ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung

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ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
Stadt Alpirsbach
             Landkreis Freudenstadt

Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung –
        für den Bereich „Saier Nord“
und den Bereich „Grundegert II - 1. Änderung“

                   Regelverfahren

              in Alpirsbach – Peterzell

     ABWÄGUNGSPROTOKOLL

      Unterlagen für die Sitzung am 20.04.2021
ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

Eingegangene Stellungnahmen

Nr.   Behörde / TÖB                                                        Beschluss   Kenntnis-
                                                                                        nahme
1.    Deutsche Telekom Technik GmbH                                             Markierfeld Markierfeld
2.    Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der        Markierfeld Markierfeld
      Bundeswehr
3.    Terranets bw GmbH                                                         Markierfeld Markierfeld
4.    Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumord-        Markierfeld Markierfeld
      nung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen
5.    Netze BW GmbH                                                             Markierfeld Markierfeld
6.    Bn Netze GmbH                                                             Markierfeld Markierfeld
7.    Vodafone BW GmbH                                                          Markierfeld Markierfeld
8.    Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 4 – Straßenwesen und            Markierfeld Markierfeld
      Verkehr
9.    Handwerkskammer Reutlingen                                                Markierfeld Markierfeld
10.   Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung 9 – Landesamt für Geolo-         Markierfeld Markierfeld
      gie, Rohstoffe und Bergbau
11.   Landratsamt Freudenstadt                                                  Markierfeld Markierfeld
12.   Regionalverband Nordschwarzwald                                           Markierfeld Markierfeld

2 von 17                                                                          (Stand 29.03.2021)
ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der             Anregungen und Hinweise                             Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB      Deutsche Telekom Technik GmbH (Stellungnahme vom 04.12.2020)
   1
           Sollten die Standorte eindeutig feststehen, so       Markierfeld
                                                                wird gefolgt
           wenden sie sich bitte wieder direkt an uns.
                                                                Markierfeld
                                                                wird nicht gefolgt
                                                                Markierfeld
                                                                sind nicht relevant
                                                                Markierfeld
                                                                werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                                Markierfeld
                                                                werden zur Kenntnis genommen

           Im Untersuchungsgebiet sind von uns zurzeit          Markierfeld
                                                                wird gefolgt
           keine Maßnahmen beabsichtigt oder eingelei-          Markierfeld
                                                                wird nicht gefolgt
           tet, die bedeutsam sein können.
                                                                Markierfeld
                                                                sind nicht relevant
                                                                Markierfeld
                                                                werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                                Markierfeld
                                                                werden zur Kenntnis genommen

                                                              Lageplan wird zur Kenntnis genommen
                                                                Markierfeld
                                                                wird gefolgt
                                                                Markierfeld
                                                                wird nicht gefolgt
                                                                Markierfeld
                                                                sind nicht relevant
                                                                Markierfeld
                                                                werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                                Markierfeld
                                                                werden zur Kenntnis genommen

  TÖB      Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
   2       (Stellungnahme vom 07.12.2020)
           anbei übersende ich die Stellungnahme zur            Markierfeld
                                                                wird gefolgt
           Kenntnisnahme und weiteren Verwendung.
                                                                Markierfeld
                                                                wird nicht gefolgt
           Ein Versand in Papierform erfolgt nicht. Sollten
           Sie dennoch eine Ausfertigung in Papierform          Markierfeld
                                                                sind nicht relevant
           benötigen, bitte ich um kurze Information.           Markierfeld
                                                                werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch per            Markierfeld
                                                                werden zur Kenntnis genommen
           Mail oder in anderer digitaler Form (CD / Inter-
           netlink) senden.

3 von 17                                                                                  (Stand 29.03.2021)
ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der            Anregungen und Hinweise                            Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB      Hinweis:                                           Markierfeld
                                                              wird gefolgt
   2       Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie,       Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           Ihre Unterlagen zukünftig nur per Mail oder in
           anderer digitaler Form (CD/Internetlink) zu sen-   Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
           den.Sollte dies nicht möglich sein bitte ich um    Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           Zusendung einer Kurzfassung des Antrages.          Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen
           Mitgesandte Unterlagen werden nur auf ausdrü-
           cklichen Wunsch zurückgesandt.
           Antworten Sie bitte ausschließlich an die fol-
           gende Adresse:
           BAIUDBwToeB@bundeswehr.org
           durch die oben genannte und in den Unterlagen      Markierfeld
                                                              wird gefolgt
           näher beschriebene Planung werden Belange
                                                              Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beein-
           trächtigt.                                         Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
                                                              Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                              Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

           Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und     Markierfeld
                                                              wird gefolgt
           Rechtslage bestehen zu der Planung seitens         Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange
           keine Einwände.                                    Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
                                                              Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                              Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

  TÖB      Terranets bw GmbH (Stellungnahme vom 07.12.2020)
   3
           wir bedanken uns für die Benachrichtigung über     Markierfeld
                                                              wird gefolgt
           das oben genannte Vorhaben.                        Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           Im Anhang erhalten Sie den Bescheid.
                                                              Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
                                                              Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                              Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

4 von 17                                                                                (Stand 29.03.2021)
ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der             Anregungen und Hinweise                                Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB                                                            Markierfeld
                                                                 wird gefolgt
   3                                                             Markierfeld
                                                                 wird nicht gefolgt
                                                                 Markierfeld
                                                                 sind nicht relevant
                                                                 Markierfeld
                                                                 werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                                 Markierfeld
                                                                 werden zur Kenntnis genommen

