A BEGRÜNDUNG - Gemeinde Gerbrunn
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4135_bg_BP+GOP_ 181114_MB Gemeinde Gerbrunn Bebauungs- und Grünordnungsplan „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ A BEGRÜNDUNG VORENTWURF GI Stand: Oktober 2018 Bearbeitung: Martin Beil, Landschaftsarchitekt BDLA, Stadtplaner, Dipl.-Ing. Landespflege (TU), Anna Rossmanith, B. eng. Landschaftsarchitektur (FH), Alexandra Thielen, Dipl.-Ing. Landespflege (FH)
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ..................................................................................................................... 2 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................... 2 1.2 Lage, Abgrenzung und derzeitige Nutzung des Planungsgebietes .............................. 3 1.3 Erschließung ............................................................................................................... 3 1.4 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans ..................................................................... 4 1.5 Verhältnis zu übergeordneten Planungen ................................................................... 4 1.5.1 Regionalplanung – Landesplanerische Beurteilung ............................................. 4 1.5.2 Entwicklung aus der Flächennutzungsplanung .................................................... 4 1.5.3 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Biotopkartierung Bayern (BK)................... 5 1.5.4 Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP Landkreis Würzburg)............. 6 1.5.5 Artenschutzkartierung ......................................................................................... 6 1.6 Planungsalternativen................................................................................................ 6 2. Entwurf des Bebauungsplanes – Inhalte......................................................... 6 2.1 Geltungsbereich .......................................................................................................... 6 2.2 Konzept....................................................................................................................... 7 2.3 Erschließung - Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) ........................................ 7 2.4 Wasser / Abwasser / Energieversorgung / sonstige Versorgungseinrichtungen ......... 8 2.5 Festsetzungen zur baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB) ......................................... 9 2.5.1 Art der baulichen Nutzung (§§ 1-15 BauNVO) ..................................................... 9 2.5.2 Maß der baulichen Nutzung (§§ 16-21a BauNVO) .............................................. 9 2.5.2 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§§ 11, 22, 23 BauNVO) ................. 9 2.6 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO) .......................... 9 2.6.1 Besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ............ 9 2.6.2 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke ......................... 9 2.6.3 Einfriedungen .....................................................................................................10 2.6.4 Abstandsflächen.................................................................................................10 2.7 Nachrichtliche Übernahme ........................................................................................ 10 2.8 Festsetzungen zur Grünordnung ............................................................................... 10 2.8.1 Öffentliche Grünfläche (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB) ...................................................10 2.8.2 Pflanzgebote ......................................................................................................10 2.9 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ........................................................................... 12 2.10 Besonderer Artenschutz............................................................................................ 12 3. Wasserwirtschaft ............................................................................................. 14 3.1 Grundwasser / Oberflächengewässer / Niederschlagswasser ................................... 14 3.2 Überschwemmungsgebiet / Hochwasserabfluss ....................................................... 14 3.3 Trinkwasserschutzgebiet........................................................................................... 14 4. Immissionsschutz ........................................................................................... 15 5. Brandschutz ..................................................................................................... 15 6. Denkmalpflege ................................................................................................. 15 7. Altlastenverdachtsfläche, Bodenschutz........................................................ 15 8. Versorgungsleitungen .................................................................................... 16 9. Artenschutzrechtlicher Beitrag ...................................................................... 16 10. Zusammenfassung .......................................................................................... 17 11. Verfahren.......................................................................................................... 18
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 2 A BEGRÜNDUNG BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN 1. Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Gerbrunn beabsichtigt als „Erweiterung IV des Industriegebietes Am Kirschberg“ die Ausweisung eines Industriegebiets für ein örtliches Unternehmen des Baugewerbes. Mit der Festsetzung als Industriegebiet sollen Optionen für eine zeitweilige Lagerung und Behandlung von Abfällen sowie Bauschuttrecycling ermöglicht werden. Dieses besitzt am jetzigen Standort keine Erweiterungsoptionen. Geeignete alternative, gut an das Straßennetz angebundene und verfügbare Standorte mit der erforderlichen Flächengröße wurden im Gemeindegebiet und auch in anderen nicht festgestellt oder sind nicht verfügbar. Am Standort in der Flur „Am Äußeren Kirschberg“ bestehen dagegen verbesserte Entwick- lungsmöglichkeiten. Im Norden der Gemeinde Gerbrunn ergänzt das Industriegebiet sowohl das südlich der WÜ 28 angrenzende Industrie-/Gewerbegebiet „Am Kirschberg“ als auch die unmittelbar auf Gemar- kung der Stadt Würzburg angrenzenden Gewerbeflächen mit ähnlichen Betrieben (Fa. Höhn - Bauunternehmen, Bauschuttrecycling). Die Erschließung erfolgt über die Kreisstraße WÜ 28 (Kitzinger Straße). Der Bebauungsplan Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg wird parallel zur 10. Ände- rung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Nachdem das Plangebiet eine mittlere bis höhere Bedeutung für Naturhaushalt und Land- schaftsbild besitzt, werden umfangreichere naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen erforder- lich. Diese werden außerhalb des Plangebiets bevorzugt im Gemeindegebiet Gerbrunn und angrenzend nachgewiesen. Bedarf / Erfordernis der Planung Der Gemeinde Gerbrunn kommt gemäß Regionalplan Region Würzburg (2) im Stadt- und Um- landbereich im Verdichtungsraum südöstlich von Würzburg als Siedlungsschwerpunkt besonde- re Funktion zu. Die Gemeinde soll zentralörtliche Versorgungsaufgaben übernehmen und zur Ordnung der Siedlungsentwicklung beitragen. Gerbrunn liegt auf der Entwicklungsachse Würz- burg – Kitzingen. Nördlich an die Gemarkungsgrenze schließt ein Gewerbebetrieb an. Der Gemeinde Gerbrunn sind gemäß Regionalplanung besondere Funktionen zur industriell- gewerblichen Entwicklung zugeteilt. Das Plangebiet befindet sich in einem vorbelasteten Land- schaftsraum, grenzt nördlich an die WÜ 28 mit östlich gelegenem Anschluss an die 4spurig ausgebaute B 8 Richtung Würzburg / Kitzingen. Damit ist der geplante Industriestandort gut ans öffentliche Straßennetz angebunden. Es besteht Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Trinkwassernetz und die öffentliche Kanali- sation. Der Bedarf ermittelt sich aus konkreter Nachfrage für eine gewerblich-industrielle Nutzung auf- grund der relativ günstigen Anbindung an die Verkehrsachse B 8 / BAB A3). Mit der Ansiedlung eines gewerblichen Betriebes beabsichtigt die Gemeinde Gerbrunn die Si- cherung und Erhöhung des örtlichen Arbeitsplatzangebotes für ein örtliches Bauunternehmen zu erreichen. Reserveflächen / Konversionsflächen Im Gemeindegebiet von Gerbrunn stehen in ebenso günstiger Verkehrslage keine ähnlich groß dimensionierten Flächen, die für eine gewerbliche bzw. industrielle Nutzung geeignet sind, zur Verfügung.
