November 2014 Amtliche Mitteilung der Einwohnergemeinde Rüderswil - Gemeinde Rüderswil
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Einladung Liebe Rüderswilerinnen und Rüderswiler Wir laden Sie herzlich zur ordentlichen Einwohner- gemeindeversammlung am Mittwoch, 3. Dezember 2014 um 20.00 Uhr im Mehrzwecksaal im Schulhaus Rüderswil ein. Die Grundlagen zu den Verhandlungsgegenständen liegen auf der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse am politischen Geschehen in der Gemeinde Rüderswil und freuen uns, Sie an der Gemeindeversamm- lung mit anschliessendem Apéro begrüssen zu dürfen. Gemeinderat Rüderswil Seite 2 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Seite Gemeinderat; Vorwort Gemeinderat Ressort Umwelt Liebe Rüderswilerinnen, liebe Rüderswiler Gerne erläutere ich Ihnen drei bedeutende Tiefbauprojekte in der Gemeinde Rüderswil. Sanierung Emmenkniestrasse Bereits 1997 erkannte der damalige Gemeinde- rat den Handlungsbedarf und liess ein Vorpro- jekt zur Sanierung der Emmenkniestrasse vom Dorf Rüderswil bis auf die „Passhöhe“ Emmenknie ausarbeiten. Realisiert wurde das Projekt aus verschiedenen Gründen jedoch nicht. Seither sind gut 15 Jahre vergangen und der Zustand der Strasse ist nicht besser geworden. Im Gegenteil, eine Sanierung des Belags drängt sich auf. An der Em- menkniestrasse ist so ziemlich alles repariert, was in den vergange- nen Jahren zu reparieren war. Zudem ist die Strassenentwässerung nicht mehr zeitgemäss. Weitere Gründe für die Sanierung ist die stei- gende Mobilität der Bürger. Das Emmenknie gilt als bedeutender Ar- beitsweg. Ebenfalls ist eine Zunahme der Schülerbewegung erkenn- bar, da die Realschüler aus dem Nesselgraben und Schwanden die Schule in Rüderswil besuchen. Es ist nicht auszuschliessen, dass der- einst auch Schülertransporte übers Emmenknie getätigt werden müs- sen. Zu Beginn der letzten Legislatur setzten wir uns im Gemeinderat erneut die Projektausarbeitung als Ziel. In der neuen Legislatur wird nun das Projekt umgesetzt. Mit sämtlichen Wald- und Landanstösser wurden bereits erfolgreiche Wald- und Landkaufvereinbarungen ab- geschlossen. Mit der Etappierung des Projekts (Kostenverteilung auf drei Jahre) ist die Sanierung Emmenknie parallel zur Sanierung Ge- meindehaus tragbar und ein realistisches Projekt. Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2014 wird darüber entscheiden - Wir zählen auf Sie! Seite 3 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Schachenstrasse Die Sanierung der Schachenstrasse ist seit Jahren ein Anliegen der Einwohner aus dem Schachen. Beim Projekt handelt es sich um die Strecke oberhalb der ehemaligen Spinnerei (Engnis-Brücke) bis zur Zimmerei Held. Die Streckenführung bleibt gleich, jedoch wird die Strasse im Bereich Spinnereiareal leicht verbreitert, eine zeitgemässe Entwässerung gebaut, im Recycling- Verfahren eine neue Fundation sowie Belag erstellt. Die Sanierung soll in der zweiten Hälfte 2015 (nach dem Freilicht-Theater auf dem Spinneareal) realisiert werden. Gewässersanierung unter Frittenbach Der Frittenbach ist ein Grenzgewässer und führt entlang der Gemein- destrasse. Somit sind bei dem Projekt sowohl die Schwellengemein- den Lauperswil und Rüderswil (Wasserbau) wie auch die politischen Gemeinden Lauperswil und Rüderswil (Strassenbau) involviert. Auf Anregung der Schwellenkooperationen wurde durch die politischen Gemeinden eine Baukommission eingesetzt, um den maroden Ge- wässerverbau Frittenbach zu sanieren. Im Verlaufe der Planung hat das Unwetter vom 20. August 2012 gezeigt, dass auch der untere Teil des Gewässers (Kanal vom Platzbrüggli bis in die Emme) mit einbezo- gen werden muss. Somit hat sich das Projekt zu einem Grossprojekt entwickelt, in welchem auch der Kanton eine entscheidende Rolle spielt. Eine Informationsveranstaltung und Landerwerbsverhandlun- gen mit den Anstössern haben bereits statt gefunden. Im Verlaufe des Jahres 2015 wird das Projekt der Öffentlichkeit vorgestellt. Roland Rothenbühler Seite 4 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Verhandlungsgegenstände Einwohnergemeindeversammlung ___________________________________________________________________ Traktandum 1 Feuerwehr-Ersatzabgabe 2014 Mit der Fusion der Feuerwehr zur Feuerwehr Region Langnau per 1. Januar 2014 wurde das Feuerwehrreglement der Einwohnerge- meinde Rüderswil durch das Aufgabenübertragungsreglement im Be- reich Feuerwehr abgelöst. Im alten Reglement war der Gemeinderat für die Festsetzung der Ersatzabgabe zuständig. Künftig wird der Prozentsatz der Feuerwehrersatzabgabe zusammen mit dem Voranschlag des nächsten Jahres durch die Einwohnerge- meindeversammlung festgesetzt. Für das Jahr 2015 erfolgt die Fest- setzung zusammen mit dem Voranschlag, siehe auch Traktandum 2 Einwohnergemeineversammlung vom 3. Dezember 2014. Für das Jahr 2014 wurde der Prozentsatz der Ersatzabgabe bisher noch nicht festgelegt. Die Rechnungsstellung der Steuer erfolgt jeweils im neuen Jahr rückwirkend für das vergangene Jahr. Die Rechnungen der Feu- erwehrersatzabgaben 2014 werden demnach zu Beginn des Jahres 2015 gestellt. Antrag des Gemeinderates Festsetzung des Prozentsatzes der Feuerwehrdienstersatzabgabe für das Jahr 2014 auf 7 % der Kantonssteuer. Seite 5 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Traktandum 2 Beratung und Genehmigung des Voranschlages und Festsetzung der Steueranlage für das Jahr 2015 Das Wichtigste in Kürze - Der Voranschlag basiert auf der unveränderten Steueranlage von 1,64 Einheiten. - Die Liegenschaftssteuer beträgt nach wie vor 1,0 ‰ der amtli- chen Werte. - Die Feuerwehrsteuer beträgt 7 % der Kantonssteuer. Mindestens Fr. 100.00 und im Maximum Fr. 400.00. - Der Voranschlag schliesst bei Aufwendungen von Fr. 7‘645‘800.00. und Erträgen von Fr. 7‘233‘700.00 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 412‘100.00 ab. - Aus dem direkten Finanzausgleich erwarten wir Fr. 1'233‘900.00. - Der erwartete Aufwandüberschuss von Fr. 412‘100.00 wird dem bestehenden Eigenkapital belastet. Der Saldo dieses Kontos be- trägt per 31. Dezember 2013 Fr. 3‘472‘134.04. 