Ab 1. November 2005 neuer biometrischer Reisepass für 59 Euro

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  Ab 1. November 2005 neuer biometrischer Reisepass für
                        59 Euro
      Berlin - Bundesinnenminister Otto Schily hat Anfang Juni den neuen Reisepass mit
   biometrischen Merkmalen vorgestellt. Der sogenannte ePass wird eine Gültigkeit von 10
Jahren haben und bietet einen Höchststand an Fälschungssicherheit. Damit führt Deutschland
  als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass ein. Der neue Reisepass wird ab dem 1.
November 2005 59 Euro kosten und auf einem Chip (einem RFID-Chip) das Gesichtsbild des
Passinhabers speichern. Wahrscheinlich ab 2007 wird der Reisepass auch Fingerabdrücke und
    einen Scan der Iris erhalten. Schily sagte, der Preis von 59 Euro sei durch den höheren
      technischem Aufwand begründet und beeinhalte schon die Verwaltungsgebühr. Für
          Jugendliche solle der Pass nur fünf Jahre gültig sein und 37,50 Euro kosten.

International betrachtet liege Deutschland laut Schily mit dem Preis von 59 Euro für den
neuen Reisepass "im unteren Bereich". Biometrische Pässe kosteten in den USA
voraussichtlich etwa 75 Euro und in den Großbritannien 103 Euro. Jetzt schon neu vergebene
Reisepässe würden auch nach dem Einführungstermin des neuen E-Passes ihre Gültigkeit
behalten.

Die Herausgabe biometrischer Reisepässe sei "ein Baustein im Kampf gegen organisierte
Kriminalität und den internationalen Terrorismus."
Zum Hintergrund:

Grundlagen: Die Europäische Union hat am 28.02.2005 beschlossen, elektronische
Reisepässe einzuführen. Diese Reisepässe beinhalten wie bisher die personenbezogenen
Daten sowie ein Lichtbild des Passbesitzers; künftig werden diese Informationen zusätzlich
auch auf einem Chip gespeichert. In einer späteren Phase sollen außerdem zwei
Fingerabdrücke des Passbesitzers abgespeichert werden. Deutschland folgt bei seinem Pass-
Projekt den technischen Empfehlungen der EU und denen der unabhängigen und bei den
Vereinten Nationen angesiedelten ICAO (International Civil Aviation Organization =
Internationale Zivile Luftfahrtbehörde), um einen international anerkannten und
interoperablen Reisepass anzubieten.

Chip: Für den ePass werden Mikroprozessoren der Halbleiterhersteller Philips und Infineon
mit 72 kB bzw. 64 kB Speicher verwendet. Bei diesen Chips handelt es sich um hochsichere
Mikroprozessoren mit kryptographischen Koprozessoren, die für die Passanwendung
ausschließlich über eine kontaktlose Schnittstelle angesprochen werden können. Sowohl die
Chiphardware als auch die auf dem Chip eingesetzte Software wird durch das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationsgesellschaft (BSI) dem international anerkannten Verfahren
"Common Criteria" zertifiziert und damit für den Einsatz im Reisepass qualifiziert.

Sicherheit: Der Chip und die für das Auslesen notwendige Antenne werden in die Vorderseite
des Reisepasses integriert. Die auf dem Chip gespeicherten digitalen Daten sind durch
verschiedene Sicherheitsmechanismen geschützt. Sie sind mit einer elektronischen Signatur
versehen, die die Integrität und Authentizität der Daten sicherstellt. Damit die Daten über die
kontaktlose Schnittstelle nicht unbemerkt ausgelesen werden können, wird der Mechanismus
der so genannten Basic Access Control eingesetzt, der für den EU-Biometrie-Pass
verpflichtend ist.

