NeuStart Infos für Migranten und Migrantinnen - Stadt Pforzheim Jugend- und Sozialamt - Pforzheim Integriert

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NeuStart Infos für Migranten und Migrantinnen - Stadt Pforzheim Jugend- und Sozialamt - Pforzheim Integriert
Stadt Pforzheim
Jugend- und Sozialamt

NeuStart
Infos für Migranten und Migrantinnen

www.pforzheim-integriert.de
NeuStart Infos für Migranten und Migrantinnen - Stadt Pforzheim Jugend- und Sozialamt - Pforzheim Integriert
Wichtige Info
Bitte beachten Sie, dass während der andau-
ernden Corona-Pandemie eine Vorsprache
bei städtischen Ämtern und bei Beratungs-
stellen nur nach vorheriger telefonischer An-
meldung erfolgen kann.
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Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich willkommen in Ihrer Stadt Pforzheim! Damit Ihnen der Start in Ihrer neuen
Stadt einfacher gelingt, wird Sie unsere Broschüre „NeuStart“ begleiten.

Der Neubeginn in einer zuerst noch sehr fremden Stadt ist nicht einfach. Und
wenn auch das Land, die Sprache, die Schrift und das alltägliche Leben einem
unbekannt sind, wird es zu einem nicht immer einfachen Abenteuer. Damit Sie
sich besser zurechtfinden, enthält „NeuStart“ alle Informationen, die Sie für den
Anfang in Pforzheim brauchen.

Wir wollen, dass Sie Pforzheim kennen und lieben lernen und für sich und Ihre
Familie eine Heimat finden - nutzen Sie bitte unsere Broschüre und unsere wei-
teren Angebote im Bereich von Sprache, Bildung und Integration. Dann wird Ihr
Neustart gelingen!

                                                            Ihr
                                               Frank Fillbrunn
                                                Bürgermeister
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Ignazio Minotta                           Bushra Lupardi
                Italien                                                   Irak

Ich lebe jetzt seit mehr als 25 Jahren in       Integration heißt für mich, hier und jetzt zu
Pforzheim und fühle mich seit dem ersten        leben: sprechen, arbeiten, sich engagieren
Tag hier wohl. Ein Schlüssel war für mich,      und Freude am Umgang mit Menschen
recht bald Deutsch zu lernen und mich auch      haben, auch wenn sie anders sind. Ich freue
in Deutsch zu verständigen. Dadurch wurde       mich über die Chance der Zuwanderer, ihr
das Leben einfacher.                            Leben in Pforzheim neu
                                                aufzubauen.

                Chariklia Isaakidou                            Fazli Isbilen
                Griechenland                                            Türkei

 Als ehemalige Einwanderin kenne ich            Jeder Anfang in einem anderen Land ist
 die Probleme in Deutschland. Als ich die       schwer – auch für mich war vor Jahren vieles
 Menschen hier besser kennenlernte, waren       neu und unbekannt. Ich hoffe, dass es mit der
 sie sehr aufgeschlossen und hilfsbereit. Ich   Broschüre nun für die Zuwanderer leichter
 wünsche mir, dass alle Zuwanderer so wie       wird, sich im „Behörden- und Alltagsdschun-
 ich Menschen finden, die ihnen helfen, den     gel“ zurechtzufinden!
 Alltag zu bewältigen.

                                                Als gebürtiger Rumäne fühle ich mich im
                                                Internationalen Beirat verantwortlich für die
                Herbert Eiwen                   wachsende Zahl der rumänischen Zuwan-
                Rumänien                        derer. Diese haben auch weiterhin sehr gute
                                                Chancen sich schnell zu integrieren und zur
                                                raschen Entwicklung von Pforzheim beizu-
                                                tragen.
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Inhaltsverzeichnis
1. Anmeldung in Pforzheim               6     7.5 Anmeldung in einer Kindertagesstätte 28
2. Vorsprache bei der                         7.6 Schulanmeldung                      29
  Ausländerbehörde                      7
                                              8. Gesundheit
3. Wohnen                                     8.1 Krankenversicherung                 30
3.1 Wie finden Sie eine Wohnung?         9    8.2 Arztbesuche                         30
3.2 Wohnungsmiete - was gehört dazu? 10       8.3 Alter, Pflege und Behinderung       31
3.3 Sozialwohnung                       12
3.4 Was ist Wohngeld?                   13    9. Notrufnummern                        32

4. Girokonto                            14    10. Alltag
                                              10.1 Urkunden und Übersetzungen         33
5. Integration                                10.2 Führerschein                       34
5.1 Integrationsbeauftragte                   10.3 Familienzentren                    35
   der Stadt Pforzheim                  15    10.4 Freizeit– und Hilfsangebote
5.2 Deutsch lernen                      16        für Kinder und Jugendliche          36
5.3 Integrationskurse                   17    10.5 Sport/Sportvereine                 37
5.4 Koordinierungsstelle Sprachkurse    18
5.5 Migrationsberatungsstellen          19    11. Soziales
5.6 Integrationsmanagement              20    11.1 Pforzheimer Tafel                  38
                                              11.2 Pforzheim-Pass                     39
6. Arbeit                                     11.3 Rundfunkbeitrag                    40
6.1 Arbeitserlaubnis EU-Länder          21
6.2 Arbeitserlaubnis Nicht-EU-Länder    21    12. Anhang
6.3 Arbeitssuche/Arbeitsvermittlung     22    12.1 Feiertage in Baden-Württemberg     41
6.4 Anerkennung ausländischer Abschlüsse 23   12.2 Wissenswertes über Pforzheim       42
                                              12.3 Stadtteile                         43
7. Kinder                                     12.4 Innenstadt Pforzheim               44
7.1 Kindergeld                          24    12.5 EU-Mitgliedstaaten                 46
7.2 Kinderzuschlag                      25
7.3 Elterngeld                          26    Impressum _______________________ 47
7.4 Das Bildungs- u. Teilhabepaket (BuT) 27   Ämter in Pforzheim ________________ 48
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1. Anmeldung in Pforzheim

                         ·   Jeder, der in Deutschland in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von
                             zwei Wochen persönlich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

                         ·   Auch bei einem Umzug ist eine Ummeldung bei der zuständigen Melde-
                             behörde, innerhalb von zwei Wochen, erforderlich.
ANMELDUNG IN PFORZHEIM

                         ·   Bei der Anmeldung ist eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen.

                         ·   Personen, die sich nicht rechtzeitig an- und ummelden, müssen eine
                             Geldstrafe bezahlen.

                         ·   Es ist wichtig, dass nach Anmeldung und Bezug der Wohnung Klingel
                             und Briefkasten mit dem Familiennamen beschriftet werden, damit die
                             Post korrekt zugestellt werden kann.

                         Anmeldung Wohnsitz

                         Wo?                       Bürgercentrum oder Ortsverwaltungen

                         Adresse                   Altes Rathaus
                                                   Östliche Karl-Friedrich-Str. 2 - 4, 75175 Pforzheim

                         Sprechzeiten
                                                    Montag - Mittwoch           07.30 - 13.00

                                                    Donnerstag                  08.00 - 12.00
                                                                                14.00 - 18.00

                                                    Freitag                     08.00 - 12.00

                         Was bringen Sie mit?      „ Pass oder Ausweis
                                                   „ bei Kindern Kinderausweis
                                                     (Geburtsurkunde; bei ausländischen Geburtsurkunden
                                                     bitte zusätzlich Übersetzung in Deutsch oder internationale
                                                     Geburtsurkunde)
                                                   „ Mietvertrag

                         Was erhalten Sie?         Anmeldebestätigung
                                                   unbedingt aufbewahren

                                 Während der Corona-Pandemie sind Vorsprachen nur nach vorheriger
       6                         Terminvereinbarung unter: www.qtermin.de/stadt-pforzheim möglich.
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2. Vorsprache bei der
Ausländerbehörde
Jeder Ausländer, der nicht EU-Bürger ist und nach Deutschland einreist,
um hier zu leben, muss sich bei der Ausländerbehörde vor Ort anmelden.

