ANNEAU du RHIN 2.9 km freies Training und Instruktorenkurs Montag 29. April 2019 powered by YAMAHA

 
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ANNEAU du RHIN 2.9 km freies Training und Instruktorenkurs Montag 29. April 2019 powered by YAMAHA
INFORMATIONEN
ANNEAU du RHIN 2.9 km freies Training und Instruktorenkurs
Montag 29. April 2019 powered by YAMAHA

PLÜSS MOTO SPORT bietet in Zusammenarbeit mit Hostettler AG in
Sursee und Discover the Bike die Möglichkeit für freies Training und
Instruktoren geführte Kurse auf dem Anneau du Rhin.

Die Strecke ist bequem aus der Schweiz und dem südlichen Deutsch-
land erreichbar und liegt nur ca. 60 km nördlich von Basel, oder ca. 50
km südwestlich von Freiburg im schönen Elsass.
Der abgesperrte Rundkurs bietet uns die Möglichkeit, ungestört vom
sonst hektischen Strassenverkehr unser Können zu verbessern. Pro-
fessionelle Streckenposten sorgen für die nötige Sicherheit.
Bei uns sind vom Anfänger bis zum Profi alle Fahrer willkommen.

Neben der optimalen Infrastruktur wird noch folgendes geboten:

Benzin                  Eine Tankstelle ist vor Ort. Zahlbar mit Kreditkarte.
Kaffee                  Gratis für alle Teilnehmer in der Fahrerlagerbox zur Selbstbedienung.
Mittagessen             Es steht ein sehr beliebtes und reichhaltiges Buffet zur Verfügung.
Reifendienst            Pneu von Pirelli und Metzeler durch Hostettler Sursee.
Testflotte              Aktuelle Strassen- und Sportmotorräder von Yamaha,
                        bereitgestellt durch Hostettler Sursee.
Schutzbekleidung        Support und Testmöglichkeiten für Produkte von iXS, SHOEI, X-Lite, SIDI,
                        SIXX
Chill out corner        Hostettler Sursee ist mit ihrem imposanten Yamaha Truck vor Ort.
Fotoservice             Sportfoto Trescher – MotoGP Fotograf mit mehr als 25 Jahre Erfahrung!

Teilnehmer des Instruktorengeführten Kurs dürfen zudem mit folgenden Leistungen rechnen:

Theorie                   Workshops mit professioneller Vermittlung der Grundlagen.
Geführte Trainings        Die Grundlagen werden gleich anschliessend in die Praxis umgesetzt. In-
                          struktoren begleiten dich dabei.
Debriefing                Anschliessend zu jeder Training-Session findet ein Debriefing
                          mit dem Instruktor statt.

Ablauf
Der Tag wird in 20 min Blöcken unterteilt. Diesen Ablauf wiederholt sich dann stündlich.

20 min Theorie  20 min Fahren  20 min Debriefing/Pause
Den genauen Tagesablauf kannst du dem nachfolgenden Zeitplan entnehmen.
ANNEAU du RHIN 2.9 km freies Training und Instruktorenkurs Montag 29. April 2019 powered by YAMAHA
Zeitplan
Wer                                                 Zeit
                              8:00                 08:00 - 08:40     08:45 – 09:00
                                                  Anmeldung in der
ALLE                  Fahrerlager öffnet                             Begrüssung
                                                   Fahrerlagerbox
                09.00 – 09.20    09.20 – 09.40      09.40 – 10.00    10.00 – 10.20
Srassenfahrer       Pause Lärmmessung                 Theorie          Fahren
                                    Pause
Sportfahrer       Briefing                            Fahren            Pause
                                 Lärmmessung
Hobby-Racer       Briefing          Fahren             Pause            Pause
                        10.20 -10.40               10.40 – 11.00     11.00 – 11.20
Srassenfahrer                Pause                    Theorie          Fahren
Sportfahrer              Workshop 1                   Fahren            Pause
Hobby-Racer                  Fahren                    Pause            Pause
                        11.20 – 11.40              11.40 – 12.00     12.00 – 12.20
Srassenfahrer                Pause                    Theorie          Fahren
Sportfahrer                  Pause                    Fahren            Pause
Hobby-Racer                  Fahren                    Pause            Pause
                                 12.20 – 13.40 Mittagspause
                                      13.45 Gruppenfoto
                        14.00 – 14.20              14.20 – 14.40     14.40 – 15.00
Srassenfahrer                Pause                    Theorie          Fahren
Sportfahrer              Workshop 2                   Fahren            Pause
Hobby-Racer                  Fahren                    Pause            Pause
                        15.00 – 15.20              15.20 – 15.40     15.40 – 16.00
Srassenfahrer                Pause                     Pause           Fahren
Sportfahrer                  Pause                    Fahren            Pause
Hobby-Racer                  Fahren                    Pause            Pause
                        16.00 – 16.20              16.20 – 16.40     16.40 – 17.00
Srassenfahrer                Pause                     Pause           Fahren
Sportfahrer                  Pause                    Fahren            Pause
Hobby-Racer                  Fahren                    Pause            Pause
                                17.00 Ende der Veranstaltung
WICHTIG!

