Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater - K&L ...
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Juni 2019 Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - Praxisgruppe : überarbeitete Empfehlungen der Corporate/M&A Stimmrechtsberater Von Dr. Franz Schafer, Dr. Martina Ortner, Dr. Judy Witten Über den stetig wachsenden Einfluss von Stimmrechtsberatern (Proxy Advisors) auf das Abstimmungsverhalten vor allem von Fonds und Großanlegern in Hauptversammlungen haben wir bereits in den vergangenen Jahren berichtet (so in unseren Alerts vom 26. März 2017 und 16. April 2018). Wie groß dieser Einfluss auch in Hauptversammlungen deutscher Unternehmen geworden ist, wurde jüngst etwa bei der Hauptversammlung des Pharma- und Chemiekonzerns Bayer deutlich, bei der sich die Stimmrechtsberater IVOX Glass Lewis und Institutional Shareholder Services (ISS) jeweils klar gegen eine Entlastung des Vorstands positioniert hatten und die Aktionäre in der Mehrheit dieser Empfehlung schließlich folgten. In der Geschichte eines DAX-Unternehmens ist dies ein Novum. Im Folgenden haben wir die allgemeinen Beschlussempfehlungen der für den deutschen Markt wichtigen Stimmrechtsberater IVOX Glass Lewis, ISS, ECGS (Expert Corporate Governance Service) und DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) für die diesjährige Hauptversammlungssaison zusammengefasst. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich zwar keine grundlegenden Veränderungen ergeben, Aktualisierungen haben die Stimmrechtsberater jedoch etwa erneut beim Thema Vorstandsvergütung (Say on Pay) oder bei den Anforderungen an die Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Hinblick auf Unabhängigkeit und Diversität ihrer Mitglieder vorgenommen. Für einen tieferen Einblick empfehlen wir, die jeweiligen Richtlinien der Proxy Advisor zu lesen. Dabei sind allerdings einige Empfehlungen der ausländischen Proxy Advisor nicht oder nur angepasst auf die spezifischen Anforderungen des deutschen Aktienrechts anwendbar. Mit einer weiteren Aktualisierung der Empfehlungen (wohl bereits für die nächste Hauptversammlungssaison im kommenden Jahr 2020) ist zudem zu rechnen, wenn die Vorgaben der europäischen Aktionärsrichtlinie auch in Deutschland umgesetzt wurden. Die eigentliche Umsetzungsfrist läuft hier in Kürze ab. IVOX Glass Lewis (Sitz der Unternehmensleitung: San Francisco, USA; Dependance in Karlsruhe) (letzte Aktualisierung für HV Saison 2019) Empfehlung Billigung Empfehlung AR-Wahl Vorstandsvergütung Empfehlung Gewinnverwendung („Say on Pay“) Die Mehrheit der [Hinweis K&L Gates: Auch Grundsätzlich sind die Anteilseignervertreter im mit Inkrafttreten des ARUG II verschiedenen
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater Aufsichtsrat sollte soll das Votum der HV zur Allokationsmöglichkeiten unabhängig sein. Vorstandsvergütung weiterhin (Ausschüttung, nur empfehlenden Charakter Kapitalrücklage, Unabhängigkeit setzt haben und nicht anfechtbar Gewinnvortrag und voraus, dass Kandidat sein (§120a I RegE AktG). sonstige Rücklagen) keine wesentlichen Die Kompetenz zur anerkannt und sollten finanziellen, familiären Festsetzung der dem Vorstand überlassen oder sonstigen Vergütungspolitik für den bleiben. Beziehungen zur Vorstand bleibt insoweit beim Gesellschaft oder ihrer Eine Einstellung von Aufsichtsrat.] Vorstandsmitglieder hat. mehr als 50 % des Kandidaten, die in den Gewinns in die Rücklage letzten fünf Jahren bei soll nur dann erfolgen, Keine Billigung insb. der Gesellschaft wenn die HV diesem wenn (i) beschäftigt waren, gelten Vorgehen explizit leistungsbezogene nicht als unabhängig, zustimmt. Vergütungsbestandteile ansonsten