Annahmebedingungen Recyclinghöfe - Berliner Stadtreinigung
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April 2016 Annahmebedingungen Recyclinghöfe In Ergänzung zu den Leistungsbedingungen und Tarifen B Besondere Regelungen auf den Recyclinghöfen der BSR sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Die Annahme von Abfällen ist nur zulässig, wenn diese für die Entsorgung von Abfällen gelten für die BSR- in Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung Recyclinghöfe diese besonderen Annahmebedingungen. angefallen sind. Die Anlieferung von Abfällen aus Privathaushalten auf den Recyclinghöfen muss durch A Gemeinsame Regeln für die Anlieferung und Annah- den privaten Abfallerzeuger grundsätzlich persönlich me von Abfällen auf den Recyclinghöfen und Schad- erfolgen. Die Anlieferung der Abfälle kann auch durch stoffsammelstellen private Dritte, etwa Nachbarn, Bekannte und Verwand 1. Die Annahme von Abfällen auf unseren Annahmestellen te der privaten Erzeuger, durchgeführt werden. Dazu richtet sich nach den jeweils gültigen Leistungsbedin können private Pkw sowie jedes andere Miet- oder gungen der Berliner Stadtreinigung, den folgenden Leihfahrzeug verwendet werden. Andere Transporteure Annahmebedingungen der Recyclinghöfe und den dürfen auf den Recyclinghöfen keine Anlieferungen Preislisten. Ferner gilt die Benutzerordnung. von Abfällen aus Privathaushalten vornehmen. 2. Es dürfen nur Abfälle angenommen werden, die in Berlin 2. Abfälle aus gewerblichen Herkunftsbereichen, z. B. von angefallen sind. Hat der Anlieferer seinen Wohnsitz Handwerks- und Industriebetrieben, Büros oder Praxen, außerhalb Berlins oder liefert er mit einem ortsfremden dürfen auf den Recyclinghöfen nicht abgegeben Kfz (Autokennzeichen z. B. LDS, HVL) an, hat er die werden. Für Schadstoffsammelstellen und Elektrogerä Berliner Herkunft des Abfalls nachzuweisen. Dies kann te gelten die gesonderten Bedingungen unter C und D. durch Vorlage eines Personalausweises (im Original) der 3. Abfallerzeuger aus nicht gewerblichen Herkunftsberei Person, der der Abfall gehört, geschehen. chen, wie z. B. öffentliche Einrichtungen und Behörden, 3. Die Entgelte sind für die jeweiligen Abfallarten ent die an die Abfallentsorgung der BSR angeschlossen sprechend der Preisliste zu zahlen. sind, dürfen die Recyclinghöfe analog zu den Regelun gen für Privathaushalte nutzen. Die Anlieferung ist nur 4. Auf den Annahmestellen werden nur die nach den durch entsprechend ausgewiesene berechtigte Annahmebedingungen zulässigen Abfälle angenom Mitarbeiter möglich. Berechtigungsnachweise werden men. Die Anlieferung aller anderen Abfälle ist ausge auf Wunsch durch den Bereich Kundenbetreuung schlossen. (030 7592-4900) ausgestellt. 5. Anlieferer können an andere Annahmestellen verwiesen 4. Die Mengenbegrenzungen sind einzuhalten. Sie sind werden, wenn die Auslastung der Behälter oder andere der Preisliste im Einzelnen zu entnehmen. Die Mengen betriebliche Erfordernisse auf einer Annahmestelle begrenzungen verstehen sich fahrzeug- und nicht dies erforderlich machen. kundenbezogen. Zur Herstellung von Transparenz 6. Abfälle, die auf der Annahmestelle ausgeladen und in orientieren sich die Mengenbegrenzungen für die einen Behälter eingelegt werden, gehen damit in das verschiedenen Abfallarten an den haushaltsüblichen Eigentum der BSR über. Es erfolgt keine Rückgabe Abfallmengen. Bei Überschreitungen der Mengenbe dieser Abfälle. Auch die Entnahme von in den Behäl grenzungen hat der Anlieferer die Möglichkeit, seine tern befindlichen Abfällen ist nicht zulässig. Das Abfälle, z. B. Sperrmüll, beim Abfallbehandlungswerk Tauschen von Abfällen ist auf dem gesamten Süd der BSR entgeltpflichtig zu entsorgen. Betriebsgelände nicht gestattet. Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da. Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin Tel. 030 7592-4900, Fax 030 7592-2262, www.BSR.de
