Amtsblatt des Marktes Oberschwarzach - für die Marktgemeindeteile Breitbach, Düttingsfeld, Handthal, Kammerforst, Mutzenroth, Oberschwarzach ...
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Amtsblatt des Marktes Oberschwarzach für die Marktgemeindeteile Breitbach, Düttingsfeld, Handthal, Kammerforst, Mutzenroth, Oberschwarzach, Schönaich, Siegendorf und Wiebelsberg 34. Jahrgang Nr. 10 31.10.2021
An alle Hauseigentümer des Marktes Oberschwarzach mit seinen Ortsteilen Herausgeber: Markt Oberschwarzach, verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Wie bereits 2020, wird keine Ablesung der Wasseruhren durch 1. Bürgermeister Manfred Schötz Mitarbeiter der Marktgemeinde Oberschwarzach vorgenom- Markt Oberschwarzach men. Deshalb bitten wir Sie, uns die Zählerstände zu melden. Handthaler Str. 9 Die Ablesebriefe mit Antwortschreiben werden am 16.12.2021 97516 Oberschwarzach versendet und das Telefon: 09382 - 31380 FAX: 09382 - 314441 ONLINE-Portal für die Meldung der Zählerstande ist vom Mobil: 0172 - 7577951 17.12.2021 bis 03.01.2022 E-Mail: info@oberschwarzach.de Internet: www.oberschwarzach.de geöffnet. Lediglich in diesem Zeitraum können die Zählerstände online eingetragen werden. Eine weitere Möglichkeit den Zählerstand zu melden, wäre das Antwortschreiben auszufüllen und in den Gemeindebriefkasten zu werfen, per Post an die Verwaltungsgemeinschaft, oder per Mail zuzusenden bzw. per Telefon zu melden (Mailadresse und Nr. siehe unten). Auch für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Frau Knetzger, Tel. 09382-607-58 (eMail: nicole.knetzger@gerolzhofen.de) oder Frau Roth, Tel. 09382-607-28 (eMail: ulrike.roth@gerolzhofen.de) Bitte beachten Sie auch, dass der von Ihnen gemeldete Stand auch dem Abrechnungsstand zum 31.12.2021 entspricht. Ist keine Ablesung möglich und wird kein Zählerstand gemel- det, wird der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! Wasseruhren vor Frost schützen Zu Beginn der kalten Jahreszeit werden die Hausbewohner darauf hingewiesen, Wasseruhren und Absperrschieber vor Frost zu schützen, um Frostschäden zu vermeiden. Heizungen und Entlüftungsventile der Wasserleitung überprüfen Zu Beginn der kalten Jahreszeit werden die Hausbewohner darauf hingewiesen, ihre Heizungen, insbesondere die Über- druckventile zu überprüfen. Nach einigen Jahren kann der Me- chanismus, der den Ansprechdruck eines Überdruckventils re- guliert, ermüden. Dies gilt auch für die Entlüftungsventile der Wasserleitung. Das führt dazu, dass das Ventil teilweise viel zu früh Wasser abgibt, oder zu spät reagiert. Rattenköder werden ausgelegt Die Gemeinde wird im Monat November in allen Ortsteilen im gesamten Kanalbereich Rattenköder auslegen. Sinnvoll wäre es, wenn auch die Anlieger bei Rattenbefall Köder auslegen würden, um eine echte Bekämpfung durchführen zu können. Hilfe gegen Ratten versprechen zudem eine ganze Reihe nützlicher Tipps im Umgang mit Lebensmitteln und Abfall. Die Nahrungsquellen von Ratten sollen z. B. wie folgt entfernt wer- den: Speise- und Nahrungsmittelreste - sollten auf keinen Fall über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden, da diese den Ratten in der Kanalisation und den Rohrsystemen als will- kommene Nahrungsquelle dienen. Komposthaufen im Garten - die überquellen mit organischen Abfällen sind ein gedeckter Tisch für Ratten. Ebenfalls kein ge- kochtes Essen auf den Kompost werfen. Achten Sie auf Erdlöcher in unmittelbarer Nähe. Das gleiche gilt für unverrie- gelte Mülleimer in Hof oder Keller, bzw. Wertstoffsäcke ("Gelber Sack") mit Lebensmittelverpackungen, die nicht von Speisere- sten befreit sind. Weitere Tipps zur Rattenbekämpfung finden Sie u. a. auch im Internet unter https://www.rentokil.de/ratten/tipps-mittel-ge- gen-ratten-was-hilft-gegen-ratten-vertreiben-vermeiden/ -2-
