GCE GmbH ALLGEMEINE LIEFERUNGS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - GCE Group

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GCE GmbH ALLGEMEINE LIEFERUNGS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - GCE Group
GCE GmbH

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ALLGEMEINE LIEFERUNGS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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ALLGEMEINE LIEFERUNGS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINES UND VERTRAGSABSCHLUSS                            EIGENTUMSVORBEHALT
1.   Unsere Lieferungen erfolgen, soweit nicht               1.   Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum
     ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart            (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung unserer sämtlichen
     ist, ausschließlich aufgrund der nachstehenden               Forderungen gegen den Besteller, gleich aus
     Bedingungen. Spätestens mit dem Empfang der Ware             welchem Rechtsgrund sie entstanden sind. Das gilt
     gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen               auch dann, wenn einzelne oder unsere Forderungen
     als angenommen. Den Einkaufsbedingungen des                  in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden
     Bestellers wird hierdurch ausdrücklich widersprochen.        und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Eine
     Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht         etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware
     noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen.             nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne daß
     Bei Änderung oder sonstigen Nebenabreden bleiben             für letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei
     die übrigen Bedingungen weiterhin in Kraft.                  einer Verbindung, Vermengung oder Verarbeitung
                                                                  mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend.                       den Besteller, steht uns das Miteigentum an der
     Alle Abschlüsse, Bestellungen und sonstigen                  neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der
     Vereinbarungen bedürfen zur ihrer Gültigkeit unserer         Vorbehaltsware zu dem der verbundenen oder bei
     schriftlichen Bestätigung. Für Art und Umfang der            der Verarbeitung verwendeten anderen Waren zur
     Lieferung ist unsere schriftliche Bestellungsannahme         Zeit der Verbindung oder Verarbeitung.
     oder der schriftliche Vertrag maßgebend.
                                                             2. Die Forderungen des Bestellers aus einer
PREISE UND RECHNUNG,                                              Weiterveräußerung werden mit allen
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ETC.                                          Nebenforderungen schon jetzt an uns abgetreten. Bei
                                                                  einer Veräußerung von Vorbehaltswaren zusammen
1.   Unsere Standardzahlungsbedingungen lauten:                   mit anderen Waren und bei einer Veräußerung von
     30 Tage netto nach Rechnungsdatum ohne                       verarbeiteter Vorbehaltsware (Abs.1, Satz 4) ist die
     Skontoabzug.                                                 Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes bei
                                                                  Vorbehaltswaren abgetreten.
2. Unsere Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart
     ist, ab Werk zuzüglich Verpackung und werden in         3. Bei einer Weiterveräußerung in das Ausland ist der
     Euro berechnet.                                              Gesamtrechnungswert vor der Grenzüberschreitung
                                                                  der Ware fällig.
3. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen
     aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig         4. Übersicherungsklausel. Wenn der Wert der
     festgestellt sind.                                           bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
                                                                  Forderungen um mehr als 15% übersteigt, ist der
4. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden                  Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur
     Zinsen in Höhe von 3 v.H. über dem jeweiligen                Freigabe verpflichtet.
     3-MonatsEuribor Zinssatz fällig.
                                                             LIEFERZEIT UND HÖHERE GEWALT
5. Soweit Zahlung durch Wechsel vereinbart ist,
     werden diese nur zahlungshalber hereingenommen;         1.   Die Frist für Lieferungen und Leistungen beginnt
     insbesondere wird dadurch der bestehende                     an dem Tage, an dem Übereinstimmung über
     Eigentumsvorbehalt nicht aufgehoben. Werden                  die Bestellung zwischen dem Besteller und dem
     Schecks oder Wechsel ganz oder teilweise bei                 Lieferer schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Frist
     Fälligkeit nicht eingelöst, dann werden unsere               setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom
     gesamten offenen Forderungen sofort fällig, auch             Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen
     soweit hierüber später fällig werdende Wechsel               Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige
     gegeben wurden. Zu weiteren Lieferungen sind wir             Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die
     nur dann verpflichtet, wenn der gesamte offene Saldo         Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
     sofort gezahlt und wenn für noch nicht ausgelieferte         und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese
     Lieferungen in voller Höhe Vorkasse geleistet wird.          Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die
                                                                  Frist angemessen verlängert.

