ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv - (Versicherungsbeginn ab 09.12.2019)

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ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv
                    (Versicherungsbeginn ab 09.12.2019)

                    Inhalt		                                               Seite

                    Pflichtinformationen		                                    2

                    Datenschutzinformation ADAC Versicherung AG               3

                    Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen      5
                      Besondere Informationen		                               6
                      Versicherungsbedingungen		                              6

                    Service
                      So reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung ein        9
                      Kontakt		                                              10
07.21/PDF/adac.de

                                                                                   ADAC Versicherung AG

                                                               –1–
Pflichtinformationen zum
ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv

Aufgrund der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-                8. Widerrufsbelehrung
InfoV), sind wir als Versicherer verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zu über-          	Widerrufsrecht
mitteln:                                                                                           	Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün-
                                                                                                      den in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist ­beginnt, nachdem Sie
                                                                                                      den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Informationen zum Versicherungsunternehmen                                                            ­Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des
1. Ihr Versicherer:                                                                                    Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informa­
	ADAC Versicherung AG                                                                                 tionspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben,
    81362 München                                                                                      jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 i Abs. 1 Satz 1 des Bürger-
    Vorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende),                                                         lichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes zum
    Stefan Daehne, Claudia Tuchscherer, James Wallner                                                  Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
    Aufsichtsratsvorsitzender: Mahbod Asgari Nejad                                                     ­Absendung des Widerrufs.
    Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München                                             	Der Widerruf ist zu richten an: ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 Mün-
    Eingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842                                                      chen, oder E-Mail: ­service.vertragsaenderung@adac.de
                                                                                                   	Widerrufsfolgen
2.	Ladungsfähige Anschrift des Versicherers:                                                      	Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstat-
	ADAC Versicherung AG                                                                               ten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien,
	Hansastraße 19                                                                                     wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider-
    80686 München                                                                                    rufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs
    Vorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende),                                                       entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag
    Stefan Daehne, Claudia Tuchscherer, James Wallner                                                in Höhe von 1/360 der Jahresprämie (siehe Versicherungsschein) pro Tag. Die Erstat-
                                                                                                     tung ­zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zu-
                                                                                                     gang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Wider-
3.	Die ADAC Versicherung AG bietet als ihr Hauptgeschäft Schutzbrief­leistungen sowie               rufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
    Reisekranken-, Reiserücktritts-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversiche-           zurückzu­gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
    rungen an.
                                                                                                   	Besondere Hinweise
                                                                                                   	Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch so-
                                                                                                     wohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
Informationen zur angebotenen Leistung                                                               aus­geübt haben.
4.	Der Tarif Exklusiv umfasst Kostenerstattung, Summenzahlungen und Serviceleistun-               	Ende der Widerrufsbelehrung
    gen bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung von im Ausland eintretenden Er-
    krankungen oder Verletzungen. Maßgebend für die Leistungserbringung sind die
                                                                                                    9.	Der Verlängerungsvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich
    Versicherungsbedingungen zum ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv. Bei Service-
                                                                                                       jeweils um ein weiteres Jahr.
    leistungen müssen noch die besonderen Voraussetzungen für die Durchführung der
    Hilfeleistung vorliegen. Die Leistungen sind fällig und werden erbracht, wenn die
    Feststellungen des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungen beendet                  10.	Der Verlängerungsvertrag kann spätestens einen Monat vor Vertragsablauf in Text-
    sind und alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Die gegenseitigen Rechte und                     form gekündigt werden.
    Pflichten, Höchstgrenzen der Leistungen sowie die Tarifbestimmungen regeln sich                    Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag kündigen.
    nach dem Versicherungsschein, den Besonderen Informationen und den Versiche-
    rungsbedingungen des ADAC Auslandskrankenschutzes Exklusiv.                                    11.	Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5.	Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Personenkreis, dem Alter des                12.	Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie ent-
    Versicherungsnehmers sowie dem Bestehen oder Nichtbestehen einer ADAC Mit-                          weder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Ge-
    gliedschaft. Ihren Beitrag entnehmen Sie bitte dem Angebot/Antrag. Sie finden den                   schäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsver-
    Beitrag ebenfalls auf Ihrem Versicherungsschein. Ändern sich die für die Beitragsbe-                trag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist.
    rechnung maßgeblichen Berechnungsmerkmale, kann sich der Beitrag ändern.                            Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb
                                                                                                        Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt
                                                                                                        im Zeitpunkt der Klage­erhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart,
6.	Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Der Versicherungsschutz be-
                                                                                                        das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist.
    ginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
    Bei einem Verlängerungsvertrag müssen die Folgebeiträge jeweils am 1. des Monats,
    in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt, bezahlt werden.                                    13.	Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages w
                                                                                                                                                                             ­ erden in
                                                                                                        deutscher Sprache geführt.

Informationen zum Versicherungsvertrag                                                             Informationen zum Rechtsweg
7.	Der Versicherungsvertrag ist abgeschlossen, wenn der Versicherer Ihren Antrag                  14.	Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Versiche-
    durch Übersendung des Versicherungsscheins oder durch Aushändigung über eine                        rungsvermittler kommen, die nicht mehr gemeinsam geklärt werden können, kön-
    ADAC Vertriebsstelle angenommen hat. Das gilt auch bei Beantragung der Versiche-                    nen Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden:
    rung per Internet oder Telefon. Ist unserem Angebot ein Überweisungsformular                   	Versicherungsombudsmann e. V.
    beigefügt, kommt der Versicherungsvertrag mit Zahlung des Beitrags zustande. Der                    Postfach 08 06 32
    Versicherungsvertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten                        10006 Berlin
    Beitrag rechtzeitig gezahlt haben. Der Versicherungsschutz besteht für die ersten
    63 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes während der Laufzeit der Versicherung.                	Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter
    Der Vertrag muss vor Grenzübertritt abgeschlossen werden. Haben Sie den Vertrag                  www.versicherungsombudsmann.de
    während des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen, besteht für diesen Auslandsauf-                	Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
    enthalt kein Versicherungsschutz.
                                                                                                   15.	Die ADAC Versicherung AG nimmt nicht an einem Streitbeilegungs­verfahren vor einer
                                                                                                        Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbei­legungsgesetz teil.

