Einfach mehr erleben - Giro-Plus Leistungsbroschüre Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking, Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht ...

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Einfach mehr erleben - Giro-Plus Leistungsbroschüre Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking, Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht ...
Giro-Plus Leistungsbroschüre

Einfach mehr erleben.
Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking,
Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht.
Giro-Plus.

Weil‘s um mehr als Geld geht.
Einfach mehr erleben - Giro-Plus Leistungsbroschüre Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking, Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht ...
Herzlich willkommen

Herzlich willkommen
Ihr Giro-Plus Konto ist der ideale Begleiter im Alltag und auf Reisen.

Ob hier bei uns in der Region oder rund um den Globus: Ihr Konto und seine
Mehrwerte haben Sie jetzt immer dabei. Neben den starken Bankleistungen
haben wir für Sie attraktive Angebote rund um Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis
zusammengestellt.

So kann Ihnen Ihr Giro-Plus Konto zum Beispiel verlorene Schlüssel zurückbrin-
gen, beschert Ihnen Vorteile auf Reisen oder beim Kauf von Konzerttickets und
versorgt Sie mit einer Versicherung für Ihre mobilen Endgeräte.

Sie können die vielfältigen Leistungen über das Giro-Plus Mehrwertportal in An-
spruch nehmen und die Support-Hotline unterstützt Sie gerne.

So können Sie sich zu einem günstigen Paketpreis ganz einfach Wünsche erfül-
len. Bereits bei der Nutzung weniger Angebote lohnt sich Ihr Kontopaket.

Auf den folgenden Seiten haben wir alle Leistungen und Vorteile zusammen-
gestellt. Lesen Sie selbst, was Sie alles erwartet und wie einfach Sie Giro-Plus
nutzen können.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Giro-Plus.

Ihre Herner Sparkasse

Giro-Plus | Editorial                                                              |1
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Giro-Plus auf einen Blick
Banking
Kontoführung und Online-Banking                           4
Sparkassen-Card (Debitkarte)                              5
Sparkassen-Kreditkarte Gold                               6

Sicherheit
Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenversicherung           7
Auslandsreisekrankenversicherung                          8
Auslands-Autoschutzbrief                                  9
Reise-Notfallservices                                    10
Handykartenschutz                                        11
Handy- und Laptop-Versicherung                           12
Schlüsselfundservice                                     13
Türöffnungsnotdienst                                     14
Elektronischer Safe                                      15

Service und Ersparnis
Vorteilsrechnung                                          3
Mehrwertportal mit Support-Hotline                       16
S-Cashback-Online                                        17
Reisebuchungs-Service mit 5 % Rückvergütung              18
Ticket-Service                                           19

Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leistung
Handykartenschutz der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG   20
Allgemeine Bedingungen für die Handy- und Laptop-
Versicherung der Deutschen Assistance Versicherung AG    22
Bedingungen für den Türöffnungsnotdienst                 29
Bedingungen für Giro-Plus                                30

Giro-Plus Serviceadressen                                32

Giro-Plus | Inhaltsverzeichnis                                |2
Einfach mehr erleben - Giro-Plus Leistungsbroschüre Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking, Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht ...
Vorteilsrechnung
Mit Giro-Plus genießen Sie viele Vorteile. Und das Beste: Sie sparen dabei auch
noch kräftig.

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Giro-Plus | Ersparnis                                                                                 |3
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Kontoführung und Online-Banking
Wenn’s um Geld geht, hat jeder ganz individuelle Vorstellungen. Sie wollen mehr        Kontoführung inklusive

als ein übliches Girokonto? Dann ist unser Giro-Plus Konto genau das Richtige für
Sie.
                                                                                       Mit Online-Banking
Die Kontoführung ist hier im monatlichen Paketpreis enthalten. Zudem profitie-         unabhängig von Öffnungszeiten
ren Sie von vielen Zusatzleistungen. So erledigen Sie Ihre Geldgeschäfte effizient
und günstig.
                                                                                       Experten-Hotline:
                                                                                       +49 2323 590-590
Für das Online-Banking bieten wir Ihnen die Sicherungsverfahren chipTAN und
pushTAN an.
                                                                                       Informationen zum Online-
                                                                                       Banking und zu allen
→ Mit dem chipTAN-Generator erstellen Sie Ihre TAN                                     Sicherungsverfahren unter
  einfach selbst – jederzeit, an jedem Ort.                                            www.herner-sparkasse.de

→ Nutzen Sie das innovative pushTAN-Verfahren und
  erhalten Sie Ihre TAN bequem über die App auf Ihr Handy.

                                                                                     * Sofern im Text von Sparkassen-Karte Basis die
                                                                                       Rede ist, handelt es sich um eine Debitkarte.

Giro-Plus | Banking                                                                                                                |4
Einfach mehr erleben - Giro-Plus Leistungsbroschüre Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking, Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht ...
Sparkassen-Card (Debitkarte)
Mit der Debitkarte sind Sie immer auf der sicheren Seite.                         In Giro-Plus sind bis zu zwei
                                                                                  Sparkassen-Cards (Debitkarte)
                                                                                  enthalten
Überall, wo Sie das Maestro- oder girocard-Logo sehen, können Sie mit Ihrer
                                                                                  mit Apple Pay schnell, sicher und
Debitkarte und Ihrer PIN Geld an mehr als 25.000 Geldautomaten der Sparkas-       vertraulich bezahlen
senorganisation abheben. Weltweit stehen Ihnen sogar mehr als 700.000 Geld-
                                                                                  mit der App „Mobiles Bezahlen“
automaten zur Verfügung.                                                          für AndroidTM-Smartphones
                                                                                  mobil bezahlen
girocard kontaktlos: Dank des NFC-fähigen Chips führen Sie immer eine elektro-
                                                                                  Die Debitkarte ist sicherer als
nische Geldbörse mit sich, die es Ihnen erlaubt, Kleinbeträge bis zu 50 Euro an   Bargeld
geeigneten Händlerterminals kontaktlos und ohne PIN bezahlen zu können.

Dazu halten Sie Ihre Debitkarte, ohne diese aus der Hand geben zu müssen, ein-    Sperr-Notruf: +49 116 116
fach sehr nah an das Lesegerät der Kasse. Das ist gerade an Automaten und über-
all dort sehr praktisch, wo wieder einmal das passende Kleingeld fehlt.

Lediglich für Beträge oberhalb von 50 Euro müssen Sie weiterhin Ihre PIN einge-
ben und die Zahlung somit autorisieren.

Wunsch-PIN: Mit der Debitkarte können Sie Ihre PIN an unseren Geldautomaten
selbst wählen.

Gut zu wissen: Mit der Debitkarte bezahlen Sie bequem in über sechs Millionen
Geschäften allein in Deutschland bargeldlos.

Giro-Plus | Banking                                                                                                   |5
Einfach mehr erleben - Giro-Plus Leistungsbroschüre Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking, Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht ...
Sparkassen-Kreditkarte Gold
Wenn Sie nicht nur ein bequemes und sicheres Zahlungsmittel suchen, sondern               zahlreiche Versicherungsleistungen
                                                                                          mit der Sparkassen-Kreditkarte Gold
auch mehr Komfort wünschen und für alle Eventualitäten des Lebens gewappnet
sein wollen, ist die Sparkassen-Kreditkarte Gold genau das Richtige für Sie.*             mit Apple Pay schnell, sicher und
                                                                                          vertraulich bezahlen

Bei Diebstahl, Verlust oder Missbrauch Ihrer Kreditkarte durch Dritte haften Sie          mit der App „Mobiles Bezahlen“
                                                                                          für AndroidTM-Smartphones
lediglich mit max. 50,00 Euro (sofern Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten einge-          mobil bezahlen
halten wurden).** Ab dem Zeitpunkt der Kartensperre haften Sie gar nicht mehr.
                                                                                          Sperr-Notruf: +49 116 116
Neben allen Vorteilen einer Kreditkarte profitieren Sie von zahlreichen zusätzli-
chen Versicherungsleistungen wie Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenversiche-             Shopping Vorteile bei über 4.000
rung, Auslandsreisekrankenversicherung sowie Auslands-Autoschutzbrief.***                 Partnern - einmalig registrieren
                                                                                          unter
                                                                                          www.sparkassen-mehrwertportal.de
Hinzu kommen wertvolle Serviceangebote für umfassenden Schutz und Komfort
auf Reisen. So müssen Sie zum Beispiel bei vielen Hotels und Mietwagen-Ser-
vices keine Anzahlung leisten. Die Sparkassen-Kreditkarte Gold ist ein echter
Vertrauensvorschuss für Sie.

