Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1173 22. Wahlperiode 21.08.20 Bericht des Ausschusses für öffentliche Unternehmen über die Selbstbefassungsangelegenheit zum Thema „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Öffentliche Unternehmen und Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie Nutzung der Hilfen und Unterstützungsangebote“ Vorsitz: Güngör Yilmaz Schriftführung: Norbert Hackbusch I. Vorbemerkung Am 11. August 2020 beschloss der Ausschuss für öffentliche Unternehmen gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft einstimmig die Selbstbefassung „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf öffentliche Unternehmen und Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie Nutzung der Hilfen und Unterstützungsangebote“. Nach erfolgter Beratung in der Sitzung am 11. August 2020 wurde die Selbstbefassung abgeschlossen. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten zunächst wesentliche Ergebnis- auswirkungen der Corona-Pandemie auf die öffentlichen Unternehmen der FHH, die in der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) eingebunden seien. Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG), die Hamburg Mes- se und Congress GmbH (HMC) und die HOCHBAHN seien signifikant betroffen. Den- noch sei aufgrund einer politischen Entscheidung bei der HOCHBAHN das Angebot in der Phase des Lockdowns nicht eingeschränkt worden, um in den Fahrzeugen die Abstandsmöglichkeiten für die Fahrgäste zu ermöglichen. Sie hielten die Absicht von Verlustminimierungen bei den Unternehmen stetig im Fokus, andererseits solle eine Wahrung von Leistungserbringungen auch unter Corona-Bedingungen gelingen. Zur Verlustminimierung gehörten umfangreiche Konzepte der Unternehmen – beispiels- weise bei der FHG – wie der Einsatz von Kurzarbeit, um die Haushaltsbelastungen für die FHH möglichst niedrig zu halten. Der Geschäftsführer der HGV stellte fest, eine Berichterstattung der HGV an den zuständigen Aufsichtsrat habe bisher nicht stattgefunden, aufgrund dessen sehe er konkrete Angaben zu den Ergebniszahlen einzelner Unternehmen als problematisch an. Die in der HGV organisierten Tochterunternehmen der FHH hätten im April und Juli 2020 Zahlen zum Jahresausblick geliefert, die jeweils unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ermittelt worden seien. Im Gegensatz zum üblichen Verfahren lägen aufgrund der pandemiebedingten Unsicherheiten zum jetzigen Zeitpunkt keine Jahrespläne der Tochterunternehmen vor. Es sei zur weiteren Betrachtung zwischen drei Unternehmenstypen zu unterscheiden:
Drucksache 22/1173 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode - Unternehmen wie die SAGA Unternehmensgruppe seien nicht über eine Ergebnisabführung an die HGV angebunden, sodass das Geschäftsergebnis der HGV nicht betroffen sei. - Unternehmen wie die Hapag-Lloyd AG oder die Hamburger Hafen und Logis- tik AG (HHLA) schütteten Dividenden an die HGV aus. Wie sich unter den Bedingungen der Corona-Pandemie der Abfluss an die HGV verhalte, sei die Entscheidung der Unternehmen. Aus diesem Grund spiegele die Höhe einer Dividendenausschüttung nicht die wirtschaftliche Betroffenheit dieser Unter- nehmen wider. - Unternehmen mit vollständiger Ergebnisabführung an die HGV beträfen die Bilanz der HGV zu 100 Prozent. Er gehe davon aus, dass die HGV zum Ende des Jahres 2020 zusätzlich circa 300 Millionen Euro zum Ergebnisausgleich benötigen werde. Im Wesentlichen trügen dazu folgende Unternehmensbereiche bei: - Öffentlicher Personennahverkehr/Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV): kalkulierter