Förderungen für Lehrlinge und Lehrbetriebe - Ausgabe: Stand Jänner 2007
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INHALT Förderungen für Lehrlinge • Schülerfreifahrt S.3 • Lehrlingsfreifahrt S.3 • Fahrtenbeihilfe S.3 • Heimfahrtbeihilfe S.3 • Lehrlingsbeihilfe S.3 • Zuschuss zu den Verpflegungskosten S.3 • Lehrausbildungsbeihilfe S.3 • Begabtenförderung S.4 • Förderung für die Berufsreifeprüfung S.5 Förderungen für Unternehmer • Lehrlingsausbildungsprämie S.6 • Bildungsprämie S.6 • Bildungsfreibetrag S.6 • Lehrlingsprämie der Bundesinnung Bau S.6 • Förderung des Internatsbeitrages der LBS- S.6 Internate Amstetten, Neunkirchen, Stockerau I • Förderung der Lehrausbildung durch das AMS S.7-9 Information • Geschäftsstellen des AMS NÖ S.10-11 • Impressum S.12 2
Förderungen für Lehrlinge Bezeichnung Für welche Strecke? Woher das Wann beantragen? Wo beantragen? Formular? Schülerfreifahrt Wohnung – Berufsschule Im Vorhinein (Beginn des Verkehrsunternehmen (mit Selbstbehalt) Berufsschule Schuljahres) Lehrlingsfreifahrt Wohnung – Lehrbetrieb Lehrlingsstelle Im Vorhinein (Beginn Verkehrsunternehmen (mit Selbstbehalt) Arbeiterkammer jedes neuen Lehrjahres) Fahrtenbeihilfe a) Wohnung – Finanzamt Im Nachhinein (für das Finanzamt (Formular 94) Lehrbetrieb (falls abgelaufene kein öffentl. Kalenderjahr) Verkehrsmittel vorhanden) oder b) Hauptwohnsitz – Finanzamt Im Nachhinein (für das Finanzamt Zweitwohnsitz abgelaufene Kalenderjahr) Schulfahrtbeihilfe Wohnung – Finanzamt Im Nachhinein (für das Finanzamt (Formular 85) Berufsschule abgelaufene Kalenderjahr) Bezeichnung Voraussetzung Höhe Ansprechpartner Zeitraum Österreichische Ist abhängig vom Amt der NÖ Die Förderung Lehrlingsbeihilfe Staatsbürgerschaft oder Familieneinkomm Landesregierung, wird ab Angehöriger eines en Abteilung Antragstellung (zw. EUR 40,-- Arbeitnehmerförderung für die Dauer anderen EWR- Mitgliedsstaates; und A-2100 Korneuburg, eines Jahres EUR 80,-- Bankmannring 5 gewährt. Hauptwohnsitz in Niederösterreich; monatlich) Kontakt: Elke Hirtl- Dolezal aufrechtes Tel.: 02262/ 9025-11235 Lehrverhältnis; das Email: monatlich anrechenbare post.f3anf@noel.gv.at Familieneinkommen darf Internet: eine bestimmte Höhe http://www.noe.gv.at/ nicht überschreiten Zuschuss zu den Österreichische Zuschuss von Amt der NÖ Die Förderung Verpflegungskosten Staatsbürgerschaft oder EUR 55,-- Landesregierung, wird ab Angehörigkeit eines monatlich (nicht Abteilung Antragstellung anderen EWR- an eine Arbeitnehmerförderung bis zum Ende Mitgliedstaates; Einkommensgrenz des A-2100 Korneuburg, Hauptwohnsitz in e gebunden) Lehrverhältnis Bankmannring 5 Niederösterreich; Die Auszahlung ses gewährt. Kontakt: Elke Hirtl- aufrechtes Lehrverhältnis; erfolgt halbjährlich Dolezal Ausbildung erfordert im nachhinein. Tel.: 02262/ 9025- einen Zweitwohnsitz 11235 (kann auch außerhalb Email: von NÖ liegen) post.f3anf@noel.gv.at Internet: http://www.noe.gv.at/ Kammer für Arbeiter Lehrausbildungsbeihilfe Niederösterreichische Monatlich EUR Die Förderung Lehrlinge aus Familien 48,- für die Dauer und Angestellte für wird ab mit geringem eines Jahres. Niederösterreich Antragstellung Einkommen, sofern ein Ansuchen um Kontakt: Walter Böck, für die Dauer Elternteil bzw. Weitergewährung Elisabeth Tessar, eines Jahres Erziehungsberechtigter möglich. Gerhard Slaby gewährt. Mitglied einer Tel.: 01/58 883-1864, Arbeiterkammer ist. 1865, 1866 www.aknoe.at 3
