Einfach mehr erleben - Giro-Plus Leistungsbroschüre Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking, Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht ...
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Giro-Plus Leistungsbroschüre Einfach mehr erleben. Mit einem Girokonto, das Ihnen Banking, Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis ermöglicht. Giro-Plus. Weil‘s um mehr als Geld geht.
Herzlich willkommen Herzlich willkommen Ihr Giro-Plus Konto ist der ideale Begleiter im Alltag und auf Reisen. Ob hier bei uns in der Region oder rund um den Globus: Ihr Konto und seine Mehrwerte haben Sie jetzt immer dabei. Neben den starken Bankleistungen haben wir für Sie attraktive Angebote rund um Sicherheit, Erlebnis und Ersparnis zusammengestellt. So kann Ihnen Ihr Giro-Plus Konto zum Beispiel verlorene Schlüssel zurückbrin- gen, beschert Ihnen Vorteile auf Reisen oder beim Kauf von Konzerttickets und versorgt Sie mit einer Versicherung für Ihre mobilen Endgeräte. Sie können die vielfältigen Leistungen über das Giro-Plus Mehrwertportal in An- spruch nehmen und die Support-Hotline unterstützt Sie gerne. So können Sie sich zu einem günstigen Paketpreis ganz einfach Wünsche erfül- len. Bereits bei der Nutzung weniger Angebote lohnt sich Ihr Kontopaket. Auf den folgenden Seiten haben wir alle Leistungen und Vorteile zusammen- gestellt. Lesen Sie selbst, was Sie alles erwartet und wie einfach Sie Giro-Plus nutzen können. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Giro-Plus. Ihre Herner Sparkasse Giro-Plus | Editorial |1
Giro-Plus auf einen Blick Banking Kontoführung und Online-Banking 4 Sparkassen-Card (Debitkarte) 5 Sparkassen-Kreditkarte Gold 6 Sicherheit Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenversicherung 7 Auslandsreisekrankenversicherung 8 Auslands-Autoschutzbrief 9 Reise-Notfallservices 10 Handykartenschutz 11 Handy- und Laptop-Versicherung 12 Schlüsselfundservice 13 Türöffnungsnotdienst 14 Elektronischer Safe 15 Service und Ersparnis Vorteilsrechnung 3 Mehrwertportal mit Support-Hotline 16 S-Cashback-Online 17 Reisebuchungs-Service mit 5 % Rückvergütung 18 Ticket-Service 19 Vertragsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leistung Handykartenschutz der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG 20 Allgemeine Bedingungen für die Handy- und Laptop- Versicherung der Deutschen Assistance Versicherung AG 22 Bedingungen für den Türöffnungsnotdienst 29 Bedingungen für Giro-Plus 30 Giro-Plus Serviceadressen 32 Giro-Plus | Inhaltsverzeichnis |2
Vorteilsrechnung Mit Giro-Plus genießen Sie viele Vorteile. Und das Beste: Sie sparen dabei auch noch kräftig. *Beispielrechnung Giro-Plus | Ersparnis |3
Kontoführung und Online-Banking Wenn’s um Geld geht, hat jeder ganz individuelle Vorstellungen. Sie wollen mehr Kontoführung inklusive als ein übliches Girokonto? Dann ist unser Giro-Plus Konto genau das Richtige für Sie. Mit Online-Banking Die Kontoführung ist hier im monatlichen Paketpreis enthalten. Zudem profitie- unabhängig von Öffnungszeiten ren Sie von vielen Zusatzleistungen. So erledigen Sie Ihre Geldgeschäfte effizient und günstig. Experten-Hotline: +49 2323 590-590 Für das Online-Banking bieten wir Ihnen die Sicherungsverfahren chipTAN und pushTAN an. Informationen zum Online- Banking und zu allen → Mit dem chipTAN-Generator erstellen Sie Ihre TAN Sicherungsverfahren unter einfach selbst – jederzeit, an jedem Ort. www.herner-sparkasse.de → Nutzen Sie das innovative pushTAN-Verfahren und erhalten Sie Ihre TAN bequem über die App auf Ihr Handy. * Sofern im Text von Sparkassen-Karte Basis die Rede ist, handelt es sich um eine Debitkarte. Giro-Plus | Banking |4
Sparkassen-Card (Debitkarte) Mit der Debitkarte sind Sie immer auf der sicheren Seite. In Giro-Plus sind bis zu zwei Sparkassen-Cards (Debitkarte) enthalten Überall, wo Sie das Maestro- oder girocard-Logo sehen, können Sie mit Ihrer mit Apple Pay schnell, sicher und Debitkarte und Ihrer PIN Geld an mehr als 25.000 Geldautomaten der Sparkas- vertraulich bezahlen senorganisation abheben. Weltweit stehen Ihnen sogar mehr als 700.000 Geld- mit der App „Mobiles Bezahlen“ automaten zur Verfügung. für AndroidTM-Smartphones mobil bezahlen girocard kontaktlos: Dank des NFC-fähigen Chips führen Sie immer eine elektro- Die Debitkarte ist sicherer als nische Geldbörse mit sich, die es Ihnen erlaubt, Kleinbeträge bis zu 50 Euro an Bargeld geeigneten Händlerterminals kontaktlos und ohne PIN bezahlen zu können. Dazu halten Sie Ihre Debitkarte, ohne diese aus der Hand geben zu müssen, ein- Sperr-Notruf: +49 116 116 fach sehr nah an das Lesegerät der Kasse. Das ist gerade an Automaten und über- all dort sehr praktisch, wo wieder einmal das passende Kleingeld fehlt. Lediglich für Beträge oberhalb von 50 Euro müssen Sie weiterhin Ihre PIN einge- ben und die Zahlung somit autorisieren. Wunsch-PIN: Mit der Debitkarte können Sie Ihre PIN an unseren Geldautomaten selbst wählen. Gut zu wissen: Mit der Debitkarte bezahlen Sie bequem in über sechs Millionen Geschäften allein in Deutschland bargeldlos. Giro-Plus | Banking |5
Sparkassen-Kreditkarte Gold Wenn Sie nicht nur ein bequemes und sicheres Zahlungsmittel suchen, sondern zahlreiche Versicherungsleistungen mit der Sparkassen-Kreditkarte Gold auch mehr Komfort wünschen und für alle Eventualitäten des Lebens gewappnet sein wollen, ist die Sparkassen-Kreditkarte Gold genau das Richtige für Sie.* mit Apple Pay schnell, sicher und vertraulich bezahlen Bei Diebstahl, Verlust oder Missbrauch Ihrer Kreditkarte durch Dritte haften Sie mit der App „Mobiles Bezahlen“ für AndroidTM-Smartphones lediglich mit max. 50,00 Euro (sofern Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten einge- mobil bezahlen halten wurden).** Ab dem Zeitpunkt der Kartensperre haften Sie gar nicht mehr. Sperr-Notruf: +49 116 116 Neben allen Vorteilen einer Kreditkarte profitieren Sie von zahlreichen zusätzli- chen Versicherungsleistungen wie Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenversiche- Shopping Vorteile bei über 4.000 rung, Auslandsreisekrankenversicherung sowie Auslands-Autoschutzbrief.*** Partnern - einmalig registrieren unter www.sparkassen-mehrwertportal.de Hinzu kommen wertvolle Serviceangebote für umfassenden Schutz und Komfort auf Reisen. So müssen Sie zum Beispiel bei vielen Hotels und Mietwagen-Ser- vices keine Anzahlung leisten. Die Sparkassen-Kreditkarte Gold ist ein echter Vertrauensvorschuss für Sie. Günstig online einkaufen. Mit der in Giro-Plus enthaltenen Sparkassen-Kre ditkarte Gold genießen Sie die exklusiven Vorteile des Sparkassen-Mehrwert portals. Es erwarten Sie attraktive Geld-zurück-Vorteile und Rabatte bei mehr als 4.000 Partnern. Hier ist für jeden etwas dabei. Registrieren Sie sich jetzt unter www.sparkassen-mehrwertportal.de. Gut zu wissen: Zusätzlich kommen Sie in den Genuss von fünf kostenfreien Bar- geldauszahlungen pro Jahr an Geldautomaten im Ausland mit Ihrer Sparkassen- Kreditkarte Gold. Bitte beachten Sie, dass Geldautomatenbetreiber im Ausland eigene Entgelte erheben können, auf die wir keinen Einfluss haben. * Bonität vorausgesetzt. ** Gemäß Geschäftsbedingungen. Den *** vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den geltenden Versicherungsbedin- gungen Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold. Giro-Plus | Banking |6
