Annahmebedingungen Recyclinghöfe - Berliner Stadtreinigung

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April 2016
                              Annahmebedingungen
                              Recyclinghöfe

In Ergänzung zu den Leistungsbedingungen und Tarifen          B Besondere Regelungen auf den Recyclinghöfen
der BSR sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                                                              1. Die Annahme von Abfällen ist nur zulässig, wenn diese
für die Entsorgung von Abfällen gelten für die BSR-
                                                                 in Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung
Recyclinghöfe diese besonderen Annahmebedingungen.
                                                                 angefallen sind. Die Anlieferung von Abfällen aus
                                                                 Privathaushalten auf den Recyclinghöfen muss durch
A Gemeinsame Regeln für die Anlieferung und Annah-
                                                                 den privaten Abfallerzeuger grundsätzlich persönlich
  me von Abfällen auf den Recyclinghöfen und Schad-
                                                                 erfolgen. Die Anlieferung der Abfälle kann auch durch
  stoffsammelstellen
                                                                 private Dritte, etwa Nachbarn, Bekannte und Verwand­
1. Die Annahme von Abfällen auf unseren Annahmestellen           te der privaten Erzeuger, durchgeführt werden. Dazu
   richtet sich nach den jeweils gültigen Leistungsbedin­        können private Pkw sowie jedes andere Miet- oder
   gungen der Berliner Stadtreinigung, den folgenden             Leihfahrzeug verwendet werden. Andere Transporteure
   Annahmebedingungen der Recyclinghöfe und den                  dürfen auf den Recyclinghöfen keine Anlieferungen
   Preislisten. Ferner gilt die Benutzerordnung.                 von Abfällen aus Privathaushalten vornehmen.
2. Es dürfen nur Abfälle angenommen werden, die in Berlin     2. Abfälle aus gewerblichen Herkunftsbereichen, z. B. von
   angefallen sind. Hat der Anlieferer seinen Wohnsitz           Handwerks- und Industriebetrieben, Büros oder Praxen,
   außer­halb Berlins oder liefert er mit einem ortsfremden      dürfen auf den Recyclinghöfen nicht abgegeben
   Kfz (Autokennzeichen z. B. LDS, HVL) an, hat er die           werden. Für Schadstoffsammelstellen und Elektrogerä­
   Berliner Herkunft des Abfalls nachzuweisen. Dies kann         te gelten die gesonderten Bedingungen unter C und D.
   durch Vorlage eines Personalausweises (im Original) der
                                                              3. Abfallerzeuger aus nicht gewerblichen Herkunftsberei­
   Person, der der Abfall gehört, geschehen.
                                                                 chen, wie z. B. öffentliche Einrichtungen und Behörden,
3. Die Entgelte sind für die jeweiligen Abfallarten ent­         die an die Abfallentsorgung der BSR angeschlossen
   sprechend der Preisliste zu zahlen.                           sind, dürfen die Recyclinghöfe analog zu den Regelun­
                                                                 gen für Privathaushalte nutzen. Die Anlieferung ist nur
4. Auf den Annahmestellen werden nur die nach den
                                                                 durch entsprechend ausgewiesene berechtigte
   Annahmebedingungen zulässigen Abfälle angenom­
                                                                 Mitarbeiter möglich. Berechtigungsnachweise werden
   men. Die Anlieferung aller anderen Abfälle ist ausge­
                                                                 auf Wunsch durch den Bereich Kundenbetreuung
   schlossen.
                                                                 (030 7592-4900) ausgestellt.
5. Anlieferer können an andere Annahmestellen verwiesen
                                                              4. Die Mengenbegrenzungen sind einzuhalten. Sie sind
   werden, wenn die Auslastung der Behälter oder andere
                                                                 der Preisliste im Einzelnen zu entnehmen. Die Mengen­
   betriebliche Erfordernisse auf einer Annahmestelle
                                                                 begrenzungen verstehen sich fahrzeug- und nicht
   dies erforderlich machen.
                                                                 kundenbezogen. Zur Herstellung von Transparenz
6. Abfälle, die auf der Annahmestelle ausgeladen und in          orientieren sich die Mengenbegrenzungen für die
   einen Behälter eingelegt werden, gehen damit in das           verschiedenen Abfallarten an den haushaltsüblichen
   Eigentum der BSR über. Es erfolgt keine Rückgabe              Abfallmengen. Bei Überschreitungen der Mengenbe­
   dieser Abfälle. Auch die Entnahme von in den Behäl­           grenzungen hat der Anlieferer die Möglichkeit, seine
   tern befindlichen Abfällen ist nicht zulässig. Das            Abfälle, z. B. Sperrmüll, beim Abfallbehandlungswerk
   Tauschen von Abfällen ist auf dem gesamten                    Süd der BSR entgeltpflichtig zu entsorgen.
   Betriebsgelände nicht gestattet.

