Adh-Open Sportklettern 2019 - Ausschreibung 26. Oktober 2019 in Weimar Lead - Allgemeiner Deutscher ...
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Ausschreibung adh-Open Sportklettern 2019 Lead 26. Oktober 2019 in Weimar Ausrichter: Bauhaus-Universität Weimar in Kooperation mit der Kletterhalle EnergieWände Weimar Meldeschluss: 14.10.2019 Ausrichter: Partner des Ausrichters: Gesundheitspartner
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 VERANSTALTER: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) AUSRICHTER: Universitätssportzentrum der Bauhaus-Universität Weimar in Kooperation mit EnergieWände Kletterhalle Weimar / DAV Sektion Weimar AUSTRAGUNGSORT: Weimar (Thüringen), EnergieWände Kletterhalle Weimar TERMIN: 26. Oktober 2019 TEILNAHMEBERECHTIGUNG: § 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich anerkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. „Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK.“ §§ 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh § 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die ge- mäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufs- qualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Sat- zung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöh- te Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Länderrat. § 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studien- bescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeug- nis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Se- mester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startbe- rechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist. Bitte beachten: • Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs einer Veranstaltung untersagt. • Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. • Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des § 5 RSO.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Bei adh-Veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisa- tion und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS- SportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. ANMELDUNG: Zur Anmeldung für den adh-Open Sportklettern 2019 das beiliegende Anmelde- fomular vollständig ausgefüllt an die Organisationsleitung schicken. E-Mail: uwe.tuerk-noack@uni-weimar.de (als PDF-Dokument) Fax: 03643-582450 Bei Postversand gilt zur Wahrung der Frist das Datum des Poststempels. Hinweis: Die Meldung muss erkennbar durch die zuständige Hochschulsportein- richtung bestätigt sein (z. B. durch Unterschrift und Stempel). Die Meldegebühr beträgt 20 €. Die Anmeldung gilt mit Zusendung des Anmeldeformulars als verbindlich. Die Meldegebühr ist binnen zehn Tage auf unten genanntes Konto zu überweisen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor Anmeldungen abzulehnen. Für die Wettkampforganisation im Vorfeld ist es erforderlich, bei der Nennung den bisher höchsten im Vorstieg gekletterten Schwierigkeitsgrad anzugeben. Bild- und Tonrechte: Wir weisen darauf hin, dass bei Veranstaltungen des Allgemeinen Deutschen Hoch- schulsportverbands Film- und Fotoaufnahmen angefertigt werden. Mit Ihrer Teilnahme erhalten die Veranstalter (adh) und Ausrichter (ausrichtende Hochschule) von Ihnen das Recht, Bild- und Tonaufnahmen herzustellen und diese Aufzeichnungen zeitlich unbefristet zu werblichen und nicht-werblichen Zwecken zu verwenden sowie im Bereich der audiovisuellen Medien (z. B. Online, Soci- al Media, Live-Streaming) und in Printmedien zu nutzen oder nutzen zu lassen. MELDESCHLUSS: 14. Oktober 2019 (adh-Open Sportklettern Lead) MELDEGELD: 20,- Euro pro Teilnehmer/in Die Meldegebühr auf unten genanntes Konto zu überweisen. Zahlungsempfänger: Bauhaus-Universität Weimar / USZ Institut: Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA) IBAN: DE 39 8205 0000 3004 4442 73 Verwendungszweck: UniSport / adh open sportklettern 2019, Name, Vorname
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 NACHMELDUNGEN: Nachmeldungen sind möglich bei freien Plätzen bis zum 23.10.2019 Hinweis: Die Nachmeldung muss erkennbar durch die zuständige Hochschul- sporteinrichtung bestätigt sein (z. B. durch Unterschrift und Stempel). REUEGELD: Wird eine Nennung nicht erfüllt, so ist neben der Meldegebühr ein Reuegeld von 15,- Euro an die ausrichtende Hochschule zu zahlen. ABMELDUNG: Bis spätestens zum 12.10.2019 – es können keine Meldegebühren erstattet werden. STARTPLÄTZE: Die Anzahl an Plätzen ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen. STARTUNTERLAGEN: Beim Abholen der Startunterlagen ist ein Hochschulnachweis vorzulegen. WETTBEWERBE: adh-Open Sportklettern Lead (Wertung M/W) Im Rahmen des „20. Weimarer Kletterwettkampf“ WETTKAMPFMODUS: Qualifikationsrunde an ca. 8 Routen mit offenem Routensammelmodus nach dem Laufzettelprinzip. Punktwertung nach Schwierigkeit und Begehungsstil. Die besten 5 Wertungen gehen in das Ergebnis ein. Die Finalroute findet im onsight der Besten der Quali (M/W) statt. Während der Qualifikation sichern sich die Wettkämpfer gegenseitig im Vorstieg. Kontrollen zur korrekten und regelgerech- ten Ausführing werden durchgeführt. Das