Annotationsrichtlinien für illegale Hassrede - Universität Hildesheim Institut für Informationswissenschaft und Sprachtechnologie ...

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Annotationsrichtlinien für illegale Hassrede

                        Universität Hildesheim

      Institut für Informationswissenschaft und Sprachtechnologie

                Universitätsplatz 1, 31141 Hildesheim

                            Kübra Boguslu

                          Johannes Schäfer

                                                               Stand: 18.08.2021
Inhaltsverzeichnis

1. Einführung .......................................................................................................................... 1
   1.1 Definition von Hate Speech .......................................................................................... 1
   1.2 Formen von Hate Speech ............................................................................................. 1
   1.3 Gesetzeslage in Deutschland ....................................................................................... 2

2. Annotationslabels ............................................................................................................... 7
   2.1 Hate Speech ................................................................................................................. 7
          2.1.1 (A) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten .......................................................... 8
          2.1.2 (V) Volksverhetzung ........................................................................................... 8
          2.1.3 (N) Üble Nachrede/Verleumdung ....................................................................... 8
          2.1.4 (B) Beleidigung................................................................................................... 8
   2.2 (OL) Offensive Language ............................................................................................. 8
   2.3 Other ............................................................................................................................ 8

3. Entscheidungshilfe für die Annotation................................................................................. 9

4. Annotationsbeispiele ........................................................................................................ 10
   4.1 Hate Speech ............................................................................................................... 10
          4.1.1 (A) Öffentliche Aufforderung zu Straftaten ........................................................ 10
          4.1.2 (V) Volksverhetzung ......................................................................................... 11
          4.1.3 (N) Üble Nachrede/Verleumdung ..................................................................... 11
          4.1.4 (B) Beleidigung................................................................................................. 16
   4.2 (OL) Offensive Language ........................................................................................... 20
   4.3 Other .......................................................................................................................... 24

Acknowledgements .............................................................................................................. 26
1. Einführung

1.1 Definition von Hate Speech

Der Begriff „Hate Speech“ bedeutet auf Deutsch „Hassrede“ und unterliegt einer noch sehr
offenen Definition. „Wenn Menschen abgewertet, angegriffen oder wenn gegen sie zu Hass
oder Gewalt aufgerufen wird, spricht man von Hate Speech. Oft sind es rassistische, antise-
mitische oder sexistische Kommentare, die bestimmte Menschen oder Gruppen als Ziel-
scheibe haben. Hate Speech ist damit ein Oberbegriff für das Phänomen der gruppenbezoge-
nen Menschenfeindlichkeit oder Volksverhetzung im Internet und Social-Media-Räu-
men.“1 Hate Speech unterliegt einer fehlenden Begriffsschärfe, sodass dieser als ein politi-
scher Begriff mit Bezügen zu juristischen Tatbeständen gilt. Die Bewertung von potentiell straf-
würdigen Äußerungen beziehungsweise Kommentaren gestaltet sich oftmals uneindeutig, da
hier verschiedene Ausdrucksweisen eingeschlossen sind, die im Kontext betrachtet werden
müssen. Auch das Gesetz gibt keine klare Definition separat für Hate Speech vor. Durch Ge-
setzestexte und deren Anwendung bei Gerichtsurteilen soll im Folgendem versucht werden,
einen ungefähren Rahmen für eine Definition von „Hate Speech“ zu schaffen.

1.2 Formen von Hate Speech

Hate Speech richtet sich immer gegen jemanden, eine Einzelperson oder Gruppe. Im Folgen-
den werden typische Formen von Hate Speech aufgezählt. Die verschiedenen Formen der
Abwertung sind nicht immer klar zu trennen. Es kann sich auch um eine Mehrfachdiskriminie-
rung handeln, z.B. können mit einer Äußerung mehrere Abwertungen ausgedrückt werden.

      •    Ableismus (Behindertenfeindlichkeit)

      •    Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus (Diskriminierung von Juden und
           Muslimen)

      •    Antiziganismus (Diskriminierung von Sinti und Roma)

      •    Diskriminierung aufgrund der politischen Haltung (u.a. gegen Mitglieder von poli-
           tischen Parteien)

      •    Homo- und Transphobie (Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität o-
           der sexuellen Orientierung)

1
    vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/252396/was-ist-hate-speech

                                                                                                1
•   Klassismus (Vorurteile aufgrund der sozialen Herkunft)

   •   Lookismus (Diskriminierung aufgrund des Aussehens)

   •   Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Diskriminierung aufgrund der Abstammung
       oder Hautfarbe; Diskriminierung von Geflüchteten)

   •   Sexismus (Diskriminierung aufgrund des Geschlechts)

(vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/252396/was-ist-hate-speech)

Hassrede kann jedoch auch jede andere Einzelperson treffen, ohne einer genannten Gruppe
zugeordnet zu sein, z.B. aufgrund ihres Verhaltens oder jeglicher Aktivitäten.

1.3 Gesetzeslage in Deutschland

Verfasser von Nachrichten haben die Meinungsfreiheit nach dem Artikel 5 des Grundgesetzes.
Im ersten Absatz heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten (...)“.

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit wird jedoch nicht uneingeschränkt gewährt. Sobald die
Menschenwürde angegriffen wird, können Meinungsäußerungen Straftatbestände erfüllen.

Die durch Hate Speech oftmals verletzten Gesetze aus dem Strafgesetzbuch sind:

   •   Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB

   •   Volksverhetzung § 130 StGB

   •   Beleidigung § 185 StGB

   •   Üble Nachrede § 186 StGB

   •   Verleumdung § 187 StGB

   •   Bedrohung § 241 StGB

                                                                                           2
Recherchen von Gerichtsurteilen und der Datenbank von Nachrichten ergeben bezüglich Be-
drohungen wenige Fälle. Aus diesem Grund schließen wir § 241 StGB hinsichtlich der Anno-
tation von öffentlich Beiträgen aus, auch da es sich vermutlich bei Fällen der Bedrohung oft-
mals um private und nicht öffentliche Nachrichten handelt.

Zur Herleitung für unsere Annotationsrichtlinien werden im Folgenden die Gesetztestexte aus
dem Strafgesetzbuch (Stand: August 2020) zitiert.

                                              § 111
                            Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu
einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die
Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

                                              § 130
                                        Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.     gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft be-
stimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zu-
gehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass
aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.     die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe,
Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeich-
neten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder
verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

                                                                                                3
1.     einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zu-
gänglich macht, der

a)     zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der
Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1
Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b)     zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder
Personenmehrheiten auffordert oder

c)     die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrhei-
ten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet
werden oder

2.     einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt,
bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszufüh-
ren, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche
Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der
Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafge-
setzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stö-
ren, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder
in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden
Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt,
verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 oder 4 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).

(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch
strafbar.

(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 5 und 6, sowie in den
Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

                                                                                               4
§ 185
                                          Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die
Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.

                                             § 186
                                        Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche densel-
ben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,
wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

                                             § 187
                                         Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behaup-
tet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung
herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.