                                                                                                   16.	Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die wir nicht mehr gemein-
                                                                                                        sam klären können, haben Sie die Möglichkeit, sich an die staatliche Aufsichtsbehörde
                                                                                                        für Versicherungen zu wenden:
                                                                                                   	Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                                                   	Graurheindorfer Straße 108
                                                                                                        53117 Bonn

                                                                                                                                                           ADAC Versicherung AG

                                                                                             –2–
Datenschutzinformation
ADAC Versicherung AG

Die ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München (nachfolgend „wir“ oder                   2.2. Rechtliche Verpflichtung
„uns“ oder „ADAC Versicherung AG“) ist ein deutsches Versicherungsunternehmen und                 Wir verarbeiten Ihre Stamm- und Zahlungsdaten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
ein Unternehmen der ADAC SE.                                                                      wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs-
Im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft verarbeiten wir personenbezogene                    pflichten oder unserer Beratungspflicht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die
Daten von Versicherten, Antragstellern oder weiteren Personen (nachfolgend „betroffene            jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
Person“ oder „Betroffener“). Dies macht uns zum „Verantwortlichen“ für die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten der Betroffenen.                                                      2.3. Berechtigte Interessen
                                                                                                  Im Zusammenhang mit folgenden Zwecken zur Erfüllung berechtigter Interessen der
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Ihrem Versi-                ADAC Versicherung AG und Dritter verarbeiten wir Ihre Stammdaten, Zahlungsdaten so-
cherungsverhältnis haben, kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten:                       wie leistungsbezogene Daten auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
                                                                                                  -	zur Netz- und Informationssicherheit und Gewährleistung des IT-Betriebs
ADAC SE                                                                                           -	zur Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den Unternehmen der ADAC SE
Datenschutzbeauftragter                                                                           -	zwecks Risikoprüfung oder -beurteilung zur Risikoverminderung und -vermeidung so-
Hansastraße 19                                                                                        wie Kostensicherheit
80686 München                                                                                     -	zur Erkennung, Verhinderung und Aufklärung von Betrug, Straftaten und Revisionssi-
Fax: (0 89) 76 76 53 62// E-Mail: dsb-mail@adac.de                                                    cherheit zum Schutz vor Leistungsmissbrauch; insbesondere nutzen wir Datenanalysen
                                                                                                      zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können
1. Arten und Quellen personenbezogener Daten                                                      -	zwecks zentralisierter Bearbeitung zur Arbeitsteilung und Effizienzsteigerung
1.1. Antrag und Abschluss Versicherungsschutz                                                     -	zur Bearbeitung rechtlicher oder anderer Anliegen (einschließlich potentieller Anlie-
Soweit Sie bei uns einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen oder diesen abschließen,              gen), die aus Ihrem Versicherungsverhältnis entstehen zur Rechtsverfolgung (gericht-
verarbeiten wir Ihre Anrede, Vorname, Name, Anschrift und Geschlecht. Sie können uns                  liche Mahnverfahren und Klageverfahren) oder zur Abwehr von Ansprüchen
mit Ihrem Antrag oder während der Dauer des Versicherungsverhältnisses auch freiwillig            -	zwecks Provision zur Vertriebsabwicklung
Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummern mitteilen, (gemeinsam „Stammda-                  -	zwecks Markt- und Meinungsforschung zur Erfüllung des wirtschaftlichen Eigeninte-
ten“).                                                                                                resses sowie Weiterentwicklung von Produkten.
Wir erheben unmittelbar von Ihnen auch: Ihre Abrechnungs- und Bezahldaten, (gemein-               Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir zur Erstellung versicherungsspezifischer
sam „Zahlungsdaten“);                                                                             Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher
Ihre Stamm- und Zahlungsdaten sind dabei für den Abschluss der Versicherungspolice                Vorgaben. Soweit zur Erstellung der Statistiken besondere Kategorien personenbezo-
erforderlich. Wir ordnen Ihnen eine Versichertennummer zu, sofern Sie kein ADAC Mit-              gener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO
glied sind, wenn Sie eine Versicherungspolice abschließen. Ansonsten ist Ihre ADAC Mit-           i.V.m. § 27 BDSG. Die Daten aller mit einer ADAC Gesellschaft bestehenden Verträge nut-
gliedsnummer auch Ihre Versichertennummer.                                                        zen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera-
                                                                                                  tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanzentscheidungen
1.2. Freiwillige Angaben                                                                          oder für umfassende Auskunftserteilungen.
Sie können uns mit Ihrem Antrag oder während Ihres Versicherungsschutzes auf freiwilli-           Wir verarbeiten Ihre Daten zur Verkaufsförderung sowie Bekanntmachung neuer Pro-
ger Basis zusätzlich folgende Daten mitteilen:                                                    dukte zwecks Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Pro-
-	Telefonnummer                                                                                  dukte der ADAC SE und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfra-
-	Tarifvoraussetzungen (z.B. Mitarbeiterstatus, Nachweis Schwerbehinderung, Nach-                gen.
   weis Ausbildung, Familienverbindungen)
                                                                                                   Widerspruchsrecht
1.3. Daten Dritter
                                                                                                   Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwe-
Soweit Sie uns etwa im Rahmen Ihres Versicherungsverhältnisses personenbezogene Da-
                                                                                                   cken der Marktforschung und Werbung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu
ten Dritter (z.B. Angehörige, Geschädigte) mitteilen, verarbeiten wir auch diese Daten.
                                                                                                   widersprechen, mit der Folge, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht länger zu
Wenn Sie uns personenbezogene Daten anderer Privatpersonen übermitteln, haben Sie
                                                                                                   diesen Zwecken verarbeitet werden.
diese Personen über ihre Rechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten zu informie-
ren. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Zustimmung dieser Personen einzuholen                 Ihren Widerspruch können Sie jederzeit per Post, Fax oder E-Mail an uns richten.
(wenn Sie nicht selbst die Zustimmung in deren Namen geben dürfen), soweit eine Zu-                Anschrift: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München,
stimmung gesetzlich vorgeschrieben ist.                                                            Fax (089) 7676 6346 oder E-Mail: service@adac.de
Soweit Sie uns Daten als Dritter mitteilen, verarbeiten wir auch diese personenbezogenen           -	Kennwort „Werbewiderspruch“ und/oder
Daten.                                                                                             -	Kennwort „Profiling/Data Warehouse“

