Panda Cloud Office Protection

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bluenetdata® GmbH

Panda Cloud Office Protection
AntiViren-Schutz für PC, Mac und Server

                                           bluenetdata® GmbH
     Vertragsinformationen
                                             business it-solutions
         Muster GmbH
                                          Am Getreidespeicher 9
  Vertragsbeginn: 00.00.0000                  53359 Rheinbach
  Mindestlaufzeit: 12 Monate
                                                 02226 89892-0
  Vertragsnummer: P00000000
                                            info@bluenetdata.de
  Kundennummer: 00000
                                            www.bluenetdata.de
Panda Cloud Office Protection
AntiViren-Schutz für PC, Mac und Server
Dieses Dokument ist Grundlage für die Bereitstellung von Panda Cloud Office Protection
oder Panda Cloud Office Protection Advanced .

Inhalt
Allgemeine Informationen                                                                 2
Verwendete Produkte des Herstellers Panda Security                                       2
Leistungen innerhalb der Laufzeit                                                        3
Zahlungsmodalitäten                                                                      3
Laufzeit und Kündigung                                                                   3
Pflichten des Kunden                                                                     4
Anlage 1: Nutzungsvertrag PCOP/PCOPA                                                     5
Anlage 2: Allgemeine Vertragsbedingungen Panda Office-Protection (SaaS)                  9

                                            1
Allgemeine Informationen

Bei der in dieser Beschreibung aufgeführten Software, handelt es sich um Produkte des
Herstellers Panda Security. Die Bereitstellung von SaaS-Produkten (Software as a Service)
unterliegen den vertraglichen Grundlagen von Panda Security (Anlage 1 und 2), sind
Bestandteil dieser Beschreibung und Voraussetzung für deren Nutzung.

Stand: Februar 2014

Die Informationen dieses Dokumentes sind vertraulich und ausschließlich für den Adressaten
bestimmt. Jeglicher Zugriff auf die Inhalte durch andere Personen als den Adressaten sind
streng untersagt. Es ist Ihnen jede Änderung, Veröffentlichung, Vervielfältigung untersagt.
Informationen, Entwürfe, Skizzen, Angebote, Ideen u.ä. sind geistiges Eigentum der Firma
bluenetdata® GmbH und nur für den Adressaten bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln
und dürfen ohne Genehmigung der bluenetdata® GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht
werden.

Verwendete Produkte des Herstellers Panda Security

Die bluenetdata® bietet dem Kunden folgende durch den Kunden selbst administrierte und
verwaltete Produkte an:

Antivirenschutzlösung:

      Panda Cloud Office Protection (PCOP):
       Antivirenschutz für PCs, Server und Mac.

      Panda Cloud Office Protection Advanced (PCOPA):
       Erweiterter Antivirenschutz inkl. E-Mail (Exchange) und Internet (Contentfilter).

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Leistungen innerhalb der Laufzeit

Der Kunde erhält eine teilweise (eigenverantwortlich) gemanagte Virenschutzlösung auf Basis
der Produkte des Herstellers Panda Security.

Die Ersteinrichtung erfolgt im Rahmen der Einrichtungspauschale durch bluenetdata® mit den
vom Hersteller bereitgestellten Standardeinstellungen. Die automatische Aktualisierung der
Programmkomponenten während der Laufzeit ist im Preis enthalten.

Darüber hinaus erhält der Kunde bzw. der bei bluenetdata® hinterlegte Ansprechpartner,
täglich einen automatischen Status-Bericht per E-Mail. Dieser Bericht beinhaltet
Informationen über

      den Lizenzstatus,
      den Schutzstatus,
      die Erkennungen.

Weitere Leistungen, die über die oben genannten Punkt hinausgehen, sind nicht Gegenstand
des Nutzungsvertrages. bluenetdata® übernimmt im Rahmen dieses Vertrages keine weitere
Administration und/oder Fehlerbehebung.

Zahlungsmodalitäten

Grundlage für die Bereitstellung des Produktes Panda Cloud Office Protection ist die Erteilung
eine SEPA-Basislastschrift für die Zahlung der monatlichen Bereitstellungspauschale.