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 3 1.2 Lage, Abgrenzung und derzeitige Nutzung des Planungsgebietes Die geplante „Erweiterung IV des Industriegebietes Am Kirschberg“ schließt – nur getrennt von der Kitzinger Straße (WÜ 28) - an das bestehende Industriegebiet „Am Kirschberg“ im Norden von Gerbrunn an. Die Zufahrt zum Baugebiet erfolgt direkt gegenüber der Einmündung Alte Landstraße bzw. der Zufahrt zum bestehenden Industriegebiet über die Kreisstraße WÜ 28 (Kitzinger Straße). Das Plangebiet in der Flurlage „im äußeren Kirschberg“ umfasst aufgelassene Streuobstbe- stände und Obstkulturen, magere Altgrasbestände, Magerrasen und Gehölzen am Nordrand von Gerbrunn. Der Geltungsbereich erstreckt sich von West nach Ost auf eine Länge von etwa 160 m an einem nach Südosten abfallenden Hang. Das Gelände fällt über ca. 90 m von ca. 243 m auf ca. 230 m üNN an der Kreisstraße. Oberhalb des Hanges ist im Nordwesten ein von Gehölzen überwachsener Wall aufgeschüttet. Am Bö- schungsfuß zur Kreisstraße hin verläuft eine temporär wasserführende Mulde. Das Plangebiet befindet sich gegenüber vom Einmündungsbereich „Alte Landstraße“ in die Kit- zinger Straße (WÜ 28). Die Grundstücke sind derzeit nur über die Nebenflächen der WÜ 28 oder einen Wiesenweg über westlich anschließende Grundstücke erreichbar. Einbezogen werden die Grundstücke mit Flur-Nrn. 1629, 1630, 1632, 1635, 1636, 1637 als ge- plantes Industriegebiet und Teilflächen der Grundstücke mit Flur-Nrn. 889/3, 889/10, 889/16, 889/18, 889/22 (Kitzinger Straße), eine Teilfläche der Fl.-Nr. 1478 (Einmündung Alte Landstraße), alle Gemarkung Gerbrunn, als bestehende und zu überplanende Verkehrsflächen für die Erschließung des In- dustriegebiets. Das Plangebiet ist begrenzt durch − die Kreisstraße WÜ 28 im Süden und das angrenzende Industriegebiet „Am Kirschberg“, − landwirtschaftliche Nutzflächen im Westen, − Gehölzflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen im Norden (Gemarkung Würzburg), − Gewerbeflächen im Osten (Gemarkung Würzburg). Der Geltungsbereich umfasst incl. des Teilabschnittes der Kreisstraße WÜ 28 und des Mün- dungsbereich Alte Landstraße ca. 1,6425 ha Fläche zzgl. ca. 1,6 ha externer Ausgleichsfläche. Flächenübersicht BEBAUUNGSPLAN Geltungsbereich 16.425 m² 100,0% Erschließungsfläche 267 m² 1,6% Verkehrsflächesfläche - Bestand 3.374 m² 20,5% öffentliche Grünfläche - Nord 576 m² 3,5% öffentliche Grünfläche - Süd 231 m² 1,4% GI-Fläche 11.978 m² 72,9% überbaubare Fläche (GRZ 0,8) 9.582 m² 58,3% 1.3 Erschließung Kreisstraße WÜ 28 Die WÜ 28 ist Verbindungsstraße nach Rottendorf mit direktem Anschluss an die B 8 und damit an die BAB A3 im Südosten. Über die Erschließung direkt von der WÜ 28 aus gegenüber der Einmündung der Alten Land- straße ist das geplante Industriegebiet direkt an den überörtlichen Verkehr angebunden.
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 4 Im Bereich der Einmündung ist eine Linksabbiegespur von der Kreisstraße WÜ 28 in die Alte Landstraße aus Richtung B 8 / Rottendorf mit Ampelanlage vorhanden. In beiden Fahrtrichtun- gen der WÜ befinden sich Busbuchten westlich und östlich der Einmündung. Der Radweg Rottendorf – Würzburg wird nördlich parallel zur WÜ 28 (Kitzinger Straße) geführt und quert die Fußgängerfurt in Richtung Rottendorf bzw. Haslachtal / Gerbrunn. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie „Erschließung zukünftige Gewerbefläche der Firma Riegel …“ hat das Tiefbautechnische Büro Köhl Würzburg GmbH zwei Varianten zur Erschließung des Plangebietes über die WÜ 28 gegenüber der Einmündung „Alte Landstraße“ ausgearbeitet. Umgesetzt werden soll die Variante 1 mit einer nach Norden in Richtung des Plangebiets ver- schobenen zusätzlichen Linksabbiegespur für aus westlicher Richtung kommende Fahrzeuge (Tiefbautechnische Büro Köhl Würzburg GmbH, Stand 2/2018). Die Ampelanlage soll entsprechend angepasst werden. Die Busbuchten, Fuß- und Radwegführung können wie der südliche Fahr- bahnrand unverändert bleiben. Bundesstraße B 8/ Bahntrasse Würzburg – Schweinfurt/ Nürnberg Im Nordosten besteht die Auffahrmöglichkeit auf die Bundesstraße B8 in beiden Richtungen mit Anbindung an die BAB A3 (Anschlußstelle Biebelried / Rottendorf). Die Bahntrasse verläuft ebenfalls im Nordosten von Gerbrunn. Freizeitnutzung Der Radweg beidseits der WÜ 28 ist als Radwanderweg im Landkreis Würzburg ausgewiesen und führt u.a. von Würzburg über Frauenland und Hubland bzw. entlang der Bahnlinie nach Rottendorf bzw. Gerbrunn. Ein örtlicher Wanderweg der Gemeinde Gerbrunn ist im Südosten rund um das Rückhaltebecken ausgewiesen. 1.4 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans Für den Geltungsbereich gilt - das Baugesetzbuch (BauGB) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), - die Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), - die Bayerische Bauordnung (BayBO) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1- I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 375) und die Planzei- chenverordnung (PlanZV), vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 S. 58), zuletzt geän- dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. S. 1057). 1.5 Verhältnis zu übergeordneten Planungen 1.5.1 Regionalplanung – Landesplanerische Beurteilung Die Gemeinde Gerbrunn liegt gemäß Regionalplan Region 2 (Würzburg) im Stadt- und Um- landbereich im Verdichtungsraum von Würzburg und dient als Siedlungsschwerpunkt. Durch die Lage an der B8 (Kitzingen - Würzburg – Frankfurt) mit der BAB A3 AS Rottendorf in 6,25 km ist das Gemeindegebiet für Flächennutzungen, die an besondere Straßenanbindungen geknüpft sind, besonders attraktiv. Gerbrunn und die B 8 sind Bestandteil der regionalen Entwicklungsachse Würzburg - Kitzingen. 1.5.2 Entwicklung aus der Flächennutzungsplanung Die 10. Änderung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans. Der Änderungsbereich entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungs- plans.