gilt für die insg. fehlen, (ii) Frage der Vergütung nicht auf Unabhängigkeit ein mehrjähriger, auch Zeitraum von drei Jahren. zukunftsbezogener Soweit die Mehrheit der Bemessungsgrundlage Kandidaten nicht beruht, (iii) keine unabhängig ist, soll Höchstgrenzen (Caps) gegen einige nicht insg. und hinsichtlich der unabhängige Kandidaten variablen Vergütung gestimmt werden. vorgesehen sind, (iv) Kandidiert ehemaliges Vergütungsbericht nicht Vorstandsmitglied, sollte detailliert die einzelnen Gesellschaft entweder Vergütungskomponenten vorab bekannt geben, jedes Vorstandsmitglieds dass Kandidat nicht AR- aufführt oder (v) Vorsitz übernehmen soll Abfindungsregelungen oder überzeugende i.H.v. mehr als zwei Begründung liefern, Jahresgehältern bzw. warum es i.S.d. mehr als drei Shareholder Value Jahresgehältern beim gerade vorteilhaft wäre, Kontrollwechsel wenn dieser Kandidat vorgesehen sind Vorsitz übernimmt. (entspricht weitgehend den Vorgaben des Grundsätzlich sollten Deutschen Corporate nicht mehr als zwei Governance Kodex, ehemalige Mitglieder des Abschnitt 4.2.3). Vorstands im Aufsichtsrat [Hinweis K&L GATES: vertreten sein. Nach dem Entwurf zur Soweit bei der Wahl Kodexreform 2019 eines rein männlich (Stand 10/2018) sollten besetzten Aufsichtsrats Abfindungen aus Anlass keine weibliche eines Kontrollwechsels Kandidatin nominiert ist, nicht mehr vereinbart sollte der werden.] Nominierungsausschussv Votum der HV sollte bei or-sitzende nicht wesentlichen wiedergewählt werden, Änderungen des 2
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater es sei denn, es wurde ein Vergütungssystems, die Ziel zur Erhöhung der während des Jahres Frauenquote festgelegt vorgeschlagen oder oder eine überzeugende eingeführt werden oder Begründung dafür soweit der geliefert, warum erneut Vergütungvorschlag in keine weibliche der letzten HV abgelehnt Kandidatin zur Wahl wurde oder mehr als steht. etwa 20 % Gegenstimmen erhielt, Bedenken hinsichtlich der herbeigeführt werden zeitlichen Verfügbarkeit (vgl. Empfehlung zur bestehen (i) bei aktiven Entlastung). Vorständen im Falle von zwei AR-Mandaten oder (ii) generell bei mehr als fünf konzernexternen Mandaten (unter Berücksichtigung vergleichbarer Mandate im Ausland, wobei ein AR-Vorsitz doppelt gezählt wird). Empfehlung Kapitalmaßnahmen Empfehlung Entlastung Sonstige Empfehlungen Grundsätzlich erkennen Gegen eine Entlastung Von einer Ausnahme die Empfehlungen die von Vorstand und hinsichtlich der verschiedenen Aufsichtsrat werden Offenlegung der Möglichkeiten einer grundsätzlich keine Vorstandsvergütung Kapitalerhöhung nach Bedenken vorgebracht. (Einzelausweisung) sollte deutschem Recht an; abgesehen werden. Einzelentlastung sollte dabei gilt der erfolgen, soweit Hinsichtlich der Verwässerungsschutz als Bedenken hinsichtlich der Mitteilungspflichten bei oberste Prämisse. Arbeit eines Vorstands- Erwerb wesentlicher Bei Ausnutzung des oder Beteiligungen sollte einer genehmigten Kapitals Aufsichtsratsmitglieds satzungsmäßigen sollten die unter bestehen. Wird nur die Befreiung von der Bezugsrechtsausschluss Möglichkeit der Mitteilungspflicht nur ausgegebenen Aktien 20 Gesamtentlastung zugestimmt werden, Prozent des derzeit angeboten, wird wenn das Management bestehenden ablehnendes Votum einen konkreten und Grundkapitals nicht empfohlen. nachvollziehbaren Grund überschreiten (unter ggf. angibt und die Befreiung Nichtentlastung des höherer Ausnutzung des den Interessen der Aufsichtsrats ggf. wenn genehmigten Kapitals im Minderheitsaktionäre dieser trotz Änderungen Übrigen). nicht schadet. bei der Soweit die gesetzlichen Vorstandsvergütung oder Vorgaben bei der Kritik und Implementierung von entsprechendem Votum Aktienrückkaufprogramm in der Vorjahres-HV das en eingehalten werden, Vergütungssystem nicht 3
