Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen der Junioren- und Juniorinnen Spieljahr 2021/2022

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Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen der Junioren- und Juniorinnen Spieljahr 2021/2022
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022

                Allgemeine und Spieltechnische
                      Bestimmungen der
                   Junioren- und Juniorinnen

                                                  Spieljahr 2021/2022

Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW)                                              S e i t e |1
Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022

Präambel
In dem Bewusstsein, dass das Fußballspiel den jungen Menschen besonders anspricht, in der
Überzeugung, dass das Fußballspiel ein geeignetes Mittel zur Erziehung des jungen Menschen zur
Persönlichkeit und zur Mitverantwortung darstellt und in der Absicht, außerschulisch sportliche
und außersportliche Jugendarbeit zu leisten, gibt sich der Kreis-Jugend-Ausschuss 19 Lippstadt
folgende „Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen“, die für Jungen und Mädchen
gleichermaßen gilt.

Spielleitende Stelle
Die nachstehenden Durchführungsbestimmungen, die Satzungen und Ordnungen des FLVW und
WDFV, sowie die vom Verbandsjugendausschuss des FLVW erlassen Durchführungsbestimmungen
für den überkreislichen Spielbetrieb der Jugend sind zu beachten. Die Vereine sind verpflichtet,
den Trainern, Betreuern, und Jugendfunktionären diese Bestimmungen in geeigneter Form zur
Kenntnis zu bringen. Zuständig für die Durchführung der Wettbewerbe und Einsetzung der
Staffelleiter im Kreis Lippstadt ist der Kreis-Jugend-Ausschuss (KJA).

1. Allgemeines
Geburtsjahrgänge und Spielzeiten:

                          Altersklasse                              Jahrgänge             Spielzeit

                          A – Junioren                              2003 und 2004         2 x 45 Minuten

                          B – Junioren / Juniorinnen                2005 und 2006         2 x 40 Minuten

                          C – Junioren / Juniorinnen                2007 und 2008         2 x 35 Minuten

                          D – Junioren / Juniorinnen                2009 und 2010         2 x 30 Minuten

                          E – Junioren / Juniorinnen                2011 und 2012         2 x 25 Minuten

                          F – Junioren / Juniorinnen                2013 und 2014         2 x 20 Minuten

                          G – Junioren / Juniorinnen                2015 und jünger       2 x 20 Minuten max.

2. Amtliche Anstoßzeiten, Spielstätten
Die im DFBnet veröffentlichten Anstoßzeiten und Spielstätten sind amtlich. Das Spiel ist auf der im
DFBnet angegebenen Spielstätte durchzuführen. Falls diese witterungsbedingt kurzfristig nicht zur
Verfügung steht, muss das Spiel auf einem Ausweichplatz über den der Heimverein verfügt
durchgeführt werden. An Samstagen und am Sonntagvormittag haben die Meisterschaftsspiele
aller Junioren- und Juniorinnenmannschaften Vorrang. Die Spiele der Senioren und AH sind
nachrangig. Bei Wochentagsspielen bleibt der Dienstag, Mittwoch und Freitag den
Jugendmannschaften vorbehalten.
Sofern aufgrund der örtlichen Infrastruktur und behördlicher Anordnungen besondere zeitliche
Abstandsregelungen zu beachten sind, kann von den amtlichen Zeiten abgewichen werden. Der*die
Staffelleiter*in ist hierüber umgehend zu informieren. Aufgrund der Covid-19 Pandemie können die
amtlichen Anstoßzeiten durch den*die jeweiligen Staffelleiter*in angepasst werden, wenn dies
nach den örtlichen und behördlichen Vorgaben erforderlich ist, ohne dass die betroffenen Vereine
zustimmen müssen oder die Veränderung ablehnen können.

                 Altersklasse                      Regelspieltag   Regelanstoßzeit        Werktags Spieltage

                 A – Junioren                      Samstag         16:00 Uhr              Mittwoch – 19:00 Uhr

                 B – Junioren                      Freitag         18:30 Uhr              Montag - 18:30 Uhr

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                 C – Junioren                      Sonntag             10:30 Uhr                    Mittwoch - 18:00 Uhr

                 D – Junioren                      Samstag             14:15 Uhr                    Dienstag - 18:00 Uhr

                 E – Junioren                      Samstag             11:00 Uhr / 12:30 Uhr        Dienstag - 17:30 Uhr

                 F – Junioren                      Samstag             11:00 Uhr / 12:30 Uhr        Dienstag - 17:30 Uhr

