Riester-Rente: Verteilungswirkungen der Zulagenförderung

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Riester-Rente: Verteilungswirkungen
der Zulagenförderung
Dr. Reinhold Thiede

Zu Beginn dieses Jahrhunderts wurde ein grundlegender Paradigmenwechsel der deutschen Alterssicherungs-
politik eingeleitet. Um den als Folge des demographischen Wandels befürchteten Anstieg des Beitragssatzes
der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) zu begrenzen, wurde eine langfristige Senkung des Leistungsniveaus
der RV beschlossen, die durch den individuellen Aufbau von Anwartschaften in den kapitalgedeckten Systemen
der betrieblichen Altersversorgung bzw. der privaten Altersvorsorge kompensiert werden soll. Dadurch wandelt
sich das Leitbild der Alterssicherung in Deutschland: Während das deutsche Alterssicherungssystem seit der
Rentenreform von 1957 vom Gedanken der „Lebensstandard sichernden gesetzlichen Rente“ geprägt war1,
orientiert es sich seit den Rentenreformen von 2001 und 2004 am Leitbild der „Lebensstandardsicherung aus
mehreren Säulen“2. Danach soll auch für langjährig in der gesetzlichen RV versicherte Personen die gesetzliche
Rente allein die Aufrechterhaltung des zuvor erreichten Lebensstandards im Alter nicht mehr gewährleisten;
das wird im Regelfall vielmehr nur noch dann realisierbar sein, wenn die Rente aus der gesetzlichen RV
durch Leistungen aus privaten oder betrieblichen Alterssicherungseinrichtungen oder aber durch Einkünfte
aus anderen Quellen ergänzt wird.

1. Gesetzliche Regelungen                                            die Förderung direkte staatliche Transfers („Zu-
Um den Betroffenen den Aufbau entsprechender                         lagen“) zugunsten der zertifizierten Altersvorsorge-
Anwartschaften in den Alterssicherungseinrichtun-                    verträge, sofern die Geförderten bestimmte Voraus-
gen der zweiten und dritten Säule zu erleichtern, hat                setzungen erfüllen.
der Gesetzgeber 2001 im Rahmen des Altersvorsorge-        Altersvorsorgeverträge, für die die Förderung be-
vermögensgesetzes (AVmG) neben den Maßnahmen              ansprucht werden kann, werden nach dem zum
zur Senkung des Rentenniveaus der gesetzlichen RV         Zeitpunkt der Verabschiedung der Reform amtieren-
auch Regelungen zur Förderung des Erwerbs von             den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter
Anwartschaften in der kapitalgedeck-                                     Riester, auch als „Riester-Renten“ be-
ten zusätzlichen Altersvorsorge be-                                      zeichnet. Die Abwicklung der Zulagen-
schlossen. Die im Einkommensteuer-          Dr. Reinhold Thiede ist      förderung wurde der 2001 eigens da-
recht angesiedelten Regelungen sehen        Leiter des Geschäfts-        für unter dem Dach der Bundesversi-
zum einen die Möglichkeit eines er-         bereichs Forschung           cherungsanstalt für Angestellte – der
weiterten steuerlichen Sonderausga-         und Entwicklung der          heutigen Deutschen Rentenversiche-
benabzugs von Aufwendungen für              Deutschen Renten-            rung Bund – eingerichteten Zentralen
Altersvorsorgeverträge vor, sofern          versicherung Bund.           Zulagenstelle für Altersvermögen
diese Verträge speziellen Regulie-                                       (ZfA) übertragen.
rungsvorschriften genügen und dies
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-       2. Kann die geförderte Zusatzvorsorge die Minderung
sicht (BaFin) zertifiziert wurde. Zum anderen umfasst        des Rentenniveaus ausgleichen?
                                                                     Da die staatliche Förderung der Riester-Renten schon
1
    Vgl. exemplarisch z. B. die Empfehlungen der von der Bundes-     vom Gesetzgeber eng mit der beabsichtigten lang-
    regierung eingesetzen sog. Alterssicherungskommission aus        fristigen Senkung des Leistungsniveaus in der gesetz-
    den frühen achtziger Jahren. Danach soll „ein Regelsiche-        lichen RV verknüpft wurde, stellt sich die Frage, ob
    rungssystem, wie es die Rentenversicherung der Arbeiter          diese Fördermaßnahmen ein wirksames Instrument
    und Angestellten (…) darstellt, für sich allein einen alters-    zur Kompensation der Niveauminderung in der gesetz-
    gemäßen Lebensstandard sichern.“ Sachverständigenkommis-
                                                                     lichen RV sind. Diese Frage ist allerdings vor allem aus
    sion Alterssicherungssysteme, Vergleich der Alterssicherungs-
    systeme und Empfehlungen der Kommission (Gutachten der
                                                                     zwei Gründen derzeit nur schwer zu beantworten:
    Sachverständigenkommission v. 19.11.1983, Bd. I), Bonn 1983,     ● Zum einen ist unklar, welche Niveausenkung durch
    S.141 f.                                                         die Förderung im Rahmen der Riester-Rente über-
2
    Vgl. dazu bereits Michaelis/Thiede, Reform der gesetzlichen      haupt kompensiert werden soll: Sollen damit allein die
    Rentenversicherung: Zwischen Kontinuität und Paradigmen-         Auswirkungen der Rentenniveausenkung im Rahmen
    wechsel; in: DAngVers (2000), S. 426 ff. oder aktuell Dedring/   des AVmG kompensiert werden oder auch die Aus-
    Deml/Döring/Steffen/Zwiener, Rückkehr zur lebensstandard-
    sichernden und armutsfesten Rente, Friedrich Ebert Stiftung
                                                                     wirkungen der erst 2004 im Rahmen des Gesetzes zur
    (WISO-direkt), Juli 2010. Zu den Konsequenzen für die gesetz-    Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen
    liche Rentenversicherung vgl. Rische, Neue Wege für die          der Gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltig-
    Deutsche Rentenversicherung; in: DAngVers (2005), S. 2 ff.       keitsgesetz) beschlossenen weiteren Niveausenkung.

