Aktuelles aus dem Bereich nachhaltige Finanzanlagen Intensivierung der EU-Regularien und globale Ansprüche

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Aktuelles aus dem Bereich
                                                        nachhaltige Finanzanlagen
                                                        Intensivierung der EU-Regularien
                                                        und globale Ansprüche
                                                        Diese Marketing-Anzeige ist ausschließlich für die Verwendung durch professionelle
                                                        Anleger. Anleger sollten die Verkaufsunterlagen lesen, bevor sie eine endgültige
                                                        Anlageentscheidung treffen.

                                                        Einleitung
                                                        Nachhaltige Finanzen und ESG-Investitionen haben für Anleger
                                                        und Regulierungsbehörden zunehmend Vorrang. Angesichts der
                                                        erforderlichen Berücksichtigung der Klimaziele und zunehmender
                                                        Nachhaltigkeitsverpflichtungen sowie der Finanzierung des ökologischen
                                                        Wandels durch COVID-19-Konjunkturpläne haben nachhaltige
                                                        Finanzanlagen für Europa oberste Priorität. Auch die globalen Initiativen
                                                        haben ihre Arbeitsgruppen intensiviert, insbesondere mit Blick auf die
                                                        Entwicklung weltweiter Reportingstandards für Nachhaltigkeit.

                                                        In diesem Artikel werden die wichtigsten regulatorischen Entwicklungen
                                                        in der EU und auf internationaler Ebene erläutert, die das Umfeld für
                                                        nachhaltige Finanzen aktuell und kurz- bis mittelfristig bestimmen werden.

                                                        Unternehmen sollten sich auf die Einführung mehrerer wichtiger
                                                        Rahmenbedingungen für Offenlegung, Due Diligence und Einstufung
                                                        vorbereiten, aber auch den absehbaren Initiativen vorgreifen.

                                                        Offenlegung, Due Diligence und Vertrieb
                                                        Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR) trat im
                                                        März 2021 in Kraft, aber das war nur der Anfang, da die politischen Entscheidungsträger
                                                        der EU die Rahmenbedingungen und damit verbundene Gesetze weiterentwickeln.

Die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten widmet sich dem so genannten Greenwashing, indem sie
Transparenzanforderungen für alle Teilnehmer und Produkte der Finanzmärkte einführt. Die SFDR umfasst drei Hauptschwerpunkte:

Berücksichtigung von Risiken                       Wichtigste nachteilige Auswirkungen                 Nachhaltige Produkte
Unternehmen müssen auf ihren Webseiten             Unternehmen müssen eine Erklärung darüber           Die SFDR unterteilt Finanzprodukte in zwei
Informationen darüber vorsehen, wie                abgeben, ob sie in ihrer Entscheidungsfindung       Kategorien: Produkte mit ökologischen und
sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren                wichtige nachteilige Auswirkungen und damit         sozialen Merkmalen (häufig bezeichnet als
Anlageentscheidungen berücksichtigen und           negative Auswirkungen ihrer Investments auf         Artikel 8-Produkte) und Produkte, deren
wie diesen Strategien in ihrer Vergütungspolitik   Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Falls      Ziel nachhaltige Investments sind (bekannt
Rechnung getragen wird. Unternehmen müssen         ja, müssen die Unternehmen Informationen            als Artikel 9). Produkte, die in eine dieser
außerdem Informationen zur Berücksichtigung        über ihre Due Diligence-Strategien und ihre         Kategorien fallen, müssen zusätzliche
von Nachhaltigkeitsrisiken in vorvertraglichen     Verpflichtungspraxis offenlegen. Große              Informationen zu ihrem nachhaltigen
Offenlegungen zu Produkten vorsehen.               Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern müssen        Investmentansatz vorlegen.
                                                   diese Informationen in jedem Fall offenlegen.

                                                     Insbesondere der Technische Regulierungsstandard (RTS), der der Implementierung von
                                                     Schlüsselaspekten der SFDR zugrunde liegt, ist noch in Ausarbeitung. Die europäischen
                                                     Aufsichtsbehörden (ESA) haben ihre abschließende Empfehlung zur Berichterstattung
                                                     über die Offenlegung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sowie von Artikel 8
                                                     und 9-Produkten im Februar vorgelegt.

