Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater - K&L ...

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Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater - K&L ...
Juni 2019
                 Aktuelles im Hauptversammlungsrecht -
Praxisgruppe :
                 überarbeitete Empfehlungen der
Corporate/M&A
                 Stimmrechtsberater
                 Von Dr. Franz Schafer, Dr. Martina Ortner, Dr. Judy Witten
                 Über den stetig wachsenden Einfluss von Stimmrechtsberatern (Proxy Advisors) auf das
                 Abstimmungsverhalten vor allem von Fonds und Großanlegern in Hauptversammlungen
                 haben wir bereits in den vergangenen Jahren berichtet (so in unseren Alerts vom 26.
                 März 2017 und 16. April 2018). Wie groß dieser Einfluss auch in Hauptversammlungen
                 deutscher Unternehmen geworden ist, wurde jüngst etwa bei der Hauptversammlung des
                 Pharma- und Chemiekonzerns Bayer deutlich, bei der sich die Stimmrechtsberater IVOX
                 Glass Lewis und Institutional Shareholder Services (ISS) jeweils klar gegen eine
                 Entlastung des Vorstands positioniert hatten und die Aktionäre in der Mehrheit dieser
                 Empfehlung schließlich folgten. In der Geschichte eines DAX-Unternehmens ist dies ein
                 Novum.
                 Im Folgenden haben wir die allgemeinen Beschlussempfehlungen der für den deutschen
                 Markt wichtigen Stimmrechtsberater IVOX Glass Lewis, ISS, ECGS (Expert Corporate
                 Governance Service) und DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) für
                 die diesjährige Hauptversammlungssaison zusammengefasst. Im Vergleich zu den
                 Vorjahren haben sich zwar keine grundlegenden Veränderungen ergeben,
                 Aktualisierungen haben die Stimmrechtsberater jedoch etwa erneut beim Thema
                 Vorstandsvergütung (Say on Pay) oder bei den Anforderungen an die Zusammensetzung
                 des Aufsichtsrats im Hinblick auf Unabhängigkeit und Diversität ihrer Mitglieder
                 vorgenommen. Für einen tieferen Einblick empfehlen wir, die jeweiligen Richtlinien der
                 Proxy Advisor zu lesen. Dabei sind allerdings einige Empfehlungen der ausländischen
                 Proxy Advisor nicht oder nur angepasst auf die spezifischen Anforderungen des
                 deutschen Aktienrechts anwendbar.
                 Mit einer weiteren Aktualisierung der Empfehlungen (wohl bereits für die nächste
                 Hauptversammlungssaison im kommenden Jahr 2020) ist zudem zu rechnen, wenn die
                 Vorgaben der europäischen Aktionärsrichtlinie auch in Deutschland umgesetzt wurden.
                 Die eigentliche Umsetzungsfrist läuft hier in Kürze ab.

                                                       IVOX Glass Lewis
                        (Sitz der Unternehmensleitung: San Francisco, USA; Dependance in Karlsruhe)
                                           (letzte Aktualisierung für HV Saison 2019)

                                                       Empfehlung Billigung
                      Empfehlung AR-Wahl               Vorstandsvergütung         Empfehlung Gewinnverwendung
                                                          („Say on Pay“)

                    Die      Mehrheit      der   [Hinweis K&L Gates: Auch             Grundsätzlich sind   die
                     Anteilseignervertreter im    mit Inkrafttreten des ARUG II         verschiedenen
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
Empfehlungen der Stimmrechtsberater