Reiserücktritts-/ Reiseabbruchkostenversicherung Sie können eine gebuchte Reise nicht antreten oder müssen diese während des Erstattung der Reiserücktrittskosten oder der Rückreisekosten bei Aufenthalts abbrechen? Reiseabbruch Seien Sie unbesorgt! Denn mit Ihrer Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenver- Reiseservice-Hotline: sicherung sind Sie und Ihre mitreisenden Familienmitglieder automatisch bis zu +49 211 536-3888 einer Summe von 10.000 Euro je Reisevertrag versichert. Die Reiserücktrittskos- ten oder die Rückreisekosten bei Reiseabbruch werden Ihnen erstattet.* Servicezeit: täglich 24 Stunden So geht’s: Im Schadensfall genügt ein Anruf bei Ihrer Reiseservice-Hotline. Nennen Sie bitte eine Telefonnummer für einen Rückruf. Den Rest erledigt das Service-Center für Sie. Sie müssen die Reise nicht mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold bezahlen Gut zu wissen: Der weltweite Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob Sie die Reise mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold bezahlt haben. * Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen Versicherungsbedingungen Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold. Giro-Plus | Sicherheit |7
Auslandsreisekrankenversicherung Mit Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie versichert, falls Sie sich im Versicherungsschutz für Behandlung, Krankenhaus und Ausland medizinisch behandeln lassen müssen. Auch die Kosten für den Trans- Rücktransport port nach Hause werden übernommen. Reiseservice-Hotline: Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt nicht nur für Sie als Karteninhaber, +49 211 536-3888 sondern auch für Ihre Familie inklusive freier Arzt- oder Krankenhauswahl. Der Versicherungsschutz besteht für Ihre Familienangehörigen, auch wenn Sie selbst Servicezeit: nicht mitreisen. täglich 24 Stunden So geht’s: Im Krankheitsfall genügt ein Anruf bei Ihrer Reiseservice-Hotline. Nennen Sie bitte eine Telefonnummer für einen Rückruf. Den Rest erledigt das Versicherungsschutz für die ersten 60 Tage Service-Center für Sie. Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz gilt für die ersten 60 Tage des jeweiligen privaten Auslandsaufenthaltes.* * Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen Versicherungsbedingungen Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold. Giro-Plus | Sicherheit |8
Auslands-Autoschutzbrief Jetzt können Sie unbesorgt mit dem Auto ins Ausland reisen. Denn mit Ihrem Versicherungsschutz bei Panne, Unfall, Totalschaden oder Diebstahl Auslands-Autoschutzbrief sind Sie versichert, falls Sie unterwegs eine Panne oder einen Unfall haben.* Reiseservice-Hotline: Auch wenn Ihr Wagen gestohlen wird, hilft Ihnen Ihr Service-Center weiter und +49 211 536-3888 organisiert im Notfall schnell und zuverlässig Übernachtung, Mietwagen etc. Servicezeit: täglich 24 Stunden So geht’s: Im Schadensfall genügt ein Anruf bei Ihrer Reiseservice-Hotline. Nennen Sie bitte eine Telefonnummer für einen Rückruf. Den Rest erledigt das Service-Center für Sie. Gut zu wissen: Die Versicherung gilt im europäischen Ausland und in den Anrai- nerstaaten des Mittelmeeres. Versichert ist der Karteninhaber. Mitversichert sind der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte sowie deren unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebens- jahres, sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen. Für die aufgeführten versicherten Personen besteht nur dann Versicherungs- schutz, wenn sie die Reise auch gemeinsam mit dem Karteninhaber durchführen. * Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen Versicherungsbedingungen Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold. Giro-Plus | Sicherheit |9
Reise-Notfallservices Auf Auslandsreisen bieten wir Ihnen im Rahmen der Sparkassen-Kreditkarte Gold Zahlreiche Reise-Notfallservices einen ganz besonderen Service* an. Bei Notfällen - wann immer Hilfe benötigt wird - genügt ein Anruf, um alles Notwendige vor Ort zu veranlassen. Reiseservice-Hotline: Juristischer Notfallservice mit Hilfestellung bei der Benennung eines Rechtsan- +49 211 536-3888 waltes, Dolmetschers sowie von Botschaften und Konsulaten vor Ort. Medizinischer Notfallservice mit Informationen über die Möglichkeiten ärzt- Servicezeit: täglich 24 Stunden licher Versorgung vor Ort, der Benennung deutsch- oder englischsprechender Ärzte vor Ort, Hilfestellung bei der Übermittlung von Informationen zwischen be- teiligten Ärzten und Angehörigen während eines Krankenhausaufenthaltes nebst der Organisation des Besuches einer nahestehenden Person. Kreditkarten-Notfallservice mit Hilfestellung bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte durch Veranlassung der Kartensperrung und, soweit möglich, Ersatz- beschaffung. Reisedokumenten-Notfallservice mit Hilfestellung bei Verlust von Reisedoku- menten aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen durch die Benennung und Kontaktherstellung zu Behörden, Ämtern, Botschaften oder Konsulaten. Bargeldservice mit Hilfestellung in finanziellen Notlagen bei Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen der Reisezahlungsmittel durch Kontakt zur Hausbank oder nach Ablauf von 24 Stunden mit einem darlehensweisen Betrag bis zu 1.500 Euro. Bargeldservice-Darlehen werden über Ihre Kreditkarte abge- bucht. * Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen Versicherungsbedingungen Ihrer Sparkassen-Kreditkarte Gold. Giro-Plus | Sicherheit | 10
