Zusätzliche Informationen betreffend das Mitarbeiteraktienprogramm "Share.2021" von Evonik Industries AG - Deutschland - gemäß 312d Absatz 2 BGB ...

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Datum: 17. Februar 2021

                   Zusätzliche Informationen
                         betreffend das
             Mitarbeiteraktienprogramm "Share.2021"
                    von Evonik Industries AG

                        - Deutschland –

                  gemäß § 312d Absatz 2 BGB
               in Verbindung mit Art. 246b EGBGB

                               sowie

             gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BGB
               in Verbindung mit Art. 246c EGBGB

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Dieses   Dokument   stellt   weder   einen   Wertpapierprospekt   noch   ein
             Informationsdokument nach Art. 1 Abs. 4 lit. i der Verordnung (EU)
             2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
             dar.

                                                                                        2

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A.   Informationen über die Emittentin der Aktien
                  Name und Anschrift

                  Evonik Industries AG
                  Rellinghauser Str. 1-11
                  45128 Essen

                  Tel.: +49 201 177-01
                  Fax: +49 201 177-3475
                  (Internet: www.evonik.com)

                  info@evonik.com

                  Gesetzliches Vertretungsorgan

                  Vorstand:

                  Christian Kullmann, Vorsitzender
                  Dr. Harald Schwager, Stellv. Vorsitzender
                  Thomas Wessel
                  Ute Wolf

                  Rechtsform

                  Aktiengesellschaft nach deutschem Recht

                  Eintragung im Handelsregister

                  Amtsgericht Essen, Handelsregisternummer B 19474

                  Hauptgeschäftstätigkeit der Emittentin

                  gemäß aktueller Satzung (Stand: 23. Mai 2018):

                                                                     3

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Gegenstand des Unternehmens ist die Betätigung auf dem Gebiet der Chemie
             im In- und Ausland sowie in damit verwandten Bereichen, einschließlich der
             Erbringung von hiermit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.

             Aktuelle Finanzpublikationen

             Den Finanzbericht 2019 finden Sie im Internet auf der Homepage von Evonik
             Industries AG unter „Investor Relations“, den Finanzbericht 2020 dort alsbald
             nach dessen Veröffentlichung, die für den 4. März 2021 geplant ist.

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B.   Informationen zu den Mitarbeiteraktien und deren
                  Erwerbspreis
                  Stückaktien

                  Die Aktien von Evonik Industries AG, die teilnehmende Mitarbeiter1 im Rahmen
                  des Mitarbeiteraktienprogramms "Share.2021" von Evonik Industries AG
                  käuflich   erwerben      und     gratis    erhalten    können      (insgesamt     die
                  „Mitarbeiteraktien“ oder „Evonik-Aktien“) sind bestehende Aktien, die Evonik
                  Industries AG zu diesem Zweck im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms
                  erwirbt.

                  Bei den Mitarbeiteraktien handelt es sich um Stückaktien. Sie haben rechnerisch
                  einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Evonik Industries AG von jeweils
                  einem (1) Euro. Die Evonik-Aktien lauten auf den Namen (Namensaktien).

                  Der Inhaber von Namensaktien, der eine natürliche Person ist, hat der
                  Gesellschaft zur Eintragung ins Aktienregister gem. § 4 Abs. 3 der Satzung von
                  Evonik Industries AG seinen Namen, seine Adresse und sein Geburtsdatum
                  sowie die Stückzahl der von ihm gehaltenen Aktien anzugeben; er hat weiterhin
                  zusätzlich seine elektronische Postadresse, sofern er eine hat, anzugeben.
                  Mitzuteilen ist ferner, inwieweit die Aktien demjenigen, der als Inhaber im
                  Aktienregister eingetragen werden soll, auch gehören, d.h. ob es sich um
                  Eigen- oder Fremdbesitz handelt.

                  Ohne Eintragung im Aktienregister ist eine Ausübung von Aktionärsrechten (die
                  Ausübung des Gewinnbezugsrechts eingeschlossen) nicht möglich.

                  Die Evonik-Aktien (ISIN: DE000EVNK013 / Wertpapier-Kennnummer EVNK01)
                  sind zum Regulierten Markt an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main mit
                  gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes (Prime
                  Standard) zugelassen. Sie sind ebenso im Aktienindex MDAX der Deutschen
                  Börse enthalten.

                  Alle Evonik-Aktien sind in Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream
                  Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind. Der Anspruch eines Aktionärs
                  auf Verbriefung seines Anteils ist nach der Satzung von Evonik Industries AG
                  ausgeschlossen,    soweit    nicht   die   Verbriefung    nach    börsenrechtlichen
                  Regelungen erforderlich ist.

