Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) - clever ways.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Seite 1 von 6 www.cleverways.ch Ausgabe 2021 v1.0 Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) 1. Allgemeines 3. Umfang der Lieferungen und Leistungen Für Produkte der Firma OMNIFLOW, SA aus Die Lieferungen und Leistungen sind in der Porto PORTUGAL tritt clever ways gmbh als Richtofferte, Offerte oder Auftragsbestätigung offizieller Distributor / Agent auf. Produkte abschliessend aufgeführt. Eine zwischen werden auf Bestellung und auf Mass produziert Vertragsabschluss und Lieferung eintretende und projektmässig in der Regel direkt vom Modelländerung bleibt vorbehalten. Hersteller ausgeliefert. clever ways gmbh führt in der Schweiz kein Depot oder Lager. 4. Werbeprospekte und -kataloge Angaben in Prospekten und Katalogen haben clever ways gmbh erbringt die Lieferungen und anschaulichen Charakter und sind nicht Leistungen auf der Grundlage dieser verbindlich. Angaben in technischen Allgemeinen Geschäfts- und Liefer- Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie bedingungen. Allgemeine ausdrücklich zugesichert sind. Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der 5. Preise Besteller auf solche verweist. Sollte EU-Recht in Preisänderungen aufgrund von Lohn- und diesem Zusammenhang strenger als Schweizer Materialpreiserhöhungen des Herstellers, Recht sein, so gilt immer Schweizer Recht. sowie infolge Korrekturen nach der Erteilung des «Gut zur Ausführung» bleiben vorbehalten. Änderungen und Ergänzungen dieser Die Mehrwertsteuer (MwSt), Transport- und Allgemeinen Geschäfts- und allfällige Zollkosten sind in den Produkte Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Preisen nicht inbegriffen. Der Vertrag mit dem Besteller kommt zustande Zuschläge für Express-Sendungen werden mit dem Empfang der Auftragserteilung per separat verrechnet. Für Lieferungen von Email oder in Papierform. weniger als CHF 250.00 kann clever ways gmbh einen Kleinmengenzuschlag verrechnen, exkl. Für Bestellungen und Lieferungen von eventuelle Zuschläge für Express-Sendungen. Ersatzteilen gelten die gleichen, hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedin- 6. Lieferung, Transport und Verpackung gungen (AGB’s). Wenn clever ways gmbh bzw. der Hersteller den Transport organisiert ist die Ware nach 2. (Richt-) Offerten Absprache für den Transport versichert. Unbefristete Offerten sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Angebote, die Organisiert der Besteller den Transport ab aufgrund ungenauer Kundenvorgaben oder Werk, gehen mit Übernahme der Ware die unvollständiger Manuskripte erfolgen, bleiben Kosten und Gefahren des Transports auf den lediglich «geschätzte Richtofferten». Käufer über (EXW ex Works). Omniflow SA bzw. clever ways gmbh bestimmt die Art des Versandes und ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern. Gemäss Seite 1 von 6
Seite 2 von 6 www.cleverways.ch Ausgabe 2021 v1.0 Absprache kann der Besteller alternativ seinen Verzugszins zu entrichten; vorbehältlich eigenen Logistiker für den Transport einsetzen. weitergehender Ansprüche. Sendungen / Empfang: Lieferungen erfolgen in Zahlungsgarantien können vor oder nach der Regel an das Domizil des Bestellers oder an Bestellungsannahme schriftlich vereinbart die vereinbarte Adresse oder Montagestelle werden. des Bestellers. Der Empfänger stellt sicher, dass die zum Ausladen notwendigen Personen 9. Eigentumsvorbehalt und erforderlichen Geräte vorhanden sind und clever ways gmbh bleibt Eigentümerin, der trägt hierfür die Kosten. Der Besteller sorgt vom Omniflow Produzenten gelieferten Ware auch für eine sichere, professionelle bis diese vollständig bezahlt ist. Der Besteller Zwischenlagerung der Ware, sollte dies ermächtigt clever ways gmbh die Eintragung notwendig sein. des Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Bei Entgegennahme der Lieferung gilt generell Formalitäten zu erfüllen. die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Bestellers oder ein eingesetzter Stellvertreter 10. Übergang von Nutzen und Gefahr als Bestätigung dafür, dass die Lieferung Nutzen und Gefahr gehen mit Annahme der vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist. Lieferung