                                             § 241
                                         Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Per-
son gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geld-
strafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die
Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens
bevorstehe.

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Unterschied zwischen § 186 StGB (Üble Nachrede) und § 187 StGB (Verleumdung)

Im Unterschied zur üblen Nachrede nach § 186 StGB macht sich nach § 187 StGB wegen Ver-
leumdung strafbar macht, wer eine tatsächlich unwahre, ehrverletzende Tatsache gegenüber
Dritten über eine andere Person behauptet oder verbreitet, obwohl er genau weiß, dass die
behauptete Tatsache unwahr ist.

Bsp.: „Alle Mitglieder von [Partei X] sind Rassisten.” - Hierbei handelt es sich um eine über-
spitze Aussage, die als unwahr bezeichnet werden kann. Es ist auszuschließen, dass alle
Personen in der Partei (X) Rassisten sind.

Wegen Übler Nachrede macht sich strafbar, wer eine ehrverletzende Tatsache behauptet
während man sich über dessen Wahrheitswert im Unklaren ist, also diese nicht erweislich wahr
ist.

Bsp.: „[Person X] ist ein Rassist.”

In unseren Richtlinien wird zwischen diesen beiden Umständen nicht unterschieden, da es bei
der Annotation oft unmöglich ist zu erkennen, ob der Verfasser das Wissen über den Wahr-
heitsgehalt seiner Nachricht besitzt.

                                                                                            6
2. Annotationslabels

Wir unterscheiden (2.1) (potentiell illegale) Hassrede vom (2.2) legalen Gebrauch von
Schimpfwörtern bzw. nicht verletzenden negativen Aussagen. Nachrichten, die nicht in diese
Kategorien fallen, werden als (2.3) Sonstiges klassifiziert.

Nachrichten, die als Hate Speech markiert werden, sind zunächst nur als potentiell illegal ge-
kennzeichnet. Hate Speech ist als kommunikativer Akt nicht auf rein sprachlicher Oberfläche
erkennbar, sondern nur durch Interpretation unter Einbezug des gesamten Kontexts. Über den
endgültigen Status als illegal können schließlich nur Gerichte entscheiden. Das bedeutet, die
Annotationen der Kategorie HS dient hier nur zur Voranalyse auf sprachlicher Ebene, bei der
eine Markierung von sprachlichen Mustern erfolgen soll. Die sprachliche Klassifikation ist hier
von der Juristbarkeit abgegrenzt und wird nur mit Hilfe von Gerichtsurteilen und Gesetzestex-
ten motiviert.

2.1 Hate Speech

Meistens wird hier eine Einzelperson oder Gruppe2,3 angesprochen oder referenziert und eine
negative Aussage bezüglich dieser Person oder Gruppe wird getroffen. Eine Identifikation
muss nicht notwendigerweise eindeutig möglich sein, es kann z.B. auch nur mit einem Prono-
men auf eine unbekannte Person oder Gruppe referenziert werden. Es handelt sich jedoch
nicht um Hate Speech, wenn der/die Verfasser:in sich selbst beleidigt.
Aussagen, die nicht identifiziert werden können beispielweise aufgrund Extraktionsfehler oder
der Sprachbarriere werden dem Label „Other“ zugeordnet. Wenn innerhalb der Aussage ein
Teil verständlich ist, wird nach der Klassifikation annotiert.

Folgende Kategorien werden unterschieden. Für eine Teilaussage ist eine Kategorie eindeutig
zuordenbar. Allerdings kann eine Nachricht mehrere Aussagen beinhalten, die auch zu unter-
schiedlichen Kategorien gehören können. In Klammern werden Hilfestellungen für die Anno-
tation von Nachrichten gegeben.

2
  Hier sind auch unspezifische Bezeichnung für Gruppen zugelassen, z.B. „die USA...“, wobei hier die Gruppe der
Bevölkerung oder die Regierung der USA gemeint sein kann.
3
  Hierzu zählen nur Menschengruppen; Tiere oder Dinge sind diesbezüglich nicht im Gesetz erwähnt.

                                                                                                             7
2.1.1 (A) Öffentlicher Aufruf zu Straftaten

Aufforderungen (meist durch Sprechakttyp/verwendete Verbform gegeben) zu einer rechts-
widrigen Tat (wird in der Nachricht genannt; Tat richtet sich nicht notwendigerweise gegen
eine Person oder Gruppe, d.h. diese muss nicht in der Nachricht vorkommen)

2.1.2 (V) Volksverhetzung

Negative Aussage gegen bzw. aufgrund Zugehörigkeit zu nationale, rassische, religiöse oder
durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe (diese Gruppe muss genannt werden)

2.1.3 (N) Üble Nachrede/Verleumdung: Behauptung einer negativen Tatsache, ohne Be-
weise zu liefern; Ziel ist es Person/konkrete Gruppe schlecht darzustellen oder zu entwürdi-
gen; der Person/Gruppe wird eine schlechte Eigenschaft unterstellt (Nachricht meist an Allge-
meinheit adressiert; Zuschreibung meist wörtlich/ernsthaft gemeint; Ziel ist es Ansehen lang-
fristig zu schädigen)

2.1.4 (B) Beleidigung: Person/konkrete Gruppe wird beleidigt z.B. durch Schimpfworte; ne-
gative Nachricht meist direkt an sie adressiert (Etikettierung meinst nicht wörtlich/ernsthaft ge-
meint, sondern im übertragenden Sinne oder als Unsinn (Unterschied zu N))

2.2 (OL) Offensive Language
   •   Legale Nachrichten, die negative Aussagen beinhalten und beleidigende Sprache ver-
       wenden, z.B. durch bloße Verwendung von Schimpfwörtern (einzelne Worte können
       beleidigend sein, werden aber nicht zu diesem Zweck gebraucht)
   •   Nachrichten sind nicht zielgerichtet, das heißt, dass die negative Aussage auf keine
       Person oder Gruppe direkt bezogen wird

2.3 Other

   •   Alle sonstigen Nachrichten, die keine HS oder OL beinhalten
   •   neutrale/positive Beiträge, die zielgerichtet sein können, jedoch nicht verletzend sind
   •   Äußerung, die eine negative Polarität gegenüber einem Ziel haben, d. h. gegenüber
       einer Person/Gruppe, aber sachliche oder neutrale Kritik oder eine Wiedergabe von
       Fakten/Zitaten sind

                                                                                                 8
3. Entscheidungshilfe für die Annotation

                                                       Abwertende bzw. verletzende
                                                       Aussage oder Schimpfwort in
                                                       der Nachricht?

                                                      Ja                           Nein

                                                                                           Other

                                        Ist die Wertung zielgerichtet?

