ADAC Rechtsschutz Inhalt - Seite

Die Seite wird erstellt Tom-Lennard Burkhardt
 
WEITER LESEN
ADAC Rechtsschutz

                    Inhalt		                                               Seite

                    Datenschutzinformation ADAC Versicherung AG               2

                    Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen      4
                      Besondere Informationen		                               5
                      Versicherungsbedingungen		                              5

                    Service
                      Kontakt		                                              18
03.19/PDF/adac.de

                                                                                   ADAC Versicherung AG

                                                           –1–
Datenschutzinformation
ADAC Versicherung AG

Die ADAC Versicherung AG, Hansastraße 19, 80686 München (nachfolgend „wir“ oder                   2.2. Rechtliche Verpflichtung
„uns“ oder „ADAC Versicherung AG“) ist ein deutsches Versicherungsunternehmen und                 Wir verarbeiten Ihre Stamm- und Zahlungsdaten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
ein Unternehmen der ADAC SE.                                                                      wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs-
Im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft verarbeiten wir personenbezogene                    pflichten oder unserer Beratungspflicht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die
Daten von Versicherten, Antragstellern oder weiteren Personen (nachfolgend „betroffene            jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
Person“ oder „Betroffener“). Dies macht uns zum „Verantwortlichen“ für die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten der Betroffenen.                                                      2.3. Berechtigte Interessen
                                                                                                  Im Zusammenhang mit folgenden Zwecken zur Erfüllung berechtigter Interessen der
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Ihrem Versi-                ADAC Versicherung AG und Dritter verarbeiten wir Ihre Stammdaten, Zahlungsdaten so-
cherungsverhältnis haben, kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten:                       wie leistungsbezogene Daten auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
                                                                                                  -	zur Netz- und Informationssicherheit und Gewährleistung des IT-Betriebs
ADAC SE                                                                                           -	zur Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung zu den Unternehmen der ADAC SE
Datenschutzbeauftragter                                                                           -	zwecks Risikoprüfung oder -beurteilung zur Risikoverminderung und -vermeidung so-
Hansastraße 19                                                                                        wie Kostensicherheit
80686 München                                                                                     -	zur Erkennung, Verhinderung und Aufklärung von Betrug, Straftaten und Revisionssi-
Fax: (0 89) 76 76 53 62// E-Mail: dsb-mail@adac.de                                                    cherheit zum Schutz vor Leistungsmissbrauch; insbesondere nutzen wir Datenanalysen
                                                                                                      zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können
1. Arten und Quellen personenbezogener Daten                                                      -	zwecks zentralisierter Bearbeitung zur Arbeitsteilung und Effizienzsteigerung
1.1. Antrag und Abschluss Versicherungsschutz                                                     -	zur Bearbeitung rechtlicher oder anderer Anliegen (einschließlich potentieller Anlie-
Soweit Sie bei uns einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen oder diesen abschließen,              gen), die aus Ihrem Versicherungsverhältnis entstehen zur Rechtsverfolgung (gericht-
verarbeiten wir Ihre Anrede, Vorname, Name, Anschrift und Geschlecht. Sie können uns                  liche Mahnverfahren und Klageverfahren) oder zur Abwehr von Ansprüchen
mit Ihrem Antrag oder während der Dauer des Versicherungsverhältnisses auch freiwillig            -	zwecks Provision zur Vertriebsabwicklung
Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummern mitteilen, (gemeinsam „Stammda-                  -	zwecks Markt- und Meinungsforschung zur Erfüllung des wirtschaftlichen Eigeninte-
ten“).                                                                                                resses sowie Weiterentwicklung von Produkten.
Wir erheben unmittelbar von Ihnen auch: Ihre Abrechnungs- und Bezahldaten, (gemein-               Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir zur Erstellung versicherungsspezifischer
sam „Zahlungsdaten“);                                                                             Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher
Ihre Stamm- und Zahlungsdaten sind dabei für den Abschluss der Versicherungspolice                Vorgaben. Soweit zur Erstellung der Statistiken besondere Kategorien personenbezo-
erforderlich. Wir ordnen Ihnen eine Versichertennummer zu, sofern Sie kein ADAC Mit-              gener Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO
glied sind, wenn Sie eine Versicherungspolice abschließen. Ansonsten ist Ihre ADAC Mit-           i.V.m. § 27 BDSG. Die Daten aller mit einer ADAC Gesellschaft bestehenden Verträge nut-
gliedsnummer auch Ihre Versichertennummer.                                                        zen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Bera-
                                                                                                  tung, hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder -ergänzung, für Kulanzentscheidungen
1.2. Freiwillige Angaben                                                                          oder für umfassende Auskunftserteilungen.
Sie können uns mit Ihrem Antrag oder während Ihres Versicherungsschutzes auf freiwilli-           Wir verarbeiten Ihre Daten zur Verkaufsförderung sowie Bekanntmachung neuer Pro-
ger Basis zusätzlich folgende Daten mitteilen:                                                    dukte zwecks Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Pro-
-	Telefonnummer                                                                                  dukte der ADAC SE und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfra-
-	Tarifvoraussetzungen (z.B. Mitarbeiterstatus, Nachweis Schwerbehinderung, Nach-                gen.
   weis Ausbildung, Familienverbindungen)
                                                                                                   Widerspruchsrecht
1.3. Daten Dritter
                                                                                                   Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwe-
Soweit Sie uns etwa im Rahmen Ihres Versicherungsverhältnisses personenbezogene Da-
                                                                                                   cken der Marktforschung und Werbung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu
ten Dritter (z.B. Angehörige, Geschädigte) mitteilen, verarbeiten wir auch diese Daten.
                                                                                                   widersprechen, mit der Folge, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht länger zu
Wenn Sie uns personenbezogene Daten anderer Privatpersonen übermitteln, haben Sie
                                                                                                   diesen Zwecken verarbeitet werden.
diese Personen über ihre Rechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten zu informie-
ren. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Zustimmung dieser Personen einzuholen                 Ihren Widerspruch können Sie jederzeit per Post, Fax oder E-Mail an uns richten.
(wenn Sie nicht selbst die Zustimmung in deren Namen geben dürfen), soweit eine Zu-                Anschrift: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München,
stimmung gesetzlich vorgeschrieben ist.                                                            Fax (089) 7676 6346 oder E-Mail: service@adac.de
Soweit Sie uns Daten als Dritter mitteilen, verarbeiten wir auch diese personenbezogenen           -	Kennwort „Werbewiderspruch“ und/oder
Daten.                                                                                             -	Kennwort „Profiling/Data Warehouse“