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 5 Bisherige Darstellungen im gültigen Flächennutzungsplan: − Flächen für die Landwirtschaft / Grünland gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB beidseits der Kreisstraße WÜ 28 − nachrichtliche Übernahme von Biotopflächen gemäß Biotopkartierung Bayern (Biotopflächen mit der Nummer B 6225-4-1) Geplante Neudarstellung: − Industriegebiet 1.5.3 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Biotopkartierung Bayern (BK) Es bestehen keine NATURA2000-Gebiete. Die Fläche ist nahezu vollständig in der Biotopkartierung Bayern als schützens- und erhaltens- wertes Biotop, Teilflächen-Nr. 6225-0004-001, vermutlich jedoch TF 02 erfasst (Stand: 1997, bisher ohne Aktualisierung). Es handelt sich überwiegend um einen „aufgelassenen Streuobstbestand mit magerem Altgras- bestand und Gehölzen am Nordrand von Gerbrunn“ im Naturraum „Gäuplatten Maindreieck“. Die magere Altgrasbrache wurde nicht als besonders geschützte Biotopfläche gemäß § 30 BNatSchG erfasst. Beschreibung Biotopkartierung Flachland: Nördlich von Gerbrunn ist am Rande bzw. auf einer Aufschüttung ein kleiner Komplex aus Hecken, Ge- büschen und aufgelassenen Streuobstbeständen mit mageren Altgrasbereichen erfasst. Die Flächen liegen direkt am Rande der Stadtgrenze nach Würzburg südlich eines Steinbruches. Unterhalb der Flächen verläuft eine vielbefahrene Straße in Richtung Würzburg (Hinweis: WÜ 28). TF .01: die westliche Teilfläche ist eine überwiegend dichte und breite Hecke aus Schlehe, Hartriegel, Weißdorn und Rose. Vereinzelt kommen allerdings Kulturgehölze vor (v.a. Schneebeere). Im Süden grenzt ein Ackerweg an. TF .02: die östliche Teilfläche besteht im Westen aus einem lockeren Gebüsch, das auf der südexponier- ten Böschung einer lehmig-steinigen Dammaufschüttung stockt. Am Westrand läuft das Gebüsch mit einer Hecke schmal aus. Die Gehölze werden wechselweise von dichten Rosen-Schlehengebüschen und von gepflanzten Kulturgehölzen bestimmt. Nach Osten zu schließen sich entlang des leicht nach Süden abfallenden Hanges zwei aufgelassene Streuobstbestände an. Diese sind überwiegend dicht mit Wildlingen, Rose u.a. eingewachsen und besit- zen alte und totholzreiche Bäume. In der nordöstlichen Fläche ist ein kleiner Bereich noch kleingärtne- risch genutzt (nicht ausgrenzbar). Hier finden sich auch vielfach Ablagerungen von Müll. Im Südosten der Fläche ist bis zur Straße hin ein von Schlehensukzession durchsetzter magerer Altgras- bestand entwickelt. Charakteristische Arten sind Bunte Kronwicke, Aufrechte Trespe, Odermennig, Skabiosen-Flockenblume u.a. Im Talgrund ist randlich eines Grabens ein kleines Gebüsch aus einzelnen Weiden, Holunder und Zwetschgen ausgebildet. Laut Biotopkartierung (Stand 9/1997) ist für die naturnahe Hecke und das naturnahe, mesophile Gebüsch, die mageren Altgrasbestände, die Grünlandbrachen und den Streuobstbestand keine Nutzung erkennbar, Pflege und Sicherung sind nicht notwendig. Beeinträchtigt werden die Biotopflächen durch nicht standortheimische Gehölze, Müllablage- rungen. Es besteht kein Schutzvorschlag, es wurden keine Flächen nach § 30 BNatSchG kar- tiert. Eine Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Zustands der als Biotop kartierten Flächen wäre notwendig, da der Gehölzanteil der Fläche deutlich zugenommen hat.