    Aufsichtsrat          sollte   soll das Votum der HV zur                   Allokationsmöglichkeiten
    unabhängig sein.               Vorstandsvergütung weiterhin                (Ausschüttung,
                                   nur empfehlenden Charakter                  Kapitalrücklage,
   Unabhängigkeit        setzt
                                   haben und nicht anfechtbar                  Gewinnvortrag         und
    voraus, dass Kandidat
                                   sein (§120a I RegE AktG).                   sonstige      Rücklagen)
    keine         wesentlichen
                                   Die      Kompetenz        zur               anerkannt und sollten
    finanziellen,    familiären
                                   Festsetzung               der               dem Vorstand überlassen
    oder             sonstigen
                                   Vergütungspolitik für den                   bleiben.
    Beziehungen              zur
                                   Vorstand bleibt insoweit beim
    Gesellschaft oder ihrer                                                   Eine Einstellung von
                                   Aufsichtsrat.]
    Vorstandsmitglieder hat.                                                   mehr als 50 % des
    Kandidaten, die in den                                                     Gewinns in die Rücklage
    letzten fünf Jahren bei                                                    soll nur dann erfolgen,
                                      Keine Billigung insb.
    der           Gesellschaft                                                 wenn die HV diesem
                                       wenn                          (i)
    beschäftigt waren, gelten                                                  Vorgehen         explizit
                                       leistungsbezogene
    nicht als unabhängig,                                                      zustimmt.
                                       Vergütungsbestandteile
    ansonsten gilt für die
                                       insg.       fehlen,          (ii)
    Frage                    der
                                       Vergütung        nicht      auf
    Unabhängigkeit           ein
                                       mehrjähriger,            auch
    Zeitraum von drei Jahren.
                                       zukunftsbezogener
    Soweit die Mehrheit der
                                       Bemessungsgrundlage
    Kandidaten             nicht
                                       beruht,       (iii)      keine
    unabhängig      ist,    soll
                                       Höchstgrenzen          (Caps)
    gegen      einige      nicht
                                       insg. und hinsichtlich der
    unabhängige Kandidaten
                                       variablen           Vergütung
    gestimmt werden.
                                       vorgesehen sind, (iv)
   Kandidiert    ehemaliges           Vergütungsbericht nicht
    Vorstandsmitglied, sollte          detailliert die einzelnen
    Gesellschaft    entweder           Vergütungskomponenten
    vorab bekannt geben,               jedes Vorstandsmitglieds
    dass Kandidat nicht AR-            aufführt       oder         (v)
    Vorsitz übernehmen soll            Abfindungsregelungen
    oder       überzeugende            i.H.v. mehr als zwei
    Begründung         liefern,        Jahresgehältern           bzw.
    warum        es       i.S.d.       mehr          als          drei
    Shareholder          Value         Jahresgehältern          beim
    gerade vorteilhaft wäre,           Kontrollwechsel
    wenn dieser Kandidat               vorgesehen                sind
    Vorsitz übernimmt.                 (entspricht       weitgehend
                                       den       Vorgaben         des
   Grundsätzlich     sollten
                                       Deutschen           Corporate
    nicht mehr als zwei
                                       Governance             Kodex,
    ehemalige Mitglieder des
                                       Abschnitt               4.2.3).
    Vorstands im Aufsichtsrat
                                       [Hinweis K&L GATES:
    vertreten sein.
                                       Nach dem Entwurf zur
   Soweit bei der Wahl                Kodexreform              2019
    eines    rein männlich             (Stand 10/2018) sollten
    besetzten Aufsichtsrats            Abfindungen aus Anlass
    keine         weibliche            eines      Kontrollwechsels
    Kandidatin nominiert ist,          nicht mehr vereinbart
    sollte               der           werden.]
    Nominierungsausschussv
                                      Votum der HV sollte bei
    or-sitzende        nicht
                                       wesentlichen
    wiedergewählt werden,
                                       Änderungen         des
                                                                                                           2
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
Empfehlungen der Stimmrechtsberater

      es sei denn, es wurde ein        Vergütungssystems, die
      Ziel zur Erhöhung der            während des Jahres
      Frauenquote festgelegt           vorgeschlagen       oder
      oder eine überzeugende           eingeführt werden oder
      Begründung          dafür        soweit                der
      geliefert, warum erneut          Vergütungvorschlag     in
      keine           weibliche        der letzten HV abgelehnt
      Kandidatin    zur   Wahl         wurde oder mehr als
      steht.                           etwa         20        %
                                       Gegenstimmen      erhielt,
     Bedenken hinsichtlich der
                                       herbeigeführt    werden
      zeitlichen Verfügbarkeit
                                       (vgl. Empfehlung zur
      bestehen (i) bei aktiven
                                       Entlastung).
      Vorständen im Falle von
      zwei AR-Mandaten oder
      (ii) generell bei mehr als
      fünf      konzernexternen
      Mandaten            (unter
      Berücksichtigung
      vergleichbarer Mandate
      im Ausland, wobei ein
      AR-Vorsitz         doppelt
      gezählt wird).