1.4. Leistungsbezogene Daten                                                                       Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
Soweit Sie uns bei der Geltendmachung von Leistung oder Ansprüchen/Schäden im Rah-                 Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, wider-
men Ihres Versicherungsschutzes weitere Daten mitteilen bzw. Dienste in Anspruch neh-              sprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei
men, verarbeiten wir auch diese Daten (gemeinsam „Leistungsbezogene Daten“) zu die-                denn,
sen Zwecken.                                                                                       -	wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen,
Andernfalls kann die Leistung oder der Anspruch/die Schadensabwicklung nicht erbracht                 die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder
werden.                                                                                            -	die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung
                                                                                                      von Rechtsansprüchen oder
1.5. Sensible Daten                                                                                -	im Falle der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben – soweit die Verarbeitung
Unter bestimmten Umständen können wir besondere Kategorien personenbezogener Da-                      der Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist.
ten (nachfolgend: „sensible personenbezogene Daten“) über Sie anfordern und/oder er-               Ihren Widerspruch können Sie jederzeit per Post, Fax oder E-Mail an uns richten.
halten. Beispielsweise könnten wir, falls es relevant ist, Zugriff auf Informationen über          Anschrift: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München,
Ihre Gesundheit benötigen, um Ansprüche zu bearbeiten, die Sie erheben.                            Fax (089) 7676 5104 oder E-Mail: mb2-datenschutz@adac.de
                                                                                                   -	Kennwort „Widerspruch/Berechtigte Interessen“
1.6. Weitere Datenquellen
Die ADAC Versicherung AG verarbeitet Adressdaten, die aus Quellen externer Dienstlei-
ster stammen zur Aktualisierung des Adressbestandes sowie zur Gewährleistung der                  3. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Richtigkeit der Stammdaten zu Vertragsabwicklungszwecken.                                         3.1. Rückversicherer
                                                                                                  Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Versicherungsunterneh-
2. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen                                                       men (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schaden-
2.1. Begründung, Durchführung und Beendigung des                                                  daten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über
      Versicherungsvertrags                                                                       das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, verarbeiten wir Ihre Stamm- und Zah-            der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der
lungsdaten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu über-              Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unter-
nehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese                 stützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfül-
Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungs-            lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung un-
stellung.                                                                                         serer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang.
Leistungsbezogene Daten benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versiche-
rungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Rechtsgrundlage für die Verarbei-             3.2. Vermittler
tungen ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO.                                                                 Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden,
Soweit sensible Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) zur               verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benöti-
Durchführung der Leistungen oder Ansprüche/Schadensabwicklungen der Versiche-                     gten Stamm- und Zahlungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an
rungen verarbeitet werden müssen, werden wir von der betroffenen Person vorab zusätz-             die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und
lich eine Einwilligung einholen.                                                                  Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
Falls erforderlich, werden wir Ihre Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen, Bedien-
steten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversi-               3.3. Unternehmensgruppe
cherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erheben                  Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen be-
und entsprechend eine Schweigepflichtentbindung einholen müssen (Art. 9 Abs. 2 lit. h             stimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in ADAC SE verbundenen Unternehmen
DSGVO i.V.m. § 213 VVG).                                                                          zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
Die Einholung der Einwilligung sowie der Schweigepflichtentbindung erfolgt über das               Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung
Dokument „Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und                    von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungs-
Schweigepflichtentbindungserklärung“.                                                             bearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch

                                                                                            –3–
ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der                6. Beschwerderecht
ADAC Versicherung AG im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer In-                Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten-
ternetseite unter www.adac.de/datenschutz finden Sie die Unternehmen, die an einer                   schutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer
zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.                                                        Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
                                                                                                     Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
3.4. Externe Dienstleister                                                                           Postfach 1349
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil             91504 Ansbach
externer Dienstleister.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen                   7. Datenübermittlung in ein Drittland
nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der                 Sollten wir personenbezogene Daten an weisungsgebundene Dienstleister außerhalb der
Dienstleister der ADAC Versicherung AG im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version              EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt eine Verarbeitung
auf unserer Internetseite unter www.adac.de/datenschutz entnehmen.                                   Ihrer Daten in Drittstaaten nur auf Grundlage sogenannter Standarddatenschutzklauseln
                                                                                                     der EU-Kommission, soweit durch bestimmte Maßnahmen sichergestellt ist, dass hierfür
3.5. Weitere Empfänger                                                                               ein angemessenes Datenschutzniveau besteht (z.B. Angemessenheitsbeschluss der EU-
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger über-                    Kommission oder sog. geeignete Garantien, Art. 44ff. DSGVO).
mitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozi-
alversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).                                8. Automatisierte Einzelfallentscheidungen
                                                                                                     Die von Ihnen im Laufe der Antragstellung erteilten Angaben nehmen wir als Grundlage
4. Dauer der Datenspeicherung                                                                        für eine automatisierte Entscheidung über das Zustandekommen des Versicherungsver-
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke                    trages. Ihnen steht das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Ver-
nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten                   antwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der Ent-
für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend ge-                 scheidung zu.
macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich ver-
pflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter
anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz.
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

5. Betroffenenrechte
Neben dem Recht auf Widerspruch gem. Ziff. 2 können Sie unter der o.g. Adresse Aus-
kunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie
unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten ver-
langen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struktu-
rierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Anhang Datenschutzinformation
Dienstleisterliste

Betroffene Gesellschaften, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmen
ADAC e. V., ADAC Versicherung AG, ARISA S.A., ADAC Autoversicherung AG

Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags
ADAC Regionalclubs / ADAC Vertriebsstellen			                        Entgegennahme von Willenserklärungen, Vertragsabschlüsse,
GKS (Gesellschaft für Kommunikationsservice mbH, 94036 Passau)		     Beratung, Aktualisierung von Stammdaten;
ACS (ADAC Customer Service GmbH, 45147 Essen)			                     GKS zusätzlich Leistungsfallbearbeitung
ADAC IT Service GmbH, 80686 München				                              IT Dienstleistungen
ADAC RSR GmbH, 80686 München				                                     Schadenregulierung Rechtsschutz
Deutsche Anwaltshotline AG, 90443 Nürnberg			                        Rechtsservices und Rechtsgeneratoren
e.Consulting AG					IT-Unterstützungsleistungen

Kategorien von Dienstleistern, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur gelegentlich stattfindet und Auftragnehmer, die nur gelegentlich tätig werden
Personentransport					                                                           Unternehmen, die den Personentransport durchführen
    bodengebundener Transport
    Lufttransport
    medizinisches Begleitpersonal
    Rückführung im Todesfall
Assistance						Fallaufnahme, Deckungsprüfung, Leistungsorganisation, Leistungsbearbeitung
    ANS (Auslandsnotrufstationen)
    DLC (Dienstleistungs-Center Halle GmbH, 06110 Halle/Saale)
    MTTS (Medizinischer Transport- und Touristikservice GmbH, 18209 Bad Doberan)
    Externe Ärzte
    Assistance weltweit (Provider)
Krankenhäuser					                                                               Cost Containment, Plausibilitätsprüfung, Abklärung weiterer Leistungsverlauf
ambulante Praxen					Abklärung weiterer Leistungsverlauf
andere Versicherer					                                                          Abklärung Kostenübernahme, Regress, Kostenbeteiligung
Lotse						Durchführung von Transportleistung
Medikamenten-/Brillenversand				                                                 Bereitstellung des Medikamentes oder der Brille, Kurierdienst
    Apotheken
    Optiker
    Kurierdienste
Inkassounternehmen					Forderungseinzug
Sachverständige/Gutachter					                                                   Prüfung eingereichter Schadenunterlagen, Erstellung von medizinischen und technischen Gutachten
Dienstleister für Hilfe- und Pflegeleistungen 			                                Durchführung der Hilfe- und Pflegeleistungen