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 6 Luftbild mit kartierten Biotopen (rot schraffiert) 1.5.4 Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP Landkreis Würzburg) Die Fläche nördlich der Kitzinger Straße ist als lokal bedeutsam für den Biotopverbund im Be- reich „Maintalhänge und Nebentäler südlich Würzburg“ bewertet. - Lage in der überregionalen Entwicklungsachse eines Biotopverbunds von Mager- und Trockenstandorten, - Erhalt und Optimierung lokal bedeutsamer Mager- und Trockenstandorte, - Erhalt und Wiederausdehnung der Streuobstbestände im Umfeld der Siedlungen und als charakteristische Teillebensräume strukturreicher Hangbereiche, Der Graben bzw. die Mulde nördlich der Kreisstraße ist als zu entwickelndes Fließgewässer bewertet. 1.5.5 Artenschutzkartierung In der Artenschutzkartierung Bayern sind für das TK Blatt 6225 Würzburg Süd Vorkommen von Zauneidechse und Schlingnatter für den nordöstlichen Quadranten dargestellt (Arteninformation zu den saP-relevanten Arten Schlingnatter und Zauneidechse, Stand 7/2018). 1.6 Planungsalternativen Alternativen zur „Erweiterung IV des Industriegebietes Am Kirschberg“ bzw. Lage des Industrie- gebiet sind im Zuge der Flächennutzungsplanung geprüft (s.a. Begründung zur 10. Flächennut- zungsplanänderung). Die Flurlage „im äußeren Kirschberg“ wurde dabei als bevorzugte, umsetzbare und geeignete Standortalternative beurteilt. Als Planungsalternativen der Bebauungsplanung wurden geprüft: • Varianten mitunterschiedlich angeordneter Bebauung, • Variante als Gewerbegebiet, • 2 Varianten zur Erschließung von der WÜ 28. 2. Entwurf des Bebauungsplanes – Inhalte 2.1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen (alle Gmkg. Gerbrunn): − Fl.-Nr. 1629 (Westen),
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 7 − Fl.-Nr. 1630 (Westen), − Fl.-Nr. 1632 (Süden, an WÜ28), − Fl.-Nr. 1635 (Osten, an WÜ28), − Fl.-Nr. 1636 (Nordosten), − Fl.-Nr. 1637 (Norden) sowie − Fl.-Nr. 1478 (TF, Alte Landstraße), − Fl.-Nr. 889/3 (TF, Kreisstraße), − Fl.-Nr. 889/10 (TF, öffentliches Grün, Kreisstraße), − Fl.-Nr. 889/16 (TF, Kreisstraße), − Fl.-Nr. 889/18 (TF, Kreisstraße) − Fl.-Nr. 889/22 (TF, Fußweg an Kreisstraße), 2.2 Konzept Vorgesehen ist die Nutzung als ein Gewerbegrundstück, das durch Auffüllungen im Süden und Abgrabungen im Norden in den Hangbereich eingefügt werden soll. Ermöglicht werden sollen Bürogebäude, Lagerhallen, Lagerboxen, Werkstatt, Waage, betriebs- eigene Tankstelle, Waschplatz und Stellflächen für den Maschinen- und Fuhrpark, PKW- Stellflächen sowie die zeitweilige Lagerung und Behandlung von Abfällen, das Brechen und Sortieren von Bauschutt und die Deklaration von noch nicht analysierten mineralischen Abfäl- len. Die bestehende Geländemulde, die das Oberflächenwasser des von Westen zulaufenden Gra- bens aufnimmt, wird aufgefüllt. Der bestehende Straßendurchlass soll nach Westen bis an die Grundstücksgrenze verlängert werden. Gemäß bestehendem Nutzungskonzept entstehen Auffüllungen bis zu 5 m Höhe und Abgra- bungen bis zu etwa 12 m Höhe. Der Höhenunterschied zum nördlich angrenzenden Gelände soll durch Stützwände bis zu 7 m Höhe und Abböschungen überwunden werden. Die Stütz- wände sollen gleichzeitig als Rückwand der geplanten halboffenen Lagerhallen dienen. An der West- und Ostseite des Geländes entstehen weitere Stützwände. Die Baugrenze für Gebäude wird außerhalb entlang der Anbauverbotszone der Kreisstraße WÜ 28 festgelegt. Die entstehenden Böschungen sollen begrünt und insbesondere zur Kreisstraße hin mit Hecken zur Einbindung des Plangebiets bepflanzt werden. Die Erschließung erfolgt von der WÜ 28 als Stich bis an die Grenze des Betriebsgeländes als öffentliche Verkehrsfläche und vor dort weiter über eine Rampe. Aufgrund der mittleren bis höheren Bedeutung des Plangebietes für Naturhaushalt und Land- schaftsbild sind umfangreichere naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen erforderlich. Diese werden außerhalb des Plangebiets, jedoch in räumlichem Zusammenhang auf Gemeindegebiet nachgewiesen. 2.3 Erschließung - Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Die Verkehrsflächen innerhalb des Geltungsbereiches umfassen die Einmündung in das Indust- riegebiet, den gegenüberliegenden Einmündungsbereich der Alten Landstraße sowie die Berei- che der WÜ 28 und der parallel zur Kreisstraße verlaufenden Rad- und Fußwege, die von der verkehrlichen Erschließung des Industriegebiets betroffen sind. Innerhalb der bestehenden Fahrbahndecke wird eine zusätzliche Linksabbiegespur mit einem Aufstellbereich LA = 10 m und einer Breite von 3,50 m (aufgrund des Schwerverkehr-Anteils) vorgesehen. Im Bereich der Sichtdreiecke dürfen bauliche (auch genehmigungsfreie) Anlagen nicht errichtet werden. Es dürfen keine Gegenstände gelagert und Grünanlagen nicht höher als 0,80 m über Fahrbahnoberkante angelegt werden. Die innere Erschließung und Bebauung erfolgt grundstücksintern zentral für alle Grundstücke. Der Bereich für die Ein- und Ausfahrt zur Kreisstraße WÜ 28 ist beschränkt; die Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten sind im Bebauungsplan markiert.
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 8 Kreisstraße WÜ 28 (Kitzinger Straße) Bauliche Anlagen dürfen gem. Art. 23 Abs. 1 BayStrWG außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten an Kreisstraßen in einer Ent- fernung bis zu 15 m, jeweils gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahndecke, nicht errichtet werden. Dies gilt nicht für Aufschüttungen und Abgrabungen geringeren Umfangs. Sind beson- dere Fahrbahnen, wie Radwege, getrennt von der Hauptfahrbahn angelegt, dann werden die Entfernungen vom Rand der Decke der Hauptfahrbahn ab gerechnet. Es gilt eine Anbaubeschränkungszone für bauliche Anlagen längs von Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 30 m, jeweils gemessen vom Rand der Fahrbahndecke, wenn Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, besonders wegen der Sichtverhältnisse, Ver- kehrsgefährdung, Bebauungsabsichten und Straßenbaugestaltung, zu erwarten sind. Beleuchtungsanlagen müssen so erstellt werden, dass Verkehrsteilnehmer auf der WÜ 28 nicht geblendet werden können. Werbeanlagen, die den Verkehrsteilnehmer auf der WÜ 28 ablenken können und somit geeig- net sind, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gefährden, dürfen nicht errichtet wer- den. Hierbei genügt bereits eine abstrakte Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Ver- kehrs. Auf § 33 Straßenverkehrsordnung wird verwiesen. Oberflächen- und sonstiges Abwasser darf nicht der Entwässerungsanlage der WÜ 28 zuge- führt werden. Von der geplanten Maßnahme dürfen keine Emissionen ausgehen, welche die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der WÜ 28 beeinträchtigen können. Gegenüber dem Straßenbaulastträger können keine Ansprüche aus Lärm oder sonstigen Emis- sionen geltend gemacht werden. Im Bereich der Anbauverbotszone der Kreisstraße sind keine baulichen Anlagen vorgesehen (15 m ab Fahrbahnrand). 2.4 Wasser / Abwasser / Energieversorgung / sonstige Versorgungseinrichtungen Wasserversorgung Die Trinkwasserversorgung wird durch eine neu verlegende Leitung gedeckt (Netz der Trink- wasserversorgung Würzburg). Als Grundversorgung mit Löschwasser werden Zisternen dient das örtliche Wasserversor- gungsnetz mit Hydranten. Bei besonderem Löschwasserbedarf muss der künftig angesiedelte Betrieb Eigenvorsorge tref- fen. Entwässerung Die bestehende Straßenentwässerung (Graben/ Leitung) darf nicht für die Entwässerung des Industriegebietes benutzt werden. Die Entwässerung des Industriegebietes ist im Trennsystem vorgesehen. Es sind Wasserrückhalte- und Versickerungseinrichtungen innerhalb des Geltungsbereiches geplant; damit soll Oberflächenwasser von Verkehrsflächen und Bedachungen über eine Rück- halte- und Absetzmulde dem gemeindlichen Rückhaltebecken im Südosten zugeleitet werden. Die von Westen dem Plangebiet zulaufende Grabenmulde wird derzeit über ein Verrohrung (DN 1200) unter der Kreisstraße dem gemeindlichen Rückhaltebecken zugeführt. Da Mulde im Plangebiet verfüllt werden soll, soll die Verrohrung entsprechend verlängert werden. Abwasser Bei der Ansiedlung von Betrieben werden bezüglich des Abwasseranfalls ggf. Einschränkungen getroffen. Im Rahmen der weiterführenden Genehmigungen ggf. eine Vorbehandlung des Ab- wassers erforderlich.
