Gleichstellungsplan 2021 2024 - Berlin.de

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Gleichstellungsplan 2021 2024 - Berlin.de
Gleichstellungsplan   2021 - 2024
Gleichstellungsplan           2021 - 2024

Impressum

Herausgeber und Verfasser
Jobcenter Berlin Neukölln

Mitarbeit
Team Innere Dienste / Datenerhebung
Marina Polewka / redaktionelle Mitarbeit
Astrid Leichsenring / Layoutentwicklung

Fotos und Illustrationen
Titelfoto, Diagramme und Illustration „Coronavirus“ (Seite 17): Jobcenter Berlin Neukölln,
alle anderen Illustrationen: pixabay.com/de

Bezugsadresse
Jobcenter Berlin Neukölln
Büro der Geschäftsführung
Mainzer Straße 27
12053 Berlin

Jobcenter-Berlin-Neukoelln.Geschäftsleitung@jobcenter-ge.de

                                                                                             -2-
Gleichstellungsplan   2021 - 2024

Inhaltsverzeichnis

Gleichstellung im Jobcenter Berlin Neukölln                             4
____________________________________________________________________

Berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern                        8
____________________________________________________________________

Vereinbarkeit von Beruf und Familie                                    16
____________________________________________________________________

Ziele 2021 – 2024                                                      21
____________________________________________________________________

Schlussbemerkung                                                       23
____________________________________________________________________

Schlussbestimmung                                                      24
____________________________________________________________________

Links auf die relevanten Gesetzestexte                                 25
____________________________________________________________________

                                                                        -3-
Gleichstellungsplan   2021 - 2024

Gleichstellung im Jobcenter Berlin Neukölln (gE)

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der Auftrag zur      Gesetzliche
staatlichen Förderung deren tatsächlicher Durchsetzung sind in         Regelungen

Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland
festgelegt (vgl. auch Artikel 33 GG).

Die Vorschriften der Europäischen Union für die berufliche
Gleichstellung der Beschäftigten in Bundesverwaltungen wurden mit
dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) im Jahr 2001 und dessen
Novellierung im Jahr 2015 umgesetzt.
Hinsichtlich Benachteiligungen wegen des Geschlechts oder sexueller
Belästigung nimmt das Bundesgleichstellungsgesetz ausdrücklich
Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die gesetzlichen Regelungen zu Gleichberechtigung, Gleichstellung
                                                                       Hintergrund
und Gleichbehandlung der Geschlechter sind auch in den seit 2011          und Ziele
bestehenden gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende verbindlich umzusetzen (§ 44j SGB II). Sie verfolgen
das Ziel, Benachteiligungen auszugleichen und zu verhindern, die aus
der geschlechtlichen Zugehörigkeit und deren Folgen entstehen.

Auch das zum Juli 2015 novellierte Bundesgleichstellungsgesetz
schreibt bei bestehenden strukturellen Benachteiligungen eine
gezielte Förderung von Frauen unter Berücksichtigung der
besonderen Belange behinderter und von Behinderung bedrohter
Frauen vor. Schwerpunkte bleiben dabei die berufliche Gleichstellung

                                                                        -4-
Gleichstellungsplan   2021 - 2024

von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie für Frauen und Männer, jetzt auch ausdrücklich im Hinblick
auf die Pflege von Angehörigen.

Im Gegensatz zur vorherigen Fassung nimmt das novellierte Gesetz
nun aber auch         die Männer in den Blick ausgleichender
Personalplanungen, sofern sie unterrepräsentiert sind. Eine Unter-
repräsentanz liegt vor, wenn Frauen oder Männer in den einzelnen
Arbeitsbereichen der Dienststelle nicht zu 50 Prozent vertreten sind.

Das Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet alle Beschäftigten,
                                                                             Verpflichtung der
insbesondere alle Führungskräfte und die Personalverwaltung, die               Führungskräfte
berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu
fördern. Diese Verpflichtung ist als durchgängiges Leitprinzip bei allen
Entscheidungen der Dienststelle sowie bei der Zusammenarbeit mit
anderen Dienststellen zu berücksichtigen (§ 4 BGleiG).

Um eine gesetzeskonforme Planung und Nachhaltung der
                                                                           Gleichstellungsplan
Gleichstellungsaufgaben zu sichern, gibt das Bundesgleichstellungs-
gesetz den einzelnen Dienststellen die fortlaufende Erstellung und
Aktualisierung eines Gleichstellungsplans für die Dauer von vier
Jahren vor. Die Umsetzung des Gleichstellungsplans ist besondere
Verpflichtung der Personalverwaltung, der Beschäftigten mit
Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben sowie der Dienststellenleitung
(§ 11 BGleiG).

