Abgeltungssteuer - das sollten Sie jetzt wissen! - September 2007
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M e t z l e r F u n d X c h a n g Abgeltungssteuer – das sollten Sie jetzt wissen! e t z l e r F u n d X c h a n g e September 2007
Die Abgeltungssteuer kommt! Am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft Sämtliche Erträge von Privatanlegern aus Wertpapieranlagen werden unmittelbar an der Quelle – direkt bei Zufluss – mit 25 % versteuert.
Die Situation heute Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz: − Zurzeit müssen Anleger Zinseinkünfte und Dividenden, die den Sparer-freibetrag übersteigen, mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Halbeinkünfteverfahren bei Aktien: − Dividenden werden bei Direktanlagen in Aktien nach dem Halbeinkünfte-verfahren zur Hälfte besteuert, ebenso Veräußerungsgewinne, sofern die Aktien kürzer als ein Jahr gehalten werden. − Bei Aktienfonds werden nur die Dividenden zur Hälfte besteuert, Kursgewinne werden in voller Höhe angesetzt. Spekulationsfrist von 1 Jahr: − Bislang können Kursgewinne aus Aktien und Rentenpapieren steuerfrei vereinnahmt werden, wenn das Investment länger als ein Jahr gehalten und erst nach Ablauf dieser Spekulationsfrist verkauft wird.
Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer? 25 % fließen direkt dem Fiskus zu 25 % jeglicher Wertpapiererträge – also Erträge aus Zinseinkünften, Dividenden-werten oder aus realisierten Kursgewinnen – werden direkt an das Finanzamt abgeführt (inländische Institute führen die Steuer ab – ausländische Institute weisen sie aus). Das heißt: Wäre der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft und hätte eine Anlage einen Zinsertrag von 1.000 Euro erzielt, würden direkt 25 % des Zinsertrages – also 250 Euro – an den Fiskus überwiesen.
Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer? – Fortsetzung Spekulationsfrist entfällt Die einjährige Spekulationsfrist bei Wertpapieren entfällt. Veräußerungsgewinne werden somit unabhängig von der Haltedauer der Papiere voll versteuert. Mit dem Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens, wonach Dividenden nur zur Hälfte zu versteuern sind, werden Dividenden genauso besteuert wie Zinsen. Das heißt: Ganz gleich, ob Sie Erträge aus Aktien oder Rentenpapieren erzielen, ein Viertel davon fließt direkt an das Finanzamt.
Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer? – Fortsetzung Verlustrechnung verbessert sich bei Fonds Heute: Innerhalb der Spekulationsfrist können Veräußerungsverluste nur mit Veräußerungsgewinnen kompensiert werden. Ab 2009: Veräußerungsverluste können nicht nur mit Veräußerungsgewinnen, sondern auch mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Wurden beispielsweise im Rahmen eines Aktienfondsgeschäftes Kursverluste realisiert, können diese ab 2009 mit Veräußerungsgewinnen aus Renten-geschäften und Zinserträgen verrechnet werden. Bei Direktinvestitionen in Aktien können weiterhin nur Veräußerungsverluste mit Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. Insofern haben Fonds ab 2009 Vorteile gegenüber der Direktinvestition in Aktien.
Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer? – Fortsetzung „Altverluste“ können noch bis 2013 ausgeglichen werden Verluste können grundsätzlich auch nach 2009 weiterhin in die Folgejahre vorgetragen werden. So genannte „Altverluste“, die aus Geschäften entstehen, die bis Ende 2008 getätigt werden und bei denen innerhalb eines Jahres ein Verlust realisiert wird, können noch bis 2013 mit „neuen“ Gewinnen ausgeglichen werden.
