Allgemeine Strom-lieferbedingungen - Stand: Dezember 2022 - Stadtwerke Düsseldorf

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Allgemeine Strom-
      lieferbedingungen.
      Stand: Dezember 2022.

Die Informationen entsprechend der Informationspflicht             (5) Die Stromlieferung durch die SWD AG beginnt mit dem
gemäß § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 a               in der Auftragsbestätigung von den SWD AG genannten
§ 1 EGBGB sind in den Allgemeinen Stromlieferbedingun-                 Datum (Beginn der Erstlaufzeit). Die Stromlieferung durch
gen und in den Vertragsdetails (drucktechnisch hervorge-               die SWD AG beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu
hoben) enthalten.                                                      dem zwischen den SWD AG, dem örtlichen Netzbetreiber
                                                                       und/oder dem bisherigen Stromlieferanten bzw. Messstel-
                                                                       lenbetreiber des Kunden sämtliche Fragen zum Netzzu-
    § 1 Vertragsgegenstand/Lieferbeginn                                gang bzw. zum Messstellenbetrieb sowie zur Übernahme
                                                                       des Kunden geregelt sind. Sollten die SWD AG zu diesem
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Belieferung von Kun-           Zeitpunkt die Belieferung mit elektrischer Energie tatsäch-
    den mit elektrischer Energie inklusive Messstellenbetrieb          lich nicht aufnehmen können, erfolgt die Belieferung des
    außerhalb der Grundversorgung an die im Vertrag ge-                Kunden weiterhin entweder durch den bisherigen Liefe-
    nannte Lieferanschrift durch die Stadtwerke Düsseldorf             ranten oder auf Grund der Verpflichtungen des Grundver-
    AG (im folgenden SWD AG genannt). Die Stromlieferung               sorgers nach den §§ 36, 38 Energiewirtschaftsgesetz
    erfolgt ausschließlich an natürliche Personen zur Abde-            durch den Grundversorger.
    ckung ihres privaten Haushaltsbedarfs einschließlich des
    Bedarfs für Nachtspeicherheizung, jedoch nur soweit sich           § 2 Preisbestandteile
    diese im Düsseldorfer Versorgungsgebiet befinden. Für
    Gewerbekunden erfolgt die Belieferung ausschließlich zur       (1) Die in den Vertragsdetails aufgeführten Preise (aktuelle
    Abdeckung des Strombedarfs zum gewerblichen Ge-                    Informationen: vgl. swd-ag.de) enthalten die Energie-
    brauch, sofern keine Leistungsmessung beim Kunden                  und Vertriebskosten, die Konzessionsabgabe sowie die
    installiert ist und die zur Verfügung gestellte Jahresarbeit       Entgelte für die Netznutzung.
    unter 100.000 kWh liegt.
                                                                   (2) In den unter Vertragsdetails aufgeführten Preisen sind
(2) Gegenstand der Belieferung ist Drehstrom mit einer Span-           daneben die Entgelte für den Messstellenbetrieb inklusive
    nung von etwa 400 V oder 230 V, Wechselstrom mit einer             Messung und die Mehrbelastungen aus den Verpflich-
    Spannung von etwa 220 V oder 230 V. Die Frequenz                   tungen des Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) ab dem
    beträgt etwa 50 Hz.                                                01.01.2023, des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
                                                                       (KWKG) bis zum 31.12.2022, des § 19 Stromnetzentgelt-
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seinen gesamten Elektrizitäts-         verordnung (StromNEV), des § 17 f Energiewirtschafts-
    bedarf von den SWD AG zu beziehen. Ausgenommen ist                 gesetzes (EnWG) bis zum 31.12.2022 sowie die Strom-
    die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wär-               steuer (Regelsatz) und die Umsatzsteuer enthalten.
    me-Kopplung bis 50 kW elektrischer Leistung und aus
    Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die              § 3 Preisanpassung
    ausschließlich zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs
    bei Aussetzung der Stromversorgung dienen (Notstrom-           (1) Preisänderungen durch die SWD AG erfolgen im Wege
    aggregate).                                                        der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen
                                                                       Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach
(4) Die Elektrizität wird nur für die eigenen Zwecke des Kun-          § 315 Abs.3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei
    den zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an Dritte ist        der einseitigen Leistungsbestimmung sind ausschließlich
    nicht zulässig.