Handykartenschutz Alle Daten zum Handyvertrag im Kopf oder schnell zur Hand zu haben ist schwie- Registrierung wichtiger Daten zu Ihrem Mobiltelefon rig. Mit Giro-Plus haben Sie jetzt die Möglichkeit, wichtige Daten zu Ihrem Mobil- telefon*, wie beispielsweise Ihre Handynummer, SIM-Karten-Nummer oder PUK zu registrieren. Support-Hotline: +49 2323 590-7587 Starten Sie im Mehrwertportal unter www.s-giro-plus.de den Handykartenschutz über „Jetzt SIM-Karte registrieren“ und erfassen Sie die Daten in nur drei Schrit- Servicezeit: ten. Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr Sa. 09:00 - 13:00 Uhr Ihre Eingaben können Sie zu jedem Zeitpunkt online einsehen, ändern und lö- schen. Im Notfall Handykarte sofort sperren lassen Wichtig: Bitte halten Sie Ihre Handydaten stets aktuell, damit wir Ihnen im Notfall schnell helfen können. So geht’s: Sobald Sie Ihre wichtigen Daten zu Ihrem Mobiltelefon registriert haben, genügt im Notfall ein Anruf bei Ihrer Support-Hotline. Sie legitimieren sich durch Name, Kontonummer und Geburtsdatum. Das Giro-Plus Support-Team veranlasst umgehend die Sperrung Ihrer Mobilfunkkarte bei Ihrem Netzbetreiber oder Service-Provider.** Gut zu wissen: Sofern Ihr Provider dies zulässt, wird auf Wunsch auch eine Er- satzkarte für Sie beantragt. * Voraussetzung ist, dass Sie Kunde bei einem deutschen Netzbetreiber oder Service-Provider sind. ** Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäfts- bedingungen für die Leistung Handykarten- schutz der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG. Giro-Plus | Sicherheit | 11
Handy- und Laptop-Versicherung An vielen technischen Geräten hängt oft auch das Herz des Besitzers. Umso är- Weltweiter Versicherungsschutz für Mobiltelefon und Laptop/Tablet-PC gerlicher, wenn diese abhandenkommen. Deshalb kann es zumindest ein kleiner Trost sein, wenn die Geräte versichert sind. Support-Hotline: Mit Giro-Plus haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mobiltelefon und Ihren Laptop/Tab- +49 2323 590-7587 let-PC zu registrieren. Nach der Registrierung sind Ihre Geräte gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Raub, räuberische Erpressung Servicezeit: oder Plünderung versichert. Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr Sa. 09:00 - 13:00 Uhr Sie können höchstens zwei Geräte versichern, und zwar ein Mobiltelefon und einen Laptop/Tablet-PC oder ein zusätzliches Mobiltelefon.* Geräte müssen registriert sein, damit Versicherungsschutz besteht Starten Sie im Mehrwertportal unter www.s-giro-plus.de den Vorgang „Jetzt Ge- räte registrieren“ und erfassen Sie die Daten zu Ihrem Mobiltelefon oder Laptop/ Tablet-PC. Ihre Eingaben können Sie nach der Übermittlung zu jedem Zeitpunkt online einsehen und löschen. Wichtig: Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsstatus bei einem Modellwechsel, da Ihr neues Gerät erst mit vollständiger Registrierung versichert ist. So geht’s: Sobald Sie Ihre technischen Geräte registriert haben, genügt im Notfall ein Anruf bei Ihrer Giro-Plus Support-Hotline. Sie legitimieren sich durch Name, Kontonummer und Geburtsdatum. Das Giro-Plus Support-Team leitet die Scha- densmeldung an den Versicherer weiter. * Voraussetzung ist, dass Sie Kunde bei einem deutschen Netzbetreiber oder Service-Provider sind. ** Den vollständigen Leistungsumfang entneh- men Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Handy- und Laptop-Versicherung der Deutschen Assistance Versicherung AG, Düsseldorf, HRB 64583 bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Leistung Handy- kartenschutz der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG. Giro-Plus | Sicherheit | 12
Schlüsselfundservice Der Schlüsselfundservice hilft Ihnen, verlorene Schlüssel wiederzubekommen. Schlüssel finden unkompliziert zu Ihnen zurück Unter der Registrierungsnummer Ihres Schlüsselanhängers* sind in unserem Service-Center Ihre Adresse und Ihre Daten hinterlegt. So können weder der Fin- Einsendungen, die wir nicht der noch andere unbefugte Personen an Ihre Identität und Adresse gelangen. zuordnen können, werden unverzüglich dem Fundbüro übergeben So geht’s: Sollte Ihr Schlüsselbund einmal verloren gehen, gibt es auf der Rück- seite des Schlüsselanhängers einen Hinweis für den Finder, den Schlüsselbund in den nächsten Briefkasten zu werfen. Der Anhänger mit Schlüsselbund wird automatisch unserem Service-Center zu- gestellt. Nach der Identifikation informieren wir Sie über den Fund und händigen Ihnen Ihren Schlüsselbund persönlich aus. Gut zu wissen: Pro Kontoinhaber registrieren wir einen Schlüsselanhänger. Sollten Sie einen neuen Schlüsselanhänger benötigen, erhalten Sie selbstver- ständlich Ersatz von uns. Durch einen Austausch werden alte Registrierungen automatisch ungültig. Die Registrierung ist an die Vertragsdauer von Giro-Plus gebunden. Damit wir Sie bei einem Schlüsselfund schnellstmöglich benachrichtigen können, stellen Sie bitte stets sicher, dass wir über Ihre aktuelle Anschrift, Rufnummer und E-Mail-Adresse verfügen. * Importeur: Stuco GmbH & Co. KG Industriestraße 8 54662 Speicher Giro-Plus | Sicherheit | 13
Türöffnungsnotdienst Ausgesperrt? Unser Türöffnungsnotdienst hilft Ihnen in einer prekären Situation: Schnelle und verlässliche Hilfe im Notfall Die Tür ist zugefallen und der Schlüssel steckt von innen. Oder wenn Ihr Schlüssel verloren gegangen ist und Sie auf einen Zweitschlüssel nicht kurzfristig zurück- greifen können. Schlüsseldienst Bartsch: +49 170 3437784 Gut, wenn dann schnelle Hilfe zur Stelle ist. Rufen Sie dazu unseren Servicepart- ner, Schlüsseldienst Bartsch, an. Sie profitieren vom seriösen Service eines seit Servicezeit: vielen Jahren in Herne etablierten Fachbetriebes mit exzellentem Ruf. Unser Tür- werktäglich 08:00 - 20:00 Uhr öffnungsnotdienst garantiert Ihnen die Öffnung Ihrer Haus- oder Wohnungstür zum Festpreis von nur 50 Euro inklusive der Kosten für An- und Abfahrt und der Mehrwertsteuer.* So gehört die Angst vor unseriösen Anbietern und überhöhten Die vollständigen Bedingungen finden Sie auf Seite 29 Rechnungen der Vergangenheit an. Der Giro-Plus Türöffnungsnotdienst steht Ihnen werktäglich von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Rufnummer +49 170 3437784 zur Verfügung. Er ist lokal begrenzt und kann nur für Ihre im Personalausweis eingetragene Anschrift in Anspruch genommen werden. Gut zu wissen: Pro Kontoinhaber stellen wir eine nicht übertragbare Servicekarte aus. Diese ist nur gültig in Verbindung mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) der Herner Sparkasse und trägt gleichfalls Ihre Unterschrift. Anhand dieser prüft unser Servicepartner Ihre Berechtigung zur Inanspruchnahme des Türöffnungs- notdienstes zum garantierten Festpreis. Tragen Sie Ihre Servicekarte am besten immer bei sich im Portmonee. Dann sind Sie im Falle des Falles gut vorbereitet. * Preis zum 01.05.2021; Änderungen vorbehalten. Giro-Plus | Sicherheit | 14
