Analyse zum Themenkomplex Mietendeckel und Normenkontrollklage - KPMoni

 
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Analyse zum Themenkomplex
Mietendeckel und Normenkontrollklage
Inhaltsverzeichnis
 Titel                                                                                        Seite
 Positionen der Parteien                                                                              1
            Relevante Anträge, Anfragen und Antworten im Abgeordnetenhaus Berlin
                                        Clipping relevanter Anträge
 Bausenatorin Lompschers Pläne zum Mietendeckel umgehend beenden und eine                             3
 geeignete Neubauoffensive starten
 Bußgeldstopp beim Mietendeckel                                                                       5
                              Clipping relevanter Anfragen und Antworten
 Grundsteuer, Mietendeckel und der Landeshaushalt                                                     7
 Geplanter Mietendeckel in Berlin I – hat der Senat alle wohnungspolitischen Folgen                   9
 bedacht
 Geplanter Mietendeckel in Berlin II – hat der Senat alle verwaltungstechnischen,                     11
 finanziellen und volkswirtschaftlichen Folgen bedacht?
 Geplanter Mietendeckel in Berlin III – hat der Senat alle sozialpolitischen Folgen bedacht           13
 Wann und wie werden die Mieten des sozialen Wohnungsbaus beim Mietendeckel                           15
 einbezogen?
 Analyse AGH                                                                                          16
                                             Presseclipping
 AfD im Bundestag will verfassungsrechtlich gegen Mietendeckel vorgehen                               18
 Kai Wegner bat Parteifreund um Einschätzung zum Mietengesetz                                         20
 Die Prozessbevollmächtigten und ihre Verbindungen mit der CDU                                        22
 Berliner Vermieter rufen Bundesverfassungsgericht an                                                 23
 Amtsgericht erlaubt Mieterhöhung trotz Mietendeckel                                                  24
 Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel erfolglos                                                      26
 Widersprüchliche Urteile zum Berliner Mietendeckel                                                   28
 Berliner Landgericht hält Mietendeckel für verfassungswidrig                                         30
 284 Bundestagsabgeordnete klagen gegen Mietendeckel                                                  33
 Union und FDP wollen Mietendeckel in Berlin kippen                                                   35
 Union und FDP bringen Mietendeckel vors Bundesverfassungsgericht                                     38
 „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ will Berliner Senat verklagen                                      41
 Mietendeckel wird auch Fall für das Landesverfassungsgericht                                         43
 Berliner CDU und FDP reichen Verfassungsklage gegen Mietendeckel ein                                 45
 Weitere Klage gegen Berliner Mietendeckel                                                            46
 Berliner FDP und CDU klagen gegen den Mietendeckel                                                   48
 Weitere Verfassungsklage gegen den Mietendeckel eingereicht                                          50
 CDU und FPD wollen Gesetz vor Gericht stoppen                                                        52
 CDU und FDP klagen gegen Mietendeckel                                                                53
 Analyse Presseclipping                                                                               54
Positionen der Parteien

    SPD1         Die Berliner SPD befürwortet den Mietendeckel. Die Partei begründet ihre
                 Position mit dem Schutz von Berliner Mieterinnen und Mieter vor zu stark
                 steigenden Mieten. Dafür sollen alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden.
                 Der Mietendeckel ist Teil eines Programms der Partei zur Zukunft der
                 Stadtentwicklung. Er besteht aus drei Eckpunkten: der Neubau städtischer und
                 privater Mietwohnung, der Rekommunalisierung von Wohnungen durch die
                 Stadt und die Deckelung von Bestandsmieten. Der Neubau von Wohnraum
                 durch private Bauherren soll dabei grundsätzlich dem Modell zur kooperativen
                 Baulandentwicklung unterliegen.
    Bündnis      Als Teil der Berliner Regierungskoalition spricht sich die Partei für den
    90/ Die      Mietendeckel aus. Wie auch die SPD sehen die Grünen die Verdrängung von
    Grünen2      Mieterinnen und Mietern durch steigende Mietpreise als eines der größten
                 Probleme Berlins. Langfristiges Ziel der Partei ist die „gemeinwohlorientierte
                 Ausrichtung“ des Berliner Wohnungsmarktes. Dazu setzt die Partei, ähnlich wie
                 die SPD auf ein Maßnahmenpaket aus „Bauen, Erwerben und Regulieren“. Des
                 Weiteren möchte die Partei die Berliner Wohngenossenschaften stärken, die
                 Beratung von Mieterinnen und Mietern ausbauen und eine Taskforce gegen
                 Immobilienspekulation einsetzten. Auch Enteignungen im Fall von
                 fortgesetztem Leerstand wird nicht ausgeschlossen.
    Die LINKE3   Auch die LINKE unterstützt den Berliner Mietendeckel. Die Partei begründet dies
                 ähnlich wie die SPD und die Grünen mit der Mietpreisentwicklung in Berlin.
                 Ausdrücklich unterstützt die LINKE zudem die Initiative „Deutsche Wohnen und
                 Co. Enteignen“. Enteignungen sollen trotzt des Mietendeckels weiterhin möglich
                 sein.
    CDU4         Die CDU lehnt den Mietendeckel ab und ist für eine Aussetzung des Gesetztes
                 bis zur endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit durch das
                 Bundesverfassungsgericht. Nach Ansicht der Partei löst der Mietendeckel die
                 Probleme am Berliner Wohnungsmarkt nicht. Vielmehr wird befürchtet, dass
                 das Gesetzt den Neubau von Wohnraum und die Sanierung von
                 Bestandswohnraum zum Erliegen bringt. Außerdem stehe die Existenz der
                 Berliner Wohnungsbaugesellschaften auf dem Spiel. Die CDU fordert vom Senat,
                 ein Bündnis aus Genossenschaften, privaten Bauherren und der Bauindustrie ins
                 Leben zu rufen um die Probleme des Berliner Wohnungsmarktes zu lösen.

1
  https://spd.berlin/standpunkte/bauen-kaufen-deckeln/
2
  https://gruene.berlin/nachrichten/mietenwahnsinn-stoppen-fuer-eine-neuausrichtung-des-berliner-
wohnungsmarktes-und-eine
3
  https://dielinke.berlin/mietendeckel/
4
  https://www.cdu-fraktion.berlin.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=1935&printit=1

                                                    1
FDP5          Die FDP lehnt den Mietendeckel ab. Die Partei hält das Gesetzt für
                  verfassungswidrig. Eine Verbesserung der Lage von Mieterinnen und Mietern
                  durch den Mietendeckel erwartet die Partei nicht. Zur Lösung der
                  Wohnraumknappheit setzt die FDP auf eine schnellere Erteilung von
                  Baugenehmigungen, die Senkung der Grundsteuer und den Neubau von
                  Wohnraum.
    AfD6          Die AfD positioniert sich gegen den Mietendeckel. Das Gesetzt gefährdet nach
                  Ansicht der Partei den Bau neuen Wohnraums in Berlin. Erwartet wird zudem
                  ein Rückgang der privaten Investitionen in Bauprojekte durch einen Mangel an
                  Rechtssicherheit. Auch die Modernisierung bzw. Sanierung von Wohnraum sieht
                  die AfD in Gefahr. Als Kollateraleffekt wird ein Rückgang von Arbeitsplätzen im
                  Handwerk prognostiziert. Des Weiteren erwartet die Partei eine Überlastung der
                  Berliner Verwaltung durch die aufgrund des Gesetztes erforderlichen Kontrollen.

