5 MÄRZ 2021 CHIO-GELÄNDE AACHEN - Jetzt Aussteller werden! - Euregio Wirtschaftsschau
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EUREGIO Wirtschaftsschau 5. – 14. März 2021 Sehr geehrte Damen und Herren, die vergangenen Monate haben für uns alle Überraschungen bereitgehalten, die wir uns zu Beginn des Jahres 2020 nicht einmal hätten vorstellen können und sicherlich liegt auch noch eine sehr spannende, herausfordernde Zeit vor uns, in der wir Sie sehr gerne unterstützen und gemeinsam mit Ihnen die Herausforderung(en) meistern! 2021 findet die 34. Auflage der EUREGIO Wirtschaftsschau, der größten Verbrauchermesse der Region statt. Auch und insbesondere in der aktuellen „Corona-Zeit“ entwickeln wir die Messe ständig weiter und setzen Bewährtes behutsam fort. So warten auf dem attraktiven CHIO–Gelände vom 5. bis 14. März 2021 erneut unzählige Möglichkeiten auf Sie als Aussteller: • Machen Sie Ihr Produkt und Ihre Dienstleistungen (be-)greifbar und nutzen Sie das Live-Erlebnis für Ihre Kundengewinnung Wir sind, heute mehr denn je, davon überzeugt, dass Menschen viel Wert auf persönliche Kontakte legen. Die EUREGIO Wirtschaftsschau bietet Ihnen die ideale Möglichkeit in einem gesicherten Rahmen eindrucksvolle und nachhaltige Kundenkontakte von hoher Wertigkeit zu knüpfen. • Sichern Sie sich durch die stetig hohe Besucherfrequenz und die persönliche Ansprache neue Kundenkontakte in weiten Teilen von NRW, den Niederlanden und Belgien Ein erstklassiges Messeareal mit hochwertigem Außengelände sowie zukunftsorientierte Sonderthemen und spannen- de Erlebnisaktionen versprechen 2021 erneut hohe Besucherzahlen. In den vergangenen Jahren konnten wir vor Ort bis zu 10.000 Besucher pro Tag begrüßen und das über eine Laufzeit von 10 Tagen. Die EUREGIO Wirtschaftsschau wird von Familien, Freunden/-innen, und Paaren in allen Altersklassen aus großen Teilen NRWs sowie den Nachbarlän- dern Belgien und den Niederlanden besucht. • Unser Mix aus klassischer Verbraucherausstellung und unterhaltsamer Freizeitgestaltung ist das bewährte Konzept für das Erreichen Ihrer Messeziele Sind Sie interessiert? – Dann sichern Sie sich jetzt einen begehrten Standplatz auf der EUREGIO Wirtschaftsschau 2021 und nutzen Sie den stetig steigenden Erfolg der Messe! An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass wir unsere AGB aktuell zu Gunsten unserer Aussteller überarbeitet haben und wir versprechen Ihnen, sollte die EUREGIO Wirtschaftsschau 2021 für uns absehbar nicht durchführbar sein, so werden wir die Messe frühzeitig, sofern möglich, verschieben oder absagen. Sollte die Durchführung der Messe auf Grund von COVID-19 strengeren behördlichen Auflagen unterliegen, vorstell- bar sind hier z.B. eine Maskenpflicht, Abstands- und Einbahnstraßenregelungen, limitierte Besucherzahlen pro Halle o.ä., werden wir diese selbstverständlich befolgen und umsetzen. Erhöhte Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Vorhalten von Handhygienespendern, gehören für uns ohnehin bereits zur „neuen Normalität“ und werden in jedem Fall vorhanden sein. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung. Gerne gestalten wir für Sie Ihr persönliches Angebot für die EUREGIO Wirtschaftsschau 2021. Rufen Sie uns dazu gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie! Herzliche Grüße Medienhaus Aachen Event GmbH Telefon: +49 (0) 241 | 5101-505 Telefax: +49 (0) 241 | 5101-515 Geschäftsführung euregio@medienhausaachen.de www.euregio-wirtschaftsschau.de 3
Geländeplan G E W R E E R S 13 12 O S 14 11 15 16 17 10 9 8 3 7 6 2 5 4 / 1 Planungsstand: März 2020 1 Eingang/Partnerstadt Hückelhoven/ 17 Freizeit Medienhaus Aachen Spieleland 2 LOFT 3 Dienstleistung & Touristik 4 EUREGIO Boulevard FG1 Freigelände Block 1 5 Schöner Wohnen FG2 Freigelände Block 2 Lindt & Bahlsen 6 Autohaus Souren FG3 Sonderthema 7 Sonderthema FG4 Freigelände Block 4 8 Haus & Garten FG5 Freigelände Block 5 9 Haus & Garten SP Sandplatz: Rahmenprogramm 10 Haus & Garten WC Toiletten 11 Haushalt & Küche WR Wickelraum 12 Haushalt & Küche i Infopoint / Fundbüro 13 Wein & Delikatessen € Geldautomat 14 EUREGIO Live + Sanitätsdienst 15 Wellness & Gesundheit P Parkhaus / Parkplatz 16 Mode & Beauty 4
Besucherstatistiken Stand: 2019 Altersstruktur in % Geschlecht in % unter 16 Jahre 4% männlich 46% 16-25 Jahre 6% weiblich 54% 26-45 Jahre 31% 46-65 Jahre 38% 66-und älter 21% Regionale Herkunft in % Herkunft in % Deutschland 84% Aus Aachen 42% Niederlande, Bis zu 25 km 39% Belgien und Bis zu 25 - 50 km 12% Luxemburg 16% Bis zu 50 - 100 km 6% Weiter als 100 km 1% 5
