Alle im Blick Regelungen zum Radverkehr
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Alle im Blick Inhalt Vorwort .....................3 Radfahrer ins Blickfeld ...........4 Radwege und Radfahrstreifen ......5 Gegen die Einbahnstraße .........6 Ausweg aus der Sackgasse . . . . . . . . 7 Welche Ampel gilt? . . . . . . . . . . . . . . 7 Auf gemeinsamen Wegen . . . . . . . . . 8 Kinder aufs Rad . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Sicher links abbiegen . . . . . . . . . . . . 10 Unfreiwillige Geisterfahrer . . . . . . . . 11 Wenn Wege sich kreuzen . . . . . . . . . 12 Kleines Rad – großer Lastwagen . . . . 13 Blickwechsel – für neue Einsichten . . . 14 Sichtbar ist sicher . . . . . . . . . . . . . . 15 Partner, Links und Impressum . . . . . .16 Zugunsten der besseren Lesbarkeit wird in dieser Broschüre auf die Nennung der jeweils männlichen und weiblichen Form verzichtet. Wenn nicht anders angege- ben, sind immer beide Geschlechter gemeint. 2 www.dvr.de
Regelungen zum Radverkehr Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, wer mit dem Fahrrad fährt, tut nicht nur etwas für seine Gesundheit, sondern entlastet auch die Umwelt. Die Bundesregierung und der DVR unterstützen deshalb den Radver- kehr als eine wichtige Alternative zum Auto. Der Sicherheit des Rad- verkehrs kommt dabei eine beson- dere Bedeutung zu: Je sicherer die Radfahrer unterwegs sind, desto attraktiver wird das Radfahren. Als wichtigste Grundlage des sicheren und regelgerechten Ver- haltens im Verkehr gilt die Straßen- verkehrs-Ordnung (StVO). Sie rich- Dr. Walter Eichendorf tet sich ausdrücklich an jeden Ver- kehrsteilnehmer. Die Gruppe der Radfahrer jedoch, so ist man sich heute einig, war bis zur ersten Fahrradnovelle von 1997 nicht um den Radverkehr. Sie soll nicht ausreichend berücksichtigt wor- nur über Regeln und Gesetze infor- den. Mit den im September 2009 mieren, sondern auch Verständnis neuerlich geänderten Verordnun- für die jeweils anderen Verkehrs- gen zum Radverkehr sollen weitere teilnehmer schaffen. Denn Ver- Verbesserungen für die Radfahrer ständnis, Rücksicht und gegensei- ermöglicht und wichtige Regelun- tige Unterstützung sind die Basis gen klargestellt werden. für ein sicheres Miteinander. Nur Dadurch ergeben sich nicht nur für so kann unser Ziel – der Schutz Fahrradfahrer, sondern auch für des einzelnen Menschen, gleich- Autofahrer oder Fußgänger – gültig, mit welchem Verkehrsmittel besonders wenn letztere mit Inline- er unterwegs ist – erreicht werden. Skates unterwegs sind – wichtige Änderungen, die in dieser Bro- Gute Fahrt wünscht Ihnen schüre vorgestellt werden. Die Broschüre hat alle Verkehrsteil- Dr. Walter Eichendorf nehmer im Blick und gibt wichtige Präsident des Tipps zum richtigen Verhalten rund Deutschen Verkehrssicherheitsrats www.dvr.de 3
Alle im Blick Radfahrer ins Blickfeld Was ist zu beachten? Schutzstreifen werden durch eine unterbrochene Linie auf der rech- ten Fahrbahnseite markiert. Autofahrer dürfen hier nicht par- ken und die Linie nur bei Bedarf überfahren. Radfahr- streifen sind mit einer durchge- henden Linie abgegrenzt. Radwege sind in der Regel bau- lich von der Fahrbahn getrennt. Radfahrstreifen und Radwege dürfen von anderen Verkehrsteil- nehmern nicht benutzt werden. Ziel der geänderten Straßenver- vom Autoverkehr getrennt angeleg- kehrs-Ordnung (StVO) ist es, mehr ten Radwegen am sichersten. Sicherheit für Radfahrer zu schaf- Unfalluntersuchungen zeigen: Rad- fen. Sie eröffnet die Möglichkeit, fahrer sind da am sichersten, wo Radfahrer stärker ins Blickfeld der Autofahrer sie konstant