Eingang / An der StadlhaustxOcke 1 - April 2021 - Hamburg.de
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Eingang / An der StadlhaustxOcke 1 13. April 13. 2021 April 2021 GM H H.mbuj b4UøemarlQ.meflt GmbH JIIiIiOi Ii & V1I Wiggenhorn vanden II IveI löve PJL' Teichweg l ï Aller I idiw 37 3/ ï D D 22O1 2208111Iunbur lamburg GMH Gebäudemanagement Gebiudemanagement Hamburg Hamburg Stadthau5brücke 1 An der Stadthausbr¸cke 20355 Hamburg Hamburg Hamburg, 06,04.2021 Hamburg, 06.04.2021 Durchwahl Durchwahl Bundesstützpunkt Rudern und Kanu am Allermöher Deich Bauvorhaben Naubau/Umbau Bundesst¸tzpunkt Deich 36 36 in In HH Betreff: Vertrag Freianlagen Betreff: Seh anbei erhalten Sie den Freianlagen-Vertrag Frelanlagen-Vertrag zu o.g. Bauvorhaben in einfacher gegengezeichneter gegengezeichneter Ausfertigung f¸r für Ihre Akten zur¸ck. zurück. Wir freuen uns auf die gemeinsame gemeinsame Zusammenarbeit. Anlage: Architektenvertrag 1 1EExemplar xemplar
•GMH G (1 'i/.HicÏDirianaqartvirt I ii fIIl UI ull flu GMH .- lit - l-t i iii burg GmbH Hamburg GmbH FREIAN LAGEN - VERTRAG - FREIANLAGEN - - Zwischen GMH |I Geb äudemanagement Hamburg Gebäudemanagement Hamburg GmbH und Sonderprojekte- -Sport- und Namen und handelnd im Namen und auf Rechnung Rechnung FHH |I für Inneres Behörde f¸r Inneres und und Sport, Landessportamt Landessportamt Stadthausbrücke 1 An der Stadthausbr¸cke I 20355 Hamburg Geschäftsführer diese vertreten durch die Geschäftsf¸hrer und und - nachstehend Auftraggeberin (AG) genannt - - - und &von den Hövel Wiggenhorn & BdLA Landschaftsarchitekten BdLA Alter Teichweg 37 22081 Hamburg 22081 Hamburg - (AN) genannt - - nachstehend Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer (AN) - geschlossen wird folgender Vertrag geschlossen: Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis §1I- § - Gegenstand des Vertrages §55- § - und Fristen Termine und §22- § - Grundlagen des Vertrages Grundlagen §6- § 6- Vergütung Verg¸tung §33- § - Leistungen der bzw. des Leistungen des AN §77- § - Haftpflichtversicherung der bzw. Haftpflichtversicherung bzw. des §44- § - Zusammenarbeit zwischen AG, AN AN und anderen fachlich Beteiligten §88- Ergänzende § - Ergänzende Vereinbarungen 9 1 von 9
§ §11 Gegenstand des Vertrages Gegenstand dieses Vertrages sind die Leistungen der Objektplanung Gegenstand 2Freianlagen gem. §§ 38 ff. Abschnitt 2 if. HOAI l-{OAI 2013 für das Objekt Freianlagen f¸r Freianlagen in in der Bauma§nahme Baumaßnahme I dein Projekt / dem Bundesstützpunkt Rudern und Kanu Bundesst¸tzpunkt Allerrnöher Deich 36 in Hamburg am Allermöher für Planungen der gesamten Kostengruppe f¸r Kostengruppe 500 gem. DIN DIN 276 276-1:2008-12. -1:2008-12. §2 § 2 Grundlagen des Vertrages Grundlagen 2.1 2.1 Die Honorarordnung f¸rfür Architekten und und Ingenieure Ingenieure - HOAI HOAI -, soweit nachfolgend - -‚ nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. nichts 2.2 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (siehe - (siehe Anlage) und - und das Hinweisblatt Hinweisblatt Bauablaufstörungen sind Bestandteil dieses Vertrages. 2.3 Die Bestimmungen Die Bestimmungen der Richtlinien Richtlinien f¸r für die Durchf¸hrung Durchführung von Bauaufgaben des Bun-Bun- des (RBBau) nebst Anlagen inin der Fassung April 2020, der Richtlinien Richtlinien f¸r für die Durch- f¸hrung führung von Zuwendungsbauma§nahmen Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) nebst nebst Anlagen in der Fassung Fassung August 2015, 4. Auflage sowie die ANBest-GK vom 13.06.2019, 13,06.2019, Anlage 3 3zur VV Nr. Nr. 5.1 §44 BHO 5.1 zu § RHO soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. ist. 2.4 Die Auftragnehmerin bzw. Die bzw. der Auftragnehmer (AN) hat hat ihren/seinen Leistungen Leistungen ver- legen: pflichtend zugrunde zu legen: 2.4.1 2.4.1 die Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe und ihre Anlagen 2.4.2 16.03.2021 (siehe Anlage) Projektbeschreibung vom 16.03.2021 2.4.3 und Flächenberechnung Vorplanung und Flächenberechnung von vor 03.03.2021 om 03.03.2021 2.4.4 Vorbescheid vom 08.11.2019 2.5 Baumaßnahme unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren Die Bauma§nahme Baugenehmigungsverfahren nach §61 nach § 61 bzw. 62 HBauO. HBauO. 2.6 bzw. der AN hat folgende Kosten einzuhalten: Die bzw. 2.6.1 2.6.1 Für die Erstellung F¸r Erstellung der Bauunterlage Bauunterlage die Baukosten Baukosten in in Höhe Höhe von 3.647.000,00 3.647.00000 EUREUR Die genannten Kosten umfassen (netto). Die umfassen die Kostengruppen Kostengruppen 200 bisbis 600 nach nach D1N276-1: 2008-12, soweit diese Kostengruppen in der Bauunterlage DIN276-1: Bauunterlage erfasst sind. Für die Baukosten der Gesamtbauma§nahme F¸r Gesamtbaumaßnahme i.1. H. H. v. 3.647.000 EUR EUR (netto) f¸r für die D1N276-Kostengruppen: DIN276-Kostengruppen: . Stand: 07/2020 Stand: 2von 9 2 9
2.6.2 Für die weitere Bearbeitung F¸r Bearbeitung die mit der Bauunterlage genehmigten Kosten. 2.6.3 Die Kosten Die Kosten nach nach 2.6.1 2.6.1 stellen eine Kostenobergrenze dar und und d¸rfen dürfen nicht ¸berschrit- überschrit- Eine Budgetverschiebung ten werden. Eine Budgetverschiebung innerhalb innerhalb der o. o, g. Kostengruppen Kostengruppen ist nicht nicht zu- lässig. lässig. Die Kostenobergrenze wird als Beschaffenheit des von der/dem AN geschuldeten Damit ¸bernimmt Werkes vereinbart. Damit übernimmt sie/er keine Baukostengarantie. Baukostengarantie. Kostenobergrenze aus Gr¸nden, Wenn die Kostenobergrenze Gründen, die die bzw. der AN nicht nicht zu vertreten hat, hat, und wenn die bzw. der AN ihren/seinen Hinweis- und nicht eingehalten werden kann und und Unterrichtungspflichten nach Unterrichtungspflichten nach §§ 1.7 1.7 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) (AVB) nachgekommen ist, nachgekommen ist, werden von der AG keine keine Minderungs- Minderungs- und und Regressanspr¸che Regressansprüche gemacht. geltend gemacht. 