Asset Management News Ausgabe 4/2020
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Inhaltsverzeichnis Vorwort Frohe Festtage 4 Fondsmärkte Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft 5 Finanzierungsrechnung der Schweiz 7 Fondsmarkt Schweiz 2020 8 Verwaltete Vermögen bei hiesigen Banken gestiegen 9 SFA ARI® 10 Kennzahlen Finanzstandort Schweiz 10 Nationales Umfeld FIDLEG / FINIG 11 L-QIF 12 Brexit: Schweiz/UK 12 Sustainable Finance: Weiteres Vorgehen Bundesrat 13 Vernehmlassung zur Mantelverordnung im Bereich Blockchain gestartet 13 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 13 Internationales Umfeld Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU 14 Commission public consultation on AIFMD review 18 ESMA letter to Commission on AIFMD review 18 ESMA Guidelines on performance fees in UCITS and certain types of AIFs 18 ESMA’s draft rules for third-country firms under MiFIR/MiFID II 18 ESMA on closet index funds 18 ESMA’s first report on AIFMD sanctions 18 ESMA’s third report on UCITS sanctions 18 ESMA update of Q&As on product governance 19 ESMA consultation on MiFID II / MiFIR obligations on market data 19 ESMA consultation on environmentally sustainable activities 19 ESMA consultation on fund marketing 19 ESMA on liquidity risk in investment funds 19 IOSCO on MMFs recommendations 19 Winter 2020 2
Asset Management Swiss Asset Managers’ Survey H2 2020 20 Swiss Fund Data Weiterhin erfreuliches Wachstum trotz schwierigem Umfeld 24 In eigener Sache Adrian Schatzmann wird neuer CEO der Asset Management Association Switzerland 25 Mitgliederbestand 25 Fachausschüsse 25 Anstehende Anlässe 26 Für Sie gesehen Friends of Funds 27 Financing the Low-Carbon Economy 27 Nachhaltigkeit: Zürcher Finanzplatz holt die Krone 27 Global asset manager AuM tops US$100 trillion for the first time 27 ESG-Fondsvermögen: Investment-Welt vor Paradigmen- wechsel 28 Schroders Global Investor Studie 2020 28 Impressum Hinweise und Kontaktadressen 29 Winter 2020 3
Frohe Festtage Frohe Festtage Das sich zu Ende neigende Jahr war herausfordernd wie kaum eines je zuvor – dies vor allem wegen der Corona-Pandemie, welche unsere bestens etablierten Arbeitsprozesse umkrempelte. Dank Digitalisierung konnten wir aber operativ weiter an diversen Projekten arbeiten. Auch Innovation ist möglich: Im August 2020 wurde die Botschaft zur Änderung des KAG verabschiedet, welche den Weg für die Schaffung des «Limited Qualified Investor Fund» (LQIF) ebnet. Die neue Fonds- kategorie mit flexiblem Anlageuniversum dürfte ab 2022 den qualifizierten Investoren zur Verfügung stehen. Aktuell befindet sich die Gesetzesnovelle in der parlamentarischen Debatte. Veränderungen prägten auch das vergangene Geschäftsjahr. Die sichtbarste ist wohl der Namenswechsel des Verbands. Was 1992 noch Fondsverband hiess, wurde später zur Swiss Funds Association SFA bzw. Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA. Seit Herbst heisst der Verband nun Asset Manage- ment Association Switzerland. Der neue Name soll dazu beitragen, dass das Asset Management noch bes- ser als eigenständige Disziplin innerhalb der Finanzindustrie wahrgenommen wird. Seit zehn Jahren beim Verband, davon acht als dessen Geschäftsführer, durfte ich einige Entwicklungen an vorderster Front verfolgen und mich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen für einen pros- perierenden Fonds- und Asset-Management-Standort Schweiz einsetzen. Am 1. Januar werde ich die Ge- schäftsführung meinem Nachfolger Adrian Schatzmann übergeben. Ich werde den Verband zunächst weiter- hin operativ unterstützen, parallel aber auch weitere Mandate prüfen, wo ich mein umfangreiches nationales und internationales Netzwerk sowie die in den zehn schönen und erfolgreichen SFAMA-Jahren gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse einbringen kann. Die Klarmachung der Funktion und das Herausarbeiten der Bedeutung des Asset Managements werden auch für meinen Nachfolger und den Asset Management Verband Aufgabe, Anspruch und Motivation bleiben. Zunächst gilt aber für uns alle, über die Feiertage etwas Distanz vom Alltagsgeschäft zu gewinnen und Kraft zu tanken für die zukünftigen, vielfältigen Aufgaben. Im Namen der Asset Management Association Switzer- land wünsche ich Ihnen besinnliche und erholsame Festtage – Corona-konform im Kreise Ihrer Liebsten – sowie viele erfolgreiche und glückliche Momente im neuen Jahr. Alles Gute ! Markus Fuchs, Geschäftsführer Asset Management Association Switzerland Winter 2020 4
Fondsmärkte Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft Das weltweit investierte Fondsvermögen wuchs seit dem 1. Quartal 2019 stetig, sank im ersten Quartal 2020 deutlich und machte den Rückgang im zweiten Quartal fast wett. Weil die EFAMA 2014 zusammen mit der IIFA (The International Investment Funds Association) neue Fondstypen – etwa ETFs, institutionelle Fonds oder Absicherungs-Produkte – in die Betrachtung integrierte, ergab sich eine riesige Ausweitung der Fonds- volumen und Produktzahlen. Ein unmittelbarer Vergleich zu früheren Zahlen ist nur noch bis Anfang 2015 möglich. Per Ende Juni dieses Jahres lag das neu berechnete Fondsvolumen bei 51.7 Bio. EUR, was einem Anstieg von 9.8% auf Quartalsbasis entspricht. 3.6 Bio. EUR entfallen auf Funds of Funds. Globale Fondsvermögen entwickelten sich mehrheitlich positiv Gemessen in Lokalwährungen lag im 2. Quartal des laufenden Jahres der Zuwachs in den USA mit 14.4% am höchsten, gefolgt von Kanada mit einem Plus von 10.7%. Chinas Fondsvolumen stieg hingegen nur um 0.7%. Das Fondsvermögen lag in Übersee Ende Juni 2020 wieder über der Marke von 25 Bio. EUR. Auf un- serem Kontinent – so die EFAMA in ihrem jüngsten Bericht – waren 16.6 Bio. EUR in Anlagefonds investiert. Entwicklung des Fondsvermögens nach Regionen im 2. Quartal 2020 (in Mrd. EUR) 14.4% 9.2% 2.7% 3.6% 10.7% 9.5% 0.7% 25193 22514 16592 15187 1878 1771 1832 1923 1899 1660 1436 1386 1401 1583 USA Europa Australien Brasilien Kanada Japan China 1. Quartal 2020 2. Quartal 2020 Prozentangabe der Veränderung in Lokalwährung Quelle: EFAMA International Statistical Release, September 2020 Winter 2020 5