0 Allgemeine Verwaltung Minderaufwendungen von Fr. 35‘000.00 beim Verwaltungspersonal infolge Personalwechsel. Höhere Kosten beim übrigen Personalauf- wand von Fr. 6‘200.00 wegen der FAG-Ausbildung einer Verwal- tungsangestellten. Auf dem Konto „Anschaffungen Büromobiliar- und –maschinen“ ist ein First Responder für Fr. 5‘000.00 vorgesehen. Mehraufwand von Fr. 33‘900.00 wegen der Einführung von HRM2 auf den 1.1.2016 und einer neuen Version von NEST/Abacus. 1 Öffentliche Sicherheit Die Gebührenerträge der Einwohnerkontrolle und der Baubewilli- gungsgebühren nehmen um Fr. 15‘000.00 auf Fr. 50‘000.00 ab. Seite 6 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Der Betriebsbeitrag an die Gemeinde Langnau für das Feuerwehrwe- sen sinkt von Fr. 115‘000.00 auf Fr. 95‘800.00. Dafür muss neu Fr. 39‘100.00 in die Spezialfinanzierung Werterhalt eingelegt werden. Im Feuerwehrwesen muss mit einer Entnahme aus der Spezialfinan- zierung von Fr. 9‘500.00 gerechnet werden. In die Spezialfinanzierung „Schutzraumersatzabgaben“ ist in Zukunft kein Beitrag mehr vorgesehen. 2 Bildung Wegen der Eröffnung einer 3. Kindergartenklasse in Rüderswil muss mit Mehrauslagen von Fr. 5‘000.00 für das Reinigungspersonal ge- rechnet werden. Bei den Kindergärten muss im Than eine Fassade und in Rüderswil ein Zaun ersetzt werden. Mehrkosten insgesamt Fr. 24‘700.00. Für die Besoldungsanteile an den Kanton müssen wegen der neuen 3. Klasse beim Kindergarten Fr. 66‘100.00 mehr in den Voranschlag aufgenommen werden. Höhere Schulgelder von Fr. 6‘300.00 für den auswärtigen Schulbe- such von Kindergartenschülern. Weil eine Wohnung in eine Kindergartenklasse umgebaut wurde, ha- ben wir beim Liegenschaftsertrag Mindereinnahmen von Fr. 9‘600.00. Weil 5 Kindergartenschüler von Lützelflüh den Kindergarten im Than besuchen, erhalten wir Fr. 9‘700.00 mehr als im Vorjahr. Der Beitrag an den Gemeindeverband Sekundarschule in Zollbrück erhöht sich um Fr. 33‘800.00 auf Fr. 372‘100.00. Der Beitrag an die Musikschulen verringert sich um Fr. 30‘000.00. Weil die Tagesschule in das Dachgeschoss des Schulhauses Than ver- legt wird, haben wir einen Mietzinsausfall von Fr. 8‘700.00. Die Beiträge an den Kanton für die Besoldungsanteile bei den Primar- und Reallehrkräften reduzieren sich um Fr. 80‘000.00 wegen der Schliessung einer Klasse im Niederbach. Seite 7 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
3 Kultur und Freizeit Der Voranschlag 2015 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Er ent- spricht in etwa den Zahlen der Vorjahre. 4 Gesundheit Der Voranschlag 2015 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Er ent- spricht in etwa den Zahlen des Vorjahres. 5 Soziale Wohlfahrt Bei den Ergänzungsleistungen erhöht sich der pro Kopfbeitrag von Fr. 211.00 auf Fr. 213.00. Die Kosten in dieser Funktion sinken aber von Fr. 507‘700.00 auf Fr. 502‘700.00, weil wir mit weniger Einwoh- ner rechnen. An die nicht lastenverteilungsberechtigten Ausgaben des Regionalen Sozialdienstes hat die Gemeinde Rüderswil Fr. 82‘000.00 zu bezahlen. Der Beitrag an den Kanton für den Lastenausgleich beträgt pro Ein- wohner neu Fr. 475.00 oder total Fr. 1‘121‘000.00. 6 Verkehr Wegen der Erhöhung des Ansatzes für die ÖV-Punkte von Fr. 369.00 auf Fr. 375.00 steigt unser Beitrag an den Kanton auf Fr. 165‘600.00 an. 7 Umwelt- und Raumordnung Die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung sind spezialfinanzierte Aufgaben der Gemeinde. Sämtliche Auslagen müssen durch Wasserzinse oder Gebühren gedeckt sein. Beim Wasser wird beim Unterhalt die Fr. 5‘000.00 übersteigenden Beträge Ende Jahr aus der Spezialfinanzierung Werterhalt entnom- men. Wegen diesem Betrag von Fr. 64‘000.00 kann mit einer Einlage von Fr. 51‘200.00 in den Rechnungsausgleich gerechnet werden. Bei der Abwasserbeseitigung rechnen wir mit höheren Kosten von Fr. 44‘000.00 an die privaten Kanalisationsanschlüsse im Lehn und im Längholz. Seite 8 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Es muss mit einer Entnahme aus dem Rechnungsausgleich von Fr. 23‘300.00 gerechnet werden. Auch die Abfallbeseitigung ist nicht selbsttragend. Es muss mit einer Entnahme aus dem Rechnungsausgleich von Fr. 7‘100.00 gerechnet werden. 8 Volkswirtschaft Der Voranschlag 2015 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Er ent- spricht in etwa den Zahlen des Vorjahres. 