                                                     Im Mai wurde jedoch eine weitere Anhörung zu Taxonomie-bezogenen
                                                     Offenlegungspflichten im Rahmen der SFDR für als „grün“ vermarktete Fonds auf den
                                                     Weg gebracht. Mit dem ausgewiesenen Ziel eines einheitlichen konsolidierten Regelwerks
                                                     wartet die Europäische Kommission jetzt auf den Abschluss der Arbeiten der ESA zu dieser
                                                     zweiten Phase, um die endgültigen Bestimmungen zu verabschieden, was hoffentlich in
                                                     den nächsten Monaten der Fall sein wird. In der Folge kündigte die Europäische Kommission
                                                     im Juli an, dass sie die Implementierungsfrist für diese Bestimmungen um 6 Monate vom 1.
                                                     Januar 2022 auf den 1. Juli 2022 verschiebt.
Diese Fristverlängerung dürfte zwar von vielen Unternehmen begrüßt werden, sollte
                                                    aber dennoch nicht als Vorwand dafür verwendet werden, den Fuß vom Gas zu nehmen,
                                                    wenn es um die Implementierung geht. Da die Frist (1. Januar 2022 für bestimmte
Die Fristverlängerung dürfte                        Taxonomie-spezifische Anforderungen) gesetzlich festgelegt ist, dürfte es seitens der
                                                    Finanzmarktteilnehmer Fortschritte geben, allen voran bei der Sicherstellung hochrangiger
zwar von vielen Unternehmen
                                                    prinzipienbasierter Bemühungen zur Einhaltung der Bestimmungen, und zwar auch ohne
begrüßt werden, sollte aber                         verbindliche Implementierungsregeln. Die Aufsichtsbehörden haben die Unternehmen
dennoch nicht als Vorwand                           daher in einer Erklärung dazu aufgerufen, sich in der Zwischenzeit mit dem RTS‑Entwurf
dafür verwendet werden, den                         und dem Standard bis zu seinem Inkrafttreten zu befassen, während die Aufsichtsbehörden
Fuss vom Gas zu nehmen, wenn                        möglicherweise weitere Einzelheiten in Betracht ziehen, die die RTS-Anforderungen für
                                                    neue Produktzulassungen erfüllen.
es um die Implementierung geht.
                                                    Eine entscheidende Herausforderung des neuen Regelwerks war der Mangel an Klarheit
                                                    und Beständigkeit in Bezug darauf, wie Unternehmen ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-
                                                    Fonds (ESG) als Artikel 8 oder Artikel 9 einstufen, wobei die Unternehmen in Vorbereitung
                                                    auf den Ablauf der Implementierungsfrist im März sehr unterschiedliche Ansätze verfolgen.
                                                    Obwohl die Europäische Kommission einen Fragenkatalog herausgegeben hat, um sich mit
                                                    dieser Unsicherheit zu befassen, besteht weiterhin Unklarheit.

                                                    Weitere lokale Bestimmungen
                                                    Zusätzliche Komplexität entsteht dadurch, dass eine Reihe einzelstaatlicher
                                                    Regulierungsbehörden zunehmend mit eigenen nationalen Bestimmungen für ESG-
                                                    Produkte voranschreitet. Neben den im März in Kraft getretenen Regeln der französischen
                                                    Finanzmarktaufsicht (AMF) leitete die deutsche BaFin im August 2021 eine Anhörung im
                                                    Hinblick auf die Einführung eigener Kriterien für ESG-Produkte ein. Für Firmen, die einen
                                                    grenzüberschreitenden Vertrieb ihrer Produkte in Betracht ziehen, wird es daher zunehmend
                                                    schwierig, die diversen einzelstaatlichen Bestimmungen einzuhalten, die eingeführt werden,
                                                    was wiederum zu Mehrkosten und einer Zersplitterung des Marktes führt. Beim Versuch,
                                                    mit dieser Unsicherheit und dem Risiko abweichender einzelstaatlicher Regeln umzugehen,
                                                    hat die Europäische Kommission angekündigt, dass sie im Rahmen ihrer nachhaltigen
                                                    Finanzstrategie die Einführung von Mindestanforderungen für Artikel 8-Produkte prüfen wird.

