Nutzerordnung für die Core Facility Live Cell Imaging Mannheim, LIMA am CBTM
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Nutzerordnung für die Core Facility Live Cell Imaging Mannheim, LIMA am CBTM Version 2.0 März 2013 Verantwortliche: Dr. Wolfgang Greffrath, C4 411, Tel. (0621-383-)9933; Wolfgang.Greffrath@medma.uni-heidelberg.de Wissenschaftliche Betreuung und Leitung der Core Facility LIMA Dr. Julia Bucher, C4 403.1, Tel: (0621-383-)9937; Julia.Bucher@medma.uni-heidelberg.de Technische Betreuung Geräte, Laserschutzbeauftragte Handan Mörz, C2 206, Tel. (0621-383-)9938; Handan.Moerz@medma.uni-heidelberg.de Technische Betreuung Präparate und Gewebe Sigrid Hugues, Dipl. BW (FH), C4 404, Tel. (0621-383-)9928; Sigrid.Hugues@medma.uni-heidelberg.de Administrative Betreuung 1. PRÄAMBEL: Die Core Facility Live Cell Imaging Mannheim, LIMA bietet die konfokale und Multi- Photonen Laserscanning-Mikroskopie und zugehörige Leistungen am Zentrum für Biomedizin und Medizintechnik Mannheim (CBTM) der Medizinischen Fakultät Mannheim an. Die LIMA wurde jeweils hälftig aus Mitteln des Struktur- und Innovationfonds für die Forschung, Baden-Württemberg (SI-BW) an den Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede begründet sowie durch zwei Anträge für Forschungsgroßgeräte nach Art. 91 b GG bei der DFG (Hauptantragsteller Treede/Greffrath; Nebenantragsteller Professoren Augustin, Boutros, Klüter, Schubert, Schultz und Sleeman). Die Core Facility LIMA befindet sich im Gartengeschoss des Gebäudes Tridomus Haus C, Ludolf-Krehl-Str. 13-17, 68167 Mannheim, in den Räumen C1 103 und 104. Zur Ausstattung bei ihrer Begründung gehört ein inverses Laserscanning-Mikroskop (LSM) Leica SP5 Mid Multi Photonensystem (UV-Vis-IR), ein aufrechtes Leica LSM SP5 DS sowie ein Zellkulturarbeitsplatz und weiteres Zubehör; eine detaillierte Liste der Geräte und Ausstattung findet sich im Anhang 1. Die LIMA strebt die ständige Verbesserung, Anpassung und Erweiterung der vorhandenen Laserscanning-Mikroskope an den aktuellen Stand der Technik an. 2. Leitung Die Core Facility LIMA wird von Dr. Wolfgang Greffrath und Dr. Julia Bucher vom Lehrstuhl für Neurophysiologie am CBTM der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg geleitet. Ansprechpartner für Nutzer aus dem industriellen Umfeld ist Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede. Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 1 von 7 Version 2.0/März 2013
Die Leitung der LIMA wird von einem Beirat beraten, der die Interessen der Nutzer vertritt und dem die folgenden Mitglieder angehören: 1. Die Antragssteller des Forschungsgroßgeräteantrages (siehe Präambel) solange sie Mitglied der Universität Heidelberg sind 2. Der geschäftsführende Direktor des CBTM 3. Die Medizinische Fakultät Mannheim in Person des/der Fakultäts- geschäftsführers/in Die Leitung der LIMA beruft den Beirat in regelmäßigen Abständen zu einem Treffen um über Vorkommnisse und/oder Änderungen der administrativen Struktur zu berichten. Bei Ausscheiden eines Beiratsmitgliedes beschließen die restlichen Beiratsmitglieder welche Person gegebenenfalls in den Beirat nachberufen wird. 3. ALLGEMEINES 3.1 Leistungen Die Core Facility LIMA bietet folgende Leistungen: a) Training in der Bedienung der Mikroskope b) Beratung zu Experimenten in der konfokalen Lasermikroskopie, der Multi- Photonenmikroskopie und der Lebendzellmikroskopie c) Meßzeitverwaltung und Abrechnung d) Entwicklung und Etablierung mikroskopischer Methoden in Zusammenarbeit mit den Nutzern e) Instandhaltung der Mikroskope und der Rechner f) Planung, Organisation und Durchführung von Experimenten an