Begabtenförderung - Eine Stipendienaktion für Lehrlinge und Lehrabsolventen Bis zu € 1.200,- für gute Leistungen bringt auch im Jahr 2006 die Begabtenförderung der Wirtschaftskammern Österreichs und des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Unterstützungen werden vergeben für: 1. Bildungsmaßnahmen zum Zweck des späteren Selbständigwerdens (Lehrabsolventen): z.B. Vorbereitungskurse auf Meisterprüfung (einschließlich des Moduls Unternehmerprüfung), Befähigungsprüfung, Ausbilderprüfung u.ä. 2. Fach- und berufseinschlägige Höherqualifizierungen sowie Auslandsaufenthalte: Lehrlinge: z.B. teilweise Absolvierung der Lehrausbildung im Ausland, fachspezifische Sprachkurse im In- und/oder Ausland, fachspezifische Weiterbildungskurse im Inland; Lehrabsolventen: z.B. Werkmeisterschulen, WIFI-Fachakademien, Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung, fachspezifische Sprachkurse im In- und/oder Ausland, Auslandspraktikas, Höherqualifizierungen im IT- Bereich; Die Fördersumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben - max. € 1.200,- pro Antrag. Voraussetzungen: • Der Antragsteller darf bei Beginn des zu fördernden Ausbildungsweges das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und • er muss einen ausgezeichneten Erfolg in einem der folgenden Berufsabschlüsse nachweisen: - bei der Lehrabschlussprüfung - im Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule - bei der Meister-/Befähigungsprüfung alle abzulegenden Fachmodule - bei der Unternehmerprüfung - im Abschlusszeugnis der Fachakademie - im Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule - im Berufsreifeprüfungszeugnis Voraussetzungen für Lehrlinge: o Nachweis der besonderen Begabung durch ein gutes Berufsschulzeugnis (Notendurchschnitt max. 2,0) oder o erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Bildung, Andrea Schuch, Tel. 02742/851-17502 ACHTUNG!!! Ab 1.1.2007 neue Richtlinien: Bei den Voraussetzungen fällt folgender Nachweis weg: -> Ausgezeichneter Erfolg im Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule kann nicht mehr anerkannt werden. Die Antragsformulare für die Aktion 2007 liegen derzeit noch nicht auf. 4
Berufsreifeprüfung Die neue Erfolgsprämie der Wirtschaftskammer NÖ für Absolventen der Berufsreifeprüfung: Eine Förderung der Wirtschaftskammer NÖ von Euro 400,-- steht all jenen Teilnehmern zu, die im WIFI NÖ Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung besucht und absolviert haben. Die Vorraussetzungen dafür sind, dass sich der Wohnsitz der Teilnehmer in Niederösterreich befindet, der Besuch des Vorbereitungslehrganges im WIFI NÖ und die Ablegung aller Teilprüfungen. Die Einreichung muss über die Wirtschaftskammer Niederösterreich, Abteilung Bildung, Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten erfolgen. Auskünfte werden unter der Telefonnummer 02742/851-17501 bekannt gegeben. Neben dem Berufsreifeprüfungszeugnis und einer Kopie des Meldezettels gehören ein ausgefülltes Antragsformular und die Kursbesuchbestätigungen zu den erforderlichen Unterlagen. Die Ende der Einreichfrist ist am 31.12. des Jahres, in dem die letzte Teilprüfung absolviert wurde. Die Höhe der Förderung beträgt Euro 400,--. Weitere Förderungen in Niederösterreich: Bei der NÖ Landesregierung gibt es auch die Möglichkeit, die NÖ Bildungsförderung in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden anfallende Kosten zu 50 Prozent (max. Euro 2.640,--) übernommen. Kontakt Land NÖ: Herr Schandl, Tel.: 02262/9025-11225, mehr Informationen im Internet unter http://www.noel.gv.at/. Bei der Arbeiterkammer NÖ gibt es ebenfalls Förderungen, mehr Informationen dazu unter http://www.aknoe.at/. Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Bildung, Bernadette Binder , Tel.02742/851-17501. 5
Förderungen für Unternehmer Bezeichnung Wer hat Anspruch? Wie hoch ist die Förderung? Woher das Wie beantragen? Formular und wo beantragen? Lehrlingsausbildung Alle Steuerpflichtigen, EUR 1.000,-- für jedes Finanzamt Als Beilage zur sprämie lt. § 108f die mit einem Lehrling Kalenderjahr Steuererklärung EStG 1988 ein Lehrverhältnis nach dem 31. Dez. Die Prämie wird auf dem 2001 begonnen Abgabenkonto des haben. Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Bildungsprämie lt. § Gilt nur für 6 % der Aufwendungen für externe Finanzamt Als Beilage zur 108c Abs. 2 Z2 EStG Aufwendungen, die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Steuererklärung 1988 nach dem 31. Dez. 2001 angefallen sind Die Prämie wird auf dem Abgabenkonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Bildungsfreibetrag Kann für externe und 20 % der Aufwendungen des Finanzamt Bilanz oder lt. § 4 Abs. 4 Z8 und innerbetriebliche Aus- Steuerpflichtigen in externen bzw. Einnahmen- Z10 EStG 1988 und innerbetrieblichen Aus- und Ausgaben- Fortbildungsmaßnah Fortbildungseinrichtungen. Bei Rechnung men geltend gemacht innerbetrieblichen Aus- und werden. Fortbildungseinrichtungen kann der Bildungsfreibetrag nur insoweit Es kann immer nur geltend gemacht werden, als die entweder der Aufwendungen je Aus- und Bildungsfreibetrag Fortbildungsmaßnahme EUR oder die 2.000,-- pro Kalendertag nicht Bildungsprämie in übersteigt. Anspruch genommen Der Bildungsfreibetrag kann bei werden. bilanzierenden Steuerpflichtigen sowohl bilanzmäßig als auch außerbilanziell geltend gemacht werden. Bei Einnahmen- Ausgaben-Rechnern erfolgt die Geltendmachung um Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Lehrlingsprämie der All jene Kein Formular Keine Meldung Bundesinnung Bau(in Mitgliedsbetriebe, die nötig, nähere nötig, die Kooperation mit zum Stichtag Informationen bei Überweisungen sämtlichen 31.5.2006 Lehrlinge der Landesinnung erfolgen Landesinnungen) im Lehrberuf Maurer, Bau unter der automatisch durch Schalungsbauer oder Tel.: die Tiefbauer ausbilden, 02742/313225-14 Landesinnungen wird im August 2006 eine Prämie in Höhe von EUR 1.500,-- pro Lehrling und Lehrjahr ausbezahlt. Förderung des Alle ausbildenden 50 % der jährlichen Antrag bei der Antrag und Internatsbeitrages Mitgliedsbetriebe der Internatsbeiträge Fachgruppe unter Überweisungs- der LBS-Internate Fachgruppen der Tel.: belege per Fax an 02742/851-19251 die Fachgruppe. - Amstetten - Maschinen- u. oder E-Mail Faxnr.: - Neunkirchen Stahlbauindustrie industrie.referat5 02742/851-18299 - Stockerau I - Metallwarenindustrie @wknoe.at erhältlich. 6
