November 2014 Amtliche Mitteilung der Einwohnergemeinde Rüderswil - Gemeinde Rüderswil

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November 2014 Amtliche Mitteilung der Einwohnergemeinde Rüderswil - Gemeinde Rüderswil
November 2014

Amtliche Mitteilung der
Einwohnergemeinde Rüderswil
November 2014 Amtliche Mitteilung der Einwohnergemeinde Rüderswil - Gemeinde Rüderswil
Einladung

Liebe Rüderswilerinnen und Rüderswiler

Wir laden Sie herzlich zur ordentlichen Einwohner-
gemeindeversammlung am Mittwoch, 3. Dezember 2014 um
20.00 Uhr im Mehrzwecksaal im Schulhaus Rüderswil ein.

Die Grundlagen zu den Verhandlungsgegenständen liegen auf der
Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten öffentlich
auf.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse am politischen Geschehen in der
Gemeinde Rüderswil und freuen uns, Sie an der Gemeindeversamm-
lung mit anschliessendem Apéro begrüssen zu dürfen.

Gemeinderat Rüderswil

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November 2014 Amtliche Mitteilung der Einwohnergemeinde Rüderswil - Gemeinde Rüderswil
Seite Gemeinderat; Vorwort Gemeinderat Ressort Umwelt

Liebe Rüderswilerinnen, liebe Rüderswiler

Gerne erläutere ich Ihnen drei bedeutende
Tiefbauprojekte in der Gemeinde Rüderswil.

Sanierung Emmenkniestrasse
Bereits 1997 erkannte der damalige Gemeinde-
rat den Handlungsbedarf und liess ein Vorpro-
jekt zur Sanierung der Emmenkniestrasse vom Dorf Rüderswil bis auf
die „Passhöhe“ Emmenknie ausarbeiten. Realisiert wurde das Projekt
aus verschiedenen Gründen jedoch nicht. Seither sind gut 15 Jahre
vergangen und der Zustand der Strasse ist nicht besser geworden. Im
Gegenteil, eine Sanierung des Belags drängt sich auf. An der Em-
menkniestrasse ist so ziemlich alles repariert, was in den vergange-
nen Jahren zu reparieren war. Zudem ist die Strassenentwässerung
nicht mehr zeitgemäss. Weitere Gründe für die Sanierung ist die stei-
gende Mobilität der Bürger. Das Emmenknie gilt als bedeutender Ar-
beitsweg. Ebenfalls ist eine Zunahme der Schülerbewegung erkenn-
bar, da die Realschüler aus dem Nesselgraben und Schwanden die
Schule in Rüderswil besuchen. Es ist nicht auszuschliessen, dass der-
einst auch Schülertransporte übers Emmenknie getätigt werden müs-
sen. Zu Beginn der letzten Legislatur setzten wir uns im Gemeinderat
erneut die Projektausarbeitung als Ziel. In der neuen Legislatur wird
nun das Projekt umgesetzt. Mit sämtlichen Wald- und Landanstösser
wurden bereits erfolgreiche Wald- und Landkaufvereinbarungen ab-
geschlossen. Mit der Etappierung des Projekts (Kostenverteilung auf
drei Jahre) ist die Sanierung Emmenknie parallel zur Sanierung Ge-
meindehaus tragbar und ein realistisches Projekt.

Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2014 wird darüber
entscheiden - Wir zählen auf Sie!

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November 2014 Amtliche Mitteilung der Einwohnergemeinde Rüderswil - Gemeinde Rüderswil
Schachenstrasse
Die Sanierung der Schachenstrasse ist seit Jahren ein Anliegen der
Einwohner aus dem Schachen.

Beim Projekt handelt es sich um die Strecke oberhalb der ehemaligen
Spinnerei (Engnis-Brücke) bis zur Zimmerei Held. Die Streckenführung
bleibt gleich, jedoch wird die Strasse im Bereich Spinnereiareal leicht
verbreitert, eine zeitgemässe Entwässerung gebaut, im Recycling-
Verfahren eine neue Fundation sowie Belag erstellt. Die Sanierung
soll in der zweiten Hälfte 2015 (nach dem Freilicht-Theater auf dem
Spinneareal) realisiert werden.

Gewässersanierung unter Frittenbach
Der Frittenbach ist ein Grenzgewässer und führt entlang der Gemein-
destrasse. Somit sind bei dem Projekt sowohl die Schwellengemein-
den Lauperswil und Rüderswil (Wasserbau) wie auch die politischen
Gemeinden Lauperswil und Rüderswil (Strassenbau) involviert. Auf
Anregung der Schwellenkooperationen wurde durch die politischen
Gemeinden eine Baukommission eingesetzt, um den maroden Ge-
wässerverbau Frittenbach zu sanieren. Im Verlaufe der Planung hat
das Unwetter vom 20. August 2012 gezeigt, dass auch der untere Teil
des Gewässers (Kanal vom Platzbrüggli bis in die Emme) mit einbezo-
gen werden muss. Somit hat sich das Projekt zu einem Grossprojekt
entwickelt, in welchem auch der Kanton eine entscheidende Rolle
spielt. Eine Informationsveranstaltung und Landerwerbsverhandlun-
gen mit den Anstössern haben bereits statt gefunden. Im Verlaufe
des Jahres 2015 wird das Projekt der Öffentlichkeit vorgestellt.

Roland Rothenbühler

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Verhandlungsgegenstände
Einwohnergemeindeversammlung
___________________________________________________________________

Traktandum 1
Feuerwehr-Ersatzabgabe 2014
Mit der Fusion der Feuerwehr zur Feuerwehr Region Langnau per
1. Januar 2014 wurde das Feuerwehrreglement der Einwohnerge-
meinde Rüderswil durch das Aufgabenübertragungsreglement im Be-
reich Feuerwehr abgelöst. Im alten Reglement war der Gemeinderat
für die Festsetzung der Ersatzabgabe zuständig.

Künftig wird der Prozentsatz der Feuerwehrersatzabgabe zusammen
mit dem Voranschlag des nächsten Jahres durch die Einwohnerge-
meindeversammlung festgesetzt. Für das Jahr 2015 erfolgt die Fest-
setzung zusammen mit dem Voranschlag, siehe auch Traktandum 2
Einwohnergemeineversammlung vom 3. Dezember 2014. Für das
Jahr 2014 wurde der Prozentsatz der Ersatzabgabe bisher noch nicht
festgelegt. Die Rechnungsstellung der Steuer erfolgt jeweils im neuen
Jahr rückwirkend für das vergangene Jahr. Die Rechnungen der Feu-
erwehrersatzabgaben 2014 werden demnach zu Beginn des Jahres
2015 gestellt.

Antrag des Gemeinderates

Festsetzung des Prozentsatzes der Feuerwehrdienstersatzabgabe
für das Jahr 2014 auf 7 % der Kantonssteuer.

