ABFALLINFO 2020 TERMINE UND INFORMATIONEN rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Lichtenfels
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
– A N A L L E H A U S H A LT E • B I T T E A U F B E WA H R E N – ABFALLINFO 2020 TERMINE UND INFORMATIONEN rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Lichtenfels Gemeinsam ommen besser ank itte finden In der Heftm onen zu Sie Informati uslinien den neuen B im Landkreis www.landkreis-lichtenfels.de
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Abfallvermeidung, Klima- und Umweltschutz sind derzeit das Thema Nummer 1 auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Das geht uns alle an. Der Landkreis Lichtenfels hat diesbezüglich schon vor langem eine Vorreiterrolle übernommen und wichtige Weichen gestellt: Vor mehr als 20 Jahren wurden die Lichtenfelser Sonnentage etabliert. Wir veranstalten regelmäßig den Aktionstag e³-Energiewende vor Ort und seit mehr als zwei Jahrzehnten haben wir eine Umweltstation in Weis- main, die sich für die Umweltbildung stark macht. Unsere Abfallinfo 2020 informiert Sie wieder über die wichtigsten Neuerungen zu den verschiedenen Themenbereichen. Zum 1. September 2019 wurde unser Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) neu aufgestellt, um so eine bessere An- bindung aller Städte, Märkte und Gemeinden zu erreichen. Weitere Verbesserungen stehen zum 1. Septem- ber 2020 ins Haus. Über alle Einzelheiten gibt der vierseitige Innenteil dieser Broschüre Auskunft. Eine Neuerung sind auch unsere Umwelttipps zu Abfallvermeidung und Abfallentsorgung, Umweltschutz, Na- turschutz und weiteren Themen. Diese Tipps werden über die örtlichen Tageszeitungen, Mitteilungsblätter unserer Städte, Märkte und Gemeinden sowie auf unserer Internetseite veröffentlicht. Von der Umweltstation und der Abfallberatung sind für dieses Jahr eine Vielzahl weiterer Aktivitäten in punkto Klima- und Umweltschutz sowie Abfallvermeidung geplant. Darüber werden wir Sie wie immer zeitnah inform- ieren. Denn: Mit einer fachgerechten Verwertung bzw. Entsorgung Ihrer Wertstoffe oder Abfälle tragen Sie zum Umweltschutz bei. Zusätzlich zu dieser Abfallinfo-Broschüre erfahren Sie auf unseren Internetseiten unter www.landkreis-lichtenfels.de mehr Wissenswertes zu den verschiedenen Themenbereichen. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft unter der Abfallhotline 0 95 71 / 18 383, per E-Mail abfallwirtschaft@landkreis-lichtenfels.de oder persönlich im Landratsamt, Zimmer E01 für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung. Viele interessante und neue Erkenntnisse beim Lesen dieser Broschüre wünscht Ihnen Ihr Christian Meißner Landrat Dienstgebäude: Öffnungszeiten Infothek: Landratsamt Lichtenfels Landratsamt: Mo. – Do.: 7.30 – 17.00 Uhr Mo. – Mi.: 7.45 – 16.00 Uhr Fr.: 7.30 – 13.00 Uhr Kronacher Str. 28 – 30 Do.: 7.45 – 17.00 Uhr 96215 Lichtenfels Fr.: 7.45 – 12.00 Uhr www.landkreis-lichtenfels.de 0 95 71 / 18 - 0 (Vermittlung) 0 95 71 / 18 - 300 lra@landkreis-lichtenfels.de –2–
Abfuhr-Erinnerung per E-Mail Sie können sich durch eine kostenlose, persönliche E-Mail an den Abholtermin erinnern lassen. Der Service ist über die Internetseiten des Landratsamtes (www.landkreis-lichtenfels.de/abfall) zu finden. Und so funktioniert die Anmeldung: • Zuerst die Straße in die Suchmaske eingeben. • Die dazugehörige Ortschaft wird vom System automatisch vorgeschlagen. • Diese auswählen und schon erscheint ein Kalender des aktuellen Monats mit den Abfuhrterminen. • Im Dialogfenster die eigene E-Mail-Adresse eingeben und den Erinnerungszeitraum wählen. • In der Bestätigungsmail kann der Erinnerungsdienst per Mausklick freigeschaltet werden. • Zum gewünschten Zeitpunkt erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, die Abfallbehälter um 6.00 Uhr morgens bereitzustellen. • Wenn Sie den Service nicht mehr nutzen möchten, bitte eine kurze E-Mail an: abfallwirtschaft@landkreis-lichtenfels.de • Nachdem Sie Ihre Ortschaft in die Suchmaske eingegeben haben, können Sie auch Ihren persönlichen Abfuhrkalender im PDF-Format ausdrucken oder speichern. Standplätze per GeoPortal Über das Geoportal des Landkreises Lichtenfels können Sie die Standplätze der Wertstoffhöfe, Glas- und Dosencontainer sowie Problemmüllsammelstellen abrufen: geoportal.landkreis-lichtenfels.de –3–
