Administrative Weisungen, Wettspielbetrieb Saison 2021/2022 - BRACK.CH Youth League Junioren A, B und C Gruppe
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Direktion Fussballentwicklung Ressort Breitenfussball Administrative Weisungen, Wettspielbetrieb Saison 2021/2022 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- BRACK.CH Youth League Junioren A, B und C Gruppe 1
1. GRUNDLAGEN Diese Weisungen ergänzen und konkretisieren die Ausführungsbestimmungen zur BRACK.CH Youth League der Direktion Fussball Entwicklung des Schweizerischen Fussballverbandes. Die Regionalverbände (RV) des SFV, Federazione Ticinese di Calcio (FTC), der Ostschweizer Fussballver- band (OFV) und der Fussballverband Region Zürich (FVRZ) organisieren den Spielbetrieb der gemeinsamen BRACK.CH Youth League Gruppe 1 bei den Junioren A, B und C. Zuständig für die gesamte Verwaltung der jeweiligen Gruppe ist die Wettspielkommission (WK) des verantwortlichen RV. Die Gruppen werden wie folgt aufgeteilt: BRACK.CH Youth League Junioren A: Federazione Ticinese di Calcio (FTC) BRACK.CH Youth League Junioren B: Ostschweizer Fussballverband (OFV) BRACK.CH Youth League Junioren C: Fussballverband Region Zürich (FVRZ). Diese Weisungen regeln den Wettspielbetrieb der Gruppe 1. Differenzen innerhalb dieser Weisungen zwischen den Regionalverbänden werden direkt geklärt. Kann keine Einigung gefunden werden, entscheidet die SFV Direktion Fussballentwicklung, Ressort Breitensport. Änderungen durch die Direktion Fussballentwicklung SFV bleiben vorbehalten. 2. SPIELBETRIEB 2.1. Organisation des Wettspielbetriebes Die WK erstellt den Wettspielkalender, führt die Ranglisten und erlässt alle mit dem Wettspielbetrieb im Zusam- menhang stehenden Publikationen. Sie ist zuständig für den gesamten Wettspielbetrieb dieser Gruppe, inkl. Disziplinarwesen und Wettspielverschiebungen. Der Beginn der Herbst- und Frühlingsrunde sowie die Spielter- mine werden in Absprache zwischen den drei RV festgelegt. Dies unter Berücksichtigung der Termine des SFV sowie der regionalen Gegebenheiten. 2.2. Modus Jede Gruppe setzt sich aus total 8 Teams zusammen. 4 Teams aus dem FTC (Region Süd) und je 2 Teams aus dem FVRZ und OFV (Region Nord). Die Meisterschaft wird in einer Halbjahresmeisterschaft mit je 10 Spielen ausgetragen. In einer einfachen Runde spielen die Teams 7 Spiele, jeder gegen jeden. Zusätzlich spielen die 4 Teams inner- halb der eigenen Region (Süd/Nord) 3 Spiele, als Rückspiele zu der einfachen Runde. In der Regel spielt jedes Team zwei Spiele pro Halbjahr in der anderen Region (Süd/Nord). 2.3. Rangordnung Diese erfolgt gemäss WR Art. 48. An 2. Stelle gilt die Fairplay-Rangliste, welche gemäss dem Reglement be- treffend Wertung der Strafpunkte in der Rangliste der Amateur Liga vom 10. November 2018 berechnet wird. 2.4. Auf- und Abstieg Am Ende jeder Meisterschaftsphase (Herbst- und Frühlingsmeisterschaft) steigt die letztplatzierte Mannschaft der BRACK.CH Youth League in die regionale Meisterschaft des betreffenden RV ab. Für die Ernennung des 2