                 G – Junioren                      Freitag             17:00 Uhr

                 Juniorinnen                       Nach Vorgabe des federführenden Kreises (kreisübergreifender Spielbetrieb)

3. Spielverbot - Spielruhe
Zum Schutz der Kreisauswahlmannschaften, sowie des DFB-Stützpunkttrainings gilt montags ein
generelles Spielverbot für sämtliche E-, D- und C- Junioren Mannschaften, sowie für alle
Juniorinnen Mannschaften. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn der
zuständige Auswahltrainer und der Staffelleiter vorher zustimmen. Pflicht-/Freundschaftsspiele
dürfen am Neujahrstag, Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag und am 1. Weihnachtstag nicht
ausgetragen werden. Am Volkstrauertag dürfen ab 13 Uhr Pflicht- und Freundschaftsspiele
stattfinden (§ 17 Nr. 2 JSpO/WDFV).

4. Schiedsrichteransetzungen
Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch den Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss im DFBnet.
Bei kurzfristigen Änderungen (zwei Tage vor dem angesetzten Spiel), die im Einvernehmen mit
dem Staffelleiter erfolgt sind (Spielverlegung, Verschiebung der Anstoßzeit, Änderung der
Spielstätte), ist der angesetzte Schiedsrichter durch den Heimverein umgehend fernmündlich zu
informieren. Falls der angesetzte Schiedsrichter ausbleibt (die Wartezeit beträgt die Hälfte der
regulären Spielzeit der jeweiligen Altersklasse), ist die SR-Hotline zu kontaktieren. Ist kein
neutraler Schiedsrichter anwesend, so müssen sich die Vereine auf einen Schiedsrichter einigen
(§ 5 SRO/WDFV). Hierbei sollte folgende Vorrangigkeit beachtet werden:
a) Schiedsrichter des Gastvereins, der aktiver Schiedsrichter ist
b) Schiedsrichter des Heimvereins, der aktiver Schiedsrichter ist
c) Betreuer/Trainer des Gastvereins oder Betreuer/Trainer des Heimvereins
Im Streitfall entscheidet das Los. Das Spiel muss in jedem Fall durchgeführt werden.

5. Spielverlegungen
Angesetzte Pflichtspiele dürfen grundsätzlich nur in besonders zu begründenden Fällen nach
Zustimmung der beiden Spielpartner und des Staffelleiters durch das entsprechende Modul
Spielverlegungen im DFBnet verlegt werden.     Spielverlegungsanträge     sind     durch     den
Spielpartner innerhalb von zwei Tagen im DFBnet zu bearbeiten. Wird die 2 Tage-Frist nicht
eingehalten, kann der Staffelleiter ein Ordnungsgeld in Höhe von 15 Euro gegen den betreffenden
Verein verhängen. Spiele dürfen grundsätzlich nur vorverlegt werden. In Ausnahmefällen kann ein
Spiel auch bis zu max. 4 Tage nach dem eigentlichen Spieltermin verlegt werden. Spielverlegungen
wegen erkrankter oder verreister Jugendspieler können nicht vorgenommen werden, wenn aus
dem „Spielerpool“ der Vereine Ersatz geschaffen werden kann (z.B. Einsatz von B-Junioren in der
A-Junioren-Mannschaft); dabei ist nicht davon auszugehen, dass die Ersatzspieler qualitativ
gleichwertig sein müssen (Grundsatzentscheidung der VJSK Westfalen). In Ausnahmefällen kann
der Staffelleiter von Amts wegen eine Spielverlegung vornehmen, wenn mindestens 5 Tage vor
dem Spiel ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Namensauflistung und Bescheinigung der
betreffenden Institution vorgelegt wird (mindestens 4 Stammspieler der Mannschaft). Bei
Spielausfall eines vorverlegten Spieles bleibt als späterer Ansetzungstermin der im Spielplan
vorgesehene Spieltag.

6. Spielausfall / Neuansetzungen / Platzsperre
Ein Spielausfall wegen Unbespielbarkeit des Platzes ist nur dann zulässig, wenn die jeweils
zuständige Stadtverwaltung, der zuständiger Ortsvorsteher oder die Platzkommission des KJA
(Bernd Kirchhoff und/oder Dorian Weiß) den Sportplatz sperrt oder der für das Spiel angesetzte
Schiedsrichter den Platz für unbespielbar erklärt. Die im Anhang beigefügte „To-Do-Liste“ ist
zwingend zu beachten. Nachholspiele werden grundsätzlich durch den Staffelleiter im DFBnet neu