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Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin
Tel. 030 7592-4900, Fax 030 7592-2262, www.BSR.de
April 2016
                              Annahmebedingungen
                              Recyclinghöfe

    Werden Sperrmüll, Altholz, Altmetall/Schrott und               Die Freimengen sind fahrzeug- und nicht kunden­
    Hartkunststoffe gemeinsam angeliefert, bezieht sich            bezogen. Es ist zulässig, Teilentladungen vorzunehmen.
    die Mengenbegrenzung von drei Kubikmetern auf die              Schadstoffe in Gebinden verbleiben mit den Gebinden
    insgesamt angelieferte Menge; sie gelten insoweit als          auf der Schadstoffsammelstelle.
    eine Abfallart. Allein Polstermöbel, die dem Sperrmüll
                                                                2. Die Anlieferung von Abfällen aus sonstigen gewerb­
    zuzuordnen sind, können ausnahmsweise auch dann
                                                                   lichen Herkunftsbereichen (u. a. Handel, Handwerk
    entladen werden, wenn es sich um ein größeres
                                                                   und Gewerbe) ist unabhängig von der Menge entgelt­
    Volumen als drei Kubikmeter handelt. Es muss sich
                                                                   pflichtig. Es dürfen pro Jahr pro Erzeuger in der Gesamt­
    dann um eine Sitzgarnitur handeln. In solchen Fällen ist
                                                                   menge nicht mehr als 500 kg angeliefert werden.
    es dem Anlieferer gestattet, zusätzlich einen Kubikme­
    ter Sperrmüll anzuliefern.
                                                                D Annahme von Elektrogeräten
5. Auf den Recyclinghöfen erfolgt keine Verwiegung des
                                                                1. Es dürfen nur Elektrogeräte angeliefert werden,
   angelieferten Abfalls. Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbei­
                                                                   die in Berlin angefallen sind.
   ter des Recyclinghofes ermittelt die Menge pro
   Abfallart auf der Grundlage des Volumens. Faustformel­       2. Elektrogeräte aus privaten Haushalten können von
   haft entspricht z. B. die Kofferraumladung eines                Bürgern und Vertreibern/Fachhändlern in haushalts­
   Multivan in etwa drei Kubikmetern.                              üblichen Mengen angeliefert werden. Elektrogeräte
                                                                   können auch aus sonstigen Herkunftsbereichen in
6. Werden verschiedene Abfallarten angeliefert, dürfen nur
                                                                   haushaltsüblichen Mengen angeliefert werden, wenn
   die Abfallarten entladen werden, die innerhalb der
                                                                   die Beschaffenheit und die Menge der dort anfallenden
   Mengenbegrenzung liegen, d. h., die Abfallarten, die die
                                                                   Geräte mit den Elektrogeräten aus Privathaushalten
   Mengenbegrenzung überschreiten, dürfen bei der
                                                                   vergleichbar ist. Die Anlieferung größerer Mengen
   Anlieferung nicht teilentladen werden. Beispiel: Bei einer
                                                                   Elektrogeräte ist vorab mit der BSR abzustimmen
   Anlieferung von vier Kubikmeter Sperrmüll und einem
                                                                   (030 7592-4900, Service@BSR.de). Die BSR ist
   Kühlschrank kann der Kühlschrank als Elektrogerät
                                                                   berechtigt, die Anlieferung an besondere BSR-
   angenommen werden; der Sperrmüll wird abgewiesen.
                                                                   Sammelstellen zu verweisen.
7. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle werden auf den
                                                                3. Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen/LEDs aus
   Recyclinghöfen nicht entgegengenommen.
                                                                   privaten Haushalten und sonstigem Herkunftsbereich
8. Auf den Recyclinghöfen dürfen grundsätzlich keine               können in haushaltsüblichen Mengen entgeltfrei
   Schadstoffe angenommen werden mit Ausnahme von                  angeliefert werden. Für größere Mengen gibt es eine
   Haushaltsbatterien (Trockenbatterien), Leuchtstoff­             erweiterte Abgabemöglichkeit auf den Schadstoff­
   röhren, Energiesparlampen, LEDs und Kfz-Batterien               sammelstellen von bis zu 300 Stück gegen Zahlung
   (Bleibatterien).                                                eines Handlingsaufwandes. Anlieferer können auch an
                                                                   andere Sammelstellen verwiesen werden, wenn u. a. die
C Besondere Regelungen auf den                                     Auslastung der Behälter auf der Annahmestelle dieses
  Schadstoff­sammelstellen                                         erforderlich macht.
1. Wie unter B 1 und B 3 dürfen Schadstoffe auf den             4. Auf den Recyclinghöfen werden Photovoltaikmodule
   Sammelstellen angeliefert werden. Es können 20 kg               und Nachtspeicherheizgeräte nicht angenommen.
   pro Abfallart pro Tag entgeltfrei entsorgt werden               In Berlin wurde dafür eine ergänzende kommunale
   (sog. Freimenge). Darüber hinausgehende Mengen                  Annahmestelle beauftragt. Vor der entgeltfreien Abgabe
   pro Abfallart sind entgeltpflichtig. Die Anliefermenge          der Geräte muss eine Anlieferungs­berechtigung bei der
   ist nicht begrenzt.                                             BSR beantragt werden.

