AKTUELLES ZUR UMSATZSTEUER - Umsatzsteuerliche Lohnsteuer 15.10.2020 Besonderheiten der Umsatzsteuer bei der Lohnsteuer - HLB Stückmann

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AKTUELLES ZUR UMSATZSTEUER - Umsatzsteuerliche Lohnsteuer 15.10.2020 Besonderheiten der Umsatzsteuer bei der Lohnsteuer - HLB Stückmann
AKTUELLES ZUR UMSATZSTEUER

Umsatzsteuerliche Lohnsteuer

Besonderheiten der Umsatzsteuer bei der Lohnsteuer

15.10.2020
Inhalt
I.    Grundlagen: Zuwendungen durch den Arbeitgeber an den
      Arbeitnehmer

II.   Praxisfälle zur umsatzsteuerlichen Behandlung von
      klassischen Lohnsteuerthemen

III. Aktuelles aus Rechtsprechung und Verwaltung

IV. Kurzer Überblick zu den Lohnsteuerthemen 2020
2
Zuwendungen einer Leistung durch
den Arbeitgeber (AG) an den Arbeitnehmer (AN)
Zuwendung neben dem Arbeitslohn
▪   Wendet der AG seinem Personal als Vergütung für geleistete
    Dienste neben dem Arbeitslohn auch einen Sachlohn zu, bewirkt
    der AG mit dieser Sachzuwendung eine entgeltliche Leistung

                               Sachleistung

                              Geleistete Arbeit

                               Steuerbarer
                               Leistungsaustausch
Zuwendung unabhängig von der geleisteten Arbeit
▪   Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an AN für dessen
    privaten Bedarf sind auch dann steuerbar, wenn sie unentgeltlich
    sind

                                Sachleistung

                               Steuerbare
                               unentgeltliche
                               Wertabgabe
Bemessungsgrundlage
▪   Entgeltliche Leistungen
    ▪ Mindestbemessungsgrundlage beachten
    ▪ mind. Einkaufspreis, Selbstkosten, oder Ausgaben,
       max. marktübliches Entgelt

▪   Unentgeltliche Leistungen
    ▪ Einkaufspreis oder Selbstkosten

▪   Aus Vereinfachungsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn für
    die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage von den
    lohnsteuerrechtlichen Werten ausgegangen wird.
Vorsteuerabzug bei von Beginn an beabsichtigter
unentgeltlicher Wertabgabe

▪   Soweit der AG bei Leistungsbezug (z.B. beim Kauf eines
    Geschenkes) bereits beabsichtigt diese Leistung für den privaten
    Bedarf seines AN zu verwenden, ist bereits der Vorsteuerabzug für
    den AG ausgeschlossen!

▪   Der Leistungsbezug für eine beabsichtigte nichtwirtschaftliche
    Tätigkeit schließt einen Vorsteuerabzug aus!

▪   Die unentgeltliche Zuwendung ist nachfolgend ebenfalls nicht zu
    besteuern, da sie nicht im Rahmen des Unternehmens erfolgt.
Praxisrelevante Einzelfälle
Aufmerksamkeiten
▪   Aufmerksamkeiten sind nicht steuerbare Zuwendungen des AG an
    AN bis zu einem Wert von 60 € (Geschenke).

                                             z.B.
                                             Geburtstag
                                             eines AN
                                  50 ,-
                                  (brutto)
                              Nicht steuerbare
                              Aufmerksamkeit
Aufmerksamkeiten
                                Aufmerksamkeit

               > 60 €                            ≤ 60 €

          Steuerbarkeit (+)                      Steuerbarkeit (-)
          unentgeltliche
          Wertabgabe

          Vorsteuerabzug (+),                    Vorsteuerabzug (+)
          wenn die Unent-                        wirtschaftliche
          geltlichkeit nicht                     Gesamttätigkeit des
          bereits bei                            Unternehmens ist
          Leistungsbezug                         maßgeblich
          feststand
Betriebsveranstaltungen
▪   Nicht steuerbar sind Zuwendungen im Rahmen von
    Betriebsveranstaltungen, soweit sie sich im üblichen Rahmen
    halten (110 € pro Arbeitnehmer und Veranstaltung)

▪   Hinweise:
    ▪ Lohnsteuerrechtlich gilt ein Freibetrag,
    ▪ umsatzsteuerlich handelt es sich um eine Freigrenze.