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angesetzt. Nachholspieltage:
A – Junioren = Mittwoch
B – Junioren = Montag
C – Junioren = Mittwoch
D – Junioren = Dienstag
E – Junioren = Dienstag
F – Junioren = Dienstag
Juniorinnen = Mittwoch

7. Auswechselspieler
Beim Einsatz des „Spielbericht-Online“ dürfen bei den kreislichen Spielen in allen Altersklassen
der Junioren/Juniorinnen nur 4 Auswechselspieler eingetragen werden. Sollte trotzdem ein
Spieler zum Einsatz kommen, der nicht eingetragen wurde, so ist die Eintragung nach erfolgtem
Einsatz durch den SR bzw. Spielleiters zu ändern. Auf Kreisebene ist die Wiedereinwechselung der
Ersatzspieler genehmigt. Bei Spielen ohne angesetzten Schiedsrichter gelten alle Spieler, die im
Spielbericht aufgeführt worden sind (auch die Auswechselspieler) als eingesetzt.

8. Spielberichte
Für alle Spiele findet der Spielbericht-Online Anwendung. Die Vereine haben sicherzustellen, dass
die Mannschaftsverantwortlichen über die Vereinsadministration rechtzeitig die notwendigen
Berechtigungen erhalten. Gemäß den Datenschutzrichtlinien ist die Veröffentlichung der
Spielberichte im Internet zulässig. Die Altersgrenze für die Veröffentlichung von Spielernamen ist
systemseitig auf 16 Jahre eingestellt. Sollen darüber hinaus einzelne Spieler/Spielerinnen im
Spielbericht mit dem Vermerk „nicht veröffentlichen“ gekennzeichnet werden, so ist dem
Staffelleiter vor dem Spieltag eine entsprechende Erklärung der Eltern und des Spielers/der
Spielerin im Original vorzulegen. Erklärungen für eine gesamte Mannschaft sind daher nicht
zulässig.     Unter    „Verantwortliche“     sind     ein   verantwortlicher  Trainer    und    ein
Mannschaftsverantwortlicher (Betreuer der Mannschaft) mit Vor- und Nachnamen einzutragen. Es
dürfen nur die Personen eingetragen werden, die auch beim Spiel anwesend sind. Mit Eintragung
wird die Anwesenheit bestätigt. Alle Personen müssen Mitglied eines Vereins sein.
Der SR hat den Spielbericht-Online in Anwesenheit der beiden Vereinsvertreter
(Mannschaftsverantwortlicher lt. Spielbericht) freizugeben. Vor der Freigabe haben die Vereine die
Eintragungen zur Kenntnis zu nehmen. Fehlt ein Vereinsvertreter, so ist dies durch den SR im
Spielbericht zu vermerken.
Ist die Erstellung des Spielbericht-Online am Spielort nicht möglich, so ist der Spielbericht in
Papierform (einfach) zu erstellen. Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben. Der Platzverein
übergibt dem SR einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit der Anschrift des zuständigen
Staffelleiters für den Versand des Spielberichtes. Der SR hat den Spielbericht noch am Spieltag
entsprechend abzusenden. Die Vereine sind verpflichtet, die Aufstellung noch am Spieltag
vollständig im Spielbericht-Online, Teil 1 ein- und freizugeben.

9. Spielrechtsprüfung
Der Schiedsrichter (SR) / Spielleiter überprüft vor Spielbeginn, ob die Spielberechtigungen der im
Spielbericht eingetragenen Spieler gegeben und ob die im Spielbericht eingetragenen Spieler auch
tatsächlich anwesend sind (§ 5 (6) JSpO/WDFV). Die Überprüfung der Spielberechtigung ist hierbei
grundsätzlich über das DFBnet in digitalisierter Form vorzunehmen. Die Vereine sind verpflichtet,
dafür die Passbilder der Spieler in die Spielberechtigungsliste im DFBnet hochzuladen. Die
technische Voraussetzung (z. B. Smartphone oder Tablett) hat die betreffende Mannschaft (Verein)
zu stellen. Alternativ kann die Spielberechtigung auch durch die Vorlage einer über das DFBnet
ausgedruckten Spielberechtigungsliste mit Foto kontrolliert werden. Kann eine Überprüfung der
Spielberechtigung nach den vorgenannten Möglichkeiten in Einzelfällen nicht durchgeführt werden,
erfolgt die Prüfung der Spielberechtigung durch die Vorlage des Spielerpasses mit Lichtbild
(Passprüfung). Sollte eine Spielrechtsprüfung für eine Spieler nicht möglich sein, hat der SR
dieses unter „Bemerkungen“ im Spielbericht zu vermerken. Der KJA behält sich vor,
unangemeldete Spielrechtsprüfungen bei den Spielen durchzuführen. Aufgrund der Covid-19
Pandemie sollte die Spielrechtsprüfung auf dem Platz im Freien stattfinden.
10. Freundschaftsspiele
Freundschaftsspiele können jederzeit durchgeführt werden, soweit diese den Pflichtspielbetrieb
oder kreisseitige Veranstaltungen nicht stören. Die Freundschaftsspiele aller Mannschaften sind
durch den Platzverein rechtzeitig (spätestens 5 Tage vor dem Spiel) im DFBnet einzustellen.
Spielleitende Stelle für Freundschaftsspiele ist der Koordinator Spielbetrieb. Bei

