ANMELDUNG DIGITAL LOUNGE - BVDW Gemeinschaftsstand auf der DMEXCO 2020 Köln, 23 - 24. September 2020
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ANMELDUNG DIGITAL LOUNGE
BVDW Gemeinschaftsstand auf der DMEXCO 2020
Köln, 23. – 24. September 2020
Weitere Impressionen der BVDW Digital Lounge 2019 finden Sie auf unserem Flickr-Profil.
Ihr Kontakt:
BVDW Services GmbH
Lisa Kästner
Projektmanagerin DMEXCO
T: 030 2888 580 30
E: kaestner@bvdw.org1 All-Inclusive Paket
1.1 Ausstellungsfläche
• Eine Standfläche auf dem Gemeinschaftsstand in Halle 8 (voraussichtlich)
• Aussteller-Counter mit 2 Barhockern
• Kleine Lagerfläche am Counter und im BVDW Lager
• 24‘‘ TFT-Monitor (Format 16:10)
• Stromanschluss und Stromverbrauch
• Nutzung von LAN und WLAN (2,4 GHz / 5 GHz-Bereich)
1.2 Brandings
• Prominentes Logo Branding am Aussteller-Counter
• Fahne über dem Counter mit Unternehmenslogo
• Nutzung der BVDW Prospektständer im Lounge Bereich (Ein Fach pro Aussteller)
• Auflistung in zwei Ausstellerkategorien im Online- und APP-Verzeichnis der Messe
• Brandings werden durch den BVDW produziert (der Aussteller liefert fertige Grafikdateien)
1.3 Serviceleistungen
• Nutzung des betreuten Lounge Bereiches inkl. Getränken für Sie und Ihre Kontakte
• Guthabenkarte für Speisen
• 3 Ausstellerausweise
• Standreinigung und Abfallentsorgung
• Standbewachung
• BVDW-Betreuung im Vorfeld und vor Ort
• Fotogalerie als Nachberichterstattung auf der BVDW-Website
1.4 Vergünstigungen
Am 22. September 2020 lädt der Online-Vermarkterkreis (OVK) im BVDW zum Online Ad Summit ein. Als
Digital-Lounge-Aussteller bekommen Sie einen Rabatt von 100,00 EUR auf das Ticket. Entsprechende
Gutscheincodes können nach erfolgreicher Anmeldung bei obenstehendem Kontakt abgefragt werden.
1.5 Kosten
Das All-Inclusive Paket kostet 6.500,00 € zzgl. MwSt.2 Teilnahmebedingungen
Für die erfolgreiche Bewerbung um eine Standfläche auf der Digital Lounge müssen
folgende Kriterien erfüllt sein:
Das ausstellende Unternehmen:
• muss BVDW-Mitglied sein.
• hatte zuvor noch keine eigene Ausstellungsfläche auf der DMEXCO (ausgenommen Unteraussteller).
• erreicht eine max. Umsatzgrenze von 4,25 Mio. €.
• war, bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 2,5 Mio. €, bisher max. einmal Aussteller auf der
Digital Lounge.
• war, bei einem jährlichen Umsatz von weniger als 2,5 Mio. €, bisher max. zweimal Aussteller auf der
Digital Lounge.
3 Vergabe der Standfläche
Die Vergabe der Ausstellerplätze auf der BVDW Digital Lounge erfolgt in der Reihenfolge, in der die
Reservierungen bzw. Buchungen eingehen.Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Buchungsformulars bis spätestens Montag, 04. Mai 2020, eingescannt per E-Mail an dmexco@bvdw.org zurück. Anmeldung Mitaussteller Digital Lounge, DMEXCO 2020, 23. – 24.09.2020 Rechnungsanschrift (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Unternehmen Ansprechpartner Position Ansprechpartner Straße, Hausnummer PLZ, Ort E-Mail Telefon Ansprechpartner zur Umsetzung Unternehmen Ansprechpartner Position Ansprechpartner Straße, Hausnummer PLZ, Ort E-Mail Telefon Bitte geben Sie hier die Mobilfunknummer an, unter der der Ansprechpartner während der Messe erreichbar ist.