Günstig online einkaufen. Mit der in Giro-Plus enthaltenen Sparkassen-Kre­
ditkarte Gold genießen Sie die exklusiven Vorteile des Sparkassen-Mehrwert­
portals. Es erwarten Sie attraktive Geld-zurück-Vorteile und Rabatte bei mehr als
4.000 Partnern. Hier ist für jeden etwas dabei. Registrieren Sie sich jetzt unter
www.sparkassen-mehrwertportal.de.

Gut zu wissen: Zusätzlich kommen Sie in den Genuss von fünf kostenfreien Bar-
geldauszahlungen pro Jahr an Geldautomaten im Ausland mit Ihrer Sparkassen-
Kreditkarte Gold. Bitte beachten Sie, dass Geldautomatenbetreiber im Ausland
eigene Entgelte erheben können, auf die wir keinen Einfluss haben.

                                                                                      *   Bonität vorausgesetzt.
                                                                                     **   Gemäß Geschäftsbedingungen. Den
                                                                                    ***   vollständigen Leistungsumfang entnehmen
                                                                                          Sie bitte den geltenden Versicherungsbedin-
                                                                                          gungen Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold.

Giro-Plus | Banking                                                                                                                 |6
Einfach mehr erleben - Giro-Plus Leistungsbroschüre Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking, Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht ...
Reiserücktritts-/
Reiseabbruchkostenversicherung
Sie können eine gebuchte Reise nicht antreten oder müssen diese während des         Erstattung der Reiserücktrittskosten
                                                                                    oder der Rückreisekosten bei
Aufenthalts abbrechen?                                                              Reiseabbruch

Seien Sie unbesorgt! Denn mit Ihrer Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenver-         Reiseservice-Hotline:
sicherung sind Sie und Ihre mitreisenden Familienmitglieder automatisch bis zu      +49 211 536-3888

einer Summe von 10.000 Euro je Reisevertrag versichert. Die Reiserücktrittskos-
ten oder die Rückreisekosten bei Reiseabbruch werden Ihnen erstattet.*
                                                                                    Servicezeit: täglich 24 Stunden

So geht’s: Im Schadensfall genügt ein Anruf bei Ihrer Reiseservice-Hotline.
Nennen Sie bitte eine Telefonnummer für einen Rückruf. Den Rest erledigt das
Service-Center für Sie.                                                             Sie müssen die Reise nicht mit
                                                                                    Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold
                                                                                    bezahlen
Gut zu wissen: Der weltweite Versicherungsschutz besteht unabhängig davon,
ob Sie die Reise mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold bezahlt haben.

                                                                                  * Den vollständigen Leistungsumfang
                                                                                    entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen
                                                                                    Versicherungsbedingungen Ihrer
                                                                                    Sparkassen-Kreditkarte Gold.

Giro-Plus | Sicherheit                                                                                                         |7
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Auslandsreisekrankenversicherung
Mit Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie versichert, falls Sie sich im     Versicherungsschutz für
                                                                                      Behandlung, Krankenhaus und
Ausland medizinisch behandeln lassen müssen. Auch die Kosten für den Trans-           Rücktransport
port nach Hause werden übernommen.
                                                                                      Reiseservice-Hotline:
Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt nicht nur für Sie als Karteninhaber,        +49 211 536-3888

sondern auch für Ihre Familie inklusive freier Arzt- oder Krankenhauswahl. Der
Versicherungsschutz besteht für Ihre Familienangehörigen, auch wenn Sie selbst
                                                                                      Servicezeit:
nicht mitreisen.                                                                      täglich 24 Stunden

So geht’s: Im Krankheitsfall genügt ein Anruf bei Ihrer Reiseservice-Hotline.
Nennen Sie bitte eine Telefonnummer für einen Rückruf. Den Rest erledigt das          Versicherungsschutz für die
                                                                                      ersten 60 Tage
Service-Center für Sie.

Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 60 Tage des jeweiligen
privaten Auslandsaufenthaltes.*

                                                                                    * Den vollständigen Leistungsumfang
                                                                                      entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen
                                                                                      Versicherungsbedingungen Ihrer
                                                                                      Sparkassen-Kreditkarte Gold.

Giro-Plus | Sicherheit                                                                                                           |8
Einfach mehr erleben - Giro-Plus Leistungsbroschüre Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking, Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht ...
Auslands-Autoschutzbrief
Jetzt können Sie unbesorgt mit dem Auto ins Ausland reisen. Denn mit Ihrem            Versicherungsschutz bei Panne,
                                                                                      Unfall, Totalschaden oder Diebstahl
Auslands-Autoschutzbrief sind Sie versichert, falls Sie unterwegs eine Panne oder
einen Unfall haben.*
                                                                                      Reiseservice-Hotline:
Auch wenn Ihr Wagen gestohlen wird, hilft Ihnen Ihr Service-Center weiter und         +49 211 536-3888

organisiert im Notfall schnell und zuverlässig Übernachtung, Mietwagen etc.
                                                                                      Servicezeit: täglich 24 Stunden
So geht’s: Im Schadensfall genügt ein Anruf bei Ihrer Reiseservice-Hotline.
Nennen Sie bitte eine Telefonnummer für einen Rückruf. Den Rest erledigt das
Service-Center für Sie.

Gut zu wissen: Die Versicherung gilt im europäischen Ausland und in den Anrai-
nerstaaten des Mittelmeeres. Versichert ist der Karteninhaber. Mitversichert sind
der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft
wohnende Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebens-
jahres, sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen.

Für die aufgeführten versicherten Personen besteht nur dann Versicherungs-
schutz, wenn sie die Reise auch gemeinsam mit dem Karteninhaber durchführen.

                                                                                    * Den vollständigen Leistungsumfang
                                                                                      entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen
                                                                                      Versicherungsbedingungen Ihrer
                                                                                      Sparkassen-Kreditkarte Gold.

Giro-Plus | Sicherheit                                                                                                           |9
Reise-Notfallservices
Auf Auslandsreisen bieten wir Ihnen im Rahmen der Sparkassen-Kreditkarte Gold         Zahlreiche Reise-Notfallservices
einen ganz besonderen Service* an. Bei Notfällen - wann immer Hilfe benötigt
wird - genügt ein Anruf, um alles Notwendige vor Ort zu veranlassen.
                                                                                      Reiseservice-Hotline:
Juristischer Notfallservice mit Hilfestellung bei der Benennung eines Rechtsan-       +49 211 536-3888
waltes, Dolmetschers sowie von Botschaften und Konsulaten vor Ort.

Medizinischer Notfallservice mit Informationen über die Möglichkeiten ärzt-           Servicezeit:
                                                                                      täglich 24 Stunden
licher Versorgung vor Ort, der Benennung deutsch- oder englischsprechender
Ärzte vor Ort, Hilfestellung bei der Übermittlung von Informationen zwischen be-
teiligten Ärzten und Angehörigen während eines Krankenhausaufenthaltes nebst
der Organisation des Besuches einer nahestehenden Person.