Kaum Veränderungen im internationalen Gefüge Vergleicht man die ermittelten Werte, so weisen die USA per Ende des ersten Quartals einen Anteil am weltweit investierten Fondsvermögen von 48.8% auf. Europa folgt mit 32.1% auf Platz 2 und als dritte Kraft konnte sich China mit einem Anteil von 3.7% knapp vor Australien und Japan mit einem Anteil von 3.6% bzw. 3.5% behaupten. Brasilien rangiert mit 2.7% dahinter. Weltweit verwaltetes Fondsvermögen nach Regionen per 30.06.2020 USA 48.8% Andere 2.5% Japan 3.5% Brasilien 2.7% Kanada 3.1% Australien 3.6% China 3.7% Europa 32.1% Quelle: EFAMA International Statistical Release, September 2020 Fondsuniversum weltweit bei 138‘736 Fonds Das von der EFAMA untersuchte Fondsuniversum belief sich per Ende Juni 2020 auf gesamthaft 138’736 Produkte. Dies entspricht einer Zunahme um exakt 2000 Fonds seit Jahresbeginn. Die Verteilung der Fonds- produkte nach Kategorien lautet: Aktien (40%), Obligationen (21%), Gemischte (17%), Geldmarkt (14%) und andere (8%). Ein Blick auf Europa Innerhalb unseres Kontinents kam es im 2. Quartal 2020 zu einem weiteren Nettomittelzufluss von 273 Mrd. EUR (praktisch nur in UCITS), dies nach Abflüssen von 125 Mrd. EUR in den ersten drei Monaten des Jahres. Für das Resultat war primär die Veränderung bei den Geldmarkt- und Obligationenfonds massgeblich; im zweiten Quartal flossen ihnen gesamthaft 205 Mrd. EUR zu. Aktienfonds hingegen sahen nur Nettomittelzu- flüsse von 33 Mrd. EUR. Von den volumenreicheren Staaten Europas – also Luxemburg, Irland, Deutschland, Frankreich und Gross- britannien – konnten im zweiten Quartal alle ihre Volumen weiter vergrössern (die Zunahme liegt zwischen 5.2% und 11.1%). Die Schweiz konnte immerhin einen Wertzuwachs von 8.1% verzeichnen, was leicht unter dem Durchschnitt aller Länder liegt. Die Länder Südeuropas konnten ebenfalls mit positiven Zuwachsraten glänzen (Griechenland +6.1%, Spanien +5.5%, Italien 4.1% und Portugal +2.7%). Winter 2020 6
Vermögensveränderungen von UCITS in Europa seit Mitte 2004 4000 Equity 3500 3000 Bonds 2500 2000 Multi Assets 1500 M. Market 1000 500 0 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 Equity Bonds Money Market Multi Assets Quelle: EFAMA Quarterly Statistical Release, September 2020 (Jahreszahlen in Mrd. EUR) Finanzierungsrechnung der Schweiz Im Sommer 2020 legte die Schweizerische Nationalbank die neuste Finanzierungsrechnung für die Schweiz vor. Diese zeigt, wie hoch die finanziellen Forderungen und Verpflichtungen der einzelnen Wirtschaftssekto- ren sind und welche Struktur sie aufweisen. Struktur der Aktiven der privaten Haushalte per Ende 2019 Bargeld und Einlagen (18.5%) Immobilien (43.2%) Schuldtitel (1.9%) Aktien (7.5%) Koll.anlagen (6.5%) Versicherungs-/PK-Ansprüche (22.4%) Quelle: www.snb.ch/de (Rubrik Publikationen) Für 2019 werden in der Statistik für private Haushalte Forderungen von 4905 Mrd. CHF ausgewiesen, was einer Zunahme von 231 Mrd. CHF gleichkommt (etwa +5%). Die ausgewiesenen Werte sind allerdings zu einem stattlichen Teil nicht direkt verfügbar, da in der Altersvorsorge gebunden. Winter 2020 7
Für den Vermögenszuwachs waren dieses Mal wieder Kapitalgewinne auf Wertschriften wie Aktien oder Fonds verantwortlich. Die Bankeinlagen wie auch die Ansprüche gegenüber Versicherungen und Pensions- kassen erhöhten sich ebenfalls. Vor allem aufgrund der positiven Börsen erhöhte sich das Finanzvermögen in der Summe stark um 165 Mrd. CHF auf 2‘786 Mrd. CHF. Zum anderen trugen die gestiegenen Immobilien- preise massgeblich dazu bei, dass die Haushalte auf dem Papier 70 Mrd. CHF reicher wurden. Mit einem Anteil von rund 22% besteht ein bedeutender Teil des Finanzvermögens der Schweizer aus Pen- sionskassenguthaben sowie Geldern in der Säule 3a. Würde man auch noch die künftigen AHV-Ansprüche dazuzählen, fiele das Gewicht der Altersvorsorge noch grösser aus. Für die Fondsindustrie ist insbesondere die Fondsquote an den Finanzaktiva der privaten Haushalte inte ressant. Während sie bis 2003 bei 9% lag und von 2004 bis 2007 auf 11.7% stieg, mussten seit 2008 wieder Quoten um 9.5% ausgewiesen werden. In den Jahren 2011 bis 2013 lagen die Werte zwischen 170 und 197 Mrd. CHF bei Quoten zwischen 8.4% und 8.8%; aktuell liegt die Quote mit 317 Mrd. CHF an Volumen bei 11.4%. Fondsmarkt Schweiz 2020 Die Swiss Fund Data AG – eine Tochtergesellschaft der Asset Management Association Switzerland sowie der SIX Swiss Exchange AG – und die Morningstar Switzerland GmbH produzieren seit 2014 gemeinsam eine Schweizer Fondsmarktstatistik. Die Marktdaten der beiden Unternehmen werden zusammengeführt und durch die Swiss Fund Data in Form einer öffentlichen Marktstatistik einerseits und einem monatlichen Statistikabonnement anderseits veröffentlicht. Ergänzt wird das Angebot durch den regelmässigen Markt- kommentar des Verbands, welcher die Entwicklungen des Schweizer Fondsmarkts erörtert. Fondsvolumen rund 1‘249.2 Mrd. CHF Per Ende September 2020 weist die Statistik zum Schweizer Fondsmarkt ein Totalvolumen von rund 1’249.2 Mrd. CHF aus. Dieser Wert liegt 31.4 Mrd. CHF über dem Volumen des Vorquartals, was einem Anstieg von 2.6% entspricht. Die Zahlen basieren auf der FINMA-Bewilligungsliste und umfassen alle Fonds schweizeri- schen Rechts sowie alle ausländischen Fonds, die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind – inklusive der institutionellen Anteilsklassen. Nach Anlagekategorien unterteilt halten Aktienfonds mit fast 42% weiterhin den grössten Anteil, gefolgt von Obligationenfonds mit rund 32%. An dritter Stelle liegen nach wie vor die Anlagestrategiefonds mit etwa 11.1%. Entwicklung des Fondsvermögens seit Januar 2020 Fondskategorie Volumen 31.12.19 Volumen 30.09.20 Wertveränderung Aktienfonds 534.1 519.3 - 14.8 Obligationenfonds 381.2 398.6 + 17.4 Geldmarktfonds 108.0 110.8 + 2.8 Mischfonds 137.4 133.0 - 4.4 Andere Fonds 2.4 2.7 + 0.3 Rohstofffonds 25.1 30.4 + 5.3 Alternative Anlagen 16.4 14.5 - 1.9 Immobilienfonds 35.8 39.9 + 4.1 Total Markt Schweiz 1240.4 1249.2 + 8.8 Quelle: Swiss Fund Data / Morningstar (in Mrd. CHF) Winter 2020 8
Fonds schweizerischen Rechts leicht gesunken Der seit Sommer 2016 zu beobachtende Aufwärtstrend bei der Anzahl Schweizer Fonds setzte sich im 3. Quartal 2020 fort. Neu sind 1‘765 Produkte hiesigen Rechts bei der FINMA registriert, 31 mehr als zu Jah- resbeginn. Darunter finden sich 21 Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen. Im Total stieg die Zahl hiesiger Anlagevehikel gegenüber dem Ende des Vorquartals um 17 Produkte. Entwicklung der Anzahl Fonds nach Fondsart und Fondsdomizil Fondsart / Per Ende Per Ende Veränderung im Fondsdomizil Dezember 2019 September 2020 Jahr 2020 Schweizerische Fonds 1734 (761) 1765 (764) + 31 (3) Kommanditges. f. k. K. 22 (22) 21 (21) - 1 (-1) Effektenfonds 136 (0) 148 (0) + 12 (0) Übrige Fonds für tradit. Anl. 1463 (689) 1480 (691) + 17 (2) Übrige Fonds für altern. Anl. 46 (23) 46 (24) 0 (1) Immobilienfonds 67 (27) 70 (28) + 3 (1) Ausländische Fonds 8172 8213 + 41 Luxemburg 5471 5429 - 42 Irland 1914 2019 + 105 Andere Länder 787 765 - 22 Total CH und Ausland 9906 (761) 9978 (764) + 72 (3) (in Klammern: Fonds für qualifizierte Anleger) Quelle: FINMA Verwaltete Vermögen bei hiesigen Banken gestiegen Die Wertschriftenbestände in Kundendepots der Schweizer Banken oszillierten im Jahresverlauf zwischen 6.0 und 6.8 Bio. CHF und erreichten Ende September 2020 den Wert von 6.57 