AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld - Landkreis ...
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AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 26.03.2021 Nummer 12 Bekanntmachung der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 des Landkreises 171 Rhön-Grabfeld Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Großbardorf 172 Haushaltssatzung 2021 des Wasserzweckverbandes Bad Königshofen i. Gr. Gruppe Nord 175 Ankündigung von Baugrunduntersuchungen der Stadt Mellrichstadt 178 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Seemännlein und am Sportplatz“ der Marktgemeinde 179 Trappstadt – Gemarkung Trappstadt Verfügung über die Auflösung der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kimmelsbach, 181 Gemeinde Bundorf Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Landratsamt Rhön-Grabfeld, Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale
171 Das Landratsamt Rhön-Grabfeld erlässt gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05. März 2021 folgende Bekanntmachung 1. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld gibt ortsüblich bekannt, dass der nach § 28a Absatz 3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner überschritten ist. Der aktuelle Inzidenzwert liegt bei 178,3 (RKI, Stand 26.03.2021, 00:00 Uhr). 2. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld weist darauf hin, dass deshalb ab dem 29. März 2021 bis zum Ablauf des 04. April 2021 folgende Regelungen gelten: Kindertagesbetreuung x Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung sind vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen worden. Hinweis: Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bestimmt durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag jeder Woche die für den Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags (§ 19 Abs. 1 Satz 3 der 12. BayIfSMV). Bad Neustadt a. d. Saale, 26.03.2021 Thomas Habermann Landrat Seite 1 von 1 ÖFFNUNGSZEITEN SPARKASSE BAD NEUSTADT VOLKSBANK RAIFFEISENBANK RHÖN-GRABFELD eG Mo. – Do. 08.00 – 12.30 Uhr IBAN: DE55 7935 3090 0000 0043 58 IBAN: DE30 7906 9165 0002 1146 58 Freitag 08.00 – 13.00 Uhr BIC: BYLADEM1NES BIC: GENODEF1MLV Di. und Do. 13.30 – 16.00 Uhr
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178 Ankündigung von Baugrunduntersuchungen Stadt Mellrichstadt der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH Sondierungen und Kampfmitteluntersuchungen dauern nur wenige Stunden; für planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle ein bis zwei Tage erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell hat SuedLink für Dauer zu erwarten. Abschnitt D2 (südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) das Vermessungsarbeiten/geophysikalische Untersuchungen Planfeststellungsverfahren mit Einreichung des Antrags auf Planfeststellung nach §19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) Es werden ergänzend Vermessungsarbeiten zur Erfassung der aktuellen eröffnet. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden unter anderem topographischen Verhältnisse per GPS oder traditionellen Einmessverfahren Untersuchungen zum Baugrund statt. sowie ggf. nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar, Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt. Vor Ort werden Straßen, Die Baugrunduntersuchungen dienen dazu, einen Leitungsverlauf zu finden, der Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Mithilfe dokumentiert. der Untersuchungen vertiefen wir deshalb unsere Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds. Die gewonnenen Daten und deren Baubegleitungen fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach §21 NABEG. Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für Bei den ausgewählten Querungsbereichen werden die Baugrundunter-suchungen einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden. überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umwelt-gerechten, bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, Umfang der Untersuchungen unnötige Eingriffe in Natur und Landschaft und in den Boden auszuschließen sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden. Zu den geplanten Untersuchungen zählen neben den eigentlichen Bau- grunduntersuchungen baubegleitende Maßnahmen wie die ökologische, Eventuelle Schäden bodenkundliche und archäologische Baubegleitung, Vermessungsarbeiten oder bei Bedarf Kampfmitteluntersuchungen durch Flächen- oder Bohr-lochsondierung. Im Rahmen der Baubegleitungen und der Vermessungsarbeiten sind Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Mitarbeiter/innen mit Pkw, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den Straßen und Wege in Anspruch genommen werden. Die nachfolgend Grundstücken entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht dargestellten Arbeiten sind möglicherweise nicht in vollem Umfang auf jedem eingesetzt. Bei den Baugrunduntersuchungen sind die oben beschriebenen betroffenen Grundstück erforderlich. Art und Umfang der zum Einsatz Geräte im Einsatz. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren kommenden Bohrverfahren und Bohrgeräte Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. richten sich nach den individuellen Zielsetzungen und Anforderungen durch die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen vor Ort. Regelungen angemessen entschädigt. Informationen zu den Baugrunduntersuchungen Bekanntmachung und Termine Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus einem Durchmesser von bis zu 320 mm) Bodenproben bis in 30 Meter, in § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit Ausnahmefällen bis in 70 Meter Tiefe entnommen. Dabei wird ein Lkw oder § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Raupenfahrzeug mit einklappbarem Bohrturm und separatem Bohrgestänge Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Der eingesetzt. zeitliche Ablauf der Untersuchungen hängt von äußeren Umständen ab, z. B. von Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringst- örtlichen Gegebenheiten und von den wetter-bedingten Bodenverhältnissen. Die möglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der entsprechenden Flurstückliste und werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt bzw. ausgewählte Bohrungen den zugehörigen Plan- unterlagen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden zu Grundwassermessstellen ausgebaut. Zeitlich parallel und in unmittelbarer (genauer Auslageort: siehe Infokasten unten). Nähe zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen bzw. Mitarbeiter der TransnetBW GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen setzen sich Rammsondierungen durchgeführt. Hierbei wird bei einer Drucksondierung ein mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungs- Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 20 Meter in den berechtigten in Verbindung. Den Zeitraum der Untersuchungen sowie den Boden bzw. bei einer Rammsondierung bis zu 12 Metern eingebracht. Pro Auslageort der Flurstücksliste und Planunterlagen können Sie untenstehendem Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen und Infokasten entnehmen. Drucksondierungen/Rammsondierungen möglich. Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen werden außerhalb Baugrunduntersuchungen in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit Zeitraum: 03.05.2021-29.10.2021 Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut, welche nach Fertigstellung des Auslageort der Flurstückliste und Planunterlagen zur öffentlichen Einsicht: jeweiligen Aufschlusses wieder rückgebaut werden. Des Weiteren sind Stadt Mellrichstadt, Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt ergänzende Baggerschürfe bis max. 3 Meter Tiefe vorgesehen. Dabei wird mit einem Bagger Erde an ausgewählten Untersuchungspunkten lokal eng begrenzt Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur ausgehoben, um die geologischen Schichten zu untersuchen. Nach Abschluss nach telefonischer Anmeldung unter 09776 - 608-0 möglich ist: der Arbeiten werden die Bohrlöcher und Baggerschürfe entsprechend der angetroffenen Bodenschichten wieder fachgerecht verfüllt. Bitte tragen Sie am Auslageort eine Mund-Nase-Bedeckung. Kontakt für Rückfragen Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (dies wird vom verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprenG festgelegt). TransnetBW GmbH Bei Fragen und Mitteilungen zur +49 (0) 800 / 380 47 01 Durchführung der bauvorbereitenden suedlink@transnetbw.de Maßnahmen stehen wir Ihnen zur transnetbw.de/suedlink Verfügung. „TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.“
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