Mit den bisherigen Gleichstellungsplänen des Jobcenters (2013-2016
                                                                             Bilanz 2013-2020
und 2017-2020) wurden Ziele gesetzt, die nach vorheriger
Bestandsaufnahme und vor dem Hintergrund der Vorgaben des
Bundesgleichstellungsgesetzes als sinnvoll und weiterführend ein-
geschätzt wurden. Sie wurden weitestgehend umgesetzt und haben
                                                                                  -5-
Gleichstellungsplan      2021 - 2024

die Gleichstellung im Jobcenter Berlin Neukölln im geplanten Rahmen
vorangebracht. Dabei werden kontinuierlich zu verfolgende
Zielsetzungen im jeweils folgenden Gleichstellungsplan wiederum
aufgenommen.

Insbesondere die Verknüpfung mit dem „Audit berufundfamilie“, die
schon mit dem ersten Gleichstellungsplan im Jahr 2012 initiiert
wurde,     hat    sich     im     Hinblick     auf      die    Intentionen      des
Bundesgleichstellungsgesetzes als weiterführend erwiesen. Die Erst-
Auditierung als familienbewusste Dienststelle erfolgte im Jahr
2013/14, die Re-Auditierungen in den Jahren 2016/17 und 2019/20.
Sie flankierten einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess, der auf
verbindlichen      Zielvereinbarungen          beruht     und        in   dem    die
dienststelleninternen Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und
Familie kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt, bedarfsgerecht
gestaltet und weiterentwickelt werden, sowohl mit Blick auf die
Zufriedenheit der Beschäftigten im Jobcenter, als auch im Hinblick auf
die      Erfordernisse         zukünftiger          Fachkräftesicherung         und
Fachkräftegewinnung.            Insofern     ergänzen         sich    das     „Audit
berufundfamilie“ und der Gleichstellungsplan nachhaltig.

Der vorliegende Gleichstellungsplan nimmt auf der Datengrundlage
mit Stichtag 30. Juni 2020 die Situation von Frauen und Männern und
insbesondere deren Repräsentanz in den einzelnen Arbeitsbereichen
des      Jobcenters       in     den       Blick.      Den      Vorgaben        des
Bundesgleichstellungsgesetzes                folgend          werden          daraus
Handlungsfelder und realistische Zielsetzungen zur beruflichen
Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Vereinbarkeit von
Beruf und Familie im Jobcenter für die nächsten vier Jahre abgeleitet.
Damit     ist    der   Gleichstellungsplan           wesentliches         Instrument
zukünftiger Personalentwicklung im Sinne der Chancengerechtigkeit
zwischen den Geschlechtern.
                                                                                       -6-
Gleichstellungsplan   2021 - 2024

Eine   Aktualisierung    des   Gleichstellungsplans   wird   auf   der
Datengrundlage vom 30. Juni 2022 erfolgen.

                                                                         -7-
Gleichstellungsplan   2021 - 2024

Berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Einstellung und Zuweisung der Beschäftigten im Jobcenter erfolgt
durch die Träger des Jobcenters, die Bundesagentur für Arbeit und
das Land Berlin, hier: Bezirksamt Neukölln von Berlin.

Am Stichtag 30.06.2020 sind 916 Beschäftigte im Jobcenter tätig,
                                                                       Beschäftigtenstruktur
davon 789 Beschäftigte (86,1 %) der Bundesagentur für Arbeit und
127 kommunale Beschäftigte (13,9 %) des Bezirksamts Neukölln von
Berlin, insgesamt 9,2 % verbeamtet und 90,8 % tarifbeschäftigt.

Der Befristungsanteil, der im Jahr 2012 bei 18,3 % und im Jahr 2016
bei 7,5 % lag, wurde in den letzten vier Jahren weiterhin deutlich
verringert, aktuell stehen 1,75 % der Beschäftigten in einem
befristeten Arbeitsverhältnis.

Aus familiären Gründen beurlaubt sind 4,0 % der Beschäftigten (3,6
% in 2016), davon 91,9 % Frauen.

In verschiedenen Teilzeitmodellen arbeiten 24,9 % (16,8 % in 2016).
Telearbeit wird von 25,4 % in Anspruch genommen (13,3 % in 2016).

Im Lebensalter über 50 Jahren befinden sich insgesamt 31,3 % (28,1
% in 2016).

Der Anteil der Schwerbehinderten beträgt 10,2 % (8,4 % in 2016).

