Ab 1. November 2005 neuer biometrischer Reisepass für 59 Euro
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http://www.dhs.gov/dhspublic/interapp/editorial/editorial_0435.xml Ab 1. November 2005 neuer biometrischer Reisepass für 59 Euro Berlin - Bundesinnenminister Otto Schily hat Anfang Juni den neuen Reisepass mit biometrischen Merkmalen vorgestellt. Der sogenannte ePass wird eine Gültigkeit von 10 Jahren haben und bietet einen Höchststand an Fälschungssicherheit. Damit führt Deutschland als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass ein. Der neue Reisepass wird ab dem 1. November 2005 59 Euro kosten und auf einem Chip (einem RFID-Chip) das Gesichtsbild des Passinhabers speichern. Wahrscheinlich ab 2007 wird der Reisepass auch Fingerabdrücke und einen Scan der Iris erhalten. Schily sagte, der Preis von 59 Euro sei durch den höheren technischem Aufwand begründet und beeinhalte schon die Verwaltungsgebühr. Für Jugendliche solle der Pass nur fünf Jahre gültig sein und 37,50 Euro kosten. International betrachtet liege Deutschland laut Schily mit dem Preis von 59 Euro für den neuen Reisepass "im unteren Bereich". Biometrische Pässe kosteten in den USA voraussichtlich etwa 75 Euro und in den Großbritannien 103 Euro. Jetzt schon neu vergebene Reisepässe würden auch nach dem Einführungstermin des neuen E-Passes ihre Gültigkeit behalten. Die Herausgabe biometrischer Reisepässe sei "ein Baustein im Kampf gegen organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus." Zum Hintergrund: Grundlagen: Die Europäische Union hat am 28.02.2005 beschlossen, elektronische Reisepässe einzuführen. Diese Reisepässe beinhalten wie bisher die personenbezogenen Daten sowie ein Lichtbild des Passbesitzers; künftig werden diese Informationen zusätzlich auch auf einem Chip gespeichert. In einer späteren Phase sollen außerdem zwei Fingerabdrücke des Passbesitzers abgespeichert werden. Deutschland folgt bei seinem Pass- Projekt den technischen Empfehlungen der EU und denen der unabhängigen und bei den Vereinten Nationen angesiedelten ICAO (International Civil Aviation Organization = Internationale Zivile Luftfahrtbehörde), um einen international anerkannten und interoperablen Reisepass anzubieten. Chip: Für den ePass werden Mikroprozessoren der Halbleiterhersteller Philips und Infineon mit 72 kB bzw. 64 kB Speicher verwendet. Bei diesen Chips handelt es sich um hochsichere Mikroprozessoren mit kryptographischen Koprozessoren, die für die Passanwendung ausschließlich über eine kontaktlose Schnittstelle angesprochen werden können. Sowohl die Chiphardware als auch die auf dem Chip eingesetzte Software wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsgesellschaft (BSI) dem international anerkannten Verfahren "Common Criteria" zertifiziert und damit für den Einsatz im Reisepass qualifiziert. Sicherheit: Der Chip und die für das Auslesen notwendige Antenne werden in die Vorderseite des Reisepasses integriert. Die auf dem Chip gespeicherten digitalen Daten sind durch verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt. Sie sind mit einer elektronischen Signatur versehen, die die Integrität und Authentizität der Daten sicherstellt. Damit die Daten über die