Automatische Verlustverrechnung durch die Institute Hat ein Anleger verschiedene Kapitaleinkünfte bei derselben Bank, gleicht diese negative Einkünfte mit positiven Einkünften in einem so genannten „Verrechnungstopf“ aus. Erzielt ein Anleger Kapitaleinkünfte bei verschiedenen Banken, muss er sich üblicherweise selbst um die Verlustverrechnung im Rahmen seiner Einkom- mensteuererklärung kümmern. Nicht ausgeglichene Verluste werden vom Finanzamt grundsätzlich in das nächste Kalenderjahr übertragen. Vorteil für Kunden von Metzler Fund Xchange Kunden von Metzler Fund Xchange (MFX) müssen sich nicht selbst um den Ausgleich von realisierten Verlusten aus ihren Fondsgeschäften mit steuer-pflichtigen Einkünften kümmern. Das übernimmt MFX für sie – selbstverständlich für sämtliche Fonds aller Investmentanbieter auf MFX
Wichtig für Sie: Bestandsschutz für Ihre bereits vorhandenen Anlagen Stichtag für die Abgeltungssteuer ist der 1. Januar 2009. Für alle Investitionen, die noch bis zum 31. Dezember 2008 getätigt werden, gilt derzeit noch die heute bestehende Steuerregelung – also auch die Spekulations-frist von einem Jahr. Nach Ablauf dieser Frist sind realisierte Kursgewinne steuerfrei – hier gilt ein so genannter Bestandsschutz. (Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass diese Regelung noch eingeschränkt wird.) Beispiel: Wer am 27. Dezember 2008 Wertpapiere kauft und diese mindestens ein Jahr hält, kann danach Kursgewinne jederzeit steuerfrei vereinnahmen. Allerdings werden Zinsen und Dividenden auch bei „Altanlagen“ ab 2009 pauschal mit 25 % versteuert. Rechtzeitig planen spart Steuern !
Bestandsschutz: Rechtzeitiges Handeln lohnt sich 15.03.07 30.06.08 01.01.09 01.07.09 Aktien Kauf vor Gewinn steuerfrei* Renten Kauf vor Gewinn steuerfrei* Fonds Kauf vor Gewinn steuerfrei* Zertifikate Kauf vor Gewinn steuerfrei* ohne Kapitalgarantie Kauf vor Gewinn steuerfrei* Steuerpflichtig Kauf vor Gewinn steuerpflichtig * wenn außerhalb der Spekulationsfrist Quelle: M. Hammer/PWC
Achtung bei Fondssparplänen Alle Sparraten ab dem 1. Januar 2009 fallen unter die Abgeltungssteuer Alle Sparraten, die vor dem 1. Januar 2009 eingezahlt werden, fallen unter die alte Regelung und unterliegen damit nach aktuellem Sachstand dem Bestandsschutz. Alle Sparraten, die nach dem 1. Januar 2009 eingezahlt werden, fallen unter die neue Regelung. Das heißt, sämtliche Erträge (realisierte Kursgewinne sowie Zins- und Dividendenerträge) werden – sofern sie den Sparerpauschbetrag überschreiten – mit 25 % versteuert. Gegebenenfalls ab 2009 einen neuen Sparplan anlegen – so lassen sich bei Auszahlungen steuerliche Vorteile variabel nutzen
So macht sich die neue Abgeltungssteuer bemerkbar Beispiel 1: Ehepaar mit zwei Kindern, Kapitalerträge insgesamt: 5.000 Euro -> davon 1.000 Euro Dividenden, 2.000 Euro Zinsen und 2.000 Euro Kursgewinne (für 2007: außerhalb der Spekulationsfrist) 964,18 % 340 + 2009* Steuerschuld 266,65 (unter Einbeziehung des Sparerfreibetrages) 2007 * 25 % Abgeltungssteuer + 8 % Kirchensteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag Quelle: Metzler
So macht sich die neue Abgeltungssteuer bemerkbar – Fortsetzung Beispiel 2: Aktienfonds-Sparplan, Laufzeit 30 Jahre, monatliche Sparrate 100 Euro, durchschnittliche jährliche Rendite: 8,3 % Endsumme 150.000 150.000 -28 % 32.000 Abgeltungssteuer * Ertrag 114.000 82.000 Anlagesumme 36.000 36.000 2007 2009* * 25 % Abgeltungssteuer + evtl. Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag Quelle: BVI; Angaben in Euro; den Berechnungen wurde eine angenommene Wertentwicklung unterstellt, die von zukünftigen, tatsächlichen Wertentwicklungen abweichen kann.