    Empfehlung Kapitalmaßnahmen        Empfehlung Entlastung             Sonstige Empfehlungen

     Grundsätzlich erkennen          Gegen eine Entlastung            Von einer Ausnahme
      die Empfehlungen die             von     Vorstand    und           hinsichtlich         der
      verschiedenen                    Aufsichtsrat     werden           Offenlegung          der
      Möglichkeiten     einer          grundsätzlich     keine           Vorstandsvergütung
      Kapitalerhöhung   nach           Bedenken vorgebracht.             (Einzelausweisung) sollte
      deutschem Recht an;                                                abgesehen werden.
                                      Einzelentlastung     sollte
      dabei       gilt    der
                                       erfolgen,           soweit       Hinsichtlich            der
      Verwässerungsschutz als
                                       Bedenken hinsichtlich der         Mitteilungspflichten    bei
      oberste Prämisse.
                                       Arbeit eines Vorstands-           Erwerb         wesentlicher
     Bei     Ausnutzung    des        oder                              Beteiligungen sollte einer
      genehmigten      Kapitals        Aufsichtsratsmitglieds            satzungsmäßigen
      sollten     die     unter        bestehen. Wird nur die            Befreiung       von     der
      Bezugsrechtsausschluss           Möglichkeit            der        Mitteilungspflicht      nur
      ausgegebenen Aktien 20           Gesamtentlastung                  zugestimmt         werden,
      Prozent     des    derzeit       angeboten,            wird        wenn das Management
      bestehenden                      ablehnendes         Votum         einen konkreten und
      Grundkapitals        nicht       empfohlen.                        nachvollziehbaren Grund
      überschreiten (unter ggf.                                          angibt und die Befreiung
                                      Nichtentlastung     des
      höherer Ausnutzung des                                             den      Interessen     der
                                       Aufsichtsrats ggf. wenn
      genehmigten Kapitals im                                            Minderheitsaktionäre
                                       dieser trotz Änderungen
      Übrigen).                                                          nicht schadet.
                                       bei                 der
     Soweit die gesetzlichen          Vorstandsvergütung oder
      Vorgaben      bei    der         Kritik              und
      Implementierung     von          entsprechendem Votum
      Aktienrückkaufprogramm           in der Vorjahres-HV das
      en eingehalten werden,           Vergütungssystem nicht

                                                                                                       3
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
Empfehlungen der Stimmrechtsberater

    sollte dafür     gestimmt          den   Aktionären    zur
    werden.                            Abstimmung vorlegt.

                              Institutional Shareholder Services (ISS)
                        (Sitz der Unternehmens-leitung: Rockville, USA)
                               (letzte Aktualisierung für HV Saison 2019)

                                         Empfehlung Billigung
     Empfehlung AR-Wahl                  Vorstandsvergütung           Empfehlung Gewinnverwendung
                                            („Say on Pay“)

   Ein             ehemaliger        Keine Billigung insb.             Eine Zustimmung zur
    Vorstandsvorsitzender              wenn                     (i)       Ausschüttung    von
    sollte     (auch      unter        Vergütungssystem nicht             Gewinnen        wird
    Beachtung             einer        rechtzeitig            und         grundsätzlich    als
    etwaigen       Karenzzeit)         umfassend              den         unproblematisch
    nicht Vorsitzender des             Aktionären    offengelegt          angesehen.
    Aufsichtsrates     werden.         wird,                   (ii)
                                                                         Ausnahmen sind dann zu
    Soweit      nicht    vorab         Vergütungsstruktur sich
                                                                          machen, wenn entweder
    öffentlich         bekannt         nicht aus kurz- und (vor
                                                                          (i) der prozentuale Anteil
    gegeben wird, dass der             allem)       langfristigen
                                                                          der
    Kandidat      nicht    den         variablen
                                                                          Dividendenauszahlung
    Aufsichtsratsvorsitz               Vergütungskomponenten
                                                                          dauerhaft unter 30 % des
    übernehmen wird, sollte            zusammensetzt, (iii) kein
                                                                          Jahresergebnisses liegt
    gegen den ehemaligen               klarer    Zusammenhang
                                                                          oder        (ii)       das
    Vorstandsvorsitzenden              zwischen     Performance
                                                                          Jahresergebnis        eine
    gestimmt            werden         des Unternehmens und
                                                                          entsprechende Dividende
    (Ausnahme etwa, wenn               variabler      Vergütung
                                                                          unter
    dieser                  nur        besteht       (erhebliche
                                                                          betriebswirtschaftlichen
    vorübergehend       Vorsitz        Erhöhung der Vergütung
                                                                          Gesichtspunkten       nicht
    übernehmern soll).                 muss erklärt und im
                                                                          zulässt.
                                       Einzelnen     offengelegt
   Bedenken hinsichtlich der
                                       werden)      oder      (iv)
    zeitlichen Verfügbarkeit
                                       Abfindungsregelungen
    bestehen (i) bei aktiven
                                       i.H.v. mehr als zwei
    Vorständen im Falle von
                                       Jahresgehältern
    mehr als zwei AR-
                                       vorgesehen sind.
    Mandaten               bei
    börsennotierten
    Unternehmen, (ii) bei AR-
    Vorsitzenden im Falle
    eines weiteren Vorsitzes
    und mehr als einem
    weiteren Mandat oder
    von     mehr    als   drei
    weiteren        Mandaten
    generell, oder (iii) bei
    mehr        als       fünf
    konzernexternen
    Mandaten            (unter
    Berücksichtigung
    vergleichbarer Mandate

                                                                                                        4
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
Empfehlungen der Stimmrechtsberater

      im Ausland).