im Blick Autofahrer zu rücken. haben. Das soll in Zukunft bei der Planung neuer Radverkehrsführun- Nach der StVO müssen Radwege gen berücksichtigt werden. In der benutzt werden, wenn sie entspre- Regel müssen Radfahrer hinterei- chend mit Verkehrszeichen gekenn- nander fahren; nebeneinander dür- zeichnet sind. Die Markierung auf fen sie fahren, wenn sie dabei den Fahrbahnen oder anderen Wegen Verkehr nicht behindern. Grund- ist für eine Benutzungspflicht nicht sätzlich gilt das Rechtsfahrgebot entscheidend. für alle Verkehrsteilnehmer – auch Viele Radfahrer fühlen sich auf für Radfahrer. 4 www.dvr.de
Regelungen zum Radverkehr Radwege und Radfahrstreifen Der Verkehr ist immer dann am sichersten, wenn alle Verkehrsteil- nehmer genau wissen, welchen Verkehrsraum sie nutzen müssen. Wo die blauen Radwegeschilder stehen, sind die vorhandenen Rad- wege und Radfahrstreifen zu benutzen. Einzige Ausnahme: Sind Radwege durch Schnee, Sperrmüll oder andere Hindernisse tatsächlich unbenutzbar, dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen, bis sie das Hindernis passiert haben. Was ist zu beachten? Wenn an Radwegen und Rad- fahrstreifen diese Zeichen aufge- stellt sind … • … müssen Radfahrer die Rad- verkehrsführung benutzen. • … dürfen Autofahrer diese Wege nicht benutzen. • Unbeschilderte Radwege kön- nen, müssen aber nicht benutzt werden. • Andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger dürfen gekennzeich- Besser zu sehen sind Radfahrer, nete Radwege nicht benutzen. wenn sie im Sichtfeld der Auto- fahrer fahren. www.dvr.de 5
Alle im Blick Gegen die Einbahnstraße in Zukunft mehr Einbahnstraßen geben wird, die in beide Richtun- gen für Radfahrer geöffnet sind. Besondere Vorsicht ist an Einmün- dungen von Einbahnstraßen gebo- ten: Autofahrer müssen damit rech- nen, dass ihnen bei der Einfahrt in eine Einbahnstraße und in deren Verlauf Radfahrer auf der linken Seite entgegen kommen können. Radfahrer sollten diesen „Überra- schungseffekt“ einkalkulieren und entsprechend defensiv und voraus- schauend fahren. Bei der Ausfahrt eines Radfahrers aus einer Ein- bahnstraße in Gegenrichtung ist für alle besondere Vorsicht gebo- ten. Denn speziell Autofahrer erwarten nicht, dass aus der Ein- bahnstraße Radfahrer kommen. Wenn Radfahrer eine Dass Radfahrer Einbahnstraßen in Was ist zu beachten? Einbahnstraße in beide umgekehrter Richtung befahren Richtungen benutzen dürfen, wenn diese entsprechend können, spart das beschildert sind, hat sich bewährt. unnötige Umwege. Kommunen können so Die Praxis zeigt: Wenn Radfahrer Lücken im städtischen und Autofahrer vorausschauend Radwegenetz schlie- und rücksichtsvoll fahren, kommen • Radfahrer dürfen hier entgegen ßen. sie auch auf engem Raum sehr gut der Einbahnstraße fahren. miteinander klar. Die Öffnung von • Autofahrer müssen mit entge- Einbahnstraßen für Radfahrer im genkommenden Radfahrern Gegenverkehr hat sich in den letz- rechnen. ten Jahren so gut bewährt, dass • Bei der Ausfahrt aus der Ein- die Regelungen entsprechend bahnstraße in Gegenrichtung angepasst und vereinfacht wur- gilt für alle besondere Vorsicht. den. Es ist zu erwarten, dass es 6 www.dvr.de