kontaktlose Schnittstelle nicht unbemerkt ausgelesen werden können, wird der Mechanismus der so genannten Basic Access Control eingesetzt, der für den EU-Biometrie-Pass verpflichtend ist. Das bedeutet, dass der Chip auf einem Terminal-Gerät erst dann ausgelesen werden kann, wenn vorher die optischen Daten von der Datenseite des aufgeschlagenen Passes gelesen wurden. Das Terminal sendet darüber dem Chip ein kryptografisches Protokoll und übermittelt so, dass es die optischen Daten auf der Datenseite im Pass kennt. Zudem wird die Kommunikation zwischen Terminal und Pass verschlüsselt, damit ein Außenstehender nicht die Möglichkeit hat, die kontaktlose Kommunikation zwischen Pass und Terminal abzuhören. Nichtelektronischer Reisepass nach 2005 Wer den biometrischen Reisepass zunächst nicht erhalten möchte, kann noch vor November 2005 einen neuen Reisepass beantragen. Dieser ist dann nicht mit einem RFID-Chip ausgestattet und 5 oder 10 Jahre gültig, also maximal bis zum Jahr 2015. USA und normaler Reisepass ohne Chip Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren Passes ohne biometrische Daten vor dem 26. Oktober 2006 liegt , fällt er unter eine vorgesehene Übergangsregelung, die visafreie Einreise und Transit in den USA weiterhin zulässt. Da für Deutschland derzeit der 1. November 2005 als Umstellungstermin vorgesehen ist, ist davon auszugehen, dass alle deutschen Pässe, die jetzt im Umlauf sind oder noch vor November 2005 ausgestellt werden, während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA berechtigen. BM vom 17.06.2005: Visa-Freiheit für USA ein Jahr verlängert Washington - Die USA gewähren den Bürgern von 27 Staaten, darunter auch Deutschland, ein Jahr mehr Zeit für die Pflicht zu Pässen mit biometrischen Merkmalen bei der Einreise. Die Ablauffrist der Visa-Freiheit für Touristen ohne den modernen Pass ende nun am 26. Oktober 2006, sagte der US-Heimatschutzminister Michael Chertoff in Washington. Der US- Kongreß hatte beschlossen, die Visa-Freiheit am 26. Oktober dieses Jahres grundsätzlich auslaufen zu lassen. Danach sollten nur noch Inhaber von Pässen mit elektronisch gespeicherten Körpermerkmalen ohne Visum in die USA einreisen können. Mehrere EU- Staaten hatten in den vergangenen Wochen erklärt, sie könnten auf Grund technischer und organisatorischer Schwierigkeiten die Frist nicht einhalten. In Deutschland werden Reisepässe mit biometrischen Merkmalen vom 1. November an ausgegeben. dpa
Hinweise für Reisen in die USA US-VISIT ist eine ununterbrochene Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die bereits in Übersee bei den Visaausgabestellen des Auswärtigen Amtes beginnt, und bis zur Ankunft und zur Abreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika andauert. Unter Anwendung von Biometrie, wie zum Beispiel digitalen tintenlosen Fingerabdrücken und digitalen Photos,wird nun die Identität von Besuchern, die für die Reise in die Vereinigten Staaten visumspflichtig sind, in jeder Phase verglichen, um sicherzustellen, dass die unsere Grenzen überschreitende Person die gleiche Person ist, die das Visum erhielt. Es hilft uns auch festzustellen wenn Besucher ihre Aufenthaltserlaubnis überschreiten. Schließlich hilft die Biometrie auch bei der Sicherstellung der Identität der Besucher, falls ihre Reisedokumente verloren gehen oder gestohlen werden. Ab Oktober 2005 müssen sich Besucher die unter dem Visa Waiver Programm reisen an Einreiseflug- und Seehäfen in das US-VISIT System eintragen. Der Vorgang ist für alle Reisenden schnell und einfach. US-VISIT hat zum Ziel: -Die Sicherheit unserer Bürger und Besucher zu verstärken -Legitimes Reisen und legitimen Handel zu erleichtern -Die Integrität des