Ausstellerstimmen Dominik Wolf / Limousinenservice Wolf: Den Limousinenservice Wolf gibt es seit 12 Jahren – so lange sind wir auch schon auf der EUREGIO Wirtschaftsschau dabei. Sie ist die einzige Messe, bei der wir teilnehmen. Für uns ist sie wegen ihrer enormen Reichweite eine absolute Pflichtveranstaltung. In meinen Augen wird sie zu Recht sehr stark besucht und wir errei- chen mit dieser Leistungsschau exakt unsere Zielgruppe. Markus Frankenne / Frankenne GmbH: Wir sind seit vielen Jahren auf der EWS, um einem sehr breiten Publikum unsere sehr vielfältigen Produkte und Leistungen zu zeigen. Es sind zahlreiche Besucher darunter, die nicht in Aachen, sondern verstreut in der Region wohnen und den Weg nicht ohne Weiteres in unsere beiden Fachgeschäfte für Schule, Bürobedarf und Büromöbel finden. Auf der Messe präsentieren wir uns seit Jahren in zwei Hallen – vorne im Premium-Bereich des LOFTs, wo wir uns gut eingebunden sehen und im hinteren Bereich der Messe. Guido Mainz / Bäder Mainz: Die EWS hat an Vielfalt und Wertigkeit hinzugewonnen und lockt deutlich mehr Besucher an als in den Vorjahren. Wie entschei- dend es für uns ist, dabei zu sein, machen vielleicht diese Zahlen deutlich: Wir holen auf der EUREGIO Wirtschaftsschau bis zu 40 Prozent unseres jährlichen Auftragsvolumens rein. Achim Souren / Autohaus Souren: In Aachen kennt jeder die EUREGIO Wirtschaftsschau und weiß um ihre Vielfalt. Ein Teil davon zu sein, ist die beste Werbung, die man bekommen kann, um die eigene Bekanntheit bei der Kund- schaft zu steigern und zu festigen. Für uns ein unbedingtes Muss! 6
Media- Servicepakete Präsentieren Sie sich individuell im „EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin 2021“. Daten und Fakten: Format: halbes Tabloidformat (230 mm Breite x 152 mm Höhe) Druckauflage: 130.000 Exemplare Verteilung: Das Magazin wird - im Vorfeld der Messe an alle Leser der Tageszeitungen Aachener Nachrichten und Aachener Zeitung zugestellt - an vielen attraktiven Auslagestellen zu finden sein - während der Messe direkt an die Besucher verteilt Media-Servicepaket 1 Media-Servicepaket 2 Media-Servicepaket 3 Basispaket • Aufnahme ins Ausstellerverzeichnis • Aufnahme ins Ausstellerverzeich- • Aufnahme ins Ausstellerverzeich- im EUREGIO Wirtschaftsschau nis im EUREGIO Wirtschaftsschau nis im EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin (print & online) Magazin (print & online) Magazin (print & online) • 1/4 Seite Anzeige im • 1/2 Seite Anzeige im EUREGIO EUREGIO Wirtschaftsschau Wirtschaftsschau Magazin 199,- € Magazin • 30 Freikarten für die EUREGIO Wirtschaftsschau 2021 im Wert 369,- € von 45,- € 599,- € Media-Servicepaket 4 Media-Servicepaket 5 • Aufnahme ins Ausstellerverzeichnis • Aufnahme ins Ausstellerverzeichnis im EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin im EUREGIO Wirtschaftsschau (print & online) Magazin (print & online) • 1/1 Seite Anzeige im EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin • 1/1 Seite Anzeige im EUREGIO • ¼ Seite in der Tageszeitung (Aachener Zeitung/Aachener Nachrichten) Wirtschaftsschau Magazin oder Zeitung am Sonntag, Heimatausgabe & eine weitere Ausgabe in • 60 Freikarten für die EUREGIO Kombination, 4C im Wert von ca. 4.000,- € Wirtschaftsschau 2021 im Wert • 150 Freikarten für die EUREGIO Wirtschaftsschau 2021 im Wert von 150,- € von 75,- € • 2 PKW-Dauerparkausweise für die EUREGIO Wirtschaftsschau 2021 im Wert von 50,42 € 949,- € 2.949,- € Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne über die Details der Media-Servicepakete. Hinweis: Die Media-Servicepakete ersetzen den verpflichtenden Werbeeintrag aus der Vergangenheit. Aussteller der EUREGIO Wirtschaftsschau 2021 verpflichten sich mit Ihrer Teilnahme zur Mindestabnahme des günstigsten Paketes. Wählt ein Aussteller keines der Pakete aus, so erhält er automatisch das „Media-Servicepaket 1“, inkl. der Basisleistung, zum Preis von 199,- €. Alle genannten Preise sind netto aufgeführt und werden zzgl. 19 % Mehrwertsteuer berechnet. 7
EUREGIO Magazin Stellen Sie sich vor! Ihre Inserationsmöglichkeiten im „EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin 2021“. Verteilung: Das Magazin wird - im Vorfeld der Messe an alle Leser der Tageszeitungen Aachener Nachrichten und Aachener Zeitung zugestellt - an vielen attraktiven Auslagestellen zu finden sein - während der Messe direkt an die Besucher verteilt Auflage: 130.000 Exemplare eispiel Designb 1/4 Seite (103 mm 1/2 Seite x 64 mm) (113 mm x 152 mm, +5 mm Anschnitt) Einzelpreis: 200,- € Einzelpreis: 400,- € 1 Seite (230 mm x 152 mm, +5 mm Anschnitt) Einzelpreis: 800,- € 8
Anmeldeformular Zusendung per Fax: +49 (0)241 / 5101 - 515 Zusendung per E-Mail: euregio@medienhausaachen.de Aussteller / Firmenname Inhaber bzw. persönlich haftender Gesellschafter mit Vor- und Zunamen 05. – 14.03.2021 – CHIO-Gelände Aachen www.euregio-wirtschaftsschau.de Straße / Hausnummer (kein Postfach) Land / PLZ / Ort Medienhaus Aachen Event GmbH Eventuell abweichende Rechungsadresse Dresdener Straße 3 52068 Aachen Rechnungsadresse: Straße / Hausnummer (kein Postfach) Deutschland Rechnungsadresse: Land / PLZ / Ort Telefon Fax Anmeldeschluss: 01.02.2021 Ich (wir) melde(n) hiermit meine (unsere) Teilnahme an der 34. EUREGIO Wirtschaftsschau vom 05.03. – 14.03.2021 an. 5% Frühbucherrabatt bis 01.09.2020. E-Mail Kd.Nr. Hallen-Nr. Stand-Nr. Web-Adresse Nettopreis pro m2 Front m Tiefe m Gesamt m2 Ansprechpartner vor Ort, während der Messe / Mobil-Nr. Reihenstand (1 Seite offen) 121,- € Mindestgröße 12 m2 inkl. Teppichboden Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe mit der Bezeichnung: Eckstand (2 Seiten offen) 131,- € Mindestgröße 15 m2 inkl. Teppichboden Folgende Waren, Markenartikel oder Dienstleistungen werden ausgestellt und im Kopfstand Ausstellerverzeichnis aufgeführt: (maximal 75 Zeichen inkl. Leerzeichen) (3 Seiten offen) 147,- € Mindestgröße 30 m2 