    Empfehlung Kapitalmaßnahmen        Empfehlung Entlastung              Sonstige Empfehlungen

     Grundsätzlich erkennen          Gegen eine Entlastung             Gegen die Einführung
      die Empfehlungen die             von     Vorstand    und            einer Altersgrenze für
      verschiedenen                    Aufsichtsrat     werden            Vorstands-            und
      Möglichkeiten       einer        grundsätzlich     keine            Aufsichtsratsmitglieder
      Kapitalerhöhung     nach         Bedenken vorgebracht.              sollte gestimmt werden.
      deutschem Recht an;
                                      Eine Entastung ist dann            [Hinweis K&L GATES:
      entscheidend    ist   der
                                       nicht zu erteilen, wenn            Für diese Empfehlung
      Verwässerungsschutz als
                                       belastbare Informationen           wird     keine   weitere
      oberste Prämisse.
                                       bzgl. eines Verstoßes              Begründung angeführt.
     Bei     Ausnutzung    des        gegen die fiduziarischen           Die Festlegung einer
      genehmigten      Kapitals        Pflichten eines Mitglieds          Altersgrenze entspricht
      sollten     die     unter        der Verwaltung vorliegen           der    Kodexempfehlung,
      Bezugsrechtsausschluss                                              vgl. Ziff. 5.1.2 Abs. 2
      ausgegebenen Aktien 10                                              DCGK.]
      Prozent     des    derzeit
      bestehenden
      Grundkapitals        nicht
      überschreiten.
     Aktienrückkaufprogramm
      e werden grundsätzlich
      befürwortet, soweit die
      gesetzlich   Regelungen
      eingehalten werden.

                                               ECGS
                             Expert Corporate Governance Service
                              (Sitz der Unternehmens-leitung: Paris)
                             (letzte Aktualisierung für HV Saison 2018)

                                        Empfehlung Billigung
        Empfehlung AR-Wahl              Vorstandsvergütung         Empfehlung Gewinnverwendung
                                           („Say on Pay“)

     Gegen Kandidat sollte           Keine Billigung, wenn             Gegen
      gestimmt werden, wenn            Vergütungssystem    den            Dividenenauszahlung
      Informationen über ihn           Aktionären         nicht           sollte insb. gestimmt
      (insb. persönliche Daten,        rechtzeitig         und            werden,      wenn    (i)
      Karriereweg,      externe        umfassend    offengelegt           Dividendenanteil
      Positionen,                      wird.                              signifikant         von
      Beteiligungen)        nur                                           vergleichbaren
                                      Keine Billigung insb.
      unzureichend offengelegt                                            Unternehmen      in der
                                       wenn (i) weniger als 50
                                                                                                      5
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
Empfehlungen der Stimmrechtsberater

