Eingang / An der StadlhaustxOcke 1 - April 2021 - Hamburg.de

 
WEITER LESEN
Eingang / An der StadlhaustxOcke 1 - April 2021 - Hamburg.de
Eingang / An der StadlhaustxOcke 1

                                                                                            13. April
                                                                                            13.       2021
                                                                                                April 2021

                                                                                        GM H H.mbuj
                                                                                               b4UøemarlQ.meflt
                                                                                                     GmbH
  JIIiIiOi Ii & V1I
 Wiggenhorn      vanden II
                         IveI
                           löve   PJL' Teichweg
                              l ï Aller I idiw 37
                                                3/ ï D
                                                     D 22O1
                                                       2208111Iunbur
                                                              lamburg

 GMH Gebäudemanagement
     Gebiudemanagement Hamburg
                       Hamburg

        Stadthau5brücke 1
 An der Stadthausbr¸cke
 20355 Hamburg
        Hamburg

                                                                                              Hamburg, 06,04.2021
                                                                                              Hamburg, 06.04.2021

                                                                                                     Durchwahl
                                                                                                     Durchwahl

                          Bundesstützpunkt Rudern und Kanu am Allermöher Deich
 Bauvorhaben Naubau/Umbau Bundesst¸tzpunkt                               Deich 36
                                                                               36 in
                                                                                  In HH
 Betreff: Vertrag Freianlagen
 Betreff:

Seh

anbei erhalten Sie den Freianlagen-Vertrag
                       Frelanlagen-Vertrag zu o.g. Bauvorhaben in einfacher gegengezeichneter
                                                                            gegengezeichneter Ausfertigung f¸r
                                                                                                           für
Ihre Akten zur¸ck.
           zurück.

Wir freuen uns auf die gemeinsame
                       gemeinsame Zusammenarbeit.

Anlage: Architektenvertrag 1
                           1EExemplar
                             xemplar
Eingang / An der StadlhaustxOcke 1 - April 2021 - Hamburg.de
•GMH
                           G
                           (1 'i/.HicÏDirianaqartvirt
                                I ii fIIl UI ull
flu        GMH
                                                .- lit
                                                     -

                           l-t i
                               iii burg GmbH
                           Hamburg      GmbH

                FREIAN LAGEN -
      VERTRAG - FREIANLAGEN
                    -                                    -

      Zwischen

      GMH |I
           Geb äudemanagement Hamburg
           Gebäudemanagement  Hamburg GmbH

              und Sonderprojekte-
      -Sport- und

                  Namen und
      handelnd im Namen und auf Rechnung
                                Rechnung
      FHH |I       für Inneres
           Behörde f¸r Inneres und
                               und Sport, Landessportamt
                                          Landessportamt
             Stadthausbrücke 1
      An der Stadthausbr¸cke I
      20355 Hamburg

                                Geschäftsführer
      diese vertreten durch die Geschäftsf¸hrer                         und
                                                                        und

      - nachstehend Auftraggeberin (AG) genannt -
      -                                                      -

      und

                 &von den Hövel
      Wiggenhorn &

                             BdLA
      Landschaftsarchitekten BdLA

      Alter Teichweg 37

      22081 Hamburg
      22081 Hamburg

      -                                                (AN) genannt -
      - nachstehend Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer (AN)                      -

                             geschlossen
      wird folgender Vertrag geschlossen:

      Inhaltsverzeichnis
      Inhaltsverzeichnis

      §1I-
      §   -   Gegenstand des Vertrages                           §55-
                                                                 §  -           und Fristen
                                                                      Termine und
      §22-
      §   -   Grundlagen des Vertrages
              Grundlagen                                         §6-
                                                                 § 6- Vergütung
                                                                      Verg¸tung
      §33-
      §   -   Leistungen der bzw. des
              Leistungen          des AN                         §77-
                                                                 §  - Haftpflichtversicherung der bzw.
                                                                      Haftpflichtversicherung     bzw. des
      §44-
      §   -   Zusammenarbeit zwischen AG, AN                          AN
              und anderen fachlich Beteiligten                   §88- Ergänzende
                                                                 §  - Ergänzende Vereinbarungen

                                                                                                         9
                                                                                                   1 von 9
Eingang / An der StadlhaustxOcke 1 - April 2021 - Hamburg.de
§
                                              §11

                                Gegenstand des Vertrages

        Gegenstand dieses Vertrages sind die Leistungen der Objektplanung
        Gegenstand
                                     2Freianlagen gem. §§ 38 ff.
                           Abschnitt 2                       if. HOAI
                                                                 l-{OAI 2013

        für das Objekt Freianlagen
        f¸r            Freianlagen in
                                   in der Bauma§nahme
                                          Baumaßnahme I dein Projekt
                                                      / dem
                              Bundesstützpunkt Rudern und Kanu
                              Bundesst¸tzpunkt
                                 Allerrnöher Deich 36 in Hamburg
                              am Allermöher

          für Planungen der gesamten Kostengruppe
          f¸r                        Kostengruppe 500 gem. DIN
                                                           DIN 276
                                                               276-1:2008-12.
                                                                   -1:2008-12.

                                              §2
                                              § 2

                                Grundlagen des Vertrages
                                Grundlagen

2.1
2.1     Die Honorarordnung f¸rfür Architekten und
                                              und Ingenieure
                                                  Ingenieure - HOAI
                                                               HOAI -, soweit nachfolgend
                                                               -       -‚     nachfolgend
        nichts anderes vereinbart ist.
        nichts
2.2     Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (siehe
                                                    -   (siehe Anlage) und
                                                        -              und das Hinweisblatt
                                                                               Hinweisblatt
        Bauablaufstörungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
2.3     Die Bestimmungen
        Die  Bestimmungen der Richtlinien
                               Richtlinien f¸r
                                           für die Durchf¸hrung
                                                   Durchführung von Bauaufgaben des Bun-Bun-
        des (RBBau) nebst Anlagen inin der Fassung April 2020, der Richtlinien
                                                                   Richtlinien f¸r
                                                                               für die Durch-
        f¸hrung
        führung von Zuwendungsbauma§nahmen
                    Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) nebst     nebst Anlagen in der Fassung
                                                                                     Fassung
        August 2015, 4. Auflage sowie die ANBest-GK vom 13.06.2019,
                                                            13,06.2019, Anlage 3 3zur VV Nr.
                                                                                          Nr.
        5.1    §44 BHO
        5.1 zu §   RHO soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
                                                                      ist.
2.4     Die Auftragnehmerin bzw.
        Die                  bzw. der Auftragnehmer (AN) hat
                                                         hat ihren/seinen Leistungen
                                                                          Leistungen ver-
                               legen:
        pflichtend zugrunde zu legen:
        2.4.1
        2.4.1    die Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe und ihre Anlagen
        2.4.2                            16.03.2021 (siehe Anlage)
                 Projektbeschreibung vom 16.03.2021
        2.4.3               und Flächenberechnung
                 Vorplanung und Flächenberechnung von
                                                  vor                             03.03.2021
                                                                               om 03.03.2021
        2.4.4    Vorbescheid vom 08.11.2019
2.5         Baumaßnahme unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren
        Die Bauma§nahme                Baugenehmigungsverfahren nach §61
                                                                nach § 61 bzw. 62
        HBauO.
        HBauO.
2.6         bzw. der AN hat folgende Kosten einzuhalten:
        Die bzw.
2.6.1
2.6.1   Für die Erstellung
        F¸r      Erstellung der Bauunterlage
                                Bauunterlage die Baukosten
                                                 Baukosten in
                                                           in Höhe
                                                              Höhe von 3.647.000,00
                                                                        3.647.00000 EUREUR
                 Die genannten Kosten umfassen
        (netto). Die                      umfassen die Kostengruppen
                                                        Kostengruppen 200 bisbis 600 nach
                                                                                       nach
        D1N276-1: 2008-12, soweit diese Kostengruppen in der Bauunterlage
        DIN276-1:                                             Bauunterlage erfasst sind.

        Für die Baukosten der Gesamtbauma§nahme
        F¸r                   Gesamtbaumaßnahme i.1. H.
                                                     H. v. 3.647.000 EUR
                                                                     EUR (netto) f¸r
                                                                                 für die
        D1N276-Kostengruppen:
        DIN276-Kostengruppen:

                     .

Stand: 07/2020
Stand:                                                                                 2von 9
                                                                                       2    9
Eingang / An der StadlhaustxOcke 1 - April 2021 - Hamburg.de
2.6.2   Für die weitere Bearbeitung
        F¸r             Bearbeitung die mit der Bauunterlage genehmigten Kosten.

2.6.3    Die Kosten
        Die  Kosten nach
                    nach 2.6.1
                          2.6.1 stellen eine Kostenobergrenze dar und
                                                                    und d¸rfen
                                                                        dürfen nicht ¸berschrit-
                                                                                     überschrit-
                     Eine Budgetverschiebung
        ten werden. Eine   Budgetverschiebung innerhalb
                                                innerhalb der o.
                                                              o, g. Kostengruppen
                                                                    Kostengruppen ist nicht
                                                                                       nicht zu-
        lässig.
        lässig.

        Die Kostenobergrenze wird als Beschaffenheit des von der/dem AN geschuldeten
                           Damit ¸bernimmt
        Werkes vereinbart. Damit übernimmt sie/er keine Baukostengarantie.
                                                        Baukostengarantie.