5
    https://www.fdp.de/wirtschaft_fdp-will-mietendeckel-stoppen
6
    https://afdkompakt.de/2019/11/26/der-berliner-mietendeckel-ruiniert-den-wohnungsbau/

                                                     2
Relevante Anträge, Anfragen und Antworten im
                       Abgeordnetenhaus Berlin

                                              Anträge

Clipping Antrag
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Parlament:      AGH Berlin                                          Datum:          28.08.2019
Antragsnr.:     18/2125                                             Antragssteller: FDP
Link: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2125.pdf

Antrag

Bausenatorin Lompschers Pläne zum Mietendeckel umgehend beenden und eine geeignete
Neubauoffensive starten

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, die Gesetzespläne zum Mietendeckel einzustellen. Das ist nicht nur Gift für
die wirtschaftliche Entwicklung Berlins, sondern auch der Schaffung von Wohn-raum abträglich, zumal
nach jüngsten Berichten auch die bezirkliche Verwaltung mit der Um-setzung überfordert wäre. Der erste
bekannt gewordene Entwurf sieht selbst massive rückwirkende Mietsenkungen vor, welche die
Enteignung durch die Hintertür darstellen würden. Viel-mehr ist eine flächendeckende Neubauoffensive
nötig, um die Zahl der Wohnungsneubauten und das damit verbundene Angebot an bezahlbarem
Wohnraum schnell auszubauen.

Begründung:

Die Schlussfolgerung, welche politisch aus der Wohnungsbaumisere gezogen werden, sind lei-der die
falschen. Es wird weiterhin versucht, den Markt zu regulieren und gerade den genossenschaftlichen
Wohnungsbau massiv zu behindern. Bevorzugt werden den Genossenschaften ihre
Entscheidungsfreiheiten genommen. Wichtige Umbaumaßnahmen, z. B. für barrierearmes und
barrierefreies Wohnen, werden künftig ausgesetzt. Zusätzlich wird nicht bemerkt, dass der Mietendeckel
regressiv wirkt, das heißt es kommt dabei zu einer Umverteilung von unten nach oben! Profiteure von
gedeckelten Mieten sind eher Haushalte mit hohen und sicheren Einkommen, die von Vermietern
vorgezogen werden. Alleinerziehende, Arbeitslose, Studierende und Menschen mit
Migrationshintergrund haben dagegen noch größere Probleme, sich gegen eine steigende Konkurrenz
im Wohnungsmarkt durchzusetzen. Dabei bleibt festzuhalten, dass bei Mieten unterhalb des
Marktniveaus die Nachfrage nach Wohnungen in guten und begehrten Lagen Berlins noch weiter
zunehmen wird! Weiterhin könnte der Senat mit dem Mietendeckel die Anreize für die Umwandlung von
Miet- in Eigentumswohnungen befördern, indem eine schlichte Vermietung zunehmend unrentabel wird.
Hinzukommend werden Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in den Miethäusern und

                                                   3
Wohnungen auf ein Minimum reduziert wer- den, da die Finanzierung dieser Arbeiten nicht mehr
gegeben ist. Schlussendlich wird der Start-schuss für den Verfall der Stadt gegeben. Das Augenmaß darf
aber nicht verloren gehen, nicht der radikalste Vorschlag ist der beste, sondern immer der wirksamste
Vorschlag. Berlin benötigt jetzt schnelle und wirksame Maßnahmen, um die Wohnungsnot in Berlin zu
lindern und eine Neubauoffensive zu starten. Dazu gehört die Koordinierung von Baulandflächen, die
Entschlackung der Bauordnung und ein neues Verständnis von Verdichtung und Urbanität.

Status: abgelehnt

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Clipping Antrag
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Parlament:      AGH Berlin                                          Datum:          20.02.2020
Antragsnr.:     18/2507                                             Antragssteller: FDP
Link: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2507.pdf

Antrag

Bußgeldstopp beim Mietendeckel

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert die Erhebung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen das Ge-setz zur
Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (§11 MietenWoG Bln) bis zu einerabschließenden
verfassungsgerichtlichen Entscheidung auszusetzen und die Bezirksämter ent-sprechend zu unterrichten.

Begründung:

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin steht auf dem Prüfstandnoch bevor es
überhaupt in Kraft getreten ist: Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wurdenicht nur vom eigenen
Gutachter der Senatskanzlei Prof Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis in Frage ge-stellt, auch Bausenatorin
Lompscher selbst äußerte ihre Zweifel, ob das Gesetz einer gerichtli-chen Überprüfung standhalten
würde. Mehrere Klagen, sowohl auf Landes- als auch Bundes-ebene, gegen das Gesetz, welches die rot-
rot-grüne Koalition trotz aller Warnungen verab-schiedet hat, wurden bereits angekündigt, u.a. auch von
der FDP. Es könnte noch Jahre dau-ern, bis die Gerichte wieder Rechtssicherheit für die Berlinerinnen und
Berliner herstellen.

Sollte der Mietendeckel vor Gericht scheitern, drohen Mieterinnen und Mietern hohe finanzi-elle
Nachforderungen. Bausenatorin Lompscher riet Mietern daher, zunächst von einem An-trag auf
Mietsenkung abzusehen. Gleichzeitig warnt der Wohnungsverband BBU davor, dassVermieter sich auch
dann strafbar machen könnten, wenn ein Mieter freiwillig höhere Mieten.Es kann nicht sein, dass auf der
einen Seite Mietern geraten wird, die Mieten nicht abzusen-ken, was den Vermietern auf der anderen
Seite zum Verhängnis werden könnte. Hier wird mitzweierlei Maß gemessen, in der Hoffnung, die
Berlinerinnen und Berliner würden nicht mer-ken, dass der Senat ihnen hier einen Bären aufgebunden
hat.

Der Berliner Senat hat mehrfach bewiesen, dass er von der Verfassungsmäßigkeit des soge-nannten
Mietendeckels nicht überzeugt ist und es der rot-rot-grünen Koalition scheinbar nurum den symbolischen
Akt ging. Vor diesem Hintergrund wäre es unzumutbar, die Bußgeldervon bis zu 500.000 EUR zu erheben,
bevor die gerichtliche Klärung der Verfassungsmäßig-keit des Gesetzes abgeschlossen ist.

Um Mietern und Vermietern Sicherheit zu geben, muss das Abgeordnetenhaus noch vor In-krafttreten
(voraussichtlich am 23.02.2020) des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Woh-nungswesen in Berlin den
Senat auffordern, die Erhebung von Bußgeldern wegen Verstößengegen besagtes Gesetz auszusetzen.

                                                   5
Eine weitere Verzögerung wäre, angesichts der Verunsi-cherung vieler Berlinerinnen und Berliner, nicht
hinnehmbar.

Status: überwiesen an Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen

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Anfragen und Antworten

Clipping Anfrage/Antwort
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Parlament:   AGH Berlin                                   Datum:          18.09.2019
Antragsnr.:  18/20 834                                    Antragssteller: FDP

Grundsteuer, Mietendeckel und der Landeshaushalt

    1. Wie bewertet der Senat den vorgelegten Entwurf zur Grundsteuer durch den
       Bundesfinanzminister?

Zu 1.: Der Senat unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

    2. Wie bewertet der Senat die Absicht des Bundesgesetzgebers, die Besteuerungsobjekte
       regelmäßig neu zu bewerten?

Zu.2.: Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 10.04.2018 (1 Bvl 11/14 - u.a.) festgestellt,
dass die Aussetzung der periodischen Hauptfeststellungen bei der Grundsteuer seit dem Jahr 1964
zwangsläufig in zunehmenden Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen geführt hat.
Daher seien regelmäßige Neufeststellungen wesentlich für die Funktionsfähigkeit des
Bewertungssystems. Der Senat teilt die Auffassung des Bundesverfassungerichts.