Ergebnisausfall über 140 Millionen Euro; - HMC: nahezu kompletter Ergebnisausfall in 2020; - FHG: Ergebnisausfall über 50 Millionen Euro. Der Ausfall bei der FHG werde zunächst an die Zwischenholding Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG (FHK) übertragen. Ob die Abführung der FHG an die FHK das Ergebnis der HGV beeinflussen werde, sei momentan mit dem Minderheitsgesellschafter vertraglich und rechtlich nicht abschließend geklärt. Aktuell bilde die HGV den Ergebnisausfall der FHG als zu tragender Zuschuss ab. Über die Hälfte der in der HGV eingebundenen Unternehmen wie die Strom-, Wasser- und Gas-Versorger erklärten erfreulicherweise zu ihren Ergebniszahlen keine negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten zu den direkten Mehrheitsbeteiligun- gen der FHH ohne Berücksichtigung der aus der HSH gegründeten Anstalten öffentli- chen Rechts einen Ergebnisausfall über 104 Millionen Euro an, der aufgrund der situationsbedingten Unsicherheiten keine abschließende Aussage bis Ende 2020 dar- stellen könne. Ein wesentlicher Einflussfaktor seien die erheblichen Mindererlöse am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), die durch die Freihaltung von Kran- kenhausbetten entstanden seien. Obwohl der Bund die Ersatzleistungen aufgrund der erhöhten Kosten von Betten an Universitätskliniken angeglichen habe, verbleibe am UKE ein Kostendelta von über 40 Millionen Euro. Bei f & w fördern und wohnen AöR (f & w) lägen die Verluste bei 14.5 Millionen Euro, wesentlich hätten dazu die Herrich- tung und der Betrieb von Quarantäneeinrichtungen beigetragen. Die Hamburg Port Authority (HPA) habe nach behördlicher Entscheidung zur Stärkung der maritimen Hafenwirtschaft beim Hafengeld und den Mieterlösen Preisnachlässe vorgenommen, aufgrund dessen sei bei der HPA von einem Umsatzverlust über 4.6 Millionen Euro auszugehen. Für 2021 wollten sie angepasst an die jeweiligen Unternehmenssituatio- nen Maßnahmen dahingehend treffen, dass sich auch unter Corona-Bedingungen die Ertragsverluste aus 2020 nicht in 2021 wiederholten. Die GRÜNEN-Abgeordneten fragten nach, ob die angeführten Verlustsummen mit den Gewinnen der Unternehmen in den beiden Unternehmenskreisen verrechnet worden seien. Die FHH sei nur zur Hälfte Anteilseignerin an der FHG, deshalb stelle sich die Überlegung, ob die als möglicher Verlust für die HGV angeführte Summe halbiert werden müsse. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, zu den Unternehmen mit direkter Beteiligung der FHH müssten unter Hinzuziehung der zuständigen Fachbehörden Ertragsbetrachtungen angestellt werden, die nicht abgeschlossen seien. Der Geschäftsführer der HGV bestätigte, die dargestellten Ergebnisverluste über 300 Millionen Euro bei der HGV seien ein Nettobetrag. Es existierten im HGV-Portfolio keine Unternehmen, die von den Pandemie-Auswirkungen profitierten. Der FHG- 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1173 Verlustbetrag stelle nur den Anteil der FHH dar, sein Übertrag an die HGV bleibe noch offen. Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE verwies auf Aussagen, dass die Verluste der FHG nicht gemäß den Anteilen der HGV über 51 Prozent und des Minderheiten- eigners über 49 Prozent verteilt würden, und fragte, ob dies auszuschließen sei. Zu den angeführten Ergebnisverlusten über insgesamt 400 Millionen Euro wollte er wis- sen, ob diese Summe abschließend für das Gesamtjahr 2020 zu begreifen sei oder ob diese Verluste sich bis Ende des Jahres weiterhin steigerten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, bei der Angabe zu den Ergebnis- verlusten handele es sich um eine Vorausschau für das Gesamtjahr 2020. Der Geschäftsführer der HGV verdeutlichte, die Gewinnverteilung der FHG folge den Anteilsquoten. Für die steuerliche Abbildung des Darlehens der beiden Gesellschafter für die FHK zu deren Kauf der FHG-Anteile sei eine Zurechnung entstanden, die mit 1 Million Euro leicht unterschiedlich zu den Gesellschafteranteilen ausfalle. Dabei handele es sich nur um eine minimale Verteilungsungleichheit. Aktuell bilanzierten die HGV-Unternehmen in eigener Regie anhand der bisherigen Geschäftsverläufe und der kalkulierten Hochläufe. Die von ihm genannte Summe stelle somit eine Vorschau für das Gesamtjahr 2020 dar. Die CDU-Abgeordneten sprachen sich für eine ausführlichere Beratung zur FHG in einer der kommenden Sitzungen aus. Insbesondere dieses Unternehmen werde auch im Folgejahr mit Ertragseinbußen zu rechnen haben, deshalb sei es wichtig, dass die Kostenseite des Unternehmens optimiert werde. Auch das UKE sollte im Ausschuss wegen der dort anhängigen großen Investitionsvorhaben eng begleitet werden wie auch die hsh portfoliomanagement AöR mit der Überalterung des Containerschiffport- folios einen für die FHH sensiblen Bereich darstelle. Die Verlustmarge über 104 Milli- onen Euro im Bereich der direkten Unternehmensbeteiligungen der FHH sollte aus ihrer Sicht in den nächsten Monaten vom Senat im Rahmen des laufenden Ersuchens an den Senat differenzierter als in der heutigen Beratung dargestellt werden. Sie erfragten das aktuelle Defizit der Bäderland Hamburg GmbH. Zur Beteiligungskon- struktion der HGV bei der FHG sagten sie, die Gesellschafter erhielten in jedem Falle Zinsen für die Gesellschafterdarlehen an die FHK, und sie wollten wissen, wann es mit dem Mitgesellschafter zu einer Klärung bezüglich des Verlustausgleiches kommen werde sowie auf welche Weise weitere Finanzierungs- oder Kapitalbedarfe gedeckt werden sollten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, die zeitweise vollständigen Schließungen bei der Bäderland Hamburg GmbH ergäben einen Verlust über 8 Millio- nen Euro, in der Summe werde der Verlustausgleich deshalb bei 23 Millionen Euro liegen. Bei der EnergieNetz Hamburg eG als Zwischenholdung für Strom und Gas werde es eine über 3.6 Millionen Euro minimierte Gewinnabführung geben, die aller- dings aufgrund von Pensionssicherungseffekten entstanden sei. Wegen noch ausste- hender Hauptversammlungstermine könne für die HHLA aktuell keine Summe genannt werden, allerdings seien auch dort Verluste zu erwarten. Die kleinere Beteili- gung der FHH bei Airbus habe im letzten Jahr zu einer Ausschüttung über 6.8 Millio- nen Euro geführt, die in 2020 nicht anfallen werde. Die Senatsvertreterinnen und -ver- treter sagten zu, die in verschiedenen Behördenbereichen eingebundenen Unterneh- mensbeteiligungen der FHH und deren wirtschaftliche Situation sollten im Verlauf des Jahres jeweils mit hoher Transparenz durch die Einzelbehörden dargestellt werden. Die Auswirkungen der schwierigen Unternehmenssituationen auf den Haushalt der FHH sollten so gering wie möglich gehalten werden. Der Geschäftsführer der HGV stellte zur Situation der Bäderland Hamburg GmbH fest, trotz Schließungen der Bäder und keiner erfolgten Aufstockung der Kurzarbeitergelder müssten die Abschreibungen laufend gezahlt werden und würden als Verluste gebucht. Zu den Zinszahlungen der FHK an die Gesellschafter führte er aus, laut Ver- einbarung würden aus steuerlichen Gründen ohne erfolgende Gewinne der FHK die Zinsen nicht gezahlt. Die FHK könne ohne Abführungen der FHG keine Gewinne machen, sodass die Zinszahlungen durch die FHK nicht zu leisten seien, da es sich ansonsten um eine Entnahme aus der FHK handeln würde. Die Gespräche mit dem Minderheitengesellschafter wegen des zu klärenden Verlustausgleichs würden fortlau- 3