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Freundschafsspielen der A-, B- und C- Junioren, sowie in allen anderen Altersklassen mit
Beteiligung überkreislich spielender Mannschaften, sind amtliche Schiedsrichter anzufordern.

11. Kreispokalspiele
Pokalspiele auf Kreisebene werden in den Klassen A-, B-, C-, und D-Junioren, sowie bei den B-
Juniorinnen (hier zusammen mit dem Kreis Paderborn) durchgeführt. Die Spielpaarungen werden
auf der Arbeitstagung ausgelost. Der Kreisjugendausschuss erlässt für die Durchführung der
Kreispokalspiele besondere Bestimmungen.

12. Entscheidungsspiele
Alle Entscheidungsspiele werden grundsätzlich auf neutralem Platz durchgeführt. Bei
unentschiedenem Ausgang werden die Spiele entsprechend der Altersklasse verlängert, ggf. findet
ein Strafstoßschießen statt.

13. Ergebnismeldung im DFBnet
Die Spielergebnisse sind für alle Altersklassen in das DFBnet bis spätestens 1 Stunde nach
Spielschluss einzugeben. Der Heimverein ist verpflichtet darauf zu achten, dass auch die
Schiedsrichterfreigabe erfolgt. Ist diese nicht erfolgt, so ist der Heimverein verpflichtet das
Ergebnis ins DFBnet einzugeben. Sollten technische Probleme bei der Eingabe bestehen, so ist das
Ergebnis an den zuständigen Staffelleiter oder an den Koordinator Spielbetrieb zu melden. Der
Nachweis der rechtzeitigen Meldung des Ergebnisses ist durch den Heimverein zu führen.

14. Begrüßung / Verabschiedung / Handshake
Der Schiedsrichter führt die beiden Mannschaften, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, auf
das Spielfeld. Die Mannschaften reihen sich jeweils neben dem Schiedsrichter auf der Seite der
eigenen Auswechselbank auf. Der Spielführer der Gastmannschaft führt sein Team zum
Handshake am Schiedsrichter und an der Heimmannschaft vorbei. Der Spielführer der
Heimmannschaft führt anschließend sein Team zum Handshake am Schiedsrichter vorbei.
Währenddessen: Begrüßung der Trainer und Ersatzspieler beider Mannschaften per Handshake am
Spielfeldrand. Weiterhin ist auch die Verabschiedung nach dem Spiel wünschenswert. Aufgrund
der Covid-19 Pandemie wird dies in der Saison 2021/2022 ausgesetzt.

15. Zuschauer am Spielfeldrand
Zuschauer haben sich bei Spielen hinter der Bande bzw. Sportplatzumrandung aufzuhalten. Ein
Aufenthalt direkt am Spielfeldrand ist nur dem Trainer und Betreuer der beiden Mannschaften
gestattet (max. 3 Personen). Die Heimmannschaft ist für Überwachung dieser Bestimmungen
verpflichtet. Für den Bereich der G- F- und E-Junioren Staffeln gelten zusätzlich die Regeln der
Fair-Play-Liga.

16. Sicherung von frei stehenden Toren
Frei stehende Tore müssen vor jedem Spiel vor dem Kippen durch geeignete Maßnahmen
gesichert werden. Nach DIN / EN 748 sind bei einem Tor mit 1,5 m Auslage Kontergewichte von 140
kg erforderlich. Vor dem Spiel ist durch den Schiedsrichter/Spielleiter eine entsprechende
Kontrolle durchzuführen.

17. Ordnungsdienste
Der Heimverein hat für eine ausreichende Anzahl von Ordnungskräften zu sorgen. Die Ordner sind
mit einer Ordnerweste in Leuchtfarbe auszustatten.