9 Finanzen und Steuern Bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen haben wir auf das Rechnungsergebnis 2013 4,8 % aufgerechnet. Aus dem Finanzausgleich erwartet die Gemeinde Rüderswil im kom- menden Jahr einen Zuschuss von total Fr. 1'233‘900.00. Infolge der vorgesehenen Investitionen muss im Jahr 2015 mit har- monisierten Abschreibungen von Fr. 546‘500.00 gerechnet werden. Investitionsrechnung Im Investitionsvoranschlag sind folgende Bauvorhaben und Anschaf- fungen im Nettobetrag von Fr. 2‘875‘000.00 vorgesehen. Sanierung Verwaltungsgebäude Fr. 1‘770‘000.00 Spielplatz Rüderswil Fr. 110‘000.00 Projekt/Sanierung Emmenknie Fr. 420‘000.00 Schachenstrasse Fr. 350‘000.00 Sanierung Frittenbach Fr. 75‘000.00 Quellfassung/Schutzzonen Fr. 50‘000.00 ARA-Projekt Lehn Fr. 135‘000.00 Seite 9 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Antrag des Gemeinderates: 1. Genehmigung des Voranschlages 2015 mit Aufwendungen von Fr. 7‘645‘800.00 und Erträgen von Fr. 7‘233‘700.00 bei einem Aufwandüberschuss von Fr. 412‘100.00; 2. Festsetzung der Steueranlage auf das 1.64-fache des Einheitsan- satzes (wie bisher); 3. Festsetzung der Liegenschaftssteuer auf 1 ‰ des amtlichen Wer- tes (wie bisher); 4. Festsetzung der Feuerwehrdienstersatzabgabe auf 7 % der Kan- tonssteuer Traktandum 3 Sanierung Emmenkniestrasse Projekt Die Emmenkniestrasse ist die Hauptverbindung von Rüderswil nach Schwanden. Sie ist in einem schlechten Zustand. Bei der aktuellen Fahrbahnbreite zwischen 3.8 und 5.8 Meter ist ein Kreuzen von Per- sonenwagen nicht überall möglich. Auch ist eine Verbesserung der Sichtweiten im Bereich der Kurven dringend notwendig. Künftig wird ausserdem von einer Zunahme der Schülerbewegungen ausgegan- gen. Der Belag wurde in den letzten Jahren andauernd geflickt, eine Sanierung ist unumgänglich. Da auch der Unterbau zu schwach ist, muss ein teilweiser Vollausbau umgesetzt werden. Zudem genügt die Strassenentwässerung dem heutigen Standard nicht mehr. Bereits 1997 wurde ein Vorprojekt zur Sanierung ausgearbeitet. Da- mals wurde das Projekt aber nicht realisiert. Der Gemeinderat hat auf Antrag der ehemaligen Weg- und Friedhofkommission deshalb die Ruefer Ingenieure AG mit der Ausarbeitung des Vorprojektes Sanie- rung Emmenkniestrasse beauftragt. Der entsprechende Kredit von Fr. 30‘000.00 dafür wurde im Dezember 2012 bewilligt. Seite 10 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Die Sanierung betrifft den Teil auf der Seite Dorf Rüderswil bis und mit Einmündung Mützlenberg. Neu wird die Strassenbreite auf den geraden Teilstücken 5.5 Meter betragen, in den Kurven 7.5 Meter. Ziel ist, dass Autos gut kreuzen können. Fahrsicherheit und –komfort werden durch die neue Belagsubstanz verbessert. Vorgesehen ist die Ausführung der Sanierung in 3 Etappen: 2015 wird voraussichtlich der untere Teil saniert, 2016 der obere Teil. Im 2017 erfolgt schliesslich der Deckbelageinbau. Im Januar 2014 fand eine Informationsveranstaltung mit den betrof- fenen Landeigentümern statt. Im Anschluss daran wurden die Land- erwerbsverhandlungen geführt. Die Zustimmungserklärungen liegen von sämtlichen Eigentümern vor. Während den Bauarbeiten ist es unausweichlich, dass zwischenzeit- lich die Strasse für jeglichen Verkehr gesperrt sein wird. Kosten Gemäss Kostenvoranschlag (+/- 10%) wird mit Kosten von Fr. 950‘000.00 gerechnet inkl. Projektierungskosten von Fr. 30‘000.00. Subventionen können keine erwartet werden. Die Ein- wohnergemeindeversammlung ist abschliessend für den Kredit zu- ständig. Folgekosten 2015 2016 2017 2018 2019 Investitionsplanung 950‘000 420‘000 320‘000 180‘000 Sanierung Emmenkniestrasse Abschreibungen HRM1 10 %/16 Jahre 42‘000 23‘625 23‘625 23‘625 23‘625 Abschreibungen HRM2 Linear 2,5 % 8‘000 12‘500 12‘500 12‘500 ab 2016 Zinsen ½ auf Kapital- 1,5 % 3‘150 5‘235 6‘347 6‘076 5‘805 einsatz Betriebskosten 1 % Bruttoinvestitionen 4‘200 7‘400 9‘200 9‘200 9‘200 Total Folgekosten 49‘350 44‘260 51‘672 51‘401 51‘130 Auswirkungen auf das Haushaltsgleichgewicht Vergleich: Ein Steueranlagezehntel entsprach 2013 in unserer Ge- meinde Fr. 203‘640.00. Seite 11 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Finanzplan: Die Sanierung der Emmenkniestrasse ist im Finanzplan 2015 – 2019 vom 6. Oktober 2014 mit Fr. 950‘000.00 enthalten. Laut Finanzplan sind die Folgekosten des Projekts ohne Steuererhöhung tragbar. Antrag des Gemeinderates Zustimmung zum Projekt Sanierung Emmenkniestrasse gemäss Be- richt und Kostenvoranschlag der Ruefer Ingenieure AG vom 7. Okto- ber 2014 und Bewilligung für den dafür nötigen Kredit von Fr. 950’00.00. Traktandum 4 Orientierungen des Gemeinderates - Sanierung Gemeindehaus - Schulstruktur - Regionaler Sozialdienst - Sanierung Schachenstrasse Traktandum 5 Verschiedenes Seite 12 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Mitteilungen des Gemeinderates EINWOHNERGEMEINDEN LAUPERSWIL UND RÜDERSWIL Ehrungen für besondere Leistungen Freitag, 13. Februar 2015 Die Gemeinden Lauperswil und Rüderswil sowie die vier Ortsvereine führen bereits zum fünften Mal den Anlass Ehrungen durch. Bei diesem Anlass werden ortsansässige Personen, Vereine und Insti- tutionen mit besonderen Leistungen in den Bereichen Sport, Kultur, Sozialem und Beruf geehrt. Die Bevölkerung wird aufgerufen, entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten zu melden. Die Anmeldungen sind bis am Freitag, 28. No- vember 2014 (Ehrungsjahr 1. Dezember 2013 bis 30. November 2014) bei den Gemeindeverwaltungen Lauperswil oder Rüderswil einzurei- chen. Der Anlass findet am Freitag, 13. Februar 2015, in der Aula der Sekundarschule Zollbrück statt. Die Richtlinien sind auf den Internet- seiten der beiden Gemeinden aufgeschaltet. Weitere Auskünfte er- teilen die Gemeindeverwaltungen. www.lauperswil.ch oder www.ruederswil.ch Seite 13 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Alarmierung und Ablauf in einer Notlage Auch die Gemeinde Rüderswil wurde in der Vergangenheit von schweren Unwettern getroffen. Welche Personen und Organe bei solchen Ereignissen zuständig sind und wie die Alarmierung korrekt zu erfolgen hat, wird in diesem Beitrag beschrieben. In jedem Fall ist die Feuerwehr unter der Telefonnummer 118 zu alarmieren. Je nach Ereignis (Brand, Unwetter, Verkehrsunfall mit Personenbergung, Chemieunfall usw.) bietet die Alarmstelle in Bern