Am Mittwoch, den 21. Oktober 2020 - Informationen zum prakt. Studiensemester im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft

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Am Mittwoch, den 21. Oktober 2020 - Informationen zum prakt. Studiensemester im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft
Informationen zum prakt. Studiensemester
im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft
(mit ergänzenden Hinweisen für Masterstudierende, die
ein Praxissemester ableisten)

am Mittwoch, den 21. Oktober 2020
Hochschule München / Fakultät für Betriebswirtschaft
Prof. Dr. Jutta Schweitzer / Prof. Dr. Jens Kleine
Am Mittwoch, den 21. Oktober 2020 - Informationen zum prakt. Studiensemester im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft
Inhaltsverzeichnis

1. Studien- und Prüfungsordnung

2. Praktikumsvertrag

3. Praktikumsbericht

4. Wahlpflichtmodul zum prakt. Studiensemester

5. FAQ Praxissemester

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Am Mittwoch, den 21. Oktober 2020 - Informationen zum prakt. Studiensemester im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft
1. Studien- und
Prüfungsordnung
Am Mittwoch, den 21. Oktober 2020 - Informationen zum prakt. Studiensemester im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft
Zuständigkeiten

 Praktikumsvertrag:
  Prof. Dr. Jens Kleine (FK 10)
  Mail: jens.kleine@hm.edu

 Planung des Wahlpflichtmoduls zum praktischen
  Studiensemester:
  Prof. Dr. Jutta Schweitzer (FK 10)
  Mail: jutta.schweitzer@hm.edu

 Prüfungsfragen (Primuss, Bestätigung Pflichtpraktikum):
  Michael Ehrenreich (Sachgebiet Prüfung und Praktikum)
  Mail: michael.ehrenreich@hm.edu

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Vorrückungsregelungen

ECTS                                                                       Bachelorarbeit

    30             60                  90                 120        150   180      210

                             40                  60             75

§ 8 StPO alte SPO / § 3 StPO neue SPO
 Zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer in den Modulen
  der ersten drei Studiensemester mindestens 60 ECTS-Kreditpunkte erworben hat.
 Zum Studium eines Studienschwerpunktes ist nur berechtigt, wer in den Modulen der
  ersten vier Studiensemester insgesamt mindestens 75 ECTS-Kreditpunkte erworben
  hat.

§ 11 StPO alte SPO / § 5 StPO neue SPO (Anmeldung der Bachelorarbeit)
 Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist die erfolgreiche Ableistung aller
  Module des praktischen Studiensemesters (Praktikum und Wahlpflichtmodul).

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Vorrückungssperre ins 4. Semester

60 ECTS am Ende des 3. Semesters
Falls nicht, Verbleib im 3. Semester und damit auch kein Praktikum!!

Sie können damit keine Prüfungen aus dem 4. oder höheren
Semestern ablegen.
D.h. Sie können auch das Wahlpflichtmodul zum Praktikum nicht
ableisten!

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Tausch des 4. und 5. Semesters

   Sie können das Praxissemester auch erst im 5. Semester
    ableisten und somit in Ihrem 4. Semester die Veranstaltungen des
    5. Semesters vorziehen.

   In Ihrem 4. Semester können Sie dann auch das Wahlpflichtmodul
    des praktischen Studiensemesters (Modul 311 bzw. 4.2.) belegen,
    sofern Sie die erforderlichen 60 ECTS erreicht haben.

    Achtung: Sie müssen dann auch die Wahl des Schwerpunkts
    entsprechend vorziehen, denn diese Wahl muss bereits zu Beginn
    des 5. Semesters erfolgt sein!

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Sonderregelung                    Vorrückungsregelungen                   Sonderregelung

§ 42b ASPO Sonderregelungen für das Wintersemester 20/21
Studierende, die die in der jeweiligen SPO festgelegten Voraussetzungen für das Vorrücken
(§ 35) in das nächsthöhere Studiensemester zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021
nicht nachweisen können, dürfen im Wintersemester 2020/2021 und im Sommersemester
2021 Prüfungsleistungen aus diesem nächsthöheren Studiensemester erbringen; dies gilt
entsprechend für den Eintritt in das praktische Studiensemester.

Studierende, die zum Ende des Wintersemesters 2020/21 im dritten Studiensemester die
erforderlichen 60 ECTS-Kreditpunkte nicht vorweisen können, dürfen auf Antrag im Zuge der
Sonderregelung trotzdem in das praktische Studiensemester vorrücken.

Für den Tausch des vierten und fünften Studiensemesters sind die Vorrückungsregelungen
(75 ECTS-Kreditpunkte) für das Wintersemester 20/21 folglich auch außer Kraft gesetzt.

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2. Praktikumsvertrag

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Mindestanforderungen an die Praktikumsstelle

1        Ausbildungsinhalte nach Modul 300 bzw. 4.1. Studienplan

         Mindestens 3 festangestellte Vollzeitmitarbeiter/-innen im
         unmittelbaren, einschlägigen Arbeitsumfeld der/des
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         Praktikantin/Praktikanten

3        Die Arbeitsstätte ist nicht Teil einer Wohnung

         Das Unternehmen verfügt über eine/n unmittelbare(n)
4        Ausbildungsleiterin/Ausbildungsleiter bzw. fachlichen
         Betreuer/in der/des Praktikantin/Praktikanten