                   Kostenobergrenze aus Gr¸nden,
        Wenn die Kostenobergrenze         Gründen, die die bzw. der AN nicht
                                                                       nicht zu vertreten hat,
                                                                                          hat,
                                        und wenn die bzw. der AN ihren/seinen Hinweis- und
        nicht eingehalten werden kann und                                                 und
        Unterrichtungspflichten nach
        Unterrichtungspflichten   nach §§ 1.7
                                          1.7 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) (AVB)
        nachgekommen ist,
        nachgekommen      ist, werden von der AG keine
                                                  keine Minderungs-
                                                        Minderungs- und
                                                                     und Regressanspr¸che
                                                                          Regressansprüche
                 gemacht.
        geltend gemacht.

2.7     Die bzw. der AN hat folgende Quantitäten/Qualitäten einzuhalten:
        Die

        Die bzw.
        Die  bzw. der AN ist verpflichtet, die nachfolgenden
                                               nachfolgenden Quantitäts- und
                                                                          und Qualitätsziele um-
                                                                                             um-
        zusetzen. Die Quantitäts- und Qualitätsziele hathat die bzw.
                                                                bzw. der AN f¸r
                                                                            für die Grundflächen
        und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit)
        und                                       (Euro/Bezugseinheit) zu belegen
                                                                            belegen und
                                                                                     und bei
                                                                                         bei Be-
                                                                                             Be-
             in Abstimmung mit
        darf in              mit der
                                 derAG       präzisieren.
                                     AG zu präzisieren.

        Quantitäten:

                                     Außenanlagen gem. (finaler)
                 Anforderungen an Au§enanlagen          (finaler) Angebotsaufforderung und
                                                                                       und
                 Auflagen des vorliegenden Vorbescheids

        Qualitäten:
        Qualitäten:

                                                        HBauO
                 Einhaltung Brandschutzvorgaben gem. HBauO
                 Einhaltung DIN-Normen
                 Einhaltung  DIN-Normen u.a.
                                        u.a. 18035
                                             18035 Teil 1-
                                                        1-77
                 Vorgaben Natur- und Artenschutz
                 Barrierefreiheit
                 Barrierefreiheit
                 energetische Standards
                 Nachhaltigkeit
                 Nachhaltigkeit
                 Wirtschaftlichkeit
                                               Bauweise
                 Hochwasserschutzangepasste Bauweise

        Die Ergebnisse
        Die Ergebnisse der Leistungsphasen 33sind in einem Präsentationstermin
                                                              Präsentationstermin unter
                                                                                   unter Ein-
                    Behörde f¸r
        bindung der Behörde  für Inneres
                                 Inneres und
                                         und Sport, Beteiligten
                                                    Beteiligten des Bezirks Bergedorf,
                                                                              Bergedorf, der
        Umweltbehörde sowie der Bundesbauverwaltung vorzustellen.
        Umweltbehörde

2.8     Die bzw.
        Die bzw. der AN hat
                        hat folgende Termine und Fristen
                                                 Fristen einzuhalten:
                                                         einzuhalten:

        Fertigstellung Leistungsphase
        Fertigstellung Leistungsphase 3
                                      3/IHaushaltsunterlage-Bau:
                                         Haushaltsunterlage-Bau:

2.9     Bei den in
        Bei     in 2.6 bis
                       bis 2.8 genannten Planungs- und
                                                     und Überwachungszielen
                                                          Überwachungszielen handelt es sich
                im Zeitpunkt des Vertragsschlusses wesentlichen Planungs-
        um die im                                                     Plariungs- und
                                                                                 und Überwa-
                                                                                     Überwa-
        chungsziele im Sinne des § §650p Absatz 1IBGB BGB und
                                                            und damit um
                                                                       um die vereinbarte Be-
                                                                           Sonderkündigungs-
        schaffenheit des von der bzw. dem AN geschuldeten Werks; die Sonderk¸ndigungs-
        rechte gemäß §
        rechte gemä§   § 650r BGB  sind für beide
                                        f¸r beide Vertragsparteien erloschen.

Stand: 07/2020
Stand:                                                                                  3von 99
                                                                                        3
§
                                                    §33
                                             bzw. des AN
                              Leistungen der bzw.     AN

3.1
3.1    Die AG ¸berträgt
       Die    überträgt der bzw. dem AN die Leistungen nach
                                                       nach 3.2 bis 3.4.7

       Für die Beauftragung mit
       F¸r                    mit Leistungen
                                  Leistungen der weiteren Stufen oder Besonderen
                                                                      Besonderen Leistun-
                                                                                 Leistun-
       gen - einzeln oder im Ganzen - gelten die Regelungen dieses Vertrages.
            -                         -

       Die bzw.
       Die  bzw. der AN ist
                         ist verpflichtet,
                             verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie/er
       von der AG innerhalb von 24 Monaten
                                         Monaten nach
                                                   nach Fertigstellung
                                                         Fertigstellung der Leistungen
                                                                            Leistungen nach
                                                                                       nach 3.2
                                                                                            3,2
                                              beauftragt wird.
       mit einer weiteren Vertragsleistung beauftragt

                  Leistungen:
       Umfang der Leistungen:
3.2    Grundlagenermittlung und Vorplanung
       (Beitrag zur Kostenschätzung f¸r
       (Beitrag                     für die Finanz-/Budgetplanung)
                                            Finanz-/Budgetplanung)

       3.2.1
       3.2.1     Grundlagenermittlung
                               Grundleistungen der Leistungsphase
                 Das sind die Grundleistungen      Leistungsphase 11der Anlage 11
                                                                               11 Nummer
                                                                                  Nummer
                 1'I.l (zu
                 11.1      §39 Abs. 4) HOAI.
                       (zu §39         HOAI.

       3.2.2     Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
                                                  Leistungsphase 2
                 Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 2der Anlage 11
                                                                             11 Nummer
                 11.1 (zu
                 11.1 (zu §39
                           39 Abs. 4)
                                   4)HOAI.
                                      HOAI.
3.3              und Genehmigungsplanung
       Entwurfs- und
                    Haushaltsunterlage - Bau //Ausführungsunterlage
       (Beitrag zur Haushaltsunterlage    -                           Bau //Bau-
                                               Ausf¸hrungsunterlage - Bau
                                                                       -    Bau- und Kos-
       tenunterlage)
       3.3.1
       3.3.1     Entwurfsplanung (System-
                 Entwurfsplanung (System- und
                                          und Integrationsplanung)
                                              Integrationsplanung)

                                                  Leistungsphase 3
                 Das sind die Grundleistungen der Leistungsphase 3der Anlage 11
                                                                             11 Nummer
                 11.1 (zu §39
                 11.1      39 Abs. 4) HOAI.
                                      HOAI.

3.4                                                gemäß HOAI
       Besondere/Beratungs-/Zusätzliche Leistungen gemä§
       3.4.1
       3.4.1                                    Erschließung
                 Mitwirken bei der öffentlichen Erschlie§ung
                 Dies ist
                 Dies Ist eine Besondere Leistung
                                          Leistung aus der Leistungsphase
                                                           Leistungsphase 1
                                                                          1der Anlage 11
                                                                                      11
                 Nummer 11.1
                           11.1 (zu §39 Abs. 44HOAI).
                                (zu §
       3.4.2     Beschaffen bzw.
                            bzw. Aktualisieren bestehender
                                               bestehender Planunterlagen,
                                                           Planunterlagen, Erstellen von
                 Bestandskarten
                 Bestandskarten
                 Dies ist eine Besondere Leistung aus der Leistungsphase 1
                 Dies                                                    1der Anlage 11
                                                                                     11
                           11.1 (zu §
                 Nummer 11.1        §39 Abs. 4
                                             4HOAI).
                                               HOAI).

       3.4.3     Umweltfolgenabschätzung
                 Dies ist
                 Dies ist eine Besondere
                                Besondere Leistung
                                           Leistung aus der Leistungsphase 2
                                                                           2der Anlage 11
                                                                                       11
                 Nummer 11.1
                 Nummer    11.1 (zu §
                                    § 39 Abs. 4 HOAI).
                                              4 HOAI).
       3.4.4                       Beantragung von Fördermitteln
                 Mitwirken bei der Beantragung     Fördermitteln und Beschäftigungsma§-
                                                                     Beschäftigungsmaß-
                 nahmen
                 nahmen

Stand: 07/2020
Stand:                                                                                 4von 9
                                                                                       4    9
Dies ist
                     Dies Ist eine Besondere Leistung aus der Leistungsphase
                                                              Leistungsphase 2
                                                                             2der Anlage 11
                                                                                         11
                                        §39 Abs. 44HOAI).
                               11.1 (zu §
                     Nummer 11.1
       3.4.5         Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
                          Ist eine Besondere
                     Dies ist      Besondere Leistung
                                              Leistung aus der Leistungsphase
                                                               Leistungsphase 3
                                                                              3der Anlage 11
                                                                                          11
                     Nummer 11.1
                     Nummer    11.1 (zu §39 Abs. 44HOAI).
                                    (zu §          HOAI).
       3.4.6                           Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und
                     Mitwirken bei der Beantragung
                     Beschäftigungsmaßnahmen
                     Beschäftigungsma§nahmen
                     Dies ist
                     Dies  ist eine Besondere Leistung
                                               Leistung aus der Leistungsphase
                                                                Leistungsphase 3
                                                                               3der Anlage 11
                                                                                           11
                     Nummer 11.1         §39 Abs. 44HOAI).
                                11.1 (zu §          HOAI).
       3.4.7                                   DIN EN 12056
                     Überflutungsnachweis gem. DIN    12056

3,5
3.5                                            ist der AG in 4-facher Ausfertigung in
       Die zusammengestellten Kostenunterlagen ist                                 in Pa-
                                                                                      Pa-
       pier und
       pier und digital zu ¸bergeben.
                           übergeben. s

                               bzw. dem AN vorzulegenden Zeichnungen,
       Alle weiteren von der bzw.                             Zeichnungen, Beschreibungen
                                                                              Beschreibungen
       (einschl. Leistungsverzeichnisse) und
       (einschl.                          und Berechnungen sind der AG in erforderlichem
                               1-facher Ausführung
       Umfang mindestens in 1-facher                                                    Excel,
                                        Ausf¸hrung in Papier und digital (PDF, Word, Excel,
       Programme der Fachplanung
       Programme         Fachplanung imim jeweiligen nativen Dateiformat) ¸ber
                                                                            über den Projekt-
                                                                                      Projekt-.
       kommunikationsserver, welcher durch den AG festgelegt wird,
       kommunikationsserver,                                     wird, zu ¸bergeben.
                                                                          übergeben. Die
                                                                                      Die von
       den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind von der bzw. dem AN im   im nöti-
                                                                                          nöti-
            Umfang weiterzubearbeiten,
       gen Umfang    weiterzubearbeiten, u.a.
                                          u.a. DIN-gerecht
                                               DIN-gerecht 1-fach
                                                            1-fach farbig bzw.
                                                                          bzw. mit
                                                                                mit Symbolen
       anzulegen, DIN-gerecht
       anzulegen,  DIN-gerecht zu falten und in Ordnern vorzulegen.
                                                         vorzulegen.