    wurden.                       %         der      variablen         jeweiligen Branche oder
                                  Vergütung                  an        lokalem Markt oder ggü.
   Mindestens     1/3     der
                                  langfristigen          Erfolg        dem Vorjahr abweicht
    Aufsichtsratsmitglieder
                                  geknüpft sind, (ii) die              und diese Abweichung
    soll unabhängig sein. Die
                                  variable Vergütung nicht             nicht         entsprechend
    Quote bezieht sich auf
                                  (auch)        von         der        begründet        wird,    (ii)
    die Gesamtzahl, d.h. bei
                                  Performance              des         Dividende nicht durch
    mitbestimmten
                                  Unternehmens abhängt,                das Ergebnis und/oder
    Gesellschaften sollen 2/3
                                  (iii) variable Vergütung             den Free Cash Flow
    der Anteilseignervertreter
                                  keine Claw-back/Malus                gedeckt      ist     (höhere
    unabhängig sein, um
                                  Klausel beinhaltet, (iv)             Dividende kann möglw.
    dieser      Quote       zu
                                  Gesamtvergütung                      toleriert werden, so lange
    entsprechen.
                                  deutlich      über      dem          Finanzlage               des
   Unabhängigkeit        kann    Peergroup-Median liegt,              Unternehmens           dabei
    beeinträchtigt sein insb.     (v) Vergütung (insgesamt             nicht gefährdet wird), (iii)
    durch      (i)    vorherige   und/oder                 ihre        wesentliche Änderungen
    Tätigkeit      für     das    Bestandteile) übermäßig              der       Dividendenpolitik
    Unternehmen             als   oder ohne entsprechende              unzureichend begründet
    Vorstand              oder    Begründung steigt, (vi)              werden oder Änderungen
    Arbeitnehmer, (ii) eine       Grundgehalt nicht dem                nicht mit langfristigem
    familiäre             oder    Marktstandard entspricht             Interesse der Aktionäre
    geschäftliche Beziehung       und Gesellschaft keine               übereinstimmen,          (iv)
    zu anderen Managern,          ausreichende                         Aktienrückkaufprogramm
    wichtigen       Aktionären    Begründung                 für       eine          Bardividende
    oder      Beratern      der   Abweichung liefert, (vii)            ersetzt.
    Gesellschaft oder (iii)       der                maximale
                                                                      Gegen Aktiendividende
    Beteiligung      an     der   Jahresbonus 150 % des
                                                                       sollte gestimmt werden,
    Gesellschaft.                 Grundgehalts übersteigt,
                                                                       wenn (i) diese eine
                                  (viii) tatsächlicher Bonus
   Sollte die entsprechende                                           Barausschüttung      ohne
                                  den             festgelegten
    Quote     nicht   erreicht                                         ausreichende
                                  Höchstbetrag übersteigt
    werden, wird empfohlen,                                            Begründung ersetzen soll
                                  (d.h. Vorstände haben
    gegen sämtliche nicht                                              oder (ii) mit einem
                                  Anspruch auf Sonderboni
    unabhängige Kandidaten                                             Abschlag     ausgegeben
                                  und/oder             andere
    zu stimmen.                                                        wird, der nicht als
                                  freiwillige Zahlungen), (ix)
                                                                       angemessen        erachtet
   Gegen         ehemaliges      Vergütungsausschuss
                                                                       wird und/oder nicht im
    Vorstandsmitglied,   das      oder      Aufsichtsrat     zu
                                                                       Einklang      mit    dem
    Aufsichtsratsvorsitz          großen
                                                                       Interesse aller Aktionäre
    übernehmen soll, ohne         Ermessensspielraum
                                                                       steht.
    die 2-jährige cooling-off     haben (z.B. wenn sie
    Phase eingehalten zu          Vergütungsbedingungen
    haben, sollte gestimmt        rückwirkend          ändern
    werden. Soweit zuvor          können), (x) Struktur und
    nicht bekannt gemacht         Bedingungen kurzfristiger
    wurde,               wer      Anreize nicht den best
    Aufsichtsratsvorsitz          practice          Prinzipien
    übernehmen soll, wäre         entsprechen,              (xi)
    bei der Kandidatur von        hinsichtlich eines Long
    mehreren      ehemaligen      Term Incentives Plan
    Vorstandsmitgliedern          keine klar offengelegten
    gegen     sämtliche   zu      und        anspruchsvollen
    stimmen.                      Performancebedingunge
                                  n vorgesehen sind, (xii)
   Bedenken hinsichtlich der
                                  Abfindungen die doppelte
    zeitlichen Verfügbarkeit
                                                                                                        6
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
Empfehlungen der Stimmrechtsberater

      bestehen (i) bei aktiven          Gesammtjahresvergütun
      Vorständen im Falle von           g            übersteigen
      mehr        als      einem        (Abfindungs-Cap).
      Aufsichtsratsmandat oder
      (ii) generell bei mehr als
      fünf
      Aufsichtsratsmandaten,
      wobei                   ein
      Aufsichtsratsvorsitz
      doppelt gezählt wird.
     Eine Wiederwahl eines
      Kandidaten wird nicht
      empfohlen, wenn dieser
      25 % oder mehr aller
      Aufsichtsratssitzungen
      ohne        ausreichende
      Begründung        verpasst
      hat.
     Gegen die Wiederwahl
      des            derzeitigen
      Vorsitzenden           des
      Nominierungsausschuss
      es sollte insb. gestimmt
      werden, wenn (i) die
      Unabhängigkeit         des
      Aufsichtsrats         nicht
      hinreichend ist/ sich nicht
      hinreichend verbessert,
      (ii)                   das
      Nominierungsverfahren
      nicht         ausreichend
      transparent war oder (iii)
      der Kandidat für den AR-
      Vorsitz nicht mit der
      Einladung      zur      HV
      bekanntgemacht wurde.