INFORMATIONEN zur Schallmessung in ANNEAU du RHIN (F)
Auf dem Rundkurs in Anneau du Rhin gilt ein Grenzwert für den Lärmpegel.

Fahrzeuge dürfen einen Lärmpegel von 100 dB nicht übersteigen.

Dies wird durch den Streckenbetreiber am Morgen vor der Zufahrt auf die Piste kontrolliert. Gemessen
wird 50 cm vom Auspuff entfernt, in einem Winkel von 45 Grad und bei 60 % der max. Drehzahl (Beginn
roter Bereich).

Immer wieder sorgt folgender Teil aus den Teilnahmebedingungen des Streckenbetreibers zu Diskussio-
nen:
Für moderne Fahrzeuge ist keine Toleranz gestattet, außer für straßenzugelassene Fahrzeuge mit origi-
nal- beglaubigtem und nicht modifiziertem Auspuff, welcher der Straßenverkehrsordnung entspricht.

Auch wenn sich dies daraus vermuten lassen würde, sind im Strassenverkehr zugelassene Zubehör
Abgasanlagen welche mehr als 100 dB aufweisen nicht zulässig und die Fahrt wird einem durch den
Streckenbetreiber verwehrt. Das führt zu Unverständnis, wenn dann gleich daneben ein deutlich lauteres
Motorrad fahren darf, weil dies den originalen Schalldämpfer montiert hat.

 Dein Motorrad                                                                      Zugelassen
 Alles Original                                                                     ja
 Zubehör Auspuff (Anlage) mit und ohne Zulassungszertifikat gemessen mit            ja
 weniger als 100 dB*
 Zubehör Auspuff (Anlage) mit und ohne Zulassungszertifikat gemessen mit            nein
 mehr als 100 dB*
* Es empfiehlt sich wenn du in beiden Fällen die Original Auspuffanlage und Werkzeug mitbringst!

Die oben gemachten Angaben beruhen auf Erfahrungswerten und geben keine Garantie. Die jeweilige
Entscheidung liegt beim Streckenbetreiber. Plüss Moto Sport hat darauf keinen Einfluss und wir müssen
uns diesen Vorgaben fügen.

Weitere Informationen könnt ihr den Teilnahmebedingungen des Streckenbetreibers entnehmen.

Sportliche Grüsse

Plüss Moto Sport
Anfahrt:
Die Piste wird von den gängigen Navigationssystemen
unter den Namen Anneau du Rhin gefunden.

Kartendienste im Internet wie z.B. Google Maps können
für die Navigation genutzt werden.

Für den Notfall legen wir hier gerne noch eine Landkarte bei.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Moto Event AG und deren Veranstaltungen. Plüss Moto Sport und Discover the
Bike sind Teile der Moto Event AG.

Stand 29.10.2017

1. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen Moto Event AG (nachfolgend MEAG genannt) und dem Kunden. Vorbehal-
ten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen.

2. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSINHALT (LEISTUNG), RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung von MEAG an den Kunden zustande.

Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen bei 16 Jahren. Handelt es sich
um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis und die Präsenz vor Ort mindestens eines Erziehungsberechtig-
ten zwingend erforderlich.