                                                    Im Zusammenhang mit SFDR steht die Verabschiedung von Implementierungsregeln
                                                    zur Ergänzung der Bestimmungen für Fonds, Versicherungen und Vertrieb im Rahmen
                                                    von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW), der Richtlinie über
                                                    die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD), Solvency II, der Richtlinie über
                                                    Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) sowie der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zur
                                                    Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in organisatorischen Anforderungen, Due
                                                    Diligence, Risk-Management, Produkt-Governance und Eignungsregeln. Die Regeln wurden
                                                    im August 2021 zum Abschluss gebracht und die meisten sollen in 12 Monaten im August 2022
                                                    in Kraft treten.

                                                    Die wichtigsten Regeln in diesem Paket betreffen den Vertrieb im Rahmen von MiFID II.
                                                    Die Regeln verlangen von den Beratern, die Nachhaltigkeitspräferenzen eines
                                                    Kunden im Rahmen seiner Eignungsprüfung zu beurteilen. Wenn ein Kunde aber
                                                    Nachhaltigkeitspräferenzen hat, legen die Regeln in Frage kommende Produkte nicht mit
                                                    Blick auf die SFDR-Einstufung in Artikel 8 oder 9 fest, sondern mit Blick auf drei Kriterien:

                                                    •   Mindestengagement in Taxonomie-bezogene Investments
                                                    •	Mindestengagement in nachhaltigen Investments (gemäß Definition der SFDR)
                                                    •   Erwägung der wichtigsten nachteiligen Wirkungen

                                                    Während die Arbeiten in der Branche noch anhalten, um ein Regelwerk zu entwickeln, mit
                                                    dem diese neuen Regeln nutzbar werden, müssen Produktentwickler, die ihren Vertrieb
                                                    über Banken und Finanzberater laufen lassen, die diesen neuen Regeln unterliegen, ihre
                                                    ESG-Produkteinstufung und ihre Produktoffenlegung überprüfen, um sicherzustellen,
                                                    dass ihr Angebot an nachhaltigen Produkten eines der vorstehenden Kriterien erfüllen.

02     Aktuelles aus dem Bereich nachhaltige Finanzanlagen – Intensivierung der EU-Regularien und globale Ansprüche
UK-Regulierung
                                                                      Großbritannien hat die SFDR Verordnung nicht in britisches Recht übertragen und
                                                                      verfolgt einen eigenen Regulierungsansatz. Als Teil der Roadmap der Task Force on
                                                                      Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) der britischen Regierung, deren Ziel darin
                                                                      besteht, TCFD-Offenlegungen bis 2025 branchenweit zu verlangen, hat die britische
                                                                      Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA) im Juni 2021 eine Anhörung auf den Weg gebracht,
                                                                      um TCFD-Reporting für Asset Manager, Versicherer und Pensionsanbieter vorzusehen. Dies
                                                                      ergänzt Bestimmungen für Klima-Governance und Reporting für Rentensysteme, die vom
                                                                      Ministerium für Sozialhilfe und Rentenpolitik (DWP) eingeführt wurden. Laut den Regeln
                                                                      müssen Unternehmen im Einklang mit den TCFD-Empfehlungen eine jährliche Offenlegung
                                                                      durchführen und für ihre Produkte Klimainformationen und Szenarienanalysen vorlegen.

                                                                      In der Zwischenzeit erstellte die FCA im Juli ein Schreiben an Unternehmensvorstände mit
                                                                      den Vorgaben für das ESG-Produktdesign, um sicherzustellen, dass die Behauptungen
                                                                      der Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit im Verhältnis zur Strategie stehen. Das
                                                                      britische Regelwerk hat zwar nichts mit der SFDR-Verordnung der EU zu tun, soll aber
                                                                      dennoch mit dem Regelwerk der EU zusammenpassen, so dass Unternehmen, die beiden
                                                                      Systemen unterliegen, nicht mit widersprüchlichen Verpflichtungen konfrontiert sind.

