Allgemeine Strom-lieferbedingungen - Stand: Dezember 2022 - Stadtwerke Düsseldorf
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Allgemeine Strom- lieferbedingungen. Stand: Dezember 2022. Die Informationen entsprechend der Informationspflicht (5) Die Stromlieferung durch die SWD AG beginnt mit dem gemäß § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 a in der Auftragsbestätigung von den SWD AG genannten § 1 EGBGB sind in den Allgemeinen Stromlieferbedingun- Datum (Beginn der Erstlaufzeit). Die Stromlieferung durch gen und in den Vertragsdetails (drucktechnisch hervorge- die SWD AG beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu hoben) enthalten. dem zwischen den SWD AG, dem örtlichen Netzbetreiber und/oder dem bisherigen Stromlieferanten bzw. Messstel- lenbetreiber des Kunden sämtliche Fragen zum Netzzu- § 1 Vertragsgegenstand/Lieferbeginn gang bzw. zum Messstellenbetrieb sowie zur Übernahme des Kunden geregelt sind. Sollten die SWD AG zu diesem (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Belieferung von Kun- Zeitpunkt die Belieferung mit elektrischer Energie tatsäch- den mit elektrischer Energie inklusive Messstellenbetrieb lich nicht aufnehmen können, erfolgt die Belieferung des außerhalb der Grundversorgung an die im Vertrag ge- Kunden weiterhin entweder durch den bisherigen Liefe- nannte Lieferanschrift durch die Stadtwerke Düsseldorf ranten oder auf Grund der Verpflichtungen des Grundver- AG (im folgenden SWD AG genannt). Die Stromlieferung sorgers nach den §§ 36, 38 Energiewirtschaftsgesetz erfolgt ausschließlich an natürliche Personen zur Abde- durch den Grundversorger. ckung ihres privaten Haushaltsbedarfs einschließlich des Bedarfs für Nachtspeicherheizung, jedoch nur soweit sich § 2 Preisbestandteile diese im Düsseldorfer Versorgungsgebiet befinden. Für Gewerbekunden erfolgt die Belieferung ausschließlich zur (1) Die in den Vertragsdetails aufgeführten Preise (aktuelle Abdeckung des Strombedarfs zum gewerblichen Ge- Informationen: vgl. swd-ag.de) enthalten die Energie- brauch, sofern keine Leistungsmessung beim Kunden und Vertriebskosten, die Konzessionsabgabe sowie die installiert ist und die zur Verfügung gestellte Jahresarbeit Entgelte für die Netznutzung. unter 100.000 kWh liegt. (2) In den unter Vertragsdetails aufgeführten Preisen sind (2) Gegenstand der Belieferung ist Drehstrom mit einer Span- daneben die Entgelte für den Messstellenbetrieb inklusive nung von etwa 400 V oder 230 V, Wechselstrom mit einer Messung und die Mehrbelastungen aus den Verpflich- Spannung von etwa 220 V oder 230 V. Die Frequenz tungen des Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) ab dem beträgt etwa 50 Hz. 01.01.2023, des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) bis zum 31.12.2022, des § 19 Stromnetzentgelt- (3) Der Kunde ist verpflichtet, seinen gesamten Elektrizitäts- verordnung (StromNEV), des § 17 f Energiewirtschafts- bedarf von den SWD AG zu beziehen. Ausgenommen ist gesetzes (EnWG) bis zum 31.12.2022 sowie die Strom- die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wär- steuer (Regelsatz) und die Umsatzsteuer enthalten. me-Kopplung bis 50 kW elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien; ferner durch Eigenanlagen, die § 3 Preisanpassung ausschließlich zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzung der Stromversorgung dienen (Notstrom- (1) Preisänderungen durch die SWD AG erfolgen im Wege aggregate). der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach (4) Die Elektrizität wird nur für die eigenen Zwecke des Kun- § 315 Abs.3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei den zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an Dritte ist der einseitigen Leistungsbestimmung sind ausschließlich nicht zulässig. Seite 1 von 6
Allgemeine Stromlieferbedingungen Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung Preisermittlung maßgeblich sind. Die SWD AG sind dabei nachweist. berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben, und ver- pflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich bei der Preiser- (6) § 3 Abs. 1 bis Abs. 5 gelten auch, soweit künftig weitere mittlung zu berücksichtigen. Insbesondere sind die SWD Energiesteuern, sonstige die Beschaffung, Erzeugung, AG verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Berücksich- Übertragung, Netznutzung, den Messstellenbetrieb oder tigung gegenläufiger Kostensenkungen bei der Preisände- den Verbrauch von elektrischer Energie belastende rung zu berücksichtigen und damit bei jeder Betrachtung Steuern und/oder Abgaben bzw. Gebühren und/oder der Kostenentwicklung und bei jeder Preisermittlung eine vergleichbare staatlich veranlasste Belastungen wirksam Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkun- werden bzw. bestehende Steuern, Abgaben bzw. Gebüh- gen vorzunehmen. Die SWD AG haben den Umfang und ren oder vergleichbare staatlich veranlasste Belastungen den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass aufgehoben werden. Kostensenkungen nach denselben