Die aktuelle Finanzlage im Überblick - Haushalt 2020 - Stand: 2020-06-15 - Stadt ...

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Die aktuelle Finanzlage im Überblick - Haushalt 2020 - Stand: 2020-06-15 - Stadt ...
Die aktuelle Finanzlage im
Überblick – Haushalt 2020
Stand: 2020-06-15
Die aktuelle Finanzlage im Überblick - Haushalt 2020 - Stand: 2020-06-15 - Stadt ...
Inhaltsverzeichnis
1      Zusammenfassung                                                            3
2      Handlungen in der Corona-Krise                                             4
2.1    Entwicklungen der finanziellen Rahmenbedingungen für den Haushalt          4
2.2    Sofortmaßnahmen                                                            5
2.3    Abschätzungen von Mehraufwendungen und Kompensationsmaßnahmen              5
3      Verlauf des Haushalts 2020                                                 6
4      Entwicklung und Hochrechnung Erträge                                       7
4.1    Privatrechtliche Leistungsentgelte                                         7
4.2    Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte                                    7
4.3    Kostenersatzleistungen und -erstattungen                                   7
4.4    Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen                       8
4.5    Steuern, steuerähnliche Erträge, gesetzliche Umlagen                       8
4.6    Erträge aus Transferleistungen                                             9
4.7    Erträge aus Zuweisungen, Zuschüssen, allgemeine Umlagen                    9
4.8    Erträge aus der Auflösung von Sonderposten                                10
4.9    Sonstige ordentliche Erträge                                              10
4.10   Finanzerträge                                                             11
4.11   Außerordentliche Erträge                                                  11
5      Entwicklung und Hochrechnung Aufwendungen                                 12
5.1    Personal-/Versorgungsaufwendungen                                         12
5.2    Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                               12
5.3    Abschreibungen                                                            13
5.4    Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, besondere Finanzzuwendungen   14
5.5    Steueraufwendungen, gesetzliche Umlageverpflichtungen                     15
5.6    Transferaufwendungen                                                      16
5.7    Sonstige ordentliche Aufwendungen                                         16
5.8    Zinsaufwendungen                                                          17
5.9    Außerordentliche Aufwendungen                                             17
6      Entwicklung besondere Ein-/Auszahlungen                                   18
6.1    Investitionskredite                                                       18
6.2    Liquiditätskredite/Liquiditätsreserve                                     18
6.3    Kreditaufnahmen                                                           20
6.4    Auszahlungen für Investitionen                                            20

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1 Zusammenfassung
Die Aktualisierung der Einschätzungen zum Haushaltsvollzug 2020 im Rahmen dieses
zweiten Berichtes verarbeitet zahlreiche Informationen seit der Kalenderwoche
18/2020. Die Corona-Krise führt zu Maßnahmen der unterschiedlichen staatlichen Ebe-
nen, die eine ungewöhnlich hohe Dynamik und Aktualität aufweisen. Daraus resultieren
Auswirkungen auf den Haushaltsvollzug, die im Rahmen der Prognosen zu verarbeiten
sind. Letztendlich ist die Eintrittsgenauigkeit der Prognosen vor dem Hintergrund der
auch weiterhin absehbaren Dynamik wahrscheinlich geringer als in den Vorjahren.

Im Vergleich zum letzten Bericht wurden von Bund und Land zahlreiche Maßnahmen
veranlasst oder in Aussicht gestellt, die eine finanzielle Entlastung der Stadt Gießen zum
Ziel haben. Demgegenüber konkretisieren sich die Ertragsrückgänge der Stadt und städ-
tische Mehraufwendungen können mit der Zeit besser eingeschätzt werden. Ob ein plan-
barer Verlauf auf der neuen Informationsbasis eintreten wird, kann derzeit nicht als si-
cher eingeschätzt werden. Ein räumlich-zeitliches Aufflackern von Infektionsgeschehen
müsste zu einer völligen Neubewertung der Situation führen.

Insgesamt kommt die vorliegende Hochrechnung zu dem Ergebnis, dass der Jahresab-
schluss 2020 gegenüber der ursprünglichen Planung um rd. 10,17 Mio. € zurückbleiben
wird. Es wird ein Fehlbetrag von rd. 2,85 Mio. € prognostiziert. Dieser Fehlbetrag ist
allerdings geringer als bei der vorhergehenden Schätzung. Hauptursache für die un-
günstigere Entwicklung sind starke Rückgänge bei der Gewerbesteuer. Zusätzliche Un-
terstützungsmaßnahmen von Bund und Land sind dabei noch nicht eingerechnet.

Corona-bedingte Mehraufwendungen werden erwartet. Hierzu ist angestrebt, dass diese
Positionen durch Minderaufwendungen innerhalb des Haushalts kompensiert werden.
Als unsicher muss derzeit aber noch gelten, ob die konkreten Mehrbedarfe schon ab-
schließend eingeschätzt werden können.

Ebenso schwierig ist im Moment die Entwicklung der Aufwendungen zu prognostizieren,
soweit diese Corona-bedingt anfallen oder noch anfallen werden. Dies betrifft denkbare
Unterstützungsmaßnahmen für städtische Beteiligungsgesellschaften ebenso, wie z. B.
Mehrbedarf im Bereich des Arbeitsschutzes oder zur Erhöhung der Reinigungs- und Hy-
gienetätigkeiten.

Die hohe Unsicherheit in Bezug des Liquiditätsverlaufs konnte vorerst durch unterschied-
liche Maßnahmen beseitigt werden. Diese Aktualisierung geht davon aus, dass der
Höchstbetrag der Liquiditätskredite im laufenden Haushaltsjahr ausreichend sein wird.
Ob die Liquiditätsreserve jederzeit vorgehalten werden kann, kann derzeit noch nicht
abschließend bestätigt werden.

Wesentlich höher als im Vergleich zu den Vorjahren ist das aktuelle Niveau der Auszah-
lungen für Investitionen. Absehbar ist aber auch, dass das insgesamt zur Verfügung ste-
hende Investitionsvolumen nicht vollständig zur Umsetzung gebracht werden kann, so
dass auch dieses Jahr erhebliche Haushaltsausgabereste am Jahresende verbleiben wer-
den.

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2 Handlungen in der Corona-Krise
2.1   Entwicklungen der finanziellen Rahmenbedingungen für den Haushalt
Seit der letzten Berichterstattung zum 30.04.2020 sind zahlreiche Veränderungen der
finanziellen Parameter für das laufende Haushaltsjahr eingetreten bzw. wurden ange-
kündigt. Dies gilt insbesondere für neue Datengrundlagen zu den Gemeinschaftssteuern,
die aufgrund der Mai-Steuerschätzung berücksichtigt werden können. Diese Daten lie-
gen seit den Kalenderwochen 20 bzw. 21 vor und wurden im vorliegenden Bericht
weitgehend verarbeitet. Wegen der Ausnahmesituation hat der Bund allerdings ange-
kündigt, eine Sondersteuerschätzung im September 2020 durchzuführen. Schon durch
diese Ankündigung zeigt sich, dass ein sehr dynamischer Prozess bei der Entwicklung
des Steueraufkommens im laufenden Haushaltsjahr besteht und Prognosen für das Ge-
samtjahr daher unter besonderen Vorbehalt gestellt werden müssen.

Bereits in der KW 19/2020 hat das Land Hessen die Vorauszahlung der Schlüsselzu-
weisungen nach dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz für die Monate Juni und Juli
2020 mit der Mai-Zahlung vorgenommen. Diese Maßnahme hat keine Effekte auf das
Jahresergebnis 2020, aber trug erheblich zur Vermeidung von befürchteten Liquiditäts-
engpässen bei.

In der 23. Kalenderwoche wurde bekannt, dass der Koalitionsausschuss auf Bundes-
ebene ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen hat. Unter diesem Titel
versammeln sich zahlreiche Maßnahmen, die auch finanzielle Auswirkungen auf die
Kommunen haben können. Eine dieser Maßnahmen ist die Kompensation von Gewer-
besteuerausfällen in Höhe der Hälfte des ursprünglich erwarteten Aufkommens für das
Jahr 2020. Der Bund wird diese Kompensation an die Bedingung knüpften, dass die
jeweiligen Länder die zweite Hälfte der Gewerbesteuerausfälle für ihre Kommunen über-
nehmen. Ein Gesetzentwurf dazu liegt bis zum Redaktionsschuss dieses Berichtes noch
nicht vor.

Das Land Hessen hat in der 24. Kalenderwoche das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz an-
gekündigt. Darin befindet sich dem Vernehmen nach ein Element, dass das Land Hessen
in die Lage versetzen soll, die vom Bund als Bedingung vorgegebene zweite Hälfte der
Gewerbesteuerkompensationszahlungen übernehmen zu können.

