Amtsblatt der Stadt Herne
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Amtsblatt der Stadt Herne Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Herne Ausgabetag 25. September 2020 5. Jahrgang Ausgabe 50 / 2020 Inhaltsverzeichnis Seite Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Herne ............................................................................ 1 Öffentliche Bekanntmachung – TAGESORDNUNG für die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am Dienstag, dem 29.09.2020, 16:00 Uhr .................................. 2 Öffentliche Bekanntmachung – TAGESORDNUNG für die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen am Mittwoch, dem 30.09.2020, 17:00 Uhr ............................... 3 Öffentliche Bekanntmachung – TAGESORDNUNG für die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel am Donnerstag, dem 01.10.2020, 16:00 Uhr ................................ 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Wahlergebnisses der Wahl für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Herne am 13. September 2020 .......................................... 5 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Herne - Versteigerung von Fundsachen .................. 6 Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) für Cornel Abdeleanu......... 6 Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) für Sorin-Alexandru Zamfir 7 Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) für Florin Calin ................... 7 Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) für Steva Stojkov und Djura Stojkov ............................................................................................................................... 8 Herausgeber: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister, Pressebüro, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne, Telefon 0 23 23 / 16 - 0 Erscheinungsweise: nach Bedarf Bezug: Einzelbezug ist kostenlos bei Abholung im Rathaus Herne, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne und im Rathaus Wanne, Rathausstraße 6, 44649 Herne, während der üblichen Dienststunden. Das Amtsblatt steht im Internet unter www.herne.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung – TAGESORDNUNG für die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne am Dienstag, dem 29.09.2020, 16:00 Uhr Sitzungsort: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30), Rathaus Wanne Öffentlicher Teil 1. Anfrage: Mathildenstraße / Schalkestraße 2. Anfrage: Parksituation Mathildenstraße und Schalkestraße 3. Bericht in den bürgerschaftlichen Gremien zur Umsetzung der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 4. Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne für den Neubau einer Kindertageseinrichtung am Drögenkamp, Stadtbezirk Wanne 5. Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne an der Grundschule Claudiusschule, Stadtbezirk Wanne 6. Anfrage: Toilettenanlage auf dem Cranger Kirmes Platz 7. Anfrage: Baumbewässerungen 8. Anfrage: Spielgerät am Spielplatz Thiesstraße / Emscherstraße 9. Antrag: Durchführung einer spezifischen Quartiersanalyse in Baukau-West 10. Anfrage: Machbarkeitsstudie Naherholungsgebiet Unser Fritz 11. Anfrage: Rathauscarree 12. Antrag: Bürgerveranstaltung zu den Plänen Rathauscarree 13. Anfrage: Parkplätze an der Freisenstraße 43 14. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung Nichtöffentlicher Teil 1. Veräußerung von Wohnhäusern an der Thiesstraße 2. Fahrbahnerneuerung der Rathausstraße zwischen Berliner Straße und Dorstener Straße Hier: Vergabe der Straßenbauarbeiten 3. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung Herne, Der Bezirksbürgermeister: Ulrich Koch Weitere Informationen zu den Inhalten finden Sie im Ratsinformationssystem unter www.herne.de. 2