Vorsprache ist nur an einem vorher vereinbarten Termin möglich:

                                                                                                       ANMELDUNG IN PFORZHEIM
 Vorsprache Ausländerbehörde
 Wo?         Abteilung für Migration und Flüchtlinge

 Adresse     Altes Rathaus, Sockelgeschoss (SG)
             Östliche Karl-Friedrich-Str. 2 - 4, 75175 Pforzheim
 Termin-     Familien-    Telefon           Telefonische             Email
 vereinba-   name                           Erreichbarkeit
 rung        Aa-Ala       07231 39-1032     Mo – Do      08 - 12 Uhr melanie.herceg@pforzheim.de
             Ama - Bas                      Do           14 - 16 Uhr
             Alb - Aldh   07231 39-3158     Mo – Do      08 - 12 Uhr valeria.olah@pforzheim.de
             Bat - Din                                   14 - 16 Uhr
             Aldi - Alg   07231 39-3084     Mo – Do      08 - 12 Uhr gina.kienzle@pforzheim.de
             Dio - Haw                                   14 - 16 Uhr
             Alh - Alia   07231 39-3160     Mo – Do      08 - 12 Uhr katharina.herrmann@pforzheim.de
             Hax - Kim                                   14 - 16 Uhr
             Alib - Alj   07231 39-2509     Mo – Do      08 - 12 Uhr ines.hufnagel@pforzheim.de
             Kin - Mal                      Mo           14 - 16 Uhr
             Alk - Alm    07231 39-2123     Mo – Do      08 - 12 Uhr oliver.gaide@pforzheim.de
             Mam - Pll                                   14 - 16 Uhr
             Aln - Alo    07231 39-3159     Mo – Do      08 - 12 Uhr mary-ann.bucher@pforzheim.de
             Plm - Se                       Do           14 - 16 Uhr
             Alp - Als    07231 39-3161     Mo – Do      08 - 12 Uhr regina.weidner@pforzheim.de
             Sf - Tuq                                    14 - 16 Uhr
             Alt - Alz    07231 39-3162     Mo – Do      08 - 12 Uhr monika.bernhardt@pforzheim.de
             Tur - Z                        Mo, Di, Do   14 - 16 Uhr
 Was         „ Pass
 bringen     „ Anmeldebestätigung
 Sie mit?    „ Einkommensnachweise
             „ weitere Unterlagen, die der Sachbearbeiter mitgeteilt hat

 Was         Aufenthaltstitel,
 erhalten    unbedingt aufbewahren
 Sie?

Bitte melden Sie sich am vereinbarten Termin über die Sprechanlage, in der blauen Säule, im
Sockel-geschoss im „Alten Rathaus“ an.                                                                           7
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Flüchtlinge und Asylbewerber können entsprechend nachstehender Tabelle
                         telefonisch einen Termin vereinbaren. Vorsprache ist nur an einem vorher
                         vereinbarten Termin möglich:
ANMELDUNG IN PFORZHEIM

                          Vorsprache Asyl- und Flüchtlingswesen

                          Wo?                        Abteilung für Migration und Flüchtlinge

                          Adresse                    Altes Rathaus, Sockelgeschoss (SG)
                                                     Östliche Karl-Friedrich-Str. 2 - 4, 75175 Pforzheim

                          Telefonische                Familien-         Telefon            Telefonische Erreichbarkeit
                          Erreichbarkeit zur          name
                          Terminvereinbarung
                                                      A - Ek            07231 39-3109      Mo. - Do.       08.00 - 12.00
                                                                                           Do.             14.00 - 16.00

                                                      El - J            07231 39-3168      Mo. - Do.       08.00 - 12.00
                                                                                           Do.             14.00 - 16.00

                                                      K - Saf           07231 39-4264      Mo. - Do.       08.00 - 12.00
                                                                                           Do.             14.00 - 16.00

                                                      Sag - Z           07231 39-3166      Mo. - Do.       08.00 - 12.00
                                                                                           Do.             14.00 - 16.00

                          Was bringen Sie mit?       „ Pass / Identitätsdokument / Gestattung / Duldung
                                                     „ Anmeldebestätigung
                                                     „ Einkommensnachweise
                                                     „ weitere Unterlagen, die der Sachbearbeiter mitgeteilt hat

                          Was erhalten Sie?          Aufenthaltstitel / Gestattung / Duldung
                                                     unbedingt aufbewahren

                         ··   Bitte melden Sie sich an der Sprechanlage an, wenn Sie an dem vereinbarten Termin da sind.
                              Die Vorsprache und Antragsannahme erfolgt nur zum vereinbarten Termin in der Halle des

                          ·
                              Alten Rathauses im Sockelgeschoss.
        8                     Bitte warten Sie an dem vereinbarten Termin vor Zimmer S10
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3. Wohnen
3.1 Wie finden Sie eine Wohnung?
·   Wohnungsangebote finden Sie
    „   in Zeitungen
    „   im Internet
    „   bei Baugesellschaften.

·   Die meisten Vermieter verlangen beim Abschluss eines Mietvertrages eine
    Kaution (in der Regel sind es 2 bis maximal 3 Kaltmieten) als Mietsicherheit.

Bau-                   Adressen                              Sprechzeiten
gesellschaften

                                                                                             WOHNEN
Arlinger eG            Hohlohstr. 6                          Mo. - Fr.       08.00 - 12.00
                       75179 Pforzheim
                       Tel. 07231-94 62-0                    Mo. - Mi.       14.00 - 16.00
                       www.arlinger.de                       Do.             14.00 - 18.00
                                                             sowie nach Vereinbarung

Pforzheimer Bau-       Erbprinzenstr. 20                     Mo. - Fr.       08.00 - 12.30
und Grund GmbH         75175 Pforzheim
                       Tel. 07231-93 02-0                    Mo., Di,        13.15 - 17.00
                       www.pforzheimerbauundgrund.de         Do.             13.15 - 18.00

Familienheim e.G.      Lindenstr. 39                         Di., Mi., Do.   08.00 - 12.00
                       75175 Pforzheim
                       Tel. 07231-93 19-0                    Di.             14.00 - 17.15
                       www.familienheim-pforzheim.de

STADTBAU GmbH          Schlossberg 20                        Mo., Mi.        08.00 - 12.00
Pforzheim              75175 Pforzheim
                       Tel. 07231 39-31 10                   Do.             14.00 - 18.00
                       www.stadtbau-pforzheim.de             sowie nach Vereinbarung

Huchenfeld eG          Huchenfelder Hauptstr. 105            Mo. - Fr.       09.00 - 12.00
                       75181 Pforzheim
                       Tel. 07231-97 92 70                   Do.             14.00 - 18.00
                       www.baugenossenschaft-huchenfeld.de   sowie nach Vereinbarung

                                                                                               9
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3.2 Wohnungsmiete – was gehört dazu?
         Die Wohnungsmiete setzt sich zusammen aus:

         Kaltmiete und Nebenkosten
         Kaltmiete ist ein fester Grundbetrag. Nebenkosten sind zum Beispiel Verwaltungs-, Wasser-,
         Abwasser- und Heizungskosten und werden in der Regel jährlich nach Verbrauch abgerechnet.
         Nebenkosten werden an den Vermieter oder an die Stadtwerke Pforzheim (SWP) bezahlt.

         Strom
         Strom muss separat bei den Stadtwerken Pforzheim (SWP) oder einem anderen
         Stromanbieter bezogen und auch abgerechnet werden.

         Müll
WOHNEN

         Jeder Haushalt muss für die Entsorgung des Mülls Abfallgebühren bezahlen. Dafür wird der
         Müll auch regelmäßig abgeholt.

         ·   Die Anmeldung erfolgt über einen Bestellschein, der vom Hauseigentümer/-verwalter unter-
             schrieben werden muss. Der Bestellschein ist abzugeben beim
             ServiceCenter Abfallwirtschaft, Heinrich-Witzenmann-Str. 13, 75179 Pforzheim.
             Zur Erfassung der Leerungen sind alle Behälter mit einem elektronischen Chip ausgestattet.

         ·   Der Müll wird je nach Bestellung entweder wöchentlich oder alle 14 Tage abgeholt. Der
             Abfallbehälter muss dann mit geschlossenem Deckel bis spätestens 6.30 Uhr am Abfuhrtag
             oder frühestens ab 18.00 Uhr am Abend davor am Rand des Gehweges zur Leerung bereit-
             gestellt werden.

         ·   Die Abholtermine finden Sie in dem Ihnen zugesandten Abfallkalender
             oder im Internet (www.abfallwirtschaft-pforzheim.de/kundenportal/abfallkalender)
             nach Eingabe Ihrer Straße und Hausnummer.

         ·   Den aktuellen Abfallkalender erhalten Sie auch bei nachstehenden Stellen:
             „ ServiceCenter Abfallwirtschaft, Heinrich-Witzenmann-Str. 13, 75179 Pforzheim
             „ Technische Dienste/Abfallwirtschaft, Heinrich-Witzenmann-Str. 13, 75179 Pforzheim

         ·
             „ Ortsverwaltungen (Büchenbronn, Eutingen, Hohenwart, Huchenfeld, Würm)
             In Pforzheim muss der Abfall nach Restmüll, Papier, Glas und Verpackungsmaterial getrennt
             werden. Biomüll wie z. B. Obst-, Salat- und Gemüsereste, Kartoffel- und Eierschalen, Kaffee-
             satz, Teebeutel, Speisereste muss über eine Biotonne entsorgt werden.
 10
Sperrmüllentsorgung
Zum Sperrmüll gehören: Schränke, Tische, Stühle, Polstergarnituren, Bettgestelle, Matratzen,
Teppiche, Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Spülen und Kühlschränke usw..