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater sollte dafür gestimmt den Aktionären zur werden. Abstimmung vorlegt. Institutional Shareholder Services (ISS) (Sitz der Unternehmens-leitung: Rockville, USA) (letzte Aktualisierung für HV Saison 2019) Empfehlung Billigung Empfehlung AR-Wahl Vorstandsvergütung Empfehlung Gewinnverwendung („Say on Pay“) Ein ehemaliger Keine Billigung insb. Eine Zustimmung zur Vorstandsvorsitzender wenn (i) Ausschüttung von sollte (auch unter Vergütungssystem nicht Gewinnen wird Beachtung einer rechtzeitig und grundsätzlich als etwaigen Karenzzeit) umfassend den unproblematisch nicht Vorsitzender des Aktionären offengelegt angesehen. Aufsichtsrates werden. wird, (ii) Ausnahmen sind dann zu Soweit nicht vorab Vergütungsstruktur sich machen, wenn entweder öffentlich bekannt nicht aus kurz- und (vor (i) der prozentuale Anteil gegeben wird, dass der allem) langfristigen der Kandidat nicht den variablen Dividendenauszahlung Aufsichtsratsvorsitz Vergütungskomponenten dauerhaft unter 30 % des übernehmen wird, sollte zusammensetzt, (iii) kein Jahresergebnisses liegt gegen den ehemaligen klarer Zusammenhang oder (ii) das Vorstandsvorsitzenden zwischen Performance Jahresergebnis eine gestimmt werden des Unternehmens und entsprechende Dividende (Ausnahme etwa, wenn variabler Vergütung unter dieser nur besteht (erhebliche betriebswirtschaftlichen vorübergehend Vorsitz Erhöhung der Vergütung Gesichtspunkten nicht übernehmern soll). muss erklärt und im zulässt. Einzelnen offengelegt Bedenken hinsichtlich der werden) oder (iv) zeitlichen Verfügbarkeit Abfindungsregelungen bestehen (i) bei aktiven i.H.v. mehr als zwei Vorständen im Falle von Jahresgehältern mehr als zwei AR- vorgesehen sind. Mandaten bei börsennotierten Unternehmen, (ii) bei AR- Vorsitzenden im Falle eines weiteren Vorsitzes und mehr als einem weiteren Mandat oder von mehr als drei weiteren Mandaten generell, oder (iii) bei mehr als fünf konzernexternen Mandaten (unter Berücksichtigung vergleichbarer Mandate 4
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater im Ausland). Empfehlung Kapitalmaßnahmen Empfehlung Entlastung Sonstige Empfehlungen Grundsätzlich erkennen Gegen eine Entlastung Gegen die Einführung die Empfehlungen die von Vorstand und einer Altersgrenze für verschiedenen Aufsichtsrat werden Vorstands- und Möglichkeiten einer grundsätzlich keine Aufsichtsratsmitglieder Kapitalerhöhung nach Bedenken vorgebracht. sollte gestimmt werden. deutschem Recht an; Eine Entastung ist dann [Hinweis K&L GATES: entscheidend ist der nicht zu erteilen, wenn Für diese Empfehlung Verwässerungsschutz als belastbare Informationen wird keine weitere oberste Prämisse. bzgl. eines Verstoßes Begründung angeführt. Bei Ausnutzung des gegen die fiduziarischen Die Festlegung einer genehmigten Kapitals Pflichten eines Mitglieds Altersgrenze entspricht sollten die unter der Verwaltung vorliegen der Kodexempfehlung, Bezugsrechtsausschluss vgl. Ziff. 5.1.2 Abs. 2 ausgegebenen Aktien 10 DCGK.] Prozent des derzeit bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Aktienrückkaufprogramm e werden grundsätzlich befürwortet, soweit die gesetzlich Regelungen eingehalten werden. ECGS Expert Corporate Governance Service (Sitz der Unternehmens-leitung: Paris) (letzte Aktualisierung für HV Saison 2018) Empfehlung Billigung Empfehlung AR-Wahl Vorstandsvergütung Empfehlung Gewinnverwendung („Say on Pay“) Gegen Kandidat sollte Keine Billigung, wenn Gegen gestimmt werden, wenn Vergütungssystem den Dividenenauszahlung Informationen über ihn Aktionären nicht sollte insb. gestimmt (insb. persönliche Daten, rechtzeitig und werden, wenn (i) Karriereweg, externe umfassend offengelegt Dividendenanteil Positionen, wird. signifikant von Beteiligungen) nur vergleichbaren Keine Billigung insb. unzureichend offengelegt Unternehmen in der wenn (i) weniger als 50 5