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Traktandum 2
Beratung und Genehmigung des Voranschlages und Festsetzung der
Steueranlage für das Jahr 2015

Das Wichtigste in Kürze
- Der Voranschlag basiert auf der unveränderten Steueranlage von
  1,64 Einheiten.
- Die Liegenschaftssteuer beträgt nach wie vor 1,0 ‰ der amtli-
  chen Werte.
- Die Feuerwehrsteuer beträgt 7 % der Kantonssteuer. Mindestens
  Fr. 100.00 und im Maximum Fr. 400.00.
- Der     Voranschlag    schliesst   bei    Aufwendungen       von
  Fr. 7‘645‘800.00. und Erträgen von Fr. 7‘233‘700.00 mit einem
  Aufwandüberschuss von Fr. 412‘100.00 ab.
- Aus dem direkten Finanzausgleich erwarten wir Fr. 1'233‘900.00.
- Der erwartete Aufwandüberschuss von Fr. 412‘100.00 wird dem
  bestehenden Eigenkapital belastet. Der Saldo dieses Kontos be-
  trägt per 31. Dezember 2013 Fr. 3‘472‘134.04.

0 Allgemeine Verwaltung
Minderaufwendungen von Fr. 35‘000.00 beim Verwaltungspersonal
infolge Personalwechsel. Höhere Kosten beim übrigen Personalauf-
wand von Fr. 6‘200.00 wegen der FAG-Ausbildung einer Verwal-
tungsangestellten.
Auf dem Konto „Anschaffungen Büromobiliar- und –maschinen“ ist
ein First Responder für Fr. 5‘000.00 vorgesehen.
Mehraufwand von Fr. 33‘900.00 wegen der Einführung von HRM2 auf
den 1.1.2016 und einer neuen Version von NEST/Abacus.

1 Öffentliche Sicherheit
Die Gebührenerträge der Einwohnerkontrolle und der Baubewilli-
gungsgebühren nehmen um Fr. 15‘000.00 auf Fr. 50‘000.00 ab.

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Der Betriebsbeitrag an die Gemeinde Langnau für das Feuerwehrwe-
sen sinkt von Fr. 115‘000.00 auf Fr. 95‘800.00. Dafür muss neu
Fr. 39‘100.00 in die Spezialfinanzierung Werterhalt eingelegt werden.
Im Feuerwehrwesen muss mit einer Entnahme aus der Spezialfinan-
zierung von Fr. 9‘500.00 gerechnet werden.
In die Spezialfinanzierung „Schutzraumersatzabgaben“ ist in Zukunft
kein Beitrag mehr vorgesehen.

2 Bildung
Wegen der Eröffnung einer 3. Kindergartenklasse in Rüderswil muss
mit Mehrauslagen von Fr. 5‘000.00 für das Reinigungspersonal ge-
rechnet werden.
Bei den Kindergärten muss im Than eine Fassade und in Rüderswil ein
Zaun ersetzt werden. Mehrkosten insgesamt Fr. 24‘700.00.
Für die Besoldungsanteile an den Kanton müssen wegen der neuen
3. Klasse beim Kindergarten Fr. 66‘100.00 mehr in den Voranschlag
aufgenommen werden.
Höhere Schulgelder von Fr. 6‘300.00 für den auswärtigen Schulbe-
such von Kindergartenschülern.
Weil eine Wohnung in eine Kindergartenklasse umgebaut wurde, ha-
ben wir beim Liegenschaftsertrag Mindereinnahmen von
Fr. 9‘600.00.
Weil 5 Kindergartenschüler von Lützelflüh den Kindergarten im Than
besuchen, erhalten wir Fr. 9‘700.00 mehr als im Vorjahr.
Der Beitrag an den Gemeindeverband Sekundarschule in Zollbrück
erhöht sich um Fr. 33‘800.00 auf Fr. 372‘100.00.
Der Beitrag an die Musikschulen verringert sich um Fr. 30‘000.00.
Weil die Tagesschule in das Dachgeschoss des Schulhauses Than ver-
legt wird, haben wir einen Mietzinsausfall von Fr. 8‘700.00.
Die Beiträge an den Kanton für die Besoldungsanteile bei den Primar-
und Reallehrkräften reduzieren sich um Fr. 80‘000.00 wegen der
Schliessung einer Klasse im Niederbach.

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3 Kultur und Freizeit
Der Voranschlag 2015 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Er ent-
spricht in etwa den Zahlen der Vorjahre.

4 Gesundheit
Der Voranschlag 2015 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Er ent-
spricht in etwa den Zahlen des Vorjahres.

5 Soziale Wohlfahrt
Bei den Ergänzungsleistungen erhöht sich der pro Kopfbeitrag von
Fr. 211.00 auf Fr. 213.00. Die Kosten in dieser Funktion sinken aber
von Fr. 507‘700.00 auf Fr. 502‘700.00, weil wir mit weniger Einwoh-
ner rechnen.
An die nicht lastenverteilungsberechtigten Ausgaben des Regionalen
Sozialdienstes hat die Gemeinde Rüderswil Fr. 82‘000.00 zu bezahlen.
Der Beitrag an den Kanton für den Lastenausgleich beträgt pro Ein-
wohner neu Fr. 475.00 oder total Fr. 1‘121‘000.00.

6 Verkehr
Wegen der Erhöhung des Ansatzes für die ÖV-Punkte von Fr. 369.00
auf Fr. 375.00 steigt unser Beitrag an den Kanton auf Fr. 165‘600.00
an.

7 Umwelt- und Raumordnung
Die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung
sind spezialfinanzierte Aufgaben der Gemeinde. Sämtliche Auslagen
müssen durch Wasserzinse oder Gebühren gedeckt sein.
Beim Wasser wird beim Unterhalt die Fr. 5‘000.00 übersteigenden
Beträge Ende Jahr aus der Spezialfinanzierung Werterhalt entnom-
men. Wegen diesem Betrag von Fr. 64‘000.00 kann mit einer Einlage
von Fr. 51‘200.00 in den Rechnungsausgleich gerechnet werden.
Bei der Abwasserbeseitigung rechnen wir mit höheren Kosten von
Fr. 44‘000.00 an die privaten Kanalisationsanschlüsse im Lehn und im
Längholz.

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Es muss mit einer Entnahme aus dem Rechnungsausgleich von
Fr. 23‘300.00 gerechnet werden.
Auch die Abfallbeseitigung ist nicht selbsttragend. Es muss mit einer
Entnahme aus dem Rechnungsausgleich von Fr. 7‘100.00 gerechnet
werden.

8 Volkswirtschaft
Der Voranschlag 2015 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Er ent-
spricht in etwa den Zahlen des Vorjahres.

9 Finanzen und Steuern
Bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen haben wir auf
das Rechnungsergebnis 2013 4,8 % aufgerechnet.
Aus dem Finanzausgleich erwartet die Gemeinde Rüderswil im kom-
menden Jahr einen Zuschuss von total Fr. 1'233‘900.00.
Infolge der vorgesehenen Investitionen muss im Jahr 2015 mit har-
monisierten Abschreibungen von Fr. 546‘500.00 gerechnet werden.

Investitionsrechnung
Im Investitionsvoranschlag sind folgende Bauvorhaben und Anschaf-
fungen im Nettobetrag von Fr. 2‘875‘000.00 vorgesehen.