Öffentliche Bekanntmachung – TAGESORDNUNG für die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen am Mittwoch, dem 30.09.2020, 17:00 Uhr Sitzungsort: Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1 Öffentlicher Teil 1. Bebauungsplan Nr. 208, 1. Änderung, - Am Trimbuschhof -, Aufstellungsbeschluss 2. Vorschlag: Sachstandsbericht Neuer Aufstellungsort für das historische, steinerne Stadtwappen 3. Vorschlag: Sachstandsbericht Zustand des ehem. Kreiskirchenamtes nach dem Brand des Dachstuhls 4. Vorschlag: Nutzung der Kleingartenanlage an der Hunbergstraße 5. Bericht in den bürgerschaftlichen Gremien zur Umsetzung der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 6. Erweiterung des Memoriam-Gartens auf dem Südfriedhof 7. Anfrage: Grünfläche am Emsring gegenüber Haus Nr. 5 (westlich) 8. Anfrage: Probleme bzw. Wünsche auf dem Spielplatz Diedrichstraße 9. Vorschlag: Breitbandausbau im Stadtbezirk Sodingen 10. Anfrage: Radverkehrssituation Kirchstraße 11. Anfrage: Überhöhte Geschwindigkeit auf Teilstücken der Holthauser Straße 12. Anfrage: Parken auf einer Grünfläche 13. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung Nichtöffentlicher Teil 1. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung Herne, 23.09.2020 Der Bezirksbürgermeister: Mathias Grunert Weitere Informationen zu den Inhalten finden Sie im Ratsinformationssystem unter www.herne.de. 3
Öffentliche Bekanntmachung – TAGESORDNUNG für die Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel am Donnerstag, dem 01.10.2020, 16:00 Uhr Sitzungsort: Eickeler Markt 1, Bürgersaal des Sud- und Treberhauses Öffentlicher Teil 1. Bürgereingabe: Schutz von Großbäumen 2. Bürgereingabe: Grundstück "ehemaliges Stadtarchiv" (Eickeler Straße) nach Verkauf 3. Bürgereingabe zum Neubau eines 5-stöckigen Hauses an der Ecke Eickeler Str./Saarlandstr. und zur fortschreitenden Versiegelung 4. Soziale Stadt Wanne-Süd - Mündlicher Sachstandsbericht - 5. Soziale Stadt Wanne-Süd: Umnutzung des Kinder- und Jugendkulturzentrums "Der Heisterkamp" zum Stadtteilzentrum und Neugestaltung des angrenzenden Spielplatzes 6. Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne für den Neubau Kita an der Hofstr. / Barbarastraße 7. Anfrage: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 - Pluto V - 8. Anfrage: Tauschschrank Wanne-Süd 9. Bericht in den bürgerschaftlichen Gremien zur Umsetzung der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) 10. Anfrage: Wildes Parken auf Geh- und Radwegen 11. Vorschlag: Bericht und Diskussion Änderung der Dauer der zeitl. Beschränkung Holsterhauser Straße / Höhe Hiberniaschule 12. Anfrage: Parkplatz hinter "Netto" an der Edmund-Weber-Straße 13. Errichtung von Fahrradboxen an den Standorten Schloss Strünkede, Herne Bahnhof und Auf der Wenge 14. Anfrage: Gestaltung des geplanten Kreisverkehrs Hordeler Straße/Edmund-Weber- Straße unter Berücksichtigung von dauerhaft durchgeführten Schwertransporten 15. Anfrage: Unvermitteltes Ende der Radwege Auf der Wenge/Höhe Hausnummer 11 und Magdeburger Straße/Höhe Kreisverkehr Eickeler Straße 16. Anfrage: Neugestaltung Edmund-Weber-Straße; Verkehrsführung während der Bauphase 17. Anfrage: Einrichtung von Fahrradstraßen im Rahmen des Mobilitätskonzepts der Stadt Herne; hier: Hannover Siedlung 18. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung Nichtöffentlicher Teil 1. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung Herne, 24.09.2020 Der Bezirksbürgermeister: Martin Kortmann Weitere Informationen zu den Inhalten finden Sie im Ratsinformationssystem unter www.herne.de. 4
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Wahlergebnisses der Wahl für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Herne am 13. September 2020 Ergebnis der Wahl für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Herne am 13. September 2020: Wahlberechtigte insgesamt: 119.462 Zahl der Wähler/innen: 49.488 Wahlbeteiligung: 41,43 v. H. Ungültige Stimmen: 980 Gültige Stimmen: 48.508 davon entfielen auf Dr. Dudda, Frank 30.758 = 63,41 v. H. Radicke, Timon 8.685 = 17,90 v. H. Krüger, Pascal 5.014 = 10,34 v. H. Kleibömer, Daniel 2.026 = 4,18 v. H. Bloch, Thomas 2.025 = 4,17 v. H. Der Bewerber Dr. Frank Dudda hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und ist damit zum Oberbürgermeister der Stadt Herne gewählt. Das Ergebnis wurde vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 15. September 2020 festgestellt. Gemäß § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz können gegen die Gültigkeit der Wahl • jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie • die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten. Der Einspruch ist schriftlich beim Wahlleiter, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne, einzureichen oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Immobilien und Wahlen, Team Wahlen, Technisches Rathaus, Raum B.608, Langekampstr. 36, 44652 Herne, zu erklären. Herne, 16. September 2020 Der Wahlleiter Dr. Klee Stadtdirektor 5