             1    Im Folgenden werden die Begriffe Inhaber und Mitarbeiter sowie weitere nicht
                  geschlechtsneutrale Begriffe einheitlich für Personen jeglichen Geschlechts verwendet.

                                                                                                      5

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Haltefrist

             Über die Mitarbeiteraktien, die ein teilnehmender Mitarbeiter im Rahmen des
             Mitarbeiteraktienprogramms       "Share.2021"     käuflich     erwirbt,   dürfen    die
             Mitarbeiter bis zum Ablauf der Haltefrist am 31. Dezember 2023 (die
             „Haltefrist“) grundsätzlich nicht verfügen, insbesondere sie nicht verkaufen
             oder übertragen. Dies gilt auch für diejenigen Mitarbeiteraktien, die Evonik
             Industries     AG    den   teilnehmenden        Mitarbeitern     im     Rahmen      des
             Mitarbeiteraktienprogramms "Share.2021" gratis überträgt („Gratisaktien“,
             dazu der nachfolgende Unterabschnitt Gratisaktien).

             Die Haltefrist erstreckt sich auch auf solche Evonik-Aktien bzw. auf den
             erforderlichenfalls auf ganze Stückzahlen abgerundeten Teil an Evonik-Aktien,
             die der teilnehmende Mitarbeiter in Folge einer während der Haltefrist erfolgten
             etwaigen späteren Zusammenlegung oder Teilung für die ursprünglich
             erworbenen oder erhaltenen Evonik-Aktien (einschließlich Gratisaktien) hält.
             Entsprechendes gilt bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter
             Ausgabe neuer Aktien.

             Geht Evonik Industries AG infolge einer Verschmelzung in einer anderen
             Gesellschaft auf, so erstreckt sich die Haltefrist auf die Anteile, die dem
             teilnehmenden Mitarbeiter infolge der Verschmelzung als Surrogat für die von
             ihm gehaltenen Evonik-Aktien während der Haltefrist eingeräumt worden sind.
             Entsprechendes gilt für Anteile, die der teilnehmende Mitarbeiter infolge einer
             Aufspaltung oder Abspaltung unter Beteiligung von Evonik Industries AG als
             übertragendem Rechtsträger eingeräumt worden sind.

             Ausgenommen von der Haltefrist ist (i) eine Verfügung über Evonik-Aktien
             (einschließlich     gewährter   Gratisaktien)    für   den     Fall,   dass   ein   am
             Mitarbeiteraktienprogramm "Share.2021" teilnehmender Mitarbeiter vor Ablauf
             der Haltefrist verstirbt oder (ii) eine Rückgewähr von Gratisaktien an Evonik
             Industries AG bei Verletzung der unter § 6 der Planbedingungen (wie unter D.
             angegeben) geregelten Haltefrist unter den in § 8 der Planbedingungen
             genannten Voraussetzungen.

             Die käuflich erworbenen und gratis erhaltenen Mitarbeiter-Aktien sind während
             der Haltefrist in einem Depot bei der sog. Zahlstelle zu verwahren. Zahlstelle
             ist die Degussa Bank. Der am Mitarbeiteraktienprogramm "Share.2021"
             teilnehmende Mitarbeiter ist verpflichtet, bei der Zahlstelle ein Depot und ein
             Girokonto zu eröffnen, soweit er noch über kein Girokonto und Depot bei der
             Zahlstelle verfügt, und dieses Girokonto und Depot während der Haltefrist zu
             unterhalten.

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An den im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms "Share.2021" erworbenen
             bzw.    erhaltenen   (Gratis-)   Evonik-Aktien darf       insbesondere    auch kein
             Pfandrecht bestellt werden (vgl. § 6 der Planbedingungen); ausgenommen ist
             ein    etwaiges   Pfandrecht     der   Zahlstelle   auf   Grund   ihrer   allgemeinen
             Geschäftsbedingungen.

             Die Haltefrist der von einem teilnehmenden Mitarbeiter im Rahmen des
             Mitarbeiteraktienprogramms         "Share.2021"     erworbenen     und    im   Depot
             verbliebenen Evonik-Aktien (einschließlich etwaig gewährter Gratisaktien)
             endet vorzeitig dann, wenn und soweit (i) dieser teilnehmende Mitarbeiter über
             die Evonik-Aktien (einschließlich Gratisaktien) während der Haltefrist verfügt
             hat, und (ii) Evonik Industries AG eine Rückgewähr von Gratisaktien bzw.
             entsprechende Zahlung angefordert hat und (iii) dieser teilnehmende
             Mitarbeiter seine Verpflichtung zur Rückgewähr von Evonik-Aktien bzw. seine
             Verpflichtung zur Zahlung an Evonik Industries AG erfüllt hat. Die vorstehende
             zu leistende Zahlung entspricht der Höhe nach dem jeweiligen Schlusskurs für
             diese Evonik-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) der
             Evonik-Aktien zum Zeitpunkt der Verfügung, Belastung, Übertragung oder
             sonstigen Maßnahme.