die entsprechenden Löschzüge und Spezialisten auf. Somit kann es vorkommen, dass bei einem Ereignis alle Löschzüge der Feuerwehr Region Langnau, Teile der Feuerwehr Lützelflüh und Spezialisten der Berufsfeuerwehr Bern vor Ort sein können. Alle Alarmmeldungen ha- ben deshalb zur Koordination zwingend bei der Notrufnummer 118 zu erfolgen. Bei einem grösseren Vorfall wird für die Unterstützung des Feuer- wehrkommandos die Gemeinde durch den Orts Kommandanten in- formiert. Für die Gemeinde Rüderswil bedeutet dies, dass in einem solchen Fall der Ressortvorsteher Öffentliche Sicherheit zum Einsatz kommt. Dieser veranlasst in Absprache mit der Feuerwehr weitere Massnahmen und erteilt allfällige Aufträge. Beispielsweise ist der Beizug von anderen Personen oder Institutionen wie Regierungs- statthalter, Strasseninspektor, Organe von Wasserversorgungen, Bauunternehmungen etc. möglich. Der Gemeindevertreter kann je nach Dringlichkeit Aufträge, welche nicht in den Zuständigkeitsbe- reich der Feuerwehr gehören, an Ort und stelle vergeben. Hilfeleistungen von Privatpersonen, welche weder einen Auftrag von der Feuerwehr noch von der Gemeinde haben, können nicht ent- schädigt. Die Ressortvorsteher Finanzen und Sicherheit sowie Um- welt müssen zwingend vorher angefragt werden. Seite 14 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Kontakte Feuerwehr 118 Ressort Finanzen und Sicherheit 079 480 37 39 Daniel Rösch Stv.-Ressort Finanzen und Sicherheit 079 758 64 78 Susanne Beer Ressort Umwelt 079 424 43 16 Roland Rothenbühler Gemeindepräsident 079 218 76 19 Jürg Rothenbühler Seite 15 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Mitteilungen der Bauverwaltung Baubewilligungen Im Zeitraum vom 25. April bis 8. Oktober 2014 sind folgende Baube- willigungen erteilt worden: Gesuchsteller; Bauvorhaben; Standort Blaser Hans, Sanierung und Innanausbau Wohnung EG, Einbau Nassraum EG, Anschluss an Kanalistion, Oberbach 107 Flükiger Sandra und Roland, Neubau Einfamilienhaus, Scha- chenstrasse 35 Freiburghaus Stefan, Einbau Loftwohnung in ehemaligen Saal und Erstellen einer PV-Anlage auf Nebenbaute, Dorfstrasse 231 Zürcher-Rothenbühler Elisabeth, Sanierung Küche und Bad/WC in EG, Fenstervergrösserung an Nordfassade in EG und OG, Oberdorf 43 Hottenberg Markus, Neubau einer PV Indach-Anlage in L-Form auf Dachfläche südwest, Rüderswilstrasse 21 Krähenbühl Ueli, Hundezwinger durch Gartenhaus ersetzen und Dachergänzung Wagenschopf, Mühlefeld 233 Gerber Hans, Anbau Garage an best. Autounterstand, neue Über- dachung über das ganze Gebäude, versetzen der Umgebungsmau- er und vergrössern des Vorplatzes, Rüderswilstrasse FC Zollbrück , bestehender Zaun erhöhen, Rüderswilstrasse Hans Schmid AG, Neubau Einfamilienhaus mit freistehender Gara- ge, Eyfuhrenstrasse 8 Wärmeverbund Rüderswil, Einbau Heizzentrale mit Fernwärmelei- tungsnetz, Dorfstrasse 103 Seite 16 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Mitteilungen von Kommissionen Umweltkommission Umgang mit Hofdünger, Kompost und das Lagern/Zwischenlagern von Mist Hofdünger darf nur ausgebracht werden, wenn die Pflanzen diesen aufnehmen können und keine Gewässer gefährdet werden. Jeder Landwirtschaftsbetrieb ist verpflichtet, über genügend Lagerraum zu verfügen, so dass er den Hofdünger ordnungsgemäss verwerten kann. Das heisst, nur während der Vegetationszeit und nur wenn die Witterungs- und Bodenverhältnisse es zulassen. Der Entscheid, ob ein Austrag ausgeführt werden kann oder nicht, liegt in der Eigenverant- wortung des Bewirtschafters bzw. der Bewirtschafterin. Entlang von Gewässern im Bereich des Pufferstreifens sowie im Ge- fahrenbereich von Einlaufschächten, in Schutzzonen von Quell- und Grundwasserfassungen sowie Grundwasserschutzarealen und im Winter ist auf unbewachsenen Flächen der Dünger verboten. Es besteht auch die Gefahr, wenn der Boden Schneebedeckt, gefro- ren oder Wassergesättigt ist, dass die Pflanzen den Stickstoff nicht aufnehmen können. Der Boden gilt als schneebedeckt, wenn der Schnee witterungs- und standortbe- dingt länger als einen Tag liegen bleibt. Der Boden gilt als gefroren, wenn sich z. B. ein Schraubenzieher oder Messer nicht mehr in den Boden stossen lässt. Seite 17 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Der Boden gilt als wassergesättigt, wenn auf der Oberfläche Wasserlachen liegen bleiben, als trocken, wenn Risse entstehen. Diese und viele weitere Informationen können Sie im Internet unter www.be.ch/awa nachlesen. Seite 18 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Zurückschneiden von Bäumen Hecken und Sträuchern längs öffent- lichen Strassen Gemäss Art. 73 und 83 des Kantonalen Strassengesetzes ist das Licht- raumprofil längs öffentlichen Strassen bis auf eine Höhe von 4,5 m und bei Fuss-, Geh- und Radwegen bis auf eine Höhe von 2,5 m von Ästen, Grünhecken und Sträuchern aller Art freizuhalten. Seitlich muss der Ab- stand vom Fahrbahnrand mindestens 50 cm betragen. Dies gilt auch für Radwege. Die Übersicht und die Wirkung der Strassenbeleuchtung dürfen nicht beeinträchtigt und die Durchfahrt des Kehrichtfahrzeuges sowie Schneeräumungsarbeiten nicht behindert werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchs- tens 60 cm überragen. Viele Hecken und Sträucher erschweren auch die Übersicht auf Trottoiranlagen und Quartierstrassen und bedeuten eine ver- mehrte Unfallgefahr. Die Grundeigentümer als Anstösser öffentlicher Strassen und Wege werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Sträucher, Gartenhecken und anderen Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai vorzunehmen. Wir danken