Abgeltungssteuer - das sollten Sie jetzt wissen! - September 2007

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Abgeltungssteuer - das sollten Sie jetzt wissen! - September 2007
M e t z l e r   F u n d   X c h a n g

                                                                   Abgeltungssteuer –
                                                          das sollten Sie jetzt wissen!
e   t z   l   e   r   F u   n d   X   c   h a   n   g e

                                                                                 September 2007
Abgeltungssteuer - das sollten Sie jetzt wissen! - September 2007
Die Abgeltungssteuer kommt!

Am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft

Sämtliche Erträge von Privatanlegern aus Wertpapieranlagen werden unmittelbar an

der Quelle – direkt bei Zufluss – mit 25 % versteuert.
Abgeltungssteuer - das sollten Sie jetzt wissen! - September 2007
Die Situation heute

 Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz:

   − Zurzeit müssen Anleger Zinseinkünfte und Dividenden, die den Sparer-freibetrag
     übersteigen, mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.

 Halbeinkünfteverfahren bei Aktien:

   − Dividenden werden bei Direktanlagen in Aktien nach dem Halbeinkünfte-verfahren
     zur Hälfte besteuert, ebenso Veräußerungsgewinne, sofern die Aktien kürzer als
     ein Jahr gehalten werden.

   − Bei Aktienfonds werden nur die Dividenden zur Hälfte besteuert, Kursgewinne
     werden in voller Höhe angesetzt.

 Spekulationsfrist von 1 Jahr:

   − Bislang können Kursgewinne aus Aktien und Rentenpapieren steuerfrei
     vereinnahmt werden, wenn das Investment länger als ein Jahr gehalten und erst
     nach Ablauf dieser Spekulationsfrist verkauft wird.
Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer?

 25 % fließen direkt dem Fiskus zu

25 % jeglicher Wertpapiererträge – also Erträge aus Zinseinkünften, Dividenden-werten
oder aus realisierten Kursgewinnen – werden direkt an das Finanzamt abgeführt
(inländische Institute führen die Steuer ab – ausländische Institute
weisen sie aus).

                                      Das heißt:

 Wäre der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft und hätte eine Anlage einen Zinsertrag
            von 1.000 Euro erzielt, würden direkt 25 % des Zinsertrages –
                      also 250 Euro – an den Fiskus überwiesen.
Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer?
– Fortsetzung

 Spekulationsfrist entfällt

 Die einjährige Spekulationsfrist bei Wertpapieren entfällt. Veräußerungsgewinne
   werden somit unabhängig von der Haltedauer der Papiere voll versteuert.

 Mit dem Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens, wonach Dividenden nur zur Hälfte zu
   versteuern sind, werden Dividenden genauso besteuert wie Zinsen.

                                      Das heißt:

         Ganz gleich, ob Sie Erträge aus Aktien oder Rentenpapieren erzielen,
                   ein Viertel davon fließt direkt an das Finanzamt.
Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer?
– Fortsetzung

 Verlustrechnung verbessert sich bei Fonds

 Heute: Innerhalb der Spekulationsfrist können Veräußerungsverluste nur mit
   Veräußerungsgewinnen kompensiert werden.

 Ab 2009: Veräußerungsverluste können nicht nur mit Veräußerungsgewinnen,
   sondern auch mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden.

 Wurden beispielsweise im Rahmen eines Aktienfondsgeschäftes Kursverluste
   realisiert, können diese ab 2009 mit Veräußerungsgewinnen aus Renten-geschäften
   und Zinserträgen verrechnet werden.

 Bei Direktinvestitionen in Aktien können weiterhin nur Veräußerungsverluste mit
   Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. Insofern haben Fonds ab 2009 Vorteile
   gegenüber der Direktinvestition in Aktien.
Was ändert sich mit der Abgeltungssteuer?
– Fortsetzung

 „Altverluste“ können noch bis 2013 ausgeglichen werden

 Verluste können grundsätzlich auch nach 2009 weiterhin in die Folgejahre
   vorgetragen werden.

 So genannte „Altverluste“, die aus Geschäften entstehen, die bis Ende 2008 getätigt
   werden und bei denen innerhalb eines Jahres ein Verlust realisiert wird, können noch
   bis 2013 mit „neuen“ Gewinnen ausgeglichen werden.
Automatische Verlustverrechnung
durch die Institute

 Hat ein Anleger verschiedene Kapitaleinkünfte bei derselben Bank, gleicht
   diese negative Einkünfte mit positiven Einkünften in einem so genannten
   „Verrechnungstopf“ aus.