                                                                                                    RVaktuell 3/2011      71
● Zum anderen ist zu bedenken, dass die Förderung        Senkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen RV
erst zum Jahresbeginn 2002 eingeführt wurde und          kompensiert werden kann, erscheint aber auch auf
deshalb bislang erst sehr wenige Personen mit einer      dieser Basis zz. noch nicht möglich.
zusätzlichen Riester-Rente in den Ruhestand ein-
getreten sind. Selbst in diesen Fällen ist zudem eine    3. Verteilungswirkungen der Zulagenförderung
Aussage zum Umfang der Kompensationswirkung der          Möglich sind dagegen derzeit bereits gewisse Aus-
Riester-Rente kaum möglich, da die bislang tatsäch-      sagen zu den Verteilungswirkungen der Riester-
lich erfolgte Rentenniveausenkung außerordentlich        Förderung. Auch das ist im Hinblick auf die Frage
gering ist3 und aufgrund der sehr kurzen Ansparphase     danach, ob und in welchem Umfang die geförderte
bislang selbst bei voller Ausschöpfung der Riester-      Zusatzvorsorge die langfristige Rentenniveausenkung
förderung erst ein verhältnismäßig kleines Vorsorge-     in der gesetzlichen RV auszugleichen vermag, von Be-
vermögen gebildet werden konnte. Für diesen Fall ist     deutung; es ermöglicht zumindest eine Aussage zu
bei Rentenbeginn die Auszahlung des Vorsorgever-         den relativen Kompensationswirkungen der Riester-
mögens als Einmalabfindung möglich, so dass auch         Rente. Zwar kann man keine Aussage darüber ma-
dadurch eine empirisch fundierte Aussage zur Kom-        chen, ob die Riester-Rente die Niveauminderungen
pensationswirkung der Riester-Rente derzeit noch         vollständig kompensieren kann oder zu welchem An-
nicht getroffen werden kann.                             teil dies gelingt – die Verteilungsanalysen erlauben
Erste empirisch fundierte Hinweise auf das Volumen       aber immerhin Aussagen dazu, für welche Gruppen
der aktuell im Rahmen der Riester-Rente angesparten      von Versicherten eine höhere Kompensationswirkung
Vorsorgevermögen können allerdings möglicherweise        im Vergleich zu anderen Gruppen zu erwarten ist.
die Ergebnisse der Befragung „Individuelle Alters-       Hinsichtlich der Verteilungswirkungen der Riester-
vorsorge 2009“ (IAV 2009)4 liefern, eine Folgestudie     Förderung sollte man dabei deutlich unterscheiden
zur Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“          zwischen der Wirkung der Regelungen zum Sonder-
(AVID 2005)5. Dabei werden für eine repräsentative       ausgabenabzug und jener der Zulagenförderung.
Stichprobe der deutschen Bevölkerung der Geburts-        Es ist zu erwarten, dass von diesen beiden Aspekten
jahrgänge 1942 bis 1961 Befragungsdaten zu den           der Riester-Förderung die betroffenen Versicherten
individuellen Anwartschaften in der Betrieblichen        in sehr unterschiedlicher Weise berührt werden und
Altersversorgung und der Privaten Altersvorsorge mit     dass insbesondere von der Zulagenförderung auch
Informationen zu den Anwartschaften in der gesetz-       deutlich andere Personengruppen profitieren als von
lichen RV zusammengeführt, wobei letztere mit Zu-        den Regelungen zum Sonderausgabenabzug. Der vor-
stimmung der Befragten den Versicherungskonten           liegende Beitrag konzentriert sich dabei auf eine
der RV entnommen wurden. Dadurch ergibt sich ins-        Analyse der Verteilungswirkungen der Zulagenförde-
gesamt ein umfassendes Bild der Altersversorgung         rung.
der einbezogenen Geburtsjahrgänge.
                                                         Dabei ist grundsätzlich zunächst die gleiche Ein-
Im Rahmen der IAV 2009 wurde u. a. auch nach der         schränkung zu machen wie bei der Beantwortung
Höhe des aktuell im Rahmen eines Riester-Vertrages       der Frage, ob die Riester-Rente die Auswirkung der
angesparten Altersvorsorgekapitals gefragt. Da die       Niveausenkung in der gesetzlichen RV kompensieren
Befragung im Jahr 2009 stattfand, können allerdings      kann: Empirisch basierte Aussagen über die Ver-
allenfalls Eigenbeiträge und Zulagen sowie die darauf    teilungswirkungen lassen sich abschließend erst tref-
entfallenen Zinsen aus den Jahren 2002 bis 2008 an-      fen, wenn zumindest eine nennenswerte Zahl von
gespart worden sein. Zu berücksichtigen ist zudem,       Personen mit Riesterverträgen das Rentenalter er-
dass die Zahl der Riestersparer, die bereits seit 2002   reicht hat bzw. – wenn man einen Vergleich der
die Förderung in Anspruch nimmt und dementspre-          Renditen über die gesamten Ein- und Auszahlungs-
chend Altersvorsorgevermögen anspart, nur einen          ströme als Indikator für Verteilungswirkungen heran-
relativ kleinen Teil der Versicherten ausmachen, die
heute einen Riestervertrag besparen. In vielen Fällen    3
                                                             Das hat seinen Grund u. a. darin, dass die beabsichtigte Senkung
wird das heute auf den Vorsorgekonten ausgewiesene
                                                             des Rentenniveaus durch die Einfügung von „Dämpfungsfakto-
Kapital deshalb erst im Verlauf der letzten zwei oder        ren“ in die Formel für die jährliche Rentenanpassung realisiert
drei Jahre angespart worden sein, so dass es noch            wird, durch die die Rentendynamik grundsätzlich hinter der
kein übermäßig großes Volumen erreicht haben kann.           Lohndynamik zurück bleibt. Aufgrund verschiedener gesetzlich
                                                             verankerter Schutzregelungen haben diese Dämpfungsfaktoren
Erste Auswertungen zeigen aber, dass bei den bereits
                                                             in den vergangenen Jahren ihre Wirkung aber nur sehr ein-
relativ bald nach Einführung der Förderung ab-               geschränkt oder auch überhaupt nicht entfalten können.
geschlossenen Verträgen, die seit mindestens fünf        4
                                                             Vgl. dazu näher: Haak, Das angesparte Altersvorsorgekapitel
Jahren „bespart“ werden, inzwischen ein Vorsorge-            aus Riester-Verträgen: Eine empirische Auswertung auf Basis
kapital in einer Größenordnung von durchschnittlich          der Befragung „Individuelle Altersvorsorge 2009“; erscheint in:
gut 4 000 EUR angespart wurde6. Eine fundierte Aus-          DRV (2011).
sage darüber, ob und in welchem Umfang das bis           5
                                                             Vgl. dazu u. a. Frommert/Ohsmann/Rehfeld, Altersvorsorge
zum Rentenbeginn aufgrund der geförderten Alters-            in Deutschland 2005 (AVID 2005) – Die neue Studie im Überblick;
vorsorge akkumulierte Vermögen die Zahlung einer             in: DRV (2008); S.1 ff.
                                                         6
lebenslangen Zusatzrente ermöglicht, mit der die             Vgl. Haak (2011).

