000.00
         Total Vorbereitungsarbeiten                                                            CHF                8’000.00

  2      Gebäude
  21     Rohbau 1                                                                               CHF               15’000.00
  22     Rohbau 2                                                                               CHF               48’000.00
  23     Elektroanlagen                                                                         CHF               38’000.00
  24     Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen                                                     CHF               50’000.00
  25     Sanitäranlagen                                                                         CHF               25’000.00
  27     Ausbau 1                                                                               CHF               81’500.00
  28     Ausbau 2                                                                               CHF               20’900.00
  29     Honorare                                                                               CHF               41’000.00
         Total Gebäude                                                                          CHF              319’400.00

  4      Umgebung
  42     Gartenanlagen                                                                          CHF               30’000.00

         Total Umgebung                                                                         CHF               30’000.00

  5      Baunebenkosten
  51     Rohbau 1                                                                               CHF                2'000.00
  52     Rohbau 2                                                                               CHF                  500.00
  53     Elektroanlagen                                                                         CHF                  100.00
  54     Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen                                                     CHF                     0.00
  56     Sanitäranlagen                                                                         CHF                     0.00
         Total Baunebenkosten                                                                   CHF                2’600.00

         Total Anlagekosten inkl. MWST                                                          CHF             360’000.00

Mit dem vorliegenden Kostenvoranschlag werden die ur-               noch nicht vorgesehen war. Diese Anlage wurde im Sinne
sprünglich für die Sanierung vorgesehenen Kosten um rund            eines nachhaltigen und energiebewussten Bauens einge-
CHF 60’000 überschritten. Dies lässt sich einerseits mit der        plant, um damit eine möglichst energieneutrale Anlage zu
Preissteigerung seit der Erstellung der ersten Projektstudie        schaffen. Weitere Mehrkosten entstehen auch durch die
vor vier Jahren erklären. Andererseits soll mit dem vorlie-         behindertengerechte Sanierung. Zukünftig werden die Auf-
genden Projekt die Aufbahrungshalle mit einer Photovolta-           bahrungshalle und der Friedhof rollstuhlgängig sein, was in
ikanlage bestückt werden, was im ursprünglichen Projekt             den Bauvorschriften zwingend verankert ist.

                                                               20     GEMEINDE FISCHENTHAL
                                                                      Ausgabe – November 2021
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