   Die Aussage richtet sich
   gegen eine konkrete Person/                                           Es wird keine konkrete Per-
   Gruppe oder fordert zu einer                                          son/Gruppe beleidigt
   Straftat auf à Hate Speech
                                                                                                             OL

   Wird zu einer rechtswidrigen
   Tat aufgefordert?                                                     Ja, Tat und Aufforderung
                                                                         kommen in der Nachricht vor

                                                                                                             A
                Nein

 Besteht eine negative Wertung ge-
 gen bzw. aufgrund Zugehörigkeit zu
 nationale, rassische, religiöse oder                                    Ja, die Gruppe ist eindeutig
 durch ihre ethnische Herkunft be-                                       genannt
 stimmte Gruppe?
                                                                                                             V
                Nein

                                                                         Ja, Unterstellung einer negativen
   Wird die Person/Gruppe für an-                                        Eigenschaft, Behauptung ohne
   dere in ein schlechtes Licht ge-                                      Beweis; Ziel ist es Person/
   rückt?                                                                Gruppe schlecht darzustellen/
                                                                         entwürdigen

                                                                                                             N
                Nicht
                primär

                                                                         Ja, Person/Gruppe wird belei-
   Beinhaltet die Nachricht eine                                         digt, z.B. Schimpfwort; negati-
   Beleidigung?                                                          ve Nachricht meist direkt
                                                                         adressiert
                                                                                                             B
                                                                                                             9
4. Annotationsbeispiele

Die folgenden Beispiele sind teilweise extrahiert aus der Datensammlung des „Germeval Task
2, 2019 — Shared Task on the Identification of Offensive Language“4 und wurden erweitert
durch Zitate von relevanten Gerichtsurteilen aus Deutschland. Erstere stammen von twit-
ter.com und beinhalten Referenzen auf Nutzernamen, die mit @ markiert sind. Diese werden
gebraucht, um entweder Personen direkt anzusprechen oder nur als bloße Referenz, was sich
nicht immer eindeutig auflösen lässt.

4.1 Hate Speech

4.1.1 (A)Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Bsp. 1: „Macron brauch die gleiche Behandlung wie die Gelbwesten ,also erschlagen“
Begründung: Die Aussage, dass Macron erschlagen werden soll, beinhaltet die Aufforde-
rung zu einer rechtwidrigen Tat.

Bsp. 2: „@jouwatch Auf der Flucht 50 mal ins Messer fallen lassen“
Begründung: Es handelt sich um einen öffentlichen Aufruf zu einer Straftat, indem die ge-
flüchteten Menschen nicht gerettet werden sollen.

Bsp. 3: „Wenn er unbedingt will ,dann schickt das Arschloch zum Allah“
Begründung: Die Person zu Allah bzw. Gott zu schicken kann gleichgesetzt werden, mit der
Aufforderung, dass die Person getötet werden soll.

Bsp. 4: „Meine lieben Migranten ,stecht doch bitte die Politiker ab die euch hier rein gelas-
sen haben“
Begründung: Es handelt sich um einen öffentlichen Aufruf zu einer Straftat, indem die Mig-
ranten die Politiker erstechen sollen.

Bsp. 5: „Schrott nicht ,wir wollen in Frieden leben mit @russlandRU .Tut mir ein Gefallen
und rottet euch selbst aus“
Begründung: Die Aussage beinhaltet, dass die Menschen sich selbst „ausrotten“ sollen.

4
  Struß, Julia Maria and Siegel, Melanie and Ruppenhofer, Josef and Wiegand, Michael and Klenner, Manfred
(2019). Overview of GermEval Task 2, 2019 Shared Task on the Identification of Offensive Language. In: Pro-
ceedings of the 15th Conference on Natural Language Processing (KONVENS 2019), October 9 – 11, 2019 at
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. – München [u.a.]: German Society for Computational Linguis-
tics & Language Technology and Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 2019, pp. 352-363.

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4.1.2 (V) Volksverhetzung

Bsp. 6: „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“
Begründung: Gerichtsurteil bzgl. § 130:
Fremdenfeindlichkeit, eine Gruppe (Migranten) wird aufgrund der Abstammung diskriminiert.
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zulässigkeit von Wahlplakaten der Klägerin zur
Europawahl am 26. Mai 2019.
Die Klage wird abgewiesen. Ein Wahlplakat mit der Aufschrift „Migration tötet“ bedeutet straf-
bare Volksverhetzung, wenn die bildliche und textliche Gestaltung insgesamt nur den
Schluss zulässt, dass Ausländer pauschal als Gewalttaten verübende Straftäter böswillig
verächtlich gemacht werden. Die im Grundgesetz geschützte Betätigungsfreiheit der Par-
teien findet insoweit ihre Grenze in der Unantastbarkeit der Menschenwürde. Die zuständige
Ordnungsbehörde kann die Beseitigung der Wahlplakate anordnen, weil sie gegen die öf-
fentliche Sicherheit i.S.v. § 14 Abs. 1 OBG NRW verstoßen.

Bsp. 7: „Und gibt es auch für die vielen anderen Religionen ein Pflicht besuch , oder ist es
nur der Islam wo der Mensch seine Gehirnwäsche abholen darf ?“
Begründung: Aufstacheln von Hass gegen eine religiöse Gruppe, indem behauptet wird,
dass der Islam den Menschen Gehirnwäsche unterzieht.

Bsp. 8: „Wer ist jetzt der gefährliche Gegner ,die @AfD die das unterbinden möchte oder die
Radikalislamische Muslimbruderschaft die Deutschland islamisieren will und damit ruinieren
will im Auftrag von Merkel und ihren gekauften Verfassungsschutz ?“
Begründung: Das Wort „islamisieren“ wird gleichgesetzt mit „ruinieren“.

4.1.3 (N) Üble Nachrede/Verleumdung

Bsp. 9: „Na Merkel du verdammtes Kriegerisches Miststück kennst du die Seite ( Vio-
lences Policières France ) hast du nicht deinen Freund und Schmusi ( Macron ) dazu ani-
miert ?“
Begründung: Die Nachricht sagt aus, dass Merkel eine „kriegerische“ Person sei, jedoch
liegt für die Behauptung kein Beweis vor.

Bsp. 10: „Wer ist jetzt der gefährliche Gegner ,die @AfD die das unterbinden möchte oder
die Radikalislamische Muslimbruderschaft die Deutschland islamisieren will und damit ruinie-
ren will im Auftrag von Merkel und ihren gekauften Verfassungsschutz ?“

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Begründung: Eine Tatsache über Merkel wir behauptet, ohne dass Beweise vorliegen. Zu-
dem wird behauptet, dass der Verfassungsschutz gekauft ist, ohne erneut Beweise vorzule-
gen.