Kreditkarten-Notfallservice mit Hilfestellung bei Verlust oder Diebstahl der
Kreditkarte durch Veranlassung der Kartensperrung und, soweit möglich, Ersatz-
beschaffung.

Reisedokumenten-Notfallservice mit Hilfestellung bei Verlust von Reisedoku-
menten aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen durch
die Benennung und Kontaktherstellung zu Behörden, Ämtern, Botschaften oder
Konsulaten.

Bargeldservice mit Hilfestellung in finanziellen Notlagen bei Diebstahl, Raub
oder sonstigem Abhandenkommen der Reisezahlungsmittel durch Kontakt zur
Hausbank oder nach Ablauf von 24 Stunden mit einem darlehensweisen Betrag
bis zu 1.500 Euro. Bargeldservice-Darlehen werden über Ihre Kreditkarte abge-
bucht.

                                                                                   * Den vollständigen Leistungsumfang
                                                                                     entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen
                                                                                     Versicherungsbedingungen Ihrer
                                                                                     Sparkassen-Kreditkarte Gold.

Giro-Plus | Sicherheit                                                                                                          | 10
Handykartenschutz
Alle Daten zum Handyvertrag im Kopf oder schnell zur Hand zu haben ist schwie-           Registrierung wichtiger Daten zu
                                                                                         Ihrem Mobiltelefon
rig. Mit Giro-Plus haben Sie jetzt die Möglichkeit, wichtige Daten zu Ihrem Mobil-
telefon*, wie beispielsweise Ihre Handynummer, SIM-Karten-Nummer oder PUK
zu registrieren.                                                                         Support-Hotline:
                                                                                         +49 2323 590-7587

Starten Sie im Mehrwertportal unter www.s-giro-plus.de den Handykartenschutz
über „Jetzt SIM-Karte registrieren“ und erfassen Sie die Daten in nur drei Schrit-
                                                                                         Servicezeit:
ten.                                                                                     Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
                                                                                         Sa. 09:00 - 13:00 Uhr

Ihre Eingaben können Sie zu jedem Zeitpunkt online einsehen, ändern und lö-
schen.                                                                                   Im Notfall Handykarte sofort sperren
                                                                                         lassen

Wichtig: Bitte halten Sie Ihre Handydaten stets aktuell, damit wir Ihnen im Notfall
schnell helfen können.

So geht’s: Sobald Sie Ihre wichtigen Daten zu Ihrem Mobiltelefon registriert
haben, genügt im Notfall ein Anruf bei Ihrer Support-Hotline. Sie legitimieren
sich durch Name, Kontonummer und Geburtsdatum. Das Giro-Plus Support-Team
veranlasst umgehend die Sperrung Ihrer Mobilfunkkarte bei Ihrem Netzbetreiber
oder Service-Provider.**

Gut zu wissen: Sofern Ihr Provider dies zulässt, wird auf Wunsch auch eine Er-
satzkarte für Sie beantragt.

                                                                                       * Voraussetzung ist, dass Sie Kunde bei
                                                                                         einem deutschen Netzbetreiber oder
                                                                                         Service-Provider sind.
                                                                                      ** Den vollständigen Leistungsumfang
                                                                                         entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäfts-
                                                                                         bedingungen für die Leistung Handykarten-
                                                                                         schutz der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG.

Giro-Plus | Sicherheit                                                                                                           | 11
Handy- und Laptop-Versicherung
An vielen technischen Geräten hängt oft auch das Herz des Besitzers. Umso är-           Weltweiter Versicherungsschutz für
                                                                                        Mobiltelefon und Laptop/Tablet-PC
gerlicher, wenn diese abhandenkommen. Deshalb kann es zumindest ein kleiner
Trost sein, wenn die Geräte versichert sind.
                                                                                        Support-Hotline:
Mit Giro-Plus haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mobiltelefon und Ihren Laptop/Tab-         +49 2323 590-7587

let-PC zu registrieren. Nach der Registrierung sind Ihre Geräte gegen Diebstahl,
Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub, räuberische Erpressung
                                                                                        Servicezeit:
oder Plünderung versichert.                                                             Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
                                                                                        Sa. 09:00 - 13:00 Uhr

Sie können höchstens zwei Geräte versichern, und zwar ein Mobiltelefon und
einen Laptop/Tablet-PC oder ein zusätzliches Mobiltelefon.*                             Geräte müssen registriert sein,
                                                                                        damit Versicherungsschutz besteht

Starten Sie im Mehrwertportal unter www.s-giro-plus.de den Vorgang „Jetzt Ge-
räte registrieren“ und erfassen Sie die Daten zu Ihrem Mobiltelefon oder Laptop/
Tablet-PC. Ihre Eingaben können Sie nach der Übermittlung zu jedem Zeitpunkt
online einsehen und löschen.

Wichtig: Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsstatus bei einem Modellwechsel, da
Ihr neues Gerät erst mit vollständiger Registrierung versichert ist.

So geht’s: Sobald Sie Ihre technischen Geräte registriert haben, genügt im Notfall
ein Anruf bei Ihrer Giro-Plus Support-Hotline. Sie legitimieren sich durch Name,
Kontonummer und Geburtsdatum. Das Giro-Plus Support-Team leitet die Scha-
densmeldung an den Versicherer weiter.

                                                                                      * Voraussetzung ist, dass Sie Kunde bei
                                                                                        einem deutschen Netzbetreiber oder
                                                                                        Service-Provider sind.
                                                                                     ** Den vollständigen Leistungsumfang entneh-
                                                                                        men Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen
                                                                                        für die Handy- und Laptop-Versicherung
                                                                                        der Deutschen Assistance Versicherung AG,
                                                                                        Düsseldorf, HRB 64583 bzw. den Allgemeinen
                                                                                        Geschäftsbedingungen für die Leistung Handy-
                                                                                        kartenschutz der S-Markt & Mehrwert GmbH
                                                                                        & Co. KG.

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Schlüsselfundservice
Der Schlüsselfundservice hilft Ihnen, verlorene Schlüssel wiederzubekommen.         Schlüssel finden unkompliziert zu
                                                                                    Ihnen zurück

Unter der Registrierungsnummer Ihres Schlüsselanhängers* sind in unserem
Service-Center Ihre Adresse und Ihre Daten hinterlegt. So können weder der Fin-     Einsendungen, die wir nicht
der noch andere unbefugte Personen an Ihre Identität und Adresse gelangen.          zuordnen können, werden
                                                                                    unverzüglich dem Fundbüro
                                                                                    übergeben
So geht’s: Sollte Ihr Schlüsselbund einmal verloren gehen, gibt es auf der Rück-
seite des Schlüsselanhängers einen Hinweis für den Finder, den Schlüsselbund in
den nächsten Briefkasten zu werfen.

Der Anhänger mit Schlüsselbund wird automatisch unserem Service-Center zu-
gestellt. Nach der Identifikation informieren wir Sie über den Fund und händigen
Ihnen Ihren Schlüsselbund persönlich aus.

Gut zu wissen: Pro Kontoinhaber registrieren wir einen Schlüsselanhänger.
Sollten Sie einen neuen Schlüsselanhänger benötigen, erhalten Sie selbstver-
ständlich Ersatz von uns. Durch einen Austausch werden alte Registrierungen
automatisch ungültig. Die Registrierung ist an die Vertragsdauer von Giro-Plus
gebunden.

Damit wir Sie bei einem Schlüsselfund schnellstmöglich benachrichtigen können,
stellen Sie bitte stets sicher, dass wir über Ihre aktuelle Anschrift, Rufnummer
und E-Mail-Adresse verfügen.

