Amtsblatt des Marktes Oberschwarzach - für die Marktgemeindeteile Breitbach, Düttingsfeld, Handthal, Kammerforst, Mutzenroth, Oberschwarzach ...

Die Seite wird erstellt Eva Wiegand
 
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Amtsblatt
                  des Marktes Oberschwarzach
                für die Marktgemeindeteile Breitbach, Düttingsfeld,
               Handthal, Kammerforst, Mutzenroth, Oberschwarzach,
                      Schönaich, Siegendorf und Wiebelsberg
34. Jahrgang                Nr. 10                         31.10.2021
 An alle Hauseigentümer des Marktes Oberschwarzach
     mit seinen Ortsteilen                                          Herausgeber: Markt Oberschwarzach,
                                                                    verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
Wie bereits 2020, wird keine Ablesung der Wasseruhren durch         1. Bürgermeister Manfred Schötz
Mitarbeiter der Marktgemeinde Oberschwarzach vorgenom-              Markt Oberschwarzach
men. Deshalb bitten wir Sie, uns die Zählerstände zu melden.        Handthaler Str. 9
Die Ablesebriefe mit Antwortschreiben werden am 16.12.2021          97516 Oberschwarzach
versendet und das
                                                                    Telefon: 09382 - 31380
                                                                    FAX:      09382 - 314441
   ONLINE-Portal für die Meldung der Zählerstande ist vom           Mobil: 0172 - 7577951
                 17.12.2021 bis 03.01.2022                          E-Mail: info@oberschwarzach.de
                                                                    Internet: www.oberschwarzach.de
geöffnet. Lediglich in diesem Zeitraum können die Zählerstände
online eingetragen werden.

Eine weitere Möglichkeit den Zählerstand zu melden, wäre das
Antwortschreiben auszufüllen und in den Gemeindebriefkasten
zu werfen, per Post an die Verwaltungsgemeinschaft, oder per
Mail zuzusenden bzw. per Telefon zu melden (Mailadresse und
Nr. siehe unten).

Auch für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
Frau Knetzger, Tel. 09382-607-58
(eMail: nicole.knetzger@gerolzhofen.de)
oder
Frau Roth, Tel. 09382-607-28
(eMail: ulrike.roth@gerolzhofen.de)

Bitte beachten Sie auch, dass der von Ihnen gemeldete Stand
auch dem Abrechnungsstand zum 31.12.2021 entspricht.

Ist keine Ablesung möglich und wird kein Zählerstand gemel-
det, wird der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

 Wasseruhren vor Frost schützen

Zu Beginn der kalten Jahreszeit werden die Hausbewohner
darauf hingewiesen, Wasseruhren und Absperrschieber vor
Frost zu schützen, um Frostschäden zu vermeiden.

 Heizungen und Entlüftungsventile
     der Wasserleitung überprüfen

Zu Beginn der kalten Jahreszeit werden die Hausbewohner
darauf hingewiesen, ihre Heizungen, insbesondere die Über-
druckventile zu überprüfen. Nach einigen Jahren kann der Me-
chanismus, der den Ansprechdruck eines Überdruckventils re-
guliert, ermüden. Dies gilt auch für die Entlüftungsventile der
Wasserleitung. Das führt dazu, dass das Ventil teilweise viel zu
früh Wasser abgibt, oder zu spät reagiert.

 Rattenköder werden ausgelegt

Die Gemeinde wird im Monat November in allen Ortsteilen im
gesamten Kanalbereich Rattenköder auslegen. Sinnvoll wäre
es, wenn auch die Anlieger bei Rattenbefall Köder auslegen
würden, um eine echte Bekämpfung durchführen zu können.

Hilfe gegen Ratten versprechen zudem eine ganze Reihe
nützlicher Tipps im Umgang mit Lebensmitteln und Abfall. Die
Nahrungsquellen von Ratten sollen z. B. wie folgt entfernt wer-
den: Speise- und Nahrungsmittelreste - sollten auf keinen Fall
über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden, da diese
den Ratten in der Kanalisation und den Rohrsystemen als will-
kommene Nahrungsquelle dienen.
Komposthaufen im Garten - die überquellen mit organischen
Abfällen sind ein gedeckter Tisch für Ratten. Ebenfalls kein ge-
kochtes Essen auf den Kompost werfen. Achten Sie auf
Erdlöcher in unmittelbarer Nähe. Das gleiche gilt für unverrie-
gelte Mülleimer in Hof oder Keller, bzw. Wertstoffsäcke ("Gelber
Sack") mit Lebensmittelverpackungen, die nicht von Speisere-
sten befreit sind.

