Abitur 2022 Informationen und Termine Immanuel-Kant-Gymnasium Leinfelden-Echterdingen Stand 01.03.2020 - Immanuel-Kant ...
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Abitur 2022 Informationen und Termine Immanuel-Kant-Gymnasium Leinfelden-Echterdingen Stand 01.03.2020
Informationen • Die Präsentation und alle Termine sowie Dateien finden Sie auf der IKG-Homepage unter Service – Oberstufe • Kontakt bei Fragen: oberstufe@ikg.es.bw.schule.de
Informationsquellen Leitfaden AGVO Information IKG-Homepage Beratung: E-Mail-Kontakt Service-Kursstufe: oberstufe@ikg.es.bw.schule.de - Klausurenplan, Termine etc.
Hinweis • Die vorliegende Präsentation ist lediglich eine Informationsschrift • Rechtlich verbindlich sind immer die jeweiligen Verordnungen (insbesondere die AGVO), die beim Kultusministerium eingesehen werden können: www.km-bw.de -> Service -> Gesetze und Verordnungen -> Verordnungen / Verwaltungsvorschriften
Einführungsphase Das Schuljahr vor der Kursstufe dienst als Einführungsphase: • Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten • Am Ende der Einführungsphase: endgültige Kurswahl (8 Wochen vor Schuljahresende) (Nachwahl in begrenztem Umfang für Jgst. 2 möglich)
Termine I Januar / Februar Information der Klassen • über die allgemeine Organisation • über Anforderungen und Inhalte in den verschiedenen Fächern • Über die Seminarkurse und Wahlfächer (14. Feb. 13:10 Uhr MuS) Di 18. Februar Informationsveranstaltung für Eltern Do 20. Fr. 21. Feb. Kursvorwahl Anfang März Kurswahlauswertung
Termine II Juni / Juli: • Endgültige Kurswahl 15. + 16. Juni • Erstellung des Stundenplans und Beratung der Schülerinnen und Schüler, deren Wünsche nicht erfüllt werden können.
Termine III • Änderungen der Kurswahl sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn keine organisatorischen oder pädagogischen Gründe dagegen sprechen. (§14 Abs. 4 AGVO) • Der Antrag auf Kurswahländerung muss innerhalb der ersten beiden Schulwochen von 11/I bei der Schulleitung eingereicht werden. • Die Wahl der Prüfungsfächer und alle weiteren Entscheidungen folgen dann in der Kursstufe 2
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium • Grundlagen • Die Wahl der Kurse / Pflichtbelegung • Die besondere Lernleistung • Das Abitur und die Gesamtqualifikation • Besonderheiten für manche Fächer • Wiederholung
Struktur der Oberstufe Die Oberstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre: Die Qualifikationsphase oder Kursstufe Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: • Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung • Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis ein (2/3 der Gesamtqualifikation) • Noten für Verhalten und Mitarbeit in allen 4 Halbjahren
Einteilung der Fächer Das Fächerangebot gliedert sich in: • den Pflichtbereich und • den Wahlbereich
Aufgabenfelder Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder: • das sprachlich-literarisch-künstlerische • das gesellschaftswissenschaftliche • das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!