Einzelne Bedingungen, Berechnungsmethoden oder Zahlungstermine sind bislang nicht
bekannt geworden. Vor diesem Hintergrund werden derartige Kompensationszahlungen
von Bund und Land Hessen im vorliegenden Bericht nicht berücksichtigt.

Hinsichtlich der Entwicklung der Gemeinschaftssteuern besteht eine hohe Unsicherheit.
Daher hat sich der Bund dazu entschlossen vom 08. bis 10. September 2020 eine zu-
sätzliche Steuerschätzung durchzuführen. Die Entwicklung einiger wesentlicher Ertrags-
quellen des städtischen Haushalts wird auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Steuer-
schätzung erneut zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren sein.

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2.2   Sofortmaßnahmen
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.04.2020 unter den Drucksachen
STV/2164/2020 vom 25.03.2020 sowie STV/2166/2020 vom 26.03.2020 die
Möglichkeit der Stundung von Steuern für Gewerbetreibende sowie einen Zahlungsauf-
schub für Privatpersonen beschlossen.

Mit der Drucksache STV/2249/2020, die in der Sitzung der Stadtverordnetenversamm-
lung am 02.07.2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt, sollen weiterführende
Regelungen beschlossen werden, um im o. g. Zusammenhang entstandene und bislang
gestundete Entgelte für bestimmte Zeiträume zu erlassen.

Bis zum Redaktionsschluss hat der Magistrat des Weiteren in 143 Fällen Stundungen für
Gewerbesteuern, Grundsteuern oder Vergnügungssteuer von Gewerbetreibenden aus-
gesprochen. Diese Stundungen belaufen sich auf ein Gesamtvolumen von rd. 2,46
Mio. € und wurden überwiegend bis zum Jahresende 2020 gewährt. Durch den Zah-
lungsaufschub werden keine Einzahlungen bei der Stadt Gießen zu verzeichnen sein,
wodurch die Liquidität der Stadt belastet wird.

2.3   Abschätzungen von Mehraufwendungen und Kompensationsmaßnahmen
Um eine bessere Einschätzung zu den Corona-bedingten Mehraufwendungen und Min-
dererträgen erhalten zu können, wurde bis Ende Mai eine Datenerhebung innerhalb der
Stadtverwaltung sowie bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt durchgeführt. Das
Ziel war, die bestehende Informationslücke bezüglich der Entwicklung wichtiger Haus-
haltspositionen zu schließen. Dadurch sollten die Einschätzungen über die Notwendig-
keit von Kompensationsmaßnahmen bzw. der Erforderlichkeit eines Nachtragshaushalts
gefestigt werden.

Naturgemäß müssen die eingegangenen Rückmeldungen vorsichtig bewertet werden,
da derzeit niemand den genauen Umfang der derzeit eingeleiteten sowie von evtl. noch
erforderlichen Maßnahmen exakt einschätzen kann.

Insgesamt wird derzeit davon ausgegangen, dass die Mehraufwendungen durch haus-
haltsinterne Kompensationsmaßnahmen im laufenden Vollzug ausgeglichen werden kön-
nen. Dazu werden in den nächsten Monaten mehrere über- bzw. außerplanmäßige Auf-
wendungen/Auszahlungen zu genehmigen sein.

                                         5
3 Verlauf des Haushalts 2020
                                                                  Plan              Stand          Anteil,
                       Bezeichnung
                                                                2020, €         15.06.2020, €        %
 Ergebnishaushalt
 Ordentliche Erträge                                          259.548.257         102.579.983       39,5
 Ordentliche Aufwendungen                                     252.354.835          73.815.539       29,3
 Finanzhaushalt
 Einzahlungen gesamt                                          316.902.687         112.438.641       35,5
 Auszahlungen gesamt                                          370.743.784         135.663.419       36,6

  Investitionen Bilanz-Zugänge                             102.826.329       42.936.561      41,8
  davon: Reservierungen                                                      27.818.899      64,8
  Aufnahmen Investitionskredite                             38.802.010          280.000       0,7
  Tilgungen Investitionskredite                             32.550.000        6.242.315      19,2
(Sämtliche Buchungen vor Jahresabschlussarbeiten wie Rechnungsabgrenzung, Umbuchungen, etc.)

Ordentliche Erträge
Die ordentlichen Erträge enthalten nur diejenigen Beträge, die bis zu dem oben unter „Stand“ genannten
Zeitpunkt fällig waren.

Ordentliche Aufwendungen
In den ordentlichen Aufwendungen sind die derzeitigen Buchungen dargestellt.

Einzahlungen/Auszahlungen
Es sind die Zahlungen inkl. Zahlungsvorgänge aus Kassenkrediten dargestellt. Fremde Finanzmittel sind
enthalten.

Investitionen
Der Planwert enthält auch die übertragenen Haushaltsausgabereste. In der Spalte „Stand“ werden die
ausgezahlten und die derzeit beauftragten Beträge („Reservierungen“ aus Vergaben) dargestellt.

Aufnahmen und Tilgungen Investitionskredite
Dargestellt sind die derzeit aufgenommenen Investitionskredite bzw. die vertraglich festgelegte Tilgung.
Umschuldungen sind nicht berücksichtigt.

                                                   6
4 Entwicklung und Hochrechnung Erträge
4.1   Privatrechtliche Leistungsentgelte
Im Haushaltsplan 2020 wurden rd. 4.371 T€ für privatrechtliche Leistungsentgelte an-
gesetzt. Darunter fallen Dienstleistungsvergütungen und Mieteinnahmen sowie Erlöse aus
Altglas, Gewerbeabfall und Altpapier. Auch die Erträge aus Holzverkauf zählen hierzu.

Die zweite Prognose für das Jahr 2020 liegt bei rd. 3.300 T€ und damit rd. 1.071 T€
unter dem Planwert. Sammelerlöse aus Altglas werden aufgrund der vorübergehenden
Schließung der Gastronomie nur in geringerem Umfang erzielt. Für den Gewerbeabfall
gilt das gleiche wegen des zeitweisen Stillstands im Gewerbe. Auch die Altpapiermen-
gen sind zurückgegangen, allerdings steigen die Preise. Beim Holzeinschlag wurden
verringerte Erlöse im Vergleich zu den Vorjahren angekündigt. Aufgrund der bislang
verbuchten Erträge liegt die Einschätzung dennoch über dem Ansatz.

Die zweite Vorhersage des Vorjahres im Bericht Nr. 2/2019 lag bei rd. 4.898 T€ und
damit rd. 188 T€ über dem Jahresergebnis von rd. 4.710 T€.

4.2   Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Im Haushaltsplan 2020 sind rd. 19.627 T€ angesetzt. Hierzu zählen Parkgebühren,
Bußgelder und Verwarnungen. Außerdem Kursgebühren der Musikschule und der Volks-
hochschule. Bedeutendste Posten sind die Hausmüll- und Straßenreinigungsgebühren.

Diese zweite Einschätzung beziffert die Gebühren auf rd. 17.279 T€. Dieser Wert liegt
um rd. 2.349 T€ unter dem Ansatz. Hierbei ist der angestrebte Beschluss der Stadtver-
ordnetenversammlung, aufgrund der Corona-Krise den Zahlungspflichtigen Gebühren
zu erlassen, einberechnet. Bei den Parkgebühren ist zudem ein Rückgang seit Ende März
2020 zu verzeichnen. Bei den Gebühren des Standesamts ist hingegen davon auszuge-
hen, dass das Vorjahresergebnis auch dieses Jahr erreicht werden kann. Für Haus-
müllentsorgung und Straßenreinigung werden die veranlagten Gebühreneinnahmen an-
gesetzt.

Letztes Jahr belief sich die zweite Prognose im Bericht Nr. 2/2019 auf rd. 20.256 T€.
Sie lag um rd. 2.074 T€ unter dem Ergebnis 2019 von rd. 22.330 T€.

4.3   Kostenersatzleistungen und -erstattungen
Der Haushaltsansatz beträgt rd. 13.476 T€. Die zweite Hochrechnung geht von rd.
12.206 T€ an Erstattungen aus. Das sind rd. 1.270 T€ weniger als der Planwert.