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Allgemeine Stromlieferbedingungen

    Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die            innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung
    Preisermittlung maßgeblich sind. Die SWD AG sind dabei           nachweist.
    berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben, und ver-
    pflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich bei der Preiser-   (6) § 3 Abs. 1 bis Abs. 5 gelten auch, soweit künftig weitere
    mittlung zu berücksichtigen. Insbesondere sind die SWD           Energiesteuern, sonstige die Beschaffung, Erzeugung,
    AG verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Berücksich-        Übertragung, Netznutzung, den Messstellenbetrieb oder
    tigung gegenläufiger Kostensenkungen bei der Preisände-          den Verbrauch von elektrischer Energie belastende
    rung zu berücksichtigen und damit bei jeder Betrachtung          Steuern und/oder Abgaben bzw. Gebühren und/oder
    der Kostenentwicklung und bei jeder Preisermittlung eine         vergleichbare staatlich veranlasste Belastungen wirksam
    Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkun-              werden bzw. bestehende Steuern, Abgaben bzw. Gebüh-
    gen vorzunehmen. Die SWD AG haben den Umfang und                 ren oder vergleichbare staatlich veranlasste Belastungen
    den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass          aufgehoben werden.
    Kostensenkungen nach denselben sachlichen und zeit-
    lichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kosten-          (7) Abweichend von § 3 Abs. 1 bis Abs. 6 werden Änderungen
    erhöhungen. Insbesondere sind die SWD AG verpflichtet,           der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum
    in Bezug auf Kostensenkungen keinen längeren zeitlichen          Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne An-
    Abstand zwischen der Betrachtung der Kostenentwicklung           kündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmög-
    und der Vornahme einer Preisänderung anzusetzen, als             lichkeit weitergegeben.
    dies bei der Kostensteigerung der Fall ist. Die SWD AG
    nehmen mindestens alle 12 Monate eine Überprüfung der            § 4 Lieferverpflichtung
    Kostenentwicklung vor.
                                                                     Die SWD AG sind verpflichtet, den Elektrizitätsbedarf des
(2) Wird aufgrund einer Ausstattung der Messstelle mit               Kunden zu befriedigen. Dies gilt nicht, soweit und solange
    intelligenten Messsystemen gemäß § 29 Abs. 1 und 2               der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschluss-
    Messstellenbetriebsgesetz vom Messstellenbetreiber ein           nutzung nach § 17 oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der Nieder-
    verändertes Entgelt für den Messstellenbetrieb den SWD           spannungsanschlussverordnung unterbrochen hat. Die
    AG in Rechnung gestellt, welches von den im Vertrag              SWD AG sind befugt, sich bei der Belieferung Dritter zu
    ausgewiesenen Preisen abweicht, sind SWD AG berech-              bedienen. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmä-
    tigt und verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt und im           ßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, soweit es sich
    Umfang der Veränderung der Entgelte für den Mess-                um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich
    stellenbetrieb anzupassen.                                       des Netzanschlusses handelt, die SWD AG von ihrer Leis-
                                                                     tungspflicht befreit. Die SWD AG sind nicht zur Lieferung
(3) Änderungen der Preise gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2                verpflichtet, soweit und solange sie an der Bereitstellung
    werden erst nach einer Mitteilung in Textform an den             oder der Fortleitung von elektrischer Energie durch höhere
    Kunden wirksam, die mindestens 1 Monat vor der beab-             Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen bei ihr oder einem
    sichtigten Änderung erfolgen muss. Die Mitteilung erfolgt        Zulieferbetrieb oder sonstige Umstände, deren Beseiti-
    in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf          gung ihnen wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann,
    Anlass, Umfang und Voraussetzung der Preisänderung.              gehindert sind. Die Regelungen des § 314 Bürgerliches
    Die SWD AG werden zu den beabsichtigten Änderungen               Gesetzbuch (BGB) und § 326 BGB bleiben unberührt.
    zeitgleich mit der Mitteilung in Textform an den Kunden
    die Änderungen auf ihrer Internetseite (swd-ag.de)               § 5 Lieferantenwechsel, Wartungsdienste
    veröffentlichen.
                                                                     Die SWD AG werden einen möglichen Lieferantenwechsel
(4) Ändern die SWD AG die Preise, kann der Kunde den                 zügig und unentgeltlich durchführen. Wartungsdienste
    Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.          werden nicht angeboten.
    Die SWD AG haben eine Kündigung des Kunden unver-
    züglich nach Eingang in Textform zu bestätigen.                  § 6 Haftung