1. Das sprachlich-literarisch-künstlerische Feld • Pflichtbereich - Deutsch - Pflichtfremdsprache (E,F,L,It) - Musik - Bildende Kunst • Wahlbereich - Literatur, Literatur und Theater
2. Das gesellschaftswissenschaftliche Feld • Pflichtbereich - Geschichte - Geographie - Gemeinschaftskunde - Wirtschaft - Religionslehre - Ethik • Wahlbereich - Psychologie - Philosophie
3. Das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische Aufgabenfeld • Pflichtbereich - Mathematik - Biologie - Chemie - Physik • Wahlbereich - NWT - Darstellende Geometrie - Vertiefungskurs Mathematik - Informatik
Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich Deutsch I Englisch, sprachlich- Französisch, Literatur literarisch- Latein, Italienisch Literatur und Theater künstlerisch Musik Bildende Kunst Geschichte II Geographie Philosophie gesellschafts- Gemeinschaftskunde Psychologie wissenschaftlich Wirtschaft Religionslehre / Ethik NWT III Mathematik Darst. Geometrie mathematisch- Physik,Chemie,Biologie Vertiefungskurs Mathematik naturwissen- Informatik schaftlich ohne Zuordnung zu einem Sport Aufgabenfeld
Pflichtbereich • Nur das Fach Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, es gehört aber zum Pflichtbereich
Zahl der Wochenstunden • Leistungsfächer 5 • Fremdsprachen, Naturwissenschaften 3 • Seminarkurs (in der Regel) 3 • Basisfächer 2
Die Notenstufen Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Note Sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft Ug. unterpunktet • Es gibt nur ganze Noten • Ein Kurs, in dem weniger als fünf Punkte erreicht werden, gilt als „unterpunktet“ • Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht
Zahl der Klausuren Fächer (Art) Halbjahre Mindestzahl der Klausuren Leistungsfächer 1. – 3. 2 (außer Sport) 4. 1 Leistungsfach 1. und 2. Mindestens je 1, Sport zusammen 3 3. und 4. je 1 Basisfächer 1. – 4. je 1 (außer Sport)
Andere Leistungsnachweise GFS • 3 andere Leistungsnachweise zusätzlich zu den Klausuren • Insbesondere - schriftliche Hausarbeiten - Projekte, auch experimentelle Arbeiten in den Naturwissenschaften - Referate - mündliche Prüfungen (auch außerhalb des planmäßigen Unterrichts) - sonstige Präsentationen • Sind wie eine Klausur zu werten (in Gewichtung und Anforderung) • Sind in den ersten 3 Halbjahren in verschiedenen Fächern zu erbringen • Fächer und Themen müssen in den ersten 6 Wochen schriftlich festgelegt werden • Verteilung der GFS auf die einzelnen Halbjahre durch die Fachlehrer • Man kann freiwillig eine 4. GFS in einem weiteren Fach wählen (spätestens mit Eintritt ins 4. Schulhalbjahr)
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium • Grundlagen • Die Wahl der Kurse / Pflichtbelegung • Die besondere Lernleistung • Das Abitur und die Gesamtqualifikation • Besonderheiten für manche Fächer • Wiederholung
Die Kurswahl • Das Kursangebot wird von der Schulleitung festgelegt • Mit der Wahl eines Kurses besteht kein Anspruch darauf, dass dieser angeboten wird • Die Wahl bezieht sich nur auf das Fach, nicht auf eine bestimmte Lehrkraft • Nach Abschluss der Wahl ist ein Kurswechsel nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der Jahrgangsstufe innerhalb von zwei Wochen auf Antrag bei der Schulleitung möglich.