Regelungen zum Radverkehr Ausweg aus der Sackgasse In der Sackgasse? Wo für Autofah- Was ist zu beachten? rer der Weg zu Ende ist, geht es für Fußgänger und Radfahrer häu- • Für Radfahrer fig problemlos weiter. bzw. Fußgän- ger ist die Kleines Schild, große Wirkung: Sackgasse Bisher war das Sackgassenschild durchlässig. vor allem eine Information für • Für Autofahrer Autofahrer. Ob am Ende der Stra- ist es weiterhin ße ein Geh- oder Radweg weiter- eine Sackgasse. führte, war diesem Schild nicht zu entnehmen. Dies wird sich nun ändern, denn das Sackgassen- schild kann jetzt durch einen nichtmotorisierte Verkehrsteilneh- Zusatz vermitteln: „Fortsetzung des mer einfacher, ohne unnötige Wegs für Radfahrer und Fußgän- Umwege den kürzesten Weg zum ger möglich!“. Dadurch wird es für Ziel zu finden. Welche Ampel gilt? Fußgänger-, Fahrrad-, oder Auto- gerampeln. Spätestens bis zu die- ampel: Die geänderte StVO schafft sem Termin sollen alle Fußgänger- Klarheit, welche Ampel für Rad- ampeln mit zusätzlichen Fahrrad- fahrer die maßgebliche ist. symbolen ausgestattet werden. Auf den Punkt gebracht: Prinzipiell gelten für Radfahrer die gleichen Lichtsignale wie für den Autover- kehr. Fährt der Radfahrer aber nach einer Radverkehrsführung, zum Beispiel auf einem Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstrei- fen, sind die besonderen Ampeln für den Radverkehr zu beachten. Sind solche nicht vorhanden, gel- ten bis August 2012 die Fußgän- www.dvr.de 7
Alle im Blick Auf gemeinsamen Wegen Inline-Skater und Rollschuhfahrer dürfen auf dem Radweg, der Fahr- radstraße oder auf der Fahrbahn fahren, wenn es das Zusatzzeichen erlaubt. Dabei gilt: Vorsichtig am rechten Rand in Fahrtrichtung fah- ren und anderen das Überholen ermöglichen. In der Regel müssen Inline-Skater den Gehweg benut- zen und ihre Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen. Viele Bedürfnisse auf Fußgänger und Radfahrer teilen begrenzter Fläche: sich weiterhin viele Wege. Dass sie Was ist zu beachten? Schulkinder, Jogger, dabei aufeinander Rücksicht neh- Spaziergänger, Hun- men, war immer oberste Spielregel dehalter, Inline-Ska- der StVO. Neu ist, dass einige ter und Radfahrer Regeln konkretisiert wurden. müssen miteinander auskommen. Ein sonniger Sonntag, alle sind • Auf gemeinsamen und getrenn- ten Geh- und Radwegen müs- unterwegs. Da wird es eng auf sen Radfahrer die Geschwin- dem gemeinsamen Geh- und Rad- digkeit falls erforderlich dem weg. Laut StVO müssen sich auch Fußverkehr anpassen. Radfahrer dann an die Geschwin- • Inline-Skater sind Fuß- digkeit der Fußgänger anpassen. gängern gleichgestellt. Gleiches gilt für getrennte Geh- Sie müssen auf dem und Radwege und für Gehwege, Gehweg fahren. Aus- die für den Radverkehr freigege- nahme: Radweg, Radfahrstrei- ben sind. Für Fahrradstraßen gilt fen oder Fahrbahn sind nun laut StVO maximal 30 km/h mit einem besonderen für alle Fahrzeuge. Sind Kfz durch Zeichen für Inline-Skater Zusatzzeichen zugelassen, müssen freigegeben. sie gegebenenfalls noch langsamer • In Fahrradstraßen gilt fahren. Auch wenn Radfahrer in für alle zugelassenen Fahrradstraßen nebeneinander fah- Fahrzeuge maximal ren dürfen, müssen sie möglichst 30 km/h pro Stunde. rechts fahren. 8 www.dvr.de
Regelungen zum Radverkehr Kinder aufs Rad Die StVO legt fest, bis zu welchem Was ist zu beachten? Alter Kinder auf dem Gehweg Rad fahren müssen bzw. dürfen oder • Kinder bis zum 8. Geburtstag per Rad und Anhänger mitgenom- müssen, Kinder bis zum 10. men werden können. Geburtstag können auf dem Gehweg fahren. Es ist im Sinne des Klimaschutzes, • Beim Überqueren einer Fahr- wenn Familien kurze Wege mit bahn müssen Kinder absteigen. dem Rad zurücklegen. Dabei kön- • Erwachsene dürfen ihre Kinder nen Erwachsene (ab 16 Jahren) nur dann auf dem Gehweg Kinder bis zum vollendeten siebten begleiten, wenn er für Radfah- Lebensjahr per Kindersitz auf dem rer freigegeben ist. Rad oder im geeigneten Fahrrad- • Kinder bis zum 7. Geburtstag anhänger mitnehmen. Für Kinder können auf dem Rad oder im mit Behinderung gilt die Alters- Anhänger transportiert werden. grenze für das Mitfahren im Fahr- radanhänger nicht. Fahren Kinder selbst, müssen sie bis zum vollen- können sie selbst entscheiden, ob deten achten Lebensjahr auf dem sie den Geh- oder Radweg bzw. Gehweg bleiben und zum Über- die Fahrbahn benutzen möchten. queren von einmündenden Straßen Erwachsene, die ein Rad fahren- absteigen und schieben. Bis zum des Kind per Rad begleiten, dürfen vollendeten zehnten Lebensjahr den Gehweg nicht benutzen. www.dvr.de 9