18. Spielaufsicht
Wenn ein Verein eine Spielaufsicht wünscht, hat er dies spätestens 5 Tage vor Spielbeginn
schriftlich beim Vorsitzenden Kreis-Jugend-Ausschuss zu beantragen. Dieser beauftragt eine
geeignete Person mit der Spielaufsicht. Die Kosten der Spielaufsicht in Höhe von 20,00 Euro trägt
der anfordernde Verein. Diese sind vor Spielbeginn zu entrichten.

19. Trikotwerbung
Trikotwerbung ist genehmigungspflichtig. Der Genehmigungsantrag hat unter Vorlage der
Trikotwerbung beim VKJA Bernd Kirchhoff zu erfolgen. Zu beachten ist, dass die Größe der
Werbung 200 cm² nicht überschreiten darf.

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20. Der letzte Spieltag
Der letzte Spieltag (Qualifikations- und Meisterschaftsrunden) ist geschlossen durchzuführen.
Dabei sind Spiele, die zur Ermittlung von Meistern, Auf- oder Absteigern von Bedeutung sind,
zeitgleich auszutragen. In begründeten Ausnahmefällen, kann der Kreis-Jugend-Ausschuss die für
Auf- oder Abstieg bedeutsamen Spiele auch vorverlegen.

21. Auf- und Abstiegsregelung aller Jugendklassen auf Kreisebene
Die A-, B- und C-Junioren Kreismeister, sowie der Kreismeister der B-Juniorinnen nehmen an der
Aufstiegsrunde zu den Bezirksligen teil. Aufstiegsberechtigt ist grundsätzlich nur die erstplatzierte
Mannschaft einer Gruppe. Verzichtet die erstplatzierte Mannschaft einer Gruppe, so ist die
zweitplatzierte Mannschaft aufstiegsberechtigt. Verzichtet auch diese Mannschaft, so ist die
drittplatzierte Mannschaft aufstiegsberechtigt. Der D – Junioren Kreismeister oder ein anderes
Team, dass in der Meisterrunde mindestens den dritten Platz belegt hat, kann sofern er die
Anforderungen an die Nachwuchsrunde erfüllt, ebenfalls an Aufstiegsspielen zur Bezirksliga
teilnehmen. Im Übrigen bestimmt der Kreis-Jugend-Ausschuss in besonderen Fällen die Auf- und
Abstiegsregelung.

22. Meister Auf- und Abstieg
Allgemeines
Haben nach Abschluss eine oder mehrere Mannschaften dieselbe Punktzahl, so entscheiden die
Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander (direkter Vergleich der punktgleichen
Mannschaften). Hierzu wird folgende Reihenfolge festgelegt: 1. Punkte, 2. Torverhältnis im
Subtraktionsverfahren, 3. mehr erzielte Tore. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, so
findet ein Entscheidungsspiel statt. Für diese Spiele werden vom KJA besondere Bestimmungen
erlassen. Die Einteilung der Gruppen in allen Altersklassen wird vom KJA vorgenommen und ist
unanfechtbar. Bei Meisterschaftsspielen, die - im Rahmen von Qualifikationsspielen - am Ende der
Qualifikationsrunden (Winterzeit) - max. jedoch ab dem vorletzten Spieltag, aufgrund von
Witterungsverhältnissen nicht mehr auszutragen sind, kann in beiderseitigem Einverständnis und
mit Zustimmung des Staffelleiters auf die Durchführung verzichtet werden. Dies gilt ausschließlich
für Spiele, die für die Qualifikationsrunde nicht mehr von Bedeutung sind. Das betreffende Spiel
wird sodann vom Staffelleiter abgesetzt. Spiele, welche für die Qualifikation von Bedeutung sind,
können in einem solchen Fall durch den Staffelleiter auf einem neutralen Platz angesetzt werden.

A – Junioren
Es wird in einer Kreisliga A mit Hin- und Rückrunde gespielt.

B – Junioren
Es wird in drei Qualifikationsstaffeln (Hin- und Rückrunde) bis zur Winterpause gespielt. Die
jeweils zwei bestplatzierten Mannschaften qualifizieren sich für die Kreisliga A (Hin- und
Rückrunde). Die verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisliga B (einfache Runde)
eingruppiert. Für die Kreisliga A (Meisterrunde) können sich nur 1. Mannschaften qualifizieren.

