Anleitung für den Kartoffelbauern Lebensmittelsicherheits-Zertifikat für die kartoffel-verarbeitende Industrie VVA-Zertifikat - Anbau- und ...
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Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Anleitung für den Kartoffelbauern Lebensmittelsicherheits- Zertifikat für die kartoffel- verarbeitende Industrie [VVA-Zertifikat] Anbau- und Lagersaison 2017/2018 VAVI Seite 1 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Inhaltsangabe 1. ALLGEMEINES 3 1.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG 3 1.2 EINLEITUNG 4 2. AN- UND ABMELDUNG UND KONTROLLE 5 3. BEURTEILUNGSKRITERIEN 7 3.1 ALLGEMEINES 7 3.2 ANBAUPHASE 8 3.3 ERNTE UND/ODER EINBRINGEN DER ERNTE BEI LAGERUNG IM EIGENEN LAGER 10 3.4 LAGERUNG UND AUFBEWAHRUNG IM EIGENEN LAGER 10 3.5 WASCHEN UND SPULEN VON KARTOFFELN 11 3.6 AUSLAGERN UND/ODER ABLIEFERN 11 4. EINSPRUCH 12 4.1 EINSPRUCHSVERFAHREN 12 4.2 PARITÄTISCHER AUSSCHUSS 12 REFERENTZEN 15 ABKURZUNGEN 15 ANLAGEN A: Checkliste zur Selbstbeurteilung für den Kartoffelbauern 16 B: Buchführung über Kalamitäten 24 VAVI Seite 2 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 1. Allgemeines 1.1 Begriffsbestimmung Die folgenden Begriffsbestimmungen werden in dieser Anleitung für den Kartoffelbauern verwendet: Anleitung für den Kartoffelbauern: Gründet sich auf das Handbuch „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie“ und ist für Kartoffelbauern, Kontrollinstanzen (KI) und Abnehmer bestimmt. In der Anleitung wird beschrieben, was das „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie“ VVA-Zertifikat beinhaltet, wie man die Kriterien erfüllen kann, wie die Kontrolle verläuft, von wem und in welcher Weise es ausgestellt wird. Handbuch: Das Handbuch beschreibt das „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie“ (VVA-Zertifikat). Es gibt an, wie man die Kriterien erfüllen kann, wie, von wem und in welcher Weise kontrolliert wird. Außerdem wird angegeben, wie an die entsprechenden Glieder der Kette berichtet wird, z. B. bezüglich der Nachverfolgbarkeit. Das Handbuch ist für Kontrollinstanzen (KI) sowie Abnehmer gedacht. Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie: Wird auch als VVA- Zertifikat bezeichnet. Es ist ein Zertifikat, das ein Kartoffelbauer erhält, wenn er die Maßnahmen der Beurteilungskriterien im eigenen Betrieb durchführt. Diese Maßnahmen, die sich aus einer Risiko-Analyse eines Kartoffelanbaubetriebs mit Lagerung ergeben, können dafür sorgen, dass Risiken in bezug auf die Lebensmittelsicherheit, die während Anbau, Ernte, Transport und Lagerung von Kartoffeln auftreten, minimiert oder sogar gänzlich ausgeschaltet werden können. In bezug auf die Durchführung dieser Maßnahmen kontrolliert eine unabhängige, anerkannte Kontrollinstanz den Kartoffelanbaubetrieb, führt eine administrative Kontrolle der Anbauregistrierungsformulare durch und entnimmt willkürlich oder gezielt Proben, die in bezug auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln beurteilt werden. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhält der Kartoffelbauer ein VVA-Zertifikat. Das VVA-Zertifikat ist ebenfalls als Modul im VVAK enthalten. Kartoffelbauer: Ist der primäre Produzent von Kartoffeln. Kartoffelanbaubetrieb: Der Betrieb, in dem die Kartoffeln angebaut werden. Dabei handelt es sich meistens um einen Ackerbaubetrieb. Dazu gehören auch die Arbeiten, die von Dritten (z. B. Lohnarbeitern) für diesen Kartoffelbauern während Anbau, Ernte, Transport und Lagerung, wofür dieser Kartoffelbauer verantwortlich ist, ausgeführt werden. Kartoffelschlag: a) ist ein Stück Ackerland mit derselben Vorgeschichte, das für den Anbau von Kartoffeln derselben Sorte mit derselben Pflanzenbehandlung bestimmt ist; b) Spezifikation a) einschließlich einer nach Rücksprache mit dem Abnehmer festgelegten Beschreibung, z. B. Kartoffelschlagcode. Abnehmer: ist ein Betrieb, der vom Kartoffelbauern Kartoffeln abnimmt, um diese anschließend a) im eigenen Betrieb als Rohstoff für die Herstellung von VAVI Seite 3 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Kartoffelprodukten zu verwenden. Dieser Abnehmer ist Mitglied des Verbandes der kartoffelverarbeitenden Industrie (VAVI); b) an VAVI-Mitglieder zu verkaufen. Kontrollinstanz (KI): Eine dritte, von dem VAVI anerkannte, unabhängige Instanz, die bewiesen hat, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in bezug auf Kontrollen und Prüfungen von Kartoffelbauern und Kartoffelanbaubetrieben verfügt. Bei der Kontrollinstanz beschäftigte Sachverständige führen Kontrollen/Audits von Richtlinien/Checklisten für Ackerbaubetriebe durch, aufgrund derer ein VVA-Zertifikat ausgestellt wird. Die letzte Liste der anerkannten Kontrollinstanzen ist auf der Website www.vavi.nl zu finden. Beurteilungskriterien: Betreffen die Risiken aus der generischen HACCP-Analyse mit den dazugehörigen Verwaltungsmaßnahmen, die mit Hilfe einer Checkliste im Kartoffelanbaubetrieb aufgrund der Nachweisbarkeit und Durchführung der entsprechenden Maßnahmen beurteilt werden. GVO: Ist ein gentechnisch veränderter Organismus, mit dem hier spezifisch die GVO- Solanaceae oder Kartoffelfamilie gemeint wird. GMP-Regelung: Mit dieser Regelung des Marktverbands Tierfutter können Betriebe sichtbar gewährleisten, dass Tierfutter den gesetzlichen Bestimmungen sowie den über die Gesetzgebung hinausgehenden Anforderungen aus den Vereinbarungen mit den Lieferparteien entspricht. Zukauf: Das Übernehmen (kostenlos oder gegen Bezahlung) von Kartoffelkulturen oder einer Lieferung von Kartoffeln, die nicht im eigenen Zuchtbetrieb angebaut wurden, jedoch unter einem eigenen VVA-Zertifikat (niederländisches Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie) verkauft werden. Trinkwasserqualität: Wasser, das die Normen des Trinkwassergesetzes und des Trinkwasserbeschlusses (vom 1. Juli 2011) erfüllt. 