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                              Annahmebedingungen
                              Recyclinghöfe

5. Die sonstigen Annahmebedingungen und die                     7. Die BSR-Laubsäcke dürfen nicht beschädigt oder
   Benutzer­ordnung der BSR-Recyclinghöfe gelten                   außen grob verschmutzt sein. Insbesondere müssen
   uneingeschränkt.                                                die BSR-Laubsäcke vollständig sein, d. h., sie dürfen
                                                                   nicht geteilt, zerschnitten oder in sonstiger Form
E   Rücknahme von gefüllten BSR-Laubsäcken                         manipuliert sein.
1. Ordnungsgemäß befüllte volle BSR-Laubsäcke werden            8. Vor dem Einstellen in die Behälter erfolgt eine Anmel­
   auf den Recyclinghöfen der BSR gegen eine Erstattung            dung bei der/dem für die Annahme verantwortlichen
   in Höhe von 1,00 EUR je BSR-Laubsack zurück­                    BSR-Mitarbeiterin/BSR-Mitarbeiter. Die BSR-Laub­
   genommen. Es werden ausschließlich originale                    säcke sind in der Form anzuliefern, dass die Ermittlung
   BSR-Laubsäcke, nicht jedoch Laubsäcke anderer                   der Menge durch Einzelzählung möglich ist. Die
   Anbieter zurückgenommen.                                        Zählung erfolgt durch das Recyclinghofpersonal. Die
                                                                   Richtigkeit der übergebenen Laubsackanzahl ist mit
2. BSR-Laubsäcke werden in haushaltsüblichen Mengen
                                                                   Unterschrift zu bestätigen.
   (bis maximal fünf Stück je Anlieferfahrzeug/Teilanliefe­
   rungen sind nicht gestattet) auf den im Anhang in Teil A     9. Die angenommenen BSR-Laubsäcke sind im befüllten
   genannten Recyclinghöfen der BSR innerhalb der                  Zustand vom Anlieferer in die dafür vorgesehenen
   üblichen Öffnungszeiten angenommen.                             Behälter möglichst unbeschädigt einzubringen.
3. BSR-Laubsäcke werden ohne Mengenbeschränkung                 10. Bei Rücknahme von bis zu 20 BSR-Laubsäcken wird
   bei den im Anhang in Teil B genannten Recyclinghöfen             dem Anlieferer die entsprechende Rückvergütung vor
   der BSR innerhalb der üblichen Öffnungszeiten bis                Ort in bar ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt direkt
   30 Minuten vor Schließung des Recyclinghofes                     zum Zeitpunkt der Anlieferung. Eine spätere Auszah­
   angenommen.                                                      lung ist ausgeschlossen.
4. Es erfolgt nur eine Rücknahme von ordnungsgemäß              11. Bei Rücknahme von mehr als 20 BSR-Laubsäcken wird
   befüllten BSR-Laubsäcken. Eine Annahme von                       dem Anlieferer die entsprechende Rückvergütung
   sonstigen mit Gartenabfällen befüllten Säcken erfolgt            ausschließlich bargeldlos auf ein vom Anlieferer zu
   grundsätzlich nicht.                                             benennendes Konto innerhalb der Bundesrepublik
                                                                    Deutschland überwiesen. Nach der Ermittlung der
5. Als ordnungsgemäß befüllt gelten die BSR-Laubsäcke
                                                                    Menge durch Einzelzählung wird ein Annahmebeleg
   dann, wenn sie ausschließlich mit kompostierbaren
                                                                    erstellt, auf welchem vom Anlieferer die für eine
   Gartenabfällen (z. B. Laub, Grasschnitt, Fallobst) befüllt
                                                                    bargeldlose Erstattung des Gesamtbetrages erforder­
   wurden. Die BSR-Laubsäcke dürfen dabei nicht
                                                                    lichen Angaben (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung)
   überfüllt sein. Die Säcke sind in geeigneter Form zu
                                                                    einzutragen sind. Die BSR haftet dabei nicht für vom
   verschließen (z. B. durch Zubinden).
                                                                    Anlieferer zu vertretende Versäumnisse oder Fehler.
6. Eine Rücknahme von BSR-Laubsäcken, die mit
                                                                12. Die sonstigen Annahmebedingungen und die
   Küchenabfällen befüllt sind, erfolgt ausdrücklich nicht.
                                                                    Benutzer­ordnung der BSR-Recyclinghöfe gelten
   Die entsprechenden Abfälle sind im Land Berlin
                                                                    uneingeschränkt.
   üblicherweise über die Biogut-Behälter zu entsorgen
   oder selbst zu kompostieren.                                 13. Die BSR haftet nicht für Schäden, die dem Anlieferer
                                                                    bei Befüllung, Sammlung und Transport der BSR-
                                                                    Laubsäcke entstehen.