C – Junioren
Es wird in drei Qualifikationsstaffeln (einfache Runde) bis zu den Herbstferien gespielt. Die jeweils
drei bestplatzierten Mannschaften der Q-Staffel 1 und 2 sowie die zwei bestplatzierten
Mannschaften der Q-Staffel 3 qualifizieren sich für die Kreisliga A (Hin- und Rückrunde). Die
verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisliga B (Hin- und Rückrunde) eingruppiert.
Für die Kreisliga A (Meisterrunde) können sich nur 1. Mannschaften qualifizieren.

C – Junioren 9-er
Die Mannschaften werden in die 11-er Staffeln eingeteilt. Bei den Spielen dieser Mannschaft hat
auch der Gegner mit der verringerten Spielerzahl anzutreten. Die Mannschaften können sich nicht
für die Kreisliga A (Meisterrunde) qualifizieren.

D – Junioren 9-er
Gespielt wird in drei Qualifikationsstaffeln (einfache Runde) bis zur Winterpause gespielt. Die
jeweils erst-, zweit und drittplatzierten Mannschaften der Q-Staffeln qualifizieren sich für die
Kreisliga A (einfache Runde). Die viert-, fünft- und sechstplatzierten Mannschaften für die
Kreisliga B (einfache Runde) und die verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisliga C
(einfache Runde) eingeteilt.

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E – Junioren
Es wird in einer Einfachrunde bis zu den Herbstferien gespielt. Daraufhin werden durch den KJA
neue Staffeln (Q2) eingeteilt, welche ebenfalls in einer Einfachrunde bis zur Winterpause spielen.
Anschließend werden durch den KJA wiederum neue Staffeln eingeteilt, welche in einer
Doppelrunde bis zum Saisonende spielen.

F – Junioren
Es wird in einer Einfachrunde bis zu den Herbstferien gespielt. Daraufhin werden durch den KJA
neue Staffeln (Q2) eingeteilt, welche ebenfalls in einer Einfachrunde bis zur Winterpause spielen.
Anschließend werden durch den KJA wiederum neue Staffeln eingeteilt, welche in einer
Doppelrunde bis zum Saisonende spielen.

G – Junioren
In der Hinrunde werden Freundschaftsspiele ausgetragen, welche die Vereine selbst vereinbaren
können. Ab der Rückrunde spielen die Vereine Spielrunden die durch den KJA angesetzt werden.
Diese Spielrunden finden grundsätzlich am Freitag um 17:00 Uhr statt. Es wird nach den Fair-Play-
Regeln gespielt. Diese Fair-Play-Regeln werden den Trainern auf einer gesonderten Schulung vor
Saisonbeginn vorgestellt. Die Teilnahme an dieser Schulungsveranstaltung ist Pflicht.

B – Juniorinnen
Es wird zusammen mit den Mannschaften aus den Fußballkreisen Gütersloh und Soest eine
Kreisliga A gebildet. Die Staffelleitung obliegt dem Kreis Gütersloh. Die Staffelsieger erhält ein
Spielrecht zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde zur Bezirksliga.

C – Juniorinnen
Es werden zusammen mit den Mannschaften aus den Fußballkreisen Paderborn, Detmold, Höxter,
Gütersloh, Soest und Beckum zwei A Kreisligen gebildet. Die Staffelleitung obliegt dem Kreis
Gütersloh und Paderborn.

D – Juniorinnen
Es wird zusammen mit den Mannschaften aus den Fußballkreisen Gütersloh und Beckum eine
Kreisliga A gebildet. Die Staffelleitung obliegt dem Kreis Lippstadt.

23. Liga Pokal (B- und C- Junioren)
Für den Liga Pokal qualifizieren sich nach Abschluss der Meisterschaftsspiele der B- und C-
Junioren die jeweils zweit-, und drittplatzierten Mannschaften der A Kreisligen sowie die erst- und
zweitplatzierten Mannschaften der B Kreisligen. Der Kreis-Jugend-Ausschuss erlässt für die
Durchführung der Liga-Pokal-Spiele gesonderte Bestimmungen.

24. Offizielle Mitteilungen / DFBnet E-Postfächer
Die Vereine sind verpflichtet, Veröffentlichungen in den "Offiziellen Mitteilungen (Link
„Mitteilungen“ im DFBnet), sei es spiel- oder verwaltungstechnischer Art, zu berücksichtigen.