Finale wird von einem Sichernden der Kletterhalle gesichert. AUSTRAGUNGSORT: EnergieWände Kletterhalle Weimar Adresse: Kromsdorfer Straße 11, 99427 Weimar ZEITPLAN: Der Gesamtzeitplan findet sich online unter www.alpenverein-weimar.de https://www.alpenverein-weimar.de/index.php/veranstaltungen/434-20- weimarer-kletterwettkampf Vorläufiger Ablaufplan: 12:00 bis 12:45 Uhr: Registrierung/Ausgabe der Startunterlagen 14:00 bis 18:00 Uhr: Start der offenen Qualifikation 19:00 Finale Anschließend Siegerehrung WETTKAMPFLEITUNG: Herr Stefan Roth (EnergieWände Kletterhalle Weimar / Delegierter DAV) Herr Ralf Günther (DAV Weimar) Herr Dr. Uwe Türk-Noack, Organisationsleitung, Bauhaus-Universität Weimar TITEL / EHRUNGEN: Sieger der adh-Open Sportklettern werden die am höchsten im Finale platzierten Studierenden (M/W) des „20. Weimarer Kletterwettkampf“. UNTERKÜNFTE: Ca. 600m vom Veranstaltungsgelände entfernt, befindet sich das a&o Hostel. Dort können günstig Übernachtungen individuell gebucht werden. DUSCHEN: Kostenfrei in der Kletterhalle. VERPFLEGUNG: Verpflegung ist sowohl in der Kletterhalle, als auch im direkten Umfeld möglich.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 ANREISE: Mit der Bahn: Vom Hauptbahnhof Weimar erreicht ihr uns zu Fuß in ca. 10 Minuten. Die Buslinie 8 (Richtung Dürrenbacher Hütte) fährt u.a. vom Goetheplatz und Hauptbahnhof ebenfalls zu uns. Die Kletterhalle liegt zwischen den Haltestellen Landfried und Weimar Werk (ca. 5 Minuten Fußweg). Mit dem Auto erreicht ihr uns aus Jena kommend am besten über die B7. Aus Richtung Erfurt geht es über die B7 und die Rießner Straße zu den EnergieWän- den. Vor der Halle findet ihr einen Parkplatz. Genauere Infos: www.kletterhalle-weimar.de/anfahrt/ AUSKUNFT: Bauhaus-Universität Weimar: Dr. Uwe Türk-Noack Tel. +49 3643 582450 Fax: +49 3643 582457 Mail: uwe.tuerk-noack@uni-weimar.de Web: www.uni-weimar.de/sport EnergieWände Kletterhalle Weimar Tel.: 03643 / 46 84 600 Web: www.kletterhalle-weimar.de HAFTUNG: Die Teilnahme beim „20. Weimarer Kletterwettkampf“ erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer verzichten mit der Abgabe ihrer Anmeldung auf alle Rechtsan- sprüche, auch Dritter, an den Veranstalter und alle mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehenden natürlichen und juristischen Personen. Außerdem bestätigen die Teilnehmer mit ihrer Anmeldung, dass sie gesund und ausreichend trainiert sind, um die hohe körperliche Belastung, die aus der Teil- nahme an einer derartigen Veranstaltung resultieren, verkraften. Entsprechende Versicherungen sind Sache der Teilnehmer. Es sind keine Regressansprüche bei höherer Gewalt, Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung möglich. Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert. Bei Nichtteil- nahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Teilnahme Nichtstudierende: Für Teilnehmende, die keinen Studierendenstatus besitzen, ist der Versi- cherungsschutz durch die Landesunfallkassen in der Regel nicht gewährleistet. Minderjährige TN: Für minderjährige Teilnehmende muss eine Einverständniserklärung der Eltern gegenüber der entsendenden Hochschule vorliegen. Die Einverständniserklärung sollte zumindest das Einverständnis zur Teilnahme sowie das Einverständnis, an Veranstaltungen nach einer bestimmten Uhrzeit teilnehmen zu dürfen, beinhal- ten. Über weitere Inhalte der Erklärung, wie zum Beispiel das Einverständnis zur eigenen Anreise, können die entsendenden Hochschulen je nach Situation selbst entscheiden. Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbeson- dere der §§ 5 und 9, ist durch die entsendende Hochschule an eine geeignete Person zu übertragen. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regelung liegt bei der entsendenden Hochschule. Eine Muster-Einverständniserklärung kann über den für Mitgliedshochschulen geschützten Bereich der adh-Homepage bezogen werden. gez.: Stephan Roth Dr. Uwe Türk-Noack Koodinator Wettkampfsport Leiter Universitätssportzentrum EnergieWände Kletterhalle Weimar Bauhaus-Universität Weimar
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 ANMELDEFORMULAR adh-Open Sportklettern (Lead) 2019 26. Oktober 2019 in Weimar Name, Vorname: ______________________________________ Geburtsdatum: ______________________________________ Email: ______________________________________ Telefon: ______________________________________ Bisher höchste Onsight-Begehung: __________________ (UIAA) Name der Hochschule: ______________________________________ Studiengang: ______________________________________ Meldegebühr: Ich überweise 20 € zzgl. oben gewählter Optionen binnen 10 Tagen nach Anmeldung auf folgendes Konto. Inhaber: Bauhaus-Universität Weimar IBAN: DE 39 8205 0000 3004 4442 73 Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA) Verwendungszweck: UniSport / adh open sportklettern 2019, Name, Vorname --------------------------------------------- ---------------------------------------------------------- Datum, Unterschrift Stempel/ Unterschrift der Hochschule Meldeschluss: 14. Oktober 2019
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