NeuStart Infos für Migranten und Migrantinnen - Stadt Pforzheim Jugend- und Sozialamt - Pforzheim Integriert
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Stadt Pforzheim Jugend- und Sozialamt NeuStart Infos für Migranten und Migrantinnen www.pforzheim-integriert.de
Wichtige Info Bitte beachten Sie, dass während der andau- ernden Corona-Pandemie eine Vorsprache bei städtischen Ämtern und bei Beratungs- stellen nur nach vorheriger telefonischer An- meldung erfolgen kann.
Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen in Ihrer Stadt Pforzheim! Damit Ihnen der Start in Ihrer neuen Stadt einfacher gelingt, wird Sie unsere Broschüre „NeuStart“ begleiten. Der Neubeginn in einer zuerst noch sehr fremden Stadt ist nicht einfach. Und wenn auch das Land, die Sprache, die Schrift und das alltägliche Leben einem unbekannt sind, wird es zu einem nicht immer einfachen Abenteuer. Damit Sie sich besser zurechtfinden, enthält „NeuStart“ alle Informationen, die Sie für den Anfang in Pforzheim brauchen. Wir wollen, dass Sie Pforzheim kennen und lieben lernen und für sich und Ihre Familie eine Heimat finden - nutzen Sie bitte unsere Broschüre und unsere wei- teren Angebote im Bereich von Sprache, Bildung und Integration. Dann wird Ihr Neustart gelingen! Ihr Frank Fillbrunn Bürgermeister
Ignazio Minotta Bushra Lupardi Italien Irak Ich lebe jetzt seit mehr als 25 Jahren in Integration heißt für mich, hier und jetzt zu Pforzheim und fühle mich seit dem ersten leben: sprechen, arbeiten, sich engagieren Tag hier wohl. Ein Schlüssel war für mich, und Freude am Umgang mit Menschen recht bald Deutsch zu lernen und mich auch haben, auch wenn sie anders sind. Ich freue in Deutsch zu verständigen. Dadurch wurde mich über die Chance der Zuwanderer, ihr das Leben einfacher. Leben in Pforzheim neu aufzubauen. Chariklia Isaakidou Fazli Isbilen Griechenland Türkei Als ehemalige Einwanderin kenne ich Jeder Anfang in einem anderen Land ist die Probleme in Deutschland. Als ich die schwer – auch für mich war vor Jahren vieles Menschen hier besser kennenlernte, waren neu und unbekannt. Ich hoffe, dass es mit der sie sehr aufgeschlossen und hilfsbereit. Ich Broschüre nun für die Zuwanderer leichter wünsche mir, dass alle Zuwanderer so wie wird, sich im „Behörden- und Alltagsdschun- ich Menschen finden, die ihnen helfen, den gel“ zurechtzufinden! Alltag zu bewältigen. Als gebürtiger Rumäne fühle ich mich im Internationalen Beirat verantwortlich für die Herbert Eiwen wachsende Zahl der rumänischen Zuwan- Rumänien derer. Diese haben auch weiterhin sehr gute Chancen sich schnell zu integrieren und zur raschen Entwicklung von Pforzheim beizu- tragen.
Inhaltsverzeichnis 1. Anmeldung in Pforzheim 6 7.5 Anmeldung in einer Kindertagesstätte 28 2. Vorsprache bei der 7.6 Schulanmeldung 29 Ausländerbehörde 7 8. Gesundheit 3. Wohnen 8.1 Krankenversicherung 30 3.1 Wie finden Sie eine Wohnung? 9 8.2 Arztbesuche 30 3.2 Wohnungsmiete - was gehört dazu? 10 8.3 Alter, Pflege und Behinderung 31 3.3 Sozialwohnung 12 3.4 Was ist Wohngeld? 13 9. Notrufnummern 32 4. Girokonto 14 10. Alltag 10.1 Urkunden und Übersetzungen 33 5. Integration 10.2 Führerschein 34 5.1 Integrationsbeauftragte 10.3 Familienzentren 35 der Stadt Pforzheim 15 10.4 Freizeit– und Hilfsangebote 5.2 Deutsch lernen 16 für Kinder und Jugendliche 36 5.3 Integrationskurse 17 10.5 Sport/Sportvereine 37 5.4 Koordinierungsstelle Sprachkurse 18 5.5 Migrationsberatungsstellen 19 11. Soziales 5.6 Integrationsmanagement 20 11.1 Pforzheimer Tafel 38 11.2 Pforzheim-Pass 39 6. Arbeit 11.3 Rundfunkbeitrag 40 6.1 Arbeitserlaubnis EU-Länder 21 6.2 Arbeitserlaubnis Nicht-EU-Länder 21 12. Anhang 6.3 Arbeitssuche/Arbeitsvermittlung 22 12.1 Feiertage in Baden-Württemberg 41 6.4 Anerkennung ausländischer Abschlüsse 23 12.2 Wissenswertes über Pforzheim 42 12.3 Stadtteile 43 7. Kinder 12.4 Innenstadt Pforzheim 44 7.1 Kindergeld 24 12.5 EU-Mitgliedstaaten 46 7.2 Kinderzuschlag 25 7.3 Elterngeld 26 Impressum _______________________ 47 7.4 Das Bildungs- u. Teilhabepaket (BuT) 27 Ämter in Pforzheim ________________ 48
1. Anmeldung in Pforzheim · Jeder, der in Deutschland in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen persönlich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. · Auch bei einem Umzug ist eine Ummeldung bei der zuständigen Melde- behörde, innerhalb von zwei Wochen, erforderlich. ANMELDUNG IN PFORZHEIM · Bei der Anmeldung ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen. · Personen, die sich nicht rechtzeitig an- und ummelden, müssen eine Geldstrafe bezahlen. · Es ist wichtig, dass nach Anmeldung und Bezug der Wohnung Klingel und Briefkasten mit dem Familiennamen beschriftet werden, damit die Post korrekt zugestellt werden kann. Anmeldung Wohnsitz Wo? Bürgercentrum oder Ortsverwaltungen Adresse Altes Rathaus Östliche Karl-Friedrich-Str. 2 - 4, 75175 Pforzheim Sprechzeiten Montag - Mittwoch 07.30 - 13.00 Donnerstag 08.00 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.00 - 12.00 Was bringen Sie mit? Pass oder Ausweis bei Kindern Kinderausweis (Geburtsurkunde; bei ausländischen Geburtsurkunden bitte zusätzlich Übersetzung in Deutsch oder internationale Geburtsurkunde) Mietvertrag Was erhalten Sie? Anmeldebestätigung unbedingt aufbewahren Während der Corona-Pandemie sind Vorsprachen nur nach vorheriger 6 Terminvereinbarung unter: www.qtermin.de/stadt-pforzheim möglich.