                                                                      Definition von „Grün“
                                                                      Neben der SFDR-Verordnung ist die Nachhaltigkeitstaxonomie der EU ein Kernelement des
                                                                      EU-Ansatzes für nachhaltige Finanzen mit dem Ziel, eine klare und eindeutige Definition
                                                                      dessen zu erstellen, was eine „grüne“ Aktivität darstellt. Allerdings wurde der Versuch der
                                                                      Europäischen Kommission zur Erstellung einer entsprechenden Klimadefinition äußerst
                                                                      kontrovers diskutiert: Klimaaktivisten kritisieren nämlich, dass die Regeln zu lasch sind,
                                                                      während Regierungen und die Industrie nach Standards verlangen, die die bestehende
                                                                      Nachhaltigkeitspraxis erfüllen und die Einbeziehung von Übergangsaktivitäten wie
                                                                      Kernenergie und Gas ermöglichen.

                                                                      Trotz der Kontroversen befasst sich die Plattform für nachhaltige Finanzen bereits mit der
                                                                      Frage, wie das Taxonomie-Regelwerk erweitert werden kann, und startete im Lauf des
                                                                      Sommers zwei Anhörungen, die sich mit der Aufnahme einer Significant-Harm-Taxonomie
                                                                      und einer sozialen Taxonomie befassen.

Taxonomie
Ziel der EU-Taxonomie ist die Erstellung einer gesetzlichen Definition für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten. Die Taxonomie legt sechs Umweltziele
fest: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Artenvielfalt und
Übergang zur Kreislaufwirtschaft.

Um laut Taxonomie als ökologisch nachhaltig zu gelten, muss eine Tätigkeit:

            Einen wesentlichen Beitrag                                   Keinem der anderen fünf Ziele                      Und ein Minimum an
   1        zu einem der vorstehenden                             2      wesentlich schaden                         3       Sicherheitsmaßnahmen
            Ziele leisten (mit Grenzwerten                                                                                  ergreifen, in deren Rahmen
            und Aspekten, die anhand                                                                                        internationale Standards der
            ausführlicher technischer                                                                                       Regelwerke von OECD und
            Prüfkriterien festgelegt werden)                                                                                UNO für verantwortungsbewusste
                                                                                                                            Geschäftstätigkeit erfüllt werden

Die Taxonomie sieht außerdem Offenlegungsanforderungen für Produktanbieter und börsennotierte Unternehmen vor. Produkte,
die als grün vermarktet werden, müssen darlegen, zu welchen Umweltzielen sie beitragen und wie sie zur Taxonomie stehen. Große
börsennotierte Unternehmen müssen darlegen, wie ihre Tätigkeit im Verhältnis zur Taxonomie abschneidet.

                                                                      Aufbauend auf die Taxonomie hat die Europäische Kommission am 6. Juli 2021 außerdem
                                                                      einen Gesetzesvorschlag für einen EU-Standard für Green Bonds1 veröffentlicht. Die
                                                                      Verordnung bildet die Grundlage für ein gemeinsames Regelwerk für die Verwendung
                                                                      und Benennung „Europäischer Green Bonds“ / „EU GB“ für Anleihen, die ökologisch
                                                                      nachhaltige Ziele laut Bedeutung der Taxonomieverordnung verfolgen. Die Auswirkungen
                                                                      sind derzeit noch nicht absehbar und hängen davon ab, wie der Markt die freiwilligen
                                                                      Standards im Einklang mit den aktuellen und künftigen Taxonomiekriterien annimmt.

                                                                      Angesichts der umfassenden internationalen Verpflichtungen, die bei der
  Vorschlag für einen EU Green Bond Standard, https://eur-lex.
1	

  europa.eu/resource.html?uri=cellar:e77212e8-df07-11eb-895a-         UN-Klimakonferenz 2021 (COP26) im November erwartet werden, ist die internationale
  01aa75ed71a1.0001.02/DOC_1&format=PDF                               Koordination für nachhaltige Finanzen wichtiger denn je. Die Arbeit über die
  Internationale Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen der
2	
                                                                      Internationale Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen2 wird eine Rolle bei der Prüfung
  Europäischen Kommission, https://ec.europa.eu/info/business-
  economy-euro/banking-and-finance/sustainable-finance/               der möglichen Vereinheitlichung der Taxonomien in wichtigen Regionen wie der EU, GB,
  international-platform-sustainable-finance_en                       China, Indien, Japan und Singapur spielen.

