Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe - Ausgabe: Stand Jänner 2007

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Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe - Ausgabe: Stand Jänner 2007
Förderungen für Lehrlinge
    und Lehrbetriebe

    Ausgabe: Stand Jänner 2007
INHALT

Förderungen für Lehrlinge

   •   Schülerfreifahrt                                S.3

   •   Lehrlingsfreifahrt                              S.3

   •   Fahrtenbeihilfe                                 S.3

   •   Heimfahrtbeihilfe                               S.3

   •   Lehrlingsbeihilfe                               S.3

   •   Zuschuss zu den Verpflegungskosten              S.3

   •   Lehrausbildungsbeihilfe                         S.3

   •   Begabtenförderung                               S.4

   •   Förderung für die Berufsreifeprüfung            S.5

Förderungen für Unternehmer

   •   Lehrlingsausbildungsprämie                      S.6

   •   Bildungsprämie                                  S.6

   •   Bildungsfreibetrag                              S.6

   •   Lehrlingsprämie der Bundesinnung Bau            S.6

   •   Förderung des Internatsbeitrages der LBS-       S.6
       Internate Amstetten, Neunkirchen, Stockerau I

   •   Förderung der Lehrausbildung durch das AMS      S.7-9

Information

   •   Geschäftsstellen des AMS NÖ                     S.10-11

   •   Impressum                                       S.12

                                         2
Förderungen für Lehrlinge
 Bezeichnung         Für welche Strecke?      Woher das           Wann beantragen?            Wo beantragen?
                                              Formular?
Schülerfreifahrt     Wohnung –                Berufsschule        Im Vorhinein (Beginn des Verkehrsunternehmen
(mit Selbstbehalt)   Berufsschule                                 Schuljahres)
Lehrlingsfreifahrt   Wohnung – Lehrbetrieb Lehrlingsstelle        Im Vorhinein (Beginn     Verkehrsunternehmen
(mit Selbstbehalt)                          Arbeiterkammer        jedes neuen Lehrjahres)
Fahrtenbeihilfe      a) Wohnung –           Finanzamt             Im Nachhinein (für das   Finanzamt
(Formular 94)            Lehrbetrieb (falls                       abgelaufene
                         kein öffentl.                            Kalenderjahr)
                         Verkehrsmittel
                         vorhanden)

                     oder

                     b) Hauptwohnsitz –       Finanzamt           Im Nachhinein (für das      Finanzamt
                        Zweitwohnsitz                             abgelaufene
                                                                  Kalenderjahr)
Schulfahrtbeihilfe   Wohnung –                Finanzamt           Im Nachhinein (für das      Finanzamt
(Formular 85)        Berufsschule                                 abgelaufene
                                                                  Kalenderjahr)

Bezeichnung              Voraussetzung                Höhe                   Ansprechpartner           Zeitraum
                         Österreichische              Ist abhängig vom       Amt der NÖ                Die Förderung
Lehrlingsbeihilfe
                         Staatsbürgerschaft oder      Familieneinkomm        Landesregierung,          wird ab
                         Angehöriger eines            en                     Abteilung                 Antragstellung
                                                      (zw. EUR 40,--         Arbeitnehmerförderung     für die Dauer
                         anderen EWR-
                         Mitgliedsstaates;            und                    A-2100 Korneuburg,        eines Jahres
                                                      EUR 80,--              Bankmannring 5            gewährt.
                         Hauptwohnsitz in
                         Niederösterreich;            monatlich)             Kontakt: Elke Hirtl-
                                                                             Dolezal
                         aufrechtes
                                                                             Tel.: 02262/ 9025-11235
                         Lehrverhältnis; das
                                                                             Email:
                         monatlich anrechenbare
                                                                             post.f3anf@noel.gv.at
                         Familieneinkommen darf
                                                                             Internet:
                         eine bestimmte Höhe
                                                                             http://www.noe.gv.at/
                         nicht überschreiten