April 2016 Annahmebedingungen Recyclinghöfe Werden Sperrmüll, Altholz, Altmetall/Schrott und Die Freimengen sind fahrzeug- und nicht kunden Hartkunststoffe gemeinsam angeliefert, bezieht sich bezogen. Es ist zulässig, Teilentladungen vorzunehmen. die Mengenbegrenzung von drei Kubikmetern auf die Schadstoffe in Gebinden verbleiben mit den Gebinden insgesamt angelieferte Menge; sie gelten insoweit als auf der Schadstoffsammelstelle. eine Abfallart. Allein Polstermöbel, die dem Sperrmüll 2. Die Anlieferung von Abfällen aus sonstigen gewerb zuzuordnen sind, können ausnahmsweise auch dann lichen Herkunftsbereichen (u. a. Handel, Handwerk entladen werden, wenn es sich um ein größeres und Gewerbe) ist unabhängig von der Menge entgelt Volumen als drei Kubikmeter handelt. Es muss sich pflichtig. Es dürfen pro Jahr pro Erzeuger in der Gesamt dann um eine Sitzgarnitur handeln. In solchen Fällen ist menge nicht mehr als 500 kg angeliefert werden. es dem Anlieferer gestattet, zusätzlich einen Kubikme ter Sperrmüll anzuliefern. D Annahme von Elektrogeräten 5. Auf den Recyclinghöfen erfolgt keine Verwiegung des 1. Es dürfen nur Elektrogeräte angeliefert werden, angelieferten Abfalls. Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbei die in Berlin angefallen sind. ter des Recyclinghofes ermittelt die Menge pro Abfallart auf der Grundlage des Volumens. Faustformel 2. Elektrogeräte aus privaten Haushalten können von haft entspricht z. B. die Kofferraumladung eines Bürgern und Vertreibern/Fachhändlern in haushalts Multivan in etwa drei Kubikmetern. üblichen Mengen angeliefert werden. Elektrogeräte können auch aus sonstigen Herkunftsbereichen in 6. Werden verschiedene Abfallarten angeliefert, dürfen nur haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden, wenn die Abfallarten entladen werden, die innerhalb der die Beschaffenheit und die Menge der dort anfallenden Mengenbegrenzung liegen, d. h., die Abfallarten, die die Geräte mit den Elektrogeräten aus Privathaushalten Mengenbegrenzung überschreiten, dürfen bei der vergleichbar ist. Die Anlieferung größerer Mengen Anlieferung nicht teilentladen werden. Beispiel: Bei einer Elektrogeräte ist vorab mit der BSR abzustimmen Anlieferung von vier Kubikmeter Sperrmüll und einem (030 7592-4900, Service@BSR.de). Die BSR ist Kühlschrank kann der Kühlschrank als Elektrogerät berechtigt, die Anlieferung an besondere BSR- angenommen werden; der Sperrmüll wird abgewiesen. Sammelstellen zu verweisen. 7. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle werden auf den 3. Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen/LEDs aus Recyclinghöfen nicht entgegengenommen. privaten Haushalten und sonstigem Herkunftsbereich 8. Auf den Recyclinghöfen dürfen grundsätzlich keine können in haushaltsüblichen Mengen entgeltfrei Schadstoffe angenommen werden mit Ausnahme von angeliefert werden. Für größere Mengen gibt es eine Haushaltsbatterien (Trockenbatterien), Leuchtstoff erweiterte Abgabemöglichkeit auf den Schadstoff röhren, Energiesparlampen, LEDs und Kfz-Batterien sammelstellen von bis zu 300 Stück gegen Zahlung (Bleibatterien). eines Handlingsaufwandes. Anlieferer können auch an andere Sammelstellen verwiesen werden, wenn u. a. die C Besondere Regelungen auf den Auslastung der Behälter auf der Annahmestelle dieses Schadstoffsammelstellen erforderlich macht. 1. Wie unter B 1 und B 3 dürfen Schadstoffe auf den 4. Auf den Recyclinghöfen werden Photovoltaikmodule Sammelstellen angeliefert werden. Es können 20 kg und Nachtspeicherheizgeräte nicht angenommen. pro Abfallart pro Tag entgeltfrei entsorgt werden In Berlin wurde dafür eine ergänzende kommunale (sog. Freimenge). Darüber hinausgehende Mengen Annahmestelle beauftragt. Vor der entgeltfreien Abgabe pro Abfallart sind entgeltpflichtig. Die Anliefermenge der Geräte muss eine Anlieferungsberechtigung bei der ist nicht begrenzt. BSR beantragt werden. Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da. Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin Tel. 030 7592-4900, Fax 030 7592-2262, www.BSR.de