5         Jahresumsatz > 250.000 EUR€

         Keine selbstkontrahierende Praktikumsstelle
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Praktikumsdauer und Ausbildungsvertrag
 Das praktische Studiensemester umfasst 18 Wochen Praxiszeit im Unternehmen +
  die Zeit des praxisbegleitenden Wahlpflichtmoduls.
                                                    Laufzeit Ihres Praktikumsvertrages
                   Pflichtlaufzeit (netto), d.h. ohne Urlaub, ohne
                                                                             (Maximale Laufzeit)
                   Krankheitstage und ohne Wahlpflichtmodul
    Bachelor       18 Wochen                                                 20 Wochen
    Master         20 Wochen                                                 22 Wochen
    Lassen Sie sich Ihren Vertrag gemäß der maximalen Dauer (rechte Spalte)
   ausstellen. Hintergrund: Somit können Sie sich während des Praktikums Urlaub
   nehmen und etwaige Krankheitstage sind auch bereits berücksichtigt.
 Den Ausbildungsvertrag finden Sie online in deutscher Sprache unter: https://w3-
  mediapool.hm.edu/mediapool/media/fk10/fk10_lokal/07_praktikastellen
  angebote/02_praktikum/praktikumsunterlagen/allgemeiner_vertrag.pdf
 Menüweg: www.bwl.hm.edu  Bachelorstudiengänge  Praktikum
 Verwendung eines firmeneigenen Vertrags ist die Regel.
  ( Inhalt mit dem Mustervertrag der HM vergleichen!)
 Ausbildungspläne sind im Studienplan enthalten (Modul 300 bzw. 4.1.)
  Menüweg: www.bwl.hm.edu  Bachelorstudiengänge  Studienplan
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Genehmigung des Praktikumsvertrags
1.    Praktikumsvertrag nur persönlich (Coronabedingte Sonderregelungen in den FAQs auf der
       letzten Seite der Präsentation sind zu beachten!) bei Prof. Dr. Jens Kleine (Raum: LO 115) in
       der Sprechstunde genehmigen lassen, um Rückfragen über Vertragsinhalte,
       Praktikumsinhalte, Dauer, Urlaub usw. zu klären.  Die Sprechstundentermine finden Sie in
       NINE.

      Tiefergehende Rückfragen zum Praktikum, die nicht in den FAQs behandelt werden, werden
       in einem persönlichen Gespräch in der Sprechstunde beantwortet

      Genehmigungsfrist: 12. Februar 2021

      Nachgenehmigungen sind nur ausnahmsweise bei triftigem Grund durch vorherige Anfrage
       spätestens bis zum letzten Tag der Prüfungsanmeldung des jeweiligen Semesters möglich

      Postalische Sendungen oder per E-Mail übermittelte gescannte Verträge nur nach vorheriger
       Absprache in Ausnahmefällen (z.B. Auslandsstudium)

      Zur Genehmigung sind mitzubringen:
         ▪ Unterschriebener Originalvertrag (kann im Anschluss wieder mitgenommen werden)
         ▪ Zwei Kopien des Praktikumsvertrags (verbleiben bei der Hochschule)
         ▪ Kontaktdaten-Formular (Kontaktdaten Student + Ansprechpartner/-in im Unternehmen)

      Kontaktdaten-Formular: www.bwl.hm.edu  Bachelorstudiengänge  Praktikum

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Genehmigung des Praktikumsvertrags
2.
      Praktikumsverträge müssen vom Ausbildungsbetrieb sowie dem/der Praktikant/in
       unterschrieben sein.

      Der Praktikumsvertrag ist unbedingt unaufgefordert innerhalb von einer Woche (nach
       Genehmigung in der Sprechstunde) in Primuss hochzuladen.

      Vorgehensweise hierzu in Primuss:
            Gehen Sie in den Bereich Services, Anträge und Nachrichten
            In Schritt 1 wählen Sie Antrag/Formular
            In Schritt 2 Praktikum anklicken
            Schritt 3 Abgabe Praktikumsvertrag
            Dann gem. dort hinterlegten Informationen hochladen
      Der Eingang des Praktikumsvertrags wird im Notenblatt (erst im Praxissemester) vermerkt.
       Dort können Sie kontrollieren, ob Ihr Praktikumsvertrag ordnungsgemäß eingegangen ist.
     !! Sollte der in der Sprechstunde genehmigte Vertrag nicht mit dem in Primuss hochgeladenen
     Vertrag übereinstimmen, gilt das Praktikum als nicht angetreten bzw. nicht bestanden !!

     !! Der Praktikumsvertrag ist die Grundlage zur Anerkennung des prakt. Studiensemesters !!

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Genehmigung des Praktikumsvertrags
3.
      Anrechnung bei dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit nach erfolgreich abgeschlossener
       Berufsausbildung
      Berufsausbildung ohne anschließende dreijährige hauptberufliche Tätigkeit sowie
       selbstkontrahierende Tätigkeit wird nicht angerechnet

4.
      Frühster Praktikumsbeginn: am Tag nach dem offiziellem Prüfungszeitraum (also
       voraussichtlich ab dem 01. Februar 2021) – beachten Sie bitte dieses Semester mögliche
       Terminänderungen

5.
      Bestätigungen über die Dauer des Pflichtpraktikums werden vom Bereich Prüfung und
       Praktikum (Ansprechpartner: Michael Ehrenreich) für maximal 20 Wochen ausgestellt
      Diese Bestätigung fordern Sie über Primuss an. Gehen Sie hierzu in den Bereich:
       Services, Anträge und Nachrichten, Nachricht schreiben
      Falls 60 ECTS noch nicht erreicht sind, kann vorher begonnene Praktikumszeit nicht als
       Pflichtpraktikum anerkannt werden

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6.
      Duale Studierende müssen ein Formular der Fakultät vorlegen und vom
       Ausbildungsbetrieb bestätigen lassen
      Menüweg: www.bwl.hm.edu  Bachelorstudiengänge  Praktikum 
       Dual Studierende

7.
      18 Wochen zusammenhängende Praktikumsdauer: Fehltage (z.B. Krankheit, Urlaub,
       Wahlpflichtmodul) müssen nachgeholt werden. Gesetzliche Feiertage sind natürlich frei.