Die Kurswahl - Leistungsfächer 3 Leistungsfächer (5h) aus dem Pflichtbereich. Dabei ist zu beachten: 1. Zwei der drei Leistungsfächer: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache oder Naturwissenschaft 2. In den schr. + münd. Abiturprüfungen müssen - alle Aufgabenfelder abgedeckt sein - Deutsch und Mathematik geprüft werden. 3. Wer weder Deutsch noch Mathematik als LF gewählt hat muss als drittes Leistungsfach ein Fach aus AF II (Gesellschaftswissenschaft) wählen
Die Kurswahl – Basisfächer Pflichtbelegung • Mindestens 30 weitere Kurse • Mathematik, Deutsch, Fremdsprachen, Naturwissenschaften als Basisfächer: dreistündig • Alle weiteren Basisfächer: zweistündig
Die Kurswahl – Basisfächer Pflichtbelegung Mindestens 30 weitere Kurse. Davon sind folgende Kurse über alle vier Halbjahre Pflicht, soweit nicht schon als LF belegt: • Deutsch • Mathematik • Eine Fremdsprache • Eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) • Eine weitere Fremdsprache ODER eine weitere Naturwissenschaft
Die Kurswahl – Basisfächer Pflichtbelegung Mindestens 30 weitere Kurse. Davon sind folgende Kurse über alle vier Halbjahre Pflicht, soweit nicht schon als LF belegt: • Geschichte • Geographie und Gemeinschaftskunde (gmk geo geo gmk) • Religionslehre oder Ethik • Bildende Kunst oder Musik • Sport
3 Leistungsfächer Basisfächer Basisfächer zusätzliche Belegpflicht: 5-stündig 3-stündig: 2-stündig: 2 Fächer aus: 2 Fremdspr. + Deutsch 1 Naturwiss. Mathematik Deutsch oder alle weiteren Fremdsprache Mathematik Basisfächer/ 1 Fremdspr. + Naturwissenschaft Fremdsprachen Wahlfächer 2 Naturwiss. Naturwissenschaften 3. Frei (unabhängig vom Profil der (unter der Voraussetzung, dass alle 3 Aufgabenfelder in der Abiturprüfung Mittelstufe) abgedeckt und M sowie D schriftl. oder mündl. Prüfungsfächer sind) 12 Kurse + mind. 30 Kurse = mindestens 42 Kurse
Die Kurswahl – Basisfächer: NWT in der Kursstufe Grundsätzlich müssen als Leistungs- oder Basisfach belegt werden: 1. Fall: 2 Fremdsprachen und 1 Naturwissenschaft 2. Fall: 2 Naturwissenschaften und 1 Fremdsprache Für SuS, die den 2. Fall wählen gilt: Ist die 1. Naturwissenschaft (Bio, Ch, Ph) als Leistungsfach gewählt, dann kann als 2. Naturwissenschaft NWT als Basisfach gewählt werden.
Belegpflicht - Unterrichtsstunden • Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen • Kurse können nicht halbjährlich belegt werden, sondern müssen für zwei Halbjahre belegt werden • Es besteht die Pflicht an den gewählten Kursen und Arbeitsgemeinschaften regelmäßig teilzunehmen
Wahlbeispiele
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium • Grundlagen • Die Wahl der Kurse / Pflichtbelegung • Die besondere Lernleistung • Das Abitur und die Gesamtqualifikation • Besonderheiten für manche Fächer • Wiederholung
Die besondere Lernleistung • Seminarkurs Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema zusätzlich Kolloquium und Dokumentation oder (Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil, Zuweisung von Referenzfächern, Anerkennung durch Schulleitung) • Arbeit aus einem Wettbewerb / Schülerstudium • Praktikum • gesellschaftlichen Engagement in Gremien (z.B. Jugendgemeinderat, Landesschülerbeirat)
Die Wertung der besonderen Lernleistung • Die BLL wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt. • Diese kann dann entweder - u.U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden (Nicht für D oder M) oder - in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden)
Angebot Seminarkurse am IKG • Business @ school Aufgabenfeld II (Gesellschaft) • Geschichte der Frau Aufgabenfeld II (Gesellschaft) • Künstliche Intelligenz / Neuronale Netze Aufgabenfeld III (MINT)
Angebot Seminarkurse Extern: SIA • Schüler-Ingenieur-Akademie (SIA) Strömungsphänomene - Schülerforschungslabor in der Azenbergstr. Stuttgart (ca. 15 Minuten Fußweg vom Hbf) - U.a. Aerodynamik, Arbeit am Windkanal, Besuch von Vorlesungen an der Uni, Bau von Modellflugzeugen, Flugsimulatoren, Segelflug, Exkursionen - Je nach Schwerpunkt des Themas der Hausarbeit ist auch eine Einordnung in das gesellschaftswissenschaftliche Themengebiet möglich (-> mehr Möglichkeiten der Anrechnung als mdl. Prfg.) • https://kepler-seminar.de/schueler-ingenieur-akademie.html • Außerschulisch -> Selbst informieren + anmelden