(5) Änderungen der Preise werden gegenüber demjenigen            (1) Die SWD AG haften nur für Schäden durch eine Unterbre-
    Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Ver-           chung der Stromversorgung, wenn die Unterbrechung auf
    trages der SWD AG die Einleitung eines Wechsels des              nicht berechtigten Maßnahmen der Lieferunterbrechung
    Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss                  nach § 12 beruht. Für Schäden, die der Kunde im Falle der

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Allgemeine Stromlieferbedingungen

    Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizi-          § 9 Abrechnung
    tätsversorgung durch eine Störung des Netzbetriebs
    einschließlich des Netzanschlusses erleidet, haften nicht    (1) Die SWD AG sind berechtigt, für ihre Abrechnung die
    die SWD AG, sondern der jeweilige Netzbetreiber.                 Messdaten zu verwenden, die sie von dem Messstellen-
                                                                     betreiber erhalten haben. Soweit das Entgelt für den
(2) Für Schadensfälle bei Nichteinhaltung vertraglich verein-        Messstellenbetrieb inklusive Messung vom Kunden direkt
    barter Leistungen, die nicht unter Abs. 1 fallen, ist die        an den Messstellenbetreiber gezahlt wird, wird der Preis-
    Haftung der SWD AG sowie ihrer Erfüllungs- und/oder              bestandteil für den Messstellenbetrieb inklusive Messung
    Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden          nicht von den SWD AG berechnet. Die Abrechnung erfolgt
    auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten be-            mindestens einmal jährlich und wird unentgeltlich in Pa-
    schränkt. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung         pierform übermittelt. Auf Wunsch des Kunden können
    des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der         Abrechnung oder Abrechnungsinformationen elektronisch
    schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten           übermittelt werden. Eine monatliche, vierteljährliche oder
    (Kardinalpflichten). Im Falle der Verletzung wesentlicher        halbjährliche Abrechnung wird gegen Erstattung des
    Vertragspflichten, die nicht durch vorsätzliches oder grob       Mehraufwands angeboten. Die SWD AG sind berechtigt,
    fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind, beschränkt        Abschlagszahlungen für die nach der letzten Abrechnung
    sich die Haftung der SWD AG auf den Schaden, den die             verbrauchte Menge Elektrizität zu verlangen. Diese ist
    haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als       anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entspre-
    mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat          chend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum
    oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte         zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich,
    oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Die                so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durch-
    Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie des               schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden, es sei
    Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.                           denn, der Kunde macht glaubhaft, dass sein Verbrauch
                                                                     erheblich geringer ist. Ändern sich die Vertragspreise, so
    § 7 Messung                                                      können die anfallenden Abschlagszahlungen entspre-
                                                                     chend der Preisänderung prozentual angepasst werden.
    Die von den SWD AG gelieferte Elektrizität wird durch
    Messeinrichtungen, die den mess- und eichrechtlichen         (2) Ergibt eine Überprüfung der Messeinrichtungen beim
    Bestimmungen unterliegen, festgestellt. Die Messeinrich-         Messstellenbetreiber eine Überschreitung der Verkehrs-
    tung wird vom Messstellenbetreiber, einem von diesem             fehlergrenzen oder werden in der Ermittlung des Rech-
    Beauftragten oder auf Verlangen der Vorgenannten vom             nungsbetrages Fehler festgestellt, so ist der zu viel oder
    Kunden selbst abgelesen. Kann die Messeinrichtung nicht          zu wenig berechnete Betrag zu erstatten oder nachzuent-
    abgelesen werden oder zeigt sie fehlerhaft an, so sind die       richten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei fest-
    SWD AG berechtigt, den Verbrauch für die Abrechnung              zustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so
    insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung und          ermitteln die SWD AG den Verbrauch für die Zeit seit der
    eines vergleichbaren Zeitraums zu schätzen. Dabei sind           letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsver-
    die tatsächlichen Verhältnisse angemessen zu berücksich-         brauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung
    tigen.                                                           des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf-
                                                                     grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die
    § 8 Zutrittsrecht                                                tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berück-
                                                                     sichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht
    Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit           ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der
    einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetrei-            vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mit-
    bers, des Messstellenbetreibers oder der SWD AG den              geteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu-
    Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu             grunde zu legen.
    gestatten, soweit dies zur Lieferunterbrechung nach
    Maßgabe des § 12, zur Ablesung der Messeinrichtungen         (3) Ansprüche nach Absatz 2 sind auf den der Feststellung
    oder der Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen             des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt,
    erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mittei-        es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen
    lung an die jeweiligen Kunden oder durch Aushang an              größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist
    oder im jeweiligen Haus erfolgen. Der Kunde hat dafür            der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.
    Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich
    sind.