Bio. CHF, wie der neusten Na- tionalbank-Statistik zu entnehmen ist. Das sind 1.9% mehr als noch zur Jahresmitte. Gemäss der SNB-Mo- natsstatistik vom November 2020 nahmen die für ausländische Kunden verwalteten Wertschriftenbestände seit Jahresbeginn um 4.4% auf 3.18 Bio. CHF ab. Die entsprechende Zahl für Schweizer Kunden beläuft sich bei einem Wertschriftenbestand von neu 3.40 Bio. CHF auf 0.03%. Der Anteil der ausländischen Kunden an den Beständen liegt somit noch bei 48.3%. Vergleich der Fondsbestände Vergleicht man die Fondsbestände, so stellt man bei inländischen und ausländischen Depotkunden nicht gleichgerichtete Volumenentwicklungen fest. Das Fondsvermögen inländischer Depotkunden stieg zwischen Jahresbeginn und Ende September 2020 um 23 Mrd. auf 1‘549 Mrd. CHF (+1.5%). Die Fondswerte der aus- ländischen Kunden sanken um 35 Mrd. auf 854 Mrd. CHF (-3.9%). Weiterhin halten primär Inländer Fonds schweizerischen Rechts in ihren Depots; mit rund 1‘005 Mrd. CHF entspricht dies etwa 65% des entspre- chenden Volumens. Ausländische Anleger hielten Kollektivanlagen schweizerischen Rechts lange konstant bei 9-10%; dann folgten wenige Jahre mit einem Anteil zwischen 10% und 12%. Aktuell liegt die Quote bei 7.4%. Gleichläufige Entwicklung der Fondsquote bei Schweizer und ausländischen Depotinhabern Die Fondsquoten entwickelten sich im Jahresverlauf in die gleiche Richtung. Bei inländischen Depotkunden stieg sie von 44.9% auf 45.6% per Ende September. Die Quote bei ausländischen Depotkunden oszilliert schon seit längerer Zeit zwischen 26% und 29%, aktuell liegt der Anteil bei 26.9% (0.2 Prozentpunkte mehr als zum Jahresbeginn). Winter 2020 9
SFA ARI® Um die effektive Rendite auf Produktstufe der börsenkotierten Schweizer Immobilienfonds untereinander vergleichbar zu machen, hat die SFAMA im Jahr 2012 den SFA ARI® lanciert. Dieser stützt sich auf die An- lagerenditekennzahl und wird vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) von der Swiss Fund Data AG auf Grundlage der jeweiligen Jahresberichte berechnet. Das Fondsuniversum bilden die an der SIX Swiss Exchange kotierten Immobilienfonds, welche direkte Immobilienanlagen in der Schweiz tätigen mit ausschliesslichem Investitionsland Schweiz. Funds of Funds oder Schweizer Fonds, die direkt im Ausland investieren, sind ausgeschlossen. Die aktuelle Anlagerendite des SFA ARI® wird mit 5.87% angegeben. Der ermittelte Wert basiert auf den Geschäftsberichten per 30. Juni 2020 und ist im Vergleich zum Vorquartal gesunken (0.02 Prozentpunkte). Berücksichtigt wurden für die aktuelle Bewertung 33 Immobilienfonds mit einem Nettofondsvermögen von rund 37.7 Mrd. CHF. Entwicklung des SFA ARI® seit 2015 7% 6% 5% 4% 2015 2016 2017 2018 2019 2020 (Q2) Quelle: Swiss Fund Data Kennzahlen Finanzstandort Schweiz Zweimal jährlich publiziert das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen aktuelle Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz. Diese nützliche Zusammenstellung kann nicht nur elektronisch heruntergeladen werden, sondern auch als handliches Faltblatt in gedruckter Form kostenlos bestellt werden. https://www.sif.admin.ch/sif/de/home.html Dokumentation Winter 2020 10
Nationales Umfeld FIDLEG / FINIG Die Umsetzungsarbeiten für FIDLEG/FINIG, welche beide seit dem 1. Januar 2020 in Kraft sind, sind in vollem Gang. Aufgrund der Übergangfristen im FINIG haben bestehende Bewilligungsträger ein Jahr Zeit, die neuen Regelungen umzusetzen. Die entsprechende Frist läuft Ende 2020 ab. Demgegenüber haben Finanzdienstleiter basierend auf FIDLEG grundsätzlich zwei Jahre Zeit, also bis Ende 2021, die neuen Re- geln nach FIDLEG umzusetzen. Gleichzeitig enthalten die Übergangsregelungen entsprechende Fristen für das «Phasing out» gewisser bisheriger KAG-Bestimmungen. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die bestehenden Verhaltens- und Organisationspflichten aus dem KAG so lange weitergelten, bis der betreffende Finanzdienstleister FIDLEG am «Point of Sale» umgesetzt hat. Bestehende Verträge und Pro- zesse können also beibehalten werden, auch wenn sie auf das angepasste Konzept im KAG nicht mehr voll- umfänglich passen. Gleichzeitig heisst dies aber auch, dass gewisse Erleichterungen aus dem neuen Recht (etwa betreffend Vertreter- und Zahlstellenpflicht oder Vertriebsvertrag und Audits) erst vollumfänglich nutzen kann, wer FIDLEG umgesetzt hat. Diese Regelung gilt sowohl für bestehende als auch neu in den Schweizer Markt eintretende Finanzdienstleister. Gemäss aktueller Rechtslage müssen sich sämtliche Finanzdienstleister bis zum 23. Dezember 2020 einer Ombudsstelle anschliessen. Mit der in der Herbstsession verabschiedeten Blockchain/DLT-Vorlage wird sich diesbezüglich jedoch eine Erleichterung ergeben. Künftig müssen sich nur noch jene Finanzdienstleister einer Ombudsstelle anschliessen, die Finanzdienstleistungen gegenüber Privatkundinnen und -kunden so- wie professionellen Kundinnen und Kunden erbringen, welche eine Erklärung nach Art. 5 Abs. 1 FIDLEG abgegeben haben (vermögende Privatkundinnen und -kunden mit Opting-out). Damit sich die künftig von der Anschlusspflicht befreiten Finanzdienstleister, die ihre Finanzdienstleistungen ausschliesslich gegenüber in- stitutionellen oder «per se» professionellen Kunden erbringen, nicht zuerst einer Ombudsstelle anschliessen müssen, um wenige Monate darauf wieder von dieser Pflicht befreit zu werden, soll die vom Parlament be- schlossene Einschränkung der Anschlusspflicht so rasch wie möglich in Kraft gesetzt werden. Da zunächst aber der Ablauf der Referendumsfrist abgewartet werden muss, ist dies der 1. Februar 2021. Die künftige Be- schränkung der Anschlusspflicht entspricht dem klaren Willen des Gesetzgebers. Deshalb hat das EFD am 9. November 2020 in Absprache mit der FINMA eine entsprechende Fachinformation publiziert. Demgemäss wird die grundsätzlich bestehende Anschlusspflicht für Finanzdienstleiter, die ausschliesslich institutionelle und «per se» professionelle Kundinnen und Kunden betreuen, zwischen dem 26. Dezember 2020 und dem 31. Januar 2021 von den Behörden nicht durchgesetzt. Den im Rahmen der Blockchain/DLT-Vorlage be- schlossenen Erleichterungen kommt somit «faktische» Vorwirkung zu. https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/dokumentation/fachinformationen/ombudsstelle.html Die FINMA verabschiedete am 12. November 2020 ferner ihre Folgeregulierung zu FIDLEG und FINIG. Diese umfasst eine neue Ausführungsverordnung zum FINIG sowie Anpassungen von bestehenden FINMA-Verord- nungen und Rundschreiben. Drei Rundschreiben werden zudem aufgehoben. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2021 und damit innerhalb der noch laufenden Übergangsfristen gemäss FIDLEG und FINIG in Kraft. https://www.finma.ch/de/news/2020/11/20201112-medienmitteilung-folgeregulierung-fidleg-finig/ Winter 2020 11