    ▪   Nach Auffassung der Finanzverwaltung kommt es für die
        Berechnung der Kosten auf die anwesenden Arbeitnehmer an.
    ▪   Aber nach abweichender Auffassung von Finanzgerichten und
        Literatur kann auch auf die Anmeldungen abgestellt werden.
        (vgl. FG Köln v. 27.06.2018 – 3 K 870/17 / Rev. eingelegt)
Betriebsveranstaltungen
                           Betriebsveranstaltung

            > 110 €                                ≤ 110 €

           Steuerbarkeit (+)                   Steuerbarkeit (-)
           unentgeltliche
           Wertabgabe

                                                   Vorsteuerabzug (+)
           Vorsteuerabzug (+),
                                                   wirtschaftliche
           wenn die
                                                   Gesamttätigkeit des
           Unentgeltlichkeit nicht
                                                   Unternehmens ist
           bereits bei
                                                   maßgeblich
           Leistungsbezug
           feststand
Geschenke an Geschäftsfreunde und AN
                                Geschenke

           > 35 €                           ≤ 35 €

           Steuerbarkeit (+)                Steuerbarkeit (-)
           unentgeltliche
           Wertabgabe

                                            Vorsteuerabzug (+)
           Vorsteuerabzug (-)
                                            wirtschaftliche
                                            Gesamttätigkeit des
                                            Unternehmens ist
                                            maßgeblich
Stellung eines Firmenwagens
▪   Die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer für
    Privatfahrten ist eine entgeltliche sonstige Leistung.

                             Geleistete
                             Arbeit
                              Steuerbarer
                              Leistungsaustausch
Stellung eines Firmenwagens
▪   Als Bemessungsgrundlage kann der für lohnsteuerliche Zwecke
    ermittelte Wert zugrunde gelegt werden.

▪   Der AG kann aus den Anschaffungs- bzw. Leasingkosten den
    Vorsteuerabzug geltend machen.

▪   Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern die umsatzsteuerliche
    Bemessungsgrundlage nicht.

▪   Zu beachten ist, dass neben der Nutzung für private Zwecke und
    für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch
    Familienheimfahrten zu berücksichtigen sind!
Besonderheiten bei Elektro-Fahrzeugen
▪   Für umsatzsteuerliche Zwecke erfolgt keine pauschale Kürzung des
    inländischen Listenpreises bei Elektro-Fahrzeugen (1%-Methode).

▪   Eine Kürzung um Aufwendungen, die auf das Batteriesystem für
    Elektrofahrzeuge entfallen, ist nicht vorzunehmen
    (Listenpreismethode).
Stellung eines Fahrrads / E-Bikes
▪   Es sind aus Vereinfachungsgründen die Regelungen hinsichtlich
    der Überlassung von Fahrzeugen an AN bei der Überlassung von
    Fahrrädern / E-Bikes entsprechend anzuwenden.

▪   Aus Vereinfachungsgründen kann für diese Fahrräder oder
    Elektrofahrräder die 1%-Regelung angewendet werden.

▪   Bei E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen
    sind, ist zusätzlich für die Fahrten zwischen Wohnung und
    Arbeitsstätte die 0,03%-Versteuerung vorzunehmen.

▪   Eine Kürzung des Brutto-Listenpreises kommt für die USt analog
    zu der Firmenwagengestellung nicht in Betracht.
Stellung eines Firmenwagens in Zeiten der Corona-
Pandemie
▪   Die zeitlich befristete Umsatzsteuersatzreduzierung wirkt sich auf
    die Firmenwagenabrechnung aus.

▪   Die Listenpreisangaben sollten gerade bei Fahrzeug-
    erstzulassungen im Zeitraum v. 01.07. bis 31.12.2020 hinterfragt
    werden, um sicherzustellen, dass sich die
    Umsatzsteuersatzreduzierung auch tatsächlich auswirkt.
Stellung eines Firmenwagens in Zeiten der Corona-
Pandemie
▪   Eine Einzelfahrtbewertung in Zeiten von Home-Office ist möglich,
    wenn dem AN das Fahrzeug aus besonderem Anlass oder zu einem
    besonderen Zweck nur gelegentlich (von Fall zu Fall) an nicht mehr
    als fünf Kalendertagen im Kalendermonat für private Zwecke
    überlassen wird.

▪   0,001% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer.
Kantinenzuschüsse
▪   Kantinenzuschüsse eines AG sind entweder als Entgelt von dritter
    Seite, eigenständige Leistung oder als unentgeltliche Wertabgabe
    zu behandeln (= Grundsatz, siehe aber nachfolgende Schaubilder).