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater wurden. % der variablen jeweiligen Branche oder Vergütung an lokalem Markt oder ggü. Mindestens 1/3 der langfristigen Erfolg dem Vorjahr abweicht Aufsichtsratsmitglieder geknüpft sind, (ii) die und diese Abweichung soll unabhängig sein. Die variable Vergütung nicht nicht entsprechend Quote bezieht sich auf (auch) von der begründet wird, (ii) die Gesamtzahl, d.h. bei Performance des Dividende nicht durch mitbestimmten Unternehmens abhängt, das Ergebnis und/oder Gesellschaften sollen 2/3 (iii) variable Vergütung den Free Cash Flow der Anteilseignervertreter keine Claw-back/Malus gedeckt ist (höhere unabhängig sein, um Klausel beinhaltet, (iv) Dividende kann möglw. dieser Quote zu Gesamtvergütung toleriert werden, so lange entsprechen. deutlich über dem Finanzlage des Unabhängigkeit kann Peergroup-Median liegt, Unternehmens dabei beeinträchtigt sein insb. (v) Vergütung (insgesamt nicht gefährdet wird), (iii) durch (i) vorherige und/oder ihre wesentliche Änderungen Tätigkeit für das Bestandteile) übermäßig der Dividendenpolitik Unternehmen als oder ohne entsprechende unzureichend begründet Vorstand oder Begründung steigt, (vi) werden oder Änderungen Arbeitnehmer, (ii) eine Grundgehalt nicht dem nicht mit langfristigem familiäre oder Marktstandard entspricht Interesse der Aktionäre geschäftliche Beziehung und Gesellschaft keine übereinstimmen, (iv) zu anderen Managern, ausreichende Aktienrückkaufprogramm wichtigen Aktionären Begründung für eine Bardividende oder Beratern der Abweichung liefert, (vii) ersetzt. Gesellschaft oder (iii) der maximale Gegen Aktiendividende Beteiligung an der Jahresbonus 150 % des sollte gestimmt werden, Gesellschaft. Grundgehalts übersteigt, wenn (i) diese eine (viii) tatsächlicher Bonus Sollte die entsprechende Barausschüttung ohne den festgelegten Quote nicht erreicht ausreichende Höchstbetrag übersteigt werden, wird empfohlen, Begründung ersetzen soll (d.h. Vorstände haben gegen sämtliche nicht oder (ii) mit einem Anspruch auf Sonderboni unabhängige Kandidaten Abschlag ausgegeben und/oder andere zu stimmen. wird, der nicht als freiwillige Zahlungen), (ix) angemessen erachtet Gegen ehemaliges Vergütungsausschuss wird und/oder nicht im Vorstandsmitglied, das oder Aufsichtsrat zu Einklang mit dem Aufsichtsratsvorsitz großen Interesse aller Aktionäre übernehmen soll, ohne Ermessensspielraum steht. die 2-jährige cooling-off haben (z.B. wenn sie Phase eingehalten zu Vergütungsbedingungen haben, sollte gestimmt rückwirkend ändern werden. Soweit zuvor können), (x) Struktur und nicht bekannt gemacht Bedingungen kurzfristiger wurde, wer Anreize nicht den best Aufsichtsratsvorsitz practice Prinzipien übernehmen soll, wäre entsprechen, (xi) bei der Kandidatur von hinsichtlich eines Long mehreren ehemaligen Term Incentives Plan Vorstandsmitgliedern keine klar offengelegten gegen sämtliche zu und anspruchsvollen stimmen. Performancebedingunge n vorgesehen sind, (xii) Bedenken hinsichtlich der Abfindungen die doppelte zeitlichen Verfügbarkeit 6