72   RVaktuell 3/2011
ziehen will – nach dem Rentenwegfall. Allerdings sind                   Vorjahr – abzüglich der gewährten Zulage(n) – er-
im Hinblick auf die Verteilungswirkungen der Zu-                        bracht wird. Die Riesterversicherten müssen den
lagenförderung Modellbetrachtungen möglich und                          Eigenbeitrag also nicht in vollem Umfang selbst tra-
angemessen. Dabei spielen vor allem zwei Aspekte                        gen, sondern nur den nach Abzug der Zulage(n) noch
eine wesentliche Rolle: Zum einen geht es um die                        verbleibenden Anteil. Dieser hier als „Eigenbeitrags-
theoretischen Verteilungswirkungen, wie sie sich aus                    anteil“ bezeichnete Betrag ist natürlich von der Höhe
den gesetzlichen Regelungen selbst ergeben; zum                         des maßgeblichen Entgelts der Betroffenen abhängig,
anderen spielt eine Rolle, in welchem Umfang Ver-                       aber auch von der Höhe der von ihnen bezogenen
sicherte aus verschiedenen Einkommens- und Bevöl-                       Zulage(n), die vor allem auch von der Anzahl der be-
kerungsgruppen die Förderregelungen in Anspruch                         rücksichtigten Kinder abhängig ist. Darüber hinaus
nehmen und somit die potentiellen Umverteilungs-                        spielt bei der Ermittlung des relativen Eigenbeitrags-
wirkungen der Regelungen tatsächlich nutzen. Zur                        anteils auch die Tatsache eine Rolle, dass die Rege-
tatsächlichen Inanspruchnahme der Riester-Förde-                        lungen zur Riester-Förderung einen Mindesteigen-
rung und den dabei erkennbaren Verteilungseffekten                      beitrag der Versicherten vorsehen, der 60 EUR im
liegen inzwischen eine Reihe von Untersuchungen                         Jahr – also 5 EUR im Monat – beträgt; dieser Beitrag
vor7; im Weiteren konzentriert sich dieser Beitrag                      ist von den Versicherten auch dann zu entrichten,
deshalb auf eine Analyse der Verteilungswirkungen,                      wenn die von ihnen zu beanspruchenden Zulagen ins-
die sich aus den Regulierungen der Zulagenförderung                     gesamt schon einen größeren Betrag ausmachen als
selbst ergeben.                                                         4 % ihres maßgeblichen Entgelts.
                                                                        Abb.1 (s. S. 74) zeigt die Höhe des relativen Eigen-
4. Der „Relative Eigenbeitragsanteil“ als Indikator                     beitragsanteils in Abhängigkeit vom individuellen
   für Verteilungswirkungen der Zulagenförderung                        maßgeblichen Monatseinkommen für alleinstehende
Im Hinblick auf die von den gesetzlichen Regelungen                     Personen. Dabei wird zusätzlich differenziert nach
grundsätzlich ausgehenden Verteilungswirkungen                          der Anzahl der Kinder, für die die Betroffenen eine
werden dabei im Wesentlichen zwei Fragen gestellt:                      Zulage im Rahmen der Riester-Förderung erhalten.
In welchem Umfang werden für bestimmte Gruppen                          Da die Höhe der Kinderzulage abhängig ist vom
die Beitragszahlungen zur Riesterrente staatlich sub-                   Geburtsjahr des Kindes, wird zudem danach unter-
ventioniert und – damit zusammenhängend, aber                           schieden, ob die Kinder vor dem Jahr 2008 oder ab
doch gesondert zu betrachten – in welchem Verhältnis                    1. 1. 2008 geboren wurden. Es zeigt sich, dass der
steht das angesparte Vorsorgekapital im Vergleich zu                    relative Eigenbeitragsanteil – also der prozentuale
dem von den Versicherten dafür aufzubringenden                          Anteil des maßgeblichen Einkommens, der von den