den Mikroskopen gegen Entgelt 3.2 Nutzungsentgelt Die LIMA erhebt für die genannten Leistungen von den Nutzern ein Nutzungsentgelt um laufende Kosten der Geräte zu decken (z.B. Verbrauchsmaterialien, wie Linsenputztücher, Immersionsmedien; Geräteerweiterungen, wie neue Filter; Auswertungs-Software und dessen Updates etc.). Umfang und Höhe werden personen- und projektbezogen sowie nach der Art der genutzten Leistungen berechnet. Die Gebühren für die Nutzung und weiterer Services werden einvernehmlich mit der Fakultätsgeschäftsleitung von der Leitung der Core Facility LIMA festgelegt und bedarfsgerecht angepasst. Im Anhang 2. findet sich die aktuelle Aufschlüsselung und Liste der Nutzungsentgelte. 3.3 Jahresbericht Die Leitung der LIMA informiert den Beirat in einem Jahresbericht über die wichtigsten Ereignisse, Aktivitäten und Entwicklungen der Core Facility. Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 2 von 7 Version 2.0/März 2013
4. NUTZUNG 4.1 Berechtigte Nutzer Als Nutzer können auf formlosen Antrag von der LIMA zugelassen werden: 1. Die Mitarbeiter aus den Arbeitsgruppen der Mitantragssteller des Forschungsgroßgeräteantrages 2. Mitglieder der Medizinischen Fakultät Mannheim, der Universität Heidelberg und anderer wissenschaftlichen Einrichtungen 3. Gegebenenfalls externe Nutzer aus dem industriellen Umfeld Zulassungsvoraussetzung ist das Absolvieren eines Trainings durch die Mitarbeiter der LIMA. Die Zulassung erfolgt personenbezogen nach absolviertem Training durch die Leitung der LIMA; berechtigte Nutzer werden für die Anmeldung an die Geräte per medma-Kennung freigeschaltet sowie für Eintragung im Buchungskalender labtiMA. Das Arbeiten an den Geräten der LIMA setzt die Anmeldung eines berechtigten Nutzers über die freigeschaltete medma-Kennung voraus; nur zugelassene Nutzer haben Zugang zu den Räumen und Geräten. Das Freischalten der Geräte für nicht eingewiesene oder andere nicht-berechtigte Personen ist ausdrücklich untersagt und kann zum sofortigen Verlust der eigenen Nutzungszulassung führen. Die Nutzungsberechtigung gilt für ein Jahr und kann auf formlosen schriftlichen Antrag verlängert werden. 4.2 Betriebs- und Nutzungszeiten Die LIMA steht berechtigten Nutzern mit Zugehörigkeit zum CBTM grundsätzlich 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Der Zugang für alle übrigen Nutzer ist auf eine Kernzeit wochentags von 07:00 bis 19:00 Uhr begrenzt; Ausnahmen hiervon können durch auf Antrag gewährt werden. Support durch die Verantwortlichen der LIMA wird werktägig zu den üblichen Arbeitszeiten geleistet. Meßzeiten werden von der Leitung mit folgender Priorität vergeben: 1. Mitglieder der Arbeitsgruppen der Antragssteller 2. Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät Mannheim 3. Mitarbeiter der Universität Heidelberg 4. Sonstige Gruppen 4.3 Buchung und Abrechnung Die Buchung der Geräte der Core Facility erfolgt elektronisch über labtiMA http://www.umm.uni-heidelberg.de/local/medma/labtima/ Zusätzlich zur elektronischen Buchung müssen von jedem Nutzer die Meßzeiten und weitere Angaben (Lampenbrenndauer, genutzte Laser, Gentechnisch veränderte Organismen, etc.) in ein gerätespezifisches Laborbuch eingetragen werden. Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 3 von 7 Version 2.0/März 2013