Drucksache 22/1173 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode fend erfolgen. Abhängig sei eine Klärung unter anderem von der Finanzierungsfähig- keit der FHG und FHK am Finanzmarkt. Aus seiner Sicht sollte eine Einigung mit dem Minderheitengesellschafter bis Anfang September erfolgen. Mit diesem müsse auch ein erwartbar schlechteres Geschäftsjahr 2021 betrachtet werden wie auch die The- matik zukünftiger Investitionen. Die CDU-Abgeordneten bezogen sich auf zusätzlich zu den 40 Millionen Euro in Aus- sicht gestellte weitere 20 Millionen Euro Verlust am UKE, sodass in der Gesamtsum- me von 60 Millionen Euro auszugehen sei. Sie fragten nach, ob die FHH diesen Betrag insgesamt ausgleichen werde, inwieweit die Bemühungen der Wissenschafts- ministerien der Länder auf Bundesebene zu einem Ausgleich beitragen könnten, ob solche Unterstützungsleistungen der FHH die Wettbewerbssituation mit privaten Kran- kenhausträgern belasteten und ob aufgrund gegebenenfalls nicht erfolgender staatli- cher Unterstützungsleistungen zukünftige Finanzierungskosten für investive Maßnah- men am Finanzmarkt teurer würden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten fest, neben der rechtlichen Gewähr- trägerhaftung der FHH für das UKE müsse die Klinik aufgrund seiner außerordentlich guten Leistungen während der Corona-Pandemie unterstützt werden. Die weiteren 20 Millionen Euro seien Sonderaufwendungen beispielsweise für Hygiene- und Infek- tionsschutzmaßnahmen und nicht erbrachte Operationen. Selbstverständlich müssten das UKE wie auch andere Unternehmen darstellen, was an Steuerungsmaßnahmen unternommen worden sei, um die Verluste möglichst gering zu halten, und welche Vorkehrungen für 2021 getroffen würden. Es bleibe abzuwarten, welche Entscheidung auf Bundesebene zu einer Kompensation der erhöhten Fallpauschalen an Universi- tätskliniken gefällt werde. Der AfD-Abgeordnete hinterfragte die Aussage, dass die Unternehmen im Bereich der Energieversorgung tatsächlich keine Verluste zu verzeichnen hätten, insbesondere dann, wenn sie Energielieferanten für andere Unternehmen seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, die EnergieNetz Hamburg eG gehe von einer um 3.6 Millionen Euro geminderten Gewinnabführung aus, die sich aufgrund von Pensionssicherungen bei der Gasnetz Hamburg GmbH ergäben. Ansonsten sei ihnen aus diesem Unternehmensbereich mit direkter Beteiligung der FHH nichts bekannt. Der Geschäftsführer der HGV ergänzte, die Prognose von Stromnetz Hamburg GmbH gehe bisher von einer unveränderten Mengendurchleitung und somit Ertragsleistung aus. Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE erbat Auskunft darüber, ob die Gesamtver- lustsumme über 404 Millionen Euro unter der Voraussetzung einer sich nicht deutlich veränderten Pandemielage gehalten werden könne, denn im Juli 2020 sei eine niedri- gere Summer über 350 Millionen Euro genannt worden. Er erwähnte die Sprinkenhof GmbH und die SAGA Unternehmensgruppe als Vermieter für Gewerbeunternehmen, die gegenwärtig Probleme bei den Mietzahlungen hätten, und erfragte, ob Gewerbe- mieten momentan bei Bedarf gestundet oder erlassen würden und wie die Auswirkun- gen solcher nicht erfolgenden Zahlungen auf die Unternehmen seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten zu, die Fragestellungen zu den öffent- lichen Vermietern von gewerblichen Mietobjekten mit einer detaillierten Aufstellung zu Protokoll (Anlage) zu geben. Berücksichtigung dabei sollten als Vermieter unter ande- rem auch die HHLA, die HPA, die Hamburger Hochbahn finden. Zu Beginn der Pan- demie habe der Senat mit den öffentlichen Immobilienunternehmen entschieden, ohne Einzelprüfungen zunächst Stundungen der Mietzahlungen über drei Monate zu ge- währen. Nach dieser Phase würden jetzt Einzelbetrachtungen der Immobilienunter- nehmen im Dialog mit den Mietern und deren Geschäftsentwicklung erfolgen, wozu auch Mietanpassungen gehören könnten. Alle Entscheidungen seien zunächst bis zum 31. Dezember 2020 zu befristen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter äußer- ten, momentan gingen sie unter der Voraussetzung eines gemäßigten Infektionsge- schehens davon aus, dass bis Ende 2020 die Gesamtverlustsumme über etwa 404 Millionen Euro gehalten werden könne. Die im Juli geäußerte Zahl über 350 Milli- onen Euro habe sich nur auf die Verluste der HGV bezogen. Sie wiesen darauf hin, 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1173 dass die Unternehmen mit direkter FHH-Beteiligung noch detailliert bezüglich ihrer Verluste und deren direkter Auswirkung auf den öffentlichen Haushalt zu betrachten seien. Der Geschäftsführer der HGV ergänzte, im Juli habe die HGV den Ergebnisausfall der FHG aufgrund der nicht geklärten Rechtslage noch nicht einkalkuliert, aus seiner Sicht sei so die Differenz über 50 Millionen Euro in der Gesamtverlustsumme zu erklären. Inzwischen müssten sie aber eher davon ausgehen, dass die Belastung der FHK auf die HGV zu übertragen sei. Der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE wies darauf hin, dass es zwischen den Äußerungen der Senatsvertreterinnen und -vertreter und des Vertreters der HGV bezüglich der genannten Verlustsumme über 350 Millionen Euro im Juli 2020 einen Widerspruch in der Begründung gebe. Die SPD-Abgeordneten stellten klar, die Vergütungen der Vorstände und Geschäfts- führungen öffentlicher Unternehmen sollten vor dem Hintergrund der Notwendigkeit von Kurzarbeit und den entstehenden Verlusten zumindest nicht erhöht werden, auch wenn die Arbeitsbelastungen dieses Personenkreises gestiegen seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stimmten mit dieser Überlegung überein und wollten sie in die Senatskommission für öffentliche Unternehmen einbringen. Bei Ver- trägen mit variablen Vergütungssegmenten werde sich das schlechte Geschäftsjahr ohnehin abbilden. Die Erträge von Einschränkungen bei den Bezügen der Vorstände und Gesellschafter seien nach einer Prüfung ähnlicher Vorgänge aufgrund schlechter Geschäftsjahre eher gering, deshalb müssten Aufwand und Verhältnis abgeschätzt werden. Die CDU-Abgeordneten fragten nach, ob die Inanspruchnahme der hohen Summe an eingeräumten Liquiditätshilfen für die öffentlichen Unternehmen inzwischen gestiegen sei und ob es erwartbar sei, dass diese im zweiten Halbjahr 2020 aufgrund erhöhter Finanzbedarfe vermehrt in Anspruch genommen würden. Auch zu der erneut erfolgten Aufstockung der Mittel zur möglichen Kapitalerhöhung öffentlicher Unternehmen woll- ten sie wissen, ob Unternehmen zur Steigerung ihres Eigenkapitals davon Gebrauch machten. Zu der Unternehmensbeteiligung der FHH an der Asklepios-Kliniken-Gruppe erbaten sie dahin gehend Auskunft, ob auch aus dieser Beteiligung Ergebnisverluste zu erwarten seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, von der Asklepios-Kliniken- Gruppe