April 2016 Annahmebedingungen Recyclinghöfe 5. Die sonstigen Annahmebedingungen und die 7. Die BSR-Laubsäcke dürfen nicht beschädigt oder Benutzerordnung der BSR-Recyclinghöfe gelten außen grob verschmutzt sein. Insbesondere müssen uneingeschränkt. die BSR-Laubsäcke vollständig sein, d. h., sie dürfen nicht geteilt, zerschnitten oder in sonstiger Form E Rücknahme von gefüllten BSR-Laubsäcken manipuliert sein. 1. Ordnungsgemäß befüllte volle BSR-Laubsäcke werden 8. Vor dem Einstellen in die Behälter erfolgt eine Anmel auf den Recyclinghöfen der BSR gegen eine Erstattung dung bei der/dem für die Annahme verantwortlichen in Höhe von 1,00 EUR je BSR-Laubsack zurück BSR-Mitarbeiterin/BSR-Mitarbeiter. Die BSR-Laub genommen. Es werden ausschließlich originale säcke sind in der Form anzuliefern, dass die Ermittlung BSR-Laubsäcke, nicht jedoch Laubsäcke anderer der Menge durch Einzelzählung möglich ist. Die Anbieter zurückgenommen. Zählung erfolgt durch das Recyclinghofpersonal. Die Richtigkeit der übergebenen Laubsackanzahl ist mit 2. BSR-Laubsäcke werden in haushaltsüblichen Mengen Unterschrift zu bestätigen. (bis maximal fünf Stück je Anlieferfahrzeug/Teilanliefe rungen sind nicht gestattet) auf den im Anhang in Teil A 9. Die angenommenen BSR-Laubsäcke sind im befüllten genannten Recyclinghöfen der BSR innerhalb der Zustand vom Anlieferer in die dafür vorgesehenen üblichen Öffnungszeiten angenommen. Behälter möglichst unbeschädigt einzubringen. 3. BSR-Laubsäcke werden ohne Mengenbeschränkung 10. Bei Rücknahme von bis zu 20 BSR-Laubsäcken wird bei den im Anhang in Teil B genannten Recyclinghöfen dem Anlieferer die entsprechende Rückvergütung vor der BSR innerhalb der üblichen Öffnungszeiten bis Ort in bar ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt direkt 30 Minuten vor Schließung des Recyclinghofes zum Zeitpunkt der Anlieferung. Eine spätere Auszah angenommen. lung ist ausgeschlossen. 4. Es erfolgt nur eine Rücknahme von ordnungsgemäß 11. Bei Rücknahme von mehr als 20 BSR-Laubsäcken wird befüllten BSR-Laubsäcken. Eine Annahme von dem Anlieferer die entsprechende Rückvergütung sonstigen mit Gartenabfällen befüllten Säcken erfolgt ausschließlich bargeldlos auf ein vom Anlieferer zu grundsätzlich nicht. benennendes Konto innerhalb der Bundesrepublik Deutschland überwiesen. Nach der Ermittlung der 5. Als ordnungsgemäß befüllt gelten die BSR-Laubsäcke Menge durch Einzelzählung wird ein Annahmebeleg dann, wenn sie ausschließlich mit kompostierbaren erstellt, auf welchem vom Anlieferer die für eine Gartenabfällen (z. B. Laub, Grasschnitt, Fallobst) befüllt bargeldlose Erstattung des Gesamtbetrages erforder wurden. Die BSR-Laubsäcke dürfen dabei nicht lichen Angaben (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung) überfüllt sein. Die Säcke sind in geeigneter Form zu einzutragen sind. Die BSR haftet dabei nicht für vom verschließen (z. B. durch Zubinden). Anlieferer zu vertretende Versäumnisse oder Fehler. 6. Eine Rücknahme von BSR-Laubsäcken, die mit 12. Die sonstigen Annahmebedingungen und die Küchenabfällen befüllt sind, erfolgt ausdrücklich nicht. Benutzerordnung der BSR-Recyclinghöfe gelten Die entsprechenden Abfälle sind im Land Berlin uneingeschränkt. üblicherweise über die Biogut-Behälter zu entsorgen oder selbst zu kompostieren. 13. Die BSR haftet nicht für Schäden, die dem Anlieferer bei Befüllung, Sammlung und Transport der BSR- Laubsäcke entstehen. Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da. Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin Tel. 030 7592-4900, Fax 030 7592-2262, www.BSR.de