Einwanderungssystems sicherzustellen -Die persönliche Privatsphäre unserer Besucher zu schützen Bei dem US-VISIT Vorgang handelt es sich um das Erfassen von Reiseinformation und “biometrischen Kennzeichen” (wie zum Beispiel digitale Fingerabdrücke, unter Benutzung eines einfachen tintenlosen Gerätes) von Besuchern, die dem Konsulatsbeamten des Auswärtigen Amtes, und dem US-Zoll- und Grenzschutzbeamten bei Entscheidungen über die Einlaßgewährung behilflich sind. Die Identität der in die Vereinigten Staaten reisenden Besucher wird bei ihrer Ankunft und bei ihrer Abreise verglichen. Diese Ein- und Ausreiseverfahren widmen sich unserer dringenden Notwendigkeit für verschärfte Sicherheit, und unserem ständigen Engagement zur Erleichterung des Reisens für die Millionen legitimer Besucher, die wir jedes Jahr zur Ausführung von Geschäften, zu Bildungszwecken, zu Familienbesuchen, oder zum Bereisen des Landes willkommen heißen. Das Erfassen der “Biometrie” von Besuchern mittels eines tintenlosen digitalen Einlesegerätes ermöglicht es uns, diesen Vergleichsvorgang schneller und mit mehr Gewissheit, als die Suche in einer Datei lediglich nach dem Namen, durchzuführen. Bei der Beantragung eines Visums Besucher, die zur Reise in die Vereinigten Staaten visumspflichtig sind, müssen sich einer persönlichen Befragung bei einer Visaausgabestelle unterziehen. Dieser Vorgang beinhaltet das Eintragen in das US-VISIT System - dabei werden zwei Zeigefinger mittels eines tintenlosen Gerätes eingelesen und ein digitales Foto gemacht. Diese Information hilft dem Konsulatsbeamten bei der Entscheidung über die Ausgabe eines Visums. Der Ankunftsvorgang bleibt im Allgemeinen unverändert und wird internationalen Besuchern bekannt sein. An einem Flug- oder Seehafen werden die Reisedokumente, wie zum Beispiel ein Reisepass und ein Visum überprüft, und ein US-Zoll- und Grenzschutzbeamter wird dem Besucher gezielte Fragen über seinen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten stellen. Als Teil der verschärften Verfahrensweise werden die beiden Zeigefinger der Besucher mittels eines tintenlosen Gerätes eingelesen, und ein digitales Foto gemacht. Diese
Information wird dazu benutzt, dem US-Zoll- und Grenzschutzbeamten bei der Entscheidung über den Einlass des Besuchers behilflich zu sein. Diese verschärfte Verfahrensweise verlängert die gesamte Abfertigungszeit des Besuchers nur um Sekunden. Besucher, die bei der Visaausgabestelle in das US-VISIT System eingetragen wurden, werden den Vorgang des Einlesens ihrer beiden Zeigefinger und des Anfertigens des Fotos wiederholen, um zu versichern, dass es sich bei der einreisenden Person um die gleiche Person handelt, für die das Visum ausgestellt wurde. Bei der Abreise Die deutlichste Änderung für internationale Besucher werden neue Verfahrensweise bei der Ausreise sein. Als Teil von US-VISIT werden Besucher gelegentlich ihre Abreise nachweisen müssen. Das US-VISIT System ist dazu vorgesehen, diesen Kontrollvorgang zu erleichtern, und im Rahmen dessen werden automatisierte Selbstbedienungsprüfgeräte und sonstige Alternativen in den internationalen Abreisebereichen von Flug- und Seehäfen erprobt. Durch das Einlesen von Reisedokumenten und das Erfassen von Fingerabdrücken auf dem gleichen tintenlosen Gerät, vergleicht das System die Identität der Besucher,weist die Abreise nach, und bestätigt die Einhaltung der US-Einwanderungsregeln. Die Einhaltung dieser neuen Sicherheitsverfahrensweise