                                                                                -8-
Gleichstellungsplan        2021 - 2024

                                           Beschäftigtenentwicklung
                                Jobcenter Berlin Neukölln 2016-2020
 Teilzeitarbeitende

   Telearbeitende

             Ü 50

                SB

        insgesamt
                      0       200          400      600          800      1000     1200

                                        2020     2016

                                     Altersstrukturentwicklung
                           Jobcenter Berlin Neukölln 2013-2020
 400
 350
 300
 250
 200
 150
 100
  50
   0
         bis 30 Jahre     31-40 Jahre      41-50 Jahre      51-60 Jahre   über 60 Jahre

                                    2013     2016    2020

Der    Frauenanteil          im     Jobcenter            liegt   bezogen         auf      die
                                                                                                  Frauen- und
Gesamtbeschäftigtenzahl bei 66,6 %. Damit sind genau zwei Drittel                               Männeranteile
der Beschäftigten Frauen und somit die Männer im Sinne des
Bundesgleichstellungsgesetzes weiterhin unterrepräsentiert. Diese
Unterrepräsentanz muss bei künftigen Dienstpostenausschrei-
bungen und Auswahlverfahren weiterhin Berücksichtigung finden.

Bezogen auf den Frauenanteil der Gesamtbeschäftigten sind Frauen
                                                                                                TE VI und TE V
in den Tätigkeitsebenen VI und V mit 69,6 % leicht überproportional
vertreten.

                                                                                                  -9-
Gleichstellungsplan      2021 - 2024

Eine deutliche Unterrepräsentanz von Männern findet sich in der
Fachassistenz für Integrationsmaßnahmen (91,3 % Frauen) sowie in
der Fachassistenz für Innere Dienste (85,7 % Frauen):

                                                               TE VI und TE V
                                                       Geschlechterverteilung
           TE V (Fachassistenz ID)

          TE V (Fachassistenz IM)

 TE V (Fachassistenz LG/AD/OwiG)

          TE V (Fachassistenz EZ)

            TE VI (Teamassistenz)
                                     0       20   40       60    80     100    120   140

                                     Männer       Frauen

In der TE IV beträgt der Frauenanteil in den verschiedenen
                                                                                                       TE IV
Arbeitsbereichen des Jobcenters im Durchschnitt 64,5 %.
Eine deutliche Unterrepräsentanz von Männern findet sich im
Fallmanagement (73,3 % Frauen) und bei den Fachkräften
Eingangszone (71,4 % Frauen) vor:

                                                                        TE IV
                                                       Geschlechterverteilung
                         TE IV (BdGF)
              TE IV (Fallmanagement)
        TE IV (Markt und Integration)
          TE IV (Sachbearbeitung IM)
         TE IV (Sachbearbeitung SGG)
 TE IV (Sachbearbeitung LG/UH/OwiG)
                  TE IV (Fachkraft EZ)
                                         0        50       100        150     200    250

                                     Männer       Frauen

In den Tätigkeitsebenen III bis TE I / AT des Jobcenters liegt der
                                                                                           TE III bis TE 1/AT
Frauenanteil durchschnittlich bei 52,0 %:

                                                                                              - 10 -
Gleichstellungsplan       2021 - 2024

                                                                 TE III - TE I/AT
                                                        Geschlechterverteilung
                      TE I/AT (GF)

         TE II (Bereichsleitungen)

 TE III (Teamleitungen/1. FK SGG)

        TE III (Fachexpert*innen)

                                     0     5      10         15   20     25   30    35

                                     Männer      Frauen

Zum Stichtag arbeiten 228 Beschäftigte in Teilzeit, 185 Frauen und 43
                                                                                         Teilzeit- und Telearbeit
Männer (in den Tätigkeitsebenen III und II insgesamt 13 Beschäftigte,
davon 9 Frauen).
Telearbeit nutzen 233 Beschäftigte, 178 Frauen und 55 Männer (in
den Tätigkeitsebenen III und II insgesamt 28 Beschäftigte, davon 15
Frauen).

                                                Teilzeit- und Telearbeitende
                                                                 2016 - 2020
   Teilzeit Männer

    Teilzeit Frauen

 Telearbeit Männer

  Telearbeit Frauen

                      0              50                100             150         200

                                         2020    2016

Die seit März/April 2020 auf Grund der Corona-Pandemie
bestehende Möglichkeit mobiler Arbeit, die zusätzlich von über 300
Beschäftigten des Jobcenters Berlin Neukölln genutzt wurde, kann

                                                                                                   - 11 -
Gleichstellungsplan    2021 - 2024

auf Grund des bisherigen Zeitraums und offener weiterer
Entwicklungen noch keine umfänglich evaluierende Berücksichtigung
finden. Die Führungskräfte erhalten unterstützende Fortbildungen in
Sachen „Arbeitsorganisation von Teams im Home-Office“ und
„Führen auf Distanz“, dies soll auch weitergeführt werden.