       Außerdem sind der AG sämtliche aufgrund dieses Vertrages erstellten Unterlagen
       Au§erdem                                                            Unterlagen in
                                                                                      in
                 Form zu ¸bergeben.
       digitaler Form    übergeben.

3.6       bzw. der AN ist
      Die bzw.         ist verpflichtet, eine Planlieferliste
                                              Planlieferliste zu Beginn einer jeden Leistungs-
                                                                                    Leistungs-
      phase
      phase  vorzulegen.

                                                §
                                                §44

                                      und anderen fachlich Beteiligten
       Zusammenarbeit zwischen AG, AN und                  Beteiligten

4.1
4.1    Die AG wird durch die von ihr beauftragten
       Die                             beauftragten vertretungsberechtigten Mitarbeiterinnen
                                                                            Mitarbeiterinnen
                                   Die vertretungsberechtigten Personen
       bzw. Mitarbeiter vertreten. Die                          Personen werden der bzw.
       dem AN - auch bei Veränderungen - schriftlich bekanntgegeben.
                 -                          -

       Nur diese sind berechtigt,
       Nur             berechtigt, der bzw.
                                       bzw. dem AN verbindliche Weisungen zu erteilen. For-
                                                                                        For-
                                                bzw. den AN gestellt werden, sind nur zu be-
       derungen, die von anderer Seite an die bzw.                                       be-
       rücksichtigen, wenn die AG schriftlich zustimmt.
       r¸cksichtigen,
4.2    Folgende Leistungen
       Folgende  Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten
                und sind von der bzw.
       erbracht und              bzw. dem AN
                                          AN mit
                                             mit ihren/seinen Leistungen abzustimmen.

               können benannt
       Zurzeit können benannt werden:

       4.2.1
       4.2.1         Objektplanung
       4.2.2         Tragwerksplanung
       4.2.3         Technische Ausrüstung
                                Ausr¸stung
       4.2.4         Vermessung
       4.2.5         Baugrunduntersuchung /IGeotechnik
                     Baugrunduntersuchung
       4.2.6         Bauphysik
                     Bauphysik
       4.2.7         Brandschutz

Stand: 07/2020
Stand: 07/2020                                                                         55von 9
                                                                                             9
§5

                                                Fristen
                                    Termine und Fristen

5.1
5,1    Es werden folgende Termine und
       Es                         und Fristen
                                      Fristen vereinbart:
                                              vereinbart.-

                 Fertigstellung Leistungsphase 3
                 Fertigstellung                3//HU-Bau:
                                                  HU-Bau:

5.2    Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat
       Kann                                                              hat die bzw.
                                                                                 bzw. der AN
            mit Nennung der Gr¸nde
       dies mit             Gründe der AG unverz¸glich
                                           unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
                                                                    mitzuteilen.

                                              §
                                              §66

                                           Vergütung
                                           Verg¸tung

6.1
6.1        Honorarermittlung f¸r
       Der Honorarermittlung für die Leistungen
                                     Leistungen nach 3.2 bis
                                                         bis 3.3 werden zugrunde gelegt:
                                                                                 gelegt:
       6.1.1
       6.1.1       Die nach §
                   Die      §4,  §6Abs.
                              4, § 6 Abs. 1Iund 2
                                                2Satz
                                                  Satz 1Iund
                                                         und §
                                                             §38  HOAF anrechenbaren Kos-
                                                               38 HOAI               Kos-
                                                      Kostenberechnung nach
                   ten der von der AG anerkannten Kostenberechnung      nach DIN 276 - 1:
                                                                                        1:
                                                                                        -

                   2008 12.
                   2008- -

       6.1.2       Folgende Honorarzone               §§ 5, 39,
                             Honorarzone im Sinne der §§    39,40                 11 Num-
                                                                40 und der Anlage 11 Num-
                   mer 11.2
                   mer 11.2 HOAI:
                            HOAI:
                   Bezeichnung des Gebäudes:
                   Bezeichnung
                   Freianlagen
                   Freianlagen

                                             Berechnungsbasis, die Schwierigkeit des Objekts
                                         ist Berechnungsbasis,
                    im Sinne
                   im  Sinne der Bewertungsmerkmale   gem. §§38 HOAI
                                                                 HOAI ist
                                                                      ist abschlie§end
                                                                          abschließend ¸ber
                                                                                        über
                   einen Zuschlag/Nachlass von der AG!             bewerten:
                                                    AG/ dem AG zu bewerten:

                        Zuschlag/Nachlass in %:                      ,

                         für die Honorarberechnung ist
                   Basis f¸r                       ist in
                                                       in allen
                                                          alien Objekten der Mindestsatz
                                                                             Mindestsátz der
                   Honorartafel      §40 Abs. 1IHOAI.
                   Honorartafel nach §          HOAI.

       6.1.3       Folgende Bewertung der Leistungen:
                   Folgende
       6.1.3 (1)
       6.1.3(1)     Grundlagenermittlung
                    -3,2.1
                    -3.2.1-  -

       6.1.3(2)     Vorplanung
                    -3.2.2-
       6.1.3(3)     Entwurfsplanung
                    -3.3.1
                    -3.3.1-  -

       6.1.4        Eine Ber¸cksichtigung
                    Eine    Berücksichtigung von mitzuverarbeitenden Bausubstanz
                                                                        Bausubstanz nach
                                                                                     nach
                    §4Abs.
                    §4   Abs. 33 HOAI
                                  HOAI bei
                                         bei der Bestimmung
                                                 Bestimmung der anrechenbaren Kosten
                                                                              Kosten nach
                                                                                     nach
                    6. 1.1 erfolgt vereinbarungsgemä§
                    6.1.1          vereinbarungsgemäß nicht.

Stand: 07/2020
Stand:                                                                               6von 99
                                                                                     6
6.1.5        Ein Umbauzuschlag nach       40 Abs. 6                  §36
                                                         6in Verbindung mit § 36 Abs. 1
                                                                                      IHOAI
                    wird vereinbarungsgemä§
                         vereinbarungsgemäß                gezahlt.
                                                           gezahlt.

6.2    Solange
       Solange die f¸r
                    für die Berechnung des Honorars
                                              Honorars ma§gebenden
                                                           maßgebenden Beträge
                                                                        Beträge der anerkann-
                               nicht feststehen, tritt f¸r
       ten Kostenberechnung nicht                      für die Bemessung
                                                               Bemessung der Abschlagszahlun-
           für die Leistungen nach 3.2 die Kostenschätzung an deren Stelle.
       gen f¸r
       Entsprechendes gilt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet und
       Entsprechendes                                                   und die f¸r
                                                                                für die end-
       gültige Berechnung
       g¸ltige Berechnung des Honorars ma§gebenden
                                        maßgebenden Beträge nicht mehr festgestellt wer-
       den.
       den.
6.3                                       Umstände, die die
       Verzögert sich die Bauzeit durch Umstände,        die bzw.
                                                              bzw. der AN nicht
                                                                           nicht zu vertreten
                               für die nachweislich
       hat, wesentlich, so ist f¸r     nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen
                                                                    Mehraufwendungen eine
                   Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung
       zusätzliche Verg¸tung                       Überschreitung bis zu          der festge-
              Ausführungszeit, maximal
       legten Ausf¸hrungszeit,  maximal jedoch 6
                                               6Monate,
                                                 Monate, ist
                                                          ist durch das Honorar
                                                                        Honorar abgegolten.

6.4        Besonderen Leistungen
       Die Besonderen Leistungen gem. 3.4 werden wie folgt verg¸tet:
                                                           vergütet:

       6.4.1 Die Verg¸tung
       6.4.1                    3.4.1 beträgt pauschal
                 Vergütung gem. 3.4.1         pauschal

                 Vergütung gem. 3.4.2 beträgt pauschal
       6.4.2 Die Verg¸tung                    pauschal

       6.4.3 Die Vergütung
                 Verg¸tung gem. 3.4.3 beträgt pauschal
                 Vergütung gem. 3.4.4 beträgt pauschal
       6.4.4 Die Verg¸tung                    pauschal
                 Vergütung gem. 3.4.5 beträgt pauschal
       6.4.5 Die Verg¸tung                    pauschal

                 Vergütung gem. 3.4.6 beträgt pauschal
       6.4.6 Die Verg¸tung
             Die Vergütung
       6.4.7 Die                      beträgt pauschal
                 Verg¸tung gem. 3.4.7 beträgt
6.5    Bei einer Honorierung
       Bei       Honorierung nach Zeitaufwand werden folgende Stundensätze zugrunde
       gelegt:

       Für die bzw.
       F¸r     bzw. den AN (GF/Ing.)
                           (GF/Ing.)