Bsp. 11: „Ebenso ist auch der gegenüber dem Präsidenten des Landgerichts Oldenburg im
Schreiben beider Angeklagter erhobene Vorwurf, wonach der Präsident eine Beschwerde
habe „verschwinden“ lassen, nicht ohne weiteres als Tatsachenbehauptung einzustufen. “
Begründung: Gerichtsurteil bzgl. § 186:
Ein Tatbestand wird behauptet, ohne Beweise vorlegen zu können.
Die Klage wird abgewiesen. Bei einer Verurteilung wegen übler Nachrede durch Angaben,
die im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren über Justizangehörige geäußert wurden,
müssen in den Urteilsgründen Hintergrund und Gesamtzusammenhang der Äußerungen in
einer Weise dargestellt werden, die es dem Revisionsgericht ermöglicht zu überprüfen, ob es
sich um Tatsachenbehauptungen oder um Werturteile bzw. Meinungsäußerungen handelte,
die trotz ihrer Drastik zum Unterstreichen einer umkämpften Rechtsposition verwendet wer-
den dürfen.

Bsp. 12: „‘ Verdacht auf Gammelfleischskandal ‘ Arbeitnehmer u. a. zum Verarbeiten von
übelriechendem, „glitschigem“ Fleisch mit teilweise abgelaufenem Verfalldatum angehalten
wurden.“
Begründung: Gerichtsurteil bzgl. § 186:
Ein Tatbestand wird behauptet, ohne Beweise vorlegen zu können.
Tatbestand: Wahrnehmung berechtigter Interessen bei übler Nachrede: Weitergabe eides-
stattlicher Versicherungen über Hygienemissstände in einem fleischverarbeitenden Betrieb
an einen Rundfunkreporter
Der Angeklagte wird freigesprochen. Die den Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllende
Weitergabe von eidesstattlichen Versicherungen, in denen von einem fleischverarbeitenden
Betrieb u. a. wegen Hygienemängeln betriebsbedingt gekündigte und hiergegen vor dem Ar-
beitsgericht klagende Arbeitnehmer die Verarbeitung von übelriechendem Fleisch schildern,
durch den örtlichen Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG an einen Rundfunkreporter kann
wegen Wahrung berechtigter Interessen straflos sein.

Bsp. 13: „Glaube ich nicht , die Bundesregierung so wie die Justiz ist so was von Kor-
rupt und arbeiten so fleißig zusammen , das dies nicht erscheinen wird .“
Begründung: Bundesregierung und Justiz wird in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt.
Eine Tatsache (Korruption) wird behauptet, ohne Angaben von Gründen und Beweisen.

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Bsp. 14: „@de_sputnik @JPN_PMO " Obwohl das US-Militär gemäß dem Sicherheitsvertrag
zwischen den USA und Japan das Recht hat Land und Kapazitäten auf dem Territorium Ja-
pans zu nutzen, " Das muss man sich im Munde zergehen Lassen ! Massenmörder
USA nimmt sich das recht Militärbasen auf den Kurilen zu errichten“
Begründung: Eine Tatsache, dass die USA Massenmörder sind wird behauptet.

Bsp. 15: „Das ist allerdings wahr , jeder Amerikaner weiß das der Tot Amerika aufgebaut hat
und immer weiter versucht auf diese Basis auszubauen.“
Begründung: Eine Tatsache, dass „der Tod Amerika aufgebaut hat“ wird behauptet, ohne
die Angabe von Beweisen.

Bsp. 16: „Ich gedenke den Scheiß nicht mir geht der Holocaust am Arsch vorbei zumal Hin-
terfragen verboten ist , was noch hinzu kommt ist , weder ich noch meine Eltern hatten was
mit den Dreck zu tun . Wer betreibt schon seit langen den Holocaust , es ist Israel.“
Begründung: Eine Tatsache, dass Israel den Holocaust selbst betreibt wird behauptet, ohne
die Vorlage von Beweisen.

Bsp. 17: „@DrDavidBerger Die wirklichen Rassisten sitzen in der GroKo und bei den Grü-
nen“
Begründung: Die Nachricht beinhaltet die Aussage ohne Beweise, dass die Mitglieder der
GroKo und der Grünen Rassisten sein.

Bsp. 18: „@jouwatch GroKo ihr seit und bleibt dreckige Verbrecher und Massenmörder“
Begründung: Die Mitglieder der GroKo werden als „dreckige Verbrecher und Massenmör-
der“ bezeichnet.

Bsp. 19: „Der verdammte Drecksack und Massenmörder Israel will mit allen Mitteln ein Krieg
gegen Russland“
Begründung: Das Land Israel wird als „Massenmörder“ bezeichnet, ohne dass Beweise vor-
gelegt werden.

Bsp. 20: „@jouwatch British Army seit ihr wirklich so skrupellos und feige das eigene Volk zu
erschießen ?“
Begründung: Die Aussage beinhaltet, dass die British Army das eigene Volk erschießt,
ohne dass Beweise vorgelegt werden.

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Bsp. 21: „Und Merkel bist du jetzt stolz auf Frankreich ? Denn du verfluchtes BSE gesteuer-
tes Rindvieh hast Macron dazu gebracht seine Mitmenschen nieder zu knüppeln“
Begründung: Eine Tatsache, dass Merkel Macron negativ beeinflusst wird behauptet, ohne
dass Beweise vorliegen.

Bsp. 22: „@jouwatch So sieht Kapitalistische Diktatur aus ,der Verfassungsschutz wird ge-
kauft wegen ANGST vor der AFD und die Angst bezieht sich darauf , die Altparteien müssen
jetzt Transparent werden was bedeutet , Die kriminellen Machenschaften die bis jetzt betrie-
ben werden müssen aufhören .“
Begründung: Behauptungen ohne Beweise wie „der Verfassungsschutz wird gekauft wegen
ANGST vor der AFD“ und „Die kriminellen Machenschaften (der Altparteien) die bis jetzt be-
trieben werden müssen aufhören“ liegen vor.

Bsp. 23: „@de_sputnik Warum hängt Japan so sehr an seinem Massenmörder USA ?“
Begründung: Eine Tatsache, die USA seien Massenmörder wird behauptet, ohne dass Be-
weise vorliegen.

Bsp. 24: „Das ganze hat nichts mehr mit Politik zu tun es hat was mit Taschen voll stopfen
zu tun Und da sind die , die schon immer hier waren Altparteien super drin“
Begründung: Eine Tatsache über die Altparteien werden behauptet, ohne dass Beweise
vorliegen.

Bsp. 25: „Die verblödete GroKo soll keinen Cent mehr an USA zahlen , mal schauen wie
lang die Machtdemonstration dann noch geht ,aber das Arschloch der USA kann nicht klein
genug sein so das die GroKo nicht hinein flutschen würde oder könnte“
Begründung: Die GroKo bezahle Geld an die USA wird behauptet, ohne die Vorlage von
Beweisen.

Bsp. 26: „@RT_Deutsch Wer überprüft eigentlich den gekauften Verfassungsschutz ?“
Begründung: Eine Tatsache wird behauptet, ohne dass Beweise vorliegen. Die Aussage
bezieht sich auf den „gekauften“ Verfassungsschutz.

