Antragslose Familienbeihilfe als Once-Only für Bürger
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Funded by the European Union Antragslose Familienbeihilfe als Once-Only für Bürger Vanessa Kroyer Salzburg, 23.02.2017 This project has received funding from the European Union’s Horizon 2020 research and innovation programme under grant agreement No 737492
Agenda Zahlen & Fakten Projekt „One-Stop-Shop Geburt“ Antragslose Familienbeihilfe „ALF“ Ablauf „One-Stop-Shop Geburt“ Vorteile des „One-Stop-Shop Prinzips“ Slide 2
Zahlen & Fakten • Ca. 80.000 Geburten jährlich in Österreich • Bearbeitung von persönlichen Daten von etwa 160.000 Menschen • 1.288 Personenstandsbehörden vorhanden • Sechs unterschiedliche Behörden bzw. behördennahe Organisationen tätig • Erbringung von verschiedenen Nachweisen Slide 3
Zahlen & Fakten Involvierte Behörden • Personenstandsbehörde Ausstellung der Geburtsurkunde Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises • Gericht, Notar, Jugendamt, Standesamt Vaterschaftsanerkenntnis • Bezirksverwaltungsbehörde Namensänderung Miteintragung im Pass der Eltern • Meldebehörde Wohnsitzmeldung • Krankenversicherungsträger Meldung an die Sozialversicherung inkl. Vergabe der SV-Nr. Quelle: www.zwischenwasser.at Antrag auf Kinderbetreuungsgeld • Wohnsitzfinanzamt Antrag auf Familienbeihilfe Slide 4
Zahlen & Fakten Einzubringende Dokumente • Amtliche Lichtbildausweise der Eltern des Kindes • Geburtsurkunde der Eltern des Kindes • Verheiratete Eltern: Heiratsurkunde • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern des Kindes • Bei Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern • Eventuell Scheidungsurkunde mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe • Eventuell Partnerschaftsurkunde • Eventuell Nachweis akademischer Grad der Eltern • Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung • Eventuell Bescheid über Namensänderung Slide 5
Projekt „One-Stop-Shop Geburt“ Allgemeines • Einführung des Projekts: Verwaltungsmodernisierung Entlastung der Eltern • Projektziel: ein einziger Behördenkontakt der Eltern • Standesamt (Personenstandsbehörde) als führende Behörde definiert • Seit 1. November 2014 online: Zentrale Personenstandsregister (ZPR) Zentrale Staatbürgerschaftsregister (ZSR) Quelle: www.bilderbox.com • Amtlicher Lichtbildausweis als Nachweisdokument Slide 6
Projekt „One-Stop-Shop Geburt“ Ablauf • Personenstandsbehörde: Anzeige der Geburt Eintragung der Geburt in ZPR Eintragung der Wohnsitzmeldung ins ZMR Eintragung des Staatsbürgerschaftsnachweises ins ZSR Beurkundung der Vaterschafsanerkennung Meldung an die Sozialversicherung Anlage eines elektronischen Familienbeihilfenaktes beim BMF • Sozialversicherung: Automatische Weitergabe der Sozialversicherungsnummer an das Finanzamt Ausstellung und Übermittlung der e-Card Slide 7
Antragslose Familienbeihilfe „ALF“ Ablauf • Freigabe durch Bundesminister für Finanzen in Abstimmung mit der Bundesministerin für Familien und Jugend • Produktivsetzung: Mai 2015 • Daten aus Zentralen Personenstandsregister • Anspruchsvoraussetzungen vorhanden: Erhalt eines Informationsschreiben über den Familienbeihilfenanspruch Auszahlung der Familienbeihilfe • Anspruchsvoraussetzungen fehlen: Übermittlung der fehlende Daten und evtl. Fragen an das Finanzamt • Entfall eines Antrages auf Familienbeihilfe Quelle: www.bmfj.gv.at • Wegfall von Behördenwege und raschere Ausbezahlung Slide 8
Ablauf „One-Stop-Shop Geburt“ Eintragung in diverse Krankenhaus Personenstandsbehörde Anzeige der Geburt bei der Übermittlung der Sozialversicherung zusammenhängende Personenstandsbehörde Register: Sozialversicherungsnummer Zentrale Personenstandsregister (ZPR) an das Finanzamt Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) Übermittlung der e-Card an Zentrale Melderegister (ZMR) die Eltern Beurkundung der Vater- schaftsannerkennung Meldung an die Sozial- versicherung Anlage eines Familien- beihilfenaktes beim Finanzamt Finanzamt Übermittlung der Familienbeihilfe an die Eltern Slide 9
Vorteile des „One-Stop-Shop Prinzips“ • Vorteile für die öffentliche Verwaltung: Reduzierung der Kundenkontakte (One-Stop-Shop/No-Stop-Shop) Einmalige Dateneingabe in diverse Register Effizienzsteigerung der Verwaltungsprozesse Einsparungen beim Sachaufwand durch den Wegfall der Formulare (z.B. Antrag auf Familienbeihilfe) • Vorteile für den Bürger/in: Verbesserung des Serviceangebotes Unterlagen müssen weitgehend nicht zur Verfügung gestellt werden (Daten stehen elektronisch zur Verfügung) Bürger/innen müssen sich bloß einmal mit einem amtlichen Lichtbildausweis identifizieren Antrag auf Familienbeihilfe sowie der Weg zum Finanzamt entfallen Bei Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen kann die Familienbeihilfe rasch ausgezahlt werden Entlastung der Bürger/innen durch Beschleunigung der Verwaltungsabwicklung Slide 10
Join the discussion Vielen Dank! on social media Vanessa Kroyer • vanessa.kroyer@it-kommunal.at • +43 690/80 13 491 • www.scoop4c.eu Funded by the European Union
Sie können auch lesen