       Für technische Zeichnerinnen bzw. Zeichner
       F¸r
       und sonstige Mitarbeiterinnen bzw.
       und                             bzw. Mitarbeiter
                                             Mitarbeiter
       mit vergleichbarer Qualifikation, die technische
                                      erfüllen
       oder wirtschaftliche Aufgaben erf¸llen

6.6                               Kosten f¸r:
       Als Nebenkosten werden die Kosten für:
       -
       -   Versand und Daten¸bertragungen
                       Datenübertragungen
       -
       -   Vervielfältigen der Unterlagen
       -
       -   Fahrtkosten
       -
       -   Reisen der bzw. des AN und ihrer/seiner Mitarbeiterinnen
                                                   Mitarbeiterinnen bzw.
                                                                    bzw. Mitarbeiter
       mit                           Nettohonorars erstattet.
                    des vereinbarten Nettohonorars

6.7        Umsatzsteuer ist
       Die Umsatzsteuer Ist gesondert auszuweisen

Stand: 07/2020
Stand: 07/2020                                                                         7von 9
                                                                                       7    9
§
                                                 §77

                           Haftpflichtversicherung der bzw.
                           Haftpflichtversicherung     bzw. des AN

7.1
7.1    Die Deckungssummen
       Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung      §12
                              Berufshaftpflichtversicherung nach § 12AVB müssen min-
                                                                     AVB m¸ssen
               betragen:
       destens betragen:

        -       für Personenschäden
                f¸r Personenschäden                                           1.500.000 Euro
                                                                              1.500.000 Euro
            -   für
                f¸r sonstige Schäden                                          1.000.000 Euro
                                                                              1.000.000

                                                 §8
                                                 § 8

                                  Ergänzende Vereinbarungen
                                  Ergänzende

8.1
8.1    Erklärung der bzw.
       Erklärung     bzw. des AN
       Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt die bzw. der AN, dass keine Aus-
       Mit
       schlussgr¸nde
       schlussgründe nach § §123      §124
                              123 und § 124 GWB vorliegen.
       Der bzw.
       Der bzw. dem AN ist bewusst, dass eine falsche Erklärung ihren/seinen
                                                                 ihren/seinen Ausschluss
       von k¸nftigen
           künftigen Beauftragungen
                      Beauftragungen sowie die K¸ndigung
                                               Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem
                  Folge haben
       Grund zur Folge  haben kann.
                              kann.

8.3    Transparenzgesetz
       Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG).
       Dieser                                                               (HmbTG). Bei
                                                                                      Bei Vor-
       liegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach nach Ma§gabe
                                                                 Maßgabe der Vorschriften des
       HmbTG im  im Informationsregister
                     Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Ver-
                        kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem
       öffentlichung kann
       HmbTG sein.
       HmbTG     sein.
       Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei
       F¸r                                                                      bei der Veröf-
                   im Informationsregister
       fentlichung im Informationsregister oder Herausgabe
                                                Herausgabe auf Antrag nach
                                                                        nach HmbTG entste-
       hende Schäden haftet die AG nur
       hende                          nur bei
                                          bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
          im Hinblick
       Kl Im              §10
             Hinblick auf § 10 Abs. 2
                                    2HmbTG vereinbaren die Parteien:
                                                             Parteien:
          Dieser
          Dieser Vertrag  wird erst einen Monat nach
                                                nach seiner Veröffentlichung im Informati-
                                                                             im Informati-
          onsregister wirksam.

                Die AG kann binnen
                Die           binnen dieses Monats
                                             Monats nach
                                                     nach Veröffentlichung des Vertrags im
                                                                                         im Infor-
                                                                                             Infor-
                                               zurücktreten, wenn ihr nach der Veröffentlichung
                mationsregister vom Vertrag zur¸cktreten,
                                                                        bekannt werden,
                des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt      werden, die sie,
                                        bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen
                wären sie schon zuvor bekannt
                                 schließen, und
                Vertrag nicht zu schlie§en, und ein Festhalten
                                                    Festhalten am Vertrag f¸r
                                                                          für sie unzumutbar ist.
                                                                                               ist.

Stand: 07/2020
Stand:                                                                                      8von 99
                                                                                            8
Auftraggeberin

        Anlagen
        1. Allgemeinen Vertragsbestimmungen -AVB-
        1.

           Hinweisblatt Bauablaufstörungen
        2. Hinweisblatt

        3. Projektbeschreibung
        3.

           Flurkarte - Baufeld
        4. Flurkarte-

                       2303.2021
        5. Angebot vom 23.03.2021

Stand'. 07/2020
Stand:  07/2020                                     9von
                                                    9 von 9
                                                          9
ANl AG rÄ l
                                                                                                            VV-Bau Anlage 5-400
                                                                                                            W-Bau
                                                                                       AilgeElleine Vertragsbestimmungen - AVB -
                                                                                       Allgemeine                              -   -

                                 Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -                          -          -

                                            zu den Verträgen f¸r
                                                             für freiberuflich Tätige

           §11 - Allgemeine Pflichten der bzw. des AN
           §             -

           §2 - Verpflichtung bei
           §2            -        Leistungen für
                              bei Leistungen f¸r Ausschreibung,
                                                 Ausschreibung, Vergabe
                                                                Vergabe und
                                                                        und Objekt-
                                                                            Objekt-
                 (Bau-)¸berwachung
                 (Bau-)überwachung

           §33 - Zusammenarbeit zwischen AG, AN und anderen fachlich Beteiligten
           §             -

           §44 - Vertretung der AG durch die bzw.
           §             -                   bzw. den AN

           §5 - Auskunftspflicht der bzw. des AN
           §5            -

           §6 - Herausgabeanspruchder AG
           §6            -

           §7 - Urheberrecht
           §7

           §
           §88       --Abnahme
                       Abnahme

           §9 - Zahlungen
           §9            -

           § 10 --Abtretung
           §10    Abtretung

           §11
           § haa - K¸ndigung
                   Kündigung durch die AG
                             -

           §11
           § 11 b
                b- K¸ndigung
                   Kündigung durch die bzw. den AN
                             -

           §1122 -
           §         -           H a f t u n g uund
                                 Haftung         nd V e r j ä h r u n g vvon
                                                    Verjährung            o n M4ängel-
                                                                                ä n g e l - uund
                                                                                              n d SSchadensersatzansprüchen
                                                                                                    chadensersatzanspr¸chen

           §1133 -
           §                     HHaftpflichtversicherung
                                   aftpflichtversicherung

           §1144 -
           §         -           EErfüllungsort,
                                   r f ¸ l l u n g s o r t , SStreitigkeitenGerichtsstand
                                                               treitigkeiten,Gerichtsstand

           §15
           § 15 -                Arbeitsgemeinschaft

           §16
           § 16 -    -           Werkvertragsrecht

           §17
           § 17 -                Schriftform

          §1188 -
          §      -               Umsatzsteuer
                                 U msatzsteuer

Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019                                                                                1von 8
                                                                                                                       Seite 1    8
VV-Bau Anlage 5-400
                                                                                W-Bau
                                                             Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
                                                                                               -       -

                                                 §§11
                      Allgemeine Pflichten
                                 Pflichten der Auftragnehmerin bzw.
                                       des Auftragnehmers (AN)
  (1)   Die Leistungen
              Leistungen m¸ssen
                          müssen den allgemein anerkannten
                                                 anerkannten Regeln
                                                             Regeln der
                                                                    der Technik,
                                                                        Technik, dem
                                                                                 dem Grundsatz der
        Wirtschaftlichkeit und
                             und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen sowie den
        örtlichen Verhältnissen Rechnung tragen.
  (2)   Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
                                     Auftragnehmer (AN) hat insbesondere zu
                                                                         zu beachten
                                                                            beachten
        -
        -   das Bauhandbuch (VV-Bau),
                            (W-Bau),
        -
        -   oberhalb des EU-Schwellenwertes
                              EU-Schwellenwertes den Vierten Teil des Gesetzes
                                                                       Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Verordnung ¸ber  über die Vergabe
            öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung
                                  (Vergabeordnung - VgV),
                                                    VgV),
                                                    -

        -
        -   die Vergabe- und Vertragsordnung für
                                             f¸r Bauleistungen - V013
                                                                 VOB -.
                                                                  -      -.

  (3)
  (3)   Als Sachwalterin
            Sachwalterin bzw.
                         bzw. Sachwalter ihrer/seiner Auftraggebern
                                                      Auftraggeberin (AG) darf
                                                                            darf die bzw.
                                                                                     bzw. der AN
        keine
        keine    Unternehmerinnen-
                 Unternehmerinnen-    bzw.
                                      bzw.     Unternehmer-
                                               Unternehmer-      oder    Lieferantinnen-    bzw.
                                                                                            bzw.
        Lieferanteninteressen vertreten. Sie/Er hat gemä§gemäß ihrem/seinem
                                                                   ihrem/seinem Berufs- und
        Standesrecht      im
                          im     Rahmen        des      Vertrages      ihr/ihm       übertragene
                                                                                     ¸bertragene
        Vermögensbetreuungspflichten ausschlie§lich
                                      ausschließlich f¸r
                                                      für die AGwahrzunehmen.
                                                              AGwahrzunehmeri.