2.7 Die bzw. der AN hat folgende Quantitäten/Qualitäten einzuhalten: Die Die bzw. Die bzw. der AN ist verpflichtet, die nachfolgenden nachfolgenden Quantitäts- und und Qualitätsziele um- um- zusetzen. Die Quantitäts- und Qualitätsziele hathat die bzw. bzw. der AN f¸r für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) und (Euro/Bezugseinheit) zu belegen belegen und und bei bei Be- Be- in Abstimmung mit darf in mit der derAG präzisieren. AG zu präzisieren. Quantitäten: Außenanlagen gem. (finaler) Anforderungen an Au§enanlagen (finaler) Angebotsaufforderung und und Auflagen des vorliegenden Vorbescheids Qualitäten: Qualitäten: HBauO Einhaltung Brandschutzvorgaben gem. HBauO Einhaltung DIN-Normen Einhaltung DIN-Normen u.a. u.a. 18035 18035 Teil 1- 1-77 Vorgaben Natur- und Artenschutz Barrierefreiheit Barrierefreiheit energetische Standards Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit Wirtschaftlichkeit Bauweise Hochwasserschutzangepasste Bauweise Die Ergebnisse Die Ergebnisse der Leistungsphasen 33sind in einem Präsentationstermin Präsentationstermin unter unter Ein- Behörde f¸r bindung der Behörde für Inneres Inneres und und Sport, Beteiligten Beteiligten des Bezirks Bergedorf, Bergedorf, der Umweltbehörde sowie der Bundesbauverwaltung vorzustellen. Umweltbehörde 2.8 Die bzw. Die bzw. der AN hat hat folgende Termine und Fristen Fristen einzuhalten: einzuhalten: Fertigstellung Leistungsphase Fertigstellung Leistungsphase 3 3/IHaushaltsunterlage-Bau: Haushaltsunterlage-Bau: 2.9 Bei den in Bei in 2.6 bis bis 2.8 genannten Planungs- und und Überwachungszielen Überwachungszielen handelt es sich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses wesentlichen Planungs- um die im Plariungs- und und Überwa- Überwa- chungsziele im Sinne des § §650p Absatz 1IBGB BGB und und damit um um die vereinbarte Be- Sonderkündigungs- schaffenheit des von der bzw. dem AN geschuldeten Werks; die Sonderk¸ndigungs- rechte gemäß § rechte gemä§ § 650r BGB sind für beide f¸r beide Vertragsparteien erloschen. Stand: 07/2020 Stand: 3von 99 3
§ §33 bzw. des AN Leistungen der bzw. AN 3.1 3.1 Die AG ¸berträgt Die überträgt der bzw. dem AN die Leistungen nach nach 3.2 bis 3.4.7 Für die Beauftragung mit F¸r mit Leistungen Leistungen der weiteren Stufen oder Besonderen Besonderen Leistun- Leistun- gen - einzeln oder im Ganzen - gelten die Regelungen dieses Vertrages. - - Die bzw. Die bzw. der AN ist ist verpflichtet, verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie/er von der AG innerhalb von 24 Monaten Monaten nach nach Fertigstellung Fertigstellung der Leistungen Leistungen nach nach 3.2 3,2 beauftragt wird. mit einer weiteren Vertragsleistung beauftragt Leistungen: Umfang der Leistungen: 3.2 Grundlagenermittlung und Vorplanung (Beitrag zur Kostenschätzung f¸r (Beitrag für die Finanz-/Budgetplanung) Finanz-/Budgetplanung) 3.2.1 3.2.1 Grundlagenermittlung Grundleistungen der Leistungsphase Das sind die Grundleistungen Leistungsphase 11der Anlage 11 11 Nummer Nummer 1'I.l (zu 11.1 §39 Abs. 4) HOAI. (zu §39 HOAI. 3.2.2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) Leistungsphase 2 Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 2der Anlage 11 11 Nummer 11.1 (zu 11.1 (zu §39 39 Abs. 4) 4)HOAI. HOAI. 3.3 und Genehmigungsplanung Entwurfs- und Haushaltsunterlage - Bau //Ausführungsunterlage (Beitrag zur Haushaltsunterlage - Bau //Bau- Ausf¸hrungsunterlage - Bau - Bau- und Kos- tenunterlage) 3.3.1 3.3.1 Entwurfsplanung (System- Entwurfsplanung (System- und und Integrationsplanung) Integrationsplanung) Leistungsphase 3 Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 3der Anlage 11 11 Nummer 11.1 (zu §39 11.1 39 Abs. 4) HOAI. HOAI. 3.4 gemäß HOAI Besondere/Beratungs-/Zusätzliche Leistungen gemä§ 3.4.1 3.4.1 Erschließung Mitwirken bei der öffentlichen Erschlie§ung Dies ist Dies Ist eine Besondere Leistung Leistung aus der Leistungsphase Leistungsphase 1 1der Anlage 11 11 Nummer 11.1 11.1 (zu §39 Abs. 44HOAI). (zu § 3.4.2 Beschaffen bzw. bzw. Aktualisieren bestehender bestehender Planunterlagen, Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten Bestandskarten Dies ist eine Besondere Leistung aus der Leistungsphase 1 Dies 1der Anlage 11 11 11.1 (zu § Nummer 11.1 §39 Abs. 4 4HOAI). HOAI). 3.4.3 Umweltfolgenabschätzung Dies ist Dies ist eine Besondere Besondere Leistung Leistung aus der Leistungsphase 2 2der Anlage 11 11 Nummer 11.1 Nummer 11.1 (zu § § 39 Abs. 4 HOAI). 4 HOAI). 3.4.4 Beantragung von Fördermitteln Mitwirken bei der Beantragung Fördermitteln und Beschäftigungsma§- Beschäftigungsmaß- nahmen nahmen Stand: 07/2020 Stand: 4von 9 4 9
Dies ist Dies Ist eine Besondere Leistung aus der Leistungsphase Leistungsphase 2 2der Anlage 11 11 §39 Abs. 44HOAI). 11.1 (zu § Nummer 11.1 3.4.5 Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen Ist eine Besondere Dies ist Besondere Leistung Leistung aus der Leistungsphase Leistungsphase 3 3der Anlage 11 11 Nummer 11.1 Nummer 11.1 (zu §39 Abs. 44HOAI). (zu § HOAI). 3.4.6 Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Mitwirken bei der Beantragung Beschäftigungsmaßnahmen Beschäftigungsma§nahmen Dies ist Dies ist eine Besondere Leistung Leistung aus der Leistungsphase Leistungsphase 3 3der Anlage 11 11 Nummer 11.1 §39 Abs. 44HOAI). 11.1 (zu § HOAI). 3.4.7 DIN EN 12056 Überflutungsnachweis gem. DIN 12056 3,5 3.5 ist der AG in 4-facher Ausfertigung in Die zusammengestellten Kostenunterlagen ist in Pa- Pa- pier und pier und digital zu ¸bergeben. übergeben. s bzw. dem AN vorzulegenden Zeichnungen, Alle weiteren von der bzw. Zeichnungen, Beschreibungen Beschreibungen (einschl. Leistungsverzeichnisse) und (einschl. und Berechnungen sind der AG in erforderlichem 1-facher Ausführung Umfang mindestens in 1-facher Excel, Ausf¸hrung in Papier und digital (PDF, Word, Excel, Programme der Fachplanung Programme Fachplanung imim jeweiligen nativen Dateiformat) ¸ber über den Projekt- Projekt-. kommunikationsserver, welcher durch den AG festgelegt wird, kommunikationsserver, wird, zu ¸bergeben. übergeben. Die Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind von der bzw. dem AN im im nöti- nöti- Umfang weiterzubearbeiten, gen Umfang weiterzubearbeiten, u.a. u.a. DIN-gerecht DIN-gerecht 1-fach 1-fach farbig bzw. bzw. mit mit Symbolen anzulegen, DIN-gerecht anzulegen, DIN-gerecht zu falten und in Ordnern vorzulegen. vorzulegen. Außerdem sind der AG sämtliche aufgrund dieses Vertrages erstellten Unterlagen Au§erdem Unterlagen in in Form zu ¸bergeben. digitaler Form übergeben. 