Zuschuss zu den          Österreichische              Zuschuss von           Amt der NÖ                Die Förderung
Verpflegungskosten       Staatsbürgerschaft oder      EUR 55,--              Landesregierung,          wird ab
                         Angehörigkeit eines          monatlich (nicht       Abteilung                 Antragstellung
                         anderen EWR-                 an eine                Arbeitnehmerförderung     bis zum Ende
                         Mitgliedstaates;             Einkommensgrenz                                  des
                                                                             A-2100 Korneuburg,
                         Hauptwohnsitz in             e gebunden)                                      Lehrverhältnis
                                                                             Bankmannring 5
                         Niederösterreich;            Die Auszahlung                                   ses gewährt.
                                                                             Kontakt: Elke Hirtl-
                         aufrechtes Lehrverhältnis;   erfolgt halbjährlich
                                                                             Dolezal
                         Ausbildung erfordert         im nachhinein.
                                                                             Tel.: 02262/ 9025-
                         einen Zweitwohnsitz
                                                                             11235
                         (kann auch außerhalb
                                                                             Email:
                         von NÖ liegen)
                                                                             post.f3anf@noel.gv.at
                                                                             Internet:
                                                                             http://www.noe.gv.at/
                                                                             Kammer für Arbeiter
Lehrausbildungsbeihilfe Niederösterreichische         Monatlich EUR                                    Die Förderung
                        Lehrlinge aus Familien        48,- für die Dauer     und Angestellte für       wird ab
                        mit geringem                  eines Jahres.          Niederösterreich          Antragstellung
                        Einkommen, sofern ein         Ansuchen um            Kontakt: Walter Böck,     für die Dauer
                        Elternteil bzw.               Weitergewährung        Elisabeth Tessar,         eines Jahres
                        Erziehungsberechtigter        möglich.               Gerhard Slaby             gewährt.
                        Mitglied einer                                       Tel.: 01/58 883-1864,
                        Arbeiterkammer ist.                                  1865, 1866
                                                                             www.aknoe.at

                                                         3
Begabtenförderung - Eine Stipendienaktion für Lehrlinge und Lehrabsolventen
Bis zu € 1.200,- für gute Leistungen bringt auch im Jahr 2006 die
Begabtenförderung der Wirtschaftskammern Österreichs und des Ministeriums für
Wirtschaft und Arbeit.
Unterstützungen werden vergeben für:
   1. Bildungsmaßnahmen zum Zweck des späteren Selbständigwerdens
      (Lehrabsolventen):
      z.B. Vorbereitungskurse auf Meisterprüfung (einschließlich des Moduls
      Unternehmerprüfung), Befähigungsprüfung, Ausbilderprüfung u.ä.
   2. Fach- und berufseinschlägige Höherqualifizierungen sowie
      Auslandsaufenthalte:
      Lehrlinge: z.B. teilweise Absolvierung der Lehrausbildung im Ausland,
      fachspezifische Sprachkurse im In- und/oder Ausland, fachspezifische
      Weiterbildungskurse im Inland;

       Lehrabsolventen: z.B. Werkmeisterschulen, WIFI-Fachakademien,
       Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung, fachspezifische Sprachkurse im
       In- und/oder Ausland, Auslandspraktikas, Höherqualifizierungen im IT-
       Bereich;
Die Fördersumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben - max. € 1.200,- pro
Antrag.
Voraussetzungen:
   •   Der Antragsteller darf bei Beginn des zu fördernden Ausbildungsweges das
       35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
   •   er muss einen ausgezeichneten Erfolg in einem der folgenden
       Berufsabschlüsse nachweisen:
        -      bei der Lehrabschlussprüfung
        -      im Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule
        -      bei der Meister-/Befähigungsprüfung alle abzulegenden Fachmodule
        -      bei der Unternehmerprüfung
        -      im Abschlusszeugnis der Fachakademie
        -      im Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule
        -      im Berufsreifeprüfungszeugnis

Voraussetzungen für Lehrlinge:
   o   Nachweis der besonderen Begabung durch ein gutes Berufsschulzeugnis
       (Notendurchschnitt max. 2,0) oder
   o   erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb

Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Bildung, Andrea
Schuch, Tel. 02742/851-17502

ACHTUNG!!! Ab 1.1.2007 neue Richtlinien:
Bei den Voraussetzungen fällt folgender Nachweis weg:
-> Ausgezeichneter Erfolg im Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule
kann nicht mehr anerkannt werden.
Die Antragsformulare für die Aktion 2007 liegen derzeit noch nicht auf.

