ABWÄGUNGSPROTOKOLL - Änderung
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Stadt Alpirsbach Landkreis Freudenstadt Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II - 1. Änderung“ Regelverfahren in Alpirsbach – Peterzell ABWÄGUNGSPROTOKOLL Unterlagen für die Sitzung am 20.04.2021
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Eingegangene Stellungnahmen Nr. Behörde / TÖB Beschluss Kenntnis- nahme 1. Deutsche Telekom Technik GmbH Markierfeld Markierfeld 2. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Markierfeld Markierfeld Bundeswehr 3. Terranets bw GmbH Markierfeld Markierfeld 4. Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumord- Markierfeld Markierfeld nung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen 5. Netze BW GmbH Markierfeld Markierfeld 6. Bn Netze GmbH Markierfeld Markierfeld 7. Vodafone BW GmbH Markierfeld Markierfeld 8. Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 4 – Straßenwesen und Markierfeld Markierfeld Verkehr 9. Handwerkskammer Reutlingen Markierfeld Markierfeld 10. Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung 9 – Landesamt für Geolo- Markierfeld Markierfeld gie, Rohstoffe und Bergbau 11. Landratsamt Freudenstadt Markierfeld Markierfeld 12. Regionalverband Nordschwarzwald Markierfeld Markierfeld 2 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Deutsche Telekom Technik GmbH (Stellungnahme vom 04.12.2020) 1 Sollten die Standorte eindeutig feststehen, so Markierfeld wird gefolgt wenden sie sich bitte wieder direkt an uns. Markierfeld wird nicht gefolgt Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Im Untersuchungsgebiet sind von uns zurzeit Markierfeld wird gefolgt keine Maßnahmen beabsichtigt oder eingelei- Markierfeld wird nicht gefolgt tet, die bedeutsam sein können. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Lageplan wird zur Kenntnis genommen Markierfeld wird gefolgt Markierfeld wird nicht gefolgt Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen TÖB Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 2 (Stellungnahme vom 07.12.2020) anbei übersende ich die Stellungnahme zur Markierfeld wird gefolgt Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Markierfeld wird nicht gefolgt Ein Versand in Papierform erfolgt nicht. Sollten Sie dennoch eine Ausfertigung in Papierform Markierfeld sind nicht relevant benötigen, bitte ich um kurze Information. Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch per Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Mail oder in anderer digitaler Form (CD / Inter- netlink) senden. 3 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Hinweis: Markierfeld wird gefolgt 2 Aus organisatorischen Gründen bitte ich Sie, Markierfeld wird nicht gefolgt Ihre Unterlagen zukünftig nur per Mail oder in anderer digitaler Form (CD/Internetlink) zu sen- Markierfeld sind nicht relevant den.Sollte dies nicht möglich sein bitte ich um Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Zusendung einer Kurzfassung des Antrages. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Mitgesandte Unterlagen werden nur auf ausdrü- cklichen Wunsch zurückgesandt. Antworten Sie bitte ausschließlich an die fol- gende Adresse: BAIUDBwToeB@bundeswehr.org durch die oben genannte und in den Unterlagen Markierfeld wird gefolgt näher beschriebene Planung werden Belange Markierfeld wird nicht gefolgt der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beein- trächtigt. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Markierfeld wird gefolgt Rechtslage bestehen zu der Planung seitens Markierfeld wird nicht gefolgt der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen TÖB Terranets bw GmbH (Stellungnahme vom 07.12.2020) 3 wir bedanken uns für die Benachrichtigung über Markierfeld wird gefolgt das oben genannte Vorhaben. Markierfeld wird nicht gefolgt Im Anhang erhalten Sie den Bescheid. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen 4 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Markierfeld wird gefolgt 3 Markierfeld wird nicht gefolgt Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen TÖB Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- 4 und Gesundheitswesen (Stellungnahme vom 10.12.2020) Der Bereich der Planänderung mit der Bezeich- Markierfeld wird gefolgt nung 11.1 „Saier Nord“ tangiert Festlegungen Markierfeld wird nicht gefolgt des Regionalplanes 2015 Nordschwarzwald. Wie in der Begründung zur Flächennutzungs- Markierfeld sind nicht relevant planänderung und im Umweltbericht dargelegt, Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt sind Festlegungen als Regionaler Grünzug (vgl. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen hierzu Plansatz 3.2.1 - Ziel) und als Vorbehalts- gebiet für die Landwirtschaft (vgl. hierzu Plan- satz 3.3.3 – Grundsatz) betroffen. Der Eingriff des Plangebietes in vorgenannte Festlegungen ist gerade noch vom maßstabsbedingten Aus- formungsspielraum der Raumnutzungskarte ge- deckt. Raumordnerische Ziele stehen der Pla- nung somit nicht entgegen. Damit die vorgenannten regionalplanerischen Der Ausgleich erfolgt im Rahmen des Bebauungs- Freiraumfestlegungen im angrenzenden Be- planverfahrens und damit unabhängig von der vorlie- reich durch die Gewerbegebietsplanung nicht genden FNP-Änderung. beeinträchtigt werden, sollte der Eingriff in die Markierfeld wird gefolgt Umweltschutzgüter vollständig kompensiert Markierfeld wird nicht gefolgt wird. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Im Bereich 11.2 „Grundegert II – 1. Änderung Markierfeld wird gefolgt und Erweiterung“ wird der Flächennutzungsplan Markierfeld wird nicht gefolgt im Wege der Berichtigung angepasst. Hierzu tragen wir keine Anregungen vor. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen 5 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Die Stadt Alpirsbach, der Regionalverband Markierfeld wird gefolgt 4 Nordschwarzwald sowie das Landratsamt Freu- Markierfeld wird nicht gefolgt denstadt erhalten Nachricht von diesem Schrei- ben. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen TÖB Netze BW GmbH (Stellungnahme vom 16.12.2020) 5 die Stellungnahme Strom Mittel- und Nieder- Markierfeld wird gefolgt spannung und Gas zum Flächennutzungsplan Markierfeld wird nicht gefolgt punktuelle Änderung 'Saier Nord' und "Grunde- gert II - 1.Änderung" in Alpirsbach – Peterzell: Markierfeld sind nicht relevant Im Bereich der punktuelle Änderung 'Saier Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Nord' und "Grundegert II - 1.Änderung" des Flä- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen chennutzungsplans in Alpirsbach - Peterzell, befinden sich 20-kV- und 0,4-kV-Leitungen die sich im Zuständigkeitsbereich der Netze BW befinden. Gasleitungen (HD, MD, ND) sind im gesamten Gebiet nicht vorhanden. Insofern es zu Beeinträchtigungen des Anla- Markierfeld wird gefolgt genbestands bzw. des Netzbetriebs in den aus- Markierfeld wird nicht gefolgt gewiesenen Flächen kommen kann, bitten wir um frühzeitige Benachrichtigung, damit mögli- Markierfeld sind nicht relevant che Maßnahmen zur Anlagensicherung bzw. - Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt verlegung erörtert werden können. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Grundsätzlich müssen die örtlichen Stromver- Markierfeld wird gefolgt sorgungsnetze den baulichen Entwicklungen Markierfeld wird nicht gefolgt angepasst bzw. erweitert werden. Detailanga- ben hierüber können jedoch erst im Zuge der Markierfeld sind nicht relevant jeweiligen Bebauungsplanverfahren gemacht Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt werden. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Seitens NG Mitte Strom bestehen keine weite- Markierfeld wird gefolgt ren Anregungen oder Bedenken zur Änderung Markierfeld wird nicht gefolgt 'Saier Nord' und "Grundegert II - 1.Änderung" des Flächennutzungsplans in Alpirsbach - Pe- Markierfeld sind nicht relevant terzell. Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen 6 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Bn Netze GmbH (Stellungnahme vom 04.01.2021) 6 Ihr Schreiben vom 4. Dezember 2020 haben wir Markierfeld wird gefolgt erhalten. Markierfeld wird nicht gefolgt Nach eingehender Prüfung der vorgelegten Plä- ne und schriftlichen Unterlagen nehmen wir in Markierfeld sind nicht relevant dem Planverfahren als Träger öffentlicher Be- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt lange Stellung. Die Stellungnahme ist diesem Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Schreiben als Anlage l beigefügt. Für Rückfragen steht Ihnen unser Herr Kienzler (Tel. 0761 279-3201) gerne zur Verfügung. Markierfeld Keine Äußerung Markierfeld wird gefolgt Markierfeld Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit Markierfeld wird nicht gefolgt aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die Markierfeld sind nicht relevant ohne Zustimmung, Befreiung o. ä. der Fachbe- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt hörde in der Abwägung nicht überwunden wer- den können (bitte alle drei Rubriken ausfüllen) Markierfeld werden zur Kenntnis genommen l. Einwendung: Markierfeld wird gefolgt keine Markierfeld wird nicht gefolgt 2. Rechtsgrundlage: entfällt Markierfeld sind nicht relevant 3. Möglichkeiten der Überwindung (z. B. Aus- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt nahmen oder Befreiungen): Markierfeld werden zur Kenntnis genommen entfällt Markierfeld Beabsichtigte eigene Planungen und Maß- Markierfeld wird gefolgt nahmen, die den o. g. Plan berühren können, Markierfeld wird nicht gefolgt mit Angabe des Sachstandes und des Zeitrah- Markierfeld sind nicht relevant mens: keine Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld Bedenken und Anregungen aus der eigenen Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und Rechtsgrundlage: keine 7 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Vodafone BW GmbH (Stellungnahme vom 05.01.2021) 7 vielen Dank für Ihre Informationen. Markierfeld wird gefolgt Gegen die o. a. Planung haben wir keine Ein- Markierfeld wird nicht gefolgt wände. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Ver- Markierfeld sind nicht relevant fügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt obenstehende Vorgangsnummer an. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Bitte beachten Sie: Markierfeld wird gefolgt Bei einer Stellungnahme, z.B. wegen Umverle- Markierfeld wird nicht gefolgt gung, Mitverlegung, Baufeldfreimachung, etc. oder eine Koordinierung/Abstimmung zum wei- Markierfeld sind nicht relevant teren Vorgehen, dass Vodafone und Unitymedia Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt trotz der Fusion hier noch separat Stellung neh- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen men. Demnach gelten weiterhin die bisherigen Kommunikationswege. Wir bitten dies für die nächsten Monate zu bedenken und zu ent- schuldigen. TÖB Regierungspräsidium Karlsruhe – Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr 8 (Stellungnahme vom 11.01.2021) B. Stellungnahme Markierfeld wird gefolgt Markierfeld keine Bedenken oder Anregungen Markierfeld wird nicht gefolgt Markierfeld Fachliche Stellungnahme Markierfeld sind nicht relevant Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt gegen die Änderung des Flächennutzungspla- nes. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Eine detaillierte Stellungnahme zu der Gebiets- ausweisung bleibt der verbindlichen Bauleitpla- nung ausdrücklich vorbehalten. TÖB Handwerkskammer Reutlingen (Stellungnahme vom 15.01.2021) 9 vielen Dank für die Beteiligung an dieser punk- Markierfeld wird gefolgt tuellen Änderung des Flächennutzungsplans Markierfeld wird nicht gefolgt der Stadt Alpirsbach für die Bereiche „Saier Nord“ und „Grundegert II-1. Ändg“. Von Seiten Markierfeld sind nicht relevant der Handwerkskammer Reutlingen bestehen Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt keine Bedenken zu diesen Änderungen. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen 8 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und 10 Bergbau (Stellungnahme vom 25.01.2021) beigefügt übersenden wir Ihnen unsere Stel- Markierfeld wird gefolgt lungnahme zum o. g. Vorhaben. Markierfeld wird nicht gefolgt Beachten Sie bitte unser Merkblatt, welches ebenfalls als Anlage beigefügt ist. Markierfeld sind nicht relevant Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Ver- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt fügung. Elektronische Post richten Sie bitte an Markierfeld werden zur Kenntnis genommen die Poststelle der Abteilung (abteilung9@rpf.bwl.de). B Stellungnahme Markierfeld wird gefolgt Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit für Markierfeld wird nicht gefolgt geowissenschaftliche und bergbehördliche Be- lange äußert sich das Landesamt für Geologie, Markierfeld sind nicht relevant Rohstoffe und Bergbau auf der Grundlage der Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt ihm vorliegenden Unterlagen und seiner regio- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen nalen Kenntnisse zum Planungsvorhaben. 1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetz- Markierfeld wird gefolgt licher Regelungen, die im Regelfall nicht Markierfeld wird nicht gefolgt überwunden werden können Keine Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen 2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maß- Markierfeld wird gefolgt nahmen, die den Plan berühren können, mit Markierfeld wird nicht gefolgt Angabe des Sachstandes Keine Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen 3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken Markierfeld wird gefolgt Geotechnik Markierfeld wird nicht gefolgt Die lokalen geologischen Untergrundverhältnis- se können unter http://maps.lgrb-bw.de/ abge- Markierfeld sind nicht relevant rufen werden. Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Ingenieurgeologische Belange werden im Rah- Das Bebauungsplanverfahren wird im Parallel- men der Anhörung zu konkreten Planungen (z. verfahren durchgeführt. Hierzu wurde seitens B. Bebauungspläne) beurteilt, wenn Art und des RPF bereits eine Stellungnahme abgege- Umfang der Eingriffe in den Untergrund näher ben, welche Ingenieurgeologische Belange ab- bekannt sind. handelt. 9 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB FORTSETZUNG S. 9 FORTSETZUNG S. 9 10 Eine Gefahrenhinweiskarte (insbesondere be- Auf das Bebauungsplanverfahren wird verwie- züglich eventueller Massenbewegungen und sen. Verkarstungsstrukturen) kann, nach vorheriger - Markierfeld wird gefolgt für Kommunen und alle übrigen Träger öffentli- Markierfeld wird nicht gefolgt cher Belange gebührenfreier - Registrierung, unter http://geogefahren.lgrb-bw.de/ abgerufen Markierfeld sind nicht relevant werden. Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren hat Markierfeld wird gefolgt das LGRB mit den Schreiben Az. 2511 //20- Markierfeld wird nicht gefolgt 13443 vom 25.01.2021 (Bereich "Saier Nord") sowie Az. 2511 // 18-06147 vom 17.08.2018 Markierfeld sind nicht relevant (Bereich "Grundegert II – 1. Änderung") zu den Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Planungsbereichen weiterhin gültige ingenieur- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen geologische Stellungnahmen abgegeben, auf die verwiesen wird. Boden Markierfeld wird gefolgt Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht Markierfeld wird nicht gefolgt keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Mineralische Rohstoffe Markierfeld wird gefolgt Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeolo- Markierfeld wird nicht gefolgt gischer Sicht keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Grundwasser Markierfeld wird gefolgt Aktuell findet in den Plangebieten keine Bear- Markierfeld wird nicht gefolgt beitung des LGRB zu hydrogeologischen Themen statt. Die Plangebiete liegen außerhalb Markierfeld sind nicht relevant von Wasserschutzgebieten. Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Weitere Hinweise, Anregungen oder Bedenken Markierfeld werden zur Kenntnis genommen sind aus hydrogeologischer Sicht zum Pla- nungsvorhaben nicht vorzubringen. Bergbau Markierfeld wird gefolgt Gegen die Änderung des Flächennutzungspla- Markierfeld wird nicht gefolgt nes bestehen von bergbehördlicher Seite keine Einwendungen. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen 10 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Geotopschutz Markierfeld wird gefolgt 10 Im Bereich der Planflächen sind Belange des Markierfeld wird nicht gefolgt geowissenschaftlichen Naturschutzes nicht tan- giert. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Allgemeine Hinweise Markierfeld wird gefolgt Die lokalen geologischen Untergrundverhältnis- Markierfeld wird nicht gefolgt se können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB Markierfeld sind nicht relevant vorhandenen Bohrdaten der Homepage des Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen wer- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen den. Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop- Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (An- wendung LGRB-Mapserver Geotop- Kataster) abgerufen werden kann. TÖB Landratsamt Freudenstadt (Stellungnahme vom 29.01.2021) 11 zur punktuellen Änderung des Flächennut- zungsplans "Saier Nord" und "Grunde-gert II - 1. Änderung"“ (Stand: 26. Oktober 2020) neh- men wir wie folgt Stellung: I. Höhere Verwaltungsbehörde Markierfeld wird gefolgt Allgemeine Ausführungen zur Planung Markierfeld wird nicht gefolgt Mit der 11. punktuellen Änderung des Flächen- nutzungsplans sollen einerseits neue Gewerbe- Markierfeld sind nicht relevant flächen im Bereich des beabsichtigten Bebau- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt ungsplans „Saier Nord“, der parallel aufgestellt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen werden soll, ausgewiesen werden (11.1) und andererseits der Flächennutzungsplan im Be- reich des bereits aufgestellten Bebauungsplans „Grundegert II – 1. Änderung“ im Wege der Be- richtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an- gepasst werden (11.2). Der Berichtigung (11.2) wird zugestimmt. Anregungen und Hinweise Markierfeld wird gefolgt 1. Für die Neuausweisung von Gewerbeflächen Markierfeld wird nicht gefolgt im Flächennutzungsplan ist grundsätzlich ein plausibler Gewerbeflächenbedarfsnachweis zu Markierfeld sind nicht relevant führen. Ein solcher Nachweis wurde nicht bei- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt gefügt. Der Bedarf wurde jedoch im Ansatz all- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen gemein in den Ausführungen zur Planerforder- nis in der Begründung (Ziffer IV) erläutert. 11 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB FORTSETZUNG S. 11 s. Seite 11 11 Demnach soll die neu auszuweisende Gewer- befläche ausschließlich der örtlichen Erweite- rung der SAIER Gruppe dienen. Hierbei sollte noch genauer erläutert werden, Markierfeld wird gefolgt dass der Bedarf auch tatsächlich und aus- Markierfeld wird nicht gefolgt schließlich aufgrund der Standortsicherung/Er- weiterung des dort ansässigen Betriebs gege- Markierfeld sind nicht relevant ben ist. Dies kann dann ggf. akzeptiert werden, Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt ohne dass ein weitergehender umfassender Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Gewerbeflächenbedarfsnachweis vorgelegt werden muss. 2. Unter Ziffer V. 2. der Begründung werden die Durch die Abgrenzung des Geltungsbereichs Neuausweisung (11.1) und die nachrichtliche (blaue Umgrenzung) wird die Änderung darge- Anpassung/Berichtigung (11.2) erläutert. Es ist stellt. Da es sich faktisch um ein bestehendes jedoch nicht eindeutig ersichtlich, dass auch die Gewerbegebiet handelt, sollte die Fläche als Änderung im südlichen Bereich (Flst. Nr. gewerbliche Baufläche Bestand ausgewiesen 344/12, 346/4 und 347/2) Bestandteil der Neu- werden. Das ist bei vielen unüberplanten Innen- ausweisung ist. Es ist dabei unerheblich, ob bereichen der Fall. Der Anregung des LRA wird dort schon gewerbliche Bauten errichtet wur- jedoch gefolgt, da die Ausweisung Bestand den. Im Flächennutzungsplan kann dies nicht oder Planung für den Bauherr irrelevant ist. als Bestand dargestellt werden. Die gewerbli- Markierfeld wird gefolgt che Fläche ist dort als Planung auszuweisen, Markierfeld wird nicht gefolgt da es sich um eine neue Art der Bodennutzung handelt. In diesem Sinne würde sich dort die Markierfeld sind nicht relevant Neuausweisung an der Bestandsbebauung ori- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt entieren. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Lediglich die Anpassung des Flächennutzungs- Markierfeld wird gefolgt plans im Bereich des Bebauungsplans „Grun- Markierfeld wird nicht gefolgt degert II – 1. Änderung“ entspricht einer nach- richtlichen Berichtigung, die sich zudem nicht Markierfeld sind nicht relevant am Bestand orientiert. Dort wurde die darge- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt stellte Gewerbliche Baufläche bereits durch die Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Durchführung des BBP der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Gewerbegebiet rechtskräftig festge- setzt und kann daher im FNP als Gewerbliche Baufläche Bestand auch so ausgewiesen wer- den. Dieser Abschnitt in der Begründung sollte daher Markierfeld wird gefolgt neu formuliert werden. Ggf. ist die beigefügte Markierfeld wird nicht gefolgt Flächenberechnung anzupassen. Die weiteren Unterlagen wie z.B. der zeichnerische Teil wä- Markierfeld sind nicht relevant ren ebenfalls anzupassen. Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen 12 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB 3. Der Bereich um das Gebäude Reutiner Stra- Markierfeld wird gefolgt 11 ße 15 ist im aktuellen FNP als gemischte Flä- Markierfeld wird nicht gefolgt che ausgewiesen und soll nun ebenfalls als ge- werbliche Fläche überplant werden. Dies ist je- Markierfeld sind nicht relevant doch in der Begründung nicht aufgeführt und Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt wäre daher noch zu ergänzen bzw. hinsichtlich Markierfeld werden zur Kenntnis genommen der geplanten Betriebserweiterung zu erläutern. II. Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Markierfeld wird gefolgt Zur Änderung des Flächennutzungsplans wird Markierfeld wird nicht gefolgt keine Stellungnahme abgegeben. Eine Stel- lungnahme erfolgt im Bebauungsplanverfahren. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen III. Untere Naturschutzbehörde Markierfeld wird gefolgt Allgemeine Ausführungen zur Planung Markierfeld wird nicht gefolgt Die geplante punktuelle Flächennutzungsplan- änderung befindet sich im nördlichen Bereich Markierfeld sind nicht relevant der Gemeinde Peterzell und erstreckt sich in Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt die freie Landschaft hinein, welche durch Acker- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen und Wiesennutzung geprägt ist. Abgesehen der vollumfänglichen Lage im Na- turpark „Schwarzwald Mitte/Nord“, sind keine weiteren flächenhaften Schutzgebiete betroffen. Der Änderung des Flächennutzungsplanes kann seitens der unteren Naturschutzbehörde zugstimmt werden. Anregungen und Hinweise Eine Festsetzung erfolgt ebenfalls auf Ebene des 1. Um schädliche Einwirkungen von Beleuch- Bebauungsplanverfahrens und somit unabhängig tungsanlagen auf Tiere, insbesondere Fleder- vom FNP-Änderungsverfahren. mäuse, Vögel und nachtaktive Insekten, zu mi- Markierfeld wird gefolgt nimieren, wird darauf hingewiesen, dass die ge- Markierfeld wird nicht gefolgt setzlichen Anforderungen an solche zu beach- Markierfeld sind nicht relevant ten sind. Die konkreten Anforderungen werden auf Ebene des Bebauungsplanes geregelt. Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen IV. Untere Wasser- und Bodenschutzbehör- Markierfeld wird gefolgt de Markierfeld wird nicht gefolgt Allgemeine Ausführungen Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Markierfeld sind nicht relevant „Saier Nord“ ist eine punktuelle Änderung des Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt gültigen Flächennutzungsplans erforderlich. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Bisher fast vollständig landwirtschaftlich genutz- te Flächen (Vorbehaltsgebiet für die Landwirt- schaft) sollen künftig als Gewerbeflächen (ge- werbliche Baufläche Planung) ausgewiesen werden. 13 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Des Weiteren erfolgt im Zuge dieses Verfah- Markierfeld wird gefolgt 11 rens die nachrichtliche Berichtigung zum Be- Markierfeld wird nicht gefolgt bauungsplan “Grundegert II - 1. Änderung“. Bis- her als Grünfläche ausgewiesene Flächen sol- Markierfeld sind nicht relevant len künftig gewerblich genutzt werden. Ein Um- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt weltbericht ist nicht erforderlich. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Gegen die punktuelle Änderung des Flächen- Markierfeld wird gefolgt nutzungsplanes bezüglich „Saier Nord“ und Markierfeld wird nicht gefolgt “Grundegert II- 1. Änderung“ bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzli- Markierfeld sind nicht relevant chen Bedenken. Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Anregungen und Hinweise Markierfeld wird gefolgt Eine detaillierte Stellungnahme bezüglich der Markierfeld wird nicht gefolgt Entwässerung erfolgt im Zuge des Bebauungs- planverfahrens. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen V. Untere Landwirtschaftsbehörde Die Ausgleichsflächen werden im weiteren Ver- Allgemeine Ausführungen zum Vorhaben fahren im Rahmen des Bebauungsplanes abge- Saier Nord: stimmt und festgelegt. Wir verweisen auf unsere parallele Stellungnah- Markierfeld wird gefolgt me zum Bebauungsplan „Saier Nord“. Markierfeld wird nicht gefolgt Nach dem Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes sind Ausgleichsmaß- Markierfeld sind nicht relevant nahmen außerhalb des Plangebietes erforder- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt lich. Wir bitten um frühzeitige Beteiligung am Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Verfahren. Die Flächen im räumlichen Bezug zu der Planung sind sehr wichtig für die Landwirt- schaft. Daher sollen dort keine Ausgleichsmaß- nahmen umgesetzt werden. Grundegert II: Markierfeld wird gefolgt Die Änderung ist nur nachrichtlich, da ein Markierfeld wird nicht gefolgt rechtskräftiger Bebauungsplan bereits besteht. Landwirtschaftliche Belange sind von der Pla- Markierfeld sind nicht relevant nung nicht berührt. Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen VI. Untere Forstbehörde Markierfeld wird gefolgt Es ist kein Wald betroffen. Markierfeld wird nicht gefolgt Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen 14 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB VII. Straßenbauamt Markierfeld wird gefolgt 11 Es bestehen keine Einwendungen. Markierfeld wird nicht gefolgt Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen VIII. Untere Verkehrsbehörde Markierfeld wird gefolgt Es bestehen aus straßenverkehrsrechtlicher Markierfeld wird nicht gefolgt Sicht keine Bedenken. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen IX. Gewerbeaufsicht Markierfeld wird gefolgt Gegen die punktuelle Änderung des Flächen- Markierfeld wird nicht gefolgt nutzungsplans bestehen keine Bedenken. Das aktualisierte Lärmgutachten liegt den Un- Markierfeld sind nicht relevant terlagen zum Bebauungsplanverfahren „Saier Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Nord“ bei und wird im Rahmen unserer Stel- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen lungnahme zu diesem Verfahren geprüft. X. Flurneuordnungsstelle Markierfeld wird gefolgt Laufende oder geplante Flurneuordnungsver- Markierfeld wird nicht gefolgt fahren sind von dem Flächennutzungsplan nicht betroffen. Von Seiten der Flurneuordnung wer- Markierfeld sind nicht relevant den keine Anregungen oder Bedenken vorge- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt bracht. Markierfeld werden zur Kenntnis genommen XI. Vermessungsamt Markierfeld wird gefolgt Es sind keine Anregungen und Bedenken vor- Markierfeld wird nicht gefolgt zubringen. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen XII. Kreisbrandmeister Markierfeld wird gefolgt Es bestehen keine Anregungen – die Stellung- Markierfeld wird nicht gefolgt nahme erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan- verfahrens Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen 15 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Regionalverband Nordschwarzwald (Stellungnahme vom 01.02.2021) 12 vielen Dank für die Beteiligung an den obigen, Markierfeld wird gefolgt im Parallelverfahren durchgeführten Verfahren. Markierfeld wird nicht gefolgt Die Stellungnahme erfolgt vorbehaltlich der Zu- stimmung unserer Gremien (voraussichtlich am Markierfeld sind nicht relevant 31.03.2021). Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Mit den Bauleitplanverfahren sollen die rechtli- Markierfeld wird gefolgt chen Grundlagen für die betriebstechnisch be- Markierfeld wird nicht gefolgt nötigte Erweiterung des Firmengeländes der SAIER-Gruppe (Kunststoffverpackungen) am Markierfeld sind nicht relevant Stammsitz in Alpirsbach-Peterzell geschaffen Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt werden. Die Geschäftsstelle des Regionalver- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen bands wurde frühzeitig über die langfristigen und schrittweise angedachten Erweiterungsplä- ne des Unternehmens informiert und im Rah- men eines Scoping-Termins mit anderen Trä- gern öffentlicher Belange vorab um eine erste Einschätzung gebeten. Zur „punkt. FNP-Änderung für die Bereiche ´Sai- Markierfeld wird gefolgt er Nord´ u. ´Grundegert II – 1. Änderung´“ Der geplante Geltungsbereich der mit dem obi- Markierfeld wird nicht gefolgt gen Bebauungsplan in Verbindung stehenden Markierfeld sind nicht relevant FNP-Änderung umfasst knapp 3,9 ha, verteilt Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt auf drei Teilbereiche. Der Umfang des ur- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen sprünglich geplanten Geltungsbereichs der FNP-Änderung betrug 5,2 ha und wurde im Nachgang zum Scoping-Termin nach Hinwei- sen der Geschäftsstelle des Regionalverbands deutlich reduziert. Diese Ursprungsplanung hät- te voraussichtlich ein (zeit-)aufwendiges Regio- nalplanänderungsverfahren mit offenem Aus- gang erforderlich gemacht. Für diese zeitlich nachrangigen Planungsschritte wird nun eine mögliche Einbettung in den Gesamtfortschrei- bungsprozess des Regionalplans präferiert. 16 von 17 (Stand 29.03.2021)