inkl. Teppichboden Blockstand (4 Seiten offen) 157,- € Mindestgröße 40 m2 inkl. Teppichboden Freifläche im Freigelände 70,- € Mindestgröße 15 m2 Pagodenzelt im 3m x 3m Freigelände 99,- € 4m x 4m 5m x 5m Nebenkosten* bis 15 m2 bis 25 m2 bis 40 m2 bis 60 m2 bis 80 m2 bis 100 m2 > 100 m2 Halle in € 199,- 279,- 379,- 479,- 589,- 689,- 789,- *Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus der Umlage für Heizung einschließlich Wartung und Ver- USt-Ident. Nr oder Steuernummer (bitte unbedingt angeben) brauchskosten, Reinigung der Allgemeinflächen und Müllentsorgung, sowie der allgemeinen Hallenbeleuch- tung. Hiermit stimme ich dem digitalen Rechnungsversand an folgende E-Mail Adresse zu: Ja Nein Nebenkosten** ≤ 30 m2 > 30 m2 Freigelände in € 145,- 225,- Mit meiner (unserer) unterschriebenen Anmeldung bestätige(n) ich (wir) den Erhalt der **Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus der Umlage für die Reinigung der Allgemeinflächen und „Allgemeinen Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen“ der Müllentsorgung. Medienhaus Aachen Event GmbH und erkenne(n) diese an: Media-Servicepaket*** inkl. verpflichtendem Werbeeintrag Paket 1 Paket 2 Paket 3 Paket 4 Paket 5 199,- 369,- 599,- 949,- 2.949,- Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Wird kein Servicepaket angekreuzt, erhalten Sie automatisch „Media-Servicepaket 1“. Datenschutzhinweis: Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Zur Teilnahme an unseren ***Angebotsumfänge auf dem beigefügten Anhang „Media-Servicepakete“ Veranstaltungen werden Ihre Daten durch die Medienhaus Aachen Event GmbH verarbeitet und dabei streng vertraulich behandelt. Ausführliche Informationen zum Thema Daten- Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt. Der Aussteller ist selbst zur Versicherung seines schutz finden Sie unter www.medienhausaachen-event.de/datenschutz Messegutes verpflichtet. Die Medienhaus Aachen Event GmbH übernimmt keinerlei Haftung. Firmenstempel Stromanschlüsse sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen beim Veranstalter separat bestellt werden. Kostenloser Teppich wird benötigt: Ja Nein Kostenlose Standwände werden benötigt: Ja Nein Systemstand mit eigenen Wänden vorhanden: Ja Nein Medienhaus Aachen Event GmbH | Dresdener Str 3. | 52068 Aachen | Tel. 0241/5101505 | Fax 0241/5101515 | www.medienhausaachen-event.de | USt-Id. DE 811 876 385 | HRB 6118 Geschäftsführer Andreas Troßmann, Kathrin Halcour Sparkasse Aachen | BIC | AACSDE33XXX | IBAN | DE57 3905 0000 1072 7212 00
Allgemeine Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen 1. Veranstalter schaltung bzw. Temperaturabsenkungen der Heizungen entstanden sind, es sei denn der Aussteller, sofern der Veranstalter nicht Räumung der durch den Untermieter be- a) Veranstalter ist die Medienhaus Aachen Event GmbH, Dresdener Straße 3, 52068 dem Veranstalter kann ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zugerechnet legten Fläche verlangt, 50% der Standmiete zusätzlich zu entrichten. Aachen, Tel. 0241/ 5101505, Fax 0241/5101515. werden. c) Wird von dem Veranstalter ein Stand an mehrere Aussteller gleichzeitig zugeteilt, b) Der Veranstalter ist berechtigt, Dritten die Erfüllung der sich für ihn aus dem Stand- d) Der Aussteller ist verpflichte sein Ausstellungsgut gegen Kondenswasserschäden so haftet jeder dieser Aussteller gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für mietvertrag ergebenden Pflichten zu übertragen. Hierzu kann der Veranstalter insbe- zu schützen. Schäden durch Kondenswasserbildung gehen allein zu Lasten des Aus- die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Standnutzungsvertrag. sondere eine andere Firma mit der Durchführung und Organisation der Veranstaltung stellers. 14. Zahlungsbedingungen beauftragen. e) Der Aussteller verpflichtet sich, die gesamte elektrische Einrichtung auf seiner a) Die Rechnung über den Gesamtbetrag wird 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 2. Veranstaltung Standfläche nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen. Die Veranstaltung kann als internationale, nationale oder regionale Ausstellung, Prä- Elektrotechniker (VDE) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV b) Bei Anmeldung 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und später wird der Gesamt- sentation, Vorführung oder Messe oder als Markt, Börse o.ä. mit oder ohne Eigen- Vorschrift 3) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, VDE 0100-718, rechnungsbetrag mit Erhalt der Rechnung sofort fällig. namen nach Maßgabe des Veranstalters bezeichnet werden. Rechtlich bindend ist VDE 0128 und die IEC-Norm 60364-7-711. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die c) Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt gem. §286 III nur die Bezeichnung in der behördlichen Festsetzung aufgrund der Gewerbeordnung. nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder de- BGB ohne weitere Mahnung Verzug ein. 3. Teilnehmer ren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers entfernt d) Der Veranstalter ist berechtigt, nicht erfüllte und rückständige Zahlungsverpflich- a) Teilnehmer können Firmen und Gesellschaften sowie Agenturen und Vertreter sein, werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme tungen durch Pfändung des Standes einschließlich der Ausstellungsgegenstände und wenn sie die Legitimation des Auftraggebers oder Herstellers vorweisen können. von Energie entstehen. Waren zu befriedigen. b) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Eintragung im Handelsregister bzw. der 10. Änderungen - Höhere Gewalt e) Zahlt der Aussteller trotz Mahnung und Fristsetzung auf eine fällige Rechnung Nachweis der Gewerbeanmeldung. a) Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder sonstiger vom Veran- nicht, ist der Veranstalter berechtigt, eine sofortige Kündigung des Standnutzungs- c) Reisegewerbetreibende müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein. stalter nicht zu vertretender Gründe - hierzu gehören insbesondere Unglücksfälle, vertrages auszusprechen. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, die volle d) Betreiber von Sonderständen, insbesondere von Gastronomieständen, müssen ihre Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, die übertragbaren Krankheiten beim Standmiete als Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Qualifikation bzw. Berechtigung jederzeit nachweisen können (z.B. Ausweis, Gesund- Menschen vorbeugen und ihre Weiterverbreitung verhindern sollen, oder sonstige Schadens bleibt dem Veranstalter überlassen. heitszeugnis, Gutachten) und eventuell notwendige (behördliche) Genehmigungen behördliche Anordnungen, die nicht auf vom Veranstalter zu vertretenden Gründen f) Macht der Veranstalter von seinem vorstehenden Kündigungsrecht nach d) kei- selbst beschaffen. beruhen - nicht stattfinden, wird der Veranstalter von seiner Verpflichtung zur Durch- nen Gebrauch und hat der Aussteller bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung seine e) Nichtgewerbliche amateurhafte Aussteller können mit Genehmigung des Veran- führung der Veranstaltung frei. Der Veranstalter behält jedoch seinen Anspruch auf Zahlungspflicht weiterhin nicht oder nicht vollständig erfüllt, ist der Veranstalter be- stalters teilnehmen, sofern dies dem Charakter der Veranstaltung entspricht. Zahlung des Teils der vereinbarten Vergütung in dem Verhältnis, in welchem zur Zeit rechtigt, anderweitig über den Stand zu verfügen, nachdem er seine Absicht hierzu 4. Anmeldung des Eintritts des Ereignisses höherer Gewalt bzw. des sonstigen Grundes oder der dem Aussteller 3 Tage zuvor schriftlich angezeigt hat. In diesem Fall ist der Aussteller a) Die Anmeldung erfolgt nur schriftlich unter Verwendung des von dem Veranstal- behördlichen Anordnung die bereits vom Veranstalter erbrachten Leistungen und ent- auch weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Standmiete einschließlich Nebenkosten ter herausgegebenen Anmeldeformulars. Die Anmeldung enthält nur ein Angebot standenen Vorlaufkosten zu den insgesamt zu erbringenden Leistungen und Kosten verpflichtet. des Ausstellers zum Abschluss eines Standnutzungsvertrages. Die Annahme dieses gestanden haben würden. Tritt das Ereignis der höheren Gewalt bzw. der sonstige g) Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder Angebots durch den Veranstalter bestimmt sich nach den Maßgaben der in Ziffer 5. Grund oder die behördliche Anordnung nach dem vereinbarten Eröffnungstermin bei Vermietung zu einem Zeitpunkt von weniger als 8 Tagen vor Beginn der Veranstal- geregelten Zulassung. ein, behält der Veranstalter Anspruch auf 90% der vereinbarten Vergütung für die tung bis 1 Tag vor der Veranstaltung vorgebracht werden. b) Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Allgemeinen Ausstellungs- und Teil- Standmiete, die Nebenkosten, das Media-Servicepaket, die erworbenen Freikarten h) Alle Rechnungen sind vor Aufbaubeginn vollständig fällig und vor Aufbaubeginn nahmebedingungen“, die ortspolizeilichen, die gewerblichen und sonstigen gesetzli- und Parktickets, weniger als sechs Wochen vor dem vereinbarten Eröffnungster- vollständig zu begleichen. chen Vorschriften sowie die Hausordnung verbindlich für sich und für alle von ihm auf min behält der Veranstalter Anspruch auf 50% der vereinbarten Vergütung für die der Veranstaltung Beschäftigten an. Standmiete und das Media-Servicepaket, bis zu drei Monate vor dem vereinbarten 15. Rücktrittsmöglichkeiten, Schadensersatz & Haftung bei Nichtteilnahme c) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestäti- Eröffnungstermin behält der Veranstalter Anspruch auf 25% der vereinbarten Ver- a) Der Aussteller verpflichtet sich, an der Veranstaltung teilzunehmen und den be- gung durch den Veranstalter. gütung für die Standmiete und das Media-Servicepaket, mehr als drei Monate vor zogenen Stand zu nutzen, da der Veranstalter ein erhebliches Interesse an einem 5. Zulassung (Annahme der Anmeldung) dem vereinbarten Eröffnungstermin erlischt der Vergütungsanspruch. Ein darüber- vollständigen Gesamtbild der Veranstaltung hat. a) Der Standnutzungsvertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung des hinausgehender Betrag bereits gezahlter Vergütung und Nebenkosten werden dem b) Aussteller, die sich angemeldet und vom Veranstalter in Form einer Zulassungsent- Veranstalters auf eine die Anforderungen der Ziffer 4. erfüllende schriftliche Anmel- Aussteller zurückerstattet. scheidung oder Rechnung zugelassen worden sind, können grundsätzlich jederzeit dung des Ausstellers zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch b) Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder sonstiger vom Veran- von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und wird erst mit Zusendung einer schriftlichen Zulassungsentscheidung oder durch Übermittlung der stalter nicht zu vertretender Gründe - hierzu gehören insbesondere Unglücksfälle, Zugang beim Veranstalter wirksam. Rechnung erfolgen. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, die übertragbaren Krankheiten beim c) Der Aussteller haftet für jeden durch seinen Rücktritt entstehenden Mietausfall und b) Über die Zulassung und Platzzuteilung entscheidet der Veranstalter. Die erteilte Menschen vorbeugen und ihre Weiterverbreitung verhindern sollen, oder sonstige hat dem Veranstalter diesen sowie sämtliche Kosten nach Maßgabe der Bestimmun- Zulassung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Er- behördliche Anordnungen, die nicht auf vom Veranstalter zu vertretenen Gründen gen gemäß d) zu ersetzen. teilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. beruhen - nicht stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, einen Ersatztermin für die d) Bei Rücktritt des Ausstellers von der Veranstaltung macht der Veranstalter fol- c) Der Vertragsschluss zwischen Aussteller und Veranstalter kommt zustande, wenn Veranstaltung zu bestimmen. Hat der Aussteller an der Teilnahme zu dem vom Ver- genden pauschalierten Schadenersatz geltend: Bei Rücktritt bis 8 Tage nach seiner die Zulassungsentscheidung oder die Rechnung beim Aussteller eingegangen ist. Aus anstalter bestimmten Ersatztermin kein Interesse, kann er vom Vertrag zurücktreten. Anmeldung entstehen dem Aussteller lediglich 60.- € Bearbeitungskosten, bis 6 Mo- der Anmeldung folgt kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an der Veranstaltung, Der Rücktritt kann nur innerhalb einer Woche nach Anzeige des Ersatztermins durch nate vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % aller bestellten Leistungen zu bezahlen, bei insbesondere besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Standnutzungsvertrages. den Veranstalter erklärt werden. Erklärt der Aussteller den Rücktritt, gelten die in Rücktritt bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind 80% aller bestellten Leistungen d) Der Veranstalter ist berechtigt die Zulassung von der Vorauszahlung der Standmie- Ziffer 15 d) vereinbarten Rücktrittsbedingungen. zu bezahlen, erfolgt der Rücktritt weniger als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind te abhängig zu machen oder eine Anmeldung abzuweisen. c) Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen für beide Vertragspar- 100% aller bestellten Leistungen zu bezahlen. Meldet sich ein Aussteller kurzfristig, e) Der Veranstalter kann die Teilnahme von der vollständigen Vorauszahlung aller be- teien ausgeschlossen. d.h. 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn, zur Teilnahme an der Veranstaltung an, so rechneten Kosten abhängig machen. 11. Standgestaltung sind im Falle des Rücktritts ebenfalls 100% der bestellten Leistungen zu zahlen. Dem 6. Ausstellungsgüter und Warenangebot a) Der Standaufbau erfolgt gemäß der Anweisung des Veranstalters. Es ist darauf Aussteller wird der Nachweis gestattet, dass kein Schaden entstanden ist oder nur ein a) Das Ausstellungs- bzw. Warenangebot ergibt sich grundsätzlich aus den Teilneh- zu achten, dass die Standabgrenzung genau eingehalten wird, Gänge, Notausgänge, Schaden, der wesentlich niedriger ist als die zuvor angegebenen Pauschalen. merinformationen des Veranstalters oder dem Titel der Veranstaltung. Feuerlöscher usw. freigehalten werden, jegliche Gefährdung von Besuchern und an- e) Verletzt der Aussteller seine Pflicht aus a), ohne wirksam den Rücktritt erklärt zu b) Die angemeldeten Ausstellungsgüter müssen am Stand ausgestellt sein. Nicht deren Ausstellern ausgeschlossen ist und der eigene Stand dem allgemeinen Erschei- haben, ist der Veranstalter berechtigt, den gemieteten Stand anderweitig zu verge- ausdrücklich angemeldete Waren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Ver- nungsbild der Veranstaltung entspricht. ben. Als Ersatz für den dem Veranstalter hierdurch entstandenen Aufwand ist der anstalters angeboten werden. Ein Angebot, dass dem Charakter oder dem Niveau der b) Der Aussteller hat sich zu informieren, ob eigene Stände mitgebracht werden müs- Aussteller verpflichtet, die bestellten Leistungen zu 100 % zu bezahlen. Dem Ausstel- Veranstaltung widerspricht, kann, auch während der Veranstaltung, ausgeschlossen sen bzw. dürfen. ler bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen, werden. Die Ansprüche des Veranstalters gegen den Aussteller bleiben hiervon un- c) Werden vom Veranstalter Stellwände oder Stände zur Verfügung gestellt, ist dem wobei Einnahmen des Veranstalters aus einer anderweitigen Vermietung des Standes berührt. Veranstalter der Bedarf unverzüglich anzuzeigen. Ob Stellwände oder Stände kosten- nur Berücksichtigung finden, wenn der Ersatzmieter nur zur Anmietung genau des c) Sollte der Veranstalter – z.B. durch behördliche Anordnung – gezwungen sein, das los oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, geht aus der Zulassungsent- betreffenden Standes bereit war. geplante Warenangebot der Veranstaltung abzuändern, hat der Aussteller die Vor- scheidung oder aus einer konkreten Einzelabsprache mit dem Veranstalter hervor. 