ist wichtig, da die Ausreiseinformation auch zu den Reisedaten der Besucher hinzugefügt wird, um deren Status für zukünftige Besuche der Vereinigten Staaten zu dokumentieren. Bezüglich der Privatsphäre US-VISIT wird die erfassten Personaldaten auf eine verantwortungsvolle, und Anliegen über die Privatsphäre berücksichtigende Art und Weise schützen. Von Besuchern erlangte Daten werden sicher verwahrt, und sind nur im Notwendigkeitsfall für befugte Beamte verfügbar. US-VISIT entspricht sämtlichen einschlägigen US-Datenschutzgesetzen. Ein US-VISIT Datenschutzbeamter steht zur Beantwortung von Fragen oder zur Klärung von Anliegen zur Verfügung, und kann über die Webseite www.dhs.gov/us-visit, durch eine E-Mail an: usvisitprivacy@dhs.gov, oder brieflich unter der Adresse: Privacy Officer,Department of Homeland Security, US-VISIT, 425 Eye Street,NW,Washington DC 20536, erreicht werden. US-VISITverstärkt die Sicherheit der Vereinigten Staaten und erleichtert gleichzeitig das legitime Reisen und den Handel. Die Vereinigten Staaten sind immer noch eine Nation in der Vielfalt gepriesen wird,und Menschen aus der ganzen Welt willkommen sind. Heutzutage sind wir - wie die meisten anderen Länder - bestrebt,unsere Grenzen zu sichern,und gleichzeitig die Freiheit des Gedankenaustausches zu bewahren,den Handel florieren zu lassen,und Leben auf der ganzen Welt zu verbessern. US-VISIT hilft bei der Sicherung unserer Grenzen, erleichtert den Ein- und Ausreisevorgang, und gewährleistet die Integrität unseres Einwanderungssystems,wobei es gleichzeitig das Umfeld und die Privatsphäre unserer Besucher respektiert. www.dhs.gov/us-visit WELCOMETO THE U.S. Reiseformalitäten: • Für Reisen in die USA ist kein Visum erforderlich. Sollten Sie jedoch über ein Visum verfügen, so müssen Sie bei der Einreise das Formular I-94 verwenden (Farbe: weiß). Ihr Reisepass muss ab Einreisetag noch 6 Monate gültig sein. • Wenn Sie kein USA-Visum haben, benötigen Sie das Formular I-94W (Farbe: grün). Ihr Reisepass muss ab Einreisetag noch mindestens 3 Monate gültig sein.
• Die Einreisekarten erhalten Sie entweder beim Einchecken oder im Flugzeug. • Der untere Teil der Einreisekarte wird bei der Einreise abgetrennt und in den Reisepass geheftet. Dieser Teil ist in Verbindung mit Ihrem Reisepass die Aufenthaltsgenehmigung in den USA. Bitte sorgfältig aufbewahren. In Hotels möglichst im Safe deponieren. • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der im Pass eingeheftete Teil bei der Ausreise aus den USA (Einchecken beim Rückflug) wieder abgegeben wird, weil Sie sonst als nicht ausgereist gelten, was bei einem erneuten Besuch in den USA zu Problemen führen könnte, • Im Flugzeug erhalten Sie eine Zollerklärung. Bitte sorgfältig ausfüllen. • Es ist verboten, Lebensmittel in die USA einzuführen. • Aus den USA dürfen Sie Waren im Gegenwert von 175 € ausführen bzw. nach Deutschland einführen. Weitere Informationen beim Zollamt auf dem Flughafen Tegel: 41 01 31 25. • Für Reisen in die USA ist der rote maschinenlesbare Reisepass der EU erforderlich. Grüne Übergangspässe oder Kinderpässe sind nicht gültige Reisedokumente. Formalitäten bei den Hin- und Rückflügen: • Treffpunkt ist immer der Flugabfertigungsschalter der jeweiligen Fluggesellschaft. In der Regel treffen sich die Gruppen 1 ½ Stunden vorher. Der genaue Zeitpunkt steht im Programm oder Ablaufplan. • Beim Einchecken ist darauf zu achten, dass das Gepäck mit der Zielortangabe versehen