für Ihre wertvolle Mithilfe und bitten um Verständnis. Wir verweisen zudem auf Art. 84 Abs. 2 des Strassengesetzes, wonach bei Un- terlassung des Zurückschneidens die Arbeiten durch die Gemeinde ver- langt werden können. Seite 19 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Richtig anfeuern Die neue Anfeuermethode bewirkt, dass weniger Rauch entsteht und somit weniger Giftstoffe in die Umwelt gelangen. Da das Feuer von oben nach unten brennt, werden die Giftstoffe ebenfalls verbrannt, da sie nicht von Anfang an nach oben steigen. Vorbereitung: Für einen emissionsarmen Start le- gen Sie sich 4 trockene Tannenholzscheiter mit einem Querschnitt von ca. 3x3 cm und einer Län- ge von ca. 20 cm sowie eine Anzündhilfe (z.B. wachsgetränkte Holzwolle) zu Recht. Anfeuermodul: Dieses sogenannte Anfeuermodul kann einfach selber hergestellt werden und er- setzt Papier und Karton. Die vier Scheiter legen Sie übers Kreuz aufeinander und die Anzündhilfe dazwischen. Einschichten des Holzes in Cheminées: In grossen Feuerräumen, wie beispielsweise in Cheminées, schichten Sie die Scheiter mit etwas Abstand als Kreuzbeige ein, unten die dickeren und oben die dünneren. Platzieren des Anfeuermoduls: Das Anfeuermodul wird oben aus dem Brennstoffstapel aufgebaut (untere Scheiter des Anfeuermoduls quer zu den obersten Brennholzscheitern). Ein Streichholz ge- nügt, und das Feuer ist entfacht. Was Sie verbrennen dürfen und was nicht, ein Video zum Anfeuern und weiter Informationen finden Sie unter www.holzenergie.ch. Seite 20 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Mitteilungen der Gemeindeverwaltung Personelles Der Gemeinderat hat die im August 2015 frei werdende Verwaltungs- lehrstelle an Daniela Schenk aus Eggiwil vergeben. Sie wurde aus mehreren Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt und wird bis im Juli 2018 durch die Gemeindeschreiberei und die Finanzverwal- tung zur Kauffrau ausgebildet. Auf Ende Januar 2015 wird der langjährige Finanzverwalter Alfred Brechbühl nach 37 Dienstjahren pensioniert. Als neue Finanzverwal- terin per 1. Januar 2015 wurde die bisherige Stellvertreterin, Franzis- ka Sommer aus Langnau angestellt. Ihre Stelle übernimmt ab 1. De- zember 2014 Christine Schlüchter aus Trubschachen. Die bisherige Stellvertreterin des Gemeindeschreibers, Jacqueline Maurer wird infolge Mutterschaft die Gemeindeverwaltung verlas- sen. Als Nachfolgerin ist seit dem 1. August 2014 Karin Reinhard aus Rüegsau angestellt, welche diesen Sommer die Lehre auf der Ge- meindeverwaltung in Rüderswil beendet hat. Den austretenden Verwaltungsangestellten wird für ihren langjähri- gen Einsatz zum Wohle der Einwohnergemeinde Rüderswil herzlich gedankt. Wechsel der Zuständigkeiten im Bereich Steuern, amtliche Bewer- bung und Liegenschaften Im Zuge der Neuorganisation der Behörden und der personellen Wechsel wurden gewisse Aufgabengebiete anders organisiert. Neu führt die Finanzverwaltung das Steuerbüro inkl. amtliche Bewertung. Im Gegenzug befindet sich die Verwaltung der Gemeindeliegenschaf- ten neu auf der Gemeindeschreiberei. Seite 21 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weihnachten Montag, 22. Dezember 2014 08 - 12, 14 - 18 Uhr Dienstag, 23. Dezember 2014 08 - 12, 14 - 17 Uhr Mittwoch, 24. Dezember 2014 08 - 12 Uhr Montag, 29. Dezember 2014 08 - 12, 14 - 18 Uhr Dienstag, 30. Dezember 2014 08 - 12, 14 - 17 Uhr Mittwoch, 31. Dezember 2014 08 - 12 Uhr Testament hinterlegen Gegen eine Gebühr von Fr. 30.00 kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Gemeinde Rüderswil zur sicheren Aufbewahrung ihr / sein Testament bei der Gemeindeschreiberei hinterlegen. Die Ver- waltung quittiert Ihnen den Empfang des Testamentes und deponiert dieses im Tresor. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann die Verfasserin oder der Verfasser das Tes- tament jederzeit wieder abholen. Ebenfalls können Testamente bei den Bernischen Notaren hinterlegt werden. Durch das Hinterlegen der letztwilligen Verfügung wird si- chergestellt, dass beim Hinschied der betroffenen Person das Testa- ment in kurzer Zeit verfügbar ist und der letzte Wille auch berück- sichtigt werden kann. Erklärung zur Proporzwahl Im Zusammenhang mit den Gemeindewahlen 2013 wurde vom Stimmausschluss bemerkt, dass relativ viele Stimmberechtigten den Wahlzettel ohne Parteibezeichnung eingereicht haben. Der Verdacht liegt nahe, dass gewisse Unkenntnisse zum Wahlverfahren vorliegen. An dieser Stelle wird deshalb die Proporzwahl näher betrachtet. Bei der Proporzwahl (Verhältniswahl) werden zuerst die Sitze im Ver- hältnis zu den erzielten Parteistimmen auf die Parteien verteilt. Die Kandidierenden werden nicht direkt gewählt. Innerhalb der Partei erhalten jene Kandidatinnen und Kandidaten Sitze, welche am meis- Seite 22 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