Ersatzes sind die RV aus denen der Absteiger stammt verantwortlich. Gleiches gilt bei einem allfälligen Team- Rückzug. Den RV ist es freigestellt, ein anderes Team für die nächste Meisterschaftsphase zu melden. Dieses Team, oder ein Aufsteiger, übernimmt im Spielplan der nächsten Halbjahresmeisterschaft die Nummer des zu erset- zenden Teams. Teams welche in der Gruppe 1 verbleiben, behalten ihre Nummer. 2.5. Spielfreie Tage Am Bettag, an Ostern und an Pfingsten werden keine Spiele über die Region hinaus (Süd/Nord) angesetzt, es sei denn, der Spielkalender verlangt dies zwingend (Nachtragsspiele, andere Fälle höherer Gewalt). Hingegen ist die Ansetzung innerhalb der Region möglich. Bei der Spielplangestaltung wird, soweit möglich, auf den Feri- enreiseverkehr Süd/Nord umgekehrt sowie auf die Strassenverhältnisse (nicht zw. Mitte Oktober und Ende Ap- ril) geachtet. Die überregionalen Spiele sollen, wenn immer möglich, ausserhalb dieser Zeit angesetzt werden. 2.6. Final Der Gruppensieger der Frühlingsrunde qualifiziert sich für die Finalspiele. Sind zum Zeitpunkt der Meldefrist noch nicht alle Spiele ausgetragen, erfolgt die Rangordnung nach Berechnung des Koeffizienten (Punkte/Spiele). Weitere Informationen siehe BRACK.CH Youth League Ausführungsbestimmungen des SFV Art. 5. 3. ADMINISTRATIVE BESTIMMUNGEN 3.1. Schiedsrichteraufgebot Die Schiedsrichter werden durch den verantwortlichen Regionalverband aufgeboten, in dessen Gebiet das Spiel stattfindet. Für die Leitung der BRACK.CH Youth League Spiele sind entsprechend qualifizierte Schieds- richter gemäss der Weisung SK SFV aufzubieten. 3.2. Offizieller Spieltag/-zeiten BRACK.CH Youth League – Junioren A und B: Sonntag zwischen 12.30 Uhr und 14.00 Uhr. BRACK.CH Youth League – Junioren C: Samstag, zwischen 12:30 und 14:00; im gegenseitigen Einverständnis kann das Wettspiel auch am Sonntag zu der angegebenen Zeit ausgetragen werden. Die Festlegung der Anspielzeitwird durch den Heimklub im Clubcorner vorgenommen. Abweichende Anspiel- zeiten verlangen in jedem Fall das schriftliche Einverständnis des Gegners. 3.3. Wochentagsspiele (Ansetzung durch Klubs) Überregionale Wochentagsspiele (Süd/Nord) sind nicht erlaubt. Eine Abweichung ist nur in absoluten Ausnah- mefällen möglich, wenn das schriftliche Einverständnis beider Klubs vorliegt. Innerhalb einer Region können im gegenseitigen Einverständnis Wochentagsspiele angesetzt werden. Grundsätzlich sind nur Vorverschiebungen erlaubt. 3.4. Wochentagsspiele (Ansetzung durch zuständige WK) Die zuständige WK kann bei Terminschwierigkeiten Meisterschaftsspiele auf Wochentage ansetzen, wenn es sich um Spiele innerhalb der Region (Süd/Nord) handelt. 3.5. Anspielzeiten / Resultatmeldungen 3
Die Anspielzeiten sind rechtzeitig vor Beginn der Herbst- und Frühlingsrunde durch die Heimklubs über Clubcorner zu erfassen. Spätere Anpassungen sind nur mit dem Einverständnis des Gastklubs und der zustän- digen WK möglich und sind via Clubcorner vorzunehmen. Für die Resultatmeldungen sind die Schiedsrichter zuständig. 3.6. Wettspielverschiebungen 3.6.1. Frühzeitige Gesuche Gesuche für eine Neu-Ansetzung sind durch den Heimklub über Clubcorner zu stellen. - Bei Gesuchen welche mehr als 21 Tage vor dem Spieldatum eingehen, genügt das Einverständnis des gegnerischen Klubs. - Bei Gesuchen welche weniger als 21 Tage vor dem Spieldatum eingehen, muss auch das Einverständ- nis der WK vorliegen. - Spielverschiebungen sind maximal um 21 Tage nach dem ursprünglichen Termin möglich. 