Giro-Plus | Übersicht Elektronischer Safe Wichtige Dokumente im Elektronischen Safe speichern. Mit Giro-Plus 5 GB anstelle der sonst üblichen 1 GB nutzen So geht’s: Der Elektronische Safe erweitert die Möglichkeiten Ihres elektroni- schen Postfachs - vorausgesetzt, Sie haben einen ergänzenden Vertrag zum On- Monatlich 0,99 Euro für line-Banking mit uns abgeschlossen. zusätzliches Speichervolumen sparen Der Elektronische Safe garantiert Ihnen eine zeitlich unbegrenzte und sichere Aufbewahrung eigener Dateien. Dabei können Sie vorhandene Dokumente aus dem Elektronischen Postfach in den Elektronischen Safe verschieben um sie dauerhaft zu sichern oder eigene Dokumente via Upload einstellen. Von dort aus können Sie auf Ihre Dateien per Download orts- und zeitunabhängig wieder zu- greifen. Gut zu wissen: Der Elektronische Safe ist eine ideale Möglichkeit, Ihre komplette Finanz- und Lebensplanung an einem Ort abzulegen, zu strukturieren und zu verwalten. Die Sicherung erfolgt auf deutschen Servern nach heimischen Daten- schutzstandards - ein entscheidender Vorteil gegenüber etablierten Lösungen von reinen Cloud-Anbietern mit Sitz im Ausland. Als Giro-Plus Kunde profitieren Sie von einem auf 5 GB erhöhten Speichervolu- men. Giro-Plus | Sicherheit | 15
Mehrwertportal mit Support-Hotline Ab sofort ist die Giro-Plus Welt nur einen Klick entfernt. Vom Sofa aus die nächs- Reisen und Tickets online buchen te Urlaubsreise buchen, Tickets für das langersehnte Konzert der Lieblingsband ergattern oder beim nächsten Online-Shopping Trip Geld zurück erhalten. In der Giro-Plus Onlinewelt ist alles möglich. Support-Hotline: +49 2323 590-7587 Sie erhalten sämtliche Informationen rund um die Giro-Plus Leistungen und kön- nen diese auch ganz einfach und bequem in Anspruch nehmen. Besuchen Sie am Servicezeit: besten regelmäßig das Mehrwertportal unter www.s-giro-plus.de - es lohnt sich! Mo.-Fr. 08:00 - 20:00 Uhr Sa. 09:00 - 13:00 Uhr So geht’s: Führen Sie zunächst die Registrierung unter www.s-giro-plus.de oder über das Online-Banking durch. Zur Prüfung Ihrer Zugangsberechtigung geben Kontakt-Button zur Giro-Plus Support-Hotline Sie Ihre IBAN, die Kartennummer Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) sowie Ihr Geburtsdatum an. Anschließend können Sie sich einen individuellen Nutzerna- men und ein Passwort für alle weiteren Anmeldungen vergeben. Aufruf im Online-Banking oder unter www.s-giro-plus.de Gut zu wissen: Sie benötigen Hilfe und möchten mit einem Mitarbeiter spre- chen? Über den Kontakt-Button können Sie auch jederzeit Kontakt zur Giro-Plus Support-Hotline aufnehmen. Unter der Telefonnummer +49 2323 590-7587 steht Ihnen die Support-Hotline montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr zur Verfügung. Giro-Plus | Service und Ersparnis | 16
S-Cashback online Ganz einfach Geld sparen. Shopping-Vorteile bei über 1.000 Partnern Mit S-Cashback profitieren Sie beim Shoppen von zahlreichen Rabatten und attraktiven Geld-zurück-Vorteilen in den Online-Shops vieler bekannter Marken- anbieter. Nach jedem Einkauf bei teilnehmenden Partnern bekommen Sie Geld Am besten gleich registrieren zurück. So geht’s: Aufruf aus dem Online-Banking à im Portal unter www.s-giro-plus.de anmelden - Lieblings-Shop auswählen heraus oder unter à wie gewohnt online einkaufen www.s-giro-plus.de Das gesammelte Cashback wird automatisch auf Ihrem Vorteilskonto gutge- schrieben. Kostenfrei registrieren. Um die Vorteile nutzen zu können, schalten Sie sich frei unter www.s-giro-plus.de oder aktivieren Sie Ihr Vorteilskonto über das Widget im Online Banking. Gut zu wissen: Ihren aktuellen Cashback-Guthabenstand finden Sie jederzeit im Vorteilskonto im Online Banking oder in Ihrem Giro-Plus Mehrwertportal. Ab einem Mindestguthaben von 1 € können Sie die Auszahlung auf Ihr Girokonto veranlassen. Giro-Plus | Service und Ersparnis | 17
Reisebuchungs-Service mit 5 % Rückvergütung Sie wollen abheben, nach München, Mallorca oder auf die Malediven? Sie brau- Reisen buchen mit 5 % Rückvergütung chen einen Mietwagen oder Sie suchen noch ein stilvolles Hotel? Kein Problem. Nutzen Sie die Leistungen unseres kompetenten Reisebuchungs-Services und sparen Sie dabei bares Geld. Support-Hotline: +49 2323 590-7587 Ob Last Minute Reisen, Pauschalreisen, Kreuzfahrten, Städtereisen, Hotels oder Mietwagen: Wir bieten Ihnen über unseren Reisepartner weltweit attraktive Servicezeit: Reiseangebote und Reiseziele von vielen renommierten und bekannten Reisever- Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr anstaltern. Sa. 09:00 - 13:00 Uhr Das Beste dabei ist: Nach Beendigung Ihrer Reise erhalten Sie die Rückvergütung Kein Mindestreisepreis auf den Reisepreis auf Ihrem Vorteilskonto gutgeschrieben. Die Rückvergütung* gilt für: Reisen online buchen unter www.s-giro-plus.de → gebuchte Pauschalreisen → Mietwagen → Hotelübernachtungen → Ferienwohnungen → Schiffsreisen bzw. Kreuzfahrten So geht’s: Buchen Sie Ihre Traumreise direkt über das Giro-Plus Mehrwertportal unter www.s-giro-plus.de. Dort steht Ihnen eine praktische Suchfunktion zur Ver- fügung. Sie können zum Beispiel auch Bewertungen zu Hotels abrufen. Gut zu wissen: Die Rückvergütung ist nicht an einen Mindestreisepreis gebun- den und wird ausschließlich bei Buchung über das Giro-Plus Mehrwertportal gewährt. Sie gilt für alle Mitreisenden. * Eine Rückvergütung auf anfallende Steuern, Flughafen- und Kerosinzuschläge, Fährtickets, Flugbuchungen und sonstige Gebühren ist aus- genommen. Bei der Buchung von Flugtickets fällt eine ermäßigte Ticketpauschale an. Giro-Plus | Service und Ersparnis | 18
Ticket-Service Nutzen Sie den Giro-Plus Ticket-Service und bestellen Sie Ihr Ticket für Ihre Sparen Sie beim Kauf von Eintrittskarten Wunschveranstaltung ganz bequem von zu Hause aus. Buchen Sie Eintrittskarten für nationale und internationale Konzerte, Kultur- und Tickets online bestellen Sportveranstaltungen, Musicals und Shows oder Comedy-Veranstaltungen und unter www.s-giro-plus.de sparen Sie bares Geld! So geht’s: Bestellen Sie online unter www.s-giro-plus.de die Karten Ihrer Lieb- lingsband. Die bestellten Tickets werden per Post an Sie verschickt. Der Betrag wird durch den Kooperationspartner von Ihrem Girokonto oder Ihrer Kreditkarte abgebucht. Gut zu wissen: Ihre Bestellung wird Ihnen bei Buchung über unseren Partner CTS Eventim AG & Co. KGaA nach Eingang der Bezahlung versandkostenfrei (Stan- dardversand) nach Hause geliefert. Giro-Plus | Service und Ersparnis | 19