2. Vorsprache bei der Ausländerbehörde Jeder Ausländer, der nicht EU-Bürger ist und nach Deutschland einreist, um hier zu leben, muss sich bei der Ausländerbehörde vor Ort anmelden. Vorsprache ist nur an einem vorher vereinbarten Termin möglich: ANMELDUNG IN PFORZHEIM Vorsprache Ausländerbehörde Wo? Abteilung für Migration und Flüchtlinge Adresse Altes Rathaus, Sockelgeschoss (SG) Östliche Karl-Friedrich-Str. 2 - 4, 75175 Pforzheim Termin- Familien- Telefon Telefonische Email vereinba- name Erreichbarkeit rung Aa-Ala 07231 39-1032 Mo – Do 08 - 12 Uhr melanie.herceg@pforzheim.de Ama - Bas Do 14 - 16 Uhr Alb - Aldh 07231 39-3158 Mo – Do 08 - 12 Uhr valeria.olah@pforzheim.de Bat - Din 14 - 16 Uhr Aldi - Alg 07231 39-3084 Mo – Do 08 - 12 Uhr gina.kienzle@pforzheim.de Dio - Haw 14 - 16 Uhr Alh - Alia 07231 39-3160 Mo – Do 08 - 12 Uhr katharina.herrmann@pforzheim.de Hax - Kim 14 - 16 Uhr Alib - Alj 07231 39-2509 Mo – Do 08 - 12 Uhr ines.hufnagel@pforzheim.de Kin - Mal Mo 14 - 16 Uhr Alk - Alm 07231 39-2123 Mo – Do 08 - 12 Uhr oliver.gaide@pforzheim.de Mam - Pll 14 - 16 Uhr Aln - Alo 07231 39-3159 Mo – Do 08 - 12 Uhr mary-ann.bucher@pforzheim.de Plm - Se Do 14 - 16 Uhr Alp - Als 07231 39-3161 Mo – Do 08 - 12 Uhr regina.weidner@pforzheim.de Sf - Tuq 14 - 16 Uhr Alt - Alz 07231 39-3162 Mo – Do 08 - 12 Uhr monika.bernhardt@pforzheim.de Tur - Z Mo, Di, Do 14 - 16 Uhr Was Pass bringen Anmeldebestätigung Sie mit? Einkommensnachweise weitere Unterlagen, die der Sachbearbeiter mitgeteilt hat Was Aufenthaltstitel, erhalten unbedingt aufbewahren Sie? Bitte melden Sie sich am vereinbarten Termin über die Sprechanlage, in der blauen Säule, im Sockel-geschoss im „Alten Rathaus“ an. 7
Flüchtlinge und Asylbewerber können entsprechend nachstehender Tabelle telefonisch einen Termin vereinbaren. Vorsprache ist nur an einem vorher vereinbarten Termin möglich: ANMELDUNG IN PFORZHEIM Vorsprache Asyl- und Flüchtlingswesen Wo? Abteilung für Migration und Flüchtlinge Adresse Altes Rathaus, Sockelgeschoss (SG) Östliche Karl-Friedrich-Str. 2 - 4, 75175 Pforzheim Telefonische Familien- Telefon Telefonische Erreichbarkeit Erreichbarkeit zur name Terminvereinbarung A - Ek 07231 39-3109 Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Do. 14.00 - 16.00 El - J 07231 39-3168 Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Do. 14.00 - 16.00 K - Saf 07231 39-4264 Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Do. 14.00 - 16.00 Sag - Z 07231 39-3166 Mo. - Do. 08.00 - 12.00 Do. 14.00 - 16.00 Was bringen Sie mit? Pass / Identitätsdokument / Gestattung / Duldung Anmeldebestätigung Einkommensnachweise weitere Unterlagen, die der Sachbearbeiter mitgeteilt hat Was erhalten Sie? Aufenthaltstitel / Gestattung / Duldung unbedingt aufbewahren ·· Bitte melden Sie sich an der Sprechanlage an, wenn Sie an dem vereinbarten Termin da sind. Die Vorsprache und Antragsannahme erfolgt nur zum vereinbarten Termin in der Halle des · Alten Rathauses im Sockelgeschoss. 8 Bitte warten Sie an dem vereinbarten Termin vor Zimmer S10
3. Wohnen 3.1 Wie finden Sie eine Wohnung? · Wohnungsangebote finden Sie in Zeitungen im Internet bei Baugesellschaften. · Die meisten Vermieter verlangen beim Abschluss eines Mietvertrages eine Kaution (in der Regel sind es 2 bis maximal 3 Kaltmieten) als Mietsicherheit. Bau- Adressen Sprechzeiten gesellschaften WOHNEN Arlinger eG Hohlohstr. 6 Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 75179 Pforzheim Tel. 07231-94 62-0 Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 www.arlinger.de Do. 14.00 - 18.00 sowie nach Vereinbarung Pforzheimer Bau- Erbprinzenstr. 20 Mo. - Fr. 08.00 - 12.30 und Grund GmbH 75175 Pforzheim Tel. 07231-93 02-0 Mo., Di, 13.15 - 17.00 www.pforzheimerbauundgrund.de Do. 13.15 - 18.00 Familienheim e.G. Lindenstr. 39 Di., Mi., Do. 08.00 - 12.00 75175 Pforzheim Tel. 07231-93 19-0 Di. 14.00 - 17.15 www.familienheim-pforzheim.de STADTBAU GmbH Schlossberg 20 Mo., Mi. 08.00 - 12.00 Pforzheim 75175 Pforzheim Tel. 07231 39-31 10 Do. 14.00 - 18.00 www.stadtbau-pforzheim.de sowie nach Vereinbarung Huchenfeld eG Huchenfelder Hauptstr. 105 Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 75181 Pforzheim Tel. 07231-97 92 70 Do. 14.00 - 18.00 www.baugenossenschaft-huchenfeld.de sowie nach Vereinbarung 9
3.2 Wohnungsmiete – was gehört dazu? Die Wohnungsmiete setzt sich zusammen aus: Kaltmiete und Nebenkosten Kaltmiete ist ein fester Grundbetrag. Nebenkosten sind zum Beispiel Verwaltungs-, Wasser-, Abwasser- und Heizungskosten und werden in der Regel jährlich nach Verbrauch abgerechnet. Nebenkosten werden an den Vermieter oder an die Stadtwerke Pforzheim (SWP) bezahlt. Strom Strom muss separat bei den Stadtwerken Pforzheim (SWP) oder einem anderen Stromanbieter bezogen und auch abgerechnet werden. Müll WOHNEN Jeder Haushalt muss für die Entsorgung des Mülls Abfallgebühren bezahlen. Dafür wird der Müll auch regelmäßig abgeholt. · Die Anmeldung erfolgt über einen Bestellschein, der vom Hauseigentümer/-verwalter unter- schrieben werden muss. Der Bestellschein ist abzugeben beim ServiceCenter Abfallwirtschaft, Heinrich-Witzenmann-Str. 13, 75179 Pforzheim. Zur Erfassung der Leerungen sind alle Behälter mit einem elektronischen Chip ausgestattet. · Der Müll wird je nach Bestellung entweder wöchentlich oder alle 14 Tage abgeholt. Der Abfallbehälter muss dann mit geschlossenem Deckel bis spätestens 6.30 Uhr am Abfuhrtag oder frühestens ab 18.00 Uhr am Abend davor am Rand des Gehweges zur Leerung bereit- gestellt werden. · Die Abholtermine finden Sie in dem Ihnen zugesandten Abfallkalender oder im Internet (www.abfallwirtschaft-pforzheim.de/kundenportal/abfallkalender) nach Eingabe Ihrer Straße und Hausnummer. · Den aktuellen Abfallkalender erhalten Sie auch bei nachstehenden Stellen: ServiceCenter Abfallwirtschaft, Heinrich-Witzenmann-Str. 13, 75179 Pforzheim Technische Dienste/Abfallwirtschaft, Heinrich-Witzenmann-Str. 13, 75179 Pforzheim · Ortsverwaltungen (Büchenbronn, Eutingen, Hohenwart, Huchenfeld, Würm) In Pforzheim muss der Abfall nach Restmüll, Papier, Glas und Verpackungsmaterial getrennt werden. Biomüll wie z. B. Obst-, Salat- und Gemüsereste, Kartoffel- und Eierschalen, Kaffee- satz, Teebeutel, Speisereste muss über eine Biotonne entsorgt werden. 10
