Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen der Junioren- und Juniorinnen Spieljahr 2021/2022
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Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022 Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen der Junioren- und Juniorinnen Spieljahr 2021/2022 Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW) S e i t e |1 Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022 Präambel In dem Bewusstsein, dass das Fußballspiel den jungen Menschen besonders anspricht, in der Überzeugung, dass das Fußballspiel ein geeignetes Mittel zur Erziehung des jungen Menschen zur Persönlichkeit und zur Mitverantwortung darstellt und in der Absicht, außerschulisch sportliche und außersportliche Jugendarbeit zu leisten, gibt sich der Kreis-Jugend-Ausschuss 19 Lippstadt folgende „Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen“, die für Jungen und Mädchen gleichermaßen gilt. Spielleitende Stelle Die nachstehenden Durchführungsbestimmungen, die Satzungen und Ordnungen des FLVW und WDFV, sowie die vom Verbandsjugendausschuss des FLVW erlassen Durchführungsbestimmungen für den überkreislichen Spielbetrieb der Jugend sind zu beachten. Die Vereine sind verpflichtet, den Trainern, Betreuern, und Jugendfunktionären diese Bestimmungen in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Zuständig für die Durchführung der Wettbewerbe und Einsetzung der Staffelleiter im Kreis Lippstadt ist der Kreis-Jugend-Ausschuss (KJA). 1. Allgemeines Geburtsjahrgänge und Spielzeiten: Altersklasse Jahrgänge Spielzeit A – Junioren 2003 und 2004 2 x 45 Minuten B – Junioren / Juniorinnen 2005 und 2006 2 x 40 Minuten C – Junioren / Juniorinnen 2007 und 2008 2 x 35 Minuten D – Junioren / Juniorinnen 2009 und 2010 2 x 30 Minuten E – Junioren / Juniorinnen 2011 und 2012 2 x 25 Minuten F – Junioren / Juniorinnen 2013 und 2014 2 x 20 Minuten G – Junioren / Juniorinnen 2015 und jünger 2 x 20 Minuten max. 2. Amtliche Anstoßzeiten, Spielstätten Die im DFBnet veröffentlichten Anstoßzeiten und Spielstätten sind amtlich. Das Spiel ist auf der im DFBnet angegebenen Spielstätte durchzuführen. Falls diese witterungsbedingt kurzfristig nicht zur Verfügung steht, muss das Spiel auf einem Ausweichplatz über den der Heimverein verfügt durchgeführt werden. An Samstagen und am Sonntagvormittag haben die Meisterschaftsspiele aller Junioren- und Juniorinnenmannschaften Vorrang. Die Spiele der Senioren und AH sind nachrangig. Bei Wochentagsspielen bleibt der Dienstag, Mittwoch und Freitag den Jugendmannschaften vorbehalten. Sofern aufgrund der örtlichen Infrastruktur und behördlicher Anordnungen besondere zeitliche Abstandsregelungen zu beachten sind, kann von den amtlichen Zeiten abgewichen werden. Der*die Staffelleiter*in ist hierüber umgehend zu informieren. Aufgrund der Covid-19 Pandemie können die amtlichen Anstoßzeiten durch den*die jeweiligen Staffelleiter*in angepasst werden, wenn dies nach den örtlichen und behördlichen Vorgaben erforderlich ist, ohne dass die betroffenen Vereine zustimmen müssen oder die Veränderung ablehnen können. Altersklasse Regelspieltag Regelanstoßzeit Werktags Spieltage A – Junioren Samstag 16:00 Uhr Mittwoch – 19:00 Uhr B – Junioren Freitag 18:30 Uhr Montag - 18:30 Uhr Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW) S e i t e |2 Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022 C – Junioren Sonntag 10:30 Uhr Mittwoch - 18:00 Uhr D – Junioren Samstag 14:15 Uhr Dienstag - 18:00 Uhr E – Junioren Samstag 11:00 Uhr / 12:30 Uhr Dienstag - 17:30 Uhr F – Junioren Samstag 11:00 Uhr / 12:30 Uhr Dienstag - 17:30 Uhr G – Junioren Freitag 17:00 Uhr Juniorinnen Nach Vorgabe des federführenden Kreises (kreisübergreifender Spielbetrieb) 3. Spielverbot - Spielruhe Zum Schutz der Kreisauswahlmannschaften, sowie des DFB-Stützpunkttrainings gilt montags ein generelles Spielverbot für sämtliche E-, D- und C- Junioren Mannschaften, sowie für alle Juniorinnen Mannschaften. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur erteilt werden, wenn der zuständige Auswahltrainer und der Staffelleiter vorher zustimmen. Pflicht-/Freundschaftsspiele dürfen am Neujahrstag, Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag und am 1. Weihnachtstag nicht ausgetragen werden. Am Volkstrauertag dürfen ab 13 Uhr Pflicht- und Freundschaftsspiele stattfinden (§ 17 Nr. 2 JSpO/WDFV). 4. Schiedsrichteransetzungen Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch den Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss im DFBnet. Bei kurzfristigen Änderungen (zwei Tage vor dem angesetzten Spiel), die im Einvernehmen mit dem Staffelleiter erfolgt sind (Spielverlegung, Verschiebung der Anstoßzeit, Änderung der Spielstätte), ist der angesetzte Schiedsrichter durch den Heimverein umgehend fernmündlich zu informieren. Falls der angesetzte Schiedsrichter ausbleibt (die Wartezeit beträgt die Hälfte der regulären Spielzeit der jeweiligen Altersklasse), ist die SR-Hotline zu kontaktieren. Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, so müssen sich die Vereine auf einen Schiedsrichter einigen (§ 5 SRO/WDFV). Hierbei sollte folgende Vorrangigkeit beachtet werden: a) Schiedsrichter des Gastvereins, der aktiver Schiedsrichter ist b) Schiedsrichter des Heimvereins, der aktiver Schiedsrichter ist c) Betreuer/Trainer des Gastvereins oder Betreuer/Trainer des Heimvereins Im Streitfall entscheidet das Los. Das Spiel muss in jedem Fall durchgeführt werden. 5. Spielverlegungen Angesetzte Pflichtspiele dürfen grundsätzlich nur in besonders zu begründenden Fällen nach Zustimmung der beiden Spielpartner und des Staffelleiters durch das entsprechende Modul Spielverlegungen im DFBnet verlegt werden. Spielverlegungsanträge sind durch den Spielpartner innerhalb von zwei Tagen im DFBnet zu bearbeiten. Wird die 2 Tage-Frist nicht eingehalten, kann der Staffelleiter ein Ordnungsgeld in Höhe von 15 Euro gegen den betreffenden Verein verhängen. Spiele dürfen grundsätzlich nur vorverlegt werden. In Ausnahmefällen kann ein Spiel auch bis zu max. 4 Tage nach dem eigentlichen Spieltermin verlegt werden. Spielverlegungen wegen erkrankter oder verreister Jugendspieler können nicht vorgenommen werden, wenn aus dem „Spielerpool“ der Vereine Ersatz geschaffen werden kann (z.B. Einsatz von B-Junioren in der A-Junioren-Mannschaft); dabei ist nicht davon auszugehen, dass die Ersatzspieler qualitativ gleichwertig sein müssen (Grundsatzentscheidung der VJSK Westfalen). In Ausnahmefällen kann der Staffelleiter von Amts wegen eine Spielverlegung vornehmen, wenn mindestens 5 Tage vor dem Spiel ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Namensauflistung und Bescheinigung der betreffenden Institution vorgelegt wird (mindestens 4 Stammspieler der Mannschaft). Bei Spielausfall eines vorverlegten Spieles bleibt als späterer Ansetzungstermin der im Spielplan vorgesehene Spieltag. 6. Spielausfall / Neuansetzungen / Platzsperre Ein Spielausfall wegen Unbespielbarkeit des Platzes ist nur dann zulässig, wenn die jeweils zuständige Stadtverwaltung, der zuständiger Ortsvorsteher oder die Platzkommission des KJA (Bernd Kirchhoff und/oder Dorian Weiß) den Sportplatz sperrt oder der für das Spiel angesetzte Schiedsrichter den Platz für unbespielbar erklärt. Die im Anhang beigefügte „To-Do-Liste“ ist zwingend zu beachten. Nachholspiele werden grundsätzlich durch den Staffelleiter im DFBnet neu Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW) S e i t e |3 Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022 angesetzt. Nachholspieltage: A – Junioren = Mittwoch B – Junioren = Montag C – Junioren = Mittwoch D – Junioren = Dienstag E – Junioren = Dienstag F – Junioren = Dienstag Juniorinnen = Mittwoch 7. Auswechselspieler Beim Einsatz des „Spielbericht-Online“ dürfen bei den kreislichen Spielen in allen Altersklassen der Junioren/Juniorinnen nur 4 Auswechselspieler eingetragen werden. Sollte trotzdem ein Spieler zum Einsatz kommen, der nicht eingetragen wurde, so ist die Eintragung nach erfolgtem Einsatz durch den SR bzw. Spielleiters zu ändern. Auf Kreisebene ist die Wiedereinwechselung der Ersatzspieler genehmigt. Bei Spielen ohne angesetzten Schiedsrichter gelten alle Spieler, die im Spielbericht aufgeführt worden sind (auch die Auswechselspieler) als eingesetzt. 8. Spielberichte Für alle Spiele findet der Spielbericht-Online Anwendung. Die Vereine haben sicherzustellen, dass die Mannschaftsverantwortlichen über die Vereinsadministration rechtzeitig die notwendigen Berechtigungen erhalten. Gemäß den Datenschutzrichtlinien ist die Veröffentlichung der Spielberichte im Internet zulässig. Die Altersgrenze für die Veröffentlichung von Spielernamen ist systemseitig auf 16 Jahre eingestellt. Sollen darüber hinaus einzelne Spieler/Spielerinnen im Spielbericht mit dem Vermerk „nicht veröffentlichen“ gekennzeichnet werden, so ist dem Staffelleiter vor dem Spieltag eine entsprechende Erklärung der Eltern und des Spielers/der Spielerin im Original vorzulegen. Erklärungen für eine gesamte Mannschaft sind daher nicht zulässig. Unter „Verantwortliche“ sind ein verantwortlicher Trainer und ein Mannschaftsverantwortlicher (Betreuer der Mannschaft) mit Vor- und Nachnamen einzutragen. Es dürfen nur die Personen eingetragen werden, die auch beim Spiel anwesend sind. Mit Eintragung wird die Anwesenheit bestätigt. Alle Personen müssen Mitglied eines Vereins sein. Der SR hat den Spielbericht-Online in Anwesenheit der beiden Vereinsvertreter (Mannschaftsverantwortlicher lt. Spielbericht) freizugeben. Vor der Freigabe haben die Vereine die Eintragungen zur Kenntnis zu nehmen. Fehlt ein Vereinsvertreter, so ist dies durch den SR im Spielbericht zu vermerken. Ist die Erstellung des Spielbericht-Online am Spielort nicht möglich, so ist der Spielbericht in Papierform (einfach) zu erstellen. Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben. Der Platzverein übergibt dem SR einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters für den Versand des Spielberichtes. Der SR hat den Spielbericht noch am Spieltag entsprechend abzusenden. Die Vereine sind verpflichtet, die Aufstellung noch am Spieltag vollständig im Spielbericht-Online, Teil 1 ein- und freizugeben. 9. Spielrechtsprüfung Der Schiedsrichter (SR) / Spielleiter überprüft vor Spielbeginn, ob die Spielberechtigungen der im Spielbericht eingetragenen Spieler gegeben und ob die im Spielbericht eingetragenen Spieler auch tatsächlich anwesend sind (§ 5 (6) JSpO/WDFV). Die Überprüfung der Spielberechtigung ist hierbei grundsätzlich über das DFBnet in digitalisierter Form vorzunehmen. Die Vereine sind verpflichtet, dafür die Passbilder der Spieler in die Spielberechtigungsliste im DFBnet hochzuladen. Die technische Voraussetzung (z. B. Smartphone oder Tablett) hat die betreffende Mannschaft (Verein) zu stellen. Alternativ kann die Spielberechtigung auch durch die Vorlage einer über das DFBnet ausgedruckten Spielberechtigungsliste mit Foto kontrolliert werden. Kann eine Überprüfung der Spielberechtigung nach den vorgenannten Möglichkeiten in Einzelfällen nicht durchgeführt werden, erfolgt die Prüfung der Spielberechtigung durch die Vorlage des Spielerpasses mit Lichtbild (Passprüfung). Sollte eine Spielrechtsprüfung für eine Spieler nicht möglich sein, hat der SR dieses unter „Bemerkungen“ im Spielbericht zu vermerken. Der KJA behält sich vor, unangemeldete Spielrechtsprüfungen bei den Spielen durchzuführen. Aufgrund der Covid-19 Pandemie sollte die Spielrechtsprüfung auf dem Platz im Freien stattfinden. 