Sanierung Verwaltungsgebäude                   Fr. 1‘770‘000.00
Spielplatz Rüderswil                           Fr. 110‘000.00
Projekt/Sanierung Emmenknie                    Fr. 420‘000.00
Schachenstrasse                                Fr. 350‘000.00
Sanierung Frittenbach                          Fr.    75‘000.00
Quellfassung/Schutzzonen                       Fr.    50‘000.00
ARA-Projekt Lehn                               Fr. 135‘000.00

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Antrag des Gemeinderates:
1. Genehmigung des Voranschlages 2015 mit Aufwendungen von
   Fr. 7‘645‘800.00 und Erträgen von Fr. 7‘233‘700.00 bei einem
   Aufwandüberschuss von Fr. 412‘100.00;
2. Festsetzung der Steueranlage auf das 1.64-fache des Einheitsan-
   satzes (wie bisher);
3. Festsetzung der Liegenschaftssteuer auf 1 ‰ des amtlichen Wer-
   tes (wie bisher);
4. Festsetzung der Feuerwehrdienstersatzabgabe auf 7 % der Kan-
   tonssteuer

Traktandum 3
Sanierung Emmenkniestrasse

Projekt
Die Emmenkniestrasse ist die Hauptverbindung von Rüderswil nach
Schwanden. Sie ist in einem schlechten Zustand. Bei der aktuellen
Fahrbahnbreite zwischen 3.8 und 5.8 Meter ist ein Kreuzen von Per-
sonenwagen nicht überall möglich. Auch ist eine Verbesserung der
Sichtweiten im Bereich der Kurven dringend notwendig. Künftig wird
ausserdem von einer Zunahme der Schülerbewegungen ausgegan-
gen. Der Belag wurde in den letzten Jahren andauernd geflickt, eine
Sanierung ist unumgänglich. Da auch der Unterbau zu schwach ist,
muss ein teilweiser Vollausbau umgesetzt werden. Zudem genügt die
Strassenentwässerung dem heutigen Standard nicht mehr.

Bereits 1997 wurde ein Vorprojekt zur Sanierung ausgearbeitet. Da-
mals wurde das Projekt aber nicht realisiert. Der Gemeinderat hat auf
Antrag der ehemaligen Weg- und Friedhofkommission deshalb die
Ruefer Ingenieure AG mit der Ausarbeitung des Vorprojektes Sanie-
rung Emmenkniestrasse beauftragt. Der entsprechende Kredit von
Fr. 30‘000.00 dafür wurde im Dezember 2012 bewilligt.

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Die Sanierung betrifft den Teil auf der Seite Dorf Rüderswil bis und
  mit Einmündung Mützlenberg. Neu wird die Strassenbreite auf den
  geraden Teilstücken 5.5 Meter betragen, in den Kurven 7.5 Meter.
  Ziel ist, dass Autos gut kreuzen können. Fahrsicherheit und –komfort
  werden durch die neue Belagsubstanz verbessert. Vorgesehen ist die
  Ausführung der Sanierung in 3 Etappen: 2015 wird voraussichtlich der
  untere Teil saniert, 2016 der obere Teil. Im 2017 erfolgt schliesslich
  der Deckbelageinbau.

  Im Januar 2014 fand eine Informationsveranstaltung mit den betrof-
  fenen Landeigentümern statt. Im Anschluss daran wurden die Land-
  erwerbsverhandlungen geführt. Die Zustimmungserklärungen liegen
  von sämtlichen Eigentümern vor.
  Während den Bauarbeiten ist es unausweichlich, dass zwischenzeit-
  lich die Strasse für jeglichen Verkehr gesperrt sein wird.

  Kosten
  Gemäss Kostenvoranschlag (+/- 10%) wird mit Kosten von
  Fr. 950‘000.00 gerechnet inkl. Projektierungskosten von Fr.
  30‘000.00. Subventionen können keine erwartet werden. Die Ein-
  wohnergemeindeversammlung ist abschliessend für den Kredit zu-
  ständig.

  Folgekosten
                                                2015      2016         2017       2018       2019
Investitionsplanung     950‘000               420‘000   320‘000      180‘000
Sanierung
Emmenkniestrasse
Abschreibungen HRM1     10 %/16 Jahre          42‘000    23‘625       23‘625     23‘625    23‘625
Abschreibungen HRM2     Linear 2,5 %                      8‘000       12‘500     12‘500    12‘500
                        ab 2016
Zinsen ½ auf Kapital-   1,5 %                   3‘150     5‘235        6‘347      6‘076     5‘805
einsatz
Betriebskosten 1 %      Bruttoinvestitionen     4‘200     7‘400        9‘200      9‘200     9‘200
Total Folgekosten                              49‘350    44‘260       51‘672     51‘401    51‘130

  Auswirkungen auf das Haushaltsgleichgewicht
  Vergleich: Ein Steueranlagezehntel entsprach 2013 in unserer Ge-
  meinde Fr. 203‘640.00.

  Seite 11                                                        Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Finanzplan: Die Sanierung der Emmenkniestrasse ist im Finanzplan
2015 – 2019 vom 6. Oktober 2014 mit Fr. 950‘000.00 enthalten. Laut
Finanzplan sind die Folgekosten des Projekts ohne Steuererhöhung
tragbar.

Antrag des Gemeinderates
Zustimmung zum Projekt Sanierung Emmenkniestrasse gemäss Be-
richt und Kostenvoranschlag der Ruefer Ingenieure AG vom 7. Okto-
ber 2014 und Bewilligung für den dafür nötigen Kredit von
Fr. 950’00.00.

Traktandum 4
Orientierungen des Gemeinderates

-   Sanierung Gemeindehaus
-   Schulstruktur
-   Regionaler Sozialdienst
-   Sanierung Schachenstrasse

Traktandum 5
Verschiedenes

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Mitteilungen des Gemeinderates

                      EINWOHNERGEMEINDEN
                    LAUPERSWIL UND RÜDERSWIL

                     Ehrungen
             für besondere Leistungen
              Freitag, 13. Februar 2015
Die Gemeinden Lauperswil und Rüderswil sowie die vier Ortsvereine
    führen bereits zum fünften Mal den Anlass Ehrungen durch.

Bei diesem Anlass werden ortsansässige Personen, Vereine und Insti-
tutionen mit besonderen Leistungen in den Bereichen Sport, Kultur,
                    Sozialem und Beruf geehrt.

Die Bevölkerung wird aufgerufen, entsprechende Kandidatinnen und
Kandidaten zu melden. Die Anmeldungen sind bis am Freitag, 28. No-
vember 2014 (Ehrungsjahr 1. Dezember 2013 bis 30. November 2014)
 bei den Gemeindeverwaltungen Lauperswil oder Rüderswil einzurei-
 chen. Der Anlass findet am Freitag, 13. Februar 2015, in der Aula der
 Sekundarschule Zollbrück statt. Die Richtlinien sind auf den Internet-
  seiten der beiden Gemeinden aufgeschaltet. Weitere Auskünfte er-
                  teilen die Gemeindeverwaltungen.

            www.lauperswil.ch oder www.ruederswil.ch

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Alarmierung und Ablauf in einer Notlage

Auch die Gemeinde Rüderswil wurde in der Vergangenheit von
schweren Unwettern getroffen. Welche Personen und Organe bei
solchen Ereignissen zuständig sind und wie die Alarmierung korrekt
zu erfolgen hat, wird in diesem Beitrag beschrieben.