  TÖB      Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal-
   4       und Gesundheitswesen (Stellungnahme vom 10.12.2020)
           Der Bereich der Planänderung mit der Bezeich-         Markierfeld
                                                                 wird gefolgt
           nung 11.1 „Saier Nord“ tangiert Festlegungen          Markierfeld
                                                                 wird nicht gefolgt
           des Regionalplanes 2015 Nordschwarzwald.
           Wie in der Begründung zur Flächennutzungs-            Markierfeld
                                                                 sind nicht relevant
           planänderung und im Umweltbericht dargelegt,          Markierfeld
                                                                 werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           sind Festlegungen als Regionaler Grünzug (vgl.        Markierfeld
                                                                 werden zur Kenntnis genommen
           hierzu Plansatz 3.2.1 - Ziel) und als Vorbehalts-
           gebiet für die Landwirtschaft (vgl. hierzu Plan-
           satz 3.3.3 – Grundsatz) betroffen. Der Eingriff
           des Plangebietes in vorgenannte Festlegungen
           ist gerade noch vom maßstabsbedingten Aus-
           formungsspielraum der Raumnutzungskarte ge-
           deckt. Raumordnerische Ziele stehen der Pla-
           nung somit nicht entgegen.
           Damit die vorgenannten regionalplanerischen         Der Ausgleich erfolgt im Rahmen des Bebauungs-
           Freiraumfestlegungen im angrenzenden Be-            planverfahrens und damit unabhängig von der vorlie-
           reich durch die Gewerbegebietsplanung nicht         genden FNP-Änderung.
           beeinträchtigt werden, sollte der Eingriff in die      Markierfeld
                                                                  wird gefolgt
           Umweltschutzgüter vollständig kompensiert             Markierfeld
                                                                 wird nicht gefolgt
           wird.                                                 Markierfeld
                                                                 sind nicht relevant
                                                                 Markierfeld
                                                                 werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                                 Markierfeld
                                                                 werden zur Kenntnis genommen

           Im Bereich 11.2 „Grundegert II – 1. Änderung          Markierfeld
                                                                 wird gefolgt
           und Erweiterung“ wird der Flächennutzungsplan
                                                                 Markierfeld
                                                                 wird nicht gefolgt
           im Wege der Berichtigung angepasst. Hierzu
           tragen wir keine Anregungen vor.                      Markierfeld
                                                                 sind nicht relevant
                                                                 Markierfeld
                                                                 werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                                 Markierfeld
                                                                 werden zur Kenntnis genommen

5 von 17                                                                                      (Stand 29.03.2021)
ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der            Anregungen und Hinweise                            Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB      Die Stadt Alpirsbach, der Regionalverband          Markierfeld
                                                              wird gefolgt
   4       Nordschwarzwald sowie das Landratsamt Freu-        Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           denstadt erhalten Nachricht von diesem Schrei-
           ben.                                               Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
                                                              Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                              Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

  TÖB      Netze BW GmbH (Stellungnahme vom 16.12.2020)
   5
           die Stellungnahme Strom Mittel- und Nieder-        Markierfeld
                                                              wird gefolgt
           spannung und Gas zum Flächennutzungsplan           Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           punktuelle Änderung 'Saier Nord' und "Grunde-
           gert II - 1.Änderung" in Alpirsbach – Peterzell:   Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
           Im Bereich der punktuelle Änderung 'Saier          Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           Nord' und "Grundegert II - 1.Änderung" des Flä-    Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen
           chennutzungsplans in Alpirsbach - Peterzell,
           befinden sich 20-kV- und 0,4-kV-Leitungen die
           sich im Zuständigkeitsbereich der Netze BW
           befinden. Gasleitungen (HD, MD, ND) sind im
           gesamten Gebiet nicht vorhanden.
           Insofern es zu Beeinträchtigungen des Anla-        Markierfeld
                                                              wird gefolgt
           genbestands bzw. des Netzbetriebs in den aus-
                                                              Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           gewiesenen Flächen kommen kann, bitten wir
           um frühzeitige Benachrichtigung, damit mögli-      Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
           che Maßnahmen zur Anlagensicherung bzw. -          Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           verlegung erörtert werden können.                  Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

           Grundsätzlich müssen die örtlichen Stromver-       Markierfeld
                                                              wird gefolgt
           sorgungsnetze den baulichen Entwicklungen          Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           angepasst bzw. erweitert werden. Detailanga-
           ben hierüber können jedoch erst im Zuge der        Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
           jeweiligen Bebauungsplanverfahren gemacht          Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           werden.                                            Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

           Seitens NG Mitte Strom bestehen keine weite-       Markierfeld
                                                              wird gefolgt
           ren Anregungen oder Bedenken zur Änderung
                                                              Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           'Saier Nord' und "Grundegert II - 1.Änderung"
           des Flächennutzungsplans in Alpirsbach - Pe-       Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
           terzell.                                           Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                              Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