April 2016 Annahmebedingungen Recyclinghöfe Rücknahme von Laubsäcken Öffnungszeiten Mo.–Mi., Fr. 07.00–17.00 Uhr Do. 09.30–19.30 Uhr Sa. 07.00–15.30 Uhr Teil A: Laubsackannahme bis maximal 5 Stück auf folgenden BSR-Recyclinghöfen Charlottenburg-Wilmersdorf Ilsenburger Straße 18–20, 10589 Berlin Lichtenberg-Hohenschönhausen Fischerstraße 16, 10317 Berlin Marzahn-Hellersdorf Nordring 5*, 12681 Berlin Rahnsdorfer Straße 76, 12623 Berlin Pankow Asgardstraße 3, 13089 Berlin Spandau Brunsbütteler Damm 47*, 13581 Berlin Steglitz-Zehlendorf Ostpreußendamm 1 / Zufahrt über Wiesenweg 5, 12207 Berlin Hegauer Weg 17*, 14163 Berlin Tempelhof-Schöneberg Tempelhofer Weg 32–38, 10829 Berlin Treptow-Köpenick Oberspreestraße 109*, 12555 Berlin Teil B: Laubsackannahme ohne Mengenbeschränkung auf folgenden BSR-Recyclinghöfen Neukölln Gradestraße 77*, 12347 Berlin Reinickendorf Lengeder Straße 6–18, 13407 Berlin * Gleichzeitig Schadstoffsammelstelle. Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da. Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin Tel. 030 7592-4900, Fax 030 7592-2262, www.BSR.de
September Erläuterungen der Annahmebedingungen der 2016 Recyclinghöfe für die einzelnen Abfallarten Altholz CDs, Druckerpatronen Recyclinghöfe: Recyclinghöfe: Hölzer aus dem Wohninnenbereich, die nicht mit U. a. CDs, Druckerpatronen und Tonerkatuschen. Holzschutzmitteln behandelt wurden u. a. zerlegte Holzmöbel (auch lackiert oder kunststoffbeschichtet), Fliesen, Ziegel und Keramik* Pressspanplatten, Innentüren aus Holz (ohne Glas), Recyclinghöfe: Parkett, Dielen, Paneele. Mineralischer Bauschutt: Beton-, Zement-, Mörtel-, Putz- und Estrichabfälle, Fliesen, Gasbeton, Keramik, Schadstoffsammelstellen: Steine, Ziegel. Hölzer, die im Garten- und Außenbereich verwendet Keine Annahme von Dämmstoffen, Schamottsteinen, und/oder mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, u. a. Mineralfaserabfällen, Ofenschutt sowie anderen Außentüren und Fenster aus Holz (ohne Glas), Beetrollis, gemischten Bau- und Abbruchabfällen. Jägerzäune, Palisaden, Pergolen, Bauhölzer (wie z. B. Dachbalken und Dachlatten), Brandhölzer, Bahn- Elektrogeräte schwellen, Kabeltrommeln. Recyclinghöfe: Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, IT- und Telekom- Altmetall, Schrott munikationsgeräte, Unterhaltungselektronik, elektrische Recyclinghöfe: und elektronische Werkzeuge, Spielzeug sowie Sport- U. a. Gasherde, Badewannen aus Metall, Fahrräder, und Freizeitgeräte (u. a. Fernsehgeräte, Monitore, Gebrauchsgegenstände aus Metall, Autofelgen. Rechner inkl. Tastatur und Maus). Keine Annahme von sonstigen Autoteilen und Hinweis: Keine ausgeschlachteten Geräte. Druckgasflaschen. Annahme von Nachtspeicheröfen und Photovoltaik- anlagen nach Anmeldung (Kontaktformular über Altreifen* BSR-Internetseite). Recyclinghöfe: Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit und Kunststoffe ohne Felgen. Recyclinghöfe: Fahrradreifen ➔ Hausmüll Sperrmüll aus „hartem Kunststoff“ u. a. Badewannen (kein GFK), Duschtrassen (kein GFK), Gartenstühle, Alttextilien, Schuhe Gartentische, Regentonnen, Kunststoffkisten. Recyclinghöfe: U. a. Kleidung, Gardinen/Stores, Bettwäsche, Schlafsä- Verpackungen cke, Bettdecken, Stoffreste und Schuhe. Recyclinghöfe: Verpackungen und andere Gegenstände aus Kunststoff Baum- und Strauchschnitt oder Verbundstoff u. a. Blumenkästen, Blumentöpfe, Recyclinghöfe: Materialien entsprechend der Wertstoffannahme. U. a. Äste, Heckenschnitt, Stammholz, Wurzeln, Stubben, Grünschnitt. Papier, Pappe und Kartonagen Keine Annahme von Fallobst und Laub sowie von mit Recyclinghöfe: Krankheitserregern befallenen Gartenabfällen. U. a. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Schreibpapier, Kartonagen. Aktenordner, Tapetenreste, Taschentücher sowie verschmutzte Papiere ➔ Hausmüll * Entgelte siehe Preislisten Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da. Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin Tel. 030 7592-4900, Fax 030 7592-2262, www.BSR.de
September Erläuterungen der Annahmebedingungen der 2016 Recyclinghöfe für die einzelnen Abfallarten Naturkork Hausmüll * Recyclinghöfe: Recyclinghöfe: U. a. Flaschenkorken Auf den Recyclinghöfen kann in geringem Umfang Korktapeten/-platten mit anhaftenden Lacken und sonstiger Hausmüll im Gebinde (z. B. im Sack, Koffer, Klebstoffen ➔ Hausmüll Wäschekorb, Karton, Kiste etc.) angenommen werden. Übliche Haushaltsabfälle der täglichen Lebensführung: Glas U. a. Kleintierstreu, Windeln, Scherben, verschmutztes Recyclinghöfe: Papier, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Schreibmaterial Flaschen und Konservengläser, (u. a. Aktenordner), Konserven. Trennung in Weiß-, Grün- und Braunglas. Hausmüll ist außerdem auch gemischter Abfall: Kleine Flach- und Fensterglasscheiben, Spiegel ➔ Sperrmüll Gebrauchsgegenstände wie Vasen, Glas und Keramikge- Scherben sowie Glasgeschirr ➔ Hausmüll schirr, Stofftiere sowie sackfähige Renovierungsabfälle u. a. Tapeten, Tapetenreste, Pinsel, Abdeckfolie, Sanitärkeramik * Parkettschleifspäne, Deckenplatten aus Styropor, Recyclinghöfe: Musik- und Videokasetten, Schallplatten. Toiletten-, Waschbecken. Keine Annahme von Bioabfällen (Obst, Gemüse und Essensreste). Sperrmüll Recyclinghöfe: Schadstoffe* Als Sperrmüll gelten sperrige Haushaltsabfälle wie Recyclinghöfe: Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen Annahme nur von Haushaltsbatterien, Leuchtstoff- ihrer Größe nicht in eine 120-Liter-Mülltonne passen. röhren/Energiesparlampen/LEDs, Kfz-Batterien. Dazu zählen bspw. zerlegte Groß-, Kleinmöbel, Matratzen, Polstermöbel, Teppiche, Teppichböden, Teppichfliesen, Schadstoffsammelstellen: PVC- und Linoleumbodenbeläge, Sportgeräte (z. B. U. a. Altöl, Altfarben und Altlacke, Lösungsmittel, Surfbretter, Skier, Tennisschläger), Lampen, Spiegel, Möbel- und Autopflegemittel, Dachpappe, Asbestzement Planschbecken, Gartenschläuche, Laminat, Fenster-, (max. 80 x 80 cm und in Folie verpackt), Batterien, Türrahmen und Türblätter aus Kunststoff, Rohre/ Feuerlöscher. Dachrinnen aus Kunststoff, separates Fenster- und Keine Annahme von Druckgasflaschen, Munition, Drahtglas, Spülkästen. Waffen, Sprengstoffen, radioaktiven Stoffen, Signal- Hölzer aus dem Wohninnenbereich ➔ Altholz mitteln, Feuerwerk, Tierkadavern, infektiösen Abfällen. Schrott (Fahrräder, Kinderwagen u. ä.) ➔ Altmetall, Schrott Regentonnen aus Kunststoff, Badewannen aus Kunststoff ➔ Kunststoffe Keine Annahme von gemischten Bau- und Abbruch- abfällen. * Entgelte siehe Preislisten Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da. Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin Tel. 030 7592-4900, Fax 030 7592-2262, www.BSR.de
