Amtsblatt für den Landkreis Regensburg

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Amtsblatt
für den Landkreis Regensburg
Landratsamt Regensburg                                                                                               Jahrgang:      53
Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg                                                                                    Nummer:        20
Das Amtsblatt wird veröffentlicht unter:                                                                             Datum: 20.05.2022
www.landkreis-regensburg.de

Inhalt:
Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 12 Abs. 1 und § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) im Genehmigungsverfahren zu dem Vorhaben der
Fahrner Bauunternehmung GmbH, einen Granit-Steinbruch auf dem Rauhenberg bei Ettersdorf
(Gemeinde Wiesent) zu errichten und zu betreiben ............................................................................. 2
Öffentliche Bekanntmachung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 04.05.2022 für die
Firma Otto Lehmann GmbH für die Errichtung und den Betrieb einer Feuerverzinkung gemäß §§ 10 Abs.
7, 8 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 21a Abs. 1 der 9. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) im Genehmigungsverfahren zu dem
Vorhaben der Otto Lehmann GmbH, eine Feuerverzinkung in Neutraubling zu errichten und zu
betreiben ....................................................................................................................................... 5
Haushaltssatzung des Zweckverbandes ILE Vorderer Bayerischer Wald ............................................... 8
Aufgebot eines Sparkassenbuches .................................................................................................... 9
Stellenausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim ................................................... 10

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Amtsblatt des Landkreises Regensburg Nr. 20 vom 20.05.2022

Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung des Erör-
terungstermins gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 12 Abs. 1 und § 17
der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) im Genehmigungsver-
fahren zu dem Vorhaben der Fahrner Bauunternehmung GmbH,
einen Granit-Steinbruch auf dem Rauhenberg bei Ettersdorf
(Gemeinde Wiesent) zu errichten und zu betreiben
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Ab-
satz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist,
und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Arti-
kel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist;
Antrag der Firma Fahrner Bauunternehmung GmbH, Sarchinger Feld 10, 93092
Barbing, auf Errichtung und Betrieb eines Granit-Steinbruchs auf dem Rauhenberg
bei Ettersdorf/Wiesent, Fl.Nr. 157, Gemarkung Forstmühler Forst, unter Verwen-
dung von Sprengstoff zur Gewinnung aus dem Festgesteinskörper auf einer Fläche
von ca. 12,3 ha und zum Betrieb einer mobilen Aufbereitungsanlage zur Herstel-
lung von Schotter und Splitt aus dem gewonnenen Gestein
Die Firma Fahrner Bauunternehmung GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 157 der Gemarkung
Forstmühler Forst auf dem Gebiet der Gemeinde Wiesent einen Steinbruch zum Granitabbau im Tagebau
mittels Bohr- und Sprengarbeiten und eine mobile Aufbereitungsanlage zur Herstellung von Schotter und
Splitt aus dem gewonnenen Gestein zu errichten und zu betreiben.
Das Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernis gemäß § 4 Abs. 1 BIm-
SchG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in
Verbindung mit Nr. 2.1.2 Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Gemäß § 6 UVPG in Verbindung mit Nr. 17.2.1 der Anlage
1 zum UVPG ist als integraler Bestandteil des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c der 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren für das Vorhaben damit
nach dem § 10 BImSchG durchgeführt.
Das Vorhaben wurde mit Verfügung vom 02.03.2021 am 05.03.2021 im Amtsblatt des Landkreises Regens-
burg sowie in den Ausgaben der „Mittelbayerischen Zeitung“ sowie der „Donaupost“, die an dem Standort
des Vorhabens verbreitet sind, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wurde zusätzlich im In-

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ternet unter https://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/ und im
UVP-Verbund-Portal der Länder (https://www.uvp-verbund.de/) veröffentlicht.
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 02.07.2021 wurde der zunächst für Donnerstag, den 29.07.2021 ab
09:00 im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Regensburg anberaumte Erörterungstermin bis auf Weite-
res terminlich verlegt, weil bis zu diesem Zeitpunkt die fachbehördliche Auswertung der gegen das Vorhaben
erhobenen Einwendungen nicht abgeschlossen werden konnte.
Da nunmehr die Fachstellenbeteiligung zu den erhobenen Einwendungen abgeschlossen werden konnte und
die Suche nach einer geeigneten Veranstaltungslokalität erfolgreich war, gibt das Landratsamt Regensburg
hiermit Zeit und Ort des neuen Erörterungstermins gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV wie folgt be-
kannt:
                                 Mittwoch, 01. Juni 2022, ab 09:00 Uhr im
            Veranstaltungssaal des Restaurants „Barbinger“, Kirchstraße 1A, 93092 Barbing

Bei Bedarf wird der Termin am Folgetag (02. Juni 2022) fortgesetzt.