Der Vergleich der Daten der vorhergehenden Gleichstellungspläne
mit den aktuellen Daten belegt, dass Teilzeit- und Telearbeit als
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterhin
zunehmend genutzt werden. Im Rahmen aktiver Vaterschaft nehmen
auch die männlichen Beschäftigten verstärkt Teilzeit- und Telearbeit
wahr.      Insbesondere        das      9/10-Modell        wurde     im
Betrachtungszeitraum deutlich vermehrt in Anspruch genommen. In
diesem Teilzeitmodell wird auf ein Zehntel des Arbeitsentgelts (in
Vollzeit oder Teilzeit) zugunsten zusätzlicher arbeitsfreier Tage
verzichtet.

In den Fachbetreuungen der Fachverfahren ALLEGRO, COSACH, ERP,
                                                                           Fachbetreuungen
Basisdienste, VerBIS und Webautoren sind zum Zeitpunkt der
Datenerhebung         am   30.06.2020   insgesamt     92    Beschäftigte
beauftragt, 50 % davon Frauen.

Der Anteil der Spitzenbeurteilungen (A/B) im Jobcenter liegt
                                                                             Beurteilungen
insgesamt bei 24,8 % (18,6 % in 2016), bei den Teilzeitarbeitenden
bei 21,9 % (9,3 % in 2016) und bei den Telearbeitenden bei 28,3 %
(18,0 % in 2016). Von den 93 schwerbehinderten Beschäftigten
erhielten 10 eine Spitzenbeurteilung (A/B), was einem Anteil von
10,8 % (3,8 % in 2016) entspricht:

                                                                              - 12 -
Gleichstellungsplan        2021 - 2024

                                              Spitzenbeurteilungen (A/B)
                                                         2016 und 2020
 Schwerbehinderte
   Telearbeitende
 Teilzeitarbeitende
           Männer
            Frauen
           gesamt
                  0,00%     5,00%   10,00%     15,00%   20,00%   25,00%   30,00%

                                       2020   2016

Die Beurteilungen der kommunalen Beamtinnen und Beamten im
Jobcenter konnten in die Betrachtung nicht mit einbezogen werden,
da die Beurteilungsrichtlinien der bezirklichen Verwaltung keine
aktuell vergleichbaren Daten hergeben.

Im Zeitraum 07/2016 bis 06/2020 wurden 8287 berufliche
                                                                                               Fortbildungen
Fortbildungsmaßnahmen               realisiert.      Davon       wurden         2266
Fortbildungen         in    Teilzeit      angeboten,      wodurch         für      die
teilzeitarbeitenden Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf,
Familie und Pflege auch in Phasen der beruflichen Weiterbildung
gewährleistet werden konnte.

Die Personalentwicklung der Beschäftigten im Jobcenter gründet sich
                                                                                         Personalentwicklung
auf die Eignungs- und Leistungseinschätzung durch die jeweils
zuständigen Führungskräfte sowie im Hinblick auf Personalbedarfe.
Im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2020 befanden sich insgesamt 219
Beschäftigte (23,9 %) in einer horizontalen oder vertikalen
Personalentwicklung, davon mit 58,9 % fast zwei Drittel Frauen.
Bezogen auf den Frauenanteil der Gesamtbeschäftigten ist dies leicht
unterproportional. Bei Vergleich der Beschäftigtengruppen zeigt
sich, dass die Personalentwicklungsmöglichkeiten von Männern und

                                                                                               - 13 -
Gleichstellungsplan       2021 - 2024

Telearbeitenden im Betrachtungszeitraum besser waren als die von
Schwerbehinderten, ü50ern, Teilzeitarbeitenden und Frauen:

                                 Personalentwicklung 2016 - 2020
                          in % der jeweiligen Beschäftigtengruppe
 Schwerbehinderte

              Ü 50

   Telearbeitende

 Teilzeitarbeitende

           Männer

            Frauen
                  0,00%    5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00%

Im Zeitraum von Juli 2016 bis Juni 2020 erfolgten im Jobcenter
                                                                                     Höhergruppierungen
insgesamt 56 Höhergruppierungen und Beförderungen, was einem                          und Beförderungen
Anteil von 6,2 % der Gesamtbeschäftigten entspricht. Der
höherwertige Ansatz von Teilzeitarbeitenden erfolgte zehnmal, bei
Telearbeitenden           vierzehnmal,     bei     ü50ern     siebenmal,       bei
Schwerbehinderten dreimal. Die Verteilung auf die einzelnen
Beschäftigtengruppen zeigt, dass auch hier schwerbehinderte und
lebensältere          Beschäftigte       sowie     die      Teilzeitarbeitenden
unterrepräsentiert sind:

                       Höhergruppierungen/Beförderungen 2016 - 2020
                               in % der jeweiligen Beschäftigtengruppe