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE LEISTUNG HANDYKARTENSCHUTZ STAND: DEZEMBER 2018 Geldinstitut Dienstleister Herner Sparkasse S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG gültig für: Giro-Plus Grenzstraße 21 06112 Halle (Saale) Service-Center Rechtsregister: Stendal HRA/31780 Giro-Plus Service-Center Postfach 11 08 49 40508 Düsseldorf Telefon: +49 2323 590 7587 www.-s-giro-plus.de Der Kunde kann die Leistung Handykartenschutz der kontofüh- möglich – weiterleiten. Die im Verhältnis zwischen dem Kun- renden Sparkasse in Anspruch nehmen den und dem jeweiligen Handykartenaussteller jeweils beste- henden Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt. • nach Eingang des vom Kunden unterschriebenen Registrie- rungsbogens bei der S-MM und/oder § 4 Haftung der S-MM • nach Registrierung der Daten durch den Kunden im ge- Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung einer schlossenen Bereich des Online-Portals. Verlustmeldung nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich der Kundendaten bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es Nach Registrierung werden die vom Kunden mitgeteilten Han- versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten dydaten und SIM-Karten gespeichert, soweit diese vom Kun- Daten rechtzeitig mitzuteilen. den zur Registrierung freigegeben wurden bzw. soweit diese der S-MM bereits vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, jede Die S-MM haftet nicht für Verfügungen Dritter, die aufgrund Änderung seiner Anschrift sowie jede Veränderung seiner vor- nicht rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Meldung eines genannten Daten unverzüglich der S-MM mitzuteilen. Handykartenverlustes oder durch den nicht ordnungsgemä- ßen Umgang mit PIN-Nummern seitens des Kunden entste- § 2 Bevollmächtigung der S-MM hen. Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die S-MM im Falle eines der S-MM mitgeteilten Abhandenkommens seiner Die S-MM haftet nicht für unrechtmäßigen Zugang Dritter zu registrierten Handykarten, sei es infolge einer Straftat oder durch registrierten Daten durch nicht ordnungsgemäßen Umgang sonstigen Verlust, in seinem Namen die jeweiligen Aussteller über mit Benutzernamen und Kennwort seitens des Kunden. Die erforderliche Sperraufträge zu informieren und die Anträge auf S-MM haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausstellung von Ersatzkarten weiterzuleiten. § 5 Datenspeicherung und Datenschutz § 3 Verhalten im Schadensfall Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- Erlangt der Kunde Kenntnis vom Abhandenkommen seiner vorschriften die Daten, die ihr zur Registrierung von Handy- registrierten Handykarte, informiert er die S-MM hierüber un- karten übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kun- verzüglich. Die S-MM wird nach Erhalt einer Verlustmeldung den erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet des Kunden sämtliche durch den Verlust betroffenen Ausstel- diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der ler über erforderliche Sperraufträge des Kunden informieren von der S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und die Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten – sofern und der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder 1 Giro-Plus | Vertragsbedingungen | 20
Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden ent- spricht. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die im Zu- sammenhang mit dem Handykartenschutz und anderen ge- speicherten Daten im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, werden jedoch zur Verarbei- tung eingeschränkt. § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Handykartenschutz zur Bewirkung und Einforderung der zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die insoweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Ausstel- lern nur jene Daten im Namen des Kunden übermitteln, die je- weils für die Bearbeitung von Verlustanzeigen sowie für Anträ- ge auf Ausstellung von Ersatzkarten erforderlich sind. 2 Giro-Plus | Vertragsbedingungen | 21
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE HANDY- UND LAPTOP-VERSICHERUNG GRUPPENVERSICHERUNG GÜLTIG AB 01.08.2018, GAVB-HLV-12/18 Geldinstitut Versicherer Herner Sparkasse Deutsche Assistance Versicherung AG gültig für: Giro-Plus Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Service-Center Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), Giro-Plus Support-Team Marcus Hansen, Andreas Heinsen Postfach 11 08 49 Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer 40508 Düsseldorf Registergericht Düsseldorf HRB 64583 Telefon: +49 2323 590-7578 Telefax: +49 211 5065-44999 Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften www.s-giro-plus.de § 1 Versicherte Person, versicherte Sachen wurde und eine Bestätigung durch das Service-Center über Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsver- den Eingang der Registrierung erfolgt ist. trag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs- scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Deutsche Registriert der Kunde die Geräte online über das Portal der Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S- Sparkasse, besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer. der erfolgreichen Registrierung bei diesem Portal. Bei einer Online-Registrierung entfällt die schriftliche Bestätigung Als versicherte Person gilt jeweils der berechtigte Inhaber durch das Service-Center. eines gültigen Kontos oder einer gültigen Kreditkarte mit stän- digem Wohnsitz in Deutschland. Hierfür muss das Kreditinsti- § 2 Versicherte Schäden und Gefahren tut einen Gruppenversicherungsvertrag über die Handy- und 1. Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an der Laptop-Versicherung mit dem Versicherer abgeschlossen und gemäß § 1 versicherten Sache bei Abhandenkommen durch die versicherte Person das Registrierungsformular an das Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Service-Center übersandt haben. Bei einer Online-Registrierung Raub, räuberische Erpressung oder Plünderung der ver- entfällt die schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. sicherten Sache und für die aus unbefugter Nutzung entstandenen Gebühreneinheiten bei einem versicherten Als versicherte Sache gilt maximal ein Mobiltelefon, für das auf Ereignis. den Namen der versicherten Person ein Mobilfunkanschluss im deutschen Mobilfunknetz besteht. Darüber hinaus kann 2. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ur- noch ein weiteres mobiles Kommunikationsgerät (z. B. Handy, sachen keine Entschädigung im Hinblick auf Beschädigung Smartphone, Tablet-PC oder Laptop) versichert werden. oder Abhandenkommen der versicherten Sache aus/infolge von: Maximal zwei Geräte gelten nur dann als versichert, wenn sich a) anderen als in § 2 Nummer 1 genannten Gefahren, GLHVHLP(LJHQWXPGHV9HUVLFKHUWHQEHßQGHQXQGHLQH%HVW- b) Vorsatz, tigung durch das Service-Center über den Eingang der Regis- c) arglistiger Täuschung oder des Versuchs der arglistigen trierung erfolgt ist. Dies gilt unabhängig davon, welcher be- Täuschung über Tatsachen, die für den Grund oder die rechtigte Kontoinhaber die Registrierung vornimmt. Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch Ein Handy, Smartphone, Tablet-PC oder Laptop gilt abwei- rechtskräftiges Strafurteil gegen die versicherte Person chend auch dann als versichert, wenn es/er sich nicht im Ei- wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so JHQWXP GHV .DUWHQLQKDEHUV EHßQGHW VRQGHUQ YRQ HLQHP gelten die Voraussetzungen des voranstehenden Sat- deutschen Mobilfunknetzbetreiber gemietet oder geleast zes als bewiesen. 1 Giro-Plus | Vertragsbedingungen | 22
3. Führt eine versicherte Person den Versicherungsfall grob 3. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leis- Versicherer endet mit der Kündigung des Kontos oder der tung in einem der Schwere des Verschuldens der versicher- Kreditkarte. ten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. § 6 Wechsel der versicherten Sache § 3 Örtlicher Geltungsbereich Ein Wechsel des versicherten Geräts beeinträchtigt den Versi- Der Versicherungsschutz besteht weltweit. cherungsschutz nicht. Vorausgesetzt das Service-Center hat das Registrierungsformular über den Wechsel erhalten und § 4 Versicherungssummen bestätigt oder das neue Gerät wurde über das Online-Portal 1. Die Versicherungssumme je versichertes Gerät beträgt: angemeldet. Bei einer Online-Registrierung entfällt die schrift- a) für Mobiltelefone den Neuwert, max. jedoch 500 € liche Bestätigung durch das Service-Center. pro Schadensfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 25 €, § 7 Entschädigungsberechnung b) für Tablet-PCs oder Laptops den Wiederbeschaffungs- 1. Der Versicherer leistet Entschädigung durch Geldersatz. wert, maximal jedoch 1.000 € pro Schadensfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 200 €. 2. Geldersatz bedeutet c) Die zusätzliche Versicherungssumme für Gebührenein- a) im Falle eines Teilschadens die Zahlung der für die Wie- heiten beträgt maximal 50 €. derherstellung der beschädigten Sache am Schadens- tag notwendigen Kosten, höchstens jedoch des Be- Dem Wiederbeschaffungswert für das versicherte Gerät ge- trags gemäß § 4 Nummer 1. mäß § 4 Nummer 1 b) liegt folgende Zeitwertminderungs- b) im Falle eines Totalschadens die Zahlung des Betrags, tabelle zugrunde: der nötig ist, um eine gleichwertige Sache wiederzube- Der ursprüngliche Einkaufspreis wird jeweils 25 % pro Jahr re- VFKDIIHQK«FKVWHQVMHGRFKGHV%HWUDJVJHPhb1XP- duziert, beginnend 1 Jahr nach Originalkauf. PHUb'HU9HUVLFKHUHUHUVHW]WDXFK]XVW]OLFKH.RVWHQ die aufgewendet werden müssen, um ein Gerät der di- Alter des Geräts Wiederbeschaffungswert rekten Nachfolgegeneration wiederzubeschaffen, sofern (beginnend ab Kaufdatum) (als %-Angabe vom Kaufpreis) ein Gerät der gleichen Entwicklungsstufe nicht mehr am Markt verfügbar ist. Nicht ersetzt werden jedoch Kosten, unter 1 Jahr 100 % die dadurch entstehen, dass nicht das Gerät der direkten zwischen 1 und 2 Jahren 75 % Nachfolgegeneration wiederbeschafft wird. c) Ersatz auch für die dem Kunden nach der Entwendung zwischen 2 und 3 Jahren 50 % durch unbefugtes Benutzen des Mobilfunktelefons ent- zwischen 3 und 4 Jahren 25 % standenen Gebühreneinheiten bis zur Versicherungs- summe gemäß § 4 Nummer 1 c). Die Entschädigung durch die Versicherer pro Jahr (12 Monate ab dem Zeitpunkt der Registrierung der versicherten Sache) 3. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Kosten zur Wiederher- und Kunden beträgt insgesamt höchstens 2.000 €. stellung des früheren betriebsfähigen Zustands der versi- cherten Sache (zuzüglich des Werts des Altmaterials) nied- 2. Eine Unterversicherung wird nicht geltend gemacht. riger sind als der Versicherungswert gemäß § 4 Nummer 1. Andernfalls liegt ein Totalschaden vor. § 5 Prämie, Beginn und Ende der Haftung 1. Die Prämie für diese Versicherung wird vom Versicherungs- 4. Der gemäß § 7 Nummer 2 ermittelte Betrag wird je Versi- nehmer gezahlt. cherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von 25 € für Mobiltelefone und in Höhe von 200 € für Tablet-PCs oder 2. Die Haftung des Versicherers beginnt nach Abschluss des Laptops gekürzt. Kontovertrags oder Kreditkartenvertrags und Eingang des ausgefüllten Registrierungsformulars beim Service-Center 5. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Vermö- mit dem Erhalt der Eingangsbestätigung. gensschäden, insbesondere nicht für Vertragsstrafen, Registriert sich der Kunde online über das Portal der Spar- Schadensersatzleistungen an Dritte und Nutzungsausfall kasse, besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der versicherter Sachen. erfolgreichen Registrierung bei diesem Portal. Ist dem Versicherten bei Abschluss bekannt, dass ein 6. Die Versicherungssummen gemäß § 4 sind jeweils Grenze Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt hierfür der Entschädigung. die Haftung. 2 Giro-Plus | Vertragsbedingungen | 23