wird. Auf dem Sticker bzw. Gepäckabschnitt muss der Zielort angegeben sein. Beispiel: Sie fliegen nach New York über Frankfurt. Auf dem Sticker muss stehen: Zielflughafen JFK via FRA. Auf den Stickern stehen die Abkürzungen für die Flughäfen. • Bei der Rückreise bitte darauf achten, dass Berlin-Tegel – TXL – als Zielflughafen angegeben wird. • Die Pass- und Zollkontrolle erfolgt auf dem ersten amerikanischen Flughafen. Beispiel: Sie fliegen nach New Orleans über Atlanta. Die Zoll- und Passkontrolle erfolgt also in Atlanta. Sie erhalten dort Ihren Koffer, gehen mit ihm durch die Pass- und Zollkontrolle und geben ihn unmittelbar hinter der Kontrolle wieder ab. Bitte auf die entsprechende Ausschilderung achten. • Bei der Einreise in die USA werden Sie im Regelfall vom Einwanderungsbeamten gefragt, wie lange Sie in den USA bleiben wollen, obwohl sich diese Angaben auf dem Formular befinden. Mögliche Fragen sind u.a. nach Verwandten in den USA, Grund Ihres Aufenthaltes u.ä. Die Einwanderungsbeamten haben das Recht, Sie ohne Angabe von Gründen wieder zurückzuschicken, was uns bisher in keinem einzigen Fall passiert ist. Es empfiehlt sich, die Einreiseprozedur geduldig über sich ergehen zu lassen. Bloß keinen Streit anfangen! Gepäck:
• Sie dürfen zwei Gepäckstücke á 32 kg mitnehmen, normale Koffergröße. Sie sollten, da Sie das Gepäck auch allein tragen müssen, versuchen, mit einem Koffer auszukommen. Weitere Informationen zum Gepäck bei Lufthansa: 0180 3803803. • Das Gepäck muss verschließbar sein. • Das Gepäck sollte so stabil sein, dass nicht Regen durchdringt oder die Koffer aufgeschlitzt werden können. • Handgepäck: 1 Stück! Tasche, Fotoausrüstung o.ä. max. 8 kg. • Sie sollten sich über die Gegenstände im Koffer eine Liste anfertigen, die Sie bitte nicht in den Koffer legen, sondern getrennt bei sich führen. Im Falle des Verlustes des Koffern benötigen Sie diese Angaben für die Versicherung der Fluggesellschaft. • Sie sollten auch wissen, wie Ihr Koffer aussieht: Farbe, Größe, Format etc., weil Sie im Falle eines Verlustes den Koffer genau beschreiben müssen. • Der Koffer sollte außen und innen ausreichend beschriftet sein. Bei der Hinreise vermerken Sie bitte die erste Hotelanschrift und den Zeitraum des Aufenthaltes neben Ihrer Heimatanschrift. Bei der Rückreise bitte nur die Heimatanschrift angeben. • Wenn der Koffer nicht ankommt, bitte sofort mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. • Für Beschädigungen und/oder Verluste haftet die Fluggesellschaft. • In Ihrem Gepäck dürfen sich keine technischen Geräte befinden, die mit einer Batterie betrieben werden. Legen Sie bitte die Batterien extra. Es kann sonst geschehen, dass Ihr Koffer ausgesondert und Ihnen verspätet zugestellt wird. • Sie sollten bitte darauf achten, dass Sie in der Lage sind, Ihr Gepäck selbst zu tragen. Unsere Projektleiter werden Ihnen dabei nicht helfen. Geld / Währung: • Alle $-Banknoten haben die gleiche Größe und Farbe, sie unterscheiden sich nur durch die Wertangabe. • Münzen: One Cent (etwa wie unsere 2-Cent-Münze), Nickel (5 Cent) Durchmesser 2 cm, Dime (10 Cent) Durchmesser 1,7 cm, Quarter (25 Cent) Durchmesser 2,4 cm, ½ Dollar mit dem Kennedy-Motiv – Durchmesser 3 cm, 1 Dollar (sehr selten) Durchmesser 2,5 cm. Zahlungsmittel: • Bargeld: Bitte möglichst kleine Scheine bei Ihrer Band bestellen. 50 und 100 $-Noten werden ungern angenommen. Wir empfehlen 5 – 10 – 20 $-Noten, für Trinkgelder etc. auch 1 $-Noten.
