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ADAC Rechtsschutz Inhalt Seite Pflichtinformationen 2 Datenschutzinformation ADAC Versicherung AG 3 Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen 5 Besondere Informationen 6 Versicherungsbedingungen 6 Service Kontakt 19 07.21/PDF/adac.de ADAC Versicherung AG –1–
Pflichtinformationen zur ADAC Rechtsschutz Versicherung Aufgrund der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG- 8. Widerrufsbelehrung InfoV), sind wir als Versicherer verpflichtet, Ihnen die folgenden Informationen zu über- Widerrufsrecht mitteln: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün- den in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Informationen zum Versicherungsunternehmen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des 1. Ihr Versicherer: Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informa ADAC Versicherung AG tionspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, 81362 München jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 i Abs. 1 Satz 1 des Bürger- Vorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende), lichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes zum Stefan Daehne, Claudia Tuchscherer, James Wallner Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Aufsichtsratsvorsitzender: Mahbod Asgari Nejad Absendung des Widerrufs. Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München Der Widerruf ist zu richten an: ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 Mün- Eingetragen beim Amtsgericht München HRB 45842 chen, oder E-Mail: service.vertragsaenderung@adac.de Widerrufsfolgen 2. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstat- ADAC Versicherung AG ten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, Hansastraße 19 wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider- 80686 München rufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs Vorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende), entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag Stefan Daehne, Claudia Tuchscherer, James Wallner in Höhe von 1/360 der Jahresprämie (siehe Versicherungsschein) pro Tag. Die Erstat- Die Leistungsbearbeitung erfolgt durch die ADAC RSR GmbH, die bei Streitigkeiten tung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zu- im Zusammenhang damit aktiv- und passivlegitimiert ist. gang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Wider- rufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen Ihre ladungsfähige Anschrift ist: zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. ADAC RSR GmbH Hansastraße 19, 80686 München Besondere Hinweise Geschäftsführung: Ulrich May, Stefanie Geng Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch so- wohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 3. Die ADAC Versicherung AG bietet als ihr Hauptgeschäft Schutzbriefleistungen sowie Reisekranken-, Reiserücktritts-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversiche- Ende der Widerrufsbelehrung rungen an. 9. Der Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht in Textform gekündigt wird. Informationen zur angebotenen Leistung 4. Die ADAC Versicherung AG sichert Ihr Kostenrisiko bei rechtlichen Auseinanderset- 10. Sie können den Versicherungsvertrag spätestens einen Monat vor dem Ende zungen ab. Sie können wählen, welche Lebensbereiche Sie absichern möchten. Sie des laufenden Versicherungsjahrs ordentlich kündigen. Das gleiche gilt für uns. können sich für den Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz entscheiden. Darüber hinaus haben Sie jederzeit das Recht, den Versicherungsvertrag außeror- Unsere Leistungen sind in den Versicherungsbedingungen, die Ihrem Versicherungs- dentlich zu kündigen, wenn ein Rechtsschutzfall eingetreten ist und wir eine vertrag zugrunde liegen, geregelt. Für den Versicherungsvertrag gelten die Tarifbe- Entscheidung über den Rechtsschutz (Zusage oder Ablehnung) getroffen haben. stimmungen und die Versicherungsbedingungen der ADAC Rechtsschutz Versiche- Wir können nur dann außerordentlich kündigen, wenn wir innerhalb von zwölf rung (ADAC RB 2018). Monaten in mindestens zwei Rechtsschutzfällen eine Entscheidung zu Ihren Guns- ten über den Rechtsschutz (Zusage) getroffen haben. 5. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach den Bereichen, die Sie absichern und danach, ob Sie sich allein (Einzelvertrag) oder auch Ihre Familie (Familienvertrag) 11. Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. schützen möchten. Ihren Beitrag entnehmen Sie bitte dem Angebot/Antrag. Sie finden den Beitrag ebenfalls auf Ihrem Versicherungsschein. Ändern sich die für die 12. Es gilt deutsches Recht. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie ent- Beitragsberechnung maßgeblichen Berechnungsmerkmale, kann sich der Beitrag weder bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz oder für unseren Ge- ändern. schäftssitz örtlich zuständig ist. Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsver- trag ausschließlich bei dem Gericht geltend machen, das für Sie örtlich zuständig ist. 6. Bei den Versicherungsbeiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge, sofern keine Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Ratenzahlung vereinbart ist. Sie sind einschließlich der gesetzlichen Versicherungs- Deutschlands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt steuer im Voraus zu zahlen. Bei halbjährlicher Zahlweise enthält der Beitrag einen im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, Ratenzahlungszuschlag von 2 %, bei vierteljährlicher Zahlweise einen Ratenzah- das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständig ist. lungszuschlag von 4 % und bei monatlicher Zahlweise einen Ratenzahlungszuschlag von 5 %. Eine Ratenzahlung ist nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftverfah- 13. Der Vertrag und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages w erden in ren möglich. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zu- deutscher Sprache geführt. gang des Versicherungsscheins zu zahlen. Folgebeiträge sind spätestens zum Ersten des vereinbarten Beitragszeitraums zu zahlen. Informationen zum Rechtsweg 14. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und dem Versiche- Informationen zum Versicherungsvertrag rungsvermittler kommen, die nicht mehr gemeinsam geklärt werden können, kön- 7. Der Versicherungsvertrag ist abgeschlossen, wenn der Versicherer Ihren Antrag nen Sie sich an folgende Schlichtungsstelle wenden: durch Übersendung des Versicherungsscheins oder durch Aushändigung über eine Versicherungsombudsmann e. V. ADAC Vertriebsstelle angenommen hat. Das gilt auch bei Beantragung der Versiche- Postfach 08 06 32 rung per Internet oder Telefon. Ist unserem Angebot ein Überweisungsformular bei- 10006 Berlin gefügt, kommt der Versicherungsvertrag mit Zahlung des Beitrags zustande. Der Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Internet unter Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeit- www.versicherungsombudsmann.de punkt, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt haben. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. 15. Die ADAC Versicherung AG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. 16. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die wir nicht mehr gemein- sam klären können, haben Sie die Möglichkeit, sich an die staatliche Aufsichtsbehör- de für Versicherungen zu wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn ADAC Versicherung AG –2–