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Praktikumsplatzsuche und Stellenangebote

(1) Sofort mit der Suche eines Praktikumsplatzes beginnen. Gegen Ende des
    Semesters fehlt wegen Prüfungsvorbereitung und Klausuren meist die Zeit,
    da aufwendiges Bewerbungsverfahren.
(2) Hochschul-Jobbörse München: www.bwl.hm.edu  Wirtschaft und
    Karriere  Job und Praktikumsbörse
    Beachten Sie außerdem die Aushänge in den Schaukästen der Fakultät.
(3) Praktikumsplätze im Ausland: www.aiesec.org
(4) Keine Praktikumsstelle rechtlich zusagen und dann wieder absagen, falls
    man eine „bessere“ findet.
(5) Qualität der Praktikumsstelle beachten. Es soll ein betriebswirtschaftlich-
    kaufmännisches Umfeld sein. Praktikum erscheint in der Vita und ist bei
    Vorstellungsgesprächen zu begründen.
(6) Bewerbungsunterstützung: Career Center www.hm.edu/career

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Auswahl von Praktikumsbetrieben
Unternehmens-   Deloitte Ltd.                                           Finanzen,        Allianz SE
beratung                                                                Banken,
                DJE Kapital AG                                          Versicherungen   Bayern LB
                Ecovis Blb Steuerberatungsgesellschaft mbH                               Blackrock Asset Man. AG
                Ernst & Young Global Limited                                             Deutsche Börse AG
                HORBACH Wirtschaftsberatung GmbH                                         UniCredit Bank AG
                KPMG AG                                                                  Interhyp AG
                PricewaterhouseCoopers AG                                                MEAG GmbH
                psw GmbH                                                                 PIMCO Deutschland GmbH
                Rödl Global Rechtsanwaltsgesellschaft mbH                                Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH
                SFM Treuhand Steuer.                                                     Munich RE AG
                trovera GmbH                                                             Commerzbank AG
                WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH                                      Franklin Templeton Investments Inc.
                Dr. Wieselhuber & Partner GmbH                                           Münchner Bank eG
                BDO AG                                                                   Generali Versicherungs AG
                Cap Gemini S.A.                                                          Raiffeisen-Volksbank
                Formaxx AG                                                               Sparkasse
                                                                                         Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA
                                                                                         State Street Corporation

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Auswahl von Praktikumsbetrieben
Medien &         Axel Springer SE                                         Telekommuni-    Fujitsu K.K.
Unterhaltung                                                              kation, IT &
                 Bayerischer Rundfunk                                     Internet        Telefónica Deutschland Holding AG
                 Condé Nast Verlag GmbH                                                   Deutsche Telekom AG
                 Janus TV GmbH                                                            Vodafone GmbH
                 Gruppe für innovative Media GmbH & Co. KG                                Constantin Film AG

                 ProSiebenSat.1 Media SE                                                  Google Inc.

                 Studio 100 Media N.V.                                                    Amazon Inc.

                 Süddeutscher Verlag GmbH                                                 Windeln AG
                                                                                          aconso AG
                 Walt Disney Company
                                                                                          LMS Deutschland GmbH
                 SWMH GmbH
                                                                                          Westwing Home & Living GmbH
                 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
                                                                                          COMVEL GmbH
                                                                                          Loews GmbH
Automobilindustrie   Daimler AG
                     Audi AG
                     automotive GmbH                                      Pharma/        Linde AG
                                                                          Chemie
                     BMW AG                                                              Bilfinger SE
                     MAN SE                                                              Wacker-Chemie AG
                     Knorr – Bremse AG                                                   W. L. Gore & Associates, Inc.
                     Pirelli & C. S.p.A.
                     Webasto SE
                     Beissbarth GmbH

                                                                                                                              17
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Auswahl von Praktikumsbetrieben
Transport &        Sixt AG                                                  Elektronik/      Robert Bosch GmbH
Logistik                                                                    Elektrotechnik
                   Flughafen München GmbH                                                    Siemens AG
                   Fraport AG                                                                OSRAM Licht AG
                   Airbus AG                                                                 Infineon Technologies AG
                   DB Regio AG                                                               Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG.
                   Deutsche Lufthansa AG                                                     Dynamic Components GmbH
                   Flixmobility GmbH                                                         Ströer SSP GmbH
                   Airbus S.A.S.
                   MTU Aero Engines AG
                   LoadFox GmbH                                             Andere           Philip Morris International Inc.
                   GKN Aerospace Deutschland GmbH                           Branchen
                                                                                             Amadeus FiRe AG
                                                                                             Boetronic GmbH

 Textilindustrie   Vaude Sport GmbH & Co.KG                                                  Arena One GmbH

                   Giorgio Armani S.p.A.                                                     Realize GmbH

                   Hugo Boss AG                                                              Messe München

                   Adidas AG                                                                 Bayerischer Fussballverband e.V.

                   Rodenstock GmbH                                                           McDonald's Deutschland LLC
                   Sportnex GmbH                                                             Stadtwerke München GmbH
                                                                                             Fraunhofer Gesellschaft e.V.
                                                                                             Ifo-Institut e.V.