Erstattungen überörtlicher Träger für Leistungen an unbegleitete minderjährige Ausländer
(umA) sind hierin mit ausschlaggebend. 2020 wurden dafür rd. 6.100 T€ im Haushalt
eingeplant, was rd. 45,3 % der Kostenerstattungen entspricht. Im Vorjahr waren es noch
rd. 50,4 %. Erhaltenen Ersatzleistungen stehen im Aufwand Transferleistungen gegen-
über. Im Jahresabschlusses 2019 wurden zudem Forderungen gegenüber dem Land
Hessen in Höhe von rd. 3.247 T€ bilanziert (Vorjahr: rd. 3.471 T€). Diese Forderungen
haben sich 2019 als Ertrag ausgewirkt, waren zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht
                                           7
als Einzahlung realisiert. Diese Vorgehensweise erschwert die Planung der Erträge sowie
Vorhersagen im laufenden Haushaltsjahr. Die zweite Prognose geht unverändert von
4.000 T€ aus und liegt damit um 2.100 T€ unterhalb des Planwerts. Der wesentliche
Risikofaktor für die Ertragsrealisierung in dieser Ergebniszeile stellen demnach diese Er-
stattungen dar.

Die zweite Prognose der Kostenerstattungen im Bericht Nr. 2/2019 betrug rd.
14.051 T€. Das Jahresergebnis 2019 lag mit rd. 13.309 T€ um rd. 742 T€ darunter.

4.4    Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen
Aktivierte Eigenleistungen entstehen bei der Herstellung von Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens. Es handelt sich bspw. um eigene Planungs- und Vermessungsleis-
tungen für Bauvorhaben. Diese Erträge bilden die Gegenbuchung zum entstandenen
Aufwand.

Der Ansatz im Haushalt 2020 beläuft sich auf 800 T€. Die zweite Einschätzung bleibt
unverändert bei 1.115 T€ und schätzt die Erträge damit um 315 T€ höher ein. Dies
begründet sich u. a. aus den Vorjahreswerten. Der Buchungsstand zum Stichtag beträgt
rd. 30 T€. Der allergrößte Teil an Eigenleistungen wird erst im Rahmen des Jahresab-
schlusses ermittelt und ertragswirksam gebucht.

Im zweiten Bericht des Vorjahres (Nr. 2/2019) lautete die Prognose 900 T€. Das Jah-
resergebnis 2019 erzielte mit rd. 1.120 T€ ein Betrag, der um rd. 220 T€ darüber liegt.

4.5    Steuern, steuerähnliche Erträge, gesetzliche Umlagen
Steuereinnahmen sind 2020 mit insgesamt 116.203 T€ eingeplant. Die zweite Hoch-
rechnung liefert einen Betrag von 102.973 T€. Der Ansatz wird damit um rd. 13.230 T€
unterschritten. Die Ertragsausfälle von mehr als 11 % sind unmittelbar auf die Auswir-
kungen der Corona-Krise zurückzuführen.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist die drittgrößte Einzelertragsposition im
Gesamthaushalt der Stadt Gießen. 37.410 T€ sind geplant. Bei 34.180 T€ liegt die
zweite Prognose. Sie liegt damit um rd. 3.230 T€ unterhalb des veranschlagten Werts.

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist der Planwert 8.630 T€. Die zweite Ein-
schätzung beziffert unverändert 6.000 T€, was den Ansatz um 2.630 T€ unterschreitet.

An Gewerbesteuereinnahmen wurden 48.000 T€ geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt wird
das Aufkommen auf 35.000 T€ eingeschätzt. Dies sind gegenüber dem Planwert Min-
dereinnahmen von 13.000 T€. Rückzahlungen aus Vorjahresabrechnungen, Korrektu-
ren von Vorauszahlungen und beantragte Stundungen können den laufenden Ertrag je-
doch weiter verringern.

Die zweite Prognose des Vorjahrs (Bericht Nr. 2/2019) lautete 110.670 T€. Um rd.
12.502 T€ höher fällt das Jahresergebnis mit rd. 123.172 T€ aus.

                                            8
4.6   Erträge aus Transferleistungen
Transfererträge sind im Haushaltsplan mit rd. 2.990 T€ veranschlagt. Die zweite Ein-
schätzung liegt bei rd. 3.804 T€. Der Ansatz wird demnach um rd. 814 T€ übertroffen.

Die Ausgleichsleistungen aus dem Familienleistungsgesetz spielen innerhalb dieser Posi-
tion eine entscheidende Rolle. Die zweite Prognose liegt bei 2.620 T€, was den Planwert
i. H. v. 1.840 T€ um 780 T€ überseigt.

Beim Unterhaltsvorschuss werden weiterhin rd. 416 T€ prognostiziert, die Höhe des
Planwerts. Zum Stichtag sind rd. 158 T€ verbucht worden, was die Prognose unterstützt.

Die wirtschaftliche Jugendhilfe erhält u. a. Erstattungen von Sozialleistungsträgern und
Kostenbeiträge. Die zweite Hochrechnung sieht die Erträge bei den Hilfen zur Erziehung
auf Höhe des Planwerts von rd. 724 T€. Zum Stichtag vereinnahmt wurden rd. 570 T€.

Die Transfervorhersage des zweiten Berichts (Nr. 2/2019) lag bei 3.437 T€. Der Jah-
resabschluss verzeichnete einen Wert von rd. 3.813 T€, der rd. 376 T€ höher ist.

4.7   Erträge aus Zuweisungen, Zuschüssen, allgemeine Umlagen
Im Haushaltsplan 2020 wurden rd. 83.387 T€ angesetzt. Die zweite Prognose schätzt
die Zuschüsse auf rd. 88.428 T€ ein, was den Ansatz um rd. 5.004 T€ überschreitet.

Wesentlichste Position sind hierbei die Schlüsselzuweisungen. 2020 wurden 65.185 T€
im Haushalt veranschlagt. Die zweite Hochrechnung geht von 70.320 T€ aus, ein Be-
trag, der rd. 5.135 T€ höher als der Ansatz ist.

Beim Unterhaltsvorschuss wird der Planansatz von rd. 1.820 T€ prognostiziert. Darin
enthalten sind Landeszuschüsse in Höhe von zwei Dritteln des Aufwands. Bereits verein-
nahmt sind rd. 724 T€.

Für Leistungen an unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) sind im Haushaltsplan
2020 rd. 750 T€ an Zuschüssen veranschlagt. Die zweite Prognose geht weiterhin von
rd. 550 T€ aus. Dieser Betrag entspricht dem Vorjahresergebnis.

Die Zinsdiensthilfen vom Land im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms gehören auch
hierzu. Prognostiziert wird der Planwert von rd. 961 T€.

Die zweite Vorhersage der Zuschüsse und Zuweisungen im Vorjahr (Bericht Nr. 2/2019)
lag bei rd. 78.542 T€. Mit rd. 80.875 T€ lag das Jahresergebnis rd. 2.333 T€ darüber.

                                           9
4.8   Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
Der Haushaltsplan hat dafür Erträge in Höhe von rd. 7.869 T€ veranschlagt.

Bei der Beurteilung dieser Position gilt zu beachten: Neben den üblichen Erträgen aus
der durchschnittlichen Zuschussauflösung (6.850 T€) sind hier auch erstmals Zuführun-
gen aus dem Sonderposten zum Gebührenausgleich veranschlagt (1.019 T€).

Mit 7.325 T€ werden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten um 475 T€ höher
als der Ansatz eingeschätzt. Dies basiert auf dem Verlauf der Vorjahre. Zu den Sonder-
posten aus der Gebührenausgleichsrücklage ist keine Hochrechnung möglich, so dass
die Vorhersage der Gesamtposition um rd. 544 T€ unter dem Planwert liegt. Sämtliche
Sonderpostenerträge können erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebildet und ver-
bucht werden.

Die zweite Einschätzung des Vorjahrs (Bericht Nr. 2/2019) lag bei rd. 6.800 T€ und
damit um rd. 1.262 T€ hinter dem Jahresergebnis von rd. 8.062 T€. Rd. 190 T€ davon
entfielen auf Zuführungen aus dem Sonderposten zum Gebührenausgleich bei den Ge-
bührenhaushalten Wochenmärkte – BgA und Straßenreinigung. Diese hatten im Jahres-
ergebnis 2019 mit Fehlbeträgen abgeschlossen. Zum Ergebnisausgleich war eine dem-
entsprechende Auflösung vorhandener Sonderposten zum Gebührenausgleich notwen-
dig.

4.9   Sonstige ordentliche Erträge
Rd. 5.300 T€ sind im Haushaltsplan an sonstigen Erträgen angesetzt. Die zweite Prog-
nose des Jahres beziffert diese Ertragsposition auf rd. 5.206 T€ und liegt damit um rd.
94 T€ unter dem Ansatz.

Maßgeblich ist die Konzessionsabgabe der Stadtwerke Gießen. Mit rd. 3.784 T€ wird
der Ansatz von 3.775 T€ um rd. 9 T€ überschritten.

