5 MÄRZ 2021 CHIO-GELÄNDE AACHEN - Jetzt Aussteller werden! - Euregio Wirtschaftsschau

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5 MÄRZ 2021 CHIO-GELÄNDE AACHEN - Jetzt Aussteller werden! - Euregio Wirtschaftsschau
5. - 14. MÄRZ 2021
                 CHIO-GELÄNDE AACHEN

Jetzt Aussteller werden!
                                 Eine Veranstaltung aus dem
5 MÄRZ 2021 CHIO-GELÄNDE AACHEN - Jetzt Aussteller werden! - Euregio Wirtschaftsschau
Impressionen

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5 MÄRZ 2021 CHIO-GELÄNDE AACHEN - Jetzt Aussteller werden! - Euregio Wirtschaftsschau
EUREGIO Wirtschaftsschau
5. – 14. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vergangenen Monate haben für uns alle Überraschungen bereitgehalten, die wir uns zu Beginn des Jahres 2020 nicht
einmal hätten vorstellen können und sicherlich liegt auch noch eine sehr spannende, herausfordernde Zeit vor uns, in der
wir Sie sehr gerne unterstützen und gemeinsam mit Ihnen die Herausforderung(en) meistern!

2021 findet die 34. Auflage der EUREGIO Wirtschaftsschau, der größten Verbrauchermesse der Region statt. Auch und
insbesondere in der aktuellen „Corona-Zeit“ entwickeln wir die Messe ständig weiter und setzen Bewährtes behutsam
fort.

So warten auf dem attraktiven CHIO–Gelände vom 5. bis 14. März 2021 erneut unzählige Möglichkeiten auf
Sie als Aussteller:

  • Machen Sie Ihr Produkt und Ihre Dienstleistungen (be-)greifbar und nutzen
  Sie das Live-Erlebnis für Ihre Kundengewinnung

  Wir sind, heute mehr denn je, davon überzeugt, dass Menschen viel Wert auf persönliche Kontakte legen. Die
  EUREGIO Wirtschaftsschau bietet Ihnen die ideale Möglichkeit in einem gesicherten Rahmen eindrucksvolle und
  nachhaltige Kundenkontakte von hoher Wertigkeit zu knüpfen.

  • Sichern Sie sich durch die stetig hohe Besucherfrequenz und die persönliche Ansprache neue Kundenkontakte
  in weiten Teilen von NRW, den Niederlanden und Belgien

  Ein erstklassiges Messeareal mit hochwertigem Außengelände sowie zukunftsorientierte Sonderthemen und spannen-
  de Erlebnisaktionen versprechen 2021 erneut hohe Besucherzahlen. In den vergangenen Jahren konnten wir vor Ort
  bis zu 10.000 Besucher pro Tag begrüßen und das über eine Laufzeit von 10 Tagen. Die EUREGIO Wirtschaftsschau
  wird von Familien, Freunden/-innen, und Paaren in allen Altersklassen aus großen Teilen NRWs sowie den Nachbarlän-
  dern Belgien und den Niederlanden besucht.

  • Unser Mix aus klassischer Verbraucherausstellung und unterhaltsamer
  Freizeitgestaltung ist das bewährte Konzept für das Erreichen Ihrer Messeziele

Sind Sie interessiert? – Dann sichern Sie sich jetzt einen begehrten Standplatz auf der EUREGIO Wirtschaftsschau 2021
und nutzen Sie den stetig steigenden Erfolg der Messe!

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass wir unsere AGB aktuell zu Gunsten unserer Aussteller überarbeitet haben
und wir versprechen Ihnen, sollte die EUREGIO Wirtschaftsschau 2021 für uns absehbar nicht durchführbar sein, so
werden wir die Messe frühzeitig, sofern möglich, verschieben oder absagen.
Sollte die Durchführung der Messe auf Grund von COVID-19 strengeren behördlichen Auflagen unterliegen, vorstell-
bar sind hier z.B. eine Maskenpflicht, Abstands- und Einbahnstraßenregelungen, limitierte Besucherzahlen pro Halle
o.ä., werden wir diese selbstverständlich befolgen und umsetzen. Erhöhte Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das
Vorhalten von Handhygienespendern, gehören für uns ohnehin bereits zur „neuen Normalität“ und werden in jedem Fall
vorhanden sein.

Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung. Gerne gestalten wir für Sie Ihr persönliches Angebot für die
EUREGIO Wirtschaftsschau 2021. Rufen Sie uns dazu gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Wir freuen uns auf Sie!

Herzliche Grüße

Medienhaus Aachen Event GmbH
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                                                                                 Telefax: +49 (0) 241 | 5101-515
Geschäftsführung
                                                                                 euregio@medienhausaachen.de
                                                                                 www.euregio-wirtschaftsschau.de
                                                                                                                        3
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Geländeplan

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1		                           Eingang/Partnerstadt Hückelhoven/                                  17 		 Freizeit
		                            Medienhaus Aachen                                                  		 Spieleland
2 		                          LOFT
3		                           Dienstleistung & Touristik
4		                           EUREGIO Boulevard                                                  FG1    Freigelände Block 1
5		                           Schöner Wohnen                                                     FG2    Freigelände Block 2 Lindt & Bahlsen
6		                           Autohaus Souren                                                    FG3    Sonderthema
7		                           Sonderthema                                                        FG4    Freigelände Block 4
8		                           Haus & Garten                                                      FG5    Freigelände Block 5
9		                           Haus & Garten                                                      SP		   Sandplatz: Rahmenprogramm
10		                          Haus & Garten                                                      WC     Toiletten
11		                          Haushalt & Küche                                                   WR     Wickelraum
12		                          Haushalt & Küche                                                   i		    Infopoint / Fundbüro
13		                          Wein & Delikatessen                                                €		    Geldautomat
14		                          EUREGIO Live                                                       + 		   Sanitätsdienst
15 		                         Wellness & Gesundheit                                              P		    Parkhaus / Parkplatz
16 		                         Mode & Beauty

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5 MÄRZ 2021 CHIO-GELÄNDE AACHEN - Jetzt Aussteller werden! - Euregio Wirtschaftsschau
Besucherstatistiken
Stand: 2019

Altersstruktur in %       Geschlecht in %

     unter 16 Jahre 4%      männlich       46%
     16-25 Jahre     6%     weiblich       54%
     26-45 Jahre    31%
     46-65 Jahre    38%
     66-und älter   21%

                          Regionale
Herkunft in %             Herkunft in %

     Deutschland    84%     Aus Aachen           42%
     Niederlande,           Bis zu 25 km         39%
     Belgien und            Bis zu 25 - 50 km    12%
     Luxemburg      16%     Bis zu 50 - 100 km    6%
                            Weiter als 100 km     1%
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Ausstellerstimmen

               Dominik Wolf / Limousinenservice Wolf:
               Den Limousinenservice Wolf gibt es seit 12 Jahren – so lange sind
               wir auch schon auf der EUREGIO Wirtschaftsschau dabei. Sie ist
               die einzige Messe, bei der wir teilnehmen. Für uns ist sie wegen
               ihrer enormen Reichweite eine absolute Pflichtveranstaltung. In
               meinen Augen wird sie zu Recht sehr stark besucht und wir errei-
               chen mit dieser Leistungsschau exakt unsere Zielgruppe.