·   Muss Sperrmüll entsorgt werden, können Sie diesen auf die städtischen Wertstoffhöfe
    (Entsorgungszentrum Hohberg, in Huchenfeld, in Eutingen und in Büchenbronn) bringen.
    Dies ist für haushaltsübliche Mengen (bis zu 3 m³) einmal pro Jahr kostenlos. Für die
    kostenlose Abgabe auf den städtischen Werstoffhöfen benötigen Sie einen Berechtigungs-
    schein. Diesen erhalten Sie beim Service-Center Abfallwirtschaft in der Heinrich-Witzen-
    mann-Str. 13. Für alle Mengen darüber hinaus wird je angefangenem Kubikmeter 5 Euro
    berechnet.

·   Haben Sie kein Transportmittel, kann der Sperrmüll bis 3m³ einmal im Jahr kostenlos abge-
    holt werden. Dafür muss der Sperrmüll am Straßenrand bereitgestellt werden. Jede weitere
    Anmeldung wird mit 60 Euro berechnet und nicht im Vollservice bedient. Sollten Sie einen
    Vollservice in Anspruch nehmen wollen, können Sie dies individuell mit dem beauftragten

                                                                                                WOHNEN
    Entsorgungsunternehmen vereinbaren.

·   Sind mehr als 3 m³ abzuholen (Haushaltsauflösungen etc.), wenden Sie sich bitte an priva-
    te Entrümpelungs- und Transportunternehmen.

    Weitere Fragen zum Thema Abfall beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der städti-
    schen Abfallwirtschaft (Tel. 07231 39-1393) in der Zeit von
			 Montag – Freitag     07.30 – 12.00 Uhr
			 Donnerstag           13.30 – 18.00 Uhr
    Mehr dazu finden Sie auf der Webseite www.abfallwirtschaft-pforzheim.de.

Mülltrennung

                             gelbe Tonne /                                    graue Tonne
                               Gelber Sack                                     für Restmüll
                             Verpackungen                                    braune Tonne
                                 aus Metall,
                                                                               für Bioabfall
                             Kunststoff und
                              Verbundstoff

                             Glascontainer                                           Papier
                               für Flaschen                                      als Bündel
                                   und Glas                                     oder in der
                                                                                                  11
                              nach Farben                                     blauen Tonne
                                     sortiert
3.3 Sozialwohnung
         In Deutschland können Personen mit geringem Einkommen kostengünstige
         Wohnungen, so genannte Sozialwohnungen, anmieten. Auch in Pforzheim gibt es
         eine begrenzte Anzahl solcher Wohnungen. Um eine Sozialwohnung zu mieten,
         braucht man einen Wohnberechtigungsschein.

          Antrag Wohnberechtigungsschein

          Wo?                    Jugend- und Sozialamt,
                                 Sachgebiet Wohnungswesen/Wohnungssicherung
WOHNEN

          Adresse                Zehnthofstr. 10 + 12, Zimmer 501
                                 75175 Pforzheim
                                 Tel. 07231 39-2388

          Sprechzeiten            Montag                    08.00 - 12.00
          (nur nach Termin-
                                  Mittwoch                  08.00 - 12.00
          vereinbarung)
                                  Donnerstag                14.00 - 18.00
                                  Freitag                   08.00 - 12.00

                                 Termine nach telefonischer Vereinbarung

          Was bringen Sie mit?   „ Pass oder Ausweis
                                 „ Einkommensnachweise
                                 „ aktueller Mietvertrag

          Was erhalten Sie?      Wohnberechtigungsschein
                                 unbedingt aufbewahren

  12
3.4 Was ist Wohngeld und wo
    können Sie es beantragen?

·   Wohngeld ist ein Zuschuss zur Wohnungsmiete für Menschen mit geringem
    Einkommen.

·   Grundsätzlich kann jeder mit geringem Einkommen Wohngeld beantragen.

·   Den Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle.

Antrag Wohngeld

Wo?                      Jugend- und Sozialamt,

                                                                                  WOHNEN
                         Sachgebiet Wohngeld

Adresse                  Zehnthofstr. 10 + 12,
                         75175 Pforzheim

Sprechzeiten              Montag                  08.00 - 12.00
(nur nach Termin-
                          Mittwoch                08.00 - 12.00
vereinbarung)
                          Donnerstag              14.00 - 18.00
                          Freitag                 08.00 - 12.00

Was bringen Sie mit?     „ Pass oder Ausweis
                         „ Einkommensnachweise
                         „ Mietvertrag

Was erhalten Sie?        Wohngeldbewilligung/Wohngeldablehnung
                         unbedingt aufbewahren

                                                                                    13
4. Girokonto

            In Deutschland muss jede Familie ein eigenes Bankkonto (= Girokonto) haben, da-
            mit das Geld der Familie (zum Beispiel Lohn, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinder-
            geld) auf dieses Konto überwiesen werden kann. Von diesem Konto können dann
            auch Miete, Strom, Telefon und andere Rechnungen bezahlt werden.

            ·   Sie müssen deshalb ein Girokonto bei einer Bank (zum Beispiel Sparkasse,
                Volksbank, Postbank oder andere) eröffnen.
GIROKONTO

             Eröffnung eines Girokontos

             Wo?                                 Bank Ihrer Wahl

             Was bringen Sie mit?                „ Pass oder Ausweis
                                                 „ Aufenthaltstitel

             Was erhalten Sie?                   Karte mit Kontonummer
                                                 unbedingt aufbewahren

  14
5. Integration
5.1 Integrationsbeauftragte
    der Stadt Pforzheim

Für die Stadt Pforzheim ist es wichtig, die hier lebenden Migrantinnen und
Migranten bei ihrer Integration zu unterstützen.

Diese Aufgabe wird von der Integrationsbeauftragten wahrgenommen. Sie
unterstützt und berät - in Absprache mit dem Bürgermeister für Bildung und So-
ziales - die städtische Administration und den Gemeinderat bei speziellen Fragen
zur Integration. Die Integrationsbeauftragte plant und koordiniert Projekte und
Maßnahmen, die die Integration fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt

                                                                                    INTEGRATION
stärken. Als Ansprechpartnerin der Stadt Pforzheim für das Thema „Integration
von Zugewanderten“ arbeitet sie eng mit dem integrationspolitischen Gremium
der Stadt, dem „Internationalen Beirat“ und als Koordinatorin des „Pforzheimer
Integrationsbündnisses“ mit einer Vielzahl freier Träger und Migrantenselbstorga-
nisationen zusammen.

 Integrationsbeauftragte

 Name                          Anita Gondek

 Anschrift                     Marktplatz 4, 75175 Pforzheim

 Zimmer                        309, 3. Stock (Jugend- und Sozialamt)

 Telefon                       07231 39-2117

 Email                         anita.gondek@pforzheim.de

                                                                                        15
5.2 Deutsch lernen

              Damit man in Deutschland gut leben kann, hier Arbeit und neue Freunde finden
              und die Kinder in der Schule unterstützen kann, ist es notwendig, die deutsche
              Sprache zu erlernen.

              Migrantinnen und Migranten können Deutsch in einem Integrationskurs erlernen.

              ·   Personen, die einen Anspruch auf Besuch eines Integrationskurses
                  haben, können sich bei der Koordinierungsstelle Sprachkurse zu einem
INTEGRATION

                  Deutschkurs anmelden (siehe 5.4).

              ·   Personen, die von der Ausländerbehörde (Abteilung Migration und
                  Flüchtlinge), dem Jobcenter oder dem Jugend- und Sozialamt
                  (Leistungsgewährung Asyl) zur Teilnahme an einem Integrationskurs
                  verpflichtet werden, müssen sich so schnell wie möglich bei der
                  Koordinierungsstelle Sprachkurse (siehe 5.4) anmelden und ordnungs-
                  gemäß am Kurs teilnehmen.

              ·   EU-Bürger ohne Anspruch/Verpflichtung können die Teilnahme am
                  Integrationskurs und evtl. eine Kostenbefreiung beantragen. Hierbei
                  unterstützen Sie die Koordinierungsstelle Sprachkurse sowie die Migra-
                  tionsberatungsstellen von Caritas und Diakonie. Die Formulare finden
                  Sie auch auf der Internetseite des BAMF (https://www.bamf.de/DE/
                  Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/
                  integrationskurse-node.html).