Das bedeutet, dass der Chip auf einem Terminal-Gerät erst dann ausgelesen werden kann,
wenn vorher die optischen Daten von der Datenseite des aufgeschlagenen Passes gelesen
wurden. Das Terminal sendet darüber dem Chip ein kryptografisches Protokoll und
übermittelt so, dass es die optischen Daten auf der Datenseite im Pass kennt. Zudem wird die
Kommunikation zwischen Terminal und Pass verschlüsselt, damit ein Außenstehender nicht
die Möglichkeit hat, die kontaktlose Kommunikation zwischen Pass und Terminal abzuhören.
Nichtelektronischer Reisepass nach 2005

Wer den biometrischen Reisepass zunächst nicht erhalten möchte, kann noch vor November
2005 einen neuen Reisepass beantragen. Dieser ist dann nicht mit einem RFID-Chip
ausgestattet und 5 oder 10 Jahre gültig, also maximal bis zum Jahr 2015.
USA und normaler Reisepass ohne Chip

Solange das Ausstellungsdatum eines maschinenlesbaren Passes ohne biometrische Daten vor
dem 26. Oktober 2006 liegt , fällt er unter eine vorgesehene Übergangsregelung, die visafreie
Einreise und Transit in den USA weiterhin zulässt. Da für Deutschland derzeit der 1.
November 2005 als Umstellungstermin vorgesehen ist, ist davon auszugehen, dass alle
deutschen Pässe, die jetzt im Umlauf sind oder noch vor November 2005 ausgestellt werden,
während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer zur Einreise in die USA berechtigen.

                                    BM vom 17.06.2005:

               Visa-Freiheit für USA ein Jahr verlängert
  Washington - Die USA gewähren den Bürgern von 27 Staaten, darunter auch Deutschland,
  ein Jahr mehr Zeit für die Pflicht zu Pässen mit biometrischen Merkmalen bei der Einreise.
   Die Ablauffrist der Visa-Freiheit für Touristen ohne den modernen Pass ende nun am 26.
Oktober 2006, sagte der US-Heimatschutzminister Michael Chertoff in Washington. Der US-
   Kongreß hatte beschlossen, die Visa-Freiheit am 26. Oktober dieses Jahres grundsätzlich
       auslaufen zu lassen. Danach sollten nur noch Inhaber von Pässen mit elektronisch
   gespeicherten Körpermerkmalen ohne Visum in die USA einreisen können. Mehrere EU-
  Staaten hatten in den vergangenen Wochen erklärt, sie könnten auf Grund technischer und
organisatorischer Schwierigkeiten die Frist nicht einhalten. In Deutschland werden Reisepässe
             mit biometrischen Merkmalen vom 1. November an ausgegeben. dpa
Hinweise für Reisen in die
               USA
US-VISIT ist eine ununterbrochene Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die bereits in Übersee
bei den Visaausgabestellen des Auswärtigen Amtes beginnt, und bis zur Ankunft und zur
Abreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika andauert. Unter Anwendung von
Biometrie, wie zum Beispiel digitalen tintenlosen Fingerabdrücken und digitalen Photos,wird
nun die Identität von Besuchern, die für die Reise in die Vereinigten Staaten visumspflichtig
sind, in jeder Phase verglichen, um sicherzustellen, dass die unsere Grenzen überschreitende
Person die gleiche Person ist, die das Visum erhielt. Es hilft uns auch festzustellen wenn
Besucher ihre Aufenthaltserlaubnis überschreiten. Schließlich hilft die Biometrie auch bei der
Sicherstellung der Identität der Besucher, falls ihre Reisedokumente verloren gehen oder
gestohlen werden.
Ab Oktober 2005 müssen sich Besucher die unter dem Visa Waiver Programm reisen an
Einreiseflug- und Seehäfen in das US-VISIT System eintragen.
Der Vorgang ist für alle Reisenden schnell und einfach.
US-VISIT hat zum Ziel:
-Die Sicherheit unserer Bürger und Besucher zu verstärken
-Legitimes Reisen und legitimen Handel zu erleichtern
-Die Integrität des Einwanderungssystems sicherzustellen
-Die persönliche Privatsphäre unserer Besucher zu schützen
Bei dem US-VISIT Vorgang handelt es sich um das Erfassen von Reiseinformation und
“biometrischen Kennzeichen” (wie zum Beispiel digitale Fingerabdrücke, unter Benutzung
eines einfachen tintenlosen Gerätes) von Besuchern, die dem Konsulatsbeamten des
Auswärtigen Amtes, und dem US-Zoll- und Grenzschutzbeamten bei Entscheidungen über die
Einlaßgewährung behilflich sind.
Die Identität der in die Vereinigten Staaten reisenden Besucher wird bei ihrer Ankunft und bei
ihrer Abreise verglichen. Diese Ein- und Ausreiseverfahren widmen sich unserer dringenden
Notwendigkeit für verschärfte Sicherheit, und unserem ständigen Engagement zur
Erleichterung des Reisens für die Millionen legitimer Besucher, die wir jedes Jahr zur
Ausführung von Geschäften, zu Bildungszwecken, zu Familienbesuchen, oder zum Bereisen
des Landes willkommen heißen. Das Erfassen der “Biometrie” von Besuchern mittels eines
tintenlosen digitalen Einlesegerätes ermöglicht es uns, diesen Vergleichsvorgang schneller
und mit mehr Gewissheit, als die Suche in einer Datei lediglich nach dem Namen,
durchzuführen.
Bei der Beantragung eines Visums Besucher, die zur Reise in die Vereinigten Staaten
visumspflichtig sind, müssen sich einer persönlichen Befragung bei einer Visaausgabestelle
unterziehen. Dieser Vorgang beinhaltet das Eintragen in das US-VISIT System - dabei
werden zwei Zeigefinger mittels eines tintenlosen Gerätes eingelesen und ein digitales Foto
gemacht. Diese Information hilft dem Konsulatsbeamten bei der Entscheidung über die
Ausgabe eines Visums.
Der Ankunftsvorgang bleibt im Allgemeinen unverändert und wird internationalen Besuchern
bekannt sein. An einem Flug- oder Seehafen werden die Reisedokumente, wie zum Beispiel
ein Reisepass und ein Visum überprüft, und ein US-Zoll- und Grenzschutzbeamter wird dem
Besucher gezielte Fragen über seinen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten stellen.
Als Teil der verschärften Verfahrensweise werden die beiden Zeigefinger der Besucher
mittels eines tintenlosen Gerätes eingelesen, und ein digitales Foto gemacht. Diese
Information wird dazu benutzt, dem US-Zoll- und Grenzschutzbeamten bei der Entscheidung
über den Einlass des Besuchers behilflich zu sein. Diese verschärfte Verfahrensweise
verlängert die gesamte Abfertigungszeit des Besuchers nur um Sekunden. Besucher, die bei
der Visaausgabestelle in das US-VISIT System eingetragen wurden, werden den Vorgang des
Einlesens ihrer beiden Zeigefinger und des Anfertigens des Fotos wiederholen, um zu
versichern, dass es sich bei der einreisenden Person um die gleiche Person handelt, für die das
Visum ausgestellt wurde.