             Jeder teilnehmende Mitarbeiter ist weiterhin auch gegenüber der Zahlstelle
             (Degussa Bank) zur Einhaltung der Haltefrist verpflichtet.

             Aufgrund der Haltefrist handelt es sich bei dem Aktienkaufvertrag um ein
             Dauerschuldverhältnis. Das Recht zur Kündigung des Aktienkaufvertrages aus
             wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt dabei unberührt.

             Nach Ablauf der vorgenannten Haltefrist ist eine Verfügung über diese Evonik-
             Aktien zulässig. Gesetzliche Handelsbeschränkungen für bestimmte Zeiträume
             sowie die eindringliche Bitte an die Mitarbeiter zur Einhaltung der Evonik-
             internen Blackout-Perioden bleiben unberührt.

             Verlustrisiko

             Hinsichtlich des Eigeninvestments des teilnehmenden Mitarbeiters in Form der
             von ihm im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms "Share.2021" von Evonik
             Industries AG käuflich erworbenen Mitarbeiteraktien besteht, wie grundsätzlich
             bei allen Aktien, das Risiko, das gesamte eingesetzte Kapital zu verlieren.
             Dieses Risiko besteht auch für sämtliche Gratisaktien.

             Wenn der teilnehmende Mitarbeiter ein Darlehen aufnimmt, um sein
             Eigeninvestment zu erbringen, besteht darüber hinaus das Risiko, dass der

                                                                                                7

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teilnehmende Mitarbeiter ein solches Darlehen auch dann zurückzahlen muss,
             wenn die Mitarbeiteraktien an Wert verlieren.

             Der jeweilige Kurs der von den teilnehmenden Mitarbeitern im Rahmen des
             Mitarbeiteraktienprogramms "Share.2021" käuflich erworbenen Evonik-Aktien
             sowie der Gratisaktien ist mit dem jeweiligen Börsenkurs der Evonik-Aktie
             identisch.

             Die      von    den    teilnehmenden       Mitarbeitern    im     Rahmen      des
             Mitarbeiteraktienprogramms "Share.2021" erworbenen Evonik-Aktien (die
             Gratisaktien eingeschlossen) unterliegen daher Schwankungen auf dem
             Finanzmarkt, auf die Evonik Industries AG keinen Einfluss hat. In der
             Vergangenheit von Evonik Industries AG erwirtschaftete Erträge sind kein
             Indikator für künftige Erträge.

             Auf Grund des Verbotes von Verfügungen in jeglicher Form über die
             Mitarbeiteraktien (die Gratisaktien eingeschlossen) während der Haltefrist ist es
             ggf. nicht möglich, unmittelbar bzw. zeitnah auf eine geänderte Finanz- oder
             Ertragslage von Evonik Industries AG oder eine Veränderung des allgemeinen
             Börsenumfeldes bzw. der Gesamtwirtschaftslage zu reagieren.

             Mindest-Eigeninvestment jedes teilnehmenden Mitarbeiters

             Jeder am Mitarbeiteraktienprogramm "Share.2021" teilnehmende Mitarbeiter
             muss mindestens zwei (2) Mitarbeiteraktien (Evonik-Aktien) von Evonik
             Industries AG erwerben.

             Erwerbspreis je käuflich erworbener Mitarbeiteraktie

             Der     Erwerbspreis   pro   Mitarbeiteraktie   (Evonik-Aktie)   entspricht   dem
             niedrigsten Börsenkurs im Regulierten Markt in Deutschland an der Frankfurter
             Wertpapierbörse (XETRA-Handel oder Parkett-Handel) am 31. März 2021, d.h.
             am Tag vor dem Tag der Übertragung (1. April 2021) der Mitarbeiteraktien
             (Evonik-Aktien) in das Depot, das der teilnehmende Mitarbeiter bei der
             Zahlstelle (Degussa Bank) unterhält.