Weitere Tipps zur Rattenbekämpfung finden Sie u. a. auch im
Internet unter https://www.rentokil.de/ratten/tipps-mittel-ge-
gen-ratten-was-hilft-gegen-ratten-vertreiben-vermeiden/

                                                                   -2-
 Winterdienst im Markt Oberschwarzach                             Allgemeine Information zum Winterdienst durch die Gemeinde,
                                                                   betrifft nur den Fahrverkehr auf Gemeindestraßen
Bei Schnee und Glatteis auf Straßen und Gehwegen wird wie-
der auf die Räum- und Streupflicht hingewiesen.                    (Auszug aus einer Information der Bundesgemeinschaft Deut-
                                                                   scher Kommunalversicherer)
Zur Aufrechterhaltung der Reinlichkeit und Sicherheit hat die      Die Räumpflicht der Gemeinde richtet sich grundsätzlich nach
Gemeinde Oberschwarzach eine "Verordnung über die Rein-            der Verkehrsbedeutung der Straßen und der Leistungsfähigkeit
haltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Siche-      der Kommunen.
rung der Gehbahnen im Winter" erlassen.
                                                                   Streupflicht innerorts: Für den Fahrverkehr besteht nur an ver-
Nach Maßgabe dieser Verordnung haben die Vorder- und Hin-          kehrswichtigen und gefährlichen Stellen eine Streupflicht, beide
teranlieger, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege            Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
bzw. - bei Straßen ohne Gehweg - eine Gehbahn von minde-
stens 0,50 m Breite von Schnee zu räumen und bei Schnee-,          Streupflicht außerorts: Hier sind für den Fahrverkehr nur ver-
Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln      kehrswichtige und gleichzeitig besonders gefährliche Fahrbahn-
(jedoch nicht mit ätzenden Stoffen) zu bestreuen, oder das Eis     stellen zu sichern.
zu beseitigen.                                                     Verkehrswichtig sind Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen,
                                                                   sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungs-
Mit Sicherungsmaßnahmen ist werktags ab 07:00 Uhr, sowie           gemäß mit stärkerem Verkehr zu rechnen ist.
an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr zu beginnen. Die              Gefährlich sind Bereiche, an denen der Kraftfahrer die von der
Maßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es         Glätte ausgehende Gefahr nicht ohne weiteres erkennen und
zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum         meistern kann, z.B. scharfe und unübersichtliche Kurven, be-
oder Besitz erforderlich ist.                                      sondere Gefällstrecken, schwierige oder unübersichtliche Kreu-
                                                                   zungen und Einmündungen.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der geräumte
Schnee oder die Eisreste neben der Gehbahn so zu lagern            Radwege unterliegen nicht der Räum- und Streupflicht durch die
sind, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.        Gemeinde! Auf den Radwegen erfolgt somit kein Winterdienst!
Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das
Räumgut spätestens am folgenden Tag von der Straße zu ent-         Erheblich leistungsfähigere Kommunen im Landkreis als unsere
fernen!                                                            Gemeinde verzichten schon seit Jahren auf den kompletten
                                                                   Winterdienst in Wohnsiedlungen. Bitte haben Sie dafür
Abflussrinnen, Hydranten,      Kanaleinlaufschächte        und     Verständnis, dass der Winterdienst der Gemeinde auf das
Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.               Nötigste beschränkt ist.