                            Markus Frankenne / Frankenne GmbH:
                            Wir sind seit vielen Jahren auf der EWS, um einem sehr breiten
                            Publikum unsere sehr vielfältigen Produkte und Leistungen zu
                            zeigen. Es sind zahlreiche Besucher darunter, die nicht in Aachen,
                            sondern verstreut in der Region wohnen und den Weg nicht ohne
                            Weiteres in unsere beiden Fachgeschäfte für Schule, Bürobedarf
                            und Büromöbel finden. Auf der Messe präsentieren wir uns seit
                            Jahren in zwei Hallen – vorne im Premium-Bereich des LOFTs,
                            wo wir uns gut eingebunden sehen und im hinteren Bereich der
                            Messe.

               Guido Mainz / Bäder Mainz:
               Die EWS hat an Vielfalt und Wertigkeit hinzugewonnen und lockt
               deutlich mehr Besucher an als in den Vorjahren. Wie entschei-
               dend es für uns ist, dabei zu sein, machen vielleicht diese Zahlen
               deutlich: Wir holen auf der EUREGIO Wirtschaftsschau bis zu 40
               Prozent unseres jährlichen Auftragsvolumens rein.

                           Achim Souren / Autohaus Souren:
                           In Aachen kennt jeder die EUREGIO Wirtschaftsschau und weiß
                           um ihre Vielfalt. Ein Teil davon zu sein, ist die beste Werbung, die
                           man bekommen kann, um die eigene Bekanntheit bei der Kund-
                           schaft zu steigern und zu festigen. Für uns ein unbedingtes Muss!

                                                                                                  6
Media-
Servicepakete

Präsentieren Sie sich individuell im „EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin 2021“.

Daten und Fakten:
Format:       halbes Tabloidformat (230 mm Breite x 152 mm Höhe)
Druckauflage: 130.000 Exemplare
Verteilung:   Das Magazin wird
              - im Vorfeld der Messe an alle Leser der Tageszeitungen Aachener Nachrichten
                und Aachener Zeitung zugestellt
              - an vielen attraktiven Auslagestellen zu finden sein
              - während der Messe direkt an die Besucher verteilt

   Media-Servicepaket 1                               Media-Servicepaket 2                                Media-Servicepaket 3
   Basispaket

   • Aufnahme ins Ausstellerverzeichnis               • Aufnahme ins Ausstellerverzeich-                  • Aufnahme ins Ausstellerverzeich-
     im EUREGIO Wirtschaftsschau                        nis im EUREGIO Wirtschaftsschau                     nis im EUREGIO Wirtschaftsschau
     Magazin (print & online)                           Magazin (print & online)                            Magazin (print & online)
                                                      • 1/4 Seite Anzeige im                              • 1/2 Seite Anzeige im EUREGIO
                                                        EUREGIO Wirtschaftsschau                            Wirtschaftsschau Magazin
                               199,- €                 Magazin                                           • 30 Freikarten für die EUREGIO
                                                                                                            Wirtschaftsschau 2021 im Wert
                                                                                  369,- €                  von 45,- €

                                                                                                                                      599,- €

  Media-Servicepaket 4                                Media-Servicepaket 5

  • Aufnahme ins Ausstellerverzeichnis                • Aufnahme ins Ausstellerverzeichnis im EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin
    im EUREGIO Wirtschaftsschau                         (print & online)
    Magazin (print & online)                          • 1/1 Seite Anzeige im EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin
  • 1/1 Seite Anzeige im EUREGIO                      • ¼ Seite in der Tageszeitung (Aachener Zeitung/Aachener Nachrichten)
    Wirtschaftsschau Magazin                            oder Zeitung am Sonntag, Heimatausgabe & eine weitere Ausgabe in
  • 60 Freikarten für die EUREGIO                       Kombination, 4C im Wert von ca. 4.000,- €
    Wirtschaftsschau 2021 im Wert                     • 150 Freikarten für die EUREGIO Wirtschaftsschau 2021 im Wert von 150,- €
    von 75,- €                                        • 2 PKW-Dauerparkausweise für die EUREGIO Wirtschaftsschau 2021 im Wert
                                                        von 50,42 €
                              949,- €                                                                                             2.949,- €

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne über die Details der Media-Servicepakete.

Hinweis: Die Media-Servicepakete ersetzen den verpflichtenden Werbeeintrag aus der Vergangenheit. Aussteller der EUREGIO Wirtschaftsschau 2021
verpflichten sich mit Ihrer Teilnahme zur Mindestabnahme des günstigsten Paketes. Wählt ein Aussteller keines der Pakete aus, so erhält er automatisch
das „Media-Servicepaket 1“, inkl. der Basisleistung, zum Preis von 199,- €.

Alle genannten Preise sind netto aufgeführt und werden zzgl. 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
                                                                                                                                                         7
EUREGIO
Magazin

Stellen Sie sich vor!
Ihre Inserationsmöglichkeiten im „EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin 2021“.

