Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

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Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
                                                         BKB GmbH & Co. KG                              Seite 1 von 5

§ 1 Geltungsbereich                                              § 2 Bestellungen und Aufträge

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen             (1) Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie
(AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren           schriftlich oder elektronisch erteilt wurden.
Geschäftspartnern und Lieferanten („Verkäufer“). Sie
gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristi-           (2) Der Verkäufer hat die Bestellung auf Unstimmigkei-
schen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-          ten zu prüfen und uns auf Entdeckte oder vermutete Feh-
rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1             ler unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Wir sind unse-
BGB.                                                             rerseits jederzeit berechtigt, offensichtliche Schreib-
                                                                 oder Rechenfehler und sonstige Irrtümer zu berichtigen.
(2) Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den
Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen                (3) Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich eine Bin-
(„Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die            dungsfrist enthalten, halten wir uns hieran zwei Wochen
Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§          nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich
433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten          für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annah-
die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers          meerklärung bei uns. Der Verkäufer ist innerhalb dieser
gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mit-     Frist gehalten, unsere Bestellung entweder schriftlich zu
geteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für                bestätigen oder insbesondere durch Versendung der
gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem           Ware vorbehaltlos auszuführen. Maßgeblich für die
Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.                     schriftliche Bestätigung ist der Zugang der Annahmeer-
                                                                 klärung bei uns. Eine verspätete Annahme gilt als neues
(3) Unsere AEB gelten ausschließlich. Abweichende                Angebot und bedarf der Annahme durch uns.
oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns
nicht anerkannt. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Be-           (4) Der Verkäufer ist gehalten, unsere Bestellung inner-
zug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Verkäu-                 halb einer Frist von 14 Tagen/Wochen schriftlich zu be-
fers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist,        stätigen oder insbesondere durch Versendung der Ware
liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Ge-        vorbehaltlos auszuführen (Annahme).
schäftsbedingungen. Entgegenstehende oder ergän-
zende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäu-                (5) Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine
fers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil,           Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes ver-
als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt        einbart ist (z.B. bei der Vereinbarung einer beschränkten
haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem               Gattungsschuld, Vorratsschuld oder Stückschuld).
Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers                  (6) Der Verkäufer hat jeder Lieferung einen Lieferschein
dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen.                        beizufügen.

(4) Sofern der Verkäufer unsere AEB anerkannt hat, gel-          Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Da-
ten sie auch für zukünftige Verträge mit ihm. Wir infor-         tum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Ar-
mieren über Änderungen der AEB. Sollte der Verkäufer             tikelnummer und Anzahl) unserer Bestellkennung (Da-
solchen Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier          tum und Nummer) und der EAN-Nummern beizulegen.
Wochen schriftlich widersprechen, gelten die Änderun-            Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so haben
gen als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs blei-            wir hieraus resultierende Verzögerungen der Bearbei-
ben die ursprünglichen allgemeinen Geschäftsbedingun-            tung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom
gen in Kraft. Über die Wirkungen des Fristablaufs wer-           Lieferschein ist uns eine entsprechende Versandanzeige
den wir den Verkäufer in der Änderungsmitteilung hin-            mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.
weisen.
                                                                 § 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen
mit dem Verkäufer (einschließlich Nebenabreden, Er-              (1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend.
gänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vor-               Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher
rang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinba-         Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen
rungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schrift-        ist.
licher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maß-
gebend.                                                          (2) Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart
                                                                 ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistun-
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften           gen des Verkäufers sowie alle Nebenkosten (z.B. ord-
haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine der-           nungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließ-
artige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vor-           lich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung)
schriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar ab-        ein.
geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.                (3) Rechnungen sind sofort nach Lieferung und für jede
                                                                 Bestellung gesondert einzureichen.