1.4. Leistungsbezogene Daten                                                                       Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
Soweit Sie uns bei der Geltendmachung von Leistung oder Ansprüchen/Schäden im Rah-                 Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, wider-
men Ihres Versicherungsschutzes weitere Daten mitteilen bzw. Dienste in Anspruch neh-              sprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei
men, verarbeiten wir auch diese Daten (gemeinsam „Leistungsbezogene Daten“) zu die-                denn,
sem Zwecken.                                                                                       -	wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen,
Andernfalls kann die Leistung oder der Anspruch/die Schadensabwicklung nicht erbracht                 die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder
werden.                                                                                            -	die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung
                                                                                                      von Rechtsansprüchen oder
1.5. Sensible Daten                                                                                -	im Falle der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben – soweit die Verarbeitung
Unter bestimmten Umständen können wir besondere Kategorien personenbezogener Da-                      der Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist.
ten (nachfolgend: „sensible personenbezogene Daten“) über Sie anfordern und/oder er-               Ihren Widerspruch können Sie jederzeit per Post, Fax oder E-Mail an uns richten.
halten. Beispielsweise könnten wir, falls es relevant ist, Zugriff auf Informationen über          Anschrift: ADAC e.V., Mitgliederservice, Hansastraße 19, 80686 München,
Ihre Gesundheit benötigen, um Ansprüche zu bearbeiten, die Sie erheben.                            Fax (089) 7676 5104 oder E-Mail: mb2-datenschutz@adac.de
                                                                                                   -	Kennwort „Widerspruch/Berechtigte Interessen“
1.6. Weitere Datenquellen
Die ADAC Versicherung AG verarbeitet Adressdaten, die aus Quellen externer Dienstlei-
ster stammen zur Aktualisierung des Adressbestandes sowie zur Gewährleistung der                  3. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Richtigkeit der Stammdaten zu Vertragsabwicklungszwecken.                                         3.1. Rückversicherer
                                                                                                  Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Versicherungsunterneh-
2. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen                                                       men (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schaden-
2.1. Begründung, Durchführung und Beendigung des                                                  daten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über
      Versicherungsvertrags                                                                       das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, verarbeiten wir Ihre Stamm- und Zah-            der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der
lungsdaten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu über-              Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unter-
nehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese                 stützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfül-
Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungs-            lung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung un-
stellung.                                                                                         serer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang.
Leistungsbezogene Daten benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versiche-
rungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Rechtsgrundlage für die Verarbei-             3.2. Vermittler
tungen ist Art. 6 Abs. 1 b DSGVO.                                                                 Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden,
Soweit sensible Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) zur               verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benöti-
Durchführung der Leistungen oder Ansprüche/Schadensabwicklungen der Versiche-                     gten Stamm- und Zahlungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an
rungen verarbeitet werden müssen, werden wir von der betroffenen Person vorab zusätz-             die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und
lich eine Einwilligung einholen.                                                                  Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
Falls erforderlich, werden wir Ihre Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen, bei Be-
diensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personen-                3.3. Unternehmensgruppe
versicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhe-               Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen be-
ben und entsprechend eine Schweigepflichtentbindung einholen müssen (Art. 9 Abs. 2 lit.           stimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in ADAC SE verbundenen Unternehmen
h DSGVO i.V.m. § 213 VVG).                                                                        zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
Die Einholung der Einwilligung sowie der Schweigepflichtentbindung erfolgt über das               Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung
Dokument „Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und                    von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungs-
Schweigepflichtentbindungserklärung“.                                                             bearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch

                                                                                            –2–
ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In der Übersicht der Dienstleister der                6. Beschwerderecht
ADAC Versicherung AG im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version auf unserer In-                Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten-
ternetseite unter www.adac.de/datenschutz finden Sie die Unternehmen, die an einer                   schutzbeauftragten zu wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer
zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.                                                        Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
                                                                                                     Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
3.4. Externe Dienstleister                                                                           Promenade 27
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil             91522 Ansbach
externer Dienstleister.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen                   7. Datenübermittlung in ein Drittland
nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie der Übersicht der                 Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb der Europäischen Union
Dienstleister der ADAC Versicherung AG im Anhang sowie in der jeweils aktuellen Version              (bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums) übermitteln, erfolgt die Übermittlung unter
auf unserer Internetseite unter www.adac.de/datenschutz entnehmen.                                   Beachtung der in den Art. 44 ff. DSGVO bestimmten Grundsätze für die Übermittlung per-
                                                                                                     sonenbezogener Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen. Danach ist
3.5. Weitere Empfänger                                                                               eine Übermittlung u. a. zulässig, wenn dem Drittland durch die EU-Kommission ein ange-
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger über-                    messenes Datenschutzniveau bescheinigt wird (Art. 45 DSGVO), geeignete Garantien
mitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozi-            (Art. 46 DSGVO, z. B. die Verwendung von Standardschutzklauseln oder der Abschluss
alversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).                                eines Vertrags mit dem Dienstleister) bestehen oder wir Ihre Daten aufgrund einer der in
                                                                                                     Art. 49 DSGVO genannten Ausnahmen übermitteln dürfen.
4. Dauer der Datenspeicherung                                                                        Sofern wir besondere Arten personenbezogener Daten übermitteln müssen, holen wir
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke                    erforderlichenfalls Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2a DSGVO i.V.m. Art. 7 DSGVO ein.
nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten
für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend ge-                 8. Automatisierte Einzelfallentscheidungen
macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).              Die von Ihnen im Laufe der Antragstellung erteilten Angaben nehmen wir als Grundlage
Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich ver-                    für eine automatisierte Entscheidung über das Zustandekommen des Versicherungsver-
pflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter                trages. Ihnen steht das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Ver-
anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz.                      antwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunktes und auf Anfechtung der Ent-
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.                                               scheidung zu.
5. Betroffenenrechte
Neben dem Recht auf Widerspruch gem. Ziff. 2 können Sie unter der o.g. Adresse Aus-
kunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie
unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten ver-
langen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struktu-
rierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Anhang Datenschutzinformation
Dienstleisterliste

Betroffene Gesellschaften, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung der Stammdaten teilnehmen
ADAC e. V., ADAC Versicherung AG, ARISA S.A., ADAC Autoversicherung AG

Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags
ADAC Regionalclubs / ADAC Vertriebsstellen			                        Entgegennahme von Willenserklärungen, Vertragsabschlüsse,
GKS (Gesellschaft für Kommunikationsservice mbH, 94936 Passau)		     Beratung, Aktualisierung von Stammdaten;
ACS (ADAC Customer Service GmbH, 45147 Essen)			                     GKS zusätzlich Leistungsfallbearbeitung
ADAC IT Service GmbH, 80686 München				                              IT Dienstleistungen
ADAC RSR GmbH, 80686 München				                                     Schadenregulierung Rechtsschutz
Deutsche Anwaltshotline AG, 90443 Nürnberg			                        Rechtsservices und Rechtsgeneratoren
e.Consulting AG					IT-Unterstützungsleistungen

Kategorien von Dienstleistern, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur gelegentlich stattfindet und Auftragnehmer, die nur gelegentlich tätig werden
Personentransport					                                                           Unternehmen, die den Personentransport durchführen
    bodengebundener Transport
    Lufttransport
    medizinisches Begleitspersonal
    Rückführung im Todesfall
Assistance						Fallaufnahme, Deckungsprüfung, Leistungsorganisation, Leistungsbearbeitung
    ANS (Auslandsnotrufstationen)
    DLC (Dienstleistungs-Center Halle GmbH, 06110 Halle/Saale)
    MTTS (Medizinischer Transport- und Touristikservice GmbH, 18209 Bad Doberan)
    Externe Ärzte
    Assistance weltweit (Provider)
Krankenhäuser					                                                               Cost Containment, Plausibilitätsprüfung, Abklärung weiterer Leistungsverlauf
ambulante Praxen					Abklärung weiterer Leistungsverlauf
andere Versicherer					                                                          Abklärung Kostenübernahme, Regress, Kostenbeteiligung
Lotse						Durchführung von Transportleistung
Medikamenten- / Brillenversand				                                               Bereitstellung des Medikamentes oder der Brille, Kurierdienst
    Apotheken
    Optiker
    Kurierdienste
Inkassounternehmen					Forderungseinzug
Sachverständige / Gutachter				                                                  Prüfung eingereichter Schadenunterlagen, Erstellung von medizinischen und technischen Gutachten
Dienstleister für Hilfe- und Pflegeleistungen 			                                Durchführung der Hilfe- und Pflegeleistungen

                                                                                                                                                            ADAC Versicherung AG

                                                                                            –3–
ADAC Rechtsschutz

Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen

Inhaltsverzeichnis		                                                           Seite

Besondere Informationen5
1. Wer kann den ADAC Rechtsschutz abschließen? 5
2.	Welche Wartezeiten gibt es?                5
3.	Gibt es eine Selbstbeteiligung?            5
4.	Information zu Sanktionslisten             5