             Der zu zahlende Gesamt-Erwerbspreis für die von einem Mitarbeiter käuflich
             erworbenen Mitarbeiteraktien (Evonik-Aktien) ermittelt sich nach folgender
             Formel:

                      A=B*C

             wobei
             A =      Gesamt-Erwerbspreis

                                                                                             8

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B =     gewünschtes Eigeninvestment, dividiert durch den Erwerbspreis pro
                     Mitarbeiteraktie (Evonik-Aktie), abgerundet auf die nächst mögliche
                     Anzahl ganzer Aktien
             C =     Erwerbspreis pro Mitarbeiteraktie (Evonik-Aktie)

             Begleichung des Gesamt-Erwerbspreises

             Die Zahlung des Gesamt-Erwerbspreises für alle käuflich erworbenen
             Mitarbeiteraktien (Evonik-Aktien) erfolgt durch Einbehalt des Betrages des
             tatsächlichen Eigeninvestments bzw. des Gesamt-Erwerbspreises von seinem
             Netto-Einkommen im Rahmen der Entgeltabrechnung für April 2021, soweit
             gesetzlich zulässig. Sofern und soweit der Gesamt-Erwerbspreis das Netto-
             Einkommen im Rahmen der Entgeltabrechnung für April 2021 übersteigt, muss
             der betreffende teilnehmende Mitarbeiter den Differenzbetrag unverzüglich
             nach Aufforderung auf das in der April 2021-Entgeltabrechnung angegebene
             Bankkonto überweisen oder einzahlen.

             Soweit der jeweilige teilnehmende Mitarbeiter nur zwei (2) Evonik-Aktien als
             gewünschtes Eigeninvestment angibt, wird der Gesamt-Erwerbspreis ebenfalls
             im Rahmen der Entgeltabrechnung für April 2021 einbehalten. Sollte das
             Tatsächliche Eigeninvestment für zwei (2) ganze Evonik-Aktien das betreffende
             Netto-Einkommen übersteigen, so hat die betreffende Berechtigte Person den
             Differenzbetrag auch in diesem Fall unverzüglich nach Aufforderung auf das in
             der April 2021-Entgeltabrechnung angegebene Bankkonto zu überweisen oder
             einzuzahlen.

             Jegliche Einbehalte vom Nettoentgelt eines teilnehmenden Mitarbeiters erfolgen
             nur in Höhe des jeweils pfändbaren Teils des Nettoentgelts.

             Sonderregelung, falls der Betrag des gewünschten Eigeninvestments nicht zum
             Erwerb von zwei (2) Evonik-Aktien ausreicht:

             Falls

             (i)     der betreffende teilnehmende Mitarbeiter einen konkreten Euro-Betrag
                     als gewünschtes Eigeninvestment angegeben hat,
             (ii)    die Höhe des gewünschten Eigeninvestments jedoch nicht für den Erwerb
                     von mindestens zwei (2) Evonik-Aktien ausreicht und
             (iii)   der betreffende teilnehmende Mitarbeiter nicht angegeben hat, dass er
                     konkret nur zwei (2) Evonik-Aktien erwerben will,

                                                                                         9

[internal]
nimmt der betreffende Mitarbeiter an Share.2021 rückwirkend nicht mehr teil
             und es erfolgt daher dann auch kein Erwerb von Evonik-Aktien (die Übertragung
             von Gratisaktien eingeschlossen).

             Gratisaktien

             Bei Teilnahme am Mitarbeiteraktienprogramm "Share.2021" gewährt Evonik
             Industries     AG      zum   einen   –    abhängig   vom   jeweiligen   tatsächlichen
             Eigeninvestment – jedem teilnehmenden Mitarbeiter jeweils eine reguläre
             Förderung in Höhe von maximal 360 EUR. Die Förderung erfolgt in Form einer
             entsprechenden Anzahl ganzer Aktien wie folgt:

             -   Für einen Teil des tatsächlichen Eigeninvestments von bis zu 720 EUR
                 gewährt Evonik Industries AG für jede zweite mit diesem Teil des
                 tatsächlichen Eigeninvestments erworbenen Mitarbeiteraktie (Evonik-Aktie)
                 dem betreffenden teilnehmenden Mitarbeiter eine (1) Gratisaktie (Evonik-
                 Aktie).
             -   Es werden nur ganze Evonik-Aktien (und keine Bruchteile) gewährt.
                 Bruchteile werden auf die jeweils vorhergehende ganze Zahl abgerundet.

             Lieferung

             Evonik Industries AG wird die im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms
             "Share.2021" erworbenen Mitarbeiteraktien (Evonik-Aktien) einschließlich der
             Gratisaktien am 1. April 2021 in das Depot, das der betreffende teilnehmende
             Mitarbeiter bei der Zahlstelle (Degussa Bank) unterhält, übertragen.