                                                                                                                                                            ADAC Versicherung AG

                                                                                            –4–
ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv

Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

				                                           Seite         				                                                        Seite
Besondere Informationen                           6          14.		 Rückholung von Haustieren (Hund oder Katze)              7
1.		Verträge                                      6          15.		 Überführung oder Bestattung im Todesfall                 7
2.		 Wichtige Hinweise                            6          16.		 Services                                                 8
                                                             16.1 Informationsservice                                       8
Versicherungsbedingungen (Stand 01.07.2021)       6          16.2 Information der Angehörigen                               8
Teil 1: Versicherungsfall                         6          16.3 Dolmetscher-Service                                       8
1.		Versicherungsfall                             6          16.4 Beratungsservice nach Krankenrücktransport                8
2.		 Beginn und Ende des Versicherungsfalles      6          17.		 Telefonkosten                                            8
3.		 Dauer des Versicherungsschutzes              6          18.		 Fahrtkosten                                              8
4.		 Versicherte Personen                         6          19.		 Krankenhaustagegeld                                      8
5.		Geltungsbereich                               6          20.		 Übergangsleistung                                        8
                                                             21.		 Sofortleistung                                           8
Teil 2: Leistungen                                6
1.		 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden       6          Teil 3: Allgemeine Leistungsausschlüsse                        8
2.		Leistungserbringer                            7
3.		Heilbehandlung                                7          Teil 4: Pflichten (Obliegenheiten)                             8
4.		Zahnbehandlung                                7
5.		 Arznei- und Verbandmittel                    7          Teil 5: Allgemeine Regelungen                                  8
6.		 Versand von Brillen und Arzneimitteln        7          1.		 Wie rechnen wir Versicherungsleistungen ab?               8
7.		Heilmittel                                    7          2.		 Was gilt, wenn Dritte ebenfalls verpflichtet sind,
                                                             		 Leistungen zu erbringen?                                    9
8.		Hilfsmittel                                   7
9.		Krankentransporte                             7
                                                             Teil 6: Vertrag und Beitrag                                    9
9.1		 Primärtransport                             7
                                                             1.		 Wann beginnt Ihr Versicherungsvertrag und
9.2		 Verlegungstransport                         7
                                                             		 wann müssen Sie den Beitrag bezahlen?                       9
9.3		 Krankenrücktransport                        7
                                                             2.		 Wann kann Ihr Versicherungsvertrag beendet werden?        9
10.		 Personenbergung                             7
                                                             3.		 Wann ändert sich Ihr Beitrag?                             9
11.		 Krankenbesuch                               7
                                                             4.		 Künftige Verbesserungen der Leistung                      9
12.		 Betreuung und Rückreise von Kindern         7
13.		 Gepäckrückholung                            7

                                                                                                         ADAC Versicherung AG

                                                       –5–
Besondere Informationen                                                                             Versicherungsbedingungen
                                                                                                    (Stand 01.07.2021)
1. Verträge
Den ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv (im Folgenden Tarif Exklusiv genannt) gibt es               Teil 1: Versicherungsfall
als Vertrag mit Verlängerung:                                                                       1. Versicherungsfall
– Familienvertrag für Sie und Ihre Familie                                                         1.1 Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten
– Einzelvertrag für Sie als Einzelperson                                                                Person wegen im Ausland eintretender Erkrankungen oder Verletzungen.
Für diese Verträge gilt:                                                                            1.2 Als Versicherungsfall gelten auch die ärztliche Behandlung im Ausland von
– Diese Verträge verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Ende                  – Komplikationen während der Schwangerschaft;
   des Versicherungsjahres in Textform gekündigt werden.                                                 – medizinisch bedingten Unterbrechungen der Schwangerschaft;
– Nach dem Versicherungsjahr, in dem Sie 66 Jahre und nach dem Versicherungsjahr, in                    – Fehlgeburten;
   dem Sie 76 Jahre werden, müssen Sie einen höheren Beitrag zahlen.                                     – Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
                                                                                                         Als Versicherungsfall gilt auch der Tod der versicherten Person im Ausland.
– Den Tarif Exklusiv können Sie als ADAC Mitglied und als Person ohne ADAC Mitglied-
   schaft abschließen.                                                                              2. Beginn und Ende des Versicherungsfalles
                                                                                                    2.1 Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung.
2. Wichtige Hinweise                                                                                2.2 Der Versicherungsfall endet, wenn Sie nach medizinischem Befund nicht mehr be-
2.1 Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufent-                  handlungsbedürftig sind.
      haltes während der Laufzeit des Vertrages.
2.2 Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht                   3. Dauer des Versicherungsschutzes
      geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Geschäftssitz örtlich zu-             3.1. Der Versicherungsschutz wird ab Grenzübertritt in das Ausland gewährt.
      ständig ist. Wir können Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag ausschließlich               3.2 Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 63 Tage eines jeden Auslandsaufent-
      bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. Wenn Sie Ihren                    haltes während der Laufzeit der Versicherung. Der Vertrag muss vor Grenzübertritt
      Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt ha-                       abgeschlossen werden. Haben Sie den Vertrag während des Auslandsaufenthaltes
      ben, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig                abgeschlossen, besteht für diesen Auslandsaufenthalt kein Versicherungsschutz.
      ist. Dies gilt auch, wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt          3.3 Der Versicherungsschutz endet
      der Klageerhebung nicht bekannt ist.
                                                                                                    3.3.1 mit Grenzübertritt nach Deutschland. Dies gilt auch, wenn die gesundheitliche Be-
2.3 Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versicherungsschutz,                        einträchtigung und die medizinische Behandlung in Deutschland fortdauern. Beim
      wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlicher Bestimmungen verboten                        Krankenrücktransport und bei der Überführung Verstorbener endet der Versiche-
      ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Versicherungsleistungen zu erbringen.                     rungsschutz mit dem Ende des Transportes in Deutschland;
      Insbesondere handelt es sich dabei um Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio-
      nen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.                 3.3.2 spätestens 63 Tage nach Beginn des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Ist die geplan-
      Das gleiche gilt für die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sank-                  te Rückreise innerhalb der 63 Tage aus medizinischen Gründen nicht möglich, ver-
      tionen und Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechtsvor-                         längert sich der Versicherungsschutz bis zum Tag der Transportfähigkeit.
      schriften vereinbar sind.                                                                     3.3.3 mit Beendigung des Vertrages. Die geplante Rückreise ist über diesen Zeitpunkt hin-
2.4 Es gilt deutsches Recht. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit                       aus aus medizinischen Gründen nicht möglich. Der Versicherungsschutz verlängert
      des Vertrages werden in deutscher Sprache geführt.                                                   sich in diesem Fall bis zum Tag der Transportfähigkeit.
2.5 In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wenden wir uns                     4. Versicherte Personen
      an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder                4.1 Versichert ist der Inhaber des Tarifes Exklusiv (Versicherungsnehmer).
      neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren
      Lesbarkeit.                                                                                   4.2 Bei einem Einzelvertrag besteht darüber hinaus auch Versicherungsschutz für das
                                                                                                         von der versicherten Person während des versicherten Auslandsaufenthaltes gebo-
2.6 Der Tarif Exklusiv ist eine Versicherung der ADAC Versicherung AG.                                   rene Kind. Versicherungsschutz besteht für das Neugeborene während dieses Aus-
2.7 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versicherungsschein,                    landsaufenthaltes. Der Versicherungsschutz des Neugeborenen endet mit dem Ver-
      den Besonderen Informationen und den Versicherungsbedingungen des ADAC Aus-                        sicherungsschutz der versicherten Person. Dies gilt nicht, wenn die geplante Rück-
      landskrankenschutz Exklusiv. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Versicherungsantrag                    reise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall verlängert sich
      oder auf dem Überweisungsträger zur Zahlung des Beitrags zeigen Sie, dass Sie die                  der Versicherungsschutz des Neugeborenen bis zum Tag seiner Transportfähigkeit
      Vertragsgrundlagen zur Kenntnis genommen haben und mit Ihnen einverstanden                         oder der Transportfähigkeit der versicherten Person.
      sind.                                                                                         4.3 Bei einem Familienvertrag sind mitversichert:
2.8 Der Tarif Exklusiv kann pro Person nur einmal abgeschlossen werden. Die Einzah-                     – der Ehepartner oder der Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft;
      lung mehrerer Beiträge für einen Versicherten erweitert den Versicherungsschutz                    – anstelle des Ehe- oder Lebenspartners: der nichteheliche Lebenspartner, wenn er
      nicht.                                                                                                mit dem Versicherungsnehmer nachweislich in häuslicher Gemeinschaft lebt;
2.9 In den Versicherungsbedingungen unterscheiden wir den Versicherungsnehmer und                       – die Kinder des Versicherungsnehmers bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres;
      die im Familienvertrag mitversicherten Personen. Als versicherte Personen gelten                   – die Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners in eingetragener Lebenspart-
      sowohl der Versicherungsnehmer, als auch die mitversicherten Personen.                                nerschaft bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres;
2.10 Der Tarif Exklusiv hat keine Selbstbeteiligung. Von den versicherten Leistungen wer-               – die Kinder des nichtehelichen Lebenspartners bis zur Vollendung des 23. Lebens-
      den im Versicherungsfall keine Abzüge vorgenommen. Das Recht zur Prüfung und                          jahres. Versicherungsschutz besteht dann, wenn sie mit dem Versicherungsneh-
      Korrektur der Leistung bleibt bestehen.                                                               mer nachweislich in häuslicher Gemeinschaft leben.
                                                                                                         Zu den Kindern zählen auch
                                                                                                         – Stiefkinder,
                                                                                                         – Adoptivkinder,
                                                                                                         – Pflegekinder im Rahmen einer nachweislich auf Dauer angelegten Vollzeit- oder
                                                                                                            Familienpflege
                                                                                                         jeweils bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
                                                                                                    4.4 Alle Bestimmungen für den Versicherungsnehmer gelten sinngemäß auch für die
                                                                                                         mitversicherten Personen.
                                                                                                    4.5 Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Inhaber (Versi-
                                                                                                         cherungsnehmer) des Tarifs Exklusiv zu. Dies gilt auch für die Geltendmachung von
                                                                                                         Ansprüchen.
                                                                                                    4.6 Alle Erklärungen zum Vertrag müssen in Textform erfolgen.