Wertstoffhöfe ORT STANDORT ÖFFNUNGSZEITEN An der Straße Richtung Prügel, Altenkunstadt ca. 1 km nach Ortsausgang Mai – Oktober: Mittwoch: 16.00 – 18.00 Uhr Freitag: 15.00 – 17.00 Uhr An der Straße Richtung Kirchlein, Samstag: 11.00 – 15.00 Uhr Burgkunstadt ca. 1 km nach Ortsausgang November – April: Mittwoch: 14.00 – 16.00 Uhr Freitag: 14.00 – 16.00 Uhr Neben der neuen Kläranlage, Samstag: 10.00 – 14.00 Uhr Weismain Abfahrt bei Bernreuther Brücke Ganzjährig: Freitag: 13.00 – 17.00 Uhr Bad Staffelstein Pferdsfelder Weg Samstag: 10.00 – 14.00 Uhr Zusätzlich April – Oktober: Mittwoch: 16.00 – 18.00 Uhr Ebensfeld Ortsausgang, am Flurbereinigungsweg Freitag: 13.00 – 17.00 Uhr (kein Grüngut) nach Unterneuses Samstag: 08.00 – 12.00 Uhr Ganzjährig: Montag bis Freitag: 07.00 – 17.00 Uhr Wertstoffzentrum (WSZ) Lichtenfels Fa. Panzer & Kraus April – November: (auch Elektrogroßgeräte) Krappenrother Str. 15 Samstag: 07.00 – 16.00 Uhr Lichtenfels Dezember-März: Samstag: 08.00 – 12.00 Uhr Freitag: 14.00 – 17.00 Uhr Michelau An der Bachfuhre, nach dem Damm Samstag: 09.00 – 14.00 Uhr März – November: Freitag: 14.00 – 17.00 Uhr Samstag: 10.00 – 14.00 Uhr An der Kläranlage, neben Bauhof und Redwitz Zusätzlich März – Oktober: Feuerwehrhaus 1./3. Mittwoch: 17.00 – 19.00 Uhr Dezember-Februar: siehe Gemeindeblatt März – Oktober Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr Am Flurbereinigungsweg nach Samstag: 08.00 – 15.00 Uhr Kompostplatz Ebensfeld Unterneuses, ca. 500 m nach dem Mittwoch: 16.00 – 18.00 Uhr Ortsausgang November – Februar Freitag: 13.00 – 17.00 Uhr Samstag: 08.00 – 13.00 Uhr Alle Standorte finden Sie im Geoportal unter geoportal.landkreis-lichtenfels.de –4–
Wertstoffe Folgende Wertstoffe aus Privathaushalten werden kostenfrei in haushaltsüblichen Mengen angenommen: Alteisen: Datenträger: • z.B. Blechtonne, Dachrinne, Fahrrad, Leitern, • CDs, DVDs, Blu-Ray-Disks (ohne Hüllen u. Papier) Benzinrasenmäher (ohne Öl u. Benzin), Pfanne, Topf, Elektrokleingeräte: Wäscheständer • nur bis maximal 50 cm Kantenlänge • keine Kfz-Teile und landwirtschaftlichen Geräte • Ausnahme: Fernseher und Monitore Altfett: Energiesparlampen und LED-Lampen: • Speiseöl und -fett (z.B. Friteusenfett) • keine Leuchtstoffröhren (nur WSZ LIF) ohne Behälter • kein Mineralöl Flachglas: • ohne Fensterkitt Altholz: • Spiegelglas • z.B. Bretter, Fensterrahmen ohne Glas, Holzpaletten • kein farbiges Glas, keine Kfz-Scheiben Altreifen: Flaschen- und Behälterglas: • nur ganze PKW-Reifen ohne Felgen • ohne Verschlüsse und nach Farben sortiert • nur haushaltsübliche Mengen • andersfarbiges Glas in Grünglascontainer Aluminiumabfälle: Grüngut und Gartenabfälle: • z.B. Alufolie, Aluminiumverpackung, Alugeschirr • nur kompostierbares Material Batterien: • Äste max. 1,50 m (aus Transportgründen) • Elektro-Gerätebatterien (Knopfzellen und Akkus) Kork: • keine Autobatterien (Rückgabe über Handel) • z.B. Flaschenkorken aus Naturkork Bauschutt: PUR-Schaumdosen • Kleinmengen bis 50 Liter; • größere Mengen sind (kostenpflichtig) über die Bau- Speiseabfälle aus dem Küchenbereich schuttdeponie Lettenreuth zu entsorgen • ohne Verpackungen • Waschbecken, Toiletten aus Keramik Tintenpatronen u. Tonerkartuschen von Druckern • keine Gipsabfälle und Gipskartonplatten • ohne Karton und Umverpackung • kein Eternit • keine Ytong- o. Nachtspeicheröfensteine Informationen zur Entsorgung von vielen Abfallarten finden Sie im ABFALL-ABC des Landkreises unter www.landkreis-lichtenfels.de. Gerne steht Ihnen auch die Abfallberatung unter 0 95 71 / 18 - 249 für Fragen zur Verfügung. –5–