 Erzielt ein Anleger Kapitaleinkünfte bei verschiedenen Banken, muss er sich
   üblicherweise selbst um die Verlustverrechnung im Rahmen seiner Einkom-
   mensteuererklärung kümmern. Nicht ausgeglichene Verluste werden vom Finanzamt
   grundsätzlich in das nächste Kalenderjahr übertragen.

                                 Vorteil für Kunden von
                                 Metzler Fund Xchange

 Kunden von Metzler Fund Xchange (MFX) müssen sich nicht selbst um den Ausgleich
 von realisierten Verlusten aus ihren Fondsgeschäften mit steuer-pflichtigen Einkünften
  kümmern. Das übernimmt MFX für sie – selbstverständlich für sämtliche Fonds aller
                              Investmentanbieter auf MFX
Wichtig für Sie:
Bestandsschutz für Ihre bereits vorhandenen Anlagen

 Stichtag für die Abgeltungssteuer ist der 1. Januar 2009.

 Für alle Investitionen, die noch bis zum 31. Dezember 2008 getätigt werden, gilt
   derzeit noch die heute bestehende Steuerregelung – also auch die Spekulations-frist
   von einem Jahr. Nach Ablauf dieser Frist sind realisierte Kursgewinne steuerfrei – hier
   gilt ein so genannter Bestandsschutz. (Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass
   diese Regelung noch eingeschränkt wird.)

 Beispiel: Wer am 27. Dezember 2008 Wertpapiere kauft und diese mindestens ein
   Jahr hält, kann danach Kursgewinne jederzeit steuerfrei vereinnahmen. Allerdings
   werden Zinsen und Dividenden auch bei „Altanlagen“ ab 2009 pauschal mit 25 %
   versteuert.

    Rechtzeitig planen spart Steuern !
Bestandsschutz:
Rechtzeitiges Handeln lohnt sich

                             15.03.07               30.06.08 01.01.09             01.07.09

     Aktien                          Kauf vor                           Gewinn steuerfrei*

   Renten                            Kauf vor                           Gewinn steuerfrei*

     Fonds                           Kauf vor                           Gewinn steuerfrei*
  Zertifikate          Kauf vor                                         Gewinn steuerfrei*
      ohne
 Kapitalgarantie
                                         Kauf vor                  Gewinn steuerfrei*   Steuerpflichtig

                                                        Kauf vor     Gewinn steuerpflichtig

* wenn außerhalb der Spekulationsfrist
Quelle: M. Hammer/PWC
Achtung bei Fondssparplänen

 Alle Sparraten ab dem 1. Januar 2009 fallen unter die Abgeltungssteuer

 Alle Sparraten, die vor dem 1. Januar 2009 eingezahlt werden, fallen unter die alte
   Regelung und unterliegen damit nach aktuellem Sachstand dem Bestandsschutz.

 Alle Sparraten, die nach dem 1. Januar 2009 eingezahlt werden, fallen unter die neue
   Regelung. Das heißt, sämtliche Erträge (realisierte Kursgewinne sowie Zins- und
   Dividendenerträge) werden – sofern sie den Sparerpauschbetrag überschreiten – mit
   25 % versteuert.

    Gegebenenfalls ab 2009 einen neuen Sparplan anlegen –
    so lassen sich bei Auszahlungen steuerliche Vorteile variabel                nutzen
So macht sich die neue
Abgeltungssteuer bemerkbar

 Beispiel 1:
   Ehepaar mit zwei Kindern, Kapitalerträge insgesamt: 5.000 Euro -> davon 1.000 Euro
   Dividenden, 2.000 Euro Zinsen und 2.000 Euro Kursgewinne (für 2007: außerhalb der
   Spekulationsfrist)

                                                                              964,18

                                                             %
                                                       340
                                                     +                        2009*
   Steuerschuld                     266,65
   (unter Einbeziehung
   des Sparerfreibetrages)            2007

   * 25 % Abgeltungssteuer + 8 % Kirchensteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag
   Quelle: Metzler
So macht sich die neue
Abgeltungssteuer bemerkbar – Fortsetzung