  (4)   Weder die bzw.
                  bzw. der AN noch eine der in §    §66 Vergabeverordnung (VgV)
                                                                             (VgV) genannten
        Personen
        Personen d¸rfen
                 dürfen in
                         in einem von ihr/ihm
                                       ihr/ihm vertragsgemä§
                                               vertragsgemäß betreuten Vergabeverfahren f¸r  für
        eine Bewerberin bzw. einen Bewerber
                                    Bewerber oder Bieterin bzw. Bieter
                                                                Bieter tätig sein.
                                                                             sein. Dies
                                                                                   Dies gilt f¸r
                                                                                             für
                                                  unterhalb der in der VgV festgelegten
        alle Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb
        Schwellenwerte für
                       f¸r EG-Vergabeverfahren.
                           EG-Vergabeverfahren.
  (5)   Die bzw.
            bzw. der AN hat ihrer/seiner Leistung die schriftlichen Anordnungen und Anregungen
        der AG zugrunde zu legen und etwaige Bedenken   Bedenken hiergegen
                                                                    hiergegen der AG unverz¸glich
                                                                                        unverzüglich
        schriftlich mitzuteilen; sie/er hat
                                        hat ihre/seine vereinbarten Leistungen vor ihrer endg¸ltigen
                                                                                         endgültigen
        Ausarbeitung mit der AG und  und den anderen fachlich Beteiligten
                                                                Beteiligten (vgl. §
                                                                            (vgl. §
        3) abzustimmen.
           abzustimmen.
        Die bzw. der AN
                      AN hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob ihrer/seiner
                                                                  ihrer/seiner Leistung
        öffentlich-rechtliche Hindernisse
                              Hindernisse und Bedenken entgegenstehen.
                                                         entgegenstehen.

            Haftung der bzw.
        Die Haftung     bzw. des AN f¸r
                                    für die Richtigkeit
                                            Richtigkeit und
                                                        und Vollständigkeit ihrer/seiner
                                                                            ihrer/seiner
        Leistungen wird durch Anerkennung oder Zustimmung der AG nicht eingeschränkt.
  (6)
  (6)   Notwendige Überarbeitungen
        Notwendige    Überarbeitungen der Unterlagen
                                            Unterlagen bei unverändertem Programm und bei nur    nur
        unwesentlich veränderten Forderungen
                                     Forderungen begr¸nden
                                                   begründen keinen Anspruch auf zusätzliches
        Honorar.
        Honorar. Nicht vereinbarte Leistungen,
                                     Leistungen, die die AG zur Herstellung der baulichen Anlage
        fordert, hat die bzw.
                         bzw. der
                               der AN mit
                                       mit zu ¸bernehmen;
                                              übernehmen; die Verg¸tung
                                                                Vergütung hierf¸r
                                                                           hierfür hat
                                                                                    hat die bzw.
                                                                                            bzw. der
        AN vor Leistungsbeginn mit der AG zu vereinbaren.
                                                 vereinbaren. Das
                                                               Das gleiche gilt f¸r
                                                                                für Ä nderungen der
                                                                                    Änderungen
                        Leistung; in solchen Fällen
        vereinbarten Leistung;                  Fällen richtet    sich         Honorar nach den
                                                                        das Honorar
        Ermittlungsgrundlagen dervereinbarten
                                 dervereinbarten Leistung.
                                                  Leistung.
  (7)   Die bzw.
             bzw. der AN ist
                          ist bei der Bearbeitung der Leistungen
                                                      Leistungen.anan die von der AG anerkannte
        Planung gebunden. Wenn von der AG vor Leistungserbringung
        Planung                                     Leistungserbringung eine Kostenobergrenze
                                                                               Kostenobergrenze
        mitgeteilt
        mitgeteilt wurde,
                   wurde, hat die bzw. der AN diese unter   unter Einschluss
                                                                   Einschluss aller planerischen
        Ma§nahmen
        Maßnahmen zur Optimierung des Planungskonzepts zu     zu beachten.
                                                                 beachten.
        Wird erkennbar,
              erkennbar, dass die von der AG anerkannten Kosten und die vereinbarten Termine
        bei
        bei der
            der Verfolgung der bisherigen Planung
                                           Planung oder nach
                                                          nach dem Ergebnis der Ausschreibung
        einer Leistung nicht eingehalten werden, hat sie/er die AG unverz¸glich
                                                                   unverzüglich unter Darlegung
        der aus ihrer/seiner
                 ihrer/seiner Sicht möglichen
                                    möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf
        Kosten,
        Kosten, Termine und Wirtschaftlichkeit des Objekts zu unterrichten.

Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019                                                  2von 8
                                                                                         Seite 2    8
VV-Bau Anlage 5-400
                                                                                W-Bau
                                                             Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
                                                                                              -       -

  (8)    Die
         Die bzw. der AN hat die ihr/ihm ¸bertragenen
                                            übertragenen Leistungen
                                                          Leistungen in
                                                                      in ihrem/seinem
                                                                          ihrem/seinem B¸ro
                                                                                        Büro zu er-
                                                                                                er-
         bringen. Nur
                   Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AG ist
                                                                        Ist eine Unterbeauftragung
         zulässig.

                                                 §
                                                 §22
                Verpflichtung bei Leistungen f¸r
                                             für Ausschreibung, Vergabe
                                   und Objekt-(Bau-)¸berwachung
                                       Objekt-(Bau-)überwachung

         Die bzw. der AN und
         Die                 und ihre/seine mit
                                             mit der Ausführung                      Leistungen
                                                      Ausf¸hrung der vertraglichen Leistungen
         befassten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter m¸ssen
                                                     müssen sich auf die gewissenhafte Erf¸llung
                                                                                       Erfüllung
         ihrer Obliegenheiten gemä§
                               gemäß §§1Ides Verpflichtungsgesetzes vom 2. März
                                                                             März 1974
                                                                                   1974 (BGBl.
                                                                                        (BGBI, II
            547), geändert durch Gesetz vom 15.
         S. 547),                              15. August 1974
                                                          1974 (BGBl.
                                                                (BGBl. IIS. 1942)
                                                                            1942) in Verbindung
         mit §
             § 11
               11 Abs. 1    4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten lassen.
                       INr. 4

             Einsatz anderer Mitarbeiterinnen bzw.
         Der Einsatz                          bzw. Mitarbeiter als der besonders Verpflichteten
              nur nach deren Verpflichtung erfolgen. Der
         darf nur                                       Der AG sind diese unverz¸glich
                                                                              unverzüglich zu
         benennen.
         benennen.
                                                 §3

                                         und anderen fachlich Beteiligten
          Zusammenarbeit zwischen AG, AN und                  Beteiligten

  (1
  (I))   Der
         Der bzw. dem AN gegenüber
                         gegen¸ber ist nur die vertragsschließende
                                               vertragsschlie§ende Stelle weisungsbefugt.
  (2)    Die AG unterrichtet
         Die      unterrichtet die bzw. den AN rechtzeitig
                                               rechtzeitig ¸ber
                                                           über die Leistungen, die andere fachlich
         Beteiligte zu erbringen haben und
         Beteiligte                      und ¸ber
                                             über die mit
                                                      mit diesen
                                                          diesen vereinbarten Termine/Fristen.

  (3)    Die
         Die bzw. der AN ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten
                                                                 Beteiligten die notwendigen
                       Unterlagen so rechtzeitig zu liefern,
         Angaben und Unterlagen                        liefern, dass diese ihre Leistungen
                                                                                   Leistungen
         ordnungsgemä§
         ordnungsgemäß erbringen können.

  (4)    Wenn während der Ausf¸hrung
                               Ausführung der Leistungen
                                                Leistungen Meinungsverschiedenheiten
                                                            Meinungsverschiedenheiten zwischen
         der bzw. dem AN und anderen fachlich Beteiligten
                                                      Beteiligten auftreten, hat die bzw. der AN
         unverz¸glich
         unverzüglich schriftlich die
                                  die Entscheidung
                                      Entscheidung der AG
                                                       AG herbeizuführen.
                                                           herbeizuf¸hren.

                                                 §4
                                                 §4
                          Vertretung der AG durch die bzw.
                                                      bzw. den AN

  (1)
  (1)     Die bzw. der AN ist
         Die               ist zur Wahrung der Rechte
                                                  Rechte und Interessen
                                                              Interessen der AG im Rahmen
                                                                                   Rahmen der
                  übertragenen Leistungen
         ihr/ihm ¸bertragenen     Leistungen berechtigt
                                               berechtigt und verpflichtet. Sie/Er
                                                                            Sie/Er hat
                                                                                   hat die AG
         unverz¸glich
         unverzüglich ¸ber
                       über Umstände zu unterrichten,
                                           unterrichten, aus denen sich Anspr¸che
                                                                        Ansprüche gegen mit der
         Bauausf¸hrung
         Bauausführung beauftragte
                          beauftragte Unternehmen
                                        Unternehmen ergeben können.
                                                                  können, Die
                                                                           Die Geltendmachung
         derartiger Ansprüche
                    Anspr¸che obliegt der AG.
                                          AG.
  (2)
  (2)              bindende Erklärungen,
         Die AG bindende    Erklärungen, insbesondere solche mit mit finanziellen Verpflichtungen,
         darf die bzw. der AN nicht
                              nicht abgeben. Dies gilt auch f¸r
                                                            für den Abschluss, die Ä nderung und
                                                                                    Änderung
         Ergänzung von Verträgen sowie für
                                         f¸r die Vereinbarung
                                                 Vereinbarung neuer Preise.
  (3)    Die bzw.
             bzw. der AN darf unbeschadet
                              unbeschadet §§33Abs. 3
                                                   3Dritten ohne Einwilligung
                                                                  Einwilligung der AG keine
         Unterlagen
         Unterlagen aushändigen und keine
                                     keine Ausk¸nfte
                                           Auskünfte geben,
                                                     geben, die sich auf die Bauma§nahme
                                                                             Baumaßnahme
         beziehen.