Sperrmüll Unter Sperrmüll versteht man sperrige, bewegliche Abfälle aus dem Haushalt, die brennbar sind und nicht in die Mülltonne passen. • Sperrig: Nicht die Menge, sondern die Größe bestimmt die Zugehörigkeit. Wenn etwas in einem Sack oder Karton bereitgestellt werden kann, ist es auch klein genug für die Restmülltonne – also kein Sperrmüll. • Beweglich: Hier sind Gebrauchsgegenstände gemeint, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und im Falle eines Umzugs üblicherweise mitgenommen werden. Fest eingebaute Gegenstände sowie Garteneinrichtungen und Bauabfälle müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. • Brennbar: Die Gegenstände müssen überwiegend aus Holz, Kunststoff, Textilien oder Gemischen aus diesen Materialien sein. Große unbrennbare Teile (z.B. Glas, Metall) müssen entfernt werden, soweit dies mit einfachen Handgriffen möglich ist. Die Abholung erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung unter: 0 95 71 / 18 - 383 Bitte beachten Sie: • Bei Mehrfamilienhäusern muss für alle Bewohner über den Hauseigentümer oder die Hausverwal- tung ein gemeinsamer Antrag gestellt werden. • Die Abholung von brennbarem Sperrmüll erfolgt höchstens zweimal jährlich je Grundstück. • Es werden nur haushaltsübliche Mengen mit- genommen (5 m3 pro Haushalt), keine Haus- haltsauflösungen oder Abfälle aus Abrissen und Umbaumaßnahmen. • Weder Alteisen noch Elektrogeräte gehören zu dieser Abholung! • Die Gegenstände dürfen maximal zwei Meter lang und 50 kg schwer sein. • Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag um 06.00 Uhr bereit stehen. Bei Haushaltsauflösungen besteht die Möglichkeit der direkten Anlieferung an der Müllumladestation, Werk- str. 5, in Lichtenfels-Seubelsdorf. Die Öffnungszeiten und Gebühren können unter Tel. 0 95 71 / 75 72 22 erfragt werden. Auf den Internetseiten unter www.landkreis-lichtenfels.de finden Sie im ABFALL-ABC Hinweise zur Entsorgung vieler Abfallarten. –6–
Gemeinsam besser ankommen Der neue Nahverkehr im Landkreis Stand: Juni 2019 Mehr Informationen unter: www.gemeinsam-ankommen.de –A–
Nahverkehr im Landkreis Lichtenfels Seit dem 01.09.2019 hat sich das Nahverkehrsangebot im Landkreis Lichtenfels entscheidend verbessert. Es werden deutlich mehr Fahrten angeboten – auch am Wochenende und an Feiertagen. Auf vielen Verbindungen gilt nun einheitlich der Tarif des Verkehrs- verbundes Großraum Nürnberg (VGN). Ab dem 01.09.2020 sind weitere Verbesserungen beschlossen. Wichtige Informationen haben wir für Sie zusammengestellt: Wo erhalte ich eine Fahrplanauskunft? Wo kann ich eine Fahrkarte kaufen? Die Fahrplanauskunft des VGN steht online unter www.vgn.de Eine VGN-Fahrkarte können Sie bereits vor dem Fahrtantritt zur Verfügung. Telefonisch erhalten Sie Fahrplanauskünfte beim im Anschluss an die Fahrplanauskunft unter www.vgn.de kau- 24h Service Telefon des VGN, unter der 09 11 / 20 85 - 99. Ger- fen. Selbstverständlich können auch direkt bei den Fahrerinnen ne senden wir Ihnen auch ein gedrucktes Fahrplanheft mit den und Fahrern der Linienbusse und Rufbusse Tickets aus dem Nicht-VGN-Linien zu. Bitte schreiben Sie uns dafür einfach eine VGN-Sortiment erworben werden. E-Mail: info@nahverkehr-lif.de Was ist ein Rufbus? Wie kann ich den Rufbus buchen? Rufbusse sind flexible Nahverkehrsverbindungen, die nur ver- Der Rufbus kann bequem telefonisch gebucht werden. Hier er- kehren, wenn sie spätestens 60 Minuten vor dem jeweiligen reichen Sie unsere Rufbuszentrale, rund um die Uhr, an allen Fahrtbeginn bestellt werden. Die Abfahrtszeiten richten sich Wochentagen, unter der Telefonnummer 0 95 71 / 18 180. nach dem jeweiligen Fahrplan und sind nicht variabel. Sofern Grundsätzlich ist eine Buchung bis spätestens 60 Minuten vor für eine im Fahrplan vorgesehene Rufbusfahrt keine Buchung dem jeweiligen Fahrtbeginn möglich. Sofern