In jedem Fall ist die Feuerwehr unter der Telefonnummer 118 zu
alarmieren. Je nach Ereignis (Brand, Unwetter, Verkehrsunfall mit
Personenbergung, Chemieunfall usw.) bietet die Alarmstelle in Bern
die entsprechenden Löschzüge und Spezialisten auf. Somit kann es
vorkommen, dass bei einem Ereignis alle Löschzüge der Feuerwehr
Region Langnau, Teile der Feuerwehr Lützelflüh und Spezialisten der
Berufsfeuerwehr Bern vor Ort sein können. Alle Alarmmeldungen ha-
ben deshalb zur Koordination zwingend bei der Notrufnummer 118
zu erfolgen.

Bei einem grösseren Vorfall wird für die Unterstützung des Feuer-
wehrkommandos die Gemeinde durch den Orts Kommandanten in-
formiert. Für die Gemeinde Rüderswil bedeutet dies, dass in einem
solchen Fall der Ressortvorsteher Öffentliche Sicherheit zum Einsatz
kommt. Dieser veranlasst in Absprache mit der Feuerwehr weitere
Massnahmen und erteilt allfällige Aufträge. Beispielsweise ist der
Beizug von anderen Personen oder Institutionen wie Regierungs-
statthalter, Strasseninspektor, Organe von Wasserversorgungen,
Bauunternehmungen etc. möglich. Der Gemeindevertreter kann je
nach Dringlichkeit Aufträge, welche nicht in den Zuständigkeitsbe-
reich der Feuerwehr gehören, an Ort und stelle vergeben.

Hilfeleistungen von Privatpersonen, welche weder einen Auftrag von
der Feuerwehr noch von der Gemeinde haben, können nicht ent-
schädigt. Die Ressortvorsteher Finanzen und Sicherheit sowie Um-
welt müssen zwingend vorher angefragt werden.

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Kontakte

Feuerwehr                              118

Ressort Finanzen und Sicherheit        079 480 37 39
Daniel Rösch

Stv.-Ressort Finanzen und Sicherheit   079 758 64 78
Susanne Beer

Ressort Umwelt                         079 424 43 16
Roland Rothenbühler

Gemeindepräsident                      079 218 76 19
Jürg Rothenbühler

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Mitteilungen der Bauverwaltung
Baubewilligungen

Im Zeitraum vom 25. April bis 8. Oktober 2014 sind folgende Baube-
willigungen erteilt worden:

Gesuchsteller; Bauvorhaben; Standort

 Blaser Hans, Sanierung und Innanausbau Wohnung EG, Einbau
  Nassraum EG, Anschluss an Kanalistion, Oberbach 107
 Flükiger Sandra und Roland, Neubau Einfamilienhaus, Scha-
  chenstrasse 35
 Freiburghaus Stefan, Einbau Loftwohnung in ehemaligen Saal und
  Erstellen einer PV-Anlage auf Nebenbaute, Dorfstrasse 231
 Zürcher-Rothenbühler Elisabeth, Sanierung Küche und Bad/WC in
  EG, Fenstervergrösserung an Nordfassade in EG und OG, Oberdorf
  43
 Hottenberg Markus, Neubau einer PV Indach-Anlage in L-Form auf
  Dachfläche südwest, Rüderswilstrasse 21
 Krähenbühl Ueli, Hundezwinger durch Gartenhaus ersetzen und
  Dachergänzung Wagenschopf, Mühlefeld 233
 Gerber Hans, Anbau Garage an best. Autounterstand, neue Über-
  dachung über das ganze Gebäude, versetzen der Umgebungsmau-
  er und vergrössern des Vorplatzes, Rüderswilstrasse
 FC Zollbrück , bestehender Zaun erhöhen, Rüderswilstrasse
 Hans Schmid AG, Neubau Einfamilienhaus mit freistehender Gara-
  ge, Eyfuhrenstrasse 8
 Wärmeverbund Rüderswil, Einbau Heizzentrale mit Fernwärmelei-
  tungsnetz, Dorfstrasse 103

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Mitteilungen von Kommissionen

Umweltkommission

Umgang mit Hofdünger, Kompost und das Lagern/Zwischenlagern
von Mist
Hofdünger darf nur ausgebracht werden, wenn die Pflanzen diesen
aufnehmen können und keine Gewässer gefährdet werden. Jeder
Landwirtschaftsbetrieb ist verpflichtet, über genügend Lagerraum zu
verfügen, so dass er den Hofdünger ordnungsgemäss verwerten
kann. Das heisst, nur während der Vegetationszeit und nur wenn die
Witterungs- und Bodenverhältnisse es zulassen. Der Entscheid, ob ein
Austrag ausgeführt werden kann oder nicht, liegt in der Eigenverant-
wortung des Bewirtschafters bzw. der Bewirtschafterin.

Entlang von Gewässern im Bereich des Pufferstreifens sowie im Ge-
fahrenbereich von Einlaufschächten, in Schutzzonen von Quell- und
Grundwasserfassungen sowie Grundwasserschutzarealen und im
Winter ist auf unbewachsenen Flächen der Dünger verboten.
Es besteht auch die Gefahr, wenn der Boden Schneebedeckt, gefro-
ren oder Wassergesättigt ist, dass die Pflanzen den Stickstoff nicht
aufnehmen können.

                         Der Boden gilt als schneebedeckt, wenn
                         der Schnee witterungs- und standortbe-
                         dingt länger als einen Tag liegen bleibt.

                         Der Boden gilt als gefroren, wenn sich z. B.
                         ein Schraubenzieher oder Messer nicht
                         mehr in den Boden stossen lässt.

Seite 17                                   Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Der Boden gilt als wassergesättigt, wenn
                        auf der Oberfläche Wasserlachen liegen
                        bleiben, als trocken, wenn Risse entstehen.

Diese und viele weitere Informationen können Sie im Internet unter
www.be.ch/awa nachlesen.

Seite 18                                  Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Zurückschneiden von Bäumen Hecken und Sträuchern längs öffent-
lichen Strassen
Gemäss Art. 73 und 83 des Kantonalen Strassengesetzes ist das Licht-
raumprofil längs öffentlichen Strassen bis auf eine Höhe von 4,5 m und
bei Fuss-, Geh- und Radwegen bis auf eine Höhe von 2,5 m von Ästen,
Grünhecken und Sträuchern aller Art freizuhalten. Seitlich muss der Ab-
stand vom Fahrbahnrand mindestens 50 cm betragen. Dies gilt auch für
Radwege. Die Übersicht und die Wirkung der Strassenbeleuchtung dürfen
nicht beeinträchtigt und die Durchfahrt des Kehrichtfahrzeuges sowie
Schneeräumungsarbeiten nicht behindert werden. An unübersichtlichen
Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchs-
tens 60 cm überragen.