1.2 Einleitung Dem „Lebensmittelsicherheitszertifikat der kartoffelverarbeitenden Industrie“ (VVA-Zertifikat) liegt ein Programm zugrunde, das der Verband der kartoffelverarbeitenden Industrie (VAVI) in einem Handbuch des VVA-Zertifikats festgelegt hat. Dieses Handbuch liegt der Anleitung für den Kartoffelbauern zugrunde. In der Anleitung für den Kartoffelbauern wird beschrieben, in welcher Weise die Produktion von Kartoffeln als Rohstoff für die verarbeitende Industrie unter solchen Bedingungen stattfinden kann, dass in bezug auf die Lebensmittelsicherheit eine optimale Qualität gewährleistet ist und bleibt. Das VWA-Zertifikats fürht zu einer Ton-und Hygiene Produkt bestimmt für den menschlichen Verzehr durch „Gute Landwirtschaftliche Praxis“. Eine weitere Zielsetzung der Kette vom Kartoffelbauer bis zum Abnehmer ist die Nachverfolgbarkeit. Kartoffelbauern können nicht nur an die verarbeitende Industrie liefern, sondern sie können Kartoffeln oder Nebenprodukte auch an Abnehmer, die aufgrund der GMP-Regelung Tierfuttersektor zertifiziert sind, liefern. VAVI Seite 4 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Es wurde eine generische HACCP-Analyse von Anbau, Ernte, Transport und Lagerung der Kartoffeln durchgeführt, wobei jeder Schritt dieses Prozesses aufgezeichnet ist. Dabei wurde geprüft, wo in bezug auf die Lebensmittelsicherheit möglicherweise eine Gefahr entstehen könnte. Die wichtigsten Risiken wurden aufgeführt. In den Beurteilungskriterien werden diese genannt und es wurde angegeben, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um das potentielle Risiko auf ein akzeptables Niveau einzudämmen bzw. auszuschalten. Eine vom VAVI anerkannte unabhängige Kontrollinstanz muss feststellen, ob während Anbau, Ernte, Transport und Lagerung der Kartoffeln auch tatsächlich die für notwendig erachteten (präventiven) Verwaltungsmaßnahmen in ausreichendem Maße getroffen wurden und dass die Registrierung der verwendeten Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Keimhemmungsmittel genau aufgeführt und immer aktualisiert worden sind. Um diese Verwaltungsmaßnahmen zu unterstützen, können, willkürlich oder gezielt, Proben von Boden, Pflanzen oder Knollen entnommen werden, so dass die Kontrollinstanz diese auf die mögliche Anwesenheit von Rückständen von Pflanzenschutzmittel analysieren kann. Das VVA-Zertifikat wird dem Kartoffelbauern von der angewiesenen Kontrollinstanz ausgehändigt, wenn sich nach der physischen Betriebskontrolle (gleichzeitig administrative Kontrolle) in bezug auf die Kartoffelschläge zeigt, dass der Kartoffelbauer alle Vorschriften erfüllt. Das VVA-Zertifikat (mit einer Geltungsdauer von einem Jahr) ist der Beweis dafür, dass alle in der Anleitung für den Kartoffelbauern gestellten Anforderungen ausreichend erfüllt wurden. Nachhaltigkeit: Für Sie als Züchter besteht nun auch die Möglichkeit, im Rahmen des VVA-Zertifikats an dem freiwilligen Nachhaltigkeitsmodul VVAK mitzuwirken. Das Ackerbauzertifizierungsgremium des Marktverbands Ackerbau hat das VVAK-Modul „Duurzaam Akkerbouw Bedrijf (DAB)”(= Nachhaltiger Ackerbaubetrieb) entwickelt. Dieses wurde dem Wirtschaftsministerium angeboten und mit diesem Schema setzt der Ackerbau das Thema „nachhaltiger Anbau“ konkret um. Ackerbaubetriebe können das Nachhaltigkeitszertifikat erlangen, wenn von einer unabhängigen zertifizierten Institution festgestellt wird, dass der Betrieb alle Kriterien erfüllt. Jeder niederländische Ackerbaubetrieb kann daran teilnehmen. Der Nachhaltigkeitsplan ermöglicht es Ackerbaubetrieben sowie Verarbeitungs- und Absatzkanälen ‚Nachhaltigkeit’ zu konkretisieren und nachweisbar zu machen. Die Anweisung enthält u. a. Anforderungen in Bezug auf Biomasse zu Energiezwecken (Richtlinie für Erneuerbare Energie RED) sowie für Arbeit, Flora und Fauna, Bodenbewirtschaftung, (lokale) Wirtschaft, Energie, Pflanzenschutzmittel, Wasser etc. Das Wirtschaftsministerium hat 2012 bekannt gegeben, dass Zertifizierung eine Möglichkeit als Kontrollmittel für die Ökologiesierungsanforderungen der (zukünftigen) Gemeinschaftlichen Agrarpolitik darstellt. Die Anforderungen zur Nachhaltigkeit stehen ihn der Liste „Nachhaltiger Ackerbaubetrieb (DAB)“ zur Selbsteinstufung. Diese findet sich in der Anlage L zum VVAK-Handbuch (Link : www.bo-akkerbouw.nl/diensten/certificering). In der VVAK-Anbauanleitung sind auf den Seiten 12-15 in einer gesonderten Tabelle die für den Erhalt des Nachhaltigkeitszertifikats zusätzlich zu erfüllenden Anforderungen aufgeführt. 2. An- und abmeldung und Kontrolle Ein Kartoffelbauer kann sich bei einer der angewiesenen Kontrollinstanzen (www.vavi.nl) anmelden. VAVI Seite 5 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Der Bauer erteilt damit der gewählten Kontrollinstanz auch Zustimmung, die Daten dieser Kartoffeln an einen von dem Bauern spezifisch benannten oder bevollmächtigten Abnehmer dieser Kartoffeln zu senden. Dieser Abnehmer benötigt diese Daten rechtzeitig vor der Lieferung, damit er diesen Rohstoff in einer verantwortungsvollen Weise in Empfang nehmen und verarbeiten kann. Wenn sich ein Bauer einmal für das VVA-Zertifikat angemeldet hat, wird sich die Kontrollinstanz in den darauffolgenden Jahren für eine Verlängerung an ihn wenden. Ohne gegenteilige Nachricht des Bauern wird die Teilnahme automatisch verlängert. Der Bauer hat das Recht, vor Anfang der Anbausaison den Vertrag mit der Kontrollinstanz nicht zu verlängern. Bei Anmeldung verpflichtet sich der Kartoffelbauer, bei den von den Konstrollinstanzen durchgeführten Kontrollen mitzuwirken. Das bedeutet, dass für die Kontrollen Zeit freigemacht werden muss und dass sämtliche wichtigen Unterlagen zusammengetragen wurden, damit die Kontrolle zügig und zielgerichtet stattfinden kann. Um für die Lieferung mit dem VVA-Zertifikat in Betracht zu kommen, erhalten Kartoffelbauern einen physischen Betriebsbesuch (durchschnittliche 1,1 mal pro Jahr), während gleichzeitig eine administrative Kontrolle stattfindet. Der physische Betriebsbesuch kann ab 6 Monate vor Ablauf des Zertifikats bis zu (unter bestimmten Bedingungen) bis zum Ablaufdatum des Zertifikats. Spätestens 15 Monate nach Ausstellungsdatum des Zertifikats muss der nächste Betriebsbesuch geplant sein. Allerdings findet der physische Betriebsbesuch bei Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen, und bei Bauern, die abgelehnt wurden, vor der Lieferung der ersten Partie statt. Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen, und Bauern, die abgelehnt wurden, haben den Status „angemeldet“. Nach dem ersten physischen Betriebsbesuch (vor Lieferung der ersten Partie), bei dem gleichzeitig die administrative Kontrolle stattfindet, kann dieser Status für jeden Betrieb (unter der Bedingung, dass alle Beurteilungskriterien erfüllt sind) in eine „definitive Genehmigung“ geändert werden. Der Status der definitiven Genehmigung bleibt bis zum nächsten Betriebsbesuch bestehen. Abgelehnte Kartoffelbauern fallen zurück auf den Status „angemeldet“. Wenn nicht der gesamte Betrieb zertifiziert werden kann, können trotzdem noch Zertifikate für Schläge oder Rassen erteilt werden. Dazu erhält der Abnehmer dann einen Bericht. Administrative Irrtümer sind möglichst vor Ort zu lösen. Dabei hat der Bauer gegenüber dem Kontrolleur den Nachweis zu führen. Die vom Kartoffelbauern angewiesene Kontrollinstanz setzt sich telefonisch und/oder schriftlich mit dem Kartoffelbauern in Verbindung, um für die kombinierte physische und administrative Kontrolle im Anbaubetrieb einen Termin zu vereinbaren. Die vom Kartoffelbauern zu beachtende präventive Maßnahme ist so formuliert, dass diese ebenfalls als kontrollierbare Norm für eine unabhängige Kontrollinstanz und als Checkliste zur Selbstbeurteilung für den Kartoffelbauern dient (siehe Anlage A). Diese Checkliste muss vor der ersten physischen Betriebskontrolle vom Kartoffelbauern vollständig ausgefüllt werden. Die Abmeldung ist das ganze Jahr über möglich und das Zertifikat bleibt für den Rest der Anbausaison gültig, es sei denn, die Gültigkeit des Zertifikats endet vorher. Durch die folgende Zertifizierungseinrichtung muss zunächst eine Untersuchung durchgeführt werden, bevor ein neues Zertifikat erteilt wird. VAVI Seite 6 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Daten für die Zertifizierung Während der Betriebsprüfung haben die KIs mit den Kartoffenbauern abzustimmen, auf welche(n) Namen das Zertifikat ausgestellt werden soll, damit nicht mehrere VVA-Zertifikate auf eine Anschrift ausgestellt werden müssen. VAVI Seite 7 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 3. Beurteilungskriterien VVA-Zertifikat 3.1. Allgemeines Allgemeine Bemerkung: Beurteilungskriterien, die während der Inspektion anwendungsfähig sind, werden als ausreichend betrachtet, wenn der Kartoffelbauer die Ausführung beschreibt und die Beschreibung der Richtlinie entspricht. Die Checkliste zur Selbstbeurteilung (Maßnahme 16) muss ausgefüllt werden und vorliegen, andernfalls wird die Inspektion abgebrochen. Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) Selbstbeurteilung - Die beteiligte Partie erfüllt nicht die 1. Jährlich wird vor der Betriebskontrolle die VVA-Anforderungen. Checkliste zur Selbstbeurteilung ausgefüllt (mit Datum und Unterschrift). Maschineneinsatz - Verunreinigung durch Fremdkörper 2. Benutzung gut gewarteter und sauberer (Holz, Glas, Öl, Fett, Gummi, Maschinen bei Anbau, Ernte, Transport, Chemikalien, GVO usw.) Lagerung und Lieferung. Diese Maschinen dürfen keine Lecks und/oder losen (Glas-)Teile enthalten. Bei direktem Kontakt von Maschinenöl und Produkt Food Grade Öl benutzen. 3. Der Einsatz von Maschinen, die in der Anbauphase, bei Ernte, Transport, Lagerung und Lieferung mit GVO-Kartoffeln in Berührung gekommen sind, ist verboten. Nachverfolgbarkeit - Vermischung oder Verwechslung 4. Eindeutige Registrierung Identität Kartoffelschlag (Standort festlegen). Deutlich angeben, welche Schläge für das „VVA- Zertifikat“ in Betracht kommen. 5. Identität Schläge/Partien bei Lagerung festlegen (Etikett, Plan Lagerraum, Code). 6. Alle für die Kontrolle des VVA-Zertifikats erforderlichen Registrierungen von Anbau und Lagerung , Berichte über Kontrollen und Zertifikate mindestens 3 Jahre aufbewahren. 7. (Teile von) Partien, die die Kriterien des „VVA- Zertifikats“ nicht erfüllen, nicht zusammenfügen, sondern getrennt lagern. 8. Der Bauer ist für Verladung ab dem richtigen Schlag bzw. der richtigen Partie verantwortlich. 9. Beim Wechsel von Schlag/Partie alle Knollen aus den Geräten für das Einlagern und Auslagern entfernen (Förderbänder usw.). 10. Registrierung gelieferter Partien (Datum, Abnehmer). 11. Aufbewahren der Einkaufsbelege und/oder Rechnungen über Pflanzgut, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Biozide. 11.a Beim Zukauf von Kartoffeln registrieren Sie: Datum, Herstellerdaten, Menge der Kulturen/Produkt (ha/Tonne), evtl. Quittungsnummern (mit Gewichtsangabe), VAVI Seite 8 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Transporteur und Kaufbeleg sowie VVA- Zertifikat dieses Betriebs. Weitere akzeptierte Zertifikate sind: VVAK (Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit im Ackerbau), GlobalGAP, Vegaplan und QS. Kalamitäten und - Fremdkörper (einschl. Quarantäne- 12. Obligatorische Buchführung, Versand der Recall*) Organismen, GVO und grüne Buchführung und Meldung an den Abnehmer Knollen) bei Feuer, Unglücken oder dem Finden möglicherweise) von Glas, Öl, Chemikalien, Quarantäne-Organismen, anderen schädlichen fremden Materialien und/oder GVO einschl. Registrierung der Art und Weise, in der korrigierende Maßnahmen getroffen wurden. Sofortige Erteilung von Informationen über die Partie an Abnehmer nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung. Gleichzeitig ist bei Feststellung schädlicher oder ungeeigneter Produkte dies als Zwischenfall bei der NVWA (niederländische Behörde für Lebensmittel- und Warensicherheit) zu melden. Siehe auch die Meldemöglichkeit unter www.nvwa.nl Dafür ist der Bauer verantwortlich. Anhand Ihrer Verwaltungsunterlagen sind Sie in der Lage, innerhalb von vier Stunden (nach mündlichem Kontakt) Informationen zur Herkunft einer gelieferten (Teil-) Partie zu geben sowie über eventuelle weitere Teile dieser ursprünglichen Partie (an wen geliefert, Datum, Menge). Im Falle des Absetzens als Tierfutter ist die Kalamität gleichzeitig beim FND (Food and Nutrition Delta) (siehe Anlage A) zu melden. Ausländische Züchter haben Kalamitäten bei den zuständigen Stellen zu melden. Lohnarbeit - Verunreinigung mit Fremdkörpern 13. Bei Vergabe von Arbeiten an Lohnarbeiter oder (Öl, Fett, Chemikalien usw.) Subunternehmer müssen diese - im Besitz eines Zertifikats (VKL/VBL) oder - eines Lebensmittelsicherheitszertifikats Kartoffeln (VVA) oder GLOBALGAP sein oder - im Rahmen einer VVA-Kontrolle von einer Kontrollinstanz kontrolliert werden. (Der Bauer hat von diesen Unterlagen Kopien.) *) Für die Buchführung über Kalamitäten steht Anlage B zur Verfügung. 3.2 Anbauphase Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) Schlag Verunreinigter Schlag 14. Ausschließlich Anbau auf Schlägen erlaubt, die in den (Faulschlamm, Glas, vergangenen 3 Jahren nicht durch nicht offiziell Kunststoff, Öl, Schwermetalle, zulässige Stoffe verunreinigt worden sind. (z.B. Vermischung, Chemikalien, verunreinigter Schlamm, Glas, Öl, Dioxine, GVO, Quarantäne-Organismen Schwermetalle und ab dem 01.01.2017 Qualitätskompost der Klasse C) oder wovon die VAVI Seite 9 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 usw.) Zuchterde durch frühere Züchtungen oder Aktivitäten chemisch verunreinigt ist (z.B. Obstbaumzucht, Müllentsorgung, Industriegebiet) Obligatorische Beseitigung von Verunreinigungen (Glasteile, Kunststoff usw. vor allem entlang öffentlicher Verkehrswege). Im Zweifelsfall Bodenanalyse. 