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Herne - Versteigerung von Fundsachen Am Donnerstag, 22.10.2020, 10:00 Uhr, findet in der Fortbildungsakademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1, 44627 Herne im dortigen Bürgersaal eine Versteigerung von Fahrrädern und anderen Fundgegenständen statt. Die Verlierer/-innen bzw. Eigentümer/-innen können ihr Recht noch bis Mittwoch, 21.10.2020, beim Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport, Fundbüro, Berliner Platz 9, Zimmer 2.34, 44623 Herne, unter Vorlage des Personalausweises geltend machen. Herne, 22.September 2020 Der Oberbürgermeister in Vertretung Chudziak Stadtrat Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) für Cornel Abdeleanu Für Herrn Abdeleanu, Cornel, Av. Jaume I 22-5/4, 43502 Reus, Spanien liegt bei der Behörde Stadt Herne, Stadt Herne, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Bußgeldstelle, Südstr. 8, 44625 Herne, Zimmer 101 folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom17.09.2020, Aktenzeichen 81171343/A1Q/0490 Dieses Schriftstück kann in der vorgenannten Dienststelle, nach Terminabsprache während der Öffnungszeiten Montag – Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Mo., Di., Do von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt nach §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (SGV. NRW. 2010) als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Herne, 17.09.2020 6
Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) für Sorin-Alexandru Zamfir Für Herrn Sorin-Alexandru Zamfir, Steinbergstr. 30, 207532 Jud. DJ Sat Smadoviciora, Rumänien liegt bei der Behörde Stadt Herne, Stadt Herne, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Bußgeldstelle, Südstr. 8, 44625 Herne, Zimmer 221 folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 18.09.2020, Aktenzeichen 81493510/A1Y Dieses Schriftstück kann in der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten Montag – Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Mo., Di., Do von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt nach §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (SGV. NRW. 2010) als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Herne, 21.09.2020 Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) für Florin Calin Für Herrn Florin Calin, letzte bekannte Anschrift: Brennerstr. 2, 44652 Herne, liegt bei der Stadt Herne, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Arbeitsgruppe Schwarzarbeit, Berliner Platz 9, 44623 Herne, Zimmer 2.43, 2.45, 2.46 folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 21.09.2020, Aktenzeichen 44/2-3-(2)0054/16 Der Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle - nach vorheriger Terminabsprache - abgeholt werden (Telefon 02323 16-2258, -2260, -2032). Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt nach §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 7. März 2006 (SGV. NRW. 2010) als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Herne, den 21.09.2020 7
Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) für Steva Stojkov und Djura Stojkov Für Steva Stojkov und Djura Stojkov, letzte bekannte Anschrift: Ive-Kurjaakog 19, Pancevo (Serbien), liegen beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, Fachbereich Recht und Bauordnung, unter der Anschrift Langekampstr. 36, 44652 Herne, Gebäudeteil A, Raum E- 04, folgende Schriftstücke zur Abholung bereit: Ersatzvornahme zur Durchführung der nach dem Zweitbescheid vom 03.08.2020 gesetzlich festgelegten Schornsteinfegerarbeiten vom 14.09.2020 Gebührenbescheid für die Anordnung der Ersatzvornahme vom 15.09.2020 Aktenzeichen 23/2-D20200033/12 Das Anschreiben kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, und am Freitag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt nach §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zurzeit geltenden Fassung - als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Herne, 15.09.2020 8
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