Viele Hecken und Sträucher erschweren
auch die Übersicht auf Trottoiranlagen und
Quartierstrassen und bedeuten eine ver-
mehrte Unfallgefahr.

Die Grundeigentümer als Anstösser öffentlicher Strassen und Wege
werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Sträucher,
Gartenhecken und anderen Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai
vorzunehmen.

Wir danken für Ihre wertvolle Mithilfe und bitten um Verständnis. Wir
verweisen zudem auf Art. 84 Abs. 2 des Strassengesetzes, wonach bei Un-
terlassung des Zurückschneidens die Arbeiten durch die Gemeinde ver-
langt werden können.

Seite 19                                     Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Richtig anfeuern
Die neue Anfeuermethode bewirkt, dass weniger Rauch entsteht und
somit weniger Giftstoffe in die Umwelt gelangen. Da das Feuer von
oben nach unten brennt, werden die Giftstoffe ebenfalls verbrannt,
da sie nicht von Anfang an nach oben steigen.

                  Vorbereitung: Für einen emissionsarmen Start le-
                  gen Sie sich 4 trockene Tannenholzscheiter mit
                  einem Querschnitt von ca. 3x3 cm und einer Län-
                  ge von ca. 20 cm sowie eine Anzündhilfe (z.B.
                  wachsgetränkte Holzwolle) zu Recht.

                  Anfeuermodul: Dieses sogenannte Anfeuermodul
                  kann einfach selber hergestellt werden und er-
                  setzt Papier und Karton. Die vier Scheiter legen
                  Sie übers Kreuz aufeinander und die Anzündhilfe
                  dazwischen.

                  Einschichten des Holzes in Cheminées: In grossen
                  Feuerräumen, wie beispielsweise in Cheminées,
                  schichten Sie die Scheiter mit etwas Abstand als
                  Kreuzbeige ein, unten die dickeren und oben die
                  dünneren.

                  Platzieren des Anfeuermoduls: Das Anfeuermodul
                  wird oben aus dem Brennstoffstapel aufgebaut
                  (untere Scheiter des Anfeuermoduls quer zu den
                  obersten Brennholzscheitern). Ein Streichholz ge-
                  nügt, und das Feuer ist entfacht.

Was Sie verbrennen dürfen und was nicht, ein Video zum Anfeuern
und weiter Informationen finden Sie unter www.holzenergie.ch.

Seite 20                                  Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

Personelles
Der Gemeinderat hat die im August 2015 frei werdende Verwaltungs-
lehrstelle an Daniela Schenk aus Eggiwil vergeben. Sie wurde aus
mehreren Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt und wird bis
im Juli 2018 durch die Gemeindeschreiberei und die Finanzverwal-
tung zur Kauffrau ausgebildet.

Auf Ende Januar 2015 wird der langjährige Finanzverwalter Alfred
Brechbühl nach 37 Dienstjahren pensioniert. Als neue Finanzverwal-
terin per 1. Januar 2015 wurde die bisherige Stellvertreterin, Franzis-
ka Sommer aus Langnau angestellt. Ihre Stelle übernimmt ab 1. De-
zember 2014 Christine Schlüchter aus Trubschachen.

Die bisherige Stellvertreterin des Gemeindeschreibers, Jacqueline
Maurer wird infolge Mutterschaft die Gemeindeverwaltung verlas-
sen. Als Nachfolgerin ist seit dem 1. August 2014 Karin Reinhard aus
Rüegsau angestellt, welche diesen Sommer die Lehre auf der Ge-
meindeverwaltung in Rüderswil beendet hat.

Den austretenden Verwaltungsangestellten wird für ihren langjähri-
gen Einsatz zum Wohle der Einwohnergemeinde Rüderswil herzlich
gedankt.

Wechsel der Zuständigkeiten im Bereich Steuern, amtliche Bewer-
bung und Liegenschaften
Im Zuge der Neuorganisation der Behörden und der personellen
Wechsel wurden gewisse Aufgabengebiete anders organisiert. Neu
führt die Finanzverwaltung das Steuerbüro inkl. amtliche Bewertung.
Im Gegenzug befindet sich die Verwaltung der Gemeindeliegenschaf-
ten neu auf der Gemeindeschreiberei.

Seite 21                                     Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten
Montag,     22. Dezember 2014     08 - 12, 14 - 18 Uhr
Dienstag,   23. Dezember 2014     08 - 12, 14 - 17 Uhr
Mittwoch, 24. Dezember 2014       08 - 12 Uhr
Montag,     29. Dezember 2014     08 - 12, 14 - 18 Uhr
Dienstag,   30. Dezember 2014     08 - 12, 14 - 17 Uhr
Mittwoch, 31. Dezember 2014       08 - 12 Uhr

Testament hinterlegen
Gegen eine Gebühr von Fr. 30.00 kann jede Einwohnerin und jeder
Einwohner der Gemeinde Rüderswil zur sicheren Aufbewahrung ihr /
sein Testament bei der Gemeindeschreiberei hinterlegen. Die Ver-
waltung quittiert Ihnen den Empfang des Testamentes und deponiert
dieses im Tresor. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines
amtlichen Ausweises kann die Verfasserin oder der Verfasser das Tes-
tament jederzeit wieder abholen.

Ebenfalls können Testamente bei den Bernischen Notaren hinterlegt
werden. Durch das Hinterlegen der letztwilligen Verfügung wird si-
chergestellt, dass beim Hinschied der betroffenen Person das Testa-
ment in kurzer Zeit verfügbar ist und der letzte Wille auch berück-
sichtigt werden kann.

Erklärung zur Proporzwahl
Im Zusammenhang mit den Gemeindewahlen 2013 wurde vom
Stimmausschluss bemerkt, dass relativ viele Stimmberechtigten den
Wahlzettel ohne Parteibezeichnung eingereicht haben. Der Verdacht
liegt nahe, dass gewisse Unkenntnisse zum Wahlverfahren vorliegen.
An dieser Stelle wird deshalb die Proporzwahl näher betrachtet.

Bei der Proporzwahl (Verhältniswahl) werden zuerst die Sitze im Ver-
hältnis zu den erzielten Parteistimmen auf die Parteien verteilt. Die
Kandidierenden werden nicht direkt gewählt. Innerhalb der Partei
erhalten jene Kandidatinnen und Kandidaten Sitze, welche am meis-

Seite 22                                    Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
ten Kandidatenstimmen erhalten haben. Der Vorteil dieses Wahlsys-
tems gegenüber der Mehrheitswahl (Majorzwahl) ist, dass auch klei-
nere Parteien Einzug in die Behörden halten und politisch mitwirken
können.

Für die Wahl reichen die einzelnen Parteien ihre Wahlvorschläge auf
Listen ein. Wählbar sind nur die auf den Listen erwähnten Kandida-
tinnen und Kandidaten. Die Wählenden dürfen nur einen Wahlzettel
verwenden und diesen unverändert oder handschriftlich verändert
(Streichen, Kumulieren, Panaschieren, leere Liste mit oder ohne Par-
teibezeichnung) in die Urne legen.