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 9 Energieversorgung Die Versorgung mit Elektrizität wird durch die örtliche Energieversorgung gesichert. Telekommunikation Das Baugebiet soll an das örtliche Telekommunikationsnetz angeschlossen werden. 2.5 Festsetzungen zur baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB) 2.5.1 Art der baulichen Nutzung (§§ 1-15 BauNVO) Entsprechend der Zielsetzung wird festgesetzt: Industriegebiet GI nach § 9 BauNVO Zulässig ist die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben aller Art, Lagerhäusern und Lagerplätzen sowie öffentlicher Betriebe. Wohnungen sind nicht vorgesehen. 2.5.2 Maß der baulichen Nutzung (§§ 16-21a BauNVO) Das Industriegebiet umfasst 16.425 m². Festgesetzt wird: • die Grundflächenzahl gemäß § 11 BauNVO mit GRZ = 0,8 Die potentiell überbaubare Fläche für das GI-Gebiet (1,1978 ha) beträgt ca. 0,9582 ha. • die Geschossflächenzahl gemäß § 20 BauNVO mit GFZ = 1,6 • die Baugrenze mit folgenden Abständen: - im Norden und Westen 3,0 m zur Geltungsbereichsgrenze des GI, - im Nordwesten 5,0 m zur Geltungsbereichsgrenze des GI, - im Süden bzw. Südosten 15 m zum Fahrbahnrand der WÜ 28. • die Höhe der baulichen Anlagen (§ 18 BauNVO): - WHmax = 15 m, max. zulässige Wandhöhe gemessen über geplantem Gelände 2.5.2 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§§ 11, 22, 23 BauNVO) Die Bauweise (gem. § 22 Abs. 3 BauNVO) ist abweichend, jedoch nur bis zu einer Gebäude- länge bis maximal 100 m zulässig. 2.6 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO) 2.6.1 Besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen Zur Gestaltung des Ortsbildes sind zugelassen folgende • Dachform und Dachneigung: Flachdächer, Pultdächer und Satteldächer mit einer Dach- neigung von 0 - 35 Grad. Ausgenommen sind Überdachungen mit einer baulich unterge- ordneten Fläche. • Dacheindeckung: Ziegel, Dachsteine oder Metallabdeckung in matter Ausführung • Farbe der Dacheindeckung: rot oder braun • Fassadengestaltung: in gedeckten Farben Es ist eine Baugrenze festgesetzt, welche die Anbauverbotszone der Kreisstraße WÜ 28 sowie den Einfahrtsbereich in das Industriegebiet berücksichtigt. 2.6.2 Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke • Aufschüttungen – Geländegestaltung – Stützwände: Es sind Abgrabungen bis 15 m Höhe und Auffüllungen bis 5 m zulässig. Die Stützwände können im Gebäude integriert werden. Sie sind bis max. 7 m Höhe zulässig.
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 10 • Versiegelung – Grünflächenanteil: Zur Reduzierung der versiegelten Flächen sind Stellplätze in versickerungsfähigen Belä- gen herzustellen (z.B. wasserdurchlässiges Pflaster, Pflaster mit hohem Fugenanteil). Bei der Bebauung und Gestaltung der Freiflächen ist der Versiegelungsgrad auf das un- bedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Die Vegetationsflächen müssen mindestens 20 % der privaten Grundstücksfläche ein- nehmen. • Flächen für die Wasserwirtschaft / Wasserrückhalte- und Versickerungseinrichtungen: Oberflächenwasser von Verkehrsflächen und Bedachungen sind über eine Rückhalte- und Absetzmulde dem Flurbrunnengraben zuzuleiten. 2.6.3 Einfriedungen Einfriedungen sind erlaubt entlang der öffentlichen Straßen und Wege bis max. 2 m hoch als Maschendraht- oder Gittermattenzaun. Sie sind zur Kreisstraße hin durch Vor- oder Hinterpflanzungen zu begrünen. Die Sichtdreiecke an der WÜ 28 sind zu beachten. 2.6.4 Abstandsflächen Innerhalb der Anbauverbotszone (15 m ab Fahrbahnrand) sind Gebäude unzulässig. Möglich sind Einfriedung, Auffüllungen, Stellplätze, ….. Auf die zulässige Geschwindigkeit abgestimmte Sichtfelder sind zu beachten und in den Gel- tungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen (derzeit zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h von Osten, 70 km/h von Westen). Im Bereich der Sichtdreiecke für den Einmündungsbereich in die WÜ 28 dürfen bauliche Anla- gen (auch genehmigungsfreie) nicht errichtet werden. Es dürfen dort keine Gegenstände gela- gert und Grünanlagen nicht höher als 0,80 m über Fahrbahnoberkante angelegt werden. 2.7 Nachrichtliche Übernahme Anbauverbotszone Die Grenze der Anbauverbotszone der Kreisstraße WÜ 28 (15 m ab Fahrbahnrand) ist darge- stellt, ebenso die Grenze Anbaubeschränkungszone der Kreisstraße WÜ 28 (30 m ab Fahr- bahnrand). Entwässerung Nördlich der WÜ 28 besteht ein unter der WÜ 28 verrohrter Graben (DN1200), der in Richtung des gemeindlichen Rückhaltebeckens im Südosten abfließt. Regenrückhaltebecken der Gemeinde Gerbrunn Im Südosten der WÜ 28 besteht ein Regenrückhaltebecken der Gemeinde Gerbrunn. 2.8 Festsetzungen zur Grünordnung 2.8.1 Öffentliche Grünfläche (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB) Beidseits der WÜ 28 werden Öffentliche Grünfläche nach § 9 (1) Nr. 15 BauGB dargestellt (Straßenbegleitgrün). 2.8.2 Pflanzgebote Die folgenden Pflanzgebote gelten für das Industriegebiet.