                                        4
Berufsreifeprüfung

Die neue Erfolgsprämie der Wirtschaftskammer NÖ für Absolventen der
Berufsreifeprüfung:

Eine Förderung der Wirtschaftskammer NÖ von Euro 400,-- steht all jenen
Teilnehmern zu, die im WIFI NÖ Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung
besucht und absolviert haben.

Die Vorraussetzungen dafür sind, dass sich der Wohnsitz der Teilnehmer in
Niederösterreich befindet, der Besuch des Vorbereitungslehrganges im WIFI NÖ und
die Ablegung aller Teilprüfungen.

Die Einreichung muss über die Wirtschaftskammer Niederösterreich, Abteilung
Bildung, Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten erfolgen. Auskünfte werden unter
der Telefonnummer 02742/851-17501 bekannt gegeben.

Neben dem Berufsreifeprüfungszeugnis und einer Kopie des Meldezettels gehören
ein ausgefülltes Antragsformular und die Kursbesuchbestätigungen zu den
erforderlichen Unterlagen.

Die Ende der Einreichfrist ist am 31.12. des Jahres, in dem die letzte Teilprüfung
absolviert wurde. Die Höhe der Förderung beträgt Euro 400,--.

Weitere Förderungen in Niederösterreich:

      Bei der NÖ Landesregierung gibt es auch die Möglichkeit, die NÖ
Bildungsförderung in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden anfallende Kosten zu 50
Prozent (max. Euro 2.640,--) übernommen. Kontakt Land NÖ: Herr Schandl, Tel.:
02262/9025-11225, mehr Informationen im Internet unter http://www.noel.gv.at/.

      Bei der Arbeiterkammer NÖ gibt es ebenfalls Förderungen, mehr
Informationen dazu unter http://www.aknoe.at/.

Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Bildung,
Bernadette Binder , Tel.02742/851-17501.