                                                                                                    5. Geltungsbereich
                                                                                                    Der Versicherungsschutz besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und
                                                                                                    des Landes, in dem ein Wohnsitz für die versicherte Person besteht.

                                                                                                    Teil 2: Leistungen
                                                                                                    Unsere Leistungen werden als Kostenerstattung, als Summenzahlung oder als
                                                                                                    Serviceleistung erbracht.
                                                                                                    Serviceleistungen sind
                                                                                                    – Versand von Brillen und Arzneimitteln,
                                                                                                    – der Informations- und Dolmetscher-Service,
                                                                                                    – die Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus,
                                                                                                    – der Krankenrücktransport,
                                                                                                    – die Überführung Verstorbener,
                                                                                                    – die Gepäckrückholung und
                                                                                                    – die Rückholung von Haustieren (Hund oder Katze).
                                                                                                    Bitte beachten Sie die allgemeinen Leistungsausschlüsse in Teil 3.
                                                                                                    1. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
                                                                                                    1.1 Wir leisten für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden sowie für Arzneimittel,
                                                                                                         die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
                                                                                                         Darüber hinaus leisten wir für Methoden und Arzneimittel,
                                                                                                         – die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben. Beispiele:
                                                                                                            Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung und thera-
                                                                                                            peutische Lokalanästhesie oder
                                                                                                         – die angewendet werden, weil keine schulmedizinische Methode oder Arzneimittel
                                                                                                            zur Verfügung stehen.
                                                                                                    1.2 Wir können unsere Leistung auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung
                                                                                                         vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.