Der abschliessende Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots
für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rech-
nung. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht verfügbar. Anderslautende Abmachungen, bedürfen
einer schriftlichen Bestätigung. Falls nichts Anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person, in Euro. Nicht aufge-
führte Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Veranstaltung verlangt, sind zusätzlich zu
bezahlen. Der Preis wird auf das Veranstaltungsdatum hin kalkuliert.

MEAG kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterrei-
chen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teil-
nehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen MEAG sind
ausgeschlossen, ausser in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von MEAG oder seiner Erfüllungsgehilfen.
MEAG haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen,
durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen An-
spruch auf Erstattung oder Ermässigung der Teilnahmegebühr.

MOTO EVENT AG behält sich vor, Programme oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es
erfordern. MEAG behält sich auch vor, Veranstaltungen aus Gründen, die ausserhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen,
abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, kriegerischen Ereignissen, Unruhen, Streiks usw.,
aber auch bei schweren Unfällen von Kunden. MEAG bemüht sich, solche Änderungen so rasch als möglich mitzuteilen. In die-
sen Fällen haftet MEAG nicht.

Für den Fall, dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen, z.B. durch Erhöhung der Transportkosten (z.B. Erhöhung Treib-
stoffzuschläge), Wechselkursänderungen, neue Abgaben und Gebühren bleiben Preiserhöhungen ausdrücklich vorbehalten.
Allfällige Preiserhöhungen werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt, spätestens jedoch 3 Wochen vor dem Veranstaltungs-
termin.

3. ZAHLUNGSFRISTEN UND ZAHLUNGSARTEN

Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell
gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleis-
tungen unterliegen folgender Fälligkeit:

- 10 Tage nach Anmeldung

Erfolgt die Anmeldung in weniger als 10 Tag vor der Veranstaltung, ist der Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig.

Überweisung:
Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den fälligen Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistun-
gen fristgerecht auf eines der Konten von MEAG.
Barzahlung:
Barzahlungen werden nur dann akzeptiert, wenn Sie entweder verbindlich mit MEAG vereinbart wurden oder wenn diese zum
Zeitpunkt der Anmeldung erfolgen.

Bei einer Anmeldung erst am Veranstaltungsort hat der Teilnehmer zusätzlich zur Teilnahmegebühr und den Kosten für eventu-
ell gebuchte Zusatzleistungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20.00 zu entrichten.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält MEAG sich vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw.
vom Vertrag zurückzutreten.

4. STORNIERUNG

Die folgenden Rücktrittsbedingungen gelten, sofern in der Ausschreibung der Veranstaltungen nichts anderes vereinbart oder
ausgeschrieben wurde.

Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an die MOTO EVENT AG (anmel-
dung@pmotosport.com), zu richten. Eine Stornierung erreicht erst dann seine Gültigkeit, wenn der Teilnehmer von MEAG eine
entsprechende schriftliche Bestätigung erhält.

Tritt der Kunde von einem gebuchten Renn-oder Fahrertraining zurück, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:

        bis 10 Tage nach der Buchung keine Rücktrittskosten, sofern der Event ab Anmeldedatum noch mehr als 25 Tage in
         der Zukunft liegt.

        bis 15 Tage vor der Veranstaltung, 60 Euro Rücktrittskosten, der Rest wird dem Kunden für einen anderen Event bei
         der Moto Event AG gutgeschrieben.

        ab dem 14. Tag und bei Nichterscheinen, 100% des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung.

Tritt der Kunde von einer Reiseveranstaltung zurück, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:

        bis 10 Tage nach der Buchung keine Rücktrittskosten

        bis 30 Tage vor der Veranstaltung 20% des Reisepreises

        ab dem 29. vor der Veranstaltung, wird der volle Reisepreis fällig

Stellt der Teilnehmer einen Ersatzfahrer oder handelt es sich beim stornierenden Teilnehmer um einen solchen, der sich zum
Stornierungszeitpunkt auf der Warteliste zu der angemeldeten Veranstaltung befand, entfallen die Stornogebühren.

Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer durch Unfall oder Krankheit verhindert war und ein gültiges Arztzeugnis vorlegen kann.

5. VERSICHERUNG

Für die Veranstaltungen hat MOTO EVENT AG keine Versicherung abgeschlossen.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt die eigene Verantwortung, Versicherungen für Personen- wie Sachschäden ab-
zuschliessen.