Förderung der Lehrausbildung durch das AMS Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung erhalten. Wer? Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG. Informationen über Ausnahmen erteilt das AMS. Was? Gefördert werden: • Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil • Jugendlichen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind • TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung • Erwachsenen (über 19jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann • Lehrlingen, wenn sie Zusatzqualifikationen über das Berufsbild hinaus erwerben • Lehrlingen, die aufgrund einer zusätzlichen Lehrstelle ihre Lehre absolvieren Zusätzliche Lehrstellen - Voraussetzungen: a) Für Lehrverhältnisse, die zwischen 1.9.2006 und 29.6.2007 eingegangen werden gelten folgende Voraussetzungen: 1. Vor Beginn des Lehrverhältnisses ist eine Kontaktaufnahme mit dem AMS unbedingt notwendig. Erfolgt diese nicht, kann die Förderung nicht gewährt werden! 2. Die Zusätzlichkeit ist nur dann gegeben, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge sowohl am Beginn des Lehrverhältnisses als auch 4 Monate nach Beginn des Lehrverhältnisses größer als am 31.12.2005 ist. Eine erste Beihilfenauszahlung kann daher erst 2007 erfolgen. 3. Die Förderung wird jährlich zuerkannt, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge jeweils zu Beginn des zweiten und dritten Lehrjahres immer noch höher ist als die Gesamtzahl am 31.12.2005. Lehrlinge, die ausscheiden, müssen also nachbesetzt werden, um die Förderung nicht zu verlieren. 4. Die lohn-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften müssen genau eingehalten werden, andernfalls wird die Förderung eingestellt. 7
b) Für Lehrverhältnisse, die zwischen 1.9.2005 und 31.8.2006 eingegangen wurden, gelten folgende Voraussetzungen: 1. Die Lehrstelle muss zusätzlich sein: Zusätzlichkeit ist dann gegeben, wenn ab 1.09.2005 die Gesamtzahl der Lehrlinge größer ist, als am Stichtag. Das Lehrverhältnis muss zwischen dem 1.09.2005 und 31.8.2006 eingegangen werden. Als Stichtag gilt der 31.12.2004. Lehrbetriebe, die am 31.12.2004 keinen Lehrling hatten, erfüllen bereits mit einem Lehrling dieses Kriterium. Lehrlinge, die in höheren Lehrjahren einsteigen, zB wegen einer Schulanrechnung, erhalten nur jene Förderung, die für das zweite bzw. dritte Lehrjahr vorgesehen ist. Achtung: Beginnt das Lehrverhältnis zwischen 30.6. und 31.8.2006 gilt zusätzlich folgendes Kriterium: Die Gesamtzahl muss am 31.12.2006 größer sein als am 31.12.2004. Eine erste Beihilfenauszahlung kann daher erst 2007 erfolgen. 2. Die Förderung wird jährlich zuerkannt, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge jeweils zu Beginn des zweiten und dritten Lehrjahres immer noch höher ist als die Gesamtzahl am 31.12.2004. Lehrlinge, die ausscheiden, müssen also nachbesetzt werden, um die Förderung nicht zu verlieren. 3. Die lohn-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften müssen genau eingehalten werden, andernfalls wird die Förderung eingestellt. Wieviel? Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt. Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehrjahr bewilligt. Sie kann für Mädchen in Männerberufen um ein Jahr verlängert werden. Für TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung und für die förderbaren Personenkreise SonderschulabgängerInnen und Lernschwache PflichtschulabgängerInnen kann die Beihilfe für maximal 3 Jahre bewilligt werden. Die Höhe der Beihilfe kann sich in Österreich in folgendem Rahmen bewegen (siehe Tabellen). Personengruppe Betrieb Ausbildungseinrichtung - Mädchen; bis zu EUR 302,- bis zu EUR 453,- - Benachteiligte; - TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung - Über 19jährige bis zu EUR 755,- bis zu EUR 755,- - Zwischenbetriebliche bis zu 50% der Kosten, maximal bis zu 50% der Kosten, Zusatzausbildung EUR 604,- maximal EUR 604,- 8