                                                                                              –6–
2. Leistungserbringer                                                                                7. Heilmittel
2.1 Die versicherte Person kann unter folgenden im Ausland zur Heilbehandlung zuge-                 Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige und von einem zugelassenen
     lassenen Behandlern frei wählen:                                                                Behandler verordnete
     – Ärzte,                                                                                       – Physiotherapie,
     – Zahnärzte,                                                                                   – Strahlenbehandlung,
     – Chirotherapeuten,                                                                            – Lichtbehandlung,
     – Heilpraktiker,                                                                               – Massage,
     – Osteopathen.                                                                                 – medizinische Packung,
2.2 Die versicherte Person kann unter den Krankenhäusern im Ausland frei wählen.                    – Inhalationstherapie,
     Das Krankenhaus muss                                                                            – physikalische Behandlung.
     – im Aufenthaltsland als Krankenhaus anerkannt sein,
     – unter ständiger ärztlicher Leitung stehen,                                                   8. Hilfsmittel
     – über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und                8.1 Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige und von zugelassenen
     – Krankengeschichten führen.                                                                        Behandlern verordnete Hilfsmittel, die erstmals notwendig werden. Beispiele: Geh-,
                                                                                                          Steh- und Laufhilfen.
3. Heilbehandlung                                                                                    8.2 Wir erstatten keine Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte.
3.1 Kostenerstattung für ärztliche Leistungen
3.1.1 Wir erstatten die Kosten von medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Aus-                 9. Krankentransporte
       land. Dazu zählen:                                                                            9.1 Primärtransport
      – die Erstversorgung durch den Notarzt;                                                       		     Wir erstatten die Kosten für den Transport der versicherten Person zur Erstversor-
      – die medizinisch notwendige ärztliche Untersuchung und Behandlung;                                   gung zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus im medizinischen
      – Röntgendiagnostik;                                                                                  Notfall.
      – ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen und von medizinisch                 9.2 Verlegungstransport
             bedingten Schwangerschaftsunterbrechungen;                                              9.2.1 Wir erstatten die Kosten für einen medizinisch notwendigen Verlegungstransport
      – ärztliche Behandlung von Fehlgeburten;                                                              der versicherten Person vom erstversorgenden Krankenhaus in ein anderes Kran-
      – ärztliche Behandlung von Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwanger-                         kenhaus.
             schaftswoche.
                                                                                                     9.2.2 Wir erstatten Kosten für Fahrt und Unterkunft einer Begleitperson bis zu insgesamt
3.1.2 Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Ausland erstat-                       1.000 Euro. Wir erbringen die Leistung längstens für die Dauer des Aufenthaltes der
       ten wir darüber hinaus die Kosten                                                                     versicherten Person im Krankenhaus.
      – für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus;
      – der Unterkunft einer Begleitperson im selben Krankenhauszimmer (Rooming-In).                9.3 Krankenrücktransport
       Für erstattungsfähige Kosten geben wir eine Kostenübernahmeerklärung gegen-                  9.3.1 Ein Rücktransport der versicherten Person ist medizinisch sinnvoll und vertretbar.
        über dem Krankenhaus im Ausland ab.                                                                  Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten Krankenrücktransport
        Die Abgabe der Kostenübernahmeerklärung bedeutet nicht, dass wir unsere Leis-               		      – an den Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland oder
         tungspflicht anerkennen. Ist erkennbar, dass es sich um nicht versicherte Kosten            		      – an das dem Wohnsitz der versicherten Person nächst gelegene und aus medizini-
         handelt, können wir von Ihnen eine Sicherheit in Höhe der Kostenübernahmeerklä-                         scher Sicht geeignete Krankenhaus in Deutschland.
         rung verlangen.                                                                             		      Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die
         Besteht kein Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten, ist der von uns an                       stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde.
          das Krankenhaus ausbezahlte Betrag nach unserer Rechnungsstellung zurückzuzah-             9.3.2 Der ADAC Arzt und der behandelnde Arzt entscheiden über
          len.                                                                                       		       – den Transportzeitpunkt und
          Es ist das nächsterreichbare und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus in         		       – das geeignete Transportmittel.
           Anspruch zu nehmen.                                                                       9.3.3 Im Rahmen des von uns durchgeführten oder veranlassten Transportes übernehmen
3.2 Wir leisten nicht für                                                                                     wir zusätzlich die Kosten für eine Begleitperson
      – Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen;                              		       – wenn die Begleitung oder Betreuung von uns, dem Transportunternehmen oder
      – kosmetische Behandlung und Schönheitsoperationen;                                                       den Behörden angeordnet ist;
      – Geburten nach der 36. Schwangerschaftswoche, es sei denn, es handelt sich um                		       – wenn die Begleitung oder Betreuung medizinisch erforderlich ist.
             eine Fehlgeburt nach 3.1.1;                                                             		       Bei minderjährigen versicherten Personen übernehmen wir die Kosten der Begleit-
      – Untersuchung und Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder; nachgewie-                         person in jedem Fall.
             sene Sachkosten werden erstattet.
                                                                                                     10. Personenbergung
4. Zahnbehandlung                                                                                    Eine versicherte Person erkrankt oder verletzt sich. Sie muss deshalb von einem
4.1 Wir erstatten die Kosten für                                                                     Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden. Wir erstatten die Kosten dieser
     – schmerzstillende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfacher Füllungen;                Aktion bis zu 10.000 Euro pro versicherter Person. Dies gilt auch im Todesfall.
     – Reparaturen von Zahnersatz und von kieferorthopädischen Geräten;
     – Röntgendiagnostik;                                                                           11. Krankenbesuch
     – die Anfertigung provisorischen Zahnersatzes in einfacher Ausführung sowie die               11.1 Für eine versicherte Person ist ein Aufenthalt in einem Krankenhaus im Ausland von
         damit verbundenen Behandlungen.                                                                   voraussichtlich mehr als zwei Wochen nötig.
4.2 Wir leisten nicht für                                                                            11.2 Durch den Krankenbesuch von nahestehenden Personen sind zusätzliche Kosten für
     – kieferorthopädische Maßnahmen,                                                                     Fahrt und Übernachtung entstanden. Wir erstatten diese pro Versicherungsfall bis
     – Neuanfertigung von Zahnersatz wie z. B. Zahnkronen, Implantate, Brücken und                        zu insgesamt 1.000 Euro.
         Prothesen sowie die damit verbundenen Behandlungen,                                         11.3 Sie müssen uns die Dauer des Aufenthaltes im Krankenhaus nachweisen. Hierfür
     – Untersuchung und Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder; nachgewie-                        legen Sie uns eine Bestätigung des Krankenhauses vor.
         sene Sachkosten werden erstattet.
                                                                                                     12. Betreuung und Rückreise von Kindern
5. Arznei- und Verbandmittel
                                                                                                     12.1 Bei einer versicherten Person tritt ein Versicherungsfall ein. Mitversicherte, minder-
5.1 Wir erstatten die Kosten von Arzneimitteln, Verbandstoffen und ruhigstellenden                        jährige Kinder müssen deshalb den Auslandsaufenthalt
     Verbänden, wenn sie von einem zugelassenen Behandler verordnet sind.                            		    – alleine fortsetzen oder
5.2 Wir leisten nicht für Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen                     		    – abbrechen,
     werden.                                                                                         		    weil keine Betreuungsperson vorhanden ist.
5.3 Als Arzneimittel gelten nicht                                                                    12.2 Wir erstatten die Kosten für die Betreuung der mitversicherten minderjährigen
     – Nährmittel und Stärkungspräparate,                                                                 Kinder vor Ort und deren Rückreise.
     – kosmetische Präparate.
     Wir leisten auch dann nicht, wenn ein zugelassener Behandler diese Mittel verord-              13. Gepäckrückholung
      net hat und sie heilwirksame Stoffe enthalten.                                                 13.1 Wegen eines Krankenrücktransportes (Nr. 9.3) kann sich die versicherte Person
                                                                                                           nicht um ihr mitgeführtes Gepäck kümmern. Wir transportieren das transportberei-
6. Versand von Brillen und Arzneimitteln                                                                   te Gepäck an den Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland.
6.1 Eine versicherte Person benötigt zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung ih-               13.2 Wir erbringen diese Leistung auch, wenn die versicherte Person während eines ver-
      rer Gesundheit ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Dessen Beschaffung ist                    sicherten Auslandsaufenthaltes verstirbt.
      vor Ort nicht möglich.
      Der ADAC Arzt entscheidet nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt im Aus-                  14. Rückholung von Haustieren (Hund oder Katze)
       land oder dem Hausarzt über die Notwendigkeit eines Arzneimittelversandes.                    14.1 Die versicherte Person kann nicht für ein von zu Hause mitgenommenes Haustier
6.2 Wir besorgen und versenden das Arzneimittel. Die Kosten des Arzneimittels tragen                      (Hund oder Katze) sorgen. Für eine Betreuung des Haustieres stehen keine Perso-
       wir nicht.                                                                                          nen vor Ort oder weitere Mitreisende zur Verfügung.
6.3 Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn                                                      14.2 Wir bringen das Haustier
      – keine Genehmigung zur Ein- bzw. Ausfuhr erlangt werden kann,                                		    – zum Wohnsitz der versicherten Person in Deutschland,
      – der ADAC Arzt ein im Ausland erhältliches Ersatzpräparat nennen kann oder                   		    – zu einer von ihr genannten Person in Deutschland oder
      – das Arzneimittel als Suchtmittel gilt.                                                      		    – zu einem Tierheim in der Nähe ihres Wohnsitzes in Deutschland.
6.4 Sie müssen das Arzneimittel selbst beim Zoll abholen und auslösen. Wir erstatten                14.3 Wir holen das Haustier zurück, wenn
       die notwendigen Kosten für die Abholung des Arzneimittels. Holen Sie das Arznei-              		    – das Haustier gesund ist,
       mittel am Bestimmungsort schuldhaft nicht ab, ist der uns daraus entstehende                  		    – keine behördlichen oder tierärztlichen Bestimmungen entgegenstehen,
       Schaden zu ersetzen.                                                                          		    – das Haustier transportbereit ist und
6.5 Eine ärztlich verschriebene Brille oder Kontaktlinsen der versicherten Person sind               		    – von dem Haustier keine Gefahr ausgeht.
      – beschädigt,                                                                                 		    Damit wir das Haustier zurückholen können, sind wir berechtigt, von Ihnen ein
      – verloren oder                                                                                      (amts-)tierärztliches Attest anzufordern.
      – e ntwendet worden.
     Es besteht keine andere Möglichkeit, vor Ort einen Ersatz zu beschaffen. Wir senden            15. Überführung oder Bestattung im Todesfall
      einen Ersatz vom Wohnsitz der versicherten Person zu. Voraussetzung ist, dass uns              15.1 Es ist eine versicherte Person verstorben. Wir überführen die verstorbene Person an
      der Ersatz ausgehändigt wird. Die Bestimmungen für den Arzneimittelversand nach                      den Wohnsitz in Deutschland und übernehmen die hierfür notwendigen Kosten.
      Nr. 6.3 und 6.4 gelten entsprechend.                                                           15.2 Statt der Überführung übernehmen wir die Kosten einer Beerdigung oder einer Feu-
                                                                                                           erbestattung am Sterbeort. Wir erstatten diese Kosten bis zu 10.000 Euro pro versi-
                                                                                                           cherter Person.