                                                                                   * Importeur:
                                                                                     Stuco GmbH & Co. KG
                                                                                     Industriestraße 8
                                                                                     54662 Speicher

Giro-Plus | Sicherheit                                                                                                  | 13
Türöffnungsnotdienst
Ausgesperrt? Unser Türöffnungsnotdienst hilft Ihnen in einer prekären Situation:       Schnelle und verlässliche Hilfe im
                                                                                       Notfall
Die Tür ist zugefallen und der Schlüssel steckt von innen. Oder wenn Ihr Schlüssel
verloren gegangen ist und Sie auf einen Zweitschlüssel nicht kurzfristig zurück-
greifen können.                                                                        Schlüsseldienst Bartsch:
                                                                                       +49 170 3437784

Gut, wenn dann schnelle Hilfe zur Stelle ist. Rufen Sie dazu unseren Servicepart-
ner, Schlüsseldienst Bartsch, an. Sie profitieren vom seriösen Service eines seit
                                                                                       Servicezeit:
vielen Jahren in Herne etablierten Fachbetriebes mit exzellentem Ruf. Unser Tür-       werktäglich 08:00 - 20:00 Uhr
öffnungsnotdienst garantiert Ihnen die Öffnung Ihrer Haus- oder Wohnungstür
zum Festpreis von nur 50 Euro inklusive der Kosten für An- und Abfahrt und der
Mehrwertsteuer.* So gehört die Angst vor unseriösen Anbietern und überhöhten           Die vollständigen Bedingungen
                                                                                       finden Sie auf Seite 29
Rechnungen der Vergangenheit an.

Der Giro-Plus Türöffnungsnotdienst steht Ihnen werktäglich von 08:00 bis 20:00
Uhr unter der Rufnummer +49 170 3437784 zur Verfügung. Er ist lokal begrenzt
und kann nur für Ihre im Personalausweis eingetragene Anschrift in Anspruch
genommen werden.

Gut zu wissen: Pro Kontoinhaber stellen wir eine nicht übertragbare Servicekarte
aus. Diese ist nur gültig in Verbindung mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte)
der Herner Sparkasse und trägt gleichfalls Ihre Unterschrift. Anhand dieser prüft
unser Servicepartner Ihre Berechtigung zur Inanspruchnahme des Türöffnungs-
notdienstes zum garantierten Festpreis. Tragen Sie Ihre Servicekarte am besten
immer bei sich im Portmonee. Dann sind Sie im Falle des Falles gut vorbereitet.

                                                                                     * Preis zum 01.05.2021;
                                                                                       Änderungen vorbehalten.

Giro-Plus | Sicherheit                                                                                                      | 14
Giro-Plus | Übersicht

     Elektronischer Safe
     Wichtige Dokumente im Elektronischen Safe speichern.                                Mit Giro-Plus 5 GB anstelle der sonst
                                                                                         üblichen 1 GB nutzen

     So geht’s: Der Elektronische Safe erweitert die Möglichkeiten Ihres elektroni-
     schen Postfachs - vorausgesetzt, Sie haben einen ergänzenden Vertrag zum On-        Monatlich 0,99 Euro für
     line-Banking mit uns abgeschlossen.                                                 zusätzliches Speichervolumen
                                                                                         sparen

     Der Elektronische Safe garantiert Ihnen eine zeitlich unbegrenzte und sichere
     Aufbewahrung eigener Dateien. Dabei können Sie vorhandene Dokumente aus
     dem Elektronischen Postfach in den Elektronischen Safe verschieben um sie
     dauerhaft zu sichern oder eigene Dokumente via Upload einstellen. Von dort aus
     können Sie auf Ihre Dateien per Download orts- und zeitunabhängig wieder zu-
     greifen.

     Gut zu wissen: Der Elektronische Safe ist eine ideale Möglichkeit, Ihre komplette
     Finanz- und Lebensplanung an einem Ort abzulegen, zu strukturieren und zu
     verwalten. Die Sicherung erfolgt auf deutschen Servern nach heimischen Daten-
     schutzstandards - ein entscheidender Vorteil gegenüber etablierten Lösungen
     von reinen Cloud-Anbietern mit Sitz im Ausland.

     Als Giro-Plus Kunde profitieren Sie von einem auf 5 GB erhöhten Speichervolu-
     men.

     Giro-Plus | Sicherheit                                                                                                      | 15
Mehrwertportal mit Support-Hotline
Ab sofort ist die Giro-Plus Welt nur einen Klick entfernt. Vom Sofa aus die nächs-   Reisen und Tickets online buchen

te Urlaubsreise buchen, Tickets für das langersehnte Konzert der Lieblingsband
ergattern oder beim nächsten Online-Shopping Trip Geld zurück erhalten. In der
Giro-Plus Onlinewelt ist alles möglich.                                              Support-Hotline:
                                                                                     +49 2323 590-7587

Sie erhalten sämtliche Informationen rund um die Giro-Plus Leistungen und kön-
nen diese auch ganz einfach und bequem in Anspruch nehmen. Besuchen Sie am
                                                                                     Servicezeit:
besten regelmäßig das Mehrwertportal unter www.s-giro-plus.de - es lohnt sich!       Mo.-Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
                                                                                     Sa. 09:00 - 13:00 Uhr

So geht’s: Führen Sie zunächst die Registrierung unter www.s-giro-plus.de oder
über das Online-Banking durch. Zur Prüfung Ihrer Zugangsberechtigung geben           Kontakt-Button zur
                                                                                     Giro-Plus Support-Hotline
Sie Ihre IBAN, die Kartennummer Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) sowie Ihr
Geburtsdatum an. Anschließend können Sie sich einen individuellen Nutzerna-
men und ein Passwort für alle weiteren Anmeldungen vergeben.                         Aufruf im Online-Banking oder unter
                                                                                     www.s-giro-plus.de

Gut zu wissen: Sie benötigen Hilfe und möchten mit einem Mitarbeiter spre-
chen? Über den Kontakt-Button können Sie auch jederzeit Kontakt zur Giro-Plus
Support-Hotline aufnehmen.

Unter der Telefonnummer +49 2323 590-7587 steht Ihnen die Support-Hotline
montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00
Uhr zur Verfügung.

Giro-Plus | Service und Ersparnis                                                                                          | 16
S-Cashback online
Ganz einfach Geld sparen.                                                        Shopping-Vorteile bei über 1.000
                                                                                 Partnern
Mit S-Cashback profitieren Sie beim Shoppen von zahlreichen Rabatten und
attraktiven Geld-zurück-Vorteilen in den Online-Shops vieler bekannter Marken-
anbieter. Nach jedem Einkauf bei teilnehmenden Partnern bekommen Sie Geld        Am besten gleich registrieren
zurück.

So geht’s:
                                                                                 Aufruf aus dem Online-Banking
à im Portal unter www.s-giro-plus.de anmelden - Lieblings-Shop auswählen         heraus oder unter
à wie gewohnt online einkaufen                                                   www.s-giro-plus.de

Das gesammelte Cashback wird automatisch auf Ihrem Vorteilskonto gutge-
schrieben.

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www.s-giro-plus.de oder aktivieren Sie Ihr Vorteilskonto über das Widget
im Online Banking.

Gut zu wissen: Ihren aktuellen Cashback-Guthabenstand finden Sie jederzeit
im Vorteilskonto im Online Banking oder in Ihrem Giro-Plus Mehrwertportal. Ab
einem Mindestguthaben von 1 € können Sie die Auszahlung auf Ihr Girokonto
veranlassen.

Giro-Plus | Service und Ersparnis                                                                                   | 17
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                                                                                     Rückvergütung
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                                                                                     +49 2323 590-7587

Ob Last Minute Reisen, Pauschalreisen, Kreuzfahrten, Städtereisen, Hotels oder
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                                                                                     Servicezeit:
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anstaltern.                                                                          Sa. 09:00 - 13:00 Uhr

Das Beste dabei ist: Nach Beendigung Ihrer Reise erhalten Sie die Rückvergütung      Kein Mindestreisepreis

auf den Reisepreis auf Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben.