Beitrag.                                                                Versicherten zu entrichten ist, um die volle staatliche
Für diese Analysen wurden zwei Indikatoren gebildet:                    Förderung zu erhalten – bei alleinstehenden Kinder-
Der „relative Eigenbeitragsanteil“ und die „Anspar-                     losen mit Entgelten von unter 600 EUR weniger als
quote“. Der „relative Eigenbeitragsanteil“ ist dabei                    2 % ihres Bruttoentgelts ausmacht, bei Entgelten von
definiert als der vom Riestersparer für die Sicherung                   rd. 1 300 EUR je Monat bei etwa 3 % liegt und sich
der vollen Zulage selbst aufzubringende Beitrag                         dann langfristig einem Wert von ca. 3,6 % annähert.
(ohne Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs)                        Bei alleinstehenden Personen mit einem Kind er-
in Relation zum maßgeblichen Entgelt des Betroffe-                      geben sich – je nachdem ob das Kind vor 2008 oder
nen8, die „Ansparquote“ als das auf dem geförderten                     ab 2008 geboren worden ist – bei maßgeblichen Ein-
Altersvorsorgekonto in einem Jahr neu angesparte                        kommen von unter 1 400 bzw. unter 1 900 EUR im
Kapital, ebenfalls im Verhältnis zum maßgeblichen                       Monat relative Eigenbeitragsanteile von 2 % oder
Entgelt des Betroffenen.                                                weniger. Alleinstehende, mit zwei Kindern – wobei
                                                                        hier unterstellt wurde, dass jeweils ein Kind vor
Im Hinblick auf den relativen Eigenbeitragsanteil                       und ein Kind ab 2008 geboren wurde – zahlen für den
wird in der Öffentlichkeit vielfach fälschlicherweise                   vollen Erhalt ihrer Riesterförderung bis zu einem Ent-
angenommen, dass ein Versicherter 4 % seines Brutto-                    gelt von etwa 1 800 EUR weniger als 1% ihres Ent-
entgelts für die Riester-Rente aufbringen müsse. Tat-                   gelts als Eigenbeitragsanteil. Bis zu einem Entgelt
sächlich ist jedoch Voraussetzung für den Erhalt                        von rd. 2 600 EUR müssen sie weniger als 2 % zahlen.
der vollen Zulage im Rahmen der Riester-Förderung,
dass ein „Eigenbeitrag“ in Höhe von 4 % des sozial-                     Damit wird deutlich, dass gerade bei Alleinstehen-
versicherungspflichtigen Entgelts der Geförderten im                    den mit Kindern der von den Betroffenen selbst zu
                                                                        tragende Beitrag für die Riester-Rente im Verhältnis
                                                                        zu ihrem maßgeblichen Bruttoentgelt einen sehr
7
    Vgl. dazu z. B. Stolz/Rieckhoff, Beitragsjahr 2007: Zulagenförde-   geringen Prozentsatz ausmacht. Der von den Betrof-
    rung nochmals um mehr als ein Viertel gestiegen; in: RVaktuell
                                                                        fenen zu tragende Beitragsanteil ist bei niedrigem
    (2010), S. 355 ff. oder Gerber/Zwick, Daten zur kapitalgedeckten
    Altersvorsorge – Die Riesterrente; in: DRV (2010), S.197 ff.        Entgelt oft sogar noch geringer als in der paritätisch
8
    Als maßgebliches Entgelt der Betroffenen gilt dabei – ent-
                                                                        finanzierten gesetzlichen RV, wo der Arbeitgeber eine
    sprechend den gesetzlichen Regelungen zur Riester-Förderung –       Hälfte und der betroffene Arbeitnehmer die andere
    das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Jahres, das     Hälfte des Beitrages zu tragen hat. Das gilt allerdings
    dem jeweiligen Beitragsjahr vorangeht.                              nur für den Zeitraum, in dem die Betroffenen Kinder-