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Allgemeine Stromlieferbedingungen

(4) Die Kosten für die Überprüfung einer Messeinrichtung         (2) Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des
    beim Messstellenbetreiber tragen die SWD AG, falls die           vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durch-
    Abweichungen der Messeinrichtung die gesetzlichen                schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der
    Verkehrsfehlergrenzen überschreiten, sonst der Kunde.            Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer
                                                                     ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt
    § 10 Zahlung                                                     sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und
                                                                     erheben die SWD AG Abschlagszahlungen, so kann sie die
(1) Rechnungen und Abschläge werden zu dem von den                   Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlan-
    SWD AG angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei             gen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungs-
    Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig.             erteilung zu verrechnen.
    Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsrechnungen
    berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungs-          (3) Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, können die SWD
    verweigerung nur,                                                AG beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler
    1.) soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensicht-          oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme einrichten.
        lichen Fehlers besteht oder
    2.) sofern                                                   (4) Ist der Kunde zur Vorauszahlung nicht bereit oder nicht
		 a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne                in der Lage, können die SWD AG in angemessener Höhe
    		 ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie              Sicherheit verlangen. Barsicherheiten werden zum
			 der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrech-                jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst.
    		 nungszeitraum ist und
		 b) der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung             (5) Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zah-
    		 verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht              lungsaufforderung seiner Zahlungsverpflichtung aus dem
			 die ordnungsgemäße Funktion des Messgerätes                      Vertrag nicht unverzüglich nach, so können die SWD AG
    		 festgestellt ist.                                             die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in der Zahlungsauf-
    Gegen Ansprüche der SWD AG kann nur mit unbestrit-               forderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von
    tenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen          Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden.
    aufgerechnet werden.
                                                                 (6) Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden können die SWD AG,                 keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
    wenn sie erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag
    durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch            § 12 Lieferunterbrechung
    entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle
    pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss            (1) Die SWD AG sind berechtigt, die Stromlieferung ohne vor-
    einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach        herige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen
    dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten            zu lassen, wenn der Kunde diesen Stromlieferbedingun-
    nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die              gen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwider-
    Berechnungsgrundlage nachzuweisen.                               handelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den
                                                                     Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beein-
    § 11 Vorauszahlung/Sicherheitsleistung                           flussung oder vor Anbringung der Messeinrichtung zu
                                                                     verhindern.
(1) Die SWD AG sind berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch
    eines Abrechnungszeitraumes Vorauszahlungen zu ver-          (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen diese Stromliefer-
    langen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund           bedingungen durch den Kunden, insbesondere bei der
    zur Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungs-             Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mah-
    verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.          nung, sind die SWD AG berechtigt, die Stromlieferung
    Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kunde hierüber         4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und
    ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten.         den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 Nieder-
    Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die             spannungsanschlussverordnung (NAV) mit der Unterbre-
    Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen           chung der Stromlieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht,
    für ihren Wegfall anzugeben.                                     wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zu
                                                                     der Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde
                                                                     darlegt, dass hinreichend Aussicht besteht, dass er seinen