             Rückgewähr von Gratisaktien

             Sofern ein teilnehmender Mitarbeiter (mit oder ohne Zustimmung von Evonik
             Industries AG) über eine oder mehrere der Mitarbeiteraktien (einschließlich der
             Gratisaktien) während der Haltefrist verfügt, diese belastet, überträgt oder
             darüber in sonstiger Weise verfügt, ist dieser teilnehmende Mitarbeiter
             verpflichtet, auf Anforderung von Evonik Industries AG (im Rahmen des
             rechtlich Zulässigen) unentgeltlich entweder (i) die Anzahl von Aktien
             zurückzugewähren, die der Anzahl der dem teilnehmenden Mitarbeiter im
             Rahmen        seiner   Teilnahme     am   Mitarbeiteraktienprogramm     "Share.2021"
             gewährten Gratisaktien entspricht; oder (ii) an Evonik Industries AG den Betrag
             zu zahlen, der dem Börsenwert der zurück zu gewährenden Aktien am Tag der
             Verfügung, Belastung, Übertragung oder sonstigen Maßnahme entspricht,

                                                                                               10

[internal]
wobei insoweit der Schlusskurs der            Evonik-Aktie an der Frankfurter
             Wertpapierbörse (XETRA-Handel) maßgeblich ist.

             Ist in dem Zeitraum zwischen der Gewährung der Gratisaktien und der
             Rückgewähr eine Zusammenlegung oder Teilung von Evonik-Aktien erfolgt,
             erstreckt sich die Rückgewährpflicht auf die – erforderlichenfalls auf ganze
             Stückzahlen abgerundete - Anzahl an Evonik-Aktien, die dieser teilnehmende
             Mitarbeiter in Folge einer während der Haltefrist erfolgten Zusammenlegung
             oder Teilung für die ursprünglich gewährten Gratisaktien hält. Entsprechendes
             gilt   bei   einer   während   der   Haltefrist   erfolgten   Kapitalerhöhung   aus
             Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien. Geht Evonik Industries AG
             infolge einer Verschmelzung in einer anderen Gesellschaft auf, so treten an die
             Stelle der zurück zu gewährenden Aktien die Anteile, die diesem Mitarbeiter
             infolge der Verschmelzung als Surrogat für die von ihm gehaltenen Gratisaktien
             während der Haltefrist eingeräumt worden sind. Entsprechendes gilt für Anteile,
             die im Falle einer während der Haltefrist erfolgten Aufspaltung oder Abspaltung
             unter Beteiligung von Evonik Industries AG als übertragender Rechtsträger
             eingeräumt worden sind.

             Für den Fall, dass der teilnehmende Mitarbeiter über Aktien verfügt und diese
             Aktien nicht einem Mitarbeiteraktienprogramm eines bestimmten Jahres
             zuordenbar sind, wird für die Zuordnung zu einem Mitarbeiteraktienprogramm
             eines bestimmten Jahres fingiert, dass über die Aktien verfügt worden ist, die
             jeweils zeitlich zuerst erworben wurden (first in first out-Prinzip).

             Von der Rückgewährpflicht unberührt bleiben Dividendenzahlungen, die auf
             Gratisaktien bis zum Tag der Verfügung geleistet worden sind. Entsprechendes
             gilt für bis zum Tag der Verfügung eingeräumte Bezugsrechte auf neue Aktien.

             Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

             Soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, werden etwaig anfallende Steuern
             und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.

                                                                                             11

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C.   Informationen zum Vertragsschluss
                  Zustandekommen des Aktienkaufvertrages

                  Der Aktienkaufvertrag zwischen dem teilnehmenden Mitarbeiter und Evonik
                  Industries   AG,    d.h.    der   Vertrag   gemäß    den    Planbedingungen       eine
                  entsprechende Anzahl von Mitarbeiteraktien von Evonik Industries AG käuflich
                  zu erwerben (inkl. der damit verbundenen Übertragung der Gratisaktien),
                  kommt durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig kaufen“ in dem im
                  Evonik Intranet verlinkten Erwerbs-Tool nach erfolgter Eingabe des Betrages für
                  das gewünschte Eigeninvestment durch den betreffenden teilnehmenden
                  Mitarbeiter zustande. Während der Erwerbsfrist hat der teilnehmende
                  Mitarbeiter die Möglichkeit, seinen Erwerbswunsch noch abzuändern oder zu
                  widerrufen (hierzu sogleich).

                  Sollte das gewünschte Eigeninvestment niedriger als der Gesamt-Erwerbspreis
                  für zwei (2) Evonik-Aktien sein, so kommt der Aktienkaufvertrag rückwirkend
                  nicht zustande, es sei denn, der betreffende teilnehmende Mitarbeiter hat
                  angegeben, dass er lediglich zwei (2) Evonik-Aktien käuflich erwerben möchte
                  (vgl. § 3.5 der Planbedingungen wie unter D. angegeben).