lägen mit Stand aus Juni 2020 keine Erkenntnisse vor, dass deren Geschäfts- ergebnis aufgrund der Corona-Pandemie schlechter ausfallen werde. Da private Krankenhäuser mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln zur Kompensation leerer Betten aufgrund ihrer geringeren Kostenaufwendungen besser auskämen, sei ein Verlust nicht zwingend erwartbar. Eigenkapitalstärkungen öffentlicher Unterneh- mungen seien mit jetzigem Stand nicht erfolgt, der gesetzte Rahmen solle es aber ermöglichen, unter dem Vorzeichen der Krise einen möglichen Bedarf decken zu kön- nen. Die Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen mit Stand zum 31. Juli 2020 für die öffentlichen Unternehmen liege bei 16.3 Millionen Euro, keine der Unterstützungen sei jedoch durch die Corona-Pandemie bedingt. Sie gingen davon aus, dass der von der Bürgerschaft eingeräumte Liquiditätspuffer auf jeden Fall ausreichend sei, eine Nicht- inanspruchnahme sei selbstverständlich begrüßenswert. III. Ausschussempfehlung Der Ausschuss für öffentliche Unternehmen empfiehlt der Bürgerschaft, von sei- nen Beratungen Kenntnis zu nehmen. Norbert Hackb usch , Berichterstattung 5
Alle Beträge in Mio. EUR Mietstundungen Mieterlass/ -verzicht OrgaName Behoerde Rechtsform Anzahl Anträge Durchschnittliche Laufzeit Gestundeter Betrag Anzahl Anträge Durchschnittliche Laufzeit Erlassener Betrag 6 Deichtorhallen Hamburg GmbH BKM GmbH 1 3 Monate 0,01 1 7 Monate 0,02 Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG BKM GmbH & Co. KG 1 3 Monate 1,70 0 Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH BKM GmbH 0 0 Filmförderung Hamburg/Schleswig-Holstein GmbH (FFHSH) BKM GmbH 0 0 Hamburg Kreativ GmbH BKM GmbH 14 3 Monate 0,09 0 Hamburgische Staatsoper Gesellschaft mit beschränkter Haftung BKM GmbH 0 0 HamburgMusik gGmbH BKM GmbH 0 0 Neue Schauspielhaus-Gesellschaft mit beschränkter Haftung BKM GmbH 0 0 Thalia Theater Gesellschaft mit beschränkter Haftung BKM GmbH 2 4,5 Monate 0,04 0 Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH BKM GmbH 3 3 Monate 0,01 3 5,6 Monate 0,06 Drucksache 22/1173 Stiftung Historische Museen Hamburg ö.R. BKM Stiftung öR 3 3 Monate 0,02 0 Hamburger Kunsthalle St.ö.R. BKM Stiftung öR 0 1 3 Monate 0,00 Museum für Kunst und Gewerbe St.ö.R. BKM Stiftung öR 2 3 Monate 0,02 0 Museum am Rothenbaum St.ö.R. BKM Stiftung öR 0 1 8 Monate 0,02 Archäologisches Museum Hamburg ( St.ö.R.) BKM Stiftung öR 2 3 Monate 0,01 0 Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte St.ö.R. BKM Stiftung öR 0 0 Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG BSW GmbH & Co. KG 5 3 Monate 0,05 0 GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH BSW GmbH 11 3 Monate 0,05 0 HafenCity Hamburg GmbH BSW GmbH 0 0 Hamburgische Investitions- und Förderbank BSW AöR 0 0 SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg BSW AG 116 3 Monate 0,54 0 Sondervermögen Stadt und Hafen BSW Sondervermögen 50 3 Monate 0,48 0 Bäderland Hamburg GmbH BUKEA GmbH 17 5 Monate 0,27 6 5 Monate 0,02 Hamburger Friedhöfe AöR BUKEA AöR 1 9 Monate 0,03 1 4 Monate 0,00 Hamburger Wasserwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung BUKEA GmbH 2 5 Monate 0,03 0 HSE Hamburger Stadtentwässerung AöR BUKEA AöR 1 6 Monate 0,01 0 Stadtreinigung Hamburg AöR BUKEA AöR 12 3 Monate 0,00 0 Stromnetz Hamburg GmbH BUKEA GmbH 9 3 Monate 0,12 0 Wärme Hamburg GmbH BUKEA GmbH 0 0 Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft BVM AG 138 3 Monate 1,85 0 HVV Hamburger Verkehrsverbund Gesellschaft mbH BVM GmbH 0 0 P + R-Betriebsgesellschaft mbH BVM GmbH 4 