Datenschutzinformation ADAC Versicherung AG Die ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München (nachfolgend „wir“ oder 2.2. Rechtliche Verpflichtung „uns“ oder „ADAC Versicherung AG“) ist ein deutsches Versicherungsunternehmen und Wir verarbeiten Ihre Stamm- und Zahlungsdaten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen ein Unternehmen der ADAC SE. wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs- Im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft verarbeiten wir personenbezogene pflichten oder unserer Beratungspflicht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die Daten von Versicherten, Antragstellern oder weiteren Personen (nachfolgend „betroffene jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Person“ oder „Betroffener“). Dies macht uns zum „Verantwortlichen“ für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen. 2.3. Berechtigte Interessen Im Zusammenhang mit folgenden Zwecken zur Erfüllung berechtigter Interessen der Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Ihrem Versi- ADAC Versicherung AG und Dritter verarbeiten wir Ihre Stammdaten, Zahlungsdaten so- cherungsverhältnis haben, kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten: wie leistungsbezogene Daten auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. - zur Netz- und Informationssicherheit und Gewährleistung des IT-Betriebs ADAC SE - zur Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den Unternehmen der ADAC SE Datenschutzbeauftragter - zwecks Risikoprüfung oder -beurteilung zur Risikoverminderung und -vermeidung so- Hansastraße 19 wie Kostensicherheit 80686 München - zur Erkennung, Verhinderung und Aufklärung von Betrug, Straftaten und Revisionssi- Fax: (0 89) 76 76 53 62// E-Mail: dsb-mail@adac.de cherheit zum Schutz vor Leistungsmissbrauch; insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können 1. Arten und Quellen personenbezogener Daten - zwecks zentralisierter Bearbeitung zur Arbeitsteilung und Effizienzsteigerung 1.1. Antrag und Abschluss Versicherungsschutz - zur Bearbeitung rechtlicher oder anderer Anliegen (einschließlich potentieller Anlie- Soweit Sie bei uns einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen oder diesen abschließen, gen), die aus Ihrem Versicherungsverhältnis entstehen zur Rechtsverfolgung (gericht- verarbeiten wir Ihre Anrede, Vorname, Name, Anschrift und Geschlecht. Sie können uns liche Mahnverfahren und Klageverfahren) oder zur Abwehr von Ansprüchen mit Ihrem Antrag oder während der Dauer des Versicherungsverhältnisses auch freiwillig - zwecks Provision zur Vertriebsabwicklung Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummern mitteilen, (gemeinsam „Stammda- - zwecks Markt- und Meinungsforschung zur Erfüllung des wirtschaftlichen Eigeninte- ten“). resses sowie Weiterentwicklung von Produkten. Wir erheben unmittelbar von Ihnen auch: Ihre Abrechnungs- und Bezahldaten, (gemein- Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir zur Erstellung versicherungsspezifischer sam „Zahlungsdaten“); Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Ihre Stamm- und Zahlungsdaten sind dabei für den Abschluss der Versicherungspolice Vorgaben. Soweit zur Erstellung der Statistiken besondere Kategorien personenbezo- erforderlich. Wir ordnen Ihnen eine Versichertennummer zu, sofern Sie kein ADAC Mit- gener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO glied sind, wenn Sie eine Versicherungspolice abschließen. Ansonsten ist Ihre ADAC Mit- i.V.m. § 27 BDSG. Die Daten aller mit einer ADAC Gesellschaft bestehenden Verträge nut- gliedsnummer auch Ihre Versichertennummer. zen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera- tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanzentscheidungen 1.2. Freiwillige Angaben oder für umfassende Auskunftserteilungen. Sie können uns mit Ihrem Antrag oder während Ihres Versicherungsschutzes auf freiwilli- Wir verarbeiten Ihre Daten zur Verkaufsförderung sowie Bekanntmachung neuer Pro- ger Basis zusätzlich folgende Daten mitteilen: dukte zwecks Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Pro- - Telefonnummer dukte der ADAC SE und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfra- - Tarifvoraussetzungen (z.B. Mitarbeiterstatus, Nachweis Schwerbehinderung, Nach- gen. weis Ausbildung, Familienverbindungen) Widerspruchsrecht 1.3. Daten Dritter Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwe- Soweit Sie uns etwa im Rahmen Ihres Versicherungsverhältnisses personenbezogene Da- cken der Marktforschung und Werbung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ten Dritter (z.B. Angehörige, Geschädigte) mitteilen, verarbeiten wir auch diese Daten. widersprechen, mit der Folge, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht länger zu Wenn Sie uns personenbezogene Daten anderer Privatpersonen übermitteln, haben Sie diesen Zwecken verarbeitet werden. diese Personen über ihre Rechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten zu informie- ren. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Zustimmung dieser Personen einzuholen Ihren Widerspruch können Sie jederzeit per Post, Fax oder E-Mail an uns richten. (wenn Sie nicht selbst die Zustimmung in deren Namen geben dürfen), soweit eine Zu- Anschrift: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München, stimmung gesetzlich vorgeschrieben ist. Fax (089) 7676 6346 oder E-Mail: service@adac.de Soweit Sie uns Daten als Dritter mitteilen, verarbeiten wir auch diese personenbezogenen - Kennwort „Werbewiderspruch“ und/oder Daten. - Kennwort „Profiling/Data Warehouse“ 1.4. Leistungsbezogene Daten Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Soweit Sie uns bei der Geltendmachung von Leistung oder Ansprüchen/Schäden im Rah- Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, wider- men Ihres Versicherungsschutzes weitere Daten mitteilen bzw. Dienste in Anspruch neh- sprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei men, verarbeiten wir auch diese Daten (gemeinsam „Leistungsbezogene Daten“) zu die- denn, sen Zwecken. - wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, Andernfalls