                                         5
Förderungen für Unternehmer

Bezeichnung             Wer hat Anspruch?      Wie hoch ist die Förderung?         Woher das            Wie beantragen?
                                                                                   Formular und
                                                                                   wo beantragen?
Lehrlingsausbildung Alle Steuerpflichtigen,    EUR 1.000,-- für jedes              Finanzamt            Als Beilage zur
sprämie lt. § 108f   die mit einem Lehrling    Kalenderjahr                                             Steuererklärung
EStG 1988            ein Lehrverhältnis
                     nach dem 31. Dez.         Die Prämie wird auf dem
                     2001 begonnen             Abgabenkonto des
                     haben.                    Steuerpflichtigen gutgeschrieben.
Bildungsprämie lt. § Gilt nur für              6 % der Aufwendungen für externe Finanzamt               Als Beilage zur
108c Abs. 2 Z2 EStG Aufwendungen, die          Aus- und Fortbildungsmaßnahmen                           Steuererklärung
1988                 nach dem 31. Dez.
                     2001 angefallen sind      Die Prämie wird auf dem
                                               Abgabenkonto des
                                               Steuerpflichtigen gutgeschrieben.
Bildungsfreibetrag      Kann für externe und 20 % der Aufwendungen des             Finanzamt            Bilanz oder
lt. § 4 Abs. 4 Z8 und   innerbetriebliche Aus- Steuerpflichtigen in externen bzw.                       Einnahmen-
Z10 EStG 1988           und                    innerbetrieblichen Aus- und                              Ausgaben-
                        Fortbildungsmaßnah Fortbildungseinrichtungen. Bei                               Rechnung
                        men geltend gemacht innerbetrieblichen Aus- und
                        werden.                Fortbildungseinrichtungen kann
                                               der Bildungsfreibetrag nur insoweit
                        Es kann immer nur      geltend gemacht werden, als die
                        entweder der           Aufwendungen je Aus- und
                        Bildungsfreibetrag     Fortbildungsmaßnahme EUR
                        oder die               2.000,-- pro Kalendertag nicht
                        Bildungsprämie in      übersteigt.
                        Anspruch genommen Der Bildungsfreibetrag kann bei
                        werden.                bilanzierenden Steuerpflichtigen
                                               sowohl bilanzmäßig als auch
                                               außerbilanziell geltend gemacht
                                               werden. Bei Einnahmen-
                                               Ausgaben-Rechnern erfolgt die
                                               Geltendmachung um Rahmen der
                                               Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Lehrlingsprämie der     All jene                                                   Kein Formular        Keine Meldung
Bundesinnung Bau(in     Mitgliedsbetriebe, die                                     nötig, nähere        nötig, die
Kooperation mit         zum Stichtag                                               Informationen bei    Überweisungen
sämtlichen              31.5.2006 Lehrlinge                                        der Landesinnung     erfolgen
Landesinnungen)         im Lehrberuf Maurer,                                       Bau unter der        automatisch durch
                        Schalungsbauer oder                                        Tel.:                die
                        Tiefbauer ausbilden,                                       02742/313225-14      Landesinnungen
                        wird im August 2006
                        eine Prämie in Höhe
                        von EUR 1.500,-- pro
                        Lehrling und Lehrjahr
                        ausbezahlt.
Förderung des           Alle ausbildenden      50 % der jährlichen                 Antrag bei der       Antrag und
Internatsbeitrages      Mitgliedsbetriebe der Internatsbeiträge                    Fachgruppe unter     Überweisungs-
der LBS-Internate       Fachgruppen                                                der Tel.:            belege per Fax an
                                                                                   02742/851-19251      die Fachgruppe.
- Amstetten             - Maschinen- u.                                            oder E-Mail          Faxnr.:
- Neunkirchen           Stahlbauindustrie                                          industrie.referat5   02742/851-18299
- Stockerau I           - Metallwarenindustrie                                     @wknoe.at
                                                                                   erhältlich.

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Förderung der Lehrausbildung durch das AMS
Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung von
Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der
Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung erhalten.

Wer?
Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem
Berufsausbildungsgesetz (BAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an
einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der
Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG. Informationen
über Ausnahmen erteilt das AMS.

Was?
Gefördert werden:
   •   Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
   •   Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
   •   TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung
   •   Erwachsenen (über 19jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von
       Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann
   •   Lehrlingen, wenn sie Zusatzqualifikationen über das Berufsbild hinaus
       erwerben
   •   Lehrlingen, die aufgrund einer zusätzlichen Lehrstelle ihre Lehre absolvieren

Zusätzliche Lehrstellen - Voraussetzungen:

a) Für Lehrverhältnisse, die zwischen 1.9.2006 und 29.6.2007 eingegangen
   werden gelten folgende Voraussetzungen:
   1. Vor Beginn des Lehrverhältnisses ist eine Kontaktaufnahme mit dem AMS
      unbedingt notwendig. Erfolgt diese nicht, kann die Förderung nicht gewährt
      werden!
   2. Die Zusätzlichkeit ist nur dann gegeben, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge
      sowohl am Beginn des Lehrverhältnisses als auch 4 Monate nach Beginn des
      Lehrverhältnisses größer als am 31.12.2005 ist. Eine erste
      Beihilfenauszahlung kann daher erst 2007 erfolgen.
   3. Die Förderung wird jährlich zuerkannt, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge
      jeweils zu Beginn des zweiten und dritten Lehrjahres immer noch höher ist
      als die Gesamtzahl am 31.12.2005. Lehrlinge, die ausscheiden, müssen also
      nachbesetzt werden, um die Förderung nicht zu verlieren.
   4. Die lohn-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften müssen genau
      eingehalten werden, andernfalls wird die Förderung eingestellt.