Bei der Abreise
Die deutlichste Änderung für internationale Besucher werden neue Verfahrensweise bei der
Ausreise sein.
Als Teil von US-VISIT werden Besucher gelegentlich ihre Abreise nachweisen müssen. Das
US-VISIT System ist dazu vorgesehen, diesen Kontrollvorgang zu erleichtern, und im
Rahmen dessen werden automatisierte Selbstbedienungsprüfgeräte und sonstige Alternativen
in den internationalen Abreisebereichen von Flug- und Seehäfen erprobt. Durch das Einlesen
von Reisedokumenten und das Erfassen von Fingerabdrücken auf dem gleichen tintenlosen
Gerät, vergleicht das System die Identität der Besucher,weist die Abreise nach, und bestätigt
die Einhaltung der US-Einwanderungsregeln. Die Einhaltung dieser neuen
Sicherheitsverfahrensweise ist wichtig, da die Ausreiseinformation auch zu den Reisedaten
der Besucher hinzugefügt wird, um deren Status für zukünftige Besuche der Vereinigten
Staaten zu dokumentieren.
Bezüglich der Privatsphäre US-VISIT wird die erfassten Personaldaten auf eine
verantwortungsvolle, und Anliegen über die Privatsphäre berücksichtigende Art und Weise
schützen. Von Besuchern erlangte Daten werden sicher verwahrt, und sind nur im
Notwendigkeitsfall für befugte Beamte verfügbar. US-VISIT entspricht sämtlichen
einschlägigen US-Datenschutzgesetzen. Ein US-VISIT Datenschutzbeamter steht zur
Beantwortung von Fragen oder zur Klärung von Anliegen zur Verfügung, und kann über die
Webseite www.dhs.gov/us-visit, durch eine E-Mail an: usvisitprivacy@dhs.gov, oder
brieflich unter der Adresse: Privacy Officer,Department of Homeland Security, US-VISIT,
425 Eye Street,NW,Washington DC 20536, erreicht werden. US-VISITverstärkt die
Sicherheit der Vereinigten Staaten und erleichtert gleichzeitig das
legitime Reisen und den Handel. Die Vereinigten Staaten sind immer noch eine Nation in der
Vielfalt gepriesen wird,und Menschen aus der ganzen Welt willkommen sind. Heutzutage
sind wir - wie die meisten anderen Länder - bestrebt,unsere Grenzen zu sichern,und
gleichzeitig die Freiheit des Gedankenaustausches zu bewahren,den Handel florieren zu
lassen,und Leben auf der ganzen Welt zu verbessern.
US-VISIT hilft bei der Sicherung unserer Grenzen, erleichtert den Ein- und Ausreisevorgang,
und gewährleistet die Integrität unseres Einwanderungssystems,wobei es gleichzeitig das
Umfeld und die Privatsphäre unserer Besucher respektiert.
www.dhs.gov/us-visit
WELCOMETO THE U.S.

