Gleichstellungsplan 2021 2024 - Berlin.de
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Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Impressum Herausgeber und Verfasser Jobcenter Berlin Neukölln Mitarbeit Team Innere Dienste / Datenerhebung Marina Polewka / redaktionelle Mitarbeit Astrid Leichsenring / Layoutentwicklung Fotos und Illustrationen Titelfoto, Diagramme und Illustration „Coronavirus“ (Seite 17): Jobcenter Berlin Neukölln, alle anderen Illustrationen: pixabay.com/de Bezugsadresse Jobcenter Berlin Neukölln Büro der Geschäftsführung Mainzer Straße 27 12053 Berlin Jobcenter-Berlin-Neukoelln.Geschäftsleitung@jobcenter-ge.de -2-
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Inhaltsverzeichnis Gleichstellung im Jobcenter Berlin Neukölln 4 ____________________________________________________________________ Berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern 8 ____________________________________________________________________ Vereinbarkeit von Beruf und Familie 16 ____________________________________________________________________ Ziele 2021 – 2024 21 ____________________________________________________________________ Schlussbemerkung 23 ____________________________________________________________________ Schlussbestimmung 24 ____________________________________________________________________ Links auf die relevanten Gesetzestexte 25 ____________________________________________________________________ -3-
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Gleichstellung im Jobcenter Berlin Neukölln (gE) Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der Auftrag zur Gesetzliche staatlichen Förderung deren tatsächlicher Durchsetzung sind in Regelungen Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland festgelegt (vgl. auch Artikel 33 GG). Die Vorschriften der Europäischen Union für die berufliche Gleichstellung der Beschäftigten in Bundesverwaltungen wurden mit dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) im Jahr 2001 und dessen Novellierung im Jahr 2015 umgesetzt. Hinsichtlich Benachteiligungen wegen des Geschlechts oder sexueller Belästigung nimmt das Bundesgleichstellungsgesetz ausdrücklich Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die gesetzlichen Regelungen zu Gleichberechtigung, Gleichstellung Hintergrund und Gleichbehandlung der Geschlechter sind auch in den seit 2011 und Ziele bestehenden gemeinsamen Einrichtungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verbindlich umzusetzen (§ 44j SGB II). Sie verfolgen das Ziel, Benachteiligungen auszugleichen und zu verhindern, die aus der geschlechtlichen Zugehörigkeit und deren Folgen entstehen. Auch das zum Juli 2015 novellierte Bundesgleichstellungsgesetz schreibt bei bestehenden strukturellen Benachteiligungen eine gezielte Förderung von Frauen unter Berücksichtigung der besonderen Belange behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen vor. Schwerpunkte bleiben dabei die berufliche Gleichstellung -4-
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer, jetzt auch ausdrücklich im Hinblick auf die Pflege von Angehörigen. Im Gegensatz zur vorherigen Fassung nimmt das novellierte Gesetz nun aber auch die Männer in den Blick ausgleichender Personalplanungen, sofern sie unterrepräsentiert sind. Eine Unter- repräsentanz liegt vor, wenn Frauen oder Männer in den einzelnen Arbeitsbereichen der Dienststelle nicht zu 50 Prozent vertreten sind. Das Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet alle Beschäftigten, Verpflichtung der insbesondere alle Führungskräfte und die Personalverwaltung, die Führungskräfte berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern. Diese Verpflichtung ist als