sachlichen und zeit- lichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kosten- (7) Abweichend von § 3 Abs. 1 bis Abs. 6 werden Änderungen erhöhungen. Insbesondere sind die SWD AG verpflichtet, der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum in Bezug auf Kostensenkungen keinen längeren zeitlichen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne An- Abstand zwischen der Betrachtung der Kostenentwicklung kündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmög- und der Vornahme einer Preisänderung anzusetzen, als lichkeit weitergegeben. dies bei der Kostensteigerung der Fall ist. Die SWD AG nehmen mindestens alle 12 Monate eine Überprüfung der § 4 Lieferverpflichtung Kostenentwicklung vor. Die SWD AG sind verpflichtet, den Elektrizitätsbedarf des (2) Wird aufgrund einer Ausstattung der Messstelle mit Kunden zu befriedigen. Dies gilt nicht, soweit und solange intelligenten Messsystemen gemäß § 29 Abs. 1 und 2 der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschluss- Messstellenbetriebsgesetz vom Messstellenbetreiber ein nutzung nach § 17 oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der Nieder- verändertes Entgelt für den Messstellenbetrieb den SWD spannungsanschlussverordnung unterbrochen hat. Die AG in Rechnung gestellt, welches von den im Vertrag SWD AG sind befugt, sich bei der Belieferung Dritter zu ausgewiesenen Preisen abweicht, sind SWD AG berech- bedienen. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmä- tigt und verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt und im ßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, soweit es sich Umfang der Veränderung der Entgelte für den Mess- um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich stellenbetrieb anzupassen. des Netzanschlusses handelt, die SWD AG von ihrer Leis- tungspflicht befreit. Die SWD AG sind nicht zur Lieferung (3) Änderungen der Preise gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 verpflichtet, soweit und solange sie an der Bereitstellung werden erst nach einer Mitteilung in Textform an den oder der Fortleitung von elektrischer Energie durch höhere Kunden wirksam, die mindestens 1 Monat vor der beab- Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen bei ihr oder einem sichtigten Änderung erfolgen muss. Die Mitteilung erfolgt Zulieferbetrieb oder sonstige Umstände, deren Beseiti- in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf gung ihnen wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, Anlass, Umfang und Voraussetzung der Preisänderung. gehindert sind. Die Regelungen des § 314 Bürgerliches Die SWD AG werden zu den beabsichtigten Änderungen Gesetzbuch (BGB) und § 326 BGB bleiben unberührt. zeitgleich mit der Mitteilung in Textform an den Kunden die Änderungen auf ihrer Internetseite (swd-ag.de) § 5 Lieferantenwechsel, Wartungsdienste veröffentlichen. Die SWD AG werden einen möglichen Lieferantenwechsel (4) Ändern die SWD AG die Preise, kann der Kunde den zügig und unentgeltlich durchführen. Wartungsdienste Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. werden nicht angeboten. Die SWD AG haben eine Kündigung des Kunden unver- züglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. § 6 Haftung (5) Änderungen der Preise werden gegenüber demjenigen (1) Die SWD AG haften nur für Schäden durch eine Unterbre- Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Ver- chung der Stromversorgung, wenn die Unterbrechung auf trages der SWD AG die Einleitung eines Wechsels des nicht berechtigten Maßnahmen der Lieferunterbrechung Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss nach § 12 beruht. Für Schäden, die der Kunde im Falle der Seite 2 von 6
Allgemeine Stromlieferbedingungen Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizi- § 9 Abrechnung tätsversorgung durch eine Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses erleidet, haften nicht (1) Die SWD AG sind berechtigt, für ihre Abrechnung die die SWD AG, sondern der jeweilige Netzbetreiber. Messdaten zu verwenden, die sie von dem Messstellen- betreiber erhalten haben. Soweit das Entgelt für den (2) Für Schadensfälle bei Nichteinhaltung vertraglich verein- Messstellenbetrieb inklusive Messung vom Kunden direkt barter Leistungen, die nicht unter Abs. 1 fallen, ist die an den Messstellenbetreiber gezahlt wird, wird der Preis- Haftung der SWD AG sowie ihrer Erfüllungs- und/oder bestandteil für den Messstellenbetrieb inklusive Messung Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden nicht von den SWD AG berechnet. Die Abrechnung erfolgt auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten be- mindestens einmal jährlich und wird unentgeltlich in Pa- schränkt. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung pierform übermittelt. Auf Wunsch des Kunden können des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Abrechnung oder Abrechnungsinformationen elektronisch schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten übermittelt werden. Eine monatliche, vierteljährliche oder (Kardinalpflichten). Im Falle der Verletzung wesentlicher halbjährliche Abrechnung wird gegen Erstattung des Vertragspflichten, die nicht durch vorsätzliches oder grob Mehraufwands angeboten. Die SWD AG sind berechtigt, fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind, beschränkt Abschlagszahlungen für die nach der letzten Abrechnung sich die Haftung der SWD AG auf den Schaden, den die verbrauchte Menge Elektrizität zu verlangen. Diese ist haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entspre- mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat chend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Die so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durch- Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie des schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden, es sei Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt. denn, der Kunde macht glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist. Ändern sich die Vertragspreise, so § 7 Messung können die anfallenden Abschlagszahlungen entspre- chend der Preisänderung prozentual angepasst werden. Die von den SWD AG gelieferte Elektrizität wird durch Messeinrichtungen, die den mess- und eichrechtlichen (2) Ergibt eine Überprüfung der Messeinrichtungen beim Bestimmungen unterliegen, festgestellt. Die Messeinrich- Messstellenbetreiber eine Überschreitung der Verkehrs- tung wird vom Messstellenbetreiber, einem von diesem fehlergrenzen oder werden in der Ermittlung des Rech- Beauftragten oder auf Verlangen der Vorgenannten vom nungsbetrages Fehler festgestellt, so ist der zu viel oder Kunden selbst abgelesen. Kann die Messeinrichtung nicht zu wenig berechnete Betrag zu erstatten oder nachzuent- abgelesen werden oder zeigt sie fehlerhaft an, so sind die richten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei fest- SWD AG berechtigt, den Verbrauch für die Abrechnung zustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung und ermitteln die SWD AG den Verbrauch für die Zeit seit der eines vergleichbaren Zeitraums zu schätzen. Dabei sind letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsver- die tatsächlichen Verhältnisse angemessen zu berücksich- brauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung tigen. des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf- grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die § 8 Zutrittsrecht tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berück- sichtigen. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetrei- vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mit- bers, des Messstellenbetreibers oder der SWD AG den geteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu- Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu grunde zu legen. gestatten, soweit dies zur Lieferunterbrechung nach Maßgabe des § 12, zur Ablesung der Messeinrichtungen (3) Ansprüche nach Absatz 2 sind auf den der Feststellung oder der Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mittei- es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen lung an die jeweiligen Kunden oder durch Aushang an größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist oder im jeweiligen Haus erfolgen. Der Kunde hat dafür der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt. Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind. Seite 3 von 6
Allgemeine Stromlieferbedingungen (4) Die Kosten für die Überprüfung einer Messeinrichtung (2) Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des beim Messstellenbetreiber tragen die SWD AG, falls die vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durch- Abweichungen der Messeinrichtung die gesetzlichen schnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Verkehrsfehlergrenzen überschreiten, sonst der Kunde. Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt § 10 Zahlung sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erheben die SWD AG Abschlagszahlungen, so kann sie die (1) Rechnungen und Abschläge werden zu dem von den Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlan- SWD AG angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei gen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungs- Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. erteilung zu verrechnen. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsrechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungs- (3) Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, können die SWD verweigerung nur, AG beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler 1.) soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensicht- oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme einrichten. lichen Fehlers besteht oder 2.) sofern (4) Ist der Kunde zur Vorauszahlung nicht bereit oder nicht a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne in der Lage, können die SWD AG in angemessener Höhe ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie Sicherheit verlangen. Barsicherheiten werden zum der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrech- jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst. nungszeitraum