Abgeltungssteuer: Fondsanleger sind gegenüber Direktanlegern im Vorteil Bei Aktienverkäufen mit Gewinn fallen innerhalb eines Aktienfonds anders als bei Direktanlagen keine Steuern an. Alle Umschichtungen, die ein Fonds- manager auf Fondsebene vornimmt, sind nach aktuellem Sachstand abgeltungssteuerfrei.
Fazit: Jetzt handeln kann Steuern sparen Frühzeitig handeln – Bestandsschutz sichern: Wegen der steuerlichen Änderungen kann es sinnvoll sein, schon vor dem Starttermin der Abgeltungssteuer ein Fondsportfolio möglichst langfristig auszurichten. Depotzusammensetzung prüfen: Depots sollten zeitnah von einem Berater analysiert werden, um die langfristigen persönlichen Anlageziele gegebenenfalls unter steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Depotstruktur anpassen: Eventuell kann es sinnvoll sein, bestimmte Fondsanlagen steuerfreundlich zu gestalten.
Grundsätzliche Hinweise Diese Unterlage enthält Informationen, die aus öffentlichen Quellen stammen, die wir für verlässlich halten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Metzler behält sich unangekündigte Änderungen der in dieser Unterlage zum Ausdruck gebrachten Meinungen, Vorhersagen, Schätzungen und Prognosen vor und unterliegt keiner Verpflichtung, diese Unterlage zu aktualisieren oder den Empfänger in anderer Weise zu informieren, falls sich eine dieser Aussagen verändert hat oder unrichtig, unvollständig oder irreführend wird. Diese Unterlage dient ausschließlich der Information und ist nicht auf die speziellen Investmentziele, Finanzsituationen oder Bedürfnisse individueller Empfänger ausgerichtet. Bevor ein Empfänger auf Grundlage der in dieser Unterlage enthaltenen Informationen oder Empfehlungen handelt, sollte er abwägen, ob diese Entscheidung für seine persönlichen Umstände passend ist, und sollte folglich seine eigenständigen Investmententscheidungen, wenn nötig mithilfe eines unabhängigen Finanzberaters, gemäß seiner persönlichen Finanzsituation und seinen Investmentzielen treffen. Diese Unterlage ist kein Angebot oder Teil eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, noch stellt diese Unterlage eine Grundlage für irgendeinen Vertrag oder irgendeine Verpflichtung dar. Weder Metzler noch der Autor haftet für diese Unterlage oder die Verwendung ihrer Inhalte. Wertentwicklungen der Vergangenheit können nicht als Indikation für die zukünftige Wertentwicklung angesehen und daher nicht als Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Finanzinstrumente herangezogen werden. Eventuelle Erträge aus Investitionen unterliegen Schwankungen; der Preis oder Wert von Finanzinstrumenten, die in dieser Unterlage beschrieben werden, kann steigen oder fallen. Bei den in dieser Unterlage enthaltenen Modellrechnungen handelt es sich um beispielhafte Berechnungen der möglichen Wertentwicklungen eines Portfolios, die auf verschiedenen Annahmen (z. B. Ertrags- und Volatilitätsannahmen) beruhen. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen – je nach Marktentwicklung und dem Eintreffen der den Modellrechnungen zugrunde liegenden Annahmen. Daher kann die tatsächliche Wertentwicklung nicht gewährleistet, garantiert oder zugesichert werden. Im Übrigen hängt die tatsächliche Wertentwicklung eines Portfolios vom Volumen des Portfolios und von den vereinbarten Gebühren und fremden Kosten ab. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Metzler darf/dürfen diese Unterlage oder Teile davon nicht kopiert, vervielfältigt oder verteilt werden. Mit der Entgegennahme dieser Unterlage erklären Sie sich mit den vorangegangenen Bestimmungen einverstanden.
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