durchgängiges Leitprinzip bei allen Entscheidungen der Dienststelle sowie bei der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen zu berücksichtigen (§ 4 BGleiG). Um eine gesetzeskonforme Planung und Nachhaltung der Gleichstellungsplan Gleichstellungsaufgaben zu sichern, gibt das Bundesgleichstellungs- gesetz den einzelnen Dienststellen die fortlaufende Erstellung und Aktualisierung eines Gleichstellungsplans für die Dauer von vier Jahren vor. Die Umsetzung des Gleichstellungsplans ist besondere Verpflichtung der Personalverwaltung, der Beschäftigten mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben sowie der Dienststellenleitung (§ 11 BGleiG). Mit den bisherigen Gleichstellungsplänen des Jobcenters (2013-2016 Bilanz 2013-2020 und 2017-2020) wurden Ziele gesetzt, die nach vorheriger Bestandsaufnahme und vor dem Hintergrund der Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes als sinnvoll und weiterführend ein- geschätzt wurden. Sie wurden weitestgehend umgesetzt und haben -5-
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 die Gleichstellung im Jobcenter Berlin Neukölln im geplanten Rahmen vorangebracht. Dabei werden kontinuierlich zu verfolgende Zielsetzungen im jeweils folgenden Gleichstellungsplan wiederum aufgenommen. Insbesondere die Verknüpfung mit dem „Audit berufundfamilie“, die schon mit dem ersten Gleichstellungsplan im Jahr 2012 initiiert wurde, hat sich im Hinblick auf die Intentionen des Bundesgleichstellungsgesetzes als weiterführend erwiesen. Die Erst- Auditierung als familienbewusste Dienststelle erfolgte im Jahr 2013/14, die Re-Auditierungen in den Jahren 2016/17 und 2019/20. Sie flankierten einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess, der auf verbindlichen Zielvereinbarungen beruht und in dem die dienststelleninternen Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt, bedarfsgerecht gestaltet und weiterentwickelt werden, sowohl mit Blick auf die Zufriedenheit der Beschäftigten im Jobcenter, als auch im Hinblick auf die Erfordernisse zukünftiger Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung. Insofern ergänzen sich das „Audit berufundfamilie“ und der Gleichstellungsplan nachhaltig. Der vorliegende Gleichstellungsplan nimmt auf der Datengrundlage mit Stichtag 30. Juni 2020 die Situation von Frauen und Männern und insbesondere deren Repräsentanz in den einzelnen Arbeitsbereichen des Jobcenters in den Blick. Den Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes folgend werden daraus Handlungsfelder und realistische Zielsetzungen zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Jobcenter für die nächsten vier Jahre abgeleitet. Damit ist der Gleichstellungsplan wesentliches Instrument zukünftiger Personalentwicklung im Sinne der Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. -6-
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Eine Aktualisierung des Gleichstellungsplans wird auf der Datengrundlage vom 30. Juni 2022 erfolgen. -7-
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern Die Einstellung und Zuweisung der Beschäftigten im Jobcenter erfolgt durch die Träger des Jobcenters, die Bundesagentur für Arbeit und das Land Berlin, hier: Bezirksamt Neukölln von Berlin. Am Stichtag 30.06.2020 sind 916 Beschäftigte im Jobcenter tätig, Beschäftigtenstruktur davon 789 Beschäftigte (86,1 %) der Bundesagentur für Arbeit und 127 kommunale Beschäftigte (13,9 %) des Bezirksamts Neukölln von Berlin, insgesamt 9,2 % verbeamtet und 90,8 % tarifbeschäftigt. Der Befristungsanteil, der im Jahr 2012 bei 18,3 % und im Jahr 2016 bei 7,5 % lag, wurde in den letzten vier Jahren weiterhin deutlich verringert, aktuell stehen 1,75 % der Beschäftigten in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Aus familiären Gründen beurlaubt sind 4,0 % der Beschäftigten (3,6 % in 2016), davon 91,9 % Frauen. In verschiedenen Teilzeitmodellen arbeiten 24,9 % (16,8 % in 2016). Telearbeit wird von 25,4 % in Anspruch genommen (13,3 % in 2016). Im Lebensalter über 50 Jahren befinden sich insgesamt 31,3 % (28,1 % in 2016). Der Anteil der Schwerbehinderten beträgt 10,2 % (8,4 % in 2016). -8-