Erstattung von Kapitalertragssteuern auf Dividenden gehören auch zu den sonstigen or-
dentlichen Erträgen. 2020 sind dafür rd. 772 T€ angesetzt. Auch die zweite Prognose
setzt diesen Betrag an.

Viele weitere einzelne Einnahmen bestimmen die sonstigen Erträge. Dazu zählen u. a.
Pachten aus landwirtschaftlichen Flächen und Kleingärten. Bei den Essensgeldern von
Schülerbetreuung und Kindertagesstätten wird der Rückgang auf insgesamt rd. 167 T€
eingeschätzt.

Die zweite Prognose des Vorjahrs (Bericht Nr. 2/2019) lag bei rd. 5.303 T€. Das Jah-
resergebnis verzeichnet mit rd. 9.927 T€ einen Wert, der um rd. 4.624 T€ höher ist.
Darin kamen eine Rückstellungsauflösung und Umsatzsteuererstattungen zum Tragen.

                                          10
4.10 Finanzerträge
Der Haushaltsplan setzt rd. 5.488 T€ an. Die zweite Hochrechnung sieht rd. 5.919 T€
an Finanzerträgen. Damit wird der Planwert um rd. 432 T€ überschritten.

Zinserträge aus Derivaten und Zinsen aus vergebenen Darlehen an öffentliche oder sons-
tige Dritte sind vom andauernden, niedrigen Zinsniveau betroffen. Erstattungszahlungen
sind geringer als veranschlagt. Demgegenüber sind allerdings auch geringere Zinszah-
lungen aufzuwenden. Geplant sind Zinseinnahmen aus Derivaten von rd. 1.040 T€, die
erste Einschätzung geht von rd. 175 T€ aus.

Ausschüttungen der Beteiligungen sind im Haushaltsplan 2020 mit rd. 3.016 T€ veran-
schlagt. Die zweite Hochrechnung beziffert diese Erträge auf rd. 4.250 T€.

Die zweite Einschätzung des Vorjahrs (Bericht Nr. 2/2019) lag bei rd. 4.497 T€ und
damit rd. 136 T€ unter dem Jahresendergebnis von rd. 4.633 T€.

4.11 Außerordentliche Erträge
Der Haushaltsplan enthält 2020 geplante außerordentliche Erträge in Höhe von 1 T€.
Außerordentliche Einnahmen sind nicht verlässlich planbar und hochzurechnen. Sie be-
stehen z. B. aus Verkäufen von Grundstücken und Gebäuden, ausgesonderter Fahrzeuge
sowie aus Baulandumlege- oder Flurbereinigungsverfahren. Periodenfremde Steuerein-
nahmen wie etwa aus Gewerbe- oder Hundesteuer zählen u. a. auch dazu. Die zweite
Prognose auf das Gesamtjahr 2020 beharrt bei 1.000 T€. Dieser Betrag basiert auf
einer vorsichtigen Einschätzung der Ertragsergebnisse der Vorjahre. 2017 bis 2019
wurden hier im Durchschnitt jeweils rd. 1.756 T€ erzielt.

Die zweite Hochrechnung im Vorjahr lag im Bericht Nr. 2/2019 bei 1.100 T€ und
damit um rd. 1.132 T€ unter dem Jahresergebnis i. H. v. rd. 2.232 T€.

                                         11
5 Entwicklung und Hochrechnung Aufwendungen
5.1   Personal-/Versorgungsaufwendungen
Mit etwa 30 % stellen die Personal- und Versorgungsaufwendungen, wie auch in den
letzten Jahren, mit Abstand den größten Posten innerhalb der ordentlichen Aufwendun-
gen dar. Im Haushalt 2020 sind Personalaufwendungen mit rd. 64,6 Mio. € und Ver-
sorgungsaufwendungen mit rd. 10,6 Mio. € veranschlagt.

Im Monat Februar wurde die im Schnitt 3,2-prozentige Besoldungserhöhung für die Be-
amten der Stadt Gießen ergebniswirksam. Eine 1,06-prozentige Tariferhöhung für die
Angestellten fand im Monat März statt.

Die im Haushaltsplan 2020 genehmigten neuen Stellen und die Stellen, die zurzeit offen
sind, sollen nicht wie geplant zum 01.08.2020 sondern erst zum 01.11.2020 besetzt
werden.

Laut aktueller Einschätzung wird der Planansatz am Jahresende um etwa 0,5 Mio. €
überschritten und die Personal- und Versorgungsaufwendungen erreichen den Wert von
75,7 Mio. €.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen erreichten 2019 72,3 Mio. €. Die Prog-
nose Nr. 2/2019 betrug rd. 69,7 Mio. € und lag damit um etwa 2,6 Mio. € unter dem
Jahresergebnis. Die Abweichung des Ist- und Prognosewertes bei dieser Ergebnisposition
resultiert hauptsächlich aus der Verbuchung der Personalrückstellungen im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten, die im Verlauf des Jahres nur sehr schwer zu schätzen sind. Es
handelt sich hierbei um die Urlaubs-, Überstunden-, Pensions- und Beihilferückstellungen.
Im vergangenen Jahr betrugen die Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 0,5 Mio. €
und die Pensions- und Beihilferückstellungen 2,6 Mio. €. Das Anwachsen dieser Rück-
stellungen resultiert hauptsächlich aus der Ausweitung des Personalbestandes.

5.2   Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Für diese Ergebnisposition sind im Haushalt 2020 rd. 36,3 Mio. € vorgesehen. Die
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, die seit einigen Jahren etwa 12 – 14 %
der ordentlichen Aufwendungen ausmachen, bestehen aus zahlreichen Einzelpositionen,
die sich über den gesamten Haushalt aufgliedern. Bestimmend sind allerdings Aufwen-
dungen für Energie, diverse Instandhaltungsmaßnahmen für Gebäude, Straßen, Grün-
und Parkanlagen, Reinigung, Aufwendungen für IT und Schulen sowie Fahrzeugunter-
haltung.

Laut dieser Prognose werden die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um etwa
2,1 Mio. € höher ausfallen als im Jahr zuvor. Der Planansatz wird allerdings um rd. 2,3
Mio. € unterschritten.

                                           12
Es ist damit zu rechnen, dass die Planansätze in folgenden Bereichen unterschritten wer-
den: Fernwärme, Strom, Kfz-handwerkliche Leistungen, Aufgabenerfüllung des Ord-
nungsamtes insbesondere Ausländerbehörde, im Bereich des Schulverwaltungsamtes
und des Stadtplanungsamtes sowie der Straßenreinigung und des Winterdienstes.

Eine Budgetüberschreitung um etwa 0,2 Mio. €, wird u. a. im Bereich der Förderung
freier Träger von Betreuungseinrichtungen prognostiziert.

Im Bereich „Betrieb und Unterhaltung der Verkehrstechnik“ wurde der Planansatz 2020
im Vergleich zu den Ausgaben des Jahres 2019 deutlich erhöht (von 0,8 Mio. € auf 2,4
Mio. €). In den folgenden Kostenträgern wurde ebenfalls eine Ausgabensteigerung im
Vergleich zum Vorjahr beabsichtigt: „Büro Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda“, „Mu-
seum“, „Betrieb von öffentlichen Büchereien“, „Kulturpflege“ und „Betrieb und Unterhal-
tung von Grün-, Park- und Freizeitanlagen“.

Ein Rückgang des Aufwandes im Vergleich zum Vorjahr wird im Bereich Hausmüllent-
sorgung und Gebäudeunterhaltung erwartet.

Wegen der Vielzahl der Posten aus unterschiedlichen Bereichen ist die Hochrechnung
der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen besonders schwierig. Obwohl die
Ereignisse, die durch entsprechende Buchungen dokumentiert werden und die künftige
Entwicklung genau analysiert sind, können die Abweichungen der prognostizierten und
der tatsächlichen Werte nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Die Hochrechnung dieser Ergebnisposition wird durch die Corona-Krise und damit ver-
bundenen Unsicherheiten der wirtschaftlichen und sozialen Geschehnisse deutlich er-
schwert. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung ist noch unsicher, in welcher Höhe zusätz-
liche Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aufgrund der Corona-Krise entstehen
werden und anderseits ob die Stadt von der Senkung der Umsatzsteuer profitieren wird.

Die zweite Prognose 2019 lag bei 31,5 Mio. €. Dieser Wert wurde am Ende des Jahres
um 0,4 Mio. € korrigiert und betrug letztendlich 31,9 Mio. €.