3.6 bzw. der AN ist Die bzw. ist verpflichtet, eine Planlieferliste Planlieferliste zu Beginn einer jeden Leistungs- Leistungs- phase phase vorzulegen. § §44 und anderen fachlich Beteiligten Zusammenarbeit zwischen AG, AN und Beteiligten 4.1 4.1 Die AG wird durch die von ihr beauftragten Die beauftragten vertretungsberechtigten Mitarbeiterinnen Mitarbeiterinnen Die vertretungsberechtigten Personen bzw. Mitarbeiter vertreten. Die Personen werden der bzw. dem AN - auch bei Veränderungen - schriftlich bekanntgegeben. - - Nur diese sind berechtigt, Nur berechtigt, der bzw. bzw. dem AN verbindliche Weisungen zu erteilen. For- For- bzw. den AN gestellt werden, sind nur zu be- derungen, die von anderer Seite an die bzw. be- rücksichtigen, wenn die AG schriftlich zustimmt. r¸cksichtigen, 4.2 Folgende Leistungen Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten und sind von der bzw. erbracht und bzw. dem AN AN mit mit ihren/seinen Leistungen abzustimmen. können benannt Zurzeit können benannt werden: 4.2.1 4.2.1 Objektplanung 4.2.2 Tragwerksplanung 4.2.3 Technische Ausrüstung Ausr¸stung 4.2.4 Vermessung 4.2.5 Baugrunduntersuchung /IGeotechnik Baugrunduntersuchung 4.2.6 Bauphysik Bauphysik 4.2.7 Brandschutz Stand: 07/2020 Stand: 07/2020 55von 9 9
§5 Fristen Termine und Fristen 5.1 5,1 Es werden folgende Termine und Es und Fristen Fristen vereinbart: vereinbart.- Fertigstellung Leistungsphase 3 Fertigstellung 3//HU-Bau: HU-Bau: 5.2 Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat Kann hat die bzw. bzw. der AN mit Nennung der Gr¸nde dies mit Gründe der AG unverz¸glich unverzüglich schriftlich mitzuteilen. mitzuteilen. § §66 Vergütung Verg¸tung 6.1 6.1 Honorarermittlung f¸r Der Honorarermittlung für die Leistungen Leistungen nach 3.2 bis bis 3.3 werden zugrunde gelegt: gelegt: 6.1.1 6.1.1 Die nach § Die §4, §6Abs. 4, § 6 Abs. 1Iund 2 2Satz Satz 1Iund und § §38 HOAF anrechenbaren Kos- 38 HOAI Kos- Kostenberechnung nach ten der von der AG anerkannten Kostenberechnung nach DIN 276 - 1: 1: - 2008 12. 2008- - 6.1.2 Folgende Honorarzone §§ 5, 39, Honorarzone im Sinne der §§ 39,40 11 Num- 40 und der Anlage 11 Num- mer 11.2 mer 11.2 HOAI: HOAI: Bezeichnung des Gebäudes: Bezeichnung Freianlagen Freianlagen Berechnungsbasis, die Schwierigkeit des Objekts ist Berechnungsbasis, im Sinne im Sinne der Bewertungsmerkmale gem. §§38 HOAI HOAI ist ist abschlie§end abschließend ¸ber über einen Zuschlag/Nachlass von der AG! bewerten: AG/ dem AG zu bewerten: Zuschlag/Nachlass in %: , für die Honorarberechnung ist Basis f¸r ist in in allen alien Objekten der Mindestsatz Mindestsátz der Honorartafel §40 Abs. 1IHOAI. Honorartafel nach § HOAI. 6.1.3 Folgende Bewertung der Leistungen: Folgende 6.1.3 (1) 6.1.3(1) Grundlagenermittlung -3,2.1 -3.2.1- - 6.1.3(2) Vorplanung -3.2.2- 6.1.3(3) Entwurfsplanung -3.3.1 -3.3.1- - 6.1.4 Eine Ber¸cksichtigung Eine Berücksichtigung von mitzuverarbeitenden Bausubstanz Bausubstanz nach nach §4Abs. §4 Abs. 33 HOAI HOAI bei bei der Bestimmung Bestimmung der anrechenbaren Kosten Kosten nach nach 6. 1.1 erfolgt vereinbarungsgemä§ 6.1.1 vereinbarungsgemäß nicht. Stand: 07/2020 Stand: 6von 99 6
6.1.5 Ein Umbauzuschlag nach 40 Abs. 6 §36 6in Verbindung mit § 36 Abs. 1 IHOAI wird vereinbarungsgemä§ vereinbarungsgemäß gezahlt. gezahlt. 6.2 Solange Solange die f¸r für die Berechnung des Honorars Honorars ma§gebenden maßgebenden Beträge Beträge der anerkann- nicht feststehen, tritt f¸r ten Kostenberechnung nicht für die Bemessung Bemessung der Abschlagszahlun- für die Leistungen nach 3.2 die Kostenschätzung an deren Stelle. gen f¸r Entsprechendes gilt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet und Entsprechendes und die f¸r für die end- gültige Berechnung g¸ltige Berechnung des Honorars ma§gebenden maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt wer- den. den. 6.3 Umstände, die die Verzögert sich die Bauzeit durch Umstände, die bzw. bzw. der AN nicht nicht zu vertreten für die nachweislich hat, wesentlich, so ist f¸r nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen Mehraufwendungen eine Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung zusätzliche Verg¸tung Überschreitung bis zu der festge- Ausführungszeit, maximal legten Ausf¸hrungszeit, maximal jedoch 6 6Monate, Monate, ist ist durch das Honorar Honorar abgegolten. 6.4 Besonderen Leistungen Die Besonderen Leistungen gem. 3.4 werden wie folgt verg¸tet: vergütet: 6.4.1 Die Verg¸tung 6.4.1 3.4.1 beträgt pauschal Vergütung gem. 3.4.1 pauschal Vergütung gem. 3.4.2 beträgt pauschal 6.4.2 Die Verg¸tung pauschal 6.4.3 Die Vergütung Verg¸tung gem. 3.4.3 beträgt pauschal Vergütung gem. 3.4.4 beträgt pauschal 6.4.4 Die Verg¸tung pauschal Vergütung gem. 3.4.5 beträgt pauschal 6.4.5 Die Verg¸tung pauschal Vergütung gem. 3.4.6 beträgt pauschal 6.4.6 Die Verg¸tung Die Vergütung 6.4.7 Die beträgt pauschal Verg¸tung gem. 3.4.7 beträgt 6.5 Bei einer Honorierung Bei Honorierung nach Zeitaufwand werden folgende Stundensätze zugrunde gelegt: Für die bzw. F¸r bzw. den AN (GF/Ing.) (GF/Ing.) Für technische Zeichnerinnen bzw. Zeichner F¸r und sonstige Mitarbeiterinnen bzw. und bzw. Mitarbeiter Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische erfüllen oder wirtschaftliche Aufgaben erf¸llen 6.6 Kosten f¸r: Als Nebenkosten werden die Kosten für: - - Versand und Daten¸bertragungen Datenübertragungen - - Vervielfältigen der Unterlagen - - Fahrtkosten - - Reisen der bzw. des AN und ihrer/seiner Mitarbeiterinnen Mitarbeiterinnen bzw. bzw. Mitarbeiter mit Nettohonorars erstattet. des vereinbarten Nettohonorars 6.7 Umsatzsteuer ist Die Umsatzsteuer Ist gesondert auszuweisen Stand: 07/2020 Stand: 07/2020 7von 9 7 9