                                                         Verteilung:
                                                          Das Magazin wird
                                                           - im Vorfeld der Messe an alle Leser der
                                                            Tageszeitungen Aachener Nachrichten
                                                             und Aachener Zeitung zugestellt
                                                              - an vielen attraktiven Auslagestellen
                                                               zu finden sein
                                                                - während der Messe direkt an
                                                                 die Besucher verteilt

                                                                 Auflage: 130.000 Exemplare
  eispiel
    Designb

  1/4 Seite
  (103 mm                                                                           1/2 Seite
  x 64 mm)                                                                          (113 mm x 152 mm,
                                                                                    +5 mm Anschnitt)
  Einzelpreis:
  200,- €                                                                           Einzelpreis:
                                                                                    400,- €

                                                                1 Seite
                                                                (230 mm x 152 mm, +5 mm Anschnitt)
                                                                Einzelpreis:
                                                                800,- €

                                                                                                        8
Anmeldeformular                                                                                                  Zusendung per Fax:    +49 (0)241 / 5101 - 515
                                                                                                                   Zusendung per E-Mail: euregio@medienhausaachen.de

                                                                                                         Aussteller / Firmenname

                                                                                                         Inhaber bzw. persönlich haftender Gesellschafter mit Vor- und Zunamen
05. – 14.03.2021 – CHIO-Gelände Aachen
www.euregio-wirtschaftsschau.de
                                                                                                         Straße / Hausnummer (kein Postfach)

                                                                                                         Land / PLZ / Ort
  Medienhaus Aachen Event GmbH
                                                                                                         Eventuell abweichende Rechungsadresse
  Dresdener Straße 3

  52068 Aachen                                                                                           Rechnungsadresse: Straße / Hausnummer (kein Postfach)
  Deutschland

                                                                                                         Rechnungsadresse: Land / PLZ / Ort

                                                                                                         Telefon                                  Fax
Anmeldeschluss: 01.02.2021
Ich (wir) melde(n) hiermit meine (unsere) Teilnahme an der 34. EUREGIO Wirtschaftsschau
vom 05.03. – 14.03.2021 an. 5% Frühbucherrabatt bis 01.09.2020.                                          E-Mail

Kd.Nr.                           Hallen-Nr.                   Stand-Nr.
                                                                                                         Web-Adresse

                          Nettopreis
                           pro m2                             Front m           Tiefe m      Gesamt m2   Ansprechpartner vor Ort, während der Messe / Mobil-Nr.
 Reihenstand
 (1 Seite offen)           121,- €
 Mindestgröße 12 m2
 inkl. Teppichboden                                                                                      Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe   mit der Bezeichnung:
 Eckstand
 (2 Seiten offen)          131,- €
 Mindestgröße 15 m2
 inkl. Teppichboden                                                                                      Folgende Waren, Markenartikel oder Dienstleistungen werden ausgestellt und im
 Kopfstand                                                                                               Ausstellerverzeichnis aufgeführt: (maximal 75 Zeichen inkl. Leerzeichen)
 (3 Seiten offen)          147,- €
 Mindestgröße 30 m2
 inkl. Teppichboden
 Blockstand
 (4 Seiten offen)          157,- €
 Mindestgröße 40 m2
 inkl. Teppichboden
 Freifläche im
 Freigelände                70,- €
 Mindestgröße 15 m2
 Pagodenzelt im                          3m x 3m
 Freigelände                99,- €       4m x 4m
                                         5m x 5m

 Nebenkosten*             bis 15 m2 bis 25 m2 bis 40 m2 bis 60 m2 bis 80 m2 bis 100 m2 > 100 m2
 Halle in €                 199,-      279,-       379,-      479,-       589,-      689,-      789,-
 *Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus der Umlage für Heizung einschließlich Wartung und Ver-        USt-Ident. Nr oder Steuernummer (bitte unbedingt angeben)
 brauchskosten, Reinigung der Allgemeinflächen und Müllentsorgung, sowie der allgemeinen Hallenbeleuch-
 tung.                                                                                                   Hiermit stimme ich dem digitalen Rechnungsversand an folgende E-Mail Adresse zu:
                                                                                                         Ja           Nein
 Nebenkosten**            ≤ 30 m2 > 30 m2
 Freigelände in €           145,-      225,-
                                                                                                         Mit meiner (unserer) unterschriebenen Anmeldung bestätige(n) ich (wir) den Erhalt der
 **Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus der Umlage für die Reinigung der Allgemeinflächen und         „Allgemeinen Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen“ der
 Müllentsorgung.                                                                                         Medienhaus Aachen Event GmbH und erkenne(n) diese an:

Media-Servicepaket*** inkl. verpflichtendem Werbeeintrag
      Paket 1              Paket 2              Paket 3               Paket 4             Paket 5
         199,-              369,-                599,-                949,-               2.949,-        Ort, Datum                      Rechtsverbindliche Unterschrift

Wird kein Servicepaket angekreuzt, erhalten Sie automatisch „Media-Servicepaket 1“.                      Datenschutzhinweis: Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Zur Teilnahme an unseren
***Angebotsumfänge auf dem beigefügten Anhang „Media-Servicepakete“                                      Veranstaltungen werden Ihre Daten durch die Medienhaus Aachen Event GmbH verarbeitet
                                                                                                         und dabei streng vertraulich behandelt. Ausführliche Informationen zum Thema Daten-
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt. Der Aussteller ist selbst zur Versicherung seines        schutz finden Sie unter www.medienhausaachen-event.de/datenschutz
Messegutes verpflichtet. Die Medienhaus Aachen Event GmbH übernimmt keinerlei Haftung.
                                                                                                          Firmenstempel
Stromanschlüsse sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen beim Veranstalter separat
bestellt werden.

Kostenloser Teppich wird benötigt:                   Ja           Nein
Kostenlose Standwände werden benötigt:               Ja           Nein
Systemstand mit eigenen Wänden vorhanden:            Ja           Nein