eine Rufbusfahrt vor vorliegt, findet die Fahrt nicht statt. Damit werden Leerfahrten 8 Uhr beginnt, ist eine Buchung bis 24 Uhr des Vortages notwen- vermieden, und es wird sowohl ökonomischen als auch ökologi- dig. Die Erstellung von regelmäßigen Fahrtaufträgen als Abo ist schen Gesichtspunkten Rechnung getragen. ebenfalls möglich. Was kostet der Rufbus? Welche Fahrtroute wählt der Rufbus? Für die Nutzung des Rufbusses fallen lediglich Fahrtkosten in Bei einer Rufbusfahrt wird grundsätzlich der kürzeste Weg von Höhe des jeweiligen VGN-Tarifes an. Ein separater Zuschlag wird der Start- zur Zielhaltestelle gewählt. Da es sich um einen öffent- nicht erhoben. lichen Verkehr und keine Taxifahrt handelt, kann es sein, dass unterwegs noch weitere Fahrgäste zusteigen. Wie kann ich den Rufbus mit größeren Gruppen nutzen? Da die Rufbusfahrten überwiegend mit PKWs bzw. Großraum- Gedruckt oder taxis erfolgen, müssen Gruppen ab sechs Personen spätestens am Vortag bis 16 Uhr angemeldet werden. Der Transport wird im Internet dann im Regelfall mit mehreren Fahrten bzw. mehreren Fahrzeu- Weitere Informationen zum Nahverkehr sind unter gen abgewickelt. www.nahverkehr-lif.de abrufbar. Fahrplanauskünfte der Was ist bei der Schülerbeförderung VGN-Linien erhalten Sie zum VGN-Tarif zu beachten? unter www.vgn.de oder telefonisch unter Die von den Schulen ausgegebenen Wertmarken sind nur in Ver- 09 11 / 20 85 - 99. bindung mit einem Verbundpass gültig, dessen Kundennummer Gedruckte Fahrpläne auch auf der Wertmarke enthalten sein muss. Der Antrag für den senden wir Ihnen gerne Schüler-Verbundpass ist in allen VGN-Kundenbüros oder auf der auf Anfrage zu. Website des VGN erhältlich, und muss von den Schülern bzw. de- ren Erziehungsberechtigten gestellt werden. Die Wertmarken gel- ten nicht nur für Fahrten zur Schule und zurück, sondern auch für www.nahverkehr-lif.de Fahrten außerhalb der Schülerbeförderung mit derselben Tarifzone. –B–
Haltestellenverzeichnis Die nachfolgende Übersicht enthält sämtliche Haltestellen im Landkreis Lichtenfels, die an den öffentlichen Personennahverkehr an- gebunden sind. Eine Fahrplanauskunft der VGN-Linien erhalten Sie unter www.vgn.de oder telefonisch unter 09 11 / 20 85 - 99. Gerne senden wir Ihnen auch ein gedrucktes Fahrplanheft aller Linien zu. Schreiben Sie uns hierzu einfach eine E-Mail: info@nahverkehr-lif.de. 968 – 1254 = VGN-Tarif BE 1 – 3 = Bürgerbus Ebensfeld St = City-Bus Linie Bad Staffelstein Götz 1, 2 = Firma Götz-Reisen GmbH BBSt = Bürgerbus Schuster = Firma 8319, 8344, 8329 = BB = Bürgerbus Burgkunstadt Bad Staffelstein Omnibus Schuster Firma Omnibusverkehr Franken GmbH Altenbanz 1253 Hetzel BE 1, 2, 3 Schloß-Banz-Straße 1205, 1253 Altendorf 1214, 1233 BE 1, 2, 3, Schule 1205, 1253 Rathaus Altenkunstadt 1251, 1252 Köttel 1214, 1233 Fachmarktzentrum 1230, 1231, 1234 Eggenbach BE 1, 1252 Krappenroth 1243 Feuerwehrhaus Götz 1 Eichig 1214 Krassach/Niesten 1230, 1232 Galgenberg Götz 1 End 1227 Kümmel 1251, BE 2 Sparkasse Götz 1 Erlach 1230, 1231, 1234 Kümmersreuth 1227 Strössendorfer Str. 1213 Erlhof BE 1, 1252 Kutzenberg 1251, BE 1, BE 2 Th.-Heuss-Str. Götz 1 Fesselsdorf 1230, 1231 Lahm 1214 Arnstein 968, 1214, 1234 Flurholz 8344 Lettenreuth Götz 1 Bad Staffelstein Frankenberg 1233 Lichtenfels 1212, 1227, 1252, Frauendorf BBSt Alte Coburger Str. 1204 Adam-Riese-Schule 1253, 1254 Ortsmitte 1212, 1227 1201, 1202, Alter Güterbahnhof Ahornstraße 1212 Schule 1227 1203, 1206 Angerstraße 1212, 1252 Freiberg BE 1 Am Goldberg 1203 Auwaldstraße 1212 Gärtenroth 8344, BB Am Goldberg / Fried. 1203 1212, 1227, BBSt, Geutenreuth 1232, Schuster Am Klentsch / Siedler. 