kann die Leistung oder der Anspruch/die Schadensabwicklung nicht erbracht die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder werden. - die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder 1.5. Sensible Daten - im Falle der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben – soweit die Verarbeitung Unter bestimmten Umständen können wir besondere Kategorien personenbezogener Da- der Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist. ten (nachfolgend: „sensible personenbezogene Daten“) über Sie anfordern und/oder er- Ihren Widerspruch können Sie jederzeit per Post, Fax oder E-Mail an uns richten. halten. Beispielsweise könnten wir, falls es relevant ist, Zugriff auf Informationen über Anschrift: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München, Ihre Gesundheit benötigen, um Ansprüche zu bearbeiten, die Sie erheben. Fax (089) 7676 5104 oder E-Mail: mb2-datenschutz@adac.de - Kennwort „Widerspruch/Berechtigte Interessen“ 1.6. Weitere Datenquellen Die ADAC Versicherung AG verarbeitet Adressdaten, die aus Quellen externer Dienstlei- ster stammen zur Aktualisierung des Adressbestandes sowie zur Gewährleistung der 3. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Richtigkeit der Stammdaten zu Vertragsabwicklungszwecken. 3.1. Rückversicherer Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Versicherungsunterneh- 2. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen men (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schaden- 2.1. Begründung, Durchführung und Beendigung des daten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über Versicherungsvertrags das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, verarbeiten wir Ihre Stamm- und Zah- der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der lungsdaten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu über- Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unter- nehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese stützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfül- Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungs- lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung un- stellung. serer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang. Leistungsbezogene Daten benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versiche- rungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Rechtsgrundlage für die Verarbei- 3.2. Vermittler tungen ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, Soweit sensible Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) zur verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benöti- Durchführung der Leistungen oder Ansprüche/Schadensabwicklungen der Versiche- gten Stamm- und Zahlungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an rungen verarbeitet werden müssen, werden wir von der betroffenen Person vorab zusätz- die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und lich eine Einwilligung einholen. Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen. Falls erforderlich, werden wir Ihre Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen, Bedien- steten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversi- 3.3. Unternehmensgruppe cherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erheben Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen be- und entsprechend eine Schweigepflichtentbindung einholen müssen (Art. 9 Abs. 2 lit. h stimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in ADAC SE verbundenen Unternehmen DSGVO i.V.m. § 213 VVG). zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Die Einholung der Einwilligung sowie der Schweigepflichtentbindung erfolgt über das Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung Dokument „Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungs- Schweigepflichtentbindungserklärung“. bearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch –3–
ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der 6. Beschwerderecht ADAC Versicherung AG im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer In- Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten- ternetseite unter www.adac.de/datenschutz finden Sie die Unternehmen, die an einer schutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) 3.4. Externe Dienstleister Postfach 1349 Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil 91504 Ansbach externer Dienstleister. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen 7. Datenübermittlung in ein Drittland nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der Sollten wir personenbezogene Daten an weisungsgebundene Dienstleister außerhalb der Dienstleister der ADAC Versicherung AG im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt eine Verarbeitung auf unserer Internetseite unter www.adac.de/datenschutz entnehmen. Ihrer Daten in Drittstaaten nur auf Grundlage sogenannter Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission, soweit durch bestimmte Maßnahmen sichergestellt ist, dass hierfür 3.5. Weitere Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau besteht (z.B. Angemessenheitsbeschluss der EU- Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger über- Kommission oder sog. geeignete Garantien, Art. 44ff. DSGVO). mitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozi- alversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden). 8. Automatisierte Einzelfallentscheidungen Die von Ihnen im Laufe der Antragstellung erteilten Angaben nehmen wir als Grundlage 4. Dauer der Datenspeicherung für eine automatisierte Entscheidung über das Zustandekommen des Versicherungsver- Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke trages. Ihnen steht das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Ver- nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten antwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der Ent- für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend ge- scheidung zu. macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich ver- pflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. 