5.3    Abschreibungen
Für Abschreibungen sind im Haushalt 2020 rd. 17,2 Mio. € veranschlagt.

Um die Höhe der Abschreibungen zu schätzen, werden die AfA-Verläufe und das Inves-
titionsvolumen aus den vergangenen Jahren analysiert. Die auf dieser Basis erstellte Prog-
nose kommt zu dem Ergebnis, dass der Planwert um 0,7 Mio. € überschritten wird und
die Abschreibungen am Jahresende 17,9 Mio. € betragen werden.

Die Abschreibungen stellen die Wertverluste der Vermögensgegenstände dar, die haupt-
sächlich durch regelmäßige Nutzung und Alterung entstehen. Wie hoch die Minderun-
gen von Vermögenswerten am Jahresende sind, hängt letztendlich von mehreren Fakto-
ren ab. Frühere als geplante Fertigstellung der Anlagen im Bau und/oder die unvorher-
gesehenen Vermögensabgänge (Verkäufe, Verschrottungen) können die Abschreibung

                                           13
sehr stark beeinflussen. Darüber hinaus sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten die
Forderungen nach ihrer Werthaltigkeit zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Häufige
Gründe für Forderungsabschreibungen sind Insolvenzen, Zahlungsunwilligkeit von Kun-
den etc. Über die Höhe der Wertberechtigungen kann zurzeit keine genaue Aussage
gemacht werden.

Die Prognose 2/2019 lag bei 16,9 Mio. €. Am Jahresende wurde dieser Betrag um
0,5 Mio. € überschritten.

5.4   Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, besondere Finanz-
      zuwendungen
Etwa 22 % der ordentlichen Aufwendungen bilden die Aufwendungen für Zuweisungen
und Zuschüsse. Der Planansatz hierfür beträgt rd. 52,9 Mio. € und wird laut aktueller
Prognose am Jahresende um 1,0 Mio. € überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr bedeu-
tet dies ein Anstieg der Aufwendungen um 10,9 %.

An dieser Stelle sind überwiegend Zuschüsse an die städtischen Beteiligungen, Zahlun-
gen an den Landkreis Gießen wegen Abfallbeseitigung, Betriebskostenzuschüsse an
freie Träger, Gastschulbeiträge, Zuschüsse an die Gießen@Schule gGmbH und Zu-
schüsse an Sportvereine zu verbuchen.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird ein eingeschränkter Betrieb der städtischen Betei-
ligungen von einem halben Jahr angenommen. Der Ausfall von Eintrittsgelder und ande-
ren eigenen Einnahmen bei dem Stadttheater, der SHG und der Gießen Marketing
GmbH wird voraussichtlich durch die Stadt Gießen kompensiert. Folge dessen werden
die städtischen Aufwendungen gegenüber dem Planansatz um 1,1 Mio. € steigen und
erreichen ein Betrag von 15,2 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies ein An-
stieg um 1,7 Mio. €.

Im Vergleich zum Vorjahr steigen deutlich, um etwa 1,3 Mio. €, die Ausgaben für För-
derung der freien Träger von Betreuungseinrichtungen. Ursachen dafür sind u. a. tarif-
bedingte Steigerung der Personalkosten, die Inbetriebnahme von neuen Kitas sowie die
Einrichtung weiterer Betreuungsplätze bzw. Gruppen zur Sicherung des Rechtsanspruchs
auf ein Kita-Platz in bestehenden Einrichtungen. Der gesetzlich vorgeschriebene Ausbau
der U3 Betreuung wurde in dem Mehraufwand ebenfalls berücksichtigt. Es wird prog-
nostiziert, dass die Ausgaben hierfür am Jahresende 22,9 Mio. € betragen werden.

Um etwa 0,3 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben im Kostenträger
„Abrechnung Kindertagespflegeleistungen“. Aufgrund der Betreuungsplatzgarantie ist
mit steigendem Bedarf an qualifizierten Pflegepersonal zu rechnen. Ausgaben hierfür
werden in diesem Jahr voraussichtlich 1,0 Mio. € betragen.

Mit einem Ausgabenanstieg von 0,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr und von 0,5 Mio. €
im Vergleich zum Planansatz ist im Kostenträger „Förderung freier Träger“ zu rechnen.
Ursache dafür sind kontinuierlich steigende Personalkosten.

                                         14
Um ca. 0,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben im Kostenträger
„Soziale Stadterneuerung“ und erreichen am Jahresende 1,0 Mio. €. Wie schon im
letzten Jahr werden hier die Zuschüsse an den Nordstadtverein und CVJM/Nordpol
bezahlt und folgende Programme realisiert: „Soziale Stadt - Nördliche Weststadt“, „So-
ziale Stadt - Flussstraßenviertel“, „Soziale Stadt - Eulenkopf“ ", „Gemeinwesenarbeit“
und BIWAQ.

Etwa 3,3 Mio. € erreichen die Ausgaben im Bereich des Schulverwaltungsamtes. Der
Planansatz von 3,7 Mio. € wird voraussichtlich um 0,4 Mio. € unterschritten. Nur für
die Schülerbetreuung in Ganztagsschulen werden Ausgaben in Höhe von 1,7 Mio. €
eingeplant. Der Ansatz wird allerdings nicht ausgeschöpft (0,2 Mio. € weniger Ausga-
ben). Es handelt sich hierbei um Zuschüsse an die städtische Gießen@Schule gGmbH
zur pädagogischen Mitarbeit im Ganztagsprogramm sowie für Küchen- und Bibliotheks-
kräfte. Aus diesem Budget werden ebenfalls Beihilfen an Schüler für Klassenfahrten, Zu-
schüsse zu Gedenkstättenfahrten und Schüleraustausch gezahlt.

Beginnend in dem Jahr 2020 beabsichtigt die Stadt Gießen Teilbereiche der Eingliede-
rungshilfe (HAG SGB IX) für Kinder und Jugendliche zu übernehmen. Da der gesetzlich
vorgesehene Übergangszeitpunkt zum 01.01.2020 nicht umsetzbar ist, soll der Land-
kreis diese Leistung weiter ausführen. Die dafür notwendigen Personalaufwendungen
des Landkreises in Höhe von 0,4 Mio. € werden durch die Stadt erstattet.

Die Prognose Nr. 2/2019 lag bei 48,2 Mio. € und damit um 0,4 Mio. € unter dem Ist-
Betrag im Jahresabschluss.

5.5   Steueraufwendungen, gesetzliche Umlageverpflichtungen
Für diese Ergebnisposition sind im Haushaltsjahr 2020 Aufwendungen in Höhe von rd.
40,1 Mio. € vorgesehen. Mit dem Anteil von ca. 16 % gehören die Steueraufwendun-
gen und Umlageverpflichtungen zu den drei größten Posten der ordentlichen Aufwen-
dungen. Die wichtigsten Bestandteile sind die Kreisumlage sowie die Gewerbesteuerum-
lage. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Planansatz um etwa 1,2 Mio. € unter-
schritten wird.

Die mit rd. 33,4 Mio. € budgetierte Kreisumlage wird voraussichtlich am Jahresende
den Betrag von 33,6 Mio. € erreichen.

Die Gewerbesteuerumlage ist auf die Gewerbesteuererträge zu zahlen und hängt damit
direkt mit der Ertragsposition zusammen. Da aufgrund der finanziellen Auswirkungen
der Corona-Krise ein Rückgang der Gewerbesteuer erwartet wird, wird ebenfalls die
Gewerbesteuerumlage zurückgehen. Unter Verwendung der erwarteten Erträge ist damit
zu rechnen, dass der mit 6,7 Mio. € veranschlagte Haushaltsansatz um 1,4 Mio. € un-
terschritten wird.

Der in dem zweiten Bericht 2019 prognostizierte Wert betrug 42,0 Mio. € und lag
damit um rd. 0,5 Mio. € über dem Betrag im Jahresabschluss.

                                          15
5.6   Transferaufwendungen
Der Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ist in den letz-
ten Jahren stark rückläufig und beträgt laut aktueller Prognose 8 % (im Jahr 2015 waren
es noch 19 %). Im Haushalt 2020 wurden mehr Mittel eingestellt als im Vorjahr ausge-
geben wurden. Laut derzeitiger Prognose werden von geplanten 20 Mio. € etwa 19
Mio. € benötigt.