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium • Grundlagen • Die Wahl der Kurse / Pflichtbelegung • Die besondere Lernleistung • Das Abitur und die Gesamtqualifikation • Besonderheiten für manche Fächer • Wiederholung
Das Abitur Schriftliche Prüfung in 3 Leistungsfächern Mündliche Prüfung in 2 Fächern • Deutsch und Mathematik müssen geprüft werden • Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein • Es dürfen nicht mehr als 40 Kurse anrechnungspflichtig werden
Mündliche Abiturprüfung • Aufgaben im Rahmen der Bildungspläne der Kursstufe • Etwa 20 Minuten Vorbereitung unter Aufsicht • Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling • Zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern freiwillig oder angeordnet vom Prüfungsvorsitzenden
Die Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: I II Block I: max. max. Summe der Punkte von genau 40 Kursen der Qualifikationsphase 600 300 Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung
Die Gesamtqualifikation Block I: Mindestqualifikation • mindestens 200 Punkte • kein belegpflichtiger Kurs mit 0 Punkten • Höchstens 8 angerechnete Kurse unter 5NP I II darunter höchstens 3 Kurse aus LF min. min. 200 100 Block II: • mindestens 100 Punkte • In 3 Fächern jeweils min. 20 Punkte (in 4-facher Wertung) darunter 2 LF • In jedem Prüfungsfach min. 4 Punkte (in 4-facher Wertung)
Die Gesamtqualifikation - Durchschnittsnote
Block I der Gesamtqualifikation Genau 40 Kurse darunter: Alle anrechnungspflichtigen Kurse; das sind: • Die 12 Kurse der Leistungsfächer (wobei zwei Leistungsfächer doppelt gewichtet werden) • Die 4 Kurse in Deutsch (falls nicht LF) • Die 4 Kurse in Mathematik (falls nicht LF) • 2 Kurse in Bildender Kunst oder Musik • Die 4 Kurse in Geschichte (4 Kurse) • Die belegpflichtigen Kurse in Gemeinschaftskunde und Geographie • die Kurse im mündlichen Prüfungsfach (falls nicht bereits berücksichtigt) • ...
Block I der Gesamtqualifikation Anrechungspflichtige Kurse in Fremdsprachen / Naturwissenschaft • Mindestens 4 Kurse einer Fremdsprache (min. Pflichtunterricht ab Kl. 8) • Mindestens 4 Kurse einer Naturwissenschaft • Unter den Kursen müssen sich entweder in zwei Fremdsprachen oder in zwei Naturwissenschaften jeweils vier Kurse befinden.
Block I der Gesamtqualifikation Darüber hinaus: • freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen • die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt. • Die Gesamtpunktzahl im Block I berechnet sich nach der Formel:
Block II Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: • Den drei schriftlichen Prüfungsnoten (4-fach Wertung) • Den zwei mündlichen Prüfungsnoten (4-fach Wertung) • wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt:
Zulassung zur schriftlichen Prüfung Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten, d.h. 1. Die Mindestbelegpflicht ist erfüllt (kein belegungspflichtiger Kurs mit 0 NP) 2. Die Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen 3. 200 Punkte in Block I sind erreichbar 4. höchstens 8 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP (darunter höchstens 3 LF)
Zulassung zur mündlichen Prüfung Die Bedingungen zur Zulassung zur schriftlichen Prüfung sind erfüllt • In Block I sind mindestens 200 Punkte erreicht (es ist möglich, dass das mündliche Prüfungsfach durch die besondere Lernleistung ersetzt wird)
Zeitpunkt der Entscheidungen Ende Kl. 10 (8 Wochen vor Ende) vollständige und gültige Kurswahl Im 1. Halbjahr Planung für die anderen (Innerhalb der ersten 6 Wochen) Leistungsnachweise (GFS) Anfang 3. Halbjahr Festlegung ob Kommunikationsprüfung (bis zu den Herbstferien) Einzel- oder Tandemprüfung ist 4. Halbjahr 1 Schultag nach Ausgabe des Wahl der mündlichen Prüfungsfächer Zeugnisses für das 3. Halbjahr ggfs. vierte GFS Am Tag nach der Bekanntgabe der weitere Prüfungsfächer für die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung mündliche Prüfung angeben Festlegung doppelter Gewichtung der LF Ersetzung mdl. Prüfungsfach durch BLL
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium • Grundlagen • Die Wahl der Kurse / Pflichtbelegung • Die besondere Lernleistung • Das Abitur und die Gesamtqualifikation • Besonderheiten für manche Fächer • Wiederholung
Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfung In Bildender Kunst, Musik und Sport enthält die Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet.
Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfung In den modernen Fremdsprachen besteht die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen Teil und einer Kommunikationsprüfung. Die schriftliche Prüfung enthält eine Hörverstehensaufgabe. Die Gewichtung ist (schriftlich) 3 : 1 (Kommunikation)
Besonderheiten bei der mündlichen Abiturprüfung • Im mündlichen Prüfungsfach Sport (nicht im Leistungsfach Sport!) besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. • Die mündliche Prüfung in BK und Musik kann fachpraktische Elemente enthalten
Spezielle Regelungen Religion / Ethik Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer • das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat • das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 10 min. ein Halbjahr besucht hat oder in einer Prüfung zu Beginn des 1. Halbjahres entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat.
Spezielle Regelungen – Sport Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, • muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen • kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen Kann im Leistungsfach Sport (5h) (voraussichtlich) länger als ein halbes Jahr nicht teilgenommen werden, so muss nachträglich ein anderes Leistungsfach gewählt werden. Evtl. fehlende Halbjahresnoten werden durch Feststellungsprüfungen festgelegt. Es muss zusätzlich Sport 2h besucht werden oder entsprechende Ersatzkurse gewählt werden.
Spezielle Regelungen - Informatik Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn • durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind • auch in der Klasse 10 Unterricht in Informatik besucht wurde (in Form eines Vorbereitungskurses)
Spezielle Regelungen – Wirtschaft gmk geo • Wirtschaft kann nur als Leistungsfach belegt werden • Gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr belegungspflichtig • Freiwillige Belegung von geo im 2. und gmk im 4. Halbjahr möglich (keine Anrechnungspflicht) • Bei Wahl von geo/gmk als mündliches Prüfungsfach gilt: Die Prüfung kann in gmk/geo auch abgelegt werden, wenn jeweils nur 1 Halbjahr besucht wurde. Die Prüfung erstreckt sich aber in jedem Fall über die gesamten Inhalte (4 Halbjahre).
Spezielle Regelungen – Wirtschaft gmk geo • Gemeinschaftskunde und Geographie werden gemeinsam in einer Kombinationsprüfung mündlich geprüft (Inhalt: alle 4 Halbjahre) • Mit Leistungsfach Gemeinschaftskunde ist eine mündliche Kombinationsprüfung geo/gmk nicht möglich • Mit Leistungsfach Geographie ist eine mündliche Kombinationsprüfung geo/gmk nicht möglich
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium • Grundlagen • Die Wahl der Kurse / Pflichtbelegung • Die besondere Lernleistung • Das Abitur und die Gesamtqualifikation • Besonderheiten für manche Fächer • Wiederholung
Wiederholung nach 1. Halbjahr • Wenn die vorangehende Klasse (10) nicht wiederholt wurde • in besonderen Härtefällen freiwillig (Antrag an Schulleitung nötig) • Zurück in Klasse 10 2. Halbjahr • Gilt als Nichtversetzung in Klasse 10 • Wird man bei der Wiederholung der 10. Klasse nicht versetzt, muss man die Schule verlassen. Ein bei der Versetzung aus Klasse 10 erworbener dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschluss bleibt erhalten
Wiederholung nach 2. Halbjahr Die Jahrgangsstufe 1 kann einmal wiederholt werden, wenn • die vorangehende Klasse (10) nicht wiederholt wurde • am Ende des 2. Halbjahres feststeht, dass keine Zulassung zur schriftlichen Prüfung möglich ist • ein Antrag auf freiwillige Wiederholung bei der Schulleitung gestellt wird (innerhalb einer Woche nach Zeugnisausgabe 2.HJ) Wiederholung der 1. Jahrgangsstufe ist nicht verbunden mit der Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