Winterdienst im Markt Oberschwarzach Allgemeine Information zum Winterdienst durch die Gemeinde, betrifft nur den Fahrverkehr auf Gemeindestraßen Bei Schnee und Glatteis auf Straßen und Gehwegen wird wie- der auf die Räum- und Streupflicht hingewiesen. (Auszug aus einer Information der Bundesgemeinschaft Deut- scher Kommunalversicherer) Zur Aufrechterhaltung der Reinlichkeit und Sicherheit hat die Die Räumpflicht der Gemeinde richtet sich grundsätzlich nach Gemeinde Oberschwarzach eine "Verordnung über die Rein- der Verkehrsbedeutung der Straßen und der Leistungsfähigkeit haltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Siche- der Kommunen. rung der Gehbahnen im Winter" erlassen. Streupflicht innerorts: Für den Fahrverkehr besteht nur an ver- Nach Maßgabe dieser Verordnung haben die Vorder- und Hin- kehrswichtigen und gefährlichen Stellen eine Streupflicht, beide teranlieger, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. bzw. - bei Straßen ohne Gehweg - eine Gehbahn von minde- stens 0,50 m Breite von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Streupflicht außerorts: Hier sind für den Fahrverkehr nur ver- Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln kehrswichtige und gleichzeitig besonders gefährliche Fahrbahn- (jedoch nicht mit ätzenden Stoffen) zu bestreuen, oder das Eis stellen zu sichern. zu beseitigen. Verkehrswichtig sind Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungs- Mit Sicherungsmaßnahmen ist werktags ab 07:00 Uhr, sowie gemäß mit stärkerem Verkehr zu rechnen ist. an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr zu beginnen. Die Gefährlich sind Bereiche, an denen der Kraftfahrer die von der Maßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es Glätte ausgehende Gefahr nicht ohne weiteres erkennen und zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum meistern kann, z.B. scharfe und unübersichtliche Kurven, be- oder Besitz erforderlich ist. sondere Gefällstrecken, schwierige oder unübersichtliche Kreu- zungen und Einmündungen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der geräumte Schnee oder die Eisreste neben der Gehbahn so zu lagern Radwege unterliegen nicht der Räum- und Streupflicht durch die sind, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Gemeinde! Auf den Radwegen erfolgt somit kein Winterdienst! Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der Straße zu ent- Erheblich leistungsfähigere Kommunen im Landkreis als unsere fernen! Gemeinde verzichten schon seit Jahren auf den kompletten Winterdienst in Wohnsiedlungen. Bitte haben Sie dafür Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Verständnis, dass der Winterdienst der Gemeinde auf das Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Nötigste beschränkt ist. Im Interesse der Sicherheit aller Fußgänger bitten wir Sie, der Erstattung von Schulwegkosten Räum- und Streupflicht nach Maßgabe der oben genannten Frist für Anträge endet am 31. Oktober 2021. Verordnung nachzukommen. Es sollte darauf geachtet werden, Das Landratsamt Schweinfurt macht u.a. alle Schülerinnen, Schüler dass geparkte Pkw die Räum- und Streufahrzeuge nicht behin- und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der dern. Fahrtkosten für den Schulweg für das abgelaufene Schuljahr 2020/2021 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Okto- ber 2021 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge Bitte beachten Sie diese Vorschriften. Sie haften bei evtl. können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist Unfällen. nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Kostenerstattung können Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Bei Glatteis und stärkerem Schneefall werden in diesem Winter Klasse geltend machen, außerdem Schülerinnen und Schüler, die ei- vornehmlich folgende Gemeindestraßen nach der Dringlichkeit ne öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfach- gestreut bzw. geräumt: schule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben. Oberschwarzach: Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg Burgweg, (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstge- Neubaugebiet, legene Schule besucht wurde. Der Eigenanteil (Familienbelastungs- Dingolshäuser Weg, grenze) beträgt 440 Euro pro Schuljahr. Es müssen immer die Siedlung komplett, günstigsten Fahrkarten gekauft werden. Schallfelder Weg, Rabattierte Schülermonatskarte Kirchberg - Lindner - Kindergarten, In diesem Zusammenhang möchte das Landratsamt Schweinfurt auf Weg EDEKA - Weg Steinmühle - Umgehungsstraße Gewerbe- die rabattierte Schülermonatskarte hinweisen. Der Landkreis gebiet, Schweinfurt rabattiert den Kauf einer Schülermonatskarte mit 40 Ortskern - Straßen je nach Bedarf Prozent der anfallenden Kosten. Der Nachlass wird direkt beim Kauf der Karte im Bus oder im Kundencenter der Stadtwerke abgezogen. Mutzenroth: Einmündung - Richtung Feuerwehrhaus Die Schülerinnen und Schüler, bzw. die Auszubildenden, benötigen Wiebelsberg: Siedlung allerdings weiterhin die entsprechende Berechtigung zum Kauf der Düttingsfeld: nur bei Bedarf - Nebenstraße ermäßigten Schülermonatskarte. Insofern