Höhe der Beihilfe in Niederösterreich wenn Lehrstelle nicht zusätzlich: Personengruppe Betrieb Ausbildungseinrichtung - Mädchen; Benachteiligte; TeilnehmerInnen an einer bis zu EUR 151,- bis zu EUR 151,- Integrativen Berufsausbildung - Über 19jährige bis zu EUR 151,- bis zu EUR 151,- - Zwischenbetriebliche bis zu 50% bis zu 50% Zusatzausbildung der Kosten, der Kosten, maximal EUR 151,- maximal EUR 151,- Höhe der Beihilfe pro Monat, wenn Lehrstelle zusätzlich: Personengruppe 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Zusätzliche Lehrstelle fix € 400 fix € 200 fix € 100 Wo? Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungs-verhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt. (Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich!). Förderung des AMS im Rahmen des JASG Im Rahmen des JASG (Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz) organisiert das AMS in NÖ maximal 12-monatige Lehrgänge mit einem hohen Praxisanteil und dem Besuch der Berufschule für ca. 1.000 Jugendliche. Ziel dieser Lehrgänge ist es, den TeilnehmerInnen die Inhalte des jeweiligen Lehrjahres zu vermitteln, damit sie in der Folge eine Lehrausbildung in Ihrem oder in einem anderen Betrieb beginnen können. Die Zeit im Lehrgang wird auf die Lehrzeit angerechnet. Teilnahmevoraussetzungen Unternehmen, die einen Praktikumsplatz anbieten, müssen eine Lehrberechtigung vorweisen, eine Lehrstellenmeldung an das AMS ist keine Voraussetzung. Die Absolvierung des betrieblichen Praktikums wird vom Arbeitsmarktservice gefördert und ist daher für die Unternehmen kostenlos. Kontakt Wenn Sie einen Praktikumsplatz im Rahmen dieser Lehrgänge anbieten möchten, dann wenden Sie sich an die regionale AMS NÖ-Geschäftsstelle in Ihrem Bezirk. Informationen erhalten Sie auch bei der Abteilung Bildung, Tel.: 02742/851-17501 bzw. berufsausbildung@wknoe.at 9
AMS N ie d e rö s te rre ich Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Niederösterreich AMS-Landesgeschäftsstelle: 1013 Wien, Hohenstaufengasse 2 Ihre Kontaktadressen - Auf einen Blick Tel.: 01/53136-0 Regionale Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice NÖ Arbeitsmarktservice Amstetten Arbeitsmarktservice Horn 3300 Amstetten, Nikolaus-Lenau Straße 2 3580 Horn, Prager Straße 32 Tel. 07472/61120-0 Tel. 02982/2676-0 Fax 07472/61120-177 Fax 02982/2676-177 ams.amstetten@ams.at ams.horn@ams.at Arbeitsmarktservice Baden Arbeitsmarktservice Korneuburg 2500 Baden, Josefsplatz 7 2100 Korneuburg, Laaer Straße 11 Tel. 02252/201-0 Tel. 02262/72775-0 Fax 02252/201-177 Fax 02262/72775-177 ams.baden@ams.at ams.korneuburg@ams.at Arbeitsmarktservice Berndorf Arbeitsmarktservice Krems 2560 Berndorf, Leobersdorfer Straße 2 3500 Krems, Südtiroler Platz 2 Tel. 02672/87705-0 Tel. 02732/82546-0 Fax 02672/87705-177 Fax 02732/82546-177 ams.berndorf@ams.at ams.krems@ams.at