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 11 Pflanzgebote, Pflanzenqualität und –dichte, Pflanzenauswahl • Pflanzgebot für 10 großkronige Laubbäume I. Ordnung mit Standortbindung entlang der Kitzinger Straße (auf privater Grundstücksfläche), Bindung nach Stückzahl und Arten gemäß Anhang zur Begründung, Mindestgröße: Hochstämmiger Baum (H), 3 x verpflanzt (3xv), Stammumfang (STU) 16-18cm • Pflanzgebot für 4 großkronige Laubbäume I./ II. Ordnung ohne Standortbindung auf internen Verkehrsflächen, Parkplätzen, Lagerflächen und internen Vegetationsflächen, Bindung nach Stückzahl und Arten gemäß Anhang zur Begründung, Mindestgröße: Hochstämmiger Baum (H), 3 x verpflanzt (3xv), Stammumfang (STU) 16-18cm • Randeingrünung mit landschaftlichen Hecken, mind. 2-reihig auf mind. 70 % entlang der äußeren Grundstücksgrenzen im Süden und Westen, Bindung nach Arten gemäß Anhang zur Begründung, Mindestgröße: Hei (Heister) 2xv, 150-200 cm und vStr (verpflanzte Sträucher) 70-90cm hoch. Pflanzenqualität und –dichte, Pflanzenauswahl Die Qualitätsmerkmale richten sich nach den Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen. Die festgesetzten Größen und Mengen sind Mindestangaben. Die Pflanzenauswahl der Pflanzgebote richtet sich nach der potentiellen natürlichen und realen Vegetation. Eine Liste standortgerechter, heimischer Pflanzenarten befindet sich im Anhang zu Begründung. Zusätzlich zu den durch Planzeichen festgesetzten heimischen Pflanzenarten sind auch gärtne- risch beeinflusste Zier- und Nutzpflanzen bis zu maximal einem Anteil von 10% zulässig. Fremdländische Nadelgehölze dürfen nicht gepflanzt werden. Vollzugsfrist: Die verbindlichen Anpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach Gebrauchsabnahme der Gebäude zu vollziehen und nachzuweisen. Erhaltungsgebot: Sämtliche Pflanzungen sind vom jeweiligen Nutznießer ordnungsgemäß im Wuchs zu fördern, zu pflegen und vor Zerstörung zu schützen. Bei Ausfällen sind diese durch entsprechende Nachpflanzungen innerhalb eines Jahres zu ersetzen. Den Bäumen sind mindestens 12 m³ Wurzelraum einzuräumen. Zusätzliche Vorgaben / Textliche Hinweise • Fassadenbegrünung: Ungegliederte oder fensterlose Fassaden sollen durch Strauchgruppen und / oder Kletter- gehölze gemäß Gehölzauswahlliste begrünt werden. • Stützwände und Stützmauern sollen durch Klettergehölze begrünt werden. • Zu unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen sind die jeweiligen Schutzabstände mit Bepflanzung einzuhalten. • Freiflächengestaltungsplan: Mit der Baugenehmigungsplanung ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan mit fol- genden Eintragungen zur Genehmigung vorzulegen: - Nachweis der festgesetzten Pflanzgebote (Massen, Arten, Qualitäten der Gehölze), - Art und Umfang der Beläge und Vegetationsflächen.
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 12 2.9 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25 BauGB) Gemäß Leitfaden zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Bayern sind überwiegend Biotoptypen hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild (Verbuschung / verbuschter Streuobstbestand, Magerwiese - Gebietskategorie III) betroffen. Bereiche mittlerer Bedeutung nehmen nur kleinere Flächen ein (Wiese/Grünfläche - Gebietskategorie II). Gemäß Bestands- und Eingriffsbewertung ergibt sich ein überschlägig ermittelter Ausgleichsbedarf von ca. 15.784 m² bei einem Eingriffstyp von hoher Versiegelungs- und Nutzungsintensität (Grundflächenzahl im GI > 0,35). Die Bestandsbewertung, die Zuordnung zum Eingriffstyp, die Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs sowie die schutzgutbezogenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind im Umweltbericht (Kap. 7.) aufgeführt. Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahmen Bislang sollen hier Teilflächen gemeindlicher Grundstücke „Am Flürle“ (Fl.Nr. 1206, 1371, 1374 – ca. 9.400 m²) zugunsten von mageren Streuobstwiesen und Magerwiesen entbuscht werden. Zudem sollen Streuobstwiesen auf privaten Grundstücksflächen (Eigentum der Fa. Riegel) durch Nachpflanzung und teilweise Entbuschung (Fl.Nr 505, 526 - Gmgk. Gerbrunn – ca. 1.150 m²; Fl.Nr. 2383 – Gmkg. Würzburg - ca. 2.189 m²) aufgewertet werden. Hinzu kommt die Umwandlung und Entwicklung einer mageren Wiese aus einer Ackerfläche, die im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Mager- und Trockenstandorten im Bereich Marsberg-Wachtelberg steht (Fl.Nr. 4766/2, Gmkg. Randersacker – Anteil von ca. 5.200 m²). Sie liegt im FFH-Gebiet „Trockentalhänge im südlichen Maindreieck“ (DE-6326-371.07). Die Ausgleichsplanungen sollen noch im weiteren Verfahrensverlauf konkretisiert werden. Die Lagepläne sind in der Anlage zur Begründung zu finden. Ausgleichsflächen A1 „Happach“ (ca. 1.150 m²) (Flur-Nr. 505, 526 – Gmkg. Gerbrunn) Ausgleichsfläche A2 „Alandsgrund“ (ca. 2.189 m²) (Flur-Nr. 2383 - Gmkg. Würzburg) Ausgleichsfläche A3 „Steinbruchäcker“ (ca. 5.200 m²) (Flur-Nr. 4766/2 - Gmkg. Randersacker) Ausgleichsflächen A4 – Flächenkomplex „Am Flürle“ (ca. 9.400 m²) (Fl.Nr. 1206, 1371, 1374 - Teilflächen) Vollzugsfristen: Die internen Maßnahmen sind bis spätestens nach der 1. Vegetationsperiode nach Inanspruch- nahme der Gebäude durchzuführen. Die externen Maßnahmen sind spätestens 2 Jahre nach Erschließungsbeginn zu vollziehen. 2.10 Besonderer Artenschutz Es wird auf den gesonderten artenschutzrechtlichen Beitrag verwiesen. Es sind potentiell bzw. nachgewiesen betroffen: • Säugetiere: Fledermäuse • Vogelarten: ökologische Gilde der Gehölze und halboffenen, strukturreichen Kultur- landschaft (Dorngrasmücke, Klappergrasmücke, Goldammer, Gartenrot- schwanz, Feldsperling, Grünspecht, …)