15. Falls auf dem Schlag Stechäpfel (Datura stramonium) gefunden werden, müssen diese von Hand entfernt werden. 16. Die Entfernung zu GVO-Versuchsfeldern mit Kartoffeln beträgt wegen der Isolierung mindestens 10 m. 17. Der Anbau auf Schlägen, auf denen in den vergangenen vier Jahren GVO-Kartoffeln vermehrt wurden, ist verboten. Ausgangsmaterial Einschleppung Quarantäne- 18. Ausschließlich offiziell genehmigtes Saatgut Organismen, GVO verwenden. Pro Partei muss ein offizielles Genehmigungszertifikat vorliegen sowie eine Rechnung oder ein Liefernachweis, aus dem Umfang und Identität hervorgehen.Dies gilt nicht, wenn der Abnehmer für genehmigtes Ausgangsmaterial sorgt und dem jeweiligen Kunden auf Antrag der Zertifizierungsstelle vollständige Einsicht in die Verwaltung gibt, um die Konformität der Pflanzgutpartie feststellen zu können. Bei eigenem Zuwachs muss ein Genehmigungsnachweis gemäß nationaler 19. Der Anbau von GVO-Sorten ist verboten. Düngung Überdosis infolge zu hohen 20. Düngeempfehlung befolgen, um Umweltbelastung zu Nitratgehaltes, von vermeiden (vorzugsweise aufgrund der Chemikalien, PCBs, Analysezahlen). Schwermetallen usw. 21. Auf dem Schlag nur Bodenverbesserungsmittel verwenden, für die es ein (Produkt-) Zertifikat gibt oder Analyse berichte, mit dem nachgewiesen wird, und die in Beilage E des VVA-Handbuchs aufgeführten Standards für Glas, Steine und sonstige Verunreinigungen. Die Glasstandardprüfung gilt nicht für Kompost. Die Anforderungen an Grünkompost und Bioabfälle (GFT-Kompost) finden sich in Anlage E des VVA-Handbuchs. Für sonstige Düngerstoffe müssen Analysebericht gemäß Durchführungsbeschluss zum Düngemittelgesetz (Aufbewahrungsfrist: mindestens fünf Jahre) und Ablieferungsnachweis vorgelegt werden können. Dies gilt nicht für organische Düngemittel (wie tierischen Dünger) Ihres eigenen Betriebs. 22. Die Verwendung von Faulschlamm für die organische Düngung ist verboten. 23. Düngemittel gemäß den nationalen und lokalen Gesetzen lagern. 24. Düngemittel nicht zusammen mit Pflanzenschutzmitteln lagern. 25. Nur gesetzlich zugelassene Düngemittel verwenden. 26. Richtig eingestellte, saubere und gut funktionierende Streuvorrichtungen verwenden. Kalibrierung (Kontrolle des guten Funktionierens, Einstellung und Verteilung) muss jährlich durchgeführt werden, wobei das Datum auf der Checkliste zur Selbstbeurteilung VAVI Seite 10 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 (Anlage A) registriert wird (Kalibrierung darf sowohl extern als auch vom Kartoffelbauern selbst ausgeführt werden). 27. Buchführung über eingesetzte Düngemittel aktualisieren (1x pro Woche). Pflanzenschutz Überdosis: 28. Der technisch Verantwortliche (Kartoffelbauer (einschl. Pflanzgut- Vergiftungserscheinungen und und/oder Anbaubetreuer) auf dem Gebiet von behandlung) Anwesenheit (nicht zulässiger) Pflanzenschutz und Düngung muss seine Kompetenz chemischer Rückstände nachweisen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln begründen können (im Zusammenhang mit der Spritzlizenz). Eine Spritzlizenz (für die Niederlande) ist obligatorisch, wenn nicht obligatorisch vorhanden, nachweisbare Erfahrung des technisch Verantwortlichen. 29. Die Lagerung der Pflanzenschutzmittel muss den nationalen und lokalen Gesetzen gemäß erfolgen. 30. Richtig eingestellte, saubere und gut funktionierende Spritze verwenden. Die gesetzliche Prüffrist befolgen (Prüfnachweis vorhanden), in Ländern ohne Prüfpflicht jährlich kalibrieren (Datum auf der Checkliste zur Selbstbeurteilung registrieren, Anlage A). 31. Die maximale Dosierung und die Zahl der Einsätze gemäß Gebrauchsvorschrift darf nicht überschritten werden. 32. Nur gesetzlich zugelassene Mittel verwenden. Bei Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die sich noch in der Prüfphase befinden, ist die Zustimmung des Kunden für die Verwendung dieser Mittel erforderlich. 33. Sicherheitsfristen beachten. 34. Buchführung über eingesetzte Pflanzenschutzmittel aktualisieren (einschl. Angabe Erntedatum wegen Sicherheitsfristen; Anwendungszweck, Name der Person, die die Mittel verwendet und Art der Behandlung; 1 x pro Woche). Jagd auf Wild Kugeln im Produkt durch Jagd 35. Jagd nicht erlaubt, wenn Gefahr besteht, dass Schrot ins Produkt gerät. Wasserverbrauch Produktinfektion durch 36. Ausschließliche Nutzung von verunreinigtes Wasser Beregnungswasser/kohlensäurehaltigem Wasser in (bakteriologisch/chemisch) guter Qualität (z.B. Quellen-, Leitungs- und Regenwasser). Oberflächengewässer müssen sauber sein, im Zweifel sind Informationen bei der Wasserbehörde einzuholen (Tipp: siehe www.waterkwaliteitportaal.nl und www.bestrijdingsmiddelenatlas.nl) oder führen Sie eine Analyse durch (Norm: max. 1.000 cfu E. coli je 100 ml Wasser). Achten Sie auf Zuläufe! VAVI Seite 11 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 3.3 Ernte und/oder Einbringen der Ernte bei Lagerung in eigenen Lagerräumen Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) Maschinen zum Verunreinigung durch Fremd- 37. Bei drohendem Regen muss eine Plane für den Kipper Einbringen der Ernte körper (Holz, Glas, Öl, und die Vorrichtungen für das Einbringen der Ernte und Transport ab Chemikalien, GVO usw. verfügbar sein. Schlag 38. Keine produktfremden Teile in Transportmitteln (saubere Kipper, Kisten usw. benutzen). 39. Keine kaputten Transport- / Lagermittel (Kisten usw.). 3.4 Lagerung und Aufbewahrung in eigenen Lagerräumen Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) Lagerraum Verunreinigung durch Fremd- 40. Nur Lagerung in sauberem Lagerraum (das ganze Jahr körper (Holz, Glas, Öl, hindurch sauberer Lagerraum frei von Pflanzenschutzmittel, Verunreinigungen) Eisensplitter, Fäzes, GVO 41. Der Lagerraum muss in einem guten usw.) Wartungszustand sein (keine kaputten Bretter, Isolationsmaterial usw.) 42. Der Lagerraum muss von dem Lager für die Maschinen und der Werkstatt getrennt sein, es sei denn, dass die Verunreinigung von Wänden und Böden verhindert wird (z. B. Abdeckung mit Kunststoff oder Plane; bei Hilfsstoffen ist auch eine intakte Verpackung ausreichend. 43. (Haus-) Tiere dürfen im Lagerraum nicht auf das Produkt kommen / sich dort nicht niederlassen. (Hygienevorschriften müssen im Betrieb sichtbar angebracht werden.) 44. Vermeiden, dass Kot von (Haus-) Tieren und Vögeln auf das Produkt gerät, z. B. durch Gaze vor den Einlauf- und Auslaufluken. 