Die Geschäftsstelle überarbeitet derzeit – unterstützt durch eine entsprechende Arbeitsgruppe – die Selbst- regulierung und Musterdokumente des Verbands. Die auf der Basis von FIDLEG/FINIG bzw. des neuen KAG erforderlichen Anpassungen bedürfen in der Regel der Anerkennung bzw. Kenntnisnahme der FINMA. Diese kann erst erfolgen, nachdem die FINMA nun ihrerseits ihre Verordnungen und Rundschreiben verabschiedet hat. Gestützt auf die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtgesetz (Verordnung FINMAG) ist zudem nicht auszuschliessen, dass die FINMA auch bei der Anerkennung der Selbstregulierung bundesintern und bei den Marktteilnehmern zusätzliche Konsultationsschlaufen einbauen muss. Folglich wird die überarbeite- te Selbstregulierung höchstwahrscheinlich frühestens ab Ende des ersten Quartals 2021 publiziert werden können. Bis zum Ende der zweijährigen Übergangsfrist (1. Januar 2022) können alle bestehenden SFAMA- Musterdokumente weiterverwendet werden können. L-QIF Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zum L-QIF am 19. August 2020. Mit dem so genannten «Limited Qualified Investor Fund» (L-QIF) soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Die Asset Management Asso- ciation, als Initiatorin der Idee, unterstützt dieses Projekt, ist doch dessen Umsetzung ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fonds- und Asset-Management-Standorts und zur Stärkung des Schweizer Finanzplatzes. Das Projekt L-QIF kam für Schweizer Verhältnisse schnell ins Rollen. Der Bundesrat beauftragte das Eidge- nössische Finanzdepartement EFD am 5. September 2018, eine Vorlage für eine entsprechende Gesetzes- revision auszuarbeiten. Gleichzeitig fand die Idee im Parlament breite Unterstützung. Die entsprechende Mo- tion von Ständerat Ruedi Noser wurde im September 2018 vom Ständerat und im März 2019 vom Nationalrat mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Auch im Rahmen der Vernehmlassung, welche am 26. Juni 2019 eröffnet wurde, fand die Idee breite Unterstützung. Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat verzögerte sich nun zwar durch die aktuelle Corona-Situation. Damit die Schweiz möglichst schnell von die- ser Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit profitieren kann, ist es umso wichtiger, dass die Vorlage nun vom Parlament zügig behandelt und verabschiedet wird. Der Verband wird sich auch während der parlamen- tarischen Behandlung dieses Dossiers aktiv für die Vorlage stark machen. Die Geschäftsstelle wird dabei von einer Arbeitsgruppe mit Spezialisten aus unseren Mitgliedsinstituten unterstützt. Da rund um die Covid-Thematik andere Geschäfte mehr Zeit in Anspruch nehmen, hat die WAK-S die Be- handlung des L-QIF auf ihre Sitzung im Januar 2021 verschoben. Folglich ist die Behandlung im Ständerat erst in der Frühjahrssession und jene im Nationalrat in der Sommersession 2021 zu erwarten. Läuft alles nach Plan, so könnten bereits 2022 die ersten L-QIF lanciert werden. Weitere Informationen zum Thema L-QIF finden Sie unter folgendem Link: https://www.am-switzerland.ch/verband/de/regulierung/l-qif Brexit: Schweiz/UK – Bilaterale Abkommen und Erklärung für eine engere Zusammenarbeit für den Finanzdienstleistungssektor Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs am 31. Januar 2020 gilt bis Ende 2020 eine Übergangs- periode. In dieser Zeit bleiben die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU auch auf UK an- wendbar. Mit seiner «Mind the Gap»-Strategie sichert der Bundesrat die rechtliche Kontinuität über den Brexit hinaus. Winter 2020 12
Die Schweiz hat im Rahmen ihrer «Mind the gap»-Strategie frühzeitig eine Reihe neuer Abkommen mit UK in den Bereichen Handel, Migration, Strassen- und Luftverkehr sowie Versicherungen abgeschlossen. Das Ziel der «Mind the gap»-Strategie besteht darin, die vorliegenden gegenseitigen Rechte und Pflichten so weit als möglich zu sichern. Zudem soll in einem zweiten Schritt die Zusammenarbeit Schweiz-UK – wo dies im beidseitigen Interesse ist – über den bestehenden Stand hinaus ausgebaut werden («Mind the gap Plus»). Die Finanzminister der Schweiz und UK haben an einem digitalen Treffen vom 30. Juni 2020 eine Erklärung über die künftige vertiefte Zusammenarbeit für Finanzdienstleistungen zwischen den beiden Ländern unter- zeichnet. Die Erklärung unterstreicht die gemeinsame Absicht für ein Abkommen der beiden Länder. Dieses soll den grenzüberschreitenden Marktzugang für eine breite Palette an Finanzdienstleistungen im Versiche- rungs-, Banken-, Asset Management- sowie Kapitalmarktinfrastruktur-Bereich ermöglichen. Das Abkommen soll auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der jeweils anwendbaren Finanzmarktregulierung sowie des Aufsichtsrahmens basieren. Ende 2020 soll eine Zwischenbilanz gezogen werden. Sustainable Finance: Weiteres Vorgehen Bundesrat In seinem Bericht zur Nachhaltigkeit im Schweizer Finanzsektor und seinen Leitlinien vom 24. Juni 2020 macht der Bundesrat klar, dass er den Regulierungsrahmen für den Finanzsektor zur Steigerung der Qualität optimieren will (etwa über die Erhöhung der Transparenz, die Berücksichtigung von Klimarisiken und -wir- kungen im Rahmen der treuhänderischen Pflichten oder Stabilitätsanforderungen). Er prüft regulatorische Rahmenbedingungen, die einen marktbasierten Ansatz verfolgen und einen effizienten Preisbildungsmecha- nismus ermöglichen. Verbände und Industrie sind weiterhin aktiv gefordert, Nachhaltigkeit voranzutreiben und die Massnahmen des Bundesrates zu vertiefen und umzusetzen. Dies, weil die Integration von Nach- haltigkeitskriterien für den Erhalt und die Steigerung der internationalen Wettbewerbstätigkeit wichtig ist, aber auch weil der regulatorische Druck aus dem Ausland zunimmt. Vernehmlassung zur Mantelverordnung im Bereich Blockchain gestartet Am 25. September 2020 hat das Eidgenössische Parlament das Bundesgesetz zu Anpassungen des Bun- desrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (Distributed Ledger Technologie, DLT) einstimmig verabschiedet. Auf diese Weise wurden zehn bestehende Bundesgesetze punktuell an- gepasst, womit die Voraussetzungen weiter verbessert wurden, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Blockchain- und DLT-Unternehmen weiterentwickeln kann. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 19. Oktober 2020 die Vernehmlassung zur Mantelverord- nung im Bereich Blockchain gestartet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Februar 2021. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80775.html Staatssekretariat für internationale Finanzfragen Der SIF-Newsletter orientiert regelmässig über Neuigkeiten aus den Geschäftsbereichen des Staatssekre- tariats für internationale Finanzfragen. Er erscheint drei- bis viermal jährlich in deutscher und französischer Sprache. http://www.sif.admin.ch Dokumentation Winter 2020 13