    3. Welcher Mehraufwand entstünde der Finanzverwaltung des Landes, wenn der Entwurf
       unverändert umgesetzt würde und Berlin die Öffnungsklausel nicht nutzt (bitte für die Jahre
       2019 bis 2024 darstellen)?

Zu 3.: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält eine Abschätzung des Erfüllungsaufwands der
Verwaltung und geht für die Jahre 2019 bis 2024 von einem bundesweiten Personalmehrbedarf von rd.
2.200 Vollzeitäquivalenten aus. Für Berlin wird für ca. drei Jahre ein anteiliger Mehrbedarf ab dem Jahr
2021 von ca. 110 Beschäftigten erwartet.

    4. Beabsichtigt der Senat, die Öffnungsklausel zu nutzen? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, in
       welcher Form?

Zu 4.: Berlin unterstützt das Grundsteuer-Reformmodell des Bundes. Es besteht keine Veranlassung, von
der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen.

    5. Wie bewertet der Senat ein wertunabhängiges Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer?

Zu. 5.: Das wertunabhängige Flächenmodell ist nicht vereinbar mit den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 10.04.2018 -1 BvL 11/14 - u.a.). Danach muss die
Bemessungsgrundlage geeignet sein, die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht
abzubilden. Dies ist bei der Flächensteuer offenkundig nicht der Fall, da sie jede gleichgroße Wohn- und
Gewerbefläche mit gleichhoher Grundsteuer belastet. Sie widerspricht damit dem Grundsatz der

                                                   7
Steuergerechtigkeit, da sie z.B. Grundstücke in Top-Lagen (Villa im Grunewald) mit der gleich hohen
Grundsteuer (je m2) besteuert wie z.B. eine Wohnung in einer Großsiedlung (z.B. Märkisches Viertel oder
Marzahn/Hellersdorf).

    6. Wie bewertet der Senat den vorgelegten Entwurf des Bundesfinanzministers zur Grundsteuer im
       Zusammenhang mit dem geplanten Mietendeckel?
    7. Wie würde sich der geplante Mietendeckel auf die Grundsteuereinnahmen auswirken?

Zu 6.-7.: Der Senat sieht keinen Zusammenhang zwischen der Reform der Grundsteuer und dem Gesetz
zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Mietendeckel“).

    8. Inwieweit beeinflusst der geplante Grundsteuerwert der Grundsteuer die Entwicklung des
       Erbschaftssteueraufkommens?
    a. Stimmt der Senat zu, dass der geplante Mietendeckel zu niedrigeren
        Erbschaftssteuereinnahmen führt? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
    b. Wie passen laut Senat diese Entwicklungen zusammen?

Zu. 8.: Der Grundsteuerwert hat ebenso wie der „Mietendeckel“ keinen Einfluss auf die Höhe des
Erschaftsteueraufkommens. Die Grundstückswerte für die Erbschaft-und Schenkungsteuer sind nach
dem 6. Abschnitt des Bewertungsgesetzes zu ermitteln. Die Grundsteuerwerte werden nach dem
Gesetzentwurf der Bundesregierung im 7. Abschnitt des Bewertungsgesetzes geregelt.

    9. Mit welchen Änderungen des Grunderwerbsteueraufkommens rechnet der Senat nach
       Einführung eines Mietendeckels?

Zu 9.: Die Einführung des Mietendeckels hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Gegenleistung als
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Somit wird es auch keine unmittelbare Auswirkung auf
das Grunderwerbsteueraufkommen geben. Inwieweit sich die Deckelung der Mieten auf die Kaufpreise
für Mietwohngrundstücke auswirken und somit indirekt das Grunderwerbsteueraufkommen
beeinflussen wird, ist nicht verlässlich zu prognostizieren.

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Clipping Anfrage/Antwort
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Parlament:   AGH Berlin                                   Datum:          01.10.2019
Antragsnr.:  18/20 947                                    Antragssteller: AfD

Geplanter Mietendeckel in Berlin I – hat der Senat alle wohnungspolitischen Folgen bedacht

Frage 1:

Welche Folgen hat der Senat für den Fall der Einführung eines Mietendeckels gemäß Referentenentwurf
vom 30.08.2019 für die Entwicklung der Investitionen in die Instandsetzung und Instandhaltung von
Mietwohnraum in Berlin in den Jahren 2020-2024 prognostiziert? Mit welchem Rückgang solcher
Instandsetzung- und Erhaltungsinvestitionen rechnet der Senat in diesem Zeitraum bei den in
kommunalen Besitz befindlichen Wohnungsbaugesellschaften, mit welchen bei den
Wohnungsbaugenossenschaften, und mit welchen bei den privaten Eigentümern und
Wohnungsbaugesellschaften? Bitte Angaben in Euro oder prozentuale Angaben ggü. dem Vorjahr.

Frage 2:

Welche Folgen hat der Senat für den Fall der Einführung eines Mietendeckels gemäß Referentenentwurf
vom 30.08.2019 für die Entwicklung der Investitionen in die Modernisierung von Mietwohnraum in Berlin
in den Jahren 2020-2024 prognostiziert? Sind dem Senat bei den kommunalen
Wohnungsbaugesellschaften bereits Zurückstellungen oder Streichungen von ursprünglich geplanter
Modernisierung von Mietwohnraum bekannt geworden, und wie plant der Senat die
Modernisierungsaktivitäten seiner kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren 2020-2024?
Welche Folgenabschätzung hat der Senat für die Modernisierungstätigkeiten der
Wohnungsbaugenossenschaften in der Stadt, welche für die privaten Wohnungseigentümer und
Wohnungsbaugesellschaften? Bitte Angaben in Euro oder prozentuale Angaben ggü. dem Vorjahr.

Frage 4:

Mit welchen Auswirkungen rechnet der Senat bei Einführung des Mietendeckels gemäß
Referentenentwurf vom 30.08.2019 bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen, die unter die
Vorschriften des Mietendeckels fallen?
Ist dem Senat die Problematik bewusst, dass ein Vermieter angesichts des Mietendeckels, zur
Vermeidung schwerwiegender Nachteile im Vollzug des Mietvertrages über die kommenden Jahre, nur
noch an Personen vermieten wird, bei denen die Miete deutlich weniger als 30% ihres
Haushaltseinkommens beträgt und mit möglichst hoher Sicherheit zu erwarten ist, dass das auch so
bleibt? Ist dem Senat bewusst, dass es bei Einführung des Mietendeckels insbesondere für Personen
mittleren Einkommens erheblich schwerer wird, überhaupt noch einen Mietvertrag in dieser Stadt
abschließen zu können, bei ohnehin schon angespanntem Wohnungsmarkt?
Ist dem Senat bewusst, dass Transferleistungsempfänger die Aufstocker sind, oder Rentner mit geringen
oder mittleren Renten, unter diesen Umständen am Mietwohnungsmarkt bei Neuvermietungen
weitgehend chancenlos sein werden? Wie will der Senat diese schwerwiegenden Hemmnisse bei der
Neuvermietung von Bestandswohnungen, die dem Mietendeckel unterliegen, vermeiden?
                                                  9
Antworten zu 1, 2 und 4:

Die voraussichtlichen Auswirkungen werden in der Abgeordnetenhaus- Vorlage mit dem Gesetzentwurf
nachgewiesen.

Frage 3:

Mit welchen Auswirkungen auf die Neubautätigkeit im Marktsegment Mietwohnungen in Berlin rechnet
der Senat bei Einführung des Mietendeckels gemäß Referentenentwurf vom 30.08.2019? Welche
Abwanderungsbewegung beim Mietwohnungsneubau in das Umland erwartet der Senat? Wie schätzt
der Senat die Verunsicherung bei Neubauinvestitionen im Mietwohnungsbau ein, die zwar vom
Mietendeckel selbst nicht direkt betroffen sind, aber bei einer Neuauflage oder Änderung des Gesetzes
im Risiko stehen, ebenfalls erfasst zu werden und damit ihre Investitionssicherheit zu verlieren?