6 von 17                                                                                (Stand 29.03.2021)
ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der            Anregungen und Hinweise                           Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB      Bn Netze GmbH (Stellungnahme vom 04.01.2021)
   6
           Ihr Schreiben vom 4. Dezember 2020 haben wir      Markierfeld
                                                             wird gefolgt
           erhalten.
                                                             Markierfeld
                                                             wird nicht gefolgt
           Nach eingehender Prüfung der vorgelegten Plä-
           ne und schriftlichen Unterlagen nehmen wir in     Markierfeld
                                                             sind nicht relevant
           dem Planverfahren als Träger öffentlicher Be-     Markierfeld
                                                             werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           lange Stellung. Die Stellungnahme ist diesem      Markierfeld
                                                             werden zur Kenntnis genommen
           Schreiben als Anlage l beigefügt.
           Für Rückfragen steht Ihnen unser Herr Kienzler
           (Tel. 0761 279-3201) gerne zur Verfügung.
             Markierfeld
             Keine Äußerung                                  Markierfeld
                                                             wird gefolgt
             Markierfeld
             Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit    Markierfeld
                                                             wird nicht gefolgt
           aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die         Markierfeld
                                                             sind nicht relevant
           ohne Zustimmung, Befreiung o. ä. der Fachbe-      Markierfeld
                                                             werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           hörde in der Abwägung nicht überwunden wer-
           den können (bitte alle drei Rubriken ausfüllen)   Markierfeld
                                                             werden zur Kenntnis genommen

           l. Einwendung:                                    Markierfeld
                                                             wird gefolgt
           keine
                                                             Markierfeld
                                                             wird nicht gefolgt
           2. Rechtsgrundlage:
           entfällt                                          Markierfeld
                                                             sind nicht relevant
           3. Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Aus-      Markierfeld
                                                             werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           nahmen oder Befreiungen):                         Markierfeld
                                                             werden zur Kenntnis genommen
           entfällt
             Markierfeld
              Beabsichtigte eigene Planungen und Maß-        Markierfeld
                                                             wird gefolgt
           nahmen, die den o. g. Plan berühren können,       Markierfeld
                                                             wird nicht gefolgt
           mit Angabe des Sachstandes und des Zeitrah-       Markierfeld
                                                             sind nicht relevant
           mens:
           keine                                             Markierfeld
                                                             werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
             Markierfeld
              Bedenken und Anregungen aus der eigenen        Markierfeld
                                                             werden zur Kenntnis genommen
           Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert
           nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung
           und Rechtsgrundlage:
           keine

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ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der            Anregungen und Hinweise                            Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB      Vodafone BW GmbH (Stellungnahme vom 05.01.2021)
   7
           vielen Dank für Ihre Informationen.                Markierfeld
                                                              wird gefolgt
           Gegen die o. a. Planung haben wir keine Ein-
                                                              Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           wände.
           Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Ver-     Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
           fügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere         Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           obenstehende Vorgangsnummer an.                    Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

           Bitte beachten Sie:                                Markierfeld
                                                              wird gefolgt
           Bei einer Stellungnahme, z.B. wegen Umverle-       Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           gung, Mitverlegung, Baufeldfreimachung, etc.
           oder eine Koordinierung/Abstimmung zum wei-        Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
           teren Vorgehen, dass Vodafone und Unitymedia       Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           trotz der Fusion hier noch separat Stellung neh-   Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen
           men. Demnach gelten weiterhin die bisherigen
           Kommunikationswege. Wir bitten dies für die
           nächsten Monate zu bedenken und zu ent-
           schuldigen.
  TÖB      Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr
   8       (Stellungnahme vom 11.01.2021)
           B. Stellungnahme                                   Markierfeld
                                                              wird gefolgt
             Markierfeld
             keine Bedenken oder Anregungen                   Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
             Markierfeld
             Fachliche Stellungnahme                          Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
           Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken         Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           gegen die Änderung des Flächennutzungspla-
           nes.                                               Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen
           Eine detaillierte Stellungnahme zu der Gebiets-
           ausweisung bleibt der verbindlichen Bauleitpla-
           nung ausdrücklich vorbehalten.
  TÖB      Handwerkskammer Reutlingen (Stellungnahme vom 15.01.2021)
   9
           vielen Dank für die Beteiligung an dieser punk-    Markierfeld
                                                              wird gefolgt
           tuellen Änderung des Flächennutzungsplans          Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
           der Stadt Alpirsbach für die Bereiche „Saier
           Nord“ und „Grundegert II-1. Ändg“. Von Seiten      Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
           der Handwerkskammer Reutlingen bestehen            Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           keine Bedenken zu diesen Änderungen.               Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

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ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der            Anregungen und Hinweise                             Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB      Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und
   10      Bergbau (Stellungnahme vom 25.01.2021)
           beigefügt übersenden wir Ihnen unsere Stel-         Markierfeld
                                                               wird gefolgt
           lungnahme zum o. g. Vorhaben.
                                                               Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
           Beachten Sie bitte unser Merkblatt, welches
           ebenfalls als Anlage beigefügt ist.                 Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
           Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Ver-      Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           fügung. Elektronische Post richten Sie bitte an     Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen
           die Poststelle der Abteilung
           (abteilung9@rpf.bwl.de).
           B Stellungnahme                                     Markierfeld
                                                               wird gefolgt
           Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für       Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
           geowissenschaftliche und bergbehördliche Be-
           lange äußert sich das Landesamt für Geologie,       Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
           Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der         Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
           ihm vorliegenden Unterlagen und seiner regio-       Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen
           nalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben.
           1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetz-          Markierfeld
                                                               wird gefolgt
           licher Regelungen, die im Regelfall nicht
                                                               Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
           überwunden werden können
           Keine                                               Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
                                                               Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                               Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

           2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maß-           Markierfeld
                                                               wird gefolgt
           nahmen, die den Plan berühren können, mit           Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
           Angabe des Sachstandes
           Keine                                               Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
                                                               Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                               Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

           3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken                Markierfeld
                                                               wird gefolgt
           Geotechnik
                                                               Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
           Die lokalen geologischen Untergrundverhältnis-
           se können unter http://maps.lgrb-bw.de/ abge-       Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
           rufen werden.                                       Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                               Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

           Ingenieurgeologische Belange werden im Rah-       Das Bebauungsplanverfahren wird im Parallel-
           men der Anhörung zu konkreten Planungen (z.       verfahren durchgeführt. Hierzu wurde seitens
           B. Bebauungspläne) beurteilt, wenn Art und        des RPF bereits eine Stellungnahme abgege-
           Umfang der Eingriffe in den Untergrund näher      ben, welche Ingenieurgeologische Belange ab-
           bekannt sind.                                     handelt.