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 13 • Reptilien: Zauneidechse, Schlingnatter Nach derzeitigem Kenntnisstand treten keine artenschutzrechtlichen Hindernisse ein, die nicht durch Konflikt vermeidende Maßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) ausgeräumt werden können. Konflikt vermeidende Maßnahmen Um Verbotstatbestände im Hinblick auf die nach den einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern, werden Maßnahmen zur Vermeidung durchgeführt. Fledermäuse Unter der Beachtung folgender Konflikt vermeidender Maßnahmen können Verbotstatbestände durch Tötung/ Verletzung nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden: Unvermeidbare Rodungsarbeiten und Schnittmaßnahmen an Gehölzen sind nur in der Zeit vom 01.10. - 28.02. durchzuführen. Bäume, die als Quartier für Fledermäuse dienen können, sind ausschließlich in der Zeit von Mitte September - Mitte Oktober zu entfernen. Zuvor sind die Bäume auf Vor-kommen von Fledermäusen durch Fachpersonal zu untersuchen. Die gefällten Bäume sind mindestens über eine Nacht mit etwaigen Verstecken nach oben abzulegen. Ein Entfernen von Bäumen, die mögliche Lebensstätten bilden, ist außerhalb der o.a. Zeit möglich, wenn durch eine Fachkraft dort keine besetzten Lebensstätten nachgewiesen werden. Schlingnatter / Zauneidechse Unter Beachtung folgender Konflikt vermeidender Maßnahmen können Verbotstatbestände durch Tötung / Verletzung nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden: Sicherung angrenzender Lebensräume gegen den Baubetrieb. Flächiges, bodenbündiges Mulchen oder Abschneiden von Gehölzen im Eingriffsbereich zwischen 1.10. und 28.02; gleichzeitige Anlage von Verstecken wie Totholz-, Reisighaufen und Lesesteinriegeln am nördlichen und östlichen Rand des Plangebiets oder nachfolgend bis spätestens Ende März; Herstellen von offenen, besonnten Säumen am nördlichen Rand des Plangebiets und der östlich anschließenden Gehölze; Optimierung der angrenzenden Mager- und Halbtrockenrasen mit Herstellung eines offenen Verbindungskorridors aus dem Eingriffsbereich; Die Flächen sind bis zur Baufeldräumung in einem unattraktiven Zustand zu erhalten. Gegen eine nachträgliche Wiedereinwanderung wird die Errichtung eines Reptilienschutzzauns empfohlen. Vogelarten der ökologischen Gilde „Gehölze und halboffene, strukturreiche Kulturlandschaft“ Unter Beachtung folgender Konflikt vermeidenden Maßnahmen können Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG durch Tötung/ Verletzung ausgeschlossen werden: Rodung von Gehölzen und Bäumen Unvermeidbare Rodungsarbeiten und Schnittmaßnahmen an Gehölzen, die als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel dienen, sind nur in der Zeit vom 01.10. - 28.02. durchzuführen. Baufeldräumung: Bauarbeiten, die zur Beseitigung von Fortpflanzungsstätten auf Acker-, Brach- und Wiesenflächen und sonstigen Gras- und Krautfluren führen, sind in der Zeit vom 01.03. - 30.09. unzulässig, außer wenn
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 14 − zuvor zwischen 01.10. - 28.02. Maßnahmen zur Beseitigung von möglichen Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Schwarzbrache oder tiefes Abmulchen) ergriffen werden und der Zustand bis zum Eingriff aufrechterhalten wird, oder − eine Fachkraft nachweist, dass sich aktuell keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten innerhalb der vorgesehenen Baufläche befinden. Maßnahmen gegen Vogelschlag an Fenstern wie z.B. Gardinen, Jalousien, Vorhänge oder (nur für Vögel sichtbare) in die Fenster integrierte Silhouetten oder Markierungen. Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen/vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) Die o.a. Optimierung der randlichen Grünflächen nördlich und nordöstlich des Plangebiets für die Ansprüche der Zauneidechse und der Schlingnatter als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dient auch als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme). Für jeden Baum, der eine mögliche Lebensstätte bildet, ist ein Fledermausersatzquartier (Fledermauskasten) im räumlich funktionalen Zusammenhang (in den Gehölzen nördlich und nordöstlich des Plangebiets) aufzuhängen. Ein wieder aufgestellter Biotopbaum(bestandteil) ersetzt ein Ersatzquartier. Weitere vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen werden nicht erforderlich. Die aufgelisteten Konfliktvermeidenden Maßnahmen sowie die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sind in den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit aufgenommen. 3. Wasserwirtschaft 3.1 Grundwasser / Oberflächengewässer / Niederschlagswasser Im Plangebiet steht kein Grundwasser an; dauerhaft fließenden Oberflächengewässer kommen nicht vor. Die Entwässerung der Flächen erfolgt Richtung Süden über eine parallel zur Kreis- straße WÜ 28 verlaufende Mulde, die anfallendes Oberflächenwasser über ein Kanalrohr in das Rückhaltebecken der Gemeinde Gerbrunn im Südosten der Kreisstraße abführt. Dieses Kanalrohr wird Richtung Westen verlängert und kann so auch künftig das anfallende Niederschlagswasser aufnehmen und abführen. Das Regenrückhaltebecken entwässert in den Graben im Haslachtal bzw. den Rottendorfer Flutgraben, der bei Randersacker in den Main mündet. 3.2 Überschwemmungsgebiet / Hochwasserabfluss Für das Plangebiet sind keine Hochwasserschutzgebiete festgesetzt. Die Mulde nördlich der Kreisstraße WÜ 28 zählt zu den wassersensiblen Bereichen (Bayern- Atlas Stand 7/2018). Diese Flächen können je nach örtlicher Situation ein kleines oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken. Die Mulde bleibt westlich des Baugebietes erhalten; anfallendes Niederschlagswasser wird über das bestehende und nach Westen verlängerte Kanalrohr weiter Richtung Regenrückhaltebe- cken abgeführt. 3.3 Trinkwasserschutzgebiet Es sind keine festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete betroffen.