    Empfehlung Kapitalmaßnahmen         Empfehlung Entlastung              Sonstige Empfehlungen

     Bei     Ausnutzung    des        Gründe                  für       Ablehnung der (Wieder-)
      genehmigten      Kapitals         Nichtentlastung       des          Wahl                    des
      sollten     die     unter         Vorstands sind insb. (i)           Abschlussprüfers
      Bezugsrechtsausschluss            deutliche                          empfohlen, insb. wenn (i)
      ausgegebenen Aktien 10            Verschlechterung       der         dieser (in den letzten fünf
      Prozent     des    derzeit        Finanzlage             der         Jahren)      mit     einem
      bestehenden                       Gesellschaft,           (ii)       (ehemaligen) Vorstand in
      Grundkapitals        nicht        Verantwortlichkeit    des          enger       geschäftlicher
      überschreiten.                    Vorstands              für         Verbindung stand/steht,
                                        Entscheidungen,        die         (ii)   der    Anteil     an
     Bei Ausgabe von Aktien
                                        wesentliches      Umwelt-          Beratungshonoraren für
      unter
                                        oder          Sozialrisiko         Nichtprüfungsleistungen
      Bezugsrechtsausschluss
                                        darstellen oder Umwelt-            gleich oder sogar größer
                                                                                                         7
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
Empfehlungen der Stimmrechtsberater

    darf der Ausgabepreis            und Sozialaspekte, mit                ist als für die Prüfung
    nicht um mehr als fünf           denen das Unternehmen                 und/oder diese Honorare
    Prozent     unter  dem           konfrontiert    ist, nicht            in den letzten drei Jahren
    durchschnittlichen               berücksichtigen,       (iii)          um mehr als 50 %
    Börsenkurs liegen.               eingeleitetes                         gestiegen sind oder (iii)
                                     Gerichtsverfahren gegen               die Prüfungsgebühr mehr
                                     Vorstandsmitglieder oder              als zehn Prozent des
                                     strafrechtliche                       Gesamtumsatzes         des
                                     Verurteilung wegen des                Abschlussprüfers
                                     Verhaltens               in           ausmacht.
                                     Unternehmensgeschäfte
                                     n.
                                    Gründe                 für
                                     Nichtentlastung       des
                                     Aufsichtsrats sind insb.
                                     wenn (i) Aktionären kein
                                     Recht eingeräumt wurde,
                                     regelmäßig      über   die
                                     Vergütung abzustimmen
                                     oder (ii) schwerwiegende
                                     Mängel in Bezug auf das
                                     Vergütungssystem oder
                                     dessen        Transparenz
                                     festgestellt wurden.

                                               DSW
                          (Sitz der Unternehmensleitung: Düsseldorf)
                            (letzte Aktualisierung für HV Saison 2019)

                                      Empfehlung Billigung
     Empfehlung AR-Wahl                Vorstandsvergütung              Empfehlung Gewinnverwendung
                                          („Say on Pay“)

   Gegen Kandidat sollte           Keine Billigung wenn                 Grundsätzlich
    gestimmt werden, wenn            insb.                       (i)       gewinnorientierte
    Informationen über ihn           Gesamtvergütung           des         Ausschüttung von 50 %
    mit der Einladung zur HV         einzelnen                             des Konzernergebnisses
    nur         unzureichend         Vorstandsmitglieds                    unter   Berücksichtigung
    offengelegt wurden.              übliche Vergütung ohne                der
                                     Vorliegen        besonderer           unternehmensbezogenen
   Auch       soll        der
                                     Gründe übersteigt, (ii)               Besonderheiten.
    Nominierungsprozess
                                     Bemessungsgrundlage
    und insb. die Aktivitäten                                             Mögliche
                                     nicht           ausreichend
    des                                                                    Ablehnungsgründe sind
                                     nachhaltig ausgestaltet
    Nominierungsausschuss                                                  insb. (i) Fehlen einer
                                     ist, (iii) Vergütung vertikal
    es offengelegt und eine                                                Dividendenstrategie oder
                                     oder               horizontal
    Begründung      für   den                                              Nichteinhaltung     einer
                                     unangemessen
    vorgeschlagenen                                                        kommunizierten
                                     erscheint,                (iv)
    Kandidaten       dargelegt                                             Dividendenstrategie
                                     Vergütungssystem nicht
    werden.                                                                (ohne sachlichen Grund),
                                     ausreichend verständlich
                                                                           (ii) Auszahlung nicht aus
   Im     Verhältnis     zur        dargestellt      ist   (insb.
                                                                           dem Ertrag, sondern der
    Aktionärsstruktur müssen         Keine Verwendung von
                                                                           Substanz (ohne nähere
    ausreichend         viele        Kodex-Tabellen), (v) eine
                                                                                                        8
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
Empfehlungen der Stimmrechtsberater