Bsp. 27: „@AfDimBundestag @SteinbachErika Weg mit den alt eingesessenen und ihre
Vetternwirtschaft Parteien ,für mich gehören die in ein Straflager“
Begründung: Eine Tatsache wird behauptet („Vetternwirtschaft Parteien“), ohne dass Be-
weise vorliegen.

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Bsp. 28: „Deutsche werden von einer legalen Mafia Institution regiert“
Begründung: Eine Aussage besagt, dass Deutsche von einer legalen Mafia-Institution re-
giert werden, ohne dass Beweise vorliegen.

Bsp. 29: „Die Bundesregierung schmeißt eher die Deutschen raus bevor sie das Kriminelle
Pak raus Entsorgen“
Begründung: Es wird behauptet, dass die Bundesregierung nicht neutral ist. Begründet wird
die Aussage, dass die Regierung eher die Abschiebung von Deutschen als von dem „krimi-
nellen Pak“ anordnet.

Bsp. 30: „@DrDavidBerger Kein Kokain an GroKo Politiker und Grüne ,denn dieses Zeug
spiegelt unsere Politik wieder“
Begründung: Die Aussage besagt ohne Beweise, dass die Politiker der GroKo und der Grü-
nen „Kokain“ einnehmen.

Bsp. 31: „Für mich ist damit @BMWDeutschland ein Verfluchtes kriminelles Kapitalisten
Pak“
Begründung: Das Unternehmen BMW Deutschland wird ohne Begründung und Beweise als
„kriminelles Kapitalisten Pak“ bezeichnet.

Bsp. 32: „Europa ist geistig nicht in der Lage auf einen vernümftigen Konzens zu kommen“
Begründung: Die Aussage besagt, dass Europa nicht in der Lage sei, auf einen vernünfti-
gen Konsens zu kommen. Ein Beweis liegt nicht vor.

Bsp. 33: „Mary-Ann A würde gern mit dir tauschen , denn ich habe die Schnauze voll von
Deutschland bzw Deutsche kriminelle Politik“
Begründung: Die Tatsache, dass die deutsche Politik kriminell ist, wird behauptet, ohne
dass Beweise vorliegen.

Bsp. 34: „Dafür ist die Deutsche Justiz zu blöd und zu dreist um solche Urteile zu sprechen
denn die Bundesregierung gibt den Befehl ,die ärmsten der armen auch noch abzuzocken
durch Verleitung zum Diebstahl denn wo sollen sie sonnst das Geld herholen !?“
Begründung: Es liegen Behauptungen ohne Beweise vor, dass die „Deutsche Justiz zu blöd
und zu dreist“ sei und die „ärmsten der armen auch noch abzuzocken durch Verleitung zum
Diebstahl“.

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Bsp. 35: „@Alice_Weidel Die Bundesregierung will mit aller Gewalt einen Bürgerkrieg und
das nur, um die Menschen wieder aggressiv zu stimmen damit sie schneller zur Waffe grei-
fen“
Begründung: „Die Bundesregierung will mit aller Gewalt einen Bürgerkrieg“, begründet wird
die Aussage, dass die Regierung die Menschen aggressiv stimmen möchte, damit diese
„schneller zur Waffe greifen“. Es liegen keine Beweise vor.

4.1.4 (B) Beleidigung

Bsp. 36: „Behinderter Lehrer ever“
Begründung: Gerichtsurteil bzgl. § 185:
Das Ziel ist die Person zu beleidigen.
Die Angeklagte ist der Beleidigung schuldig. Dem Angeklagten wird aufgegeben, innerhalb
von 2 Monaten 20 Arbeitsstunden nach Weisung der zuständigen Jugendgerichtshilfe Düs-
seldorf abzuleisten.
Die getroffenen Feststellungen beruhen auf der geständigen Einlassung der Angeklagten.
Diese hat in der Hauptverhandlung den Anklagevorwurf eingeräumt und hierzu ausgeführt,
sich über den Lehrer geärgert zu haben, da dieser im Vorfeld ein Foto von ihr ohne ihr Ein-
verständnis für die Homepage der Schule benutzt habe. Daher habe sie sich rächen wollen.
Die Angeklagte hat sich damit der Beleidigung nach §§ 185, 194 StGB strafbar gemacht.

Bsp. 37: „Hurensöhne“; „Bullenschweine“; „Drecksäcke“
Begründung: Gerichtsurteil bzgl. § 185:
Das Ziel ist die Person zu beleidigen.
Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Ahndet der Tatrichter ein Vergehen der vorsätzlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Wi-
derstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, bei der der Angeklagte im Zustand
der alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit einem Polizeibeamten einen ge-
zielten Faustschlag gegen die Stirn versetzt hat, mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, so
handelt es sich um eine erhebliche rechtswidrige Tat i. S. d. § 64 StGB (Unterbringung in ei-
ner Entziehungsanstalt).

Bsp. 38: „Wer von euch degenerierten Wurstwasser-Fetischisten hat diesen verkackten
Sommer in Hamburg vergessen??? |LBR| Gebt das doch lieber Leuten, die sowas gewohnt
sind!! |LBR| Die sehen hier alle aus wie Malle-Touristen!“

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Begründung: Die Nachricht beinhaltet mehrere negative Aussagen wie „degenerierten
Wurstwasser-Fetischisten“ und „verkackte Somme“, jedoch wird keine Person direkt belei-
digt.

Bsp. 39: „Die personelle Zusammensetzung der Kommission beleidigt das Volk und tritt das
Recht mit Füßen. ... Herr ... hat als Jude nicht über Lebensfragen der Deutschen zu befin-
den. Außerdem ist er der Vorsitzende des Zentralrats einer fremdvölkischen Minderheit (der
Juden in Deutschland) und somit befangen.“ (Gerichtsurteil)
Begründung: Das Ziel ist die Person zu beleidigen, indem die Person diskriminiert wird.
Die Klage wurde jedoch abgewiesen.
Das Landgericht hat den Tatbestand des § 185 StGB als nicht erfüllt angesehen. Zwar sei
die Auffassung verfehlt, jeder dem jüdischen Volk Angehörende könne allenfalls deutscher
Staatsangehöriger sein, jedoch sei die Mitteilung dieser Auffassung noch nicht beleidigend,
und sie werde es auch nicht im Gesamtzusammenhang der Äußerung.

Bsp. 40: „Na Merkel du verdammtes Kriegerisches Miststück kennst du die Seite ( Vio-
lences Policières France ) hast du nicht deinen Freund und Schmusi ( Macron ) dazu ani-
miert ?“
Begründung: Schimpfwörter „verdammtes“ und „Miststück“ werden im Satz verwendet mit
direktem Bezug zu Merkel. Auch das Wort „Schmusi“ kann als Beleidigung gegenüber
Macron annotiert werden.

Bsp. 41: „Sie ist halt ein kriminelles Dreckstück“
Begründung: Schimpfwörter „kriminelles Dreckstück“ werden im Satz benutzt mit direktem
Bezug zu einer Person („Sie“).