     Medienhaus Aachen Event GmbH | Dresdener Str 3. | 52068 Aachen | Tel. 0241/5101505 | Fax 0241/5101515 | www.medienhausaachen-event.de | USt-Id. DE 811 876 385 | HRB 6118
                                                                Geschäftsführer Andreas Troßmann, Kathrin Halcour
                                                   Sparkasse Aachen | BIC | AACSDE33XXX | IBAN | DE57 3905 0000 1072 7212 00
Allgemeine Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter                                                                             schaltung bzw. Temperaturabsenkungen der Heizungen entstanden sind, es sei denn            der Aussteller, sofern der Veranstalter nicht Räumung der durch den Untermieter be-
a) Veranstalter ist die Medienhaus Aachen Event GmbH, Dresdener Straße 3, 52068             dem Veranstalter kann ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zugerechnet         legten Fläche verlangt, 50% der Standmiete zusätzlich zu entrichten.
Aachen, Tel. 0241/ 5101505, Fax 0241/5101515.                                               werden.                                                                                    c) Wird von dem Veranstalter ein Stand an mehrere Aussteller gleichzeitig zugeteilt,
b) Der Veranstalter ist berechtigt, Dritten die Erfüllung der sich für ihn aus dem Stand-   d) Der Aussteller ist verpflichte sein Ausstellungsgut gegen Kondenswasserschäden          so haftet jeder dieser Aussteller gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für
mietvertrag ergebenden Pflichten zu übertragen. Hierzu kann der Veranstalter insbe-         zu schützen. Schäden durch Kondenswasserbildung gehen allein zu Lasten des Aus-            die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Standnutzungsvertrag.
sondere eine andere Firma mit der Durchführung und Organisation der Veranstaltung           stellers.                                                                                  14. Zahlungsbedingungen
beauftragen.                                                                                e) Der Aussteller verpflichtet sich, die gesamte elektrische Einrichtung auf seiner        a) Die Rechnung über den Gesamtbetrag wird 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn
2. Veranstaltung                                                                            Standfläche nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher              gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen.
Die Veranstaltung kann als internationale, nationale oder regionale Ausstellung, Prä-       Elektrotechniker (VDE) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV             b) Bei Anmeldung 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und später wird der Gesamt-
sentation, Vorführung oder Messe oder als Markt, Börse o.ä. mit oder ohne Eigen-            Vorschrift 3) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, VDE 0100-718,              rechnungsbetrag mit Erhalt der Rechnung sofort fällig.
namen nach Maßgabe des Veranstalters bezeichnet werden. Rechtlich bindend ist               VDE 0128 und die IEC-Norm 60364-7-711. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die               c) Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt gem. §286 III
nur die Bezeichnung in der behördlichen Festsetzung aufgrund der Gewerbeordnung.            nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder de-           BGB ohne weitere Mahnung Verzug ein.
3. Teilnehmer                                                                               ren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers entfernt           d) Der Veranstalter ist berechtigt, nicht erfüllte und rückständige Zahlungsverpflich-
a) Teilnehmer können Firmen und Gesellschaften sowie Agenturen und Vertreter sein,          werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme       tungen durch Pfändung des Standes einschließlich der Ausstellungsgegenstände und
wenn sie die Legitimation des Auftraggebers oder Herstellers vorweisen können.              von Energie entstehen.                                                                     Waren zu befriedigen.
b) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Eintragung im Handelsregister bzw. der           10. Änderungen - Höhere Gewalt                                                             e) Zahlt der Aussteller trotz Mahnung und Fristsetzung auf eine fällige Rechnung
Nachweis der Gewerbeanmeldung.                                                              a) Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder sonstiger vom Veran-             nicht, ist der Veranstalter berechtigt, eine sofortige Kündigung des Standnutzungs-
c) Reisegewerbetreibende müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein.            stalter nicht zu vertretender Gründe - hierzu gehören insbesondere Unglücksfälle,          vertrages auszusprechen. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, die volle
d) Betreiber von Sonderständen, insbesondere von Gastronomieständen, müssen ihre            Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, die übertragbaren Krankheiten beim               Standmiete als Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren
Qualifikation bzw. Berechtigung jederzeit nachweisen können (z.B. Ausweis, Gesund-          Menschen vorbeugen und ihre Weiterverbreitung verhindern sollen, oder sonstige             Schadens bleibt dem Veranstalter überlassen.
heitszeugnis, Gutachten) und eventuell notwendige (behördliche) Genehmigungen               behördliche Anordnungen, die nicht auf vom Veranstalter zu vertretenden Gründen            f) Macht der Veranstalter von seinem vorstehenden Kündigungsrecht nach d) kei-
selbst beschaffen.                                                                          beruhen - nicht stattfinden, wird der Veranstalter von seiner Verpflichtung zur Durch-     nen Gebrauch und hat der Aussteller bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung seine
e) Nichtgewerbliche amateurhafte Aussteller können mit Genehmigung des Veran-               führung der Veranstaltung frei. Der Veranstalter behält jedoch seinen Anspruch auf         Zahlungspflicht weiterhin nicht oder nicht vollständig erfüllt, ist der Veranstalter be-
stalters teilnehmen, sofern dies dem Charakter der Veranstaltung entspricht.                Zahlung des Teils der vereinbarten Vergütung in dem Verhältnis, in welchem zur Zeit        rechtigt, anderweitig über den Stand zu verfügen, nachdem er seine Absicht hierzu
4. Anmeldung                                                                                des Eintritts des Ereignisses höherer Gewalt bzw. des sonstigen Grundes oder der           dem Aussteller 3 Tage zuvor schriftlich angezeigt hat. In diesem Fall ist der Aussteller
a) Die Anmeldung erfolgt nur schriftlich unter Verwendung des von dem Veranstal-            behördlichen Anordnung die bereits vom Veranstalter erbrachten Leistungen und ent-         auch weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Standmiete einschließlich Nebenkosten
ter herausgegebenen Anmeldeformulars. Die Anmeldung enthält nur ein Angebot                 standenen Vorlaufkosten zu den insgesamt zu erbringenden Leistungen und Kosten             verpflichtet.
des Ausstellers zum Abschluss eines Standnutzungsvertrages. Die Annahme dieses              gestanden haben würden. Tritt das Ereignis der höheren Gewalt bzw. der sonstige            g) Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder
Angebots durch den Veranstalter bestimmt sich nach den Maßgaben der in Ziffer 5.            Grund oder die behördliche Anordnung nach dem vereinbarten Eröffnungstermin                bei Vermietung zu einem Zeitpunkt von weniger als 8 Tagen vor Beginn der Veranstal-
geregelten Zulassung.                                                                       ein, behält der Veranstalter Anspruch auf 90% der vereinbarten Vergütung für die           tung bis 1 Tag vor der Veranstaltung vorgebracht werden.
b) Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Allgemeinen Ausstellungs- und Teil-        Standmiete, die Nebenkosten, das Media-Servicepaket, die erworbenen Freikarten             h) Alle Rechnungen sind vor Aufbaubeginn vollständig fällig und vor Aufbaubeginn
nahmebedingungen“, die ortspolizeilichen, die gewerblichen und sonstigen gesetzli-          und Parktickets, weniger als sechs Wochen vor dem vereinbarten Eröffnungster-              vollständig zu begleichen.
chen Vorschriften sowie die Hausordnung verbindlich für sich und für alle von ihm auf       min behält der Veranstalter Anspruch auf 50% der vereinbarten Vergütung für die
der Veranstaltung Beschäftigten an.                                                         Standmiete und das Media-Servicepaket, bis zu drei Monate vor dem vereinbarten             15. Rücktrittsmöglichkeiten, Schadensersatz & Haftung bei Nichtteilnahme
c) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestäti-          Eröffnungstermin behält der Veranstalter Anspruch auf 25% der vereinbarten Ver-            a) Der Aussteller verpflichtet sich, an der Veranstaltung teilzunehmen und den be-
gung durch den Veranstalter.                                                                gütung für die Standmiete und das Media-Servicepaket, mehr als drei Monate vor             zogenen Stand zu nutzen, da der Veranstalter ein erhebliches Interesse an einem
5. Zulassung (Annahme der Anmeldung)                                                        dem vereinbarten Eröffnungstermin erlischt der Vergütungsanspruch. Ein darüber-            vollständigen Gesamtbild der Veranstaltung hat.
a) Der Standnutzungsvertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung des            hinausgehender Betrag bereits gezahlter Vergütung und Nebenkosten werden dem               b) Aussteller, die sich angemeldet und vom Veranstalter in Form einer Zulassungsent-
Veranstalters auf eine die Anforderungen der Ziffer 4. erfüllende schriftliche Anmel-       Aussteller zurückerstattet.                                                                scheidung oder Rechnung zugelassen worden sind, können grundsätzlich jederzeit
dung des Ausstellers zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch              b) Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder sonstiger vom Veran-             von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und wird erst mit
Zusendung einer schriftlichen Zulassungsentscheidung oder durch Übermittlung der            stalter nicht zu vertretender Gründe - hierzu gehören insbesondere Unglücksfälle,          Zugang beim Veranstalter wirksam.
Rechnung erfolgen.                                                                          Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, die übertragbaren Krankheiten beim               c) Der Aussteller haftet für jeden durch seinen Rücktritt entstehenden Mietausfall und
b) Über die Zulassung und Platzzuteilung entscheidet der Veranstalter. Die erteilte         Menschen vorbeugen und ihre Weiterverbreitung verhindern sollen, oder sonstige             hat dem Veranstalter diesen sowie sämtliche Kosten nach Maßgabe der Bestimmun-
Zulassung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Er-            behördliche Anordnungen, die nicht auf vom Veranstalter zu vertretenen Gründen             gen gemäß d) zu ersetzen.
teilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.                                                 beruhen - nicht stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, einen Ersatztermin für die   d) Bei Rücktritt des Ausstellers von der Veranstaltung macht der Veranstalter fol-
c) Der Vertragsschluss zwischen Aussteller und Veranstalter kommt zustande, wenn            Veranstaltung zu bestimmen. Hat der Aussteller an der Teilnahme zu dem vom Ver-            genden pauschalierten Schadenersatz geltend: Bei Rücktritt bis 8 Tage nach seiner
die Zulassungsentscheidung oder die Rechnung beim Aussteller eingegangen ist. Aus           anstalter bestimmten Ersatztermin kein Interesse, kann er vom Vertrag zurücktreten.        Anmeldung entstehen dem Aussteller lediglich 60.- € Bearbeitungskosten, bis 6 Mo-
der Anmeldung folgt kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an der Veranstaltung,            Der Rücktritt kann nur innerhalb einer Woche nach Anzeige des Ersatztermins durch          nate vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % aller bestellten Leistungen zu bezahlen, bei
insbesondere besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Standnutzungsvertrages.              den Veranstalter erklärt werden. Erklärt der Aussteller den Rücktritt, gelten die in       Rücktritt bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind 80% aller bestellten Leistungen
d) Der Veranstalter ist berechtigt die Zulassung von der Vorauszahlung der Standmie-        Ziffer 15 d) vereinbarten Rücktrittsbedingungen.                                           zu bezahlen, erfolgt der Rücktritt weniger als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind
te abhängig zu machen oder eine Anmeldung abzuweisen.                                       c) Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen für beide Vertragspar-          100% aller bestellten Leistungen zu bezahlen. Meldet sich ein Aussteller kurzfristig,
e) Der Veranstalter kann die Teilnahme von der vollständigen Vorauszahlung aller be-        teien ausgeschlossen.                                                                      d.h. 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn, zur Teilnahme an der Veranstaltung an, so
rechneten Kosten abhängig machen.                                                           11. Standgestaltung                                                                        sind im Falle des Rücktritts ebenfalls 100% der bestellten Leistungen zu zahlen. Dem
6. Ausstellungsgüter und Warenangebot                                                       a) Der Standaufbau erfolgt gemäß der Anweisung des Veranstalters. Es ist darauf            Aussteller wird der Nachweis gestattet, dass kein Schaden entstanden ist oder nur ein
a) Das Ausstellungs- bzw. Warenangebot ergibt sich grundsätzlich aus den Teilneh-           zu achten, dass die Standabgrenzung genau eingehalten wird, Gänge, Notausgänge,            Schaden, der wesentlich niedriger ist als die zuvor angegebenen Pauschalen.
merinformationen des Veranstalters oder dem Titel der Veranstaltung.                        Feuerlöscher usw. freigehalten werden, jegliche Gefährdung von Besuchern und an-           e) Verletzt der Aussteller seine Pflicht aus a), ohne wirksam den Rücktritt erklärt zu
b) Die angemeldeten Ausstellungsgüter müssen am Stand ausgestellt sein. Nicht               deren Ausstellern ausgeschlossen ist und der eigene Stand dem allgemeinen Erschei-         haben, ist der Veranstalter berechtigt, den gemieteten Stand anderweitig zu verge-