16. Veranstaltungsverlauf gaben des Veranstalters zu beachten. Ein Anspruch des Ausstellers auf Ausgleich Sämtliche Sonderleistungen gehen zu Lasten des Ausstellers auch wenn sie bestellt a) Um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu gewährleisten, besitzt der Veran- etwaiger Ausfälle durch den Veranstalter besteht nicht. sind, später aber nicht in Anspruch genommen werden sollten. stalter auf dem Veranstaltungsgelände das uneingeschränkte Hausrecht. d) Sofern ihm das Ausstellungs- oder Warenangebot nicht eindeutig bekannt ist, hat d) Für die ausreichende Beleuchtung des Standes hat der Aussteller selbst Sorge zu b) Bei Verstößen gegen diese „Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen“ kann der sich der Aussteller rechtzeitig beim Veranstalter hierüber zu informieren. tragen. Der Veranstalter ist nur für die allgemeine Hallenbeleuchtung verantwortlich. Veranstalter den Stand sofort schließen und die Räumung selbst durchführen, ohne e) Der Aussteller muss jederzeit und unverzüglich in der Lage sein während der Ver- e) Der Aussteller hat Gelegenheit sich vor der Veranstaltung von der Ausführung der dass es der Anrufung gerichtlicher Hilfe bedarf. Insbesondere jegliches Missachten anstaltung eine Preisdeklaration vorzunehmen. Sonderleistungen zu überzeugen. Reklamationen können nur bis zum Eröffnungstag von Anweisungen des Veranstalters im Rahmen der „Ausstellungs- und Teilnahme- f) Konkurrenzschutz wird grundsätzlich nicht gewährt. der Veranstaltung berücksichtigt werden. bedingungen“ stellt einen Verstoß im vorgenannten Sinne dar. Der Aussteller kann 7. Standeinteilung f) Für die gesamte Dauer der Veranstaltung ist deutlich erkennbar Name und An- zudem von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und mit einer Vertragsstrafe in a) Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter nach Gesichtspunkten, die durch schrift des Standinhabers am Stand anzubringen. Höhe einer Standmiete belegt werden. Die Schließungs- und Räumungskosten wer- das Konzept der Veranstaltung sowie durch das Veranstaltungsthema vorgegeben g) Der Veranstalter kann verlangen, dass Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht den dem Aussteller gesondert in Rechnung gestellt. sind. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Besondere Wünsche genehmigt ist bzw. nicht den Ausstellungsbedingungen entspricht, geändert oder c) Der Betrieb eigener Tonanlagen, die Vorführung von Maschinen, Lichtbildern, Fil- des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. entfernt werden. Kommt der Aussteller einer schriftlichen oder mündlichen Aufforde- men sowie der Einsatz von Walking Acts bedürfen besonderer schriftlicher Genehmi- b) Die Standeinteilung wird dem Aussteller schriftlich mitgeteilt. Im Regelfall erfolgt rung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (regelmäßig 4 Stunden) nach, kann die gung des Veranstalters. Die Genehmigung kann im Interesse der Aufrechterhaltung die Mitteilung rechtzeitig vor der Veranstaltung in Form eines Lageplans mit Stand- Entfernung oder Abänderung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfol- eines reibungslosen Veranstaltungsbetriebes widerrufen oder eingeschränkt werden. platzmarkierung. Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen ab Zugang schriftlich gen bzw. in Auftrag gegeben werden. Der Veranstalter kann bei besonders schweren d) Jeder Aussteller hat sich an den üblichen Umgang mit Besuchern und anderen zu erfolgen. Über Beanstandungen des Ausstellers entscheidet der Veranstalter an- Verstößen auch den Abbau des Standes verlangen. Ein Anspruch auf Erstattung der Ausstellern zu halten. Maßnahmen, die eine Wettbewerbsverzerrung oder eine Stö- hand der in Ziffer 7a) dargelegten Kriterien unter Berücksichtigung der Einwendungen Standmiete ist in diesem Fall nicht gegeben. rung der Allgemeinheit mit sich bringen könnten (z.B. besondere Standgestaltung, des Ausstellers. Mit der Entscheidung über die Beanstandungen, die dem Aussteller 12. Standaufbau und -abbau Ausrufen, Lautsprecher, Licht o.ä.) bedürfen der konkreten Genehmigung des Veran- mitzuteilen ist, wird die Standeinteilung rechtsverbindlich. Dem Aussteller stehen a) Die genannten Zeiten für Auf- und Abbau sind verbindlich. Beanstandungen hin- stalters. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. – unbeschadet der Rücktrittsmöglichkeit gemäß Ziffer 15 – keine weiteren Rechte sichtlich Abweichungen der Lage, Art oder Größe des Standes von den vertraglichen e) Das Mitbringen von Tieren ist während der Veranstaltung untersagt. wegen dieser Entscheidung zu. Erfolgt keine Beanstandung hat der Aussteller den Absprachen müssen vor Beginn des Aufbaus, spätestens am Tage nach dem festge- f) Das Verteilen von Werbematerialien außerhalb des angemieteten Standes ist grund- zugewiesenen Standplatz rechtsverbindlich anerkannt. setzten Aufbaubeginn, dem Veranstalter schriftlich gemeldet werden. sätzlich untersagt. c) Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Standplatz einzunehmen und während der ge- b) Ist mit dem Aufbau des Standes am Tag vor der Eröffnung bis 12 Uhr nicht begon- 17. Haftung samten Dauer der Veranstaltung geöffnet, besetzt und mit Ausstellungsgütern belegt nen worden, kann der Veranstalter den Standplatz anderweitig vergeben. Dies befreit a) Soweit dem Veranstalter nicht im Einzelfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach- zu halten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Veranstalter den Aussteller ausschließen den Aussteller nicht von seiner Pflicht, die Kosten für die gebuchten Leistungen in gewiesen werden kann, übernimmt dieser keine Haftung für irgendwelche während und eine Vertragsstrafe bis zur Höhe der Standmiete geltend machen. voller Höhe zu tragen. der Veranstaltung, des Auf- und Abbaus sowie des An- und Abtransportes eintreten- d) Der Veranstalter kann dem Aussteller einen anderen Standplatz zuweisen, wenn c) Die Ausstellungsfläche ist spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus den Schäden, Verluste usw.. dies aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Dies kann auch noch während der festgesetzten Termin in dem übernommenen Zustand an den Veranstalter zurück- b) Soweit dem Veranstalter nicht im Einzelfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach- Veranstaltung geschehen. zugeben. Der Veranstalter ist berechtigt, nach dem Abbautermin zurückgelassenes gewiesen werden kann, übernimmt dieser keine Haftung bei Schäden, Verlusten usw. e) Der Veranstalter behält sich vor die Ein- und Ausgänge, die Notausgänge sowie die Ausstellungsgut auf Kosten des Ausstellers zu entsorgen. die zwischen den Veranstaltungstagen sowie in der Zeit nach Auf- und vor Abbau Durchgänge aus zwingenden Gründen zu verlegen. Schadensersatzansprüche des d) Der Aussteller ist zur Instandhaltung und Reinigung seines Standplatzes verpflich- eintreten, auch wenn durch den Veranstalter eine Bewachung gestellt wird. Es wird Ausstellers können aus einer hierdurch notwendigen Standverlegung nicht abgeleitet tet. daher jedem Teilnehmer empfohlen, für eine Bewachung seiner Ausstellungsgüter werden. e) Vor dem Verlassen des Ausstellungsgeländes hat sich der Aussteller beim Veran- selbst zu sorgen. f) Der Veranstalter ist berechtigt die Anordnung des Ausstellungsgeländes zu ändern. stalter ordnungsgemäß abzumelden. c) Der Aussteller ist zur Versicherung seines Messegutes verpflichtet. Der Veranstal- Ersatzansprüche des Ausstellers bestehen in diesem Fall nicht. f) Die Aufbauhöhe der Stände ist auf 2,50 m festgesetzt. Firmenzeichen und Namen ter übernimmt hierfür keine Haftung, soweit nicht im Einzelfall durch den Aussteller 8. Miete und Nebenkosten können diese Aufbauhöhe um maximal 40 cm überschreiten. Der Aufbau der Stände ein dem Veranstalter zuzurechnender Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewie- Die Preise für Standmiete und Nebenkosten sind dem Anmeldeformular zu entneh- muss entsprechend der bestätigten Standform vorgenommen werden. Der Aufbau sen werden kann. men. Die Berechnung der Standmiete erfolgt nach dem genauen Aufmaß der zuge- von angemieteten Leihständen erfolgt durch den Veranstalter bzw. durch einen vom d) Der Veranstalter übernimmt nur die allgemeine Überwachung und Kontrolle wäh- teilten Standflächen. Veranstalter beauftragten Unternehmer. Für den sonstigen Aufbau und die Gestaltung rend der Öffnungszeiten der Veranstaltung. Zu allen anderen Zeiten hat jeder Ausstel- 9. Heizung, Strom- & Wasserversorgung, Reinigung und Standbewachung der Stände ist der Aussteller selbst verantwortlich. Auf die Bauordnung des Landes ler eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter und Waren. a) Die Strom- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung sowie die Standrei- Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen. 18. Sonstiges nigung und Standbewachung erfolgt ausschließlich durch den/die vom Veranstalter g) Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Öffnungszeiten Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Ton – und Filmauf- hierzu beauftragten bzw. zugelassenen Unternehmer. der Messe mit ausreichend Personal zu besetzen. Der Veranstalter ist berechtigt bei nahmen von Ständen und ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Die hierzu erforderlichen Lieferungen und Leistungen werden vom Aussteller in Auf- Zuwiderhandeln Schadensersatz in Höhe der Nettostandmiete zzgl. ges. MwSt. zu die Veröffentlichung, Werbeprospekte usw. zu verwenden. Der Aussteller verzichtet trag gegeben. Vertragliche Beziehungen bestehen nur zwischen dem/den jeweiligen verlangen. auf alle Einwendungen und Ansprüche aus dem Urheberrecht. Gewerbsmäßiges vor- Unternehmer/n und dem Aussteller. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen 13. Überlassung des Standes an Dritte- oder mehrere Nutzer genanntes Tun bedarf der Genehmigung des Veranstalters. dem/den Unternehmer/n und dem Aussteller. a) Der Aussteller ist nicht dazu berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters den 19. Verwirkungsklausel b) Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen ihm zugewiesenen Stand, ganz oder teilweise Dritten unterzuvermieten oder sonst Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter aus oder aufgrund des Standnut- der Wasser- und Stromversorgung soweit diese nicht durch ein dem Veranstalter zu- zu überlassen, den Stand zu tauschen oder Aufträge zum Verkauf für Dritte anzu- zungsvertrages, die nicht spätestens 14 Tage nach Schluss der Veranstaltung schrift- zurechnendes grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht sind. nehmen. lich geltend gemacht worden sind, sind verwirkt. c) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall von Heizgeräten, b) Die vom Veranstalter genehmigte Aufnahme eines Mitausstellers ist kostenpflich- 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen. durch Abweichungen von einer bestimmten Raumtemperatur oder durch Nachtab- tig. Bei einer nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes hat
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die optional buchbaren Serviceleistungen für Ihre Messeteilnahme. Sie erhalten rechtzeitig vor Messebeginn die Aussteller-Servicemappe mit den entsprechenden Bestellformularen. Hinweis: Die aufgeführten Preise (Stand März 2020) dienen zur Orientierung. Eventuelle Preisanpassungen bis zum Buchungszeitpunkt bleiben vorbehalten. Parkausweise Einzelpreis PKW 25,21 € Anhänger 25,21 € Fahrzeuge mit Anhänger benötigen zwei Parkausweise ! LKW 50,42 € Wohnwagen 67,23 € Ausstellerausweise pro 5 m² Standfläche ein Ausstellerausweis kostenlos (max. 10 Stk.) zusätzlicher Ausstellerausweis 10,00 € Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Freikarten Einzelpreis 1 bis 50 Karten 1,50 € 51 bis 100 Karten 1,25 € 101 bis 500 Karten 1,00 € 501 bis 1000 Karten 0,75 € ab 1001 Karten 0,50 € Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Voice/Internet Zeitanschluss Einzelpreis Telefon NetPhone event Telefonanschluss 99,00 € Endgerät (Telefon) schnurgebunden 11,00 € Endgerät (Telefon) schnurlos 41,00 € Internet LAN VDSL event 50M, inkl. Router 299,00 € WLAN nur zusätzlich zu LAN Anschluss 80,00 € Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise Stand 30.04.2020. Preisanpassungen vorbehalten. 11
Elektroanschluss Einzelpreis 1. Schukoanschluss Licht 230 V, Verrechnung pauschal bis 2000 Watt 230,00 € 2. Drehstromanschluss Kraft 400 V / 16A CEE, Verrechnung mit Zähler bis 10 kW 274,00 € 3. Drehstromanschluss Kraft 400 V / 32A CEE, Verrechnung mit Zähler bis 20 kW 486,00 € Unterverteilung mit 4 Schuko-Steckdosen à 230 V/16A 59,00 € Unterverteilung mit 8 Schuko-Steckdosen à 230 V/16A 65,00 € Unterverteilung mit 12 Schuko-Steckdosen à 230 V/16A 71,00 € Nachtstrom (nur für Kühlzwecke) 42,00 € Messestrahler LED inkl. Montage 56,00 € Kühlschrank 120 Liter, leihweise 74,00 € Monteurstunden, falls erforderlich (einschl. Auslösung) 47,00 € Wasseranschluss Einzelpreis Wasserzulauf 1/2" mit Wasserhahn oder Direktanschluss, leihweise 213,00 € Wasserablauf bis 15 m an Kunden- oder Leihspüle anschließen, leihweise 71,00 € Wasserablaufschlauch liefern und verlegen, leihweise, pro Meter 9,00 € Tauchpumpe für Abwasser, leihweise 41,00 € einmalige Befüllung, cbm-Preis nach Anfrage Tellerspüle mit Durchlauferhitzer 18/21 kW Unterschrank / Mischbatterie, leihweise 122,00 € Tellerspüle mit Ablage 5 Liter, Heißwassergerät und Unterschrank, leihweise 107,00 € Tellerspüle mit Ablage ohne Unterschrank, leihweise 52,00 € Handwaschbecken, leihweise 52,00 € Heißwassergerät 5 Liter - 2 kW, leihweise 58,00 € Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise Stand 30.04.2020. Preisanpassungen vorbehalten. 12
Zusatzausstattung Einzelpreis 1. Möbelangebot Stühle Stuhl, Chromgestell, Stoffpolster 17,- € Barhocker, Chromgestell, Lederpolster 18,- € Tische Stehtisch, Platte weiß, 60 x 110 cm (D x H) 45,- € klappbarer Tisch, Chromgestell, Platte weiß, 90 x 72 cm (D x H) 25,- € Tisch, Chromgestell, Platte weiß, 120 x 80 x 72 cm 38,- € Tisch, Chromgestell, Platte weiß, 80 x 80 cm 35,- € Vitrinen Tischvitrine, Profile Alu, 24 cm Glasaufsatz verschließbar, 100 x 40 x 90 cm 110,- € Sonstiges Infotheke, Profile Alu, Unterteil verschließbar, offen 100 x 50 x 110 cm 60,- € Sideboard, Profile weiß, Alu, verschließbar, 100 x 40 x 80 cm 52,- € Prospektständer 40,- € Garderobenleiste 14,- € Regalboden, waagerecht, Profile Alu, Ablagen weiß, 97 x 30 cm 14,- € Regalboden, geneigt, Profile Alu, Ablagen weiß, 100 x 30 cm 14,- € Kühlschrank 140 l 68,- € Kaffeemaschine 8 Tassen 18,- € Papierkorb 3,- € 2. Grafische Leistungen Blendenbeschriftung-Buchstabe, Helvetica, 0,15 m, schwarz 1,50 € Logo zweifarbig 68,- € Zusatzausstattung Einzelpreis 3. Standbau m² Version 1 18,- € m² Version 2 29,- € m² Version 3 40,- € lfd. m Wand 16,- € lfd. m Blende 9,- € Kabine 1,0 x 1,0 m mit Tür 91,- € Kabine 1,0 x 2,0 m mit Tür 113,- € offene Rasterdecke (m²) 18,- € 4. Elektromaterial Lichtschiene 2 m 18,- € HQI-Strahler 70 W 23,- € Langarmstrahler-Klemmstrahler mit Reflektorlampe 45,- € Deckenfeldleuchte 24,- € Steckdose. 3-fach 4,- € 5. Standdesign vorgehangene Wand zum Bekleben und Nageln 1,0 x 2,4 m weiß 55,- € Lochwand 18,- € Aufpreis für farbige Wand 1,0 x 2,5 m (Farbe nach Wunsch) 35,- € Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 13 Preise Stand 30.04.2020. Preisanpassungen vorbehalten.
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