Versicherungsbedingungen (Stand 25.06.2018)5
A. Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung – Formen des Schutzes                    5
1. Wir geben Ihnen Rechtsschutz                                                 5
2. Wir schützen Sie – Formen des Schutzes                                       5
2.1 Verkehrs-Rechtsschutz                                                       5
2.2 Privat-Rechtsschutz                                                         8
2.3 Berufs-Rechtsschutz                                                         8
2.4 Wohn-Rechtsschutz                                                           8
3. Wir bieten Ihnen Schutz – ob Sie ADAC Mitglied sind oder nicht              9
4. Wir sichern Sie ab – ob Einzelvertrag oder Familienvertrag                  9
5. Wir sichern Sie ab – ob im ADAC Rechtsschutz Exklusiv
    oder ADAC Rechtsschutz Premium                                             9
6. Wir schützen Sie in jedem Lebensabschnitt – ADAC Rechtsschutz 60+           9
7. Wir bieten Ihnen Schutz – mit und ohne Selbstbeteiligung                    9
B. Inhalt Ihrer ADAC Rechtsschutz-Versicherung9
1. Versicherte Rechtsbereiche (Leistungsarten)
    sowie Rechtsservices                                                       9
2. Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten                                       11
3. Zeitliche Voraussetzungen für den Rechtsschutzanspruch                     12
4. Leistungsumfang                                                            13
5. Örtlicher Geltungsbereich                                                  14
6. Selbstbeteiligung                                                          14
C. Ihr Versicherungsverhältnis mit uns – Ihrer ADAC Rechtsschutz-Versicherung14
1. Beginn, Dauer und Ende Ihrer ADAC Rechtsschutz-Versicherung                14
2. Vorzeitige Kündigung Ihrer ADAC Rechtsschutz-Versicherung                  15
3. Versicherungsbeitrag – Allgemein                                           15
4. Versicherungsbeitrag – Anpassung                                           15
5. Versicherungsbeitrag – Änderung wesentlicher Umstände
    der Beitragsfestsetzung                                                   15
6. Wegfall des versicherten Interesses                                        16
7. Rechtsstellung mitversicherter Personen                                    16
8. Anzeigen und Erklärungen                                                   16
9. Verjährung Ihrer Ansprüche aus der ADAC Rechtsschutz-Versicherung          16
D. Verhalten im Rechtsschutzfall16
1. Verhalten im Rechtsschutzfall – Rechte, Pflichten und Obliegenheiten       16
2. Ungenügende Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit –
    Ablehnung der Deckung                                                     17
3. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand                                      17