Internationales Umfeld Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Aktionsplan, gestützt auf die Empfehlungen der «High-level Expert Group» on Sustainable Finance (HLEG). Er verfolgt das Ziel, Kapitalströme auf nachhal- tige Investitionen umzulenken, die Auswirkungen des Klimawandels sowie sozialer und ökologischer Fragen auf das Finanzsystem abzuschwächen und die Transparenz sowie langfristige Finanzierung zu erhöhen. Die alte EU-Kommission (2014–2019) hat bereits umfangreiche Massnahmen und Initiativen zur Umsetzung des Aktionsplans an die Hand genommen. Die neue EU-Kommission (ab 2019) hat ausserdem eine neue Wachstumsstrategie initiiert, die darauf abzielt, dass die EU bis 2050 «klimaneutral» wird. Kommissionsprä- sidentin Ursula von der Leyen spricht vom Green Deal als einer neuen Wachstumsstrategie, die Emissionen senkt und Arbeitsplätze schafft. Alle laufenden und zukünftigen Strategien sowie Massnahmen der EU sollen die Ziele des Green Deals unterstützen. Als wesentlich bzw. prioritär für die Erreichung dieser Ziele gilt die Umsetzung der Massnahmen bezüglich Sustainable Finance. Als Teil des Green Deals soll auch das euro- päische Klimagesetz, das derzeit diskutiert wird, dazu beitragen, die Bedingungen für einen effektiven und fairen Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft klar festzulegen und für Investoren berechenbar zu machen. Dieses Gesetz soll auch sicherstellen, dass alle EU-Strategien zum Ziel der Klimaneutralität bei- tragen und alle Sektoren ihren Beitrag leisten. Die Strategien, Initiativen und Massnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans und des Green Deals sind zahlreich. Nachstehend eine Auswahl einiger regulatorischen Entwicklungen. EU-Offenlegungsverordnung Die Verordnung (EU) 2019/2088 trat am 29. Dezember 2019 in Kraft. Sie zwingt Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu einer sehr detaillierten Offenlegung von Informationen, die allen potenziellen Investoren zur Verfügung gestellt werden. Die Vorschriften umfassen zusammengefasst Offenlegungspflichten bezüg- lich Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsprozessen, die Berücksichtigung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie nachhaltigkeitsbezogene Informationen für Finanzprodukte (Publikation auf der Website, Transparenz bei vorvertraglichen Informationen, Offenlegung in regelmässigen Berichten). Am 23. April 2020 veröffentlichten die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) die Entwürfe der technischen Regulierungsstandards (RTSs), welche die EU-Offenlegungsverordnung ergänzen und präzisieren. Die öf- fentliche Konsultation dauerte bis zum 1. September 2020. Winter 2020 14
Die RTS enthalten Vorschläge zum Inhalt, zur Methodik und Darlegung von ESG-Offenlegungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene. Darüber hinaus enthält das Konsultationspapier im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung Vorschläge zur Anwendung des Prinzips «do not significant harm» (DNSH principle) bei der Berichterstattung über negative Auswirkungen, die der EU-Kommission bis Ende 2020 vor- gelegt werden sollen. Nächste Schritte: • Die Konsultation zu den RTS dauerte bis zum 1. September 2020. • Das Inkrafttreten der RTS im März 2021 wurde von der Kommission im Oktober 2020 verschoben (in der Industrie wird vermutet, dass sie auf Anfang 2022 in Kraft gesetzt werden). • An der Anwendbarkeit der SFDR hat die Kommission festgehalten, dies bedeutet: o Bis zum 10. März 2021: • Die Offenlegung auf der Website des Unternehmens unter der Policy zur Integration von Nachhaltig- keitsrisiken im Investment-Prozess oder Beratungsprozess • Die Offenlegung der Vergütungspolitik und wie diese mit der Integration der von Nachhaltigkeitsrisiken abgestimmt ist, muss ebenfalls auf der Website erfolgen • In vorvertraglichen Information (z.B. im Prospekt) muss auch offengelegt werden, - wie Nachhaltigkeitsrisiken im Investment- oder im Beratungs-Prozess integriert werden und - wie sich die Ergebnisse der Bewertung wahrscheinlicher Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte auswirkt o 30. Juni 2021: Finanzmarktteilnehmer, die während ihres Geschäftsjahrs im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, sowie Muttergesellschaften grosser Konzerne, die auf konsolidierter Basis mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, werden auf ihren Websites eine Erklärung über ihre Sorgfalts- pflichten im Hinblick auf die wichtigsten negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren veröffentlichen und aufrechterhalten; o 1. Januar 2022: die Verpflichtungen für die periodische Offenlegungsberichterstattung treten in Kraft; o 10. September 2022 und danach jedes Jahr: EIOPA, ESMA und EBA werden der EU-Kommission einen Bericht über die besten Berichtspraktiken vorlegen und Empfehlungen zu freiwilligen Berichtsstandards abgeben; o 30. Dezember 2022: die EU-Kommission wird bewerten, wie die Verordnung umgesetzt wurde und fest- stellen, ob weitere legislative Massnahmen erforderlich sind; und o 30. Dezember 2022: Gemäss Artikel 7 wird von Finanzinstitutionen eine verstärkte Offenlegung negati- ver Nachhaltigkeitsauswirkungen auf der Ebene der Finanzprodukte erwartet. EU-Taxonomie-Verordnung Die Verordnung wurde am 18. Juni 2020 vom EU-Parlament verabschiedet und am 22. Juni 2020 im EU-Amts- blatt publiziert. Sie ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Zusammengefasst geht es um die Schaffung eines einheitlichen Klassifizierungssystems zur Definition so genannter «ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten». Die Taxonomie-Verordnung legt ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten dar, welches sich auf folgende Punkte bezieht: 1) Eindämmung des Klimawandels; 2) Anpassung an den Klimawandel; 3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres-Ressourcen; 4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; 5) Verhütung und Kontrolle der Umweltver- schmutzung und 6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Verord- nung soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden kann (Green Deal). Darüber hinaus legt die EU-Verordnung zur Nachhaltigkeits-Taxonomie Offenlegungspflichten für Investoren und Unternehmen fest. Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie die Nachhaltigkeits-Taxonomie nutzen wird, um den EU-Stan- dard für grüne Anleihen und das EU-Umweltzeichen für Anlageprodukte für Kleinanleger zu entwickeln (Green Bond Standard, EU Ecolabel for Retail Investment Products). Winter 2020 15