Bsp. 42: „@jouwatch Die Dummheit kommt bei ihr schon aus allen Poren“
Begründung: Die Aussage hat das Ziel die Person zu beleidigen.

Bsp. 43: „@SteinbachErika Dann soll das verdammte verlogene Dreckstück mal erzählen
wie die Neue Weltordnung aussehen soll Und unter welcher Führung das passieren soll“
Begründung: Schimpfwörter „verdammte verlogene Dreckstück“ werden im Satz verwendet.

Bsp. 44: „Wieso ist der dieser Feigling Richter geworden“
Begründung: Das Ziel ist die Person zu beleidigen, indem der Richter als „Feigling“ be-
zeichnet wird.

Bsp. 45: „@jouwatch Was haben diese Idioteneigentlich im Kopf ?“

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Begründung: Das Ziel ist die Person zu beleidigen.

Bsp. 46: „Sawsan Chebli du bist wirklich ein Dummes Dummes freches Kind was man den
Arsch versohlen sollte, aber du hast natürlich Glück denn es wird keiner machen weil man
sich ekelt dich anzufassen“
Begründung: Schimpfwörter wie „Dummes Dummes freches Kind“ und „Arsch versohlen“
werden im Satz verwendet, das Ziel ist die Person „Sawsan Chebli“ zu beleidigen.

Bsp. 47: „Der verdammte Drecksack und Massenmörder Israel will mit allen Mitteln ein Krieg
gegen Russland“
Begründung: Schimpfwörter „verdammte Drecksack“ werden im Satz verwendet, die Belei-
digung bezieht sich auf das Land Israel.

Bsp. 48: „@jouwatch British Army seit ihr wirklich so skrupellos und feige das eigene Volk zu
erschießen ?“
Begründung: Schimpfwörter „skrupellos und feige“ werden im Satz verwendet, die Beleidi-
gung bezieht sich auf die British Army.

Bsp. 49: „Und Merkel bist du jetzt stolz auf Frankreich ? Denn du verfluchtes BSE gesteuer-
tes Rindvieh hast Macron dazu gebracht seine Mitmenschen nieder zu knüppeln“
Begründung: Schimpfwörter wie „verfluchtes BSE gesteuertes Rindvieh“ werden im Satz
verwendet, die Beleidigung bezieht sich auf Merkel.

Bsp. 50: „@WaoterKonterau Junge du bist wirklich primitiv“
Begründung: Die Person wird beleidigt, indem sie als „primitiv“ bezeichnet wird.

Bsp. 51: „@AN_Offiziell Der übelste dreckige Haufen ist die Groko inklusiv der Grünen“
Begründung: Schimpfwörter „übelste dreckige Haufen“ werden im Satz verwendet. Die Aus-
sage bezieht sich auf die GroKo und die Grünen. (Es handelt sich nicht um eine Üble Nach-
rede, da die Aussage im übertragenden Sinne gemeint und nicht wörtlich wahrzunehmen
ist.)

Bsp. 52: „@AN_Offiziell @EmmanuelMacron ist das deine Angst oder deine Dummheit die
beschützt werden soll ?“
Begründung: Schimpfwörter wie „Dummheit“ werden im Satz verwendet, das Ziel ist die
Person Emmanuel Macron zu beleidigen.

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Bsp. 53: „@DrDavidBerger @Ralf_Stegner Sag mal Ralf Stegner was für ein asozialer Mist-
haufen bist du eigentlich ,definiere doch mal bitte das Wort " Demokratie " voraus gesetzt
dein IQ lässt das zu“
Begründung: Die Person Ralf Stegner wird als „ ein asozialer Misthaufen“ beleidigt.

Bsp. 54: „@jouwatch @Salvini du brauchst das Arschloch von Papst nicht und die verblö-
dete Suggestion was von dem Trottel ausgeht“
Begründung: Der Verein für Medienkritik und Gegenöffentlichkeit „JouWatch“ und die Per-
son „Salvini“ werden beleidigt, indem Wörter wie „Arschloch“, „verblödete Suggestion“ und
„Trottel“ genutzt werden.

Bsp. 55: „@SPDSachsen @MartinDulig Bescheuert trifft es nicht mal ansatzweise.“
Begründung: Die SPD Sachen und die Person Martin Duling werden als „beschuert“ be-
zeichnet.

Bsp. 56: „Wenn er unbedingt will ,dann schickt das Arschloch zum Allah“
Begründung: Das Schimpfwort „Arschloch“ wird im Satz verwendet.

Bsp. 57: „@Alice_Weidel Ratte auf den Bauch und Käfig drüber binden“
Begründung: Die Person Alice Weidel wird als Ratte bezeichnet.

Bsp. 58: „@jouwatch Elender dreckiger Abschaum , für diese Aussage werde ich gesperrt
auf FB“
Begründung: Der Verein für Medienkritik und Gegenöffentlichkeit „JouWatch“ wird als „dre-
ckiger Abschaum“ beschimpft.

Bsp. 59: „Die Bundesregierung schmeißt eher die Deutschen raus bevor sie das Kriminelle
Pak raus Entsorgen“
Begründung: Schimpfwörter werden im Satz verwendet „Kriminelle Pak“, das Ziel ist die
Person/en zu beleidigen/entwürdigen.

Bsp. 60: „Für mich ist damit @BMWDeutschland ein Verfluchtes kriminelles Kapitalisten
Pak“
Begründung: Schimpfwörter werden im Satz verwendet „kriminelles Kapitalisten Pak“, das
Ziel ist das Unternehmen BMW Deutschland zu beleidigen.

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Bsp. 61: „Dafür ist die Deutsche Justiz zu blöd und zu dreist um solche Urteile zu sprechen
denn die Bundesregierung gibt den Befehl ,die ärmsten der armen auch noch abzuzocken
durch Verleitung zum Diebstahl denn wo sollen sie sonnst das Geld herholen !?“
Begründung: Die deutsche Justiz wird als „blöd“ und „dreist“ bezeichnet.

Bsp. 62: „Ja @facebook ihr seit wie Merkel , ihr passt auch in jedes Arschloch“
Begründung: Schimpfwörter wie „Arschloch“ werden im Satz verwendet, das Ziel ist Face-
book und Merkel zu beleidigen.

4.2 (OL) Offensive Language

Bsp. 63: „Wofür sind die Weiber denn geschaffen ? Für die Reproduktion ! Das Weib steht
den Tieren näher, der Mann den Himmelswesen.“
„Männer sind Menschen erster Klasse. Und Weiber sind Menschen zweiter Klasse. Sie ha-
ben am Menschengeschlecht teil, reproduzieren es auch, aber repräsentieren es nicht.“
„Männer sind Menschen im eigentlichen Wortsinne. Weiber nehmen am Menschsein zwar
teil, aber sie repräsentieren den Menschen nicht.
Man kann das vergröbert auch so ausdrücken: Weiber sind Menschen zweiter Klasse. - O-
der: Weiber sind minderwertige Menschen.“
Begründung: Gerichtsurteil bzgl. § 130:
Sexistische Aussage, Diskriminierung des Geschlechtes.
Die Klage wird abgewiesen, § 130 StGB befasst nicht das Geschlecht.
Voraussetzung einer jeden Strafbarkeit gem. § 130 Abs. 1 und 2 StGB ist, dass der Täter ge-
gen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte
Gruppe bzw. gegen Teile der Bevölkerung agitiert. Der Angeklagte agitiert in seinen Artikeln
ganz allgemein gegen Frauen. Diese sind nicht unter eine nationale, rassische, religiöse o-
der durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zu subsumieren. Insoweit verbleibt nur
der Begriff „Teile der Bevölkerung“.