                                        –4–
(Beispiel 1: Jede Person, die mit Ihrem Einverständnis das eine versicherte Fahrzeug
Besondere Informationen)                                                                        fährt, ist als berechtigter Fahrer über Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung als Fahrer
                                                                                                versichert. Beispiel 2: Sie haben zwei Pkw, aber aus Kostengründen nur einen versichert.
1. Wer kann den ADAC Rechtsschutz abschließen?
                                                                                                Nur die berechtigten Insassen und Fahrer dieses einen versicherten Pkw sind über Ihre
	Ob Sie ADAC Mitglied sind oder nicht, Sie können sich über eine ADAC                          ADAC Rechtsschutz Versicherung versichert.)
   Rechtsschutz-Versicherung absichern. Als ADAC Mitglied ist der Schutz
                                                                                          (2)	Sie sind als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum
   für Sie besonders günstig (Näheres hierzu erfahren Sie unter Teil A. und in
                                                                                               vorübergehenden Gebrauch gemieteten zulassungspflichtigen Landfahr-
   den Pflichtinformationen).
                                                                                               zeugs versichert. Das gleiche gilt für die Mitglieder Ihrer Familie (Teil C.
	In diesen Vertragsbestimmungen und allen anderen Dokumenten wenden
                                                                                               Nummer 7).
   wir uns an alle Geschlechter (m/w/d). Soweit grammatikalisch männliche,
                                                                                          	Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen-
   weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden,
                                                                                               schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge.
   dient dies allein der besseren Lesbarkeit.
                                                                                               (Beispiel: Jede Person, die mit Ihrem Einverständnis das eine versicherte Fahrzeug fährt,
2.	
   Welche Wartezeiten gibt es?                                                                  ist als berechtigter Fahrer über Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung als Fahrer versichert.)
	Der ADAC Rechtsschutz bietet verschiedene Formen des Schutzes. Versi-                   (3)	Sie haben ein (in Zahlen: 1) Motorfahrzeug nach Absatz 1 versichert und
   cherungsschutz besteht ab dem im Versicherungsschein angegebenen                              ein Anhänger oder Wohnwagen ist an dieses angehängt. Der Anhänger
   Zeitpunkt.                                                                                    oder Wohnwagen ist versichert, solange er an das eine, bei uns versicher-
	Ob eine Wartezeit besteht oder nicht, richtet sich nach der Form des                           te Motorfahrzeug angehängt ist. Es besteht Versicherungsschutz für de-
   Schutzes. Im Verkehrs-Rechtsschutz bestehen keine Wartezeiten. Im Pri-                        ren Eigentümer und Halter in jeweils dieser Eigenschaft.
   vat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz besteht bei einzelnen Rechtsberei-                 (4)	Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie (Teil C. Nummer 7) erwerben zu dem
   chen (Leistungsarten) eine Wartezeit von drei Monaten (Näheres hierzu                         bei uns versicherten zulassungspflichtigen Landfahrzeug nach Absatz 1
   erfahren Sie unter Teil B. Nummer 3 Absatz 1d)).                                              ein (in Zahlen: 1) weiteres hinzu (weiteres zulassungspflichtiges Land-
3.	
   Gibt es eine Selbstbeteiligung?                                                               fahrzeug). Folgendes ist zu beachten:
	Beim ADAC Rechtsschutz können Sie wählen, ob Sie eine Selbstbeteili-                    (4.1)	Die zulassungspflichtigen Landfahrzeuge sind in folgende Gruppen auf-
   gung wünschen oder nicht.                                                                     geteilt:
	Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von den Ko-                      a) Pkw, Kombi, zulassungspflichtige Krafträder, Wohnmobile und zulas-
   sten ab, die wir zu tragen haben. Pro Rechtsschutzfall ziehen wir die                             sungspflichtige Sonderfahrzeuge,
   Selbstbeteiligung nur einmal ab. In bestimmten Fällen verzichten wir auf                      b) Anhänger und Wohnwagen,
   die Selbstbeteiligung. Haben wir keine Zahlungen auf Ihren Rechtsschutz                       c) Lkw,
   geleistet, verringert sich die Selbstbeteiligung bis hin zum vollständigen                    d) Taxis.
   Wegfall (Näheres hierzu erfahren Sie unter Teil B. Nummer 6).                          (4.2)	Das weitere zulassungspflichtige Landfahrzeug gehört zur Gruppe a) oder b).
4.	
   Information zu Sanktionslisten                                                                Es ist im Rahmen der Vorsorge
	Unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen besteht kein Versiche-                            – ohne Mehrbeitrag,
   rungsschutz, wenn und soweit es uns auf Grund geltender gesetzlichen                          – vom Zeitpunkt der Zulassung auf Sie oder das Mitglied Ihrer Familie (Teil
   Bestimmungen verboten ist, Versicherungen bereit zu stellen oder Versi-                          C. Nummer 7),
   cherungsleistungen zu erbringen. Insbesondere handelt es sich dabei um                        – bis zum Ende des Versicherungsjahrs des bereits versicherten Fahr-
   Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europä-                           zeugs mitversichert.
   ischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Das gleiche gilt für                       (Beispiel: Sie haben einen Pkw bei uns versichert und erwerben einen weiteren Pkw. Die-
   die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Sanktionen und                       ser Pkw ist über die Vorsorgeversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahrs des be-
   Embargos, soweit diese mit europäischen oder deutschen Rechtsvor-                             reits versicherten Pkw automatisch mitversichert.)
   schriften vereinbar sind.                                                              (4.3)	Das weitere zulassungspflichtige Landfahrzeug gehört zur Gruppe c)
                                                                                                 oder d). Es ist im Rahmen der Vorsorge mitversichert
Versicherungsbedingungen (ADAC RB 2018)                                                          – bis zum Ende des Versicherungsjahrs des bereits versicherten Fahr-
(Stand 25.06.2018)                                                                                  zeugs,
                                                                                                 – vom Zeitpunkt der Zulassung auf Sie oder das Mitglied Ihrer Familie
A. Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung – Formen des                                                 (Teil C. Nummer 7),
Schutzes                                                                                         – wenn Sie den anteiligen Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahrs
1.	 Wir geben Ihnen Rechtsschutz                                                                   des bereits versicherten Fahrzeugs nachentrichten.
(1)	Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Sie wollen die                         ( Beispiel: Sie haben einen Pkw versichert und erwerben dann ein Taxi. Dieses ist bis zum
     Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wie zum Bei-                    Ende des Versicherungsjahrs des Pkw mitversichert, wenn Sie den anteiligen Beitrag für
     spiel einer Mediation, wahrnehmen. Sie haben die Wahl zwischen ver-                       das Taxi nachentrichten. Setzen Sie sich aber bitte mit uns in Verbindung, damit wir den
     schiedenen Formen des Schutzes.                                                           Vertrag anpassen können. Spätestens mit dem Ende des Versicherungsjahrs des Pkw ist
     Wir bieten den                                                                            das Taxi nicht mehr mitversichert.)
     – Verkehrs-Rechtsschutz,                                                             (4.4)	Die Mitversicherung – beitragsfrei oder gegen Nachentrichtung des an-
     – Verkehrs- und Privat-Rechtsschutz,                                                        teiligen Beitrags – erlischt zum Ende des Versicherungsjahrs des bereits
     – Verkehrs-, Privat- und Berufs-Rechtsschutz,                                               versicherten Fahrzeugs. Ab dann ist allein wieder das eine (in Zahlen: 1)
     – Verkehrs-, Privat- und Wohn-Rechtsschutz und                                              bei uns mit dem amtlichen Kennzeichen gemeldete Landfahrzeug versi-
     – Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz                                         chert. (Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit das weitere Fahr-
     an.                                                                                         zeug auch versichert werden kann.)
(2)	Beim Schutz haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können wählen zwi-             (4.5)	Die Rechtsschutzfälle, die
     schen                                                                                       – vor dem Zeitpunkt der Zulassung des weiteren zulassungspflichtigen
     – Schutz für sich allein (Einzelvertrag) oder Ihre Familie (Familienver-                      Landfahrzeugs eingetreten sind und
       trag),                                                                                    – mit dem Vertrag über den Erwerb im Zusammenhang stehen
     – ADAC Rechtsschutz Exklusiv oder ADAC Rechtsschutz Premium,                                sind unter den in Absatz 4 genannten Voraussetzungen mitversichert.
     – Schutz mit oder ohne Selbstbeteiligung.                                                  (Beispiel 1: Sie haben einen Pkw bei uns versichert und erwerben einen weiteren Pkw. Die-
                                                                                                 ser Pkw ist automatisch beitragsfrei mitversichert, auch wenn es Streit aus dem Erwerb
Wir bieten Schutz für Ihren privaten, nichtselbständigen Bereich. Im Ver-
                                                                                                 des Pkw gibt. Setzen Sie sich aber bitte mit uns in Verbindung, damit wir den Vertrag
kehrs-Rechtsschutz versichern wir auch Fahrzeuge, die nicht ausschließlich                       anpassen können. Beispiel 2: Sie haben einen Pkw bei uns versichert und erwerben für
privat genutzt werden. Der Umfang unserer Leistungen, mit denen wir Sie un-                      Ihre Einzelfirma einen Lkw. Dieser Lkw ist mitversichert, wenn Sie den anteiligen Beitrag
terstützen, ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in diesen                     für den Lkw nachentrichten. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir den
Versicherungsbedingungen beschrieben. Erforderlicher Rat und notwendige                          Vertrag anpassen können.)
Hilfe gehören zur ADAC Rechtsschutz-Versicherung.                                         (5)	Der Versicherungsschutz umfasst:
                                                                                               – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1)
2.	  Wir schützen Sie – Formen des Schutzes                                                   – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1
2.1 Verkehrs-Rechtsschutz                                                                         Nummer 4)
2.1.1 Verkehrs-Rechtsschutz für ein Fahrzeug                                                   – Verkehrs Steuer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5b))
(1)	Sie sind in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse                 – Verkehrs Sozial-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 6b))
      eines (in Zahlen: 1) Motorfahrzeugs zu Lande, Anhängers oder Wohnwa-                     – Verkehrs Verwaltungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 7b))
      gens (zulassungspflichtige Landfahrzeuge) versichert, wenn dieses bei Ab-                – Verkehrs Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8b))
      schluss des Vertrags auf Sie zugelassen ist.                                             – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Num-
	Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs teilen Sie uns mit. Allein das                           mer 9b))
      Fahrzeug mit diesem Kennzeichen ist bei uns versichert.                                  – Verkehrs Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz
	Das gleiche gilt für das Mitglied Ihrer Familie (Teil C. Nummer 7), wenn                        1 Nummer 10b))
      – auf Sie kein zulassungspflichtiges Landfahrzeug zugelassen ist,                        – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12)
      – dafür aber auf das Mitglied Ihrer Familie und                                     (6)	Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene
      – ausschließlich dieses eine (in Zahlen: 1) zulassungspflichtige Landfahr-              Fahrerlaubnis haben. Er muss auch sonst berechtigt sein, das Motorfahr-
        zeug versichert werden soll.                                                           zeug zu Lande zu führen. Das Motorfahrzeug muss zugelassen sein. Bei
	Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen-                     Verstoß gegen diese Obliegenheiten besteht nur für diejenigen Personen
      schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen des einen (in                    Rechtsschutz, die von diesem Verstoß keine Kenntnis hatten. (Wir verzich-
      Zahlen: 1) versicherten zulassungspflichtigen Landfahrzeugs.                             ten auf den Einwand grob fahrlässiger Unkenntnis.)