ist und b) der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung (5) Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zah- verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht lungsaufforderung seiner Zahlungsverpflichtung aus dem die ordnungsgemäße Funktion des Messgerätes Vertrag nicht unverzüglich nach, so können die SWD AG festgestellt ist. die Sicherheit verwerten. Hierauf ist in der Zahlungsauf- Gegen Ansprüche der SWD AG kann nur mit unbestrit- forderung hinzuweisen. Kursverluste beim Verkauf von tenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden. aufgerechnet werden. (6) Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn (2) Bei Zahlungsverzug des Kunden können die SWD AG, keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann. wenn sie erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch § 12 Lieferunterbrechung entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss (1) Die SWD AG sind berechtigt, die Stromlieferung ohne vor- einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach herige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten zu lassen, wenn der Kunde diesen Stromlieferbedingun- nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die gen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwider- Berechnungsgrundlage nachzuweisen. handelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beein- § 11 Vorauszahlung/Sicherheitsleistung flussung oder vor Anbringung der Messeinrichtung zu verhindern. (1) Die SWD AG sind berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch eines Abrechnungszeitraumes Vorauszahlungen zu ver- (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen diese Stromliefer- langen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund bedingungen durch den Kunden, insbesondere bei der zur Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungs- Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mah- verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. nung, sind die SWD AG berechtigt, die Stromlieferung Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kunde hierüber 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 Nieder- Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die spannungsanschlussverordnung (NAV) mit der Unterbre- Gründe für die Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen chung der Stromlieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht, für ihren Wegfall anzugeben. wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zu der Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichend Aussicht besteht, dass er seinen Seite 4 von 6
Allgemeine Stromlieferbedingungen Verpflichtungen nachkommt. Die SWD AG können mit der tigt, den Vertrag erstmals zum Ende der ausgewiesenen Mahnung zugleich die Unterbrechung der Stromlieferung (eingeschränkten) Preisgarantie zu kündigen. androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. In der Androhung haben (3) Bei einem Umzug des Kunden kann der Vertrag jederzeit SWD AG deutlich und leicht verständlich in geeigneter mit einer Frist von 6 Wochen frühestens zum Datum des Weise über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versor- Auszugs unter Angabe seiner zukünftigen Anschrift oder gungsunterbrechung zu informieren (z. B. Vorauszah- einer zur Bezeichnung seiner Entnahmestelle verwende- lungssysteme, Energieaudits, Schuldnerberatung etc.). ten Identifikationsnummer gekündigt werden. SWD AG Wegen Zahlungsverzuges dürfen die SWD AG eine sind berechtigt, dem Kunden 2 Wochen nach Erhalt der Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genann- Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Lieferver- ten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der trags an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungs- Konditionen anzubieten. Der Vertrag kann jederzeit mit verpflichtungen von mindestens 100 EUR in Verzug ist. zweiwöchiger Frist gekündigt werden, wenn nach Ver- Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 tragsschluss der tatsächliche Jahresstromverbrauch eines bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Kunden 100.000 kWh übersteigt und/oder eine Leistungs- Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie messung installiert worden ist. schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben die-jenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer (4) Die Kündigung durch die SWD AG bedarf der Textform. Vereinbarung zwischen den SWD AG und Kunde noch Die SWD AG haben eine Kündigung des Kunden innerhalb nicht fällig sind oder aus einer streitigen und noch nicht einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsen- rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung der SWD AG des in Textform zu bestätigen. resultieren. (5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 314 (3) Der Beginn der Unterbrechung der Stromlieferung ist dem BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- Kunden 8 Werktage im Voraus anzukündigen. dere bei einem wiederholten, nicht unerheblichen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung (z. B. (4) Die SWD AG haben die Stromlieferung unverzüglich wie- bei Zahlungsverzug) vor. Über die gesetzlichen Rücktritts- der herstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unter- rechte hinaus bestehen keine vertraglichen Rücktritts- brechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der rechte. Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare § 14 Änderung der Vertragsbestimmungen Fälle pauschal berechnet werden. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden (1) Die Regelungen dieses Vertrages basieren auf den zum Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages geltenden ge- die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis setzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen. Wenn geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten. sich diese, vergleichbare Regelwerke, einschlägige Rechtsvorschriften oder die für das Vertragsverhältnis § 13 Laufzeit und Kündigung maßgebliche höchstinstanzliche Rechtsprechung ändern (Vertragslücke) und diese Änderung zu einer nicht unbe- (1) Der Vertrag ist nicht befristet. Die Mindestvertragslaufzeit deutenden Störung der von den Parteien bei Vertrags- und Vertragsverlängerungsperiode ergeben sich aus den schluss zugrunde gelegten Interessenlage (Verhältnis Angaben zu den Vertragsdetails. Der Vertrag verlängert zwischen Leistung und Gegenleistung) führt, sind die sich um die ausgewiesene Vertragsverlängerungsperiode, SWD AG berechtigt, den Vertrag und diese Bedingungen sofern er nicht gemäß § 13 Abs. 2 gekündigt wird. entsprechend anzupassen, soweit die Anpassung für den Kunden zumutbar ist. (2) Die Kündigungsfrist und Dauer der (eingeschränkten) Preisgarantie ergeben sich aus den Angaben zu den (2) Die SWD AG werden dem Kunden die Anpassung nach Vertragsdetails. Der Vertrag kann zum Ende der Mindest- vorstehendem Absatz mindestens 1 Monat vor dem vertragslaufzeit bzw. in der Vertragsverlängerungsperiode geplanten Wirksamwerden in Textform bekanntgeben. von beiden Vertragsparteien mit der ausgewiesenen Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei Verträgen mit Kunde nicht binnen eines Monats in Textform nach (eingeschränkter) Preisgarantie sind die SWD AG berech- Bekanntgabe widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die Seite 5 von 6
Allgemeine Stromlieferbedingungen rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Auf diese § 17 Datenschutz Folgen wird der Kunde von den SWD AG gesondert hingewiesen. (1) Der Name und die Kontaktdaten des Datenschutz-Verant- wortlichen sind in § 15 und § 16 aufgeführt. (3) Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn (2) Die Bereitstellung der Kundendaten ist für den Vertragsab- die SWD AG die Vertragsbedingungen ändern. Die SWD schluss zwingend erforderlich, sonst kommt der Vertrag AG haben eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach nicht wirksam zustande. Die personenbezogenen Daten Eingang in Textform zu bestätigen. des Kunden werden zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, der Durchführung vorvertraglicher Maß- § 15 Vertragspartner nahmen, der Erfüllung, der Abwicklung und der Beendi- gung des Vertragsverhältnisses, zum Zwecke der Führung Stadtwerke Düsseldorf AG, von Statistiken und der Erfüllung des Qualitätsmanage- Höherweg 100, 40233 Düsseldorf ments verarbeitet. Vorstand: Julien Mounier (Vorsitzender), Hans-Günther Meier, Dr. Charlotte Beissel (3) Die Kategorien der Empfänger von personenbezogenen Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf; Kundendaten sind: Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf – SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, Handelsregister-Nr.: HRB 3466; 65201 Wiesbaden USt.-ID. Nr. DE 811365006 – Creditreform AG, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss – Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, Höherweg 200, § 16 Kundendienst 40233 Düsseldorf – Zuständiger Messstellenbetreiber Stadtwerke Düsseldorf AG, Höherweg 100, (4) Es erfolgt keine Datenübermittlung an ein Drittland oder 40233 Düsseldorf eine internationale Organisation. Service-Telefon: 0211-821 821 E-Mail: info@swd-ag.de (5) Für den Kunden besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personen- bezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder es besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht der Datenübertragbarkeit. Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Die Rechte sind beim Verantwortlichen mit seinen Kontaktdaten gemäß § 17 Abs. 1 geltend zu machen. (6) Dem Kunden können die gesamten Datenschutzhinweise auf seine Anforderung beim Verantwortlichen gemäß § 17 Abs. 1 postalisch zur Verfügung gestellt werden. Umfäng- liche Informationen über die datenschutzrechtlichen Hinweise und Bestimmungen sind zudem über die Internet-Seite der SWD AG: swd-ag.de/datenschutz abrufbar. Seite 6 von 6
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