                                                                                                                                18
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Praktikumsplatzsuche und Stellenangebote

 Praktika in der EU (sowie Norwegen, Island, Mazedonien und der
  Türkei, jedoch nicht in der Schweiz!) können mit monatlichen
  Erasmus + Praktikumszuschüssen von 300,- bis 420,- € gefördert
  werden.
 Für außereuropäische Praktika gibt es an der Hochschule keine
  monatliche Förderung und nur einmalige Reisekostenzuschüsse von
  bis zu 1.000,- €.
 International Office, Lothstr. 34, international-office@hm.edu
 Auskünfte über Visa, Reisebedingungen, Praktikumsaufenthalte im
  Ausland und Stellenangebote über internationale Praktika liegen auch
  im Bachelorbüro vor, sowie online unter www.aiesec.org

                                                                         19
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Sozialversicherung

 Hinweise zur Sozialversicherung finden Sie im Internet unter
  folgendem Menüpunkt:
  Ich bin Studierender  Mein Studium  Praxissemester 
  DOWNLOAD INFORMATIONEN  Sozialversicherung
 Während der Dauer des Pflichtpraktikums sind Sie von der
  Sozialversicherung freigestellt:

   Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17.12.1980 (Az.: 12 RK
   10/79) steht rechtskräftig fest, dass Sie im praktischen Studiensemester
   nicht der Versicherungspflicht nach den für abhängig Beschäftigte geltenden
   Regeln unterliegen. Somit sind Sie in der Renten- und Arbeitslosen-
   versicherung versicherungs- und beitragsfrei; in der Krankenversicherung
   der Studierenden unterliegen Sie der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 und
   10 Sozialgesetzbuch V. Demnach besteht keine Beitragspflicht zur
   Krankenversicherung für abhängig Beschäftigte.

                                                                                 20
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Praktikantenzeugnis
   Formblatt aus dem Internet oder firmeneigenes Zeugnisformular verwenden.

   Zeugnis nicht dem Bericht beilegen.

   Zeugnis erst zum Ende des Praktikums ausstellen lassen.

   Eine Kopie ist unbedingt unaufgefordert nach Erhalt in Primuss
    hochzuladen. (Eine exakte Frist für den Upload des Zeugnisses existiert nicht.)

   Vorgehensweise hierzu in Primuss:
      Gehen Sie in den Bereich Services, Anträge und Nachrichten.
      In Schritt 1 wählen Sie Antrag/Formular
      In Schritt 2 Praktikum anklicken
      Schritt 3 Abgabe Praktikumszeugnis
      Dann gem. dort hinterlegten Informationen hochladen

   Der Eingang des Zeugnisses wird im Notenblatt vermerkt. Dort können Sie
    kontrollieren, ob Ihr Zeugnis ordnungsgemäß eingegangen ist.

                                                                                      21
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Praktikumsbetreuer/in

   Praktikumsbetreuer/in meldet sich zu Semesterbeginn beim/bei
    Praktikanten/in

   Praktikumsbetreuer/in bewertet den Bericht und ist
    Ansprechpartner/in für Rückfragen bzgl. des Berichtsinhalts

   Praktikanten/innen werden von dem/der Betreuer/in persönlich
    betreut und i.d.R. am Praktikumsplatz im Unternehmen besucht

   Praktikumswechsel oder Praktikumsabbruch bitte in jedem Fall bei
    Prof. Dr. Jens Kleine anzeigen und genehmigen lassen

                                                                       22
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3. Praktikumsbericht
Aufbau und Inhalt des Praktikumsberichts

 Der Bericht sollte folgendermaßen gegliedert sein:
   Angabe des Themas
   Inhaltsverzeichnis
   Kurze Darstellung des Unternehmens und der Abteilung (ca. 1 Seite)
   Darstellung und Analyse der Themen und Probleme im Rahmen des Arbeitsgebiets
    (ca. 2 - 4 Seiten)
   Kritische Auseinandersetzung mit dem/den Problem(en) (ca. 3 Seiten), z.B. besondere
    Schwierigkeiten bei der Bearbeitung, bei der Abstimmung mit anderen Abteilungen,
    hinsichtlich der Aussagefähigkeit der Ergebnisse usw.
   Eventuelle Problemlösungsvorschläge und Zusammenfassung (ca. 1 - 2 Seiten)
 Ideal wäre es, wenn Sie ein etwas komplexeres Thema genauer beschreiben
  könnten, zu dem Sie selbst Lösungsvorschläge erarbeitet haben.
 Sie sollten also (wenn möglich) nicht nur einen reinen Tätigkeitsbericht
  verfassen.

                                                                                      23
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Umfang und Form des Praktikumsberichts

 Deckblatt           Siehe Internet

  Umfang             i.d.R. 7 - 10 Seiten (ohne Inhaltsverzeichnis, Quellen und Deckblatt)

                     Schriftart, Schriftgröße, Seitenränder, Zeilenabstand und Heftung
                      sind nicht vorgeschrieben
   Form
                     Üblich sind: Arial oder Times New Roman in Größe 10 – 11,
                      Zeilenabstand 1,5-zeilig

 Sprache             In deutscher oder englischer Sprache

                     Der Bericht muss von Ihrem/Ihrer Betreuer/in im Unternehmen nicht
Unterschrift
                      unterschrieben werden

                                                                                              24
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Abgabe des Praktikumsberichts

 Abgabeformen: per Mail als PDF-Datei oder als E-Portfolio
 Abgabe per Mail als PDF-Datei an:
     praktikumsbericht-fk10@hm.edu
     Im Betreff unbedingt angeben:
      „Praktikumsbericht für “
     Sie erhalten eine automatisch versendete Eingangsbestätigung
     Bitte setzen Sie außerdem Ihren Praktikumsbetreuer auf CC.
 Den Abgabetermin entnehmen Sie bitte dem Terminplan des jeweiligen
  Semesters: www.bwl.hm.edu  Aktuelles  Termine/Terminkalender
 Wichtig: Sie müssen den Bericht auch dann zum vorgegebenen Termin
  abgeben, selbst wenn Ihr Praktikum noch einige Zeit länger dauern sollte.