              ·   Eine Nichtteilnahme am verpflichteten Integrationskurs kann negative
                  Folgen nach sich ziehen:
                  „   Die Dauer des Aufenthalts kann verkürzt werden.
                  „   Soziale Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe)
                      können gekürzt werden.
                  „   Eine Geldstrafe kann verhängt werden.

   16
5.3 Integrationskurse

·   Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (Minimum 600
    Stunden) und einem Orientierungskurs (100 Stunden). Der Sprachkurs
    vermittelt Grundkenntnisse der deutschen Sprache bis maximal
    B1-Niveau. Im Orientierungskurs erhält man Einblick in Kultur, Rechts-
    ordnung und Geschichte von Deutschland.

·   Bei Bedarf können spezielle Integrationskurse (z. B. Jugend-, Frauen-
    und Elternintegrationskurse) besucht werden, die 900 - 1200 Stunden
    im Sprachkursteil und 100 Stunden im Orientierungskurs enthalten.

·

                                                                                INTEGRATION
    Für Migrantinnen und Migranten, die nicht schreiben und lesen können,
    werden Integrationskurse mit vorgeschalteter Alphabetisierung (300
    Stunden) angeboten.

·   Die Teilnahme am Integrationskurs ist kostenpflichtig. Auf Antrag
    können Sie aber – unter bestimmten Voraussetzungen – von der Be-
    zahlung dieser Kosten befreit werden.

·   Die Anmeldung zu allen Integrationskursen erfolgt zentral bei der
    Koordinierungsstelle Sprachkurse im Schlossberg 15 (siehe 5.4).

·   Ein Merkblatt zum Integrationskurs in mehreren Sprachen finden
    Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
    (BAMF) unter: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/
    Integration/Integrationskurse/Kursteilnehmer/Merkblaetter/630-036_merk-
    blatt-auslaenderbehoerde.html?nn=282388

                                                                                    17
5.4 Koordinierungsstelle Sprachkurse
              In Pforzheim übernimmt eine zentrale Koordinierungsstelle die Vermittlung in
              Integrationskurse und die Beratung über weitere Sprachkursangebote.

              Alle Personen, die einen Integrationskurs besuchen wollen, müssen sich bei der
              Koordinierungsstelle anmelden.

               Koordinierungsstelle Sprachkurse

               Wo?                    Jugend- und Sozialamt
INTEGRATION

                                      Koordinierungsstelle Sprachkurse

               Adresse                Schlossberg 15, (direkt neben Jobcenter im Blumenhof 4)
                                      5. Etage, bitte Aufzug A vorne benutzen,
                                      75175 Pforzheim

               Was bringen Sie mit?   „ Pass oder Ausweis
                                      „ Aufenthaltstitel
                                      „ weitere Unterlagen bei Bedarf

               Sprechzeiten
                                       Montag, Dienstag, Freitag         8 – 11 Uhr

                                       Mittwoch                          geschlossen
                                                                         nur telefonische Auskunft
                                                                         von 9 – 12 Uhr unter:
                                                                         Tel. 07231 39-2862
                                                                         Tel. 07231 39-2863
                                                                         Tel. 07231 39-2874

                                       Donnerstag                        13 – 17 Uhr

               Was erhalten Sie?      Vermittlung in einen passenden Integrationskurs, Beratung über
                                      Sprachkursangebote in Pforzheim

              Während der Corona-Pandemie finden Termine nur nach telefonischer
   18         Vereinbarung statt.
5.5 Migrationsberatungsstellen
·   Wenn Sie Probleme oder Fragen haben, können Sie sich kostenlos an die
    Migrationsberatungsstellen wenden.

·   In Pforzheim gibt es 3 Migrationsberatungsstellen:

Beratung für Erwachsene
Wo?               Caritasverband Pforzheim e.V.                  Diakonie Pforzheim

Adresse           Blumenhof 6                                    Goethestr. 41
                  75175 Pforzheim                                75173 Pforzheim

Was bringen Sie   „ Pass oder Ausweis

                                                                                              INTEGRATION
mit?              „ Dokumente, zu denen Sie Fragen haben

Sprechzeiten      Beratungstermine nur nach                      Tel. 07231-428 650
                  telefonischer Vereinbarung:
                                                                 Sonja Ehmann,
                  Tel. 07231-128 166 Marco Peichl                Ismail Niedermaier-Demirci
                  marco.peichl@caritas-pforzheim.de

                  Tel. 07231-128 125 Jan Westermann
                  jan.westermann@caritas-pforzheim.de

                  Online-Migrationsberatung der Caritas Pforz-
                  heim (kostenlos, anonym, sicher):
                  https://www.caritas-pforzheim.de/
                  beratung/onlineberatung/

Beratung für Jugendliche
Wo?               Jugendmigrationsdienst Pforzheim (JMD)

Adresse           Bleichstr. 81 (Verwaltung),
                  Bleichstr. 64, 2. OG (Beratung)
                  Tel. 07231-3861-901 oder Tel. 07231-3861-902

Was bringen Sie   „ Pass oder Ausweis
mit?              „ Dokumente, zu denen Sie Fragen haben

Sprechzeiten       Montag           10.00 - 12.00
                   Mittwoch         13.00 - 15.00

                   oder nach telefonischer Vereinbarung
                                                                                                  19
5.6 Integrationsmanagement

              Wir helfen Geflüchteten in Pforzheim gut anzukommen!
              Wir beraten Sie bei Fragen oder Problemen des täglichen Lebens und begleiten
              Sie zu wichtigen Behörden (wie Jobcenter, Rathaus). Außerdem helfen wir Ihnen,
              Ihr Leben in Deutschland selbstständig zu gestalten.

              Einige Kolleginnen und Kollegen sprechen Arabisch, Kurdisch, Farsi, Englisch, Fran-
              zösisch und Türkisch.
INTEGRATION

              Wenn Sie im Jahr 2015 oder später als Geflüchtete/r nach Deutschland gekommen
              sind, können Sie und Ihre Familie die Hilfe des Integrationsmanagements in An-
              spruch nehmen.

               Wo?                   Jugend- und Sozialamt / Integrationsmanagement

              Adresse                Westliche Karl-Friedrich-Str. 31, 4. OG
                                     75172 Pforzheim

              Was bringen Sie mit?   „ Pass oder Ausweis
                                     „ Dokumente, zu denen Sie Fragen haben

              Sprechzeiten           Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung
                                     Tel. 07231 39-3499

               Wo?                   Diakonie Pforzheim / Integrationsmanagement

              Adresse                Goethestr. 41
                                     75173 Pforzheim

              Was bringen Sie mit?   „ Pass oder Ausweis
                                     „ Dokumente, zu denen Sie Fragen haben

              Sprechzeiten           Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung
                                     Tel. 07231 – 4286534

  20          Bei Bedarf beraten wir Sie auch gerne bei Ihnen zu Hause.
6. Arbeit
6.1 Arbeitserlaubnis für Personen
    aus EU-Ländern
EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen in Deutschland arbeiten oder selbstständig tätig
sein. Sie brauchen hierfür keine ausländerrechtliche Erlaubnis. Es gelten die gleichen
Rechte wie für Deutsche.

Informationen gibt es bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
unter der Rufnummer 0228 713 20 20 oder im Internet: www.make-it-in-germany.com.

6.2 Arbeitserlaubnis für Personen
    aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten „Drittländern“)

                                                                                         ARBEIT
Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Ländern dürfen in Deutschland arbeiten,
wenn es ihr Aufenthaltstitel zulässt. Entsprechende Genehmigungen können bei
der Ausländerbehörde beantragt werden.

Zum Thema „Arbeit“ können in Ihrem Aufenthaltstitel unter anderem folgend
Bemerkungen genannt werden:

·   „Erwerbstätigkeit gestattet“
    Dies bedeutet, dass Sie bei einem Arbeitgeber arbeiten dürfen und/oder ein
    selbstständiges Gewerbe eröffnen dürfen.

·   „Beschäftigung gestattet, selbstständige Tätigkeit nicht gestattet“
    Dies bedeutet, dass Sie bei einem Arbeitgeber arbeiten, aber kein selbstständi-
    ges Gewerbe eröffnen dürfen.

·   „Erwerbstätigkeit nur mir Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet“
    Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie eine mögliche Arbeitsstelle gefunden haben
    und/oder ein selbstständiges Gewerbe anmelden wollen, eine entsprechende
    Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen müssen. Erst mit der
    Genehmigung der Ausländerbehörde dürfen Sie die Tätigkeit ausüben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde,
Abteilung Migration und Flüchtlinge (siehe S. 7 und 8).                                    21
6.3 Arbeitssuche/Arbeitsvermittlung
         ·   Wenn Sie keine Arbeit haben, können Sie sich bei der Agentur für Arbeit
             (Arbeitsamt) in Pforzheim melden.