Bsp. 64: „Sein Charakter war ihm wichtiger anstatt als billige Nute für Korrupte Regierun-
gen zu arbeiten. Er hat das Leben begriffen“
Begründung: Schimpfwörter wie „billige Nute“ werden verwendet, das Ziel ist die Per-
son nicht direkt zu beleidigen. Es handelt sich nicht um eine Beleidigung, sondern eine posi-
tive Darstellung einer Person, jedoch mit vulgärem Vokabular.

Bsp. 65: „Diese Woche im AZ Aachen: |LBR| Do 15.11.18 18:30 Uhr |LBR| Vortrag und Dis-
kussion: Schwule Fotzen?! Sexismus und Homophobie im Fußball |LBR| Fr 16.11.18 18:00

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Uhr: |LBR| Vortrag, Kunst und Dj`s |LBR| Sa 17.11.18 18:30 Uhr: |LBR| Stoner Doom und
Death Metal Show: Too Stoned To Die“
Begründung: Schimpfwörter wie „Schwule Fotzen“ werden verwendet, keine Person wird
direkt beleidigt. Die Schimpfwörter beziehen sich den Vortrag und die Diskussion.

Bsp. 66: „Faszinierend, wie sich einfach niemand vorstellen mag, dass es einfach so viele
Arschlöcher auf der Welt gibt und stattdessen Fabeln von Bots & Co herhalten müssen“
Begründung: Das Schimpfwort „Arschloch“ wird verwendet, jedoch ohne die direkte Beleidi-
gung einer Person oder Gruppe.

Bsp. 67: „Wenn ich jetzt also meinen Namen da eingetippt hätte, hätte die ZPS meinen Na-
men und würde ihn falsch zuordnen. Im übrigen gab es schon gestern Aufrufe, Namen von
Antifaschisten auf der Seite zu melden. Honeypott ohne Möglichkeit, Dateb zu validieren?
Oh bitte verarscht andere“
Begründung: Ein bzw. mehrere Schimpfwörter werden verwendet, keine Person wird direkt
beleidigt.

Bsp. 68: „@rainerzufall_le So um dich zu beruhigen, und ohne Spoiler: der Ursprungstweet
war bullshit“
Begründung: Eine Aussage wird als „bullshit“ bezeichnet, keine Person oder Gruppe wird
beleidigt.

Bsp. 69: „Ohnehin, ganz ohne die rassistischen, antisemitischen und sexistischen Inhalte
macht das Konzept des Films keinen Sinn. Kommentarlos draufhalten auf eine Gruppe, die
ohnehin jeden Scheiss ungefiltert live ins Netz sendet?Wo ist der Sinn?! #lordschmordtoy-
boys #dokleipzig“
Begründung: Die Aussage beinhaltet eine negative Aussage, indem das Konzept des Film
als „rassistischen, antisemitischen und sexistisch“ bezeichnet wird.

Bsp. 70: „@DOK_Leipzig @JKasek @Anne_VLPX @Karangtateng @vierlagig Kommt end-
lich mal aus eurer Blase raus. Zwei Jahre hintereinander der gleiche Mist.“
Begründung: Die Aussage ist legal, beinhaltet jedoch eine negative Aussage „Zwei Jahre
hintereinander der gleiche Mist“.

Bsp. 71: „@johannesgrunert Und gibt es dann verdammt noch mal endlich Bratwurst“
Begründung: Die Person Johannes Grünert wird nicht beleidigt, jedoch ist die Aussage ne-
gativ gemeint.

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Bsp. 72: „Es ist dein Land“ - das Motto des SPD Sachsen Landesparteitag. Und ich möchte
brechen...“
Begründung: Keine Person wird direkt beleidigt, die Aussage „ich möchte brechen“ bezieht
sich negativ auf das Motto der SPD Sachen.

Bsp. 73: „Das ist wie beten für den Weltfrieden oder anderer Hippie-Nonsenses. Selbst-
bespaßung. Sonst nix. Alles was ich von #herzgegenhetze am Neumarkt mitbekam, waren
Plakate danach in der Neustadt und damit ist alles zu Dresden gesagt. #dd2110“
Begründung: Keine Person oder Gruppe werden beleidigt, jedoch beinhaltet die Aussage
eine negative Sichtweise.

Bsp.74: „@Tuerkisblau2002 Neee andersrum. War eher so ne Scheiss-Schnee-Aktion kurz
bevor ich wieder zu Hause war.“
Begründung: Die Aussage ist keine zielgerichtete Beleidigung, das Schimpfwort „Scheiss-
Schnee-Aktion“ wird verwendet.

Bsp. 75: „Auf den Müll mit den Drecksäcken“
Begründung: Das Schimpfwort „Drecksäcke“ wird verwendet, keine Person wird direkt be-
leidigt.

Bsp. 76: „Was erlaubt sich eigentlich das kleine Maasmänschen der vor Dummheit nur so
strotzt ? Russland soll abrüsten und EU soll aufrüsten , ein Idiot par excellence“
Begründung: Die Beleidung „kleine Maasmänschen der vor Dummheit nur so strotzt“ ist
nicht zielgerichtet.

Bsp. 77: „Und @facebook wird das geistig unterentwickelte BSE gesteuerte Rindvieh auch
gesperrt ?“
Begründung: Die Beleidigung „das geistig unterentwickelte BSE gesteuerte Rindvieh“ ist
nicht zielgerichtet.

Bsp. 78: „@RT_Deutsch Er hätte besser " es " gleich mit Arschloch anreden sollen“
Begründung: Ein bzw. mehrere Schimpfwörter werden verwendet, keine Person wird direkt
beleidigt.

Bsp. 79: „Moin zusammen |LBR| Es ist arschkalt draußen. Aber mit der Wärme im Herzen
und einem starken Willen werden wir auch heute unsere Ziele erreichen. #MiracleMorning“
Begründung: Das Wort „arschkalt“ wird verwendet, bezieht sich jedoch auf das Wetter.

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Bsp. 80: „@fuelinup wer zum fick mag düsseldorf??!?!?!?!?!?“
Begründung: Das Wort „fick“ wird verwendet, ohne zielgerichtet zu sein.