                                                                              25
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Prüfung des Praktikumsberichts

 Die Prüfung des Berichts erfolgt durch den/die jeweilige/n
  Praktikantenbetreuer/in
 Halten Sie sich bitte an die hier vorgegebenen Anforderungen, denn die
  positive Begutachtung des Berichtes ist zwingend erforderlich, damit
  Ihnen das Studienmodul 300 (Praxissemester) nach der alten SPO bzw.
  das Modul 4.1. (Praktikum) nach der neuen SPO anerkannt werden
  kann und Sie die im Studienplan vorgesehenen ECTS erhalten.
 Bei Mängeln kann der Bericht abgelehnt werden. Sie müssen diesen
  dann neu schreiben bzw. nachbessern.
 Der Bericht wird nur mit „bestanden" oder „nicht bestanden“ bewertet
  (keine Kommanote)
 ACHTUNG: Sie müssen sich auch für den Bericht zur Prüfung
  anmelden, da der Bericht ein Prüfungsfach ist!

                                                                           26
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Umfang und Form des Praktikumsberichts
                    als E-Portfolio
 Deckblatt           Kein Deckblatt

                     3-5 thematisch passende Ansichten (Umfang/Aufwand entsprechend
  Umfang
                      Praktikumsbericht)

                     Abgabe als E-Portfolio, hier gibt es keine festen Regelungen zur
                      Zeichenzahl. Inhaltlich sind dieselben Aspekte gefordert wie im
                      herkömmlichen Praktikumsbericht. In der Darstellung sind Sie
   Form               wesentlich freier. Nutzen Sie die multimedialen Möglichkeiten und
                      integrieren Sie bspw. ein Video mit Ihrem/Ihrer
                      Praktikumsbetreuer/in im Unternehmen, einen Screencast über
                      erlernte Software oder zeigen Sie Ihre Arbeitsproben als Diashow.

 Sprache             In deutscher oder englischer Sprache

                     Der Bericht muss von Ihrem/Ihrer Betreuer/in im Unternehmen nicht
Unterschrift
                      unterschrieben werden

                                                                                          27
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Realer Praktikumsbericht

                                                           28
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Mehrwert: Praktikumsbericht als E-Portfolio

     Abgabe online zeitlich und räumlich flexibel möglich
     Ressourcenschonend
     Lebendige Darstellungsmöglichkeit des eigenen Praktikums durch die
      Einbindung von selbsterstellten Videos, Audioaufnahmen, Grafiken oder
      Bildern als Diashow
     Möglichkeit der Freischaltung des E-Portfolios für Personen außerhalb der
      HM  z.B. an ein Unternehmen im Rahmen einer Bewerbung

Stimmen von Studierenden:
    „Mir hat die gestalterische Freiheit, die man bei der Erstellung der Portfolios hat, sehr
    gefallen. Es lassen sich leichter Bilder und andere Inhalte wie Videos (welche im
    normalen Bericht gar nicht möglich sind) einbinden und an den Dozenten weitergeben“
    „Die Möglichkeiten, die Mahara bietet, waren simpel und nachvollziehbar und haben
    einen wesentlich besseren Einblick in meine Tätigkeiten (…) ermöglicht.“

                                                                                                29
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Erstellung des Praktikumsberichts mit der E-Portfolio
                        Software Mahara
Vorgehen
   Abstimmung mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in, dass Sie
    den Bericht mit Mahara erstellen werden
   Informationen an das E-Learning Center
    (Support-Ticket)
   Berichterstellung mit Mahara
   Abgabe in Mahara

Moodlekurs
„Praktikumsbericht Mahara FK10“
(Zugangsschlüssel: Mahara)

 Anleitung, Handbuch, Support-Ticket

                                                                 30
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           Prof. Dr. Jutta Schweitzer - Prof. Dr. Jens Kleine
Bewerben mal anders - Selbstpräsentation mit dem E-Portfolio

                                   Inhalt
                                   Die Bedeutung digitaler Medien nimmt immer mehr zu,
                                   auch im Hinblick auf die Bewerbung. E-Portfolios sind
                                   im angelsächsischen Raum bereits weit verbreitet und
                                   in Deutschland seit einiger Zeit auf dem Vormarsch:

                                   Lernen Sie deshalb die Einsatzmöglichkeiten eines
                                   E-Portfolios für Bewerbungszwecke kennen.

Termin
Mittwoch, 11.11.2020 | 13:30 - 15:30 Uhr | Online-Veranstaltung

Infos
https://www.hm.edu/allgemein/aktuelles/news/news_detailseite_150080.de.html

                                                                                           31
              Hochschule München - Fakultät für Betriebswirtschaft
               Prof. Dr. Jutta Schweitzer - Prof. Dr. Jens Kleine
4. Wahlpflichtmodul
zum prakt. Studiensemester

                             32
Fächer im 4. Semester

 Modul 300 bzw. 4.1: Praktikum
   25 ECTS
   Prüfungsleistung: Praktikumsbericht

 Modul 311: Wahlpflichtmodul „Methodisch-soziale Kompetenzen“
  bzw. Modul 4.2. „Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen“
 5 ECTS
 Prüfungsleistung: Studienarbeit

                                                                 33
         Hochschule München - Fakultät für Betriebswirtschaft
         Prof. Dr. Jutta Schweitzer - Prof. Dr. Jens Kleine
Wahlpflichtmodul zum praktischen Studiensemester

 Von mehreren Dozenten/innen werden Kurse zu
  unterschiedlichen Themen angeboten.

 Aus diesen Themen müssen Sie einen Kurs besuchen.

 Jede(r) Dozent/in erstellt zu dem von Ihm/Ihr angebotenen Kurs
  eine Beschreibung mit einer Inhaltsübersicht und den
  erforderlichen Prüfungsleistungen.

 Diese Beschreibungen werden vor Beginn des Semesters im
  Studienplan beschrieben. Die Auswahl des zu besuchenden Moduls
  ist vor Semesterstart (siehe Terminplan auf HM-Website) über
  NINE durchzuführen.