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Tel. 030 7592-4900, Fax 030 7592-2262, www.BSR.de
April 2016
                              Annahmebedingungen
                              Recyclinghöfe

 Rücknahme von Laubsäcken

 Öffnungszeiten Mo.–Mi., Fr. 07.00–17.00 Uhr
		              Do.          09.30–19.30 Uhr
		              Sa.          07.00–15.30 Uhr

 Teil A: Laubsackannahme bis maximal 5 Stück auf folgenden BSR-Recyclinghöfen

 Charlottenburg-Wilmersdorf          Ilsenburger Straße 18–20, 10589 Berlin

 Lichtenberg-Hohenschönhausen        Fischerstraße 16, 10317 Berlin

 Marzahn-Hellersdorf                 Nordring 5*, 12681 Berlin
                                     Rahnsdorfer Straße 76, 12623 Berlin

 Pankow                              Asgardstraße 3, 13089 Berlin

 Spandau                             Brunsbütteler Damm 47*, 13581 Berlin

 Steglitz-Zehlendorf                 Ostpreußendamm 1 / Zufahrt über Wiesenweg 5, 12207 Berlin
		                                   Hegauer Weg 17*, 14163 Berlin

 Tempelhof-Schöneberg                Tempelhofer Weg 32–38, 10829 Berlin

 Treptow-Köpenick                    Oberspreestraße 109*, 12555 Berlin

 Teil B: Laubsackannahme ohne Mengenbeschränkung auf folgenden BSR-Recyclinghöfen

 Neukölln                            Gradestraße 77*, 12347 Berlin

 Reinickendorf                       Lengeder Straße 6–18, 13407 Berlin

                                                                                     * Gleichzeitig Schadstoffsammelstelle.