Soweit im Rahmen der notwendigen Bestuhlungsdichte der aktuell empfohlene Mindestabstand von 1,5
m nicht eingehalten werden kann, wird entsprechend § 1 der 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmen-
Verordnung empfohlen, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Personen, die Einwen-
dungen erhoben haben, werden vor diesem Hintergrund gebeten, ihr Erscheinen zu dem Termin bis spä-
testens Freitag, 27.05.2022, 12:00 Uhr schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Regensburg - Immis-
sionsschutzbehörde,      Altmühlstr.     3,     93059     Regensburg     oder    unter   der    E-Mail-
Adresse immissionsschutz@lra-regensburg.de, unverbindlich voranzumelden.

Erörtert werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers
oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG).
Da mehr als 50 Personen Einwendungen erhoben haben, erfolgt keine Einzelladung der Einwendenden; die
Ladung zum Erörterungstermin wird durch diese Bekanntmachung bewirkt. Ebenso wird die Zustellung der
Entscheidung über die Einwendungen an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG).

Die eingegangenen Einwendungen werden thematisch gebündelt erörtert:
   1. Einwendungen zu unmittelbaren Auswirkungen aufgrund von Sprengstoffeinsatz
   2. Einwendungen zu planungsrechtlichen Rahmenbedingungen (Landesentwicklung, Regionalplanung
       Rohstoffsicherung)
   3. Einwendungen zu Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt sowie den Wald
       Land- und Forstwirtschaft
   4. Einwendungen zur Befreiungsfähigkeit gem. § 8 der LSG-VO
   5. Einwendungen zu Erholung, Freizeitnutzung und Tourismus

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   6. Einwendungen zu Auswirkungen auf Gewässer und deren Nutzung als Trinkwasser
   7. Einwendungen zum Verkehr und zu Auswirkungen auf Verkehrswege
   8. Einwendungen zu vorhabensbezogenem Lärm
   9. Einwendungen zu vorhabensbezogenen Staub- und insbesondere Quarzfeinstaubemissionen
   10. Einwendungen zu vorhabensbezogener Freisetzung von Radioaktivität
   11. Einwendungen zu sonstigen allgemeinen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt
   12. Einwendungen zu Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter, Gewerbebetriebe und die lokale Wirt-
       schaft
   13. Einwendungen zu sonstigen vorhabensbezogenen Gefahren
   14. Einwendungen zur Alternativenprüfung und zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
   15. Sonstige Einwendungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen

Pausen werden nach Bedarf durch die Verhandlungsleitung angesetzt. Der genaue zeitliche Ablauf ergibt sich
aus dem – für das Landratsamt Regensburg nicht vorhersehbaren - inhaltlichen Ablauf. Eine über die Bereit-
stellung nichtalkoholischer Getränke hinausgehende Bewirtung der Teilnehmer durch das Landratsamt Re-
gensburg erfolgt nicht, sondern muss eigeninitiativ in der angeschlossenen Gastronomie organisiert werden.