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Beschäftigtenentwicklung Jobcenter Berlin Neukölln 2016-2020 Teilzeitarbeitende Telearbeitende Ü 50 SB insgesamt 0 200 400 600 800 1000 1200 2020 2016 Altersstrukturentwicklung Jobcenter Berlin Neukölln 2013-2020 400 350 300 250 200 150 100 50 0 bis 30 Jahre 31-40 Jahre 41-50 Jahre 51-60 Jahre über 60 Jahre 2013 2016 2020 Der Frauenanteil im Jobcenter liegt bezogen auf die Frauen- und Gesamtbeschäftigtenzahl bei 66,6 %. Damit sind genau zwei Drittel Männeranteile der Beschäftigten Frauen und somit die Männer im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes weiterhin unterrepräsentiert. Diese Unterrepräsentanz muss bei künftigen Dienstpostenausschrei- bungen und Auswahlverfahren weiterhin Berücksichtigung finden. Bezogen auf den Frauenanteil der Gesamtbeschäftigten sind Frauen TE VI und TE V in den Tätigkeitsebenen VI und V mit 69,6 % leicht überproportional vertreten. -9-
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Eine deutliche Unterrepräsentanz von Männern findet sich in der Fachassistenz für Integrationsmaßnahmen (91,3 % Frauen) sowie in der Fachassistenz für Innere Dienste (85,7 % Frauen): TE VI und TE V Geschlechterverteilung TE V (Fachassistenz ID) TE V (Fachassistenz IM) TE V (Fachassistenz LG/AD/OwiG) TE V (Fachassistenz EZ) TE VI (Teamassistenz) 0 20 40 60 80 100 120 140 Männer Frauen In der TE IV beträgt der Frauenanteil in den verschiedenen TE IV Arbeitsbereichen des Jobcenters im Durchschnitt 64,5 %. Eine deutliche Unterrepräsentanz von Männern findet sich im Fallmanagement (73,3 % Frauen) und bei den Fachkräften Eingangszone (71,4 % Frauen) vor: TE IV Geschlechterverteilung TE IV (BdGF) TE IV (Fallmanagement) TE IV (Markt und Integration) TE IV (Sachbearbeitung IM) TE IV (Sachbearbeitung SGG) TE IV (Sachbearbeitung LG/UH/OwiG) TE IV (Fachkraft EZ) 0 50 100 150 200 250 Männer Frauen In den Tätigkeitsebenen III bis TE I / AT des Jobcenters liegt der TE III bis TE 1/AT Frauenanteil durchschnittlich bei 52,0 %: - 10 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 TE III - TE I/AT Geschlechterverteilung TE I/AT (GF) TE II (Bereichsleitungen) TE III (Teamleitungen/1. FK SGG) TE III (Fachexpert*innen) 0 5 10 15 20 25 30 35 Männer Frauen Zum Stichtag arbeiten 228 Beschäftigte in Teilzeit, 185 Frauen und 43 Teilzeit- und Telearbeit Männer (in den Tätigkeitsebenen III und II insgesamt 13 Beschäftigte, davon 9 Frauen). Telearbeit nutzen 233 Beschäftigte, 178 Frauen und 55 Männer (in den Tätigkeitsebenen III und II insgesamt 28 Beschäftigte, davon 15 Frauen). Teilzeit- und Telearbeitende 2016 - 2020 Teilzeit Männer Teilzeit Frauen Telearbeit Männer Telearbeit Frauen 0 50 100 150 200 2020 2016 Die seit März/April 2020 auf Grund der Corona-Pandemie bestehende Möglichkeit mobiler Arbeit, die zusätzlich von über 300 Beschäftigten des Jobcenters Berlin Neukölln genutzt wurde, kann - 11 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 auf Grund des bisherigen Zeitraums und offener weiterer Entwicklungen noch keine umfänglich evaluierende Berücksichtigung finden. Die Führungskräfte erhalten unterstützende Fortbildungen in Sachen „Arbeitsorganisation von Teams im Home-Office“ und „Führen auf Distanz“, dies soll auch weitergeführt werden. Der Vergleich der Daten der vorhergehenden