Bsp. 81: „So, ihr hässlichen KNALLWÜRSTE! Ich bin NICHT tot. Auch wenn ihr so stinkt!
|LBR| Ich wünsche mir schöne Weihnachten und euch alles alles gute, was der Tropenarzt
nicht heilen kann. |LBR| Merry Christmas ihr süßen Hobby-Ficker!“
Begründung: Ein bzw. mehrere Schimpfwörter „hässlichen KNALLWÜRSTE“ und „süßen
Hobby-Ficker“ werden verwendet, keine Person wird direkt beleidigt.

Bsp. 82: „Sonntag morgen. |LBR| Seit Günnis Trinkhalle geschlossen hat, weiß ich nicht wo
ich ich mein Frühstück* und meine Getränke** und meine Zeitungen*** herbekommen soll.
|LBR| DAS IST DOCH WIEDER NUR EURE SCHULD IHR FICKER!!! |LBR| *Mariacron
|LBR| *Mariacron |LBR| *Tittenhefte“
Begründung: Das Schimpfwort „Ficker“ wird verwendet, jedoch wird keine Person direkt be-
leidigt.

Bsp. 83: „Jetzt mal ehrlich , jetzt wo die Guten alle hier tot sind, die Weiber mit dicken Titten
alle weg vom Markt sind... |LBR| WAS ZUM TEUFEL MACHT IHR FICKER HIER NOCH?!
|LBR| Bestimmt wartet ihr nur bis euch jemand beim FURZEN ZUSIEHT.“
Begründung: Mehrere Schimpfwörter wie „Weiber mit dicken Titten“ und „Ficker“ werden
verwendet, keine Person wird direkt angesprochen.

Bsp. 84: „Fotzen! ALLES FOTZEN. |LBR| Außer Penis.“
Begründung: Schimpfwörter wie „Fotzen“ werden verwendet, keine Person wird direkt belei-
digt.

Bsp. 85: „Hört doch mal auf diesen SCHEISSMOND zu fotografieren!!! |LBR| Meine Fresse!
|LBR| Das ist ja schlimmer als an Weihnachten hier“
Begründung: Ein bzw. mehrere Schimpfwörter „Scheißmond“ und „Fresse“ werden verwen-
det, keine Person wird direkt beleidigt.

Bsp. 86: „Eine These: |LBR| Mädels, die Fahrradhelme tragen, mögen keinen ANALSEX!!
|LBR| oder?? Was ist mit den frigiden Damenfahrrad-Fans?! |LBR| Hab ich recht oder hab
ich recht?!“
Begründung: Es handelt sich um eine negative Aussage, keine Person wird direkt ange-
sprochen.

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Bsp. 87: „Ja! Mästet eure Kinder! Damit sie schön fett und langsam werden! |LBR| UND AM
BESTEN BEIM SCHEISSEN EXPLODIEREN!! |LBR| Wie ich so manche Jungmütter
HASSE.“
Begründung: Im Allgemeinen beinhaltet die Nachricht eine negative Aussage, in Hinsicht
der Erziehung von Jungmüttern.

4.3 Other

Bsp. 88: „Lügner“ (Gerichtsurteil); „Krimineller“ (Gerichtsurteil)
Begründung: Das Gericht hat den Tatbestand des § 185 StGB als nicht erfüllt angesehen.
Die Bezeichnung eines Richters als „Lügner“ und „Krimineller“ im Rahmen einer Dienstauf-
sichtsbeschwerde stellt keine strafbare Beleidigung dar, wenn die Äußerung sich als
Schlussfolgerung sachlich vorgetragener Umstände darstellt, aus Sicht des Handelnden im
"Kampf ums Recht" seinem Anliegen in der Sache dient und der Ehrenschutz des betroffe-
nen Richters bei einer vorzunehmenden Gesamtabwägung hinter der Meinungsfreiheit
des Äußerers zurücktreten muss.

Bsp. 89: „Man holt halb Arabien nach Europa mit der Begründung ,es wären zu wenig Ar-
beitskräfte vorhanden ,überlegt aber auch gleich wohin mit den vielen Arbeitslosen weil Ro-
boter ihnen die Arbeit weggenommen haben irgend wasstimmt doch da nicht“

Bsp. 90: „Ach so vergessen , einen schönen guten Morgen“

Bsp. 91: „@de_sputnik Eine Weltherrschaft führt zum Krieg bis zum bitteren Ende“

Bsp. 92: „und ich habe gedacht , er muss von Harz 4 leben“

Bsp. 93: „Das sieht nach USA aus“

Bsp. 94: „Und was sagt der Verfassungsschutz ? Einen Scheißdreck denn der profitiert auch
noch davon“

Bsp. 95: „@jouwatch Mit unter ein Grund , das die Türkei nicht der EU beitreten darf“

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Bsp. 96: „@jouwatch Wenn das geht ,dann sollen sie es unbedingt machen , aber ich
nehme an das es dann im Sande verläuft“

Bsp. 97: „Aber Leute vergesst nicht , das Französische Militär und seine Spezialeinheiten
Laufen schon lange In Polizei Uniform rum was Macron angeordnet hat“

Bsp. 98: „Was man sonnst nicht sieht“

Bsp. 99: „bratkartoffeln aus rohen kartoffeln beste aber verdammt immer eine riesensauerei“

Bsp. 100: „Ist der Mensch ein Nazi wenn er seine Zeit voraus ist, ist es nicht zeit einen Kon-
sens zu finde in dem man diskutiert aber ,über das Kapital was den Menschen zum Monster
macht !?“

Bsp. 101: „@express24 War nicht der Vater von der Richterin“

Bsp. 102: „@MisterGreen77 @GilmourOrgasm Ich wünschte es wär so“

Bsp. 103: „Merkel,s Geistige Elite wozu sie auch zugehört“

Bsp. 104: „@AlexanderSNeu Was sollen diese verfluchten Machenschaften“

Bsp. 105: „Damit wieder die USA im Vorteil ist ?“

Bsp. 106: „ist das wirklich so , oder wird es nur als Kindergeld deklariert ?“

Bsp. 107: „Ist das ein Fake ?“

Bsp. 108: „@jouwatch Und wer sind die Nazis ?“

Bsp. 109: „@jouwatch Ist ja nicht dein Baby nicht wahr Annette Bauer !?“

Bsp. 110: „@hamed_samad Was mich an einem Glauben stört ist , das er vergöttert wird,
und das Individuum ( Mensch ) sich dem unterordnet, aus Angst vor Kritik von irgend jemand
wiederum, der selbst keine eigene Meinung besitzt also einer dogmatisch gesteuerten Mario-
nette . Wer profitiert wohl davon ?“

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Acknowledgements

Dieses Dokument wurde im Rahmen des Projekts Detect Then Act (DTCT) erstellt.

This project is co-funded by the Rights, Equality and Citizenship Programme of the European
Union (2019-2021). The content of this document represents the views of the author only and
is his/her sole responsibility. The European Commission does not accept any responsibility for
use that may be made of the information it contains.

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