ausdrücklich angemeldete Waren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Ver-             nungsbild der Veranstaltung entspricht.                                                    ben. Als Ersatz für den dem Veranstalter hierdurch entstandenen Aufwand ist der
anstalters angeboten werden. Ein Angebot, dass dem Charakter oder dem Niveau der            b) Der Aussteller hat sich zu informieren, ob eigene Stände mitgebracht werden müs-        Aussteller verpflichtet, die bestellten Leistungen zu 100 % zu bezahlen. Dem Ausstel-
Veranstaltung widerspricht, kann, auch während der Veranstaltung, ausgeschlossen            sen bzw. dürfen.                                                                           ler bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen,
werden. Die Ansprüche des Veranstalters gegen den Aussteller bleiben hiervon un-            c) Werden vom Veranstalter Stellwände oder Stände zur Verfügung gestellt, ist dem          wobei Einnahmen des Veranstalters aus einer anderweitigen Vermietung des Standes
berührt.                                                                                    Veranstalter der Bedarf unverzüglich anzuzeigen. Ob Stellwände oder Stände kosten-         nur Berücksichtigung finden, wenn der Ersatzmieter nur zur Anmietung genau des
c) Sollte der Veranstalter – z.B. durch behördliche Anordnung – gezwungen sein, das         los oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, geht aus der Zulassungsent-          betreffenden Standes bereit war.
geplante Warenangebot der Veranstaltung abzuändern, hat der Aussteller die Vor-             scheidung oder aus einer konkreten Einzelabsprache mit dem Veranstalter hervor.            16. Veranstaltungsverlauf
gaben des Veranstalters zu beachten. Ein Anspruch des Ausstellers auf Ausgleich             Sämtliche Sonderleistungen gehen zu Lasten des Ausstellers auch wenn sie bestellt          a) Um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu gewährleisten, besitzt der Veran-
etwaiger Ausfälle durch den Veranstalter besteht nicht.                                     sind, später aber nicht in Anspruch genommen werden sollten.                               stalter auf dem Veranstaltungsgelände das uneingeschränkte Hausrecht.
d) Sofern ihm das Ausstellungs- oder Warenangebot nicht eindeutig bekannt ist, hat          d) Für die ausreichende Beleuchtung des Standes hat der Aussteller selbst Sorge zu         b) Bei Verstößen gegen diese „Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen“ kann der
sich der Aussteller rechtzeitig beim Veranstalter hierüber zu informieren.                  tragen. Der Veranstalter ist nur für die allgemeine Hallenbeleuchtung verantwortlich.      Veranstalter den Stand sofort schließen und die Räumung selbst durchführen, ohne
e) Der Aussteller muss jederzeit und unverzüglich in der Lage sein während der Ver-         e) Der Aussteller hat Gelegenheit sich vor der Veranstaltung von der Ausführung der        dass es der Anrufung gerichtlicher Hilfe bedarf. Insbesondere jegliches Missachten
anstaltung eine Preisdeklaration vorzunehmen.                                               Sonderleistungen zu überzeugen. Reklamationen können nur bis zum Eröffnungstag             von Anweisungen des Veranstalters im Rahmen der „Ausstellungs- und Teilnahme-
f) Konkurrenzschutz wird grundsätzlich nicht gewährt.                                       der Veranstaltung berücksichtigt werden.                                                   bedingungen“ stellt einen Verstoß im vorgenannten Sinne dar. Der Aussteller kann
7. Standeinteilung                                                                          f) Für die gesamte Dauer der Veranstaltung ist deutlich erkennbar Name und An-             zudem von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und mit einer Vertragsstrafe in
a) Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter nach Gesichtspunkten, die durch       schrift des Standinhabers am Stand anzubringen.                                            Höhe einer Standmiete belegt werden. Die Schließungs- und Räumungskosten wer-
das Konzept der Veranstaltung sowie durch das Veranstaltungsthema vorgegeben                g) Der Veranstalter kann verlangen, dass Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht            den dem Aussteller gesondert in Rechnung gestellt.
sind. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Besondere Wünsche                genehmigt ist bzw. nicht den Ausstellungsbedingungen entspricht, geändert oder             c) Der Betrieb eigener Tonanlagen, die Vorführung von Maschinen, Lichtbildern, Fil-
des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt.                                     entfernt werden. Kommt der Aussteller einer schriftlichen oder mündlichen Aufforde-        men sowie der Einsatz von Walking Acts bedürfen besonderer schriftlicher Genehmi-
b) Die Standeinteilung wird dem Aussteller schriftlich mitgeteilt. Im Regelfall erfolgt     rung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (regelmäßig 4 Stunden) nach, kann die        gung des Veranstalters. Die Genehmigung kann im Interesse der Aufrechterhaltung
die Mitteilung rechtzeitig vor der Veranstaltung in Form eines Lageplans mit Stand-         Entfernung oder Abänderung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfol-        eines reibungslosen Veranstaltungsbetriebes widerrufen oder eingeschränkt werden.
platzmarkierung. Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen ab Zugang schriftlich           gen bzw. in Auftrag gegeben werden. Der Veranstalter kann bei besonders schweren           d) Jeder Aussteller hat sich an den üblichen Umgang mit Besuchern und anderen
zu erfolgen. Über Beanstandungen des Ausstellers entscheidet der Veranstalter an-           Verstößen auch den Abbau des Standes verlangen. Ein Anspruch auf Erstattung der            Ausstellern zu halten. Maßnahmen, die eine Wettbewerbsverzerrung oder eine Stö-
hand der in Ziffer 7a) dargelegten Kriterien unter Berücksichtigung der Einwendungen        Standmiete ist in diesem Fall nicht gegeben.                                               rung der Allgemeinheit mit sich bringen könnten (z.B. besondere Standgestaltung,
des Ausstellers. Mit der Entscheidung über die Beanstandungen, die dem Aussteller           12. Standaufbau und -abbau                                                                 Ausrufen, Lautsprecher, Licht o.ä.) bedürfen der konkreten Genehmigung des Veran-
mitzuteilen ist, wird die Standeinteilung rechtsverbindlich. Dem Aussteller stehen          a) Die genannten Zeiten für Auf- und Abbau sind verbindlich. Beanstandungen hin-           stalters. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
– unbeschadet der Rücktrittsmöglichkeit gemäß Ziffer 15 – keine weiteren Rechte             sichtlich Abweichungen der Lage, Art oder Größe des Standes von den vertraglichen          e) Das Mitbringen von Tieren ist während der Veranstaltung untersagt.
wegen dieser Entscheidung zu. Erfolgt keine Beanstandung hat der Aussteller den             Absprachen müssen vor Beginn des Aufbaus, spätestens am Tage nach dem festge-              f) Das Verteilen von Werbematerialien außerhalb des angemieteten Standes ist grund-
zugewiesenen Standplatz rechtsverbindlich anerkannt.                                        setzten Aufbaubeginn, dem Veranstalter schriftlich gemeldet werden.                        sätzlich untersagt.
c) Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Standplatz einzunehmen und während der ge-       b) Ist mit dem Aufbau des Standes am Tag vor der Eröffnung bis 12 Uhr nicht begon-         17. Haftung