25. Schriftverkehr / Beschwerden / Einsprüche etc
Einsprüche bzw. Beschwerden sind per Einschreiben oder über das DFBnet-Postfach im DFBnet
zu versenden. Der Einspruch gegen die Wertung eines Pflichtspiels ist innerhalb von 2 Tagen nach
Ablauf des Spieltages beim zuständigen Rechtsorgan durch Einschreiben oder per DFBnet E-
Postfach einzulegen und zu begründen, es sei denn, dass der Einspruch auf die Mitwirkung eines
nicht spielberechtigten Spielers gestützt wird. In diesem Falle ist der Einspruch innerhalb von 10
Tagen nach Ablauf des Spieltages einzulegen und innerhalb von weiteren 2 Wochen nach der
Einlegung schriftlich zu begründen. Die Einspruchsgebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach
Einlegung des Einspruchs, bei Einsprüchen die auf eine fehlende Spielberechtigung gestützt sind,
innerhalb der Begründungsfrist zu zahlen. Die Beschwerde gegen die Entscheidung einer
Verwaltungsstelle erster Instanz (KJA oder Staffelleiter) ist innerhalb von 10 Tagen nach der
Bekanntgabe bei der Verwaltungsstelle durch Einschreiben oder per DFBnet E-Postfach
einzulegen, die den Entscheid getroffen hat. Erachtet diese Verwaltungsstelle die Beschwerde für
begründet, so hat sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Sache unverzüglich der übergeordneten

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Verwaltungsstelle zum Entscheid zuzuleiten. Ebenso ist jeglicher anderer Schriftverkehr
grundsätzlich über das DFBnet-Postfach abzuwickeln.

Verbindliche elektronische Postfächer der Sportgerichte (Jugend)
Kreisjugendsportgericht Lippstadt                                              Jörg.Ferkinghoff@flvw.evpost.de
Kreisjugendsportgericht Gütersloh                                              Andre.Landherr@flvw.evpost.de
Kreisjugendsportgericht Paderborn                                              Gerhard.Huellweg@flvw.evpost.de
Die Einspruchs- und Rechtsmittelgebühren betragen:
Kreisjugendsportgericht:                             € 25,-
Bezirksjugendsportgericht:                           € 50,-
Vereine, die mit ihren 1. Mannschaften in der Kreisliga B, C oder D spielen, und Vereinsmitglieder
haben in allen Fällen nur die Hälfte der Gebühren zu zahlen.

26. Anschriftenverzeichnis Vereinsmeldebogen / Benutzerkennung
Im Vereinsmeldebogen sind für den Jugendbereich mindestens folgende Angaben einzutragen:
a) Postanschrift Jugend
b) Jugendgeschäftsführer und Jugendobmann
c) Für jede Mannschaft ist ein Mannschaftsverantwortlicher und der Trainer einzutragen
d) Im Jugendbereich ist von jedem Verein dem Mannschaftsverantwortlichen und dem Trainer eine
Benutzerkennung über die Vereinsadministration zuzuweisen, damit der elektronische Spielbericht
ausgefüllt werden kann.
e) Eine generelle Zuweisung einer Benutzerkennung für alle Jugendmannschaften ist nicht
zulässig.

27. Turniere / Spielrunden
Alle Feld- und Hallenturniere sowie Spielrunden sind genehmigungspflichtig. Mindestens 10 Tage
vorher sind dem Koordinator Spielbetrieb die Spielpläne und die Turnierordnung einzureichen. Die
Genehmigungsgebühr in Höhe von 5 Euro pro Turnier und Altersklasse wird automatisch vom
Vereinskonto durch Veröffentlichung in der OM eingezogen. Bei Turnieren der A-, B- und C-
Junioren/innen sind amtliche Schiedsrichter beim Kreisschiedsrichterausschuss anzufordern. Es
wird empfohlen alle Turniere vom Veranstalter im DFBnet/Vereinsturniere anzulegen. Während
des Turnieres ist dann der im DFBnet vorhandene Sammelspielbericht zu verwenden. Ein
nachträglicher Versandt von analogen Spielberichten entfällt somit. Bei Nichtnutzung des
Sammelspielberichtes sind die Spielberichte und die kompletten Ergebnislisten sind innerhalb von
7 Tagen nach Turnierende an den Koordinator Spielbetrieb zu senden. Die Teilnahme an
Veranstaltungen, die nicht von einem dem DFB angehörenden Verein oder Verband veranstaltet
werden und daher auch nicht genehmigt sind, ist nicht zulässig. Spiele gegen ausländische
Mannschaften und Turniere im Ausland sind entsprechend der Spielordnung des DFB
genehmigungspflichtig.