03         Aktuelles aus dem Bereich nachhaltige Finanzanlagen – Intensivierung der EU-Regularien und globale Ansprüche
Umgang mit Datenlücken durch Berichterstattung von Unternehmen
                                                          Eine wichtige Herausforderung für Unternehmen, die durch die Einführung der
                                                          vorstehenden Transparenzanforderungen noch verstärkt wird, ist der Zugang zu
Um diese Herausforderung                                  verlässlichen und vergleichbaren ESG-Daten. Um diese Herausforderung anzunehmen,
                                                          führen die politischen Entscheidungsträger zunehmend ESG-Reportinganforderungen
anzunehmen, führen die politischen
                                                          für Unternehmen ein.
Entscheidungsträger zunehmend
ESG-Reportinganforderungen                                Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
für Unternehmen ein.                                      von Unternehmen3 (CSRD) führt verpflichtende und strengere Verpflichtungen ein,
                                                          insbesondere verbunden mit der Frage, wie Nachhaltigkeit das Unternehmen beeinflusst
                                                          und welche Auswirkungen die Tätigkeiten von Unternehmen für Menschen und die
                                                          Umwelt haben (Double Materiality).

                                                          Darüber hinaus erweitert der Vorschlag den Einzugsbereich der Anforderungen
                                                          der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung auf alle großen Unternehmen und alle
                                                          börsennotierten Unternehmen einschließlich KMU. Darunter fallen somit alle Finanzfimen
                                                          einschließlich Banken, Asset Manager und Emittenten. Die European Financial Reporting
                                                          Advisory Group (EFRAG) ist für die Entwicklung von EU-Standardentwürfen über
                                                          Nachhaltigkeitsberichterstattung verantwortlich und es wird vergleichbare Standards für
                                                          KMU geben, die von nicht börsennotierten KMU freiwillig genutzt werden können.

                                                          Insgesamt spielt dieser Vorschlag eine wichtige Rolle beim Umgang mit der
                                                          mangelnden Verfügbarkeit genormter und zuverlässiger ESG-Daten. Die Bestimmungen
                                                          sollen die Transparenz erhöhen und Anlegern dabei helfen, Zugang zu den
                                                          nachhaltigkeitsbezogenen Informationen einer Investmentgesellschaft zu erhalten.
                                                          Es bestehen allerdings auch Bedenken dahingehend, dass die Bestimmungen zu einer
                                                          Duplizierung der Regelwerke für die Berichterstattung für Anleger führen kann, weil
                                                          sie unterschiedliche ESG-spezifische Informationen im Rahmen unterschiedlicher
                                                          Bestimmungen offenlegen müssen.

                                                          In Großbritannien hat das Ministerium für Unternehmen, Energie und Industriestrategie
                                                          (BEIS) eine Anhörung über die Einführung TCFD-kompatibler Berichterstattungspflichten
                                                          für große und private Unternehmen mit über 500 Beschäftigten und einem Umsatz von
                                                          über £ 500 Mio. gestartet. Dies ergänzt die Bemühungen der FCA, eine TCFD-kompatible
                                                          Berichterstattung für börsennotierte Premium-Emittenten und mittlerweile auch
                                                          börsennotierte Standard-Emittenten einzuführen.

Die Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)
Die Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) ist eine marktgeführte Initiative, die vom Financial Stability Board gesponsert wird,
um eine kohärente und für die Entscheidungsfindung nützliche Klimaberichterstattung zu fördern. Das Regelwerk hat vier Schwerpunkte:

       Unternehmensführung                         Strategie                              Risk Management                                 Messgrößen und Ziele

Weltweit haben über 2.000 Firmen die Empfehlungen der TCFD übernommen, die schon bald zum internationalen Standard für die
Berichterstattung zu Klimaschutzaspekten wurden. Im Juni 2021 haben sich die G7-Finanzminister dazu verpflichtet, die TCFD-Berichterstattung
im Rahmen ihrer Bemühungen zur Erreichung von Net Zero verpflichtend zu machen.