Die Rückvergütung* gilt für:                                                         Reisen online buchen unter
                                                                                     www.s-giro-plus.de

→   gebuchte Pauschalreisen
→   Mietwagen
→   Hotelübernachtungen
→   Ferienwohnungen
→   Schiffsreisen bzw. Kreuzfahrten

So geht’s: Buchen Sie Ihre Traumreise direkt über das Giro-Plus Mehrwertportal
unter www.s-giro-plus.de. Dort steht Ihnen eine praktische Suchfunktion zur Ver-
fügung. Sie können zum Beispiel auch Bewertungen zu Hotels abrufen.

Gut zu wissen: Die Rückvergütung ist nicht an einen Mindestreisepreis gebun-
den und wird ausschließlich bei Buchung über das Giro-Plus Mehrwertportal
gewährt. Sie gilt für alle Mitreisenden.

                                                                                   * Eine Rückvergütung auf anfallende Steuern,
                                                                                     Flughafen- und Kerosinzuschläge, Fährtickets,
                                                                                     Flugbuchungen und sonstige Gebühren ist aus-
                                                                                     genommen. Bei der Buchung von Flugtickets
                                                                                     fällt eine ermäßigte Ticketpauschale an.

Giro-Plus | Service und Ersparnis                                                                                            | 18
Ticket-Service
Nutzen Sie den Giro-Plus Ticket-Service und bestellen Sie Ihr Ticket für Ihre       Sparen Sie beim Kauf von
                                                                                    Eintrittskarten
Wunschveranstaltung ganz bequem von zu Hause aus.

Buchen Sie Eintrittskarten für nationale und internationale Konzerte, Kultur- und   Tickets online bestellen
Sportveranstaltungen, Musicals und Shows oder Comedy-Veranstaltungen und            unter www.s-giro-plus.de

sparen Sie bares Geld!

So geht’s: Bestellen Sie online unter www.s-giro-plus.de die Karten Ihrer Lieb-
lingsband. Die bestellten Tickets werden per Post an Sie verschickt. Der Betrag
wird durch den Kooperationspartner von Ihrem Girokonto oder Ihrer Kreditkarte
abgebucht.

Gut zu wissen: Ihre Bestellung wird Ihnen bei Buchung über unseren Partner CTS
Eventim AG & Co. KGaA nach Eingang der Bezahlung versandkostenfrei (Stan-
dardversand) nach Hause geliefert.

Giro-Plus | Service und Ersparnis                                                                              | 19
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
           FÜR DIE LEISTUNG
           HANDYKARTENSCHUTZ
           STAND: DEZEMBER 2018

           Geldinstitut                                                          Dienstleister
           Herner Sparkasse                                                      S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG
           gültig für: Giro-Plus                                                 Grenzstraße 21
                                                                                 06112 Halle (Saale)

           Service-Center                                                        Rechtsregister: Stendal HRA/31780
           Giro-Plus Service-Center
           Postfach 11 08 49
           40508 Düsseldorf
           Telefon: +49 2323 590 7587

           www.-s-giro-plus.de

           Der Kunde kann die Leistung Handykartenschutz der kontofüh-           möglich – weiterleiten. Die im Verhältnis zwischen dem Kun-
           renden Sparkasse in Anspruch nehmen                                   den und dem jeweiligen Handykartenaussteller jeweils beste-
                                                                                 henden Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
           • nach Eingang des vom Kunden unterschriebenen Registrie-
             rungsbogens bei der S-MM und/oder                                    § 4 Haftung der S-MM
           • nach Registrierung der Daten durch den Kunden im ge-                Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung einer
             schlossenen Bereich des Online-Portals.                             Verlustmeldung nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden
                                                                                 kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung
           § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung                    der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich
           der Kundendaten                                                       bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es
           Nach Registrierung werden die vom Kunden mitgeteilten Han-            versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten
           dydaten und SIM-Karten gespeichert, soweit diese vom Kun-             Daten rechtzeitig mitzuteilen.
           den zur Registrierung freigegeben wurden bzw. soweit diese
           der S-MM bereits vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, jede         Die S-MM haftet nicht für Verfügungen Dritter, die aufgrund
           Änderung seiner Anschrift sowie jede Veränderung seiner vor-          nicht rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Meldung eines
           genannten Daten unverzüglich der S-MM mitzuteilen.                    Handykartenverlustes oder durch den nicht ordnungsgemä-
                                                                                 ßen Umgang mit PIN-Nummern seitens des Kunden entste-
           § 2 Bevollmächtigung der S-MM                                         hen.
           Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die S-MM im Falle eines
           der      S-MM     mitgeteilten     Abhandenkommens           seiner   Die S-MM haftet nicht für unrechtmäßigen Zugang Dritter zu
           registrierten Handykarten, sei es infolge einer Straftat oder durch   registrierten Daten durch nicht ordnungsgemäßen Umgang
           sonstigen Verlust, in seinem Namen die jeweiligen Aussteller über     mit Benutzernamen und Kennwort seitens des Kunden. Die
           erforderliche Sperraufträge zu informieren und die Anträge auf        S-MM haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
           Ausstellung von Ersatzkarten weiterzuleiten.
                                                                                 § 5 Datenspeicherung und Datenschutz
           § 3 Verhalten im Schadensfall                                         Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts-
           Erlangt der Kunde Kenntnis vom Abhandenkommen seiner                  vorschriften die Daten, die ihr zur Registrierung von Handy-
           registrierten Handykarte, informiert er die S-MM hierüber un-         karten übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kun-
           verzüglich. Die S-MM wird nach Erhalt einer Verlustmeldung            den erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet
           des Kunden sämtliche durch den Verlust betroffenen Ausstel-           diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der
           ler über erforderliche Sperraufträge des Kunden informieren           von der S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist
           und die Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten – sofern             und der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder

           1

Giro-Plus | Vertragsbedingungen                                                                                                                 | 20
Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden ent-
        spricht. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die im Zu-
        sammenhang mit dem Handykartenschutz und anderen ge-
        speicherten Daten im geschlossenen Bereich des
        Online-Portals zu bearbeiten und zu löschen oder durch die
        S-MM bearbeiten und löschen zu lassen. Daten, die aufgrund
        satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsrechte
        nicht gelöscht werden können, werden jedoch zur Verarbei-
        tung eingeschränkt.

        § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe
        Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung
        Handykartenschutz zur Bewirkung und Einforderung der zu
        erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die
        insoweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur
        Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Ausstel-
        lern nur jene Daten im Namen des Kunden übermitteln, die je-
        weils für die Bearbeitung von Verlustanzeigen sowie für Anträ-
        ge auf Ausstellung von Ersatzkarten erforderlich sind.

        2

Giro-Plus | Vertragsbedingungen                                          | 21
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE
    HANDY- UND LAPTOP-VERSICHERUNG
    GRUPPENVERSICHERUNG
    GÜLTIG AB 01.08.2018, GAVB-HLV-12/18

    Geldinstitut                                                       Versicherer
    Herner Sparkasse                                                   Deutsche Assistance Versicherung AG
    gültig für: Giro-Plus                                              Hansaallee 199
                                                                       40549 Düsseldorf