Regensburg, 18.05.2022
Landratsamt Regensburg

Herrmann
Abteilungsleiter
Az. S32-171.10-G-UVP-2.1.1-2.2

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Öffentliche Bekanntmachung der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung vom 04.05.2022 für die Firma Otto Lehmann
GmbH für die Errichtung und den Betrieb einer Feuerverzinkung
gemäß §§ 10 Abs. 7, 8 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) sowie § 21a Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchfüh-
rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) im
Genehmigungsverfahren zu dem Vorhaben der Otto Lehmann
GmbH, eine Feuerverzinkung in Neutraubling zu errichten und
zu betreiben
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Ab-
satz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist,
und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Arti-
kel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist;
Antrag der Firma Otto Lehmann GmbH, Berliner Str. 21, 93073 Neutraubling, auf
Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbringung von metallischen Schutz-
schichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen -
Feuerverzinkung- mit einer Kapazität von max. 6 t/h auf den Fl.Nrn. 780, 780/2,
781 und 781/6 der Gemarkung Neutraubling
Mit Bescheid vom 04.05.2022 erteilte das Landratsamt Regensburg der Firma Otto Lehmann GmbH, vertre-
ten durch den Geschäftsführer Herrn Ehl, Berliner Str. 21, 93073 Neutraubling, die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufbringung von metallischen Schutz-
schichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen - Feuerverzinkungsanlage- mit einer
Kapazität von 6 t/h auf den Fl.Nrn. 780, 780/2, 78 und 781/6 der Gemarkung Neutraubling.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG ist die Errichtung und Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffen-
heit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen
oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu belästigen, sowie
von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen genehmigungsbedürf-
tig.
Die Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen zur Aufbringung von metallischen Schutzschichten mit Hilfe
von Schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen mit einer Kapazität von 2 Tonnen oder mehr Rohgut pro
Stunde ist in Ziffer 3.9.1.1 des Anhangs 1 zur 4. Verordnung über die Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes ausdrücklich genannt. Da die Anlage eine maximale Kapazität von 6 Tonnen
Rohgut je Stunde besitzt, ist sie immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig.

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Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Inhalt:
1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG
Der Fa. Otto Lehmann GmbH, Berliner Str. 21, 93073 Neutraubling wird die immissionsschutzrechtliche Ge-
nehmigung für die Errichtung und den Betrieb der nachfolgend benannten Anlage auf dem Grundstück mit
der Fl. Nr. 780 der Gemarkung Neutraubling erteilt:
Anlage zur Aufbringung von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metall-
oberflächen (Feuerverzinkung) mit einer maximalen Verzinkungsleistung von 6 Tonnen pro Stunde und ma-
ximal 19.000 Tonnen pro Jahr.
2. Antragsunterlagen
Der Genehmigung liegen die folgenden Antragsunterlagen der Fa. Otto Lehmann GmbH vom 04.08.2021,
eingegangen am 06.08.2021, ergänzt am 11.11.2021, 17.11.2021, 29.11.2021, 09.12.2021 und 08.04.2022 zu-
grunde, die mit den Roteintragungen bzw. dem Genehmigungsvermerk des Landratsamtes Regensburg vom
14.04.2022 versehen und Bestandteil dieser Genehmigung sind:
(Die Antragsunterlagen werden im Bescheid genannt.)
3.
Der Genehmigungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Diese beinhalten insbesondere Festle-
gungen zu Immissionsschutz (einschl. Anlagendaten, Lärmschutz und Luftreinhaltung), Baurecht,      Stand-
sicherheit, Brandschutz und Wasserwirtschaft.

Der Bescheid enthält ferner folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
                                        Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei
dem
                              Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg
                              Postfachanschrift: 11 01 65, 93014 Regensburg
                               Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg
schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/ des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts
oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form1 zu erheben. Die Klage muss die Klä-
gerin/den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und
soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

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                                   Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
1
 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen
Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der
Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch ein-
reichen.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBL. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Immissionsschutzrechts abge-
schafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge einer Klageerhebung eine
Verfahrensgebühr fällig.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids und seiner Begründung sowie der Antragsunterlagen liegt in
der Zeit vom 21.05.2022 bis einschließlich 03.06.2022 an folgenden Stellen während der Dienstzeit zur Ein-
sicht aus:
1. Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Zi.Nr. 4.036, während der dortigen allge-
meinen Geschäftszeiten.
Voraussetzung ist hier eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 0941 4009-592.
2. Stadt Neutraubling, Regensburger Str. 9, 93073 Neutraubling, Zi.Nr. U.3, während der dortigen allgemei-
nen Geschäftszeiten.
Voraussetzung ist hier eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 09401 800-67.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt (§ 10 Abs. 8 Satz 5 BIm-
SchG). Mit der Zustellung wird die oben genannten Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt. Bei den o.g. Stellen kön-
nen Personen, die Einwendungen erhoben haben, eine schriftliche oder elektronische Ausfertigung des Ge-
nehmigungsbescheids anfordern (§10 Abs. 8 Satz 6 BImSchG).