10. Freundschaftsspiele Freundschaftsspiele können jederzeit durchgeführt werden, soweit diese den Pflichtspielbetrieb oder kreisseitige Veranstaltungen nicht stören. Die Freundschaftsspiele aller Mannschaften sind durch den Platzverein rechtzeitig (spätestens 5 Tage vor dem Spiel) im DFBnet einzustellen. Spielleitende Stelle für Freundschaftsspiele ist der Koordinator Spielbetrieb. Bei Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW) S e i t e |4 Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022 Freundschafsspielen der A-, B- und C- Junioren, sowie in allen anderen Altersklassen mit Beteiligung überkreislich spielender Mannschaften, sind amtliche Schiedsrichter anzufordern. 11. Kreispokalspiele Pokalspiele auf Kreisebene werden in den Klassen A-, B-, C-, und D-Junioren, sowie bei den B- Juniorinnen (hier zusammen mit dem Kreis Paderborn) durchgeführt. Die Spielpaarungen werden auf der Arbeitstagung ausgelost. Der Kreisjugendausschuss erlässt für die Durchführung der Kreispokalspiele besondere Bestimmungen. 12. Entscheidungsspiele Alle Entscheidungsspiele werden grundsätzlich auf neutralem Platz durchgeführt. Bei unentschiedenem Ausgang werden die Spiele entsprechend der Altersklasse verlängert, ggf. findet ein Strafstoßschießen statt. 13. Ergebnismeldung im DFBnet Die Spielergebnisse sind für alle Altersklassen in das DFBnet bis spätestens 1 Stunde nach Spielschluss einzugeben. Der Heimverein ist verpflichtet darauf zu achten, dass auch die Schiedsrichterfreigabe erfolgt. Ist diese nicht erfolgt, so ist der Heimverein verpflichtet das Ergebnis ins DFBnet einzugeben. Sollten technische Probleme bei der Eingabe bestehen, so ist das Ergebnis an den zuständigen Staffelleiter oder an den Koordinator Spielbetrieb zu melden. Der Nachweis der rechtzeitigen Meldung des Ergebnisses ist durch den Heimverein zu führen. 14. Begrüßung / Verabschiedung / Handshake Der Schiedsrichter führt die beiden Mannschaften, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, auf das Spielfeld. Die Mannschaften reihen sich jeweils neben dem Schiedsrichter auf der Seite der eigenen Auswechselbank auf. Der Spielführer der Gastmannschaft führt sein Team zum Handshake am Schiedsrichter und an der Heimmannschaft vorbei. Der Spielführer der Heimmannschaft führt anschließend sein Team zum Handshake am Schiedsrichter vorbei. Währenddessen: Begrüßung der Trainer und Ersatzspieler beider Mannschaften per Handshake am Spielfeldrand. Weiterhin ist auch die Verabschiedung nach dem Spiel wünschenswert. Aufgrund der Covid-19 Pandemie wird dies in der Saison 2021/2022 ausgesetzt. 15. Zuschauer am Spielfeldrand Zuschauer haben sich bei Spielen hinter der Bande bzw. Sportplatzumrandung aufzuhalten. Ein Aufenthalt direkt am Spielfeldrand ist nur dem Trainer und Betreuer der beiden Mannschaften gestattet (max. 3 Personen). Die Heimmannschaft ist für Überwachung dieser Bestimmungen verpflichtet. Für den Bereich der G- F- und E-Junioren Staffeln gelten zusätzlich die Regeln der Fair-Play-Liga. 16. Sicherung von frei stehenden Toren Frei stehende Tore müssen vor jedem Spiel vor dem Kippen durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Nach DIN / EN 748 sind bei einem Tor mit 1,5 m Auslage Kontergewichte von 140 kg erforderlich. Vor dem Spiel ist durch den Schiedsrichter/Spielleiter eine entsprechende Kontrolle durchzuführen. 17. Ordnungsdienste Der Heimverein hat für eine ausreichende Anzahl von Ordnungskräften zu sorgen. Die Ordner sind mit einer Ordnerweste in Leuchtfarbe auszustatten. 