Antwort zu 3:

Der ab dem 1. Januar 2014 erstmalig bezugsfertige Neubau ist laut Referentenentwurf vom 30.08.2019
vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Das Land Berlin fördert seit 2014 wieder den
Neubau von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen für einkommensschwache Haushalte. In
diesem Jahr sollen 4.000 Wohnungen gefördert werden, im Jahr 2020 insgesamt 4.500 und ab dem Jahr
2021 mindestens jährlich 5.000 Wohnungen. Ein Rückgang der Neubautätigkeit in Berlin ist derzeit nicht
ersichtlich.
Frage 5:

Wie geht der Senat mit der Situation von Selbständigen um, die für sich und ihre Familie eine
Mietwohnung, die dem Mietendeckel unterliegt, neu anmieten oder in einer solchen Wohnung wohnen?
Wie kann ein Missbrauch des Mietendeckels dahingehend verhindert werden, dass Selbständige, z.B.
durch Investitionen, ihre Gewinne für ein bestimmtes Jahr heruntersteuern, und so in den Genuss einer
Mietkostensenkung kommen, der betroffene Vermieter also die Betriebsinvestitionen seines Mieters in
dessen privatwirtschaftlichen Betrieb zwangsweise quersubventionieren muss, so lange er nicht selbst
nachweisen kann, dass ihn dies ruiniert?
Sieht der Senat in solcher Missbrauchsmöglichkeit ein Hemmnis für Vermieter, überhaupt noch an
Selbständige Wohnraum zu vermieten, selbst wenn diese bei Mietvertragsabschluss nachweisen können,
mit ihren Gewinnen oberhalb der 30%-Schwelle zu liegen?

Antwort zu 5:

Das anrechenbare Gesamteinkommen wird gemäß § 4 Absatz 3 des Referentenentwurfes vom
30.08.2019 nach den §§ 20 bis 24 des Wohnraumfördergesetzes ermittelt. In der Regelung wird das
Gesamteinkommen der letzten zwölf Monate berücksichtigt, so dass zukünftige Maßnahmen zur
Gewinnminimierung bei Selbständigen regelmäßig keine Auswirkungen haben würden.

                                                 10
Clipping Anfrage/Antwort
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Parlament:   AGH Berlin                                   Datum:          01.10.2019
Antragsnr.:  18/20 948                                    Antragssteller: AfD

Geplanter Mietendeckel in Berlin II – hat der Senat alle verwaltungstechnischen, finanziellen und
volkswirtschaftlichen Folgen bedacht?

Frage 1:

Beobachtet der Senat bereits aktuell rückläufige Investitionen in die Instandsetzung und Instandhaltung
von Mietwohnraum, insbesondere bei den eigenen Gesellschaften, oder hat der Senat Kenntnis von
rückläufigen Aufträgen diesbezüglich in der privaten Bauwirtschaft?

Antwort zu 1:

Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit aktuell die Vermieterinnen und Vermieter die
Investitionen für die Instandsetzung und Instandhaltung verringern.

Frage 2:

Mit welchen zusätzlichen Bürokratiekosten rechnet der Senat bei Einführung des Mietendeckels gemäß
Referentenentwurf vom 30.08.2019 bei den Bezirken, und mit welchen bei die IBB? Wie viele zusätzliche
Planstellen müssten in den Bezirken ab 2020 neu geschaffen werden, um die Bezirksämter auf den
Ansturm von Antragsstellern auf Mietenreduzierung gemäß Referentenentwurf ausreichend
vorzubereiten, und mit wie vielen Anträgen bzw. Vorgängen rechnet der Senat im Jahr 2020, und in den
Folgejahren 2021-2024?

Antwort zu 2:

Der Stellenbedarf und die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung des Gesetzes werden in der
Abgeordnetenhausvorlage mit dem Gesetzentwurf nachgewiesen.

Frage 3:

Wie will der Senat den „Antragsberg“ in der Startphase des Mietendeckels finanziell und organisatorisch
so bewältigen, dass jeder Antragssteller spätesten nach 3 Monaten einen rechtmittelfähigen Bescheid in
Händen hält, und ein Verwaltungschaos vermieden wird?

Antwort zu 3:

Die Aufgabenverteilung, die eine zügige Bearbeitung der Anträge sicherstellen soll, wird in der
Abgeordnetenhausvorlage mit dem Gesetzentwurf dargestellt.

                                                  11
Frage 4:

Mit welchem Volumen von Widerspruchsverfahren rechnet der Senat ungefähr, wie sollen diese
bewältigt werden, und mit welchen anschließenden Klageverfahren/Gerichtsverfahren bzw. im Falle von
Widerspruchverfahren mit wie vielen Klagen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des
Widerspruchsverfahrens seitens der betroffenen Vermieter oder seitens der Mieter rechnet der Senat?

Antwort zu 4:

Das Widerspruchsverfahren ist gemäß § 9 des Referentenentwurfs vom 30.08.2019 ausgeschlossen. In
wie vielen Fällen Klagen erhoben werden, ist abschließend nicht einschätzbar.

Frage 5:

Mit welchen Steuermindereinnahmen für das Land Berlin rechnet der Senat bei Einführung des
Mietendeckels gemäß Referentenentwurf vom 30.08.2019? Mit welchem Arbeitsplatzverlust im
Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie bei der Wohnungswirtschaft rechnet der Senat?

Frage 6:

Sieht der Senat die Gefahr, dass in Berlin, bedingt durch den Mietendeckel, Arbeitsplätze im produktiven
Gewerbe, also bei Handwerkern, Baubetrieben und der Immobilienbewirtschaftung verloren gehen
könnten, während im Bürokratiebereich, also bei den bezirklichen Wohnungsämtern und der IBB, die die
Einhaltung des Gesetzes kontrollieren und Anträge bearbeiten sollen, neue Arbeitsplätze geschaffen
werden würden? Welchen Nettoeffekt für den Arbeitsmarkt in Berlin prognostiziert der Senat, und mit
welchen finanziellen Auswirkungen rechnet der Senat insgesamt?

Antworten zu 5 und 6:

Die Anhörung der Verbände und Institutionen ergab, dass ein Teil der Angehörten von einem Rückgang
der Investitionen ausgeht.

Frage 7:

Wie gedenkt der Senat, die negativen Auswirkungen des Mietendeckels auf Instandhaltung,
Modernisierung und Neubau von Mietwohnraum, auf die Arbeitsplätze und die Steuereinnahmen in der
Stadt, auf Abwanderungstendenzen der Mietwohnungsinvestoren auf das Umland, auf den
bürokratischen Aufwand bei den Bezirken und der IBB zu bewältigen, und möglichst zu kompensieren?

Antwort zu 7:

Der Senat geht davon aus, dass Verbesserungen für die rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte eintreten.
Eventuelle negative Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer wird der Senat abwägen und ggf.
erforderliche Maßnahmen ergreifen.

                                                  12
Clipping Anfrage/Antwort
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Parlament:   AGH Berlin                                   Datum:          01.10.2019
Antragsnr.:  18/20 949                                    Antragssteller: AfD

Geplanter Mietendeckel in Berlin III – hat der Senat alle sozialpolitischen Folgen bedacht

Frage 1:

Wie will der Senat vermeiden, dass Transferleistungsempfänger, die gar keine Motivation haben, einen
komplizierten, ggf. mietsenkenden Antrag gemäß § 4 des Referentenentwurfs vom 30.08.2019 zum
Mietendeckel zu stellen, weiterhin zur vereinbarten Miete wohnen und vom Land Berlin ihre Wohnkosten
erstattet bekommen?