Die Transferaufwendungen entstehen hauptsächlich aufgrund der Leistungen aus dem
Teilhaushalt 6 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ in den Kostenträgern „Leistungen
gem. §§ 13, 19, 20 27-35a SGB VIII“ und „Leist. unbegl. (minderj.) Ausländer §§
34,41,42 SGB VIII“, für die 17,1 Mio. € in diesem Jahr eingeplant wurden. Die vo-
rübergehende Schließung der Grenzen hat als Folge, dass die tatsächliche Aufnahme-
zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer im Vergleich zum Kalkulationszeitraum
zurückgegangen ist. Der Planansatz hierfür wurde um 2,5 Mio. € nach unten korrigiert
und auf 3,5 Mio. € beziffert. Voraussichtlich um 1,6 Mio. € steigen dagegen die Aus-
gaben im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Laut aktueller Prognose werden die
Aufwendungen hierfür in diesem Jahr 12,5 Mio. € betragen.

2,9 Mio. € wurden für Unterhaltsvorschussleistungen vorgesehen (Teilhaushalt 5). Laut
der neuesten Prognose wird der Planansatz am Jahresende ausgeschöpft. Ursächlich für
den Anstieg sind erwartete höhere Fallzahlen in diesem Bereich.

Die zweite Prognose 2019 lag bei 20,6 Mio. € und damit um 2,4 Mio. € über dem
Wert im Jahresabschluss.

5.7   Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen wurden mit rd. 1,2 Mio. € budgetiert. Es wird er-
wartet, entgegen der letzten Prognose, dass der Planansatz nahezu vollständig benötig
wird.

Hauptposten dieser Position sind die Kapitalertrags-, Umsatz-, Kfz- und die Grundsteuer,
die die Stadt Gießen als Steuerschuldnerin selbst zahlen muss. Die geplanten und die
tatsächlichen Aufwendungen ließen sich gut beziffern und blieben die letzten Jahre kon-
stant (auf einem Niveau von etwa 1,2 Mio. €).

In der ersten Prognose 2020 ging man sicherheitshalber von einem Rückgang der ge-
planten Dividenden von den städtischen Beteiligungen aus. Laut aktueller Prognose rech-
net man mit der Zahlung der Dividenden. Folglich ist die Kapitalertragssteuer zu entrich-
ten.

In 2019 lag die Prognose Nr. 2 bei 0,8 Mio. € und hat den Wert im Jahresabschluss
um 0,5 Mio. € unterschritten.

                                           16
5.8   Zinsaufwendungen
Für Zinsaufwendungen wurden im Haushaltsjahr 2020 rd. 9,5 Mio. € eingeplant. Laut
aktueller Prognose kann der Ansatz um rd. 1,7 Mio. € reduziert werden. Diese Entwick-
lung steht im Zusammenhang mit dem weiterhin niedrigen Zinsniveau auf dem Kapital-
markt für Investitionskredite. Aufgrund guter Liquiditätslage benötigt Stadt Gießen keine
Kreditneuaufnahmen und muss daher auch keine Zinsen auf diese Kredite zahlen.

Im letzten Jahr betrugen die Zinsaufwendungen 7,5 Mio. €. Der Wert der zweiten Prog-
nose 2019 lag um etwa 1,1 Mio. € über dem Wert im Jahresabschluss.

5.9   Außerordentliche Aufwendungen
Laut aktueller Prognose erreichen die außerordentlichen Aufwendungen am Ende dieses
Jahres 0,25 Mio. €.

Unter außerordentlichen Aufwendungen werden nach § 277 Abs. 4 HGB solche zusam-
mengefasst, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entstehen und einmalig
sind oder unregelmäßig anfallen. In der Regel handelt es sich hierbei um Verluste aus
nicht betriebstypischen Geschäften, Aufwendungen infolge Unfällen oder Naturkatastro-
phen, Aufwendungen aus Übergangsvorschriften oder Diebstahl. Da sie nach ihrer Art
und Umfang „unüblich“ sind, werden sie auch nicht geplant.

Unter dieser Ergebnisposition werden bei der Stadt Gießen hauptsächlich die außeror-
dentlichen Einbußen verbucht, die beim Grundstücksverkauf unter Buchwert entstehen.
Auch die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sach- oder Finanzanlagen werden an
dieser Stelle erfasst.

Im letzten Jahr erreichten die außerordentlichen Aufwendungen 4,5 Mio. €. Die Prog-
nose Nr. 2/2019 verfehlte das Ergebnis um 3,7 Mio. €, weil ein außerordentlicher
Buchverlust von etwa 3,7 Mio. €, der aus Grundstücksverkäufen resultierte, noch nicht
in der Vorausschau berücksichtigt wurde.

                                           17
6 Entwicklung besondere Ein-/Auszahlungen
6.1   Investitionskredite
Die folgende Darstellung erfolgt ohne die Berücksichtigung von Umschuldungen.

Im HH 2020 sind Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten in Höhe von rd.
21,9 Mio. € enthalten. Außerdem steht noch ein Restbetrag von Kreditermächtigungen
aus Vorjahren in Höhe von rd. 20,6 Mio. € zur Verfügung. Ein Betrag von Kreditermäch-
tigungen aus dem Jahr 2018 in Höhe von rd. 9,3 Mio. € war nach Genehmigung des
Haushalts 2020 verfallen. Nach bereits im laufenden Jahr 2020 erfolgten Kreditaufnah-
men stehen zum Berichtszeitpunkt insgesamt noch rd. 42,2 Mio. € für Kreditaufnahmen
zur Verfügung.

Bislang wurden Kredite in Höhe von 220 T€ aus dem Kommunalinvestitionsprogramm
KIP I und 60 T€ aus dem Kommunalinvestitionsprogramm KIP II aufgenommen. Geplant
sind noch Kreditaufnahmen in Höhe von 3,4 Mio. € aus KIP I, 3,9 Mio. € aus KIP II, 2,0
Mio. € aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. C, 800 T€ aus der Schulbaupauschale
sowie 10,0 Mio. € vom Kapitalmarkt. Kreditermächtigungen werden somit nach derzei-
tiger Planung im Umfang von rd. 20,429 Mio. € im Gesamtjahr 2020 in Anspruch
genommen.

Tilgungen wurden bis zum Berichtszeitpunkt in Höhe von rd. 6,2 Mio. € geleistet. Wei-
tere planmäßige Tilgungen sind im Umfang von rd. 7,3 Mio. € vorgesehen. Wenn dieser
Verlauf eingehalten werden kann, würde eine Verschuldung in Höhe von rd. 6,9 Mio. €
im Jahr 2020 entstehen. Dann würde sich der Schuldenstand zum 31.12.2020 auf rd.
156,2 Mio. € (31.12.2019 rd. 149,3 Mio. €) erhöhen.

Es bestehen dann noch Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten von rd.
22,0 Mio. €, die zur Finanzierung der bestehenden Haushaltsausgabereste benötigt
werden und damit die Kreditaufnahmen der künftigen Jahre belasten. Mit der Bekannt-
machung der Haushaltssatzung 2021 werden nach derzeitigem Stand Kreditermächti-
gungen in Höhe von rd. 8,3 Mio. € verfallen, da eine Inanspruchnahme vor dem gem.
§ 103 Abs. 3 HGO bestimmten Termin nicht möglich wird.

Die Höhe des drohenden Verfalls von Kreditermächtigungen kann zu Refinanzierungs-
problemen führen, wenn die aus den Haushaltsausgaberesten resultierenden Ausgabeer-
mächtigungen in der Zukunft vollständig in Anspruch genommen werden und keine an-
derweitige Liquidität zur Verfügung steht.

6.2   Liquiditätskredite/Liquiditätsreserve
In der Haushaltssatzung 2020 wurde der Höchstbetrag der Liquiditätskredite (vormals
Kassenkredite) von 25 Mio. € (2019) auf 22,5 Mio. € reduziert.

Per 15.06.2020 mussten keine Liquiditätskredite aufgenommen werden. Der Bestand an
liquiden Mitteln betrug rd. 14,77 Mio. €. Hinzu traten Geldanlagen von 30 Mio. € in
unterschiedlichen Laufzeiten, die die Liquidität der Stadt verstärkten. Diese Geldanlagen

                                           18
wurden allerdings aus Sicherheitsgründen teilweise gekündigt und werden nun ab Ende
Juni 2020 zur Stärkung der Liquidität eingesetzt.

Nach der aktuellen Liquiditätsplanung kann nicht ausgeschlossen werden, dass im 2.
Halbjahr 2020 Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden müssen. Allerdings
kann nach der Aktualisierung der Prognosen davon ausgegangen werden, dass der
Höchstbetrag der Liquiditätskredite im laufenden Haushaltsjahr ausreichend ist.

Nach § 106 HGO soll die Stadt eine Liquiditätsreserve aufbauen. Zur Sicherstellung der
stetigen Zahlungsfähigkeit soll sich der geplante Bestand an flüssigen Mitteln ohne Liqui-
ditätskreditmittel in der Regel auf mindestens 2 Prozent der Summe der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr
vorangehenden Jahre belaufen.