samten Dauer der Veranstaltung geöffnet, besetzt und mit Ausstellungsgütern belegt          nen worden, kann der Veranstalter den Standplatz anderweitig vergeben. Dies befreit        a) Soweit dem Veranstalter nicht im Einzelfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach-
zu halten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Veranstalter den Aussteller ausschließen          den Aussteller nicht von seiner Pflicht, die Kosten für die gebuchten Leistungen in        gewiesen werden kann, übernimmt dieser keine Haftung für irgendwelche während
und eine Vertragsstrafe bis zur Höhe der Standmiete geltend machen.                         voller Höhe zu tragen.                                                                     der Veranstaltung, des Auf- und Abbaus sowie des An- und Abtransportes eintreten-
d) Der Veranstalter kann dem Aussteller einen anderen Standplatz zuweisen, wenn             c) Die Ausstellungsfläche ist spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus              den Schäden, Verluste usw..
dies aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Dies kann auch noch während der               festgesetzten Termin in dem übernommenen Zustand an den Veranstalter zurück-               b) Soweit dem Veranstalter nicht im Einzelfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach-
Veranstaltung geschehen.                                                                    zugeben. Der Veranstalter ist berechtigt, nach dem Abbautermin zurückgelassenes            gewiesen werden kann, übernimmt dieser keine Haftung bei Schäden, Verlusten usw.
e) Der Veranstalter behält sich vor die Ein- und Ausgänge, die Notausgänge sowie die        Ausstellungsgut auf Kosten des Ausstellers zu entsorgen.                                   die zwischen den Veranstaltungstagen sowie in der Zeit nach Auf- und vor Abbau
Durchgänge aus zwingenden Gründen zu verlegen. Schadensersatzansprüche des                  d) Der Aussteller ist zur Instandhaltung und Reinigung seines Standplatzes verpflich-      eintreten, auch wenn durch den Veranstalter eine Bewachung gestellt wird. Es wird
Ausstellers können aus einer hierdurch notwendigen Standverlegung nicht abgeleitet          tet.                                                                                       daher jedem Teilnehmer empfohlen, für eine Bewachung seiner Ausstellungsgüter
werden.                                                                                     e) Vor dem Verlassen des Ausstellungsgeländes hat sich der Aussteller beim Veran-          selbst zu sorgen.
f) Der Veranstalter ist berechtigt die Anordnung des Ausstellungsgeländes zu ändern.        stalter ordnungsgemäß abzumelden.                                                          c) Der Aussteller ist zur Versicherung seines Messegutes verpflichtet. Der Veranstal-
Ersatzansprüche des Ausstellers bestehen in diesem Fall nicht.                              f) Die Aufbauhöhe der Stände ist auf 2,50 m festgesetzt. Firmenzeichen und Namen           ter übernimmt hierfür keine Haftung, soweit nicht im Einzelfall durch den Aussteller
8. Miete und Nebenkosten                                                                    können diese Aufbauhöhe um maximal 40 cm überschreiten. Der Aufbau der Stände              ein dem Veranstalter zuzurechnender Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewie-
Die Preise für Standmiete und Nebenkosten sind dem Anmeldeformular zu entneh-               muss entsprechend der bestätigten Standform vorgenommen werden. Der Aufbau                 sen werden kann.
men. Die Berechnung der Standmiete erfolgt nach dem genauen Aufmaß der zuge-                von angemieteten Leihständen erfolgt durch den Veranstalter bzw. durch einen vom           d) Der Veranstalter übernimmt nur die allgemeine Überwachung und Kontrolle wäh-
teilten Standflächen.                                                                       Veranstalter beauftragten Unternehmer. Für den sonstigen Aufbau und die Gestaltung         rend der Öffnungszeiten der Veranstaltung. Zu allen anderen Zeiten hat jeder Ausstel-
9. Heizung, Strom- & Wasserversorgung, Reinigung und Standbewachung                         der Stände ist der Aussteller selbst verantwortlich. Auf die Bauordnung des Landes         ler eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter und Waren.
a) Die Strom- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung sowie die Standrei-              Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.                                                      18. Sonstiges
nigung und Standbewachung erfolgt ausschließlich durch den/die vom Veranstalter             g) Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Öffnungszeiten          Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Ton – und Filmauf-
hierzu beauftragten bzw. zugelassenen Unternehmer.                                          der Messe mit ausreichend Personal zu besetzen. Der Veranstalter ist berechtigt bei        nahmen von Ständen und ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für
Die hierzu erforderlichen Lieferungen und Leistungen werden vom Aussteller in Auf-          Zuwiderhandeln Schadensersatz in Höhe der Nettostandmiete zzgl. ges. MwSt. zu              die Veröffentlichung, Werbeprospekte usw. zu verwenden. Der Aussteller verzichtet
trag gegeben. Vertragliche Beziehungen bestehen nur zwischen dem/den jeweiligen             verlangen.                                                                                 auf alle Einwendungen und Ansprüche aus dem Urheberrecht. Gewerbsmäßiges vor-
Unternehmer/n und dem Aussteller. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen            13. Überlassung des Standes an Dritte- oder mehrere Nutzer                                 genanntes Tun bedarf der Genehmigung des Veranstalters.
dem/den Unternehmer/n und dem Aussteller.                                                   a) Der Aussteller ist nicht dazu berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters den        19. Verwirkungsklausel
b) Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen             ihm zugewiesenen Stand, ganz oder teilweise Dritten unterzuvermieten oder sonst            Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter aus oder aufgrund des Standnut-
der Wasser- und Stromversorgung soweit diese nicht durch ein dem Veranstalter zu-           zu überlassen, den Stand zu tauschen oder Aufträge zum Verkauf für Dritte anzu-            zungsvertrages, die nicht spätestens 14 Tage nach Schluss der Veranstaltung schrift-
zurechnendes grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht sind.                  nehmen.                                                                                    lich geltend gemacht worden sind, sind verwirkt.
c) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall von Heizgeräten,        b) Die vom Veranstalter genehmigte Aufnahme eines Mitausstellers ist kostenpflich-         20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.
durch Abweichungen von einer bestimmten Raumtemperatur oder durch Nachtab-                  tig. Bei einer nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes hat
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die optional buchbaren
Serviceleistungen für Ihre Messeteilnahme. Sie erhalten rechtzeitig vor
Messebeginn die Aussteller-Servicemappe mit den entsprechenden
Bestellformularen.