                                                                                    –5–
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Per-                                   	Der Vertrag wandelt sich ab der Meldung in einen Fahrer-Rechtsschutz (Teil
     son oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheiten                                        A. Nummer 2.1.3) und Personen-Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A. Nummer
     weder für den Eintritt oder die Feststellung des Rechtsschutzfalls noch                                      2.1.4) zu den dann geltenden Bedingungen um. Wünschen Sie keine Um-
     für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ur-                                        wandlung, haben Sie auch das Recht den Vertrag zum Zeitpunkt der Mel-
     sächlich war.                                                                                                dung aufzuheben.
(7)	Es ist kein Fahrzeug nach Absatz 1 mehr auf Sie oder ein Mitglied Ihrer                                	Die Regelung dieses Absatzes findet keine Anwendung, wenn der Ver-
     Familie (Teil C. Nummer 7) zugelassen. Sie melden uns dies und legen                                         kehrs-Rechtsschutz ein Teil des
     uns die entsprechenden Bescheinigungen über die Abmeldung vor, wenn                                          – Verkehrs- und Privat-Rechtsschutz,
     wir dies von Ihnen verlangen.                                                                                – Verkehrs-, Privat- und Berufs-Rechtsschutz,
	Der Vertrag wandelt sich ab der Meldung in einen Fahrer-Rechtsschutz                                            – Verkehrs-, Privat- und Wohn-Rechtsschutz oder
     (Teil A. Nummer 2.1.3) und Personen-Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A.                                           – Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz
     Nummer 2.1.4) zu den dann geltenden Bedingungen um. Wünschen Sie                                             ist.
     keine Umwandlung, haben Sie auch das Recht den Vertrag zum Zeit-                                       (8)	Es besteht auch Versicherungsschutz für Sie allein im dort genannten
     punkt der Meldung aufzuheben.                                                                                Umfang im
(8)	Es besteht auch Versicherungsschutz für Sie und die Mitglieder Ihrer Fa-                                     – Fahrer-Rechtsschutz und im
     milie (Teil C. Nummer 7) im dort genannten Umfang im                                                         – Personen-Verkehrs-Rechtsschutz.
     – Fahrer-Rechtsschutz und im                                                                           (9)	Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie sind auch in
     – Personen-Verkehrs-Rechtsschutz.                                                                            ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse jedes Was-
                                                                                                                  serfahrzeugs versichert, wenn dieses ausschließlich privat genutzt wird.
2.1.2 Verkehrs-Rechtsschutz                                                                                 	Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen-
(1)	Sie sind in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse                                    schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Wasser-
     jedes Motorfahrzeugs zu Lande sowie Anhängers oder Wohnwagens (zu-                                           fahrzeuge.
     lassungspflichtige Landfahrzeuge) versichert, wenn diese ausschließlich                                	Die Regelung des Absatzes 4 gilt entsprechend für den Erwerb eines wei-
     privat genutzt werden und                                                                                    teren zulassungspflichtigen, ausschließlich privat genutzten Wasserfahr-
     – bei Abschluss des Vertrags auf Sie zugelassen sind oder                                                    zeugs. Die Regelungen der Absätze 5 und 6 gelten entsprechend.
     – während der Dauer des Vertrags auf Sie zugelassen werden.                                            (10)	Sie haben den Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie abgeschlos-
    (Beispiel 1: Sie haben einen ausschließlich privat genutzten Pkw bei uns versichert und                      sen. Versichert sind Sie und die Mitglieder Ihrer Familie (Teil C. Nummer 7).
     erwerben einen weiteren, ausschließlich privat genutzten Pkw und lassen ihn auf sich zu.                     Die Regelungen der Absätze 1 bis 9 gelten dann für die Mitglieder Ihrer
     Dieser Pkw ist automatisch mitversichert. Beispiel 2: Sie haben einen ausschließlich pri-                    Familie entsprechend.
     vat genutzten Pkw und ein Motorrad bei uns versichert und erwerben für Ihre Firma (Ein-
     zelfirma, GmbH etc.) einen Pkw, den Sie auch privat nutzen können. Dieser Pkw ist nicht                2.1.3 Fahrer-Rechtsschutz
     mitversichert. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen sagen kön-                 (1)	Sie sind bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in Ihrer Eigenschaft
     nen, zu welchen Konditionen wir den Pkw der Firma versichern können.)                                        als Fahrer und Insasse jedes Fahrzeugs versichert, wenn das Fahrzeug
	Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen-                                        nicht Ihnen gehört und
  schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge.                                       – nicht auf Sie zugelassen oder
     (Beispiel: Jede Person, die Ihr Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis fährt, ist als berechtigter               – nicht auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist.
      Fahrer über Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung als Fahrer versichert.)                               (2)	Sie sind weiterhin als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermiet-
(2)	Sie sind als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum                                     fahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeugs
     vorübergehenden Gebrauch gemieteten zulassungspflichtigen Landfahr-                                          zu Lande, Anhängers sowie Wohnwagens (zulassungspflichtige Landfahr-
     zeugs versichert.                                                                                            zeuge) versichert.
	Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen-                                  	Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen-
     schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge.                                    schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge.
(3)	Sie haben ein Motorfahrzeug nach Absatz 1 versichert und ein Anhänger                                  (3)	Der Versicherungsschutz umfasst:
     oder Wohnwagen ist an dieses angehängt. Der Anhänger oder Wohnwa-                                            – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1)
     gen ist versichert, solange er an das bei uns versicherte Motorfahrzeug                                      – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1
     angehängt ist. Es besteht Versicherungsschutz für deren Eigentümer und                                          Nummer 4)
     Halter in jeweils dieser Eigenschaft.                                                                        – Verkehrs Steuer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5b))
(4)	Sie erwerben ein weiteres zulassungspflichtiges Landfahrzeug nach Ab-                                        – Verkehrs Sozial-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 6b))
     satz 1, das Sie ausschließlich privat nutzen. Die Rechtsschutzfälle, die                                     – Verkehrs Verwaltungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer
     – vor dem Zeitpunkt der Zulassung auf Sie eingetreten sind und                                                  7b))
     – mit dem Vertrag über dessen Erwerb in Zusammenhang stehen                                                 – Verkehrs Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8b))
                                                                                                                  – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Num-
	sind mitversichert.
                                                                                                                     mer 9b))
    (Beispiel 1: Sie haben einen ausschließlich privat genutzten Pkw und ein Motorrad bei
     uns versichert und erwerben einen weiteren privaten Pkw. Dieser Pkw ist automatisch
                                                                                                                  – Verkehrs Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz
     mitversichert, auch wenn es Streit aus dem Ankauf des Pkw gibt. Beispiel 2: Sie haben                           1 Nummer 10b))
     einen ausschließlich privat genutzten Pkw und ein Motorrad bei uns versichert und er-                        – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12)
     werben für Ihre Firma (Einzelfirma, GmbH etc.) einen Pkw, den Sie auch privat nutzen                   	    Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht im Fahrer-
     können. Dieser Pkw ist nicht mitversichert. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung,                     Rechtsschutz ausschließlich in Ihrer Eigenschaft als Mieter von Selbst-
     damit wir Ihnen sagen können, zu welchen Konditionen wir den Pkw der Firma versi-                            fahrer-Vermietfahrzeugen nach Absatz 2.
     chern können.)                                                                                         (4)	Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene
(5) Der Versicherungsschutz umfasst:                                                                              Fahrerlaubnis haben. Er muss auch sonst berechtigt sein, das Motorfahr-
     – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1)                                            zeug zu Lande zu führen. Das Motorfahrzeug muss zugelassen sein. Bei
     – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1                                      Verstoß gegen diese Obliegenheiten besteht nur für diejenigen Personen
        Nummer 4)                                                                                                 Rechtsschutz, die von diesem Verstoß keine Kenntnis hatten. (Wir verzich-
     – Verkehrs Steuer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5b))                                       ten auf den Einwand grob fahrlässiger Unkenntnis.)
     – Verkehrs Sozial-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 6b))                                  	Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Per-
     – Verkehrs Verwaltungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer                                      son oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheiten
        7b))                                                                                                     weder für den Eintritt oder die Feststellung des Rechtsschutzfalls noch
     – Verkehrs Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8b))                                        für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ur-
     – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Num-                                    sächlich war.
        mer 9b))                                                                                            (5)	Sie haben keine Fahrerlaubnis für zulassungspflichtige Fahrzeuge mehr.
     – Verkehrs Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz                                      Sie melden uns dies und legen uns die entsprechenden Bescheinigungen
        1 Nummer 10b))                                                                                           vor, wenn wir dies von Ihnen verlangen. Der Vertrag wandelt sich ab der
     – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12)                                                 Meldung in einen Personen-Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A. Nummer
(6)	Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene                                      2.1.4) zu den dann geltenden Bedingungen um. (Beispiel: Sie werden beim
     Fahrerlaubnis haben. Er muss auch sonst berechtigt sein, das Motorfahr-                                     Überqueren des Fußgängerüberwegs von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt.
     zeug zu Lande zu führen. Das Motorfahrzeug muss zugelassen sein. Bei                                        Ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche sind über den Personen-Vekehrs-
     Verstoß gegen diese Obliegenheiten besteht nur für diejenigen Personen                                      Rechtsschutz abgesichert.) Wünschen Sie keine Umwandlung, haben Sie auch
     Rechtsschutz, die von diesem Verstoß keine Kenntnis hatten. (Wir verzichten                                  das Recht den Vertrag zum Zeitpunkt der Meldung aufzuheben.
    auf den Einwand grob fahrlässiger Unkenntnis.)                                                          (6)	Sie erwerben ein zulassungspflichtiges Landfahrzeug. Folgendes ist zu
	Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Per-                                         beachten:
     son oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheiten                                  (6.1)	Die zulassungspflichtigen Landfahrzeuge sind in folgende Gruppen
     weder für den Eintritt oder die Feststellung des Rechtsschutzfalls noch                                      aufgeteilt:
     für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ur-                                        a) Pkw, Kombi, zulassungspflichtige Krafträder, Wohnmobile und zulas-
     sächlich war.                                                                                                    sungspflichtige Sonderfahrzeuge,
(7)	Es ist kein Fahrzeug nach Absatz 1 mehr auf Sie zugelassen. Sie melden                                       b) Anhänger und Wohnwagen,
     uns dies und legen uns die entsprechenden Bescheinigungen über die                                           c) Lkw,
     Abmeldung vor, wenn wir dies von Ihnen verlangen.                                                            d) Taxis.