auf den Besteller über. Muss die Ware vor Montage und Inbetriebnahme bei clever ways gmbh ist nicht verpflichtet, ihm zwischengelagert werden, muss der mitgelieferte Gebinde und Paletten nach Besteller dafür sorgen, dass dies sicher, Empfang der Ware zurückzunehmen. sorgfältig und komplett erfolgt. Anweisungen des Herstellers oder clever ways gmbh mit 7. Liefertermine Bezug auf Lagerung und Umgang der Produkte Angekündigte Lieferdaten haben lediglich sind in diesem Zusammenhang unbedingt zu einen informativen Charakter. Der Liefertermin befolgen. verschiebt sich entsprechend, wenn Hindernisse auftreten, die clever ways gmbh 11. Prüfung und Abnahme trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann. Der Besteller hat die Lieferungen sofort, sicher aber innert 2 Arbeitstagen zu prüfen und clever Die Nichteinhaltung von vorgängig ways gmbh eventuelle Mängel unverzüglich vereinbarten Lieferfristen und Lieferterminen schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, berechtigt nicht zur Geltendmachung von so gelten die Lieferungen und Leistungen - Schadenersatz. unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel - als genehmigt. 12. Montage und Inbetriebnahme 8. Zahlungsbedingungen clever ways gmbh ist grundsätzlich nicht Rechnungen von clever ways gmbh sind zuständig für Vorbereitungsarbeiten, Montage, gemäss den dort genannten Anschluss und Inbetriebnahme. Für die Zahlungskonditionen zu bezahlen. korrekte Verrichtung dieser Arbeiten ist der Besteller vollumfänglich verantwortlich. Dies Hält der Besteller die vereinbarten gilt insbesondere aber nicht nur für das Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Zusammenspiel und korrekte Abstimmen von Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Fundamenten, Masten und Omniflow Seite 2 von 6
Seite 3 von 6 www.cleverways.ch Ausgabe 2021 v1.0 Einheiten bzw. deren Ausführungsarbeiten vor Die Kosten für den Rücktransport und dessen Ort. clever ways gmbh hält den Besteller an, Versicherung trägt der Besteller. sich unbedingt an die vom Hersteller spezifizierten Montageanleitungen und 14. Garantie und Haftung Auflagen zur Inbetriebnahme zu halten. – 14.1 Die Produktegarantie beträgt 24 Monate ab dem Datum der Ankunft der Ware in den Auf Wunsch kann der Besteller die Montage Einrichtungen des Bestellers. Zur Sicherstellung und oder Inbetriebnahme auch von clever ways dieser Garantie sollen alle Geräte per E-Mail an gmbh offerieren und erfüllen lassen. Diese info@omniflow.pt mit Angabe der kann von clever ways gmbh selbst oder von Seriennummer(n) der installierten Geräte am Unterlieferanten ausgeführt werden. Einsatzort, mit der Betreffzeile "Garantie OMNILED" aktiviert werden. Inbetriebnahme: Der Besteller hat die in Betrieb genommenen Produkte / Leistungen Eine über die 24 Monate hinauslaufende innert 5 Arbeitstagen zu prüfen und clever Garantieverlängerung kann abgeschlossen / ways gmbh eventuelle Mängel unverzüglich erworben werden. schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gelten die in Betrieb genommenen Produkte 14.2 Die offizielle «Bedienungsanleitung» des und Leistungen - unter Vorbehalt allenfalls Herstellers Omniflow SA («Betriebs- und versteckter Mängel - als genehmigt. Installationsanleitung» bzw. «Omniflow Owner’s Manual – Installation Guide») ist 13. Retourwaren INTEGRIERTER BESTANDTEIL DIESER AGB. Retouren werden nur nach vorheriger Übereinkunft zurückgenommen. Geräte, die an Wichtig hierbei ist insbesondere die Beachtung den Hersteller zurückgeschickt werden, der «Sicherheitshinweise», der Hinweise zum müssen ordnungsgemäss verpackt sein, um vor «Auspacken des Gerätes» und die Hinweise zur Transportschäden zu schützen. Die Versand- «Installation». und Versicherungskosten, die für die Rücksendung an Omniflow SA oder deren 14.3 Die Garantie kann in den folgenden Fällen Vertriebspartner anfallen, gehen zu Lasten des entfallen: Bestellers. • Wenn das Produkt mit einem Zubehör, einer Ausrüstung oder einem Teil Hierfür empfehlen wir die Originalverpackung verwendet wird, das nicht den mit allen Schutzschaum Halterungen Produktspezifikationen entspricht. aufzubewahren und wiedereinzusetzen. • Herstellergarantie, wenn die Produkte nicht von Vertretern von