5. Betroffenenrechte Neben dem Recht auf Widerspruch gem. Ziff. 2 können Sie unter der o.g. Adresse Aus- kunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten ver- langen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struktu- rierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Anhang Datenschutzinformation Dienstleisterliste Betroffene Gesellschaften, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmen ADAC e. V., ADAC Versicherung AG, ARISA S.A., ADAC Autoversicherung AG Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags ADAC Regionalclubs / ADAC Vertriebsstellen Entgegennahme von Willenserklärungen, Vertragsabschlüsse, GKS (Gesellschaft für Kommunikationsservice mbH, 94036 Passau) Beratung, Aktualisierung von Stammdaten; ACS (ADAC Customer Service GmbH, 45147 Essen) GKS zusätzlich Leistungsfallbearbeitung ADAC IT Service GmbH, 80686 München IT Dienstleistungen ADAC RSR GmbH, 80686 München Schadenregulierung Rechtsschutz Deutsche Anwaltshotline AG, 90443 Nürnberg Rechtsservices und Rechtsgeneratoren e.Consulting AG IT-Unterstützungsleistungen Kategorien von Dienstleistern, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur gelegentlich stattfindet und Auftragnehmer, die nur gelegentlich tätig werden Personentransport Unternehmen, die den Personentransport durchführen bodengebundener Transport Lufttransport medizinisches Begleitpersonal Rückführung im Todesfall Assistance Fallaufnahme, Deckungsprüfung, Leistungsorganisation, Leistungsbearbeitung ANS (Auslandsnotrufstationen) DLC (Dienstleistungs-Center Halle GmbH, 06110 Halle/Saale) MTTS (Medizinischer Transport- und Touristikservice GmbH, 18209 Bad Doberan) Externe Ärzte Assistance weltweit (Provider) Krankenhäuser Cost Containment, Plausibilitätsprüfung, Abklärung weiterer Leistungsverlauf ambulante Praxen Abklärung weiterer Leistungsverlauf andere Versicherer Abklärung Kostenübernahme, Regress, Kostenbeteiligung Lotse Durchführung von Transportleistung Medikamenten-/Brillenversand Bereitstellung des Medikamentes oder der Brille, Kurierdienst Apotheken Optiker Kurierdienste Inkassounternehmen Forderungseinzug Sachverständige/Gutachter Prüfung eingereichter Schadenunterlagen, Erstellung von medizinischen und technischen Gutachten Dienstleister für Hilfe- und Pflegeleistungen Durchführung der Hilfe- und Pflegeleistungen ADAC Versicherung AG –4–
ADAC Rechtsschutz Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen Inhaltsverzeichnis Seite Besondere Informationen6 1. Wer kann den ADAC Rechtsschutz abschließen? 6 2. Welche Wartezeiten gibt es? 6 3. Gibt es eine Selbstbeteiligung? 6 4. Information zu Sanktionslisten 6 Versicherungsbedingungen (Stand 25.06.2018)6 A. Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung – Formen des Schutzes 6 1. Wir geben Ihnen Rechtsschutz 6 2. Wir schützen Sie – Formen des Schutzes 6 2.1 Verkehrs-Rechtsschutz 6 2.2 Privat-Rechtsschutz 9 2.3 Berufs-Rechtsschutz 9 2.4 Wohn-Rechtsschutz 9 3. Wir bieten Ihnen Schutz – ob Sie ADAC Mitglied sind oder nicht 10 4. Wir sichern Sie ab – ob Einzelvertrag oder Familienvertrag 10 5. Wir sichern Sie ab – ob im ADAC Rechtsschutz Exklusiv oder ADAC Rechtsschutz Premium 10 6. Wir schützen Sie in jedem Lebensabschnitt – ADAC Rechtsschutz 60+ 10 7. Wir bieten Ihnen Schutz – mit und ohne Selbstbeteiligung 10 B. Inhalt Ihrer ADAC Rechtsschutz-Versicherung10 1. Versicherte Rechtsbereiche (Leistungsarten) sowie Rechtsservices 10 2. Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten 12 3. Zeitliche Voraussetzungen für den Rechtsschutzanspruch 13 4. Leistungsumfang 14 5. Örtlicher Geltungsbereich 15 6. Selbstbeteiligung 15 C. Ihr Versicherungsverhältnis mit uns – Ihrer ADAC Rechtsschutz-Versicherung15 1. Beginn, Dauer und Ende Ihrer ADAC Rechtsschutz-Versicherung 15 2. Vorzeitige Kündigung Ihrer ADAC Rechtsschutz-Versicherung 16 3. Versicherungsbeitrag – Allgemein 16 4. Versicherungsbeitrag – Anpassung 16 5. Versicherungsbeitrag – Änderung wesentlicher Umstände der Beitragsfestsetzung 16 6. Wegfall des versicherten Interesses 17 7. Rechtsstellung mitversicherter Personen 17 8. Anzeigen und Erklärungen 17 9. Verjährung Ihrer Ansprüche aus der ADAC Rechtsschutz-Versicherung 17 D. Verhalten im Rechtsschutzfall17 1. Verhalten im Rechtsschutzfall – Rechte, Pflichten und Obliegenheiten 17 2. Ungenügende Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit – Ablehnung der Deckung 18 3. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand 18 –5–
Besondere Informationen) (Beispiel 1: Jede Person, die mit Ihrem Einverständnis das eine versicherte Fahrzeug fährt, ist als berechtigter Fahrer über Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung als Fahrer 1. Wer kann den ADAC Rechtsschutz abschließen? versichert. Beispiel 2: Sie haben zwei Pkw, aber aus Kostengründen nur einen versichert. Ob Sie ADAC Mitglied sind oder nicht, Sie können sich über eine ADAC Nur die berechtigten Insassen und Fahrer dieses einen versicherten Pkw sind über Ihre ADAC Rechtsschutz Versicherung versichert.) Rechtsschutz-Versicherung absichern. Als ADAC Mitglied ist der Schutz für Sie besonders günstig (Näheres hierzu erfahren Sie unter Teil A. und in (2) Sie sind als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum den Pflichtinformationen). vorübergehenden Gebrauch gemieteten zulassungspflichtigen Landfahr- In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wenden zeugs versichert. Das gleiche gilt für die Mitglieder Ihrer Familie (Teil C. wir uns an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche, Nummer 7). weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen- dient dies allein der besseren Lesbarkeit. schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge. (Beispiel: Jede Person, die mit Ihrem Einverständnis das eine versicherte Fahrzeug fährt, 2. Welche Wartezeiten gibt es? ist als berechtigter Fahrer über Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung als Fahrer versichert.) Der ADAC Rechtsschutz bietet verschiedene Formen des Schutzes. Versi- (3) Sie haben ein (in Zahlen: 1) Motorfahrzeug nach Absatz 1 versichert und cherungsschutz besteht ab dem im Versicherungsschein angegebenen ein Anhänger oder Wohnwagen ist an dieses angehängt. Der Anhänger Zeitpunkt. oder Wohnwagen ist versichert, solange er an das eine, bei uns versicher- Ob eine Wartezeit besteht oder nicht, richtet sich nach der Form des te Motorfahrzeug angehängt ist. Es besteht Versicherungsschutz für de- Schutzes. Im Verkehrs-Rechtsschutz bestehen keine Wartezeiten. Im Pri- ren Eigentümer und Halter in jeweils dieser Eigenschaft. vat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz besteht bei einzelnen Rechtsberei- (4) Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie (Teil C. Nummer 7) erwerben zu dem chen (Leistungsarten) eine Wartezeit von drei Monaten (Näheres hierzu bei uns versicherten zulassungspflichtigen Landfahrzeug nach Absatz 1 erfahren Sie unter Teil B. Nummer 3 Absatz 1d)). ein (in Zahlen: 1) weiteres hinzu (weiteres zulassungspflichtiges Land- 3. Gibt es eine Selbstbeteiligung? fahrzeug). Folgendes ist zu beachten: Beim ADAC Rechtsschutz können Sie wählen, ob Sie eine Selbstbeteili- (4.1) Die zulassungspflichtigen Landfahrzeuge sind in folgende Gruppen auf- gung wünschen oder nicht. geteilt: Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von den Ko- a) Pkw, Kombi, zulassungspflichtige Krafträder, Wohnmobile und zulas- sten ab, die wir zu tragen haben. Pro Rechtsschutzfall ziehen wir die sungspflichtige Sonderfahrzeuge, Selbstbeteiligung nur einmal ab. In bestimmten Fällen verzichten wir auf b) Anhänger und Wohnwagen, die Selbstbeteiligung. Haben wir keine Zahlungen auf Ihren Rechtsschutz c) Lkw, geleistet, verringert sich die Selbstbeteiligung bis hin zum vollständigen d) Taxis. Wegfall (Näheres hierzu erfahren Sie unter Teil B. Nummer 6). (4.2) Das weitere zulassungspflichtige Landfahrzeug gehört zur Gruppe a) oder b). 