 Beispiel 2:
   Aktienfonds-Sparplan, Laufzeit 30 Jahre, monatliche Sparrate 100 Euro,
   durchschnittliche jährliche Rendite: 8,3 %

   Endsumme                   150.000                           150.000

                                              -28 %              32.000      Abgeltungssteuer
                                                   *
   Ertrag                    114.000
                                                                 82.000

   Anlagesumme                36.000                             36.000

                               2007                              2009*
   * 25 % Abgeltungssteuer + evtl. Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag
   Quelle: BVI; Angaben in Euro; den Berechnungen wurde eine angenommene Wertentwicklung unterstellt, die von zukünftigen,
   tatsächlichen Wertentwicklungen abweichen kann.
Abgeltungssteuer:
Fondsanleger sind gegenüber Direktanlegern im Vorteil

 Bei Aktienverkäufen mit Gewinn fallen innerhalb eines
 Aktienfonds anders als bei Direktanlagen keine Steuern
 an.

        Alle Umschichtungen, die ein Fonds- manager
 auf Fondsebene vornimmt,     sind nach aktuellem
 Sachstand     abgeltungssteuerfrei.
Fazit:
Jetzt handeln kann Steuern sparen

 Frühzeitig handeln – Bestandsschutz sichern:

   Wegen der steuerlichen Änderungen kann es sinnvoll sein, schon vor dem Starttermin
   der Abgeltungssteuer ein Fondsportfolio möglichst langfristig auszurichten.

 Depotzusammensetzung prüfen:

   Depots sollten zeitnah von einem Berater analysiert werden, um die langfristigen
   persönlichen Anlageziele gegebenenfalls unter steuerlichen Gesichtspunkten zu
   optimieren.

 Depotstruktur anpassen:

   Eventuell kann es sinnvoll sein, bestimmte Fondsanlagen steuerfreundlich zu
   gestalten.
Grundsätzliche Hinweise

Diese Unterlage enthält Informationen, die aus öffentlichen Quellen stammen, die wir für verlässlich halten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für die Richtigkeit oder
Vollständigkeit dieser Informationen. Metzler behält sich unangekündigte Änderungen der in dieser Unterlage zum Ausdruck gebrachten Meinungen, Vorhersagen, Schätzungen
und Prognosen vor und unterliegt keiner Verpflichtung, diese Unterlage zu aktualisieren oder den Empfänger in anderer Weise zu informieren, falls sich eine dieser Aussagen
verändert hat oder unrichtig, unvollständig oder irreführend wird.

Diese Unterlage dient ausschließlich der Information und ist nicht auf die speziellen Investmentziele, Finanzsituationen oder Bedürfnisse individueller Empfänger ausgerichtet.
Bevor ein Empfänger auf Grundlage der in dieser Unterlage enthaltenen Informationen oder Empfehlungen handelt, sollte er abwägen, ob diese Entscheidung für seine
persönlichen Umstände passend ist, und sollte folglich seine eigenständigen Investmententscheidungen, wenn nötig mithilfe eines unabhängigen Finanzberaters, gemäß seiner
persönlichen Finanzsituation und seinen Investmentzielen treffen.

Diese Unterlage ist kein Angebot oder Teil eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, noch stellt diese Unterlage eine Grundlage für irgendeinen Vertrag
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Wertentwicklungen der Vergangenheit können nicht als Indikation für die zukünftige Wertentwicklung angesehen und daher nicht als Entscheidungsgrundlage für Investitionen in
Finanzinstrumente herangezogen werden. Eventuelle Erträge aus Investitionen unterliegen Schwankungen; der Preis oder Wert von Finanzinstrumenten, die in dieser Unterlage
beschrieben werden, kann steigen oder fallen.

Bei den in dieser Unterlage enthaltenen Modellrechnungen handelt es sich um beispielhafte Berechnungen der möglichen Wertentwicklungen eines Portfolios, die auf
verschiedenen Annahmen (z. B. Ertrags- und Volatilitätsannahmen) beruhen. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen – je nach Marktentwicklung
und dem Eintreffen der den Modellrechnungen zugrunde liegenden Annahmen. Daher kann die tatsächliche Wertentwicklung nicht gewährleistet, garantiert oder zugesichert
werden.

Im Übrigen hängt die tatsächliche Wertentwicklung eines Portfolios vom Volumen des Portfolios und von den vereinbarten Gebühren und fremden Kosten ab.

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