                                                       4-2
2. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite            Abbildungen und Prospekte etc. sind unverbindlich.
     Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- und                    Maße und Verbrauchsdaten sind nur als annähernd
     Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt                 zu betrachten, also ohne Verbindlichkeit für uns.
     worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die
     der Besteller zu vertreten hat, verzögert, gilt die Frist   2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann,
     als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft               wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist,
     innerhalb der vereinbarten Frist.                                 wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand
                                                                       gebracht oder abgeholt worden ist. Falls der Besteller
3. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn                     nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, kann
     unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb                       die Versendung nach unserem Ermessen auf bestem
     unseres Einflussbereichs liegen, bei uns oder bei                 Wege erfolgen. Auf Wunsch des Bestellers wird auf
     unserem Vorlieferanten eintreten, wie zum Beispiel                seine Kosten die Sendung gegen Bruch, Transport-,
     Fälle höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Streiks und              Feuer- und Wasserschaden versichert.
     Aussperrungen sowie sonstige Betriebsstörungen, die
     abzuwenden wir nicht in der Lage sind.                      3. Wenn der Versand die Zustellung auf Wunsch des
                                                                       Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen
4. Nimmt der Besteller die Lieferung der in Auftrag                    verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der
     gegebenen Ware innerhalb von 14 Tagen nach                        Verzögerung auf den Besteller über, jedoch sind wir
     Meldung der Versandbereitschaft oder nach                         verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die
     Versendung nicht ab, so sind wir nach Setzung                     von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.
     einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag
     zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen                MÄNGELANSPRÜCHE
     Nichterfüllung zu verlangen.
                                                                 Mängelansprüche können nur anerkannt werden, wenn
5. Wird der Versand der bestellten Ware auf Wunsch
                                                                 uns der Mangel schriftlich innerhalb der nachfolgend
     des Bestellers im Einvernehmen mit uns verzögert, so        aufgezeigten Fristen angezeigt wird:
     werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige
     der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung                      a) GCE Sauerstoffkonzentratoren – 36 Monate
     entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk
     mindestens jedoch ½ v.H. des Rechnungsbetrages, für                  b) Molekularsiebe ZENO – Lite – 12 Monate
     jeden angefangenen Monat berechnet.
                                                                          c) Zentrale Gasversorgungsanlagen
6. Erwächst dem Besteller ein Schaden weil wir mit der                        • für technische Gase - 12 Monate
     Lieferung in Verzug sind, so ist er berechtigt, eine                     • für korrosive Gase - 6 Monate
     pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie                         • für toxische Gase - 6 Monate
     beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %,                       • für Reinstgase - 12 Monate
     im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen                         • für medizinische Gase - 12 Monate
     Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung
     nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt          Für alle weiteren Produkte wird ein Mangelanspruch an-
     werden kann. Gewährt uns der Besteller wegen                erkannt, wenn uns dieser innerhalb von 12 Monaten nach
     des Lieferverzugs – unter Berücksichtigung der              Lieferdatum schriftlich angezeigt wird. Wir leisten unter
     gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene               Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt
     Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten,    VII – Gewähr wie folgt:
     ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen
     Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.                      1.    Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer
                                                                       Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich
7. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen                        infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden
     sich ausschließlich nach Abschnitt VII.2 dieser                   Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die
     Bedingungen.                                                      Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich
                                                                       schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser
GEFAHRENÜBERGANG                                                       Eigentum.

1.   Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach            2.    Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern
     Empfang der Ware berücksichtigt werden. Gelieferte                usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt
     Ware wird nur originalverpackt zurückgenommen.                    der Besteller das Risiko der Eignung für den

