AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld - Landkreis ...

Die Seite wird erstellt Klara-Maria Barth
 
WEITER LESEN
AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld - Landkreis ...
AMTSBLATT
für den Landkreis Rhön-Grabfeld

Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld

Bad Neustadt a. d. Saale, 26.03.2021                                                                                          Nummer 12

  Bekanntmachung der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 des Landkreises                                                       171
  Rhön-Grabfeld
  Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Großbardorf                                                                                     172
  Haushaltssatzung 2021 des Wasserzweckverbandes Bad Königshofen i. Gr. Gruppe Nord                                                  175
  Ankündigung von Baugrunduntersuchungen der Stadt Mellrichstadt                                                                     178
  3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Seemännlein und am Sportplatz“ der Marktgemeinde                                               179
  Trappstadt – Gemarkung Trappstadt
  Verfügung über die Auflösung der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kimmelsbach,                                               181
  Gemeinde Bundorf

Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Landratsamt Rhön-Grabfeld, Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale
AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld - Landkreis ...
171

      Das Landratsamt Rhön-Grabfeld erlässt gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 der Zwölften
      Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05. März
      2021 folgende

                                                      Bekanntmachung

      1.     Das Landratsamt Rhön-Grabfeld gibt ortsüblich bekannt, dass der nach § 28a Absatz
             3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus
             SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner überschritten ist. Der aktuelle Inzidenzwert liegt
             bei 178,3 (RKI, Stand 26.03.2021, 00:00 Uhr).

      2.     Das Landratsamt Rhön-Grabfeld weist darauf hin, dass deshalb ab dem 29. März
             2021 bis zum Ablauf des 04. April 2021 folgende Regelungen gelten:

                   Kindertagesbetreuung

                         x      Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung
                                und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen
                                zur Notbetreuung sind vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
                                durch Bekanntmachung erlassen worden.

      Hinweis:

      Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bestimmt durch amtliche Bekanntmachung jeweils am
      Freitag jeder Woche die für den Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem
      jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts. Die für den
      Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den Landkreis jeweils für die Dauer
      der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags
      (§ 19 Abs. 1 Satz 3 der 12. BayIfSMV).

      Bad Neustadt a. d. Saale, 26.03.2021

      Thomas Habermann
      Landrat

      Seite 1 von 1

      ÖFFNUNGSZEITEN                      SPARKASSE BAD NEUSTADT              VOLKSBANK RAIFFEISENBANK RHÖN-GRABFELD eG
      Mo. – Do.   08.00 – 12.30 Uhr       IBAN: DE55 7935 3090 0000 0043 58   IBAN: DE30 7906 9165 0002 1146 58
      Freitag     08.00 – 13.00 Uhr       BIC:   BYLADEM1NES                  BIC:   GENODEF1MLV
      Di. und Do. 13.30 – 16.00 Uhr
172
173
174
175
176
177
178

Ankündigung von Baugrunduntersuchungen
Stadt Mellrichstadt der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH                      Sondierungen und Kampfmitteluntersuchungen dauern nur wenige Stunden; für
planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der                         die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle ein bis zwei Tage
erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell hat SuedLink für                 Dauer zu erwarten.
Abschnitt D2 (südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation
Bergrheinfeld West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) das                 Vermessungsarbeiten/geophysikalische Untersuchungen
Planfeststellungsverfahren mit Einreichung des Antrags auf
Planfeststellung nach §19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)                      Es werden ergänzend Vermessungsarbeiten zur Erfassung der aktuellen
eröffnet. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden unter anderem                 topographischen Verhältnisse per GPS oder traditionellen Einmessverfahren
Untersuchungen zum Baugrund statt.                                                     sowie ggf. nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar,
                                                                                       Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt. Vor Ort werden Straßen,
Die Baugrunduntersuchungen dienen dazu, einen Leitungsverlauf zu finden, der           Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes
die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Mithilfe          dokumentiert.
der Untersuchungen vertiefen wir deshalb unsere Kenntnisse der jeweiligen
lokalen Voraussetzungen des Baugrunds. Die gewonnenen Daten und deren                  Baubegleitungen
fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach §21
NABEG. Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für            Bei den ausgewählten Querungsbereichen werden die Baugrundunter-suchungen
einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine            von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen
Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.                                        überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umwelt-gerechten,
                                                                                       bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel,
Umfang der Untersuchungen                                                              unnötige Eingriffe in Natur und Landschaft und in den Boden auszuschließen
                                                                                       sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden.
Zu den geplanten Untersuchungen zählen neben den eigentlichen Bau-
grunduntersuchungen baubegleitende Maßnahmen wie die ökologische,                      Eventuelle Schäden
bodenkundliche und archäologische Baubegleitung, Vermessungsarbeiten oder
bei Bedarf Kampfmitteluntersuchungen durch Flächen- oder Bohr-lochsondierung.          Im Rahmen der Baubegleitungen und der Vermessungsarbeiten sind
Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen     Mitarbeiter/innen mit Pkw, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf.
Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private            zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den
Straßen und Wege in Anspruch genommen werden. Die nachfolgend                          Grundstücken entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht
dargestellten Arbeiten sind möglicherweise nicht in vollem Umfang auf jedem            eingesetzt. Bei den Baugrunduntersuchungen sind die oben beschriebenen
betroffenen Grundstück erforderlich. Art und Umfang der zum Einsatz                    Geräte im Einsatz. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren
kommenden Bohrverfahren und Bohrgeräte                                                 Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw.
richten sich nach den individuellen Zielsetzungen und Anforderungen                    durch die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen
vor Ort.                                                                               Regelungen angemessen entschädigt.