ändert sich an der Ab- Handthal: Nebenstraßen, Zufahrt Parkplatz wicklung zum Kauf der Karte nichts. Dieses Angebot gilt für alle Kammerforst: Ortsdurchfahrt - Richtung Breitbach Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und auch für Studierende, Breitbach: Nebenstraßen / Stumpf-Mühle bei Bedarf die im Landkreis Schweinfurt wohnen und sich im Bereich der Ver- kehrsgemeinschaft Schweinfurt (VSW), oder im Bediengebiet der Siegendorf: Nebenstraßen, Siedlung Stadtwerke Schweinfurt im Landkreis Schweinfurt (Zone 2, Zone 3) Schönaich: Siedlung bei Bedarf befinden. An besonderen Gefahrenstellen und Steigungen befinden sich Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. außerdem noch Salzkästen. Es sind im Gemeindebereich insge- Coronabedingt können die Anträge auf Fahrtkostenerstattung für samt 14 Salzkästen aufgestellt. öffentliche Verkehrsmittel (rosa) telefonisch unter 09721/55-445 oder 09721/55-635 angefordert werden. Vollständig ausgefüllte Anträge Dieses Salz aus den Salzkästen darf nicht für Privatzwecke müssen im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die verwendet werden. Es ist nur für die besonderen Gefahrenstel- Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige Fehltage. Der len und Steigungen bestimmt und nicht für den eigenen Geh- Antrag mit den Originalfahrkarten ist zu senden an: Landratsamt steig! Jeglicher Missbrauch wird zur Anzeige gebracht. Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung), Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt. Weitere Informationen zur Ko- Auf die eigene Räum- und Streupflicht der Haus- und stenerstattung sind auch online abrufbar unter www.landkreis- Grundstücksbesitzer wird nochmals hingewiesen. schweinfurt.de/schulweg-info Für Rückfragen steht das Landrats- amt Schweinfurt telefonisch unter 09721/55-445 oder 09721/55-635 gerne zur Verfügung. -3-
5. Änderung des Bebauungsplans "Am Burgweg" II. mit integrierter Grünordnungsplanung für den Markt Oberschwarzach In der Sitzung vom 25.10.2021 hat der Marktgemeinderat Oberschwarzach die geänderten Entwurfsunterlagen der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 5. Änderung des Bebauungsplans "Am Burgweg" nach § 2 Abs.1 BauGB - Beteiligung der Öffentlich- gebilligt. keit nach § 3 Abs. 2 BauGB Mit Beschluss des Marktgemeinderats Oberschwarzach I. wurde die erneute Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V. § 3 Abs. 2 BauGB), sowie die erneute Beteiligung der Behörden und In der Sitzung am 23.11.2020 beschloss der Marktge- sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 i.V. § 4 meinderat Oberschwarzach die Aufstellung einer 5. Abs. 2 BauGB) folgender Unterlagen angeordnet: Änderung des Bebauungsplans "Am Burgweg" für ein Allgemeines Wohngebiet, gemäß § 4 BauNVO, nach - Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung § 13a BauGB. - Begründung zum Bebauungsplan - Begründung zur Grünordnung - Schallimmissionsprognose Verkehrs- und Anla- genlärm, Berichtnummer Y0922.001.01.001 Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans "Am Burgweg", sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 08.11.2021 bis 22.11.2021 in der Verwal- tungsgemeinschaft Gerolzhofen, Zimmer Nr. 21, Brun- nengasse 5, 97447 Gerolzhofen, während der allgemei- nen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die o.g. Planunterlagen, sind während der genannten Frist auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen abrufbar: https://www.vg-gerolzhofen.de/baurecht/ oberschwarzach/ Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 2247, vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung ab- 2249, und 2219/3 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. gegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss- 2244 und 2246 der Gemarkung Oberschwarzach einbe- fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- zogen. Das Baugebiet liegt innerhalb des bestehenden ben. Siedlungsgebiets nordwestlich, zwischen der St 2272/Hauptstraße, der Josef-Schwab-Straße und dem Hinweis zum Datenschutz: Burgweg, die Lage ergibt sich aus der Karte. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. Die Durchführung der 5. Änderung des Bebauungsplans mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stel- "Am Burgweg" für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 lungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten BauNVO erfolgt nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Wei- Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren. tere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleit- Die am 23.11.2020 vom Gemeinderat gebilligten Unter- planverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt. lagen wurden im Zeitraum vom 19.04.2021-21.05.2021 zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden die Oberschwarzach, 31.10.2021 Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen wurden nun abgewo- gen und eingearbeitet. Außerdem wurde aufgrund der gez. unmittelbaren Nähe zur St 2272 eine Schallimmissions- prognose erstellt, deren Ergebnis mit aufgenommen Schötz, wurde. Zusätzlich wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt 1. Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung für die Handhabung mit dem Regenwasser abgestimmt. Aufgrund der Änderun- gen des Bebauungsplanentwurfs wird die Öffentlichkeit nun gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Gemäß diesem wird festgelegt, dass die Stel- lungnahme nur zu den geänderten Teilen des Immis- sionsschutzes und der Wasserwirtschaft abgegeben werden können. Außerdem wird die Auslegungszeit gemäß §4a Abs. 3 Satz 3 auf 14 Tage beschränkt. -4-
Stellenanzeige Im Rahmen des Städtebau-Förderprogramms ‚Sozialer Zusammenhalt' für den Markt Oberschwarzach sucht der Förderverein Schloss Oberschwarzach e.V. zum 01.01.2022 eine Quartiersmanagerin/einen Quartiersmanager (m/w/d) Zum Tätigkeitsfeld gehört das Mit-Bearbeiten gemeindlicher Weiterentwicklungsmaßnahmen, Initiieren von Prozessen, deren Begleitung und Unterstützung im Sinne der im Städtebau-Förderprogramm ‚Sozialer Zu- sammenhalt' genannten Zielsetzungen. Voraussetzungen abgeschlossenes Master-Studium der Fachrichtungen Regionalmanagement, Soziale Arbeit/Sozial- raumorientierung oder vergleichbar fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im Projektmanagement und zur Arbeit im Gemeinwesen, insbe- sondere in ländlichen Räumen Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und ein hohes Maß an Sozialkompetenz Eigeninitiative, Kreativität, Organisationstalent und Belastbarkeit Teamfähigkeit für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten im Umgang mit unterschiedlichen Zielgruppen und praktische Erfahrungen in der Anwendung von Moderationstechniken Kooperationsbereitschaft und Gestaltungswillen Problembewusstsein, Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Beratungskompetenz Kenntnisse über Verwaltungsstrukturen und damit verbundene Arbeitsabläufe gute sprachliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Sicherheit im Umgang mit MS Office und Internetpräsenz Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt voraussichtlich 25 Wochenstunden. Vorbehaltlich der städtebaulichen Förderung im Rahmen des Programms ‚Sozialer Zusammenhalt' ist die Stelle an die Laufzeit der Förderung gebunden und entsprechend befristet. Die Vergütung erfolgt nach Qualifikation und Berufserfahrung in Anlehnung an TV-L. Bewerbungsunterlagen bitte per e-mail bis zum 15.11.2021 an info-schloss-oberschwarzach@gmx.de. -5-
Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine 10. November 2021 15:00 - 16:30 Uhr Steht der Impfbus in Oberschwarzach bei EDEKA Massak Aktuelle Termine stets abrufbar unter www.oberschwarzach.de / Rathaus & Offizielles / Aktuelles & Termine / Veranstaltungen Tagesaktuelle Veranstaltungen sind direkt auf der Startseite eingestellt. Das kostenfreie "BürgerTelefonKrebs" Das BürgerTelefonKrebs ist ein bayernweiter und kostenfreier Telefonservice des Bayerischen Zentrums für Krebsforschung (BZKF), zum Thema Krebs für Betroffene, Angehörige, Freunde und Bekannte, sowie allgemein Interessierte. Kostenfreie Telefonnummer: 0800/8510080 E-Mail: buergertelefon@bzkf.de Weitere Informationen finden Sie unter: www.bzkf.de Fotokopien schwarzweiß und in Farbe schnell + preiswert Vergrößerungen - Verkleinerungen auf weißem oder farbigem Papier bis A3 und größer Farbkopien bis A3 und größer Kopier-und Schreib-Büro Ausdruck von Fotos mit Farb-Laser Heftungen - Spiralbindungen - Laminierungen Georg Grembler Scannen von Bildern, DIAS und Negativen - Bildnachbearbeitung und Bildverbesserung auf Wunsch gestalte ich Ihre Visitenkarten - Flyer usw. keine festen Öffnungszeiten: Tel. 09382 - 8749 Georg Grembler Also können Sie jederzeit mit Ihren Wünschen kommen, Fax 09382 - 6285 97511 Lülsfeld bitte aber vorher anrufen: Tel. 09382 - 8749 eMail: grembler@web.de Steigerwaldstr. 19 -6-
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