Für die entsprechende Berechnung wurden die tatsächlichen Auszahlungen aus laufen-
der Verwaltungstätigkeit der Jahre 2017 und 2018 sowie der Planansatz des Haushalts-
jahres 2019 herangezogen. Es errechnet sich eine Liquiditätsreserve für die Stadt Gie-
ßen in Höhe von rd. 4,32 Mio. €. Zum Berichtszeitpunkt hielt die Stadt Gießen diese
Liquiditätsreserve vor. Auf der Grundlage der Liquiditätsplanung für das Jahr 2020 kann
aber nicht gesichert davon ausgegangen werden, dass die Liquiditätsreserve im Jahr
2020 stets vorgehalten werden wird.

Über die Liquiditätsreserve hinaus ist derzeit weitere Liquidität vorhanden. Auf der
Grundlage der beschlossenen Anlagerichtlinien kann diese Liquidität für Geldanlagen
verwendet werden. Aktuell sind Geldanlagen allerdings nur in einem kurzfristigen Anla-
gezeitraum möglich. Bei der aktuellen Geldmarktsituation ist die Realisierung von positi-
ven Zinsen umso schwieriger, je kürzer die Anlagezeiträume sind. Alle Geldanlagen im
Bestand wurden vor Beginn der Corona-Krise (März 2020) abgeschlossen.

Folgende Geldanlagen wurden seit der letzten Berichterstattung getätigt:

 Abschlussdatum     Anlagebetrag, €   Zinssatz        Laufzeit/Dauer     Datum
                                                                         Laufzeitende
 Keine Abschlüsse

                                                 19
6.3     Kreditaufnahmen
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2017 ist über die
Aufnahme von Krediten und Liquiditätskrediten regelmäßig zu berichten.

In der nachfolgenden Tabelle sind die getätigten Kreditaufnahmen in der Zeit vom
30.04.2020 bis 15.06.2020 mit den jeweiligen Konditionen und Laufzeiten dargestellt.
Die Kreditaufnahmen erfolgten ausschließlich bei inländischen Landes-, Förder- oder Pri-
vatbanken.

Kreditart                  Kreditbetrag   Aufnahme-    Zinsfest-    Zinssatz   Laufzeit
Verwendungszweck           EUR            datum        schreibung    p. a.
Investitionskredite
KIP I                      150.000,00     15.05.2020   15.05.2030   0,296 %    30 Jahre

Liquiditätskredite
Keine/entfällt

6.4     Auszahlungen für Investitionen
Der Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2020 sieht ein Volumen von rd. 102,8 Mio. €
vor. Die Auszahlungsquote beträgt derzeit rd. 14,7 %. Zum Stichtag (15.06.2020) wur-
den rd. 15,1 Mio. € verausgabt.

Die Höhe der reservierten Mittel liegt derzeit bei rd. 27,8 Mio. €. Das verfügbare Volu-
men an Investitionen beträgt noch rd. 59,9 Mio. €. Die Quote der Inanspruchnahme
verfügbarer Haushaltsmittel beträgt zum o. g. Berichtszeitpunkt rd. 41,8 %.

Der Stand der Investitionsmaßnahmen zum Stichtag befindet sich in einer Tabelle im
Anhang. Darin sind die Bilanz-Zugangs-Buchungen des aktuellen Haushaltsjahres 2020
dargestellt. Abweichungen zu den tatsächlichen Auszahlungen im laufenden Haushalt
aufgrund von Periodenabgrenzungen zum Vorjahr 2019 sind möglich.

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Bericht Grafiken zur Finanzlage          1/1

 Grafiken zur Finanzlage

EKOM21\epredkie                   22.06.2020
Übersicht_Investitionen_2020                                                                                                                                                                                                        1/10

                                                                                                   Ist kumuliert bis                                                     Ist kumuliert bis
                                                               HHPlan gesamt       Reserviert
                                                                                                        Stichtag                                                              Stichtag
                                                                                                                                        Aufwendungen + HHPlan gesamt
                                                                   2020               2020           15.06.2020        Verfügbar in EUR Reservierungen in                  15.06.2020        Verfügbar         Erträge in %
                                                                                                                                         % vom HHPlan
                                                               Bilanz Zugang      Bilanz Zugang    Bilanz Zugang                                        Bilanz Abgang    Bilanz Abgang

092020001 Soziale Stadt Rotklinkersiedlung                            750.000                                                  750.000                         525.000                            525.000
Amt 09                                                                750.000                                                  750.000                         525.000                            525.000
102009001 Erwerb von bewegl. Sachen Gesamtverwaltung                   51.185                                25.670             25.515        50,15 %                                    2                -2
102009002 Erwerb von bewegl. Sachen Stadtbibliothek                       3.747                                                  3.747
102009003 Erwerb von bewegl. Sachen Fuhrpark                              2.000                                                  2.000
102010001 Reinigungsmaschinen                                          29.897                                13.375             16.522        44,74 %
102016001 Versorgungsrücklage                                         254.099                                                  254.099
Amt 10                                                                340.928                                39.045            301.884        11,45 %                                    2                -2
162009001 Erwerb von Hard- und Software - Amt für IT                  574.824            455.388             86.383             33.053        94,25 %                                   89               -89
162009002 Ausbau Telekommunikation - Amt für IT                        48.659             12.500              6.956             29.203        39,99 %                                    1                -1
162009003 Ausbau Netze - Amt für IT                                    79.302             71.007                                 8.295        89,54 %                                    3                -3
162020303 Ausbau WLAN HK                                               25.000                                                   25.000                          22.500                             22.500
Amt 16                                                                727.785            538.896             93.339             95.551        86,87 %           22.500                  93         22.407              0,41 %
172010001 Erwerb v. bewegl. Sachen Wifö                                   4.270                               3.570               700         83,61 %
Amt 17                                                                    4.270                               3.570               700         83,61 %
202009001 Allgemeine Investitionspauschale                                                                                                                     399.000                            399.000
202010001 Investitionszuschuss SHG                                    475.210                                55.195            420.015        11,62 %
202010002 Darlehen Wohnungsbau u.a.                                 2.287.200                               176.000          2.111.200         7,70 %
202010003 Fehlbelegungsabgabe                                         260.800                                75.180            185.620        28,83 %          170.000                            170.000
202012001 Ankauf Gesellschafteranteile                                 19.630                                                   19.630
202020001 Sanierung/Umbau Kongresshalle                             1.000.000                                52.602            947.398         5,26 %
202020301 Inv.zusch. Andienung z. Bühne u. Küche Kongr. HK            919.839                                20.957            898.882         2,28 %          900.000                            900.000
202020302 Inv.zusch. Probsteigebäude Schiffenb. HK                    750.000                                13.304            736.696         1,77 %          675.000                            675.000
Amt 20                                                              5.712.679                               393.238          5.319.441         6,88 %        2.144.000                          2.144.000
232009001 Erwerb v. Grund- stück Naturschutz & Landschaft.             25.500                                                   25.500
232009004 Erwerb von Grundstücken Gemeindestraßen                      60.000                                                   60.000
232009005 Erwerb von Grundstücken Landesstraßen                        50.000                                                   50.000
232009006 Erwerb v. Grund- stück Wasserläufe, Wasserbau                15.739                                 2.155             13.584        13,69 %
232009009 Erwerb von bewegl. techn. Geräten Forstw. Untern.               5.948                                                  5.948
232009010 Erwerb von Grundstücken allgemein                         5.839.275                             4.008.380          1.830.895        68,65 %        3.500.000                          3.500.000
232009012 Erwerb von bewegl. Sachen Bebaute u. unbeb. Grund.           10.000                                                   10.000
232009013 Sanierung gewerbl. genutzter Räume                              4.000                                                  4.000
232015002 Grunderwerb für wasserwirtschaftl. Zwecke                    30.000                                                   30.000
Amt 23                                                              6.040.463                             4.010.535          2.029.928        66,40 %        3.500.000                          3.500.000
322009003 Kraftfahrzeuge Ordnungsamt                                       422                                                    422

EKOM21\epredkie                                                                                                                                                                                                               15.06.2020
Übersicht_Investitionen_2020                                                                                                                                                                                                              2/10

                                                                                                     Ist kumuliert bis                                                         Ist kumuliert bis
                                                              HHPlan gesamt       Reserviert
                                                                                                          Stichtag                                            HHPlan gesamt         Stichtag
                                                                                                                                          Aufwendungen +
                                                                  2020               2020              15.06.2020        Verfügbar in EUR Reservierungen in                      15.06.2020        Verfügbar         Erträge in %
                                                                                                                                           % vom HHPlan
                                                              Bilanz Zugang      Bilanz Zugang       Bilanz Zugang                                            Bilanz Abgang    Bilanz Abgang