Die maximale Buchungsdauer beträgt tagsüber zwischen 7.00 und 19.00 Uhr 4 Stunden, außerhalb dieser Zeit sind auch längere Buchungszeiträume möglich, z.B. für Zeitserien. Buchungen länger als vier Wochen im Voraus bedürfen der Absprache mit der Leitung, wenn erforderlich, können einzelne weitere Ausnahmen vereinbart werden. Jeder Nutzer soll nicht mehr als 3 Buchungen pro Woche vornehmen. Unmittelbare aufeinanderfolgende Serienbuchungen mehrerer Nutzer aus einer Arbeitsgruppe sind zu vermeiden. Doppelbuchungen beider Instrumente der LIMA sind prinzipiell nicht erlaubt. In begründeten Einzelfällen können Abweichungen von diesem Procedere vereinbart werden. Die elektronische Buchung ist Grundvoraussetzung zur Nutzung der Geräte und dient als Grundlage zur Berechnung der Nutzungsentgelte. Zusätzlich werden von den Verantwortlichen die elektronischen Buchungen mit den Eintragungen in den Laborbüchern an den Geräten abgeglichen. Kostenlose Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn jederzeit möglich. Anschließend wird die Gebühr für die gebuchte Dauer der Nutzung erhoben, so nicht für Ersatz gesorgt werden kann. Wenn ein anderer Nutzer ihre Buchung übernehmen möchte kann ein Verantwortlicher die Umbuchung durchführen. Es kann nach Absprache bzw. Verfügbarkeit zusätzlich ein spezifisches Objektiv für ein Mikroskop bei labtiMA, bzw. eine versuchsspezifische Ausrüstung gebucht werden. Der Austausch der Objektive erfolgt ausschließlich durch einen Verantwortlichen der LIMA. Umfangreiche Umbauten an den Geräten müssen separat als Umbauzeit angemeldet und bezahlt werden und dürfen ausschließlich mit einem Verantwortlichen durchgeführt werden. 4.4 Rechte und Pflichten der Nutzer Die Nutzer müssen die Regeln der LIMA kennen, einhalten und Anweisungen der Verantwortlichen befolgen. Dies bestätigen sie anlässlich der Einweisung per Unterschrift (siehe Deckblatt). Rechte der Nutzer: Zugang zu Meßzeiten an den Geräten der LIMA Training in der Bedienung der Mikroskope Wissenschaftliche Beratung zu Experimenten Entwicklung und Etablierung mikroskopischer Methoden in Zusammenarbeit mit der Leitung Jährlich eine Laserschutzunterweisung Ein Jahresbericht (siehe Punkt 3.3) Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 4 von 7 Version 2.0/März 2013
Pflichten der Nutzer: Jeder Nutzer verpflichtet sich die im Anhang 3 aufgeführten praktischen Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb zu befolgen, die Bestandteil dieser Nutzerordnung sind. Jeder Nutzer ist während der gebuchten Zeit verantwortlich für den sachgemäßen Gebrauch der Geräte und kann für verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Bereits zu Beginn bestehende Schäden oder Funktionseinschränkungen sind unmittelbar zu melden, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Buchung verpflichtet zur Zahlung des Nutzungsentgelts. Eine Ausnahme besteht für Buchungen die mehr als 24 Stunden vor der Nutzung korrigiert werden oder für den Fall, dass eine Störung am Mikroskop das Arbeiten verhindert, und diese Störung nicht durch dem Nutzer selbst verursacht wurde. Die korrekte Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch auf Meßzeit. Im Falle tatsächlicher oder drohender Funktionseinschränkungen an den Geräten, unvorhergesehener bzw. dringender Reparatur- oder Wartungsarbeiten etc., kann der Betrieb auch kurzfristig eingeschränkt oder beendet werden – die Entscheidung hierüber obliegt allein den Verantwortlichen. Der Nutzer ist verpflichtet, eine Eintragung in das jeweils ausliegende Laborbuch vorzunehmen und diese zu unterschreiben. Insbesondere sind hier alle Störungen an den Geräten zu dokumentieren. Störungen sind außerdem schnellstmöglich zu melden (per E-Mail und/oder telefonisch). Der Nutzer verpflichtet sich den Arbeitsort ordentlich und sauber zu hinterlassen. Die korrekte Beachtung der entsprechenden Vorgaben der allgemeinen und speziellen Laborordnung, der Arbeitssicherheit, der Biostoffverordnung, des Gentechnikgesetzes, und