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater bestehen (i) bei aktiven Gesammtjahresvergütun Vorständen im Falle von g übersteigen mehr als einem (Abfindungs-Cap). Aufsichtsratsmandat oder (ii) generell bei mehr als fünf Aufsichtsratsmandaten, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt gezählt wird. Eine Wiederwahl eines Kandidaten wird nicht empfohlen, wenn dieser 25 % oder mehr aller Aufsichtsratssitzungen ohne ausreichende Begründung verpasst hat. Gegen die Wiederwahl des derzeitigen Vorsitzenden des Nominierungsausschuss es sollte insb. gestimmt werden, wenn (i) die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats nicht hinreichend ist/ sich nicht hinreichend verbessert, (ii) das Nominierungsverfahren nicht ausreichend transparent war oder (iii) der Kandidat für den AR- Vorsitz nicht mit der Einladung zur HV bekanntgemacht wurde. Empfehlung Kapitalmaßnahmen Empfehlung Entlastung Sonstige Empfehlungen Bei Ausnutzung des Gründe für Ablehnung der (Wieder-) genehmigten Kapitals Nichtentlastung des Wahl des sollten die unter Vorstands sind insb. (i) Abschlussprüfers Bezugsrechtsausschluss deutliche empfohlen, insb. wenn (i) ausgegebenen Aktien 10 Verschlechterung der dieser (in den letzten fünf Prozent des derzeit Finanzlage der Jahren) mit einem bestehenden Gesellschaft, (ii) (ehemaligen) Vorstand in Grundkapitals nicht Verantwortlichkeit des enger geschäftlicher überschreiten. Vorstands für Verbindung stand/steht, Entscheidungen, die (ii) der Anteil an Bei Ausgabe von Aktien wesentliches Umwelt- Beratungshonoraren für unter oder Sozialrisiko Nichtprüfungsleistungen Bezugsrechtsausschluss darstellen oder Umwelt- gleich oder sogar größer 7
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater darf der Ausgabepreis und Sozialaspekte, mit ist als für die Prüfung nicht um mehr als fünf denen das Unternehmen und/oder diese Honorare Prozent unter dem konfrontiert ist, nicht in den letzten drei Jahren durchschnittlichen berücksichtigen, (iii) um mehr als 50 % Börsenkurs liegen. eingeleitetes gestiegen sind oder (iii) Gerichtsverfahren gegen die Prüfungsgebühr mehr Vorstandsmitglieder oder als zehn Prozent des strafrechtliche Gesamtumsatzes des Verurteilung wegen des Abschlussprüfers Verhaltens in ausmacht. Unternehmensgeschäfte n. Gründe für Nichtentlastung des Aufsichtsrats sind insb. wenn (i) Aktionären kein Recht eingeräumt wurde, regelmäßig über die Vergütung abzustimmen oder (ii) schwerwiegende Mängel in Bezug auf das Vergütungssystem oder dessen Transparenz festgestellt wurden. DSW (Sitz der Unternehmensleitung: Düsseldorf) (letzte Aktualisierung für HV Saison 2019) Empfehlung Billigung Empfehlung AR-Wahl Vorstandsvergütung Empfehlung Gewinnverwendung („Say on Pay“) Gegen Kandidat sollte Keine Billigung wenn Grundsätzlich gestimmt werden, wenn insb. (i) gewinnorientierte Informationen über ihn Gesamtvergütung des Ausschüttung von 50 % mit der Einladung zur HV einzelnen des Konzernergebnisses nur unzureichend Vorstandsmitglieds unter Berücksichtigung offengelegt wurden. übliche Vergütung ohne der Vorliegen besonderer unternehmensbezogenen Auch soll der Gründe übersteigt, (ii) Besonderheiten. Nominierungsprozess Bemessungsgrundlage und insb. die Aktivitäten Mögliche nicht ausreichend des Ablehnungsgründe sind nachhaltig ausgestaltet Nominierungsausschuss insb. (i) Fehlen einer ist, (iii) Vergütung vertikal es offengelegt und eine Dividendenstrategie oder oder horizontal Begründung für den Nichteinhaltung einer unangemessen vorgeschlagenen kommunizierten erscheint, (iv) Kandidaten dargelegt Dividendenstrategie Vergütungssystem nicht werden. (ohne sachlichen Grund), ausreichend verständlich (ii) Auszahlung nicht aus Im Verhältnis zur dargestellt ist (insb. dem Ertrag, sondern der Aktionärsstruktur müssen Keine Verwendung von Substanz (ohne nähere ausreichend viele Kodex-Tabellen), (v) eine 8