Antwort zu 1:

Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der senatsinternen Abstimmung.

Frage 2:

Wie schätzt der Senat die finanziellen Folgen ein, wenn Mieter mit geringerem Einkommen einen solchen
Antrag stellen, dieser auf Grund der Härtefallregelung in § 7 des Referentenentwurfs nicht genehmigt
bekommen, und damit Anspruch auf Erstattung ihrer Mehrkosten durch das Land Berlin erhalten, was
einerseits zu Mehrbelastungen beim Steuerzahler führt?

Antwort zu 2:

Die voraussichtlichen Kosten für den geplanten Mietzuschuss werden in der Abgeordnetenhausvorlage
mit dem Gesetzentwurf nachgewiesen.

Frage 3:

Wie bewertet der Senat die willkürliche, unterschiedlichen Belastung auf der Vermieterseite, deren
Mieteinnahmen ganz unterschiedlich gekürzt werden könnten, je nachdem, ob in ihren Wohnungen
Transferleistungsempfänger, Mieter mit niedrigem Einkommen oder Mieter mit höherem Einkommen
wohnen, und sieht der Senat diese willkürliche Ungleichbehandlung verschiedener Vermieter,
insbesondere Kleinvermietern mit geringen Beständen, als mit der Eigentumsgarantie in Artikel 14 des
Grundgesetzes vereinbar?

Antwort zu 3:

Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs und damit die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist
Gegenstand jedes Gesetzesvorhabens.

                                                   13
Frage 4:

Mit welchen Auswirkungen rechnet der Senat bei Einführung des Mietendeckels gemäß
Referentenentwurf vom 30.08.2019 bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen, die unter die
Vorschriften des Mietendeckels fallen?
Ist dem Senat die Problematik bewusst, dass ein Vermieter angesichts des Mietendeckels, zur
Vermeidung schwerwiegender Nachteile im Vollzug des Mietvertrages über die kommenden Jahre, nur
noch an Personen vermieten wird, bei denen die Miete deutlich weniger als 30% ihres
Haushaltseinkommens beträgt und mit möglichst hoher Sicherheit zu erwarten ist, dass das auch so
bleibt?

Frage 5:

Ist dem Senat bewusst, dass es bei Einführung des Mietendeckels insbesondere für Personen mittleren
Einkommens erheblich schwerer wird, überhaupt noch einen Mietvertrag in dieser Stadt abschließen zu
können, bei ohnehin schon angespanntem Wohnungsmarkt?

Frage 6:

Ist dem Senat bewusst, dass Transferleistungsempfänger, die Aufstocker sind, oder Rentner mit geringen
bis mittleren Renten, unter diesen Umständen am Mietwohnungsmarkt bei Neuvermietungen
weitgehend chancenlos sein werden?
Wie will der Senat diese schwerwiegenden Hemmnisse bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen,
die dem Mietendeckel unterliegen, und die daraus entstehende Verschärfung am Mietwohnungsmarkt
für die vorgenannten Personengruppen vermeiden?

Antwort zu 4 bis 6:

Die voraussichtlichen Auswirkungen werden in der Abgeordnetenhausvorlage mit dem Gesetzentwurf
nachgewiesen.

                                                 14
Clipping Anfrage/Antwort
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Parlament:   AGH Berlin                                   Datum:          15.10.2019
Antragsnr.:  18/21 181                                    Antragssteller: Grüne

Wann und wie werden die Mieten des sozialen Wohnungsbaus beim Mietendeckel einbezogen

Frage 1:

Teilt die Senatsverwaltung die rechtliche Einschätzung, dass Mieter*innen des sozialen Wohnungsbaus
nicht schlechter gestellt werden dürfen als Mieter*innen auf dem freien Wohnungsmarkt?

Antwort zu 1:

Nein, diese pauschale rechtliche Einschätzung teilt der Senat nicht. Ein solches Rechtsverständnis hätte
praktisch zur Folge, dass die Miethöhe im sozialen Wohnungsbau stets unter der günstigsten Miete auf
dem freien Wohnungsmarkt liegen müsste. Ein solches Rechtsverständnis ist mit den begrenzten Mieten
nach dem Prinzip der Kosten- /Verpflichtungsmiete nicht vereinbar, denn beim sozialen Wohnungsbau
handelt es sich um eine eigenständiges Regelungsgebiet.

Frage 2:

Inwiefern wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Mieten des sozialen
Wohnungsbaus angelehnt an den geplanten Mietendeckel ebenfalls einfrieren bzw. nach der Miettabelle
im beabsichtigten Gesetz ausrichten?

Antwort zu 2:

Um einkommensschwachen Mietern in Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus bezahlbare Mieten zu
sichern, beschließt der Senats jährliche Mietenkonzepte, mit denen die förderungsbedingten
Mietererhöhungen durch die Bereitstellung von Zuschüssen bzw. Verzicht auf die Erhöhung der
Bedienung der Darlehen nicht auf die Mieter/innen umgelegt werden. Für die Haushaltsjahre 2020 und
2021 ist ebenfalls ein ausfinanziertes Mietenkonzept vorgesehen.

Frage 3:

Werden dazu eine Berliner Berechnungsverordnung und ein neues Wohnraumgesetz erarbeitet? Falls ja,
wann ist mit einem Entwurf zu rechnen?

Antwort zu 3:

Nein, es ist aufgrund der ausfinanzierten Mietenkonzepte in Bezug auf diesen konkreten Punkt keine
gesetzliche Regelung vorgesehen. Unabhängig davon wird an einer Überarbeitung der gesetzlichen
Regelungen gearbeitet.

                                                  15
Analyse Relevante Drucksachen Mietendeckel und Normenkontrollklage
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Anzahl Drucksachen (AGH Berlin)

                                    Anzahl der Drucksachen

   AfD

  FDP

 Linke

 Grüne

  CDU

  SPD

         0               1                2                       3           4           5

                             SPD    CDU       Grüne       Linke   FDP   AfD

Drucksachen nach Typ (AGH Berlin)

                                    Drucksachen nach Typ
 10

  9

  8

  7

  6
                                                      5                           5
  5

  4

  3
                 2
  2

  1

  0
               Anträge                          Anfragen                      Antworten

                                                 16
Analyse Relevante Drucksachen Mietendeckel und Normenkontrolllage
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Drucksachen nach Erscheinungsjahr (AGH Berlin)

                              Drucksachen nach Erscheinungsjahr
 15
 14
 13
 12
 11
 10
  9
  8
  7
  6
  5
  4
  3
  2
  1
  0
                       2019                                       2020

                                 Anträge   Anfragen   Antworten

                                              17
Presseclipping zum Themenkomplex

Clipping Presseartikel Mietendeckel und Normenkontrollklage
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Publikation:    Tagesspiegel                                  Autor:           Julius Betschka
Treffergrund: Recht & Finanzen                                Datum:           12.02.2020
Link: https://www.tagesspiegel.de/berlin/umstrittenes-mietengesetz-in-berlin-afd-im-bundestag-will-
verfassungsrechtlich-gegen-mietendeckel-vorgehen/25541050.html

Umstrittenes Mietengesetz in Berlin

AfD im Bundestag will verfassungsrechtlich gegen Mietendeckel vorgehen

Nach CDU und FDP will jetzt auch die AfD gegen den Mietendeckel vorgehen. Die Fraktion will vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen, braucht aber Unterstützer.