anderer arbeits- und sicherheitsrelevanter Vorschriften und Verordnungen obliegt dem Nutzer, deren Einhaltung wird vorausgesetzt (siehe Anhang 4). Das eigenständige Wechseln von Mikroskopkomponenten und/oder das Installieren von Software ist dem Nutzer nicht gestattet. Das Entfernen von Geräten, Objektiven und anderen Mikroskopteilen aus der Core Facility für den Gebrauch außerhalb der LIMA ist nicht zulässig. Jeder Nutzer ist verpflichtet, die LIMA bei Publikationen sowie in Bachelor-, Master- bzw. Doktorarbeiten durch die Zitierung in den Danksagungen zu würdigen, sobald Bilder, Daten und Analysen, die in der LIMA generiert wurden, gezeigt werden. Bis auf Weiteres soll auch das jeweilige Förderkennzeichen der DFG aufgeführt werden. Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 5 von 7 Version 2.0/März 2013
Für das aufrechte Mikroskop: „We acknowledge the support of the Core Facility Live Cell Imaging Mannheim at the CBTM (DFG INST 91027/10-1 FUGG)” Für das inverse Multi-Photonen Mikroskop: „We acknowledge the support of the Core Facility Live Cell Imaging Mannheim at the CBTM (DFG INST 91027/9-1 FUGG)” Ein PDF der Publikation ab Status „in press“ soll gesendet werden an: julia.bucher@medma.uni-heidelberg.de. Die Bezahlung des Nutzungsentgelts schließt eine Co-Autorenschaft in einer Veröffentlichung nicht aus. Wenn einer der Verantwortlichen der LIMA einen substantiellen intellektuellen und/oder experimentellen Beitrag zur Publikation beigetragen hat, soll er wie jeder andere Co-Autor behandelt werden. Es liegt im Interesse der LIMA, dass alle Nutzer an den Geräten Bilder und Daten mit höchsten Qualitätsansprüchen generieren und publizieren. Die Nutzer sind verpflichtet den diesbezüglichen Anweisungen und Verbesserungsvorschlägen der Leitung Folge zu leisten. Die Leitung der LIMA ist berechtigt die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis im Sinne einer Qualitätskontrolle zu verlangen und ggf. diesbezüglich verbindliche Vorgaben an die Nutzer zu geben. Hierbei sei insbesondere auf folgende Publikation hingewiesen: Cromey DW „Avoiding Twisted Pixels: Ethical Guidelines for the Appropriate Use and Manipulation of Scientific Digital Images“ des Journals „Science and Engineering Ethics“ 2010 Dec;16(4):639-67; Springer Verlag. 5. DATENSPEICHERUNG Daten dürfen vorübergehend lokal auf dem Rechner des Mikroskops gespeichert werden. Daten können vom Nutzer auf Laufwerk (C:\USER) in einem näher bezeichneten Ordner, der eine genaue Zuordnung erlaubt, gespeichert werden. Der Nutzer ist verpflichtet seine Daten schnellstmöglich von der Festplatte des Rechners auf ein eigenes Medium zu transferieren und anschließend von der Festplatte zu löschen. Im Falle akuter Engpässe auf den lokalen Speicher werden Daten, die älter als eine Woche sind, ohne Nachfrage gelöscht. Es wird bis auf Weiteres kein regelmäßiger Backup der Daten auf den Rechnern der Mikroskope durchgeführt. Die Verantwortlichen der LIMA übernehmen keinerlei Verantwortung für die Daten der Nutzer. 6. ABRECHNUNG, VERWENDUNG DER NUTZUNGSENTGELTE Die Core Facility LIMA verfügt über eine eigene Kostenstelle (946008.2), auf die die erhobenen Nutzungsgebühren gebucht werden. Die Verrechnung gemäß der aktuellen Liste Nutzungsentgelte (siehe Anhang 2) erfolgt quartalsweise. Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 6 von 7 Version 2.0/März 2013