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Formen und Zeiten des Wahlpflichtmoduls
 Die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Zeiten sind in der Kursbe-
  schreibung angegeben.
 Die Kurse können grundsätzlich als Blockveranstaltung oder in
  (un)regelmäßigen Abständen stattfinden. In der Regel sind die Kurse in
  den Blockwochen, teilweise auch im laufenden Semester auf einen Tag
  geblockt. Im Onlinesemester natürlich als Online-Kurs, ggf. mit teilweiser
  Präsenz.  Kontaktieren Sie hierzu bitte den Dozenten Ihres Kurses!
 Gesamtdauer: Stundenumfang von 6 vollen Tagen
 Stellen Sie vor der Anmeldung sicher, dass Sie zu den angegebenen
  Zeiten vom Unternehmen freigestellt werden.
 Empfehlung: Verwenden Sie den von der Hochschule München zur
  Verfügung gestellten Praktikantenvertrag. Dort ist in § 2 geregelt, dass Sie
  für die Zeit des Wahlpflichtmoduls vom Unternehmen freigestellt werden.
  Menüweg: ICH BIN STUDIERENDE/R  Mein Studium 
  Praxissemester (MUSTER-ANTRÄGE,-VERTRÄGE UND -ZEUGNISSE)

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Termine der WPF

Voraussichtliche Termine für die Blockveranstaltungen:
 Es werden voraussichtlich 2 Blockwochen angeboten.
 Diese liegen vor den Prüfungen, manchmal auch nach den Prüfungen
 Ggf. können einzelne Termine (z.B. Einführungsveranstaltungen)
  auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden.
 Ggf. gibt es auch „geblockte“ Angebote im Semester, z. B.
  Freitags.
 Bitte prüfen Sie hierzu die Beschreibungen der Dozenten/innen!
 Dort finden Sie die verbindlichen Termine!
 Es kann vorkommen, dass im Studienplan oder im
  Semesterterminplan noch abweichende veraltete Termine stehen.
  Diese haben dann keine Gültigkeit!

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Anmeldung im Losverfahren

 Die Anmeldung zu den angebotenen Kursen wird über ein
  Losverfahren (in NINE) vorgenommen.
 Gleiches Verfahren wie für andere Vorlesungen (Wahlmodule).
 Die Zuteilung zu den Lehrveranstaltungen berücksichtigt die von Ihnen
  angegebenen Prioritäten.
 Es kann sein, dass Kurse gestrichen werden, wenn sich dort zu wenige
  Studierende angemeldet haben.
 Die Zulosung zu den Lehrveranstaltungen ist verbindlich und verpflichtet
  zur Teilnahme.
 Eine nachträgliche An- und Abmeldung ist nur über das
  Studierendensekretariat möglich.
 Die Anmeldefrist hierzu wird im Internet (Terminplan) veröffentlicht.
  Voraussichtlicher Beginn (der Anmeldung) ist vor Semesterstart.

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Prüfungsanmeldung für das Wahlpflichtmodul zum
            praktischen Studiensemester
 Online-Anmeldung wie bei allen anderen Prüfungsfächern
 D.h. Sie müssen sich 2-mal anmelden:
  1. Über Ihren Studierendenlogin im Losverfahren
  2. Zusätzlich bei der Prüfungsanmeldung im Internet zum
     Wahlpflichtmodul 311 bzw. Modul 4.2.
 Falls Sie die Prüfungsanmeldung versäumt haben, unbedingt einen
  schriftlichen Antrag bei der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission
  stellen!
 Achtung: Wenn Sie sich nicht zur Prüfung angemeldet haben, wird
  Ihnen die Note des Wahlpflichtmoduls nicht anerkannt!

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Wahlpflichtmodul später ableisten

 Das Wahlpflichtmodul zum Praktikum können Sie auch noch im 5.
  oder 6. Studiensemester nachholen.
 ACHTUNG: Die Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit ist nicht möglich,
  wenn Sie das Wahlpflichtmodul noch nicht erfolgreich
  abgeschlossen haben.

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Wo finden Sie Informationen zum Praktikum?

 Im Internet unter dem Menüpunkt Bachelorstudiengänge  Praktikum 
  Präsentation Infoveranstaltung
 Dort finden Sie auch diese Präsentation!
 Prüfen Sie im Laufe des Semesters regelmäßig, ob dort wichtige Infos
  stehen!!!

Falls noch Fragen bleiben, wenden Sie sich bitte an…
 Prof. Dr. Jutta Schweitzer (bei Fragen zum Wahlpflichtmodul)
 Prof. Dr. Jens Kleine (bei Fragen zur Praktikumsstelle und zum
  Praktikumsvertrag)
 Michael Ehrenreich (bei Prüfungsfragen, Bescheinigungen, etc.)
 E-Learning Center (bei Fragen zu Mahara)

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5. FAQ Praxissemester
FAQ Praxissemester
„Wie lange dauert mein Praktikum?“
Das Pflichtpraktikum sollte zusammenhängend 18 Wochen (bzw. 20 Wochen inkl. Urlaub) bei einem
Unternehmen in Vollzeit abgeleistet werden. Die Dauer kann erst ab Erreichen der ECTS-Grenzen
gewertet werden. Fehltage müssen entsprechend nachgeholt werden.
„Was mache ich im Krankheitsfall?“
Sollte die Mindestdauer aufgrund wiederholter bzw. einer längerfristigen Krankheit unterschritten
werden, ist eine mögliche Option, das Praktikum um die entsprechende Dauer zu verlängern.
Eine Abstimmung mit Ihrem Praktikumsbetreuer/Ihrer Praktikumsbetreuerin, sowie Praktikums-
betrieb ist obligatorisch.