Gleichstellungspläne mit den aktuellen Daten belegt, dass Teilzeit- und Telearbeit als Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterhin zunehmend genutzt werden. Im Rahmen aktiver Vaterschaft nehmen auch die männlichen Beschäftigten verstärkt Teilzeit- und Telearbeit wahr. Insbesondere das 9/10-Modell wurde im Betrachtungszeitraum deutlich vermehrt in Anspruch genommen. In diesem Teilzeitmodell wird auf ein Zehntel des Arbeitsentgelts (in Vollzeit oder Teilzeit) zugunsten zusätzlicher arbeitsfreier Tage verzichtet. In den Fachbetreuungen der Fachverfahren ALLEGRO, COSACH, ERP, Fachbetreuungen Basisdienste, VerBIS und Webautoren sind zum Zeitpunkt der Datenerhebung am 30.06.2020 insgesamt 92 Beschäftigte beauftragt, 50 % davon Frauen. Der Anteil der Spitzenbeurteilungen (A/B) im Jobcenter liegt Beurteilungen insgesamt bei 24,8 % (18,6 % in 2016), bei den Teilzeitarbeitenden bei 21,9 % (9,3 % in 2016) und bei den Telearbeitenden bei 28,3 % (18,0 % in 2016). Von den 93 schwerbehinderten Beschäftigten erhielten 10 eine Spitzenbeurteilung (A/B), was einem Anteil von 10,8 % (3,8 % in 2016) entspricht: - 12 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Spitzenbeurteilungen (A/B) 2016 und 2020 Schwerbehinderte Telearbeitende Teilzeitarbeitende Männer Frauen gesamt 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 2020 2016 Die Beurteilungen der kommunalen Beamtinnen und Beamten im Jobcenter konnten in die Betrachtung nicht mit einbezogen werden, da die Beurteilungsrichtlinien der bezirklichen Verwaltung keine aktuell vergleichbaren Daten hergeben. Im Zeitraum 07/2016 bis 06/2020 wurden 8287 berufliche Fortbildungen Fortbildungsmaßnahmen realisiert. Davon wurden 2266 Fortbildungen in Teilzeit angeboten, wodurch für die teilzeitarbeitenden Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege auch in Phasen der beruflichen Weiterbildung gewährleistet werden konnte. Die Personalentwicklung der Beschäftigten im Jobcenter gründet sich Personalentwicklung auf die Eignungs- und Leistungseinschätzung durch die jeweils zuständigen Führungskräfte sowie im Hinblick auf Personalbedarfe. Im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2020 befanden sich insgesamt 219 Beschäftigte (23,9 %) in einer horizontalen oder vertikalen Personalentwicklung, davon mit 58,9 % fast zwei Drittel Frauen. Bezogen auf den Frauenanteil der Gesamtbeschäftigten ist dies leicht unterproportional. Bei Vergleich der Beschäftigtengruppen zeigt sich, dass die Personalentwicklungsmöglichkeiten von Männern und - 13 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Telearbeitenden im Betrachtungszeitraum besser waren als die von Schwerbehinderten, ü50ern, Teilzeitarbeitenden und Frauen: Personalentwicklung 2016 - 2020 in % der jeweiligen Beschäftigtengruppe Schwerbehinderte Ü 50 Telearbeitende Teilzeitarbeitende Männer Frauen 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% Im Zeitraum von Juli 2016 bis Juni 2020 erfolgten im Jobcenter Höhergruppierungen insgesamt 56 Höhergruppierungen und Beförderungen, was einem und Beförderungen Anteil von 6,2 % der Gesamtbeschäftigten entspricht. Der höherwertige Ansatz von Teilzeitarbeitenden erfolgte zehnmal, bei Telearbeitenden vierzehnmal, bei ü50ern siebenmal, bei Schwerbehinderten dreimal. Die Verteilung auf die einzelnen Beschäftigtengruppen zeigt, dass auch hier schwerbehinderte und lebensältere Beschäftigte sowie die Teilzeitarbeitenden unterrepräsentiert sind: Höhergruppierungen/Beförderungen 2016 - 2020 in % der jeweiligen Beschäftigtengruppe Schwerbehinderte Ü 50 Telearbeitende Teilzeitarbeitende Männer Frauen 0,00% 1,00% 2,00% 3,00% 4,00% 5,00% 6,00% 7,00% - 14 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Männliche