18. Spielaufsicht Wenn ein Verein eine Spielaufsicht wünscht, hat er dies spätestens 5 Tage vor Spielbeginn schriftlich beim Vorsitzenden Kreis-Jugend-Ausschuss zu beantragen. Dieser beauftragt eine geeignete Person mit der Spielaufsicht. Die Kosten der Spielaufsicht in Höhe von 20,00 Euro trägt der anfordernde Verein. Diese sind vor Spielbeginn zu entrichten. 19. Trikotwerbung Trikotwerbung ist genehmigungspflichtig. Der Genehmigungsantrag hat unter Vorlage der Trikotwerbung beim VKJA Bernd Kirchhoff zu erfolgen. Zu beachten ist, dass die Größe der Werbung 200 cm² nicht überschreiten darf. Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW) S e i t e |5 Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022 20. Der letzte Spieltag Der letzte Spieltag (Qualifikations- und Meisterschaftsrunden) ist geschlossen durchzuführen. Dabei sind Spiele, die zur Ermittlung von Meistern, Auf- oder Absteigern von Bedeutung sind, zeitgleich auszutragen. In begründeten Ausnahmefällen, kann der Kreis-Jugend-Ausschuss die für Auf- oder Abstieg bedeutsamen Spiele auch vorverlegen. 21. Auf- und Abstiegsregelung aller Jugendklassen auf Kreisebene Die A-, B- und C-Junioren Kreismeister, sowie der Kreismeister der B-Juniorinnen nehmen an der Aufstiegsrunde zu den Bezirksligen teil. Aufstiegsberechtigt ist grundsätzlich nur die erstplatzierte Mannschaft einer Gruppe. Verzichtet die erstplatzierte Mannschaft einer Gruppe, so ist die zweitplatzierte Mannschaft aufstiegsberechtigt. Verzichtet auch diese Mannschaft, so ist die drittplatzierte Mannschaft aufstiegsberechtigt. Der D – Junioren Kreismeister oder ein anderes Team, dass in der Meisterrunde mindestens den dritten Platz belegt hat, kann sofern er die Anforderungen an die Nachwuchsrunde erfüllt, ebenfalls an Aufstiegsspielen zur Bezirksliga teilnehmen. Im Übrigen bestimmt der Kreis-Jugend-Ausschuss in besonderen Fällen die Auf- und Abstiegsregelung. 22. Meister Auf- und Abstieg Allgemeines Haben nach Abschluss eine oder mehrere Mannschaften dieselbe Punktzahl, so entscheiden die Spiele der betreffenden Mannschaften gegeneinander (direkter Vergleich der punktgleichen Mannschaften). Hierzu wird folgende Reihenfolge festgelegt: 1. Punkte, 2. Torverhältnis im Subtraktionsverfahren, 3. mehr erzielte Tore. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, so findet ein Entscheidungsspiel statt. Für diese Spiele werden vom KJA besondere Bestimmungen erlassen. Die Einteilung der Gruppen in allen Altersklassen wird vom KJA vorgenommen und ist unanfechtbar. Bei Meisterschaftsspielen, die - im Rahmen von Qualifikationsspielen - am Ende der Qualifikationsrunden (Winterzeit) - max. jedoch ab dem vorletzten Spieltag, aufgrund von Witterungsverhältnissen nicht mehr auszutragen sind, kann in beiderseitigem Einverständnis und mit Zustimmung des Staffelleiters auf die Durchführung verzichtet werden. Dies gilt ausschließlich für Spiele, die für die Qualifikationsrunde nicht mehr von Bedeutung sind. Das betreffende Spiel wird sodann vom Staffelleiter abgesetzt. Spiele, welche für die Qualifikation von Bedeutung sind, können in einem solchen Fall durch den Staffelleiter auf einem neutralen Platz angesetzt werden. A – Junioren Es wird in einer Kreisliga A mit Hin- und Rückrunde gespielt. B – Junioren Es wird in drei Qualifikationsstaffeln (Hin- und Rückrunde) bis zur Winterpause gespielt. Die jeweils zwei bestplatzierten Mannschaften qualifizieren sich für die Kreisliga A (Hin- und Rückrunde). Die verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisliga B (einfache Runde) eingruppiert. Für die Kreisliga A (Meisterrunde) können sich nur 1. Mannschaften qualifizieren. C – Junioren Es wird in drei Qualifikationsstaffeln (einfache Runde) bis zu den Herbstferien gespielt. Die jeweils drei bestplatzierten Mannschaften der Q-Staffel 1 und 2 sowie die zwei bestplatzierten Mannschaften der Q-Staffel 3 qualifizieren sich für die Kreisliga