4. Information zu Sanktionslisten Es ist im Rahmen der Vorsorge Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versiche- – ohne Mehrbeitrag, rungsschutz, wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlichen – vom Zeitpunkt der Zulassung auf Sie oder das Mitglied Ihrer Familie (Teil Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Versi- C. Nummer 7), cherungsleistungen zu erbringen. Insbesondere handelt es sich dabei um – bis zum Ende des Versicherungsjahrs des bereits versicherten Fahr- Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europä- zeugs mitversichert. ischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Das gleiche gilt für (Beispiel: Sie haben einen Pkw bei uns versichert und erwerben einen weiteren Pkw. Die- die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sanktionen und ser Pkw ist über die Vorsorgeversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahrs des be- Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechtsvor- reits versicherten Pkw automatisch mitversichert.) schriften vereinbar sind. (4.3) Das weitere zulassungspflichtige Landfahrzeug gehört zur Gruppe c) oder d). Es ist im Rahmen der Vorsorge mitversichert Versicherungsbedingungen (ADAC RB 2018) – bis zum Ende des Versicherungsjahrs des bereits versicherten Fahr- (Stand 25.06.2018) zeugs, – vom Zeitpunkt der Zulassung auf Sie oder das Mitglied Ihrer Familie A. Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung – Formen des (Teil C. Nummer 7), Schutzes – wenn Sie den anteiligen Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahrs 1. Wir geben Ihnen Rechtsschutz des bereits versicherten Fahrzeugs nachentrichten. (1) Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Sie wollen die ( Beispiel: Sie haben einen Pkw versichert und erwerben dann ein Taxi. Dieses ist bis zum Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wie zum Bei- Ende des Versicherungsjahrs des Pkw mitversichert, wenn Sie den anteiligen Beitrag für spiel einer Mediation, wahrnehmen. Sie haben die Wahl zwischen ver- das Taxi nachentrichten. Setzen Sie sich aber bitte mit uns in Verbindung, damit wir den schiedenen Formen des Schutzes. Vertrag anpassen können. Spätestens mit dem Ende des Versicherungsjahrs des Pkw ist Wir bieten den das Taxi nicht mehr mitversichert.) – Verkehrs-Rechtsschutz, (4.4) Die Mitversicherung – beitragsfrei oder gegen Nachentrichtung des an- – Verkehrs- und Privat-Rechtsschutz, teiligen Beitrags – erlischt zum Ende des Versicherungsjahrs des bereits – Verkehrs-, Privat- und Berufs-Rechtsschutz, versicherten Fahrzeugs. Ab dann ist allein wieder das eine (in Zahlen: 1) – Verkehrs-, Privat- und Wohn-Rechtsschutz und bei uns mit dem amtlichen Kennzeichen gemeldete Landfahrzeug versi- – Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz chert. (Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit das weitere Fahr- an. zeug auch versichert werden kann.) (2) Beim Schutz haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können wählen zwi- (4.5) Die Rechtsschutzfälle, die schen – vor dem Zeitpunkt der Zulassung des weiteren zulassungspflichtigen – Schutz für sich allein (Einzelvertrag) oder Ihre Familie (Familienver- Landfahrzeugs eingetreten sind und trag), – mit dem Vertrag über den Erwerb im Zusammenhang stehen – ADAC Rechtsschutz Exklusiv oder ADAC Rechtsschutz Premium, sind unter den in Absatz 4 genannten Voraussetzungen mitversichert. – Schutz mit oder ohne Selbstbeteiligung. (Beispiel 1: Sie haben einen Pkw bei uns versichert und erwerben einen weiteren Pkw. Die- Wir bieten Schutz für Ihren privaten, nichtselbständigen Bereich. Im Ver- ser Pkw ist automatisch beitragsfrei mitversichert, auch wenn es Streit aus dem Erwerb kehrs-Rechtsschutz versichern wir auch Fahrzeuge, die nicht ausschließlich des Pkw gibt. Setzen Sie sich aber bitte mit uns in Verbindung, damit wir den Vertrag anpassen können. Beispiel 2: Sie haben einen Pkw bei uns versichert und erwerben für privat genutzt werden. Der Umfang unserer Leistungen, mit denen wir Sie un- Ihre Einzelfirma einen Lkw. Dieser Lkw ist mitversichert, wenn Sie den anteiligen Beitrag terstützen, ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in diesen für den Lkw nachentrichten. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir den Versicherungsbedingungen beschrieben. Erforderlicher Rat und notwendige Vertrag anpassen können.) Hilfe gehören zur ADAC Rechtsschutz-Versicherung. (5) Der Versicherungsschutz umfasst: – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1) 2. Wir schützen Sie – Formen des Schutzes – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 2.1 Verkehrs-Rechtsschutz Nummer 4) 2.1.1 Verkehrs-Rechtsschutz für ein Fahrzeug – Verkehrs Steuer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5b)) (1) Sie sind in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse – Verkehrs Sozial-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 6b)) eines (in Zahlen: 1) Motorfahrzeugs zu Lande, Anhängers oder Wohnwa- – Verkehrs Verwaltungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 7b)) gens (zulassungspflichtige Landfahrzeuge) versichert, wenn dieses bei Ab- – Verkehrs Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8b)) schluss des Vertrags auf Sie zugelassen ist. – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Num- Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs teilen Sie uns mit. Allein das mer 9b)) Fahrzeug mit diesem Kennzeichen ist bei uns versichert. – Verkehrs Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz Das gleiche gilt für das Mitglied Ihrer Familie (Teil C. Nummer 7), wenn 1 Nummer 10b)) – auf Sie kein zulassungspflichtiges Landfahrzeug zugelassen ist, – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12) – dafür aber auf das Mitglied Ihrer Familie und (6) Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene – ausschließlich dieses eine (in Zahlen: 1) zulassungspflichtige Landfahr- Fahrerlaubnis haben. Er muss auch sonst berechtigt sein, das Motorfahr- zeug versichert werden soll. zeug zu Lande zu führen. Das Motorfahrzeug muss zugelassen sein. Bei Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen- Verstoß gegen diese Obliegenheiten besteht nur für diejenigen Personen schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen des einen (in Rechtsschutz, die von diesem Verstoß keine Kenntnis hatten. (Wir verzich- Zahlen: 1) versicherten zulassungspflichtigen Landfahrzeugs. ten auf den Einwand grob fahrlässiger Unkenntnis.) –6–