Seite 23                                   Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Neues Abstimmungscouvert
Mit der neuen Verordnung über die politischen Rechte wurde das
bisherige Abstimmungscouvert gemäss den neuen Bestimmungen
angepasst. Das Stimmgeheimnis ist durch die Anpassungen besser
gewährleistet und bei Wahlversänden grösserer Materialmengen ist
die Verpackung einfacher.

In der Gemeinde Rüderswil kam das neue Abstimmungscouvert an
der Abstimmung vom 28. September 2014 erstmals zum Einsatz. Wir
möchten Sie erneut darauf aufmerksam machen, dass neu zwei Cou-
verts geliefert werden. Das Innencouvert ist für die Stimmzettel be-
stimmt. Dieses muss verschlossen und zusammen mit dem Stimm-
rechtsausweis im Stimmcouvert an die Gemeinde Rüderswil retour-
niert werden. Bitte beachten Sie bei der Anwendung die Beschrei-
bung und Hinweise auf dem Couvert und der Stimmkarte.

Seite 24                                   Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Allgemeine Informationen

Neue Regionalpolitik
Seit 2008 können Projekte im Emmental von der Neuen Regionalpoli-
tik (NRP) profitieren. In den letzten fünf Jahren wurden im Emmental
dadurch rund 30 Projekte von der NRP unterstützt. Bekannte unter-
stützte Projekte sind z. B. die Ilfishalle Langnau, die Herzroute, die
Emmentalbahn, die Emmentaler Käseroute sowie diverse Wärmever-
bünde.

Zinslose Darlehen
Für Infrastrukturprojekte, wie z.B. Bau eines Wärmeverbundes, Bau
eines regionalen Kompetenzzentrums, Sporthallen von überregiona-
ler Bedeutung etc. Das zinslose Darlehen beträgt je nach Finanzie-
rungsplan rund 20 – 30 % der Gesamtinvestitionskosten.

Beiträge à fonds perdu
Beiträge können für konzeptionelle Arbeiten, wie z.B. Entwicklung
von touristischen Angeboten, Machbarkeitsstudien, Projekte zur
Steigerung der regionalen Wertschöpfung etc., eingesetzt werden.
Voraussetzungen für einen à fond perdu Beitrag von Bund und Kan-
ton ist eine Eigenleistung von mindestens 20 % sowie eine starke Trä-
gerschaft. Falls Sie, Ihr Verein oder Ihre Organisation ein Projekt pla-
nen, welches die Kriterien der NRP erfüllt, freut sich die Geschäfts-
stelle der Regionalkonferenz Emmental über Ihre Kontaktaufnahme.

Regionalkonferenz Emmental
Oberburgstrasse 12
3400 Burgdorf
Tel. 034 461 80 28
info@region-emmental.ch
www.region-emmental.ch

Seite 25                                      Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Schulen Rüderswil und Sekundarschule Zollbrück

Ferienordnung Schuljahr 2014/2015

Winterferien:       20. Dezember 2014 bis 4. Januar 2015
Sportwoche:         12. Februar bis 1. März 2015
Frühlingsferien:    3. April bis 19. April 2015
Brücke Auffahrt:    14. Mai bis 17. Mai 2015
Sommerferien:       4. Juli bis 9. August 2015

Zusätzliche Ferien
Kindergärten und Primarschule:

Frühlingsferien:    28. März bis 2. April 2015

Papier- und Alteisensammlung

Durch die Schliessung der Realklasse im Niederbach auf den Sommer
2014 wurde die Überarbeitung des Sammelkonzepts in der Gemeinde
Rüderswil notwendig. Die Schulkommission hat folgendes neues
Sammelkonzept an ihrer Sitzung vom 9. September 2014 genehmigt:

1. Die Sammlung nörd-östlich der Emme im Kreis Than bleibt vorläu-
   fig in ihrem bisherigen Organisationsrahmen bestehen.
2. Die Sammlung im Gebiet Niederbach und Rüderswil wird wie folgt
   organisiert:
    a. Die Schule Rüderswil sammelt unter der Leitung der Klassen-
       lehrperson wie bisher im Gebiet der Schule Rüderswil.

Seite 26                                   Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
b. Die Schule Niederbach sammelt unter der Leitung der Klassen-
        lehrperson Mittelschule Niederbach wie bisher im Gebiet der
        Schule Niederbach. Die Klasse wird durch die 7.-9.Klässler aus
        dem Gebiet Niederbach, die in Rüderswil die Schule besuchen,
        verstärkt.
     c. Bei einer allfälligen Schliessung der Schule Niederbach wird die
        Sammlung weiterhin durch die aus diesem Gebiet stammenden
        Schülerinnen und Schüler unter der Leitung einer noch zu be-
        stimmenden Lehrperson durchgeführt.
     d. Alle motorisierten Gross-Fahrzeuge dürfen nur von erwachse-
        nen Personen geführt werden. Diese Regelung gilt ebenfalls für
        die Sammlung im Gebiet Zollbrück - Than.

Durch diese Änderung des Sammelkonzepts finden neu die Samm-
lungen im Gebiet Rüderswil und Niederbach an den gleichen Daten
statt.

Sammlungen 2015

Gebiet Rüderswil       Freitag, 8. Mai 2015 *
und Gebiet Niederbach: Freitag, 6. November 2015 **

Gebiet Than:               Donnerstag, 7. Mai 2015 *
                           Donnerstag, 5. November 2015 **

* Papier
** Papier + Alteisen

Seite 27                                      Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Inserate
Brockenstube Rüderswil

Wir freuen uns über Ihren Besuch in unserer Brockenstube in der Zi-
vilschutzanlage im Schulhaus Rüderswil. In unserem vielseitigen An-
gebot finden sicher auch Sie etwas Besonderes. Sie treffen uns an
folgenden Daten:

Samstag, 8. November 2014                 9.00 - 11.30 Uhr
Samstag, 13. Dezember 2014                9.00 - 11.30 Uhr
Samstag, 10. Januar 2015                  9.00 - 13.00 Uhr
Samstag, 14. Februar 2015                 9.00 - 11.30 Uhr
Samstag, 14. März 2015                    9.00 - 11.30 Uhr
Dienstag, 24. März 2015                   9.00 - 21.00 Uhr

Damit unsere Brockenstube immer wieder Neues anbieten kann, sind
wir darauf angewiesen, Kleider, Geschirr, Haushaltsartikel, Bücher
etc. zu erhalten. Denken Sie an uns, wir nehmen Ihre sauberen und
gut erhaltenen Waren gerne entgegen. Leider fehlt uns der Platz für
grosse Gegenstände wie Möbel, Skis, Skischuhe. Falls Sie vor der
nächsten Brockenstube Ware bringen möchten, melden Sie sich bitte
bei U. Schüpbach, 034 496 84 76. Die Einnahmen werden ausschliess-
lich dazu verwendet, abwechslungsreiche und gemütliche Alters-
nachmittage für die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Rü-
derswil zu gestalten und ihnen ein kleines Zvieri zu offerieren.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Das Brockenstubenteam

Seite 28                                   Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Versteckt sich ein Elektrobrandmonster in Ihrem Haus?
Über ein Drittel der durchschnittlich mehr als 3000 jährlichen Brände
im Kanton Bern werden durch Elektrizität ausgelöst. Die gefährlichen
Elektrobrände entstehen oft durch fehlerhafte Geräte, Eigenkon-
struktionen oder defekte Installationen und verursachen häufig gra-
vierende Gebäudeschäden. Im schlimmsten Fall kosten sie sogar
Menschenleben.