„Wer ist mein Praktikumsbetreuer/meine Praktikumsbetreuerin?“
Der Praktikumsbetreuer/die Praktikumsbetreuerin wird sich nach offiziellem Beginn des jeweiligen
Semesters mit Ihnen in Verbindung setzen – wir bitten Sie von etwaigen frühzeitigen Anfragen
abzusehen.
„Wie viele ECTS werden zum Vorrücken in das 4. bzw. 5. Semester benötigt?“
Um das Praktikum antreten bzw. Vorlesungen aus dem 5. Semester vorziehen zu können, werden
mindestens 60 ECTS benötigt.
Schwerpunktvorlesungen können erst ab erreichten 75 ECTS belegt werden.

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FAQ Praxissemester
„Wie ist bei einem frühzeitigen Abbruch des Praktikums vorzugehen?“
Bitte geben Sie in diesem Fall dem Praktikantenbeauftragten Prof. Dr. Jens Kleine frühzeitig Bescheid
und die Kündigung dann an Prüfung und Praktikum weiter. Ferner steht es Ihnen frei, Vorlesungen des
nächsthöheren Semesters zu belegen, soweit die ECTS-Grenzen eingehalten werden.

„Ich möchte meine Praktikumsstätte wechseln – ist dies möglich?“
In Ausnahmefällen und unter Angabe eines triftigen Grundes kann ein Wechsel der Praktikumsstätte
vollzogen werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Praktikumsbetreuer/Ihre Praktikumsbetreuerin bzw. Prof. Dr.
Jens Kleine (jens.kleine@hm.edu). (Beachten Sie, dass die Genehmigung des Vertrags erneut eingeholt
werden muss und die Mindestanforderungen erfüllt sein müssen.)

„Ist ein Praktikum im Ausland möglich?“
Ein Auslandspraktikum ist jederzeit möglich, soweit die Mindestvoraussetzungen (ECTS-Grenzen,
Mindestgröße der Praktikumsstätte, Praktikumsdauer etc.) eingehalten werden.
Der Praktikumsvertrag sollte hierbei zumindest in englischer Sprache zur Unterschrift vorgelegt
werden.
Auskünfte über Visa, Reisebedingungen, Fördermöglichkeiten, Praktikumsaufenthalte im Ausland und
Stellenangebote über internationale Praktika liegen im Bachelorbüro aus; weiterführende
Informationen finden Sie online unter www.aiesec.org.

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FAQ Praxissemester
„Ich habe keine Praktikumsstelle gefunden – was nun?“
Bei Erfüllung der nötigen Voraussetzungen, können Sie in diesem Fall Vorlesungen aus dem
nächsthöheren Semester vorziehen und Ihr Praktikum in einem der nächsten Semester absolvieren.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Bewerbungsunterlagen haben oder Unterstützung bei Ihrer Bewerbung
benötigen, dann wenden Sie sich gern an das CAREER Center der Hochschule München
(www.hm.edu/career).
„Unter welchen Voraussetzungen kann ich vom Pflichtpraktikum freigestellt werden?“
Wenn Sie bereits mehr als drei Jahre in einem angestellten Berufsverhältnis erwerbstätig waren,
können Sie von der Pflicht zur Absolvierung des Praktikums ausgenommen werden.
Jedoch muss in jedem Fall das Modul 311 bzw. das Modul 4.2. ergänzend abgeleistet werden.
„Erhalte ich eine Bescheinigung für das bevorstehende Pflichtpraktikum?“
Vor Ableistung Ihres Praktikums ist eine Beantragung einer entsprechenden Bescheinigung über
Primuss möglich (Anträge und Nachrichten). Ihnen werden maximal 20 Wochen bestätigt einschl.
Modul 311 bzw. 4.2.; sollte Ihr Praktikum diesen Zeitraum überschreiten, ist die zusätzliche Zeit als
freiwilliges Praktikum zu werten.
„Was habe ich bei der Sozialversicherungspflicht zu beachten?“
Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie vom jeweiligen Sozialversicherungsträger, sowie
unter dem Pfad: www.hm.edu  Ich bin Studierender  Mein Studium  Praxissemester 
DOWNLOAD INFORMATIONEN  Sozialversicherung

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FAQ Praxissemester
"Welche Durchführungstermine für das WPF 311 bzw. Modul 4.2. sind korrekt, sofern in
unterschiedlichen Unterlagen unterschiedliche Termine enthalten sein sollten?"
In den Ausschreibungsunterlagen für die Buchung der Kurse finden Sie die gültigen Termine. Diese
Unterlage beschreibt nur die WPF 311 bzw. das Modul 4.2. Es kann in manchen Semestern
vorkommen, dass im Studienplan veraltete Termine stehen.

"Welche Termine gelten, wenn im Terminplan der Fakultät andere Termine für die Blockwochen
ausgewiesen werden als in den Ausschreibungsunterlagen für das WPF 311 bzw. das Modul 4.2.?"
Bitte beachten Sie die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine. Dort sehen Sie, zu
welchen Terminen die jeweiligen Kurse angeboten werden. Diese sind die letztlich gültigen Termine.
Der Terminplan der Fakultät wird bereits zu einem früheren Termin erstellt und kann deshalb veraltete
Termine enthalten.

"Kann man sich eine Veranstaltung an einer Partnerhochschule anstelle des WPF 311 bzw. des
Moduls 4.2. anrechnen lassen?"
Ja, Sie können sich eine besuchte Vorlesung von einer Partnerhochschule anrechnen lassen, sofern es
sich um eine gleichwertige Vorlesung handelt. Es muss sich also um das Gebiet der methodisch-
sozialen Kompetenzen handeln. Sie müssen eine möglichst ausführliche Beschreibung der
entsprechenden Vorlesung zusammen mit dem Formular "Zusicherung der Anrechnung ausländischer
Studienleistungen" an Prof. Dr. Schweitzer mailen. Prof. Dr. Schweitzer prüft dann, ob diese
Anrechnung möglich ist.