§ §77 Haftpflichtversicherung der bzw. Haftpflichtversicherung bzw. des AN 7.1 7.1 Die Deckungssummen Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung §12 Berufshaftpflichtversicherung nach § 12AVB müssen min- AVB m¸ssen betragen: destens betragen: - für Personenschäden f¸r Personenschäden 1.500.000 Euro 1.500.000 Euro - für f¸r sonstige Schäden 1.000.000 Euro 1.000.000 §8 § 8 Ergänzende Vereinbarungen Ergänzende 8.1 8.1 Erklärung der bzw. Erklärung bzw. des AN Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt die bzw. der AN, dass keine Aus- Mit schlussgr¸nde schlussgründe nach § §123 §124 123 und § 124 GWB vorliegen. Der bzw. Der bzw. dem AN ist bewusst, dass eine falsche Erklärung ihren/seinen ihren/seinen Ausschluss von k¸nftigen künftigen Beauftragungen Beauftragungen sowie die K¸ndigung Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Folge haben Grund zur Folge haben kann. kann. 8.3 Transparenzgesetz Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Dieser (HmbTG). Bei Bei Vor- liegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach nach Ma§gabe Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im im Informationsregister Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Ver- kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem öffentlichung kann HmbTG sein. HmbTG sein. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei F¸r bei der Veröf- im Informationsregister fentlichung im Informationsregister oder Herausgabe Herausgabe auf Antrag nach nach HmbTG entste- hende Schäden haftet die AG nur hende nur bei bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. im Hinblick Kl Im §10 Hinblick auf § 10 Abs. 2 2HmbTG vereinbaren die Parteien: Parteien: Dieser Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach nach seiner Veröffentlichung im Informati- im Informati- onsregister wirksam. Die AG kann binnen Die binnen dieses Monats Monats nach nach Veröffentlichung des Vertrags im im Infor- Infor- zurücktreten, wenn ihr nach der Veröffentlichung mationsregister vom Vertrag zur¸cktreten, bekannt werden, des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen wären sie schon zuvor bekannt schließen, und Vertrag nicht zu schlie§en, und ein Festhalten Festhalten am Vertrag f¸r für sie unzumutbar ist. ist. Stand: 07/2020 Stand: 8von 99 8
Auftraggeberin Anlagen 1. Allgemeinen Vertragsbestimmungen -AVB- 1. Hinweisblatt Bauablaufstörungen 2. Hinweisblatt 3. Projektbeschreibung 3. Flurkarte - Baufeld 4. Flurkarte- 2303.2021 5. Angebot vom 23.03.2021 Stand'. 07/2020 Stand: 07/2020 9von 9 von 9 9
ANl AG rÄ l VV-Bau Anlage 5-400 W-Bau AilgeElleine Vertragsbestimmungen - AVB - Allgemeine - - Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - - - zu den Verträgen f¸r für freiberuflich Tätige §11 - Allgemeine Pflichten der bzw. des AN § - §2 - Verpflichtung bei §2 - Leistungen für bei Leistungen f¸r Ausschreibung, Ausschreibung, Vergabe Vergabe und und Objekt- Objekt- (Bau-)¸berwachung (Bau-)überwachung §33 - Zusammenarbeit zwischen AG, AN und anderen fachlich Beteiligten § - §44 - Vertretung der AG durch die bzw. § - bzw. den AN §5 - Auskunftspflicht der bzw. des AN §5 - §6 - Herausgabeanspruchder AG §6 - §7 - Urheberrecht §7 § §88 --Abnahme Abnahme §9 - Zahlungen §9 - § 10 --Abtretung §10 Abtretung §11 § haa - K¸ndigung Kündigung durch die AG - §11 § 11 b b- K¸ndigung Kündigung durch die bzw. den AN - §1122 - § - H a f t u n g uund Haftung nd V e r j ä h r u n g vvon Verjährung o n M4ängel- ä n g e l - uund n d SSchadensersatzansprüchen chadensersatzanspr¸chen §1133 - § HHaftpflichtversicherung aftpflichtversicherung §1144 - § - EErfüllungsort, r f ¸ l l u n g s o r t , SStreitigkeitenGerichtsstand treitigkeiten,Gerichtsstand §15 § 15 - Arbeitsgemeinschaft §16 § 16 - - Werkvertragsrecht §17 § 17 - Schriftform §1188 - § - Umsatzsteuer U msatzsteuer Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019 1von 8 Seite 1 8
VV-Bau Anlage 5-400 W-Bau Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - - - §§11 Allgemeine Pflichten Pflichten der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers (AN) (1) Die Leistungen Leistungen m¸ssen müssen den allgemein anerkannten anerkannten Regeln Regeln der der Technik, Technik, dem dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen sowie den örtlichen Verhältnissen Rechnung tragen. (2) Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer Auftragnehmer (AN) hat insbesondere zu zu beachten beachten - - das Bauhandbuch (VV-Bau), (W-Bau), - - oberhalb des EU-Schwellenwertes EU-Schwellenwertes den Vierten Teil des Gesetzes Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Verordnung ¸ber über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung (Vergabeordnung - VgV), VgV), - - - die Vergabe- und Vertragsordnung für f¸r Bauleistungen - V013 VOB -. - -. (3) (3) Als Sachwalterin Sachwalterin bzw. bzw. Sachwalter ihrer/seiner Auftraggebern Auftraggeberin (AG) darf darf die bzw. bzw. der AN keine keine Unternehmerinnen- Unternehmerinnen- bzw. bzw. Unternehmer- Unternehmer- oder Lieferantinnen- bzw. bzw. Lieferanteninteressen vertreten. Sie/Er hat gemä§gemäß ihrem/seinem ihrem/seinem Berufs- und Standesrecht im im Rahmen des Vertrages ihr/ihm übertragene ¸bertragene Vermögensbetreuungspflichten ausschlie§lich ausschließlich f¸r für die AGwahrzunehmen. AGwahrzunehmeri. (4) Weder die bzw. bzw. der AN noch eine der in § §66 Vergabeverordnung (VgV) (VgV) genannten Personen Personen d¸rfen dürfen in in einem von ihr/ihm ihr/ihm vertragsgemä§ vertragsgemäß betreuten Vergabeverfahren f¸r für eine Bewerberin bzw. einen Bewerber Bewerber oder Bieterin bzw. Bieter Bieter tätig sein. sein. Dies Dies gilt f¸r für unterhalb der in der VgV festgelegten alle Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb Schwellenwerte für f¸r EG-Vergabeverfahren. EG-Vergabeverfahren. (5) Die bzw. bzw. der AN hat ihrer/seiner Leistung die schriftlichen Anordnungen und Anregungen der AG zugrunde zu legen und etwaige Bedenken Bedenken hiergegen hiergegen der AG unverz¸glich unverzüglich schriftlich mitzuteilen; sie/er hat hat ihre/seine vereinbarten Leistungen vor ihrer endg¸ltigen endgültigen Ausarbeitung mit der AG und und den anderen fachlich Beteiligten Beteiligten (vgl. § (vgl. § 3) abzustimmen. abzustimmen. Die bzw. der AN AN hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob ihrer/seiner ihrer/seiner Leistung öffentlich-rechtliche Hindernisse