Wertvolle Tipps zur Brandprävention kommen von den Hausexperten
der Gebäudeversicherung Bern (GVB). Mit diesen und weiteren ein-
fachen Massnahmen können Sie Ihr Hab und Gut vor den Feuermons-
tern schützen.

-   Kombinieren Sie niemals mehrere Mehrfachstecker miteinander.
-   Rollen Sie Kabelrollen bei Gebrauch immer vollständig ab.
-   Lassen Sie selbst konstruierte Elektroinstallationen von Fachleu-
    ten prüfen.
-   Achten Sie auf eine ausreichende Belüftung von Elektrogeräten.
-   Halten Sie Elektrogeräte von brennbaren Materialien fern.
-   Entsorgen Sie veraltete oder defekte Geräte und Installationen
    oder lassen Sie sie von Fachleuten reparieren.

Architekten und Baufachleute stehen den Kunden der
Gebäudeversicherung Bern als Hausexperten bei allen Anliegen rund
um die Liegenschaft zur Verfügung.

Gebäudeversicherung Bern (GVB)
Papiermühlestrasse 130
3063 Ittigen
Tel. 031 925 11 11
info@gvb.ch
www.gvb.ch

Seite 29                                    Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
J+S Kinder und Jugendsportcamps
Für das nächste Halbjahr 2014/2015 wird den Berner Kindern und Ju-
gendlichen eine Vielzahl an Sportcamps angeboten. Die Sportlager
stehen allen Kindern und Jugendlichen von der 3. – 10. Klasse offen.
Die verschiedensten Sportarten sind im Programm unter
https://www.pom.be.ch/pom/de/index/sport/camps.html zu finden.
Beachten Sie bitte auch die Camps anderer Organisationen.

Safe Zone
Safe Zone ist das schweizerische Portal für Online-Beratung zu Sucht-
fragen für Betroffene, deren Angehörige und Nahestehende, für
Fachpersonen und Interessierte. Alle Beratungsangebote sind kosten-
los und anonym.

www.safezone.ch

Tiermeldezentrale
Die Schweizerische Tiermeldezentrale (stmz) ist die grösste Daten-
bank für vermisste und gefundene Tiere in der Schweiz.

STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale
Seestrasse 20
6052 Hergiswil NW
www.stmz.ch

24 h Telefon-Zentrale
Tierfunde                        0848 357 358
Meldung vermisster Tiere         0900 357 358

Seite 30                                    Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
An die Bauern und Liegenschaftsbesitzer
Die herrenlosen und verwilderten aber kastrierten Katzen, die nicht
mehr in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren können, suchen ein
Plätzli, wo sie ungestört und frei leben dürfen. Da sie kein festes Do-
mizil gehabt haben, sind sie nicht auf regelmässige Fütterung ange-
wiesen. Sie suchen sich ihre Mahlzeit oft selber. Die Katzen sind ge-
sund und kastriert (kastrierte Katzen mausen ebenso gut!). Sie wur-
den getestet, auf Parasiten behandelt und sind gekennzeichnet. Die
Tiere sollten vorwiegend auf Bauernhöfen, auch abgelegenen Höfen
leben. Gerne stellt der Tierschutz auch Futter zur Verfügung.

Wenn Sie bereit sind, 2 oder mehrere Katzen aufzunehmen, wenden
sie sich an den Tierschutz Emmental.

TIERSCHUTZ EMMENTAL
Präsidentin Frau A. E. Thierstein          Tel. 034 445 27 10
Vizepräsident Herr E. Dummermuth           Tel. 076 470 75 31
www.tierschutz-emmental.ch
info@tierschutz-emmental.ch

Kultur in Rüderswil
Die nächsten Kulturangebote von der Kirchgemeinde organisiert:

Weihnachtskonzert mit Jodlerduett 5 vor zwöufi und Bambus Pans
Samstag, 29. November 2014, 19.30 Uhr in der Kirche Rüderswil

Jubiläumskonzert "21 Jahre Ensemble 7"
Sonntag, 18. Januar 2015, 17.00 Uhr in der Kirche Rüderswil

Lesung mit Simea Schwab aus ihrem Buch "Fussnotizen"
Mittwoch, 25. März 2015, 20.00 Uhr in der Pfrundscheune Rüderswil

Auskünfte Tel. 079 195 95 00
www.kircheruederswil.ch
Seite 31                                     Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
BabyGuide
Das offizielle Schweizer Handbuch BabyGuide 2014/2015 ist erschie-
nen. Es wird seit 1996 systematisch, kostenlos und gezielt an wer-
dende und junge Mütter in allen Apotheken und Drogerien der
Schweiz gegen Verschreibung abgegeben.

Ein paar wichtige Punkte, die BabyGuide charakterisieren:

- Abgabe ebenfalls an sozial schwache Familien und Eltern mit Mig-
  rationshintergrund.
- BAG: Offizielle Impfbroschüre des Bundesamtes für Gesundheit.
- Neu: Beiträge von 16 Bundesämtern/-stellen aus allen sieben Bun-
  desdepartementen: z.B. zu Gesundheit, Vorsorge, Familienzulagen,
  AHV, Krankenversicherung, Migration, Emigration, Telefo-
  nie/Internet, Namen, Recht, Steuern, Sicherheit von Spielwaren
  usw.
- Gesundheitsförderung Schweiz: Spezialdossier „Ernährung und
  Bewegung“.
- Geschätzt, auch von Fachpersonen: medizinische soziale und päda-
  gogische Themen, Fragen zu Behinderungen, Kinderbetreuung,
  Psychologie, praktische Informationen für Väter sowie das umfas-
  sende Adressenverzeichnis.

Es geht ganz zentral um Prävention, Lebensqualität für die Babys und
ihre Eltern sowie um Problemlösungen und Begleitung, damit Eltern
aus allen sozialen Schichten ihre Eigenverantwor-
tung besser wahrnehmen können. Mitarbeite-
rInnen im Sozial- und Gesundheitsbereich kön-
nen BabyGuide für ihre Arbeit anfordern.

Diese und weitere Informationen finden Sie
unter www.babyguide.ch.