45. Keine Lagerung in Lagerräumen/Kisten, in denen GVO-Kartoffeln im Anbaujahr gelagert wurden. 46. Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Lagerraum verboten. 47. Abfall (z. B. Verpackungsmaterial, Reste) sowie Gefahrenstoffe sind so aufzubewahren, dass eine Verunreinigung des Produkts verhindert wird. Ungeziefer Übertragen von Pathogenen 48. Vermeidung von Ungeziefer, (Haus-) Tieren und über Kot Vögeln (Exkremente und Nester vermeiden) am Produkt am Lagerort durch adäquate Abschirmung z. B. Zugänge abschließen, keine Vögel über Partien, keine Haustiere im Produkt, Netze vor Einlass- und Auslassluken usw. Falls erforderlich, Köder für Ungeziefer (an sicheren Orten) aussetzen. Berücksichtigen Sie bei der Wahl von Schädlingsbekämpfungsmitteln eventuell aufgebaute Resistenzen gegenüber ähnlichen Mitteln. Kontakt des Produkts mit Schädlingsbekämpfungsmitteln verhindern. Eine „Betriebskatze“ ist eine gute VAVI Seite 12 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Alternative, um Ungeziefer zu bekämpfen. Keimhemmungsmittel Zu viel Rückstände von 49. Gesetzliche Gebrauchsvorschrift, Gebrauchsanleitung Pflanzenschutzmitteln und sonstige Instruktionen auf dem Etikett befolgen. Der technische Verantwortliche (Anbauer und/oder Anbauassistent) für die Verwendung von Keimhemmungsmitteln muss seine Kompetenz (z.B. mit Spritzlizenz) nachweisen können und den Gebrauch von Keimhemmungsmitteln untermauern (z.B. mit Spritzlizenz). Eine Spritzlizenz (für die Niederlande) ist obligatorisch; ist dies nicht der Fall, ist eine nachweisbare Erfahrung des technischen Verantwortlichen notwendig 50. Buchführung eingesetzte Keimhemmungsmittel aktualisieren. Klimaführung Mycotoxine infolge von 51. Optimale Klimaführung anstreben. (Bei Luft- Schimmelwuchs; Legionella befeuchtern auf die richtige Wassertemperatur achten) Geräte zum Treibstoffluft oder Ölreste im 52. Nur richtig eingestellte, gut aufgestellte und gut Aufwärmen Produkt gewartete Geräte zum Aufwärmen benutzen (nicht auf oder über dem Produkt aufstellen). 53. Nur Brennstoffe verwenden, die sich zum Trocknen oder Aufwärmen von Produkten eignen. Lampen über Produkt Glas (Splitter/Scherben) im 54. Schutzplatte, bruchfreie Lampen oder Schutzhülle für Produkt Lampen dort vorhanden, wo Kartoffeln verarbeitet oder gelagert werden Thermometer im Quecksilber und Glas im 55. Es ist verboten, Thermometer mit Quecksilber Produkt Produkt und/oder aus Glas in oder über den Kartoffeln zu benutzen. Direktes Tageslicht Grüne Knollen 56. Kein direktes Tageslicht im Lager über dem Produkt. Kühlapparatur Kühlflüssigkeit im Produkt 57. Gut gewartete Kühlapparatur, ausschließlich mit infolge eines Lecks Deckplatte über Produkt (STEK-Prüfbericht). VAVI Seite 13 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 3.5 Waschen und Spülen von Kartoffeln Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Das Waschen von - Verunreinigungen Wasser, Boden 58. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in Kartoffeln vor (Dioxine) Verschmutzung und dem die Anlage auch von Dritten genutzt wird Auslieferung durch den Nachfolgverfolgbarkeit von und beim Waschen/Spülen (im Auftrag des Anbauenden selbst Lieferlosen Kartoffeln beim Züchters) in externen Betrieben, gilt, dass die oder im Auftrag des Waschen und Spülen Wasch-/Spültätigkeiten nach dem Hygienecode Anbauenden durch des niederländischen Kartoffelverbands, NAO, Dritte oder nach einer gleichwertigen Norm zertifiziert sein müssen (im Ermessen der Kontrolleinrichtung). 59. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem die Anlage nicht von Dritte genutzt wird, gilt: - bei der Nutzung von Lehm, wird eine Verunreinigung durch Anwendung von Food Grade-Lehm ausgeschlossen. Dies kann mithilfe einer Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht nachgewiesen werden; - bei der Nutzung von Salz, wird eine Verunreinigung durch Anwendung von Food Grade-Salz ausgeschlossen. Dies kann mithilfe einer Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht nachgewiesen werden; 60. - die letzte Spülung erfolgt mit Trinkwasser. Wird (teilweise) anderes Wasser verwendet, muss(müssen) die Quelle(n) Trinkwasserqualität aufweisen (nachweisbar auf Grundlage der jährlichen Analyse) oder ihre Eignung muss in den 12 Monaten, die der Nutzung vorausgehen, durch eine befugte Behörde bestätigt worden sein (Wasserbehörde, Wasserversorgungsunternehmen, Rijkswaterstaat und oder durch die NVWA); - bei der Nutzung von rezirkuliertem Wasser während der letzten Spülung, ist dieses Wasser gefiltert und wird mindestens jährlich der pH-Wert (Bandbreite 7 – 14) kontrolliert. Die Anwendung von desinfizierenden und Antischaum-Mitteln im Spülwasser erfüllt die gesetzliche Nutzungsvorschrift (Etikett) und wird regelmäßig überprüft. 61. - das die Wasseranalyse des für das Waschen bzw. Spülen der Kartoffeln verwendeten Wassers durchführende Labor muss nach ISO 17025 oder einem vergleichbaren nationalen Standard über zugelassen sein oder es muss dokumentiert nachweisbar im Begriff sein, diese Zertifizierung zu erlangen. 62. - alle Lieferlose Kartoffeln müssen während des Waschens bzw. Spülens nachweislich rückverfolgbar sein VAVI Seite 14 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 3.6 Auslagern und/oder Abliefern Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Fremdkörper Verunreinigung mit 63. Genug Kapazität einsetzen, um Fremdkörper / grüne Fremdkörpern (Steinen, Glas, Knollen bei Lieferung aussortieren zu können. Chemikalien, Abfall usw.) und grünen Knollen - Sicherheitsfrist Zu hohe Rückstände 64. Strenge Beachtung Sicherheitsfristen (Karenzzeiten) chemischer bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Pflanzenschutzmittel - Transport Verunreinigung mit 65. Findet der Transport unter eigener Verwaltung statt, Fremdkörpern (Holz, Glas, müssen die Transportmittel gereinigt werden nach Öl, Düngemittel, Steine) dem Transport von: A. Grundstoffen für Futtermittel: fegen B. Erde/Steinen: mit Wasser (Hochdruck) reinigen C. Kunstdünger: mit Wasser reinigen D. verpackten Produkten: fegen E. trockenem stapelbarem Geflügel- und Pferdemist: reinigen und desinfizieren F. nassem Mist: Reinigung, Desinfektion und Freigabe nach externer Kontrolle durch eine gemäß ISO 17020 akkreditierte Inspektionseinrichtung. 