Beschäftigte sind mit 33,4 % Anteil an den Schlussfolgerungen Gesamtbeschäftigten des Jobcenters Berlin Neukölln und Zielsetzungen unterrepräsentiert im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes. In Relation zur Gesamtbeschäftigtenstruktur (zwei Drittel Frauen, ein Drittel Männer) liegen jedoch nur in wenigen Bereichen wirklich auffällige Unterrepräsentanzen von Frauen oder Männern vor. Die festgestellten Unterrepräsentanzen von Männern in der Tätigkeitsebene V (Fachassistenz für Integrationsmaßnahmen und Fachassistenz für Innere Dienste), sowie in der Tätigkeitsebene IV (Fallmanagement und Fachkräfte Eingangszone) müssen bei weiteren Stellenbesetzungen beachtet werden (vgl. Daten und Diagramme S. 10). Auch wenn im Betrachtungszeitraum ablesbar Entwicklungsschritte gemacht worden sind: Im Vergleich zu den anderen Beschäftigtengruppen erhielten Schwerbehinderte weiterhin seltener Spitzenbeurteilungen, und die Personalentwicklungs- möglichkeiten von Schwerbehinderten, ü50ern, Teilzeitarbeitenden scheinen weiterhin eingeschränkt zu sein, wie aktuell auch die von Frauen. Dies könnten Hinweise auf mangelnde Wahrnehmung oder Anerkennung der Leistung der genannten Beschäftigtengruppen durch die Führungskräfte sein. Da sich hier ernstzunehmende Handlungsfelder im Sinne der Gleichstellung und Gleichbehandlung eröffnen, sollten diese Hinweise auf allen Führungsebenen kritisch und nachhaltig wahrgenommen und reflektiert werden. Deshalb sollen die Führungskräfte des Jobcenters Berlin Neukölln auch weiterhin Gelegenheit erhalten, an Schulungen und Workshops zu den Themen Gleichstellung und Gleichbehandlung, Gender Mainstreaming und Diversity Management teilzunehmen. Im Hinblick auf die Erfordernisse in der Corona-Pandemie sollen Führungskräfte ebenso in Sachen „Arbeitsorganisation von Teams im - 15 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Home-Office“, „Führen auf Distanz“ und „Gesundes Führen“ weiterhin unterstützende Fortbildungen erhalten. Vereinbarkeit von Beruf und Familie Das Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet alle Bundesbehörden und die gemeinsamen Einrichtungen (über § 44j SGB II), Rahmen- bedingungen anzubieten, die den Beschäftigten die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit, Familie und Pflege erleichtern. Wesentlich hierfür sind die flexible Gestaltung der Arbeitszeit und die Realisierung von Teilzeit-, Tele- und mobiler Arbeit sowie Beurlaubungen zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben. In den Jobcentern als gemeinsamen Einrichtungen werden die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf Grund der seit 2011 geltenden Gesetzeslage für alle Beschäftigten vor Ort entwickelt und verbessert. Die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitnutzung gelten sowohl für die flexible Beschäftigten der Bundesagentur als auch für diejenigen der Arbeitszeiten Kommune unter Beachtung der Rahmenarbeitszeiten und dienstlichen Erfordernisse. - 16 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Teilzeitmöglichkeiten werden zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Teilzeit Familien- und Pflegeaufgaben von allen Beschäftigten des Jobcenters in unterschiedlichen Modellen entsprechend der individuellen Erfordernisse zunehmend genutzt. Seit September 2011 gilt im Jobcenter die Dienstvereinbarung zur Telearbeit alternierenden Telearbeit und zu mobilem Arbeiten, die durch die und mobiles Arbeiten die Aktualisierung Anfang 2019 erweitert wurde. Wer Kinder oder zu pflegende Angehörige zu betreuen hat, wer über 50 Jahre alt ist oder gesundheitliche Einschränkungen hat, kann bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen der Dienstvereinbarung – einen Teil seiner Arbeitszeit in Telearbeit verrichten. Zusätzlich besteht in besonderen persönlichen oder familiären Situationen die Möglichkeit mobil zu arbeiten. Dafür können das spezielle IT- Fachverfahren VDI/Citrix oder mobile Arbeitsplätze genutzt werden. Zur Sicherung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege in der Corona-Pandemie ist das mobile Arbeiten am heimischen PC über die Schnittstelle VDI/Citrix für die Beschäftigten des Jobcenters Berlin Neukölln ermöglicht worden. Zur begleitenden Unterstützung im bisher ungewohnten Home-Office wurden im dienststelleninternen Wiki-Informationstool Seiten hinterlegt, deren Inhalte die Vereinbarkeit in dieser Situation erleichtern können, Gesundheitstipps geben und Qualifizierungsangebote beinhalten ( https://wiki.web.dst.baintern.de/jcneukoelln/wiki/Home-Office-Survival ). Im Eltern-Kind-Büro können Beschäftigte des Jobcenters im Eltern-Kind-Büro Bedarfsfall ihre Kinder während der Arbeit bei sich haben und beaufsichtigen. Das Büro ist neben einem vollständigen Arbeitsplatz mit Spielteppich, Spielhaus, Spielzeug und Spielmöbeln ausgestattet. Wickeltisch und Kinderbett stehen zur Benutzung bereit. - 17 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Das Eltern-Kind-Büro befindet sich in der 2. Etage im Raum 2 C 116, Reservierungen werden über das Vorzimmer der Geschäftsführung entgegengenommen ( Jocenter-Berlin-Neukoelln.Service@jobcenter-ge.de ). Die Beschäftigten des Jobcenters, die in der Jugendberufsagentur in Eltern-Kind-Büro der Sonnenallee 282 arbeiten, können in Betreuungsnotfällen das Sonnenallee dortige Eltern-Kind-Büro der Agentur für Arbeit nutzen. Alle diesbezüglichen Informationen, Hinweise zur Reservierung und Nutzung sowie die zuständigen Ansprechpersonen finden sich im Intranet der Bundesagentur für Arbeit: https://www.baintranet.de/008/009/001/001/007/001/Seiten/Personalpolitik/Eltern- Kind-Arbeitszimmer.aspx Im Jobcenter beginnt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie schon Vereinbarkeit vor der Elternzeit. So besteht für schwangere Beschäftigte die vor der Elternzeit Möglichkeit, in Abstimmung mit ihrer zuständigen Führungskraft vorübergehend auch mobiles Arbeiten zu nutzen, wenn dies auf Grund der Arbeitsplatzanforderungen in Verbindung mit den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes sinnvoll oder notwendig ist. In der Corona-Pandemie arbeiten schwangere Beschäftigte aus- schließlich mobil. Alle Beschäftigten des Jobcenters Berlin Neukölln, die Elternzeit in Elternzeit und Anspruch nehmen, werden im „Drei-Phasen-Modell“ begleitet. Die Drei-Phasen- Umsetzung wird über die Regelungen in der „Infomappe Modell Schwangerschaft und Elternzeit“ durch die Führungskräfte verbindlich umgesetzt. Darüber hinaus werden für die Beschäftigten in Elternzeit „Elternzeit-Cafés“ organisiert und vierteljährlich auf Wunsch aktuelle Informationen aus der Dienststelle versandt, um einen reibungslosen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen. - 18 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Im Hinblick auf alle Fragen rund um die Pflege von Angehörigen Beratung in der kooperiert das Jobcenter mit den Pflegestützpunkten und mit Pflegesituation KOBRA. Deren Beratungsangebote können jederzeit in Anspruch genommen werden. Die Pflegestützpunkte informieren umfassend zu den gesetzlichen Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegefall. Termine können unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 59 500 59 montags bis freitags von 9.00 - 18.00 Uhr vereinbart werden. KOBRA berät zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Pflegeverantwortung. Telefonische Kurzberatung und weitere