Nächste Schritte: • Die EU-Kommission wird Leistungsstandards (Technical Screening Criteria, TSC) für bestimmte Aktivitäten im Rahmen der Taxonomie festlegen. Der TSC wird quantitative und qualitative Schwellenwerte definieren, die von der wirtschaftlichen Aktivität erfüllt werden müssen, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Es wird erwartet, dass die TSC wie folgt angenommen werden: o TSC für Aktivitäten, die wesentlich zur Minderung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klima- wandel beitragen, werden bis Dezember 2020 herausgegeben und treten bis Januar 2022 in Kraft. Für diese Aufgabe wird die EU-Kommission den im Juni 2019 von der Technischen Expertengruppe Nach- haltige Finanzen (TEG) vorgelegten Abschlussbericht zur Nachhaltigkeits-Taxonomie berücksichtigen; und o Weitere TSC für Aktivitäten, die wesentlich zu anderen Umweltzielen beitragen (Kreislaufwirtschaft, Um- weltverschmutzung, Wasser sowie Biodiversität und Ökosysteme) werden voraussichtlich bis Dezem- ber 2021 erarbeitet und treten voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft. • Das Mandat der TEG wurde in beratender Funktion bis September 2020 verlängert. Die TEG wurde im Herbst 2020 durch die Plattform on Sustainable Finance ersetzt, um die EU-Kommission bei der Weiter- entwicklung und Überprüfung des TSC zu unterstützen. Das Mandat der Plattform besteht darin, die TSC- Entwicklung beratend zu unterstützen und die potenziellen Kosten und Nutzen der Kriterien zu analysieren. • Die Konsultation der europäischen Aufsichtsbehörden zu den Entwürfen technischer Regulierungsstan- dards (RTS) gemäss EU-Offenlegungsverordnung dauerte bis zum 1. September 2020. Diese Verordnung enthält Vorschläge zur weiteren Spezifizierung der Offenlegungen auf Produktebene im Zusammenhang mit dem in der Taxonomie-Verordnung eingeführten Grundsatz «do not significant harm». • Die ersten Unternehmensberichte und Offenlegungen zuhanden Investoren, die mit der Taxonomie-Verord- nung in Einklang stehen, sind Anfang 2022 fällig. Im November 2020 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein Kon- sultationspapier im Zusammenhang mit einem Empfehlungsentwurf an die EU-Kommission zu Artikel 8 der Verordnung 2020/852. Dieser Artikel verpflichtet Unternehmen, die unter die Richtlinie 2013/34 fallen, in ihren nicht-finanziellen Abschlüssen Informationen darüber zu veröffentlichen, wie und in welchem Umfang ihre Aktivitäten mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig bezeichnet wer- den können. Insbesondere müssen Unternehmen die taxonomische Ausrichtung ihrer Umsätze/Einnahmen, Kapitalausgaben und Betriebsausgaben offenlegen. Der Empfehlungsentwurf betrifft den Inhalt, die Darstel- lung und die Methodik der offenzulegenden Informationen. Die ESMA wird die bis zum 4. Dezember 2020 eingegangenen Kommentare berücksichtigen. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission die endgültige Fassung des Gutachtens bis zum 1. Juni 2021 als delegierten Rechtsakt verabschiedet. Im November 2020 startete die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer dele- gierten Verordnung über technische Screening-Kriterien zur Bestimmung der Bedingungen, unter denen eine Wirtschaftstätigkeit als wesentlich zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt und auch zur Bestimmung, ob diese Wirtschaftstätigkeit keinem der anderen Umweltziele erheblichen Schaden zufügt. Die Konsultation läuft bis zum 18. Dezember 2020. Änderungen der UCITS, AIFMD und MiFID II Am 8. Juni 2020 wurde die Konsultation der lang erwarteten Entwürfe der delegierten Rechtsakte unter anderem zu UCITS, AIFMD und MiFID II eröffnet. Sie dauerte bis zum 6. Juli 2020. Dabei geht es um die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren unter UCITS, AIFMD und MiFID II (bezogen auf die Produkt-Gover- nance, Suitability-Prüfung und organisatorische Anforderungen). Diese Entwürfe stützen sich auf öffentliche Konsultationen, die im Laufe des Jahres 2018 durchgeführt wurden, sowie auf den ESMA-Abschlussbericht und die Entwürfe delegierter Rechtsakte, die im April 2019 veröffentlicht wurden. Die öffentliche Konsultation der Entwürfe dauerte bis zum 6. Juli 2020. Es ist sehr wahrscheinlich, die Änderungen nicht vor Ende 2021 oder Anfang 2022 anwendbar sein werden. Winter 2020 16
Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine neue Definition der so genannten «sustainability prefe- rences», die sich auf die Präferenz der Kundinnen und Kunden für nachhaltige Finanzprodukte und -dienst- leistungen bezieht. Die Definitionen von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren entsprechen derjenigen der EU-Offenlegungsverordnung. Änderung der EU-Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011 Mit der Änderung der Benchmark-Verordnung, die am 10. Dezember 2019 in Kraft trat, wurden zwei Bench- marks eingeführt, um Investoren den Vergleich des Kohlenstoff-Fussabdrucks von Investitionen zu erleich- tern: Benchmarks für den Klimawechsel (EU CTB) und Benchmarks, die sich an Paris orientieren (EU PAB). Die Annahme dieser Benchmarks ist freiwillig. Die Kennzeichnung eines Portfolios als entweder dem EU CTB oder dem EU PAB folgend löst jedoch Offenlegungspflichten aus. Die neuen Anforderungen gelten ab 30. April 2020. Am 29. April 2020 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zwei Stel- lungnahmen: 1) ein «No Action Letter» an die nationalen zuständigen Behörden (NCAs), in dem die Rechts- unsicherheit bei der Anwendung der neuen – ab 30. April 2020 verbindlichen – Anforderungen durch das Fehlen delegierter Rechtsakte betont wird. Der Brief fordert die NCAs auf, keine Durchsetzungsmassnah- men gegen Benchmark-Administratoren in Bezug auf die neuen Anforderungen zu ergreifen, bevor die de- legierten Rechtsakte formell angenommen sind und angewendet werden; und 2) eine an die EU-Kommission gerichtete Stellungnahme, in der auf die unverzügliche Annahme der delegierten Rechtsakte gedrängt wird, um den Benchmark-Administratoren Klarheit darüber zu verschaffen, wie die neuen Anforderungen anzu- wenden sind. Im März 2020 veröffentlichte die ESMA ein Konsultationspapier zu den Entwürfen technischer Regulierungs- standards (RTS) im Rahmen der Benchmark-Verordnung. Die ursprünglich auf den 9. Mai 2020 festgelegte Frist für die Abgabe von Stellungnahmen wurde bis zum 8. Juni 2020 verlängert. Das Konsultationspapier enthält Hintergrundinformationen, Einzelheiten zum Ansatz und zum Entwurf der RTS zu Fragen der Gover- nance-Regelungen, der Methoden, der Berichterstattung über Verstösse, der obligatorischen Verwaltung kritischer Benchmarks und nicht-signifikanter Benchmarks. Es wird erwartet, dass die ESMA bis zum 1. Ok- tober 2020 einen Abschlussbericht veröffentlicht und den endgültigen RTS bei der EU-Kommission einreicht. Im Juli 2020 verabschiedete die Kommission im Rahmen der Benchmarks-Verordnung drei delegierte Rechts- akte zu den folgenden Punkten: • Mindeststandards für EU CTB und EU PAB; • Mindestinhalt der Erläuterung, wie ESG-Faktoren in der Benchmark-Methodik widergespiegelt werden; und • Erklärung in der Benchmark-Aussage, wie ESG-Faktoren in der Benchmark reflektiert werden. Sobald die delegierten Rechtsakte noch im Amtsblatt veröffentlicht werden, werden sie zwanzig Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten Winter 2020 17