                                                                                                      RVaktuell 3/2011      73
Abb.1: Riester-Rente: Beitragsbelastung eines Single (nach Kinderzahl) – Relativer Eigenbeitragsanteil
       nach Höhe des Monatseinkommens

        5,00%

        4,00%

        3,00%

        2,00%

                                                                                                                                     Kinderlos
                                                                                                                                     1 Kind (geb. vor 2008)
        1,00%
                                                                                                                                     1 Kind (geb. ab 2008)
                                                                                                                                     2 Kinder
        0,00%
                                  1000
                                         1200
                                                1400
                                                       1600
                                                              1800
                                                                     2000
                                                                            2200
                                                                                   2400
                                                                                          2600
                                                                                                 2800
                                                                                                        3000
                                                                                                               3200
                                                                                                                      3400
                                                                                                                             3600
                                                                                                                                    3800
                                                                                                                                           4000
                                                                                                                                                  4200
                                                                                                                                                         4400
                                                                                                                                                                4600
                                                                                                                                                                       4800
                                                                                                                                                                              5000
                                                                                                                                                                                     5200
                                                                                                                                                                                            5400
                400
                      600
                            800

                                                              Maßgebliches Bruttoentgelt/Monat in EUR

zulagen beziehen können, also im Prinzip für den                                                    deutlich geringer als 2 %. Insofern implizieren die
Zeitraum des Kindergeldbezuges.                                                                     bestehenden Regelungen auf der Beitragsseite eine
Betrachtet man Ehepaare, ergeben sich im Grundsatz                                                  deutliche Umverteilung zugunsten der Bezieher nied-
ähnliche Verläufe des relativen Eigenbeitragsanteils                                                riger sozialversicherungspflichtiger Entgelte und von
in Abhängigkeit vom maßgeblichen Monatseinkom-                                                      Kindererziehenden.
men (s. Abb. 2). Bei kinderlosen Ehepaaren liegt der
relative Eigenbeitragsanteil unter 2 % des maßgeb-                                                  5. Die Ansparquote als Indikator für Verteilungs-
lichen Entgelts, wenn das Bruttoentgelt des Paares                                                     wirkungen der Zulagenförderung
insgesamt weniger als 1 200 EUR monatlich beträgt.                                                  Für die Beurteilung der Verteilungswirkung der Zu-
Abhängig von der Zahl der Kinder verschiebt sich                                                    lagenförderung insgesamt muss neben der Beitrags-
der von den Betroffenen selbst zu tragende Anteil am                                                seite auch die Leistungsseite berücksichtigt werden.
Beitrag zur Riester-Rente deutlich nach unten; Ehe-                                                 Wie bereits ausgeführt, liegen derzeit noch keine
paare mit zwei Kindern, von denen eines vor und                                                     Informationen über die Höhe der Leistungen vor,
eines nach 2008 geboren ist, zahlen für ihre Riester-                                               die aus Riesterverträgen erwachsen. Das ist ange-
Rente weniger als 2 % ihres maßgeblichen Entgelts,                                                  sichts der bislang sehr kurzen Laufzeit der Förderung
solange dieses Entgelt insgesamt unter 3 200 EUR                                                    auch für die nächsten Jahre noch nicht zu erwarten.
liegt.                                                                                              Allerdings ergeben sich aus der Betrachtung der
Im Ergebnis zeigt sich also, dass von den rechtlichen                                               rechtlichen Regelungen wiederum Hinweise darauf,
Regelungen zur Höhe des von den Versicherten selbst                                                 welche grundsätzlichen Verteilungswirkungen die
zu tragenden Beitrags für die Riester-Rente eine                                                    leistungsrechtlichen Regelungen der Riester-Rente
deutlich umverteilende Wirkung ausgeht: Die Bei-                                                    implizieren.
tragsbelastung ist, bezogen auf das Entgelt der                                                     Die Förderregelungen sehen bekanntlich vor, dass
Betroffenen, im Bereich niedriger Einkommen deut-                                                   Riestersparern eine Grundzulage von 154 EUR sowie
lich geringer als bei durchschnittlichen oder höheren                                               für jedes Kind eine Kinderzulage von 185 EUR (bzw.
Einkommen. Zudem verringert sich der von den Ver-                                                   300 EUR für Kinder, die ab 2008 geboren sind) gut-
sicherten zu tragende Eigenbeitragsanteil noch deut-                                                geschrieben wird, sofern der Versicherte den Min-
lich mit der Anzahl der Kinder. Bei Ehepaaren mit                                                   desteigenbeitrag erbringt. Dieser beträgt 4 % des so-
zwei Kindern ist die Beitragsbelastung – bezogen auf                                                zialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres
die Höhe des Entgelts – selbst bei Einkünften oberhalb                                              abzüglich der Zulagen, die der Versicherte gut-
des Durchschnittsentgelts eines Versicherten noch                                                   geschrieben bekommt; unabhängig davon ist aber in