         ·   Möchten Sie sich über Arbeitslosengeld II (Hartz IV) informieren oder bekommen
             Sie bereits Arbeitslosengeld II, wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter
             Pforzheim.

         Anmeldung als Arbeitssuchende/r

          Wo?            Agentur für Arbeit Pforzheim             Jobcenter Pforzheim

          Adresse        Luisenstr. 32, 75172 Pforzheim           Blumenhof 4, 75175 Pforzheim
          Tel.           Tel. 0800 4 5555 00 (kostenfrei)

          Sprechzeiten   Montag             08.00 - 13.00         Montag, Dienstag      08.00 - 12.00
                                                                  und Mittwoch
ARBEIT

                         Dienstag           08.00 - 13.00
                         Mittwoch           08.00 - 13.00         Donnerstag            14.00 - 18.00
                         Donnerstag         08.00 - 13.00         Freitag               08.00 - 12.00
                                            14.00 - 18.00

                         Freitag            08.00 - 13.00

          Was bringen    „ Personalausweis oder Pass mit          „ Pass oder Ausweis
          Sie mit?         Anmeldebestätigung                     „ Anmeldebestätigung
                         „ Lebenslauf

          Was erhalten   „ Hilfe und Beratung bei der Arbeits-    „ Antrag auf Arbeitslosengeld II
          Sie?             suche, Qualifizierung und Weiterbil-   „ Hilfe und Beratung bei der Arbeits-
                           dung                                     suche, Qualifizierung und Weiter-
                         „ finanzielle Hilfe (z. B. Antrag auf      bildung
                           Arbeitslosengeld I)                    „ finanzielle Hilfe
                                                                    (Arbeitslosengeld II)

         Alle Informationen rund um die Themen Ausbildung, Beruf, Weiterbildung… fin-
         den Sie im Berufsinformationszentrum (BiZ) im Gebäude der Agentur für Arbeit
         Pforzheim.

         Öffnungszeiten des    BiZ Pforzheim
         Montag – Mittwoch      08.00 - 16.00 Uhr
         Donnerstag             08.00 - 18.00 Uhr
 22      Freitag			             08.00 - 13.00 Uhr
6.4 Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Wenn Sie in Ihrem Heimatland einen Schulabschluss erlangt oder einen Beruf erlernt haben,
kann dies in Deutschland geprüft und anerkannt werden. Dies ist eine wesentliche Voraus-
setzung für Ihre Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.

Ein Mal pro Woche findet im Jobcenter Pforzheim Beratung zum Anerkennungsverfahren
statt. Für die Beratung muss vorher ein Termin vereinbart werden.

Einen solchen Termin können Sie beim zuständigen Beratungszentrum in Mannheim, unter
der Tel. 0621-43 773 113 oder per Email: anerkennung@ikubiz.de, vereinbaren.

Außerdem finden Sie Hilfe und Beratung beim Anerkennungsverfahren bei fol-
genden Anlaufstellen:

                                                                                              ARBEIT
 Gesellschaft für berufliche                      Q-Prints&Service
 Eingliederung (GBE)                              FABÈ | Beratungszentrum für
 Deimlingstraße 17, 75175 Pforzheim               Frau und Beruf
 Quartierszentrum Innenstadt QuarZ                Simmlerstr. 10, 75172 Pforzheim
 Tel. 07231-5897969                               (Anerkennungsberatung nur für Frauen)
 gbe-quarzinnenstadt@gbe-pforzheim.de             Andrea Riegraf, Tel. 07231-56603-501
 www.gbe-pforzheim.de                             Dr. Anita Galuschek, Tel. 07231-56603-507
 nur Migranten aus Nicht-EU-Ländern               Chris Meyer, Tel. 07231-56603-563
 (Termine nach telefonischer Vereinbarung)        (Termine nach telefonischer Vereinbarung)

 Caritasverband e. V. Pforzheim                   Diakonie Pforzheim
 Blumenhof 6, 75175 Pforzheim                     Goethestr. 41, 75173 Pforzheim
 Marco Peichl, Tel. 07231-128 166                 Sonja Ehmann,
 Zentrale, Tel. 07231-128 112                     Ismail Niedermaier-Demirci
 (Termine nach telefonischer Vereinbarung)        Tel. 07231-42865-00
 Online-Migrationsberatung der Caritas Pforz-     (Termine nach telefonischer Vereinbarung)
 heim (kostenlos, anonym, sicher): https://www.
 caritas-pforzheim.de/beratung/onlineberatung/

 Welcome Center Nordschwarzwald                   Stadt Pforzheim
 Industrie- und Handelskammer                     Jugend- und Sozialamt
 Nordschwarzwald (IHK)                            Integrationsbeauftragte
 Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim          Marktplatz 4, 75175 Pforzheim
 Lina Zambrano, Tel. 07231-201-174                Tel. 07231 39-2117
 zambrano@pforzheim.ihk.de                        (Termine nach telefonischer Vereinbarung)
 www.welcome-to-nordschwarzwald.de

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter
www.berufliche-anerkennung.de und www.anerkennung-in-deutschland.de.                            23
7. Kinder
         7.1 Kindergeld
         ·    In Deutschland dauerhaft lebende Migrantinnen und Migranten können, unter bestimmten Voraus-

         ·
              setzungen, Kindergeld erhalten.
              Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bezahlt, in bestimmten Fällen

         ··
              auch länger.
              Das Kindergeld wird monatlich auf das Girokonto der Eltern überwiesen.
              Der Antrag auf Kindergeld wird in der Familienkasse Baden-Württemberg West bearbeitet.

          Antrag auf Kindergeld

          Wo?                       Familienkasse Baden-Württemberg West
          Telefonnummern            Servicetelefon: 0800 4 5555 30 (kostenfrei)
                                    Zahlungstermine: 0800 4 5555 33 (kostenfrei)
                                    Fax: 07452 829 266
          Internet                  www.familienkasse.de
          Email                     Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-West.F13@arbeitsagentur.de
KINDER

          Adresse                   Besucheradresse: Bahnhofstr. 37, 72202 Nagold
                                    Postanschrift: 76088 Karlsruhe

          Sprechzeiten               Montag, Dienstag,             08.00 - 12.00
                                     Donnerstag, Freitag

                                     Mittwoch                      geschlossen
                                     Donnerstag                    14.00 - 18.00

          Welche Nachweise          „ Pass oder Ausweis sowie gültiger Aufenthaltstitel
          fügen Sie                 „ für Neugeborene: Geburtsurkunde
          dem ausgefüllten          „ für Schulkinder: Bescheinigung der Schule
          Antrag bei?
                                    „ für Kinder in Ausbildung: Erklärung zum Ausbildungsverhältnis
                                       (Vordruck KG 5b)
                                    „ für über 18 Jahre alte Kinder: Erklärung zu einer abgeschlossenen
                                       Erstausbildung und Erwerbstätigkeit (Vordruck KG 5d)

          Wo geben Sie den          Familienkasse Baden-Württemberg West
          vollständig ausgefüll-    Persönlich: Bahnhofstr. 37, 72202 Nagold
          ten Kindergeldantrag      Per Post: Familienkasse Baden-Württemberg West,
          ab?                       76088 Karlsruhe

          Was erhalten Sie?         Kindergeldbescheid, unbedingt aufbewahren

         Die Antragsformulare erhalten Sie auch unter: www.familienkasse.de
 24
7.2 Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Alleinerziehende und Elternpaare
können Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem
Haushalt leben, haben, wenn

··   für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,

 ·
     die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
     das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht über-

 ·
     steigt und
     der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein An-
     spruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.

Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den
Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen die jeweilige
Mindesteinkommensgrenze erreichen. Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie
erhalten ab 01.01.2021 monatlich höchstens 205 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamt-
betrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.

                                                                                                         KINDER
 Antrag auf Kinderzuschlag

Wo?                     Familienkasse Baden-Württemberg West

Adresse                 Besucheradresse                          Postanschrift
                        Familienkasse                            Familienkasse
                        Baden-Württemberg West                   Baden-Württemberg West
                        Bahnhofstr. 37                           76088 Karlsruhe
                        72202 Nagold                             Tel. 0800-455500

Sprechzeiten             Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag          08.00 - 12.00
                         Mittwoch                                       geschlossen
                         Donnerstag                                     14.00 - 18.00

Was bringen Sie mit? „ Antrag auf Kinderzuschlag
                     „ Nachweise für Unterkunft und Heizung
                     „ Einkommens- und Vermögensnachweise
                     „ Nachweise über Unterhaltsregelung des Kindes/der Kinder

Was erhalten Sie?       Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung) über den Antrag auf
                        Kinderzuschlag

Entsprechende Informationen und Antragsformulare zum Kinderzuschlag erhalten Sie unter:

www.familienkasse.de
                                                                                                           25
7.3 Elterngeld
         ·    Elterngeld erhalten Mütter oder Väter nach der Geburt des Kindes, wenn sie:
             „ ihren Wohnsitz in Deutschland haben und eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen
             „ selbst für das Kind sorgen
             „ mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
             „ nicht oder nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten

         ·
             „ studieren oder in Ausbildung sind.
              Das Elterngeld wird höchstens 14 Monate lang ausbezahlt.