                                                                                               –7–
16. Services                                                                                         Teil 3: Allgemeine Leistungsausschlüsse
16.1 Informationsservice                                                                             Kein Versicherungsschutz besteht
16.1.1 Vor dem Auslandsaufenthalt informieren wir auf Wunsch über vorgeschriebene                   1. für Aufwendungen, die in Deutschland entstanden sind, selbst wenn es sich um
        oder empfohlene Schutzimpfungen für das Reiseland. Diese Informationen beru-                      Folgen einer Erkrankung oder Verletzung handelt, die während eines Auslandsauf-
        hen auf den Veröffentlichungen deutscher Gesundheitsbehörden sowie den Richtli-                   enthaltes eingetreten sind;
        nien der Weltgesundheitsorganisation.
                                                                                                     2. wenn die Heilbehandlung im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für
16.1.2 Wir benennen - soweit möglich - einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt vor
                                                                                                          den Antritt des Auslandsaufenthaltes war;
        Ort oder den Namen eines Krankenhauses in der Nähe.
16.1.3 Im Versicherungsfall erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der ADAC Notfall-               3. bei Heilbehandlungen, von denen bei Antritt des Auslandsaufenthaltes aufgrund
        nummer. Diese finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.                                        einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßi-
                                                                                                          ger Durchführung des Auslandsaufenthaltes stattfinden müssen. Dieser Leistungs-
16.2 Information der Angehörigen                                                                          sauschluss gilt nicht, wenn die versicherte Person einen Auslandsaufenthalt wegen
        Es ist ein medizinischer Notfall oder ein Todesfall im Ausland eingetreten. Auf                  des Todes
         Wunsch verständigen wir die nächsten Angehörigen der versicherten Person.                        – des Ehegatten oder des Lebenspartners in eingetragener Lebenspartnerschaft
16.3 Dolmetscher-Service                                                                                   – des in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden nichtehelichen Lebenspartners
16.3.1 Für Gespräche mit den örtlichen Ärzten oder Behörden benötigen Sie eine Überset-                   oder
         zungshilfe.                                                                                      – eines Verwandten ersten Grades
16.3.2 Wir helfen mit unseren Notrufstationen und mehrsprachigen Ambulanzärzten bei                      unternommen hat.
         den Gesprächen. Wir helfen bei der Vermittlung eines amtlich anerkannten Dol-                    Wird eine chronische Erkrankung bereits vor dem versicherten Auslandsaufenthal-
         metschers.                                                                                        tes behandelt, gilt: Wir erstatten die Mehraufwendungen für medizinisch notwendi-
16.3.3 Wir erstatten die Kosten des amtlich anerkannten Dolmetschers. Pro Versiche-                       ge Heilbehandlung im Ausland, die aufgrund einer Verschlechterung dieser chroni-
         rungsfall zahlen wir insgesamt bis zu 200 Euro.                                                   schen Erkrankung erforderlich werden;
16.4 Beratungsservice nach Krankenrücktransport                                                     4. für Krankheiten und deren Folgen, für Todesfälle und für Folgen von Unfällen, die
         Wir haben für eine versicherte Person einen Krankenrücktransport (Nr. 9.3) durch-                durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder Unruhen oder durch die aktive Teilnah-
          geführt. Bei Bedarf informieren und beraten wir telefonisch zu                                   me an Kriegsereignissen oder Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den
          – möglichen Leistungsträgern für in Deutschland anfallende Behandlungskosten;                    Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse
          – geeigneten REHA-Kliniken und Maßnahmen der Rehabilitation in Deutschland;                      oder innere Unruhen, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland
          – spezialisierten Beratungsstellen für eine behinderungsbedingte Wohnungs- oder                 – vor Beginn des Auslandaufenthaltes – für das jeweilige Land eine Reisewarnung
             Fahrzeuganpassung in Deutschland;                                                             ausspricht. Terroristische Anschläge zählen nicht zu den Kriegsereignissen nach
          – sozialrechtlichen Fragestellungen (z.B. Pflege und Schwerbehinderung);                         Satz 1;
          – Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung in Deutschland und vermitteln             5. wenn Sie Berufssportler sind, für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an
             geeignete Ansprechpartner.                                                                    Sportwettkämpfen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden;
                                                                                                     6. für Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, einschließ-
17. Telefonkosten                                                                                          lich der hierfür verwendeten Arzneimittel;
Die versicherte Person fordert im Versicherungsfall Serviceleistungen aus dem Ausland                7. für vorsätzlich herbeigeführte oder auf der missbräuchlichen Verwendung von
an. Wir erstatten die dafür nachgewiesenen Kosten.                                                         Medikamenten, Drogen, Alkohol oder Sucht beruhenden Erkrankungen und Verlet-
                                                                                                           zungen und deren Folgen sowie für versuchten oder vollendeten Suizid. Ausge-
18. Fahrtkosten                                                                                            schlossen sind Versicherungsfälle, die bei der Begehung oder dem Versuch einer
Die versicherte Person fährt nach ihrer Erstversorgung zurück zur Unterkunft. Hierfür                      vorsätzlichen Straftat eintreten;
erstatten wir bis zu 1.000 Euro.
                                                                                                     8. für alle während einer Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung anfallenden Behand-
                                                                                                           lungs- oder Unterbringungskosten;
19. Krankenhaustagegeld
19.1 Die versicherte Person benötigt unverzüglich eine vollstationäre Behandlung im                 9. wenn Sie über Umstände zu täuschen versuchen, die Einfluss auf den Grund oder
      Krankenhaus. Für die Dauer dieses Aufenthaltes im Krankenhaus erhält die versi-                      die Höhe der Leistung haben.
      cherte Person pro Tag 30 Euro Krankenhaustagegeld. Dies gilt auch für einen voll-
      stationären Krankenhausaufenthalt in Deutschland, der sich unmittelbar an einen
      Krankenrücktransport gemäß Nr. 9.3 anschließt. Der Tag des Krankenrücktranspor-                Teil 4: Pflichten (Obliegenheiten)
      tes zählt ebenfalls als vollstationärer Krankenhaustag. Die Leistung ist insgesamt             Um unsere Leistungen erbringen zu können benötigen wir die Mithilfe der versicherten
      auf maximal 30 Tage beschränkt.                                                                Personen. Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie und die versicherten Personen im
19.2 Wir leisten nicht in den Fällen, in denen wir auch für die medizinisch notwendige              Schadensfall zu beachten und welche Folgen hat die Verletzung einer dieser Pflichten?