Die AfD-Bundestagsfraktion will gegen das Berliner Mietendeckel-Gesetz vorgehen. Sie hat im Bundestag
einen Antrag auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Wie es in dem Antrag, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt, bestünden „Zweifel über die förmliche und
sachliche Vereinbarkeit“ des im Januar beschlossenen Mietengesetzes mit dem Grundgesetz.

Dies gelte zum einen mit Blick auf die Eigentumsgarantie, zum anderen sei das Land formell gar nicht
zuständig für ein solches Gesetz, argumentieren die Antragssteller. Es sind ähnliche juristische
Argumente, die Rechtswissenschaftler schon mehrfach gegen das Gesetz vorgebracht hatten.

Nachdem der Mietendeckel im Januar nach langen Diskussionen im Berliner Abgeordnetenhaus
beschlossen worden war, hatten mehrere Parteien angekündigt gegen das Gesetz vorzugehen. Berliner
CDU und FDP hatten Klagen vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt. Ein Bonner Professor für
Öffentliches Recht erstellt die Klageschrift für die beiden Parteien, die nun im zweiten Quartal eingereicht
werden soll.

Auf Bundesebene strebt die AfD nun eine sogenannte „abstrakte Normenkontrolle“ an. Bei der
Normenkontrolle prüft das Verfassungsgericht, ob eine rechtliche Regelung mit dem Grundgesetz
vereinbar ist. Eine Normenkontrollklage können die Bundesregierung, Landesregierungen oder ein Viertel
der Mitglieder des Bundestages anstrengen.

Die Verfassungsrichter können die Regelung für nichtig erklären oder Änderungen verlangen. Der Antrag
soll in der laufenden Sitzungswoche ohne Aussprache in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
Es gilt als sehr unwahrscheinlich, dass er das erforderliche Viertel der Stimmen erhält.

                                                    18
Grünen-Abgeordnete vermutet Zusammenhang zu Großspende

Die Berliner Grünen-Abgeordnete Canan Bayram sagte dem Tagesspiegel: „Die Mehrheit in Deutschland
begrüßt den Mieterschutz durch den Mietendeckel. Ums Volk geht es der AfD wohl weniger als um ihren
Spender.“ Hintergrund ist die Großspende eines Berliner Immobilienunternehmers, die am Dienstag
bekannt geworden war.

Der Berliner Unternehmer Christian Krawinkel hat laut der Verwaltung des Deutschen Bundestages
100.000 Euro an die Partei gespendet. Es ist die größte bekannte Einzelspende an die Partei seit 2016.
Krawinkel hatte den Geldsegen allerdings nicht mit dem Kampf gegen das Mietengesetz begründet.

Er teilte mit: „Aktuelle politische Ereignisse in Thüringen“ hätten ihn veranlasst, als „initiative Spende“
der AfD das Geld zu geben, sein Motto: „für mehr Demokratie in unserem Land“. Das Geld ließ Krawinkel
nicht der Bundespartei, sondern dem Thüringer Landesverband von Björn Höcke zukommen.

                                                    19
Clipping Presseartikel Mietendeckel und Normenkontrollklage
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Publikation:    Tagesspiegel                                 Autor:         Julius Betschka
Treffergrund: Recht & Finanzen                               Datum:         19.02.2020
Link: https://www.tagesspiegel.de/berlin/gutachten-zum-mietendeckel-kai-wegner-bat-parteifreund-
um-einschaetzung-zum-mietengesetz/25563262.html

Gutachten zum Mietendeckel

Kai Wegner bat Parteifreund um Einschätzung zum Mietengesetz

Hat der CDU-Landeschef Wegner ein exklusives Mietendeckel-Gutachten des Innenministeriums
erhalten? Mailwechsel und eine Anfrage der Linken werfen Fragen auf.

Seit Monaten streiten sich Gutachter um die Rechtssicherheit des Mietendeckels. Im November hatte
eine Einschätzung des Bundesministeriums des Inneren (BMI), geführt von Horst Seehofer (CSU),
Aufsehen erregt. Veröffentlicht hatte das Schreiben des Ministeriums der Berliner
Bundestagsabgeordnete und CDU-Landeschef Kai Wegner.

Laut Einschätzung des BMI verstoße der Mietendeckel gegen das Grundgesetz. Das Urteil war
vernichtend. Zuvor hatte Wegner selbst das BMI um Einschätzung zum Mietendeckel gebeten.

Die Details werfen Fragen auf

Dass Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen Ministerien um Auskunft bitten, ist nicht
ungewöhnlich. Die Details werfen Fragen auf: Die gemeinnützige Internetplattform fragdenstaat.de
veröffentlichte am Dienstag interne Mailwechsel des Innenministeriums.

Darunter ein Schriftwechsel Wegners mit dem damaligen parlamentarischen Staatssekretär im BMI und
neuen Ost-Beauftragten der Bundesregierung, Marco Wanderwitz. In einer Mail, adressiert mit „lieber
Kai“, begründet CDU-Mann Wanderwitz umfangreich, warum der Mietendeckel verfassungswidrig sei.

Die Stellungnahme ist diesmal noch deutlicher als davor

Interessant ist, dass das Bundesinnenministerium in einem ersten Gutachten im Juni – nicht für die
Öffentlichkeit bestimmt – zu einem deutlich zurückhaltenderen Ergebnis kommt.

Im August 2019 bittet Staatssekretär Wanderwitz seine Leute um ein weiteres Gutachten – ebenfalls für
den internen Gebrauch. Wanderwitz will eine Klarstellung, dass es den Ländern „nicht möglich“ wäre,
Regelungen wie „bspw. einen Mietendeckel“ zu erlassen.

Seine Leute erstellen ihm ein weiteres, dreiseitiges Gutachten mit dem gewünschten Ergebnis. Im
Oktober schreibt Wegner an das BMI und den Staatssekretär. Der antwortet umfangreich auf die Anfrage
seines Parteifreundes Wegner. Die Stellungnahme ist diesmal noch deutlicher als im zweiten Gutachten.

                                                 20
Das Büro von Kai Wegner weist den Verdacht zurück, er habe im Bundesministerium ein Gutachten
angefragt. In seiner Funktion als baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion habe er lediglich „um eine
ergebnisoffene Einschätzung“ gebeten. Und die lieferte Wanderwitz nach Angaben des Büros.

Allerdings entspricht sein Schreiben an Wegner fast wortgleich einem weiteren Gutachten, das laut
Wegners Büro im Dezember – fast zwei Monate später – auch an andere Fraktionen ging. Dann erst habe
auch Wegner das komplette Gutachten erhalten.

Dieses Papier aus dem BMI ist mit 13 Seiten umfangreicher, als die Ausarbeitung aus dem August. Als es
im Dezember öffentlich wurde, war sein Ergebnis durch die Mail an Wegner längst in der Welt.

Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, kritisiert:
„Fachbundestagsabgeordnete bekamen es erst nach meinem Druck“. Da sei der Zweck der Schlagzeile
gegen den Mietendeckel erfüllt gewesen. „Ganz schlechter Stil!“, kommentiert Lay.

Einen Absatz aus dem später veröffentlichten Gutachten ließ Staatssekretär Wanderwitz im Schreiben
an Wegner weg: „Der Gesetzentwurf dürfte geeignet und erforderlich sein, den (...) Zweck (...) zu
erreichen.“

Linksfraktion kriegt keine Antwort, Parteifreund schon

Ein weiteres interessantes Detail: Noch im Januar beantwortete das Innenministerium im Auftrag der
Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Die Linke fragte, welche Gesetze
auf Landesebene in den vergangenen Jahren auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft wurden.