Sperrmüllentsorgung Zum Sperrmüll gehören: Schränke, Tische, Stühle, Polstergarnituren, Bettgestelle, Matratzen, Teppiche, Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Spülen und Kühlschränke usw.. · Muss Sperrmüll entsorgt werden, können Sie diesen auf die städtischen Wertstoffhöfe (Entsorgungszentrum Hohberg, in Huchenfeld, in Eutingen und in Büchenbronn) bringen. Dies ist für haushaltsübliche Mengen (bis zu 3 m³) einmal pro Jahr kostenlos. Für die kostenlose Abgabe auf den städtischen Werstoffhöfen benötigen Sie einen Berechtigungs- schein. Diesen erhalten Sie beim Service-Center Abfallwirtschaft in der Heinrich-Witzen- mann-Str. 13. Für alle Mengen darüber hinaus wird je angefangenem Kubikmeter 5 Euro berechnet. · Haben Sie kein Transportmittel, kann der Sperrmüll bis 3m³ einmal im Jahr kostenlos abge- holt werden. Dafür muss der Sperrmüll am Straßenrand bereitgestellt werden. Jede weitere Anmeldung wird mit 60 Euro berechnet und nicht im Vollservice bedient. Sollten Sie einen Vollservice in Anspruch nehmen wollen, können Sie dies individuell mit dem beauftragten WOHNEN Entsorgungsunternehmen vereinbaren. · Sind mehr als 3 m³ abzuholen (Haushaltsauflösungen etc.), wenden Sie sich bitte an priva- te Entrümpelungs- und Transportunternehmen. Weitere Fragen zum Thema Abfall beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der städti- schen Abfallwirtschaft (Tel. 07231 39-1393) in der Zeit von Montag – Freitag 07.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr Mehr dazu finden Sie auf der Webseite www.abfallwirtschaft-pforzheim.de. Mülltrennung gelbe Tonne / graue Tonne Gelber Sack für Restmüll Verpackungen braune Tonne aus Metall, für Bioabfall Kunststoff und Verbundstoff Glascontainer Papier für Flaschen als Bündel und Glas oder in der 11 nach Farben blauen Tonne sortiert
3.3 Sozialwohnung In Deutschland können Personen mit geringem Einkommen kostengünstige Wohnungen, so genannte Sozialwohnungen, anmieten. Auch in Pforzheim gibt es eine begrenzte Anzahl solcher Wohnungen. Um eine Sozialwohnung zu mieten, braucht man einen Wohnberechtigungsschein. Antrag Wohnberechtigungsschein Wo? Jugend- und Sozialamt, Sachgebiet Wohnungswesen/Wohnungssicherung WOHNEN Adresse Zehnthofstr. 10 + 12, Zimmer 501 75175 Pforzheim Tel. 07231 39-2388 Sprechzeiten Montag 08.00 - 12.00 (nur nach Termin- Mittwoch 08.00 - 12.00 vereinbarung) Donnerstag 14.00 - 18.00 Freitag 08.00 - 12.00 Termine nach telefonischer Vereinbarung Was bringen Sie mit? Pass oder Ausweis Einkommensnachweise aktueller Mietvertrag Was erhalten Sie? Wohnberechtigungsschein unbedingt aufbewahren 12
3.4 Was ist Wohngeld und wo können Sie es beantragen? · Wohngeld ist ein Zuschuss zur Wohnungsmiete für Menschen mit geringem Einkommen. · Grundsätzlich kann jeder mit geringem Einkommen Wohngeld beantragen. · Den Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle. Antrag Wohngeld Wo? Jugend- und Sozialamt, WOHNEN Sachgebiet Wohngeld Adresse Zehnthofstr. 10 + 12, 75175 Pforzheim Sprechzeiten Montag 08.00 - 12.00 (nur nach Termin- Mittwoch 08.00 - 12.00 vereinbarung) Donnerstag 14.00 - 18.00 Freitag 08.00 - 12.00 Was bringen Sie mit? Pass oder Ausweis Einkommensnachweise Mietvertrag Was erhalten Sie? Wohngeldbewilligung/Wohngeldablehnung unbedingt aufbewahren 13
4. Girokonto In Deutschland muss jede Familie ein eigenes Bankkonto (= Girokonto) haben, da- mit das Geld der Familie (zum Beispiel Lohn, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinder- geld) auf dieses Konto überwiesen werden kann. Von diesem Konto können dann auch Miete, Strom, Telefon und andere Rechnungen bezahlt werden. · Sie müssen deshalb ein Girokonto bei einer Bank (zum Beispiel Sparkasse, Volksbank, Postbank oder andere) eröffnen. GIROKONTO Eröffnung eines Girokontos Wo? Bank Ihrer Wahl Was bringen Sie mit? Pass oder Ausweis Aufenthaltstitel Was erhalten Sie? Karte mit Kontonummer unbedingt aufbewahren 14
5. Integration 5.1 Integrationsbeauftragte der Stadt Pforzheim Für die Stadt Pforzheim ist es wichtig, die hier lebenden Migrantinnen und Migranten bei ihrer Integration zu unterstützen. Diese Aufgabe wird von der Integrationsbeauftragten wahrgenommen. Sie unterstützt und berät - in Absprache mit dem Bürgermeister für Bildung und So- ziales - die städtische Administration und den Gemeinderat bei speziellen Fragen zur Integration. Die Integrationsbeauftragte plant und koordiniert Projekte und Maßnahmen, die die Integration fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt INTEGRATION stärken. Als Ansprechpartnerin der Stadt Pforzheim für das Thema „Integration von Zugewanderten“ arbeitet sie eng mit dem integrationspolitischen Gremium der Stadt, dem „Internationalen Beirat“ und als Koordinatorin des „Pforzheimer Integrationsbündnisses“ mit einer Vielzahl freier Träger und Migrantenselbstorga- nisationen zusammen. Integrationsbeauftragte Name Anita Gondek Anschrift Marktplatz 4, 75175 Pforzheim Zimmer 309, 3. Stock (Jugend- und Sozialamt) Telefon 07231 39-2117 Email anita.gondek@pforzheim.de 15