Im Interesse der Sicherheit aller Fußgänger bitten wir Sie, der     Erstattung von Schulwegkosten
Räum- und Streupflicht nach Maßgabe der oben genannten             Frist für Anträge endet am 31. Oktober 2021.
Verordnung nachzukommen. Es sollte darauf geachtet werden,         Das Landratsamt Schweinfurt macht u.a. alle Schülerinnen, Schüler
dass geparkte Pkw die Räum- und Streufahrzeuge nicht behin-        und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der
dern.                                                              Fahrtkosten für den Schulweg für das abgelaufene Schuljahr
                                                                   2020/2021 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Okto-
                                                                   ber 2021 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge
Bitte beachten Sie diese Vorschriften. Sie haften bei evtl.
                                                                   können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist
Unfällen.
                                                                   nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Kostenerstattung können
                                                                   Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11.
Bei Glatteis und stärkerem Schneefall werden in diesem Winter      Klasse geltend machen, außerdem Schülerinnen und Schüler, die ei-
vornehmlich folgende Gemeindestraßen nach der Dringlichkeit        ne öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfach-
gestreut bzw. geräumt:                                             schule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben.
Oberschwarzach:                                                    Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg
Burgweg,                                                           (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstge-
Neubaugebiet,                                                      legene Schule besucht wurde. Der Eigenanteil (Familienbelastungs-
Dingolshäuser Weg,                                                 grenze) beträgt 440 Euro pro Schuljahr. Es müssen immer die
Siedlung komplett,                                                 günstigsten Fahrkarten gekauft werden.
Schallfelder Weg,                                                  Rabattierte Schülermonatskarte
Kirchberg - Lindner - Kindergarten,                                In diesem Zusammenhang möchte das Landratsamt Schweinfurt auf
Weg EDEKA - Weg Steinmühle - Umgehungsstraße Gewerbe-              die rabattierte Schülermonatskarte hinweisen. Der Landkreis
gebiet,                                                            Schweinfurt rabattiert den Kauf einer Schülermonatskarte mit 40
Ortskern - Straßen je nach Bedarf                                  Prozent der anfallenden Kosten. Der Nachlass wird direkt beim Kauf
                                                                   der Karte im Bus oder im Kundencenter der Stadtwerke abgezogen.
Mutzenroth:         Einmündung - Richtung Feuerwehrhaus            Die Schülerinnen und Schüler, bzw. die Auszubildenden, benötigen
Wiebelsberg:        Siedlung                                       allerdings weiterhin die entsprechende Berechtigung zum Kauf der
Düttingsfeld:       nur bei Bedarf - Nebenstraße                   ermäßigten Schülermonatskarte. Insofern ändert sich an der Ab-
Handthal:           Nebenstraßen, Zufahrt Parkplatz                wicklung zum Kauf der Karte nichts. Dieses Angebot gilt für alle
Kammerforst:        Ortsdurchfahrt - Richtung Breitbach            Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und auch für Studierende,
Breitbach:          Nebenstraßen / Stumpf-Mühle bei Bedarf         die im Landkreis Schweinfurt wohnen und sich im Bereich der Ver-
                                                                   kehrsgemeinschaft Schweinfurt (VSW), oder im Bediengebiet der
Siegendorf:         Nebenstraßen, Siedlung
                                                                   Stadtwerke Schweinfurt im Landkreis Schweinfurt (Zone 2, Zone 3)
Schönaich:          Siedlung bei Bedarf
                                                                   befinden.
An besonderen Gefahrenstellen und Steigungen befinden sich         Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden.
außerdem noch Salzkästen. Es sind im Gemeindebereich insge-        Coronabedingt können die Anträge auf Fahrtkostenerstattung für
samt 14 Salzkästen aufgestellt.                                    öffentliche Verkehrsmittel (rosa) telefonisch unter 09721/55-445 oder
                                                                   09721/55-635 angefordert werden. Vollständig ausgefüllte Anträge
Dieses Salz aus den Salzkästen darf nicht für Privatzwecke         müssen im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die
verwendet werden. Es ist nur für die besonderen Gefahrenstel-      Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige Fehltage. Der
len und Steigungen bestimmt und nicht für den eigenen Geh-         Antrag mit den Originalfahrkarten ist zu senden an: Landratsamt
steig! Jeglicher Missbrauch wird zur Anzeige gebracht.             Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung),
                                                                   Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt. Weitere Informationen zur Ko-
Auf die eigene Räum- und Streupflicht der Haus- und                stenerstattung sind auch online abrufbar unter www.landkreis-
Grundstücksbesitzer wird nochmals hingewiesen.                     schweinfurt.de/schulweg-info Für Rückfragen steht das Landrats-
                                                                   amt Schweinfurt telefonisch unter 09721/55-445 oder 09721/55-635
                                                                   gerne zur Verfügung.
                                                             -3-
5. Änderung des Bebauungsplans "Am Burgweg"                                           II.
mit integrierter Grünordnungsplanung für den Markt
Oberschwarzach                                            In der Sitzung vom 25.10.2021 hat der Marktgemeinderat
                                                          Oberschwarzach die geänderten Entwurfsunterlagen der
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses                5. Änderung des Bebauungsplans "Am Burgweg"
nach § 2 Abs.1 BauGB - Beteiligung der Öffentlich-        gebilligt.
keit nach § 3 Abs. 2 BauGB
                                                          Mit Beschluss des Marktgemeinderats Oberschwarzach
                          I.                              wurde die erneute Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V. § 3 Abs. 2
                                                          BauGB), sowie die erneute Beteiligung der Behörden und
In der Sitzung am 23.11.2020 beschloss der Marktge-       sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 i.V. § 4
meinderat Oberschwarzach die Aufstellung einer 5.         Abs. 2 BauGB) folgender Unterlagen angeordnet:
Änderung des Bebauungsplans "Am Burgweg" für ein
Allgemeines Wohngebiet, gemäß § 4 BauNVO, nach            -      Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung
§ 13a BauGB.                                              -      Begründung zum Bebauungsplan
                                                          -      Begründung zur Grünordnung
                                                          -      Schallimmissionsprognose Verkehrs- und Anla-
                                                                 genlärm, Berichtnummer Y0922.001.01.001