7. Soweit Ansprüche gegenüber Dritten oder anderweitigen oder fernschriftliche Anzeige gemäß Nummer 1 a) unter- Versicherungen bestehen und der Versicherte daraus Ent- bleibt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist schädigung erlangen kann, gehen diese voran. der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicher- § 8 Obliegenheiten des Versicherten im Versicherungsfall ten Person entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahr- 1. Der Versicherte hat bei Eintritt eines Versicherungsfalls lässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen. a) den Schaden dem Service-Center unverzüglich in Text- form – darüber hinaus nach Möglichkeit auch fern- 3. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung mündlich oder fernschriftlich – anzuzeigen. Außerdem LVWGHU9HUVLFKHUHUMHGRFK]XU/HLVWXQJYHUSàLFKWHWVRZHLW ist die vom Service-Center zur Verfügung gestellte die versicherte Person nachweist, dass die Obliegenheit Schadensanzeige unverzüglich nach Erhalt, spätestens weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- QDFKb7DJHQPLWGHQGDULQJHQDQQWHQ8QWHUODJHQDQ rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der den Versicherer zu senden. /HLVWXQJVSàLFKWGHV9HUVLFKHUHUVXUVFKOLFKLVW b) den Schaden unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. § 9 Besondere Verwirkungsgründe Des Weiteren hat der Versicherte den Mobilfunknetzbe- 1. Versucht der Versicherte, den Versicherer arglistig über Tat- treiber des Mobilfunkanschlusses unverzüglich (nach sachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe Möglichkeit telefonisch) zu informieren und das Mobil- der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der Versi- telefon bzw. den Mobilfunkanschluss sperren zu lassen. FKHUHUYRQGHU(QWVFKGLJXQJVSàLFKWIUHL c) den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch mindern. rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherten wegen d) dem Versicherer auf dessen Verlangen im Rahmen des Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Zumutbaren jede Untersuchung über Ursache und Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Ent- VFKGLJXQJVSàLFKW]XJHVWDWWHQMHGHKLHU]XGLHQOLFKH 2. Wird der Anspruch auf die Entschädigung nicht innerhalb ei- Auskunft auf Verlangen schriftlich zu erteilen und die ner Frist von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht, nach- erforderlichen Belege beizubringen. dem ihn der Versicherer unter Angabe der mit dem Ablauf Im Schadensfall insbesondere erforderliche Belege sind: der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich abgelehnt hat, – Schadensanzeige des Versicherers VRLVWGHU9HUVLFKHUHUYRQGHU(QWVFKGLJXQJVSàLFKWIUHL – Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizei- dienststelle § 10 Zahlung der Entschädigung – Bescheid über die Einstellung der polizeilichen Er- ,VWGLH/HLVWXQJVSàLFKWGHV9HUVLFKHUHUVGHP*UXQGHXQG mittlungen der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Ent- – Kopie des Kaufvertrags der vom Schaden betroffe- schädigung binnen 2 Wochen zu erfolgen. Jedoch kann nen Sache b0RQDWQDFK$Q]HLJHGHV6FKDGHQVDOV$EVFKODJV]DKOXQJ – Nachweis über das Eindringen unter Anwendung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache von Zwang und Gewalt, wo zutreffend mindestens zu zahlen ist. – Nachweis über die Wiederbeschaffung – anderweitige Versicherungsbedingungen, die eben- 2. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, falls einen Versicherungsschutz für das versicherte a) solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- Gerät bieten sicherten bestehen. – Kopie des Mobilfunkvertrags bzw. Kauf-/Miet-/Leasing- b) wenn gegen den Versicherten aus Anlass des Versiche- vertrags des vom Schaden betroffenen Mobilfunk- rungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Ver- telefons fahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die auch für – Rechnung des Monats, in dem das Mobiltelefon den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind, bis entwendet wurde, sofern der Versicherte Ersatz für zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens. Gebühren durch unbefugte Benutzung geltend machen will 3. Der Entschädigungsanspruch kann vor Fälligkeit nur mit – Nachweis des Mobilfunknetzbetreibers, wann der Zustimmung des Versicherers abgetreten werden. Die Zu- Mobilfunkanschluss gesperrt wurde stimmung muss erteilt werden, wenn der Versicherte sie aus wichtigem Grund verlangt. 2. Verletzt der Versicherte eine der vorstehenden Obliegenhei- WHQYRUVW]OLFKVRLVWGHU9HUVLFKHUHUYRQGHU9HUSàLFKWXQJ zur Leistung frei. Dies gilt nicht, wenn nur die fernmündliche 3 Giro-Plus | Vertragsbedingungen | 24
§ 11 Wiederherbeigeschaffte Sachen § 15 Welcher Gerichtsstand besteht? 1. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen (§ 2 Num- 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler PHUb HUPLWWHOWVRKDWGHU9HUVLFKHUWHGLHVGHP9HUVLFKH- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi- rer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. cherungsvermittlung gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versiche- 2. Hat der Versicherte den Besitz einer abhandengekomme- rers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen nen Sache (§ 2 Nummer 1) zurückerlangt, nachdem für diese Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürliche Person, Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat der dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Be- Versicherte die Entschädigung zurückzuzahlen oder die zirk die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ih- Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versi- ren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren cherte hat dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Wochen nach gewöhnlichen Aufenthalt hat. Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das 2. Klagen gegen die versicherte Person Wahlrecht auf den Versicherer über. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi- Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, cherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche Per- wenn der Versicherte die Möglichkeit hat, sich den Besitz son ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in des- wiederzuverschaffen. sen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren § 12 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Versicherungssummen vermindern sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. § 13 Textform Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben. :HOFKHV5HFKW¿QGHW$QZHQGXQJ" Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. § 14 Klausel zur Individualhaftung (Versicherung) 'LH 9HUSàLFKWXQJHQ GHU XQWHU]HLFKQHQGHQ 9HUVLFKHUHU LP Rahmen von Versicherungsverträgen, welche von diesen ge- zeichnet werden, fallen unter die Individualhaftung und nicht unter die Solidarhaftung und sind ausschließlich auf den Haf- tungsumfang ihrer individuellen Zeichnungen beschränkt. Die zeichnenden Versicherer tragen keine Verantwortung für Zeichnungen irgendeines anderen mitzeichnenden Versiche- UHUVGHUDXVLUJHQGZHOFKHQ*U±QGHQVHLQHQ9HUSàLFKWXQJHQ ganz oder teilweise nicht nachkommt. 4 Giro-Plus | Vertragsbedingungen | 25
Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung Versicherungsombudsmann e. V. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungs- Conduct der deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni ombudsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegen- 2015 beigetreten. Der Code of Conduct sind „Verhaltensregeln heiten das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungs- für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die verfahren in Anspruch nehmen. deutsche Versicherungswirtschaft“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat gemeinsam mit Versicherungsombudsmann e. V. den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbehörden Postfach 080632 und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltenskodex für die 10006 Berlin deutsche Versicherungswirtschaft erstellt. Telefon: 0800 3 69 60 00 Fax: 0800 3 69 90 00 Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen: beschwerde@versicherungsombudsmann.de www.deutsche-assistance.de Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Widerspruchsrecht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- Telefon: 0228 4108-0 bezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu wider- Fax: 0228 4108-1550 sprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung be- rechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Beschwerderecht Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Unseren Daten- schutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben ge- nannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf DAV-GAVB-HLV-12/18 5 Giro-Plus | Vertragsbedingungen | 26
Assistance-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Deutsche Assistance Versicherung AG Handy- und Laptop-Versicherung Deutschland Gültig ab 23.02.2018, IPID-HLV-02/18 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsbedingungen, Kontoantrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Ihrem Konto bzw. Kreditkartenantrag und Allgemeine Ge- schäftsbedingungen zu Ihrer Kreditkarte). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Handy- und Laptop-Versicherung an. Mit dieser bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei Abhandenkommen Ihrer Kommunikationsgeräte (z. B. Handy, Smartphone, Tablet-PC oder Laptop). Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Was ist versichert? 3 Die zusätzliche Versicherungssumme für 3 Die Handy- und Laptop-Versicherung leistet, Gebühreneinheiten beträgt maximal 50 EUR. wenn Ihr versichertes Kommunikationsgerät 3 Die Entschädigung pro Jahr (zwölf Monate (z. B. Handy, Smartphone, Tablet-PC oder ab dem Zeitpunkt der Registrierung der ver- Laptop) durch z. B. Diebstahl, Raub abhan- sicherten Sache) und Kunde beträgt insge- denkommt. samt höchstens 2.000 EUR. 3 Es sind maximal zwei Geräte (ein Mobiltelefon und zusätzlich ein Mobiltelefon, Tablet-PC Was ist nicht versichert? oder Laptop) je Konto oder Kreditkarte ver- Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn sichert. x der Mobilfunkanschluss nicht im deutschen Mobilfunknetz und nicht auf Ihren Namen Welche Kosten übernehmen wir? als Kontoinhaber oder Kreditkarteninhaber 3 Die Ihnen entstandenen Kosten, wenn Ihr(e) besteht, registrierte(s) Gerät durch z. B. Diebstahl, x sich das Kommunikationsgerät nicht in Ihrem Raub abhandenkommt. Eigentum als Kontoinhaber oder Kreditkarten- 3 Aus unbefugter Nutzung entstandene Gebüh- inhaber befindet oder durch Sie von einem reneinheiten bei einem versicherten Ereignis. deutschen Mobilfunktelefonanbieter gemietet oder geleast wurde, Wie hoch ist die Versicherungssumme? x Sie Ihr(e) Kommunikationsgerät(e) nicht er- 3 Die Versicherungssumme je Mobiltelefon ist folgreich registriert haben, der Neuwert, maximal jedoch 500 EUR je x sich Ihr ständiger Wohnsitz außerhalb der Schadenfall vor Abzug des Selbstbehalts in Bundesrepublik Deutschland befindet. Höhe von 25 EUR. 3 Die Versicherungssumme für Tablet-PCs oder Laptops entspricht dem Wiederbeschaffungs- Gibt es Deckungsbeschränkungen? wert, maximal jedoch 1.000 EUR pro Scha- Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. denfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versiche- von 200 EUR. rungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind zum Beispiel: Dem Wiederbeschaffungswert liegt folgende Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mit- Zeitwertminderungstabelle zugrunde: wirkende Ursachen keine Entschädigung für Alter des Geräts Wiederbeschaffungswert Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) (beginnend ab Kaufdatum) (als %-Angabe vom Kauf- preis) am Kommunikationsgerät durch Unter ein Jahr 100 % ! andere als die zuvor genannten Gefahren, Zwischen 1 und 2 Jahre 75 % ! Vorsatz, Zwischen 2 und 3 Jahre 50 % ! arglistige Täuschung. Zwischen 3 und 4 Jahre 25 % Giro-Plus | Vertragsbedingungen | 27
Wo bin ich versichert? 3 Sie haben weltweit Versicherungsschutz. 3 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. – Im Schadenfall müssen Sie den Mobilfunknetzbetreiber des Mobilfunkanschlusses unverzüglich infor- mieren und das Kommunikationsgerät bzw. den Mobilfunkanschluss sperren lassen. – Im Schadenfall müssen Sie den Schaden innerhalb von 24 Stunden der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. – Sie müssen uns im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Schaden nach Möglichkeit abgewendet wird und so gering wie möglich gehalten wird. Wann und wie zahle ich? Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zu Ihrem Konto- oder Kreditkartenvertrag, den Sie mit einem Kreditinstitut abgeschlossen haben, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Handy- und Laptop-Versiche- rung beigetreten ist. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Konto- oder Kreditkartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Handy- und Laptop- Versicherung beigetreten ist. Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung Ihres Kommunikationsge- räts/Ihrer Kommunikationsgeräte. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Kontos oder Kreditkartenvertrages, des Gruppenversicherungs- vertrages zur Handy- und Laptop-Versicherung oder dem Ausscheiden Ihres Kreditinstitutes aus diesem Gruppenversicherungsvertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Konto- oder Kreditkartenvertrages ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihr Konto oder Ihre Kreditkarte und damit auch für Ihren Versiche- rungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte. IPID-HLV-02/18 Giro-Plus | Vertragsbedingungen | 28
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