Folgende Mindestspieldauer ist zu beachten:

FELDTURNIERE
Altersklasse                                                Spielzeit                  Gesamtspielzeit
A – Junioren / Juniorinnen                                  20 Minuten                 maximal 180 Minuten
B – Junioren / Juniorinnen                                  20 Minuten                 maximal 160 Minuten

C – Junioren / Juniorinnen                                  15 Minuten                 maximal 140 Minuten

D – Junioren / Juniorinnen                                  15 Minuten                 maximal 120 Minuten

E – Junioren                                                10 Minuten                 maximal 100 Minuten

F – Junioren - Spielrunden                                  10 Minuten                 maximal 80 Minuten

G – Junioren - Spielrunden                                  10 Minuten                 maximal 80 Minuten

HALLENTURNIERE
Alle Altersklassen                                          Die Spielzeit sollte 2x20 Minuten nicht überschreiten

Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW)                                                             S e i t e |8
Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022

Die FLVW Bestimmungen für Hallenfußball-Turniere sind zu beachten. Bei den F- und G- Junioren
werden nur Spielrunden genehmigt. Ein Turniersieger darf nicht ermittelt werden. Spielpläne aus
denen    sich    ein   Turniersieger    ermitteln    lässt,    werden      nicht    zugelassen.
Für die Hallenkreismeisterschaften, dem Feldkreispokal der E – Junioren (Tag des
Jugendfussballs) und der Abschluss-Spielrunde der G – Junioren (Tag des Kinderfussballs)
werden gesonderte Durchführungsbestimmungen erlassen.

28. Absagen / Nichtantreten bei Turnieren
Absagen der Turnierteilnahme weniger als eine Woche vor der Veranstaltung werden wie ein
Nichtantreten bewertet und ziehen ein entsprechendes Ordnungsgeld nach sich. Rechtzeitige
Absagen (mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin) sind dem gastgebenden Verein
zuzustellen. Für die Korrespondenz der Turnierorganisation (Einladung, Zusage, Spielplanversand,
Turnierabsagen etc.) sind ausschließlich die offiziell genannten Postanschriften der
Jugendabteilungen zu verwenden. Andere Anschriften werden bei entstehenden Streitigkeiten
nicht anerkannt. Die Nutzung des DFBnet-Postfachs wird dringend empfohlen. Tritt eine
Altersklasse eines Vereins trotz schriftlicher Zusage dreimal im Spieljahr zu Turnieren nicht an, so
wird dem Verein untersagt, im folgenden Spieljahr in der betreffenden Altersklasse Turniere
auszurichten.

29. Hinweise
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist in seiner jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Es können durch örtliche und behördliche Anordnungen Anpassungen/Veränderungen angeordnet
werden.
Die JSpO/WDFV ist zurzeit auf WDFV-Ebene in Bearbeitung und wird vor Beginn der
Meisterschaftsspiele aktualisiert und veröffentlicht.

Kreisjugendausschuss K 19 Lippstadt
Bernd Kirchhoff
VKJA

Anhang: Infoblatt „Spielausfall“

Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW)                                              S e i t e |9
Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022

                             To-Do Liste bei Spielausfällen (Jugend)

                                                     PLATZSPERRE DURCH STADT/GEMEINDE

1. Bei JSG prüfen ob das Spiel auf einer der Spielgemeinschaften angehörige Spielstätte
   ausgetragen werden kann sofern diese nicht auch gesperrt ist oder wenn möglich
   Heimrechttausch.
2. Staffelleiter, Schiedsrichter und Gastmannschaft informieren (telefonisch).
3. Spiel im DFBnet als „Ausfall“ melden (durch Heimverein).
4. Sperrbescheinigung(en) per Mail an den VKJA Kirchhoff senden (am Spieltag, spätestens am
      nächsten Werktag).

5. Das Original ist beim Verein aufzubewahren und auf Verlagen auszuhändigen.

                                                     PLATZSPERRE DURCH SCHIEDSRICHTER

1. Platzbesichtigung durch den Schiedsrichter vor dem Spiel.
2. Schiedsrichter meldet das Spiel im DFBnet aus „Ausfall“ (Begründung unter Bemerkungen).
3. Schiedsrichter berechnet dem Heimverein Spesen (75%) und Fahrkosten.
4. Der Heimverein informiert telefonisch den Staffelleiter und möglichst den Gastverein.

                                                            GENERALABSAGE KREIS

1. Frühzeitige Info an Vereine und Schiedsrichter durch die Presse, Homepage, DFBnet
   und E-Postfach durch die Spielleitende Stelle (KJA).
2. Spiele werden automatisch im DFBnet abgesetzt.

Kreisjugendausschuss K 19 Lippstadt
Bernd Kirchhoff
VKJA

Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW)                                                     S e i t e | 10
Kreis 19 Lippstadt
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