5.2 Deutsch lernen Damit man in Deutschland gut leben kann, hier Arbeit und neue Freunde finden und die Kinder in der Schule unterstützen kann, ist es notwendig, die deutsche Sprache zu erlernen. Migrantinnen und Migranten können Deutsch in einem Integrationskurs erlernen. · Personen, die einen Anspruch auf Besuch eines Integrationskurses haben, können sich bei der Koordinierungsstelle Sprachkurse zu einem INTEGRATION Deutschkurs anmelden (siehe 5.4). · Personen, die von der Ausländerbehörde (Abteilung Migration und Flüchtlinge), dem Jobcenter oder dem Jugend- und Sozialamt (Leistungsgewährung Asyl) zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden, müssen sich so schnell wie möglich bei der Koordinierungsstelle Sprachkurse (siehe 5.4) anmelden und ordnungs- gemäß am Kurs teilnehmen. · EU-Bürger ohne Anspruch/Verpflichtung können die Teilnahme am Integrationskurs und evtl. eine Kostenbefreiung beantragen. Hierbei unterstützen Sie die Koordinierungsstelle Sprachkurse sowie die Migra- tionsberatungsstellen von Caritas und Diakonie. Die Formulare finden Sie auch auf der Internetseite des BAMF (https://www.bamf.de/DE/ Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/ integrationskurse-node.html). · Eine Nichtteilnahme am verpflichteten Integrationskurs kann negative Folgen nach sich ziehen: Die Dauer des Aufenthalts kann verkürzt werden. Soziale Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) können gekürzt werden. Eine Geldstrafe kann verhängt werden. 16
5.3 Integrationskurse · Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (Minimum 600 Stunden) und einem Orientierungskurs (100 Stunden). Der Sprachkurs vermittelt Grundkenntnisse der deutschen Sprache bis maximal B1-Niveau. Im Orientierungskurs erhält man Einblick in Kultur, Rechts- ordnung und Geschichte von Deutschland. · Bei Bedarf können spezielle Integrationskurse (z. B. Jugend-, Frauen- und Elternintegrationskurse) besucht werden, die 900 - 1200 Stunden im Sprachkursteil und 100 Stunden im Orientierungskurs enthalten. · INTEGRATION Für Migrantinnen und Migranten, die nicht schreiben und lesen können, werden Integrationskurse mit vorgeschalteter Alphabetisierung (300 Stunden) angeboten. · Die Teilnahme am Integrationskurs ist kostenpflichtig. Auf Antrag können Sie aber – unter bestimmten Voraussetzungen – von der Be- zahlung dieser Kosten befreit werden. · Die Anmeldung zu allen Integrationskursen erfolgt zentral bei der Koordinierungsstelle Sprachkurse im Schlossberg 15 (siehe 5.4). · Ein Merkblatt zum Integrationskurs in mehreren Sprachen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/ Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/Merkblaetter/630-036_merk- blatt-auslaenderbehoerde.html?nn=282388 17
5.4 Koordinierungsstelle Sprachkurse In Pforzheim übernimmt eine zentrale Koordinierungsstelle die Vermittlung in Integrationskurse und die Beratung über weitere Sprachkursangebote. Alle Personen, die einen Integrationskurs besuchen wollen, müssen sich bei der Koordinierungsstelle anmelden. Koordinierungsstelle Sprachkurse Wo? Jugend- und Sozialamt INTEGRATION Koordinierungsstelle Sprachkurse Adresse Schlossberg 15, (direkt neben Jobcenter im Blumenhof 4) 5. Etage, bitte Aufzug A vorne benutzen, 75175 Pforzheim Was bringen Sie mit? Pass oder Ausweis Aufenthaltstitel weitere Unterlagen bei Bedarf Sprechzeiten Montag, Dienstag, Freitag 8 – 11 Uhr Mittwoch geschlossen nur telefonische Auskunft von 9 – 12 Uhr unter: Tel. 07231 39-2862 Tel. 07231 39-2863 Tel. 07231 39-2874 Donnerstag 13 – 17 Uhr Was erhalten Sie? Vermittlung in einen passenden Integrationskurs, Beratung über Sprachkursangebote in Pforzheim Während der Corona-Pandemie finden Termine nur nach telefonischer 18 Vereinbarung statt.
5.5 Migrationsberatungsstellen · Wenn Sie Probleme oder Fragen haben, können Sie sich kostenlos an die Migrationsberatungsstellen wenden. · In Pforzheim gibt es 3 Migrationsberatungsstellen: Beratung für Erwachsene Wo? Caritasverband Pforzheim e.V. Diakonie Pforzheim Adresse Blumenhof 6 Goethestr. 41 75175 Pforzheim 75173 Pforzheim Was bringen Sie Pass oder Ausweis INTEGRATION mit? Dokumente, zu denen Sie Fragen haben Sprechzeiten Beratungstermine nur nach Tel. 07231-428 650 telefonischer Vereinbarung: Sonja Ehmann, Tel. 07231-128 166 Marco Peichl Ismail Niedermaier-Demirci marco.peichl@caritas-pforzheim.de Tel. 07231-128 125 Jan Westermann jan.westermann@caritas-pforzheim.de Online-Migrationsberatung der Caritas Pforz- heim (kostenlos, anonym, sicher): https://www.caritas-pforzheim.de/ beratung/onlineberatung/ Beratung für Jugendliche Wo? Jugendmigrationsdienst Pforzheim (JMD) Adresse Bleichstr. 81 (Verwaltung), Bleichstr. 64, 2. OG (Beratung) Tel. 07231-3861-901 oder Tel. 07231-3861-902 Was bringen Sie Pass oder Ausweis mit? Dokumente, zu denen Sie Fragen haben Sprechzeiten Montag 10.00 - 12.00 Mittwoch 13.00 - 15.00 oder nach telefonischer Vereinbarung 19
5.6 Integrationsmanagement Wir helfen Geflüchteten in Pforzheim gut anzukommen! Wir beraten Sie bei Fragen oder Problemen des täglichen Lebens und begleiten Sie zu wichtigen Behörden (wie Jobcenter, Rathaus). Außerdem helfen wir Ihnen, Ihr Leben in Deutschland selbstständig zu gestalten. Einige Kolleginnen und Kollegen sprechen Arabisch, Kurdisch, Farsi, Englisch, Fran- zösisch und Türkisch. INTEGRATION Wenn Sie im Jahr 2015 oder später als Geflüchtete/r nach Deutschland gekommen sind, können Sie und Ihre Familie die Hilfe des Integrationsmanagements in An- spruch nehmen. Wo? Jugend- und Sozialamt / Integrationsmanagement Adresse Westliche Karl-Friedrich-Str. 31, 4. OG 75172 Pforzheim Was bringen Sie mit? Pass oder Ausweis Dokumente, zu denen Sie Fragen haben Sprechzeiten Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung Tel. 07231 39-3499 Wo? Diakonie Pforzheim / Integrationsmanagement Adresse Goethestr. 41 75173 Pforzheim Was bringen Sie mit? Pass oder Ausweis Dokumente, zu denen Sie Fragen haben Sprechzeiten Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung Tel. 07231 – 4286534 20 Bei Bedarf beraten wir Sie auch gerne bei Ihnen zu Hause.