April 2016 Benutzerordnung Recyclinghöfe I m Interesse der eigenen Sicherheit und eines reibungslosen Betriebsablaufes bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten: 1. Das Betreten und Befahren der Annahmestellen des Entladens der Abfälle oder des Erwerbs von geschieht auf eigene Gefahr. Verkaufsprodukten gestattet. Das Betreten anderer Räume und Anlagen sowie der Aufenthalt in Gemein- 2. Unbefugten ist das Betreten und Befahren schafts- und Sozialräumen der BSR ist nicht gestattet. der Annahmestellen untersagt. ■ Nach Ausladen der Abfälle ist das Gelände zu verlassen. ■ Aus Sicherheitsgründen ist Kindern unter 12 Jahren das ■ Die Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten ist nur Betreten der Annahmestellen verboten. Kinder müssen den Einsatzfahrzeugen der BSR vorbehalten. im Auto bleiben. Davon ausgenommen sind genehmigte ■ Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ablagerungen Schulklassen-Führungen. Eltern haften für ihre Kinder. außerhalb der Annahmestellen verboten sind. 3. Zum Betreten und Befahren der 6. Regeln bei der Abgabe von Abfällen: Annahmestellen sind befugt: ■ Bitte melden Sie sich vor dem Betreten des Recycling ■ Anlieferer nach vorheriger Einweisung durch hofes bei den annahmeverantwortlichen Mitarbeitern das Annahmestellenpersonal an, die die Art und Menge Ihres Abfalls sichten. ■ Überwachungsbehörden, Feuerwehr usw. ■ Unsere Mitarbeiter teilen Ihnen mit, welche Abfälle Sie ■ Personen, die von der zuständigen Leitung auf dem Recyclinghof abgeben können, und weisen Sie die Genehmigung haben auf eventuelle Schadstoffe hin. ■ andere Personen, die vertraglich dazu berechtigt sind ■ Schadstoffe können nur auf den stationären Schadstoff- sammelstellen abgegeben werden. 4. Verkehrsregelungen: ■ Auf dem gesamten Betriebsgelände gelten Auf dem Recyclinghof: die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. ■ Entgeltpflichtige Abfälle werden im „Kassenvorblatt“ ■ Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. eingetragen. Damit bitte zur Kasse gehen und bezahlen. ■ Handzeichen des Personals haben Vorrang ■ Sie erhalten einen Kassenbon, den Sie bitte vor Verkehrszeichen. entgegennehmen. Jeder Kassenbon gilt als Quittung. ■ Erst nach erfolgter Bezahlung transportieren Sie 5. Verhaltensregelungen auf den Annahmestellen: Ihren Abfall zu den Ihnen zugewiesenen Behältern. ■ Aus Sicherheitsgründen ist den Anweisungen des Zeigen Sie bitte unseren Mitarbeitern Ihren Kassen- Annahmestellenpersonals Folge zu leisten. bon und stellen Sie danach bitte Ihre Abfälle selbst ein. ■ Das Parken im Annahmebereich ist auf den zugewiese- ■ Abfälle unbedingt sortenrein in die Behälter legen. nen ggf. dafür gekennzeichneten Parkflächen gestattet. ■ Der Anlieferer ist verpflichtet, die Abfälle vollständig und Auf der Schadstoffsammelstelle: richtig zu deklarieren. Geschlossene Behältnisse sind Unsere Mitarbeiter auf der Schadstoffsammelstelle ■ von den Kunden zur Kontrolle zu öffnen. klären den Herkunftsbereich Ihres Abfalls (privat ■ Jede Verunreinigung des Geländes ist zu vermeiden. oder gewerblich). Danach wird der Abfall verwogen ■ Jeglicher Umgang mit offenem Feuer ist untersagt. und entsprechend den Annahmebedingungen Es herrscht absolutes Rauchverbot. entgeltfrei oder entgeltpflichtig entgegengenommen. ■ Das Rückwärtsfahren darf ohne einweisende Person ■ Wir bitten Sie zu Ihrem eigenen Schutz, die Abfälle nur erfolgen, wenn dies gefahrlos möglich ist. nicht selber in die Behälter einzustellen. ■ Die Bergung von Fremdfahrzeugen erfolgt auf eigene ■ Bei entgeltpflichtiger Annahme entrichten Sie bitte Verantwortung des Benutzers. das Entgelt an der Kasse. Zeigen Sie nach erfolgter ■ Der Aufenthalt auf dem Gelände der Annahmestellen Zahlung den Mitarbeitern an der Schadstoffsammel- ist den Anlieferern nur für den Zweck und die Dauer stelle Ihren Kassenbon. Erst danach erhalten Sie die Nachweispapiere. Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da. Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin Tel. 030 7592-4900, Fax 030 7592-2262, www.BSR.de
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