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Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Ringbahnstraße 96, 12103 Berlin
Tel. 030 7592-4900, Fax 030 7592-2262, www.BSR.de
September
                               Erläuterungen der Annahmebedingungen der

                                                                                                                          2016
                               Recyclinghöfe für die einzelnen Abfallarten

Altholz                                                       CDs, Druckerpatronen
Recyclinghöfe:                                                Recyclinghöfe:
    Hölzer aus dem Wohninnenbereich, die nicht mit               U. a. CDs, Druckerpatronen und Tonerkatuschen.
    Holzschutzmitteln behandelt wurden u. a. zerlegte
    Holzmöbel (auch lackiert oder kunststoffbeschichtet),     Fliesen, Ziegel und Keramik*
    Pressspanplatten, Innentüren aus Holz (ohne Glas),        Recyclinghöfe:
    Parkett, Dielen, Paneele.                                     Mineralischer Bauschutt: Beton-, Zement-, Mörtel-,
                                                                  Putz- und Estrichabfälle, Fliesen, Gasbeton, Keramik,
Schadstoffsammelstellen:                                          Steine, Ziegel.
   Hölzer, die im Garten- und Außenbereich verwendet              Keine Annahme von Dämmstoffen, Schamottsteinen,
   und/oder mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, u. a.         Mineralfaserabfällen, Ofenschutt sowie anderen
   Außentüren und Fenster aus Holz (ohne Glas), Beetrollis,       gemischten Bau- und Abbruchabfällen.
   Jägerzäune, Palisaden, Pergolen, Bauhölzer (wie z. B.
   Dachbalken und Dachlatten), Brandhölzer, Bahn-             Elektrogeräte
   schwellen, Kabeltrommeln.                                  Recyclinghöfe:
                                                                  Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, IT- und Telekom-
Altmetall, Schrott                                                munikationsgeräte, Unterhaltungselektronik, elektrische
Recyclinghöfe:                                                    und elektronische Werkzeuge, Spielzeug sowie Sport-
   U. a. Gasherde, Badewannen aus Metall, Fahrräder,              und Freizeitgeräte (u. a. Fernsehgeräte, Monitore,
   Gebrauchsgegenstände aus Metall, Autofelgen.                   Rechner inkl. Tastatur und Maus).
   Keine Annahme von sonstigen Autoteilen und                     Hinweis: Keine ausgeschlachteten Geräte.
   Druckgasflaschen.                                              Annahme von Nachtspeicheröfen und Photovoltaik-
                                                                  anlagen nach Anmeldung (Kontaktformular über
Altreifen*                                                        BSR-Internetseite).
Recyclinghöfe:
    Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit und          Kunststoffe
    ohne Felgen.                                              Recyclinghöfe:
    Fahrradreifen ➔ Hausmüll                                     Sperrmüll aus „hartem Kunststoff“ u. a. Badewannen
                                                                 (kein GFK), Duschtrassen (kein GFK), Gartenstühle,
Alttextilien, Schuhe                                             Gartentische, Regentonnen, Kunststoffkisten.
Recyclinghöfe:
    U. a. Kleidung, Gardinen/Stores, Bettwäsche, Schlafsä-    Verpackungen
    cke, Bettdecken, Stoffreste und Schuhe.                   Recyclinghöfe:
                                                                 Verpackungen und andere Gegenstände aus Kunststoff
Baum- und Strauchschnitt                                         oder Verbundstoff u. a. Blumenkästen, Blumentöpfe,
Recyclinghöfe:                                                   Materialien entsprechend der Wertstoffannahme.
   U. a. Äste, Heckenschnitt, Stammholz, Wurzeln,
   Stubben, Grünschnitt.                                      Papier, Pappe und Kartonagen
   Keine Annahme von Fallobst und Laub sowie von mit          Recyclinghöfe:
   Krankheitserregern befallenen Gartenabfällen.                 U. a. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Schreibpapier,
                                                                 Kartonagen.
                                                                 Aktenordner, Tapetenreste, Taschentücher sowie
                                                                 verschmutzte Papiere ➔ Hausmüll
* Entgelte siehe Preislisten

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Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
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September
                               Erläuterungen der Annahmebedingungen der