    Service-Center                                                     Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender),
    Giro-Plus Support-Team                                             Marcus Hansen, Andreas Heinsen
    Postfach 11 08 49                                                  Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer
    40508 Düsseldorf                                                   Registergericht Düsseldorf HRB 64583
    Telefon: +49 2323 590-7578
    Telefax: +49 211 5065-44999                                        Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften

    www.s-giro-plus.de

    § 1 Versicherte Person, versicherte Sachen                         wurde und eine Bestätigung durch das Service-Center über
    Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsver-         den Eingang der Registrierung erfolgt ist.
    trag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs-
    scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Deutsche       Registriert der Kunde die Geräte online über das Portal der
    Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S-          Sparkasse, besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt
    Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer.            der erfolgreichen Registrierung bei diesem Portal. Bei einer
                                                                       Online-Registrierung entfällt die schriftliche Bestätigung
    Als versicherte Person gilt jeweils der berechtigte Inhaber        durch das Service-Center.
    eines gültigen Kontos oder einer gültigen Kreditkarte mit stän-
    digem Wohnsitz in Deutschland. Hierfür muss das Kreditinsti-       § 2 Versicherte Schäden und Gefahren
    tut einen Gruppenversicherungsvertrag über die Handy- und          1. Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an der
    Laptop-Versicherung mit dem Versicherer abgeschlossen und             gemäß § 1 versicherten Sache bei Abhandenkommen durch
    die versicherte Person das Registrierungsformular an das              Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch,
    Service-Center übersandt haben. Bei einer Online-Registrierung        Raub, räuberische Erpressung oder Plünderung der ver-
    entfällt die schriftliche Bestätigung durch das Service-Center.       sicherten Sache und für die aus unbefugter Nutzung
                                                                          entstandenen Gebühreneinheiten bei einem versicherten
    Als versicherte Sache gilt maximal ein Mobiltelefon, für das auf      Ereignis.
    den Namen der versicherten Person ein Mobilfunkanschluss
    im deutschen Mobilfunknetz besteht. Darüber hinaus kann            2. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ur-
    noch ein weiteres mobiles Kommunikationsgerät (z. B. Handy,           sachen keine Entschädigung im Hinblick auf Beschädigung
    Smartphone, Tablet-PC oder Laptop) versichert werden.                 oder Abhandenkommen der versicherten Sache aus/infolge
                                                                          von:
    Maximal zwei Geräte gelten nur dann als versichert, wenn sich         a) anderen als in § 2 Nummer 1 genannten Gefahren,
    GLHVHLP(LJHQWXPGHV9HUVLFKHUWHQEHßQGHQXQGHLQH%HVWš-            b) Vorsatz,
    tigung durch das Service-Center über den Eingang der Regis-           c) arglistiger Täuschung oder des Versuchs der arglistigen
    trierung erfolgt ist. Dies gilt unabhängig davon, welcher be-            Täuschung über Tatsachen, die für den Grund oder die
    rechtigte Kontoinhaber die Registrierung vornimmt.                       Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
                                                                             Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch
    Ein Handy, Smartphone, Tablet-PC oder Laptop gilt abwei-                 rechtskräftiges Strafurteil gegen die versicherte Person
    chend auch dann als versichert, wenn es/er sich nicht im Ei-             wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so
    JHQWXP GHV .DUWHQLQKDEHUV EHßQGHW VRQGHUQ YRQ HLQHP              gelten die Voraussetzungen des voranstehenden Sat-
    deutschen Mobilfunknetzbetreiber gemietet oder geleast                   zes als bewiesen.

    1
Giro-Plus | Vertragsbedingungen                                                                                                         | 22
3. Führt eine versicherte Person den Versicherungsfall grob         3. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem
      fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leis-      Versicherer endet mit der Kündigung des Kontos oder der
      tung in einem der Schwere des Verschuldens der versicher-           Kreditkarte.
      ten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
                                                                       § 6 Wechsel der versicherten Sache
   § 3 Örtlicher Geltungsbereich                                       Ein Wechsel des versicherten Geräts beeinträchtigt den Versi-
   Der Versicherungsschutz besteht weltweit.                           cherungsschutz nicht. Vorausgesetzt das Service-Center hat
                                                                       das Registrierungsformular über den Wechsel erhalten und
   § 4 Versicherungssummen                                             bestätigt oder das neue Gerät wurde über das Online-Portal
   1. Die Versicherungssumme je versichertes Gerät beträgt:            angemeldet. Bei einer Online-Registrierung entfällt die schrift-
      a) für Mobiltelefone den Neuwert, max. jedoch 500 €              liche Bestätigung durch das Service-Center.
          pro Schadensfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe
          von 25 €,                                                    § 7 Entschädigungsberechnung
      b) für Tablet-PCs oder Laptops den Wiederbeschaffungs-           1. Der Versicherer leistet Entschädigung durch Geldersatz.
          wert, maximal jedoch 1.000 € pro Schadensfall vor Abzug
          des Selbstbehalts in Höhe von 200 €.                         2. Geldersatz bedeutet
      c) Die zusätzliche Versicherungssumme für Gebührenein-              a) im Falle eines Teilschadens die Zahlung der für die Wie-
          heiten beträgt maximal 50 €.                                       derherstellung der beschädigten Sache am Schadens-
                                                                             tag notwendigen Kosten, höchstens jedoch des Be-
   Dem Wiederbeschaffungswert für das versicherte Gerät ge-                  trags gemäß § 4 Nummer 1.
   mäß § 4 Nummer 1 b) liegt folgende Zeitwertminderungs-                 b) im Falle eines Totalschadens die Zahlung des Betrags,
   tabelle zugrunde:                                                         der nötig ist, um eine gleichwertige Sache wiederzube-
   Der ursprüngliche Einkaufspreis wird jeweils 25 % pro Jahr re-            VFKDIIHQK«FKVWHQVMHGRFKGHV%HWUDJVJHPš•hb1XP-
   duziert, beginnend 1 Jahr nach Originalkauf.                              PHUb'HU9HUVLFKHUHUHUVHW]WDXFK]XVšW]OLFKH.RVWHQ
                                                                             die aufgewendet werden müssen, um ein Gerät der di-
    Alter des Geräts         Wiederbeschaffungswert                          rekten Nachfolgegeneration wiederzubeschaffen, sofern
    (beginnend ab Kaufdatum) (als %-Angabe vom Kaufpreis)                    ein Gerät der gleichen Entwicklungsstufe nicht mehr am
                                                                             Markt verfügbar ist. Nicht ersetzt werden jedoch Kosten,
    unter 1 Jahr                  100 %                                      die dadurch entstehen, dass nicht das Gerät der direkten
    zwischen 1 und 2 Jahren       75 %                                       Nachfolgegeneration wiederbeschafft wird.
                                                                          c) Ersatz auch für die dem Kunden nach der Entwendung
    zwischen 2 und 3 Jahren       50 %
                                                                             durch unbefugtes Benutzen des Mobilfunktelefons ent-
    zwischen 3 und 4 Jahren       25 %                                       standenen Gebühreneinheiten bis zur Versicherungs-
                                                                             summe gemäß § 4 Nummer 1 c).
   Die Entschädigung durch die Versicherer pro Jahr (12 Monate
   ab dem Zeitpunkt der Registrierung der versicherten Sache)          3. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Kosten zur Wiederher-
   und Kunden beträgt insgesamt höchstens 2.000 €.                        stellung des früheren betriebsfähigen Zustands der versi-
                                                                          cherten Sache (zuzüglich des Werts des Altmaterials) nied-
   2. Eine Unterversicherung wird nicht geltend gemacht.                  riger sind als der Versicherungswert gemäß § 4 Nummer 1.
                                                                          Andernfalls liegt ein Totalschaden vor.
   § 5 Prämie, Beginn und Ende der Haftung
   1. Die Prämie für diese Versicherung wird vom Versicherungs-        4. Der gemäß § 7 Nummer 2 ermittelte Betrag wird je Versi-
      nehmer gezahlt.                                                     cherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von 25 € für
                                                                          Mobiltelefone und in Höhe von 200 € für Tablet-PCs oder
   2. Die Haftung des Versicherers beginnt nach Abschluss des             Laptops gekürzt.
      Kontovertrags oder Kreditkartenvertrags und Eingang des
      ausgefüllten Registrierungsformulars beim Service-Center         5. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Vermö-
      mit dem Erhalt der Eingangsbestätigung.                             gensschäden, insbesondere nicht für Vertragsstrafen,
      Registriert sich der Kunde online über das Portal der Spar-         Schadensersatzleistungen an Dritte und Nutzungsausfall
      kasse, besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der             versicherter Sachen.
      erfolgreichen Registrierung bei diesem Portal.
      Ist dem Versicherten bei Abschluss bekannt, dass ein             6. Die Versicherungssummen gemäß § 4 sind jeweils Grenze
      Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt hierfür      der Entschädigung.
      die Haftung.