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Per- Der Vertrag wandelt sich ab der Meldung in einen Fahrer-Rechtsschutz (Teil son oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheiten A. Nummer 2.1.3) und Personen-Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A. Nummer weder für den Eintritt oder die Feststellung des Rechtsschutzfalls noch 2.1.4) zu den dann geltenden Bedingungen um. Wünschen Sie keine Um- für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ur- wandlung, haben Sie auch das Recht den Vertrag zum Zeitpunkt der Mel- sächlich war. dung aufzuheben. (7) Es ist kein Fahrzeug nach Absatz 1 mehr auf Sie oder ein Mitglied Ihrer Die Regelung dieses Absatzes findet keine Anwendung, wenn der Ver- Familie (Teil C. Nummer 7) zugelassen. Sie melden uns dies und legen kehrs-Rechtsschutz ein Teil des uns die entsprechenden Bescheinigungen über die Abmeldung vor, wenn – Verkehrs- und Privat-Rechtsschutz, wir dies von Ihnen verlangen. – Verkehrs-, Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Der Vertrag wandelt sich ab der Meldung in einen Fahrer-Rechtsschutz – Verkehrs-, Privat- und Wohn-Rechtsschutz oder (Teil A. Nummer 2.1.3) und Personen-Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A. – Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz Nummer 2.1.4) zu den dann geltenden Bedingungen um. Wünschen Sie ist. keine Umwandlung, haben Sie auch das Recht den Vertrag zum Zeit- (8) Es besteht auch Versicherungsschutz für Sie allein im dort genannten punkt der Meldung aufzuheben. Umfang im (8) Es besteht auch Versicherungsschutz für Sie und die Mitglieder Ihrer Fa- – Fahrer-Rechtsschutz und im milie (Teil C. Nummer 7) im dort genannten Umfang im – Personen-Verkehrs-Rechtsschutz. – Fahrer-Rechtsschutz und im (9) Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie sind auch in – Personen-Verkehrs-Rechtsschutz. ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse jedes Was- serfahrzeugs versichert, wenn dieses ausschließlich privat genutzt wird. 2.1.2 Verkehrs-Rechtsschutz Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen- (1) Sie sind in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Wasser- jedes Motorfahrzeugs zu Lande sowie Anhängers oder Wohnwagens (zu- fahrzeuge. lassungspflichtige Landfahrzeuge) versichert, wenn diese ausschließlich Die Regelung des Absatzes 4 gilt entsprechend für den Erwerb eines wei- privat genutzt werden und teren zulassungspflichtigen, ausschließlich privat genutzten Wasserfahr- – bei Abschluss des Vertrags auf Sie zugelassen sind oder zeugs. Die Regelungen der Absätze 5 und 6 gelten entsprechend. – während der Dauer des Vertrags auf Sie zugelassen werden. (10) Sie haben den Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie abgeschlos- (Beispiel 1: Sie haben einen ausschließlich privat genutzten Pkw bei uns versichert und sen. Versichert sind Sie und die Mitglieder Ihrer Familie (Teil C. Nummer 7). erwerben einen weiteren, ausschließlich privat genutzten Pkw und lassen ihn auf sich zu. Die Regelungen der Absätze 1 bis 9 gelten dann für die Mitglieder Ihrer Dieser Pkw ist automatisch mitversichert. Beispiel 2: Sie haben einen ausschließlich pri- Familie entsprechend. vat genutzten Pkw und ein Motorrad bei uns versichert und erwerben für Ihre Firma (Ein- zelfirma, GmbH etc.) einen Pkw, den Sie auch privat nutzen können. Dieser Pkw ist nicht 2.1.3 Fahrer-Rechtsschutz mitversichert. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen sagen kön- (1) Sie sind bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in Ihrer Eigenschaft nen, zu welchen Konditionen wir den Pkw der Firma versichern können.) als Fahrer und Insasse jedes Fahrzeugs versichert, wenn das Fahrzeug Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen- nicht Ihnen gehört und schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge. – nicht auf Sie zugelassen oder (Beispiel: Jede Person, die Ihr Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis fährt, ist als berechtigter – nicht auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist. Fahrer über Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung als Fahrer versichert.) (2) Sie sind weiterhin als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermiet- (2) Sie sind als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum fahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeugs vorübergehenden Gebrauch gemieteten zulassungspflichtigen Landfahr- zu Lande, Anhängers sowie Wohnwagens (zulassungspflichtige Landfahr- zeugs versichert. zeuge) versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen- schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge. schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge. (3) Sie haben ein Motorfahrzeug nach Absatz 1 versichert und ein Anhänger (3) Der Versicherungsschutz umfasst: oder Wohnwagen ist an dieses angehängt. Der Anhänger oder Wohnwa- – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1) gen ist versichert, solange er an das bei uns versicherte Motorfahrzeug – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 angehängt ist. Es besteht Versicherungsschutz für deren Eigentümer und Nummer 4) Halter in jeweils dieser Eigenschaft. – Verkehrs Steuer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5b)) (4) Sie erwerben ein weiteres zulassungspflichtiges Landfahrzeug nach Ab- – Verkehrs Sozial-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 6b)) satz 1, das Sie ausschließlich privat nutzen. Die Rechtsschutzfälle, die – Verkehrs Verwaltungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer – vor dem Zeitpunkt der Zulassung auf Sie eingetreten sind und 7b)) – mit dem Vertrag über dessen Erwerb in Zusammenhang stehen – Verkehrs Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8b)) – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Num- sind mitversichert. mer 9b)) (Beispiel 1: Sie haben einen ausschließlich privat genutzten Pkw und ein Motorrad bei uns versichert und erwerben einen weiteren privaten Pkw. Dieser Pkw ist automatisch – Verkehrs Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz mitversichert, auch wenn es Streit aus dem Ankauf des Pkw gibt. Beispiel 2: Sie haben 1 Nummer 10b)) einen ausschließlich privat genutzten Pkw und ein Motorrad bei uns versichert und er- – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12) werben für Ihre Firma (Einzelfirma, GmbH etc.) einen Pkw, den Sie auch privat nutzen Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht im Fahrer- können. Dieser Pkw ist nicht mitversichert. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, Rechtsschutz ausschließlich in Ihrer Eigenschaft als Mieter von Selbst- damit wir Ihnen sagen können, zu welchen Konditionen wir den Pkw der Firma versi- fahrer-Vermietfahrzeugen nach Absatz 2. chern können.) (4) Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene (5) Der Versicherungsschutz umfasst: Fahrerlaubnis haben. Er muss auch sonst berechtigt sein, das Motorfahr- – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1) zeug zu Lande zu führen. Das Motorfahrzeug muss zugelassen sein. Bei – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Verstoß gegen diese Obliegenheiten besteht nur für diejenigen Personen Nummer 4) Rechtsschutz, die von diesem Verstoß keine Kenntnis hatten. (Wir verzich- – Verkehrs Steuer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5b)) ten auf den Einwand grob fahrlässiger Unkenntnis.) – Verkehrs Sozial-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 6b)) Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Per- – Verkehrs Verwaltungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer son oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheiten 7b)) weder für den Eintritt oder die Feststellung des Rechtsschutzfalls noch – Verkehrs Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8b)) für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ur- – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Num- sächlich war. mer 9b)) (5) Sie haben keine Fahrerlaubnis für zulassungspflichtige Fahrzeuge mehr. – Verkehrs Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz Sie melden uns dies und legen uns die entsprechenden Bescheinigungen 1 Nummer 10b)) vor, wenn wir dies von Ihnen verlangen. Der Vertrag wandelt sich ab der – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12) Meldung in einen Personen-Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A. Nummer (6) Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene 2.1.4) zu den dann geltenden Bedingungen um. (Beispiel: Sie werden beim Fahrerlaubnis haben. Er muss auch sonst berechtigt sein, das Motorfahr- Überqueren des Fußgängerüberwegs von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt. zeug zu Lande zu führen. Das Motorfahrzeug muss zugelassen sein. Bei Ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche sind über den Personen-Vekehrs- Verstoß gegen diese Obliegenheiten besteht nur für diejenigen Personen Rechtsschutz abgesichert.) Wünschen Sie keine Umwandlung, haben Sie auch Rechtsschutz, die von diesem Verstoß keine Kenntnis hatten. (Wir verzichten das Recht den Vertrag zum Zeitpunkt der Meldung aufzuheben. auf den Einwand grob fahrlässiger Unkenntnis.) (6) Sie erwerben ein zulassungspflichtiges Landfahrzeug. Folgendes ist zu Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Per- beachten: son oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheiten (6.1) Die zulassungspflichtigen Landfahrzeuge sind in folgende Gruppen weder für den Eintritt oder die Feststellung des Rechtsschutzfalls noch aufgeteilt: für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ur- a) Pkw, Kombi, zulassungspflichtige Krafträder, Wohnmobile und zulas- sächlich war. sungspflichtige Sonderfahrzeuge, (7) Es ist kein Fahrzeug nach Absatz 1 mehr auf Sie zugelassen. Sie melden b) Anhänger und Wohnwagen, uns dies und legen uns die entsprechenden Bescheinigungen über die c) Lkw, Abmeldung vor, wenn wir dies von Ihnen verlangen. d) Taxis. –7–
(6.2) Sie haben ein zulassungspflichtiges Landfahrzeug erworben, das zur – Ihnen nicht gehört und Gruppe a) oder b) gehört. Es ist im Rahmen der Vorsorge – nicht auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist. – ohne Mehrbeitrag, (5) Der Versicherungsschutz umfasst: – vom Zeitpunkt der Zulassung auf Sie, – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1) – bis zum Ende des Versicherungsjahrs des bestehenden Fahrer-Rechts- – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 schutzes mitversichert. Nummer 4) (Beispiel: Sie erwerben einen Pkw und lassen diesen auf sich zu. Dieser Pkw ist ohne – Verkehrs Steuer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5b)) Mehrbeitrag über die Vorsorgeversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahrs des be- – Verkehrs Sozial-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 6b)) stehenden Fahrer-Rechtsschutzes mitversichert.) – Verkehrs Verwaltungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 7b)) Sie melden uns den Erwerb des zulassungspflichtigen Landfahrzeugs. – Verkehrs Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8b)) Der Vertrag wandelt sich ab der Meldung in einen Verkehrs-Rechtsschutz – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 (Teil A. Nummer 2.1.1) zu den dann geltenden Bedingungen um, wenn Sie Nummer 9b)) nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des entsprechend geänderten – Verkehrs Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz Nachtrags zum Versicherungsschein widersprechen. Der Beitragssatz für 1 Nummer 10b)) den Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A. Nummer 2.1.1) wird erst ab dem Be- – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12) ginn des auf die Vertragsänderung folgenden Versicherungsjahres be- Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht ausschließlich rechnet. nach Absatz 1 und 2 in Ihrer Eigenschaft als (6.3) Sie haben ein zulassungspflichtiges Landfahrzeug erworben, das zur Grup- – Eigentümer von nicht zulassungspflichtigen Landfahrzeugen sowie pe c) oder d) gehört. Es ist im Rahmen der Vorsorge mitversichert als Eigentümer von Fahrrädern, – bis zum Ende des Versicherungsjahrs des bestehenden Fahrer-Rechts- – Mieter von nicht zulassungspflichtigen Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. schutzes, (6) Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene – vom Zeitpunkt der Zulassung auf Sie, Fahrerlaubnis haben. Er muss auch sonst berechtigt sein, das Motor- – wenn Sie den anteiligen Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahrs fahrzeug zu Lande zu führen. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten des bestehenden Fahrer-Rechtsschutzes nachentrichten. besteht nur für diejenigen Personen Rechtsschutz, die von diesem Ver- (Beispiel: Sie haben einen Fahrer-Rechtsschutz und erwerben ein Taxi, das Sie auf sich stoß keine Kenntnis hatten. (Wir verzichten auf den Einwand grob fahr- zulassen. Dieses ist bis zum Ende des Versicherungsjahrs des Fahrer-Rechtsschutzes mit- lässiger Unkenntnis.) versichert, wenn Sie den anteiligen Beitrag für das Taxi nachentrichten. Setzen Sie sich Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Per- aber bitte mit uns in Verbindung, damit wir den Vertrag anpassen können. Spätestens son oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheiten mit dem Ende des Versicherungsjahrs des Fahrer-Rechtsschutzes ist das Taxi nicht mehr mitversichert.) weder für den Eintritt oder die Feststellung des Rechtsschutzfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ur- Sie melden uns den Erwerb des zulassungspflichtigen Landfahrzeugs. sächlich war. Der Vertrag wandelt sich ab der Meldung in einen Verkehrs-Rechtsschutz (7) Sie haben den Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie abgeschlos- (Teil A. Nummer 2.1.1) zu den dann geltenden Bedingungen um, wenn Sie sen. Versichert sind Sie und die Mitglieder Ihrer Familie (Teil C. Nummer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des entsprechend geänderten 7). Die Regelungen der Absätze 1 bis 6 gelten dann für die Mitglieder Ih- Nachtrags zum Versicherungsschein widersprechen. rer Familie entsprechend. (6.4) Die Mitversicherung – beitragsfrei oder gegen Nachentrichtung des an- teiligen Beitrags – erlischt zum Ende des Versicherungsjahrs des beste- 2.1.5 Fahrzeug-Rechtsschutz henden Fahrer-Rechtsschutzes. Ab dann sind Sie allein wieder über den (1) Das im Versicherungsschein mit seinem amtlichen Kennzeichen bezeichne- bestehenden Fahrer-Rechtsschutz versichert, es sei denn der Vertrag hat te Fahrzeug zu Lande oder zu Wasser ist versichert. Es kommt nicht dar- sich nach Ihrer Meldung in einen Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A. Nummer auf an, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. 2.1.1) gewandelt. (Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit das weitere Fahr- Das Fahrzeug zu Lande muss nicht ausschließlich privat genutzt werden. zeug auch versichert werden kann.) Das Fahrzeug kann ganz oder teilweise im Rahmen einer (6.5) Die Rechtsschutzfälle, die – gewerblichen, – vor dem Zeitpunkt der Zulassung des zulassungspflichtigen Landfahr- – freiberuflichen oder zeugs eingetreten sind und – sonstigen selbständigen Tätigkeit – mit dem Vertrag über den Erwerb im Zusammenhang stehen genutzt werden. sind unter den in Absatz 6 genannten Voraussetzungen mitversichert. (Beispiel 1: Sie sind Inhaber einer Einzelfirma und versichern den Firmenwagen. Dieser (Beispiel: Sie haben einen Fahrer-Rechtsschutz bei uns und erwerben einen Pkw, den Sie gehört zum gewillkürten Betriebsvermögen und wird von Ihnen überwiegend privat ge- auf sich zulassen. Dieser Pkw ist automatisch mitversichert, auch wenn es Streit aus dem nutzt. Die Privatnutzung versteuern Sie nach der sog. 1 % Regelung. Beispiel 2: Sie sind Ankauf des Pkw gibt. Setzen Sie sich aber bitte mit uns in Verbindung, damit wir den Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH. Der Firmen Pkw ist Eigentum der GmbH und Vertrag anpassen können.) auch auf diese zugelassen. Sie versichern ihn über den Fahrzeug-Rechtsschutz.) (7) Es besteht auch Versicherungsschutz für Sie allein im dort genannten Das Fahrzeug zu Wasser muss ausschließlich privat genutzt werden. Umfang im ( Beispiel 1: Sie sind Eigentümer eines Motorbootes, mit dem Sie in Ihrer Freizeit auf der – Personen-Verkehrs-Rechtsschutz. Elbe und der Nord- und Ostsee fahren. Dieses versichern Sie über den Fahrzeug-Rechts- (8) Sie haben den Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie abgeschlos- schutz. Beispiel 2: Sie sind Eigentümer eines Motorbootes, mit dem Sie gelegentlich auch sen. Versichert sind Sie und die Mitglieder Ihrer Familie (Teil C. Nummer 7). Ausflüge auf der Ostsee anbieten. Das Boot wird teilweise gewerblich genutzt. Es ist Die Regelungen der Absätze 1 bis 7 gelten dann für die Mitglieder Ihrer nicht versicherbar.) Familie entsprechend. (2) Versicherungsschutz besteht für den Eigentümer, Halter, Mieter oder Entlei- her des nach Absatz 1 versicherten Fahrzeugs in jeweils dieser Eigen- 2.1.4 Personen-Verkehrs-Rechtsschutz schaft. (1) Sie sind in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen- jedes Versehrtenfahrzeugs sowie nicht zulassungspflichtigen Motorfahr- schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen des versicherten zeugs zu Lande (nicht zulassungspflichtige Landfahrzeuge) versichert. Fahrzeugs. (Beispiel: Sie erwerben ein Moped, ein Leichtkraftrad oder einen motorisierten Kranken- (Beispiel 1: Jede Person, die mit Ihrem Einverständnis das versicherte Fahrzeug fährt, ist fahrstuhl. Diese sind automatisch versichert.) als berechtigter Fahrer über Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung als Fahrer versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen- Beispiel 2: Ihre Einzelfirma hat zwei teilweise gewerblich genutzte Pkw. Aus Kostengrün- schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser nicht zu- den haben Sie aber nur einen versichert. Nur die berechtigten Insassen und Fahrer dieses lassungspflichtigen Landfahrzeuge. einen versicherten Pkws sind über Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung versichert.) Sie sind auch in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Fahrer oder Insasse von (3) Der Versicherungsschutz umfasst: Fahrrädern versichert. – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1) Der Erwerb eines nicht zulassungspflichtigen Landfahrzeugs ist mitversi- – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 chert. Nummer 4) (2) Sie sind auch als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahr- – Verkehrs Steuer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5b)) zeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten nicht zulassungs- – Verkehrs Sozial-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 6b)) pflichtigen Landfahrzeugs versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt – Verkehrs Verwaltungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 7b)) sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder – Verkehrs Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8b)) berechtigte Insassen dieser nicht zulassungspflichtigen Landfahrzeuge. – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Num- (3) Sie sind auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert. Sie mer 9b)) sind versichert in Ihrer Eigenschaft als – Verkehrs Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz – Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sowie Insasse, 1 Nummer 10b)) – Fußgänger und Rollstuhlfahrer, – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12) – Rollschuh-, Skateboard-, Kickboard-, Snakeboardfahrer und Inlineskater, (4) Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene – Benutzer von Fahrtreppen, Rollbändern, Fahrsteigen und Aufzügen sowie Fahrerlaubnis haben. Er muss auch sonst berechtigt sein, das Fahrzeug zu – Radfahrer. führen. Das Fahrzeug muss zugelassen sein. Bei Verstoß gegen diese Ob- (4) Sie sind auch in Ihrer Eigenschaft als Fahrer oder Insasse jedes nicht zu- liegenheiten besteht nur für diejenigen Personen Rechtsschutz, die von lassungspflichtigen Fahrzeugs zu Lande oder zu Wasser versichert, wenn diesem Verstoß keine Kenntnis hatten. (Wir verzichten auf den Einwand grob das Fahrzeug fahrlässiger Unkenntnis.) –8–
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