Alle im Blick Sicher links abbiegen Was ist zu beachten? • Radfahrer können entscheiden, ob sie direkt auf der Fahrbahn oder indirekt abbiegen. • Beim indirekten Abbiegen: Verkehr aus beiden Richtungen beachten! • Ist eine Führung für linksabbie- gende Radfahrer angelegt, ist dieser im Kreuzungs- und Ein- mündungsbereich zu folgen. abbiegen wollen. Beim direkten Linksabbiegen signalisiert der Rad- fahrer per Handzeichen seine Absicht, ordnet sich links ein und biegt mit den anderen Fahrzeugen auf der Fahrbahn ab. Beim indi- rekten Linksabbiegen fährt der Radfahrer geradeaus über die Kreuzung, um die Fahrbahn dann vom rechten Fahrbahnrand in die gewünschte Richtung zu überque- ren. Hierbei muss er den Verkehr aus beiden Richtungen beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser folgen. Die Erfahrung zeigt: Radfahrer sind dann am sichersten, wenn die Autofahrer sie bereits wahrgenom- Keine Randerschei- Direkt oder indirekt: Die StVO men haben, wenn es auf eine Kreu- nung: Beim Abbiegen berücksichtigt beide Abbiegefor- zung zugeht. Daher sollten Rad- können Radfahrer men. fahrer frühzeitig deutlich machen, selbstbewusst den für wenn sie direkt nach links abbie- ihre Sicherheit nötigen Radfahrer können selbst entschei- gen wollen. Raum beanspruchen. den, ob sie direkt oder indirekt 10 www.dvr.de
Regelungen zum Radverkehr Unfreiwillige Geisterfahrer Autofahrer sollten beim Einbiegen Skater oder Rad fahrende Kinder in eine Straße immer damit rech- achten. Für Radfahrer und Fußgän- nen, dass Radfahrer aus beiden ger gilt: Wenn sich ein Autofahrer Richtungen, also auch von rechts, nähert, Blickkontakt suchen und kommen können. erst über die Kreuzung gehen oder fahren, wenn klar zu erkennen ist, Plötzlich war der Radfahrer da. dass der Autofahrer auch anhält. Auf der Kreuzung tauchte er von rechts direkt vor der Kühlerhaube des Autofahrers auf. Nicht immer Was ist zu beachten? kommen die Beteiligten in dieser • Autofahrer müssen Situation mit einem Schreck davon. auf Radverkehr von Wenn Radfahrer Radwege in beiden Seiten ach- Gegenrichtung benutzen, ist dies ten. häufig Ursache für einen Unfall. • Radfahrer dürfen Radwege in Für Autofahrer gilt: Immer in beide Gegenrichtung nur benutzen, Richtungen schauen, wenn der wenn diese für Radfahrer frei- eigene Weg einen Rad- oder Geh- gegeben oder als benutzungs- weg kreuzt, denn auf einigen Rad- pflichtig ausgewiesen ist. wegen ist für Radfahrer das Fah- ren in Gegenrichtung ausdrücklich erlaubt oder sogar vorgeschrieben. Unabhängig davon sollten Auto- fahrer immer auf Fußgänger, Inline- www.dvr.de 11