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 15 4. Immissionsschutz Die Nutzungen des geplanten Gebiets bewegen sich überwiegend im Rahmen der mit einem Gewerbegebiet verbundenen Orientierungswerte nach DIN 18005-1 für Schallemissionen von 65 db(A) tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und 55 db(A) nachts (22.00 Uhr – bis 6.00 Uhr). Aufgrund der geplanten Brecher- und Sortieranlagen für Bauschutt soll ein Überschreiten der Orientierungswerte nicht ausgeschlossen werden, auch wenn ein Nachtbetrieb nicht vorgese- hen wird. Deshalb wird als Gebietstyp ein Industriegebiet festgesetzt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Nut- zungen entstehen (Gewerbebetrieb Fa. Höhn / Stadtgebiet Würzburg, Industrie-/Gewerbegebiet „Am Kirschberg“ mit Erweiterungen / Gemeinde Gerbrunn). Die Entfernung zu den nächstliegenden (Allgemeinen) Wohngebieten „Roßsteige“ beträgt ca. 300 m bzw. 200 m zum Wohngebiet „Innerer Kirschberg III“. Die Entfernung zum MI-Gebiet „In- nerer Kirschberg III“ beläuft sich auf etwa 150 m. Zwischen Plangebiet und Misch-/ Wohngebie- ten befinden sich Industrie- und Gewerbegebiete. Ein immissionsschutzfachliches Gutachten wird derzeit erstellt (Hentschel Consult, 85354 Frei- sing). Die Straßenbauverwaltung für den Landkreis Würzburg hat im Hinblick auf die angrenzende Kreisstraße WÜ 28 bereits darauf hingewiesen, dass durch die neu geplante Nutzung als In- dustriegebiet vom Landkreis Würzburg kein Anspruch auf Lärmschutz eingefordert werden kann. 5. Brandschutz Bei den Baueingaben sind die Belange des Brandschutzes zu beachten, insbesondere ausrei- chende Erreichbarkeit mit Feuerwehrfahrzeugen, die Ausstattung mit Hydranten, sowie die aus- reichende Bereitstellung von Löschwasser gemäß den einschlägigen Normen und Richtlinien. 6. Denkmalpflege Baudenkmäler: Es befinden sich keine Baudenkmäler im Geltungsbereich oder im direkten Umfeld des Sonder- gebietes (vgl. BayernAtlas, Planen und Bauen - Denkmaldaten). Bodendenkmäler (Art. 8 DSchG): Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutz- behörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Ar- beiten befreit. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbe- hörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 7. Altlastenverdachtsfläche, Bodenschutz Es wurde eine vorbereitende geotechnische Untersuchung des Untergrundes im Gelände ver- anlasst. Nach den Ergebnissen des Ingenieurbüros für Sanierungsplanungen und Umweltanalysen isu umweltinsitut GmbH mit Sitz in Würzburg konnten bei drei im Gelände verteilten Schürfungen mittels Bagger keine Boden belastenden Stoffe festgestellt werden. Eine abfallrechtliche Beur- teilung von Bodenschürfen ergab den Zuordnungswert Z-0 LAGA (Büro ISU, (PRÜFBERICHT 2806676 – 395413 vom 21.09.2018, isu umweltinsitut GmbH).
Gemeinde Gerbrunn BP „Erweiterung IV Industriegebiet Am Kirschberg“ Begründung - Vorentwurf 16 8. Versorgungsleitungen Es bestehen keine oberirdisch verlaufenden Versorgungsleitungen. 9. Artenschutzrechtlicher Beitrag Zum Vorentwurf des Bebauungsplans erfolgte eine naturschutzfachliche Vorbewertung des In- dustriegebietes, dann eine artenschutzrechtliche Prüfung in Anlehnung an die „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP – BaySTMI Stand 1/2015). Grundlage bilden die Datensätze des Landesamts für Umwelt Bayern (Artenschutzkartierung, Biotopkartierung), das Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Würzburg, Erhebun- gen des Büros Kaminsky Naturschutzplanung sowie eigene Beurteilungen Büro Dietz und Part- ner. Artenschutzrechtlich geprüft sind die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten bzw. die nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie geschützten Arten. Nach jetzigem Verfahrens- und Kenntnisstand können folgende Aussagen zur Tötung, Schädi- gung oder Störung geschützter Arten (Art. 44 BNatSchG) getroffen werden: • Pflanzenarten der Anhänge der FFH-Richtlinie sind vom Vorhaben nicht betroffen. • Potentiell nutzen Fledermausarten den Bereich v.a. als Jagdrevier, z.B. Großer Abend- segler, Braunes / Graues Langohr, Bartfledermaus, Rauhautfledermaus. • Quartiere wie Baumhöhlen sind voraussichtlich weder durch Beseitigung noch Störung betroffen. • Bei Beachtung Konflikt vermeidender Maßnahmen wie fledermausfreundlicherer Be- leuchtung des Baugebietes können Beeinträchtigungen lokaler Populationen ausge- schlossen werden. • Das Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) sind belegt, die Habitate sind aber entweder durch das Baugebiet nicht betroffen oder in so großem, gleichartigen Umfang außerhalb des Eingriffsraums vorhanden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Erhaltungszustands lokaler Populationen nicht zu erwarten ist. Durch die geplante Puf- ferzone am Waldrand werden Eingriffe in potentielle Habitate vermieden. • Das Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) ist mit einem Einzelexemplar belegt, weitere Funde sind trotz intensiver Suche und Auslegung von sog. Schlangen- brettern nicht erfolgt. • Geschützte Fische, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Käfer, Muscheln, Schnecken oder Krebse sind lebensraum- oder projektspezifisch nicht betroffen. • Bei den geschützten Vogelarten ist die Artengilde der Gehölze und halboffene, struktur- reiche Kulturlandschaft betroffen. Unumgängliche Gehölzrodungen (Waldrand und Obstbäume) müssen zwischen 1. Ok- tober und 28./29. Februar außerhalb der Nist-, Brut- und Aufzuchtzeiten der Arten erfol- gen. Angesichts der großflächig als Nahrungsraum verbleibenden, westlich und nördlich angrenzenden Feldflur mit Grünland, Gehölzen und Magerrasen ist eine erhebliche Be- einträchtigung der lokalen Population von Arten der Artengilde „Gehölze und halboffene, strukturreiche Kulturlandschaft“ nach derzeitigem Verfahrensstand auszuschließen. Zu- dem wird am westlichen Rand des Baugebietes eine lineare Gehölzstruktur neu ange- legt, die diesen Arten Lebens- und Nahrungsraum bieten.
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