                                                                                                                              2016
                               Recyclinghöfe für die einzelnen Abfallarten

Naturkork                                                        Hausmüll *
Recyclinghöfe:                                                   Recyclinghöfe:
   U. a. Flaschenkorken                                             Auf den Recyclinghöfen kann in geringem Umfang
   Korktapeten/-platten mit anhaftenden Lacken und                  sonstiger Hausmüll im Gebinde (z. B. im Sack, Koffer,
   Klebstoffen ➔ Hausmüll                                           Wäschekorb, Karton, Kiste etc.) angenommen werden.
                                                                    Übliche Haushaltsabfälle der täglichen Lebensführung:
Glas                                                                U. a. Kleintierstreu, Windeln, Scherben, verschmutztes
Recyclinghöfe:                                                      Papier, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Schreibmaterial
   Flaschen und Konservengläser,                                    (u. a. Aktenordner), Konserven.
   Trennung in Weiß-, Grün- und Braunglas.                          Hausmüll ist außerdem auch gemischter Abfall: Kleine
   Flach- und Fensterglasscheiben, Spiegel ➔ Sperrmüll              Gebrauchsgegenstände wie Vasen, Glas und Keramikge-
   Scherben sowie Glasgeschirr ➔ Hausmüll                           schirr, Stofftiere sowie sackfähige Renovierungsabfälle
                                                                    u. a. Tapeten, Tapetenreste, Pinsel, Abdeckfolie,
Sanitärkeramik *                                                    Parkettschleifspäne, Deckenplatten aus Styropor,
Recyclinghöfe: 		                                                   Musik- und Videokasetten, Schallplatten.
   Toiletten-, Waschbecken.                                         Keine Annahme von Bioabfällen (Obst, Gemüse und
                                                                    Essensreste).
Sperrmüll
Recyclinghöfe:                                                   Schadstoffe*
   Als Sperrmüll gelten sperrige Haushaltsabfälle wie            Recyclinghöfe:
   Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen                Annahme nur von Haushaltsbatterien, Leuchtstoff-
   ihrer Größe nicht in eine 120-Liter-Mülltonne passen.            röhren/Energiesparlampen/LEDs, Kfz-Batterien.
   Dazu zählen bspw. zerlegte Groß-, Kleinmöbel, Matratzen,
   Polstermöbel, Teppiche, Teppichböden, Teppichfliesen,         Schadstoffsammelstellen:
   PVC- und Linoleumbodenbeläge, Sportgeräte (z. B.                 U. a. Altöl, Altfarben und Altlacke, Lösungsmittel,
   Surfbretter, Skier, Tennisschläger), Lampen, Spiegel,            Möbel- und Autopflegemittel, Dachpappe, Asbestzement
   Planschbecken, Gartenschläuche, Laminat, Fenster-,               (max. 80 x 80 cm und in Folie verpackt), Batterien,
   Türrahmen und Türblätter aus Kunststoff, Rohre/                  Feuerlöscher.
   Dachrinnen aus Kunststoff, separates Fenster- und                Keine Annahme von Druckgasflaschen, Munition,
   Drahtglas, Spülkästen.                                           Waffen, Sprengstoffen, radioaktiven Stoffen, Signal-
   Hölzer aus dem Wohninnenbereich ➔ Altholz                        mitteln, Feuerwerk, Tierkadavern, infektiösen Abfällen.
   Schrott (Fahrräder, Kinderwagen u. ä.) ➔ Altmetall, Schrott
   Regentonnen aus Kunststoff, Badewannen aus Kunststoff
   ➔ Kunststoffe

   Keine Annahme von gemischten Bau- und Abbruch-
   abfällen.

* Entgelte siehe Preislisten

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Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
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April 2016
                               Benutzerordnung
                               Recyclinghöfe
                               I m Interesse der eigenen Sicherheit und eines reibungslosen
                                Betriebsablaufes bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:

1. Das Betreten und Befahren der Annahmestellen                      des Entladens der Abfälle oder des Erwerbs von
   geschieht auf eigene Gefahr.                                      Verkaufsprodukten gestattet. Das Betreten anderer
                                                                     Räume und Anlagen sowie der Aufenthalt in Gemein-
2. Unbefugten ist das Betreten und Befahren                          schafts- und Sozialräumen der BSR ist nicht gestattet.
   der Annahmestellen untersagt.                                 ■   Nach Ausladen der Abfälle ist das Gelände zu verlassen.
■ Aus Sicherheitsgründen ist Kindern unter 12 Jahren das         ■   Die Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten ist nur
   Betreten der Annahmestellen verboten. Kinder müssen               den Einsatzfahrzeugen der BSR vorbehalten.
   im Auto bleiben. Davon ausgenommen sind genehmigte            ■   Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ablagerungen
   Schulklassen-Führungen. Eltern haften für ihre Kinder.            außerhalb der Annahmestellen verboten sind.