6. Arbeit 6.1 Arbeitserlaubnis für Personen aus EU-Ländern EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen in Deutschland arbeiten oder selbstständig tätig sein. Sie brauchen hierfür keine ausländerrechtliche Erlaubnis. Es gelten die gleichen Rechte wie für Deutsche. Informationen gibt es bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) unter der Rufnummer 0228 713 20 20 oder im Internet: www.make-it-in-germany.com. 6.2 Arbeitserlaubnis für Personen aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten „Drittländern“) ARBEIT Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Ländern dürfen in Deutschland arbeiten, wenn es ihr Aufenthaltstitel zulässt. Entsprechende Genehmigungen können bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Zum Thema „Arbeit“ können in Ihrem Aufenthaltstitel unter anderem folgend Bemerkungen genannt werden: · „Erwerbstätigkeit gestattet“ Dies bedeutet, dass Sie bei einem Arbeitgeber arbeiten dürfen und/oder ein selbstständiges Gewerbe eröffnen dürfen. · „Beschäftigung gestattet, selbstständige Tätigkeit nicht gestattet“ Dies bedeutet, dass Sie bei einem Arbeitgeber arbeiten, aber kein selbstständi- ges Gewerbe eröffnen dürfen. · „Erwerbstätigkeit nur mir Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet“ Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie eine mögliche Arbeitsstelle gefunden haben und/oder ein selbstständiges Gewerbe anmelden wollen, eine entsprechende Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen müssen. Erst mit der Genehmigung der Ausländerbehörde dürfen Sie die Tätigkeit ausüben. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde, Abteilung Migration und Flüchtlinge (siehe S. 7 und 8). 21
6.3 Arbeitssuche/Arbeitsvermittlung · Wenn Sie keine Arbeit haben, können Sie sich bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) in Pforzheim melden. · Möchten Sie sich über Arbeitslosengeld II (Hartz IV) informieren oder bekommen Sie bereits Arbeitslosengeld II, wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter Pforzheim. Anmeldung als Arbeitssuchende/r Wo? Agentur für Arbeit Pforzheim Jobcenter Pforzheim Adresse Luisenstr. 32, 75172 Pforzheim Blumenhof 4, 75175 Pforzheim Tel. Tel. 0800 4 5555 00 (kostenfrei) Sprechzeiten Montag 08.00 - 13.00 Montag, Dienstag 08.00 - 12.00 und Mittwoch ARBEIT Dienstag 08.00 - 13.00 Mittwoch 08.00 - 13.00 Donnerstag 14.00 - 18.00 Donnerstag 08.00 - 13.00 Freitag 08.00 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.00 - 13.00 Was bringen Personalausweis oder Pass mit Pass oder Ausweis Sie mit? Anmeldebestätigung Anmeldebestätigung Lebenslauf Was erhalten Hilfe und Beratung bei der Arbeits- Antrag auf Arbeitslosengeld II Sie? suche, Qualifizierung und Weiterbil- Hilfe und Beratung bei der Arbeits- dung suche, Qualifizierung und Weiter- finanzielle Hilfe (z. B. Antrag auf bildung Arbeitslosengeld I) finanzielle Hilfe (Arbeitslosengeld II) Alle Informationen rund um die Themen Ausbildung, Beruf, Weiterbildung… fin- den Sie im Berufsinformationszentrum (BiZ) im Gebäude der Agentur für Arbeit Pforzheim. Öffnungszeiten des BiZ Pforzheim Montag – Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr 22 Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
6.4 Anerkennung ausländischer Abschlüsse Wenn Sie in Ihrem Heimatland einen Schulabschluss erlangt oder einen Beruf erlernt haben, kann dies in Deutschland geprüft und anerkannt werden. Dies ist eine wesentliche Voraus- setzung für Ihre Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Ein Mal pro Woche findet im Jobcenter Pforzheim Beratung zum Anerkennungsverfahren statt. Für die Beratung muss vorher ein Termin vereinbart werden. Einen solchen Termin können Sie beim zuständigen Beratungszentrum in Mannheim, unter der Tel. 0621-43 773 113 oder per Email: anerkennung@ikubiz.de, vereinbaren. Außerdem finden Sie Hilfe und Beratung beim Anerkennungsverfahren bei fol- genden Anlaufstellen: ARBEIT Gesellschaft für berufliche Q-Prints&Service Eingliederung (GBE) FABÈ | Beratungszentrum für Deimlingstraße 17, 75175 Pforzheim Frau und Beruf Quartierszentrum Innenstadt QuarZ Simmlerstr. 10, 75172 Pforzheim Tel. 07231-5897969 (Anerkennungsberatung nur für Frauen) gbe-quarzinnenstadt@gbe-pforzheim.de Andrea Riegraf, Tel. 07231-56603-501 www.gbe-pforzheim.de Dr. Anita Galuschek, Tel. 07231-56603-507 nur Migranten aus Nicht-EU-Ländern Chris Meyer, Tel. 07231-56603-563 (Termine nach telefonischer Vereinbarung) (Termine nach telefonischer Vereinbarung) Caritasverband e. V. Pforzheim Diakonie Pforzheim Blumenhof 6, 75175 Pforzheim Goethestr. 41, 75173 Pforzheim Marco Peichl, Tel. 07231-128 166 Sonja Ehmann, Zentrale, Tel. 07231-128 112 Ismail Niedermaier-Demirci (Termine nach telefonischer Vereinbarung) Tel. 07231-42865-00 Online-Migrationsberatung der Caritas Pforz- (Termine nach telefonischer Vereinbarung) heim (kostenlos, anonym, sicher): https://www. caritas-pforzheim.de/beratung/onlineberatung/ Welcome Center Nordschwarzwald Stadt Pforzheim Industrie- und Handelskammer Jugend- und Sozialamt Nordschwarzwald (IHK) Integrationsbeauftragte Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim Marktplatz 4, 75175 Pforzheim Lina Zambrano, Tel. 07231-201-174 Tel. 07231 39-2117 zambrano@pforzheim.ihk.de (Termine nach telefonischer Vereinbarung) www.welcome-to-nordschwarzwald.de Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.berufliche-anerkennung.de und www.anerkennung-in-deutschland.de. 23
7. Kinder 7.1 Kindergeld · In Deutschland dauerhaft lebende Migrantinnen und Migranten können, unter bestimmten Voraus- · setzungen, Kindergeld erhalten. Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezahlt, in bestimmten Fällen ·· auch länger. Das Kindergeld wird monatlich auf das Girokonto der Eltern überwiesen. Der Antrag auf Kindergeld wird in der Familienkasse Baden-Württemberg West bearbeitet. Antrag auf Kindergeld Wo? Familienkasse Baden-Württemberg West Telefonnummern Servicetelefon: 0800 4 5555 30 (kostenfrei) Zahlungstermine: 0800 4 5555 33 (kostenfrei) Fax: 07452 829 266 Internet www.familienkasse.de Email Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F13@arbeitsagentur.de KINDER Adresse Besucheradresse: Bahnhofstr. 37, 72202 Nagold Postanschrift: 76088 Karlsruhe Sprechzeiten Montag, Dienstag, 08.00 - 12.00 Donnerstag, Freitag Mittwoch geschlossen Donnerstag 14.00 - 18.00 Welche Nachweise Pass oder Ausweis sowie gültiger Aufenthaltstitel fügen Sie für Neugeborene: Geburtsurkunde dem ausgefüllten für Schulkinder: Bescheinigung der Schule Antrag bei? für Kinder in Ausbildung: Erklärung zum Ausbildungsverhältnis (Vordruck KG 5b) für über 18 Jahre alte Kinder: Erklärung zu einer abgeschlossenen Erstausbildung und Erwerbstätigkeit (Vordruck KG 5d) Wo geben Sie den Familienkasse Baden-Württemberg West vollständig ausgefüll- Persönlich: Bahnhofstr. 37, 72202 Nagold ten Kindergeldantrag Per Post: Familienkasse Baden-Württemberg West, ab? 76088 Karlsruhe Was erhalten Sie? Kindergeldbescheid, unbedingt aufbewahren Die Antragsformulare erhalten Sie auch unter: www.familienkasse.de 24