Flächennutzungsplan – Punktuelle Änderung – für den Bereich „Saier Nord“ und den Bereich „Grundegert II – 1. Änderung“ in Alpirsbach – Peterzell: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Absatz 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vom 04.12.2020 bis 29.01.2021 Nr. der Anregungen und Hinweise Abwägungsvorschlag Stel- lung- nahme TÖB Der nördliche, größte Teil der verbleibenden Markierfeld wird gefolgt 12 FNP-Änderung betrifft den Bereich des „Bebau- Markierfeld wird nicht gefolgt ungsplans Saier Nord“, der wie oben dargestellt im maßstabsbedingten Ausformungsspielraum Markierfeld sind nicht relevant des Regionalen Grünzugs liegt. Die zwei weite- Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt ren Teilbereiche betreffen unabhängig vom Be- Markierfeld werden zur Kenntnis genommen bauungsplan „Saier Nord“ ein bereits aktuell als Gewerbefläche genutztes Areal sowie und eine nachrichtliche Berichtigung im Bereich des Be- bauungsplans „Grundegert II“. Einwände und Anregungen zu den genannten Markierfeld wird gefolgt Verfahren werden seitens des Regionalver- Markierfeld wird nicht gefolgt bands nicht vorgebracht. Markierfeld sind nicht relevant Markierfeld werden unabhängig vom Planverfahren behandelt Markierfeld werden zur Kenntnis genommen Büro Gfrörer GmbH & Co. KG / Stadt Alpirsbach Fassung vom 29.03.2021 17 von 17 (Stand 29.03.2021)
Stadt Alpirsbach Landkreis Freudenstadt Bebauungsplan „Saier Nord“ und 11. punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Saier Nord‟ in Alpirsbach – Peterzell Umweltbericht Fassung vom 29.03.2021, ergänzt am 21.04.2021
Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG.............................................................................................................................. 1 1.1. Anlass der Planaufstellung................................................................................................................ 1 1.2. Rechtsgrundlagen............................................................................................................................. 1 1.3. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umwelt- schutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umwelt- belange bei der Aufstellung berücksichtigt wurde..............................................................................2 1.4. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans.....................................3 1.5. Vorgaben Schutzgebiete, wesentliche Ziele sonstiger übergeordneten Fachplanungen...................4 1.6. Beschreibung des vom Vorhaben betroffenen Gebiets......................................................................5 2. UMWELTBERICHT ZUM BBP 'SAIER NORD'.........................................................................7 2.1. Festlegung zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung...................................................7 2.2. Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen............................................8 2.2.1 Schutzgut Biotope / biologische Vielfalt...................................................................................8 2.2.2 Schutzgut Boden / Fläche....................................................................................................... 9 2.2.3 Schutzgut Grundwasser........................................................................................................ 10 2.2.4 Schutzgut Klima / Luft............................................................................................................ 11 2.2.5 Schutzgut Landschafts- und Ortschaftsbild...........................................................................12 2.2.6 Prognose sonstiger Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase............................13 2.3. Zusammenfassung / Erheblichkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen...................................14 2.4. Prognose und Planungsalternativen................................................................................................ 16 2.4.1 Standort und Planungsalternativen........................................................................................16 2.4.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung.........................................16 2.4.3 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung...................................................................16 2.5. Monitoring........................................................................................................................................ 16 3. BILANZIERUNG VON EINGRIFF UND AUSGLEICH.............................................................17 3.1. Schutzgut Biotope........................................................................................................................... 17 3.2. Schutzgut Boden / Fläche................................................................................................................ 18 3.3. Zusammenfassende Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.............................................................19 4. PLANEXTERERN AUSGLEICHSMASSNAHMEN..................................................................19 5. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS..........................................................................21 Anlagen Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen M 1 : 2.000 Inhaltsverzeichnis Seite 1