1201, 1202 Bahnhof An der Zeil 1204 1252, 1253, 1254 Gnellenroth 1205, 1253 Frankenring 1212 Görau 1201, 1202, 1203, Horsdorfer Straße 1212, 1227, BBSt 1204, 1205, 1206, Abzweig Görau 1230 Bahnhof 1212, 1213, 1214, Obermain-Therme 1212,1227, BBSt, St Görau 1232 1216, 1243, 8319, 1212, 1227, 1251, Gößmitz 1227 8329, Götz 1 Realschule 1252, 1253 Großziegenfeld 1234 Bamberger Straße / Stadtturm St 1203, 1206, 1212 Grundfeld Sparkasse Baiersdorf Götz 1 Bamberger Straße / Schule 1212, 1253 1203, 1206, 1212 Bernreuth 1230, 1231, 1234 Videothek Vierzehnheilige. Str. 1206, 1212 Birkach 1252, BE 1 Bayernstraße / Hainzendorf 8344, BB 1201, 1202 Bojendorf 968, 1214 Pfälzerstraße Hausen 1253, 1254 Buch am Forst 1216, 8319 1201, 1202, 1212, Herreth 8319 Berufsschule 1213, 1214 Buckendorf 1234 Hochstadt BRK-W.-/Pflegeheim 1201, 1202 Burgkunstadt Schule Götz 2 Brückenberg 1201, 1202 1213, 1230, 1231, Ortsmitte/Klinik 1243 Brückleinsgraben 1203 Bahnhof 1234, 1241, Götz 1, BB Horb Götz 1, 2 Bürgermei.-Prell-Str. 1203 E-Center/Aldi 1241, BB Horsdorf 1212,1227, BBSt Bürglein 1204 Gymnasium / 1213, 1231, 1234, Isling Coburger Straße 1205 Schulzentrum 1241, Götz 1, 2 Brunnen 1213 Cournonstraße 1201, 1202 1241, BB, Götz 1, Kohlbauerpl./Linde 1213, 1214 Dientzenhoferstr. 1201, 1202 Sparkasse Götz 2 Kaider 1227 Dr.-Wittmann-Str. / 1201, 1202 Burgstall 1243, Götz 2 Kaspauer 1233 Friedhof Burkheim Feuerwehr 1213 Kirchlein 8344, BB Eichenweg/Pfl.heim 1201, 1202 Degendorf 1243 Kleinziegenfeld Eichenweg/Werkst. 1212, 1213, 1214 Dittersbrunn 1251, BE 2 Alte Schule 1230, 1234 Elisabethenstraße 1201,1202, 1203 Döringstadt 1252, BE 1 Grund 1234 Erlenweg 1201, 1202 Draisdorf 1252, BE 1 Zöllner 1230, 1234 Erthalstraße 1204 Ebensfeld Kleukheim 1251, BE 2 Friedhofstraße / 1203 Hauptstraße 1251, 1252 Langheimer Straße Kloster Banz 1254 Bahnhof 1251, 1252 Gotenstraße 1201, 1202 Klosterlangheim 1212, 1213, 1214 Brücke Himmelreich. BE 1, 2, 3 1201, 1202, 1204, Kösten Grundschule 1212, 1213, 1214, Hadergasse BE 1, 2, 3 Raiffeisen-Volksbank 1205 (Kronacher Straße) 1243 –C–
Gustav-Heineman.- Mainblick 1253 Ortsmitte 1212, 1227 1203 Straße Neubanz 1254 Tauschendorf 1213 Gymnasium / 1201, 1212, 1213, Neudorf (Ebensfeld) 1252, BE 1 Theisau 1213, BB Kronacher Straße 1214, Götz 1 Neudorf (Weismain) 1230, 1232 Thelitz 1243, Götz 2 1201, 1202, 1203, Neuensee Gymnasium / 1204, 1205, 1212, Tiefenroth 1205, 1253 Rennleinsweg 1213, 1214, 1243, Berg Götz 1 Tiefenthal 1227 1252, 1253 Dorfplatz Götz 1 Trainau 1241 1201, 1202, 1203, Neuhof b. Staffelstein 1253 Trebitzmühle 1213 Hallenbad / Herzog- 1204, 1205, 1212, Neuses a. M. Götz 1, Götz 2 Trieb Götz 2 Otto-Mittelschule 1213, 1214, 1243, Hauptstraße 1241 Götz 1, 1252, 1253 Hauptstraße 1243 Siedlung 1241 Hindenburgstraße 1204 Sportplatz 1243 www.nahverkehr-lif.de Niederau BE 3 Jawoll-Markt 1203, 1206, 1212 Uetzing Schule 1212, 1227 Niesten/Krassach 1230, 1232 -Kaufland 1201, 1202, 1203 Ummersberg 1252, BE 1 Oberbrunn 1252, BE 1 1201, 1202, 1203, Aussiedlerhof 1252 Unnersdorf Klinikum 1212 Brücke St, 1253 Oberküps 1251, BE 2 Klinikum/Horbhof 1212, 1213, 1214 Grundschule 1212, 1253, 1254 Oberlangheim 1212, 1213, 1214 Konrad-Aden.-Str. 1201, 1202 info@nahverkehr-lif.de Obersdorf 1243, Götz 2 Unterbrunn 1252, BE 1 Kornweg 1203 Unterküps 1251, BE 2 Obristfeld 1241 Langheimer Str. 1203 Unterlangenstadt Pfaffendorf 1213 Ludwig-Richter-Str. 1201, 1202 Pferdsfeld 1252, BE 3 Ortsmitte 1241, 8329 1201, 1202, 1203, Prächting 1251, BE 2 Bundesstraße 8329 Mainau / 1204, 1205, 1212, Wirtschaftsschule 1243, 1252, 1253, Prügel Götz 1 Unterneuses 1252, BE 3 Herausgeber: Bereich Öffentlicher Personennahverkehr | c/o Landratsamt Lichtenfels | Kronacher Straße 28 – 30 • 96215 Lichtenfels 8319, Götz 1 Püchitz 1253 Unterzettlitz 1252 1201, 1202, 1203, Redwitz Vierzehnheiligen St Marktplatz 1204, 1205 Abzw. Flurstraße 1241 Diözesanhaus 1206 Oberwallensta. Weg 1201, 1202 Bahnhof 1241 Wanderparkplatz 1212 Rennleinsweg / Friedhof 1241 1201, 1202 Wallersberg 1233 Dr.-Wittmann-Str. Gries 1241 Waßmannsmühle 1230, 1234 Reuthstraße 1203 Reundorf Wattendorf 963, 1214 Riemenschneiderstr. 