▪   Bei der Abgabe von Mahlzeiten an die AN ist zu unterscheiden, ob
    es sich um eine unternehmenseigene Kantine oder um eine vom AG
    nicht selbst betriebene Kantine handelt.
Kantinenzuschüsse – unentgeltliche Abgabe
▪   Unternehmenseigene Kantine (Ausnahme)

                             Geleistete
                             Arbeit
                        steuerbarer Leistungsaustausch
                        bzw. unentgeltliche Wertabgabe
                        bei unentgeltlicher Abgabe von
                        Mahlzeiten
Kantinenzuschüsse
▪   Unternehmensfremde Kantine (Grundfall)

                                                           Vereinbart der AG mit
                              Kein                         einem selbständigen
                              Vorsteuerabzug               Kantinenpächter (z.B.
                                                           Caterer), dass dieser die
               Zuschuss des AG
               =
                                                           Kantine in den Räumen
               Entgelt von dritter                         des Arbeitgebers betreibt
               Seite (lt. BMF;                             und die Verpflegungs-
               BFH a. A.)
                                                           leistungen an die AN im
                                                           eigenen Namen und für
                                                           eigene Rechnung
                                                           erbringt, liegt ein
                           Steuerbare Leistungsaustausch   Leistungsaustausch
                                                           zwischen Caterer und AN
                                                           vor.
Kantinenzuschüsse in Zeiten der Corona-
Steuersatzsenkung
▪   Gegenwärtig existieren zwei unterschiedliche Ansätze bei der
    umsatzsteuerlichen Würdigung von unternehmensfremden
    Kantinenzuschüssen.

▪   FinVerw = kein Entgelt für eine eigenständige Leistung, sondern
    Entgelt von Dritter Seite des AG.

▪   BFH = Leistungsaustausch zwischen dem Caterer und dem AG.
Kantinenzuschüsse in Zeiten der Corona-
   Steuersatzsenkung

                                                      Kein
                                                      Vorsteuerabzug                         Ansicht der
                                                                                              FinVerw

                                       Zahlung Zuschuss =
                                       Entgelt von dritter
                                       Seite
                                       aktuell 5% USt

                                                             Restaurationsleistung
                                                               aktuell 5% USt*

*Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Juli 2021 wieder der reguläre Steuersatz von 19% gilt.
Kantinenzuschüsse in Zeiten der Corona-
   Steuersatzsenkung

                                                      Kein
                                                      Vorsteuerabzug                         Ansicht des
                                                                                                BFH
                                       Eigenständige sonstige
                                       Leistung
                                       „Kantinenbewirtschaftung“
                                       aktuell 16% USt

                                                             Restaurationsleistung
                                                                aktuell 5% USt*

*Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Juli 2021 wieder der reguläre Steuersatz von 19% gilt.
Kantinenzuschüsse in Zeiten der Corona-
Steuersatzsenkung
▪   Mangels Vorsteuerabzug belastet die in dem Kantinenzuschuss
    enthaltene Umsatzsteuer den Gewinn des AG weiterhin in Höhe von
    16 % der Netto-Bemessungsgrundlage.

▪   In der Niedrigsteuerphase unterliegt auch das Entgelt von dritter
    Seite dem ermäßigten Steuersatz, so dass dem AG ein echter
    Kostenvorteil entsteht.

▪   AG könnten daher prüfen, ob sie nicht der Auffassung der
    Finanzverwaltung folgen wollen, um temporär von der
    Niedrigsteuerphase zu profitieren.
Personalrabatte
▪ Die bloße Gewährung von Personalrabatt durch den AG beim
  Einkauf von Waren durch seine AN ist keine eigenständige
  Leistung gegen Entgelt, sondern Preisnachlass.

                              Personalrabatt

                           Kein steuerbarer
                           Leistungsaustausch
Beförderung von Arbeitnehmern
▪   Die unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern von ihrer
    Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück durch den Unternehmer ist
    regelmäßig umsatzsteuerbar.

                                 Beförderung
                                 von AN

                             Steuerbare
                             unentgeltliche
                             Wertabgabe
Weitere nicht steuerbare Leistungen, die überwiegend
durch das betriebliche Interesse des AG veranlasst
sind
▪   Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
▪   betriebsärztliche Betreuung
▪   betriebliche Fort- und Weiterbildungsleistungen
▪   die Überlassung von Arbeitsmitteln zur beruflichen Nutzung
    (vor allem in Zeiten verbreiteter Homeoffice-Nutzung relevant!)
▪   das Zur-Verfügung-Stellen von Parkplätzen auf dem
    Betriebsgelände
▪   das Zur-Verfügung-Stellen von Betriebskindergärten
Wegfall der besonderen Ortsbestimmung bei
unentgeltlichen Wertabgaben
▪   Mangels entsprechender Regelungen in der MwStSystRL wurde
    § 3f UStG zum 01.01.2020 aufgehoben.