                  Der Aktienkaufvertrag kann nur innerhalb der Erwerbsfrist (5. März 2021 bis
                  19. März 2021) geschlossen werden.

                  Aus der Eingabe des gewünschten Eigeninvestments in Euro, dieses dividiert
                  durch den Erwerbspreis pro Evonik-Aktie und abgerundet auf die nächst
                  mögliche     Anzahl      ganzer   Aktien,   ergibt   sich   erst   die   Anzahl   der
                  Mitarbeiteraktien, die der teilnehmende Mitarbeiter tatsächlich käuflich erwirbt.
                  Der zu zahlende Gesamt-Erwerbspreis (Kaufpreis) ergibt sich erst mit der
                  Bestimmung des Erwerbspreises pro Evonik-Aktie am 31. März 2021.

                  Bis zum Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig kaufen“ kann der Mitarbeiter
                  seine Eingaben jederzeit über die Funktion „Zurück“ entsprechend korrigieren.
                  Am Ende des Eingabeprozesses erscheint im Erwerbs-Tool eine Übersicht,
                  welche die wesentlichen Angaben und verschiedene Bedingungen, die der
                  Mitarbeiter vor Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig kaufen“ bestätigen
                  muss, enthält.

                  Alternativ können die Mitarbeiter den Aktienkaufvertrag in ihrer Zweigstelle der
                  Degussa Bank vor Ort oder telefonisch über die Degussa Bank abschließen.

                  Meldet     sich    ein     teilnehmender    Mitarbeiter     nach    Abschluss     des
                  Erwerbsprozesses (d.h. insb. nach Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig

                                                                                                     12

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kaufen“) während der Erwerbsfrist erneut in dem im Evonik Intranet verlinkten
             Erwerbs-Tool an, wird dem Mitarbeiter sein aktuell gespeicherter und
             bestätigter Erwerbswunsch angezeigt. Er kann seinen Erwerbswunsch während
             der Erwerbsfrist (5. März 2021 bis 19. März 2021) jederzeit ändern oder
             gänzlich    widerrufen.   Im     Fall   einer   Änderung      wird    der   Inhalt    des
             Aktienkaufvertrags entsprechend angepasst; im Fall eines gänzlichen Widerrufs
             entfällt der Aktienkaufvertrag.

             Sprachen

             Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis zwischen Evonik Industries AG
             und   dem     am   Mitarbeiteraktienprogramm           "Share.2021"     teilnehmenden
             Mitarbeiter und die Kommunikation zwischen den Parteien ist Deutsch. Auch
             die Planbedingungen für das Mitarbeiteraktienprogramm "Share.2021" und die
             Bedingungen für den Aktienkaufvertrag werden in deutscher Sprache mitgeteilt.

             Anwendbares Recht/Gerichtsstand

             Der Aktienkaufvertrag und dessen Auslegung unterliegen dem Recht der
             Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des deutschen internationalen
             Privatrechts, soweit dies rechtlich zulässig ist. Das Gleiche gilt für die Aufnahme
             von Beziehungen zwischen Evonik Industries AG und dem betreffenden
             Mitarbeiter vor Abschluss des Aktienkaufvertrages.

             Ausschließlicher Gerichtsstand ist Essen, soweit nicht zwingende gesetzliche
             Bestimmungen etwas anderes bestimmen.

             Rechtsbehelfe

             Unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, besteht für Mitarbeiter, die im
             Rahmen     des   Mitarbeiteraktienprogramms           "Share.2021"    Mitarbeiteraktien
             erworben haben, unter Umständen die Möglichkeit, gemäß § 14 des Gesetzes
             über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
             (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG) eine bei der Deutschen Bundesbank
             eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen (Deutsche Bundesbank,
             Schlichtungsstelle,   Postfach     10    06     02,   60006    Frankfurt    am       Main,
             https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle).

             Näheres regelt die Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im
             Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren

                                                                                                    13

[internal]
(Finanzschlichtungsstellenverordnung - FinSV), die der Mitarbeiter unter
             folgender Internetseite einsehen und herunterladen kann:

             https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&ju
             mpTo=bgbl116s2140.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2
             140.pdf%27%5D__1486412837438.

             Eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle ist in Textform unter kurzer
             Schilderung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der
             Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu erheben. Siehe zu den weiteren
             Zugangsvoraussetzungen § 7 Absatz 1 FinSV und zu den Kosten des Verfahrens
             § 10 Absatz 1 FinSV.