Der Kunde erhält eine Rechnung in elektronischer Form als E-Mail. Wenn gewünscht, ist der
Versand per Post möglich. Hier wird eine Kostenpauschale von 2,50 € (netto) je Rechnung
berechnet.

Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit beginnt am ersten des Folgemonats, jedoch nicht vor Gutschrift der monatlichen
Grundpauschale bzw. vor Erteilung einer SEPA-Basislastschrift.

Der Laufzeit ist unbegrenzt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Danach kann der
Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung
bedarf der Schriftform.

Eine fristlose Kündigung aufgrund grober Pflichtverletzung bleibt hiervon unberührt.

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Pflichten des Kunden

Der Kunde benennt der bluenetdata® GmbH mindestens einen festen Ansprechpartner. Der
Ansprechpartner sollte Weisungsbefugt sein, um im Fehlerfall eine Entscheidung treffen zu
können. Eine Änderung des Ansprechpartners ist der bluenetdata® GmbH unverzüglich
mitzuteilen.

Der Kunde ist dazu verpflichtet den täglichen Status-Bericht zu Überprüfen und/oder eine
weitere Person/Firma damit zu beauftragen.

Des Weiteren hat der Kunde selbst dafür Sorge zu tragen, dass alle Systeme in seinem
Netzwerk geschützt sind. Für die korrekte Lizensierung ist der Kunde verantwortlich.

bluenetdata® kann nicht für auftretende Fehler, Störungen und/oder Ausfälle haftbar gemacht
werden. Die Obliegenheit liegt beim Kunden selbst. Der Kunde ist berechtigt die
Administration an Dritte zu übertragen, dies entbindet den Kunden allerdings nicht zur
Einhaltung der genannten Pflichten.

Die Verantwortung für die Behebung von Infektionen, Fehlern und Problemen liegt beim
Kunden. bluenetdata® ist nicht zur automatischen Behebung von Problemen verpflichtet,
sondern wird erst durch Meldung oder Beauftragung des Kunden damit betraut.

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Anlage 1: Nutzungsvertrag PCOP/PCOPA

                           5
Nutzungsvertrag PCOP/PCOPA (Seite 1 von 3)
zwischen

       bluenetdata® GmbH
       Am Getreidespeicher 9
       53359 Rheinbach

im folgenden - Anbieter - genannt

und

       KUNDE

im folgenden - Kunde - genannt

über die Nutzung der Lösung Panda Cloud Office-Protection oder Office-Protection Advanced.

1. Der Kunde nutzt im Rahmen von SaaS folgende Programme:

      Panda Cloud Office-Protection (PCOP)
      Panda Cloud Office-Protection Advanced (PCOPA)

Anzahl der zu schützenden Systeme (min. 5 Systeme): 000

       Einzelpreis pro System und Monat PCOP: 7,50 € (netto)

       Einzelpreis pro System und Monat PCOPA: 8,50 € (netto)

Gesamtpreis pro Monat: 000,00 € (netto)
zzgl. einer einmaligen Bereitstellungspauschale von 100,00 € (netto).

2. Lizensierung weiterer Systeme während der Laufzeit

Der Kunde ist für die Einhaltung der für sein Netzwerk erforderlichen Anzahl von Lizenzen
selbst verantwortlich.

Neue Systeme werden nicht automatisch Bestandteil dieses Nutzungsvertrages und müssen
separat (per E-Mail oder telefonisch) angezeigt werden. Die Bestätigung der neuen Lizenzen
erfolgt mit Zustellung der Lizenzbestätigung, frühestens jedoch mit der nächsten Rechnung.

Mindestlaufzeit für zusätzliche Lizenzen ist, unabhängig von der Gesamtlaufzeit, ein Monat.

Der Kunde kann aber im Rahmen des Nutzungsvertrags jederzeit zusätzliche Lizenzen, nach
Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Monat, zurückgeben, sofern die Anzahl der zu
Vertragsbeginn festgelegten Systeme nicht unterschritten wird.