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b) Für Lehrverhältnisse, die zwischen 1.9.2005 und 31.8.2006 eingegangen
   wurden, gelten folgende Voraussetzungen:
    1. Die Lehrstelle muss zusätzlich sein:
       Zusätzlichkeit ist dann gegeben, wenn ab 1.09.2005 die Gesamtzahl der
       Lehrlinge größer ist, als am Stichtag. Das Lehrverhältnis muss zwischen
       dem 1.09.2005 und 31.8.2006 eingegangen werden. Als Stichtag gilt der
       31.12.2004. Lehrbetriebe, die am 31.12.2004 keinen Lehrling hatten,
       erfüllen bereits mit einem Lehrling dieses Kriterium. Lehrlinge, die in
       höheren Lehrjahren einsteigen, zB wegen einer Schulanrechnung, erhalten
       nur jene Förderung, die für das zweite bzw. dritte Lehrjahr vorgesehen ist.
       Achtung: Beginnt das Lehrverhältnis zwischen 30.6. und 31.8.2006 gilt
       zusätzlich folgendes Kriterium: Die Gesamtzahl muss am 31.12.2006 größer
       sein als am 31.12.2004. Eine erste Beihilfenauszahlung kann daher erst 2007
       erfolgen.
    2. Die Förderung wird jährlich zuerkannt, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge
       jeweils zu Beginn des zweiten und dritten Lehrjahres immer noch höher ist
       als die Gesamtzahl am 31.12.2004. Lehrlinge, die ausscheiden, müssen also
       nachbesetzt werden, um die Förderung nicht zu verlieren.
    3. Die lohn-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften müssen genau
       eingehalten werden, andernfalls wird die Förderung eingestellt.

Wieviel?
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung
bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und
Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt. Die Beihilfe wird jeweils für ein
Lehrjahr bewilligt. Sie kann für Mädchen in Männerberufen um ein Jahr verlängert
werden. Für TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung und für die
förderbaren Personenkreise SonderschulabgängerInnen und Lernschwache
PflichtschulabgängerInnen kann die Beihilfe für maximal 3 Jahre bewilligt werden.

Die Höhe der Beihilfe kann sich in Österreich in folgendem Rahmen bewegen
(siehe Tabellen).
Personengruppe               Betrieb                          Ausbildungseinrichtung
-   Mädchen;                 bis zu EUR 302,-                 bis zu EUR 453,-
-   Benachteiligte;
-   TeilnehmerInnen an einer
    Integrativen
    Berufsausbildung
-   Über 19jährige           bis zu EUR 755,-                 bis zu EUR 755,-
-   Zwischenbetriebliche     bis zu 50% der Kosten, maximal   bis zu 50% der Kosten,
    Zusatzausbildung         EUR 604,-                        maximal EUR 604,-

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Höhe der Beihilfe in Niederösterreich wenn Lehrstelle nicht zusätzlich:
Personengruppe                     Betrieb                      Ausbildungseinrichtung
-   Mädchen;
    Benachteiligte;
    TeilnehmerInnen an einer       bis zu EUR 151,-             bis zu EUR 151,-
    Integrativen
    Berufsausbildung
-   Über 19jährige                 bis zu EUR 151,-             bis zu EUR 151,-

-   Zwischenbetriebliche           bis zu 50%                   bis zu 50%
    Zusatzausbildung               der Kosten,                  der Kosten,
                                   maximal EUR 151,-            maximal EUR 151,-

Höhe der Beihilfe pro Monat, wenn Lehrstelle zusätzlich:
Personengruppe                 1. Lehrjahr        2. Lehrjahr       3. Lehrjahr
Zusätzliche Lehrstelle     fix € 400              fix € 200         fix € 100

Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder
Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies
erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor
Aufnahme des Lehr-/Ausbildungs-verhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn
der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. (Regional
unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich!).