Arbeitsmarktservice Bruck/Leitha Arbeitsmarktservice Lilienfeld 2460 Bruck/Leitha, Lagerstraße 7 3180 Lilienfeld, Dörflstraße 2 Tel. 02162/63238-0 Tel. 02762/52268-0 Fax 02162/63238-177 Fax 02762/52268-177 ams.bruckleitha@ams.at ams.lilienfeld@ams.at Arbeitsmarktservice Gänserndorf Arbeitsmarktservice Melk 2230 Gänserndorf, Friedensgasse 4 3390 Melk, Babenbergerstraße 6-8 Tel. 02282/3535-0 Tel. 02752/50072-0 Fax 02282/3535-177 Fax 02752/50072-177 ams.gaenserndorf@ams.at ams.melk@ams.at Arbeitsmarktservice Gmünd Arbeitsmarktservice Mistelbach 3950 Gmünd, Bahnhofstraße 33 2130 Mistelbach, Oserstraße 29 Tel. 02852/52541-0 Tel. 02572/2721-0 Fax 02852/52541-177 Fax 02572/2721-177 ams.gmuend@ams.at ams.mistelbach@ams.at Arbeitsmarktservice Hollabrunn Arbeitsmarktservice Mödling 2020 Hollabrunn, Koliskoplatz 9 2340 Mödling, Reiterergasse 4 Tel. 02952/2207-0 Tel. 02236/805-0 Fax 02952/2207-177 Fax 02236/805-177 ams.hollabrunn@ams.at Service für Unternehmen 2351 Wiener Neudorf Triester Straße 14 Tel.: 02236/805-277 ams.moedling@ams.at 10
Niederösterreich Arbeitsmarktservice Neunkirchen (BIZ) 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammergasse 31 Tel. 02635/62841-0 BIZ Baden Fax02635/62841-177 2500 Baden, Josefsplatz 7 ams.neunkirchen@ams.at Tel. 02252/201-106 u. 107 Fax 02252/911 Arbeitsmarktservice St. Pölten ams.baden@ams.at 3100 St. Pölten, Daniel-Gran Straße 10 Tel. 02742/309-0 BIZ Gänserndorf 2230 Gänserndorf, Friedensgasse 4 Fax 02742/309-177 Tel.: 02282/3535-47 ams.sanktpoelten@ams.at Fax: 02282/3535-29 ams.gaenserndorf@ams.at Arbeitsmarktservice Scheibbs 3270 Scheibbs, Schacherlweg 2 BIZ Krems Tel. 07482/42503-0 3500 Krems, Südtiroler Platz 2 Fax 07482/42503-177 Tel. 02732/82546-42 ams.scheibbs@ams.at Fax 02732/82546-13 ams.krems@ams.at Arbeitsmarktservice Schwechat 2320 Schwechat, Sendnergasse 13a BIZ Melk Tel. 01/7076251-0 3390 Melk, Babenbergerstraße 6-8 Fax 01/7076251-177 Tel. 02752/50072-10 ams.schwechat@ams.at Fax 2752/50072-177 ams.melk@ams.at Arbeitsmarktservice Tulln 3430 Tulln, Nibelungenplatz 1 BIZ Mödling Tel. 02272/62236-0 2351 Wiener Neudorf, Triester Straße 14 Fax 02272/62236-177 Tel. 02236/86896-13 u. 17 ams.tulln@ams.at Fax 02236/86896-10 ams.moedling@ams.at Arbeitsmarktservice Waidhofen/Thaya 3830 Waidhofen/Thaya, Thayastraße 3 BIZ Neunkirchen Tel. 02842/52561-0 2620 Neunkirchen, Dr. Stockhammer-Gasse 31 Fax 02842/52561-177 Tel. 02635/62841-312 ams.waidhofenthaya@ams.at Fax 02635/62841-110 ams.neunkirchen@ams.at Arbeitsmarktservice Waidhofen/Ybbs 3340 Waidhofen/Ybbs, Schöffelstraße 4 BIZ St. Pölten Tel. 07442/55533-0 3100 St. Pölten, Daniel Gran-Straße 12 Fax 07442/55533-177 Tel. 02742/309-206 u. 207 ams.waidhofenybbs@ams.at Fax 02742/309-277 ams.sanktpoelten@ams.at Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt 2700 Wr. Neustadt, Neunkirchner Straße 36 BIZ Tulln Tel. 02622/21670-0 3430 Tulln, Nibelungenplatz 1 Fax 02622/21670-177 Tel. 02272/62236-202 ams.wienerneustadt@ams.at Fax 02272/62236-277 ams.tulln@ams.at Arbeitsmarktservice Zwettl 3910 Zwettl, Weitraer Straße 17 BIZ Wiener Neustadt Tel. 02822/52983-0 2700 Wr. Neustadt, Neunkirchner Straße 36 Fax 02822/52983-177 Tel. 02622/21670-206 ams.zwettl@ams.at Fax 02622/21670-177 ams.wienerneustadt@ams.at 11
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