3.6.2. Bei unbespielbarem Terrain Bei voraussehbarem unbespielbarem Terrain ist innerhalb der eigenen Region bereits am Vortag, wenn immer möglich, ein Platzabtausch vorzunehmen. Überregionale Spiele sollen, wenn immer möglich durchgeführt wer- den. Soweit umsetzbar haben diese Spiele auch Vorrang gegenüber regionalen Spielen. Erst wenn alle Mass- nahmen (Ersatzspielfeld, Wechsel auf ein Kunststoffrasenspielfeld usw.) erfolglos waren, kann eine Spielab- sage beantragt werden. Verschiebungsgesuche sind grundsätzlich erst am Spieltag möglich. Für überregionale Spiele können die Gesuche am Vortag eingereicht werden. WICHTIG: Die Verschiebung hat vor Abreise der Gastmannschaft zu erfolgen. Spätestens 6 Stunden vor Spiel- beginn bei überregionalen Spielen (Süd/Nord) und spätestens 4 Stunden in der eigenen Region muss der Gastklub informiert sein. Damit die genannten Fristen eingehalten werden können, ist das folgende Vorgehen vom Heimklub frühzeitig (mindestens 1 Stunde vor den genannten Fristen, wenn nötig bereits am Vortag) einzuhalten: - Der Antrag für die Verschiebung ist vom Heimklub an die zuständige regionale Pikettstelle zu richten (Klubs des FTC an FTC; FVRZ an FVRZ; OFV an OFV). - Die regionale Pikettstelle ordnet in der Regel einen Platzinspektion an und entscheidet danach endgül- tig. Eine entsprechende Information erfolgt durch die regionale Pikettstelle an den verwaltenden RV. - Bei einer bewilligten Verschiebung informiert der Heimklub sofort telefonisch und persönlich den Gast- klub (Trainer, Juniorenobmann, SPIKO oder Präsident) sowie den Schiedsrichter. Es muss ein persön- liches Gespräch stattfinden! Ebenfalls informiert der Heimklub die verwaltende WK und welcher Klubfunktionär des Gastklubs informiert wurde. Die Folgen bei einer Nichteinhaltung sind: - Dem Gastklub werden die ausgewiesenen und entstandenen Reisekosten entschädigt. Im Maximum die SBB Billette, 2. Klasse für 18 Kaderspieler (gemäss der Spielerliste) und 2 Betreuer. Weitere Ent- schädigungen werden nicht gewährt. - Der Heimklub haftet für diese finanziellen Folgen, wenn er aufgrund der Nichteinhaltung dieser Fristen für eine vergebliche Reise verantwortlich ist. Weitere Sanktionen und Massnahmen (Forfait, Busse etc.) bei einer nicht regulären Spielverschiebung bleiben gemäss WR vorbehalten. 4
Neuansetzung eines witterungsbedingt verschobenen Spiels: Der neue Termin muss innerhalb der folgenden 21 Tage liegen. Der Heimklub meldet im Clubcorner, nach Rücksprache mit dem Gegner, den neuen Termin bis am nächsten Werktag um 17.00 Uhr Es ist der Vermerk anzubringen, dass es sich um eine witterungsbe- dingte, mit dem Gegner abgesprochene Verschiebung handelt. Erfolgt keine Meldung oder können sich die Klubs nicht einigen, setzt die zuständige WK das Spiel neu an. 3.6.3. Covid-19 Verschiebungsgesuche Sind ein oder mehrere Kaderspieler nachweislich an Covid-19 erkrankt oder befinden sie sich in einer behörd- lich angeordneten Isolation oder Quarantäne, kann der betroffene Klub eine Spielverschiebung gemäss dem WR bei der verwaltenden WK beantragen. Das Gesuch ist sofort, spätestens 24h vor dem Spiel einzureichen. In kurzfristigen Fällen via Pikettdienst. Dabei sind Termine und nachzureichende Beweise einzuhalten, damit das Spiel neu angesetzt wird. 3.7. Forfait-Erklärungen und Teamrückzüge Kann ein Team nicht zu einem Meisterschaftsspiel antreten, hat die Meldung des verantwortlichen Klubs telefo- nisch und persönlich