Bebauungsplan und FNP-Änderung 'Saier Nord' in Alpirsbach - Peterzell 1. EINLEITUNG 1.1. Anlass der Planaufstellung Anlass für den vorliegenden Umweltbericht ist die Aufstellung des Bebauungsplans 'Saier Nord' in Alpirsbach - Peterzell im Landkreis Freudenstadt. Da im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan auch eine Ände- rung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich ist, beziehen sich die Ausführungen des vorliegenden Umweltberichtes sowohl auf das Bebauungsplanverfahren 'Saier Nord' als auch auf die Ände- rung des Flächennutzungsplanes im Bereich 'Saier Nord', auch wenn in den nachfolgenden Ausführungen nur der Bebauungsplan 'Saier Nord' als verbindlicher Bauleitplan erwähnt wird. Mit dem vorliegenden BBP sollen für die im Süden des Plangebiets ansässige Firma Saier (Kunststoffverpackungen) betriebstechnisch benötige Erweiterungsflächen geschaffen werden und das vorhandene Firmengelände, für das kein BBP existiert, in seinem Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Der Geltungsbereich des BBP umfasst eine Fläche von rund 6,1 ha davon entfallen ca. 3,3 ha auf bestehende Bau-und Verkehrsflächen. Lage des Plangebiets 1.2. Rechtsgrundlagen Nach § 2 Abs. 3 BauGB sind bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse sind in der Abwägung zu berücksichtigen und werden im vorliegenden Umweltbericht, als geson- derter Teil der Begründung zum Bebauungsplan, dargestellt. Eine Bilanzierung der zu erwartenden Eingriffe und ggf. erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a BauGB bzw. § 18 BNatSchG wird erforderlich, da die vorliegende Planung zu einer Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen führt und mit einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus- halts und des Landschaftsbildes zu rechnen ist. Gemäß § 15 Abs.2 BNatSchG ist eine Beeinträchtigung ausgeglichen, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild neu gestaltet Umweltbericht Seite 1
Bebauungsplan und FNP-Änderung 'Saier Nord' in Alpirsbach - Peterzell ist. Zum Ausgleich des Eingriffs auf sonstige Weise können auch ausgleichende Ersatzmaßnahmen an ande- rer Stelle durchgeführt werden. Im Einzelnen sind nachfolgende Rechtsvorschriften zu berücksichtigen (die Aufzählung hat keine abschlie- ßende Wirkung). Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt ge- ändert durch Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Trag- weite vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzge- setz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz - LBodSchAG) vom 14. Dezember 2004, § 6 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809, 815) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 290 der 11. Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015, mehrfach geändert, § 34 neu gefasst sowie §§ 1a, 21a, 33a und 34a neu eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2020 (GBl. S. 651) Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995, mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (GBl. S. 161, 162) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaus - haltsgesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) vom 03. Dezember 2013 (GBl. S. 389), Inhaltsverzeichnis sowie §§ 65, 80, 84 und 95 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. November 2018 (GBl. S. 439, 446) Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juni 2020 (BGBl. I S. 1287) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 103 der 11. Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) 1.3. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Um- weltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurde. Gemäß § 1 Abs.6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen u.a. zu berücksichtigen: - die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwi- schen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, - umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insge- samt, - umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, - die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, - die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen. Die Berücksichtigung der genannten Belange des Umweltschutzes erfolgt durch den vorliegenden Umweltbe- richt. Die Darstellung der Ziele von übergeordneten Fachplänen, die für den vorliegenden Bebauungsplan von Bedeutung sind, erfolgt im Zuge der nachfolgenden Ausführungen. Umweltbericht Seite 2
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