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ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der             Anregungen und Hinweise                            Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB       FORTSETZUNG S. 9                                FORTSETZUNG S. 9
   10       Eine Gefahrenhinweiskarte (insbesondere be- Auf das Bebauungsplanverfahren wird verwie-
            züglich eventueller Massenbewegungen und        sen.
            Verkarstungsstrukturen) kann, nach vorheriger -   Markierfeld
                                                              wird gefolgt
            für Kommunen und alle übrigen Träger öffentli-    Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
            cher Belange gebührenfreier - Registrierung,
            unter http://geogefahren.lgrb-bw.de/ abgerufen    Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
            werden.                                           Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                              Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

            Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren hat          Markierfeld
                                                              wird gefolgt
            das LGRB mit den Schreiben Az. 2511 //20-
                                                              Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
            13443 vom 25.01.2021 (Bereich "Saier Nord")
            sowie Az. 2511 // 18-06147 vom 17.08.2018         Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
            (Bereich "Grundegert II – 1. Änderung") zu den    Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            Planungsbereichen weiterhin gültige ingenieur-    Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen
            geologische Stellungnahmen abgegeben, auf
            die verwiesen wird.
            Boden                                             Markierfeld
                                                              wird gefolgt
            Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht        Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
            keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken
            vorzutragen.                                      Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
                                                              Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                              Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

            Mineralische Rohstoffe                            Markierfeld
                                                              wird gefolgt
            Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeolo-
                                                              Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
            gischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder
            Bedenken vorzubringen.                            Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
                                                              Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                              Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

            Grundwasser                                       Markierfeld
                                                              wird gefolgt
            Aktuell findet in den Plangebieten keine Bear-    Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
            beitung des LGRB zu hydrogeologischen
            Themen statt. Die Plangebiete liegen außerhalb    Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
            von Wasserschutzgebieten.                         Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            Weitere Hinweise, Anregungen oder Bedenken        Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen
            sind aus hydrogeologischer Sicht zum Pla-
            nungsvorhaben nicht vorzubringen.
            Bergbau                                           Markierfeld
                                                              wird gefolgt
            Gegen die Änderung des Flächennutzungspla-
                                                              Markierfeld
                                                              wird nicht gefolgt
            nes bestehen von bergbehördlicher Seite keine
            Einwendungen.                                     Markierfeld
                                                              sind nicht relevant
                                                              Markierfeld
                                                              werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                              Markierfeld
                                                              werden zur Kenntnis genommen

10 von 17                                                                               (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der             Anregungen und Hinweise                            Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB       Geotopschutz                                       Markierfeld
                                                               wird gefolgt
   10       Im Bereich der Planflächen sind Belange des        Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            geowissenschaftlichen Naturschutzes nicht tan-
            giert.                                             Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
                                                               Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                               Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

            Allgemeine Hinweise                                Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            Die lokalen geologischen Untergrundverhältnis-
                                                               Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            se können dem bestehenden Geologischen
            Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB        Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            vorhandenen Bohrdaten der Homepage des             Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen wer-        Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen
            den.
            Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-
            Kataster, welches im Internet unter der Adresse
            http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (An-
            wendung LGRB-Mapserver Geotop- Kataster)
            abgerufen werden kann.
  TÖB       Landratsamt Freudenstadt (Stellungnahme vom 29.01.2021)
   11
            zur punktuellen Änderung des Flächennut-
            zungsplans "Saier Nord" und "Grunde-gert II -
            1. Änderung"“ (Stand: 26. Oktober 2020) neh-
            men wir wie folgt Stellung:
            I. Höhere Verwaltungsbehörde                       Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            Allgemeine Ausführungen zur Planung                Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            Mit der 11. punktuellen Änderung des Flächen-
            nutzungsplans sollen einerseits neue Gewerbe-      Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            flächen im Bereich des beabsichtigten Bebau-       Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            ungsplans „Saier Nord“, der parallel aufgestellt   Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen
            werden soll, ausgewiesen werden (11.1) und
            andererseits der Flächennutzungsplan im Be-
            reich des bereits aufgestellten Bebauungsplans
            „Grundegert II – 1. Änderung“ im Wege der Be-
            richtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an-
            gepasst werden (11.2).
            Der Berichtigung (11.2) wird zugestimmt.
            Anregungen und Hinweise                            Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            1. Für die Neuausweisung von Gewerbeflächen
                                                               Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            im Flächennutzungsplan ist grundsätzlich ein
            plausibler Gewerbeflächenbedarfsnachweis zu        Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            führen. Ein solcher Nachweis wurde nicht bei-      Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            gefügt. Der Bedarf wurde jedoch im Ansatz all-     Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen
            gemein in den Ausführungen zur Planerforder-
            nis in der Begründung (Ziffer IV) erläutert.