Laufende Kosten für Verbrauchsmaterialien und Erweiterungen der Geräte mit einem Betrag unter 1000 € können von den Verantwortlichen der LIMA über diese Kostenstelle getätigt werden. Bei Beschaffungen mit einem Betrag über 1000 € müssen die Kosten von der(n) Arbeitsgruppe(n) in gleichen Anteilen getragen werden, die diese Erweiterung benötigen. Hierbei wird die Core Facility LIMA in jedem Falle als ein Bedarfsnutzer hinzugefügt. D.h. der Berechnungsschlüssel je Interessent ergibt sich wie folgt: X * 1/(n+1); X= Betrag, n= Anzahl Nutzer+1 LIMA Nach der Anschaffung geht der Gegenstand in den Besitz der LIMA über und verbleibt in deren Bestand. Alle Erweiterungen an den Geräten dürfen ausschließlich von Verantwortlichen beauftragt bzw. angebracht werden. Reparaturen und Wartungen werden, sofern möglich, von den Verantwortlichen der LIMA durchgeführt. Umfangreiche Reparaturen bedürfen eines Technikers der Herstellerfirma, dessen Beauftragung ausschließlich durch einen Verantwortlichen der LIMA erfolgt. Es besteht ein Servicevertrag für die Geräte mit der Herstellerfirma. Die Leitung der Core Facility LIMA im März 2013 ______________ _________________ Datum Lehrstuhl NeuroPhys ______________ _________________ Datum Core Facility LIMA ______________ _________________ Datum GD des CBTM ______________ _________________ Datum Med. Fakultät Mannheim Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 7 von 7 Version 2.0/März 2013
Anhang 1: Technische Ausstattung Inverses Leica SP5 Mid Multi-Photonensystem (UV-Vis-IR) - Forschungsmikroskop DMI 6000CS Bino ausgestattet mit Kontrastverfahren Hellfeld, Polarisation und Interferenzkontrast - Externe Fluoreszenzlampe EL6000 - Filtersystem für Epifluoreszenz: A (BP 340-380 nm, LP 425 nm); I3 (BP 450-490 nm, LP 515 nm); N2.1 (BP 515-560 nm, 590 nm); TX2 (BP 560/40 nm, LP 645/75 nm) - Verfügbare Laserlinien: Ar-Laser (458 nm /5 mW; 476 nm /5 mW; 488 nm/ 20 mW; 496 nm/ 5mW; 514 nm / 20 mW), DPSS (561 nm/ 20 mW), HeNe (594 nm /2,5 mW, 633 nm /10 mW) - Infrarot Ti:Saphire Laser MaiTai Deep Sea (variabel 690-1040 nm/ 2,5 W) - 8 Kanal AOTF - AOBS (0,6-2 nm Selektivität) - Scanningtisch, Super-Z Galvo Stage - Variabler Scanner: Bildscan: bis zu 25 Bilder/s; Linienscan: bis zu 2800 Linien/s - Resonanzscanner: Bildscan: bis zu 250 Bilder/s; Linienscan: bis zu 16000 Linien/s - 1 TLD-Detektor zur Erfassung von Durchlichtbildern - 4 Interne Detektorkanäle zur Erfassung von Fluoreszenzbildern - 2 Externe Detektorkanäle für MP - Objektive: 5x/0.15 NA Luft; 10x/0.30 NA Luft; 20x/0.7 NA Luft; 25x/0.95 NA Wasser; 40x/1,3 NA Öl; 40x/1,1 NA Wasser - Temperierte Ludin Inkubationskammer mit Gasmischer (Gaskonzentration wählbar 1-15% CO2) - Begasbarer Mini-Inkubatoraufsatz für Z-Galvo Tisch Aufrechtes Leica LSM SP5 DS - Forschungsmikroskop DM 6000 B - Externe Fluoreszenzlampe EL6000 - Filterystem für Epifluoreszenz: I3 (BP 450-490 nm, LP 515 nm); N2.1 (BP 515-560 nm, 590 nm) - Verfügbare Laserlinien: Diodenlaser (405 nm /50 mW), Ar-Laser (458 nm /5 mW; 476 nm /5 mW; 488 nm/ 20 mW; 514 nm /20 mW), HeNe (543 nm/1mW, 633 nm /10 mW) - 6 Kanal AOTF - Anregungsstrahlenteiler: TD 488/543/633 nm, DD 458/514 nm, DD 488/543; RSP 500; Graufilter: RT 30/70 - Konventioneller Scanner: bis zu 50 Bilder/s; Linienscan: bis zu 2800 Linien/s, - 1 TLD-Detektor zur Erfassung von Durchlichtbildern - 2 Interne Detektorkanäle zur Erfassung von Fluoreszenzbildern - Objektive: 5x/0.15 NA Luft; 10x/0.30 NA Luft; 20x/0.7 NA Mult. Imm.; 40x/1,3 NA Öl; 63x/1,4 NA Öl. Ein Zellkulturarbeitsplatz „HERAsafe“ der Firma Thermo Scientific Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 1 von 1 Anhang 1: Technische Ausstattung Version 2.0/März 2013