Regensburg, 17.05.2022
Landratsamt Regensburg

Herrmann
Abteilungsleiter
Az. S-32-171.10-IE-29

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes ILE Vorderer Bayeri-
scher Wald
Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Zweckverbands ILE Vorderer Bayerischer Wald für das Haus-
haltsjahr 2022 amtlich bekanntgemacht:
Aufgrund von Art. 40 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbin-
dung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
                                                                §1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt                                               in den Einnahmen und Ausgaben mit
                                                                                          373.000,00 €
und
im Vermögenshaushalt                                                 in den Einnahmen und Ausgaben mit
                                                                                           43.000,00 €
ab.
                                                                §2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
                                                                §3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
                                               §4
                                  Betriebskostenumlage / Investitionskostenumlage

Der nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf
84.700,00 € festgesetzt und im Verhältnis der Einwohnerzahlen zueinander auf die Verbandsmitglieder umge-
legt. Der nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf
0 € festgesetzt. Die Umlage verteilt sich wie folgt auf die Zweckverbandsmitglieder:

                                   Verwaltungsumlage                    Investitionsumlage
Bezeichnung der Mitglieder
   des Zweckverbandes           Einwohner      Betrag für das    Einwohner am      Betrag für das    Gesamtbetrag
 (Gemeinden/Markt/Stadt)            am         Haushaltsjahr       30.09.2021      Haushaltsjahr      der Umlage
                                30.09.2021         2022                                2022              2022
Altenthann                             1455          4.365 €               1455                - €          4.365 €
Bernhardswald                          5406         16.218 €               5406                - €         16.218 €
Brennberg                              2079          6.238 €               2079                - €          6.238 €
Michelsneukirchen                      1725           5.175 €              1725                - €           5.175 €
Rettenbach                             1834          5.502 €               1834                - €          5.502 €
Wald                                   3005          9.015 €               3005                - €          9.015 €
Wiesent                                2590           7.770 €              2590                - €           7.770 €
Zell                                   1822          5.466 €               1822                - €          5.466 €
Falkenstein                             3387        10.161 €               3387                - €         10.161 €
Wörth a.d.Donau                        4930         14.790 €               4930                - €         14.790 €
Summe                                 28233     84.700,00 €               28233                  €      84.700,00 €

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Amtsblatt des Landkreises Regensburg Nr. 20 vom 20.05.2022

                                                    §5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden in Höhe von
20.000,00 € festgesetzt.
                                                    §6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
                                                    §7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.

Wörth a.d.Donau, 10.05.2022

Zweckverband ILE Vorderer Bayerischer Wald
Irmgard Sauerer, Zweckverbandsvorsitzende

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß § 4 BekV für die Dauer ihrer Gültigkeit in der Ge-
schäftsstelle des Zweckverbandes zur Einsichtnahme bereit (Art. 65 Abs. 3 GO).

Az. S 12-027.13-Ba.

Aufgebot eines Sparkassenbuches
An den Inhaber des angeblich zu Verlust gegangenen Sparkassenbuches
Nr. 3903025868
ergeht hiermit die Aufforderung, seine Rechte binnen 3 Monaten von heute an gerechnet unter Vorlage des
Sparkassenbuches anzumelden, da dieses widrigenfalls für kraftlos erklärt wird.
Az. Sparkasse Regensburg

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Amtsblatt des Landkreises Regensburg Nr. 20 vom 20.05.2022

Stellenausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofs-
heim
Die     Verwaltungsgemeinschaft                     Alteglofsheim             (Landkreis     Regensburg,
2 Mitgliedsgemeinden, ca. 5.000 Einwohner) stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt

                                 einen Beschäftigten (m/w/d)

in Vollzeit für das Hauptamt und Vorzimmer der Bürgermeister und Geschäftsleitung ein.
Der vollständige Text der Stellenausschreibung ist auf der Homepage www.alteglofsheim.de unter Aktuel-
les/Stellenangebote veröffentlicht.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 01.07.2022 an die Verwaltungsge-
meinschaft Alteglofsheim, Bahnhofstr. 10, 93087 Alteglofsheim.
Online-Bewerbungen bitte nur mit pdf-Dateien an: info@vg-alteglofsheim.de
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstellenleiterin, Frau Gmeinwieser, gern zur Verfügung (Tel.
09453/931-15).
Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter
www.alteglofsheim.de/rathaus/datenschutz/bewerbungen

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