7.2 Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Alleinerziehende und Elternpaare können Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, haben, wenn ·· für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, · die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht über- · steigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein An- spruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten ab 01.01.2021 monatlich höchstens 205 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamt- betrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält. KINDER Antrag auf Kinderzuschlag Wo? Familienkasse Baden-Württemberg West Adresse Besucheradresse Postanschrift Familienkasse Familienkasse Baden-Württemberg West Baden-Württemberg West Bahnhofstr. 37 76088 Karlsruhe 72202 Nagold Tel. 0800-455500 Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 - 12.00 Mittwoch geschlossen Donnerstag 14.00 - 18.00 Was bringen Sie mit? Antrag auf Kinderzuschlag Nachweise für Unterkunft und Heizung Einkommens- und Vermögensnachweise Nachweise über Unterhaltsregelung des Kindes/der Kinder Was erhalten Sie? Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung) über den Antrag auf Kinderzuschlag Entsprechende Informationen und Antragsformulare zum Kinderzuschlag erhalten Sie unter: www.familienkasse.de 25
7.3 Elterngeld · Elterngeld erhalten Mütter oder Väter nach der Geburt des Kindes, wenn sie: ihren Wohnsitz in Deutschland haben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen selbst für das Kind sorgen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben nicht oder nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten · studieren oder in Ausbildung sind. Das Elterngeld wird höchstens 14 Monate lang ausbezahlt. Antrag Elterngeld Wo? Jugend- und Sozialamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe Adresse Altes Rathaus, A 420 Östliche Karl-Friedrich-Str. 2, KINDER 75175 Pforzheim Sprechzeiten Montag, Mittwoch 08.00 - 12.00 Donnerstag 14.00 - 18.00 Freitag 08.00 - 12.00 Was bringen ausgefüllten und unterschriebenen Elterngeldantrag Sie mit? Kopie der Aufenthaltserlaubnis Originalgeburtsurkunde des Kindes, für das Elterngeld beantragt wird Kopien der Geburtsurkunden weiterer im Haushalt lebender Geschwister unter 6 Jahren Arbeitgeberbescheinigung bzw. Kopien von Einkommensnachweisen der letz- ten 12 Kalendermonate vor Geburt Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschafts- leistungen Kopie des aktuellen Bescheides über den Bezug von Sozialleistungen oder Einkommensersatzleistungen Was erhalten Bescheid über die Höhe und Dauer des Elterngeldes Sie? unbedingt aufbewahren Nähere Informationen erhalten Sie bei der L-Bank Karlsruhe: Tel.: 0800 6645471, E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de 26
7.4 Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Das BuT der Bundesregierung ermöglicht Kindern aus Familien mit geringem Einkommen mehr Bildungs- und Zukunftschancen. Anspruch auf Leistungen aus dem Die Leistungen des BuT umfassen: BuT haben Familien, die folgende Mittagessen in Kita, Schule und Hort Leistungen erhalten: Mitgliedsbeiträge für Kultur-, Sport- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II und Freizeitvereine/-aktivitäten Sozialhilfe nach SGB XII und Kostenübernahme für Kita- und § 2 AsylbLG Schulausflüge Wohngeld und/oder Lernförderung Kinderzuschlag. Schulbedarf Schülerbeförderung. Antrag auf Leistungen aus dem BuT KINDER Wo? Für Wohngeld-, Kinderzu- Für Empfänger von Asylbe- Für Empfänger von schlags- und Sozialhilfe- werberleistungen Arbeitslosengeld II empfänger Adresse Jugend- und Sozialamt Jugend- und Sozialamt Jobcenter Pforzheim Zehnthofstr. 10 + 12, Zehnthofstr. 10 + 12, Verwaltungsgebäude Zimmer 212/213, 4. OG, Blumenhof 4, 75175 Pforzheim 75175 Pforzheim 75175 Pforzheim Tel. 07231 39-1097 Sprech- Jugend- und Sozialamt Jobcenter Pforzheim zeiten Montag, 08.00 – 12.00 Montag, Dienstag, 08.00 - 12.00 Mittwoch Mittwoch Donnerstag 14.00 – 18.00 Donnerstag 14.00 - 18.00 Freitag 08.00 - 12.00 Freitag 08.00 - 12.00 Nur nach Terminvereinbarung Was Pass oder Personalausweis bringen Sie evtl. ausgefüllten Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Anträge erhalten mit? Sie beim Jugend- und Sozialamt oder dem Jobcenter Pforzheim) weitere evtl. fehlenden Unterlagen werden bei Vorsprache angefordert Was erhalten Bescheid über die Höhe und Dauer der Leistungen für Bildung und Teilhabe Sie? unbedingt aufbewahren 27
7.5 Anmeldung in einer Kindertagesstätte Es gibt in Deutschland ein großes Betreuungsangebot für Kinder. Die Tageseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten ergänzen die Betreuung und Erziehung in der Familie. In Deutschland hat jedes Kind vom vollendeten 1. Lebensjahr an bis zum Schu- leintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung. · Sie können Ihr Kind rechtzeitig bei einer Kindertagesstätte Ihrer Wahl anmelden, damit es dort so früh wie möglich im Umgang mit der deutschen Sprache gefördert werden kann. · Damit Ihr Kind einen Kindergartenplatz bekommt, muss es zuerst in der zentralen Kita- Vormerkliste eingetragen werden. Das können Sie selbst im Internet unter https://www. pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/anmeldung.html machen oder sich von der zentralen Vormerkstelle (siehe unten) dabei unterstützen lassen. · Für den Besuch der Kita entstehen monatliche Kosten. Diese können in bestimmten Fällen auf Antrag teilweise oder ganz vom Jugend- und Sozialamt übernommen werden. KINDER Vormerkung zur Anmeldung in einer Kita Wo? Kita-Vormerkliste im Internet: https://www.pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/anmeldung.html oder Zentrale Vormerkstelle im Jugend- und Sozialamt Was benötigen Sie/ Pässe der Eltern was bringen Sie Kinderausweis oder Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes mit? Nachweis Berufstätigkeit der Eltern, Ausbildung/Studium oder Leistungen des Jobcenters Was erhalten Sie? Nachweis, dass das Kind für einen Kita-Platz angemeldet wurde Hilfe in besonderen Fällen Wo? Jugend- und Sozialamt, Zentrale Vormerkstelle Kita Adresse Lindenstr. 2, 1. OG, 75175 Pforzheim, Tel. 07231 39-2011 Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Donnerstag 14.00 - 18.00 Was erhalten Sie? Beratung Kita-Adressen, siehe auch: https://www.pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/kita.html 28 Informationen zu Ansprechpartnern in der Kindertagespflege