74   RVaktuell 3/2011
Abb. 2: Riester-Rente: Beitragsbelastung für ein Ehepaar – Relativer Eigenbeitragsanteil nach Höhe
        des Monatseinkommens

          5,0%

          4,5%

          4,0%

          3,5%

          3,0%

          2,5%

          2,0%

          1,5%                                                                                                                           Kinderlos
                                                                                                                                         1 Kind (geb. vor 2008)
          1,0%
                                                                                                                                         1 Kind (geb. ab 2008)
          0,5%                                                                                                                           2 Kinder (geb. vor/ab 2008)

          0,0%

                                                                                                                                                                                       10000
                                                                                                                                                                                               10400
                                                                                                                                                                                                       10800
                 400
                       800
                             1200
                                    1600
                                           2000
                                                  2400
                                                         2800
                                                                3200
                                                                       3600
                                                                              4000
                                                                                     4400
                                                                                            4800
                                                                                                   5200
                                                                                                          5600
                                                                                                                 6000
                                                                                                                        6400
                                                                                                                               6800
                                                                                                                                      7200
                                                                                                                                             7600
                                                                                                                                                    8000
                                                                                                                                                           8400
                                                                                                                                                                  8800
                                                                                                                                                                         9200
                                                                                                                                                                                9600
                                                                  Maßgebliches Bruttoentgelt/Monat in EUR

jedem Fall ein Mindesteigenbeitrag von 60 EUR pro                                                          einem Kind, das erst ab 2008 geboren wurde, werden
Jahr zu entrichten. In Fällen, in denen bereits die                                                        sogar bei Monatseinkommen von bis 1 100 EUR mehr
Summe der Zulagen eines Versicherten mehr als 4 %                                                          als 4 % des Einkommens auf dem Riestervertrag an-
des maßgeblichen Entgelts – also des individuellen so-                                                     gespart. Betrachtet man schließlich Alleinerziehende
zialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres –                                                      mit zwei Kindern9 so ergibt sich sogar noch bei einem
ausmacht, wird also diese Summe der Zulagen zzgl.                                                          sozialversicherungspflichtigen Monatsentgelt von
60 EUR Mindesteigenbeitrag pro Jahr dem Förder-                                                            1 400 EUR ein Ansparvolumen, das größer ist als 4 %
konto gutgeschrieben. Das Ansparvolumen ist dann                                                           des maßgeblichen Entgelts.
– bezogen auf das maßgebliche Entgelt des Versicher-                                                       Ähnliches zeigt sich auch für Ehepaare: Werden z. B.
ten – größer als 4 %. Bei gleichem Vorsorgeprodukt                                                         Paare mit zwei Kindern betrachtet, von denen eines
und gleichem Entgelt wird daraus – unter sonst glei-                                                       vor und eines nach dem 1.1. 2008 geboren wurden,
chen Bedingungen – tendenziell eine höhere Leistung                                                        so würden bis zu einem maßgeblichen Monatsentgelt
resultieren als für einen Versicherten, für den nur                                                        von 1 800 EUR mehr als 4 % dieses Monatseinkom-
genau 4 % angelegt werden.                                                                                 mens für den Riestervertrag angespart. Letztlich er-
Im Falle eines kinderlosen alleinlebenden Riester-                                                         gibt sich damit, dass auch auf der Leistungsseite
sparers ist das in der Praxis relativ belanglos: Nur                                                       die gesetzlichen Regelungen zur Zulagenförderung
bei sozialversicherungspflichtigen Entgelten in der                                                        im Rahmen der Riester-Rente einen deutlichen Um-
Größenordnung der geringfügigen Beschäftigung                                                              verteilungseffekt zugunsten sehr niedriger Einkom-
könnte es dazu kommen, dass die Zulage zzgl. des                                                           men und vor allem zugunsten von Kindererziehenden
Mindesteigenbeitrags des Versicherten den Wert                                                             entstehen lassen. Da für die genannten Gruppen ein
von 4 % eines sozialversicherungspflichtigen Vor-                                                          höherer Anteil des sozialversicherungspflichtigen
jahresentgelts überschreitet. Anders stellt es sich                                                        Monatsentgeltes im Rahmen der Riester-Rente ange-
dagegen bei Versicherten mit Kindern dar. Für Allein-                                                      spart wird, ist – unter sonst gleichen Bedingungen –
erziehende mit einem Kind, das vor 2008 geboren                                                            für diese Gruppen auch eine relativ zum individuellen
wurde, werden immerhin bis zu einem sozialver-                                                             Entgelt höhere Leistung zu erwarten als für Ver-
sicherungspflichtigen Entgelt von 900 EUR monatlich                                                        sicherte mit höherem Einkommen und/oder weniger
insgesamt – Eigenbeitrag der Versicherten plus Zu-                                                         Kindern.
lagen – mehr als 4 % dieses Einkommens für die
Riester-Rente angespart. Bei Alleinerziehenden mit                                                         6. Deutliche „Höherbewertung“ der eigenen
                                                                                                              Riester-Beiträge
9
    Wobei für diese Modellrechnungen wiederum unterstellt wurde,                                           Die Verteilungseffekte der Zulagenförderung zuguns-
    dass jeweils ein Kind vor und nach dem 1.1. 2008 geboren wurde.                                        ten von Geringverdienern und Versicherten mit Kin-