Alle im Blick Wenn Wege sich kreuzen verschafft und klar kommuniziert, was er vorhat: Er blinkt und sucht den Blickkontakt, um dem Radfah- rer zu signalisieren, dass er ihn wahrgenommen hat und seinen Vorrang achtet. Der Radfahrer hat zwar Vorrang, sollte sich zur eigenen Sicherheit aber defensiv verhalten und prü- fen, ob der Autofahrer ihn auch gesehen hat. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich Radfahrer nicht unmittelbar neben den Fahr- zeugen der Kreuzung nähern. Die Autofahrer rechnen dann während des Abbiegens häufig nicht mit Radverkehr. Die Radfahrer können die Straße oft erst spät überbli- cken, da parkende Autos am Stra- ßenrand die Sicht behindern kön- nen. Das Gleiche gilt für gemeinsam genutzte Rad- und Gehwege, die erst hinter der Kreuzung auf einer Furt die Straße überqueren. Wenn Autofahrer rechts abbiegen, müssen sie besonders auf Radfah- Was ist zu beachten? rer und Fußgänger achten, deren Weg sie kreuzen. • Autofahrer, die rechts abbiegen möchten, müssen auf den Vor- Gerade fuhren sie noch nebenei- rang von Radfahrern achten, nander. Jetzt will der Radfahrer wenn sie deren Wege kreuzen. geradeaus weiterfahren, der Auto- • Radfahrer sollten sich trotz ihres fahrer möchte aber nach rechts Vorrangs beim Geradeaus-Fah- abbiegen. In solchen Situationen ren vergewissern, ob sie von ist es besonders wichtig, dass der abbiegenden Autofahrern auch Abbiegende sich rechtzeitig Über- gesehen werden. blick über die Verkehrssituation 12 www.dvr.de
Regelungen zum Radverkehr Kleines Rad – großer Lastwagen Der Konflikt zwischen Lkw und Radfahrern ist nur zu lösen, wenn die beiden ungleichen Parteien respektvollen Abstand zueinander wahren. Radfahrer dürfen wartende Autos vorsichtig rechts überholen, wenn genügend Platz dafür da ist. Sie dürfen sich an Kreuzungen auch vor Kraftfahrzeugen platzieren, wenn eine entsprechende Aufstell- fläche markiert ist. Aber: Im Umgang mit Lastwagen und Bus- sen ist beides nur bedingt zu emp- fehlen. Auch wenn zahlreiche Außenspie- gel inzwischen helfen, dass Bus- oder Lastwagenfahrer die Radfah- rer an ihrer Seite sehen können, ist es wegen des toten Winkels teil- weise nicht möglich, Radfahrer in den Spiegeln zu erkennen. Hinzu kommt, dass Lkw-Fahrer wegen Wer als Radfahrer sicher gehen ihrer erhöhten Sitzposition Radfah- möchte, sollte daher am besten rer, die direkt vor ihnen stehen, hinter Bus oder Lkw bleiben, den kaum sehen können. Blinker genau beachten und genü- Besonders gefährlich wird es beim gend Abstand halten. Abbiegen: Bus oder Lastwagen ordnen sich meist am linken Rand ihrer Fahrbahn ein, um mit dem Heck des Fahrzeugs sicher um die Kurve fahren zu können. Beim Abbiegen zieht sich die so entstan- Was ist zu beachten? dene freie Fläche rechts neben dem Fahrzeug dann immer mehr • Radfahrer sollten Abstand zu zu. Fatal für den Radfahrer, dem Bussen und Lkw halten und dann kein Platz zum Ausweichen diese nicht rechts überholen. mehr bleibt. www.dvr.de 13
Alle im Blick Blickwechsel – für neue Einsichten und Fußgängern am besten geschützt. Von ihnen geht aber auch die meiste Gefahr aus. Sie tragen daher eine besondere Ver- antwortung im Verkehr. Wenn sie einige Grundregeln im Umgang mit Radfahrern und Fußgängern befolgen, tragen sie entscheidend zur Verkehrssicherheit für alle bei. Angemessene Geschwindigkeit: Fahren Sie bei schlechten Sichtver- hältnissen und komplexer Verkehrs- situation besonders langsam. Umsichtiges, vorausschauendes Fahren: Denken Sie daran, dass Abbiegesituationen, Kreuzungen sowie Ein- und Ausfahrten beson- dere Unfallgefahren bergen. Abstand halten: Halten Sie beim Überholen ausreichenden Seiten- abstand zum Rad und nutzen Sie Wer vorausschauend fährt und die Gegenfahrbahn, wenn sie frei auch die Bedürfnisse der anderen ist! Ein ausreichender Seitenab- im Blick hat, schützt sich selbst am stand ist einzuhalten. besten und vermeidet Unfälle. Die Richtig parken: Parken Sie nicht wichtigsten Tipps für Autofahrer. auf Rad- und Gehwegen oder auf Schutzstreifen. Falsch geparkte Kein Verkehrsteilnehmer ist auf ein Autos