ten Kandidatenstimmen erhalten haben. Der Vorteil dieses Wahlsys- tems gegenüber der Mehrheitswahl (Majorzwahl) ist, dass auch klei- nere Parteien Einzug in die Behörden halten und politisch mitwirken können. Für die Wahl reichen die einzelnen Parteien ihre Wahlvorschläge auf Listen ein. Wählbar sind nur die auf den Listen erwähnten Kandida- tinnen und Kandidaten. Die Wählenden dürfen nur einen Wahlzettel verwenden und diesen unverändert oder handschriftlich verändert (Streichen, Kumulieren, Panaschieren, leere Liste mit oder ohne Par- teibezeichnung) in die Urne legen. Seite 23 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Neues Abstimmungscouvert Mit der neuen Verordnung über die politischen Rechte wurde das bisherige Abstimmungscouvert gemäss den neuen Bestimmungen angepasst. Das Stimmgeheimnis ist durch die Anpassungen besser gewährleistet und bei Wahlversänden grösserer Materialmengen ist die Verpackung einfacher. In der Gemeinde Rüderswil kam das neue Abstimmungscouvert an der Abstimmung vom 28. September 2014 erstmals zum Einsatz. Wir möchten Sie erneut darauf aufmerksam machen, dass neu zwei Cou- verts geliefert werden. Das Innencouvert ist für die Stimmzettel be- stimmt. Dieses muss verschlossen und zusammen mit dem Stimm- rechtsausweis im Stimmcouvert an die Gemeinde Rüderswil retour- niert werden. Bitte beachten Sie bei der Anwendung die Beschrei- bung und Hinweise auf dem Couvert und der Stimmkarte. Seite 24 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Allgemeine Informationen Neue Regionalpolitik Seit 2008 können Projekte im Emmental von der Neuen Regionalpoli- tik (NRP) profitieren. In den letzten fünf Jahren wurden im Emmental dadurch rund 30 Projekte von der NRP unterstützt. Bekannte unter- stützte Projekte sind z. B. die Ilfishalle Langnau, die Herzroute, die Emmentalbahn, die Emmentaler Käseroute sowie diverse Wärmever- bünde. Zinslose Darlehen Für Infrastrukturprojekte, wie z.B. Bau eines Wärmeverbundes, Bau eines regionalen Kompetenzzentrums, Sporthallen von überregiona- ler Bedeutung etc. Das zinslose Darlehen beträgt je nach Finanzie- rungsplan rund 20 – 30 % der Gesamtinvestitionskosten. Beiträge à fonds perdu Beiträge können für konzeptionelle Arbeiten, wie z.B. Entwicklung von touristischen Angeboten, Machbarkeitsstudien, Projekte zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung etc., eingesetzt werden. Voraussetzungen für einen à fond perdu Beitrag von Bund und Kan- ton ist eine Eigenleistung von mindestens 20 % sowie eine starke Trä- gerschaft. Falls Sie, Ihr Verein oder Ihre Organisation ein Projekt pla- nen, welches die Kriterien der NRP erfüllt, freut sich die Geschäfts- stelle der Regionalkonferenz Emmental über Ihre Kontaktaufnahme. Regionalkonferenz Emmental Oberburgstrasse 12 3400 Burgdorf Tel. 034 461 80 28 info@region-emmental.ch www.region-emmental.ch Seite 25 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Schulen Rüderswil und Sekundarschule Zollbrück Ferienordnung Schuljahr 2014/2015 Winterferien: 20. Dezember 2014 bis 4. Januar 2015 Sportwoche: 12. Februar bis 1. März 2015 Frühlingsferien: 3. April bis 19. April 2015 Brücke Auffahrt: 14. Mai bis 17. Mai 2015 Sommerferien: 4. Juli bis 9. August 2015 Zusätzliche Ferien Kindergärten und Primarschule: Frühlingsferien: 28. März bis 2. April 2015 Papier- und Alteisensammlung Durch die Schliessung der Realklasse im Niederbach auf den Sommer 2014 wurde die Überarbeitung des Sammelkonzepts in der Gemeinde Rüderswil notwendig. Die Schulkommission hat folgendes neues Sammelkonzept an ihrer Sitzung vom 9. September 2014 genehmigt: 1. Die Sammlung nörd-östlich der Emme im Kreis Than bleibt vorläu- fig in ihrem bisherigen Organisationsrahmen bestehen. 2. Die Sammlung im Gebiet Niederbach und Rüderswil wird wie folgt organisiert: a. Die Schule Rüderswil sammelt unter der Leitung der Klassen- lehrperson wie bisher im Gebiet der Schule Rüderswil. Seite 26 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
b. Die Schule Niederbach sammelt unter der Leitung der Klassen- lehrperson Mittelschule Niederbach wie bisher im Gebiet der Schule Niederbach. Die Klasse wird durch die 7.-9.Klässler aus dem Gebiet Niederbach, die in Rüderswil die Schule besuchen, verstärkt. c. Bei einer allfälligen Schliessung der Schule Niederbach wird die Sammlung weiterhin durch die aus diesem Gebiet stammenden Schülerinnen und Schüler unter der Leitung einer noch zu be- stimmenden Lehrperson durchgeführt. d. Alle motorisierten Gross-Fahrzeuge dürfen nur von erwachse- nen Personen geführt werden. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Sammlung im Gebiet Zollbrück - Than. Durch diese Änderung des Sammelkonzepts finden neu die Samm- lungen im Gebiet Rüderswil und Niederbach an den gleichen Daten statt. Sammlungen 2015 Gebiet Rüderswil Freitag, 8. Mai 2015 * und Gebiet Niederbach: Freitag, 6. November 2015 ** Gebiet Than: Donnerstag, 7. Mai 2015 * Donnerstag, 5. November 2015 ** * Papier ** Papier + Alteisen Seite 27 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Inserate Brockenstube Rüderswil Wir freuen uns über Ihren Besuch in unserer Brockenstube in der Zi- vilschutzanlage im Schulhaus Rüderswil. In unserem vielseitigen An- gebot finden sicher auch Sie etwas Besonderes. Sie treffen uns an folgenden Daten: Samstag, 8. November 2014 9.00 - 11.30 Uhr Samstag, 13. Dezember 2014 9.00 - 11.30 Uhr Samstag, 10. Januar 2015 9.00 - 13.00 Uhr Samstag, 14. Februar 2015 9.00 - 11.30 Uhr Samstag, 14. März 2015 9.00 - 11.30 Uhr Dienstag, 24. März 2015 9.00 - 21.00 Uhr Damit unsere Brockenstube immer wieder Neues anbieten kann, sind wir darauf angewiesen, Kleider, Geschirr, Haushaltsartikel, Bücher etc. zu erhalten. Denken Sie an uns, wir nehmen Ihre sauberen und gut erhaltenen Waren gerne entgegen. Leider fehlt uns der Platz für grosse Gegenstände wie Möbel, Skis, Skischuhe. Falls Sie vor der nächsten Brockenstube Ware bringen möchten, melden Sie sich bitte bei U. Schüpbach, 034 496 84 76. Die Einnahmen werden ausschliess- lich dazu verwendet, abwechslungsreiche und gemütliche Alters- nachmittage für die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Rü- derswil zu gestalten und ihnen ein kleines Zvieri zu offerieren. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Das Brockenstubenteam Seite 28 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Versteckt sich ein Elektrobrandmonster in Ihrem Haus? Über ein Drittel der durchschnittlich mehr als 3000 jährlichen Brände im Kanton Bern werden durch Elektrizität ausgelöst. Die gefährlichen Elektrobrände entstehen oft durch fehlerhafte Geräte, Eigenkon- struktionen oder defekte Installationen und verursachen häufig gra- vierende Gebäudeschäden. Im schlimmsten Fall kosten sie sogar Menschenleben. Wertvolle Tipps zur Brandprävention kommen von den Hausexperten der Gebäudeversicherung Bern (GVB). Mit diesen und weiteren ein- fachen Massnahmen können Sie Ihr Hab und Gut vor den Feuermons- tern schützen. - Kombinieren Sie niemals mehrere Mehrfachstecker miteinander. - Rollen Sie Kabelrollen bei Gebrauch immer vollständig ab. - Lassen Sie selbst konstruierte Elektroinstallationen von Fachleu- ten prüfen. - Achten Sie auf eine ausreichende Belüftung von Elektrogeräten. - Halten Sie Elektrogeräte von brennbaren Materialien fern. - Entsorgen Sie veraltete oder defekte Geräte und Installationen oder lassen Sie sie von Fachleuten reparieren. Architekten und Baufachleute stehen den Kunden der Gebäudeversicherung Bern als Hausexperten bei allen Anliegen rund um die Liegenschaft zur Verfügung. Gebäudeversicherung Bern (GVB) Papiermühlestrasse 130 3063 Ittigen Tel. 031 925 11 11 info@gvb.ch www.gvb.ch Seite 29 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
J+S Kinder und Jugendsportcamps Für das nächste Halbjahr 2014/2015 wird den Berner Kindern und Ju- gendlichen eine Vielzahl an Sportcamps angeboten. Die Sportlager stehen allen Kindern und Jugendlichen von der 3. – 10. Klasse offen. Die verschiedensten Sportarten sind im Programm unter https://www.pom.be.ch/pom/de/index/sport/camps.html zu finden. Beachten Sie bitte auch die Camps anderer Organisationen. Safe Zone Safe Zone ist das schweizerische Portal für Online-Beratung zu Sucht- fragen für Betroffene, deren Angehörige und Nahestehende, für Fachpersonen und Interessierte. Alle Beratungsangebote sind kosten- los und anonym. www.safezone.ch Tiermeldezentrale Die Schweizerische Tiermeldezentrale (stmz) ist die grösste Daten- bank für vermisste und gefundene Tiere in der Schweiz. STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale Seestrasse 20 6052 Hergiswil NW www.stmz.ch 24 h Telefon-Zentrale Tierfunde 0848 357 358 Meldung vermisster Tiere 0900 357 358 Seite 30 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
An die Bauern und Liegenschaftsbesitzer Die herrenlosen und verwilderten aber kastrierten Katzen, die nicht mehr in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren können, suchen ein Plätzli, wo sie ungestört und frei leben dürfen. Da sie kein festes Do- mizil gehabt haben, sind sie nicht auf regelmässige Fütterung ange- wiesen. Sie suchen sich ihre Mahlzeit oft selber. Die Katzen sind ge- sund und kastriert (kastrierte Katzen mausen ebenso gut!). Sie wur- den getestet, auf Parasiten behandelt und sind gekennzeichnet. Die Tiere sollten vorwiegend auf Bauernhöfen, auch abgelegenen Höfen leben. Gerne stellt der Tierschutz auch Futter zur Verfügung. Wenn Sie bereit sind, 2 oder mehrere Katzen aufzunehmen, wenden sie sich an den Tierschutz Emmental. TIERSCHUTZ EMMENTAL Präsidentin Frau A. E. Thierstein Tel. 034 445 27 10 Vizepräsident Herr E. Dummermuth Tel. 076 470 75 31 www.tierschutz-emmental.ch info@tierschutz-emmental.ch Kultur in Rüderswil Die nächsten Kulturangebote von der Kirchgemeinde organisiert: Weihnachtskonzert mit Jodlerduett 5 vor zwöufi und Bambus Pans Samstag, 29. November 2014, 19.30 Uhr in der Kirche Rüderswil Jubiläumskonzert "21 Jahre Ensemble 7" Sonntag, 18. Januar 2015, 17.00 Uhr in der Kirche Rüderswil Lesung mit Simea Schwab aus ihrem Buch "Fussnotizen" Mittwoch, 25. März 2015, 20.00 Uhr in der Pfrundscheune Rüderswil Auskünfte Tel. 079 195 95 00 www.kircheruederswil.ch Seite 31 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
BabyGuide Das offizielle Schweizer Handbuch BabyGuide 2014/2015 ist erschie- nen. Es wird seit 1996 systematisch, kostenlos und gezielt an wer- dende und junge Mütter in allen Apotheken und Drogerien der Schweiz gegen Verschreibung abgegeben. Ein paar wichtige Punkte, die BabyGuide charakterisieren: - Abgabe ebenfalls an sozial schwache Familien und Eltern mit Mig- rationshintergrund. - BAG: Offizielle Impfbroschüre des Bundesamtes für Gesundheit. - Neu: Beiträge von 16 Bundesämtern/-stellen aus allen sieben Bun- desdepartementen: z.B. zu Gesundheit, Vorsorge, Familienzulagen, AHV, Krankenversicherung, Migration, Emigration, Telefo- nie/Internet, Namen, Recht, Steuern, Sicherheit von Spielwaren usw. - Gesundheitsförderung Schweiz: Spezialdossier „Ernährung und Bewegung“. - Geschätzt, auch von Fachpersonen: medizinische soziale und päda- gogische Themen, Fragen zu Behinderungen, Kinderbetreuung, Psychologie, praktische Informationen für Väter sowie das umfas- sende Adressenverzeichnis. Es geht ganz zentral um Prävention, Lebensqualität für die Babys und ihre Eltern sowie um Problemlösungen und Begleitung, damit Eltern aus allen sozialen Schichten ihre Eigenverantwor- tung besser wahrnehmen können. Mitarbeite- rInnen im Sozial- und Gesundheitsbereich kön- nen BabyGuide für ihre Arbeit anfordern. Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.babyguide.ch. Seite 32 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Alle sind herzlich willkommen FENSTERÖFFNUNG ( Besuchszeit ) : 1700 bis 2030 Mo 1.Dez Di 2.Dez Fränzi Rothenbühler Bomattstrasse 13 Zollbrück Mi 3.Dez Do 4.Dez Fr 5.Dez Rosmarie Röthlisberger Eyfuhrenstr. 