                                               6
Nutzungsvertrag PCOP/PCOPA (Seite 2 von 3)
3. Systemvoraussetzungen

Für alle Systeme:

      mindestens ein PC oder Server mit Internetverbindung
      mindestens Pentium Prozessor mit 300 MHz oder schneller

Für PC-Systeme

      Betriebssysteme (Workstations):
           o Windows XP (32- und 64-bit)
           o Windows Vista (32- und 64-bit)
           o Windows 7 (32- und 64-bit)
           o Windows 8 (32- und 64-bit)
      RAM: min. 256 MB
      Freier Festplattenspeicher: min. 300 MB

Für Server:

      Betriebssysteme (Server):
           o Windows 2008 Server (32- und 64-bit)
           o Windows Server 2008 R2 (64-bit)
           o Windows Server 2012 (64-bit)
           o Windows Server 2012 R2 (64-bit)
           o Windows 2008/2011 Small Business Server
           o Windows 2008/2012/2012 R2 Remote Desktop Server
      RAM: min. 512 MB
      Freier Festplattenspeicher: min. 280 MB

4. Bereitstellung der Leistung durch den Anbieter erfolgt ab dem 00.00.0000

5. Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende von jeder Partei
gekündigt werden.

6. Hotline

Für den Kunden besteht bei technischen Problemen mit den Produkten eine 24h/365T-
Hotline-Service durch den Hersteller Panda Security unter der Rufnummer 02065 961-444 zur
Verfügung.

                                             7
Nutzungsvertrag PCOP/PCOPA (Seite 3 von 3)
7. Ansprechpartner des Kunden mit Weisungsbefugnis

Der Kunde benennt die folgende Person als primären Ansprechpartner. Diese Person ist
darüber hinaus berechtigt im Sinne des Kunden bluenetdata® gegenüber aufzutreten.

Vorname und Name:       ANSPRECHPARNTER
Telefon:                00000000
Mobil (für Notfälle):   00000000
Email:                  ansprechpartner@kunde.de

8. Zahlung der monatlichen Entgelte aus diesem Nutzungsvertrag

Der Einzug erfolgt mit folgenden Kennzeichen:
Unsere Gläubigeridentifikationsnummer: DE84ZZZ00000225243
Ihre Mandatsreferenz:                      00000 (Ihre Kundennummer bei uns)

Der Kunde ermächtigt die bluenetdata® GmbH, Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-
Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weißt der Kunde sein Kreditinstitut an, die von der
bluenetdata® GmbH auf sein Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Der Kunde kann
innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    BIC                                  IBAN

    Bank                                 Name/Firma             Unterschrift

9. Sonstiges

Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Anlage 2) Panda Cloud Office-Protection
Software as a Service (SaaS). Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen
und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.

______________________________________                    ______________________________________
Ort, Datum                                                Ort, Datum

______________________________________                    ______________________________________
Unterschrift und Stempel                                  Unterschrift und Stempel
bluenetdata® GmbH                                         Kunde

                                                      8
Anlage 2: Allgemeine Vertragsbedingungen Panda Office-
Protection (SaaS)

                              9
Allgemeine Vertragsbedingungen Panda Office-Protection
Software as a Service (SaaS)
1. Geltung

Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen. Ergänzend gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und die Panda Office-Protection Endnutzerbedingungen. Die Geltung etwaiger
Allgemeiner Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand

2.1
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der Dienstleistungsvereinbarung und dem Nutzungsvertrag in Verbindung mit diesen
Allgemeinen Vertragsbedingungen, sowie aus den in Leistungsbeschreibungen und Preislisten des Anbieters getroffenen
Regelungen. Der Anbieter schuldet die Anlieferung, Installation sowie das Monitoring der Sicherheitslösung Panda Office-
Protection.

2.2
Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Behebung von Störungen, die durch Virenbefall oder andere Malwaren an der EDV-Anlage
des Kunden entstanden sind.

2.3
Der Kunde schafft und unterhält auf eigene Kosten und Verantwortung die technischen Voraussetzungen eines Internetzugangs
und die Möglichkeit der Fernwartung.

2.4
Der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, dass Dienste, Systeme, Applikationen, etc. des Kunden nicht gegen geltende Gesetze,
behördliche Vorschriften oder Auflagen, Compliancevorschriften, ISO- Normen, etc. verstoßen. Deren Einhaltung ist
ausschließlich Sache des Kunden.