                                                                 4-3
vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend              9.   Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß
     für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der              nach, besteht für uns keine Haftung für die daraus
     Zeitpunkt des Gefahrüberganges gemäß Abschnitt                entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere
     V.                                                            vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen
                                                                   des Liefergegenstandes
3.   Wurde eine Abnahme der Ware oder eine
     Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von           10. Gewähr für angebautes Zubehör übernehmen wir nur
     Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei                 im Rahmen der Gewährleistung des Vorlieferanten.
     sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte
     feststellen können.                                      MEDIZINPRODUKTE/ANFORDERUNGEN IM
                                                              HANDEL MIT MEDIZINPRODUKTEN GEMÄSS
4.   Es ist uns Gelegenheit zu geben, den gerügten            DER MEDIZINPRODUKTEVERORDNUNG
     Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf
     Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden.
                                                              MDR
     Die Transportkosten werden von uns übernommen,           Allgemeine Verpflichtungen des Händlers
     wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der
                                                                   Definitionen gemäß MDR:
     Besteller diesen Verpflichtungen nicht nachkommt
     oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der                 Vertriebshändler bezeichnet jede natürliche oder
     beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige              juristische Person in der Lieferkette, mit Ausnahme
     Sachmängelansprüche.                                          des Herstellers oder des Importeurs, die ein Produkt
                                                                   auf dem Markt bereitstellt, bis zur Inbetriebnahme;
5.   Nur in dringenden Fällen der Gefährdung                       Wirtschaftsbeteiligter bezeichnet einen Hersteller,
     der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr                        einen Bevollmächtigten, einen Importeur oder einen
     unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort            Händler.
     zu verständigen sind, hat der Besteller das Recht,            Wirtschaftsbeteiligter bezeichnet einen Hersteller,
     den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen                einen Bevollmächtigten, einen Importeur oder
     zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen               einen Händler. Der Kunde/Händler erkennt seine
     Aufwendungen zu verlangen.                                    Verpflichtungen an und muss jederzeit gemäß MDR
                                                                   Kapitel II, Artikel 14, „Allgemeine Verpflichtungen des
6.   Von den durch die Nachbesserung bzw.                          Vertriebspartners“ handeln.
     Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir
     – soweit sich die Beanstandung als berechtigt                    a) Stellen Sie sicher, dass die mit dem Produkt
     herausstellt – die Kosten der Ersatzware                         gelieferten Informationen dem Produkt im
     einschließlich des Versandes sowie die                           Originaldokumentformat beiliegen oder in dem
     angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus.                        mitgelieferten Informationspaket enthalten sind.