                                                                                                      –6–
(6.2)	Sie haben ein zulassungspflichtiges Landfahrzeug erworben, das zur                                   – Ihnen nicht gehört und
       Gruppe a) oder b) gehört. Es ist im Rahmen der Vorsorge                                              – nicht auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist.
       – ohne Mehrbeitrag,                                                                             (5)	Der Versicherungsschutz umfasst:
       – vom Zeitpunkt der Zulassung auf Sie,                                                               – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1)
       – bis zum Ende des Versicherungsjahrs des bestehenden Fahrer-Rechts-                                – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1
          schutzes mitversichert.                                                                              Nummer 4)
      (Beispiel: Sie erwerben einen Pkw und lassen diesen auf sich zu. Dieser Pkw ist ohne                 – Verkehrs Steuer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5b))
     Mehrbeitrag über die Vorsorgeversicherung bis zum Ende des Versicherungsjahrs des be-                  – Verkehrs Sozial-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 6b))
     stehenden Fahrer-Rechtsschutzes mitversichert.)                                                        – Verkehrs Verwaltungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 7b))
	Sie melden uns den Erwerb des zulassungspflichtigen Landfahrzeugs.                                        – Verkehrs Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8b))
        Der Vertrag wandelt sich ab der Meldung in einen Verkehrs-Rechtsschutz                              – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1
        (Teil A. Nummer 2.1.1) zu den dann geltenden Bedingungen um, wenn Sie                                  Nummer 9b))
        nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des entsprechend geänderten                                – Verkehrs Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz
        Nachtrags zum Versicherungsschein widersprechen. Der Beitragssatz für                                  1 Nummer 10b))
        den Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A. Nummer 2.1.1) wird erst ab dem Be-                               – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12)
        ginn des auf die Vertragsänderung folgenden Versicherungsjahres be-                            	Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht ausschließlich
        rechnet.                                                                                            nach Absatz 1 und 2 in Ihrer Eigenschaft als
(6.3)	Sie haben ein zulassungspflichtiges Landfahrzeug erworben, das zur Grup-                             – Eigentümer von nicht zulassungspflichtigen Landfahrzeugen sowie
        pe c) oder d) gehört. Es ist im Rahmen der Vorsorge mitversichert                                      als Eigentümer von Fahrrädern,
        – bis zum Ende des Versicherungsjahrs des bestehenden Fahrer-Rechts-                               – Mieter von nicht zulassungspflichtigen Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen.
           schutzes,                                                                                   (6)	Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene
        – vom Zeitpunkt der Zulassung auf Sie,                                                              Fahrerlaubnis haben. Er muss auch sonst berechtigt sein, das Motor-
        – wenn Sie den anteiligen Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahrs                              fahrzeug zu Lande zu führen. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten
           des bestehenden Fahrer-Rechtsschutzes nachentrichten.                                            besteht nur für diejenigen Personen Rechtsschutz, die von diesem Ver-
       (Beispiel: Sie haben einen Fahrer-Rechtsschutz und erwerben ein Taxi, das Sie auf sich              stoß keine Kenntnis hatten. (Wir verzichten auf den Einwand grob fahr-
     zulassen. Dieses ist bis zum Ende des Versicherungsjahrs des Fahrer-Rechtsschutzes mit-                lässiger Unkenntnis.)
     versichert, wenn Sie den anteiligen Beitrag für das Taxi nachentrichten. Setzen Sie sich          	Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Per-
     aber bitte mit uns in Verbindung, damit wir den Vertrag anpassen können. Spätestens
                                                                                                            son oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheiten
     mit dem Ende des Versicherungsjahrs des Fahrer-Rechtsschutzes ist das Taxi nicht mehr
     mitversichert.)                                                                                        weder für den Eintritt oder die Feststellung des Rechtsschutzfalls noch
                                                                                                            für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ur-
	Sie melden uns den Erwerb des zulassungspflichtigen Landfahrzeugs.
                                                                                                            sächlich war.
      Der Vertrag wandelt sich ab der Meldung in einen Verkehrs-Rechtsschutz
                                                                                                       (7)	Sie haben den Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie abgeschlos-
      (Teil A. Nummer 2.1.1) zu den dann geltenden Bedingungen um, wenn Sie
                                                                                                            sen. Versichert sind Sie und die Mitglieder Ihrer Familie (Teil C. Nummer
      nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des entsprechend geänderten
                                                                                                            7). Die Regelungen der Absätze 1 bis 6 gelten dann für die Mitglieder Ih-
      Nachtrags zum Versicherungsschein widersprechen.
                                                                                                            rer Familie entsprechend.
(6.4)	Die Mitversicherung – beitragsfrei oder gegen Nachentrichtung des an-
      teiligen Beitrags – erlischt zum Ende des Versicherungsjahrs des beste-                          2.1.5 Fahrzeug-Rechtsschutz
      henden Fahrer-Rechtsschutzes. Ab dann sind Sie allein wieder über den                            (1)	Das im Versicherungsschein mit seinem amtlichen Kennzeichen bezeichne-
      bestehenden Fahrer-Rechtsschutz versichert, es sei denn der Vertrag hat                                te Fahrzeug zu Lande oder zu Wasser ist versichert. Es kommt nicht dar-
      sich nach Ihrer Meldung in einen Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A. Nummer                                 auf an, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.
      2.1.1) gewandelt. (Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit das weitere Fahr-          	Das Fahrzeug zu Lande muss nicht ausschließlich privat genutzt werden.
     zeug auch versichert werden kann.)
                                                                                                             Das Fahrzeug kann ganz oder teilweise im Rahmen einer
(6.5)	Die Rechtsschutzfälle, die                                                                            – gewerblichen,
       – vor dem Zeitpunkt der Zulassung des zulassungspflichtigen Landfahr-                                – freiberuflichen oder
          zeugs eingetreten sind und                                                                         – sonstigen selbständigen Tätigkeit
       – mit dem Vertrag über den Erwerb im Zusammenhang stehen                                             genutzt werden.
       sind unter den in Absatz 6 genannten Voraussetzungen mitversichert.                                  (Beispiel 1: Sie sind Inhaber einer Einzelfirma und versichern den Firmenwagen. Dieser
     (Beispiel: Sie haben einen Fahrer-Rechtsschutz bei uns und erwerben einen Pkw, den Sie                 gehört zum gewillkürten Betriebsvermögen und wird von Ihnen überwiegend privat ge-
      auf sich zulassen. Dieser Pkw ist automatisch mitversichert, auch wenn es Streit aus dem               nutzt. Die Privatnutzung versteuern Sie nach der sog. 1 % Regelung. Beispiel 2: Sie sind
      Ankauf des Pkw gibt. Setzen Sie sich aber bitte mit uns in Verbindung, damit wir den                   Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH. Der Firmen Pkw ist Eigentum der GmbH und
      Vertrag anpassen können.)                                                                              auch auf diese zugelassen. Sie versichern ihn über den Fahrzeug-Rechtsschutz.)
(7)	Es besteht auch Versicherungsschutz für Sie allein im dort genannten                                   Das Fahrzeug zu Wasser muss ausschließlich privat genutzt werden.
     Umfang im                                                                                             ( Beispiel 1: Sie sind Eigentümer eines Motorbootes, mit dem Sie in Ihrer Freizeit auf der
     – Personen-Verkehrs-Rechtsschutz.                                                                     Elbe und der Nord- und Ostsee fahren. Dieses versichern Sie über den Fahrzeug-Rechts-
(8)	Sie haben den Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie abgeschlos-                               schutz. Beispiel 2: Sie sind Eigentümer eines Motorbootes, mit dem Sie gelegentlich auch
     sen. Versichert sind Sie und die Mitglieder Ihrer Familie (Teil C. Nummer 7).                         Ausflüge auf der Ostsee anbieten. Das Boot wird teilweise gewerblich genutzt. Es ist
     Die Regelungen der Absätze 1 bis 7 gelten dann für die Mitglieder Ihrer                               nicht versicherbar.)
     Familie entsprechend.                                                                             (2)	Versicherungsschutz besteht für den Eigentümer, Halter, Mieter oder Entlei-
                                                                                                            her des nach Absatz 1 versicherten Fahrzeugs in jeweils dieser Eigen-
2.1.4 Personen-Verkehrs-Rechtsschutz                                                                        schaft.
(1)	Sie sind in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse                         	Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen-
     jedes Versehrtenfahrzeugs sowie nicht zulassungspflichtigen Motorfahr-                                 schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen des versicherten
     zeugs zu Lande (nicht zulassungspflichtige Landfahrzeuge) versichert.                                  Fahrzeugs.
     (Beispiel: Sie erwerben ein Moped, ein Leichtkraftrad oder einen motorisierten Kranken-              (Beispiel 1: Jede Person, die mit Ihrem Einverständnis das versicherte Fahrzeug fährt, ist
      fahrstuhl. Diese sind automatisch versichert.)                                                        als berechtigter Fahrer über Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung als Fahrer versichert.
	Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigen-                                  Beispiel 2: Ihre Einzelfirma hat zwei teilweise gewerblich genutzte Pkw. Aus Kostengrün-
     schaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser nicht zu-                               den haben Sie aber nur einen versichert. Nur die berechtigten Insassen und Fahrer dieses
     lassungspflichtigen Landfahrzeuge.                                                                     einen versicherten Pkws sind über Ihre ADAC Rechtsschutz-Versicherung versichert.)
	Sie sind auch in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Fahrer oder Insasse von                           (3)	Der Versicherungsschutz umfasst:
     Fahrrädern versichert.                                                                                 – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1)
	Der Erwerb eines nicht zulassungspflichtigen Landfahrzeugs ist mitversi-                                  – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1
     chert.                                                                                                    Nummer 4)
(2)	Sie sind auch als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahr-                                 – Verkehrs Steuer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5b))
     zeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten nicht zulassungs-                                         – Verkehrs Sozial-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 6b))
     pflichtigen Landfahrzeugs versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt                                – Verkehrs Verwaltungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 7b))
     sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder                                – Verkehrs Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8b))
     berechtigte Insassen dieser nicht zulassungspflichtigen Landfahrzeuge.                                 – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Num-
(3)	Sie sind auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert. Sie                                   mer 9b))
     sind versichert in Ihrer Eigenschaft als                                                               – Verkehrs Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz
     – Fahrgast in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sowie Insasse,                                    1 Nummer 10b))
     – Fußgänger und Rollstuhlfahrer,                                                                       – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12)
     – Rollschuh-, Skateboard-, Kickboard-, Snakeboardfahrer und Inlineskater,                         (4)	Der Fahrer muss bei Eintritt des Rechtsschutzfalls die vorgeschriebene
     – Benutzer von Fahrtreppen, Rollbändern, Fahrsteigen und Aufzügen sowie                                Fahrerlaubnis haben. Er muss auch sonst berechtigt sein, das Fahrzeug zu
     – Radfahrer.                                                                                           führen. Das Fahrzeug muss zugelassen sein. Bei Verstoß gegen diese Ob-
(4)	Sie sind auch in Ihrer Eigenschaft als Fahrer oder Insasse jedes nicht zu-                             liegenheiten besteht nur für diejenigen Personen Rechtsschutz, die von
     lassungspflichtigen Fahrzeugs zu Lande oder zu Wasser versichert, wenn                                 diesem Verstoß keine Kenntnis hatten. (Wir verzichten auf den Einwand grob
     das Fahrzeug                                                                                          fahrlässiger Unkenntnis.)