                                                                                                                                                                          RVaktuell 3/2011                     75
Abb. 3: Eigenbeitragsanteil und Ansparvolumen als Prozentsatz des Einkommens – Single, ein Kind
        (geboren vor 2008)

        14%

        12%                                                                                                                          Relativer Eigenbeitragsanteil
                                                                                                                                     Ansparquote

        10%

         8%

         6%

         4%

         2%

         0%
              400
                    600
                          800
                                1000
                                       1200
                                              1400
                                                     1600
                                                            1800
                                                                   2000
                                                                          2200
                                                                                 2400
                                                                                        2600
                                                                                               2800
                                                                                                      3000
                                                                                                             3200
                                                                                                                    3400
                                                                                                                           3600
                                                                                                                                  3800
                                                                                                                                         4000
                                                                                                                                                4200
                                                                                                                                                       4400
                                                                                                                                                              4600
                                                                                                                                                                     4800
                                                                                                                                                                            5000
                                                                                                                                                                                   5200
                                                                                                                                                                                          5400
                                                             Maßgebliches Bruttoentgelt/Monat in EUR

dern werden noch deutlicher, wenn man die Beitrags-                                                   die ein Bruttoentgelt von 1 000 EUR/Monat beziehen,
und die Leistungsseite im Zusammenhang betrachtet.                                                    müssen zum Erhalt der vollen Riester-Zulagen selbst
Die Verteilungstendenzen, die mit den Regelungen                                                      sogar nur 60 EUR (0,5 % ihres Entgelts) im Jahr als
zur Beitragsseite und zur Leistungsseite verbunden                                                    Beitrag auf den Riestervertrag einzahlen, für sie wer-
sind, gehen in die gleiche Richtung und verstärken                                                    den dann insgesamt 514 EUR (4,12 % ihres Entgelts)
sich damit: Niedrigeinkommensbezieher zahlen im                                                       angelegt – es kommt also quasi zu einer „Aufwertung“
Vergleich zu Versicherten mit höherem Einkommen                                                       ihres selbst gezahlten Beitrags um 757 % (vgl. Abb. 4)!
einen geringeren Anteil ihres Einkommens als Eigen-                                                   Die Zusammenhänge von relativem Eigenbeitrags-
beitragsanteil, gleichzeitig wird für sie tendenziell                                                 anteil, Ansparquote und maßgeblichem Bruttoentgelt
im Vergleich zu ihrem Entgelt ein größerer Betrag                                                     bei einem Ehepaar mit zwei Kindern10, bei dem ein
als Vorsorgekapital angespart.                                                                        Partner erwerbstätig ist, werden in Abb. 5 dargestellt.
Man könnte den hier beschriebenen Effekt auch als                                                     Durch die Gewährung von Grund- und Kinderzulagen
eine „Aufwertung der Beiträge“ im Bereich der Riester-                                                wird bei der zusätzlichen Altersvorsorge im Rahmen
Rente interpretieren: Um die vollen Zulagen zu erhal-                                                 der Riester-Rente stets ein höherer Eurobetrag dem
ten, müssen z. B. Alleinerziehende mit einem vor 2008                                                 Vorsorgevertrag gutgeschrieben, als der Versicherte
geborenen Kind und einem maßgeblichen Bruttoent-                                                      selbst mit seinem Eigenbeitragsanteil entrichtet. Es
gelt von 2 000 EUR selbst rd. 2,6 % dieses Entgelts als                                               kommt – wenn man diese Bezeichnung aus dem Be-
Beitrag für die Riester-Rente zahlen; dafür werden                                                    reich der gesetzlichen RV übernehmen will – also im-
dann insgesamt 4,0 % des maßgeblichen Bruttoent-                                                      mer zu einer gewissen „Aufwertung“ der Beiträge.
gelts auf dem Altersvorsorgevertrag angelegt, wie                                                     Diese „Aufwertung“ ist aber stark degressiv: Bei Ver-
Abb. 3 zeigt. Man könnte in diesem Fall also davon                                                    sicherten mit höheren sozialversicherungspflichtigen
sprechen, dass der eigene Riester-Beitrag des Ver-                                                    Entgelten ist sie deutlich geringer als bei Versicherten
sicherten um etwa 55 % aufgewertet wird. Verfügt                                                      mit niedrigen Entgelten, bei gleichem Einkommen
der/die Alleinerziehende über ein monatliches Brutto-                                                 wird sie mit abnehmender Kinderzahl geringer – wo-
entgelt von nur 1 000 EUR, müsste er/sie nur rd. 1,18 %                                               bei durch die Erhöhung der Kinderzulage für ab 2008
dieses Entgelts selbst aufbringen, um die volle Riester-                                              geborene Kinder bei den davon Begünstigten noch
Förderung zu erhalten, so dass auf dem Riestervertrag                                                 eine deutliche Verstärkung des beschriebenen Effekts
4,0 % des Bruttoentgelts angelegt werden; hier käme                                                   auftritt.
es also bereits zu einer Aufwertung des von Versicher-
ten selbst gezahlten Beitrags um 240 % (vgl. Abb. 3).                                                 10
                                                                                                           Annahme: Eines der Kinder ist vor und eines nach dem 1.1. 2008
Alleinerziehende mit einem ab 2008 geborenen Kind,                                                         geboren.