Durch Ihre Unterschrift erklären Sie sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:
1) Mit Unterschrift des Ausstellers wird ein verbindlicher Vertrag über die in dem Leistungspaket benannten Leistungen
auf der BVDW Digital Lounge zwischen dem Aussteller und der BVDW Services GmbH, Schumannstraße 2, 10117
Berlin geschlossen. Der Aussteller erhält nach Eingang des unterschriebenen Antragsformulars eine entsprechende
Rechnung.
2) Wird die Teilnahme an der Gemeinschaftsfläche storniert oder nimmt der Aussteller an der Veranstaltung nicht teil,
ist der BVDW berechtigt, den Teil der gemieteten Standfläche anderweitig zu nutzen und an Dritte zu vermieten.
Soweit dem Aussteller kein zwingendes gesetzliches Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zusteht, bleibt der Aussteller
nach der Zulassung auch bei Stornierung oder Teilstornierung zur Zahlung einer Stornogebühr wie folgt in der
Pflicht: bis 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50%, bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 80% und ab 29
Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt die volle Höhe der vereinbarten Standmiete für die stornierte Standfläche an.
Soweit nicht anders geregelt, gelten für die Nutzung der Ausstellungsfläche die Teilnahmebedingungen des
Veranstalters.
3) Sofern bis zum 31.05.2020 die Buchungen in nicht ausreichender Zahl (mindestens 12 Aussteller) vorliegen, behält
sich der BVDW das Recht vor, die Durchführung der BVDW Digital Lounge abzusagen. Die Buchung steht somit unter
der Bedingung, dass bis zu dem vorgenannten Datum ausreichend Anmeldungen vorliegen. Die Aussteller werden
im Falle der Nichtdurchführung der BVDW Digital Lounge umgehend durch den BVDW informiert. Ansprüche der
Aussteller wegen der Nichtdurchführung sind ausgeschlossen.
4) Die Plätze auf der BVDW Digital Lounge werden nach dem "first come, first serve"-Prinzip vergeben. Ein Anspruch
auf eine Ausstellungsfläche besteht daher nicht. Sie verpflichten sich weiterhin die geforderten Grafiken, Kurzprofile
etc. beim Ansprechpartner des BVDW termingerecht und in einem geeigneten Datenformat einzureichen.
5) Der Aussteller räumt dem BVDW hiermit unentgeltlich ein widerrufliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes,
nichtausschließliches Recht ein, sämtliche überlassene Inhalte (Daten, Texte, Grafiken, Bilder etc.) zum Zwecke der
Beschilderung und werblichen Darstellung im Zusammenhang mit und auf der BVDW Digital Lounge 2020 zu
vervielfältigen und zu nutzen sowie der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Bewerbung der BVDW Digital
Lounge auf dessen Internet-Webseite oder für den elektronischen Vertrieb von entsprechenden Medien zugänglich
zu machen. Davon erfasst ist weiter das Recht, die Inhalte auch in anderen Medien (Print, CD-ROM und ähnliche
Verwertungsarten) entsprechend zu verwenden. Von dem Nutzungsrecht ist weiterhin das Recht umfasst, das zur
Verfügung gestellte Logo in angemessener, an den Erfordernissen an das Veröffentlichungsmedium orientierter
Form zu bearbeiten sowie die Befugnis, sämtliche eingeräumten Rechte Dritten zu den genannten Zwecken
einzuräumen. Ein Widerruf kann ausschließlich mit Wirkung für die Nutzung der Inhalte in zukünftigen, noch nicht
veröffentlichen Medien erfolgen. Im Falle des Widerrufs ist der BVDW verpflichtet, das in elektronischer Form
vorliegende Logo unverzüglich und dauerhaft zu löschen.
6) Der Aussteller versichert, dass er selbst Inhaber der gewährten Nutzungsrechte ist, diese frei von Rechten Dritter
sind und befugt ist, frei über diese zu verfügen. Er stellt durch Vereinbarungen mit Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen
und etwaigen dritten Rechteinhabern sicher, dass der BVDW die Nutzungsrechte ungehindert ausüben kann. Der
Aussteller stellt den BVDW von allen Kosten frei, welche diesem aus einer Inanspruchnahme Dritter wegen
vermeintlicher oder tatsächlicher Verletzung von Urheber-, Marken-, oder sonstigen Schutzrechten entstehen. Zu den
Kosten zählen insbesondere auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
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Ort, Datum
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Name Firmenstempel/ UnterschriftSie können auch lesen