1201, 1202 Maintal-Polsterbetten 1212 Abzw. Wattendorf - Schreinerei Vogler 1201, 1202 Ortsmitte 1206, 1212 963 Schneeberg Schwabenstraße 1201, 1202 Reuth (Burgkunstadt) 8344 Weiden 1230, 1231 Seeleinstraße 1203 Reuth (Hochstadt) 1243, Götz 2 Abzw. Weiden 963 Siedlerstraße 1201, 1202 Röhrig - Mittelschule 1231, 1234 Weidnitz 1241, Götz 1, 2 1243, Götz 1, 1252, Romansthal St. Katharina-Schule Weihersmühle 963, 1230, 1234 1253 Ortsmitte 1227 Theodor-Heuss-Str. 1201, 1202 Weingarten 1205, 1253 Parkplatz Staffelberg St Untere Burgbergstr. 1212, 1213, 1214 Weisbrem 1227 Roth 1213, 1214 Viktor-v.-Scheffel-Str 1201, 1202 Weismain Rothmannsthal 1214 Weinleite 1203 Baiersdorfer Str. Götz 1, 1230 Schammendorf 963, 1230, 1234 Wiesenstraße 1203 Schney Burgkunstadter Str. Götz 1, 1230, 1231 Loffeld 1212, 1227, BBSt Grundschule 1204, Götz 1 963, 1230, Hollfelder Str. Mährenhüll 963, 1214 1231, 1234 Neuensorger Straße 1204 Maineck Götz 1 963, 1230, 1231, Post 1204 Kirchplatz 1232, 1233, 1234, Mainklein BB Raiffeisen-Volksbank 1204, Götz 1 Götz 1, Schuster Mainroth BB Schönbrunn 1212 Michael-Dechant-St. 1231, 1234 Mannsgereuth 1241 Schönsreuth 1205, 1253 Niestener Straße 1232 Marktgraitz 1241 Schwabthal 1231, 1232, 1233, Marktzeuln Götz 1 Ortsmitte 1212, 1227, BBSt Schule 1234 Messenfeld 1252, BE 1 Reha-Klinik 1227, BBSt Geutenreuther Str. Schuster Michelau Schwürbitz Götz 1 Wiesen 1252, 1253 Brunnen Götz 1 Serkendorf 1227 Wildenroth 8344, BB Friedhof Götz 1 Seubersdorf 1230, 1232 Woffendorf Götz 1 Norma Götz 1 Siedamsdorf 1233 Wohnsig 1231 Mistelfeld Spiesberg Hauptstr. 1213 Abzw. Wohnsig 963 Feuerwehrhaus 1212, 1213, 1214 Stadel 1253 Wolfsdorf 1212 Weiße Leite 1212, 1214 Stetten - Ort 1205, 1253 Wolfsloch 1243, Götz 2 Modschiedel 1230, 1231 Schönsreuther Str. 1205, 1253 Wunkendorf 1231 Mönchkröttendorf 1213, 1214 Sträublingshof BE 2 Zettlitz Götz 1 Mönchshof 1252 Strössendorf 1213 Mosenberg 1233 Stublang BBSt Zeublitz 1213 Nedensdorf - Mitte 1253 Hauptstr. 1212 Zilgendorf 1253 –D–
Elektrogeräte Elektrogroßgeräte (Kantenlänge mindestens 50 cm) können zur Abholung angemeldet werden: Die Abholung erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung: Abfall-Hotline 0 95 71 / 18 - 383 Beispiele für Elektrogroßgeräte: • Backofen • Kühl- und Gefriergeräte • Bügelmaschine • Mikrowelle • Computer • Ölradiator (ohne Öl) • Dunstabzugshaube • Rasenmäher (elektrisch) • Elektroherd • Solarium • Fernseher • Staubsauger • Geschirrspülmaschine • Waschmaschine, etc. Elektrokleingeräte werden an allen Wertstoffhöfen des Landkreises angenommen. Die Kantenlänge der angenommenen Geräte darf, mit Ausnahme von Fernsehern und Monitoren, 50 Zenti- meter nicht überschreiten. Beispiele für Elektrokleingeräte: • Akkugeräte • Küchenmaschine • Brotschneidemaschine • Mixer • Bildschirme • Nähmaschine • Bügeleisen • Notebook • Computer • Radiowecker • Drucker • Rasierapparat • DVD-Spieler • Scanner • Fernseher • Spielekonsole • Flachbildschirme • Stereoanlage • Fön • TFT-Monitore • Fritteuse • Toaster • Kaffeemaschine • Wasserkocher, etc. Zudem besteht die Möglichkeit, Elektrogeräte (groß und klein) ganzjährig kostenfrei im Wertstoffzentrum der Firma Panzer & Kraus GmbH & Co. KG, Krappenrother Str. 15, Lichtenfels (Telefon 0 95 71 / 7 58 60) anzuliefern. –7–
Gelber Sack Für Sammlung, Verteilung und Qualität der Gelben Säcke ist der Landkreis Lichtenfels nicht zuständig. Aktu- ell ist die Firma Remondis, Niederlassung Kronach, vom Dualen System Deutschland hierfür beauftragt. Die- se ist bei Fragen und Problemen unter der Telefonnummer 0800 1 22 32 55 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) zu erreichen. Die Gelben Säcke sind grundsätzlich um 6.00 Uhr früh am Abfuhrtag der Grünen Tonne bereitzustellen und nicht an der Tonne zu befestigen. In jeder Rolle Sammelsäcke ist eine Bestellkarte enthalten, mit der neue Säcke angefordert werden können. Die Karte ist am Sammelsack anzubringen, nicht an der Grünen Tonne. Bei Kunststoffspielzeug, Kunststoffmöbeln