76   RVaktuell 3/2011
Abb. 4: Eigenbeitragsanteil und Ansparvolumen als Prozentsatz des Einkommens – Single, ein Kind
        (geboren ab 2008)

           14%

           12%                                                                                                                         Relativer Eigenbeitragsanteil
                                                                                                                                       Ansparquote
           10%

           8%

           6%

           4%

           2%

           0%
                                   1000
                                          1200
                                                 1400
                                                        1600
                                                               1800
                                                                      2000
                                                                             2200
                                                                                    2400
                                                                                           2600
                                                                                                  2800
                                                                                                         3000
                                                                                                                3200
                                                                                                                       3400
                                                                                                                              3600
                                                                                                                                     3800
                                                                                                                                            4000
                                                                                                                                                   4200
                                                                                                                                                          4400
                                                                                                                                                                 4600
                                                                                                                                                                        4800
                                                                                                                                                                               5000
                                                                                                                                                                                      5200
                                                                                                                                                                                             5400
                 400
                       600
                             800

                                                               Maßgebliches Bruttoentgelt/Monat in EUR

Abb. 5: Eigenbeitragsanteil und Ansparvolumen als Prozentsatz des Einkommens – Ehepaar, zwei Kinder
        (geboren vor/ab 2008)

     14%

     12%                                                                                                                                       Relativer Eigenbeitragsanteil
                                                                                                                                               Ansparquote
     10%

      8%

      6%

      4%

      2%

      0%
                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00

                    00
         0

                0
      60

             90
                 12

                 15

                 18

                 21

                 24

                 27

                 30

                 33

                 36

                 39

                 42

                 45

                 48

                 51

                 54

                 57

                 60

                 63

                 66

                 69

                                                               Maßgebliches Bruttoentgelt/Monat in EUR

                                                                                                                                                                        RVaktuell 3/2011            77
7. Fazit: Deutliche Umverteilung zu Gunsten              ausfallen: Eine Aufwertung der eigenen Beiträge von
   von Geringverdienern und Kindererziehenden            mehr als 50 % wird z. B. bei kinderlosen Allein-
   in der Riester-Rente                                  stehenden erzielt, wenn deren sozialversicherungs-
Auch wenn ein Vergleich zwischen diesen Regelungen       pflichtiges Entgelt unter rd. 1 000 EUR liegt, bei
nur sehr eingeschränkt möglich ist, soll doch darauf     Alleinerziehenden mit einem vor 2008 geborenen
hingewiesen werden, dass es auch im Bereich der ge-      Kind, wenn das Entgelt 2 100 EUR oder weniger be-
setzlichen RV Regelungen gibt, die eine „Aufwertung“     trägt, und bei Alleinerziehenden mit einem ab 2008
der Versicherungsbeiträge enthalten. Als Beispiel        geborenen Kind, wenn das Entgelt 2 800 EUR im Mo-
seien hier nur die Regelungen zur „Rente nach            nat unterschreitet. Bei allen Unterschieden zwischen
Mindestentgeltpunkten“ erwähnt, nach denen für Ver-      den Regelungen zur Rente nach Mindestentgeltpunk-
sicherte mit niedrigen Rentenanwartschaften die An-      ten in der gesetzlichen RV und der Zulagenförderung
wartschaften aus Pflichtversicherungszeiten bei Vor-     im Rahmen der Riester-Rente und damit auch deren
liegen bestimmter Voraussetzungen für die Rentenbe-      sehr eingeschränkter Vergleichbarkeit werden so
rechnung aufgewertet werden11. Dabei können die          doch die ganz erheblichen Umverteilungswirkungen
entsprechenden Zeiten maximal um 50 % aufgewertet        zugunsten von Geringverdienern und Kindererziehen-
werden. Je nach Kinderzahl und Geburtsjahr der Kin-      den deutlich, die den Regelungen zur Zulagenförde-
der kann die – allerdings von Art und Wirkung her an-    rung im Rahmen der Riester-Rente implizit sind.
ders geartete – „Aufwertung“ der vom Versicherten
                                                         11
gezahlten Beiträge in der Riester-Rente deutlich höher        § 262 SGB VI.

78   RVaktuell 3/2011
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