Seite 32                                     Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Alle sind herzlich willkommen
     FENSTERÖFFNUNG ( Besuchszeit ) :                                      1700 bis 2030
Mo    1.Dez
Di    2.Dez Fränzi Rothenbühler                              Bomattstrasse 13 Zollbrück
Mi    3.Dez
Do    4.Dez
Fr    5.Dez Rosmarie Röthlisberger                           Eyfuhrenstr. 1         Rüderswil
Sa    6.Dez Schlaraffenland.ch & Frauenverein                Dorfstrasse 149        Rüderswil
So    7.Dez Ursula & Jürg Röthlisberger                      Seilergasse 21         Zollbrück
Mo    8.Dez                                                                         Zollbrück
Di    9.Dez Peter Imhof                                      Langnaustrasse 95      Zollbrück
Mi   10.Dez Familie Gerber                                   Kipfstalden            Zollbrück
Do   11.Dez Fam. Steiner und Fam. Baumann                    Emmenhofweg            Emmenmatt
            Familie Lüthi, Angela Kiefer und Claudia
Fr   12.Dez                                                  Schwandweid            Zollbrück
            Krummenacher
Sa   13.Dez 14.00 – 21.00 Uhr Weihnachtsmarkt                Gasthof Bären          Ranflüh
So   14.Dez Familie Hügli                                    Grabenmattweg 47       Zollbrück
Mo   15.Dez Kirchgemeinderat & offenes Adventssingen         Kirche                 Lauperswil
Di   16.Dez
Mi   17.Dez
Do 18.Dez
Fr 19.Dez LANDI Region Langnau AG                     Dorfstrasse 47     Zollbrück
Sa 20.Dez Familie Hofer / Höfeli                      Hinterhochfeld 480 Zollbrück
So 21.Dez Familie Wittwer-Beer                        Brach 477g         Zollbrück
Mo 22.Dez
Di 23.Dez
Mi 24.Dez Christnachtfeier in den Kirchen Lauperswil & Rüderswil 2

                                        1                2
       Achtung: andere Zeiten               ab 20.00 /       wird im Anzeiger publiziert
      unter www.advents-fenster.ch finden Sie weitere Informationen

      Seite 33                                                 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Behörden, Kommissionen und Kirche
Gemeindeverwaltung                                                                    Tel-Nr.

Gemeindeschreiberei
Einwohner-, Fremdenkontrolle, Bauverwaltung, Fundbüro                             034 496 20 20

Finanzverwaltung
Gemeindekasse, Ausgleichskasse (AHV, IV, EL), Schulsekretariat
Steuerbüro                                                                        034 496 20 21

Fax:            034 496 20 22
E-Mail:         info@ruederswil.ch
Homepage:       www.ruederswil.ch

Schalteröffnungszeiten:

                                          Mo            08.00 - 12.00 Uhr      14.00 - 18.00 Uhr
                                          Di, Mi        08.00 - 12.00 Uhr      14.00 - 17.00 Uhr
                                          Do            geschlossen            14.00 - 17.00 Uhr
                                          Fr            08.00 - 12.00 Uhr      14.00 - 16.00 Uhr

Gemeinderat

Gemeinde- und Gemeinderatspräsident
Rothenbühler Jürg, Marlenberg 534, 3438 Lauperswil                                034 496 61 10

Vizegemeinde- und Vizegemeinderatspräsident
Sempach Martin, Eichmattweg 1, 3433 Schwanden, Gesellschaft                       034 461 23 74

Gemeinderatsmitglieder
Beer Susanne, Rumpel 211, 3437 Rüderswil, Bauwesen                                034 496 76 41
Rösch Daniel, Schachenstrasse 72, 3436 Zollbrück, Finanzen und Sicherheit         034 496 86 10
Rothenbühler Roland, Niederbach, 3433 Schwanden, Umwelt                           034 461 03 15

Behörden (Präsident/in) und Funktionäre

Ackerbaustelle – Erhebungsstellenleiter
Erhard Hans, Dorfstrasse 181, 3437 Rüderswil                                      034 496 81 61

Aufsichtstelle für Düngeraustrag im Winter
Erhard Hans, Dorfstrasse 181, 3437 Rüderswil                                      034 496 81 61

Baukontrolle
Boss Beat, Langnaustrasse 28, 3436 Zollbrück                                      079 819 67 81

Brunnenmeister
Schifferli Martin, Gässli 209, 3437 Rüderswil (WV Rüderswil)                      034 496 53 14
Wisler Walter, Schacherweg 10, 3436 Zollbrück (WV Zollbrück)                      034 496 82 38

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Brunnenmeister Stellvertreter
Siegenthaler Anton, Dorfstr. 207, 3433 Schwanden (WV Schwanden)                    034 461 33 85
Rüegsegger Ulrich, Weidli 279, 3437 Rüderswil (WV Rüderswil)                       034 496 71 10

Elektra Rüderswil
Blaser Michael, Dorfstrasse 141, 3437 Rüderswil                                    034 496 72 52

Elektra Schwanden
Siegenthaler Anton, Dorfstrasse 207, 3433 Schwanden                                034 461 33 85

Feuerwehr Region Langnau, Stützpunkt Zollbrück, Ortskommandant
Eggimann Daniel, Ebnit,3436 Zollbrück                                              079 653 52 87

Friedhofgärtner
Wälti Peter, Grossmatt 171, 3437 Rüderswil                                         034 496 77 28

Lebensmittel- und Trinkwasserkontrolle
Kantonales Laboratorium, Muesmattstrasse 19, 3012 Bern                             031 633 11 11

Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 3, 3400 Burgdorf                                                     031 635 51 51

Pilzkontrolle
Werkhof Bauamt, Güterstrasse 27, 3550 Langnau                                      034 402 14 61
Ortspilzexperte: Fritz Morgenthaler, Kontrollzeiten: Mi,Sa,So 18.00-19.30 Uhr
(bei Match 17.00-18.30 Uhr)

Polizeiwache Langnau                                                               034 424 77 61

Regierungsstatthalteramt Emmental
Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau                                             031 635 34 50

Regionaler Sozialdienst Oberes Emmental
Burgdorfstrasse 25, 3550 Langnau                                                   034 408 08 48

Revierförster                                                                      034 431 32 21
Fankhauser Ernst, Hertenholz, 3454 Sumiswald                                       079 222 45 64

Schwellengemeinde
Scheidegger Hans, Mühlematt 523, 3439 Ranflüh                                      034 496 83 10

Spitex Region Emmental
Lenggenweg 22, 3550 Langnau i.E.                                                   034 408 30 20

Wasserversorgung Zollbrück, Präsident
Liechti Thomas, Fansrütistr. 43, 3550 Langnau                                      079 301 55 39

Wildhüter
Kanton Bern                                                                        0800 940 100

Zivilstandskreis Emmental
Marktstrasse 7, 3550 Langnau i. E.                                                 031 635 41 50

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Kirche

Ref. Kirchgemeinde Rüderswil
Pfarramt, Dorfstrasse, 3437 Rüderswil                                     034 496 73 48

Ref. Kirchgemeinde Rüderswil (Sekretariat)
Susanne Aeschlimann, Dorfstrasse 127, 3437 Rüderswil                      034 497 28 00

Kirchgemeinderat (Präsidentin)
Blaser Ruth, Zollbrückstrasse 2, 3439 Ranflüh                             034 496 84 83

Römisch-kath. Kirchgemeinde Langnau
Oberfeldstrasse 6, 3550 Langnau                                           034 402 20 82

Wichtiger Termin!
Die nächste, ordentliche Einwohnergemeindeversammlung, fin-
det voraussichtlich statt:

Mittwoch, 3. Juni 2015
Mehrzwecksaal, neues Schulhaus, Rüderswil

Notizen

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