und anderen Kunststoffgegenständen handelt es sich nicht um Verkaufsverpackungen. Diese sind je nach Größe als Rest- oder Sperrmüll zu entsorgen. Glascontainer Glasiglus dienen zur Erfassung und Verwertung von Einwegverpackungen aus Glas. Glasflaschen müssen farblich getrennt ohne Verschlüsse eingeworfen werden. Es gibt Container für Weiß-, Grün- und Braunglas. Blaues und andersfarbiges Glas bitte in die Grünglas- container werfen! Metallverschlüsse müssen entfernt und über die Doseniglus oder den Gelben Sack ent- sorgt werden. Das gehört nicht in die Glascontainer: Autoglasscheiben, Brillenglas, Drahtglas, feuerfestes Glas (z.B. Auflaufformen), Flachglas, Glühbirnen, Glasbausteine, Keramik, Korken, Kunststoffflaschen, Leuchtstoff- röhren, Porzellan, Spiegelglas, Steingutflaschen. Bitte halten Sie sich an die auf den Containern angegebenen Einwurfzeiten. Alle Standplätze der Dosen- und Altglasiglus finden Sie im Geoportal unter geoportal.landkreis-lichtenfels.de –8–
Bitte beachten: Graue Tonne Die graue Restmülltonne ist für den nichtverwertbaren, brennbaren Müll vorgesehen. Das Behältnis ist vom Grundstückseigentümer selbst zu beschaffen und für seine Mieter vorrätig zu halten. So wird vermieden, dass bei Mieterwechseln die Tonnen fehlen. Die dazu benötigte Müllmarke erhalten Sie im Landratsamt Lich- tenfels. Bei Behälteraustausch oder Abmeldung ist die Müllmarke von der Restmülltonne zu entfernen und beim Landratsamt zurückzugeben! Restmüllsäcke Sollte die Restmülltonne einmal nicht ausreichen, erhalten Sie in Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt gekennzeichnete Abfallsäcke. Diese Säcke (70 l) kosten 2,40 Euro/Stück und nur diese wer- den bei der Leerung der Grauen Tonne vom Abfuhrunternehmer mitgenommen. Grüne Tonne Die Grüne Tonne ist Eigentum des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken (ZAW). Sie wird den Grundstückseigentümern leihweise zur Verfügung gestellt. Der Grundstückseigentümer haf- tet, wenn die Grüne Tonne beschädigt oder gestohlen wird und muss für die Kosten einer Ersatztonne auf- kommen. Die Tonnen werden grundstücksbezogen ausgegeben und dürfen bei Umzug oder Eigentums- änderung nicht mitgenommen werden! Abfuhrzeiten Bitte stellen Sie die Tonnen (mit den Griffen zur Straße) bzw. Säcke grundsätzlich ab 6.00 Uhr zur Abholung bereit. Hier geht‘s zu weiteren Informationen: Müllabfuhr im Baustellenbereich Immer wieder kann es vorkommen, dass aufgrund von Baustellen, sonstigen Sperrungen oder Verkehrsbehinderungen Straßen nicht be- fahrbar oder Grundstücke zur Abholung der Mülltonnen nicht anfahrbar sind. Die Behälter und Wertstoffsäcke müssen in solchen Fällen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst zur nächsten vom Müllfahrzeug anfahrbaren Stelle gebracht werden – also zum Anfang oder Ende der Baustelle/Sperrung oder in die nächste Seitenstraße. –9–
Problemmüll Problemabfälle sind Abfälle, die in besonderem Maße gesundheits-, luft- und wassergefährdend, explosiv und brennbar sind. Das gehört z.B. zum Problemmüll: • Abfluss- & Haushaltsreiniger • Leuchtstoffröhren • Chemikalien • Lösungsmittel • Desinfektionsmittel • Säuren • Energiesparlampen • Spraydosen, nicht entleert • Flüssige Lacke und Farben • Schädlingsbekämpfungsmittel • Holz- & Pflanzenschutzmittel • Rostschutzmittel • Laugen • Verdünnung Das gehört z.B. nicht zum Problemmüll: • Leere Spraydosen ohne Treibgasreste. • Für Altöl und Autobatterien besteht durch Ver- ordnung eine Rücknahmepflicht der Händler • Eingetrocknete Farbreste und Medikamente im Umfang der gekauften Menge. in Kleinmengen können über die Restmüllton- ne entsorgt werden. Weitere Informationen zu den Problemmüllsammlungen finden Sie unter www.zaw-coburg.de – 10 –