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Allgemeine Stromlieferbedingungen

    Verpflichtungen nachkommt. Die SWD AG können mit der               tigt, den Vertrag erstmals zum Ende der ausgewiesenen
    Mahnung zugleich die Unterbrechung der Stromlieferung              (eingeschränkten) Preisgarantie zu kündigen.
    androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere
    der Zuwiderhandlung steht. In der Androhung haben              (3) Bei einem Umzug des Kunden kann der Vertrag jederzeit
    SWD AG deutlich und leicht verständlich in geeigneter              mit einer Frist von 6 Wochen frühestens zum Datum des
    Weise über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versor-                Auszugs unter Angabe seiner zukünftigen Anschrift oder
    gungsunterbrechung zu informieren (z. B. Vorauszah-                einer zur Bezeichnung seiner Entnahmestelle verwende-
    lungssysteme, Energieaudits, Schuldnerberatung etc.).              ten Identifikationsnummer gekündigt werden. SWD AG
    Wegen Zahlungsverzuges dürfen die SWD AG eine                      sind berechtigt, dem Kunden 2 Wochen nach Erhalt der
    Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genann-              Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Lieferver-
    ten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der               trags an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen
    Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungs-                Konditionen anzubieten. Der Vertrag kann jederzeit mit
    verpflichtungen von mindestens 100 EUR in Verzug ist.              zweiwöchiger Frist gekündigt werden, wenn nach Ver-
    Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4               tragsschluss der tatsächliche Jahresstromverbrauch eines
    bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer             Kunden 100.000 kWh übersteigt und/oder eine Leistungs-
    Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie               messung installiert worden ist.
    schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben
    die-jenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer         (4) Die Kündigung durch die SWD AG bedarf der Textform.
    Vereinbarung zwischen den SWD AG und Kunde noch                    Die SWD AG haben eine Kündigung des Kunden innerhalb
    nicht fällig sind oder aus einer streitigen und noch nicht         einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsen-
    rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung der SWD AG               des in Textform zu bestätigen.
    resultieren.
                                                                   (5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 314
(3) Der Beginn der Unterbrechung der Stromlieferung ist dem            BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson-
    Kunden 8 Werktage im Voraus anzukündigen.                          dere bei einem wiederholten, nicht unerheblichen Verstoß
                                                                       gegen wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung (z. B.
(4) Die SWD AG haben die Stromlieferung unverzüglich wie-              bei Zahlungsverzug) vor. Über die gesetzlichen Rücktritts-
    der herstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unter-        rechte hinaus bestehen keine vertraglichen Rücktritts-
    brechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der               rechte.
    Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung
    ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare       § 14 Änderung der Vertragsbestimmungen
    Fälle pauschal berechnet werden. Die Pauschale darf die
    nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden            (1) Die Regelungen dieses Vertrages basieren auf den zum
    Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist             Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages geltenden ge-
    die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis                setzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen. Wenn
    geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten.                     sich diese, vergleichbare Regelwerke, einschlägige
                                                                       Rechtsvorschriften oder die für das Vertragsverhältnis
    § 13 Laufzeit und Kündigung                                        maßgebliche höchstinstanzliche Rechtsprechung ändern
                                                                       (Vertragslücke) und diese Änderung zu einer nicht unbe-
(1) Der Vertrag ist nicht befristet. Die Mindestvertragslaufzeit       deutenden Störung der von den Parteien bei Vertrags-
    und Vertragsverlängerungsperiode ergeben sich aus den              schluss zugrunde gelegten Interessenlage (Verhältnis
    Angaben zu den Vertragsdetails. Der Vertrag verlängert             zwischen Leistung und Gegenleistung) führt, sind die
    sich um die ausgewiesene Vertragsverlängerungsperiode,             SWD AG berechtigt, den Vertrag und diese Bedingungen
    sofern er nicht gemäß § 13 Abs. 2 gekündigt wird.                  entsprechend anzupassen, soweit die Anpassung für den
                                                                       Kunden zumutbar ist.
(2) Die Kündigungsfrist und Dauer der (eingeschränkten)
    Preisgarantie ergeben sich aus den Angaben zu den              (2) Die SWD AG werden dem Kunden die Anpassung nach
    Vertragsdetails. Der Vertrag kann zum Ende der Mindest-            vorstehendem Absatz mindestens 1 Monat vor dem
    vertragslaufzeit bzw. in der Vertragsverlängerungsperiode          geplanten Wirksamwerden in Textform bekanntgeben.
    von beiden Vertragsparteien mit der ausgewiesenen                  Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der
    Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei Verträgen mit                Kunde nicht binnen eines Monats in Textform nach
    (eingeschränkter) Preisgarantie sind die SWD AG berech-            Bekanntgabe widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die