1 Rüderswil Sa 6.Dez Schlaraffenland.ch & Frauenverein Dorfstrasse 149 Rüderswil So 7.Dez Ursula & Jürg Röthlisberger Seilergasse 21 Zollbrück Mo 8.Dez Zollbrück Di 9.Dez Peter Imhof Langnaustrasse 95 Zollbrück Mi 10.Dez Familie Gerber Kipfstalden Zollbrück Do 11.Dez Fam. Steiner und Fam. Baumann Emmenhofweg Emmenmatt Familie Lüthi, Angela Kiefer und Claudia Fr 12.Dez Schwandweid Zollbrück Krummenacher Sa 13.Dez 14.00 – 21.00 Uhr Weihnachtsmarkt Gasthof Bären Ranflüh So 14.Dez Familie Hügli Grabenmattweg 47 Zollbrück Mo 15.Dez Kirchgemeinderat & offenes Adventssingen Kirche Lauperswil Di 16.Dez Mi 17.Dez Do 18.Dez Fr 19.Dez LANDI Region Langnau AG Dorfstrasse 47 Zollbrück Sa 20.Dez Familie Hofer / Höfeli Hinterhochfeld 480 Zollbrück So 21.Dez Familie Wittwer-Beer Brach 477g Zollbrück Mo 22.Dez Di 23.Dez Mi 24.Dez Christnachtfeier in den Kirchen Lauperswil & Rüderswil 2 1 2 Achtung: andere Zeiten ab 20.00 / wird im Anzeiger publiziert unter www.advents-fenster.ch finden Sie weitere Informationen Seite 33 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Behörden, Kommissionen und Kirche Gemeindeverwaltung Tel-Nr. Gemeindeschreiberei Einwohner-, Fremdenkontrolle, Bauverwaltung, Fundbüro 034 496 20 20 Finanzverwaltung Gemeindekasse, Ausgleichskasse (AHV, IV, EL), Schulsekretariat Steuerbüro 034 496 20 21 Fax: 034 496 20 22 E-Mail: info@ruederswil.ch Homepage: www.ruederswil.ch Schalteröffnungszeiten: Mo 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Di, Mi 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Do geschlossen 14.00 - 17.00 Uhr Fr 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Gemeinderat Gemeinde- und Gemeinderatspräsident Rothenbühler Jürg, Marlenberg 534, 3438 Lauperswil 034 496 61 10 Vizegemeinde- und Vizegemeinderatspräsident Sempach Martin, Eichmattweg 1, 3433 Schwanden, Gesellschaft 034 461 23 74 Gemeinderatsmitglieder Beer Susanne, Rumpel 211, 3437 Rüderswil, Bauwesen 034 496 76 41 Rösch Daniel, Schachenstrasse 72, 3436 Zollbrück, Finanzen und Sicherheit 034 496 86 10 Rothenbühler Roland, Niederbach, 3433 Schwanden, Umwelt 034 461 03 15 Behörden (Präsident/in) und Funktionäre Ackerbaustelle – Erhebungsstellenleiter Erhard Hans, Dorfstrasse 181, 3437 Rüderswil 034 496 81 61 Aufsichtstelle für Düngeraustrag im Winter Erhard Hans, Dorfstrasse 181, 3437 Rüderswil 034 496 81 61 Baukontrolle Boss Beat, Langnaustrasse 28, 3436 Zollbrück 079 819 67 81 Brunnenmeister Schifferli Martin, Gässli 209, 3437 Rüderswil (WV Rüderswil) 034 496 53 14 Wisler Walter, Schacherweg 10, 3436 Zollbrück (WV Zollbrück) 034 496 82 38 Seite 34 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Brunnenmeister Stellvertreter Siegenthaler Anton, Dorfstr. 207, 3433 Schwanden (WV Schwanden) 034 461 33 85 Rüegsegger Ulrich, Weidli 279, 3437 Rüderswil (WV Rüderswil) 034 496 71 10 Elektra Rüderswil Blaser Michael, Dorfstrasse 141, 3437 Rüderswil 034 496 72 52 Elektra Schwanden Siegenthaler Anton, Dorfstrasse 207, 3433 Schwanden 034 461 33 85 Feuerwehr Region Langnau, Stützpunkt Zollbrück, Ortskommandant Eggimann Daniel, Ebnit,3436 Zollbrück 079 653 52 87 Friedhofgärtner Wälti Peter, Grossmatt 171, 3437 Rüderswil 034 496 77 28 Lebensmittel- und Trinkwasserkontrolle Kantonales Laboratorium, Muesmattstrasse 19, 3012 Bern 031 633 11 11 Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau Dunantstrasse 3, 3400 Burgdorf 031 635 51 51 Pilzkontrolle Werkhof Bauamt, Güterstrasse 27, 3550 Langnau 034 402 14 61 Ortspilzexperte: Fritz Morgenthaler, Kontrollzeiten: Mi,Sa,So 18.00-19.30 Uhr (bei Match 17.00-18.30 Uhr) Polizeiwache Langnau 034 424 77 61 Regierungsstatthalteramt Emmental Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau 031 635 34 50 Regionaler Sozialdienst Oberes Emmental Burgdorfstrasse 25, 3550 Langnau 034 408 08 48 Revierförster 034 431 32 21 Fankhauser Ernst, Hertenholz, 3454 Sumiswald 079 222 45 64 Schwellengemeinde Scheidegger Hans, Mühlematt 523, 3439 Ranflüh 034 496 83 10 Spitex Region Emmental Lenggenweg 22, 3550 Langnau i.E. 034 408 30 20 Wasserversorgung Zollbrück, Präsident Liechti Thomas, Fansrütistr. 43, 3550 Langnau 079 301 55 39 Wildhüter Kanton Bern 0800 940 100 Zivilstandskreis Emmental Marktstrasse 7, 3550 Langnau i. E. 031 635 41 50 Seite 35 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
Kirche Ref. Kirchgemeinde Rüderswil Pfarramt, Dorfstrasse, 3437 Rüderswil 034 496 73 48 Ref. Kirchgemeinde Rüderswil (Sekretariat) Susanne Aeschlimann, Dorfstrasse 127, 3437 Rüderswil 034 497 28 00 Kirchgemeinderat (Präsidentin) Blaser Ruth, Zollbrückstrasse 2, 3439 Ranflüh 034 496 84 83 Römisch-kath. Kirchgemeinde Langnau Oberfeldstrasse 6, 3550 Langnau 034 402 20 82 Wichtiger Termin! Die nächste, ordentliche Einwohnergemeindeversammlung, fin- det voraussichtlich statt: Mittwoch, 3. Juni 2015 Mehrzwecksaal, neues Schulhaus, Rüderswil Notizen ......................................................................................... ......................................................................................... ......................................................................................... ......................................................................................... ......................................................................................... ......................................................................................... ......................................................................................... ......................................................................................... Seite 36 Rüderswiler-Poscht | 13.10.2014
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