                                                          Auf internationaler Ebene geht die Arbeit in mehreren Bereichen des
                                                          nachhaltigen Finanzwesens weiter, insbesondere im Hinblick auf die Standards
                                                          für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die IFRS-Stiftung hat inzwischen eine
                                                          erste Feedback-Umfrage4 über die Entwicklung eines globalen Standards für
                                                          Nachhaltigkeitsberichterstattung fertiggestellt und nimmt nun Änderungen an
                                                          ihrer Satzung vor, um ein International Sustainability Standards Board (ISSB) für die
                                                          Ausarbeitung von IFRS-Nachhaltigkeitsstandards einzurichten. Die Arbeit der IFRS an
                                                          einem neuen globalen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte beobachtet
                                                          werden, insbesondere wenn die EU damit beginnt, ihren eigenen maßgeschneiderten
                                                          Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD abzuschließen.

                                                          3	
                                                               Corporate Sustainability Reporting Directive, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/
                                                               TXT/?uri=CELEX:52021PC0189
                                                          4
                                                               IFRS-Umfrage, https://www.ifrs.org/projects/work-plan/sustainability-reporting/

04       Aktuelles aus dem Bereich nachhaltige Finanzanlagen – Intensivierung der EU-Regularien und globale Ansprüche
Der Blick in die Zukunft
                                                                     Angesichts der vorstehend erläuterten Initiativen verweisen die politischen
                                                                     Entscheidungsträger auf weitere regulatorische Veränderungen, ein einigen Fällen noch
                                                                     bevor die Tinte der bestehenden Maßnahmen getrocknet ist.

                                                                     Die Europäische Kommission hat ihre Strategie für die Finanzierung des Übergangs zu einer
                                                                     nachhaltigen Wirtschaft5 vorgestellt. Diese Strategie baut auf dem genannten Aktionsplan
                                                                     2018 und auf den kürzlichen Arbeiten der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen
                                                                     auf; dabei werden vier hochgesteckte Ziele vorgegeben, die den Rahmen für künftige
                                                                     regulatorische Initiativen abstecken:

                                                                     1.	Finanzierung des Übergangs zu                           3.	Belastbarkeit und Beitrag des
                                                                         Nachhaltigkeit                                              Finanzsektors
                                                                     2. Inklusion                                                4. Globaler Anspruch

                                                                     Jeder dieser Bereiche hat direkte Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategien,
                                                                     die Transaktionen und die Compliance einer Investmentgesellschaft. Während die
                                                                     allgemeine Agenda im Auge behalten werden sollte, erfordern auch spezifische Initiativen
                                                                     absolute Aufmerksamkeit, einschließlich eines Vorschlags für ESG-Ratings, eines
                                                                     Vorschlags zu nachhaltiger Unternehmensführung, einer Erweiterung des Regelwerks für
                                                                     Nachhaltigkeitsstandards und Labels, einer Befähigung von Privatanlegern und Initiativen
                                                                     zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Bank- und Versicherungswesen. Geplante
                                                                     Initiativen in diesen Bereichen werden die Nachhaltigkeitsstrategien, die Transaktionen
                                                                     und die Compliance der Firmen direkt beeinflussen.

                                                                     In Großbritannien kündigte der Finanzminister im Juli als Teil seiner Zukunftspläne für die
                                                                     City an, dass Großbritannien neue Anforderungen für Nachhaltigkeitsoffenlegung in der
                                                                     gesamten britischen Wirtschaft einführen wird, die Unternehmen, Finanzdienstleister
                                                                     und Pensionsfonds zur Offenlegung klima- und umweltspezifischer Aspekte zwingen.
                                                                     Großbritannien wird außerdem an der Einführung eines nachhaltigen Produktlabels
                                                                     arbeiten. Nähere Einzelheiten dazu sollen im Oktober bekannt gegeben werden.