7.   Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen                     b) Bei Problemen, insbesondere bei
     Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag,                Wachsamkeitsfällen: Ein Händler und alle
     wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen               Wirtschaftsbeteiligten müssen mit dem Hersteller
     Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene                    und den Behörden zusammenarbeiten, um
     Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung                 sicherzustellen, dass eine Untersuchung
     wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen                   der Ursachen durchgeführt werden kann.
     lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht            Der Hersteller kann dann die erforderlichen
     dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des              Abhilfemaßnahmen beschließen, um das
     Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des                  Gerät entweder in Übereinstimmung zu
     Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.                 bringen, zurückzuziehen oder gegebenenfalls
                                                                      zurückzurufen.
8.   Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen
     übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße                        c) Betroffene Produkte sind dem Hersteller auf
     Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.                             Anfrage zusammen mit verwandten Produkten wie
     Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte,                Gasflaschen, Ventilen und anderen Geräten zur
     natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige               Verfügung zu stellen.
     Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung,
     ungeeignete Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund,                  d) Zur Identifizierung innerhalb der Lieferkette
     chemische, elektrochemische oder elektrische                     müssen Wirtschaftsbeteiligte wie Importeure,
     Einflüsse – sofern sie nicht von uns zu verantworten             Händler und Angehörige der Gesundheitsberufe
     sind.
                                                        4-4
ein angemessenes Maß an Rückverfolgbarkeit der
                                                                       •    bei schuldhafter Verletzung von Leben,
                                                                            Körper, Gesundheit,
      Produkte bei den Herstellern gemäß MDR Kapitel
      III Artikel 25 erreichen.
                                                                       •    bei Mängeln, die arglistig verschwie-
                                                                            gen oder deren Abwesenheit garantiert
                                                                            wurden
      e) Während eines Zeitraums von 10 Jahren oder
      zumindest der angegebenen Produktlebensdauer
                                                                       •    bei Mängeln des Liefergegenstandes,
                                                                            soweit nach Produkthaftungsgesetz für
      müssen die Wirtschaftsakteure die zuständige
                                                                            Personen- oder Sachschäden
      Behörde oder den Hersteller über Folgendes
      informieren können:
                                                                       •    an privat genutzten Gegenständen ge-
                                                                            haftet wird.
          • Jeden Wirtschaftsteilnehmer, an den er ein
              Gerät direkt geliefert hat;
                                                                       •    Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
                                                                            Vertragspflichten haften wir auch bei grob-
          • Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der ihm direkt
                                                                            er Fahrlässigkeit nicht
              ein Gerät zur Verfügung gestellt hat;
          • Jede Gesundheitseinrichtung oder mediz-                    •    leitender Angestellter und bei leichter
                                                                            Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt
              inisches Fachpersonal, an die sie ein Gerät
                                                                            auf den vertragstypischen,
              direkt geliefert haben.
                                                                       •    vernünftigerweise vorhersehbaren
                                                                            Schaden. Weitere Ansprüche sind aus-
      f) Zusätzlich zu den in MDR Kapitel II festgelegten
                                                                            geschlossen.
      Pflichten für die Wirtschaftsteilnehmer und
      unter Berücksichtigung der Art und Weise
                                                            VERJÄHRUNG
      der Lieferung und Verwendung des Produkts,
      insbesondere unter Berücksichtigung des               Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechts-
      Patientengeheimnisses, wird Folgendes erwartet:       gründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für
                                                            vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei
         •   Unterstützung von Marktkorrekturmaßnah-
                                                            Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die
             men im Falle von Wachsamkeit, Rückruf,
                                                            gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines
             Überholung oder Verteilung von Sicher-
                                                            Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend
             heitshinweisen, z.B. durch Identifizierung
                                                            ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk ver-
             der betroffenen Benutzer, Quarantäne und
                                                            wendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht
             Rückgabe verdächtiger Produkte usw., wie
                                                            haben.
             von GCE gefordert.
         •   Auf Anfrage unterstützen Sie die Sammlu-       ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
             ng klinischer und anderer Daten als Input
             für die klinische Nachbeobachtung nach         1.    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für
             dem Inverkehrbringen und die Überwa-                 alle sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche,
             chung nach dem Inverkehrbringen.                     auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und
                                                                  Urkundenprozess, ist Fulda.
HAFTUNG
11. Wenn der Liefergegenstand durch unser                   2.    Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche
   Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter            Recht.
   Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss
   erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder                VERBINDLICHKEIT DES VERTRAGES
   durch die Verletzung anderer vertraglicher
   Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für        Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingun-
   Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes –           gen aus irgendeinem Grund nicht wirksam sein sollten,
   vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden       sollen die Bedingungen möglichst so ausgelegt werden,
   kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche      dass der mit der unwirksamen Bestimmung verbundene
   des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI und      wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Jedenfalls soll die
   VII.2 entsprechend.                                      Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dadurch nicht
                                                            berührt werden.
12. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
   selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen
   Rechtsgründen auch immer - nur

         •   bei Vorsatz,
         •   bei grober Fahrlässigkeit der leitenden
             Angestellten,

                                                            4-5
REGIONAL OFFICES

EUROPE                                              AMERICA                                      ASIA

CZECH REPUBLIC                                      LATIN AMERICA                                CHINA
FRANCE                                              MEXICO                                       INDIA
GERMANY                                             USA                                          RUSSIA
HUNGARY
ITALY
POLAND
PORTUGAL
ROMANIA
SPAIN
SWEDEN
UNITED KINGDOM & IRELAND

                                                                              SWEDEN                        RUSSIA

                                                                      UNITED
                                                                     KINGDOM     POLAND
                                                              IRELAND       GERMANY
                                                                                CZECH REPUBLIC
                                                                        FRANCE   HUNGARY
                                                                                       ROMANIA
                 UNITED STATES                                                 ITALY
                                                                     SPAIN
                  OF AMERICA
                                                               PORTUGAL
                                                                                                                     CHINA

                  MEXICO
                                                                                                         INDIA

                                 PANAMA

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                                          GCE GmbH,
                                          Weyherser Weg 8, DE-36043 Fulda, Germany
                                          Phone: +49 (0)661 8393-0
                                          Fax: +49 (0)661 8393-21
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                                          GCE GmbH Allgemeine Lieferungs und Zahlungsbedingungen. © GCE Group 2020
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