                                     Reiseformalitäten:

• Für Reisen in die USA ist kein Visum erforderlich. Sollten Sie jedoch über ein Visum
verfügen, so müssen Sie bei der Einreise das Formular I-94 verwenden (Farbe: weiß). Ihr
Reisepass muss ab Einreisetag noch 6 Monate gültig sein.

• Wenn Sie kein USA-Visum haben, benötigen Sie das Formular I-94W (Farbe: grün). Ihr
Reisepass muss ab Einreisetag noch mindestens 3 Monate gültig sein.
• Die Einreisekarten erhalten Sie entweder beim Einchecken oder im Flugzeug.

• Der untere Teil der Einreisekarte wird bei der Einreise abgetrennt und in den Reisepass
geheftet. Dieser Teil ist in Verbindung mit Ihrem Reisepass die Aufenthaltsgenehmigung in
den USA. Bitte sorgfältig aufbewahren. In Hotels möglichst im Safe deponieren.

• Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der im Pass eingeheftete Teil bei der Ausreise aus
den USA (Einchecken beim Rückflug) wieder abgegeben wird, weil Sie sonst als nicht
ausgereist gelten, was bei einem erneuten Besuch in den USA zu Problemen führen könnte,

• Im Flugzeug erhalten Sie eine Zollerklärung. Bitte sorgfältig ausfüllen.

• Es ist verboten, Lebensmittel in die USA einzuführen.

• Aus den USA dürfen Sie Waren im Gegenwert von 175 € ausführen bzw. nach Deutschland
einführen. Weitere Informationen beim Zollamt auf dem Flughafen Tegel: 41 01 31 25.

• Für Reisen in die USA ist der rote maschinenlesbare Reisepass der EU erforderlich. Grüne
Übergangspässe oder Kinderpässe sind nicht gültige Reisedokumente.

                        Formalitäten bei den Hin- und Rückflügen:

• Treffpunkt ist immer der Flugabfertigungsschalter der jeweiligen Fluggesellschaft. In der
Regel treffen sich die Gruppen 1 ½ Stunden vorher. Der genaue Zeitpunkt steht im Programm
oder Ablaufplan.

• Beim Einchecken ist darauf zu achten, dass das Gepäck mit der Zielortangabe versehen
wird. Auf dem Sticker bzw. Gepäckabschnitt muss der Zielort angegeben sein. Beispiel: Sie
fliegen nach New York über Frankfurt. Auf dem Sticker muss stehen: Zielflughafen JFK via
FRA. Auf den Stickern stehen die Abkürzungen für die Flughäfen.

• Bei der Rückreise bitte darauf achten, dass Berlin-Tegel – TXL – als Zielflughafen
angegeben wird.

• Die Pass- und Zollkontrolle erfolgt auf dem ersten amerikanischen Flughafen. Beispiel: Sie
fliegen nach New Orleans über Atlanta. Die Zoll- und Passkontrolle erfolgt also in Atlanta.
Sie erhalten dort Ihren Koffer, gehen mit ihm durch die Pass- und Zollkontrolle und geben ihn
unmittelbar hinter der Kontrolle wieder ab. Bitte auf die entsprechende Ausschilderung
achten.