66. Wenn Dritte den Transport im Auftrag des Kartoffelbauern durchführen: Der Spediteur ist im Besitz des GMP B4.1 Transportzertifikats und kann nachweisbar die Anforderungen erfüllen (Kopie Zertifikat). VAVI Seite 15 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 4. Einspruch 4.1. Einspruchsverfahren Ein Kartoffelbauer, der von einer Kontrollinstanz abgewiesen wird, kann dagegen Einspruch erheben. Nachdem der Kartoffelbauer von der Kontrollinstanz schriftlich unter Angabe von Gründen darüber informiert worden ist, dass er kein VVA-Zertifikat bekommt, kann er bei dieser Kontrollinstanz schriftlich Einspruch erheben. Dies muss innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Ablehnung erfolgen. In diesem Einspruch muss deutlich angegeben werden, dass das VVA-Zertifikat zu Unrecht abgelehnt wurde, was mit beigefügten Beweisen nachgewiesen werden kann. Ein solcher Einspruch wird von der Kontrollinstanz, falls möglich, innerhalb von 4 Wochen behandelt. Ob das möglich ist, liegt am Gegenstand des Einspruchs. Wenn es sich ganz deutlich um einen administrativen Fehler des Kartoffelbauern handelt, für den es ausreichende Beweise gibt, kann die Kontrollinstanz innerhalb von vier Wochen antworten. Wenn der Einspruch und die Beweise nicht eindeutig sind, wird dem Einspruch nicht sofort stattgegeben. Der Kartoffelbauer bekommt schriftlich Nachricht, dass sein Einspruch nicht eindeutig ist und dass man diesen im „paritätischen Ausschuss“ weiter behandeln wird. 4.2. Paritätischer Ausschuss Einsprüche, die von der Kontrollinstanz nicht eindeutig behandelt werden können, werden von der Kontrollinstanz gesammelt und mit Argumenten und Erläuterungen versehen. Die Einsprüche werden einmal je Quartal im paritätischen Ausschuss behandelt. Der Ausschuss besteht aus einem Vertreter der Abnehmer (VAVI-Mitglieder), einem Vertreter einer Kontrollinstanz (vom VAVI anzuweisen), einem Vertreter aus dem Kartoffelanbau (von LTO in den Niederlanden oder einer vergleichbaren Instanz in dem betreffenden Land anzuweisen) und wenn erforderlich einem unabhängigen Sachverständigen auf dem Fachgebiet, auf das sich der Einspruch bezieht (von den drei vorerwähnten Mitgliedern des Ausschusses anzuweisen). Nachdem sich dieser Ausschuss mit dem betreffenden Einspruch befasst hat, wird er der betreffenden Kontrollinstanz eine Empfehlung geben. Diese Kontrollinstanz wird den betreffenden Kartoffelbauern darüber informieren, ob seinem Einspruch stattgegeben wird oder nicht. Wenn ein Kartoffelbauer nicht mit der Antwort auf seinen Einspruch durch die Kontrollinstanz einverstanden ist, kann er beim VAVI ein schiedsrichterliches Verfahren beantragen (siehe dazu die Einkaufsbedingungen für Kartoffeln, Schaltstelle zwischen Industrie und Handel und Schiedsgerichtsordnung 2001). VAVI Seite 16 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Referenzen [1] Internetsites MRLs: NL : http//www.rikilt.wageningen-ur/nl/vws/index.html; EU-MRL’s: www.europa.eu.int/comm/food/fs/ph_ps/pest/index_en.htm [2] Bestrijdingsmiddelendatabank, siehe: http//www.ctb-wageningen.nl [Bekämpfungsmittel-Datenbank] [3[ Fytorom, Nefyto, Den Haag (www.fytorom.nl) [4[ Informationen über Pflanzenschutz: www.bib.wau.nl/gbk, www.ctb-wageningen.nl, www.milieumeetlat.nl, www.fytoweb.fgov.be, www.bba.de, http://e-phy.agriculture.gouv.fr/ Abkürzungen VVA-Certificaat = Lebensmittelsicherheitszertifikat kartoffelverarbeitende Industrie VAVI = Verband der kartoffelverarbeitenden Industrie GVO = gentechnisch veränderter Organismus HACCP = Hazard Analysis & Critical Control Point Program MRL = Maximaler Rückstandswert EU = Europäische Union CTB = Gremium für die Zulassung von Bekämpfungsmitteln GC-MS = Gaschromatographie mit massenspektrometrischer Dektektion LC-MS/MS = Flüssigkeitschromatographie mit Tandem-Massenspektrometrie LOD = Detektionsgrenze (limit of detection) EC/NL = Europäische Kommission / Niederlande Codex alimentarius= Gemeinsamer FAO/WHO Lebensmittelstandard (über Hygiene) GMP = Good Manufacturing/Managing Practice VAVI Seite 17 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Anlage A Checkliste zur Selbstbeurteilung für den Kartoffelbauern (Beurteilungskriterien Maßnahme 1) Firma: ............................ Datum: ........................... Unterschrift: .................. ALLGEMEINES Schwerpunkt Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme Durchgeführt Ja Nein N.Z. - Selbstbeurteilung 1. Jedes Jahr vor der Betriebskontrolle die Checkliste zur O O O Selbstbeurteilung ausfüllen (Datum und Unterschrift). - Maschineneinsatz 2. Benutzung gut gewarteter und sauberer Maschinen bei Anbau, Ernte, O O O Transport, Lagerung und Lieferung. Diese Maschinen dürfen keine Lecks und/oder losen Glasteile enthalten. Bei direktem Kontakt von Maschinenöl und Produkt Food Grade Öl benutzen. 3. Der Einsatz von Maschinen, die in der Anbauphase, bei Ernte, O O O Transport, Lagerung und Lieferung mit gentechnisch geänderten Organismen [GVO- Kartoffeln] in Berührung gekommen sind, ist verboten. - Nachverfolgbarkeit 4. Eindeutige Registrierung Identität Kartoffelschlag (Standort O O O festlegen). Deutlich angeben, welche Schläge für das „VVA- Zertifikat“ in Betracht kommen. 5. Identität Partien bei Lagerung festlegen (Etikett, Plan Lagerraum, O O O Code). 6. Alle für die Kontrolle eines VVA-Zertifikats erforderlichen O O O Registrierungen in bezug auf Anbau und Lagerung, Berichte über Kontrollen und Zertifikate mindestens 3 Jahre aufbewahren. 7. Partien, die die Kriterien des „VVA-Zertifikats“ nicht erfüllen, nicht O O O zusammenfügen, sondern getrennt lagern. 8. Der Bauer ist für Verladung ab dem richtigen Schlag bzw. der O O O richtigen Partie verantwortlich. 9. Beim Wechsel von Schlag/Partie, alle Knollen aus den Geräten für O O O das Einlagern und Auslagern entfernen (Förderbänder usw.). 10. Registrierung gelieferter Partien (Datum, Abnehmer). O O O 11. Aufbewahren Einkaufsbelege und/oder Rechnungen Pflanzgut, O O O Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Biozide. 