Omniflow clever ways gmbh bzw. Omniflow behält sich S.A. und/oder seinem akkreditierten vor, dem Besteller bei Rücknahme von Wiederverkäufer / Distributor / gelieferter Ware je nach Zustand mind. 10% offizieller Agent geliefert werden. vom Warenwert in Abzug zu bringen. • Wenn die Produkte nicht in Übereinstimmung mit den Apparate, die vor mehr als einem Jahr verkauft Anweisungen von Omniflow in Bezug wurden, können nur ungebraucht und zu auf Handhabung, Aufstellung, einem Preis, der von clever ways gmbh Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung festgelegt wird, gutgeschrieben werden. verwendet oder gewartet werden. Seite 3 von 6
Seite 4 von 6 www.cleverways.ch Ausgabe 2021 v1.0 • Jeder Mangel, der auf vorsätzliche Betriebsvorschriften, Eingriffen von nicht Beschädigung, Fahrlässigkeit, autorisierten Stellen, Verwendung von anormale Arbeitsbedingungen, anderen als Original-Ersatzteilen, sowie Nichterfüllung der Anweisungen von höherer Gewalt oder anderen Gründen, die Omniflow, Missbrauch oder Änderung clever ways gmbh nicht zu vertreten hat. oder Reparatur von Produkten ohne Zustimmung von Omniflow 14.7 Ebenso wird keine Garantieleistung für zurückzuführen ist. Material geleistet, an welchem Änderungen • Wenn die Produkte nicht unter oder Reparaturen durch nicht autorisierte normalen Betriebsbedingungen Dritte vorgenommen worden sind oder durch verwendet werden. den Besteller nicht genehmigte Arbeiten • Wenn die Produkte nicht in vorgenommen wurden. Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers 14.8 clever ways gmbh lehnt jegliche Haftung Omniflow repariert, verändert oder für die Einhaltung von gesetzlich modifiziert wurden. vorgeschriebenen Normen in Bezug auf «Licht • Wenn die Produkte geöffnet und mit im öffentlichen Raum» bzw. «Licht auf anderer Elektronik verändert werden, Strassen, Plätzen und Wegen» ab. Die Licht die nicht von Omniflow geliefert Einstellungen können jederzeit online über die wurde. Cloud eingestellt bzw. verstellt werden. Somit besteht die Möglichkeit, Lichtwerte oder 14.4 Es gilt keine Garantie für von Besteller Lichtleistungen auch unbeabsichtigt zu oder von Dritten verursachte erhöhen oder zu reduzieren. Verantwortungen Montageschäden, für Fehlprogrammierung für allfällige Unfälle lehnt clever ways gmbh ab. von Leuchten / Apparaten oder deren Es wird keinerlei Haftung übernommen; Bestandteile, sowie für irgendwelche andere allfällige Schadenersatzforderungen werden Folgeschäden. hiermit nicht berücksichtigt und somit abgelehnt. 14.5 Befindet sich ein zu reparierendes Gerät an einem Ort, der für die Service-Fahrzeuge 14.9 Spezielle Beachtung gehört den für nicht zugänglich ist, ist die Garantieleistung Omniflow Produkte zu verwendenden insofern eingeschränkt, als zusätzliche Fundamenten und Kandelaber. Zu verwenden Wegkosten, wie z.B. Bergbahn- und sind ausschliesslich Masten / Fundamente oder Helikoptertransporte, separat in Rechnung Projekte, die von Omniflow geliefert bzw. gestellt werden. genehmigt wurden oder genau den vom Hersteller vorgeschriebenen Auflagen 14.6 Von der Garantieleistung und Haftung von entsprechen. Die Befolgung der Instruktionen clever ways gmbh ausgeschlossen sind zur Nutzung, Montage und Abstimmung dieser Schäden, die nicht infolge mangelhaften Teile ist zwingend und hat gemäss Plänen und Materials oder fehlerhafter Konstruktion Berechnungen von Omniflow zu erfolgen. entstanden sind, wie z.B. infolge natürlicher Werden diese nicht befolgt bzw. inkorrekt oder Abnützung (Verschleissteile), nicht unvollständig befolgt, lehnt clever ways gmbh fachgerechter Montage, Installation oder jegliche Haftung ab - auch für daraus Inbetriebnahme des Bestellers oder Dritter, möglicherweise resultierende Brüche oder mangelhafter Wartung, Nichtbeachtung der Unfälle. clever ways gmbh lehnt auch generell Bedienungsanleitung oder von jegliche Schadenshaftung ab, für Folgeschäden Seite 4 von 6