2.5
Individuelle Erweiterung und Anpassung der Funktionalitäten und des Services müssen separat vereinbart werden und sind nicht
Gegenstand des Leistungsumfangs.

2.6
Panda Office-Protection steht dem Kunden sieben Tagen die Woche/24 Stunden täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit von
99,0 %, bezogen auf das Jahr am Übergabepunkt, zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und
Software-Updates. Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.

2.7
Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zur Wirksamkeit einer schriftlichen
Bestätigung durch den Anbieter.

2.8
Die kontinuierliche Weiterentwicklung an Anpassungen der Software ist ein wesentlicher Bestandteil der SaaS-Lösung Panda
Office-Protection. Dazu zählen u. a. die Optimierung der Software und die Anpassung an die technischen Fortschritte und an die
sich stets wandelnde Anforderung durch Viren, etc. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung der SaaS-Lösung können Teilfunktionen
verändert werden oder wegfallen, was auf den Bestand dieses Vertrags keine Auswirkungen hat, solange für den Kunden die
Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.

3. Vertragsschluss

3.1
Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Nutzungsvertrages und dem dort angegebenen Datum der Bereitstellung der SaaS-
Lösung Panda Office-Protection zu Stande. Im Übrigen kommen Verträge stets nur mit Zugang einer Auftragsbestätigung,
spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch den Anbieter, zu Stande.

3.2
In Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Anbieter schriftlich
als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.3
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Geringfügige
technisch bedingte Abweichungen von Angeboten behält sich der Anbieter auch nach der Annahme des Angebots durch den
Kunden vor.

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4. Hotline

Soweit im Nutzungsvertrag ausdrücklich die Nutzung einer Hotline vereinbart wird, so stellt der Anbieter gem. dem
Nutzungsvertrag dem Kunden im Rahmen seiner üblichen Geschäftszeiten eine Hotline für Störungsmeldungen zur Verfügung.
Diese ist über E-Mail, Fax oder Telefon zu erreichen. Soweit in der Dienstleistungsvereinbarung oder dem Nutzungsvertrag
vereinbart, so steht zusätzlich ein Ticketsystem zur Verfügung. Die Hotline wird auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt. An
die Hotline sind ausschließlich Störungen zu melden. Seitens des Kunden ist eine autorisierte Person zu benennen, die allein
berechtigt, die Hotline-Anfragen durchzuführen. Die Benennung erfolgt im Nutzungsvertrag. Sollte die Person wechseln, so ist dies
schriftlich mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen mitzuteilen.

5. Nutzungsrechte

5.1
Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Nutzungszeit bzw. auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, auf die
Softwarefunktionalität der Panda Office-Protection via Internet zuzugreifen. Ein darüber hinaus gehendes Recht wird dem
Kunden nicht eingeräumt.

5.2
Die Software (Programm einschließlich etwaig elektronischer Handbücher und Beschreibung) ist urheberrechtlich geschützt. Das
Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle weiteren sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an den
Gegenständen, die der Anbieter dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zugänglich macht, stehen
ausschließlich dem Hersteller der Panda Office-Protection zu. Der Anbieter verfügt über die entsprechenden Verwertungsrechte.

5.3
Der Kunde ist nicht befugt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages in Verbindung mit dem Nutzungsvertrag
erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Es ist dem Kunden nicht
gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern.

5.4
Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzungsgebühren zu zahlen, soweit ein Dritter die Software nutzt, wenn und soweit dies der
Kunde zu vertreten hat.

5.5
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu „reverse engineeren“, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder
jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlung durch Dritte durchführen
zu lassen, soweit es das Urhebergesetz nicht bereits selber gestattet.

5.6
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter auf Verlangen sämtliche Unterlagen und sonstige Informationen zur
Verfügung zu stellen, die für den Anbieter zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte dienlich sind, insbesondere sind die
Firmierung und der Name sowie Sitz/Anschrift der Dritten mitzuteilen.