11.a Beim Zukauf von Kartoffeln registrieren Sie: Datum, O O O Herstellerdaten, Menge der Kulturen/Produkt (ha/Tonne), evtl. Quittungsnummern (mit Gewichtsangabe), Transporteur und Kaufbeleg sowie VVA-Zertifikat dieses Betriebs. Weitere akzeptierte Zertifikate sind: VVAK (Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit im Ackerbau), GlobalGAP, Vegaplan und QS. VAVI Seite 18 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 - Kalamitäten *) 12. Obligatorische Buchführung, Versand der Buchführung und Meldung O O O an den Abnehmer von Feuer, Unglücken oder gefundenen Fremdkörpern wie Glas, Öl, Chemikalien, Quarantäne-Organismen, anderen schädlichen Fremdmaterialien und/oder GVO einschl. Registrierung der Art und Weise, in der (eine) korrigierende Maßnahme(n) getroffen wurde(n). Dem Abnehmer auf Verlangen sofort Informationen über die Partie erteilen. Gleichzeitig ist bei Feststellung schädlicher oder ungeeigneter Produkte dies als Zwischenfall bei der NVWA (niederländische Behörde für Lebensmittel- und Warensicherheit) zu melden. Siehe auch die Meldemöglichkeit unter www.nvwa.nl Dafür ist der Bauer verantwortlich. Anhand Ihrer Verwaltungsunterlagen sind Sie in der Lage, innerhalb von vier Stunden (nach mündlichem Kontakt) Informationen zur Herkunft einer gelieferten (Teil-) Partie zu geben sowie über eventuelle weitere Teile dieser ursprünglichen Partie (an wen geliefert, Datum, Menge). Im Falle des Absetzens als Tierfutter ist die Kalamität gleichzeitig beim FND (Food and Nutrition Delta) (siehe Anlage B) zu melden. Ausländische Züchter haben Kalamitäten bei den zuständigen Stellen zu melden. - Lohnarbeit 13. Bei Vergabe von Arbeiten an Lohnarbeiter oder Subunternehmer O O O müssen diese (Bauer verfügt jeweils über Kopien) - im Besitz eines Zertifikats (VKL/VHL) oder - eines Lebensmittelsicherheitszertifikats Kartoffeln (VVA) oder GLOBALG.A.P. sein oder - im Rahmen der VVA-Kontrolle von einer Kontrollinstanz kontrolliert werden. * Siehe auch Beispiel Buchführung über Kalamitäten Anlage B ANBAU Schwerpunkt Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme Durchgeführt Ja Nein N.Z. - Kartoffelschlag 14. Ausschließlich Anbau auf nicht verunreinigten Schlägen erlaubt, die O O O in den vergangenen 3 Jahren nicht durch nicht offiziell zugelassene Stoffe verunreinigt wurden. Glas, Öl, Dioxine, Schwermetalle und ab dem 01.01.2017 Qualitätskompost der Klasse C) oder wovon die Zuchterde durch frühere Züchtungen oder Aktivitäten chemisch verunreinigt ist (z.B. Obstbaumzucht, Müllentsorgung, Industriegebiet) Obligatorische Beseitigung von Verunreinigungen (Glasteile, Kunststoff usw. vor allem entlang öffentlicher Verkehrswege). Im Zweifelsfall: Bodenanalyse 15. Falls auf dem Schlag Stechäpfel (Datura stramonium) gefunden O O O werden, müssen diese von Hand entfernt werden. 16. Die Entfernung zu GVO-Versuchsfeldern mit Kartoffeln beträgt O O O wegen der Isolierung mindestens 10 m. 17. Anbau auf Schlägen, auf denen in den vergangenen vier Jahren O O O GVO-Kartoffeln vermehrt wurden, ist verboten. - Ausgangsmaterial 18. Pro Partei muss ein offizielles Genehmigungszertifikat vorliegen O O O sowie eine Rechnung oder ein Liefernachweis, aus dem Umfang und Identität hervorgehen.Dies gilt nicht, wenn der Abnehmer für genehmigtes Ausgangsmaterial sorgt und dem jeweiligen Kunden auf Antrag der Zertifizierungsstelle vollständige Einsicht in die Verwaltung gibt, um die Konformität der Pflanzgutpartie feststellen zu können. Bei eigenem Zuwachs muss ein Genehmigungsnachweis VAVI Seite 19 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 gemäß nationaler Gesetzgebung vorliegen 19. Anbau von GVO-Sorten nicht erlaubt. O O O 20. Düngeempfehlung befolgen, um Umweltbelastung zu verhüten O O O - Düngung (vorzugsweise aufgrund der Analysezahlen). 21. Auf dem Schlag nur Bodenverbesserungsmittel verwenden, für die es O O O ein (Produkt-) Zertifikat gibt oder analyse berichte, mit dem nachgewiesen wird, und die in Beilage E des VVA-Handbuchs aufgeführten Standards für Glas, Steine und sonstige Verunreinigungen. Die Glasstandardprüfung gilt nicht für Kompost. Die Anforderungen an Grünkompost und Bioabfälle (GFT-Kompost) finden sich in Anlage E des VVA-Handbuchs. Für sonstige Düngerstoffe müssen Analysebericht gemäß Durchführungsbeschluss zum Düngemittelgesetz (Aufbewahrungsfrist: mindestens fünf Jahre) und Ablieferungsnachweis vorgelegt werden können. Dies gilt nicht für organische Düngemittel (wie tierischen Dünger) Ihres eigenen Betriebs. 22. Faulschlamm für organische Düngung verboten. O O O 23. Düngemittel gemäß den nationalen und lokalen Gesetzen lagern. O O O 24. Düngemittel nicht zusammen mit Pflanzenschutzmitteln lagern. O O O 25. Nur gesetzlich zugelassene Düngemittel verwenden O O O 26. Richtig eingestellte, saubere und gut funktionierende O O O Streuvorrichtungen verwenden. Kalibrierung (Kontrolle des guten Funktionierens, Einstellung und Verteilung) muss jährlich durchgeführt werden, wobei das Datum registriert wird (Kalibrierung darf sowohl extern als auch vom Kartoffelbauern selbst ausgeführt werden). Datum: … 27. Buchführung über eingesetzte Düngemittel aktualisieren (1x pro O O O Woche). - Pflanzenschutz 28. Der technisch Verantwortliche (Kartoffelbauer und/oder O O O (einschl. Pflanzgut- Anbaubetreuer) auf dem Gebiet von Pflanzenschutz und Düngung behandlung) muss seine Kompetenz nachweisen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln begründen können (im Zusammenhang mit der Spritzlizenz). Eine Spritzlizenz (für die Niederlande) ist obligatorisch, wenn nicht obligatorisch vorhanden, nachweisbare Erfahrung des technisch Verantwortlichen. 29. Die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln muss den nationalen und O O O lokalen Gesetzen entsprechen. 30. Richtig eingestellte, saubere und gut funktionierende Spritze O O O verwenden. Die gesetzliche Prüffrist befolgen (Prüfnachweis vorhanden), in Ländern ohne obligatorische Prüfung jährlich kalibrieren (Datum registrieren). 31. Die maximale Dosierung und die Zahl der Einsätze gemäß der O O O Gebrauchsvorschrift darf nicht überschritten werden. 32. Nur gesetzlich zulässige Mittel verwenden. Bei Verwendung von O O O Pflanzenschutzmitteln, die sich noch in der Prüfphase befinden, ist die Zustimmung des Kunden für die Verwendung dieser Mittel erforderlich. 