Die Antwort des BMI ist eindeutig: „Die Prüfung von Landesgesetzen ist nicht Aufgabe der
Bundesregierung und liegt außerhalb ihres Verantwortungsbereichs.“ Eine Beantwortung von
parlamentarischen Anfragen, die „keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung
haben“ unterbleibe deshalb, heißt es weiter. Für Parteifreunde wie Kai Wegner scheint das aber nicht zu
gelten.

                                                  21
Clipping Presseartikel Mietendeckel und Normenkontrollklage
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Publikation:    Tagesspiegel                                          Autor:          Sabine Beikler
Treffergrund: Recht & Finanzen                                        Datum:          20.02.2020
Link: https://www.tagesspiegel.de/berlin/klage-gegen-berliner-mietendeckel-steht-die-
prozessbevollmaechtigten-und-ihre-verbindungen-mit-der-cdu/25564124.html

Klage gegen Berliner Mietendeckel steht

Die Prozessbevollmächtigten und ihre Verbindungen mit der CDU

Am Sonntag tritt der Mietendeckel in Kraft. Die Klage gegen das Gesetz von Seiten der FDP und Union
steht auch. Doch wer sind die Prozessbevollmächtigten?

Die Klage der Unionsfraktion und der FDP-Fraktion im Bundestag gegen den Berliner Mietendeckel, der
am kommenden Sonntag in Kraft tritt, steht.

Den Antrag auf Normenkontrolle hat maßgeblich der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete und
Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak initiiert. Die Fraktionen haben zwei Prozessbevollmächtigte
bestimmt: Heinrich Amadeus Wolff, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität
Bayreuth, und Wolfgang Spoerr aus der Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller.

Ein interessantes Detail: Luczak selbst arbeitet als Jurist in dieser Großkanzlei in Berlin.

CDU-Mann Luczak sagt, die FDP habe den Vorschlag gemacht, Wolfgang Spoerr aus seiner Kanzlei zu
benennen. „Aufgrund der ausgezeichneten und allseits anerkannten verfassungsrechtlichen Expertise
von Professor Spoerr haben wir diesem Vorschlag gern zugestimmt“, ließ Luczak auf Anfrage ausrichten.
Entscheidend sei, dass die abstrakte Normenkontrolle rasch zum Erfolg führe.

Luczak sagte, er sei in der Kanzlei Hengeler Mueller angestellt. Laut Bundestag erhält er monatlich eine
Vergütung der Stufe 1, die Einkünfte zwischen 1000 und 3500 Euro umfassen. Mit der Klageschrift, die
die zwei Prozessbevollmächtigten erarbeiten sollen, hat er nach eigener Aussage nichts zu tun. Auf
Anfrage teilte sein Büro mit, dass „Herr Luczak im Rahmen der Normenkontrolle in keiner Weise vergütet
wird“. Der Antrag auf Normenkontrolle soll in sechs bis acht Wochen in Karlsruhe eingereicht werden.

                                                     22
Clipping Presseartikel Mietendeckel und Normenkontrollklage
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Publikation:    Tagesspiegel                                          Autor:          Redaktion TS
Treffergrund: Recht & Finanzen                                        Datum:          05.03.2020
Link: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mietendeckel-in-der-hauptstadt-berliner-vermieter-rufen-
bundesverfassungsgericht-an/25614554.html

Mietendeckel in der Hauptstadt

Berliner Vermieter rufen Bundesverfassungsgericht an

Bislang gingen beim höchsten deutschen Gericht drei Eilanträge ein. Bis zum 23. April müssen Vermieter
ihren Mietern die zulässige Miethöhe mitteilen.

Berliner Vermieter wollen den Mietendeckel durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft setzen
lassen. Beim höchsten deutschen Gericht sind bislang drei Eilanträge gegen das Gesetz eingegangen, wie
ein Sprecher am Donnerstag sagte. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet. Ziel der Anträge ist es
demnach, kurzfristig den Mietendeckel bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen. Denn
Vermieter müssen ihren Mietern bis zum 23. April die zulässige Miethöhe und deren Berechnung
mitteilen.

Einen ersten Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel hatte Karlsruhe im Februar aus formalen
Gründen verworfen. Wann über die neuen Eilanträge entschieden wird, ist offen.

Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel war Mitte Februar
in Kraft getreten. Danach werden die Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und
dürfen ab 2021 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Auch CDU und FDP im Bundestag und im
Berliner Abgeordnetenhaus hatten angekündigt, nach Karlsruhe zu gehen. Sie wollen das Landesgesetz
mit einer Normenkontrollklage zu Fall bringen.

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Clipping Presseartikel Mietendeckel und Normenkontrollklage
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Publikation:    Tagesspiegel                                             Autor:         Ralf Schönball
Treffergrund: Recht & Finanzen                                           Datum:         11.03.2020
Link: https://www.tagesspiegel.de/berlin/erste-erfolgreiche-klage-in-berlin-amtsgericht-erlaubt-
mieterhoehung-trotz-mietendeckel/25632232.html

Erste erfolgreiche Klage in Berlin

Amtsgericht erlaubt Mieterhöhung trotz Mietendeckel

Ein Vermieter will die Miete um 25 Euro erhöhen. Nach dem Mietendeckel eigentlich ist das unzulässig,
nach einem Richterspruch jetzt aber doch.

Das Amtsgericht hat einen Widerspruch gegen eine Mieterhöhung mit Hinweis auf den Mietendeckel
abgelehnt. Das Urteil ist bemerkenswert, weil es den Berliner Sonderweg bis ins Detail abwägt. Und der
Richter erklärt, warum der landesrechtliche Mietendeckel das „vorrangige“ Bundesrecht nicht außer
Kraft setzen dürfe. In dem konkreten Fall erlaube schon das generelle Rückwirkungsverbot keine
Anwendung der „Stichtagsregelung“.

Hintergrund: Der Mietendeckel trat erst zum 23. Februar 2020 in Kraft. Das neue Gesetz soll aber alle
Mieterhöhungen vom Zeitpunkt des Senatsbeschlusses, dem „Stichtag“ am 18. Juni 2019, „verbieten“.
Damit würde das Land rückwirkend Mieterhöhungen verbieten und unter Strafe stellen. Dabei wären
diese nach dem (damals) noch gültigen Mietrecht des Bundes zulässig – und noch kein anderes Gesetz
war in Kraft. Eine solche „rückwirkende Bestrafung“ sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, so der Richter.
Und die Verfassung sei hier strikt: „schrankenlos und keiner Abwägung“ zugänglich.

Der Richter setzte sich sogar mit den beiden Gesetzentwurfs-Fassungen auseinander, die während der
Entstehung diskutiert wurden. Und er wägte die umstrittene Frage ab, ob das neue Gesetz überhaupt
zulässig ist nach dem Grundgesetz. Das Fazit des Richters: „Können die sich in ihrem Regelungsbereich
überschneidenden Normen (Berlins und des Bundes; Anm. d. Red.) bei ihrer Anwendung zu verschiedenen
Ergebnissen führen, bricht Bundesrecht jeder Rangordnung eine landesrechtliche Regelung selbst dann,
wenn sie Bestandteil des Landesverfassungsrechts wäre“.

Kurzum, der Bund habe das Mietrecht bereits detailliert geregelt. Berlin stelle mit dem Mietendeckel ein
konkurrierendes Gesetz auf. Und in solchen Fällen konkurrierender „Rechtsregime“ habe immer das
Bundesrecht                                         den                                        Vorrang.
Sogar für den Fall dass diese – von Gutachtern während der Erarbeitung des Gesetzes infrage gestellte –
Einschätzung falsch sei, führt der Richter das Bundesverfassungsgericht selbst ins Feld.