MEAG empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht sowie
eine REGA Mitgliedschaft.

Bei Renntrainings ist zu prüfen, ob bei der vorhandenen Unfallversicherung solche Veranstaltungen eingeschlossen sind.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von MEAG.

Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte
Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die
Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbin-
dung stehen einschliesslich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Jeder Kunde ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er dem Tourguide oder
Instruktor folgt. Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen
Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den
Wettbewerben entstehen.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschliesslich er selbst das von ihm gemeldete Fahr-
zeug führt. Sollte der Teilnehmer sein Fahrzeug Dritten überlassen, ist er alleine verantwortlich dass diese den Haftungsverzicht
gegenüber dem Veranstalter (MEAG) sowie auch den Haftungsverzicht des Streckenbetreibers vollständig ausfüllt und unter-
zeichnet.

MOTO EVENT AG übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.

Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung)
selbst verantwortlich.

MOTO EVENT AG als Veranstalter, ist von jeglicher Haftung befreit.

7. SCHUTZBEKLEIDUNG

Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Sturzes o.ä. zu
schützen.

Auf allen Veranstaltungen von MEAG ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; für Veranstaltungen, bei de-
nen die Teilnehmer eine Rennstrecke befahren muss diese bestehen aus:

        Geprüftem Integralhelm mit sauberem, unzerkratztem Visier.
         Rückenprotektor

        Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reissverschluss verbunden sein)

        Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)

        Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)

Bei Trainings, die ausserhalb von Rennstrecken stattfinden (z.B. Fahrsicherheitstraining, Schräglagentraining) ist auch Textilbe-
kleidung zulässig, insofern diese über Protektoren verfügt.

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist MEAG ohne weitere
Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Er-
mässigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

8. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN

Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden. Es darf vom
Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehe. Das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

-    Sämtliche Glasteile wie Blinker, Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen grossflächig mit undurchsichtigem
Klebeband abgedeckt werden.

-    Das Bremslicht darf nicht aufleuchten

-    Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.

-    Das Motorrad darf kein Flüssigkeitsverlust aufweisen (Öl, Wasser, Bremsflüssigkeit).

-    Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

Für den ordnungsgemässen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist MOTO EVENT AG
ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzah-
lung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

9. VERHALTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG

Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer
durch sein Verhalten nicht gefährdet werden. Das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von MEAG sowie der
Streckenbetreiber Folge zu leisten.
Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die
Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.
Im Training können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksicht-
nahme geboten.
Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.
MEAG bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesab-
lauf und evtl. Besonderheiten informiert wird. Der Besuch ist obligatorisch.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist die MEAG ohne wei-
tere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder
Ermässigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

10. FOTOAUFNAHMEN

Die auf den Veranstaltungen von Vertretern von MEAG angefertigten Bilder und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von
MEAG. MEAG ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist,
ohne dass dafür Kosten für MEAG gegenüber dem Kunden entstehen.

11. HAUSRECHT

Die MEAG behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Besucher, Teil-
nehmer (oder deren Begleitung) sowie Dritte bei Verstoss gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges,
nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.
Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MEAG
untersagt. Bei Verstössen ist MEAG ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ein zuwiderhan-
delnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Er-
mässigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.

12. DATENSCHUTZ

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags mit MEAG werden von MEAG Daten im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teil-
nehmer hierzu seine Einwilligung.

MEAG versichert, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn,
dass MEAG dazu gesetzlich verpflichtet wäre, der Streckenbetreiber dies einfordert oder der Teilnehmer vorher ausdrücklich
eingewilligt hat. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer MEAG bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt (z.B.
Name, Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz und eigenen Marketingzwecken mit dem Teilnehmer verarbeitet.

Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten sie
unwichtig geworden sein, kann die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Teilnehmers schriftlich bei MEAG einge-
fordert werden.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle
früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechts-
wirksamkeit. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufwei-
sen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die
ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke
ausfüllt.

Zahlungsort ist der Sitz der MOTO EVENT AG, Oberentfelden.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der MOTO EVENT AG.
Es gilt das Schweizer Recht.

MOTO EVENT AG, Ausserfeldstrasse 20, 5036 Oberentfelden
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