Hindernisse und Bedenken entgegenstehen. entgegenstehen. Haftung der bzw. Die Haftung bzw. des AN f¸r für die Richtigkeit Richtigkeit und und Vollständigkeit ihrer/seiner ihrer/seiner Leistungen wird durch Anerkennung oder Zustimmung der AG nicht eingeschränkt. (6) (6) Notwendige Überarbeitungen Notwendige Überarbeitungen der Unterlagen Unterlagen bei unverändertem Programm und bei nur nur unwesentlich veränderten Forderungen Forderungen begr¸nden begründen keinen Anspruch auf zusätzliches Honorar. Honorar. Nicht vereinbarte Leistungen, Leistungen, die die AG zur Herstellung der baulichen Anlage fordert, hat die bzw. bzw. der der AN mit mit zu ¸bernehmen; übernehmen; die Verg¸tung Vergütung hierf¸r hierfür hat hat die bzw. bzw. der AN vor Leistungsbeginn mit der AG zu vereinbaren. vereinbaren. Das Das gleiche gilt f¸r für Ä nderungen der Änderungen Leistung; in solchen Fällen vereinbarten Leistung; Fällen richtet sich Honorar nach den das Honorar Ermittlungsgrundlagen dervereinbarten dervereinbarten Leistung. Leistung. (7) Die bzw. bzw. der AN ist ist bei der Bearbeitung der Leistungen Leistungen.anan die von der AG anerkannte Planung gebunden. Wenn von der AG vor Leistungserbringung Planung Leistungserbringung eine Kostenobergrenze Kostenobergrenze mitgeteilt mitgeteilt wurde, wurde, hat die bzw. der AN diese unter unter Einschluss Einschluss aller planerischen Ma§nahmen Maßnahmen zur Optimierung des Planungskonzepts zu zu beachten. beachten. Wird erkennbar, erkennbar, dass die von der AG anerkannten Kosten und die vereinbarten Termine bei bei der der Verfolgung der bisherigen Planung Planung oder nach nach dem Ergebnis der Ausschreibung einer Leistung nicht eingehalten werden, hat sie/er die AG unverz¸glich unverzüglich unter Darlegung der aus ihrer/seiner ihrer/seiner Sicht möglichen möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf Kosten, Kosten, Termine und Wirtschaftlichkeit des Objekts zu unterrichten. Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019 2von 8 Seite 2 8
VV-Bau Anlage 5-400 W-Bau Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - - - (8) Die Die bzw. der AN hat die ihr/ihm ¸bertragenen übertragenen Leistungen Leistungen in in ihrem/seinem ihrem/seinem B¸ro Büro zu er- er- bringen. Nur Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AG ist Ist eine Unterbeauftragung zulässig. § §22 Verpflichtung bei Leistungen f¸r für Ausschreibung, Vergabe und Objekt-(Bau-)¸berwachung Objekt-(Bau-)überwachung Die bzw. der AN und Die und ihre/seine mit mit der Ausführung Leistungen Ausf¸hrung der vertraglichen Leistungen befassten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter m¸ssen müssen sich auf die gewissenhafte Erf¸llung Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemä§ gemäß §§1Ides Verpflichtungsgesetzes vom 2. März März 1974 1974 (BGBl. (BGBI, II 547), geändert durch Gesetz vom 15. S. 547), 15. August 1974 1974 (BGBl. (BGBl. IIS. 1942) 1942) in Verbindung mit § § 11 11 Abs. 1 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten lassen. INr. 4 Einsatz anderer Mitarbeiterinnen bzw. Der Einsatz bzw. Mitarbeiter als der besonders Verpflichteten nur nach deren Verpflichtung erfolgen. Der darf nur Der AG sind diese unverz¸glich unverzüglich zu benennen. benennen. §3 und anderen fachlich Beteiligten Zusammenarbeit zwischen AG, AN und Beteiligten (1 (I)) Der Der bzw. dem AN gegenüber gegen¸ber ist nur die vertragsschließende vertragsschlie§ende Stelle weisungsbefugt. (2) Die AG unterrichtet Die unterrichtet die bzw. den AN rechtzeitig rechtzeitig ¸ber über die Leistungen, die andere fachlich Beteiligte zu erbringen haben und Beteiligte und ¸ber über die mit mit diesen diesen vereinbarten Termine/Fristen. (3) Die Die bzw. der AN ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten Beteiligten die notwendigen Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, Angaben und Unterlagen liefern, dass diese ihre Leistungen Leistungen ordnungsgemä§ ordnungsgemäß erbringen können. (4) Wenn während der Ausf¸hrung Ausführung der Leistungen Leistungen Meinungsverschiedenheiten Meinungsverschiedenheiten zwischen der bzw. dem AN und anderen fachlich Beteiligten Beteiligten auftreten, hat die bzw. der AN unverz¸glich unverzüglich schriftlich die die Entscheidung Entscheidung der AG AG herbeizuführen. herbeizuf¸hren. §4 §4 Vertretung der AG durch die bzw. bzw. den AN (1) (1) Die bzw. der AN ist Die ist zur Wahrung der Rechte Rechte und Interessen Interessen der AG im Rahmen Rahmen der übertragenen Leistungen ihr/ihm ¸bertragenen Leistungen berechtigt berechtigt und verpflichtet. Sie/Er Sie/Er hat hat die AG unverz¸glich unverzüglich ¸ber über Umstände zu unterrichten, unterrichten, aus denen sich Anspr¸che Ansprüche gegen mit der Bauausf¸hrung Bauausführung beauftragte beauftragte Unternehmen Unternehmen ergeben können. können, Die Die Geltendmachung derartiger Ansprüche Anspr¸che obliegt der AG. AG. (2) (2) bindende Erklärungen, Die AG bindende Erklärungen, insbesondere solche mit mit finanziellen Verpflichtungen, darf die bzw. der AN nicht nicht abgeben. Dies gilt auch f¸r für den Abschluss, die Ä nderung und Änderung Ergänzung von Verträgen sowie für f¸r die Vereinbarung Vereinbarung neuer Preise. (3) Die bzw. bzw. der AN darf unbeschadet unbeschadet §§33Abs. 3 3Dritten ohne Einwilligung Einwilligung der AG keine Unterlagen Unterlagen aushändigen und keine keine Ausk¸nfte Auskünfte geben, geben, die sich auf die Bauma§nahme Baumaßnahme beziehen. §5 Auskunftspflicht der bzw. des AN Die bzw. der AN hat der AG auf Anforderung ¸ber Die über ihre/seine ihre/seine Leistungen unverz¸glich unverzüglich und ohne besondere Verg¸tung sowohl m¸ndlich besondere Vergütung mündlich als auch schriftlich Auskunft zu bis das Rechnungspr¸fungsverfahren erteilen, bis Rechnungsprüfungsverfahren f¸r für die Bauma§nahme Baumaßnahme f¸r für abgeschlossen erklärt ist. Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019 Seite 33vvon Seite 8 on 8