Förderung des AMS im Rahmen des JASG

Im Rahmen des JASG (Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz) organisiert das AMS in
NÖ maximal 12-monatige Lehrgänge mit einem hohen Praxisanteil und dem Besuch
der Berufschule für ca. 1.000 Jugendliche.
Ziel dieser Lehrgänge ist es, den TeilnehmerInnen die Inhalte des jeweiligen
Lehrjahres zu vermitteln, damit sie in der Folge eine Lehrausbildung in Ihrem oder
in einem anderen Betrieb beginnen können. Die Zeit im Lehrgang wird auf die
Lehrzeit angerechnet.

Teilnahmevoraussetzungen
Unternehmen, die einen Praktikumsplatz anbieten, müssen eine Lehrberechtigung
vorweisen, eine Lehrstellenmeldung an das AMS ist keine Voraussetzung. Die
Absolvierung des betrieblichen Praktikums wird vom Arbeitsmarktservice gefördert
und ist daher für die Unternehmen kostenlos.
Kontakt
Wenn Sie einen Praktikumsplatz im Rahmen dieser Lehrgänge anbieten möchten,
dann wenden Sie sich an die regionale AMS NÖ-Geschäftsstelle in Ihrem Bezirk.

Informationen erhalten Sie auch bei der Abteilung Bildung, Tel.: 02742/851-17501
bzw. berufsausbildung@wknoe.at
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AMS             N ie d e rö s te rre ich

Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice
Niederösterreich
                                                              AMS-Landesgeschäftsstelle:
                                                              1013 Wien, Hohenstaufengasse 2
Ihre Kontaktadressen - Auf einen Blick                        Tel.: 01/53136-0

Regionale Geschäftsstellen
des Arbeitsmarktservice NÖ

Arbeitsmarktservice Amstetten                   Arbeitsmarktservice Horn
3300 Amstetten, Nikolaus-Lenau Straße 2         3580 Horn, Prager Straße 32
Tel. 07472/61120-0                              Tel. 02982/2676-0
Fax 07472/61120-177                             Fax 02982/2676-177
ams.amstetten@ams.at                            ams.horn@ams.at

Arbeitsmarktservice Baden                       Arbeitsmarktservice Korneuburg
2500 Baden, Josefsplatz 7                       2100 Korneuburg, Laaer Straße 11
Tel. 02252/201-0                                Tel. 02262/72775-0
Fax 02252/201-177                               Fax 02262/72775-177
ams.baden@ams.at                                ams.korneuburg@ams.at

Arbeitsmarktservice Berndorf                    Arbeitsmarktservice Krems
2560 Berndorf, Leobersdorfer Straße 2           3500 Krems, Südtiroler Platz 2
Tel. 02672/87705-0                              Tel. 02732/82546-0
Fax 02672/87705-177                             Fax 02732/82546-177
ams.berndorf@ams.at                             ams.krems@ams.at

Arbeitsmarktservice Bruck/Leitha                Arbeitsmarktservice Lilienfeld
2460 Bruck/Leitha, Lagerstraße 7                3180 Lilienfeld, Dörflstraße 2
Tel. 02162/63238-0                              Tel. 02762/52268-0
Fax 02162/63238-177                             Fax 02762/52268-177
ams.bruckleitha@ams.at                          ams.lilienfeld@ams.at

Arbeitsmarktservice Gänserndorf                 Arbeitsmarktservice Melk
2230 Gänserndorf, Friedensgasse 4               3390 Melk, Babenbergerstraße 6-8
Tel. 02282/3535-0                               Tel. 02752/50072-0
Fax 02282/3535-177                              Fax 02752/50072-177
ams.gaenserndorf@ams.at                         ams.melk@ams.at

Arbeitsmarktservice Gmünd                       Arbeitsmarktservice Mistelbach
3950 Gmünd, Bahnhofstraße 33                    2130 Mistelbach, Oserstraße 29
Tel. 02852/52541-0                              Tel. 02572/2721-0
Fax 02852/52541-177                             Fax 02572/2721-177
ams.gmuend@ams.at                               ams.mistelbach@ams.at