          Antrag Elterngeld

          Wo?               Jugend- und Sozialamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe

          Adresse           Altes Rathaus, A 420
                            Östliche Karl-Friedrich-Str. 2,
KINDER

                            75175 Pforzheim

          Sprechzeiten       Montag, Mittwoch           08.00 - 12.00
                             Donnerstag                 14.00 - 18.00
                             Freitag                    08.00 - 12.00

          Was bringen       „ ausgefüllten und unterschriebenen Elterngeldantrag
          Sie mit?          „ Kopie der Aufenthaltserlaubnis
                            „ Originalgeburtsurkunde des Kindes, für das Elterngeld beantragt wird
                            „ Kopien der Geburtsurkunden weiterer im Haushalt lebender
                               Geschwister unter 6 Jahren
                            „ Arbeitgeberbescheinigung bzw. Kopien von Einkommensnachweisen der letz-
                               ten 12 Kalendermonate vor Geburt
                            „ Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschafts-
                               leistungen
                            „ Kopie des aktuellen Bescheides über den Bezug von Sozialleistungen     oder
                               Einkommensersatzleistungen

          Was erhalten      Bescheid über die Höhe und Dauer des Elterngeldes
          Sie?              unbedingt aufbewahren

         Nähere Informationen erhalten Sie bei der L-Bank Karlsruhe:
         Tel.: 0800 6645471, E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de

 26
7.4 Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Das BuT der Bundesregierung ermöglicht Kindern aus Familien mit geringem Einkommen mehr
Bildungs- und Zukunftschancen.

Anspruch auf Leistungen aus dem                         Die Leistungen des BuT umfassen:
BuT haben Familien, die folgende                        „ Mittagessen in Kita, Schule und Hort
Leistungen erhalten:                                    „ Mitgliedsbeiträge für Kultur-, Sport-
„ Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II          und Freizeitvereine/-aktivitäten
„ Sozialhilfe nach SGB XII und                          „ Kostenübernahme für Kita- und
„ § 2 AsylbLG                                              Schulausflüge
„ Wohngeld und/oder                                     „ Lernförderung
„ Kinderzuschlag.                                       „ Schulbedarf
                                                        „ Schülerbeförderung.

Antrag auf Leistungen aus dem BuT

                                                                                                      KINDER
Wo?            Für Wohngeld-, Kinderzu-      Für Empfänger von Asylbe- Für Empfänger von
               schlags- und Sozialhilfe-     werberleistungen          Arbeitslosengeld II
               empfänger

Adresse        Jugend- und Sozialamt         Jugend- und Sozialamt         Jobcenter Pforzheim
               Zehnthofstr. 10 + 12,         Zehnthofstr. 10 + 12,         Verwaltungsgebäude
               Zimmer 212/213,               4. OG,                        Blumenhof 4,
               75175 Pforzheim               75175 Pforzheim               75175 Pforzheim
               Tel. 07231 39-1097

Sprech-
                Jugend- und Sozialamt               Jobcenter Pforzheim
zeiten
               Montag,            08.00 – 12.00     Montag, Dienstag,            08.00 - 12.00
               Mittwoch                             Mittwoch
               Donnerstag         14.00 – 18.00     Donnerstag                   14.00 - 18.00
               Freitag            08.00 - 12.00     Freitag                      08.00 - 12.00
               Nur nach Terminvereinbarung

Was           „ Pass oder Personalausweis
bringen Sie   „ evtl. ausgefüllten Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Anträge erhalten
mit?             Sie beim Jugend- und Sozialamt oder dem Jobcenter Pforzheim)
              „ weitere evtl. fehlenden Unterlagen werden bei Vorsprache angefordert

Was erhalten Bescheid über die Höhe und Dauer der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Sie?         unbedingt aufbewahren

                                                                                                        27
7.5 Anmeldung in einer Kindertagesstätte
         Es gibt in Deutschland ein großes Betreuungsangebot für Kinder. Die Tageseinrichtungen wie
         Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten ergänzen die Betreuung und Erziehung
         in der Familie. In Deutschland hat jedes Kind vom vollendeten 1. Lebensjahr an bis zum Schu-
         leintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung.

         ·   Sie können Ihr Kind rechtzeitig bei einer Kindertagesstätte Ihrer Wahl anmelden, damit es
             dort so früh wie möglich im Umgang mit der deutschen Sprache gefördert werden kann.

         ·   Damit Ihr Kind einen Kindergartenplatz bekommt, muss es zuerst in der zentralen Kita-
             Vormerkliste eingetragen werden. Das können Sie selbst im Internet unter https://www.
             pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/anmeldung.html machen oder sich von der
             zentralen Vormerkstelle (siehe unten) dabei unterstützen lassen.

         ·   Für den Besuch der Kita entstehen monatliche Kosten. Diese können in bestimmten
             Fällen auf Antrag teilweise oder ganz vom Jugend- und Sozialamt übernommen werden.
KINDER

          Vormerkung zur Anmeldung in einer Kita
          Wo?                  Kita-Vormerkliste im Internet:
                               https://www.pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/anmeldung.html
                               oder Zentrale Vormerkstelle im Jugend- und Sozialamt

          Was benötigen Sie/   „ Pässe der Eltern
          was bringen Sie      „ Kinderausweis oder Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes
          mit?                 „ Nachweis Berufstätigkeit der Eltern, Ausbildung/Studium oder
                                  Leistungen des Jobcenters

          Was erhalten Sie?    Nachweis, dass das Kind für einen Kita-Platz angemeldet wurde

          Hilfe in besonderen Fällen
          Wo?                  Jugend- und Sozialamt, Zentrale Vormerkstelle Kita

          Adresse              Lindenstr. 2, 1. OG, 75175 Pforzheim, Tel. 07231 39-2011

          Sprechzeiten         Montag, Mittwoch, Freitag            08.00 - 12.00
                               Donnerstag                           14.00 - 18.00

          Was erhalten Sie?    „ Beratung
                               „ Kita-Adressen, siehe auch:
                                  https://www.pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/kita.html
 28                            „ Informationen zu Ansprechpartnern in der Kindertagespflege
7.6 Schulanmeldung
In Deutschland besteht Schulpflicht, das heißt, alle Kinder ab 6 Jahren müssen eine
Schule besuchen. Der Schulbesuch ist kostenlos. Die Schulausbildung beginnt mit
einem vierjährigen Besuch der Grundschule. Danach wechselt das Kind an eine
weiterführende Schule wie zum Beispiel an eine Werkrealschule, Realschule oder
an ein Gymnasium.

·   Kinder zwischen 6 und 10 Jahren werden an einer Grundschule im zuständigen
    Schulbezirk, in dem Sie wohnen, angemeldet.

·   Kinder ab 10 Jahren besuchen meistens eine Schule in der Nähe Ihres
    Wohnortes.

·   Bei der Schulanmeldung muss das Kind persönlich dabei sein.

                                                                                        KINDER
Welche Schule für Ihr Kind die richtige ist, können Sie in der „Zentralen Anlaufstel-
le Bildungsberatung“ erfahren:

 Zentrale Anlaufstelle Bildungsberatung

 Wo?                              Amt für Bildung und Sport
                                  Zentrale Anlaufstelle Bildungsberatung
                                  Lindenstraße 2 (1. OG; Zimmer 1.06)
                                  75175 Pforzheim
                                  Tel. 07231 39-2420
                                  Email: bildung@stadt-pforzheim.de

 Was bringen Sie mit?             „ Pass oder Ausweis der Eltern
                                  „ Geburtsurkunde des Kindes
                                  „ Meldebestätigung

 Sprechzeiten                     Montag          08.30 - 12.00
                                  Dienstag        08.30 - 12.00
                                  Mittwoch        14.00 - 18.00
                                  Donnerstag      08.30 - 12.00

 Was erhalten Sie?                „ Beratung und Informationen
                                  „ Schuladressen und Ansprechpartner/innen
                                  „ Hilfe bei der Schulsuche
                                                                                          29
8. Gesundheit
             8.1 Krankenversicherung

             In Deutschland muss jeder krankenversichert werden. Es gibt eine große Anzahl
             von Krankenkassen in Deutschland. Eine Auswahl von Pforzheimer Krankenkassen
             finden Sie im Internet oder im Telefonbuch unter dem Stichwort „Krankenkassen“.