 Schwerbehinderte

              Ü 50

   Telearbeitende

 Teilzeitarbeitende

           Männer

            Frauen
                  0,00%    1,00%   2,00%   3,00%   4,00%   5,00%   6,00%   7,00%

                                                                                           - 14 -
Gleichstellungsplan   2021 - 2024

Männliche    Beschäftigte       sind mit    33,4    % Anteil   an den
                                                                           Schlussfolgerungen
Gesamtbeschäftigten         des        Jobcenters    Berlin    Neukölln     und Zielsetzungen
unterrepräsentiert im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes. In
Relation zur Gesamtbeschäftigtenstruktur (zwei Drittel Frauen, ein
Drittel Männer) liegen jedoch nur in wenigen Bereichen wirklich
auffällige Unterrepräsentanzen von Frauen oder Männern vor.

Die festgestellten Unterrepräsentanzen von Männern in der
Tätigkeitsebene V (Fachassistenz für Integrationsmaßnahmen und
Fachassistenz für Innere Dienste), sowie in der Tätigkeitsebene IV
(Fallmanagement und Fachkräfte Eingangszone) müssen bei
weiteren Stellenbesetzungen beachtet werden (vgl. Daten und
Diagramme S. 10).

Auch wenn im Betrachtungszeitraum ablesbar Entwicklungsschritte
gemacht     worden      sind:     Im    Vergleich   zu   den    anderen
Beschäftigtengruppen      erhielten       Schwerbehinderte     weiterhin
seltener Spitzenbeurteilungen, und die Personalentwicklungs-
möglichkeiten von Schwerbehinderten, ü50ern, Teilzeitarbeitenden
scheinen weiterhin eingeschränkt zu sein, wie aktuell auch die von
Frauen. Dies könnten Hinweise auf mangelnde Wahrnehmung oder
Anerkennung der Leistung der genannten Beschäftigtengruppen
durch die Führungskräfte sein. Da sich hier ernstzunehmende
Handlungsfelder im Sinne der Gleichstellung und Gleichbehandlung
eröffnen, sollten diese Hinweise auf allen Führungsebenen kritisch
und nachhaltig wahrgenommen und reflektiert werden.
Deshalb sollen die Führungskräfte des Jobcenters Berlin Neukölln
auch weiterhin Gelegenheit erhalten, an Schulungen und Workshops
zu den Themen Gleichstellung und Gleichbehandlung, Gender
Mainstreaming und Diversity Management teilzunehmen. Im
Hinblick auf die Erfordernisse in der Corona-Pandemie sollen
Führungskräfte ebenso in Sachen „Arbeitsorganisation von Teams im
                                                                                - 15 -
Gleichstellungsplan    2021 - 2024

Home-Office“, „Führen auf Distanz“ und „Gesundes Führen“
weiterhin unterstützende Fortbildungen erhalten.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Das Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet alle Bundesbehörden
und die gemeinsamen Einrichtungen (über § 44j SGB II), Rahmen-
bedingungen anzubieten, die den Beschäftigten die Vereinbarkeit
von Berufstätigkeit, Familie und Pflege erleichtern. Wesentlich
hierfür sind die flexible Gestaltung der Arbeitszeit und die
Realisierung von Teilzeit-, Tele- und mobiler Arbeit sowie
Beurlaubungen         zur   Wahrnehmung      von    Familien-    oder
Pflegeaufgaben. In den Jobcentern als gemeinsamen Einrichtungen
werden die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie auf Grund der seit 2011 geltenden Gesetzeslage für alle
Beschäftigten vor Ort entwickelt und verbessert.

Die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitnutzung gelten sowohl für die          flexible
Beschäftigten der Bundesagentur als auch für diejenigen der             Arbeitszeiten

Kommune      unter      Beachtung    der   Rahmenarbeitszeiten   und
dienstlichen Erfordernisse.

                                                                        - 16 -
Gleichstellungsplan        2021 - 2024

Teilzeitmöglichkeiten werden zur besseren Vereinbarkeit von Beruf,
                                                                                                       Teilzeit
Familien- und Pflegeaufgaben von allen Beschäftigten des Jobcenters
in unterschiedlichen Modellen entsprechend der individuellen
Erfordernisse zunehmend genutzt.
Seit September 2011 gilt im Jobcenter die Dienstvereinbarung zur
                                                                                                  Telearbeit
alternierenden Telearbeit und zu mobilem Arbeiten, die durch die                        und mobiles Arbeiten
die Aktualisierung Anfang 2019 erweitert wurde. Wer Kinder oder zu
pflegende Angehörige zu betreuen hat, wer über 50 Jahre alt ist oder
gesundheitliche Einschränkungen hat, kann bei Erfüllung der
sonstigen Voraussetzungen der Dienstvereinbarung – einen Teil
seiner Arbeitszeit in Telearbeit verrichten. Zusätzlich besteht in
besonderen         persönlichen        oder      familiären       Situationen     die
Möglichkeit mobil zu arbeiten. Dafür können das spezielle IT-
Fachverfahren VDI/Citrix oder mobile Arbeitsplätze genutzt werden.