5.7
Der Kunde verpflichtet sich die Gebühren zu zahlen, die durch die von ihm eingerichteten und damit befugten Nutzer entstanden
sind. Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung durch Dritte, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

5.8
Bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Rechtsverhältnis sowie bei wiederholten
Verstößen ist der Anbieter berechtigt nach seiner Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistung ganz oder teilweise
vorübergehend einzustellen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten,
die dem Anbieter durch die genannten Maßnahmen entstehen, darf der Anbieter dem Kunden zu den jeweils bei dem Anbieter
gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er gegenüber dem Anbieter
zusätzlich zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

6. Schulungen

Auf Wunsch des Kunden führt der Anbieter Schulungen der Mitarbeiter des Kunden im Hinblick auf den Einsatz der beim Kunden
übernommenen Leistungen durch. Zu einer solchen Schulung bedarf es der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Kunden
und dem Anbieter. Einzelheiten regelt ein Schulungsvertrag.

7. Einsatz von Subunternehmern

Der Anbieter darf seine Leistungen durch Subunternehmer erbringen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Anbieter
nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag

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8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1
Der Kunde verpflichtet sich, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Rechte und Pflichten nach diesen
Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich etwaig geschlossener Zusatzvereinbarungen zu unterrichten. Der Kunde haftet
für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der von Kunden beherrschbaren
Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat.

8.2
Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige
Verwendung von Panda Office-Protection und hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner
Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus urheberrechtlich oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der
Nutzung der Panda Office-Protection verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er dies erkennen, dass ein
Anwendungsverstoß droht, so besteht für ihn die Verpflichtung zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

8.3
Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind von dem Zugriff durch Dritte
unbedingt geschützt aufzubewahren. Sie müssen insbesondere zur Sicherheit vor der ersten Inbetriebnahme/Nutzung sowie in
regelmäßigen Abständen geändert werden. Soweit Anlass zur Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von den
Zugangsdaten/Nutzungsdaten Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde dies unverzüglich zu ändern.

8.4
Der Kunde stellt sicher, dass die Panda Office-Protection nicht missbräuchlich genutzt wird, insbesondere ist es unzulässig,
Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder in das Internet einzustellen. Es darf nicht auf solche
Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130 a und 131 StGB der
Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind im Sinne des §
184 StGB, pornografisch sind, geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen
oder das Ansehen des Anbieters und seiner Partner schädigen zu können. Die Bestimmung des Jugend-Medien-Staatsvertrages
und des Jugendschutzgesetzes sind unbedingt zu beachten. Der Kunde beachtet die nationalen und internationalen Urheber-
sowie Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie alle weiteren sonstigen gewerblichen Schutzrechte und
Persönlichkeitsrechte Dritter.

9. Gewährleistung

Sollte der Anbieter vereinzelte zu seinen Leistungen Gewährleistungen zu erbringen haben, gilt folgendes:

9.1
Der Kunde hat dem Anbieter anbietende Aufträge, Mängel oder Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Die Verjährung
ist auf 1 Jahr begrenzt.

9.2
Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenlose Nachbesserung. Hierzu ist dem Anbieter ein angemessener Zeitraum
einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann der Anbieter die Software ganz oder teilweise zum Zwecke der
Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

9.3
Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des Vertrages gemäßen Gebrauchs ist erst
zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von
einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist oder wenn sie vom Anbieter verweigert
wird oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn begründete Zweifel bzgl. der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn
aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. Bei der Bemessung der angemessenen Frist ist zu
berücksichtigen, dass der Anbieter nicht selbst Hersteller der vertragsgegenständlichen Software ist. Der Anbieter kann die
Mangelrüge nur an den Software-Hersteller weiterleiten. Der Anbieter wird die Mangelrüge und soweit ihm das möglich ist, auch
den Fortschritt der Fehlerbeseitigungsarbeiten beim Herstellen dokumentieren und den Kunden darüber unverzüglich
unterrichten.

9.4
Die Rechte des Kunden wegen Mängel sind ausgeschlossen, soweit dieser nicht autorisierte Änderungen an der
vertragsgegenständlichen Software vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf die Entstehung
des Fehlers.