Commission public consultation on Directive (MiFID) II. The draft rules include new AIFMD review requirements for reporting by third-country firms On 22 October 2020, the European Commission to ESMA on an annual basis, together with the launched a public consultation ahead of its review possibility for ESMA to ask them to provide data of the AIFMD. This follows the Commission’s re- relating to all orders and transactions in the EU. port of June 2020 regarding the impact of AIFMD The draft technical standards have been submit- to date, as well as the recommendations from ted to the European Commission for the adoption ESMA (see below). The consultation itself runs to of the final legal text. 102 questions, covering a broad range of topics https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ such as the delegationrules and national private esma35-43-2424_draft_ts_on_provision_of_services_by_ placement regimes (NPPRs). tcfs.pdf https://ec.europa.eu/info/files/2020-aifmd-review-consulta- tion-document_en ESMA on closet index funds On 9 September 2020, ESMA published a wor- ESMA letter to Commission on AIFMD king paper on closet indexing indicators and in- review vestor outcomes. The study finds that investors On 19 August 2020, ESMA published a letter ad- can expect lower net returns from closet indexers dressed to the European Commission, containing than from a genuinely actively managed fund port- recommendations for the review of the AIFMD. folio. A summary of this study was also included The proposals, which cover a wide range of both in ESMA Report on Trends, Risks and Vulnerabili- fundamental and rather technical issues, also ex- ties published on 2 September 2020. tend to the UCITSD and MiFID II. https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/es- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ mawp-2020-2_closet_indexing.pdf esma34-32-551_esma_letter_on_aifmd_review.pdf https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ esma_50-165-1287_report_on_trends_risks_and_vulnerabi- ESMA Guidelines on performance fees in lities_no.2_2020.pdf UCITS and certain types of AIFs On 5 November 2020, ESMA published its gui- ESMA’s first report on AIFMD sanctions delines on performance fees in UCITS and cer- On 12 November 2020, ESMA published its first tain types of alternative investment funds (AIFs). annual report on the use by National Competent Their objective is to promote greater convergence Authorities (NCAs) of sanctions under the Al- and standardization in the field of performance ternative Investment Fund Managers Directive fees and promote convergent supervision by (AIFMD). The number of NCAs issuing sanctions competent authorities. In particular, they aim to increased between the reporting periods, from 14 ensure that performance fee models used by ma- in 2018 to 17 in 2019, while the number of finan- nagement companies comply with the principles cial penalties decreased substantially. of acting honestly and fairly in conducting their https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ business activities and acting with due skill, care, esma34-32-548_2018-2019_aifmd_sanctions_report.pdf and diligence, in the best interest of the fund they manage, and in such a way as to prevent undue ESMA’s third report on UCITS sanctions costs being charged to the fund and its investors. On 12 November 2020, ESMA issued its third re- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ port on the use of supervisory sanctions by NCAs esma34-39-992_guidelines_on_performance_fees_en.pdf under the UCITSD in 2019. While the number of NCAs issuing sanctions (penalties and measu- ESMA’s draft rules for third-country firms res) remains stable compared with the previous under MiFIR/MiFID II report for the period 2016-2018 at 15, the financial On 28 September 2020, ESMA presented its final amount of penalties issued decreased slightly ba- report containing draft regulatory and implemen- sed on a year-on-year comparison. ting technical standards (RTS and ITS) on the https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ provision of investment services and activities in esma34-45-934_2019_ucits_sanctions_report.pdf the European Union by third-country firms under the Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR) and the Markets in Financial Instruments Winter 2020 18
ESMA update of Q&As on product undertakings for collective investment in transfe- governance rable securities (UCITS) and alternative invest- On 6 November 2020, ESMA published an update ment funds (AIFs). ESMA invites feedback on the of its Q&As on MiFID II and MiFIR investor pro- proposed guidelines by 8 February 2021 and will tection and intermediaries topics by adding three https://www.esma.europa.eu/press-news/consultations/con- new Q&As on product governance (section 16 of sultation-draft-guidelines-marketing-communication the Q&As). The new Q&As provide answers to questions regarding the manufacturing of finan- ESMA on liquidity risk in investment cial instruments. funds https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ On 13 November 2020, ESMA published a report esma35-43-349_mifid_ii_qas_on_investor_protection_to- on the preparedness of investment funds with pics.pdf significant exposures to corporate debt and real estate assets for potential future adverse liquidi- ESMA consultation on MiFID II / MiFIR ty and valuation shocks. The report responds to obligations on market data the recommendation from the European Syste- On 6 November 2020, ESMA issued a consulta- mic Risk Board (ESRB) to ESMA on 6 May 2020 tion paper seeking input from market participants to coordinate with NCAs a focused supervisory in relation to its draft guidelines on the MiFID II exercise on investment funds that have significant and MiFIR obligations on market data. The con- exposures to corporate debt and real estate as- sultation paper follows ESMA’s previous work sets. ESMA identifies five priority areas for action in the area of market data, including a report in which would enhance the preparedness of these December 2019 which considered in particular fund categories: the development in prices for pre- and post-trade • Ongoing supervision of the alignment of the transparency. funds’ investment strategy, liquidity profile, and