11 von 17                                                                                (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der              Anregungen und Hinweise                                 Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB       FORTSETZUNG S. 11                                   s. Seite 11
   11       Demnach soll die neu auszuweisende Gewer-
            befläche ausschließlich der örtlichen Erweite-
            rung der SAIER Gruppe dienen.
            Hierbei sollte noch genauer erläutert werden,         Markierfeld
                                                                  wird gefolgt
            dass der Bedarf auch tatsächlich und aus-
                                                                  Markierfeld
                                                                  wird nicht gefolgt
            schließlich aufgrund der Standortsicherung/Er-
            weiterung des dort ansässigen Betriebs gege-          Markierfeld
                                                                  sind nicht relevant
            ben ist. Dies kann dann ggf. akzeptiert werden,       Markierfeld
                                                                  werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            ohne dass ein weitergehender umfassender              Markierfeld
                                                                  werden zur Kenntnis genommen
            Gewerbeflächenbedarfsnachweis vorgelegt
            werden muss.
            2. Unter Ziffer V. 2. der Begründung werden die     Durch die Abgrenzung des Geltungsbereichs
            Neuausweisung (11.1) und die nachrichtliche         (blaue Umgrenzung) wird die Änderung darge-
            Anpassung/Berichtigung (11.2) erläutert. Es ist     stellt. Da es sich faktisch um ein bestehendes
            jedoch nicht eindeutig ersichtlich, dass auch die   Gewerbegebiet handelt, sollte die Fläche als
            Änderung im südlichen Bereich (Flst. Nr.            gewerbliche Baufläche Bestand ausgewiesen
            344/12, 346/4 und 347/2) Bestandteil der Neu-       werden. Das ist bei vielen unüberplanten Innen-
            ausweisung ist. Es ist dabei unerheblich, ob        bereichen der Fall. Der Anregung des LRA wird
            dort schon gewerbliche Bauten errichtet wur-        jedoch gefolgt, da die Ausweisung Bestand
            den. Im Flächennutzungsplan kann dies nicht         oder Planung für den Bauherr irrelevant ist.
            als Bestand dargestellt werden. Die gewerbli-         Markierfeld
                                                                  wird gefolgt
            che Fläche ist dort als Planung auszuweisen,          Markierfeld
                                                                  wird nicht gefolgt
            da es sich um eine neue Art der Bodennutzung
            handelt. In diesem Sinne würde sich dort die          Markierfeld
                                                                  sind nicht relevant
            Neuausweisung an der Bestandsbebauung ori-            Markierfeld
                                                                  werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            entieren.                                             Markierfeld
                                                                  werden zur Kenntnis genommen

            Lediglich die Anpassung des Flächennutzungs-          Markierfeld
                                                                  wird gefolgt
            plans im Bereich des Bebauungsplans „Grun-
                                                                  Markierfeld
                                                                  wird nicht gefolgt
            degert II – 1. Änderung“ entspricht einer nach-
            richtlichen Berichtigung, die sich zudem nicht        Markierfeld
                                                                  sind nicht relevant
            am Bestand orientiert. Dort wurde die darge-          Markierfeld
                                                                  werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            stellte Gewerbliche Baufläche bereits durch die       Markierfeld
                                                                  werden zur Kenntnis genommen
            Durchführung des BBP der Innenentwicklung
            im beschleunigten Verfahren nach § 13a
            BauGB als Gewerbegebiet rechtskräftig festge-
            setzt und kann daher im FNP als Gewerbliche
            Baufläche Bestand auch so ausgewiesen wer-
            den.
            Dieser Abschnitt in der Begründung sollte daher       Markierfeld
                                                                  wird gefolgt
            neu formuliert werden. Ggf. ist die beigefügte        Markierfeld
                                                                  wird nicht gefolgt
            Flächenberechnung anzupassen. Die weiteren
            Unterlagen wie z.B. der zeichnerische Teil wä-        Markierfeld
                                                                  sind nicht relevant
            ren ebenfalls anzupassen.                             Markierfeld
                                                                  werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                                  Markierfeld
                                                                  werden zur Kenntnis genommen

12 von 17                                                                                   (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der              Anregungen und Hinweise                             Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB       3. Der Bereich um das Gebäude Reutiner Stra-         Markierfeld
                                                                 wird gefolgt
   11       ße 15 ist im aktuellen FNP als gemischte Flä-        Markierfeld
                                                                 wird nicht gefolgt
            che ausgewiesen und soll nun ebenfalls als ge-
            werbliche Fläche überplant werden. Dies ist je-      Markierfeld
                                                                 sind nicht relevant
            doch in der Begründung nicht aufgeführt und          Markierfeld
                                                                 werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            wäre daher noch zu ergänzen bzw. hinsichtlich        Markierfeld
                                                                 werden zur Kenntnis genommen
            der geplanten Betriebserweiterung zu erläutern.
            II. Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt               Markierfeld
                                                                 wird gefolgt
            Zur Änderung des Flächennutzungsplans wird
                                                                 Markierfeld
                                                                 wird nicht gefolgt
            keine Stellungnahme abgegeben. Eine Stel-
            lungnahme erfolgt im Bebauungsplanverfahren.         Markierfeld
                                                                 sind nicht relevant
                                                                 Markierfeld
                                                                 werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                                 Markierfeld
                                                                 werden zur Kenntnis genommen

            III. Untere Naturschutzbehörde                       Markierfeld
                                                                 wird gefolgt
            Allgemeine Ausführungen zur Planung                  Markierfeld
                                                                 wird nicht gefolgt
            Die geplante punktuelle Flächennutzungsplan-
            änderung befindet sich im nördlichen Bereich         Markierfeld
                                                                 sind nicht relevant
            der Gemeinde Peterzell und erstreckt sich in         Markierfeld
                                                                 werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            die freie Landschaft hinein, welche durch Acker-     Markierfeld
                                                                 werden zur Kenntnis genommen
            und Wiesennutzung geprägt ist.
            Abgesehen der vollumfänglichen Lage im Na-
            turpark „Schwarzwald Mitte/Nord“, sind keine
            weiteren flächenhaften Schutzgebiete betroffen.
            Der Änderung des Flächennutzungsplanes
            kann seitens der unteren Naturschutzbehörde
            zugstimmt werden.
            Anregungen und Hinweise                         Eine Festsetzung erfolgt ebenfalls auf Ebene des
            1. Um schädliche Einwirkungen von Beleuch-      Bebauungsplanverfahrens und somit unabhängig
            tungsanlagen auf Tiere, insbesondere Fleder-    vom FNP-Änderungsverfahren.
            mäuse, Vögel und nachtaktive Insekten, zu mi-      Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            nimieren, wird darauf hingewiesen, dass die ge-    Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            setzlichen Anforderungen an solche zu beach-       Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            ten sind. Die konkreten Anforderungen werden
            auf Ebene des Bebauungsplanes geregelt.            Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                                 Markierfeld
                                                                 werden zur Kenntnis genommen