33. Sicherheitsfristen beachten. O O O 34. Buchführung über eingesetzte Pflanzenschutzmittel aktualisieren O O O (einschl. Angabe Erntedatum wegen Sicherheitsfristen; Anwendungszweck, Name der Person, die die Mittel anwendet und Art der Behandlung, 1 x pro Woche). - Jagd auf Wild 35. Jagd nicht erlaubt, wenn Gefahr besteht, dass Schrot ins Produkt O O O gerät - Wasserverbrauch 36. Ausschließliche Nutzung von O O O VAVI Seite 20 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Beregnungswasser/kohlensäurehaltigem Wasser in guter Qualität (z.B. Quellen-, Leitungs- und Regenwasser). Oberflächengewässer müssen sauber sein, im Zweifel sind Informationen bei der Wasserbehörde einzuholen (Tipp: siehe www.waterkwaliteitportaal.nl und www.bestrijdingsmiddelenatlas.nl) oder führen Sie eine Analyse durch (Norm: max. 1.000 cfu E. coli je 100 ml Wasser). Achten Sie auf Zuläufe! Ernte und/oder Einbringen der Ernte bei Lagerung in eigenen Lagerräumen Schwerpunkt Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme Durchgeführt Ja Nein N.Z. - Maschinen für die 37. Bei drohendem Regen muss eine Plane für den Kipper und die O O O Ernte und das Erntegeräte verfügbar sein. Einbringen der Ernte 38. Keine produktfremden Teile in Transportmitteln (saubere Kipper, O O O und Transport ab dem Kisten usw. benutzen). Kartoffelschlag 39. Keine kaputten Transport- / Lagermittel (Kisten usw.). O O O VAVI Seite 21 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 LAGERUNG und AUFBEWAHRUNG in eigenen Lagerräumen VAVI Seite 22 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Durchgeführt Schwerpunkt Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme Ja Nein N.Z. - Lagerraum 40. Nur Lagerung in sauberem Lagerraum (das ganze Jahr hindurch sauberer O O O Lagerraum frei von Verunreinigungen) 41. Der Lagerraum muss in einem guten Wartungszustand sein (keine O O O kaputten Bretter, Isolationsmaterial usw.) 42. Der Lagerraum muss von dem Lager für die Maschinen und der Werkstatt O O O getrennt sein, es sei denn, dass die Verunreinigung von Wänden und Böden verhindert wird (z. B. Abdeckung mit Kunststoff oder Plane; bei Hilfsstoffen ist auch eine intakte Verpackung ausreichend. 43. (Haus-) Tiere dürfen im Lagerraum nicht auf das Produkt kommen oder O O O sich darauf niederlassen. (Hygienevorschriften müssen im Betrieb sichtbar angebracht werden.) 44. Vermeiden, dass Kot von (Haus-) Tieren und Vögeln auf das Produkt O O O gerät, u. a. durch Gaze vor den Einlauf- und Auslaufluken (Gaze!) 45. Keine Lagerung in Lagerräumen/Kisten, in denen GVO-Kartoffeln im O O O Anbaujahr gelagert wurden. 46. Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Lagerraum verboten. O O O 47. Abfall (z. B. Verpackungsmaterial, Reste) sowie Gefahrenstoffe sind so O O O aufzubewahren, dass eine Verunreinigung des Produkts verhindert wird. - Ungeziefer 48. Vermeidung von Ungeziefer, (Haus-) Tieren und Vögeln (Exkremente und O O O Nester vermeiden) am Produkt am Lagerort durch adäquate Abschirmung z. B. Zugänge abschließen, keine Vögel über Partien, keine Haustiere im Produkt, Netze vor Einlass- und Auslassluken usw. Falls erforderlich, Köder für Ungeziefer (an sicheren Orten) aussetzen. Berücksichtigen Sie bei der Wahl von Schädlingsbekämpfungsmitteln eventuell aufgebaute Resistenzen gegenüber ähnlichen Mitteln. Kontakt des Produkts mit Schädlingsbekämpfungsmitteln verhindern. Eine „Betriebskatze“ ist eine gute Alternative, um Ungeziefer zu bekämpfen. - Keimhemmungs- 49. Gesetzliche Gebrauchsvorschrift, Gebrauchsanleitung und sonstige O O O mittel Instruktionen auf dem Etikett befolgen. Der technische Verantwortliche (Anbauer und/oder Anbauassistent) für die Verwendung von Keimhemmungsmitteln muss seine Kompetenz (z.B. mit Spritzlizenz) nachweisen können und den Gebrauch von Keimhemmungsmitteln untermauern (z.B. mit Spritzlizenz). Eine Spritzlizenz (für die Niederlande) ist obligatorisch; ist dies nicht der Fall, ist eine nachweisbare Erfahrung des technischen Verantwortlichen notwendig 50. Buchführung eingesetzte Keimhemmungsmittel aktualisieren. O O O - Klimaführung 51. Optimale Klimaführung anstreben. (Bei Luftbefeuchtern auf die richtige O O O Wassertemperatur achten.) - Geräte zum 52. Nur richtig eingestellte, gut aufgestellte und gut gewartete Geräte zum O O O Aufwärmen Aufwärmen verwenden (nicht auf oder über dem Produkt aufstellen). 53. Nur Brennstoffe verwenden, die sich zum Trocknen oder Aufwärmen von O O O Produkten eignen. - Lampen über 54. Schutzplatte, bruchfreie Lampen oder Schutzhülle für Lampen dort O O O Produkt vorhanden, wo Kartoffeln verarbeitet oder gelagert werden. - Thermometer im 55. Es ist verboten, Thermometer mit Quecksilber und/oder aus Glas zu O O O Produkt benutzen. O O O - Direktes Tageslicht 56. Kein direktes Tageslicht im Lager über dem Produkt. - Kühlapparatur 57. Gut gewartete Kühlapparatur, ausschließlich mit Deckplatte über Produkt O O O (STEK-Prüfbericht). VAVI Seite 23 von 27 01-03-2017
Anleitung für den Kartoffelbauern VVA-Zertifikat Version 15 Waschen und Spülen von Kartoffeln Schwerpunkt Vom Kartoffelbauern zu treffende Maßnahme Durchgeführt Ja Nein N.Z. - Das Waschen von 58. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem die Anlage auch O O O Kartoffeln vor von Dritten genutzt wird und beim Waschen/Spülen (im Auftrag des Auslieferung durch den Züchters) in externen Betrieben, gilt, dass die Wasch-/Spültätigkeiten Anbauenden selbst oder nach dem Hygienecode des niederländischen Kartoffelverbands, im Auftrag des NAO, oder nach einer gleichwertigen Norm zertifiziert sein müssen Anbauenden durch (im Ermessen der Kontrolleinrichtung). Dritte 59. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem die Anlage nicht O O O von Dritte genutzt wird, gilt: - bei der Nutzung von Lehm, wird eine Verunreinigung durch Anwendung von Food Grade-Lehm ausgeschlossen. Dies kann mithilfe einer Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht nachgewiesen werden; - bei der Nutzung von Salz, wird eine Verunreinigung durch Anwendung von Food Grade-Salz ausgeschlossen. Dies kann mithilfe einer Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht nachgewiesen werden; 60. - die letzte Spülung erfolgt mit Trinkwasser. Wird (teilweise) anderes O O O Wasser verwendet, muss(müssen) die Quelle(n) Trinkwasserqualität aufweisen (nachweisbar auf Grundlage der jährlichen Analyse) oder ihre Eignung muss in den 12 Monaten, die der Nutzung vorausgehen, durch eine befugte Behörde bestätigt worden sein (Wasserbehörde, Wasserversorgungsunternehmen, Rijkswaterstaat und oder durch die NVWA); - bei der Nutzung von rezirkuliertem Wasser während der letzten Spülung, ist dieses Wasser gefiltert und wird mindestens jährlich der pH-Wert (Bandbreite 7 – 14) kontrolliert. Die Anwendung von desinfizierenden und Antischaum-Mitteln im Spülwasser erfüllt die gesetzliche Nutzungsvorschrift (Etikett) und wird regelmäßig überprüft. 61. - das die Wasseranalyse des für das Waschen bzw. Spülen der O O O Kartoffeln verwendeten Wassers durchführende Labor muss nach ISO 17025 oder einem vergleichbaren nationalen Standard über zugelassen sein oder es muss dokumentiert nachweisbar im Begriff sein, diese Zertifizierung zu erlangen. 62. - alle Lieferlose Kartoffeln müssen während des Waschens bzw. O O O Spülens nachweislich rückverfolgbar sein VAVI Seite 24 von 27 01-03-2017
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