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Allgemeine Stromlieferbedingungen

    rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Auf diese            § 17 Datenschutz
    Folgen wird der Kunde von den SWD AG gesondert
    hingewiesen.                                              (1) Der Name und die Kontaktdaten des Datenschutz-Verant-
                                                                  wortlichen sind in § 15 und § 16 aufgeführt.
(3) Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag
    ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn   (2) Die Bereitstellung der Kundendaten ist für den Vertragsab-
    die SWD AG die Vertragsbedingungen ändern. Die SWD            schluss zwingend erforderlich, sonst kommt der Vertrag
    AG haben eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach          nicht wirksam zustande. Die personenbezogenen Daten
    Eingang in Textform zu bestätigen.                            des Kunden werden zum Zwecke der Entscheidung über
                                                                  die Begründung, der Durchführung vorvertraglicher Maß-
    § 15 Vertragspartner                                          nahmen, der Erfüllung, der Abwicklung und der Beendi-
                                                                  gung des Vertragsverhältnisses, zum Zwecke der Führung
    Stadtwerke Düsseldorf AG,                                     von Statistiken und der Erfüllung des Qualitätsmanage-
    Höherweg 100, 40233 Düsseldorf                                ments verarbeitet.
    Vorstand: Julien Mounier (Vorsitzender),
    Hans-Günther Meier, Dr. Charlotte Beissel                 (3) Die Kategorien der Empfänger von personenbezogenen
    Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf;                            Kundendaten sind:
    Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf                       – SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5,
    Handelsregister-Nr.: HRB 3466;                                  65201 Wiesbaden
    USt.-ID. Nr. DE 811365006                                     – Creditreform AG, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss
                                                                  – Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, Höherweg 200,
    § 16 Kundendienst                                               40233 Düsseldorf
                                                                  – Zuständiger Messstellenbetreiber
    Stadtwerke Düsseldorf AG,
    Höherweg 100,                                             (4) Es erfolgt keine Datenübermittlung an ein Drittland oder
    40233 Düsseldorf                                              eine internationale Organisation.
    Service-Telefon: 0211-821 821
    E-Mail: info@swd-ag.de                                    (5) Für den Kunden besteht das Recht auf Auskunft seitens
                                                                  des Verantwortlichen über die betreffenden personen-
                                                                  bezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung
                                                                  oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder es besteht
                                                                  ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das
                                                                  Recht der Datenübertragbarkeit. Der Kunde hat das Recht,
                                                                  der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für
                                                                  Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Die Rechte
                                                                  sind beim Verantwortlichen mit seinen Kontaktdaten
                                                                  gemäß § 17 Abs. 1 geltend zu machen.

                                                              (6) Dem Kunden können die gesamten Datenschutzhinweise
                                                                  auf seine Anforderung beim Verantwortlichen gemäß § 17
                                                                  Abs. 1 postalisch zur Verfügung gestellt werden. Umfäng-
                                                                  liche Informationen über die datenschutzrechtlichen
                                                                  Hinweise und Bestimmungen sind zudem über die
                                                                  Internet-Seite der SWD AG: swd-ag.de/datenschutz
                                                                  abrufbar.

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