                                                          Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans "Am
                                                          Burgweg", sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen in
                                                          der Zeit vom 08.11.2021 bis 22.11.2021 in der Verwal-
                                                          tungsgemeinschaft Gerolzhofen, Zimmer Nr. 21, Brun-
                                                          nengasse 5, 97447 Gerolzhofen, während der allgemei-
                                                          nen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

                                                          Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die
                                                          o.g. Planunterlagen, sind während der genannten Frist
                                                          auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft
                                                          Gerolzhofen abrufbar:
                                                          https://www.vg-gerolzhofen.de/baurecht/
                                                          oberschwarzach/

                                                          Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen
In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 2247,
                                                          vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung ab-
2249, und 2219/3 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr.
                                                          gegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-
2244 und 2246 der Gemarkung Oberschwarzach einbe-
                                                          fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei-
zogen. Das Baugebiet liegt innerhalb des bestehenden      ben.
Siedlungsgebiets nordwestlich, zwischen der St
2272/Hauptstraße, der Josef-Schwab-Straße und dem
                                                          Hinweis zum Datenschutz:
Burgweg, die Lage ergibt sich aus der Karte.
                                                          Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf
                                                          der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.
Die Durchführung der 5. Änderung des Bebauungsplans       mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stel-
"Am Burgweg" für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4      lungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten
BauNVO erfolgt nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der
                                                          Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Wei-
Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren.
                                                          tere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
                                                          "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleit-
Die am 23.11.2020 vom Gemeinderat gebilligten Unter-      planverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
lagen wurden im Zeitraum vom 19.04.2021-21.05.2021
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB ausgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden die
                                                          Oberschwarzach, 31.10.2021
Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die hierbei
eingegangenen Stellungnahmen wurden nun abgewo-
gen und eingearbeitet. Außerdem wurde aufgrund der        gez.
unmittelbaren Nähe zur St 2272 eine Schallimmissions-
prognose erstellt, deren Ergebnis mit aufgenommen
                                                          Schötz,
wurde. Zusätzlich wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt
                                                          1. Bürgermeister
eine Ausnahmegenehmigung für die Handhabung mit
dem Regenwasser abgestimmt. Aufgrund der Änderun-
gen des Bebauungsplanentwurfs wird die Öffentlichkeit
nun gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut
beteiligt. Gemäß diesem wird festgelegt, dass die Stel-
lungnahme nur zu den geänderten Teilen des Immis-
sionsschutzes und der Wasserwirtschaft abgegeben
werden können. Außerdem wird die Auslegungszeit
gemäß §4a Abs. 3 Satz 3 auf 14 Tage beschränkt.

                                                          -4-
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sucht der Förderverein Schloss Oberschwarzach e.V. zum 01.01.2022 eine

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sammenhalt' genannten Zielsetzungen.

Voraussetzungen

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    raumorientierung oder vergleichbar

   fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im Projektmanagement und zur Arbeit im Gemeinwesen, insbe-
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   Problembewusstsein, Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit

   Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Beratungskompetenz

   Kenntnisse über Verwaltungsstrukturen und damit verbundene Arbeitsabläufe

   gute sprachliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Sicherheit im Umgang mit MS Office und
    Internetpräsenz

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt voraussichtlich 25 Wochenstunden.

Vorbehaltlich der städtebaulichen Förderung im Rahmen des Programms ‚Sozialer Zusammenhalt' ist die
Stelle an die Laufzeit der Förderung gebunden und entsprechend befristet.

Die Vergütung erfolgt nach Qualifikation und Berufserfahrung in Anlehnung an TV-L.

Bewerbungsunterlagen bitte per e-mail bis zum 15.11.2021

an info-schloss-oberschwarzach@gmx.de.

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Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine Termine

    10. November 2021    15:00 - 16:30 Uhr              Steht der Impfbus in Oberschwarzach bei EDEKA Massak

                               Aktuelle Termine stets abrufbar unter
       www.oberschwarzach.de / Rathaus & Offizielles / Aktuelles & Termine / Veranstaltungen
               Tagesaktuelle Veranstaltungen sind direkt auf der Startseite eingestellt.

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Tel. 09382 - 8749                Georg Grembler
                                                              Also können Sie jederzeit mit Ihren Wünschen kommen,
Fax 09382 - 6285                 97511 Lülsfeld
                                                              bitte aber vorher anrufen: Tel. 09382 - 8749
eMail: grembler@web.de           Steigerwaldstr. 19

                                                      -6-
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