7.6 Schulanmeldung In Deutschland besteht Schulpflicht, das heißt, alle Kinder ab 6 Jahren müssen eine Schule besuchen. Der Schulbesuch ist kostenlos. Die Schulausbildung beginnt mit einem vierjährigen Besuch der Grundschule. Danach wechselt das Kind an eine weiterführende Schule wie zum Beispiel an eine Werkrealschule, Realschule oder an ein Gymnasium. · Kinder zwischen 6 und 10 Jahren werden an einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk, in dem Sie wohnen, angemeldet. · Kinder ab 10 Jahren besuchen meistens eine Schule in der Nähe Ihres Wohnortes. · Bei der Schulanmeldung muss das Kind persönlich dabei sein. KINDER Welche Schule für Ihr Kind die richtige ist, können Sie in der „Zentralen Anlaufstel- le Bildungsberatung“ erfahren: Zentrale Anlaufstelle Bildungsberatung Wo? Amt für Bildung und Sport Zentrale Anlaufstelle Bildungsberatung Lindenstraße 2 (1. OG; Zimmer 1.06) 75175 Pforzheim Tel. 07231 39-2420 Email: bildung@stadt-pforzheim.de Was bringen Sie mit? Pass oder Ausweis der Eltern Geburtsurkunde des Kindes Meldebestätigung Sprechzeiten Montag 08.30 - 12.00 Dienstag 08.30 - 12.00 Mittwoch 14.00 - 18.00 Donnerstag 08.30 - 12.00 Was erhalten Sie? Beratung und Informationen Schuladressen und Ansprechpartner/innen Hilfe bei der Schulsuche 29
8. Gesundheit 8.1 Krankenversicherung In Deutschland muss jeder krankenversichert werden. Es gibt eine große Anzahl von Krankenkassen in Deutschland. Eine Auswahl von Pforzheimer Krankenkassen finden Sie im Internet oder im Telefonbuch unter dem Stichwort „Krankenkassen“. · Die Anmeldung erfolgt bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl durch persönliche Vorsprache oder den Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit/Jobcenter. GESUNDHEIT · Ist der Ehepartner schon krankenversichert, können der andere Ehepartner und die gemeinsamen Kinder (bis zu bestimmten Altersgrenzen) bei der glei- chen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden. 8.2 Arztbesuche Wenn Sie oder Ihr Kind krank sind, suchen Sie zunächst einen Allgemeinarzt in Ihrer Nähe auf. Falls eine weitergehende Behandlung durch einen Facharzt notwendig ist, wird er Sie dorthin überweisen. 30
8.3 Alter, Pflege und Behinderung Fragen zu Alter und Pflege Wo? Pflegestützpunkt Pforzheim pflegestuetzpunkt@stadt-pforzheim.de www.pflegestuetzpunkt.pforzheim.de Adresse Östliche Karl-Friedrich-Str. 9 75175 Pforzheim (gegenüber dem Alten Rathaus) GESUNDHEIT Sprechzeiten Montag – Mittwoch, Freitag 10.00 – 13.00 Donnerstag 14.00 – 18.00 Telefon 07231 39-3838 oder 39-3839 Was erhalten Sie? Beratung und Informationen rund um Alter und Pflege Fragen zu Behinderung Wo? Jugend- und Sozialamt, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Adresse Östliche Karl-Friedrich-Str. 37a 75175 Pforzheim Sprechzeiten Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 – 12.00 nach Termin- vereinbarung Donnerstag 14.00 – 18.00 Telefon 07231 39-2424 Was erhalten Sie? Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen Unterstützung in der Ausbildung und im Studium Hilfen für die Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) Hilfen für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft 31
9. Notrufnummern In bestimmten Notsituationen kann in Deutschland, wie in anderen Ländern auch, die Hilfe von Notdiensten in Anspruch genommen werden. Ein Notruf wird ab- gesetzt, um in einem Notfall schnelle und professionelle Hilfe der Polizei (zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, Diebstahl, Wohnungseinbruch, Betrug oder Über- fall), Feuerwehr (bei Wohnungs- oder Hausbrand) oder eines Rettungsdienstes/ NOTRUFNUMMERN Notarztes (bei körperlicher Verletzung durch Unfall oder plötzlicher, lebensbe- drohlicher Erkrankung) zu erhalten. Notrufnummern Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdienst (Notarzt) 112 Giftnotrufzentrale 0761 19240 · Die Notrufnummern 110 und 112 können aus allen Fest- und Mobilfunknetzen vorwahlfrei und kostenlos erreicht werden. 32
10. Alltag 10.1 Urkunden und Übersetzungen · Für viele Formalitäten in Deutschland brauchen Sie beglaubigte Über- setzungen Ihrer Urkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Schulzeugnisse, Berufsabschlüsse). · Ausländische Urkunden müssen von einem staatlich vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Professionelle Dolmetscher und Übersetzer finden Sie im Internet. ALLTAG 33
10.2 Führerschein · Ein ausländischer Führerschein gilt nur 6 Monate ab den Zeitpunkt, ab dem Sie in Deutschland eine Wohnung bezogen und sich dort ange- meldet haben. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt, das heißt, Sie dürfen nicht mehr Auto fahren. (Ausnahme: EU-Führerschein) · Fragen Sie im Bürgercentrum vor Ablauf der 6-Monats-Frist nach, ob Ihr Führerschein umgetauscht werden muss. · Wenn Ihr Führerschein umgetauscht werden muss, stellen Sie dort einen Antrag. Eventuell müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bei einer Fahrschule bestehen. · Konkrete Fragen müssen im Einzelfall geklärt werden. Das Bürger- ALLTAG centrum steht für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung. Antrag auf Umtausch des ausländischen Führerscheins Wo? Bürgercentrum oder Ortsverwaltungen Adresse Altes Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Str. 2, 75175 Pforzheim Sprechzeiten Montag – Mittwoch 07.30 – 13.00 Donnerstag 08.00 – 12.00 14.00 – 18.00 Freitag 08.00 – 12.00 Was bringen Sie mit? Pass oder Ausweis aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild ausländischen nationalen Führerschein mit Übersetzung in deutscher Sprache Was erhalten Sie? einen in Deutschland gültigen Führerschein Während der Corona-Pandemie sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter: www.qtermin.de/stadt-pforzheim möglich. 34
10.3 Familienzentren · Pforzheimer Familienzentren sind Treffpunkt für Kinder, Jugendliche, Männer, Frauen und Senioren aller Nationen und Kulturen. Dort bekommen Sie hilfreiche Informationen über Ihren Stadtteil und haben die Möglichkeit, an unterschied- lichen Angeboten des Familienzentrums teilzunehmen (zum Beispiel: Hausauf- gabenhilfe, Sprachkurs, Beratung für Eltern, Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche). · In Pforzheim gibt es 6 Familienzentren: ALLTAG Familienzentren Adressen Familienzentrum Ost Zeppelinstr. 20 75175 Pforzheim Tel. 07231 15 45 600 LukasZentrum Maximilianstr. 38 Familienzentrum der Pforzheimer Weststadt 75172 Pforzheim Tel. 07231 4 13 79-19 Zentrum für Familien/Mehrgenerationenhaus Barfüßergasse 12 im Bernhardushaus 75172 Pforzheim Tel. 07231 128-666 Familienzentrum Au Calwer Str. 2 – 6 75175 Pforzheim Tel. 07231 41 44 06 Familienzentrum Nord Sachsenstr. 30 Pforzheimer Stadtmission 75177 Pforzheim Tel. 07231 77 89 608 Bürgerhaus Marienburgerstr. 18 Buckenberg/Haidach und Hagenschieß e.V. 75181 Pforzheim Tel. 07231 6 78 00 35