11,5 Monate 0,02 1 6 Monate 0,00 Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH BVM GmbH 3 3 Monate 0,04 0 Zentral-Omnibus-Bahnhof ''ZOB'' Hamburg GmbH BVM GmbH 17 3 Monate 0,16 13 2 Monate 0,05 HSG Hanseatische Siedlungs-Gesellschaft mbH BVM GmbH 4 7,5 Monate 0,02 1 1 Monat 0,00 Hamburg Verkehrsanlagen GmbH BVM GmbH 0 0 HOOU gGmbH BWFGB GmbH 0 0 Innovationszentrum Forschungscampus Hamburg-Bahrenfeld GmbH BWFGB GmbH 0 0 TuTech Innovation GmbH BWFGB GmbH 0 0 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf - Körperschaft des öffentlichen Rechts (UKE) BWFGB KöR 2 0,75 Monate 0,00 0 CCH Immobilien GmbH & Co. KG BWI GmbH & Co. KG 0 0 CCH Verwaltungs GmbH BWI GmbH 0 0 Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH BWI GmbH 0 0 FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG BWI oHG 0 0 Flughafen Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung BWI GmbH 0 0 Hamburg Marketing GmbH BWI GmbH 0 0 Hamburg Messe und Congress GmbH BWI GmbH 2 6 Monate 0,10 0 Hamburg Port Authority BWI AöR 106 3 Monate 18,20 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Anlage hamburg.de GmbH & Co. KG BWI GmbH & Co. KG 0 0 Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft BWI AG Die HHLA sieht aus aktienrechtlichen Gründen von einer Veröffentlichung der Daten ab. HGL Hamburger Gesellschaft für Luftverkehrsanlagen mbH BWI GmbH 0 0 HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG BWI GmbH & Co. KG 37 3 Monate 0,12 0 ITS Hamburg 2021 GmbH BWI GmbH 0 0 Projektierungsgesellschaft Finkenwerder mbH & Co. KG BWI GmbH & Co. KG 0 0 ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH BWI GmbH 0 0 "Hamburgischer Versorgungsfonds" (HVF) AöR FB AöR 1 3 Monate 0,01 0
1. HIM Hamburgische Immobiliengesellschaft für Museen mbH & Co. KG FB GmbH & Co. KG 0 0 1. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG FB GmbH & Co. KG 0 0 2. HIM Hamburgische Immobiliengesellschaft für Museen mbH & Co. KG FB GmbH & Co. KG 0 0 2. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG FB GmbH & Co. KG 0 0 3. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG FB GmbH & Co. KG 0 0 4. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG FB GmbH & Co. KG 0 0 FEG Fischereihafenentwicklungsgesellschaft mbH FB GmbH 0 0 FEG Fischereihafenentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG FB GmbH & Co. KG 4 3 Monate 0,08 0 GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH FB GmbH 4 4,5 Monate 0,01 0 Hamburg Energienetze GmbH FB GmbH 0 0 Hamburger Gesellschaft für Gewerbebauförderung mbH FB GmbH 68 3 Monate 0,05 0 HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH FB GmbH 0 0 IVJV Immobilienverwaltung für Justizvollzug GmbH & Co. KG FB GmbH & Co. KG 0 0 IVK Immobilienverwaltung für Kultur GmbH & Co. KG FB GmbH & Co. KG 0 0 Kommanditgesellschaft VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH & Co. FB GmbH & Co. KG 9 3 Monate 0,01 0 Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen FB Landesbetrieb 221 3 Monate 5,12 0 LOTTO Hamburg GmbH FB GmbH 0 0 Sondervermögen Schulimmobilien FB Sondervermögen 4 3 Monate 0,01 0 Sprinkenhof GmbH FB GmbH 80 3 Monate 1,22 1 9 Monate 0,02 Verwaltung Hamburgischer Gebäude VHG GmbH FB GmbH 0 0 Elbe-Werkstätten GmbH Sozialbehörde GmbH 0 0 Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH Sozialbehörde GmbH 0 0 f & w fördern und wohnen AöR Sozialbehörde AöR 3 8 Monate 0,01 0 hamburger arbeit GmbH Sozialbehörde GmbH 0 0 Summe 959 30,50 29 0,19 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1173 7
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