322009004 Ausstattung der Ordnungspolizei                             20.107                                                       20.107
322016001 Beschaff.Geschwindigk.messung/Statistik                    200.738                                                      200.738
322017001 Videoüberwachungsanlage                                     43.742                                                       43.742
322017002 Digitaler Betriebsfunk                                     205.662                                                      205.662
322018001 Bau von Verkehrszeichen Gemeindestraßen                     22.000                                                       22.000
322018002 Verkehrssignalanlagen Gemeindestraßen                       64.261                                                       64.261
322018003 Verkehrszeichen Kreisstraßen                                   4.800                                                      4.800
322018004 Verkehrssignalanlagen Kreisstraßen                          10.000                                                       10.000
322018005 Verkehrszeichen Landesstraßen                               50.000                                                       50.000
322018006 Verkehrssignalanlagen Landesstraßen                        125.738                5.269              56.791              63.677          49,36 %
322018007 Parkuhren/Verkehrszeichen                                  155.819             16.105                 9.379             130.335          16,36 %
322018008 Parkleitsystem                                              49.472             11.230                 8.333              29.908          39,54 %
322018009 Verkehrssignalanlagen Bundesstraßen                            5.000                                                      5.000
322018010 Verkehrsrechner                                            122.339                                   11.754             110.585           9,61 %
322019001 Neubau städtisches Datennetz                               192.741             96.575                50.775              45.390          76,45 %
322020001 Förderung der E-Mobilität                                   75.000                                                       75.000
322020301 Einr. Fahrstraßensteuerung Feuerwehr HK                    550.000                                                      550.000                            495.000                            495.000
Amt 32                                                             1.897.840            129.180               137.032           1.631.628          14,03 %           495.000                            495.000
372009001 Technische Um- rüstung Digitalfunk Feuerwehren              75.000                                                       75.000
372009002 Erwerb v. techn. Geräten d. Berufsfeuerwehr                775.432            100.518                10.838             664.077          14,36 %            50.400                             50.400
372009003 Erwerb v. techn. Geräten der FFW                           618.856            537.817                44.558              36.481          94,11 %            89.600                             89.600
372009005 Verkaufserlöse Feuerwehren                                                                                                                                   2.500               2.150               350         86,00 %
372010001 Hydranten                                                   10.000                                                       10.000
372016001 Fernmeldebetriebsstelle                                        5.800                                                      5.800
372020301 Brandschutzkleidung BF, FF HK                              200.000                    67             11.513             188.421           5,79 %           180.000                            180.000
Amt 37                                                             1.685.088            638.402                66.908             979.779          41,86 %           322.500               2.150        320.350              0,67 %
392009001 Herstellung von Grundwassermessstellen                         4.100                                                      4.100
392009002 Zuschuß privater Umweltschutzmaßnahmen                         6.200                                                      6.200
392009005 Investitionen Naturschutz                                   10.200                                                       10.200
Amt 39                                                                20.500                                                       20.500
402009002 Erwerb von bewegl. Sachen Grundschulen                      85.310                   299             20.208              64.803          24,04 %                                    10               -10
402009003 Erwerb von bewegl. Sachen Kom. Haupt- u. Realsch.              9.953                                  4.608               5.345          46,30 %
402009004 Erwerb von bewegl. Sachen Gymnasien                        157.128                1.071              24.942             131.116          16,56 %
402009005 Erwerb von bewegl. Sachen Berufl. Schulzentren             249.772                9.596              12.243             227.933           8,74 %                                     7                -7
402009006 Erwerb von bewegl. Sachen Sonderschulen                     42.193                                    5.198              36.995          12,32 %                                     4                -4

EKOM21\epredkie                                                                                                                                                                                                                     15.06.2020
Übersicht_Investitionen_2020                                                                                                                                                                                                              3/10

                                                                                                      Ist kumuliert bis                                                         Ist kumuliert bis
                                                               HHPlan gesamt       Reserviert
                                                                                                           Stichtag                                            HHPlan gesamt         Stichtag
                                                                                                                                           Aufwendungen +
                                                                   2020               2020              15.06.2020        Verfügbar in EUR Reservierungen in                      15.06.2020        Verfügbar        Erträge in %
                                                                                                                                            % vom HHPlan
                                                               Bilanz Zugang      Bilanz Zugang       Bilanz Zugang                                            Bilanz Abgang    Bilanz Abgang

402009007 Erwerb von bewegl. Sachen Gesamtschulen                     131.164                   741             18.356             112.067          14,56 %                                     7               -7
402009009 Hard- u Software/ Netzwerkeinr. sonst. schul. Auf.          124.219                                                      124.219
402009010 Schule @ Zukunft sonst. schulische Aufgaben                 252.702             12.627                19.035             221.040          12,53 %            61.500                             61.500
402009011 Ausstattung v. Haupt- u. Realschulzweigen                       6.446                                  5.425               1.021          84,16 %
402009013 Erwerb von Instrumenten u.ä. Musikschule                     14.069                                      757              13.313           5,38 %
402009014 Schulbaupauschale                                                                                                                                         1.067.000                          1.067.000
402019001 Erwerb von bewegl. Sachen Schulen allgemein                 185.102                                   77.939             107.163          42,11 %
402020401 Digitalpakt Netzinfrastruktur Berufliche Schulen            300.000                3.516                                 296.484           1,17 %           225.000                            225.000
402020402 Digitalpakt Netzinfrastruktur weiterführ. Schulen           600.000                                   65.054             534.946          10,84 %           450.000                            450.000
402020403 Digitalpakt Netzinfrastruktur Grund-uFörderschulen          100.000                                                      100.000                             75.000                             75.000
402020404 Digitalpakt Hard-/Software/sonst. schul. Aufgaben         1.000.000                                  110.081             889.919          11,01 %           750.000                            750.000
Amt 40                                                              3.258.059             27.851               363.845           2.866.364          12,02 %         2.628.500                  28      2.628.472             0,00 %
412009001 Inventar und Sammlungen Museen, Samml. u. Auss.             109.434                                    5.162             104.272           4,72 %
412009002 Sammlung und Inventar: Kunsthalle, Kulturamt                    1.000                                                      1.000
Amt 41                                                                110.434                                    5.162             105.272           4,67 %
432009001 Erwerb von bewegl. Sachen VHS                                   5.000                                                      5.000
432009002 Erwerb v. Hard- u. Software f. VHS-Kurse                        1.000                                                      1.000
Amt 43                                                                    6.000                                                      6.000
502016001 Investitionsprogr. Soziales Wohnen                        1.624.334                                                    1.624.334
Amt 50                                                              1.624.334                                                    1.624.334
512009004 Erwerb von bewegl. Sachen städt. Kindergärten                65.000                                    1.273              63.727           1,96 %
512009005 Erwerb von bewegl. Sachen Verwalt. d. Jugendhilfe            14.864                                      800              14.064           5,38 %
512009006 Inv. Zuschüsse Kita sonst. Träger U3                        646.500                                                      646.500
512009007 Inv. Zuschüsse Kita sonst. Träger - Schülerbetr.                 100                                                        100
512009008 Inv. Zuschüsse Kita sonst. Träger - Kita´s                  670.000                1.188                                 668.812           0,18 %
Amt 51                                                              1.396.464                1.188               2.073           1.393.203           0,23 %
522009001 Investitionszuschuss an Vereine u. Verbände Sport.           46.128                4.400               7.300              34.428          25,36 %
522010001 Erwerb v. bewegl. Sachen f. Sportbetrieb Vereine             17.032                                                       17.032
522013001 Invest.Zuschuss San. Turnhalle Rödgener Str.                    7.500                                                      7.500
522019001 Zuschuss Wiederaufbau DLRG-Vereinsheim                      100.000                                   50.000              50.000          50,00 %
522020001 Investitionszuschuss Waldstadion                            100.000                                                      100.000
Amt 52                                                                270.660                4.400              57.300             208.960          22,80 %
612009003 Stadtsanierung Mühlstraße/Schanzenstraße                     81.134                                                       81.134                             13.300                             13.300
612016001 Soziale Stadterneuerung Flussstraßenviertel                 284.631            161.000                                   123.631          56,56 %            43.300                             43.300
612016002 Soziale Stadterneuerung nördliche Weststadt                 349.487            254.600                                    94.887          72,85 %            26.600                             26.600

EKOM21\epredkie                                                                                                                                                                                                                     15.06.2020
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