Seite 5 von 6 www.cleverways.ch Ausgabe 2021 v1.0 die auf nicht gemeldeten Transportschäden, • sich jegliche Anzeichen von Korrosion Montage, Inbetriebnahme oder höhere Gewalt an metallischen Komponenten zurückzuführen sind. befindet, • etwaige sichtbare Schäden, 14.10 Müssen während der Garantiezeit Teile insbesondere nach einem Sturm, zum Hersteller zurückgesandt werden, trägt vorhanden sind. der Besteller die Transportkosten für den Weg zum Hersteller. Die Transportkosten für den Im Falle von Gerätefunktions- erneuten Versand hin zum Besteller trägt Unregelmäßigkeiten wenden Sie sich bitte an Omniflow SA. clever ways gmbh oder direkt an die vom Hersteller gelisteten Support Email Adresse: Bevor Produkte zurückgesandt werden, support@omniflow.pt , um ein Support Ticket benötigt Omniflow die folgenden zu eröffnen. Informationen: • Produkt Seriennummer Anhand des Problembeschriebs wird clever • Klarer, verständlicher Problem- ways gmbh oder Omniflow SA dem Besteller beschrieb Anweisungen zur zeitnahen Behebung des • Genaue Ortsangabe der Installation Problems bieten oder entsprechende Informationen bieten. Aufgrund der Nach Überprüfung des Fehlers aufgrund von Problemanalyse kann entweder eine Cloud Material- oder Verarbeitungsfehlern wird gesteuerte Behebung ausgeführt, eine Vorort Omniflow das Produkt nach eigenem Ermessen Inspektion / Reparatur veranlasst oder lediglich entweder reparieren oder ersetzen. bessere Wetterbedingungen vorausgesetzt werden. Es kann eine Rücksendung angeordnet 14.11 Haftungsbegrenzung: werden, was je nach Fall eine Reparatur oder clever ways gmbh bedingt sich in jedem Falle ein Austausch zur Folge hat. für eine allfällig nachweisliche Haftungsschuld eine Haftungsbegrenzung von maximal dem Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die 2.5-fachen CHF Betrag der CHF Auftragssumme Garantiefrist neu zu laufen und dauert 12 ein. Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur. 15. Service, Reparatur und Wartung Kosten für Service, Reparatur und Wartung Es sollte eine regelmäßige Sichtprüfung des (ausserhalb der Garantiezeit): Generell trägt Geräts durchgeführt werden, insbesondere um der Besteller die Kosten. Für die Wartung kann zu überprüfen, ob ein Servicewartungsvertrag abgeschlossen werden. • sich der Rotor frei dreht, • die Kippstützen trocken oder durch 16. Produktesicherheitsgesetz und Rückver- die Sonne beschädigt sind. Wenn ja, folgbarkeit müssen sie ersetzt werden, Entsteht im Laufe der Produktelebensdauer • sich im Photovoltaikmodul der gelieferten Ware aufgrund eines Schmutz angesammelt hat Produktefehlers eine aktuelle oder mögliche (insbesondere auf der Fläche der Gefahr für die Personensicherheit oder ein Solarzellen), Gesundheitsrisiko, so ist der Besteller verpflichtet, für deren Beseitigung wirksam mit Seite 5 von 6
Seite 6 von 6 www.cleverways.ch Ausgabe 2021 v1.0 clever ways gmbh oder dem Hersteller 20. Gerichtsstand und anwendbares Recht Omniflow SA zusammenzuarbeiten. Besteller Das Vertragsverhältnis untersteht sind gemäss dem geltenden schweizerischem materiellen Recht, unter Produktesicherheitsgesetz (PrSG) Ausschluss des Übereinkommens der insbesondere dazu verpflichtet, eine Vereinten Nationen über Verträge über den vollständige Rückverfolgbarkeit von gelieferten internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 Waren sicherzustellen. Die clever ways gmbh und dessen Änderungen. ist berechtigt, diese Verpflichtung des Bestellers auf schriftliche Voranzeige hin mit Gerichtsstand ist für beide Parteien Baar, geeigneten Massnahmen zu überprüfen. Kanton Zug. 17. Ausschluss weiterer Haftung clever ways gmbh, Baar 2021 Der Besteller hat wegen Mängeln an Lieferungen und Leistungen einzig die in Ziffer 14 ausdrücklich genannten Rechte. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere nicht ausdrücklich genannte Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Der Besteller hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Produktehaftpflichtgesetzes bleiben vorbehalten. 18. Markenrechte Die Rechte an allen Marken, Logos, Fotos und Texten im Zusammenhang mit Produkten der Omniflow SA bzw. clever ways gmbh in Prospekten, Flyern und ähnlichen Unterlagen liegen ausschliesslich bei clever ways gmbh bzw. dem Produkte-Hersteller. 19. Änderung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen clever ways gmbh behält sich Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen jederzeit vor. Die jeweils gültigen AGB’s sind bei uns abrufbar und auf unserer Webseite einsehbar. Seite 6 von 6
Sie können auch lesen