Wiederholung nach 3. Halbjahr • Bei Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung nach dem 3. Halbjahr • oder in besonderen Härtefällen (Antrag bei Schulleitung nötig) • 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden • oder das 3. Halbjahr entweder - nach halbjähriger Unterbrechung - oder nach dem Besuch des 4. Halbjahres • Gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
Wiederholung 4. Halbjahr Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung • Die Halbjahre 3 und 4 • Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden (Nur bei Nichtbestehen, nicht zur Notenverbesserung; Nur wenn nicht bereits nach dem 3. oder 4. Halbjahr wiederholt wurde)
Latinum Latein als zweite Fremdsprache • Pflichtunterricht bis zum Eintritt in die Kursstufe • im letzten Zeugnis vor Eintritt in die Kursstufe (Klasse 10) mindestens die Note „ausreichend“
Das große Latinum Voraussetzungen • Wie für Latinum zusätzlich: • Latein als Leistungsfach mit durchschnittlich mindestens 5 Notenpunkten oder Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten. • Latein als Basisfach im Umfang von 4 Halbjahren mit durchschnittlich mindestens 5 Notenpunkten oder Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten.
Fachhochschulreife • Wer das Gymnasium frühestens nach Abschluss des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems ohne Abitur verlässt, hat bei Erreichen bestimmter Mindestleistungen (-> Leitfaden S. 45f) den schulischen Teil der Fachhochschulreife ohne besondere Prüfung erworben. • Zusammen mit einem berufsbezogenen Teil wie z.B. einer Berufsausbildung, einem FSJ, ...(-> Leitfaden S. 45f) kann man die Fachhochschulreife erlangen
Abschließende Hinweise • KOOP-Kurse – Fahrdienst steht nicht für alle Zeiten und alle Kurse zur Verfügung (z.B. nicht für: Kurse zur 1. h, nach der Mittagspause, Kurse am Hegel, Leistungsfach Sport) • Kurswahl ernst nehmen: Zeitliche Belastung und voraussichtlichen Stundenplan berücksichtigen (30h am Vormittag!); Abwahl/Umwahl sorgt für Probleme/ist nicht immer möglich • Während den Halbjahren müssen die Schüler sich selbst um eine Leistungsübersicht kümmern – die Noten werden erst am Ende zentral erfasst.
Termine für Klasse 10 • Vorstellung der Wahlfächer und Seminarkurse 14. Februar • Elternabend 18. Februar • Kursvorwahl: Do 20.02. – Fr 21.02. • Information der Schulleitung, falls eine Bewerbung an einer beruflichen Schule geplant ist: spätestens Mo 15. Juni 2020 • Endgültige Kurswahl: Mo 15. + Di 16. Juni 2020
Wahl Basisfach Leistungsfach Leistungsfächer: Gesichtspunkte für die Wahl • Begabung, Neigung, Interesse nicht: taktische Gründe zur Vermeidung einer mündlichen Prüfung • denn sonst: • viel Unterricht in unliebsamem Fach • wesentlich höherer Anspruch • Gefahr des Nichtbestehens steigt (Es dürfen max. 3 LF unterpunktet werden)
GER Niveau • gleiches Niveau in BF und LF zertifiziert (KMK-Vorgabe) • Englisch B2 i.T. C1 • romanische FS B2 • Niveau-Angabe in Bildungsplänen zum BF und LF in Kapitel 1.9.
zusätzliche Leistungen • Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen in der Kursnote im Fach möglich (auf Antrag) • Sport: Berücksichtigung der Leistungen bei „Jugend trainiert für Olympia“ oder „Jugend trainiert für Paralympics“ • Musik: Chor, Orchester
Ende
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