            IV. Untere Wasser- und Bodenschutzbehör-             Markierfeld
                                                                 wird gefolgt
            de
                                                                 Markierfeld
                                                                 wird nicht gefolgt
            Allgemeine Ausführungen
            Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans           Markierfeld
                                                                 sind nicht relevant
            „Saier Nord“ ist eine punktuelle Änderung des        Markierfeld
                                                                 werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            gültigen Flächennutzungsplans erforderlich.          Markierfeld
                                                                 werden zur Kenntnis genommen
            Bisher fast vollständig landwirtschaftlich genutz-
            te Flächen (Vorbehaltsgebiet für die Landwirt-
            schaft) sollen künftig als Gewerbeflächen (ge-
            werbliche Baufläche Planung) ausgewiesen
            werden.

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Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der              Anregungen und Hinweise                           Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB       Des Weiteren erfolgt im Zuge dieses Verfah-        Markierfeld
                                                               wird gefolgt
   11       rens die nachrichtliche Berichtigung zum Be-       Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            bauungsplan “Grundegert II - 1. Änderung“. Bis-
            her als Grünfläche ausgewiesene Flächen sol-       Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            len künftig gewerblich genutzt werden. Ein Um-     Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            weltbericht ist nicht erforderlich.                Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

            Gegen die punktuelle Änderung des Flächen-         Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            nutzungsplanes bezüglich „Saier Nord“ und
                                                               Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            “Grundegert II- 1. Änderung“ bestehen aus
            wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzli-    Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            chen Bedenken.                                     Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                               Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

            Anregungen und Hinweise                            Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            Eine detaillierte Stellungnahme bezüglich der      Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            Entwässerung erfolgt im Zuge des Bebauungs-
            planverfahrens.                                    Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
                                                               Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                               Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

            V. Untere Landwirtschaftsbehörde                Die Ausgleichsflächen werden im weiteren Ver-
            Allgemeine Ausführungen zum Vorhaben            fahren im Rahmen des Bebauungsplanes abge-
            Saier Nord:                                     stimmt und festgelegt.
            Wir verweisen auf unsere parallele Stellungnah-    Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            me zum Bebauungsplan „Saier Nord“.
                                                               Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            Nach dem Umweltbericht zur Änderung des
            Flächennutzungsplanes sind Ausgleichsmaß-          Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            nahmen außerhalb des Plangebietes erforder-        Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            lich. Wir bitten um frühzeitige Beteiligung am     Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen
            Verfahren. Die Flächen im räumlichen Bezug zu
            der Planung sind sehr wichtig für die Landwirt-
            schaft. Daher sollen dort keine Ausgleichsmaß-
            nahmen umgesetzt werden.
            Grundegert II:                                     Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            Die Änderung ist nur nachrichtlich, da ein         Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            rechtskräftiger Bebauungsplan bereits besteht.
            Landwirtschaftliche Belange sind von der Pla-      Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            nung nicht berührt.                                Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                               Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

            VI. Untere Forstbehörde                            Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            Es ist kein Wald betroffen.
                                                               Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
                                                               Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
                                                               Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                               Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

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Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der             Anregungen und Hinweise                         Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB       VII. Straßenbauamt                              Markierfeld
                                                            wird gefolgt
   11       Es bestehen keine Einwendungen.                 Markierfeld
                                                            wird nicht gefolgt
                                                            Markierfeld
                                                            sind nicht relevant
                                                            Markierfeld
                                                            werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                            Markierfeld
                                                            werden zur Kenntnis genommen

            VIII. Untere Verkehrsbehörde                    Markierfeld
                                                            wird gefolgt
            Es bestehen aus straßenverkehrsrechtlicher
                                                            Markierfeld
                                                            wird nicht gefolgt
            Sicht keine Bedenken.
                                                            Markierfeld
                                                            sind nicht relevant
                                                            Markierfeld
                                                            werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                            Markierfeld
                                                            werden zur Kenntnis genommen

            IX. Gewerbeaufsicht                             Markierfeld
                                                            wird gefolgt
            Gegen die punktuelle Änderung des Flächen-      Markierfeld
                                                            wird nicht gefolgt
            nutzungsplans bestehen keine Bedenken.
            Das aktualisierte Lärmgutachten liegt den Un-   Markierfeld
                                                            sind nicht relevant
            terlagen zum Bebauungsplanverfahren „Saier      Markierfeld
                                                            werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            Nord“ bei und wird im Rahmen unserer Stel-      Markierfeld
                                                            werden zur Kenntnis genommen
            lungnahme zu diesem Verfahren geprüft.
            X. Flurneuordnungsstelle                        Markierfeld
                                                            wird gefolgt
            Laufende oder geplante Flurneuordnungsver-
                                                            Markierfeld
                                                            wird nicht gefolgt
            fahren sind von dem Flächennutzungsplan nicht
            betroffen. Von Seiten der Flurneuordnung wer-   Markierfeld
                                                            sind nicht relevant
            den keine Anregungen oder Bedenken vorge-       Markierfeld
                                                            werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            bracht.                                         Markierfeld
                                                            werden zur Kenntnis genommen