BKB GmbH & Co. KG
Handwerkstrasse 1A
77694 Kehl (Bodersweier)          Tel. 0 78 53/ 92 72 9-11     GF Marco Lasch                  www.bkb-kehl.de
www.bkb-kehl.de                   Fax 0 78 53/ 92 72 9-25      eMail m.lasch@bkb-kehl.de       Amtsgericht Freiburg HRA 70 68 83
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)/ BKB GmbH & Co. KG

                                                                                                            Seite 2 von 5

(4) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalender-            Nehmen wir eine verspätete Lieferung des Verkäufers
tagen ab vollständiger Lieferung und Leistung sowie Zu-             an, so begründet dies keinen Verzicht auf sonstige An-
gang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung                     sprüche, die wir wegen der verspäteten Lieferung oder
fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen             Leistung geltend machen können.
leisten, gewährt uns der Verkäufer 3% Skonto auf den
Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die               (6) Ist der Verkäufer in Verzug, können wir – neben wei-
Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungs-               tergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten
auftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank               Ersatz unseres Verzugsschadens i. H. v. 1% des Netto-
eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvor-                preises des Auftrags pro vollendete Kalenderwoche ver-
gang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.              langen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Netto-
                                                                    preises der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der
(5) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zah-              Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden ent-
lungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.                   standen ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbe-
                                                                    halten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich ge-
(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie                  ringerer Schaden entstanden ist.
die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in
gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berech-               (7) Wir sind berechtigt, bei Lieferverzögerungen nach
tigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange und so-             vorheriger schriftlicher Androhung gegenüber dem Ver-
weit uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder man-               käufer für jede angefangene Woche des Lieferverzugs
gelhaften Leistungen gegen den Verkäufer zustehen.                  eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,5 %, maximal 5 %, des je-
                                                                    weiligen Auftragswerts zu verlangen. Die Vertragsstrafe
(7) Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbe-              ist auf den vom Verkäufer zu ersetzenden Verzugsscha-
haltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder           den anzurechnen.
unbestrittener Gegenforderungen.
                                                                    (8) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche
§ 4 Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug, Ge-                     Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.
fahrübergang, Annahmeverzug
                                                                    (9) Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts
                                                                    anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Ge-
(1) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche
                                                                    schäftssitz zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist
Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete
                                                                    auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwai-
Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen
                                                                    gen Nacherfüllung.
zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für
seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas ande-
res vereinbart ist (z.B. Beschränkung auf Vorrat).                  (10) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufäl-
                                                                    ligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am
                                                                    Erfüllungsort auf uns über. Soweit eine Abnahme verein-
(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei
                                                                    bart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der
                                                                    Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzli-
Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes
                                                                    chen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre-
vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäfts-
                                                                    chend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich,
sitz in Kehl zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist
                                                                    wenn wir uns im Annahmeverzug befinden.
auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige
Nacherfüllung (Bringschuld).
                                                                    (11) Für den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten
                                                                    die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer muss uns
(3) Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig
                                                                    seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten,
vereinbarten Liefertermine sind bindend. Wenn die Lie-
                                                                    wenn für eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits
ferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht
                                                                    (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder be-
anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 4 Wochen ab
                                                                    stimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in An-
Vertragsschluss. Vorzeitige Lieferungen sind nur mit un-
                                                                    nahmeverzug, so kann der Verkäufer nach den gesetzli-
serer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.
                                                                    chen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen ver-
                                                                    langen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Ver-
(4) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche dro-
                                                                    käufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelan-
hende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Lieferter-
                                                                    fertigung), so stehen dem Verkäufer weitergehende
mins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer
                                                                    Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet
der Verzögerung unverzüglich schriftlich oder in Text-
                                                                    und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben.
form in Kenntnis zu setzen.

(5) Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht          §5 Mangelhafte Lieferung
innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in
Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbeson-                 (1) Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der
dere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den ge-                Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) und
setzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 6 blei-             bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer
ben unberührt.