    unabhängige                     Höchstgrenze (Cap) für      Definition des Begriffs
    Anteilseignervertreter im       die gesamte Vergütung       Substanz),              (iii)
    Aufsichtsrat     vertreten      fehlt,       (vi)    eine   Unangemessenheit der
    sein.                           (ausreichende) claw-back    Ausschüttung aufgrund
                                    Vereinbarung fehlt oder     der finanziellen Lage des
   Kandidat wird als nicht
                                    (vii) ein unangemessener    Unternehmens und (iv)
    aureichend unabhängig
                                    Ermessensspielraum für      keine     Wahlmöglichkeit
    eingestuft, wenn dieser
                                    den Aufsichtsrat besteht.   zum       Bezug       einer
    (i) Position im Vorstand/
                                                                Bardividende         wenn
    Management               der
                                                                Dividendenvorschlag
    Gesellschaft hatte, (ii)
                                                                eine      Aktiendividende,
    wesentliche geschäftliche
                                                                vorsieht.
    Beziehungen              zur
    Gesellschaft      unterhält,
    (iii)     Aktionär       mit
    meldepflichtiger
    Beteiligung     unmittelbar
    oder mittelbar vertritt, (iv)
    zu Vorstand in enger
    (familiärer)    Beziehung
    steht oder (v) wesentliche
    vertragliche Beziehungen
    mit     der    Gesellschaft
    unterhält oder als deren
    Berater tätig ist und/oder
    von der Gesellschaft
    außerhalb                der
    Aufsichtsratsvergütungen
    Zahlungen,              z.B.
    Pensionszahlungen,
    Aktienoptionen          etc.
    erhält.
   Anwesenheit         und
    persönliche Vorstellung
    des Kandidaten auf der
    HV ist wünschenswert.
   Direkter Wechsel vom
    Vorstandsvorsitz in den
    Aufsichtsratsvorsitz soll
    zu           begründende
    Ausnahme sein.
   Bedenken hinsichtlich der
    zeitlichen Verfügbarkeit
    bestehen (i) bei aktiven
    Vorständen bei mehr als
    drei Mandaten oder (ii)
    bei     mehr   als   fünf
    konzernexternen
    Mandaten           (unter
    Berücksichtigung
    vergleichbarer Mandate
    im Ausland).

                                                                                                9
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
Empfehlungen der Stimmrechtsberater

    Empfehlung Kapitalmaßnahmen        Empfehlung Entlastung             Sonstige Empfehlungen