             Darüber hinaus verweisen wir auf Ihre Betroffenenrechte gem. der Artikel 12-
             21   Datenschutz-Grundverordnung       und   Ihr    Beschwerderecht   bei   der
             zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

             Kosten

             Neben dem Gesamt-Erwerbspreis für den Erwerb der Evonik-Aktien (die
             Gratisaktien eingeschlossen) entstehen dem teilnehmenden Mitarbeiter keine
             weiteren Kosten für den Erwerb der Mitarbeiteraktien (die Gratisaktien
             eingeschlossen).   Es entstehen auch keine Kosten für          Eröffnung und
             Unterhaltung des Depots und des Girokontos sowie für die Verwahrung der
             erhaltenen Mitarbeiteraktien (die Gratisaktien eingeschlossen) im Depot bei der
             Zahlstelle (Degussa Bank) während der Haltefrist.

             Kosten entstehen dem teilnehmenden Mitarbeiter erst bei einem etwaigen
             teilweisen oder vollständigen Verkauf der erhaltenen Mitarbeiteraktien (die
             Gratisaktien eingeschlossen) oder ggf. einzelnen Transaktionen oder bei
             Unterhaltung des Depots und des Girokontos zur Verwahrung von Aktien, bei
             denen es sich nicht ausschließlich um im Rahmen von Share erworbene
             Mitarbeiteraktien handelt. Etwaige Kosten richten sich nach dem jeweils
             aktuellen Kostenverzeichnis der Degussa Bank zuzüglich etwaiger Kosten
             Dritter.

             Vertragsunterlagen

             Die jeweiligen Erwerbsdaten werden von der Degussa Bank gespeichert und in
             regelmäßigen Abständen (bzw. in jedem Fall nach Ende der Erwerbsfrist) an
             Evonik Industries AG übermittelt. Für den Käufer der Mitarbeiteraktien besteht
             unmittelbar nach Abschluss des Aktienkaufvertrages die Möglichkeit, die
             Erwerbsbestätigung in dem im Evonik Intranet verlinkten Erwerbs-Tool

                                                                                         14

[internal]
elektronisch    aufzurufen   und    auszudrucken.   Darüber   hinaus   wird   die
             Erwerbsbestätigung nicht im Erwerbs-Tool gespeichert.

             Die Planbedingungen für das Mitarbeiteraktienprogramm "Share.2021", das
             Informationsdokument gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. i der Verordnung (EU)
             2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
             sowie dieses Dokument bleiben im Evonik-Intranet für einen Zeitraum von
             mindestens einem Jahr nach Ende der Erwerbsfrist zugänglich. Ferner sind diese
             Unterlagen jedem Mitarbeiter rechtzeitig vor Beginn der Erwerbsfrist per E-Mail
             oder per Post zugesandt worden.

             Maßgeblich für den Kauf von Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramm
             "Share.2021" sind allein die dafür geltenden Planbedingungen Deutschland, das
             Informationsdokument gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. i der Verordnung (EU)
             2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
             (siehe hierzu unten unter Punkt D.) sowie dieses Dokument.

             Rechtliche Hinweise

             Diese Zusätzlichen Informationen stellen weder einen Wertpapierprospekt oder
             ein Informationsdokument gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. i der Verordnung (EU)
             2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
             noch ein Angebot in Bezug auf die Aktien der Evonik Industries AG dar.

             Interessierte Mitarbeiter sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich des Erwerbs
             von Mitarbeiteraktien ausschließlich auf Grundlage der Informationen des
             Informationsdokumentes gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. i der Verordnung (EU)
             2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 und
             sonstiger Informationen, die Evonik Industries AG generell für Investoren
             bereitstellt, treffen.

             Widerspruch zu Änderungen und Ergänzungen der Planbedingungen

             Wenn ein Mitarbeiter im Falle von Änderungen oder Ergänzungen der
             Planbedingungen gemäß § 11 der Planbedingungen widersprechen will, so hat
             dies schriftlich gegenüber

                     Evonik Industries AG
                     Personalabteilung
                     Rellinghauser Straße 1-11
                     D-45128 Essen

                                                                                           15

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gemäß den in § 11 der Planbedingungen vorgesehenen Vorgaben und
             Voraussetzungen zu erfolgen.

             Verhaltenskodizes

             Die Mitarbeiter des Evonik-Konzerns unterliegen den Regelungen des
             „Verhaltenskodex“ für die Mitarbeiter von Evonik.

             Der Evonik-Konzern hat sich darüber hinaus zur Einhaltung der „Evonik Global
             Social Policy“ verpflichtet.

             Die Texte der genannten Regelwerke sind im Evonik-Intranet zugänglich.