Zur Sicherung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege in der
Corona-Pandemie ist das mobile Arbeiten am heimischen PC über die
Schnittstelle VDI/Citrix für die Beschäftigten des Jobcenters Berlin
Neukölln ermöglicht worden. Zur begleitenden Unterstützung im
bisher ungewohnten Home-Office wurden im dienststelleninternen
Wiki-Informationstool           Seiten      hinterlegt,      deren      Inhalte   die
Vereinbarkeit         in     dieser       Situation        erleichtern        können,
Gesundheitstipps geben und Qualifizierungsangebote beinhalten
( https://wiki.web.dst.baintern.de/jcneukoelln/wiki/Home-Office-Survival ).

Im Eltern-Kind-Büro können Beschäftigte des Jobcenters im
                                                                                           Eltern-Kind-Büro
Bedarfsfall ihre Kinder während der Arbeit bei sich haben und
beaufsichtigen. Das Büro ist neben einem vollständigen Arbeitsplatz
mit Spielteppich, Spielhaus, Spielzeug und Spielmöbeln ausgestattet.
Wickeltisch und Kinderbett stehen zur Benutzung bereit.

                                                                                              - 17 -
Gleichstellungsplan       2021 - 2024

Das Eltern-Kind-Büro befindet sich in der 2. Etage im Raum 2 C 116,
Reservierungen werden über das Vorzimmer der Geschäftsführung
entgegengenommen ( Jocenter-Berlin-Neukoelln.Service@jobcenter-ge.de ).

Die Beschäftigten des Jobcenters, die in der Jugendberufsagentur in
                                                                                    Eltern-Kind-Büro
der Sonnenallee 282 arbeiten, können in Betreuungsnotfällen das                          Sonnenallee
dortige Eltern-Kind-Büro der Agentur für Arbeit nutzen.

Alle diesbezüglichen Informationen, Hinweise zur Reservierung und
Nutzung sowie die zuständigen Ansprechpersonen finden sich im
Intranet der Bundesagentur für Arbeit:

https://www.baintranet.de/008/009/001/001/007/001/Seiten/Personalpolitik/Eltern-
Kind-Arbeitszimmer.aspx

Im Jobcenter beginnt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie schon
                                                                                      Vereinbarkeit
vor der Elternzeit. So besteht für schwangere Beschäftigte die                     vor der Elternzeit
Möglichkeit, in Abstimmung mit ihrer zuständigen Führungskraft
vorübergehend auch mobiles Arbeiten zu nutzen, wenn dies auf
Grund der Arbeitsplatzanforderungen in Verbindung mit den
Vorgaben des Mutterschutzgesetzes sinnvoll oder notwendig ist. In
der Corona-Pandemie arbeiten schwangere Beschäftigte aus-
schließlich mobil.

Alle Beschäftigten des Jobcenters Berlin Neukölln, die Elternzeit in
                                                                                      Elternzeit und
Anspruch nehmen, werden im „Drei-Phasen-Modell“ begleitet. Die                         Drei-Phasen-
Umsetzung wird über die Regelungen in der „Infomappe                                         Modell

Schwangerschaft           und   Elternzeit“     durch     die    Führungskräfte
verbindlich umgesetzt. Darüber hinaus werden für die Beschäftigten
in Elternzeit „Elternzeit-Cafés“ organisiert und vierteljährlich auf
Wunsch aktuelle Informationen aus der Dienststelle versandt, um
einen reibungslosen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen.

                                                                                      - 18 -
Gleichstellungsplan     2021 - 2024

Im Hinblick auf alle Fragen rund um die Pflege von Angehörigen
                                                                          Beratung in der
kooperiert das Jobcenter mit den Pflegestützpunkten und mit               Pflegesituation
KOBRA. Deren Beratungsangebote können jederzeit in Anspruch
genommen werden.
Die Pflegestützpunkte informieren umfassend zu den gesetzlichen
Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegefall. Termine
können unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 59 500 59
montags bis freitags von 9.00 - 18.00 Uhr vereinbart werden.
KOBRA berät zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher
Pflegeverantwortung. Telefonische Kurzberatung und weitere
Terminvereinbarung erfolgt dienstags von 14:00 - 15:30 Uhr und
donnerstags von 10:00 – 12:00 Uhr unter Tel. 030 / 695923-16.