BKB GmbH & Co. KG
Handwerkstrasse 1A
77694 Kehl (Bodersweier)     Tel. 0 78 51/ 95 75 949         GF Marco Lasch                 www.bkb-kehl.de
www.bkb-kehl.de              Fax 0 78 51/ 95 75 950          email m.lasch@bkb-kehl.de      Amtsgericht Freiburg HRA 70 68 83
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)/ BKB GmbH & Co. KG

                                                                                                            Seite 3 von 5

gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend            (8) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rüge-
nichts anderes bestimmt ist.                                        pflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381
                                                                    HGB) mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungs-
(2) Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Ver-              pflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wa-
käuferinsbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahr-                 reneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung
übergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Verein-            einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten
barung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejeni-           (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlie-
gen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch                 ferung) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichpro-
Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung –                 benverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme ver-
Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in glei-              einbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übri-
cher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen                  gen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung
wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Pro-              unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls,
duktbeschreibung von uns, vom Verkäufer oder vom                    insbesondere der Art des Produkts nach ordnungsgemä-
Hersteller stammt.                                                  ßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rüge (Mängel-
                                                                    anzeige) gilt jedenfalls dann als unverzüglich und recht-
(3) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von             zeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entde-
Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung              ckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung
keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer stellt          abgesendet wird.
uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes
Anfordern frei.                                                     (9) Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte und der
                                                                    Regelungen in Abs. 5 gilt: Kommt der Verkäufer seiner
(4) Zu einer Untersuchung der Ware oder besonderen                  Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Wahl
Erkundigungen über etwaige Mängel sind wir bei Ver-                 durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
tragsschluss nicht verpflichtet. Teilweise abweichend               durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzliefe-
von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns Mängelansprüche                rung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemesse-
daher uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der                    nen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst
Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit            beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür erfor-
unbekannt geblieben ist.                                            derlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden
                                                                    Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den
(5) Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nach-              Verkäufer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (zB
erfüllung – nach unserer Wahl durch Beseitigung des                 wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Be-
Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer                  triebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismä-
mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer              ßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von der-
von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so                artigen Umständen werden wir den Verkäufer unverzüg-
können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Ver-                lich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten.
käufer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen
bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die              (10) Im Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechts-
Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder               mangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minde-
für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlich-                rung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag be-
keit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem              rechtigt. Außerdem haben wir nach den gesetzlichen
Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner              Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwen-
Fristsetzung.                                                       dungsersatz.

(6) Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem                 § 6 Lieferantenregress
Mängelbeseitigungsverlangen ist insoweit begrenzt,
dass wir nur haften, wenn wir erkannt oder grob fahrläs-            (1) Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche in-
sig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.                   nerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§
                                                                    445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den Mängelan-
(7) Mangelgewährleistungsrechte verjähren in 36 Mona-               sprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere
ten nach Gefahrübergang. Bei Ersatzlieferung und Män-               berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesse-
gelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für er-             rung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer zu verlangen,
setzte und nachgebesserte Ware erneut, es sei denn, wir             die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser
mussten nach dem Verhalten des Verkäufers davon aus-                gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hier-
gehen, dass dieser sich nicht zu der Maßnahme ver-                  durch nicht eingeschränkt.
pflichtet sah, sondern die Ersatzlieferung oder Mängel-
beseitigung nur aus Kulanzgründen oder ähnlichen                    (2) Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend ge-
Gründen vornahm. Mit dem Zugang unserer schriftlichen               machten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungs-
Mängelanzeige beim Verkäufer ist die Verjährung von                 ersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB)
Gewährleistungsansprüchen gehemmt, bis der Verkäu-                  anerkennen oder erfüllen, werden wir den Verkäufer be-
fer unsere Ansprüche ablehnt oder den Mangel für be-                nachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachver-
seitigt erklärt oder sonst die Fortsetzung von Verhand-             halts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine
lungen über unsere Ansprüche verweigert.                            substantiierte Stellungnahme nicht innerhalb angemes-
                                                                    sener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung

BKB GmbH & Co. KG
Handwerkstrasse 1A
77694 Kehl (Bodersweier)     Tel. 0 78 51/ 95 75 949         GF Marco Lasch                 www.bkb-kehl.de
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Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)/ BKB GmbH & Co. KG

                                                                                                                 Seite 4 von 5

herbeigeführt, so gilt der von uns tatsächlich gewährte                sowie kartellrechtliche, arbeits- und umweltschutzrecht-
Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet.                        liche Vorschriften.
Dem Verkäufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
                                                                       (2) Der Verkäufer wird sicherstellen, dass die von ihm
§ 7 Eigentumsvorbehalt                                                 gelieferten Produkte allen maßgeblichen Anforderungen
                                                                       an das Inverkehrbringen in der Europäischen Union und
(1) An von uns abgegebenen Bestellungen, Aufträgen                     im Europäischen Wirtschaftsraum genügen. Er hat uns
sowie dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Abbildun-                 die Konformität auf Verlangen durch Vorlage geeigneter
gen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Un-                      Dokumente nachzuweisen.
terlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheber-
recht vor. Der Verkäufer darf sie ohne unsere ausdrück-                (3) Der Verkäufer wird zumutbare Anstrengungen unter-
liche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen                       nehmen, um die Einhaltung der in diesem § 9 enthalte-
noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.             nen, den Verkäufer treffenden Verpflichtungen durch
Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollständig                seine Unterlieferanten sicherzustellen.
an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungs-
gemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden                       § 10 Rücktritt
oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines
Vertrages führen. Vom Verkäufer hiervon angefertigte                   Wir sind berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung
Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen                  unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten,
hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzli-                  wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäfts-
cher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von                  betrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetrete-
Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der üblichen                      nen, vom Verkäufer zu vertretenen Umständen (wie z.B.
Datensicherung.                                                        die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderun-
                                                                       gen) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen
(2) Die Übereignung der Ware auf uns hat unbedingt und                 verwenden können oder sich die Vermögensverhältnisse
ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen.                des Verkäufers nach Vertragsschluss derart verschlech-
Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreis-               tern, dass mit einer vertragsgemäßen Lieferung nicht zu
zahlung bedingtes Angebot des Verkäufers auf Übereig-                  rechnen ist.
nung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt spätestens mit
Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware.                              § 11 Form

§ 8 Produkthaftung                                                     Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Ver-
                                                                       käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung,
(1) Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verant-                 Mahnung, Rücktritt) sind in Schrift- oder Textform (z.B.
wortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei-             Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvor-
zustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Or-              schriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zwei-
ganisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis               feln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unbe-
selbst haftet. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, so-          rührt.
weit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzli-
cher Pflichtverletzung unsererseits beruht.                            § 12 Abtretungsverbot
(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der                Der Verkäufer darf Ansprüche aus mit uns geschlosse-
Verkäufer Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder                 nen Rechtsgeschäften nur mit unserer ausdrücklichen
im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter                      Zustimmung abtreten. Ausgenommen davon sind Geld-
einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen                  forderungen.
ergeben.

(3) Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit
                                                                       § 13 Höhere Gewalt
dieses Vertrages stets eine Produkthaftpflicht-Versiche-
rung mit einer ausreichenden Mindestdeckungssumme                      (1) Für Ereignisse höherer Gewalt, die einer Vertrags-
von EUR 4 pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu                      partei die Erbringung der Leistungen wesentlich er-
unterhalten. Etwaige weitergehende Schadensersatzan-                   schweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Ver-
sprüche bleiben unberührt. Der Verkäufer wird uns auf                  trages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haf-
Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zu-               tet die jeweilige Partei nicht. Als höhere Gewalt gelten
senden.                                                                alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen
                                                                       Umstände, beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg und
§ 9 Einhaltung von Gesetzen                                            andere militärische Konflikte, innere Unruhen, Terroran-
                                                                       schläge, oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar,
                                                                       schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unver-
(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit
                                                                       schuldet sind und nach Abschluss des jeweiligen Ver-
dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen
                                                                       trags eintreten.
gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft
insbesondere Antikorruptions- und Geldwäschegesetze