A (Hin- und Rückrunde). Die verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisliga B (Hin- und Rückrunde) eingruppiert. Für die Kreisliga A (Meisterrunde) können sich nur 1. Mannschaften qualifizieren. C – Junioren 9-er Die Mannschaften werden in die 11-er Staffeln eingeteilt. Bei den Spielen dieser Mannschaft hat auch der Gegner mit der verringerten Spielerzahl anzutreten. Die Mannschaften können sich nicht für die Kreisliga A (Meisterrunde) qualifizieren. D – Junioren 9-er Gespielt wird in drei Qualifikationsstaffeln (einfache Runde) bis zur Winterpause gespielt. Die jeweils erst-, zweit und drittplatzierten Mannschaften der Q-Staffeln qualifizieren sich für die Kreisliga A (einfache Runde). Die viert-, fünft- und sechstplatzierten Mannschaften für die Kreisliga B (einfache Runde) und die verbleibenden Mannschaften werden in die Kreisliga C (einfache Runde) eingeteilt. Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW) S e i t e |6 Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022 E – Junioren Es wird in einer Einfachrunde bis zu den Herbstferien gespielt. Daraufhin werden durch den KJA neue Staffeln (Q2) eingeteilt, welche ebenfalls in einer Einfachrunde bis zur Winterpause spielen. Anschließend werden durch den KJA wiederum neue Staffeln eingeteilt, welche in einer Doppelrunde bis zum Saisonende spielen. F – Junioren Es wird in einer Einfachrunde bis zu den Herbstferien gespielt. Daraufhin werden durch den KJA neue Staffeln (Q2) eingeteilt, welche ebenfalls in einer Einfachrunde bis zur Winterpause spielen. Anschließend werden durch den KJA wiederum neue Staffeln eingeteilt, welche in einer Doppelrunde bis zum Saisonende spielen. G – Junioren In der Hinrunde werden Freundschaftsspiele ausgetragen, welche die Vereine selbst vereinbaren können. Ab der Rückrunde spielen die Vereine Spielrunden die durch den KJA angesetzt werden. Diese Spielrunden finden grundsätzlich am Freitag um 17:00 Uhr statt. Es wird nach den Fair-Play- Regeln gespielt. Diese Fair-Play-Regeln werden den Trainern auf einer gesonderten Schulung vor Saisonbeginn vorgestellt. Die Teilnahme an dieser Schulungsveranstaltung ist Pflicht. B – Juniorinnen Es wird zusammen mit den Mannschaften aus den Fußballkreisen Gütersloh und Soest eine Kreisliga A gebildet. Die Staffelleitung obliegt dem Kreis Gütersloh. Die Staffelsieger erhält ein Spielrecht zur Teilnahme an der Aufstiegsrunde zur Bezirksliga. C – Juniorinnen Es werden zusammen mit den Mannschaften aus den Fußballkreisen Paderborn, Detmold, Höxter, Gütersloh, Soest und Beckum zwei A Kreisligen gebildet. Die Staffelleitung obliegt dem Kreis Gütersloh und Paderborn. D – Juniorinnen Es wird zusammen mit den Mannschaften aus den Fußballkreisen Gütersloh und Beckum eine Kreisliga A gebildet. Die Staffelleitung obliegt dem Kreis Lippstadt. 23. Liga Pokal (B- und C- Junioren) Für den Liga Pokal qualifizieren sich nach Abschluss der Meisterschaftsspiele der B- und C- Junioren die jeweils zweit-, und drittplatzierten Mannschaften der A Kreisligen sowie die erst- und zweitplatzierten Mannschaften der B Kreisligen. Der Kreis-Jugend-Ausschuss erlässt für die Durchführung der Liga-Pokal-Spiele gesonderte Bestimmungen. 24. Offizielle Mitteilungen / DFBnet E-Postfächer Die Vereine sind verpflichtet, Veröffentlichungen in den "Offiziellen Mitteilungen (Link „Mitteilungen“ im DFBnet), sei es spiel- oder verwaltungstechnischer Art, zu berücksichtigen. 