Terminvereinbarung erfolgt dienstags von 14:00 - 15:30 Uhr und donnerstags von 10:00 – 12:00 Uhr unter Tel. 030 / 695923-16. Seit mehreren Jahren organisiert unsere zertifizierte betriebliche Pflegeberaterin im Gleichstellungsbüro vierteljährlich persönliche Pflegeberatung im Jobcenter Beratungsgespräche für Beschäftigte mit den Beraterinnen der Pflegestützpunkte und KOBRA vor Ort. Ergänzend besteht die Möglichkeit, den „Betrieblichen Pflegekoffer“ mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema, sowie weiterführende Infomaterialien und die „Notfallmappe“ im Gleichstellungsbüro auszuleihen. In der Jobcenter - Ablage sind umfangreiche Informationen zu Informationen in Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie für alle Jobcenter-Ablage Beschäftigten übersichtlich und gebündelt verfügbar: \\Dst.baintern.de\dfs\922\Ablagen\D92202- JCBNK\01_Unser_JC\05_Gremien\Gleichstellung_Gleichstellungsbeauftragte Außerdem steht allen Beschäftigten eine Handlungshilfe mit allen im Jobcenter geltenden Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Verfügung: - 19 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 \\Dst.baintern.de\dfs\922\Ablagen\D92202-JCBNK\AZ_Ablage\II- 5_Org_Aufsicht_Infra_Personal\II-53_Personal\II-530_P-Angelegenht\II- 5308.2_GleiB\Gleichstellung_im_JC_BNk\Handlungshilfe Mit den bisher bestehenden Angeboten zur flexiblen Gestaltung der Schlussfolgerungen Arbeitszeit und der Realisierung von Teilzeit- und Telearbeit sind die und Zielsetzungen nach Bundesgleichstellungsgesetz erforderlichen Grundlagen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen und werden weiter ausgebaut. Durch die Weiterführung der Zertifizierung im „Audit berufundfamilie“ als familienbewusste Behörde auch für die Jahre 2020 - 2023 ist sichergestellt, dass die Angebote zur Vereinbarkeit kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt, bedarfsgerecht gestaltet und weiterentwickelt werden. Alle Informationen zum „Audit berufundfamilie“ befinden sich auf der Jobcenter-Ablage unter: \\Dst.baintern.de\dfs\922\Ablagen\D92202-JCBNK\AZ_Ablage\II- 5_Org_Aufsicht_Infra_Personal\II-53_Personal\II-530_P-Angelegenht\II- 5308.2_GleiB\Gleichstellung_im_JC_BNk\audit_berufundfamilie Eine tabellarische Zusammenfassung der im Vorangegangenen identifizierten Ziele zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Pflege in den nächsten vier Jahren findet sich im Folgenden. - 20 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Ziele 2021 – 2024 Hier sind die Handlungsfelder und Zeithorizonte zur Umsetzung aufgeführt, die sich aus der vorangegangenen Bestandsaufnahme, den Zielsetzungen und Schlussfolgerungen ableiten. Handlungsfeld Ziel Zeit raum Maßnahmen zur Fortbildungen und Workshops zu den Gleichstellung Themen Gleichstellung und 2021 ff von weiblichen Gleichbehandlung, Gender Mainstreaming und männlichen und Diversity Management zur weiteren Beschäftigten Erhöhung der Akzeptanz von Teilzeit/ Telearbeit und „aktiver Vaterschaft“ bei (Vgl §§ 5–10 BGleiG) Beschäftigten, insbesondere bei Führungskräften. Ebenso sollen Führungskräfte in Sachen 2021 ff „Arbeitsorganisation von Teams im Home- Office“, „Führen auf Distanz“ und „Gesundes Führen“ unterstützende Fortbildungen erhalten. Verbesserung der Personalentwicklungs- kontinu- möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte, ierlich Schwerbehinderte und über 50-jährige Beschäftigte sowie für Frauen. Erhöhung des Anteils der männlichen kontinu- Beschäftigten in allen Bereichen, ierlich insbesondere in der Tätigkeitsebene V (Fachassistenz Integrationsmaßnahmen und Fachassistenz Innere Dienste), sowie in der Tätigkeitsebene IV (Fachkräfte Eingangszone und Fallmanagement). Berücksichtigung