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen                                            Bekanntmachung und Termine
Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit               Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus
einem Durchmesser von bis zu 320 mm) Bodenproben bis in 30 Meter, in                   § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit
Ausnahmefällen bis in 70 Meter Tiefe entnommen. Dabei wird ein Lkw oder                § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den
Raupenfahrzeug mit einklappbarem Bohrturm und separatem Bohrgestänge                   Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Der
eingesetzt.                                                                            zeitliche Ablauf der Untersuchungen hängt von äußeren Umständen ab, z. B. von
Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringst-               örtlichen Gegebenheiten und von den wetter-bedingten Bodenverhältnissen. Die
möglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten             betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der entsprechenden Flurstückliste und
werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt bzw. ausgewählte Bohrungen           den zugehörigen Plan- unterlagen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden
zu Grundwassermessstellen ausgebaut. Zeitlich parallel und in unmittelbarer            (genauer Auslageort: siehe Infokasten unten).
Nähe zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen bzw.                                Mitarbeiter der TransnetBW GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen setzen sich
Rammsondierungen durchgeführt. Hierbei wird bei einer Drucksondierung ein              mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungs-
Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 20 Meter in den             berechtigten in Verbindung. Den Zeitraum der Untersuchungen sowie den
Boden bzw. bei einer Rammsondierung bis zu 12 Metern eingebracht. Pro                  Auslageort der Flurstücksliste und Planunterlagen können Sie untenstehendem
Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen und                                     Infokasten entnehmen.
Drucksondierungen/Rammsondierungen möglich.
Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen werden außerhalb               Baugrunduntersuchungen in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt
von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit          Zeitraum: 03.05.2021-29.10.2021
Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut, welche nach Fertigstellung des
                                                                                       Auslageort der Flurstückliste und Planunterlagen zur öffentlichen Einsicht:
jeweiligen Aufschlusses wieder rückgebaut werden. Des Weiteren sind
                                                                                       Stadt Mellrichstadt, Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt
ergänzende Baggerschürfe bis max. 3 Meter Tiefe vorgesehen. Dabei wird mit
einem Bagger Erde an ausgewählten Untersuchungspunkten lokal eng begrenzt              Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur
ausgehoben, um die geologischen Schichten zu untersuchen. Nach Abschluss               nach telefonischer Anmeldung unter 09776 - 608-0 möglich ist:
der Arbeiten werden die Bohrlöcher und Baggerschürfe entsprechend der
angetroffenen Bodenschichten wieder fachgerecht verfüllt.                              Bitte tragen Sie am Auslageort eine Mund-Nase-Bedeckung.

                                                                                          Kontakt für Rückfragen
Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig
(dies wird vom verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprenG festgelegt).
                                                                                          TransnetBW GmbH                             Bei Fragen und Mitteilungen zur
                                                                                          +49 (0) 800 / 380 47 01                     Durchführung der bauvorbereitenden
                                                                                          suedlink@transnetbw.de                      Maßnahmen stehen wir Ihnen zur
                                                                                          transnetbw.de/suedlink                      Verfügung.
„TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in
Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW
fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.“
179
180
181
182

*****************************
 Thomas Habermann
       Landrat
Sie können auch lesen