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Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)/ BKB GmbH & Co. KG

                                                                                                             Seite 5 von 5

(2) Streiks, Aussperrungen und Ausfälle von Produkti-                mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen
onsanlagen aufgrund anderer als der vorgenannten                     kann.
Fälle sowie falsche oder nicht rechtzeitige Belieferung
durch Vorlieferanten stellen keinen Fall höherer Gewalt              (3) Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich
dar.                                                                 vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen
                                                                     Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. So-
(3) Die betroffene Partei wird unverzüglich nach Eintritt            weit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche
des Ereignisses höherer Gewalt die andere Vertragspar-               Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die re-
tei schriftlich über die Beschaffenheit des Ereignisses,             gelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB),
den Zeitpunkt, das Datum dessen Eintritts sowie die vo-              wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des
raussichtlichen Auswirkungen des Ergebnisses auf ihre                Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungs-
Fähigkeit, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen,           frist führt.
informieren. Die betroffene Partei wird die andere Ver-
tragspartei unverzüglich nach Beendigung des Ereignis-               § 16 Schlussbestimmungen
ses höherer Gewalt über diese Beendigung benachrich-
tigen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wieder auf-            (1) Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Ver-
nehmen.                                                              trag, insbesondere für Lieferung und Zahlung, ist für
                                                                     beide Teile unser Geschäftssitz bzw. der von uns ge-
(4) Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen werden ent-             nannte Leistungsort.
sprechend der Dauer der höheren Gewalt angemessen
verlängert. Für den Fall, dass ein Festhalten an dem Ver-            (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
trag während der Dauer der durch die höhere Gewalt                   Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des in-
verursachten Verzögerung der Leistung oder Lieferung                 ternationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-
für eine der Parteien unzumutbar ist, ist diese berechtigt,          Kaufrechts (CISG).
von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen aus wichti-
gem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu                   (3) Ist der Verkäufer Kaufmann iSd Handelsgesetz-
kündigen. Im Regelfall ist das Festhalten am Vertrag                 buchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
spätestens dann unzumutbar, wenn die höhere Gewalt                   ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist aus-
länger als 3 Monate andauert.                                        schließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für
                                                                     alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Strei-
§ 14 Geheimhaltung                                                   tigkeiten unser Geschäftssitz in Kehl. Entsprechendes
                                                                     gilt, wenn der Verkäufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist.
(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, die Bedingungen der              Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am
Bestellung sowie sämtliche ihm für diesen Zweck zur                  Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AEB
Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen (mit               bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allge-
Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen)                  meinen Gerichtsstand des Verkäufers zu erheben. Vor-
für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsschluss                 rangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu aus-
geheim zu halten und nur zur Ausführung der Bestellung               schließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
zu verwenden. Er wird sie nach Erledigung von Anfragen
oder nach Abwicklung von Bestellungen auf Verlangen                  (4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
umgehend an uns zurückgeben.                                         allgemeinen Einkaufsbedingungen berührt nicht die
                                                                     Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Best-
(2) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf               immungen gelten als durch solche wirksamen Regelun-
der Verkäuferin Werbematerial, Broschüren etc. nicht                 gen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen
auf die Geschäftsverbindung hinweisen.                               Zweck der weggefallenen Regelung so weit wie möglich
                                                                     zu verwirklichen.
§ 15 Verjährung

(1) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien               Stand: April 2021
verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
                                                                     BKB GmbH & Co. KG
(2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die                Postanschrift:
allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3                    Handwerkstrasse 1A
(drei) Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme                  77694 Kehl (Bodersweier)
vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.              Tel. 0 78 53/ 92 72 9-11
Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für            Fax 0 78 53/ 92 72 9-25
Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche
Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche                   GF Marco Lasch
Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprü-           Amtsgericht Freiburg     HRA 70 68 83
che aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in kei-
nem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere

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