• Bei der Einreise in die USA werden Sie im Regelfall vom Einwanderungsbeamten gefragt,
wie lange Sie in den USA bleiben wollen, obwohl sich diese Angaben auf dem Formular
befinden. Mögliche Fragen sind u.a. nach Verwandten in den USA, Grund Ihres Aufenthaltes
u.ä. Die Einwanderungsbeamten haben das Recht, Sie ohne Angabe von Gründen wieder
zurückzuschicken, was uns bisher in keinem einzigen Fall passiert ist. Es empfiehlt sich, die
Einreiseprozedur geduldig über sich ergehen zu lassen. Bloß keinen Streit anfangen!

                                           Gepäck:
• Sie dürfen zwei Gepäckstücke á 32 kg mitnehmen, normale Koffergröße. Sie sollten, da Sie
das Gepäck auch allein tragen müssen, versuchen, mit einem Koffer auszukommen. Weitere
Informationen zum Gepäck bei Lufthansa: 0180 3803803.

• Das Gepäck muss verschließbar sein.

• Das Gepäck sollte so stabil sein, dass nicht Regen durchdringt oder die Koffer aufgeschlitzt
werden können.

• Handgepäck: 1 Stück! Tasche, Fotoausrüstung o.ä. max. 8 kg.

• Sie sollten sich über die Gegenstände im Koffer eine Liste anfertigen, die Sie bitte nicht in
den Koffer legen, sondern getrennt bei sich führen. Im Falle des Verlustes des Koffern
benötigen Sie diese Angaben für die Versicherung der Fluggesellschaft.

• Sie sollten auch wissen, wie Ihr Koffer aussieht: Farbe, Größe, Format etc., weil Sie im
Falle eines Verlustes den Koffer genau beschreiben müssen.

• Der Koffer sollte außen und innen ausreichend beschriftet sein. Bei der Hinreise vermerken
Sie bitte die erste Hotelanschrift und den Zeitraum des Aufenthaltes neben Ihrer
Heimatanschrift. Bei der Rückreise bitte nur die Heimatanschrift angeben.

• Wenn der Koffer nicht ankommt, bitte sofort mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen.

• Für Beschädigungen und/oder Verluste haftet die Fluggesellschaft.

• In Ihrem Gepäck dürfen sich keine technischen Geräte befinden, die mit einer Batterie
betrieben werden. Legen Sie bitte die Batterien extra. Es kann sonst geschehen, dass Ihr
Koffer ausgesondert und Ihnen verspätet zugestellt wird.

• Sie sollten bitte darauf achten, dass Sie in der Lage sind, Ihr Gepäck selbst zu tragen. Unsere
Projektleiter werden Ihnen dabei nicht helfen.

                                       Geld / Währung:

• Alle $-Banknoten haben die gleiche Größe und Farbe, sie unterscheiden sich nur durch die
Wertangabe.

• Münzen: One Cent (etwa wie unsere 2-Cent-Münze), Nickel (5 Cent) Durchmesser 2 cm,
Dime (10 Cent) Durchmesser 1,7 cm, Quarter (25 Cent) Durchmesser 2,4 cm, ½ Dollar mit
dem Kennedy-Motiv – Durchmesser 3 cm, 1 Dollar (sehr selten) Durchmesser 2,5 cm.

                                       Zahlungsmittel:

• Bargeld: Bitte möglichst kleine Scheine bei Ihrer Band bestellen. 50 und 100 $-Noten
werden ungern angenommen. Wir empfehlen 5 – 10 – 20 $-Noten, für Trinkgelder etc. auch 1
$-Noten.
• Reiseschecks: Möglichst kleine Stückelung: 10 – 20 $-Schecks. Beim Einwechseln eines 50
$-Schecks beim Kauf von Waren im Werte von 2-3 $, kann unter Umständen der Tausch
verweigert werden.

• Kreditkarten: Master Card und Visa (sehr häufig), American Express (eher selten), Diners
Club (kaum).