   2
Giro-Plus | Vertragsbedingungen                                                                                                           | 23
7. Soweit Ansprüche gegenüber Dritten oder anderweitigen              oder fernschriftliche Anzeige gemäß Nummer 1 a) unter-
      Versicherungen bestehen und der Versicherte daraus Ent-            bleibt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist
      schädigung erlangen kann, gehen diese voran.                       der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis
                                                                         zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicher-
   § 8 Obliegenheiten des Versicherten im Versicherungsfall              ten Person entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahr-
   1. Der Versicherte hat bei Eintritt eines Versicherungsfalls          lässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen.
      a) den Schaden dem Service-Center unverzüglich in Text-
         form – darüber hinaus nach Möglichkeit auch fern-             3. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung
         mündlich oder fernschriftlich – anzuzeigen. Außerdem             LVWGHU9HUVLFKHUHUMHGRFK]XU/HLVWXQJYHUSàLFKWHWVRZHLW
         ist die vom Service-Center zur Verfügung gestellte               die versicherte Person nachweist, dass die Obliegenheit
         Schadensanzeige unverzüglich nach Erhalt, spätestens             weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
         QDFKb7DJHQPLWGHQGDULQJHQDQQWHQ8QWHUODJHQDQ            rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der
         den Versicherer zu senden.                                       /HLVWXQJVSàLFKWGHV9HUVLFKHUHUVXUVšFKOLFKLVW
      b) den Schaden unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden)
         der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.               § 9 Besondere Verwirkungsgründe
         Des Weiteren hat der Versicherte den Mobilfunknetzbe-         1. Versucht der Versicherte, den Versicherer arglistig über Tat-
         treiber des Mobilfunkanschlusses unverzüglich (nach              sachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe
         Möglichkeit telefonisch) zu informieren und das Mobil-           der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der Versi-
         telefon bzw. den Mobilfunkanschluss sperren zu lassen.           FKHUHUYRQGHU(QWVFKšGLJXQJVSàLFKWIUHL
      c) den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu                  Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch
         mindern.                                                         rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherten wegen
      d) dem Versicherer auf dessen Verlangen im Rahmen des               Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die
         Zumutbaren jede Untersuchung über Ursache und                    Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
         Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Ent-
         VFKšGLJXQJVSàLFKW]XJHVWDWWHQMHGHKLHU]XGLHQOLFKH        2. Wird der Anspruch auf die Entschädigung nicht innerhalb ei-
         Auskunft auf Verlangen schriftlich zu erteilen und die           ner Frist von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht, nach-
         erforderlichen Belege beizubringen.                              dem ihn der Versicherer unter Angabe der mit dem Ablauf
         Im Schadensfall insbesondere erforderliche Belege sind:          der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich abgelehnt hat,
         – Schadensanzeige des Versicherers                               VRLVWGHU9HUVLFKHUHUYRQGHU(QWVFKšGLJXQJVSàLFKWIUHL
         – Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizei-
             dienststelle                                              § 10 Zahlung der Entschädigung
         – Bescheid über die Einstellung der polizeilichen Er-         ,VWGLH/HLVWXQJVSàLFKWGHV9HUVLFKHUHUVGHP*UXQGHXQG
             mittlungen                                                   der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Ent-
         – Kopie des Kaufvertrags der vom Schaden betroffe-               schädigung binnen 2 Wochen zu erfolgen. Jedoch kann
             nen Sache                                                    b0RQDWQDFK$Q]HLJHGHV6FKDGHQVDOV$EVFKODJV]DKOXQJ
         – Nachweis über das Eindringen unter Anwendung                   der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache
             von Zwang und Gewalt, wo zutreffend                          mindestens zu zahlen ist.
         – Nachweis über die Wiederbeschaffung
         – anderweitige Versicherungsbedingungen, die eben-            2. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben,
             falls einen Versicherungsschutz für das versicherte          a) solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver-
             Gerät bieten                                                    sicherten bestehen.
         – Kopie des Mobilfunkvertrags bzw. Kauf-/Miet-/Leasing-          b) wenn gegen den Versicherten aus Anlass des Versiche-
             vertrags des vom Schaden betroffenen Mobilfunk-                 rungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Ver-
             telefons                                                        fahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die auch für
         – Rechnung des Monats, in dem das Mobiltelefon                      den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind, bis
             entwendet wurde, sofern der Versicherte Ersatz für              zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens.
             Gebühren durch unbefugte Benutzung geltend
             machen will                                               3. Der Entschädigungsanspruch kann vor Fälligkeit nur mit
         – Nachweis des Mobilfunknetzbetreibers, wann der                 Zustimmung des Versicherers abgetreten werden. Die Zu-
             Mobilfunkanschluss gesperrt wurde                            stimmung muss erteilt werden, wenn der Versicherte sie
                                                                          aus wichtigem Grund verlangt.
   2. Verletzt der Versicherte eine der vorstehenden Obliegenhei-
      WHQYRUVšW]OLFKVRLVWGHU9HUVLFKHUHUYRQGHU9HUSàLFKWXQJ
      zur Leistung frei. Dies gilt nicht, wenn nur die fernmündliche

   3
Giro-Plus | Vertragsbedingungen                                                                                                           | 24
§ 11 Wiederherbeigeschaffte Sachen                               § 15 Welcher Gerichtsstand besteht?
    1. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen (§ 2 Num-         1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler
       PHUb HUPLWWHOWVRKDWGHU9HUVLFKHUWHGLHVGHP9HUVLFKH-      Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi-
       rer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.                         cherungsvermittlung gegen den Versicherer bestimmt sich
                                                                        die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versiche-
    2. Hat der Versicherte den Besitz einer abhandengekomme-            rers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen
       nen Sache (§ 2 Nummer 1) zurückerlangt, nachdem für diese        Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürliche Person,
       Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat der          dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Be-
       Versicherte die Entschädigung zurückzuzahlen oder die            zirk die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ih-
       Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versi-       ren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren
       cherte hat dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Wochen nach          gewöhnlichen Aufenthalt hat.
       Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers
       auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das      2. Klagen gegen die versicherte Person
       Wahlrecht auf den Versicherer über.                              Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi-
       Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich,          cherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche Per-
       wenn der Versicherte die Möglichkeit hat, sich den Besitz        son ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in des-
       wiederzuverschaffen.                                             sen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung
                                                                        ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren
    § 12 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall                    gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    Die Versicherungssummen vermindern sich nicht dadurch,
    dass eine Entschädigung geleistet wird.                            Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände
                                                                       werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen.
    § 13 Textform
    Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben.             †:HOFKHV5HFKW¿QGHW$QZHQGXQJ"
                                                                     Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
    § 14 Klausel zur Individualhaftung (Versicherung)
    'LH 9HUSàLFKWXQJHQ GHU XQWHU]HLFKQHQGHQ 9HUVLFKHUHU LP
    Rahmen von Versicherungsverträgen, welche von diesen ge-
    zeichnet werden, fallen unter die Individualhaftung und nicht
    unter die Solidarhaftung und sind ausschließlich auf den Haf-
    tungsumfang ihrer individuellen Zeichnungen beschränkt.
    Die zeichnenden Versicherer tragen keine Verantwortung für
    Zeichnungen irgendeines anderen mitzeichnenden Versiche-
    UHUVGHUDXVLUJHQGZHOFKHQ*U±QGHQVHLQHQ9HUSàLFKWXQJHQ
    ganz oder teilweise nicht nachkommt.