10.4 Freizeit- und Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche In Pforzheim gibt es verschiedene Freizeit- und Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche, unter anderem: Stadtjugendring Pforzheim Beratungsstelle für Kinder, SJR Betriebs gGmbH, Oranierstr. 15, Jugendliche und deren Familien 75175 Pforzheim, Tel. 07231 - 14 42 80, aus Pforzheim www.sjr-pforzheim.de Baumgäßchen 3, Melanchthonhaus, 75172 Pforzheim, Tel. 07231 - 2 81 70-0, Die SJR Betriebs gGmbH ist Träger von 13 Ju- www.beratung-pf.de gendtreffs in Pforzheim und den Stadtteilen, in denen Kinder und Jugendliche ihre Freizeit Das Angebot der Beratungsstelle umfasst zum verbringen können. Sie bietet jungen Men- Beispiel Erziehungs- und Familienberatung, Bera- schen in schwierigen Lebenssituationen und tung für Kinder und Jugendliche, Hilfe in Krisen, ALLTAG beim Übergang von der Schule in den Beruf Beratung für Schulen und Kindertageseinrichtun- Unterstützung an. Für Kinder gibt es eine Viel- gen. Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. zahl an spannenden Projekten, dazu noch An- gebote in den Schulferien. Plan B gGmbH Deutscher Kinderschutzbund Jugend-, Sucht- & Lebenshilfen Pforzheim Enzkreis e. V., Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim, Eingang über Tunnelstr. 33 oder Tel. 07231 - 9 22 77-0, Luisenstr. 46, 75172 Pforzheim, www.planb-pf.de Tel. 07231 - 58976-0, www.dksb-pforzheim.de Die Jugend- und Drogenberatungsstelle berät, begleitet und behandelt Jugendliche in Prob- Die Angebote des Kinderschutzbundes umfassen lemlagen, Suchtgefährdete und Suchtkranke unter anderem Beratung und Hilfen innerhalb be- sowie deren Familien. lasteter Familienverhältnisse. Der Kinderschutz- bund bietet ein Forum für Alleinerziehende sowie Krabbel- und Spielgruppen an und ist am 24-Stun- den-Sorgen-Telefon für Kinder, Jugendliche und auch für Erwachsene erreichbar (Tel. 07231/76 72 00). 36
10.5 Sport/Sportvereine Wer Sport treiben möchte, kann sich in Pforzheim in einem Sportverein anmelden. Dort wer- den verschiedenste Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für jedes Alter angeboten. Eine Mitgliedschaft in einem Sportverein bietet neben der Möglichkeit, sich durch regelmäßi- ge sportliche Betätigung gesund und fit zu halten, insbesondere Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen weitere Vorteile: ·· Stärkung der Persönlichkeit und des Wohlbefindens regelmäßige Bewegung fördert die positive körperliche und geistige ·· Entwicklung von Kindern und Jugendlichen soziale Kontakte können geknüpft und Freundschaften geschlossen werden der Kontakt zu deutschsprachigen Mitgliedern erleichtert das Erlernen der deutschen ALLTAG · Sprache das Miteinander im Sportverein fördert die soziale Kompetenz und vermittelt Werte wie Fairness, Toleranz und Respekt. In Pforzheim bieten über 100 Sportvereine zahlreiche Sportmöglichkeiten an, darunter Turnen, Fußball, Schwimmen, Tennis, Handball, Basketball, Judo, Karate, Leichtathletik, Tanzen, Reiten und viele mehr. Für die Mitgliedschaft in einem Sportverein müssen Beiträge bezahlt werden. Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können Mitgliedsbeiträge über Leistungen aus dem Bildungspaket übernommen werden (siehe 7.4 „Bildungspaket“). bei Interesse an Sportvereinen Wo? Amt für Bildung und Sport Adresse Lindenstr. 2, Zimmer 1.21, 1. OG Kontakt telefonische Auskünfte erhalten sie unter folgenden Telefonnummern: 07231 39-2929, 39-2414, 39-1160 Was erhalten Sie? Informationen über Sportvereine 37
11. Soziales 11.1 Pforzheimer Tafel Bei der Pforzheimer Tafel kann man preisgünstig Lebensmittel kaufen. Der Einkauf in der Pforzheimer Tafel ist nur für Personen möglich, die SGB II- oder SGB XII- Leistungen erhalten und einen Goldstadt-Pass besitzen. Einkauf Pforzheimer Tafel Adresse Zeppelinstr. 16, Kelterstr. 107, 75175 Pforzheim (Oststadt) 75179 Pforzheim (Brötzingen) Öffnungszeiten Montag, Dienstag Montag - Freitag 10.00 - 14.00 SOZIALES und Donnerstag 10.00 - 14.00 Mittwoch geschlossen Mittwoch, Freitag 9.30 - 13.30 Was bringen Goldstadt-Pass Sie mit? Foto Was erhalten Sie? Einkaufsberechtigung unbedingt aufbewahren 38
11.2 Goldstadt-Pass Mit dem Goldstadt-Pass haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Stadt Pforz- heim und anderer Organisationen zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, kulturellen Einrichtungen, dem Gebrauchtwarenkaufhaus und anderen. Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II) oder von Grundsicherung (SGB XII) erhalten den Pass zusammen mit dem Leis- tungsbescheid ausgestellt. Empfänger von Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG, dem Kinderzuschlag oder Personen, die in einer betreuten Wohnform nach dem SGB VIII leben, können einen Antrag auf den Goldstadt-Pass beim Bürgercentrum oder den Ortsverwal- tungen stellen. SOZIALES Antrag Goldstadt-Pass Wo? Bürgercentrum oder Ortsverwaltungen Adresse Altes Rathaus, Erdgeschoss Östliche Karl-Friedrich-Str. 2 - 4, 75175 Pforzheim Sprechzeiten Montag - Mittwoch 07.30 - 13.00 Donnerstag 08.00 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.00 - 12.00 Was bringen Sie Pass oder Ausweis mit? Leistungsbescheid Informationen und Vordrucke unter: https://www.pforzheim.de/goldstadt-pass. Was erhalten Sie? Goldstadt-Pass, unbedingt aufbewahren Während der Corona-Pandemie sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter: www.qtermin.de/stadt-pforzheim möglich. 39
11.3 Rundfunkbeitrag In Deutschland sind grundsätzlich volljährige Bürgerinnen und Bürger, die einen Fernseher, Radio oder Computer besitzen, beitragspflichtig. Der Beitrag wird für die Möglichkeit der Nutzung von öffentlich-rechtlichen Programmen erhoben. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals in einer Wohnung wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. · SOZIALES Bestimmte Personengruppen können sich aus finanziellen oder ge- sundheitlichen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen bzw. eine Ermäßigung beantragen. Dies kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen. · Das Antragsformular erhalten Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de oder in Pforzheim, Blumenhof 4 (Infotheke im Erdgeschoss). · Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln“ gesandt werden. 40
12. Anhang 12.1 Feiertage in Baden-Württemberg Neujahr 1. Januar Heilige Drei Könige 6. Januar Karfreitag März/April* Ostersonntag März/April* Ostermontag März/April* ANHANG Tag der Arbeit 1. Mai Christi Himmelfahrt Mai/Juni* (Donnerstag) Pfingstsonntag Mai/Juni* Pfingstmontag Mai/Juni* Fronleichnam Mai/Juni* (Donnerstag) Tag der Deutschen Einheit 3. Oktober Allerheiligen 1. November 1. Weihnachtstag 25. Dezember 2. Weihnachtstag 26. Dezember * Dies sind christliche Feiertage, die jährlich auf ein anderes Datum fallen. 41
12.2 Wissenswertes über Pforzheim Pforzheim liegt in Baden-Württemberg und war bereits in römischer Zeit unter dem Namen „Portus“ (lateinisch: Hafen/Furt) bekannt. Die Stadt befindet sich am nördlichen Rand des Schwarzwaldes, wo die Flüsse Enz, Nagold und Würm zusam- menfließen. Im 18. Jahrhundert entstand in Pforzheim eine Schmuck- und Uhrenindustrie, die weltbekannt wurde. Daher kommt der Name „Goldstadt“ beziehungsweise „Gold-, Schmuck- und Uhrenstadt“. ANHANG Daten und Fakten Fläche: 98,03 km2 Einwohner: 125.957 (31. Dez. 2019) Bevölkerungsdichte: 1.285 Einwohner je km² Postleitzahlen: 75172, 75173, 75175, 75177, 75179, 75180, 75181 Vorwahl: 07231 Kfz-Kennzeichen: PF Stadtgliederung: 15 Stadtteile Oberbürgermeister: Peter Boch (CDU) 42
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