     Generell    sollte  den         Gründe                  für      Neue          gesetzliche
      Aktionären           bei         Nichtentlastung        des        Rotationsregelungen
      Kapitalerhöhungen zum            Vorstandes sind insb. (i)         (Abschlussprüferreformg
      Schutz vor Verwässerung          gravierende Mängel in             esetz) sind bei der Wahl
      ein Bezugsrecht gewährt          Unternehmensführung,              des Abschlussprüfers zu
      werden.                          (ii) fundamentale Fehler          beachten.
                                       in der Informationspolitik
     Bei Entscheidung über                                             Gründe für Ablehnung
                                       (z.B. fehlende Ad-hoc-
      Zulassung            oder                                          eines Prüfers wären insb.
                                       Mitteilungen), (iii) straf-
      Ablehnung             von                                          (i)    fehlende/verspätete
                                       rechtlich      relevantes
      Kapitalmaßnahme       soll                                         Unabhängigkeitserklärun
                                       Verhalten, (iv) schwer-
      insbesondere auch Track                                            g,      (ii)   begründeter
                                       wiegende Mängel im
      Record                des                                          Verdacht von konkreten
                                       internen Kontrollsystem,
      Unternehmens          aus                                          Verfehlungen           (z.B.
                                       Risikomanagement- oder
      vergangenen        Jahren                                          auffällig           häufige
                                       Compliance-System, (v)
      berücksichtigt werden.                                             Fehlerfeststellung       der
                                       schwerwiegende
                                                                         DPR),                  nicht
     Wenn der Höchstbetrag            Environmental,       Social
                                                                         nachvollziehbares
      der Ermächtigung für das         oder          Governance
                                                                         Missverhältnis          von
      genehmigte Kapital von           Verfehlungen oder (vi)
                                                                         Prüfungs-               und
      50      Prozent      des         Zweifel an der zeitlichen
                                                                         Beratungshonoraren im
      Grundkapitals        zur         Verfügbarkeit          des
                                                                         Konzern,      (iii)   keine
      Abstimmung steht, wird           Vorstands.
                                                                         hinreichende
      eine      „überzeugende
                                      Gründe                 für        Begründung               für
      Begründung“     verlangt.
                                       Nichtentlastung       des         Beauftragung            des
      DSW hat angekündigt,
                                       Aufsichtsrates sind insb.         gewählten
      dass sie zur HV-Saison
                                       (i) unangemessene und             Wirtschaftsprüfers für alle
      2020 eine Anpassung auf
                                       intransparente                    Leistungen, die nicht
      40 Prozent vornehmen
                                       Vorstandsvergütung, (ii)          Prüfungsleistungen sind
      wird.
                                       trotz Änderungen im               oder          (iv)    keine
     Werden            mehrere        Vergütungssystem keine            (ausreichenden
      Kapitalerhöhungen (mit           Billigung der Vergütung           Informationen über eine)
      oder                 ohne        durch die Aktionäre oder          regelmäßige
      Bezugsrechtsausschluss)          fehlende Anpassung des            Ausschreibung           des
      nacheinander                     Vergütungssystems trotz           Wirtschaftsprüfers.
      beschlossen, dürfen die          Kritik               und
      jeweiligen Höchstbeträge         entsprechendem Votum
      kumulativ die Höhe von           in der Vorjahres-HV, (iii)       Satzungsänderungen
      50       Prozent      des        keine Verwendung der              größeren Umfangs sind
      Grundkapitals        nicht       Kodex-Tabellen für die            in         Synopsenform
      übersteigen.     In   der        Darstellung           der         aufzubereiten
      Einladung              zur       Vergütung, (iv) keine
      Hauptversammlung sind            hinreichende
      in       diesem       Fall       Transparenz hinsichtlich         Hinsichtlich          einer
      entsprechende Angaben            des                               Satzungsänderung bzgl.
      zur Gesamthöhe aller             Nominierungsprozesses             Aufsichtsratsvergütung
      Kapitalmaßnahmen und             zur Wahl von AR-                  wird             prinzipiell
      deren prozentuale Anteile        Mitgliedern,           (v)        Ausgestaltung in Form
      am      Grundkapital    zu       mangelnde                         einer reinen Fixvergütung

                                                                                                        10
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
Empfehlungen der Stimmrechtsberater

    machen.                         Unabhängigkeit         des     sowie                eine
                                    Prüfungsausschuss-             funktionsbezogene
   Bei
                                    vorsitzenden,           (vi)   Vergütung bevorzugt.
    Bezugsrechtsausschluss
                                    dauerhafte     Interessen-
    darf die Summe der
                                    konflikte,             (vii)
    Bezugsrechtsausschlüss
                                    mangelhafte            und
    e (bestehend oder neu zu
                                    intransparente
    beschließen) 10 Prozent
                                    Sitzungsanwesenheit,
    des Grundkapitals nicht
                                    (viii) Zweifel an der
    überschreiten. In der
                                    zeitlichen Verfügbarkeit
    Einladung zur HV sind
                                    aufgrund           anderer
    entsprechende Angaben
                                    konzernexterner Mandate
    zur Gesamthöhe aller
                                    oder (ix) Unterlassen der
    möglichen
                                    Geltendmachung         von
    Bezugsrechtsausschlüss
                                    Ersatzansprüchen
    e und deren prozentualer
                                    gegenüber       Vorstands-
    Anteil am Grundkapital
                                    mitgliedern.
    zu machen.
   Eher kritische Haltung
    gegenüber
    Aktienrückkaufprogramm
    en. Auch hier ist der
    Track     Record       des
    Unternehmens
    einzubeziehen.
    Ablehnung etwa soweit
    (i) Rückkauf zu mehr als
    10 Prozent über dem
    Börsenkurs erfolgen soll,
    (ii) Liquiditätslage der
    Gesellschaft            ein
    Aktienrückkaufprogramm
    nicht     zulässt,      (iii)
    Rückkauf zum Teil oder
    gänzlich kreditfinanziert
    erfolgt,               (iv)
    Rückkaufprogramm nicht
    in eine nachhaltige und
    kommunizierte Strategie
    eingebunden ist oder (v)
    Aktienrückkaufprogramm
    argumentativ zu Lasten
    der             Dividende/
    Dividendenerhöhung
    genutzt wird.

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Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete
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Franz Schaefer
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Martina Ortner
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