    4
Giro-Plus | Vertragsbedingungen                                                                                                         | 25
Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung             Versicherungsombudsmann e. V.
   Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of        Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungs-
   Conduct der deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni      ombudsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegen-
   2015 beigetreten. Der Code of Conduct sind „Verhaltensregeln   heiten das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungs-
   für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die           verfahren in Anspruch nehmen.
   deutsche Versicherungswirtschaft“. Der Gesamtverband der
   Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat gemeinsam mit      Versicherungsombudsmann e. V.
   den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbehörden        Postfach 080632
   und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltenskodex für die    10006 Berlin
   deutsche Versicherungswirtschaft erstellt.                     Telefon: 0800 3 69 60 00
                                                                  Fax: 0800 3 69 90 00
   Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen:                 beschwerde@versicherungsombudsmann.de
   www.deutsche-assistance.de
                                                                  Zuständige Aufsichtsbehörde:
                                                                  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
   Widerspruchsrecht                                              Graurheindorfer Straße 108
                                                                  53117 Bonn
   Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen-        Telefon: 0228 4108-0
   bezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu wider-               Fax: 0228 4108-1550
   sprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung be-
   rechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung
   aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
   ergeben, widersprechen.

   Beschwerderecht
   Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde
   an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine
   Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Unseren Daten-
   schutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben ge-
   nannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“
   oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de.

   Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist:

   Landesbeauftragte für Datenschutz und
   Informationsfreiheit
   Nordrhein-Westfalen
   Postfach 200444
   40102 Düsseldorf
                                                                                                                                  DAV-GAVB-HLV-12/18

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Giro-Plus | Vertragsbedingungen                                                                                                 | 26
Assistance-Versicherung
         Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

         Unternehmen:                                               Produkt:
         Deutsche Assistance Versicherung AG                        Handy- und Laptop-Versicherung
         Deutschland                                                Gültig ab 23.02.2018, IPID-HLV-02/18
      Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
      Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsbedingungen,
      Kontoantrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Ihrem Konto bzw. Kreditkartenantrag und Allgemeine Ge-
      schäftsbedingungen zu Ihrer Kreditkarte). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

      Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
      Wir bieten Ihnen eine Handy- und Laptop-Versicherung an. Mit dieser bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei
      Abhandenkommen Ihrer Kommunikationsgeräte (z. B. Handy, Smartphone, Tablet-PC oder Laptop).
      Es handelt sich um eine Gruppenversicherung.

                Was ist versichert?                                       3 Die zusätzliche Versicherungssumme für
                3 Die Handy- und Laptop-Versicherung leistet,               Gebühreneinheiten beträgt maximal 50 EUR.
                  wenn Ihr versichertes Kommunikationsgerät               3 Die Entschädigung pro Jahr (zwölf Monate
                  (z. B. Handy, Smartphone, Tablet-PC oder                  ab dem Zeitpunkt der Registrierung der ver-
                  Laptop) durch z. B. Diebstahl, Raub abhan-                sicherten Sache) und Kunde beträgt insge-
                  denkommt.                                                 samt höchstens 2.000 EUR.
                3 Es sind maximal zwei Geräte (ein Mobiltelefon
                  und zusätzlich ein Mobiltelefon, Tablet-PC
                                                                          Was ist nicht versichert?
                  oder Laptop) je Konto oder Kreditkarte ver-
                                                                          Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn
                  sichert.
                                                                          x der Mobilfunkanschluss nicht im deutschen
                                                                             Mobilfunknetz und nicht auf Ihren Namen
                Welche Kosten übernehmen wir?
                                                                             als Kontoinhaber oder Kreditkarteninhaber
                3 Die Ihnen entstandenen Kosten, wenn Ihr(e)
                                                                             besteht,
                  registrierte(s) Gerät durch z. B. Diebstahl,
                                                                          x sich das Kommunikationsgerät nicht in Ihrem
                  Raub abhandenkommt.
                                                                             Eigentum als Kontoinhaber oder Kreditkarten-
                3 Aus unbefugter Nutzung entstandene Gebüh-
                                                                             inhaber befindet oder durch Sie von einem
                  reneinheiten bei einem versicherten Ereignis.
                                                                             deutschen Mobilfunktelefonanbieter gemietet
                                                                             oder geleast wurde,
                Wie hoch ist die Versicherungssumme?
                                                                          x Sie Ihr(e) Kommunikationsgerät(e) nicht er-
                3 Die Versicherungssumme je Mobiltelefon ist
                                                                             folgreich registriert haben,
                  der Neuwert, maximal jedoch 500 EUR je
                                                                          x sich Ihr ständiger Wohnsitz außerhalb der
                  Schadenfall vor Abzug des Selbstbehalts in
                                                                             Bundesrepublik Deutschland befindet.
                  Höhe von 25 EUR.
                3 Die Versicherungssumme für Tablet-PCs oder
                  Laptops entspricht dem Wiederbeschaffungs-              Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                  wert, maximal jedoch 1.000 EUR pro Scha-                Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern.
                  denfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe             Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versiche-
                  von 200 EUR.                                            rungsschutz herausgenommen. Nicht versichert
                                                                          sind zum Beispiel:
                Dem Wiederbeschaffungswert liegt folgende                 Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mit-
                Zeitwertminderungstabelle zugrunde:                       wirkende Ursachen keine Entschädigung für
                 Alter des Geräts         Wiederbeschaffungswert          Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen)
                 (beginnend ab Kaufdatum) (als %-Angabe vom Kauf-
                                          preis)
                                                                          am Kommunikationsgerät durch
                 Unter ein Jahr           100 %                           ! andere als die zuvor genannten Gefahren,
                 Zwischen 1 und 2 Jahre    75 %                           ! Vorsatz,
                 Zwischen 2 und 3 Jahre    50 %                           ! arglistige Täuschung.
                 Zwischen 3 und 4 Jahre    25 %

Giro-Plus | Vertragsbedingungen                                                                                               | 27
Wo bin ich versichert?
                                 3 Sie haben weltweit Versicherungsschutz.
                                 3 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

                                 Welche Verpflichtungen habe ich?
                                 – Sie müssen uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen.
                                 – Im Schadenfall müssen Sie den Mobilfunknetzbetreiber des Mobilfunkanschlusses unverzüglich infor-
                                   mieren und das Kommunikationsgerät bzw. den Mobilfunkanschluss sperren lassen.
                                 – Im Schadenfall müssen Sie den Schaden innerhalb von 24 Stunden der zuständigen Polizeidienststelle
                                   anzeigen.
                                 – Sie müssen uns im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.
                                 – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Schaden nach Möglichkeit abgewendet wird und so gering wie
                                   möglich gehalten wird.

                                 Wann und wie zahle ich?
                                 Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zu Ihrem Konto- oder Kreditkartenvertrag, den Sie mit einem
                                 Kreditinstitut abgeschlossen haben, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Handy- und Laptop-Versiche-
                                 rung beigetreten ist. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive.

                                 Wann beginnt und endet die Deckung?
                                 Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Konto- oder Kreditkartenvertrages
                                 zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Handy- und Laptop-
                                 Versicherung beigetreten ist.

                                 Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung Ihres Kommunikationsge-
                                 räts/Ihrer Kommunikationsgeräte.

                                 Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Kontos oder Kreditkartenvertrages, des Gruppenversicherungs-
                                 vertrages zur Handy- und Laptop-Versicherung oder dem Ausscheiden Ihres Kreditinstitutes aus diesem
                                 Gruppenversicherungsvertrag.

                                 Wie kann ich den Vertrag kündigen?
                                 Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Konto- oder Kreditkartenvertrages ist, entnehmen Sie
                                 bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihr Konto oder Ihre Kreditkarte und damit auch für Ihren Versiche-
                                 rungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Konto oder Ihrer
                                 Kreditkarte.
IPID-HLV-02/18

                 Giro-Plus | Vertragsbedingungen                                                                                               | 28
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