zwingen Fußgänger und Verkehrsmittel festgelegt. Jeder Radfahrer zu gefährlichen Aus- Autofahrer ist auch mal als Fuß- weichmanövern. gänger unterwegs oder fährt mit Blinken: Lassen Sie andere Ver- dem Rad. Das ist die beste Voraus- kehrsteilnehmer möglichst früh wis- setzung, um im Verkehrsgeschehen sen, was Sie vorhaben, damit sie die Perspektive zu wechseln und sich darauf einstellen können. zu erkennen, wie sich Konflikte mit Tür öffnen: Schauen Sie vor dem anderen Verkehrsteilnehmern ver- Türöffnen immer noch einmal meiden lassen. Autofahrer sind bei zurück und versichern Sie sich, Zusammenstößen mit Radfahrern dass kein Radfahrer kommt. 14 www.dvr.de
Regelungen zum Radverkehr Sichtbar ist sicher Radfahrer und Fußgänger haben alles richtig machen. Fahren Sie keine „Schutzhülle“. Wenn sie ein defensiv, achten Sie auf andere paar Grundregeln befolgen, Verkehrsteilnehmer und suchen Sie machen sie es Autofahrern leichter, den Blickkontakt mit ihnen. sie zu sehen und Rücksicht zu neh- Rücksicht nehmen: Denken Sie men. immer auch an andere Verkehrs- teilnehmer, insbesondere an Rad Autofahrer fühlen sich im Umgang fahrende Kinder, an Senioren und mit Radfahrern oft überfordert. Die an Fußgänger. Zweiräder sind schnell, wendig und – im Vergleich zu einem Auto – deutlich schwerer wahrzuneh- men. Wenn Radfahrer einige Grundregeln befolgen, können sie selbst dazu beitragen, besser gese- hen und berücksichtigt zu werden. Sichtbar machen: Wer bei Dämme- rung oder Dunkelheit gut beleuch- tet ist, wird nicht so leicht überse- hen. Eine funktionierende Beleuch- tung ist Pflicht. Auch helle Klei- dung, Reflektoren und Leuchtbän- der machen es Autofahrern leich- ter, Sie rechtzeitig zu erkennen. Handzeichen: Nur wer weiß, was Sie vorhaben, kann sich darauf einstellen. Geben Sie rechtzeitig Handzeichen, wenn Sie abbiegen oder die Spur wechseln möchten. Platz beanspruchen: Behaupten Sie selbstbewusst den nötigen Platz auf der Straße. Je eindeutiger Sie sich verhalten, um so sicherer wird die Situation für Sie und für alle anderen. Vorausschauend fahren: Kreuzun- gen und Einmündungen bleiben Gefahrenpunkte, auch wenn Sie www.dvr.de 15
Diese Broschüre ist entstanden in Zusammenarbeit mit: Risiko Raus!, der Präventionskampagne der gesetzlichen Unfallversicherung www.risiko-raus.de RADschlag, einem Gemeinschaftsprojekt des ACE, VCD und der Deutschen Sporthoch- schule Köln, gefördert durch das BMVBS www.radschlag-info.de ACE, Auto Club Europa e.V. www.ace-online.de ADAC, Allgemeiner Deutscher Automobil Club www.adac.de ADFC, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e.V. www.adfc.de BASt, Bundesanstalt für Straßenwesen www.bast.de Bundesanstalt für Straßenwesen Impressum BUND, Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland Herausgeber www.bund.de Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) Beueler Bahnhofsplatz 16 D-53225 Bonn Deutsche Verkehrswacht e.V. Telefon: +49 (0)228/4 00 01-34 www.deutsche-verkehrswacht.de Telefax: +49 (0)228/4 00 01-67 E-mail: info@dvr.de Internet: www.dvr.de Unfallkasse Nord 1. Auflage, Erscheinungsjahr 2010 www.uk-nord.de Fotos: Marcus Gloger, DVR (S.3), GWM (S.4), istockphoto (S.7), Illustrationen: Michael Schober, VCD, Verkehrsclub Deutschland e.V. Layout, Redaktion, Produktion: www.vcd.org fairkehr Verlagsgesellschaft mbH, Bonn Herausgegeben mit finanzieller Unterstüt- zung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), der ZIV, Zweirad-Industrie-Verband e.V. Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche- www.ziv-zweirad.de rung (DGUV), des ACE und ADAC.
Sie können auch lesen