Hinweis: Die aufgeführten Preise (Stand März 2020) dienen zur Orientierung.
Eventuelle Preisanpassungen bis zum Buchungszeitpunkt bleiben vorbehalten.

Parkausweise                                                           Einzelpreis
PKW                                                                       25,21 €
Anhänger                                                                  25,21 €
Fahrzeuge mit Anhänger benötigen zwei Parkausweise !
LKW                                                                       50,42 €
Wohnwagen                                                                  67,23 €
Ausstellerausweise
pro 5 m² Standfläche ein Ausstellerausweis kostenlos (max. 10 Stk.)
zusätzlicher Ausstellerausweis                                             10,00 €

Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Freikarten                                                             Einzelpreis
1 bis 50 Karten                                                               1,50 €
51 bis 100 Karten                                                             1,25 €
101 bis 500 Karten                                                            1,00 €
501 bis 1000 Karten                                                           0,75 €
ab 1001 Karten                                                                0,50 €

Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Voice/Internet Zeitanschluss                                           Einzelpreis
Telefon
NetPhone event Telefonanschluss                                           99,00 €
Endgerät (Telefon) schnurgebunden                                          11,00 €
Endgerät (Telefon) schnurlos                                               41,00 €
Internet
LAN VDSL event 50M, inkl. Router                                         299,00 €
WLAN nur zusätzlich zu LAN Anschluss                                      80,00 €

 Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 Preise Stand 30.04.2020. Preisanpassungen vorbehalten.                                11
Elektroanschluss                                                         Einzelpreis
 1. Schukoanschluss Licht 230 V, Verrechnung pauschal
 bis 2000 Watt                                                              230,00 €
 2. Drehstromanschluss Kraft 400 V / 16A CEE, Verrechnung mit Zähler
 bis 10 kW                                                                  274,00 €
 3. Drehstromanschluss Kraft 400 V / 32A CEE, Verrechnung mit Zähler
 bis 20 kW                                                                  486,00 €
 Unterverteilung mit 4 Schuko-Steckdosen à 230 V/16A                         59,00 €
 Unterverteilung mit 8 Schuko-Steckdosen à 230 V/16A                         65,00 €
 Unterverteilung mit 12 Schuko-Steckdosen à 230 V/16A                        71,00 €
 Nachtstrom (nur für Kühlzwecke)                                             42,00 €
 Messestrahler LED inkl. Montage                                             56,00 €
 Kühlschrank 120 Liter, leihweise                                            74,00 €
 Monteurstunden, falls erforderlich (einschl. Auslösung)                     47,00 €

 Wasseranschluss                                                          Einzelpreis
 Wasserzulauf 1/2" mit Wasserhahn oder Direktanschluss, leihweise           213,00 €

 Wasserablauf bis 15 m an Kunden- oder Leihspüle anschließen, leihweise       71,00 €
 Wasserablaufschlauch liefern und verlegen, leihweise, pro Meter               9,00 €
 Tauchpumpe für Abwasser, leihweise                                           41,00 €
 einmalige Befüllung, cbm-Preis nach Anfrage
 Tellerspüle mit Durchlauferhitzer 18/21 kW
 Unterschrank / Mischbatterie, leihweise                                    122,00 €
 Tellerspüle mit Ablage 5 Liter, Heißwassergerät und
 Unterschrank, leihweise                                                     107,00 €
 Tellerspüle mit Ablage ohne Unterschrank, leihweise                         52,00 €
 Handwaschbecken, leihweise                                                  52,00 €
 Heißwassergerät 5 Liter - 2 kW, leihweise                                   58,00 €

Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preise Stand 30.04.2020. Preisanpassungen vorbehalten.
                                                                                        12
Zusatzausstattung                                                              Einzelpreis
 1. Möbelangebot
 Stühle
 Stuhl, Chromgestell, Stoffpolster                                                 17,- €
 Barhocker, Chromgestell, Lederpolster                                             18,- €
 Tische
 Stehtisch, Platte weiß, 60 x 110 cm (D x H)                                      45,- €
 klappbarer Tisch, Chromgestell, Platte weiß, 90 x 72 cm (D x H)                   25,- €
 Tisch, Chromgestell, Platte weiß, 120 x 80 x 72 cm                               38,- €
 Tisch, Chromgestell, Platte weiß, 80 x 80 cm                                     35,- €
 Vitrinen
 Tischvitrine, Profile Alu, 24 cm Glasaufsatz verschließbar, 100 x 40 x 90 cm     110,- €
 Sonstiges
 Infotheke, Profile Alu, Unterteil verschließbar, offen 100 x 50 x 110 cm         60,- €
 Sideboard, Profile weiß, Alu, verschließbar, 100 x 40 x 80 cm                     52,- €
 Prospektständer                                                                  40,- €
 Garderobenleiste                                                                  14,- €
 Regalboden, waagerecht, Profile Alu, Ablagen weiß, 97 x 30 cm                     14,- €
 Regalboden, geneigt, Profile Alu, Ablagen weiß, 100 x 30 cm                       14,- €
 Kühlschrank 140 l                                                                68,- €
 Kaffeemaschine 8 Tassen                                                           18,- €
 Papierkorb                                                                         3,- €
 2. Grafische Leistungen
 Blendenbeschriftung-Buchstabe, Helvetica, 0,15 m, schwarz                        1,50 €
 Logo zweifarbig                                                                  68,- €

 Zusatzausstattung                                                              Einzelpreis
 3. Standbau
 m² Version 1                                                                     18,- €
 m² Version 2                                                                     29,- €
 m² Version 3                                                                     40,- €
 lfd. m Wand                                                                      16,- €
 lfd. m Blende                                                                      9,- €
 Kabine 1,0 x 1,0 m mit Tür                                                       91,- €
 Kabine 1,0 x 2,0 m mit Tür                                                      113,- €
 offene Rasterdecke (m²)                                                          18,- €
 4. Elektromaterial
 Lichtschiene 2 m                                                                 18,- €
 HQI-Strahler 70 W                                                                23,- €
 Langarmstrahler-Klemmstrahler mit Reflektorlampe                                 45,- €
 Deckenfeldleuchte                                                                24,- €
 Steckdose. 3-fach                                                                  4,- €
 5. Standdesign
 vorgehangene Wand zum Bekleben und Nageln 1,0 x 2,4 m weiß                       55,- €
 Lochwand                                                                         18,- €
 Aufpreis für farbige Wand 1,0 x 2,5 m (Farbe nach Wunsch)                        35,- €

Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.                                                 13
Preise Stand 30.04.2020. Preisanpassungen vorbehalten.
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