Anhang 2: Liste Nutzungsentgelte (Stand 11/2012) Die Nutzungsentgelte werden in drei Tarifgruppen unterteilt. Die Eingruppierung hängt von der Zugehörigkeit des Nutzers ab. Tarifgruppe 1: Für die Arbeitsgruppen der Antragssteller am CBTM und deren Mitarbeiter, Doktoranden und Diplomanden: 7.50 €/h Tarifgruppe 2: Für Mitglieder der Medizinischen Fakultät Mannheim, der Universität Heidelberg und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen: 20 €/h Tarifgruppe 3: Für Nutzer aus dem industriellen Umfeld: 100 €/h Nachttarif: Für Langzeitexperimente mit einer Buchungsdauer von mehr als 6 Stunden kann während der Zeit von 19.00 h - 7.00 h eine Reduktion des Nutzungsentgelts auf 50% beantragt werden. Für das Training der Nutzer an den Geräten wird zusätzlich erhoben: Training mit einem Nutzer: 50 € für die gesamte Dauer des Trainings Training mit n≥2 Nutzern: 30 €/Nutzer für die gesamte Dauer des Trainings Die Trainingsgebühr wird ab Januar 2013 erhoben. Nutzerordnung Core Facility LIMA Seite 1 von 1 Anhang 2: Liste Nutzungsentgelte Version 2.0/März 2013
Anhang 3: Praktische Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte Vor Beginn Ihrer Arbeit: Überprüfen Sie sorgfältig das Mikroskop und den Arbeitsplatz bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen. Sollte der Arbeitsplatz in einem inakzeptablen Zustand sein (z.B. Verschmutzungen), das Gerät augenscheinlich nicht fehlerfrei laufen (z.B. Dezentrierung etc.) oder schadhaft sein, sind Sie verpflichtet dies umgehend und persönlich einem Verantwortlichen zu melden, mindestens per E-Mail. Melden Sie uns fehlende Verbrauchsmaterialien, z.B. Kimwipes oder Immersionsöl. Achten Sie auch auf die Raumtemperatur. Sollten Sie einen fühlbaren Anstieg der Raumtemperatur auf über 26°C bemerken melden Sie es bitte umgehend. Während Ihrer Arbeit: Sollten Sie der erste Nutzer des Tages sein, schalten Sie die Fluoreszenz-Lampe ein, sofern Sie sie benötigen. Sie sollte mindestens 0.5 h laufen bevor sie ausgeschaltet wird. Solange wie möglich soll der mechanische Shutter am Lampengehäuse der eingeschalteten Fluoreszenzlampe manuell verschlossen werden, um den Lichtleiter zu schonen. Aktivieren Sie nur die Laser in der Betriebssoftware, die Sie innerhalb Ihrer Nutzungszeit auch wirklich benötigt werden und beachten Sie die jeweiligen Maximalwerte für die Laserleistung. Unnötige Aktivierung des Lasers führt zu regelhaftem Verschleiß des Lasers selbst dann, wenn die entsprechende Laserleistung auf „Null“ gewählt wird. Für alle Laser gilt: Nach Zündung soll der Laser für 2 h laufen. Wenn die nachfolgende Buchung erst 2 h später ist schalten Sie den Laser aus. Unter dieser Zeit lassen Sie den Laser weiterlaufen. Die maximale Leistung für den Ar+-Laser im Dauerbetrieb wird auf 20% eingestellt. Andere Einstellungen für den Dauerbetrieb (z.B. für FRAP Experimente) bedürfen einer Absprache. Säubern Sie vorsichtig das Objektiv und ihr Deckglas mit einem Kimwipe oder Whatman-Linsenpapier ggf. mit Isopropanol getränkt. Benutzen Sie das korrekte Immersionsmedium (Öl, Glycerin, Wasser, Luft) für Ihre Probe und wählen das entsprechende Objektiv dafür aus. Stellen Sie außerdem sicher, dass der Korrekturring am Objektiv richtig eingestellt ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind fragen Sie! Bitte benutzen Sie nur einen kleinen Tropfen Immersionsmedium und entfernen Sie überschüssiges Medium sofort. Machen Sie sich bereits zu Beginn Ihrer Probenanfertigung Gedanken über das Immersionsmedium. Berücksichtigen Sie hierbei auch die Verfügbarkeit der entsprechenden Objektive. Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 1 von 2 Anhang 3: Praktische Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte Version 2.0/März 2013