Im Jahr 1980 habe das oberste Gericht einen „Mietpreisstopp“ verhandelt. Schon damals sei das Urteil
eindeutig gewesen. Das Amtsgericht zitiert Karlsruhe so: Eine Regelung, „die praktisch zu einem
Mietpreisstopp und einer Beseitigung des gesetzlichen Anspruchs auf die Vergleichsmiete (also des

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Bundesrechts; Anm. d. Red.) führt, steht nicht nur im Widerspruch zum Gesetz, sie verletzt auch das
Grundrecht des Artikels 14 I 1 Grundgesetz“.

CDU und FDP im Bundestag haben eine Normenkontrollklage angekündigt. Christian Gräff,
baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärte: „Immer mehr Urteile gegen den sogenannten
Mietendeckel und der Rückzug von Investoren bei Neubauprojekten haben unsere schlimmsten
Befürchtungen leider wahr werden lassen“.

Die rechtlich umstrittene Regelung durch Rot-Rot-Grün werde auf dem Rücken der Mieter ausgetragen,
die gesparte Mieten besser zurücklegen sollten und oft auch Prozesskosten tragen müssten, sagte Gräff.
Die Koalitionsparteien hätten entgegen aller Warnungen alle Rechtsrisiken ignoriert.

Laut Michael Schultz, Fachanwalt der Kanzlei Müller Radack Schultz, hat das Urteil Folgen:
„Mieterhöhungsverlangen anhand des Mietspiegels sind weiterhin zulässig. Die Mieter müssen weiterhin
zustimmen. Und die Gerichte haben weiterhin über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu
entscheiden, unabhängig vom Mietendeckel.“ Fraglich sei nur, ob die zugestimmte oder gerichtlich
zuerkannte Mieterhöhung „betragsmäßig während der Geltung des Mietendeckels gefordert werden
darf“.

Das Amtsgericht ist nur die erste Instanz, das Urteil kann angefochten werden. Rechtssicherheit besteht
deshalb noch lange nicht. Und zwar so lange nicht, bis das Bundesverfassungsgericht in der Sache
entscheidet. Dort liegen auch drei Eil-Anträge mit dem Ziel, den umstrittenen Mietendeckel und dessen
Bußgeld-Regelungen erst einmal auszusetzen, bis die obersten Richter Recht gesprochen haben.

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Clipping Presseartikel Mietendeckel und Normenkontrollklage
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Publikation:    Tagesspiegel                                         Autor:          Ralf Schönball
Treffergrund: Recht & Finanzen                                       Datum:          12.03.2020
Link: https://www.tagesspiegel.de/berlin/entscheidung-im-bundesverfassungsgericht-eilantrag-gegen-
berliner-mietendeckel-erfolglos/25636152.html

Entscheidung im Bundesverfassungsgericht

Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel erfolglos

Ein Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht zieht nicht die Notbremse. Der Mietendeckel bleibt in Kraft. Die Eilanträge
zur Aussetzung des umstrittenen Berliner „Miete-Wohn-Gesetzes“ sind gescheitert. Wie das oberste
Gericht in einer Mitteilung am Donnerstag schreibt, „sind die Nachteile, die sich aus einer vorläufigen
Anwendung der Bußgeldvorschriften ergeben, wenn sich das Gesetz im Nachhinein als verfassungswidrig
erwiese, zwar von besonderem Gewicht.“

Allerdings „überwiegen sie aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die
Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen
würde.“ Deshalb beschloss die 3. Kammer des Ersten Senats den „Antrag auf vorläufige
Außerkraftsetzung des Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in
Berlin“ abzulehnen.

Deutschlands oberste Richter lehnten mit dem selben Beschluss noch weitere Anträge gegen den
Mietendeckel ab: Eine Verfassungsbeschwerde sowie eine weitere einstweilige Anordnung. Die
Beschwerdeführer hätten „nicht hinreichend dargetan, dass sie in ihren Grundrechten verletzt sind“.
Ebenso wenig überzeugten die Argumente der Kläger die Richter, dass diesen durch den Mietendeckel
ein „schwerer Nachteil entsteht“.

Der Beschluss sagt noch nichts aus über die grundsätzliche Frage, ob der Deckel gegen die deutsche
Verfassung verstößt oder nicht. Wie aus Karlsruhe weiter verlautet: „Die Frage, ob das Land Berlin die
Gesetzgebungskompetenz für die hier umstrittenen Regelungen zu Mietobergrenzen besaß, muss als
offen bezeichnet werden.“ Die Verfassungsbeschwerde sei „weder unzulässig noch offensichtlich
unbegründet“.

Richter halten möglichen Vermögensschaden für „überschaubar“

Weil die Richter mit der Aussetzung des Gesetzes allerdings einen „erheblichen Eingriff in die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“ vornehmen würden, müssten für einen solchen Schritt ein
„besonders strenger Maßstab“ angelegt werden. Nur wenn die Gründe für die Gesetzesaussetzung „so
schwer wiegen“, dass dieser Schritt „unabdingbar“ sei, dürfe das Gericht einschreiten. Dafür sehen die
Richter keine ausreichende Anhaltspunkte in dem Antrag.

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Bei der Abwägung der Nachteile, die Vermietern entstehen, falls Berlins Mietendeckel nicht
verfassungskonform wäre, sehen die Karlsruher Richter einen möglichen Vermögensschaden als
überschaubar an: Vermieter könnten sich „für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes oder
Teilen desselben bei Neuvermietungen eine höhere Miete versprechen“. Daher entstehe ihnen auch kein
„irreversibler Schaden“.

Hinzu komme, dass die Ordnungsämter des Landes einen Ermessungsspielraum bei der Verhängung von
Bußgeldern hätten. Sie könnten also von einer Bestrafung von „erkennbar überforderten“ Vermietern
absehen. Hinzu komme, dass das Verbot überhöhte Mieten zu fordern oder entgegenzunehmen „erst ab
dem 23. November“ in Kraft trete. Vermieter hätten also Zeit genug, „sich mit den neuen Vorschriften
vertraut zu machen“.

Die Durchsetzbarkeit des Mietendeckel-Gesetzes litte erheblich

Dass das Pendel zugunsten des Landes ausschlägt, begründen die Verfassungsrichter mit der Gefahr,
dass sich Vermieter sonst nicht an das Gesetz halten würden. Dies hatte der antragstellende Vermieter
selbst wohl auch angekündigt. Und falls sich das Berliner Gesetz als verfassungskonform herausstellt,
„entfiele die Bußgeldbewehrung“. Das wiederum sei ein schwer wiegender Nachteil für das Land Berlin.

Denn damit entfiele „der Druck, sich entsprechend dem Gesetz zu verhalten. Es steht zu befürchten, dass
Vermieterinnen und Vermieter sich dann nicht an das Gesetz halten werden, was die Antragstellenden
auch unumwunden einräumen.“ Kurzum, die Durchsetzbarkeit des Gesetzes litte erheblich. Und das
überwiege die Nachteile, die den Vermietern entstehen.

Mieterverein: Deckel hat "erste Hürde genommen"

Für den Berliner Mieterverein hat der "Mietendeckel damit eine erste Hürde genommen". Ohne
Bußgeldvorschriften, dessen Aussetzung die sechs Kläger gefordert hätten, würde sich kein Vermieter an
die gesetzlichen Vorgaben halten. Geschäftsführer Reiner Wild: "Unmissverständlicher kann man sich
nicht über die Gesetzestreue von Wohnungsanbietern äußern“. Das sei nicht verwunderlich angesichts
der "unzähligen Angriffe auf die Mietspiegel und der Missachtung der Mietpreisbremse oder
Kappungsgrenzen in der Vergangenheit".

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