                                                 §5
                              Auskunftspflicht der bzw. des AN
         Die bzw. der AN hat der AG auf Anforderung ¸ber
         Die                                           über ihre/seine
                                                             ihre/seine Leistungen unverz¸glich
                                                                                    unverzüglich
         und ohne besondere      Verg¸tung sowohl m¸ndlich
                       besondere Vergütung         mündlich als auch schriftlich Auskunft zu
                   bis das Rechnungspr¸fungsverfahren
         erteilen, bis     Rechnungsprüfungsverfahren f¸r
                                                      für die Bauma§nahme
                                                              Baumaßnahme f¸r für abgeschlossen
         erklärt ist.

Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019                                           Seite 33vvon
                                                                                        Seite        8
                                                                                                  on 8
VV-Bau Anlage 5-400
                                                            Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
                                                                                              -       -

                                                §6
                                                § 6
                                 Herausgabeanspruch der AG
                                 Herausgabeanspruch
        Die           bzw. dem AN zur Erf¸llung
        Die von der bzw.                Erfüllung dieses Vertrages angefertigten
                                                                    angefertigten Unterlagen
        - Pläne
        - Pläne oder Zeichnungen als Transparentpausen oder digitale Datenträger - sind an
                                                                                         -

        die AG herauszugeben; sie werden deren Eigentum. Die   Die der bzw. dem AN ¸berlassenen
                                                                                      überlassenen
        Unterlagen sind der AG spätestens nach Erf¸llung     Erfüllung     ihres/seines Auftrages
        zur¸ckzugeben.
        zurückzugeben. Zur¸ckbehalt¸ngsrechte,
                           Zurückbehaltungsrechte, die nicht
                                                           nicht auf diesem Vertragsverhältnis
        beruhen, sind ausgeschlossen.
        beruhen,
        Auf Anforderung der AG hathat die bzw.
                                          bzw. der AN die ihr/ihm digital zur Verf¸gung
                                                                              Verfügung gestellten
        Daten
        Daten in
               in ihrem/seinem
                  ihrem/seinem DV-System zu löschen.

                                                §7

                                          Urheberrecht
                                          Urheberrecht
  (1)
  (1)   Soweit die von der bzw. dem AN gefertigten Unterlagen
                                                     Unterlagen und
                                                                und das ausgef¸hrte
                                                                        ausgeführte Werk ganz
        oder in
             in Teilen urheberrechtlich
                       urheberrechtlich gesch¸tzt
                                        geschützt sind, bestimmen
                                                        bestimmen sich die Rechte der AG auf
        Nutzung, ÄÄnderung
                   nderung und Veröffentlichung dieser Werke nach den Abs. 2  2bis
                                                                               bis 5.
                                                                                   5.

  (2)   Die AG darf die Unterlagen
                          Unterlagen f¸r
                                       für die im
                                               im Vertrag genannte Bauma§nahme
                                                                      Baumaßnahme und das
        ausgeführte Werk ohne Mitwirkung der bzw. des AN nutzen.
        ausgef¸hrte                                         nutzen. Die Unterlagen d¸rfen
                                                                                   dürfen auch
        für                                     ausgeführten Werks benutztwerden.
        f¸r eine etwaige Wiederherstellung des ausgef¸hrten         benutzt werden.
  (3)   Die
        Die AG darf die Unterlagen sowie das ausgef¸hrte
                                              ausgeführte Werk ohne Mitwirkung der  der bzw.
                                                                                           bzw. des
        AN ändern. Eine
                    Eine solche Ä nderung setzt voraus,
                                Änderung        voraus, dass
                                                         dass das Schutzinteresse der bzw. bzw. des
              hinter dem Gebrauchsinteresse
        AN hinter            Gebrauchsinteresse der AG zur¸cktreten
                                                               zurücktreten muss.
                                                                                muss, Bei der
        Interessenabwägung
        Interessenabwägung ist insbesondere
                                  insbesondere zu ber¸cksichtigen,
                                                     berücksichtigen, inwieweit
                                                                       inwieweit die Ä      nderung
                                                                                         Änderung
        nutzungsbedingt und/oder
                         und/oder technisch erforderlich bzw.
                                                         bzw. wirtschaftlich sinnvoll ist.

        Änderungen,
        Ä nderungen, die zu einer Entstellung führen (§ 14
                                              f¸hren (§ 14 Urheberrechtsgesetz),
                                                           Urheberrechtsgesetz), sind von dem
        hier geregelten Ä nderungsrecht nicht umfasst.
                        Änderungsrecht        umfasst.

        Beabsichtigt die AG eine Änderung,
                                      Ä nderung, so wird sie die bzw. den AN ¸ber
                                                                               über das Vorhaben
        unterrichten
        unterrichten und ihr
                          ihr bzw. ihm
                                    ihm Gelegenheit geben, innerhalb einer von der AG bestimmten
                                                                                        bestimmten
                               mitzuteilen, ob und in
        angemessenen Zeit mitzuteilen,             in welcher Weise sie bzw. er mit
                                                                                mit einer
                                                                                    einer Ä
                                                                                          Änderung
                                                                                            nderung
                       ist.
        einverstanden ist.
  (4)
  (4)   M¸ssen
        Müssen am ausgef¸hrten
                    ausgeführten Werk Mängel,
                                        Mängel, die insbesondere eine Gefahr f¸rfür die Sicherheit
                                                        Beeinträchtigung der vertragsgemä§en
        darstellen oder die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung             vertragsgemäßen
        Nutzung des Gebäudes
        Nutzung       Gebäudes f¸hren
                                 führen und die nicht
                                                  nicht ohne eine Ä
                                                                  Änderung         ursprünglichen
                                                                    nderung des urspr¸nglichen
                 behoben werden können,
        Werkes behoben            können, beseitigt werden, kann
                                                             kann die AG das ausgef¸hrte
                                                                               ausgeführte Werk
              Mitwirkung der bzw.
        ohne Mitwirkung        bzw. des AN ändern. Abs. 3   3 Satz 22 gilt entsprechend mit der
        Maßgabe, dass an die Stelle des Gebrauchsinteresses der AG das Interesse
        Ma§gabe,                                                             Interesse der AG an
        einer mangelfreien Werkausf¸hrung
                            Werkausführung tritt. Soweit möglich,
                                                          möglich, wird sie die bzw.
                                                                                bzw. den AN vor
        Ausführung anhören und
        Ausf¸hrung            und deren bzw.
                                         bzw. dessen Auffassung bei ihrer Entscheidung
                                                                              Entscheidung nach
                                                                                             nach
        Möglichkeit ber¸cksichtigen.
                    berücksichtigen.

  (5)   Die AG hat
                hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe der bzw. des AN..
                                                                                     AN. Das
                                     bzw. des AN unterliegt der vorherigen schriftlichen
        Veröffentlichungsrecht der bzw.
        Zustimmung der AG, wenn Geheimhaltungs- oder Sicherheitsinteressen
                                                          Sicherheitsinteressen der AG ber¸hrt
                                                                                       berührt
        oder sonstige, vergleichbare Interessen
                                     Interessen der AG beeinträchtigt werden.

  (6)   Liegen
        Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1Inicht vor,
                                                      vor, darf die AG die Unterlagen
                                                                           Unterlagen f¸r
                                                                                      für die im
        Vertrag genannte Bauma§nahme
                          Baumaßnahme ohne Mitwirkung der bzw. des AN nutzen nutzen und ändern;
        dasselbe gilt auch f¸r
                           für das ausgef¸hrte Werk. Die
                                   ausgeführte Werk. Die AG hat das Recht zur Veröffentlichung
        unter Namensangabe
              Namensangabe der bzw.  bzw. des AN.

        Das Veröffentlichungsrecht der bzw. des AN unterliegt
                                                   unterliegt der vorherigen schriftlichen
        Zustimmung der AG.

Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB-
                                -AVB 09/2019                                                  4von 8
                                                                                        Seite 4    8
VV-Bau Anlage 5-400
                                                                                     W-Bau
                                                                  Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
                                                                                                     -       -

            Die Planungs- und Kostendaten der Bauma§nahme
                                              Baumaßnahme d¸rfen
                                                          dürfen von der bzw. dem AN nicht an
            Dritte weitergegeben werden,
                                 werden.
  (7)
  (7)         Die
              Die AG kann
                      kann ihre
                           ihre vorgenannten Rechte
                                              Rechte auf die jeweilige/den jeweiligen zur Verf¸gung
                                                                                          Verfügung
            . über
              ¸ber das Grundst¸ck
                       Grundstück Berechtigte
                                   Berechtigte bzw. Berechtigten
                                                    Berechtigten ¸bertragen.
                                                                 übertragen.

                                                      §
                                                      §88
                                                  Abnahme
 (1)            vertragsgemäßen Leistungen der bzw. des AN m¸ssen
            Die vertragsgemä§en                                müssen - nach
                                                                         nach Erbringung der letzten
                                                                           -

            beauftragten
            beauftragten Leistungsstufe - förmlich abgenommen werden. Wegen unwesentlicher
                                           -                                         unwesentlicher
            Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Das Ergebnis der Abnahme ist
            Mängel                                                                             ist in
                                                                                                   in
            einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhandene Mängel
            festzustellen und die vertraglichen Erf¸llungsanspr¸che
                                                Erfüllungsansprüche vorzubehalten.

 (2)
 (2)        Abweichend von Absatz 11Satz 1I kann die bzw.
                                                        bzw. der AN ab der Abnahme der letzten
            Leistung
            Leistung  des bauausf¸hrenden
                          bauausführenden Unternehmers oder der bauausf¸hrenden
                                          Unternehmers             bauausführenden Unternehmer
            eine Teilabnahme der von ihm
                                     ihm bis dahin erbrachten Leistungen           (§ 650s BGB).
                                                                         verlangen (§      BGB).