VV-Bau Anlage 5-400 Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - - - §6 § 6 Herausgabeanspruch der AG Herausgabeanspruch Die bzw. dem AN zur Erf¸llung Die von der bzw. Erfüllung dieses Vertrages angefertigten angefertigten Unterlagen - Pläne - Pläne oder Zeichnungen als Transparentpausen oder digitale Datenträger - sind an - die AG herauszugeben; sie werden deren Eigentum. Die Die der bzw. dem AN ¸berlassenen überlassenen Unterlagen sind der AG spätestens nach Erf¸llung Erfüllung ihres/seines Auftrages zur¸ckzugeben. zurückzugeben. Zur¸ckbehalt¸ngsrechte, Zurückbehaltungsrechte, die nicht nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. beruhen, Auf Anforderung der AG hathat die bzw. bzw. der AN die ihr/ihm digital zur Verf¸gung Verfügung gestellten Daten Daten in in ihrem/seinem ihrem/seinem DV-System zu löschen. §7 Urheberrecht Urheberrecht (1) (1) Soweit die von der bzw. dem AN gefertigten Unterlagen Unterlagen und und das ausgef¸hrte ausgeführte Werk ganz oder in in Teilen urheberrechtlich urheberrechtlich gesch¸tzt geschützt sind, bestimmen bestimmen sich die Rechte der AG auf Nutzung, ÄÄnderung nderung und Veröffentlichung dieser Werke nach den Abs. 2 2bis bis 5. 5. (2) Die AG darf die Unterlagen Unterlagen f¸r für die im im Vertrag genannte Bauma§nahme Baumaßnahme und das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung der bzw. des AN nutzen. ausgef¸hrte nutzen. Die Unterlagen d¸rfen dürfen auch für ausgeführten Werks benutztwerden. f¸r eine etwaige Wiederherstellung des ausgef¸hrten benutzt werden. (3) Die Die AG darf die Unterlagen sowie das ausgef¸hrte ausgeführte Werk ohne Mitwirkung der der bzw. bzw. des AN ändern. Eine Eine solche Ä nderung setzt voraus, Änderung voraus, dass dass das Schutzinteresse der bzw. bzw. des hinter dem Gebrauchsinteresse AN hinter Gebrauchsinteresse der AG zur¸cktreten zurücktreten muss. muss, Bei der Interessenabwägung Interessenabwägung ist insbesondere insbesondere zu ber¸cksichtigen, berücksichtigen, inwieweit inwieweit die Ä nderung Änderung nutzungsbedingt und/oder und/oder technisch erforderlich bzw. bzw. wirtschaftlich sinnvoll ist. Änderungen, Ä nderungen, die zu einer Entstellung führen (§ 14 f¸hren (§ 14 Urheberrechtsgesetz), Urheberrechtsgesetz), sind von dem hier geregelten Ä nderungsrecht nicht umfasst. Änderungsrecht umfasst. Beabsichtigt die AG eine Änderung, Ä nderung, so wird sie die bzw. den AN ¸ber über das Vorhaben unterrichten unterrichten und ihr ihr bzw. ihm ihm Gelegenheit geben, innerhalb einer von der AG bestimmten bestimmten mitzuteilen, ob und in angemessenen Zeit mitzuteilen, in welcher Weise sie bzw. er mit mit einer einer Ä Änderung nderung ist. einverstanden ist. (4) (4) M¸ssen Müssen am ausgef¸hrten ausgeführten Werk Mängel, Mängel, die insbesondere eine Gefahr f¸rfür die Sicherheit Beeinträchtigung der vertragsgemä§en darstellen oder die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung vertragsgemäßen Nutzung des Gebäudes Nutzung Gebäudes f¸hren führen und die nicht nicht ohne eine Ä Änderung ursprünglichen nderung des urspr¸nglichen behoben werden können, Werkes behoben können, beseitigt werden, kann kann die AG das ausgef¸hrte ausgeführte Werk Mitwirkung der bzw. ohne Mitwirkung bzw. des AN ändern. Abs. 3 3 Satz 22 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Gebrauchsinteresses der AG das Interesse Ma§gabe, Interesse der AG an einer mangelfreien Werkausf¸hrung Werkausführung tritt. Soweit möglich, möglich, wird sie die bzw. bzw. den AN vor Ausführung anhören und Ausf¸hrung und deren bzw. bzw. dessen Auffassung bei ihrer Entscheidung Entscheidung nach nach Möglichkeit ber¸cksichtigen. berücksichtigen. (5) Die AG hat hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe der bzw. des AN.. AN. Das bzw. des AN unterliegt der vorherigen schriftlichen Veröffentlichungsrecht der bzw. Zustimmung der AG, wenn Geheimhaltungs- oder Sicherheitsinteressen Sicherheitsinteressen der AG ber¸hrt berührt oder sonstige, vergleichbare Interessen Interessen der AG beeinträchtigt werden. (6) Liegen Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1Inicht vor, vor, darf die AG die Unterlagen Unterlagen f¸r für die im Vertrag genannte Bauma§nahme Baumaßnahme ohne Mitwirkung der bzw. des AN nutzen nutzen und ändern; dasselbe gilt auch f¸r für das ausgef¸hrte Werk. Die ausgeführte Werk. Die AG hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe Namensangabe der bzw. bzw. des AN. Das Veröffentlichungsrecht der bzw. des AN unterliegt unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AG. Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- -AVB 09/2019 4von 8 Seite 4 8
VV-Bau Anlage 5-400 W-Bau Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - - - Die Planungs- und Kostendaten der Bauma§nahme Baumaßnahme d¸rfen dürfen von der bzw. dem AN nicht an Dritte weitergegeben werden, werden. (7) (7) Die Die AG kann kann ihre ihre vorgenannten Rechte Rechte auf die jeweilige/den jeweiligen zur Verf¸gung Verfügung . über ¸ber das Grundst¸ck Grundstück Berechtigte Berechtigte bzw. Berechtigten Berechtigten ¸bertragen. übertragen. § §88 Abnahme (1) vertragsgemäßen Leistungen der bzw. des AN m¸ssen Die vertragsgemä§en müssen - nach nach Erbringung der letzten - beauftragten beauftragten Leistungsstufe - förmlich abgenommen werden. Wegen unwesentlicher - unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Das Ergebnis der Abnahme ist Mängel ist in in einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhandene Mängel festzustellen und die vertraglichen Erf¸llungsanspr¸che Erfüllungsansprüche vorzubehalten. (2) (2) Abweichend von Absatz 11Satz 1I kann die bzw. bzw. der AN ab der Abnahme der letzten Leistung Leistung des bauausf¸hrenden bauausführenden Unternehmers oder der bauausf¸hrenden Unternehmers bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme der von ihm ihm bis dahin erbrachten Leistungen (§ 650s BGB). verlangen (§ BGB). §9 Zahlungen (1) Auf Anforderung der bzw. bzw. des AN werden Abschlagszahlungen f¸r für nachgewiesene vertragsgemä§e vertragsgemäße >Leistungen ï einschlie§lich einschließlich Umsatzsteuer gewährt. gewährt. Die Die Abschlagsrechnung muss pr¸ffähig prüffähig sein. sein. (2) (2) Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird fällig, fällig, wenn die Leistung abgenommen, abgenommen, eine pr¸ffähige prüffähige Schlussrechnung ¸berreicht überreicht und diese in angemessener Zeit gepr¸ftgeprüft worden ist. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Pr¸fung Prüfung und Feststellung der von der bzw. dem AN vorgelegte pr¸fbaren prüfbaren Honorarschlussrechnung Honorarschlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang. Zugang. Eine pr¸ffähige prüffähige Rechnung Rechnung muss muss diejenigen Angaben enthalten, die nachnach dem geschlossenen Vertrag und und der HOAI HOAI objektiv .' unverzichtbar sind, um die sachliche und rechnerische Überpr¸fung Überprüfung der Honorarforderung zu ermöglichen. Honorarforderung ermöglichen. Einwendungen gegen die Pr¸fbarkeit Einwendungen Prüfbarkeit der Rechnung müssen m¸ssen unter Angabe der Gr¸nde Gründe innerhalb der in Satz 2 2genannten Frist von 30 Tagen erhoben werden, andernfalls kann kann sich die AG nicht mehr auf fehlende Pr¸fbarkeit berufen. Prüfbarkeit berufen. Wenn die Rechnung Rechnung nurnur in Teilen pr¸ffähig prüffähig ist, kann ist, kann die bzw. bzw. der AN die Zahlung eines Guthabens verlangen, das unter Ber¸cksichtigung Berücksichtigung eventueller Voraus- und undAbschlagszahlungen Abschlagszahlungen bereitsfeststeht. bereits feststeht. Rechnungen (einschlie§lich Alle Rechnungen (einschließlich Nachweise Nachweise f¸r für Nebenkosten) Nebenkosten) sind im im Original mit mit zwei Durchschriften einzureichen. (3) Wird nach Annahme der Schlusszahlung festgestellt, dass das Honorar abweichend vom Vertrag oder aufgrund unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, so ist die Abrechnung zu berichtigen. Das gleiche gilt bei Aufma§-, Aufmaß-, Rechen- oder Übertragungsfehlern. Übertragungsfehlern, AG und AN sind verpflichtet, verpflichtet, die sich danach ergebenden Beträge Beträge erstatten. Sie können sich nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung zu erstatten. (§ 818 Bereicherung (§ Abs. 3BGB) berufen. Abs. 3 (4) Im Falle Im Falle einer Überzahlung Überzahlung hat hat die bzw. bzw. der AN den ¸berzahlten überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet sie/er innerhalb von 14 14 Kalendertagen nach Zugang des R¸ckforderungsschreibens nicht, befindet sie/er sich ab diesem Zeitpunkt mit ihrer/seiner Rückforderungsschreibens nicht, Zahlungsverpflichtung inin Verzug und hat Verzugszinsen in in Höhe von 99 % ¸ber über dem Basiszinssatz des §§247 BGB BGB sowie eine Pauschale Pauschale inin Höhe Höhe von 40 Euro Euro zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung Bereicherung kann kann sich die bzw. bzw. der AN nicht berufen. berufen. Vertragsbestimrnungen -AVB- 09/2019 Allgemeine Vertragsbestimmungen Seite 55von 8 8
VV-Bau Anlage 5-400 Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - - (5) ï Die Die Verjährung einer auf eine nicht pr¸ffähige prüffähige Honorarschlussrechnung gest¸tzten gestützten Forderung beginnt beginnt spätestens, wenn die Frist von 30 30 Tagen abgelaufen ist, ohne dass Einwendungen gegen die Pr¸ffähigkeit die AG substantiierte Einwendungen Prüffähigkeit vorgebracht hat. Ist Ist die Rechnung nur nur teilweise pr¸ffähig, prüffähig, beginnt die Verjährung der Honorarschlussrechnung Honorarschlussrechnung Erstellung einer insgesamt pr¸ffähigen grundsätzlich erst mit der Erstellung prüffähigen Schlussrechnung. (6) Die Die Absätze 2 2bis bis 5 5gelten auch f¸r für Teilschlusszahlungen leilschlusszahlungen und Teilschlussrechnungen. § 10 §10 Abtretung Forderungen der bzw. des AN gegen die AG können Forderungen können ohne Zustimmung der AG nur abgetreten werden, Forderungen in voller Höhe werden, wenn sich die Abtretung auf alle Forderungen Höhe aus dem genau bezeichneten bezeichneten Auftrag einschlie§lich einschließlich aller etwaigen Nachträge Nachträge erstreckt. nur mit Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der AG gegen sie wirksam. §§ 398 ffif BGB, §§ BGB, 354a HGB HGB bleiben bleiben unber¸hrt. unberührt. §11a § ha Kündigung durch die AG K¸ndigung (1) Die AG kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung Leistung jederzeit den Vertrag k¸ndigen. kündigen. Die Die bzw. der AN ist ist in diesem Fall Fall berechtigt, berechtigt, die vereinbarte Verg¸tung Vergütung zu verlangen. Sie/er muss sich je- doch anrechnen lassen, was sie/er infolge infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer/seiner ihrer/seiner Arbeitskraft und ihrer/seines ihrer/seines Unternehmens Unternehmens //B¸ros Büros erwirbt oder zu erwerben böswillig (§ 648 Satz 2, 2. Halbsatz BGB). unterlässt (§ BGB). Die ersparten Aufwendungen werden f¸r für die noch noch nicht erbrachten Leistungen Leistungen der Objekt¸berwachung Objektüberwachung sowie der Objektbetreuung und Dokumentation auf 60 %, für 60%, f¸r die noch nicht erbrachten ¸brigen übrigen Leistungen auf 40%40 % festgelegt, es sei denn, geringere oder höhere höhere ersparte Aufwendungen werden nachgewiesen. (2) (2) Im Im Falle Falle der K¸ndigung Kündigung aus wichtigem Grund hat die bzw. der AN nur Anspruch auf Vergütung der bis zur K¸ndigung Verg¸tung Kündigung vertragsgemä§ vertragsgemäß erbrachten, in in sich abgeschlossenen nachgewiesenen Leistungen, und nachgewiesenen Leistungen, einschlie§lich einschließlich der nachweisbar nachweisbar entstandenen notwendigen notwendigen Nebenkosten. Schadensersatzanspr¸che der AG Nebenkosten. Schadensersatzansprüche AG bleiben bleiben unber¸hrt. unberührt. (3) (3) Die Die Rechte Rechte und Pflichten Pflichten hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandes Leistungsstandes nach nach Kündigung richten K¸ndigung richten sich nach § § 648a Absatz 4 BGB. Insbesondere kann die bzw. 4 BGB. Insbesondere bzw. der der AN Feststellung und Abnahme ihrer bzw. die Feststellung bzw. seiner bis zur K¸ndigung Kündigung erbrachten Leistungen Leistungen nach der K¸ndigung alsbald nach Kündigung verlangen; verlangen; nach Feststellung Feststellung und Abnahme ist Ist eine pr¸ffähige prüffähige Rechnung ¸berüber die ausgef¸hrten ausgeführten Leistungen Leistungen unverz¸glich unverzüglich vorzulegen. (4) Kündigungen sind schriftlich zu erklären. Bei K¸ndigungen Bei einer K¸ndigung Kündigung aus wichtigem Grund Grund soll die AG - unbeschadet ihres - ihres Rechts Rechts auf Nachbenennung Nachbenennung - die K¸ndigungsgr¸nde - Kündigungsgründe in in kurzer, kurzer, nachvollziehbarer Weise im im K¸ndigungsschreiben Kündigungsschreiben darlegen. (5) (5) Bei einer vorzeitigen Beendigung Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben bleiben insbesondere die Anspr¸che Ansprüche der Vertragsparteien aus den §§ 5 7unberührt. §§ 5 bis 7 unber¸hrt. (6) (6) F¸r Für die K¸ndigung Kündigung bei §133 GWB. Verstö§en gegen das Vergaberecht gilt § bei Verstößen §11b § llb K¸ndigung Kündigung durch die bzw. den AN Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019 Seite 6 Seite 6von 8 8