▪   Praktische Änderungen können sich z.B. bei Leistungen in
    Zusammenhang mit einem Grundstück im Ausland sowie bei der
    kurzfristigen Vermietung eines Beförderungsmittels im Ausland
    ergeben, bei denen der Leistungsort nicht mit dem Sitz-Ort des
    Unternehmers zusammenfällt.

▪   Gleiches gilt für die Entnahme eines Gegenstands eines
    inländischen Unternehmens im Ausland, ohne dass dort eine
    Betriebsstätte liegt.
Aktuelle Rechtsprechung sowie aktuelle
Verwaltungsauffassungen
Weiterbildungsleistung „Outplacement-Beratung“ =
unentgeltliche Wertabgabe
▪ OFD NRW, Kurzinformation LSt Nr. 02/2020 vom 04.08.2020

                          Outplacement-
                          Beratung

                       Steuerbare
                       unentgeltliche
                       Wertabgabe bzw. kein
                       Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an
den Arbeitgeber vermieteten Homeoffice
▪ BFH, Urteil vom 07.05.2020 – V R 1/18

                                                           Vorsteuerabzug
                              Badrenovierung               aus der
                                                           Badrenovierung

                      Vermietung Home-Office an den AG

                   Überlassung des Home-Office an den AN
Unbelegte Brötchen mit Heißgetränk sind kein
Frühstück
▪ BFH, Urteil vom 03.07.2019, VI R 36/17

           Vorsteuerabzug

                                            Brötchen &
                                            Heißgetränk

                            Geleistete Arbeit

                              Nicht steuerbarer
                              Leistungsaustausch
Übernahme von Umzugskosten durch den
Arbeitgeber
▪ BFH, Urteil vom 06.06.2019, V R 18/18

           Vorsteuerabzug

                                                Umzugskosten

                            Geleistete Arbeit

                             Nicht steuerbarer
                             Leistungsaustausch
Überlassung eines Fahrzeugs an AN: Entgeltliche
Leistung oder unentgeltliche Wertabgabe?
▪   EuGH - C-288/19 (noch nicht entschieden)

▪   Aus der Wertungsdifferenz kann sich als Ergebnis sowohl ein
    Einfluss auf die Festlegung des Orts der Leistung ergeben, und
    zwar insbesondere, wenn der AG und der AN in verschiedenen EU-
    Mitgliedstaaten ansässig sind.

▪   Zudem kann dies auch für die Ermittlung der Bemessungs-
    grundlage (der Höhe nach) von Bedeutung sein.
Überlassung eines Fahrzeugs an AN: Entgeltliche
Leistung oder unentgeltliche Wertabgabe?
▪   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-288/19:

▪   „Die Überlassung eines dem AG zugeordneten Fahrzeugs für den
    privaten Bedarf eines AN stellt keine Erbringung von
    Dienstleistungen gegen Entgelt da, wenn der AN weder ein Entgelt
    bezahlt noch auf einen Teil seiner Vergütung oder andere Vorteile
    verzichtet, die ihm der Steuerpflichtige schuldet, noch zusätzliche
    Arbeit für die Überlassung dieses Fahrzeugs an ihn leistet.“
Lohnsteuer 2020
Lohnsteuer 2020 – Aspekte und Neuerungen
▪   44-Euro-Sachbezugs-Freigrenze

▪   Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn (keine
    Entgeltumwandlung)

▪   Einnahmen in Geld sind untersagt (keine Geldsurrogate)

▪   Diverse lohnsteuerliche Vergünstigung für E-Autos (0,5% bzw.
    0,25% des Listenpreis, kostenfreie Lademöglichkeit beim AG etc.)

▪   Jobtickets grundsätzlich steuerfrei (bzw. Pauschalbesteuerung
    möglich)

▪   Weiterbildungsleistungen sind nunmehr gesetzlich steuerbefreit
Dr. Stückmann und Partner mbB
                                                 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                 Steuerberatungsgesellschaft

                                                 Bielefeld – Hamburg – München

                                                 Elsa-Brändström-Straße 7
                                                 33602 Bielefeld

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