             ·   Die Anmeldung erfolgt bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl durch
                 „   persönliche Vorsprache oder
                 „   den Arbeitgeber oder
                     die Agentur für Arbeit/Jobcenter.
GESUNDHEIT

                 „

             ·   Ist der Ehepartner schon krankenversichert, können der andere Ehepartner
                 und die gemeinsamen Kinder (bis zu bestimmten Altersgrenzen) bei der glei-
                 chen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden.

             8.2 Arztbesuche
             Wenn Sie oder Ihr Kind krank sind, suchen Sie zunächst einen Allgemeinarzt in Ihrer
             Nähe auf. Falls eine weitergehende Behandlung durch einen Facharzt notwendig
             ist, wird er Sie dorthin überweisen.

   30
8.3 Alter, Pflege und Behinderung

Fragen zu Alter und Pflege

Wo?                 Pflegestützpunkt Pforzheim
                    pflegestuetzpunkt@stadt-pforzheim.de
                    www.pflegestuetzpunkt.pforzheim.de

Adresse             Östliche Karl-Friedrich-Str. 9
                    75175 Pforzheim
                    (gegenüber dem Alten Rathaus)

                                                                                     GESUNDHEIT
Sprechzeiten        Montag – Mittwoch, Freitag         10.00 – 13.00
                    Donnerstag                         14.00 – 18.00

                    Telefon 07231 39-3838 oder 39-3839

Was erhalten Sie?   Beratung und Informationen rund um Alter und Pflege

Fragen zu Behinderung

Wo?                 Jugend- und Sozialamt,
                    Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Adresse             Östliche Karl-Friedrich-Str. 37a
                    75175 Pforzheim

Sprechzeiten        Montag, Mittwoch, Freitag          08.00 – 12.00
nach Termin-
vereinbarung        Donnerstag                         14.00 – 18.00

                    Telefon 07231 39-2424

Was erhalten Sie?   „ Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
                    „ Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur
                       Schule gehen
                    „ Unterstützung in der Ausbildung und im Studium
                    „ Hilfen für die Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. in Werkstätten
                       für Menschen mit Behinderungen)
                    „ Hilfen für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
                                                                                        31
9. Notrufnummern

                In bestimmten Notsituationen kann in Deutschland, wie in anderen Ländern auch,
                die Hilfe von Notdiensten in Anspruch genommen werden. Ein Notruf wird ab-
                gesetzt, um in einem Notfall schnelle und professionelle Hilfe der Polizei (zum
                Beispiel bei häuslicher Gewalt, Diebstahl, Wohnungseinbruch, Betrug oder Über-
                fall), Feuerwehr (bei Wohnungs- oder Hausbrand) oder eines Rettungsdienstes/
NOTRUFNUMMERN

                Notarztes (bei körperlicher Verletzung durch Unfall oder plötzlicher, lebensbe-
                drohlicher Erkrankung) zu erhalten.

                 Notrufnummern

                 Polizei                                                    110

                 Feuerwehr                                                  112

                 Rettungsdienst (Notarzt)                                   112

                 Giftnotrufzentrale                                         0761 19240

                ·   Die Notrufnummern 110 und 112 können aus allen Fest- und
                    Mobilfunknetzen vorwahlfrei und kostenlos erreicht werden.

   32
10. Alltag
10.1 Urkunden und Übersetzungen

·   Für viele Formalitäten in Deutschland brauchen Sie beglaubigte Über-
    setzungen Ihrer Urkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
    Schulzeugnisse, Berufsabschlüsse).

·   Ausländische Urkunden müssen von einem staatlich vereidigten Dolmetscher
    übersetzt werden.

Professionelle Dolmetscher und Übersetzer finden Sie im Internet.

                                                                               ALLTAG
                                                                                 33
10.2 Führerschein

         ·   Ein ausländischer Führerschein gilt nur 6 Monate ab den Zeitpunkt,
             ab dem Sie in Deutschland eine Wohnung bezogen und sich dort ange-
             meldet haben. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt, das
             heißt, Sie dürfen nicht mehr Auto fahren. (Ausnahme: EU-Führerschein)

         ·   Fragen Sie im Bürgercentrum vor Ablauf der 6-Monats-Frist nach, ob
             Ihr Führerschein umgetauscht werden muss.

         ·   Wenn Ihr Führerschein umgetauscht werden muss, stellen Sie dort einen
             Antrag. Eventuell müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung
             bei einer Fahrschule bestehen.

         ·   Konkrete Fragen müssen im Einzelfall geklärt werden. Das Bürger-
ALLTAG

             centrum steht für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung.

         Antrag auf Umtausch des ausländischen Führerscheins

         Wo?                    Bürgercentrum oder Ortsverwaltungen

         Adresse                Altes Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Str. 2, 75175 Pforzheim

         Sprechzeiten           Montag – Mittwoch           07.30 – 13.00
                                Donnerstag                  08.00 – 12.00
                                                            14.00 – 18.00

                                Freitag                     08.00 – 12.00

         Was bringen Sie mit?   „ Pass oder Ausweis
                                „ aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild
                                „ ausländischen nationalen Führerschein mit Übersetzung in
                                   deutscher Sprache

         Was erhalten Sie?      einen in Deutschland gültigen Führerschein

         		     Während der Corona-Pandemie sind Vorsprachen nur nach vorheriger
         		     Terminvereinbarung unter: www.qtermin.de/stadt-pforzheim möglich.

 34
10.3 Familienzentren

·   Pforzheimer Familienzentren sind Treffpunkt für Kinder, Jugendliche, Männer,
    Frauen und Senioren aller Nationen und Kulturen. Dort bekommen Sie hilfreiche
    Informationen über Ihren Stadtteil und haben die Möglichkeit, an unterschied-
    lichen Angeboten des Familienzentrums teilzunehmen (zum Beispiel: Hausauf-
    gabenhilfe, Sprachkurs, Beratung für Eltern, Freizeitangebote für Kinder und
    Jugendliche).

·   In Pforzheim gibt es 6 Familienzentren:

                                                                                    ALLTAG
Familienzentren                               Adressen

Familienzentrum Ost                           Zeppelinstr. 20
                                              75175 Pforzheim
                                              Tel. 07231 15 45 600

LukasZentrum                                  Maximilianstr. 38
Familienzentrum der Pforzheimer Weststadt     75172 Pforzheim
                                              Tel. 07231 4 13 79-19

Zentrum für Familien/Mehrgenerationenhaus     Barfüßergasse 12
im Bernhardushaus                             75172 Pforzheim
                                              Tel. 07231 128-666

Familienzentrum Au                            Calwer Str. 2 – 6
                                              75175 Pforzheim
                                              Tel. 07231 41 44 06

Familienzentrum Nord                          Sachsenstr. 30
Pforzheimer Stadtmission                      75177 Pforzheim
                                              Tel. 07231 77 89 608

Bürgerhaus                                    Marienburgerstr. 18
Buckenberg/Haidach und Hagenschieß e.V.       75181 Pforzheim
                                              Tel. 07231 6 78 00
                                                                                      35
10.4 Freizeit- und Hilfsangebote
             für Kinder und Jugendliche

         In Pforzheim gibt es verschiedene Freizeit- und Hilfsangebote für Kinder und
         Jugendliche, unter anderem:

          Stadtjugendring Pforzheim                         Beratungsstelle für Kinder,
          SJR Betriebs gGmbH, Oranierstr. 15,               Jugendliche und deren Familien
          75175 Pforzheim, Tel. 07231 - 14 42 80,           aus Pforzheim
          www.sjr-pforzheim.de                              Baumgäßchen 3, Melanchthonhaus,
                                                            75172 Pforzheim, Tel. 07231 - 2 81 70-0,
          Die SJR Betriebs gGmbH ist Träger von 13 Ju-      www.beratung-pf.de
          gendtreffs in Pforzheim und den Stadtteilen,
          in denen Kinder und Jugendliche ihre Freizeit     Das Angebot der Beratungsstelle umfasst zum
          verbringen können. Sie bietet jungen Men-         Beispiel Erziehungs- und Familienberatung, Bera-
          schen in schwierigen Lebenssituationen und        tung für Kinder und Jugendliche, Hilfe in Krisen,
ALLTAG

          beim Übergang von der Schule in den Beruf         Beratung für Schulen und Kindertageseinrichtun-
          Unterstützung an. Für Kinder gibt es eine Viel-   gen. Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei.
          zahl an spannenden Projekten, dazu noch An-
          gebote in den Schulferien.