      Heilbehandlung keine Kosten erstatten, siehe Teil 2 Nr. 3.2.                                   1. Sie oder eine autorisierte Person haben
20. Übergangsleistung                                                                                1.1 uns in folgenden Fällen unverzüglich zu verständigen:
20.1 Die versicherte Person benötigt unverzüglich eine vollstationäre Behandlung im                         – stationäre Heilbehandlung,
       Krankenhaus. Wir bezahlen ab dem 31. vollstationären Krankenhaustag eine erste                        – Krankenrücktransport,
       Übergangsleistung in Höhe von 1.000 Euro. Dies gilt auch, wenn die versicherte                        – Überführung im Todesfall.
       Person unmittelbar nach einem Krankenrücktransport gemäß Nr. 9.3 in einem Kran-                       Sie erreichen uns rund um die Uhr über die ADAC Notfallnummer. Wir helfen Ihnen
       kenhaus in Deutschland weiterbehandelt wird.                                                           und leiten die notwendigen Maßnahmen ein;
20.2 Ab dem 53. vollstationären Krankenhaustag bezahlen wir eine weitere Übergangs-                 1.2 uns vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Schadens zu un-
       leistung in Höhe von 2.000 Euro.                                                                       terrichten. Auf Verlangen sind Auskünfte in Textform zu erteilen und mit geeigne-
                                                                                                          ten Unterlagen nachzuweisen. Beginn und Ende des Auslandsaufenthaltes sind uns
20.3. Wir leisten nicht in den Fällen, in denen wir auch für die medizinisch notwendige                  auf Verlangen zu belegen.
       Heilbehandlung keine Kosten erstatten, siehe Teil 2 Nr. 3.2.
20.4 Voraussetzung ist, dass es sich jeweils um einen ununterbrochenen Aufenthalt im                2. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte
       Krankenhaus handelt. Sie treten innerhalb von 14 Tagen (Wartezeit) nach diesem                     von
       Aufenthalt eine voll- oder teilstationäre Anschlussheilbehandlung (z. B. Reha) an.                     – Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Schadensfall behandelt oder
       Wir rechnen diese Anschlussheilbehandlung auf die Dauer des Krankenhausaufent-                            untersucht haben.
       haltes an. Für die Berechnung der Fristen berücksichtigen wir die Wartezeit nicht.                     – anderen Versicherern, Pflegepersonen sowie Bediensteten von Krankenhäusern,
       Legen Sie zum Nachweis der Anschlussheilbehandlung den Genehmigungsbe-                                    sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Versicherungsträgern und Behörden.
       scheid des Kostenträgers vor.                                                                      Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Aus-
                                                                                                           künfte zu erhalten.
                                                                                                           Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen,
21. Sofortleistung                                                                                          uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die
21.1 Die versicherte Person hatte im Ausland                                                                Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
         – einen schweren Herzinfarkt i. S. d. Nr. 21.1.1 oder                                             Im Schadensfall muss sich die versicherte Person auf unser Verlangen durch einen
         – einen schweren Schlaganfall i. S. d. Nr. 21.1.1 oder                                             von uns beauftragten Arzt untersuchen lassen.
         – eine der in 21.1.2 aufgeführten schweren Verletzungen mit kompliziertem Verlauf.         3. Sie und die versicherten Personen sind verpflichtet, den Schaden möglichst gering
        Wir bezahlen eine Sofortleistung in Höhe von 5.000 Euro. Ein von uns beauftragter                   zu halten und alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen
         Arzt hat zweifelsfrei die Schwere der Erkrankung/Verletzung festgestellt. Unsere                    könnte.
         Leistung erfolgt dann unverzüglich. Wenn Sie diese Leistung für einen Krankenbe-
         such im Ausland nutzen wollen, helfen wir bei der Organisation der An- und Rück-            4. Verletzen Sie vorsätzlich eine der vorgenannten Pflichten, haben Sie keinen Versi-
         reise.                                                                                              cherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt,
                                                                                                             unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält-
21.1.1 Ein schwerer Herzinfarkt liegt vor, wenn eine mindestens 48-stündige Beatmung                        nis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
         stattgefunden hat. Ein schwerer Schlaganfall liegt vor, wenn eine dauerhaft kom-                    diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit
         plette Halbseitenlähmung eingetreten ist.                                                           nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Wir
21.1.2 Eine schwere Verletzung mit kompliziertem Verlauf liegt vor bei:                                      sind zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung we-
         – Querschnittslähmung: alle unfallbedingten Schädigungen des Rückenmarks                           der für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Fest-
         – Amputation: mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand                                 stellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht,
         – Schwere Schädelhirnverletzung Grad III                                                           wenn Sie die Pflicht arglistig verletzt haben.
         – Schwere Mehrfachverletzung: schweres Thoraxtrauma mit akutem Lungenversa-
            gen (ARDS), Gewebe zerstörende Schäden an zwei inneren Organen der drei Kör-
            perhöhlen (Schädel-, Brust- und Bauchhöhle) oder Kombination aus mindestens
            zwei der folgenden Verletzungen: Fraktur des Beckens, Wirbelkörperfrakturen              Teil 5: Allgemeine Regelungen
            (außer Kreuzbein), Gewebe zerstörender Schaden eines inneren Organs                      1. Wie rechnen wir Versicherungsleistungen ab?
         – Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche                   1.1 Wir erstatten auf Originalbelege. Wir sind berechtigt, Zahlungsnachweise zu verlan-
         – Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen.                                      gen. Die Originalbelege werden unser Eigentum. Wurden die Originalrechnungen
21.2 Sie müssen den Anspruch auf Sofortleistung spätestens vor Ablauf einer Frist von                    einer anderen Institution zur Erstattung vorgelegt, so genügen in diesem Fall Rech-
         drei Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalles geltend machen.                               nungszweitschriften. Voraussetzung ist, dass darauf die Höhe der Erstattung mit ei-
21.3 Die Allgemeinen Leistungsausschlüsse in Teil 3 gelten bei der Sofortleistung nicht.                 nem Originalerstattungsstempel vermerkt ist.
         Die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles bleibt jedoch in jedem Fall          1.2 Alle Belege müssen
         ausgeschlossen.                                                                                  – den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der behandelten Person,
                                                                                                          – das Behandlungsdatum,

                                                                                               –8–
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