            XI. Vermessungsamt                              Markierfeld
                                                            wird gefolgt
            Es sind keine Anregungen und Bedenken vor-      Markierfeld
                                                            wird nicht gefolgt
            zubringen.
                                                            Markierfeld
                                                            sind nicht relevant
                                                            Markierfeld
                                                            werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                            Markierfeld
                                                            werden zur Kenntnis genommen

            XII. Kreisbrandmeister                          Markierfeld
                                                            wird gefolgt
            Es bestehen keine Anregungen – die Stellung-
                                                            Markierfeld
                                                            wird nicht gefolgt
            nahme erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan-
            verfahrens                                      Markierfeld
                                                            sind nicht relevant
                                                            Markierfeld
                                                            werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                            Markierfeld
                                                            werden zur Kenntnis genommen

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Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der             Anregungen und Hinweise                            Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB       Regionalverband Nordschwarzwald (Stellungnahme vom 01.02.2021)
   12
            vielen Dank für die Beteiligung an den obigen,     Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            im Parallelverfahren durchgeführten Verfahren.
                                                               Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            Die Stellungnahme erfolgt vorbehaltlich der Zu-
            stimmung unserer Gremien (voraussichtlich am       Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            31.03.2021).                                       Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                               Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

            Mit den Bauleitplanverfahren sollen die rechtli-   Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            chen Grundlagen für die betriebstechnisch be-      Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            nötigte Erweiterung des Firmengeländes der
            SAIER-Gruppe (Kunststoffverpackungen) am           Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            Stammsitz in Alpirsbach-Peterzell geschaffen       Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            werden. Die Geschäftsstelle des Regionalver-       Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen
            bands wurde frühzeitig über die langfristigen
            und schrittweise angedachten Erweiterungsplä-
            ne des Unternehmens informiert und im Rah-
            men eines Scoping-Termins mit anderen Trä-
            gern öffentlicher Belange vorab um eine erste
            Einschätzung gebeten.
            Zur „punkt. FNP-Änderung für die Bereiche ´Sai-    Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            er Nord´ u. ´Grundegert II – 1. Änderung´“
            Der geplante Geltungsbereich der mit dem obi-      Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            gen Bebauungsplan in Verbindung stehenden          Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            FNP-Änderung umfasst knapp 3,9 ha, verteilt        Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            auf drei Teilbereiche. Der Umfang des ur-          Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen
            sprünglich geplanten Geltungsbereichs der
            FNP-Änderung betrug 5,2 ha und wurde im
            Nachgang zum Scoping-Termin nach Hinwei-
            sen der Geschäftsstelle des Regionalverbands
            deutlich reduziert. Diese Ursprungsplanung hät-
            te voraussichtlich ein (zeit-)aufwendiges Regio-
            nalplanänderungsverfahren mit offenem Aus-
            gang erforderlich gemacht. Für diese zeitlich
            nachrangigen Planungsschritte wird nun eine
            mögliche Einbettung in den Gesamtfortschrei-
            bungsprozess des Regionalplans präferiert.

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Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich
„Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell:
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach
§ 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom
04.12.2020 bis 29.01.2021

 Nr. der             Anregungen und Hinweise                            Abwägungsvorschlag
   Stel-
  lung-
 nahme
  TÖB       Der nördliche, größte Teil der verbleibenden       Markierfeld
                                                               wird gefolgt
   12       FNP-Änderung betrifft den Bereich des „Bebau-      Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            ungsplans Saier Nord“, der wie oben dargestellt
            im maßstabsbedingten Ausformungsspielraum          Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
            des Regionalen Grünzugs liegt. Die zwei weite-     Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
            ren Teilbereiche betreffen unabhängig vom Be-      Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen
            bauungsplan „Saier Nord“ ein bereits aktuell als
            Gewerbefläche genutztes Areal sowie und eine
            nachrichtliche Berichtigung im Bereich des Be-
            bauungsplans „Grundegert II“.
            Einwände und Anregungen zu den genannten           Markierfeld
                                                               wird gefolgt
            Verfahren werden seitens des Regionalver-
                                                               Markierfeld
                                                               wird nicht gefolgt
            bands nicht vorgebracht.
                                                               Markierfeld
                                                               sind nicht relevant
                                                               Markierfeld
                                                               werden unabhängig vom Planverfahren behandelt
                                                               Markierfeld
                                                               werden zur Kenntnis genommen

Büro Gfrörer GmbH & Co. KG / Stadt Alpirsbach
Fassung vom 29.03.2021

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Stadt Alpirsbach
                        Landkreis Freudenstadt

                     Bebauungsplan „Saier Nord“
                               und
11. punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Saier Nord‟
                         in Alpirsbach – Peterzell

                          Umweltbericht

              Fassung vom 29.03.2021, ergänzt am 21.04.2021
Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG.............................................................................................................................. 1
    1.1. Anlass der Planaufstellung................................................................................................................ 1
    1.2. Rechtsgrundlagen............................................................................................................................. 1
    1.3. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umwelt-
         schutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umwelt-
         belange bei der Aufstellung berücksichtigt wurde..............................................................................2
    1.4. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans.....................................3
    1.5. Vorgaben Schutzgebiete, wesentliche Ziele sonstiger übergeordneten Fachplanungen...................4
    1.6. Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Gebiets......................................................................5