https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/es- redemption policy ma-consults-mifid-ii-mifir-obligations-market-data • Ongoing supervision of liquidity risk assessment • Fund liquidity profile reporting ESMA consultation on environmentally • Increase of the availability and use of liquidity sustainable activities management tools On 5 November 2020, ESMA issued its consulta- • Supervision of valuation processes in a context tion paper containing ESMA’s draft advice to the of valuation uncertainty European Commission on Article 8 of the Taxono- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ my Regulation. This specifies the content, metho- esma34-39-1119-report_on_the_esrb_recommendation_ dology, and presentation of the key performance on_liquidity_risks_in_funds.pdf indicators (KPIs) that non-financial undertakings and asset managers are required to disclose. The IOSCO on MMFs recommendations consultation closed on 4 December 2020, and On 20 November 2020, the International Organi- ESMA will deliver its final advice to the European zation of Securities Commissions (IOSCO) issued Commission by 28 February 2021. a diagnostic report analyzing the events that oc- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ curred in the money market funds (MMFs) sector esma30-379-325_consultation_paper_-_draft_advice_to_ during the market turmoil in March 2020. Simul- ec_under_article_8_of_the_taxonomy_regulation.pdf taneously, IOSCO published a thematic review https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CE- assessing the implementation of selected IOSCO LEX:32020R0852 recommendations to strengthen the resilience of MMFs globally. ESMA consultation on fund marketing https://www.iosco.org/library/pubdocs/pdf/IOSCOPD666.pdf On 9 November 2020, ESMA launched a con- https://www.iosco.org/library/pubdocs/pdf/IOSCOPD665.pdf sultation on draft guidelines on marketing com- munications under the Regulation on facilitating cross-border distribution of collective investment undertakings. The purpose of the draft guidelines is to specify the requirements for marketing com- munications sent to investors in order to promote Winter 2020 19
Asset Management Swiss Asset Managers’ Survey H2 2020 Corona-Krise beschleunigt Trend zu nachhaltigen Anlagen Die Anlageexperten der in der Schweiz ansässigen Asset Manager schätzen die Aussichten für die Schwei- zer Wirtschaft wieder deutlich positiver ein als noch vor sechs Monaten. Eine Mehrheit ist davon überzeugt, dass die Schweiz aufgrund ihrer soliden Ausgangsposition und der attraktiven Branchenstruktur gestärkt aus der Krise hervorgehen wird oder zumindest keinen langfristigen Schaden davonträgt. Die durch die Corona- Krise ausgelösten Verwerfungen an den Finanzmärkten haben den Trend hin zu nachhaltigen Anlagen weiter beschleunigt. Wirtschaft und Geopolitik Nach wie vor stellt der weltwirtschaftliche Abschwung, welcher durch das Corona-Virus und den damit zu- sammenhängenden Massnahmen verursacht wurde, das grösste Risiko für die Schweizer Wirtschaft dar. Jedoch haben sich die Konjunkturaussichten deutlich aufgehellt. Beinahe 80% der befragten Anlagespezia- listen erachten die wirtschaftliche Erholung vom Corona-Einbruch als stärker oder etwa so stark wie erwartet. Ausserdem sehen viele Umfrageteilnehmer die Schweiz als langfristige Gewinnerin der Krise. Der attraktive Branchenmix, die tiefe Verschuldung und die generell hohe Wettbewerbsfähigkeit des Landes sprechen da- für, dass die Schweiz gestärkt aus der Krise hervorgehen könnte. Welche langfristigen wirtschaftlichen Schäden durch das Corona-Virus erwarten Sie für die Schweizer Wirtschaft? 39.5 % 36.8 % Nach abgeschlossener Erholung wird kein bedeutender wirtschaftlicher Schaden bleiben Die Schweizer Wirtschaft wird noch für Jahre unter schwachem Wachstum und überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit leiden Die Schweiz wird aufgrund ihrer günstigen Position mit einem guten Branchenmix, niedriger Verschuldung 23.7 % und einer höchst wettbewerbsfähigen Wirtschaft von der Krise profitieren Winter 2020 20
Mehrheitlich richtig wurde der Sieg von Joe Biden bei den amerikanischen Präsidentschaftswahlen voraus- gesagt: nur knapp jeder Vierte tippte auf Donald Trump. Etwas mehr als die Hälfte der Asset-Management- Experten schätzt jedoch den Einfluss der Biden-Präsidentschaft auf die Finanzmärkte als negativ ein. Finanzmärkte und Asset Allocation Nachdem die Einschätzung bezüglich des Schweizer Aktienmarktes in der Vorstudie im Frühling noch eher zurückhaltend war, so sind sich die Anlageprofis nun wieder beinahe einig: Vier von fünf rechnen in den nächsten 12 Monaten mit einer positiven Rendite. Kaum jemand prognostiziert eine erneute Korrektur grös- seren Ausmasses. Erstmals deutlich verbessert hat sich der Ausblick für die europäische Gemeinschafts- währung: 42% der Umfrageteilnehmer erwarten einen stärkeren EUR gegenüber dem CHF innert Jahresfrist – die Einschätzung ist damit so positiv wie noch nie. Abgestürzt in der Gunst der Anlageexperten ist dagegen der USD. Das rekordhohe Budgetdefizit sowie die stark gesunkenen langfristigen Zinsen in den USA machen die amerikanische Währung unattraktiv. Welche Währungen werden Ihrer Meinung nach in den nächsten 12 Monaten gegenüber dem CHF an Wert gewinnen? 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 EUR USD JPY GBP Keine der oben genannten Währungen Obwohl sich die Aktienmärkte nach dem Einbruch bereits deutlich erholt haben, liegen Aktien wie auch alter- native Anlagen nach wie vor hoch in der Gunst der Anleger. Dagegen planen nur wenige eine Erhöhung der Obligationen- und Bargeld-Quote. Geldpolitik Nach wie vor deutliche Unterstützung durch die befragten Asset-Management-Spezialisten erhält die Schwei- zerische Nationalbank. Mit 84% ist die Zustimmungsrate hinsichtlich der aktuellen Geldpolitik allerdings nicht mehr so hoch wie im Frühling. Während sich damals – mitten im starken Einbruch an den Finanzmärkten – kein einziger Teilnehmer eine restriktivere Gangart der SNB wünschte, so sieht nun eine Minderheit die Zeit dafür gekommen. Dies widerspiegelt sich auch an den Zinserwartungen. Während in der Vorstudie noch kaum jemand der Meinung war, dass die Negativzinsen der SNB innerhalb der nächsten drei Jahre aufgeho- ben werden, so ist nun bereits fast jeder Dritte dieser Meinung. Interessant sind die Erwartungen bezüglich der globalen Inflation, nachdem die Staaten und Zentralbanken ultra-expansiv auf die Corona-Krise reagiert haben: Ein Drittel denkt, dass wir weiterhin in einem Umfeld niedriger Inflation oder sogar Deflation verblei- ben werden. Ein weiteres Drittel ist der Auffassung, dass die «offizielle» Inflation (gemessen an einem Güter- Winter 2020 21
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