                                                                                                 –7–
Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Per-                                	Der Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz schützt Sie allein
     son oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheiten                                    im dort genannten Umfang im
     weder für den Eintritt oder die Feststellung des Rechtsschutzfalls noch für                              – Verkehrs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.1.2,
     die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursäch-                                    – Privat-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.2,
     lich war.                                                                                                – Berufs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.3 und
(5)	Sie sind der Versicherungsnehmer. Sie sind eine natürliche Person. Versi-                                – Wohn-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.4.
     cherungsschutz besteht für Sie und die Mitglieder Ihrer Familie (Teil C.                            (5)	Sie haben den
     Nummer 7) im dort genannten Umfang im                                                                    – Verkehrs- und Privat-,
     – Fahrer-Rechtsschutz sowie im                                                                           – Verkehrs-, Privat- und Berufs-,
     – Personen-Verkehrs-Rechtsschutz.                                                                        – Verkehrs-, Privat- und Wohn- oder
    (Beispiel: Eine natürliche Person ist der Mensch als Träger von Rechten und Pflichten. Eine              – Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz
     juristische Person ist eine rechtliche geregelte Einheit, wie zum Beispiel eine GmbH, die           	für sich und Ihre Familie abgeschlossen. Versichert sind Sie und die Mit-
     Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Eine juristische Person handelt durch Ihre                   glieder Ihrer Familie (Teil C. Nummer 7). Die Regelungen der Absätze 1
     Organe, wie zum Beispiel den oder die Geschäftsführer einer GmbH.)                                       bis 4 gelten dann für die Mitglieder Ihrer Familie entsprechend.
	Sie sind der Versicherungsnehmer. Sie sind eine juristische Person. Sie                                    ( Beispiel: Sie schützen sich und Ihre Familie. Dann sind Sie und Ihre Familie einheitlich,
     melden uns eine natürliche Person (benannte Person) für die der Fahrer-                                  sowohl im Verkehrsbereich als auch im Privatbereich versichert. Es ist nicht möglich,
     und der Personen-Verkehrs-Rechtsschutz gelten soll. Versicherungsschutz                                  dass Sie sich allein im Verkehrsbereich und sich und Ihre Familie im Privatbereich absi-
     besteht für die benannte Person und die Mitglieder deren Familie (Teil C.                                chern.)
     Nummer 7) im dort genannten Umfang im
     – Fahrer-Rechtsschutz sowie im                                                                      2.3 Berufs-Rechtsschutz
     – Personen-Verkehrs-Rechtsschutz.                                                                   (1)	Der Berufs-Rechtsschutz ist ein Teil des
(6)	Das nach Absatz 1 versicherte Fahrzeug wird ersetzt und ein gleichartiges                                – Verkehrs-, Privat- und Berufs- oder
     Fahrzeug wird an seiner Stelle erworben und zugelassen (Ersatzfahrzeug).                                 – Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutzes.
     Das Ersatzfahrzeug ist über den bestehenden Fahrzeug-Rechtsschutz ver-                              	Der Berufs-Rechtsschutz schützt Sie ausschließlich im nichtselbststän-
     sichert. Das Ersatzfahrzeug ist uns mit seinem amtlichen Kennzeichen zu                                  digen beruflichen Bereich.
     melden.                                                                                             (2)	Sie nehmen rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer gewerbli-
     Die Rechtsschutzfälle, die                                                                               chen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr. Es
     – vor dem Zeitpunkt seiner Zulassung eingetreten sind und                                                besteht kein Schutz über den Berufs-Rechtsschutz.
                                                                                                         (3)	Der Versicherungsschutz umfasst:
     – mit dem Vertrag über den Erwerb im Zusammenhang stehen
                                                                                                              – Arbeits-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 2a))
     sind mitversichert.
                                                                                                              – Arbeits-Rechtsschutz in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber eines haus-
(7)	Ein Anhänger oder Wohnwagen sind an das nach Absatz 1 versicherte
                                                                                                                 wirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisses (Teil B. Num-
     Fahrzeug zu Lande angehängt. Diese sind versichert, solange sie an das
                                                                                                                 mer 1 Absatz 1 Nummer 2b))
     versicherte Fahrzeug angehängt sind. Es besteht Versicherungsschutz für
                                                                                                              – Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Num-
     deren Eigentümer und Halter in jeweils dieser Eigenschaft.
                                                                                                                 mer 9a))
(8)	Es ist kein Fahrzeug nach Absatz 1 mehr zugelassen. Sie melden uns dies
                                                                                                         (4)	Der Verkehrs-, Privat- und Berufs-Rechtsschutz schützt Sie allein im dort
     und legen uns die entsprechenden Bescheinigungen über die Abmeldung
                                                                                                              genannten Umfang im
     vor, wenn wir dies von Ihnen verlangen.                                                                  – Verkehrs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.1.2,
	Der Vertrag wandelt sich ab der Meldung in einen Fahrer-Rechtsschutz                                        – Privat-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.2 und
     (Teil A. Nummer 2.1.3) und Personen-Verkehrs-Rechtsschutz (Teil A. Num-                                  – Berufs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.3.
     mer 2.1.4) für die natürliche Person nach Absatz 5 und die Mitglieder de-                           	Der Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz schützt Sie allein
     ren Familie (Teil C. Nummer 7) zu den dann geltenden Bedingungen um.                                     im dort genannten Umfang im
     Wünschen Sie keine Umwandlung, haben Sie auch das Recht den Vertrag                                      – Verkehrs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.1.2,
     zum Zeitpunkt der Meldung aufzuheben.                                                                    – Privat-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.2,
                                                                                                              – Berufs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.3 und
2.2 Privat-Rechtsschutz
                                                                                                              – Wohn-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.4.
(1) Der Privat-Rechtsschutz ist ein Teil des                                                             (5) Sie haben den
     – Verkehrs- und Privat-,                                                                                 – Verkehrs-, Privat- und Berufs- oder
     – Verkehrs-, Privat- und Berufs-,                                                                        – Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutz
     – Verkehrs-, Privat- und Wohn- oder                                                                 	für sich und Ihre Familie abgeschlossen. Versichert sind Sie und die Mit-
     – Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutzes.                                                   glieder Ihrer Familie (Teil C. Nummer 7). Die Regelungen der Absätze 1
     Der Privat-Rechtsschutz schützt Sie ausschließlich im privaten Bereich.                                  bis 4 gelten dann für die Mitglieder Ihrer Familie entsprechend.
(2)	Sie nehmen rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer gewerbli-
                                                                                                             (Beispiel: Sie schützen sich und Ihre Familie. Dann sind Sie und Ihre Familie einheitlich,
     chen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr. Es
                                                                                                              sowohl im Verkehrsbereich als auch im beruflichen Bereich versichert. Es ist nicht mög-
     besteht kein Schutz über den Privat-Rechtsschutz.                                                        lich, dass Sie sich allein im Verkehrsbereich und sich und Ihre Familie im beruflichen Be-
	Sie nehmen rechtliche Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter,                                  reich absichern.)
     Leasingnehmer, Fahrer und Insasse eines Motorfahrzeugs zu Lande, zu
     Wasser oder in der Luft sowie Anhängers oder Wohnwagens wahr. Es                                    2.4 Wohn-Rechtsschutz
     besteht kein Schutz über den Privat-Rechtsschutz. Der Schutz richtet sich                           (1)	Der Wohn-Rechtsschutz ist ein Teil des
     in diesen Fällen nach dem Verkehrs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.1.                                 – Verkehrs-, Privat- und Wohn- oder
(3)	Der Versicherungsschutz umfasst:                                                                         – Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohn-Rechtsschutzes.
     – Schadenersatz-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 1)                                   	Der Wohn-Rechtsschutz schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer
     – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Teil B. Nummer 1 Absatz 1                                  oder Mieter
        Nummer 4)                                                                                             – einer (in Zahlen: 1) selbstgenutzten Wohneinheit, die
     – Allgemeiner Steuergerichts-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1                                    – in Ihrem Eigentum steht oder auf Dauer von Ihnen angemietet ist und
        Nummer 5a))                                                                                           – in Deutschland belegen ist.
     – Allgemeiner Sozialgerichts-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1                               	Sie haben mehrere Wohneinheiten dieser Art. Versichert ist die Wohnein-
        Nummer 6a))                                                                                           heit Ihres Hauptwohnsitzes. Dies gilt nicht, wenn Sie uns eine andere
     – Allgemeiner Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Ab-                                    Wohneinheit dieser Art benennen. Der Schutz bezieht sich dann allein
        satz 1 Nummer 7a))                                                                                    auf diese Wohneinheit.
     – Allgemeiner Straf-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 8a))                            	Die selbstgenutzte Wohneinheit wird ausschließlich zu Wohnzwecken ge-
     – Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Ab-                                   nutzt. Sie wird nicht für eine
        satz 1 Nummer 10a))                                                                                   – freiberufliche,
     – Beratungs-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 11)                                           – gewerbliche oder
     – Opfer-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 12)                                               – sonstige selbstständigen Tätigkeit genutzt.
(4)	Der Verkehrs- und Privat-Rechtsschutz schützt Sie allein im dort genann-                            	Die selbstgenutzte Wohneinheit wird nicht ausschließlich zu Wohnzwec-
     ten Umfang im                                                                                            ken genutzt, sondern auch für eine der zuletzt genannten Tätigkeiten.
     – Verkehrs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.1.2 und                                                    Die Wohneinheit ist versichert, wenn sie zu mehr als 80 Prozent zu
     – Privat-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.2.                                                           Wohnzwecken genutzt wird. Der Versicherungsschutz ist aber ausge-
	Der Verkehrs-, Privat- und Berufs-Rechtsschutz schützt Sie allein im dort                                   schlossen, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen, die mit der frei-
     genannten Umfang im                                                                                      beruflichen, gewerblichen oder sonstigen selbstständigen Nutzung zu-
     – Verkehrs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.1.2,                                                       sammenhängen.
     – Privat-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.2 und                                                   (2)	Über den Wohn-Rechtsschutz sind mitversichert Ihre Garagen oder Kraft-
     – Berufs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.3.                                                           fahrzeug-Abstellplätze,
	Der Verkehrs-, Privat- und Wohn-Rechtsschutz schützt Sie allein im dort                                     – die der versicherten Immobilie nach Absatz 1 zuzurechnen sind und
     genannten Umfang im                                                                                      – zur Unterbringung der versicherten Fahrzeuge bestimmt sind.
     – Verkehrs-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.1.2,                                                  (3) Der Versicherungsschutz umfasst:
     – Privat-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.2 und                                                        – Wohn-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 3)
     – Wohn-Rechtsschutz nach Teil A. Nummer 2.4.                                                             – Steuergerichts-Rechtsschutz (Teil B. Nummer 1 Absatz 1 Nummer 5a))

                                                                                                   –8–
Sie können auch lesen