und so frühzeitig wie möglich an den gegnerischen Klub zu erfolgen. Der Heimklub infor- miert danach sofort den Schiedsrichter und die zuständige WK. Der für das Forfait verantwortliche Klub wird mit einer Busse von Fr. 300.00 bestraft. Bei überregionalen Spielen (Süd/Nord) erhöht sich die Busse auf Fr. 500.00. Bei unentschuldigtem Nichtantreten wird die genannte Forfaitbusse verdoppelt. Die Spielwertung er- folgt gemäss WR SFV. Klubs, die ihr Team aus der laufenden Saison zurückziehen, haben dies der zuständigen WK und ihrem RV schriftlich mitzuteilen. Rückzüge werden mit einer Busse von Fr. 600.00 belastet. Bei einem Teamrückzug wird ein neues Team aus dem entsprechenden RV mit Beginn der nächsten Halbjah- resmeisterschaft aufgenommen. 4. DISZIPLINARWESEN / EINSPRACHEN UND REKURSE Das Disziplinarrecht richtet sich nach der Rechtspflegeordnung (RPO) und den Weisungen Strafen zur RPO des SFV. Das Disziplinarrecht für Vorkommnisse und Vergehen aus dem Spielbetrieb der Gruppen 1 der BRACK.CH Youth League wird durch die zuständige WK oder Strafkommisson und dem im RV gültigen Bus- senverzeichnis/Strafenkatalog ausgeübt. Das Einsprache- und Rekursrecht richtet sich nach dem Rechtspfle- gereglement der Amateur Liga des SFV. 5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 5.1. Vorrang Meisterschaftsspiele vor regionalen Cupspielen Meisterschaftsspiele dieser Gruppen 1 haben Vorrang vor regionalen Cupspielen, Turnieren und Trainingsspie- len. Regionalen Besonderheiten wird nach Möglichkeit Rechnung getragen. 5.2. Vorrang Meisterschafts- und Cupspiele vor Trainingsspielen und Turnieren Meisterschafts- und Cupspiele haben in allen Fällen Vorrang vor Trainingsspielen und Turnieren. 5.3. BRACK.CH Youth League Futsal Cup Die regionalen Futsalwettbewerbe spielen die Teams in ihrer eigenen Region. 5
5.4. Korrespondenz Sämtliche Korrespondenz muss der WK des für den Spielbetrieb zuständigen RV eingereicht werden. Sie kann sowohl in Deutsch als auch Italienisch eingereicht werden. Die Korrespondenz an die Klubs erfolgt in der Spra- che der verwaltenden Region. Allfällige Übersetzungen erfolgen durch den SFV Breitenfussball auf dessen Kosten. 5.5. Nicht vorgesehene Fälle Dieses Reglement geht den regionalen Weisungen vor. Über alle in diesen Ausführungsbestimmungen nicht vorgesehenen Fragen entscheidet die zuständige WK endgültig. 5.6. Kontaktdaten der Regionalverbände (RV): FTC: Via Campagna 2.1, 6512 Giubiasco, ftc@football.ch, Tel.: 091 857 01 31, Pikettdienst: 078 843 64 38 OFV: Weinfelderstrasse 84, 8580 Amriswil, ofv@football.ch, Tel.: 071 282 41 41, Fax: 071 282 41 42, Pikett- dienst: 071 228 41 44. FVRZ: Alter Zürichweg 21, Postfach, 8952 Schlieren, fvrz@football.ch, Tel.: 044 732 22 22, Pikettdienst: 044 732 22 36 5.7. Auskunftsperson in den Regionen: FTC: Livio Bordoli, Technischer Leiter, bordoli.livio@football.ch, 078 681 65 54 OFV: Stefan Tanner, WK Präsident, tanner.stefan@football.ch, 077 400 45 21 FVRZ: Walter Staufer, wstaufer@bluewin.ch, 079 421 64 31 Die auf Antrag der drei beteiligten Regionalverbände vorliegenden administrativen Weisungen wurden von der Kommission der Direktion Fussballentwicklung des SFV genehmigt und treten auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Muri, 02.07.2021 FVRZ OFV FTC 6
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