2. UMWELTBERICHT ZUM BBP 'SAIER NORD'.........................................................................7
    2.1. Festlegung zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung...................................................7
    2.2. Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen............................................8
         2.2.1 Schutzgut Biotope / biologische Vielfalt...................................................................................8
         2.2.2 Schutzgut Boden / Fläche....................................................................................................... 9
         2.2.3 Schutzgut Grundwasser........................................................................................................ 10
         2.2.4 Schutzgut Klima / Luft............................................................................................................ 11
         2.2.5 Schutzgut Landschafts- und Ortschaftsbild...........................................................................12
         2.2.6 Prognose sonstiger Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase............................13
    2.3. Zusammenfassung / Erheblichkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen...................................14
    2.4. Prognose und Planungsalternativen................................................................................................ 16
         2.4.1 Standort und Planungsalternativen........................................................................................16
         2.4.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung.........................................16
         2.4.3 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung...................................................................16
    2.5. Monitoring........................................................................................................................................ 16

3. BILANZIERUNG VON EINGRIFF UND AUSGLEICH.............................................................17
    3.1. Schutzgut Biotope........................................................................................................................... 17
    3.2. Schutzgut Boden / Fläche................................................................................................................ 18
    3.3. Zusammenfassende Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.............................................................19

4. PLANEXTERERN AUSGLEICHSMASSNAHMEN..................................................................19

5. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS..........................................................................21

Anlagen

Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen                                                                                             M 1 : 2.000

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Bebauungsplan und FNP-Änderung 'Saier Nord' in Alpirsbach - Peterzell

1.     EINLEITUNG
1.1.   Anlass der Planaufstellung
Anlass für den vorliegenden Umweltbericht ist die Aufstellung des Bebauungsplans 'Saier Nord' in Alpirsbach
- Peterzell im Landkreis Freudenstadt. Da im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan auch eine Ände-
rung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich ist, beziehen sich die Ausführungen des
vorliegenden Umweltberichtes sowohl auf das Bebauungsplanverfahren 'Saier Nord' als auch auf die Ände-
rung des Flächennutzungsplanes im Bereich 'Saier Nord', auch wenn in den nachfolgenden Ausführungen
nur der Bebauungsplan 'Saier Nord' als verbindlicher Bauleitplan erwähnt wird. Mit dem vorliegenden BBP
sollen für die im Süden des Plangebiets ansässige Firma Saier (Kunststoffverpackungen) betriebstechnisch
benötige Erweiterungsflächen geschaffen werden und das vorhandene Firmengelände, für das kein BBP
existiert, in seinem Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Der Geltungsbereich des BBP umfasst eine
Fläche von rund 6,1 ha davon entfallen ca. 3,3 ha auf bestehende Bau-und Verkehrsflächen.
Lage des Plangebiets

1.2.   Rechtsgrundlagen
Nach § 2 Abs. 3 BauGB sind bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen die Belange, die für die
Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere ist für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in
der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die
Ergebnisse sind in der Abwägung zu berücksichtigen und werden im vorliegenden Umweltbericht, als geson-
derter Teil der Begründung zum Bebauungsplan, dargestellt.

Eine Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe und ggf. erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a
BauGB bzw. § 18 BNatSchG wird erforderlich, da die vorliegende Planung zu einer Veränderung der Gestalt
und Nutzung von Grundflächen führt und mit einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus-
halts und des Landschaftsbildes zu rechnen ist.

Gemäß § 15 Abs.2 BNatSchG ist eine Beeinträchtigung ausgeglichen, wenn und sobald die beeinträchtigten
Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild neu gestaltet

Umweltbericht                                                                                       Seite 1
Bebauungsplan und FNP-Änderung 'Saier Nord' in Alpirsbach - Peterzell

ist. Zum Ausgleich des Eingriffs auf sonstige Weise können auch ausgleichende Ersatzmaßnahmen an ande-
rer Stelle durchgeführt werden.

Im Einzelnen sind nachfolgende Rechtsvorschriften zu berücksichtigen (die Aufzählung hat keine abschlie-
ßende Wirkung).
 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt ge-
  ändert durch Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Trag-
  weite vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587)
 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzge-
  setz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung zur
  Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465)
 Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz - LBodSchAG)
  vom 14. Dezember 2004, § 6 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809, 815)
 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.
  2542), zuletzt geändert durch Artikel 290 der 11. Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S.
  1328)
 Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz –
  NatSchG) vom 23. Juni 2015, mehrfach geändert, § 34 neu gefasst sowie §§ 1a, 21a, 33a und 34a neu eingefügt
  durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2020 (GBl. S. 651)
 Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995, mehrfach
  geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (GBl. S. 161, 162)
 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
  31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaus -
  haltsgesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408)
 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) vom 03. Dezember 2013 (GBl. S. 389), Inhaltsverzeichnis sowie §§ 65,
  80, 84 und 95 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. November 2018 (GBl. S. 439, 446)
 Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) vom 17.
  Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juni 2020 (BGBl. I S.
  1287)
 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen
  und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.
  Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der 11. Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.
  Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)

1.3.   Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Um-
       weltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und
       die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurde.

Gemäß § 1 Abs.6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. zu berücksichtigen:

-   die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwi-
    schen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
-   umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insge-
    samt,
-   umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
-   die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
-   die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen.

Die Berücksichtigung der genannten Belange des Umweltschutzes erfolgt durch den vorliegenden Umweltbe-
richt. Die Darstellung der Ziele von übergeordneten Fachplänen, die für den vorliegenden Bebauungsplan
von Bedeutung sind, erfolgt im Zuge der nachfolgenden Ausführungen.

Umweltbericht                                                                                                 Seite 2
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