Problemmüll-Sammeltermine Die Problemmüllsammlungen wurden neu ausgeschrieben und gleichzeitig umstrukturiert. Dadurch erge- ben sich Änderungen bei den Terminen und den Annahmezeiten. So wird künftig von Februar bis Novem- ber an fast jedem Mittwoch in einer Ortschaft des Landkreises ein Abgabetermin angeboten. Die Termine in Lichtenfels finden weiterhin samstags statt. Zudem können auch die Termine in den Landkreisen Coburg und Kronach sowie der Stadt Coburg zur Abgabe genutzt werden. Alle Termine und Standorte können unter www.landkreis-lichtenfels.de abgerufen werden. NUR FÜR PRIVATE HAUSHALTE Altenkunstadt Parkplatz am Schul- und 08.04.2020 10.06.2020 02.09.2020 18.11.2020 Sportzentrum, Neue Schule 1 Bad Staffelstein 19.02.2020 06.05.2020 08.07.2020 16.09.2020 Kreisbauhof, Bauersgasse 21 Burgkunstadt 18.03.2020 22.07.2020 07.10.2020 – Parkplatz am Friedhof, Friedhofstr. Ebensfeld 15.00 – 17.00 UHR Parkplatz Pater-Lunkenbein-Schule, 15.04.2020 03.06.2020 12.08.2020 04.11.2020 Rinnigstr. 5 Frauendorf 20.05.2020 21.10.2020 – – Schulhof, Frauendorf 31 Hochstadt 22.04.2020 15.07.2020 30.09.2020 – Postparkplatz Ringstr. Isling 01.04.2020 14.10.2020 – – Kohlbauerplatz (Marktplatz) Marktzeuln 25.03.2020 01.07.2020 09.09.2020 – Parkplatz am Hochstadter Weg Michelau 04.03.2020 24.06.2020 19.08.2020 28.10.2020 Am Anger Redwitz Bauhof/Feuerwehrhaus; 11.03.2020 17.06.2020 26.08.2020 11.11.2020 An der Kläranlage 1 Weismain Städt. Bauhof, Krausgelände, 12.02.2020 27.05.2020 05.08.2020 – Giechkröttendorfer Str. 2 Lichtenfels Schützenfestplatz/Stadthalle 08.02.2020 16.05.2020 01.08.2020 28.11.2020 9.00 – 12.00 Uhr Schützenplatz 10 FÜR KLEINGEWERBE (KOSTENPFLICHTIG) Müllumladestation 29.04.2020 23.09.2020 9.00 – 15.00 Uhr Werkstr. 5, Seubelsdorf Die Standorte finden Sie im Geoportal unter geoportal.landkreis-lichtenfels.de – 11 –
Feiertagsregelung 2020/2021 FEIERTAGE 2020 Karfreitag Montag, 06.04.2020 wird schon am Samstag, 04.04.2020 abgeholt Dienstag, 07.04.2020 wird schon am Montag, 06.04.2020 abgeholt Mittwoch, 08.04.2020 wird schon am Dienstag, 07.04.2020 abgeholt Donnerstag, 09.04.2020 wird schon am Mittwoch, 08.04.2020 abgeholt Freitag, 10.04.2020 wird schon am Donnerstag, 09.04.2020 abgeholt Ostermontag Montag, 13.04.2020 wird am Dienstag, 14.04.2020 abgeholt Dienstag, 14.04.2020 wird am Mittwoch, 15.04.2020 abgeholt Mittwoch, 15.04.2020 wird am Donnerstag, 16.04.2020 abgeholt Donnerstag, 16.04.2020 wird am Freitag, 17.04.2020 abgeholt Freitag, 17.04.2020 wird am Samstag, 18.04.2020 abgeholt 1. Mai Freitag, 01.05.2020 wird am Samstag, 02.05.2020 abgeholt Christi Himmelfahrt Donnerstag, 21.05.2020 wird am Freitag, 22.05.2020 abgeholt Freitag, 22.05.2020 wird am Samstag, 23.05.2020 abgeholt Pfingsmontag Montag, 01.06.2020 wird am Dienstag, 02.06.2020 abgeholt Dienstag, 02.06.2020 wird am Mittwoch, 03.06.2020 abgeholt Mittwoch, 03.06.2020 wird am Donnerstag, 04.06.2020 abgeholt Donnerstag, 04.06.2020 wird am Freitag, 05.06.2020 abgeholt Freitag, 05.06.2020 wird am Samstag, 06.06.2020 abgeholt Fronleichnam Donnerstag, 11.06.2020 wird am Freitag, 12.06.2020 abgeholt Freitag, 12.06.2020 wird am Samstag, 13.06.2020 abgeholt Mariä Himmelfahrt Tag d. dt. Einheit Allerheiligen Weihnachtstage Montag, 21.12.2020 wird schon am Samstag, 19.12.2020 abgeholt Dienstag, 22.12.2020 wird schon am Montag, 21.12.2020 abgeholt Mittwoch, 23.12.2020 wird schon am Dienstag, 22.12.2020 abgeholt Donnerstag, 24.12.2020 wird schon am Mittwoch, 23.12.2020 abgeholt Freitag, 25.12.2020 wird schon am Donnerstag, 24.12.2020 abgeholt FEIERTAGE 2021 Neujahr Freitag, 01.01.2021 wird am Samstag, 02.01.2021 abgeholt Heilige Drei Könige Mittwoch, 06.01.2021 wird am Donnerstag, 07.01.2021 abgeholt Donnerstag, 07.01.2021 wird am Freitag, 08.01.2021 abgeholt Freitag, 08.01.2021 wird am Samstag, 09.01.2021 abgeholt Impressum / Herausgeber: Landratsamt Lichtenfels, Kommunale Abfallwirtschaft • Kronacher Str. 28 – 30 • 96215 Lichtenfels • Stand: Januar 2020 Bildvermerk: Titel © Kzenon/Shutterstock.com / S.3 © Unsplash / Restliche Fotos © Landratsamt Lichtenfels
Sie können auch lesen