Seit mehreren Jahren organisiert unsere zertifizierte betriebliche
Pflegeberaterin im Gleichstellungsbüro vierteljährlich persönliche          Pflegeberatung
                                                                               im Jobcenter
Beratungsgespräche für Beschäftigte mit den Beraterinnen der
Pflegestützpunkte und KOBRA vor Ort. Ergänzend besteht die
Möglichkeit, den „Betrieblichen Pflegekoffer“ mit allen wichtigen
Informationen rund um das Thema, sowie weiterführende
Infomaterialien und die „Notfallmappe“ im Gleichstellungsbüro
auszuleihen.

In der Jobcenter - Ablage sind umfangreiche Informationen zu
                                                                         Informationen in
Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie für alle          Jobcenter-Ablage
Beschäftigten übersichtlich und gebündelt verfügbar:

\\Dst.baintern.de\dfs\922\Ablagen\D92202-
JCBNK\01_Unser_JC\05_Gremien\Gleichstellung_Gleichstellungsbeauftragte

Außerdem steht allen Beschäftigten eine Handlungshilfe mit allen im
Jobcenter geltenden Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und
Familie zur Verfügung:

                                                                            - 19 -
Gleichstellungsplan      2021 - 2024

\\Dst.baintern.de\dfs\922\Ablagen\D92202-JCBNK\AZ_Ablage\II-
5_Org_Aufsicht_Infra_Personal\II-53_Personal\II-530_P-Angelegenht\II-
5308.2_GleiB\Gleichstellung_im_JC_BNk\Handlungshilfe

Mit den bisher bestehenden Angeboten zur flexiblen Gestaltung der
                                                                                      Schlussfolgerungen
Arbeitszeit und der Realisierung von Teilzeit- und Telearbeit sind die                 und Zielsetzungen
nach Bundesgleichstellungsgesetz erforderlichen Grundlagen für die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen und werden weiter
ausgebaut.

Durch      die     Weiterführung          der     Zertifizierung        im   „Audit
berufundfamilie“ als familienbewusste Behörde auch für die Jahre
2020 - 2023 ist sichergestellt, dass die Angebote zur Vereinbarkeit
kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt, bedarfsgerecht gestaltet
und weiterentwickelt werden. Alle Informationen zum „Audit
berufundfamilie“ befinden sich auf der Jobcenter-Ablage unter:

\\Dst.baintern.de\dfs\922\Ablagen\D92202-JCBNK\AZ_Ablage\II-
5_Org_Aufsicht_Infra_Personal\II-53_Personal\II-530_P-Angelegenht\II-
5308.2_GleiB\Gleichstellung_im_JC_BNk\audit_berufundfamilie

Eine tabellarische Zusammenfassung der im Vorangegangenen
identifizierten Ziele zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und
Männern und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Pflege
in den nächsten vier Jahren findet sich im Folgenden.

                                                                                          - 20 -
Gleichstellungsplan     2021 - 2024

Ziele 2021 – 2024

Hier sind die Handlungsfelder und Zeithorizonte zur Umsetzung
aufgeführt, die sich aus der vorangegangenen Bestandsaufnahme,
den Zielsetzungen und Schlussfolgerungen ableiten.

 Handlungsfeld                             Ziel                       Zeit
                                                                     raum

 Maßnahmen zur          Fortbildungen und Workshops zu den
 Gleichstellung         Themen Gleichstellung und                   2021 ff
 von weiblichen         Gleichbehandlung, Gender Mainstreaming
 und männlichen         und Diversity Management zur weiteren
 Beschäftigten          Erhöhung der Akzeptanz von Teilzeit/
                        Telearbeit und „aktiver Vaterschaft“ bei
 (Vgl §§ 5–10 BGleiG)   Beschäftigten, insbesondere bei
                        Führungskräften.

                        Ebenso sollen Führungskräfte in Sachen      2021 ff
                        „Arbeitsorganisation von Teams im Home-
                        Office“, „Führen auf Distanz“ und
                        „Gesundes Führen“ unterstützende
                        Fortbildungen erhalten.

                        Verbesserung der Personalentwicklungs-      kontinu-
                        möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte,     ierlich
                        Schwerbehinderte und über 50-jährige
                        Beschäftigte sowie für Frauen.

                        Erhöhung des Anteils der männlichen         kontinu-
                        Beschäftigten in allen Bereichen,           ierlich
                        insbesondere in der Tätigkeitsebene V
                        (Fachassistenz Integrationsmaßnahmen und
                        Fachassistenz Innere Dienste), sowie in der
                        Tätigkeitsebene IV (Fachkräfte
                        Eingangszone und Fallmanagement).