• Mit Kreditkarten kann man in den USA fast überall bezahlen. In vielen Geschäften gibt es
jedoch ein Minimum von 10 oder 20 $ pro Kartenkauf. Auch ist vorher abzuklären, wie hoch
die Kartengebühren für Auslandskäufe sind. Immer darauf achten, dass nicht mehrere Belege
von Ihrer Karte hergestellt werden.

• Sie können auch Bargeld mit den Kreditkarten an Automaten oder in den Banken erhalten.
Für den Automaten benötigen Sie die Geheimzahl, bei der Bank Ihren Reisepass. Die
Gebühren sind jedoch sehr hoch. Sie sollten sich vorher darüber bei Ihrem Geld- oder
Karteninstitut genau informieren.

                                  Trinkgelder / Steuern:

• Im Gegensatz zu den Preisen in unseren Geschäften oder Restaurants, wird in den USA fast
immer der Nettobetrag – ohne Steuern und Trinkgeld – angegeben. Diese werden beim Kauf /
Verzehr hinzugerechnet. Die örtlichen Steuern sind sehr unterschiedlich, zwischen 5 und 12
%.

• In Restaurants kommen im Schnitt noch 15 bis 20% Trinkgeld dazu. Das Trinkgeld ist nicht
im Preis enthalten, es besteht keine Verpflichtung, Trinkgeld zu bezahlen, es kann jedoch zu
bösen Auseinandersetzungen führen, wenn man kein Trinkgeld gibt. In vielen Restaurants
wird zu dem Nettobetrag nicht nur die Steuer (Tax) hinzugerechnet, sondern auch gleich das
Trinkgeld (Tip / Service). In diesem Falle muss kein gesondertes Trinkgeld zusätzlich
gegeben werden. Man muss sich jedoch die Rechnungen immer genau anschauen.

• Bei Gruppenreisen ist es oft so, dass in den Restaurants keine Einzelzahlungen akzeptiert
werden, d.h., auf den Tisch wird die Gesamtrechnung gelegt und jede/r Teilnehmer/in muss
seinen Beitrag leisten. In diesem Falle ist die einfachste Rechenmethode, ¼ des Nettobetrages
hinzuzurechnen.

                                     Stromversorgung:

• Sie benötigen einen Adapter für Ihren normalen Eurostecker. Wichtig ist, dass sich Ihre
technischen Geräte von 220/230 auf 110 Volt umstellen lassen müssen; sonst nützt auch der
Adapter nichts.

                                Nach-Hause-Telefonieren:

• Das Telefonieren von einem Münzgerät empfiehlt sich nicht. Sie müssten mindestens 24
Quarter bereithalten, die nacheinander einzuwerfen sind.
• Sie können aber von jedem Telefon aus mit einer Kredit- oder Telefonkarte telefonieren.
Telefonkarten gibt es überall zu kaufen. Die Handhabung ist sehr einfach und auf den Karten
hinreichend erklärt.

• Telefonieren vom Hotel aus empfehlen wir nicht, weil es viel zu teuer ist. Zu den üblichen
Gebühren werden noch Hotel eigene Gebühren erhoben. Oft verlangt das Hotel, dass man
vorher einen Kreditkartenausdruck hinterlegt. Auch davon raten wir ab, weil viele Hotels
gleich horrende Summen auf Ihrem Kreditkartenkonto vorsorglich sperren lassen.

• Es gibt genügend Telefonzellen.

• Bei Jugendgruppenreisen mit Aufenthalten in Gastfamilien ist zu beachten, dass nur nach
Rücksprache mit der Gastfamilie telefoniert werden darf. Die Rechnungen in den USA weisen
genau den Empfänger, Datum und Zeitdauer eines Gespräches aus, so dass jedes geführte
Telefonat nach zu verfolgen ist. Es ist deshalb sinnvoll, auch von den Gastfamilien aus nur
mit vorher gekauften Telefonkarten zu telefonieren.

• Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass die Nutzung des Internets in den
Gastfamilien nur nach Absprache erfolgen darf. Ein falscher Klick und schon entstehen
horrende Gebühren. Vorsicht !!!

• Beim „Nach-Hause-Telefonieren“ bitte stets den Zeitunterschied beachten!!!
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