der Unterrepräsentanz kontinu- von Männern bei Ausschreibungen und ierlich Auswahlverfahren. - 21 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Maßnahmen zur Die Beschäftigungsverhältnisse im Vereinbarkeit Jobcenter sind weiterhin so zu gestalten, kontinu- ierlich von Beruf und dass Elternschaft und die Betreuung Familie pflegebedürftiger Angehöriger für weibliche und männliche Beschäftigte mit der (Vgl. §§ 15-18 BGleiG) Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben vereinbar sind. Die Teilnahme an Dienstbesprechungen ist kontinu- Teilzeitbeschäftigten im Rahmen ihrer ierlich individuellen Rahmenarbeitszeit vollumfänglich zu ermöglichen. Fortbildungen werden weiterhin so kontinu- angeboten, dass es Beschäftigten mit ierlich Familienpflichten und Teilzeitbeschäftigten möglich ist, im Rahmen ihrer individuellen Rahmenarbeitszeit daran teilzunehmen. Motivierung von männlichen Beschäftigten im Hinblick auf die stärkere Wahrnehmung kontinu- ierlich der Vereinbarkeitsangebote durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit im Newsletter der Gleichstellungsbeauftragten und Informationsveranstaltungen zu Elternzeit und -geld, Teilzeitarbeit, Pflege sowie Work- Life-Balance und Gender-Medizin. Re-Zertifizierung des Jobcenters als familienfreundliche Behörde im Audit 2023 „berufundfamilie“ und damit kontinuierliche Verbesserung der Vereinbarkeitsangebote. - 22 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Schlussbemerkung In die gemeinsamen Einrichtungen sind Beschäftigte der Gleichstellungsplan und Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen zugewiesen. Ein besondere Situation in Vergleich der Situation der weiblichen und männlichen Beschäftigten den gemeinsamen Einrichtungen im Jobcenter und die Ableitung sowie Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur Gleichstellung ist deshalb nicht vollumfänglich möglich. So führen beispielsweise unterschiedliche Tarifverträge und Eingruppierungen durch die Träger dazu, dass in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Entgelte bei identischen Tätigkeiten zu verzeichnen sind. Aus dieser Feststellung lassen sich allerdings nicht sinnvoll Handlungsbedarfe und Umsetzungsstrategien für den vorliegenden Gleichstellungsplan ableiten, da die entsprechenden Tarifverhandlungen und -abschlüsse sich den Entscheidungs- kompetenzen in der gemeinsamen Einrichtung entziehen. Hier sind die Tarifpartner der Träger gefordert, praktikable Lösungen zur umfassenden Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags und bestehender Benachteiligungsverbote zu entwickeln. - 23 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 Schlussbestimmung An der Erstellung dieses Gleichstellungsplans war die Gleichstellungsbeauftragte gemäß §§ 11 ff BGleiG beteiligt. Der Plan ist von der Trägerversammlung zur Kenntnis genommen worden. Der Gleichstellungsplan wird allen Beschäftigten des Jobcenters Berlin Neukölln bekanntgegeben und über das Intranet zugänglich gemacht. Darüber hinaus wird der Gleichstellungsplan auf der Internetseite des Jobcenters veröffentlicht. Der Gleichststellungsplan gilt für einen Zeitraum von vier Jahren beginnend mit dem 01.01.2021. Er wird auf der Datengrundlage des 30.06.2022 überprüft, aktualisiert und ggf. durch geeignete Zielsetzungen ergänzt. Berlin, den __________________________ Jörg-Jens Erbe Geschäftsführer Berlin, den __________________________ Barbara Suhr-Bartsch Gleichstellungsbeauftragte - 24 -
Gleichstellungsplan 2021 - 2024 §§§§§§§§ Links auf die relevanten Gesetzestexte: Grundgesetz (GG) (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Sozialgesetzbuch II, § 44 j - 25 -
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