             Die insiderrechtlichen Handelsbeschränkungen sind auch beim Erwerb von
             Evonik-Aktien im Rahmen von Share.2021 und bei Veräußerung der im Rahmen
             des Programms erworbenen Evonik-Aktien zu beachten. Weitere Informationen
             hierzu sind in dem Konzern-Standard Kapitalmarkt-Compliance, der im Evonik
             Intranet unter dem Toplink “Konzern-Richtlinien” hinterlegt ist, zu finden.

             Widerrufsrecht

             Ein Widerrufsrecht des Mitarbeiters in Bezug auf seine Erklärung zum Kauf der
             Mitarbeiteraktien gemäß § 355 BGB besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 8 BGB
             nicht. Unbeschadet davon besteht die oben unter „C. Zustandekommen des
             Aktienkaufvertrages“ näher beschriebene Möglichkeit, den Erwerbswunsch
             während der Erwerbsfrist zu widerrufen oder abzuändern.

                                                                                           16

[internal]
D.   Planbedingungen
                  Die Planbedingungen für das Mitarbeiteraktienprogramm "Share.2021" von
                  Evonik   Industries   AG   –   „Planbedingungen   Evonik   Industries   AG    -
                  Mitarbeiteraktienprogramm 2021 – Deutschland –“ - sind im Intranet und/oder
                  über den im Erwerbs-Tool angegebenen Link abrufbar. Gleiches gilt für das
                  Informationsdokument gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. i der Verordnung (EU)
                  2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017,
                  dessen Anlage die Planbedingungen sind.

                                                                                               17

[internal]
Dieses Dokument wird ausschließlich von Evonik Industries AG herausgegeben.

             Die Teilnahme an Share.2021 wird gegenwärtig nur bestimmten teilnahmeberechtigten Personen in
             Deutschland, Belgien, Singapur und den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, wie in den
             Share.2021 Planbedingungen für das jeweilige Land ausgeführt.

                      Dieses Dokument richtet sich ausschließlich an berechtigte Personen in Deutschland,
                                     wie in den Share.2021 Planbedingungen beschrieben.

             Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Weiterverbreitung ist nicht gestattet. Dieses Dokument dient
             ausschließlich zur Nutzung durch den ursprünglichen Empfänger. Dieses Dokument ist weder ein
             Wertpapierprospekt noch ein Informationsdokument im Sinne der EU-Prospektverordnung und stellt
             weder eine Anlageberatung oder ein Verkaufsangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Kauf-
             oder Bezugsangebots bezüglich Wertpapieren der Evonik Industries AG dar noch soll ein Verkauf von
             Wertpapieren in Staaten oder Jurisdiktionen erfolgen, in denen ein solches Angebot, eine solche
             Aufforderung oder ein solcher Verkauf ohne vorherige Registrierung oder Zulassung nach dem jeweiligen
             Wertpapierrecht unrechtmäßig wäre.

             Diese Kommunikation beabsichtigt keine Angaben oder Vorhersagen zu zukünftigen Ereignissen.
             Entwicklungen der Vergangenheit sind weder Garantie noch Indikator für zukünftige Ergebnisse.

             Eine Beteiligung in Aktien der Evonik Industries AG enthält Risiken und kann den teilweisen oder
             vollständigen Verlust der Anlage zur Folge haben. Vor einer Investmententscheidung empfehlen wir, die
             von Evonik Industries AG an Investoren generell bereitgestellten Informationen zur Kenntnis zu nehmen.

             Wegen der vollständigen Details zu Share.2021 verweisen wir auf die Planbedingungen und die
             dazugehörige Dokumentation, die im Evonik Intranet und dem dort verlinkten Erwerbs-Tool für
             Teilnehmer in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Dieses Dokument dient lediglich der
             Orientierung und soll in keiner Weise die Planbedingungen von Share.2021 beschränken, ändern oder in
             sonstiger Weise berühren.

             Die insiderrechtlichen Handelsbeschränkungen sind auch im Zusammenhang mit allen Transaktionen in
             Evonik-Aktien zu beachten, was insbesondere den Erwerb von Evonik-Aktien im Rahmen von Share.2021
             oder Veräußerungen der im Rahmen der in Share.2021 und vorangegangen Share-Programmen
             erworbenen Evonik-Aktien einschließt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Konzern-Standard
             Kapitalmarkt-Compliance, der im Intranet unter dem Toplink “Konzern-Richtlinien” hinterlegt ist.

                                                                                                                18

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This document is issued by Evonik Industries AG only.

             Participation in Share.2021 is currently only offered to certain eligible persons in Germany, Belgium,
             Singapore and the United States of America, as specified in the Share.2021 Terms and Conditions for
             the respective country.

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