25. Schriftverkehr / Beschwerden / Einsprüche etc Einsprüche bzw. Beschwerden sind per Einschreiben oder über das DFBnet-Postfach im DFBnet zu versenden. Der Einspruch gegen die Wertung eines Pflichtspiels ist innerhalb von 2 Tagen nach Ablauf des Spieltages beim zuständigen Rechtsorgan durch Einschreiben oder per DFBnet E- Postfach einzulegen und zu begründen, es sei denn, dass der Einspruch auf die Mitwirkung eines nicht spielberechtigten Spielers gestützt wird. In diesem Falle ist der Einspruch innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Spieltages einzulegen und innerhalb von weiteren 2 Wochen nach der Einlegung schriftlich zu begründen. Die Einspruchsgebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Einlegung des Einspruchs, bei Einsprüchen die auf eine fehlende Spielberechtigung gestützt sind, innerhalb der Begründungsfrist zu zahlen. Die Beschwerde gegen die Entscheidung einer Verwaltungsstelle erster Instanz (KJA oder Staffelleiter) ist innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntgabe bei der Verwaltungsstelle durch Einschreiben oder per DFBnet E-Postfach einzulegen, die den Entscheid getroffen hat. Erachtet diese Verwaltungsstelle die Beschwerde für begründet, so hat sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Sache unverzüglich der übergeordneten Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW) S e i t e |7 Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022 Verwaltungsstelle zum Entscheid zuzuleiten. Ebenso ist jeglicher anderer Schriftverkehr grundsätzlich über das DFBnet-Postfach abzuwickeln. Verbindliche elektronische Postfächer der Sportgerichte (Jugend) Kreisjugendsportgericht Lippstadt Jörg.Ferkinghoff@flvw.evpost.de Kreisjugendsportgericht Gütersloh Andre.Landherr@flvw.evpost.de Kreisjugendsportgericht Paderborn Gerhard.Huellweg@flvw.evpost.de Die Einspruchs- und Rechtsmittelgebühren betragen: Kreisjugendsportgericht: € 25,- Bezirksjugendsportgericht: € 50,- Vereine, die mit ihren 1. Mannschaften in der Kreisliga B, C oder D spielen, und Vereinsmitglieder haben in allen Fällen nur die Hälfte der Gebühren zu zahlen. 26. Anschriftenverzeichnis Vereinsmeldebogen / Benutzerkennung Im Vereinsmeldebogen sind für den Jugendbereich mindestens folgende Angaben einzutragen: a) Postanschrift Jugend b) Jugendgeschäftsführer und Jugendobmann c) Für jede Mannschaft ist ein Mannschaftsverantwortlicher und der Trainer einzutragen d) Im Jugendbereich ist von jedem Verein dem Mannschaftsverantwortlichen und dem Trainer eine Benutzerkennung über die Vereinsadministration zuzuweisen, damit der elektronische Spielbericht ausgefüllt werden kann. e) Eine generelle Zuweisung einer Benutzerkennung für alle Jugendmannschaften ist nicht zulässig. 27. Turniere / Spielrunden Alle Feld- und Hallenturniere sowie Spielrunden sind genehmigungspflichtig. Mindestens 10 Tage vorher sind dem Koordinator Spielbetrieb die Spielpläne und die Turnierordnung einzureichen. Die Genehmigungsgebühr in Höhe von 5 Euro pro Turnier und Altersklasse wird automatisch vom Vereinskonto durch Veröffentlichung in der OM eingezogen. Bei Turnieren der A-, B- und C- Junioren/innen sind amtliche Schiedsrichter beim Kreisschiedsrichterausschuss anzufordern. Es wird empfohlen alle Turniere vom Veranstalter im DFBnet/Vereinsturniere anzulegen. Während des Turnieres ist dann der im DFBnet vorhandene Sammelspielbericht zu verwenden. Ein nachträglicher Versandt von analogen Spielberichten entfällt somit. Bei Nichtnutzung des Sammelspielberichtes sind die Spielberichte und die kompletten Ergebnislisten sind innerhalb von 7 Tagen nach Turnierende an den Koordinator Spielbetrieb zu senden. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht von einem dem DFB angehörenden Verein oder Verband veranstaltet werden und daher auch nicht genehmigt sind, ist nicht zulässig. Spiele gegen ausländische Mannschaften und Turniere im Ausland sind entsprechend der Spielordnung des DFB genehmigungspflichtig. Folgende Mindestspieldauer ist zu beachten: FELDTURNIERE Altersklasse Spielzeit Gesamtspielzeit A – Junioren / Juniorinnen 20 Minuten maximal 180 Minuten B – Junioren / Juniorinnen 20 Minuten maximal 160 Minuten C – Junioren / Juniorinnen 15 Minuten maximal 140 Minuten D – Junioren / Juniorinnen 15 Minuten maximal 120 Minuten E – Junioren 10 Minuten maximal 100 Minuten F – Junioren - Spielrunden 10 Minuten maximal 80 Minuten G – Junioren - Spielrunden 10 Minuten maximal 80 Minuten HALLENTURNIERE Alle Altersklassen Die Spielzeit sollte 2x20 Minuten nicht überschreiten Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW) S e i t e |8 Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022 Die FLVW Bestimmungen für Hallenfußball-Turniere sind zu beachten. Bei den F- und G- Junioren werden nur Spielrunden genehmigt. Ein Turniersieger darf nicht ermittelt werden. Spielpläne aus denen sich ein Turniersieger ermitteln lässt, werden nicht zugelassen. Für die Hallenkreismeisterschaften, dem Feldkreispokal der E – Junioren (Tag des Jugendfussballs) und der Abschluss-Spielrunde der G – Junioren (Tag des Kinderfussballs) werden gesonderte Durchführungsbestimmungen erlassen. 28. Absagen / Nichtantreten bei Turnieren Absagen der Turnierteilnahme weniger als eine Woche vor der Veranstaltung werden wie ein Nichtantreten bewertet und ziehen ein entsprechendes Ordnungsgeld nach sich. Rechtzeitige Absagen (mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin) sind dem gastgebenden Verein zuzustellen. Für die Korrespondenz der Turnierorganisation (Einladung, Zusage, Spielplanversand, Turnierabsagen etc.) sind ausschließlich die offiziell genannten Postanschriften der Jugendabteilungen zu verwenden. Andere Anschriften werden bei entstehenden Streitigkeiten nicht anerkannt. Die Nutzung des DFBnet-Postfachs wird dringend empfohlen. Tritt eine Altersklasse eines Vereins trotz schriftlicher Zusage dreimal im Spieljahr zu Turnieren nicht an, so wird dem Verein untersagt, im folgenden Spieljahr in der betreffenden Altersklasse Turniere auszurichten. 29. Hinweise Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist in seiner jeweils gültigen Fassung zu beachten. Es können durch örtliche und behördliche Anordnungen Anpassungen/Veränderungen angeordnet werden. Die JSpO/WDFV ist zurzeit auf WDFV-Ebene in Bearbeitung und wird vor Beginn der Meisterschaftsspiele aktualisiert und veröffentlicht. Kreisjugendausschuss K 19 Lippstadt Bernd Kirchhoff VKJA Anhang: Infoblatt „Spielausfall“ Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW) S e i t e |9 Kreis 19 Lippstadt
Allgemeine und Spieltechnische Bestimmungen 2021/2022 To-Do Liste bei Spielausfällen (Jugend) PLATZSPERRE DURCH STADT/GEMEINDE 1. Bei JSG prüfen ob das Spiel auf einer der Spielgemeinschaften angehörige Spielstätte ausgetragen werden kann sofern diese nicht auch gesperrt ist oder wenn möglich Heimrechttausch. 2. Staffelleiter, Schiedsrichter und Gastmannschaft informieren (telefonisch). 3. Spiel im DFBnet als „Ausfall“ melden (durch Heimverein). 4. Sperrbescheinigung(en) per Mail an den VKJA Kirchhoff senden (am Spieltag, spätestens am nächsten Werktag). 5. Das Original ist beim Verein aufzubewahren und auf Verlagen auszuhändigen. PLATZSPERRE DURCH SCHIEDSRICHTER 1. Platzbesichtigung durch den Schiedsrichter vor dem Spiel. 2. Schiedsrichter meldet das Spiel im DFBnet aus „Ausfall“ (Begründung unter Bemerkungen). 3. Schiedsrichter berechnet dem Heimverein Spesen (75%) und Fahrkosten. 4. Der Heimverein informiert telefonisch den Staffelleiter und möglichst den Gastverein. GENERALABSAGE KREIS 1. Frühzeitige Info an Vereine und Schiedsrichter durch die Presse, Homepage, DFBnet und E-Postfach durch die Spielleitende Stelle (KJA). 2. Spiele werden automatisch im DFBnet abgesetzt. Kreisjugendausschuss K 19 Lippstadt Bernd Kirchhoff VKJA Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. (FLVW) S e i t e | 10 Kreis 19 Lippstadt
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