Wichtige Termine
 2021                                                                                                                                             2022
 1. Oktober                                                    1.–12. November                                              1 Januar
 Inkrafttreten der TCFD-Governance und der                     UN-Klimagipfel („COP26“) in Glasgow                          Inkrafttreten der Taxonomieverordnung Level
 Berichterstattungspflichten für britische                                                                                  1 zum Klimawandel; Inkrafttreten der TCFD-
 Pensionsfonds mit einem verwalteten                                                                                        Offenlegungsverpflichtung für die größten
 Vermögensvolumen (AuM) von über £ 5 Mrd                                                                                    britischen Unternehmen und Asset Manager
                                                                                                                            mit einem verwalteten Vermögensvolumen
                                                                                                                            von über £ 50 Mrd., Vermögensbesitzer
                                                                                                                            mit einem verwalteten Vermögensvolumen
                                                                                                                            von über £ 25 Mrd. und börsennotierte
                                                                                                                            Standardemittenten

 2022
 1. Juli                                                       22. August                                                   1. Oktober 2022
 Implementierung von SFDR RTS                                  Implementierung von                                          Inkrafttreten der TCFD-Governance und
                                                               nachhaltigkeitsspezifischen Bestimmungen                     Berichterstattungspflichten für britische
                                                               für organisatorische Anforderungen, Due                      Rentenfonds mit einem verwalteten
                                                               Diligence, Risk Management und Eignung für                   Vermögensvolumen (AuM) von über £ 1 Mrd
                                                               UCITS, AIFMD, MiFID II, IDD und Solvency 2

 2022                                                          2023
 22. November                                                  1. Januar
 Implementierung von nachhaltigkeitsspezifischen               Inkrafttreten der Taxonomieverordnung Level 1 in Verbindung mit Zielen außerhalb des
 Bestimmungen für die Produkt-Governance im                    Klima- und Umweltschutzes; Inkrafttreten der TCFD-Offenlegung für alle Unternehmen in
 Rahmen von MiFID II                                           ihrem Einzugsbereich mit einem verwalteten Vermögensvolumen (AuM) von über £ 5 Mrd.;
                                                               vorgeschlagenes Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie.

 2023                                                          2024
 30. Juni                                                      30 Juni
 Frist für die ersten Berichte unter TCFD für                  Frist für die ersten Berichte kleinerer Firmen, die der TCFD-Berichterstattung in Großbritannien
 die größten Finanzfirmen                                      unterliegen

           Besuchen Sie die Website von Invesco für weitere Informationen zu ESG-Investmentinformationen, melden Sie sich zu unserem Webcall
           über ESG-Regularien und Implementierung an oder erfahren Sie mehr über die ESG-Unternehmenspolitik von Invesco.

           5	
               Strategy for financing the transition to a sustainable economy, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52021DC0390

05       Aktuelles aus dem Bereich nachhaltige Finanzanlagen – Intensivierung der EU-Regularien und globale Ansprüche
Wesentliche Risiken

Der Wert von Anlagen und die Erträge hieraus unterliegen Schwankungen. Dies kann
teilweise auf Wechselkursänderungen zurückzuführen sein. Es ist möglich, dass Anleger
bei der Rückgabe ihrer Anteile nicht den vollen investierten Betrag zurückerhalten.

Wichtige Hinweise

Diese Marketing-Anzeige dient lediglich zu Diskussionszwecken und richtet sich
ausschließlich an professionelle Anleger in Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Stand der Daten: 22. September 2021 sofern nicht anders angegeben.

Die in diesem Material dargestellten Prognosen und Meinungen sind subjektive
Einschätzungen und Annahmen des Fondsmanagements oder deren Vertreter.
Diese können sich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Es kann keine
Zusicherung gegeben werden, dass die Prognosen wie vorhergesagt eintreten werden.

Herausgegeben von Invesco Investment Management Limited, Central Quay, Riverside
IV, Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland. Invesco Asset Management (Schweiz) AG,
Talacker 34, 8001 Zürich, Schweiz.
EMEA1841496
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