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater unabhängige Höchstgrenze (Cap) für Definition des Begriffs Anteilseignervertreter im die gesamte Vergütung Substanz), (iii) Aufsichtsrat vertreten fehlt, (vi) eine Unangemessenheit der sein. (ausreichende) claw-back Ausschüttung aufgrund Vereinbarung fehlt oder der finanziellen Lage des Kandidat wird als nicht (vii) ein unangemessener Unternehmens und (iv) aureichend unabhängig Ermessensspielraum für keine Wahlmöglichkeit eingestuft, wenn dieser den Aufsichtsrat besteht. zum Bezug einer (i) Position im Vorstand/ Bardividende wenn Management der Dividendenvorschlag Gesellschaft hatte, (ii) eine Aktiendividende, wesentliche geschäftliche vorsieht. Beziehungen zur Gesellschaft unterhält, (iii) Aktionär mit meldepflichtiger Beteiligung unmittelbar oder mittelbar vertritt, (iv) zu Vorstand in enger (familiärer) Beziehung steht oder (v) wesentliche vertragliche Beziehungen mit der Gesellschaft unterhält oder als deren Berater tätig ist und/oder von der Gesellschaft außerhalb der Aufsichtsratsvergütungen Zahlungen, z.B. Pensionszahlungen, Aktienoptionen etc. erhält. Anwesenheit und persönliche Vorstellung des Kandidaten auf der HV ist wünschenswert. Direkter Wechsel vom Vorstandsvorsitz in den Aufsichtsratsvorsitz soll zu begründende Ausnahme sein. Bedenken hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit bestehen (i) bei aktiven Vorständen bei mehr als drei Mandaten oder (ii) bei mehr als fünf konzernexternen Mandaten (unter Berücksichtigung vergleichbarer Mandate im Ausland). 9
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater Empfehlung Kapitalmaßnahmen Empfehlung Entlastung Sonstige Empfehlungen Generell sollte den Gründe für Neue gesetzliche Aktionären bei Nichtentlastung des Rotationsregelungen Kapitalerhöhungen zum Vorstandes sind insb. (i) (Abschlussprüferreformg Schutz vor Verwässerung gravierende Mängel in esetz) sind bei der Wahl ein Bezugsrecht gewährt Unternehmensführung, des Abschlussprüfers zu werden. (ii) fundamentale Fehler beachten. in der Informationspolitik Bei Entscheidung über Gründe für Ablehnung (z.B. fehlende Ad-hoc- Zulassung oder eines Prüfers wären insb. Mitteilungen), (iii) straf- Ablehnung von (i) fehlende/verspätete rechtlich relevantes Kapitalmaßnahme soll Unabhängigkeitserklärun Verhalten, (iv) schwer- insbesondere auch Track g, (ii) begründeter wiegende Mängel im Record des Verdacht von konkreten internen Kontrollsystem, Unternehmens aus Verfehlungen (z.B. Risikomanagement- oder vergangenen Jahren auffällig häufige Compliance-System, (v) berücksichtigt werden. Fehlerfeststellung der schwerwiegende DPR), nicht Wenn der Höchstbetrag Environmental, Social nachvollziehbares der Ermächtigung für das oder Governance Missverhältnis von genehmigte Kapital von Verfehlungen oder (vi) Prüfungs- und 50 Prozent des Zweifel an der zeitlichen Beratungshonoraren im Grundkapitals zur Verfügbarkeit des Konzern, (iii) keine Abstimmung steht, wird Vorstands. hinreichende eine „überzeugende Gründe für Begründung für Begründung“ verlangt. Nichtentlastung des Beauftragung des DSW hat angekündigt, Aufsichtsrates sind insb. gewählten dass sie zur HV-Saison (i) unangemessene und Wirtschaftsprüfers für alle 2020 eine Anpassung auf intransparente Leistungen, die nicht 40 Prozent vornehmen Vorstandsvergütung, (ii) Prüfungsleistungen sind wird. trotz Änderungen im oder (iv) keine Werden mehrere Vergütungssystem keine (ausreichenden Kapitalerhöhungen (mit Billigung der Vergütung Informationen über eine) oder ohne durch die Aktionäre oder regelmäßige Bezugsrechtsausschluss) fehlende Anpassung des Ausschreibung des nacheinander Vergütungssystems trotz Wirtschaftsprüfers. beschlossen, dürfen die Kritik und