3. Zum Betreten und Befahren der                                 6. Regeln bei der Abgabe von Abfällen:
   Annahmestellen sind befugt:                                   ■ Bitte melden Sie sich vor dem Betreten des Recycling­

■ Anlieferer nach vorheriger Einweisung durch                       hofes bei den annahmeverantwortlichen Mitarbeitern
   das Annahmestellenpersonal                                       an, die die Art und Menge Ihres Abfalls sichten.
■ Überwachungsbehörden, Feuerwehr usw.                           ■ Unsere Mitarbeiter teilen Ihnen mit, welche Abfälle Sie

■ Personen, die von der zuständigen Leitung                         auf dem Recyclinghof abgeben können, und weisen Sie
   die Genehmigung haben                                            auf eventuelle Schadstoffe hin.
■ andere Personen, die vertraglich dazu berechtigt sind          ■ Schadstoffe können nur auf den stationären Schadstoff-

                                                                    sammelstellen abgegeben werden.
4. Verkehrsregelungen:
■ Auf dem gesamten Betriebsgelände gelten                          Auf dem Recyclinghof:
   die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.                    ■ Entgeltpflichtige Abfälle werden im „Kassenvorblatt“

■ Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h.                      		eingetragen. Damit bitte zur Kasse gehen und bezahlen.
■ Handzeichen des Personals haben Vorrang                          ■ Sie erhalten einen Kassenbon, den Sie bitte

   vor Verkehrszeichen.                                          		 entgegennehmen. Jeder Kassenbon gilt als Quittung.
                                                                   ■ Erst nach erfolgter Bezahlung transportieren Sie

5. Verhaltensregelungen auf den Annahmestellen:                  		 Ihren Abfall zu den Ihnen zugewiesenen Behältern.
■ Aus Sicherheitsgründen ist den Anweisungen des                 		 Zeigen Sie bitte unseren Mitarbeitern Ihren Kassen-
   Annahmestellenpersonals Folge zu leisten.                     		bon und stellen Sie danach bitte Ihre Abfälle selbst ein.
■ Das Parken im Annahmebereich ist auf den zugewiese-              ■ Abfälle unbedingt sortenrein in die Behälter legen.

   nen ggf. dafür gekennzeichneten Parkflächen gestattet.
■ Der Anlieferer ist verpflichtet, die Abfälle vollständig und     Auf der Schadstoffsammelstelle:
   richtig zu deklarieren. Geschlossene Behältnisse sind             Unsere Mitarbeiter auf der Schadstoffsammelstelle
                                                                     ■

   von den Kunden zur Kontrolle zu öffnen.                       		 klären den Herkunftsbereich Ihres Abfalls (privat
■ Jede Verunreinigung des Geländes ist zu vermeiden.             		 oder gewerblich). Danach wird der Abfall verwogen
■ Jeglicher Umgang mit offenem Feuer ist untersagt.              		 und entsprechend den Annahmebedingungen
   Es herrscht absolutes Rauchverbot.                            		 entgeltfrei oder entgeltpflichtig entgegengenommen.
■ Das Rückwärtsfahren darf ohne einweisende Person                 ■ Wir bitten Sie zu Ihrem eigenen Schutz, die Abfälle

   nur erfolgen, wenn dies gefahrlos möglich ist.                		 nicht selber in die Behälter einzustellen.
■ Die Bergung von Fremdfahrzeugen erfolgt auf eigene               ■ Bei entgeltpflichtiger Annahme entrichten Sie bitte

   Verantwortung des Benutzers.                                  		 das Entgelt an der Kasse. Zeigen Sie nach erfolgter
■ Der Aufenthalt auf dem Gelände der Annahmestellen              		 Zahlung den Mitarbeitern an der Schadstoffsammel-
   ist den Anlieferern nur für den Zweck und die Dauer           		 stelle Ihren Kassenbon. Erst danach erhalten Sie die
                                                                 		Nachweispapiere.

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