• Reiseschecks: Möglichst kleine Stückelung: 10 – 20 $-Schecks. Beim Einwechseln eines 50 $-Schecks beim Kauf von Waren im Werte von 2-3 $, kann unter Umständen der Tausch verweigert werden. • Kreditkarten: Master Card und Visa (sehr häufig), American Express (eher selten), Diners Club (kaum). • Mit Kreditkarten kann man in den USA fast überall bezahlen. In vielen Geschäften gibt es jedoch ein Minimum von 10 oder 20 $ pro Kartenkauf. Auch ist vorher abzuklären, wie hoch die Kartengebühren für Auslandskäufe sind. Immer darauf achten, dass nicht mehrere Belege von Ihrer Karte hergestellt werden. • Sie können auch Bargeld mit den Kreditkarten an Automaten oder in den Banken erhalten. Für den Automaten benötigen Sie die Geheimzahl, bei der Bank Ihren Reisepass. Die Gebühren sind jedoch sehr hoch. Sie sollten sich vorher darüber bei Ihrem Geld- oder Karteninstitut genau informieren. Trinkgelder / Steuern: • Im Gegensatz zu den Preisen in unseren Geschäften oder Restaurants, wird in den USA fast immer der Nettobetrag – ohne Steuern und Trinkgeld – angegeben. Diese werden beim Kauf / Verzehr hinzugerechnet. Die örtlichen Steuern sind sehr unterschiedlich, zwischen 5 und 12 %. • In Restaurants kommen im Schnitt noch 15 bis 20% Trinkgeld dazu. Das Trinkgeld ist nicht im Preis enthalten, es besteht keine Verpflichtung, Trinkgeld zu bezahlen, es kann jedoch zu bösen Auseinandersetzungen führen, wenn man kein Trinkgeld gibt. In vielen Restaurants wird zu dem Nettobetrag nicht nur die Steuer (Tax) hinzugerechnet, sondern auch gleich das Trinkgeld (Tip / Service). In diesem Falle muss kein gesondertes Trinkgeld zusätzlich gegeben werden. Man muss sich jedoch die Rechnungen immer genau anschauen. • Bei Gruppenreisen ist es oft so, dass in den Restaurants keine Einzelzahlungen akzeptiert werden, d.h., auf den Tisch wird die Gesamtrechnung gelegt und jede/r Teilnehmer/in muss seinen Beitrag leisten. In diesem Falle ist die einfachste Rechenmethode, ¼ des Nettobetrages hinzuzurechnen. Stromversorgung: • Sie benötigen einen Adapter für Ihren normalen Eurostecker. Wichtig ist, dass sich Ihre technischen Geräte von 220/230 auf 110 Volt umstellen lassen müssen; sonst nützt auch der Adapter nichts. Nach-Hause-Telefonieren: • Das Telefonieren von einem Münzgerät empfiehlt sich nicht. Sie müssten mindestens 24 Quarter bereithalten, die nacheinander einzuwerfen sind.
• Sie können aber von jedem Telefon aus mit einer Kredit- oder Telefonkarte telefonieren. Telefonkarten gibt es überall zu kaufen. Die Handhabung ist sehr einfach und auf den Karten hinreichend erklärt. • Telefonieren vom Hotel aus empfehlen wir nicht, weil es viel zu teuer ist. Zu den üblichen Gebühren werden noch Hotel eigene Gebühren erhoben. Oft verlangt das Hotel, dass man vorher einen Kreditkartenausdruck hinterlegt. Auch davon raten wir ab, weil viele Hotels gleich horrende Summen auf Ihrem Kreditkartenkonto vorsorglich sperren lassen. • Es gibt genügend Telefonzellen. • Bei Jugendgruppenreisen mit Aufenthalten in Gastfamilien ist zu beachten, dass nur nach Rücksprache mit der Gastfamilie telefoniert werden darf. Die Rechnungen in den USA weisen genau den Empfänger, Datum und Zeitdauer eines Gespräches aus, so dass jedes geführte Telefonat nach zu verfolgen ist. Es ist deshalb sinnvoll, auch von den Gastfamilien aus nur mit vorher gekauften Telefonkarten zu telefonieren. • Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass die Nutzung des Internets in den Gastfamilien nur nach Absprache erfolgen darf. Ein falscher Klick und schon entstehen horrende Gebühren. Vorsicht !!! • Beim „Nach-Hause-Telefonieren“ bitte stets den Zeitunterschied beachten!!!
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