                                                      §9

                                                 Zahlungen
  (1)       Auf Anforderung der bzw.
                                bzw. des AN werden Abschlagszahlungen f¸r für nachgewiesene
            vertragsgemä§e
            vertragsgemäße   >Leistungen ï    einschlie§lich
                                              einschließlich Umsatzsteuer    gewährt.
                                                                             gewährt.   Die
                                                                                        Die
            Abschlagsrechnung muss pr¸ffähig
                                    prüffähig sein.
                                              sein.

  (2)
  (2)       Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird fällig,
                                                          fällig, wenn die Leistung abgenommen,
                                                                                       abgenommen, eine
            pr¸ffähige
            prüffähige Schlussrechnung ¸berreicht
                                          überreicht und diese in angemessener Zeit gepr¸ftgeprüft worden
            ist. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Pr¸fung
                                                                            Prüfung und Feststellung der
            von der bzw. dem AN vorgelegte pr¸fbaren
                                                prüfbaren Honorarschlussrechnung
                                                            Honorarschlussrechnung fällig, spätestens
            innerhalb von 30 Tagen nach Zugang.
                                              Zugang.    Eine   pr¸ffähige
                                                                 prüffähige Rechnung
                                                                             Rechnung muss
                                                                                         muss diejenigen
            Angaben enthalten, die nachnach dem geschlossenen Vertrag und        und der HOAI
                                                                                            HOAI objektiv
       .'   unverzichtbar sind, um die sachliche und rechnerische Überpr¸fung           Überprüfung    der
            Honorarforderung zu ermöglichen.
            Honorarforderung        ermöglichen.    Einwendungen gegen die Pr¸fbarkeit
                                                    Einwendungen                         Prüfbarkeit der
            Rechnung müssen
                        m¸ssen unter Angabe der Gr¸nde
                                                  Gründe innerhalb der in Satz 2    2genannten Frist von
            30 Tagen erhoben werden, andernfalls kann  kann     sich die  AG    nicht   mehr auf fehlende
            Pr¸fbarkeit berufen.
            Prüfbarkeit berufen. Wenn   die Rechnung
                                             Rechnung nurnur  in  Teilen pr¸ffähig
                                                                         prüffähig ist, kann
                                                                                   ist, kann die bzw.
                                                                                                  bzw. der
            AN die Zahlung eines Guthabens verlangen, das unter Ber¸cksichtigung
                                                                            Berücksichtigung   eventueller
            Voraus- und
                      undAbschlagszahlungen
                          Abschlagszahlungen bereitsfeststeht.
                                               bereits feststeht.
                 Rechnungen (einschlie§lich
            Alle Rechnungen   (einschließlich Nachweise
                                              Nachweise f¸r
                                                        für Nebenkosten)
                                                            Nebenkosten) sind im
                                                                              im Original mit
                                                                                          mit zwei
            Durchschriften einzureichen.

  (3)       Wird nach Annahme der Schlusszahlung festgestellt, dass das Honorar abweichend vom
            Vertrag oder aufgrund unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, so ist die
            Abrechnung zu berichtigen. Das gleiche gilt bei Aufma§-,      Aufmaß-, Rechen- oder
            Übertragungsfehlern.
            Übertragungsfehlern, AG und AN sind verpflichtet,
                                                  verpflichtet, die sich danach ergebenden Beträge
                                                                                           Beträge
               erstatten. Sie können sich nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung
            zu erstatten.                                                                    (§ 818
                                                                                Bereicherung (§
            Abs. 3BGB) berufen.
            Abs. 3
  (4)       Im Falle
            Im  Falle einer Überzahlung
                            Überzahlung hat
                                          hat die bzw.
                                                  bzw. der AN den ¸berzahlten
                                                                       überzahlten Betrag zu erstatten.
            Leistet    sie/er   innerhalb     von    14
                                                      14    Kalendertagen       nach    Zugang      des
            R¸ckforderungsschreibens    nicht, befindet sie/er sich ab diesem Zeitpunkt mit ihrer/seiner
            Rückforderungsschreibens nicht,
            Zahlungsverpflichtung inin Verzug und hat Verzugszinsen in     in Höhe von 99 % ¸ber
                                                                                              über dem
            Basiszinssatz des §§247 BGB
                                      BGB sowie eine Pauschale
                                                        Pauschale inin Höhe
                                                                       Höhe von 40 Euro
                                                                                    Euro zu zahlen.

            Auf einen Wegfall der Bereicherung
                                  Bereicherung kann
                                               kann sich die bzw.
                                                             bzw. der AN nicht berufen.
                                                                               berufen.

           Vertragsbestimrnungen -AVB- 09/2019
Allgemeine Vertragsbestimmungen                                                               Seite 55von 8
                                                                                                          8
VV-Bau Anlage 5-400
                                                              Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB -
                                                                                                 -

  (5) ï Die
         Die Verjährung einer auf eine nicht pr¸ffähige
                                                  prüffähige Honorarschlussrechnung gest¸tzten
                                                                                        gestützten
        Forderung beginnt
                   beginnt spätestens, wenn die Frist von 30  30 Tagen abgelaufen ist, ohne dass
                                Einwendungen gegen die Pr¸ffähigkeit
        die AG substantiierte Einwendungen                   Prüffähigkeit vorgebracht hat. Ist
                                                                                            Ist die
        Rechnung nur
                   nur teilweise pr¸ffähig,
                                  prüffähig, beginnt die Verjährung der Honorarschlussrechnung
                                                                          Honorarschlussrechnung
                                   Erstellung einer insgesamt pr¸ffähigen
        grundsätzlich erst mit der Erstellung                   prüffähigen Schlussrechnung.

  (6)   Die
        Die Absätze 2
                    2bis
                      bis 5
                          5gelten auch f¸r
                                       für Teilschlusszahlungen
                                           leilschlusszahlungen und Teilschlussrechnungen.

                                                 § 10
                                                 §10

                                             Abtretung
        Forderungen der bzw. des AN gegen die AG können
        Forderungen                                          können ohne Zustimmung der AG nur
        abgetreten werden,                                          Forderungen in voller Höhe
                      werden, wenn sich die Abtretung auf alle Forderungen                Höhe aus
        dem genau bezeichneten
                       bezeichneten Auftrag einschlie§lich
                                                einschließlich aller etwaigen Nachträge
                                                                              Nachträge erstreckt.
                              nur mit
        Teilabtretungen sind nur  mit schriftlicher Zustimmung der AG gegen sie wirksam.
        §§ 398 ffif BGB,
        §§          BGB, 354a HGB
                              HGB bleiben
                                    bleiben unber¸hrt.
                                             unberührt.

                                                §11a
                                                § ha

                             Kündigung durch die AG
                             K¸ndigung
  (1)   Die AG kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung    Leistung jederzeit den Vertrag
        k¸ndigen.
        kündigen. Die
                    Die bzw. der AN ist
                                      ist in diesem Fall
                                                     Fall berechtigt,
                                                          berechtigt, die vereinbarte Verg¸tung
                                                                                       Vergütung zu
        verlangen. Sie/er muss sich je- doch anrechnen lassen, was sie/er infolge
                                                                              infolge der Aufhebung
        des Vertrages an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer/seiner   ihrer/seiner
        Arbeitskraft und ihrer/seines
                          ihrer/seines Unternehmens
                                       Unternehmens //B¸ros
                                                          Büros erwirbt oder zu erwerben böswillig
                   (§ 648 Satz 2, 2. Halbsatz BGB).
        unterlässt (§                           BGB). Die ersparten Aufwendungen werden f¸r    für die
        noch
        noch nicht erbrachten Leistungen
                                 Leistungen der Objekt¸berwachung
                                                  Objektüberwachung sowie der Objektbetreuung
        und Dokumentation auf 60    %, für
                                  60%,  f¸r die noch nicht erbrachten ¸brigen
                                                                       übrigen Leistungen auf 40%40 %
        festgelegt, es sei denn, geringere oder höhere   höhere ersparte Aufwendungen werden
        nachgewiesen.
  (2)
  (2)   Im
        Im Falle
           Falle der K¸ndigung
                     Kündigung aus wichtigem Grund hat die bzw. der AN nur Anspruch auf
        Vergütung der bis zur K¸ndigung
        Verg¸tung             Kündigung vertragsgemä§
                                         vertragsgemäß erbrachten, in
                                                                   in sich abgeschlossenen
              nachgewiesenen Leistungen,
        und nachgewiesenen      Leistungen, einschlie§lich
                                            einschließlich der nachweisbar
                                                                nachweisbar entstandenen
        notwendigen
        notwendigen Nebenkosten.   Schadensersatzanspr¸che der AG
                     Nebenkosten. Schadensersatzansprüche      AG bleiben
                                                                   bleiben unber¸hrt.
                                                                           unberührt.

  (3)
  (3)   Die
        Die Rechte
             Rechte und Pflichten
                             Pflichten hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandes
                                                                             Leistungsstandes nach
                                                                                                 nach
        Kündigung    richten
        K¸ndigung richten    sich nach  §
                                        § 648a  Absatz 4 BGB. Insbesondere kann die bzw.
                                                       4 BGB.   Insbesondere            bzw. der
                                                                                              der AN
            Feststellung und Abnahme ihrer bzw.
        die Feststellung                       bzw. seiner bis zur K¸ndigung
                                                                   Kündigung erbrachten Leistungen
                                                                                         Leistungen
                 nach der K¸ndigung
        alsbald nach          Kündigung verlangen;
                                           verlangen; nach Feststellung
                                                              Feststellung und Abnahme ist   Ist eine
        pr¸ffähige
        prüffähige Rechnung ¸berüber die ausgef¸hrten
                                         ausgeführten Leistungen
                                                       Leistungen unverz¸glich
                                                                    unverzüglich vorzulegen.