Arbeitsmarktservice Hollabrunn                  Arbeitsmarktservice Mödling
2020 Hollabrunn, Koliskoplatz 9                 2340 Mödling, Reiterergasse 4
Tel. 02952/2207-0                               Tel. 02236/805-0
Fax 02952/2207-177                              Fax 02236/805-177
ams.hollabrunn@ams.at                           Service für Unternehmen
                                                2351 Wiener Neudorf
                                                Triester Straße 14
                                                Tel.: 02236/805-277
                                                ams.moedling@ams.at

                                           10
Niederösterreich

Arbeitsmarktservice Neunkirchen                  (BIZ)
2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 31
Tel. 02635/62841-0                               BIZ Baden
Fax02635/62841-177                               2500 Baden, Josefsplatz 7
ams.neunkirchen@ams.at                           Tel. 02252/201-106 u. 107
                                                 Fax 02252/911
Arbeitsmarktservice St. Pölten                   ams.baden@ams.at
3100 St. Pölten, Daniel-Gran Straße 10
Tel. 02742/309-0                                 BIZ Gänserndorf
                                                 2230 Gänserndorf, Friedensgasse 4
Fax 02742/309-177
                                                 Tel.: 02282/3535-47
ams.sanktpoelten@ams.at                          Fax: 02282/3535-29
                                                 ams.gaenserndorf@ams.at
Arbeitsmarktservice Scheibbs
3270 Scheibbs, Schacherlweg 2                    BIZ Krems
Tel. 07482/42503-0                               3500 Krems, Südtiroler Platz 2
Fax 07482/42503-177                              Tel. 02732/82546-42
ams.scheibbs@ams.at                              Fax 02732/82546-13
                                                 ams.krems@ams.at
Arbeitsmarktservice Schwechat
2320 Schwechat, Sendnergasse 13a                 BIZ Melk
Tel. 01/7076251-0                                3390 Melk, Babenbergerstraße 6-8
Fax 01/7076251-177                               Tel. 02752/50072-10
ams.schwechat@ams.at                             Fax 2752/50072-177
                                                 ams.melk@ams.at
Arbeitsmarktservice Tulln
3430 Tulln, Nibelungenplatz 1                    BIZ Mödling
Tel. 02272/62236-0                               2351 Wiener Neudorf, Triester Straße 14
Fax 02272/62236-177                              Tel. 02236/86896-13 u. 17
ams.tulln@ams.at                                 Fax 02236/86896-10
                                                 ams.moedling@ams.at
Arbeitsmarktservice Waidhofen/Thaya
3830 Waidhofen/Thaya, Thayastraße 3              BIZ Neunkirchen
Tel. 02842/52561-0                               2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammer-Gasse 31
Fax 02842/52561-177                              Tel. 02635/62841-312
ams.waidhofenthaya@ams.at                        Fax 02635/62841-110
                                                 ams.neunkirchen@ams.at
Arbeitsmarktservice Waidhofen/Ybbs
3340 Waidhofen/Ybbs, Schöffelstraße 4            BIZ St. Pölten
Tel. 07442/55533-0                               3100 St. Pölten, Daniel Gran-Straße 12
Fax 07442/55533-177                              Tel. 02742/309-206 u. 207
ams.waidhofenybbs@ams.at                         Fax 02742/309-277
                                                 ams.sanktpoelten@ams.at
Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt
2700 Wr. Neustadt, Neunkirchner Straße 36        BIZ Tulln
Tel. 02622/21670-0                               3430 Tulln, Nibelungenplatz 1
Fax 02622/21670-177                              Tel. 02272/62236-202
ams.wienerneustadt@ams.at                        Fax 02272/62236-277
                                                 ams.tulln@ams.at
Arbeitsmarktservice Zwettl
3910 Zwettl, Weitraer Straße 17
                                                 BIZ Wiener Neustadt
Tel. 02822/52983-0
                                                 2700 Wr. Neustadt, Neunkirchner Straße 36
Fax 02822/52983-177
                                                 Tel. 02622/21670-206
ams.zwettl@ams.at
                                                 Fax 02622/21670-177
                                                 ams.wienerneustadt@ams.at

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