                        Berücksichtigung der Unterrepräsentanz      kontinu-
                        von Männern bei Ausschreibungen und         ierlich
                        Auswahlverfahren.

                                                                               - 21 -
Gleichstellungsplan       2021 - 2024

 Maßnahmen zur            Die Beschäftigungsverhältnisse im
 Vereinbarkeit            Jobcenter sind weiterhin so zu gestalten,     kontinu-
                                                                        ierlich
 von Beruf und            dass Elternschaft und die Betreuung
 Familie                  pflegebedürftiger Angehöriger für weibliche
                          und männliche Beschäftigte mit der
 (Vgl. §§ 15-18 BGleiG)   Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben
                          vereinbar sind.

                          Die Teilnahme an Dienstbesprechungen ist
                                                                        kontinu-
                          Teilzeitbeschäftigten im Rahmen ihrer         ierlich
                          individuellen Rahmenarbeitszeit
                          vollumfänglich zu ermöglichen.

                          Fortbildungen werden weiterhin so
                                                                        kontinu-
                          angeboten, dass es Beschäftigten mit
                                                                        ierlich
                          Familienpflichten und Teilzeitbeschäftigten
                          möglich ist, im Rahmen ihrer individuellen
                          Rahmenarbeitszeit daran teilzunehmen.

                          Motivierung von männlichen Beschäftigten
                          im Hinblick auf die stärkere Wahrnehmung kontinu-
                                                                        ierlich
                          der Vereinbarkeitsangebote durch gezielte
                          Öffentlichkeitsarbeit im Newsletter der
                          Gleichstellungsbeauftragten und
                          Informationsveranstaltungen zu Elternzeit
                          und -geld, Teilzeitarbeit, Pflege sowie Work-
                          Life-Balance und Gender-Medizin.

                          Re-Zertifizierung des Jobcenters als
                          familienfreundliche Behörde im Audit          2023
                          „berufundfamilie“ und damit
                          kontinuierliche Verbesserung der
                          Vereinbarkeitsangebote.

                                                                                   - 22 -
Gleichstellungsplan   2021 - 2024

Schlussbemerkung

In   die   gemeinsamen      Einrichtungen   sind   Beschäftigte   der
                                                                         Gleichstellungsplan und
Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen zugewiesen. Ein                besondere Situation in
Vergleich der Situation der weiblichen und männlichen Beschäftigten      den gemeinsamen
                                                                         Einrichtungen
im Jobcenter und die Ableitung sowie Umsetzung notwendiger
Maßnahmen zur Gleichstellung ist deshalb nicht vollumfänglich
möglich. So führen beispielsweise unterschiedliche Tarifverträge und
Eingruppierungen durch die Träger dazu, dass in verschiedenen
Bereichen unterschiedliche Entgelte bei identischen Tätigkeiten zu
verzeichnen sind. Aus dieser Feststellung lassen sich allerdings nicht
sinnvoll Handlungsbedarfe und Umsetzungsstrategien für den
vorliegenden Gleichstellungsplan ableiten, da die entsprechenden
Tarifverhandlungen und -abschlüsse sich den Entscheidungs-
kompetenzen in der gemeinsamen Einrichtung entziehen. Hier sind
die Tarifpartner der Träger gefordert, praktikable Lösungen zur
umfassenden Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags
und bestehender Benachteiligungsverbote zu entwickeln.

                                                                                   - 23 -
Gleichstellungsplan   2021 - 2024

Schlussbestimmung

An    der     Erstellung     dieses   Gleichstellungsplans   war   die
Gleichstellungsbeauftragte gemäß §§ 11 ff BGleiG beteiligt.
Der Plan ist von der Trägerversammlung zur Kenntnis genommen
worden.

Der Gleichstellungsplan wird allen Beschäftigten des Jobcenters Berlin
Neukölln bekanntgegeben und über das Intranet zugänglich gemacht.
Darüber hinaus wird der Gleichstellungsplan auf der Internetseite des
Jobcenters veröffentlicht.

Der Gleichststellungsplan gilt für einen Zeitraum von vier Jahren
beginnend mit dem 01.01.2021. Er wird auf der Datengrundlage des
30.06.2022 überprüft, aktualisiert und ggf. durch geeignete
Zielsetzungen ergänzt.

Berlin, den                     __________________________
                                Jörg-Jens Erbe
                                Geschäftsführer

Berlin, den                     __________________________
                                Barbara Suhr-Bartsch
                                Gleichstellungsbeauftragte

                                                                         - 24 -
Gleichstellungsplan   2021 - 2024

§§§§§§§§
Links auf die relevanten Gesetzestexte:

                                                              Grundgesetz (GG)

                                         (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)

                                    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

                                                      Sozialgesetzbuch II, § 44 j

                                                                            - 25 -
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