VV-Bau Anlage 5-400 Vertragsbestirnmungen - AVB - Allgemeine Vertragsbestimmungen - - (1 §650r BGB kann (1)) Unbeschadet des § kann die bzw. bzw. der AN AN den Vertrag nur nur aus wichtigem Grund k¸ndigen. kündigen. (2) §11a § Abs. 3 ha Abs. 3bis 5 5 gelten entsprechend. §§12 12 Haftung und Haftung und Verjährung von Mängel- und Schadensersatzanspr¸chen Schadensersatzansprüchen (1) (1) Mängel- und und Schadensersatzanspr¸che Schadensersatzansprüche der AG richten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. (2) Haftet Haftet die bzw. bzw. der AN wegen eines schuldhaften Versto§es Verstoßes gegen die die allgemein anerkannten Regeln Regeln der Technik oder sonstiger schuldhafter Verletzung ihrer/seiner Vertragspflichten, so hat sie/er den Schaden an der baulichen baulichen Anlage und die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten anderen Schäden Schäden in voller Höhe Höhe zu ersetzen. ImIm Übrigen haftet sie/er f¸r für jede Pflichtverletzung bis zur HöheHöhe der tatsächlich abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, mindestens mindestens bis bis zur Höhe Höhe der imim Vertrag vereinbarten Deckungssummen der Haftpflichtversicherung. (3) Im Im Falle ihrer/seiner ihrer/seiner Inanspruchnahme Inanspruchnahme kann die bzw. bzw. der AN verlangen, dass dass sie/er an der Beseitigung des Schadens beteiligt wird. wird. (4) Die Mängelanspr¸che Die Mängelansprüche der AG gegen die bzw. den AN verjähren nach 5 5 Jahren. Jahren, Die Die Verjährung beginnt mit mit der (Teil-) Abnahme der Leistungen gemä§ gemäß § §8. 8. § 13 §13 Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung (1) (1) Die Die bzw. bzw. der AN mussmuss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. nachweisen, Sie/Er hat zu zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in in Höhe der im im Vertrag genannten Deckungssummen Deckungssummen besteht. Es ist der Nachweis Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. muss Versicherungsschutz f¸r Bei Arbeitsgemeinschaften muss für alle alle Mitglieder bestehen. (2) Die bzw. der AN hat hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen der AG. Die Die AG kann kann Zahlungen vom Nachweis Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. (3) Die Die bzw. bzw. der AN istist zur unverz¸glichen unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und und Deckung in der vereinbarten Höhe soweit Deckung Höhe nicht nicht mehr besteht. Sie/Er ist in in diesem Fall Fall verpflichtet, unverz¸glich unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe Höhe f¸r für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen. nachzuweisen, §1144 § Erf¸llungsort, Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand (1) (1) Es gilt deutsches Recht. Recht. (2) (2) Erf¸llungsort Erfüllungsort f¸r für die Leistungen Leistungen der bzw. bzw. des AN ist die Baustelle, Baustelle, soweit diese Leistungen dort zu Leistungen zu erbringen sind, im Übrigen Übrigen der Sitz der AG. (3) Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll die bzw. bzw. der AN zunächst die der auftraggebenden Stelle unmittelbar vorgesetzte Stelle anrufen.anrufen, Streitigkeiten berechtigen die bzw. berechtigen bzw. den AN nicht, die Arbeiten einzustellen. (4) (4) Soweit die Voraussetzungen gem. § §38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019 Seite 7 Seite 7von 8 8
VV-Bali Anlage 5-400 VV-Bau 5-400 Vertragsbestirnmungen - AVB - Allgemeine Vertragsbestimmungen - - sich der Gerichtsstand f¸r für Streitigkeiten nach dem Sitz der f¸r für die Prozessvertretung der AG zuständigen Stelle. §15 § 15 Arbeitsgemeinschaft (1) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft AN ist, ist, ¸bernimmt übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die die Federführung. Federf¸hrung. Es vertritt alle Mitglieder Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der AG gegen¸ber. gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegen¸ber gegenüber der AG unwirksam. unwirksam. (2) F¸r Für die Erf¸llung Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft auch nach deren deren Auflösung Auflösung gesamtschuldnerisch. (3) (3) Die Zahlungen werden mit Die mit befreiender Wirkung f¸r für die AG ausschlie§lich ausschließlich an die/den im Vertrag genannte Vertreterin/genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach deren/dessen schriftlicher Weisung geleistet.. geleistet. Dies Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. § 16 §16 Werkvertragsrecht Die Die Bestimmungen ¸ber über den Werkvertrag (§§ (§§ 631 631 ff. BGB) BGB) finden ergänzend Anwendung. Anwendung. §17 § 17 Schriftform Änderungen Ä und Ergänzungen des Vertrages bed¸rfen nderungen und bedürfen der Schriftform. § 18 §18 Umsatzsteuer Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz in Die Umsatzsteuer ist gemä§ in Abschlagsrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Entstehens Entstehens der Steuer, Steuer, in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens Bewirkens der Leistung geltenden Steuersatz anzusetzen; anzusetzen: bei bei Überschreiten von Vertragsfristen, Überschreiten Vertragsfristen, die die bzw. bzw. der AN zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf Fristablauf ma§gebende maßgebende Steuersatz. Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019 Seite 88von 88
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