          Plan B gGmbH                                      Deutscher Kinderschutzbund
          Jugend-, Sucht- & Lebenshilfen                    Pforzheim Enzkreis e. V.,
          Schießhausstr. 6, 75173 Pforzheim,                Eingang über Tunnelstr. 33 oder
          Tel. 07231 - 9 22 77-0,                           Luisenstr. 46, 75172 Pforzheim,
          www.planb-pf.de                                   Tel. 07231 - 58976-0,
                                                            www.dksb-pforzheim.de
          Die Jugend- und Drogenberatungsstelle berät,
          begleitet und behandelt Jugendliche in Prob-      Die Angebote des Kinderschutzbundes umfassen
          lemlagen, Suchtgefährdete und Suchtkranke         unter anderem Beratung und Hilfen innerhalb be-
          sowie deren Familien.                             lasteter Familienverhältnisse. Der Kinderschutz-
                                                            bund bietet ein Forum für Alleinerziehende sowie
                                                            Krabbel- und Spielgruppen an und ist am 24-Stun-
                                                            den-Sorgen-Telefon für Kinder, Jugendliche und
                                                            auch für Erwachsene erreichbar
                                                            (Tel. 07231/76 72 00).

 36
10.5 Sport/Sportvereine

Wer Sport treiben möchte, kann sich in Pforzheim in einem Sportverein anmelden. Dort wer-
den verschiedenste Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für jedes Alter angeboten.

Eine Mitgliedschaft in einem Sportverein bietet neben der Möglichkeit, sich durch regelmäßi-
ge sportliche Betätigung gesund und fit zu halten, insbesondere Kindern und Jugendlichen,
aber auch Erwachsenen weitere Vorteile:

··    Stärkung der Persönlichkeit und des Wohlbefindens
      regelmäßige Bewegung fördert die positive körperliche und geistige

 ··
      Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
      soziale Kontakte können geknüpft und Freundschaften geschlossen werden
      der Kontakt zu deutschsprachigen Mitgliedern erleichtert das Erlernen der deutschen

                                                                                               ALLTAG
  ·
      Sprache
      das Miteinander im Sportverein fördert die soziale Kompetenz und vermittelt Werte wie
      Fairness, Toleranz und Respekt.

In Pforzheim bieten über 100 Sportvereine zahlreiche Sportmöglichkeiten an,
darunter Turnen, Fußball, Schwimmen, Tennis, Handball, Basketball, Judo, Karate,
Leichtathletik, Tanzen, Reiten und viele mehr.

Für die Mitgliedschaft in einem Sportverein müssen Beiträge bezahlt werden.
Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können
Mitgliedsbeiträge über Leistungen aus dem Bildungspaket übernommen werden
(siehe 7.4 „Bildungspaket“).

  bei Interesse an Sportvereinen

  Wo?                    Amt für Bildung und Sport

  Adresse                Lindenstr. 2, Zimmer 1.21, 1. OG

  Kontakt                telefonische Auskünfte erhalten sie unter folgenden
                         Telefonnummern:
                         07231 39-2929, 39-2414, 39-1160

  Was erhalten Sie?      Informationen über Sportvereine
                                                                                                 37
11. Soziales
           11.1 Pforzheimer Tafel
           Bei der Pforzheimer Tafel kann man preisgünstig Lebensmittel kaufen. Der Einkauf
           in der Pforzheimer Tafel ist nur für Personen möglich, die SGB II- oder SGB XII-
           Leistungen erhalten und einen Goldstadt-Pass besitzen.

            Einkauf Pforzheimer Tafel

            Adresse             Zeppelinstr. 16,                      Kelterstr. 107,
                                75175 Pforzheim (Oststadt)            75179 Pforzheim (Brötzingen)

            Öffnungszeiten      Montag, Dienstag                      Montag - Freitag    10.00 - 14.00
SOZIALES

                                und Donnerstag        10.00 - 14.00
                                                                      Mittwoch geschlossen
                                Mittwoch, Freitag     9.30 - 13.30

            Was bringen         „ Goldstadt-Pass
            Sie mit?            „ Foto

            Was erhalten Sie?   Einkaufsberechtigung
                                unbedingt aufbewahren

  38
11.2 Goldstadt-Pass
Mit dem Goldstadt-Pass haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Stadt Pforz-
heim und anderer Organisationen zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen
- zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, kulturellen Einrichtungen, dem
Gebrauchtwarenkaufhaus und anderen. Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB
II) oder von Grundsicherung (SGB XII) erhalten den Pass zusammen mit dem Leis-
tungsbescheid ausgestellt.

Empfänger von Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG, dem Kinderzuschlag
oder Personen, die in einer betreuten Wohnform nach dem SGB VIII leben, können
einen Antrag auf den Goldstadt-Pass beim Bürgercentrum oder den Ortsverwal-
tungen stellen.

                                                                                 SOZIALES
 Antrag Goldstadt-Pass

 Wo?                 Bürgercentrum oder Ortsverwaltungen

 Adresse             Altes Rathaus, Erdgeschoss
                     Östliche Karl-Friedrich-Str. 2 - 4, 75175 Pforzheim

 Sprechzeiten        Montag - Mittwoch           07.30 - 13.00

                     Donnerstag                  08.00 - 12.00
                                                 14.00 - 18.00

                     Freitag                     08.00 - 12.00

 Was bringen Sie     „ Pass oder Ausweis
 mit?                „ Leistungsbescheid

                     Informationen und Vordrucke unter:
                     https://www.pforzheim.de/goldstadt-pass.

 Was erhalten Sie?   Goldstadt-Pass, unbedingt aufbewahren

		      Während der Corona-Pandemie sind Vorsprachen nur nach vorheriger
		      Terminvereinbarung unter: www.qtermin.de/stadt-pforzheim möglich.
                                                                                   39
11.3 Rundfunkbeitrag

           In Deutschland sind grundsätzlich volljährige Bürgerinnen und Bürger, die einen
           Fernseher, Radio oder Computer besitzen, beitragspflichtig. Der Beitrag wird für
           die Möglichkeit der Nutzung von öffentlich-rechtlichen Programmen erhoben. Die
           Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals in einer
           Wohnung wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als
           Mieter genannt sind.

           Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Personen
           dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.

           ·
SOZIALES

               Bestimmte Personengruppen können sich aus finanziellen oder ge-
               sundheitlichen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen bzw. eine
               Ermäßigung beantragen. Dies kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen.

           ·   Das Antragsformular erhalten Sie online unter
               www.rundfunkbeitrag.de
               oder in Pforzheim, Blumenhof 4 (Infotheke im Erdgeschoss).

           ·   Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen
               mit den erforderlichen Nachweisen an „ARD ZDF Deutschlandradio
               Beitragsservice, 50656 Köln“ gesandt werden.

 40
12. Anhang
12.1 Feiertage in Baden-Württemberg

 Neujahr                                              1. Januar

 Heilige Drei Könige                                  6. Januar

 Karfreitag                                           März/April*

 Ostersonntag                                         März/April*

 Ostermontag                                          März/April*

                                                                                ANHANG
 Tag der Arbeit                                       1. Mai

 Christi Himmelfahrt                                  Mai/Juni* (Donnerstag)

 Pfingstsonntag                                       Mai/Juni*

 Pfingstmontag                                        Mai/Juni*

 Fronleichnam                                         Mai/Juni* (Donnerstag)

 Tag der Deutschen Einheit                            3. Oktober

 Allerheiligen                                        1. November

 1. Weihnachtstag                                     25. Dezember

 2. Weihnachtstag                                     26. Dezember

* Dies sind christliche Feiertage, die jährlich auf ein anderes Datum fallen.

                                                                                  41
12.2 Wissenswertes über Pforzheim

         Pforzheim liegt in Baden-Württemberg und war bereits in römischer Zeit unter
         dem Namen „Portus“ (lateinisch: Hafen/Furt) bekannt. Die Stadt befindet sich am
         nördlichen Rand des Schwarzwaldes, wo die Flüsse Enz, Nagold und Würm zusam-
         menfließen.

         Im 18. Jahrhundert entstand in Pforzheim eine Schmuck- und Uhrenindustrie, die
         weltbekannt wurde. Daher kommt der Name „Goldstadt“ beziehungsweise „Gold-,
         Schmuck- und Uhrenstadt“.
ANHANG

          Daten und Fakten

          Fläche:                          98,03 km2

          Einwohner:                       125.957 (31. Dez. 2019)

          Bevölkerungsdichte:              1.285 Einwohner je km²

          Postleitzahlen:                  75172, 75173, 75175, 75177, 75179, 75180, 75181

          Vorwahl:                         07231

          Kfz-Kennzeichen:                 PF

          Stadtgliederung:                 15 Stadtteile

          Oberbürgermeister:               Peter Boch (CDU)

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