jeweiligen Höchstbeträge entsprechendem Votum kumulativ die Höhe von in der Vorjahres-HV, (iii) Satzungsänderungen 50 Prozent des keine Verwendung der größeren Umfangs sind Grundkapitals nicht Kodex-Tabellen für die in Synopsenform übersteigen. In der Darstellung der aufzubereiten Einladung zur Vergütung, (iv) keine Hauptversammlung sind hinreichende in diesem Fall Transparenz hinsichtlich Hinsichtlich einer entsprechende Angaben des Satzungsänderung bzgl. zur Gesamthöhe aller Nominierungsprozesses Aufsichtsratsvergütung Kapitalmaßnahmen und zur Wahl von AR- wird prinzipiell deren prozentuale Anteile Mitgliedern, (v) Ausgestaltung in Form am Grundkapital zu mangelnde einer reinen Fixvergütung 10
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater machen. Unabhängigkeit des sowie eine Prüfungsausschuss- funktionsbezogene Bei vorsitzenden, (vi) Vergütung bevorzugt. Bezugsrechtsausschluss dauerhafte Interessen- darf die Summe der konflikte, (vii) Bezugsrechtsausschlüss mangelhafte und e (bestehend oder neu zu intransparente beschließen) 10 Prozent Sitzungsanwesenheit, des Grundkapitals nicht (viii) Zweifel an der überschreiten. In der zeitlichen Verfügbarkeit Einladung zur HV sind aufgrund anderer entsprechende Angaben konzernexterner Mandate zur Gesamthöhe aller oder (ix) Unterlassen der möglichen Geltendmachung von Bezugsrechtsausschlüss Ersatzansprüchen e und deren prozentualer gegenüber Vorstands- Anteil am Grundkapital mitgliedern. zu machen. Eher kritische Haltung gegenüber Aktienrückkaufprogramm en. Auch hier ist der Track Record des Unternehmens einzubeziehen. Ablehnung etwa soweit (i) Rückkauf zu mehr als 10 Prozent über dem Börsenkurs erfolgen soll, (ii) Liquiditätslage der Gesellschaft ein Aktienrückkaufprogramm nicht zulässt, (iii) Rückkauf zum Teil oder gänzlich kreditfinanziert erfolgt, (iv) Rückkaufprogramm nicht in eine nachhaltige und kommunizierte Strategie eingebunden ist oder (v) Aktienrückkaufprogramm argumentativ zu Lasten der Dividende/ Dividendenerhöhung genutzt wird. 11
Aktuelles im Hauptversammlungsrecht - überarbeitete Empfehlungen der Stimmrechtsberater Authors: Franz Schaefer franz.schaefer@klgates.com +49.(0)89.321.215.360 Martina Ortner Martina.Ortner@klgates.com +49.(0)89.321.215.367 Judy Witten Judy.Witten@klgates.com +49.(0)89.321.215.218 Anchorage Austin Beijing Berlin Boston Brisbane Brussels Charleston Charlotte Chicago Dallas Doha Dubai Fort Worth Frankfurt Harrisburg Hong Kong Houston London Los Angeles Melbourne Miami Milan Munich Newark New York Orange County Palo Alto Paris Perth Pittsburgh Portland Raleigh Research Triangle Park San Francisco São Paulo Seattle Seoul Shanghai Singapore Sydney Taipei Tokyo Warsaw Washington, D.C. Wilmington K&L Gates comprises approximately 2,000 lawyers globally who practice in fully integrated offices located on five continents. The firm represents leading multinational corporations, growth and middle-market companies, capital markets participants and entrepreneurs in every major industry group as well as public sector entities, educational institutions, philanthropic organizations and individuals. For more information about K&L Gates or its locations, practices and registrations, visit www.klgates.com. This publication is for informational purposes and does not contain or convey legal advice. The information herein should not be used or relied upon in regard to any particular facts or circumstances without first consulting a lawyer. Any views expressed herein are those of the author(s) and not necessarily those of the law firm’s clients. © 2017 K&L Gates LLP. All Rights Reserved. 12
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