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FAQ Praxissemester
"Was passiert, wenn man beim Losverfahren keinen der gewählten Kurse bekommt?"
In diesem Fall werden Sie einer beliebigen Veranstaltung zugelost, die nicht auf Ihrer Prioritätenliste
steht. Sie sollten sich somit bei möglichst vielen Kursen anmelden und diese priorisieren.

"Werden für die Kurse des WPF 311 bzw. des Moduls 4.2. Teilnahmebestätigungen ausgestellt?“
Es kann vorkommen, dass Ihr Unternehmen einen Nachweis über Ihre Anwesenheit beim WPF 311 bzw.
Modul 4.2. fordert. In diesem Fall entwerfen Sie bitte selbst ein kurzes Schriftstück und bitten Ihre
Dozentin oder Ihren Dozenten des WPF 311 bzw. des Moduls 4.2. dies abzuzeichnen.

„Wie kann ich feststellen, dass mein Praktikumsvertrag richtig hochgeladen wurde und anerkannt ist,
wenn ich das Notenblatt in Primuss momentan nicht aufrufen kann?“
Die Markierung des Praxissemesters im Online-Notenblatt erfolgt tatsächlich erst im Praxissemester.
„Gibt es eine Deadline für das Hochladen des Praktikumszeugnisses auf Primuss?“
Eine konkrete Deadline existiert nicht. Laden Sie Ihr Praktikumszeugnis bitte unmittelbar nach Erhalt in
Primuss hoch.

„Mein Praktikumsunternehmen verlangt eine Unterschrift von der Hochschule München auf dem
Praktikumsvertrag. Wie bekomme ich diese?“
Die HM(vertreten durch den Praktikantenbeauftragten) unterzeichnet aus rechtlichen Gründen nur den
vom Unternehmen ausgefüllten Vordruck des Hochschulpraktikantenvertrags (siehe HM-Homepage).

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FAQ Praxissemester
"Muss ich meine Praktikumsdauer über die vorgeschriebenen 18 Wochen hinaus verlängern, um
zwischenzeitlich das WPF 311 bzw. das Modul 4.2. besuchen zu können oder kann das WPF 311 bzw.
das Modul 4.2. innerhalb der 18 Wochen Praktikumsdauer absolviert werden?"
Das WPF 311 bzw. das Modul 4.2. zählt nicht zur geforderten Dauer von 18 Wochen für das Praktikum,
die Sie im Unternehmen sein müssen. Sie müssen also im Unternehmen mindestens die geforderten
18 Wochen anwesend sein.
„Muss der Vertrag auf 20 Wochen begrenzt sein oder kann ich auch einen Vertrag einreichen, der
länger als die geforderte Pflichtpraktikumsdauer läuft?“
Es gibt drei Möglichkeiten wie Sie hier vorgehen können:
 Side-Letter des Unternehmens (der Zeitraum beinhaltet ein 20-wöchiges Pflichtpraktikum)
 Zusatz im Vertrag (davon sind 20 Wochen Pflichtpraktikum)
 Zwei Verträge: Einer über das Pflichtpraktikum und einer über das freiwillige Praktikum
„Ich bin bereits als Werkstudent/-in in dem Unternehmen tätig, bei dem ich auch mein
Pflichtpraktikum ableisten möchte. Benötige ich einen gesonderten Vertrag für das Praktikum?“
Ja, Sie benötigen für das Pflichtpraktikum einen gesonderten Vertrag. (siehe Vordruck des
Hochschulpraktikantenvertrags (HM-Homepage).
„Wer bzw. wo werden Bescheinigungen/Bestätigungen für das Pflichtpraktikum ausgestellt?“
Bescheinigungen/Bestätigungen werden ausschließlich vom Prüfungsamt ausgestellt.
Ansprechpartner: Michael Ehrenreich (Sachgebiet Prüfung und Praktikum)
Mail: michael.ehrenreich@hm.edu

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Sonderregelung                            FAQ Praxissemester                       Sonderregelung

„Wie erfolgt die Genehmigung des Praktikumsvertrages während der aktuellen Corona-Situation?"
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation und dem damit verbundenen Verbot von Präsenzveranstal-
tungen an der HM, haben wir uns dazu entschieden bei der Genehmigung der Praktikantenverträge bis
auf Weiteres folgendermaßen vorzugehen (sobald das Verbot von Präsenzveranstaltungen an der HM
aufgehoben wird, sind die Praktikumsverträge – wie in der Präsentation beschrieben – nur persönlich
bei Prof. Dr. Jens Kleine (Raum: LO 115) in der Sprechstunde zu genehmigen):
 Sprechstunde findet telefonisch oder via Skype statt.
 Dokumente zur Genehmigung per Mail an Prof. Jens Kleine (Praktikantenbeauftragter) senden
   jens.kleine@hm.edu
 Bitte teilen Sie Prof. Kleine in der Email auch Ihre Handynummer bzw. Ihre Skype-Adresse mit
 Erforderliche Dokumente (PDF):
      Unterschriebener Praktikumsvertrag
      Kontaktdatenformular
Frist zur Genehmigung des Praktikumsvertrags: Freitag, 12. Februar 2021 bzw. falls Sie früher mit Ihrem
Praktikum starten möchten in jedem Fall vor Praktikumsbeginn.
Hier gilt: Kein Praktikum ohne genehmigten Praktikumsvertrag!
 Praktikumsvertrag ist unbedingt unaufgefordert innerhalb von einer Woche (nach Genehmigung) in
  Primuss hochzuladen! (Vorgehensweise siehe Präsentation)

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