Nach Beendigung Ihrer Arbeit: Säubern Sie die Objektive vorsichtig und gründlich mit einem Kimwipe. Sollten Sie Glycerin oder Wasser verwendet haben wird mit Wasser gesäubert. Öl muss mit Isopropanol entfernt werden. Säubern Sie den Arbeitsplatz, lassen Sie bitte keinen Müll herumliegen, nehmen Sie ihre persönlichen Gegenstände mit, vergessen Sie nicht Ihre Proben unter dem Mikroskop. Tragen sie sich in das Laborbuch neben dem Mikroskop ein, vermerken sie Besonderheiten und unterschreiben Sie. Sollten Sie der letzte Nutzer des Tages sein fahren Sie alle Systeme herunter und schalten die Fluoreszenz-Lampe aus. Wenn die Fluoreszenzlampe ausgeschaltet wurde muss mindestens 1 h zugewartet werden bevor sie wieder angeschaltet werden darf. Die Kühlung der Laser muss mindestens 15 min nachlaufen bevor sie ausgeschaltet werden darf. Wenn Sie als der letzte Nutzer des Tages eingetragen waren denken Sie unbedingt daran das System herunterzufahren und alle Geräte gemäß den Vorgaben auszuschalten. Das gilt im Besonderen für den Fall, dass Sie ihre Buchung kurzfristig stornieren. Denn: der vorherige Nutzer kann nicht wissen, dass Sie ihre Buchung gelöscht haben und wird die Systeme laufen lassen. Für das Multi-Photonen Mikroskop gilt: der Schlüssel ist vom Mikroskop abzuziehen und im zahlengesicherten Schlüsselkasten neben der Tür aufzubewahren. Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 2 von 2 Anhang 3: Praktische Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte Version 2.0/März 2013
Anhang 4: Hinweise zum Arbeiten im S1 Bereich und dem Laserschutz Die Räume der Core Facility LIMA zählen zur Sicherheitsstufe 1 und sind daher nur für Präparate der Sicherheitsstufe S1 zugelassen. Hier gelten die Betriebsanweisungen für gentechnisches Arbeiten gem. § 12 Abs. 2 Gen TSV. Ein unbeaufsichtigtes Arbeiten mit Gefahrenstoffen ist in den Räumlichkeiten der LIMA ist untersagt. Die Belehrung über das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) ist in der Verantwortung des Nutzerlabors. Das Arbeiten mit GVOs ist im Laborbuch zu dokumentieren, indem die Bezeichnung des GVO dort eingetragen wird. Das Arbeiten mit infektiösem Material (auch Spenderblut) ist mit den Verantwortlichen vorab zu besprechen. Die Verwendung radioaktiver Proben ist generell nicht zulässig. Die Mikroskope verfügen über Laser der Klasse IIIb (aufrechtes Mikroskop), bzw. IIIb und IV (inverses Multi-Photonen Mikroskop). Dies macht die Teilnahme an einer Laserschutzunterweisung nach Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ BGV B2 verpflichtend. Die Nutzer werden deshalb vom Laserschutzbeauftragten der Core Facility LIMA 1x jährlich zur gesetzlich vorgeschriebenen „Allgemeinen Laserschutzunterweisung“ gebeten. Jeder Nutzer arbeitet alleinverantwortlich mit den Lasern der Mikroskope und ist für eine sachgerechte und verantwortliche Bedienung derer innerhalb des gebuchten Zeitraumes zuständig. Die Verantwortlichen der LIMA übernehmen keinerlei Verantwortung für den unsachgemäßen Betrieb der Laser und daraus eventuell entstehende gesundheitliche Folgeschäden. Abänderungen und/oder Ablenkungen des Strahlenganges und damit des Laserstrahls sind prinzipiell nicht erlaubt. Es ist strengstens untersagt die Laser- Abschirmungen oder Lasereinkopplung zu demontieren oder gar die Laserröhre zu öffnen. Achten Sie während des Betriebs am Multi-Photonen Mikroskop darauf, dass außen im Flur die Laser-Warnleuchte angeschaltet ist. Schließen immer Sie den Shutter des IR-Lasers, wenn Sie ihr Experiment unterbrechen. Nutzerordnung der Core Facility LIMA Seite 1 von 1 Anhang 4: Hinweise zum Arbeiten im S1 Bereich und dem Laserschutz Version 2.0/März 2013
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