10. Abnahme

Sollte entgegen den Erwartungen der Vertragsparteien für einzelne Leistungen eine Abnahme erforderlich sein, so wird der
Anbieter dem Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte
Leistung abnahmebereit ist. Erklärt der Kunde drei Wochen nach Abschluss der Leistung die Abnahme nicht und hat in der
Zwischenzeit dem Anbieter keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme erfolgt auch
dadurch, dass der Kunde die Leistungen in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. Das
gilt auch, wenn der Anbieter den Kunden vorher nicht zur Abnahme aufforderte.

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11. Zahlungsbedingungen

11.1
Der Kunde zahlt dem Anbieter die im Nutzungsvertrag vereinbarte Vergütung für die Erbringung der vertragsgegenständlichen
Leistung. Dort genannte Beträge sind Nettopreise zuzüglich zu der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anfallender Steuern
und Abgaben.

11.2
Die Vergütung wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, soweit im Nutzungsvertrag und/oder in der
Dienstleistungsbeschreibung nicht andere Regelungen getroffen sind.

11.3
In Falle des Zahlungsverzugs berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

11.4
Rechnungsbeträge sind, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

11.5
Sonstige Leistungen sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

12. Verzug

Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist der Anbieter berechtigt, die Leistung auf Kosten des Kunden einzustellen. Der
Kunde bleibt indes verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der
Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei
Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrag, der die monatliche Grundvergütung für zwei Monate
erreicht in Verzug, so darf der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung
weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

13. Insolvenz

Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt
hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt
worden ist, er aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss, gegen ihn im zeitlichen Zusammenhang mit
Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder er im zeitlichen
Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.
Liegt einer der vorgenannten Fälle vor, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

14. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr nach
Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des Anbieters weder einzustellen, noch sonst zu beschäftigen und daher auch jedes
Abwerben von Mitarbeitern des Anbieters selbst oder durch Dritte während der Laufzeit dieses Vertrags innerhalb der
vorgenannten Frist zu unterlassen.

15. Höhere Gewalt

Der Anbieter ist nicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung im Falle und für die Dauer von höherer Gewalt verpflichtet.
Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

         von dem Anbieter nicht zu vertretende(s) Feuer, Explosion, Überschwemmung
         Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft
          herbeigeführter Arbeitskampf
         nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets

Der Anbieter wird den Kunden über den Eintritt höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen. Der Anbieter wird
alles in seinen Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere
Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern.

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16. Haftung

16.1
Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.

16.2
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit
dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung indes beschränkt auf 250 Euro pro
Schadensfall und insgesamt auf 5.000 Euro aus dem Vertragsverhältnis.

16.3
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gem. § 536 a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene
Mängel wird ausgeschlossen.

16.4
Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt
unberührt.

17. Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Danach kann der Vertrag mit einer
Frist von 3 Monaten zum Quartalsende von jeder Partei gekündigt werden. Abweichende Regelungen sind schriftlich im
Nutzungsvertag zu treffen.

18. Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Der Anbieter ist befugt seine Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung und die Vergütung zu ändern.
Beabsichtigt der Anbieter dies, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrer Wirksamkeit
schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen, der Leistungsbeschreibung oder der
Vergütungserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, so
werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden jeweils auf
diese Folgen in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

19. Schlussbestimmungen

19.1
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.

19.2
Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber dem Anbieter mit Forderungen aufzurechnen, wenn und soweit die Forderung unstreitig
oder rechtskräftig festgestellt ist.

19.3
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

19.4
Die Rechte des Kunden aus dem mit dem Anbieter getätigten Geschäft sind ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht
übertragbar.

19.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder unter dieser Bedingung getroffenen Vereinbarung
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Vertragsbedingungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine
Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nah wie möglich kommt.
Gleiches gilt für den Fall, dass die Vertragsparteien nachträglich feststellen, dass die Bedingung lückenhaft ist.

19.6
Für die vertragliche Beziehung zwischen Anbieter und Kunde gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts.

19.7
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Bedingung ist der Geschäftssitz des
Anbieters. Klagt der Anbieter, ist er auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen. Das Recht beider Parteien,
um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt
unberührt.

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