  (4)   Kündigungen sind schriftlich zu erklären. Bei
        K¸ndigungen                               Bei einer K¸ndigung
                                                            Kündigung aus wichtigem Grund
                                                                                    Grund soll
        die AG - unbeschadet ihres
                 -               ihres Rechts
                                       Rechts auf Nachbenennung
                                                   Nachbenennung - die K¸ndigungsgr¸nde
                                                                        - Kündigungsgründe in
                                                                                            in
        kurzer,
        kurzer, nachvollziehbarer Weise im
                                         im K¸ndigungsschreiben
                                            Kündigungsschreiben darlegen.

  (5)
  (5)   Bei einer vorzeitigen Beendigung
                              Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben
                                                                      bleiben insbesondere die
        Anspr¸che
        Ansprüche  der Vertragsparteien aus den §§ 5 7unberührt.
                                                §§ 5 bis 7 unber¸hrt.

  (6)
  (6)   F¸r
        Für die K¸ndigung
                Kündigung bei                                       §133 GWB.
                              Verstö§en gegen das Vergaberecht gilt §
                          bei Verstößen

                                                §11b
                                                § llb

                              K¸ndigung
                              Kündigung durch die bzw. den AN

Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019                                             Seite 6
                                                                                          Seite 6von 8
                                                                                                     8
VV-Bau Anlage 5-400
                                                                       Vertragsbestirnmungen - AVB -
                                                            Allgemeine Vertragsbestimmungen  -       -

   (1                   §650r BGB kann
   (1)) Unbeschadet des §         kann die bzw.
                                           bzw. der AN
                                                    AN den Vertrag nur
                                                                   nur aus wichtigem
        Grund k¸ndigen.
              kündigen.

   (2)    §11a
          §    Abs. 3
            ha Abs. 3bis 5
                         5 gelten entsprechend.

                                                §§12
                                                  12
          Haftung und
          Haftung und Verjährung von Mängel- und Schadensersatzanspr¸chen
                                                 Schadensersatzansprüchen

  (1)
  (1)    Mängel- und
                   und Schadensersatzanspr¸che
                        Schadensersatzansprüche der AG richten
                                                            richten sich nach den gesetzlichen
         Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
  (2)    Haftet
         Haftet die bzw.
                     bzw. der AN wegen eines schuldhaften Versto§es
                                                                Verstoßes gegen die
                                                                                  die allgemein
         anerkannten Regeln
                       Regeln der Technik oder sonstiger schuldhafter Verletzung ihrer/seiner
         Vertragspflichten, so hat sie/er den Schaden an der baulichen
                                                             baulichen Anlage und die vorsätzlich
         oder grob fahrlässig verursachten anderen Schäden
                                                       Schäden in voller Höhe
                                                                           Höhe zu ersetzen. ImIm
         Übrigen haftet sie/er f¸r für jede Pflichtverletzung bis zur HöheHöhe der tatsächlich
         abgeschlossenen Haftpflichtversicherung,
                             Haftpflichtversicherung, mindestens
                                                      mindestens bis
                                                                   bis zur Höhe
                                                                           Höhe der imim Vertrag
         vereinbarten Deckungssummen der Haftpflichtversicherung.
  (3)    Im
         Im Falle ihrer/seiner
                  ihrer/seiner Inanspruchnahme
                               Inanspruchnahme kann die bzw.
                                                        bzw. der AN verlangen, dass
                                                                               dass sie/er an
         der Beseitigung des Schadens beteiligt wird.
                                                wird.
  (4)    Die Mängelanspr¸che
         Die Mängelansprüche der AG gegen die bzw. den AN verjähren nach 5    5 Jahren.
                                                                                Jahren, Die
                                                                                        Die
         Verjährung beginnt mit
                            mit der (Teil-) Abnahme der Leistungen gemä§
                                                                   gemäß §
                                                                         §8.
                                                                           8.

                                                § 13
                                                §13

                                    Haftpflichtversicherung
                                    Haftpflichtversicherung

  (1)
  (1)    Die
         Die bzw.
              bzw. der AN mussmuss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten
         Vertragszeit unterhalten und nachweisen.
                                      nachweisen, Sie/Er hat zu
                                                             zu gewährleisten, dass zur Deckung
         eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in  in Höhe der im
                                                                            im Vertrag genannten
         Deckungssummen
         Deckungssummen besteht. Es ist der Nachweis
                                              Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
         Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
                                    muss Versicherungsschutz f¸r
          Bei Arbeitsgemeinschaften muss                     für alle
                                                                 alle Mitglieder bestehen.

  (2)    Die bzw. der AN hat
                         hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf
         Leistungen der AG. Die
                              Die AG kann
                                      kann Zahlungen vom Nachweis
                                                           Nachweis des Fortbestehens des
         Versicherungsschutzes abhängig machen.

  (3)    Die
         Die bzw.
              bzw. der AN istist zur unverz¸glichen
                                     unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und
                                                                                              und
                 Deckung in der vereinbarten Höhe
         soweit Deckung                         Höhe nicht
                                                     nicht mehr besteht. Sie/Er ist in
                                                                                    in diesem Fall
                                                                                              Fall
         verpflichtet, unverz¸glich
                       unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung
         in der vereinbarten Höhe
                               Höhe f¸r
                                     für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten
         und nachzuweisen.
              nachzuweisen,

                                                §1144
                                                §
                         Erf¸llungsort,
                         Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand

  (1)
  (1)    Es gilt deutsches Recht.
                           Recht.
  (2)
  (2)    Erf¸llungsort
         Erfüllungsort f¸r
                       für die Leistungen
                                Leistungen der bzw.
                                                 bzw. des AN ist die Baustelle,
                                                                        Baustelle, soweit diese
         Leistungen dort zu
         Leistungen      zu erbringen sind, im Übrigen
                                               Übrigen der Sitz der AG.

  (3)    Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll die bzw.    bzw. der AN zunächst die der
         auftraggebenden Stelle unmittelbar vorgesetzte Stelle anrufen.anrufen, Streitigkeiten
         berechtigen die bzw.
         berechtigen     bzw. den AN nicht, die Arbeiten einzustellen.

  (4)
  (4)    Soweit die Voraussetzungen gem. §
                                         §38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet

Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019                                          Seite 7
                                                                                       Seite 7von 8
                                                                                                  8
VV-Bali Anlage 5-400
                                                                              VV-Bau          5-400
                                                                      Vertragsbestirnmungen - AVB -
                                                           Allgemeine Vertragsbestimmungen  -       -

        sich der Gerichtsstand f¸r
                               für Streitigkeiten nach dem Sitz der f¸r
                                                                    für die Prozessvertretung der
        AG zuständigen Stelle.

                                                §15
                                                § 15
                                     Arbeitsgemeinschaft
  (1)   Sofern eine Arbeitsgemeinschaft AN ist,
                                              ist, ¸bernimmt
                                                   übernimmt das mit der Vertretung beauftragte,
        im Vertrag genannte Mitglied die
                                     die Federführung.
                                         Federf¸hrung.
        Es vertritt alle Mitglieder
                         Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der AG gegen¸ber.
                                                                   gegenüber. Beschränkungen
        seiner Vertretungsbefugnis,
               Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben,
        sind gegen¸ber
             gegenüber der AG unwirksam.
                                   unwirksam.

  (2)   F¸r
        Für die Erf¸llung
                  Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes         Mitglied der
        Arbeitsgemeinschaft auch nach deren
                                      deren Auflösung
                                            Auflösung gesamtschuldnerisch.
  (3)
  (3)   Die Zahlungen werden mit
        Die                    mit befreiender Wirkung f¸r
                                                         für die AG ausschlie§lich
                                                                    ausschließlich an die/den im
        Vertrag genannte Vertreterin/genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
        deren/dessen schriftlicher Weisung geleistet..
                                               geleistet. Dies
                                                           Dies gilt auch nach Auflösung der
        Arbeitsgemeinschaft.

                                                § 16
                                                §16

                                      Werkvertragsrecht
        Die
        Die Bestimmungen ¸ber
                         über den Werkvertrag (§§
                                              (§§ 631
                                                  631 ff. BGB)
                                                          BGB) finden ergänzend
        Anwendung.
        Anwendung.

                                                §17
                                                § 17

                                          Schriftform
        Änderungen
        Ä           und Ergänzungen des Vertrages bed¸rfen
          nderungen und                           bedürfen der Schriftform.

                                                § 18
                                                §18

                                        Umsatzsteuer
                                        Umsatzsteuer
                             gemäß Umsatzsteuergesetz in
        Die Umsatzsteuer ist gemä§                         in Abschlagsrechnungen mit dem zum
        Zeitpunkt des Entstehens
                       Entstehens der Steuer,
                                       Steuer, in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit
                                                                                       mit dem
        zum Zeitpunkt des Bewirkens
                             Bewirkens der Leistung geltenden Steuersatz anzusetzen;
                                                                               anzusetzen: bei
                                                                                            bei
        Überschreiten von Vertragsfristen,
        Überschreiten      Vertragsfristen, die die bzw.
                                                    bzw. der AN zu vertreten hat, gilt der bei
        Fristablauf
        Fristablauf ma§gebende
                    maßgebende Steuersatz.

Allgemeine Vertragsbestimmungen -AVB- 09/2019                                        Seite 88von 88
Sie können auch lesen