Antragslose Familienbeihilfe als Once-Only für Bürger

 
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Antragslose Familienbeihilfe als Once-Only für Bürger
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Antragslose Familienbeihilfe als Once-Only für Bürger
                                                                    Vanessa Kroyer
                                                                    Salzburg, 23.02.2017

                                                   This project has received funding from the European Union’s
                             Horizon 2020 research and innovation programme under grant agreement No 737492
Antragslose Familienbeihilfe als Once-Only für Bürger
Agenda    Zahlen & Fakten

           Projekt „One-Stop-Shop Geburt“

           Antragslose Familienbeihilfe „ALF“

           Ablauf „One-Stop-Shop Geburt“

           Vorteile des „One-Stop-Shop Prinzips“

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Zahlen & Fakten

• Ca. 80.000 Geburten jährlich in Österreich

• Bearbeitung von persönlichen Daten von etwa 160.000 Menschen

• 1.288 Personenstandsbehörden vorhanden

• Sechs unterschiedliche Behörden bzw. behördennahe Organisationen tätig

• Erbringung von verschiedenen Nachweisen

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Zahlen & Fakten
Involvierte Behörden
• Personenstandsbehörde
         Ausstellung der Geburtsurkunde
         Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
• Gericht, Notar, Jugendamt, Standesamt
         Vaterschaftsanerkenntnis
• Bezirksverwaltungsbehörde
         Namensänderung
         Miteintragung im Pass der Eltern
• Meldebehörde
         Wohnsitzmeldung
• Krankenversicherungsträger
         Meldung an die Sozialversicherung inkl. Vergabe der SV-Nr.

                                                                       Quelle: www.zwischenwasser.at
         Antrag auf Kinderbetreuungsgeld
• Wohnsitzfinanzamt
         Antrag auf Familienbeihilfe
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Zahlen & Fakten
Einzubringende Dokumente
• Amtliche Lichtbildausweise der Eltern des Kindes
• Geburtsurkunde der Eltern des Kindes
• Verheiratete Eltern:
         Heiratsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern des Kindes
• Bei Wohnsitz im Ausland:
         Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern
• Eventuell Scheidungsurkunde mit Bestätigung der Rechtskraft der geschiedenen Ehe
• Eventuell Partnerschaftsurkunde
• Eventuell Nachweis akademischer Grad der Eltern
• Eventuell Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
• Eventuell Bescheid über Namensänderung

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Projekt „One-Stop-Shop Geburt“
Allgemeines

• Einführung des Projekts:
         Verwaltungsmodernisierung
         Entlastung der Eltern

• Projektziel:
         ein einziger Behördenkontakt der Eltern

• Standesamt (Personenstandsbehörde) als
   führende Behörde definiert

• Seit 1. November 2014 online:
         Zentrale Personenstandsregister (ZPR)
         Zentrale Staatbürgerschaftsregister (ZSR)

                                                      Quelle: www.bilderbox.com
• Amtlicher Lichtbildausweis als Nachweisdokument

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Projekt „One-Stop-Shop Geburt“
Ablauf
• Personenstandsbehörde:
         Anzeige der Geburt
         Eintragung der Geburt in ZPR
         Eintragung der Wohnsitzmeldung ins ZMR
         Eintragung des Staatsbürgerschaftsnachweises ins ZSR
         Beurkundung der Vaterschafsanerkennung
         Meldung an die Sozialversicherung
         Anlage eines elektronischen Familienbeihilfenaktes beim BMF

• Sozialversicherung:
         Automatische Weitergabe der Sozialversicherungsnummer an das Finanzamt
         Ausstellung und Übermittlung der e-Card

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Antragslose Familienbeihilfe „ALF“
Ablauf

• Freigabe durch Bundesminister für Finanzen in Abstimmung
  mit der Bundesministerin für Familien und Jugend
• Produktivsetzung:
         Mai 2015
• Daten aus Zentralen Personenstandsregister
• Anspruchsvoraussetzungen vorhanden:
         Erhalt eines Informationsschreiben über den Familienbeihilfenanspruch
         Auszahlung der Familienbeihilfe
• Anspruchsvoraussetzungen fehlen:
         Übermittlung der fehlende Daten und evtl. Fragen an das Finanzamt
• Entfall eines Antrages auf Familienbeihilfe

                                                                                  Quelle: www.bmfj.gv.at
• Wegfall von Behördenwege und raschere Ausbezahlung

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Ablauf „One-Stop-Shop Geburt“

                                                                              Eintragung in diverse

          Krankenhaus

                                                     Personenstandsbehörde
                        Anzeige der Geburt bei der                                                                                               Übermittlung der

                                                                                                                            Sozialversicherung
                                                                              zusammenhängende
                        Personenstandsbehörde                                 Register:                                                          Sozialversicherungsnummer
                                                                              Zentrale Personenstandsregister (ZPR)                             an das Finanzamt
                                                                              Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR)
                                                                                                                                                 Übermittlung der e-Card an
                                                                              Zentrale Melderegister (ZMR)
                                                                                                                                                 die Eltern
                                                                              Beurkundung der Vater-
                                                                              schaftsannerkennung

                                                                              Meldung an die Sozial-
                                                                              versicherung

                                                                              Anlage eines Familien-
                                                                              beihilfenaktes beim
                                                                              Finanzamt

                                                                                                                            Finanzamt
                                                                                                                                                 Übermittlung der
                                                                                                                                                 Familienbeihilfe an die Eltern

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Vorteile des „One-Stop-Shop Prinzips“

• Vorteile für die öffentliche Verwaltung:
          Reduzierung der Kundenkontakte (One-Stop-Shop/No-Stop-Shop)
          Einmalige Dateneingabe in diverse Register
          Effizienzsteigerung der Verwaltungsprozesse
          Einsparungen beim Sachaufwand durch den Wegfall der Formulare (z.B. Antrag auf Familienbeihilfe)

• Vorteile für den Bürger/in:
          Verbesserung des Serviceangebotes
          Unterlagen müssen weitgehend nicht zur Verfügung gestellt werden (Daten stehen elektronisch zur
           Verfügung)
          Bürger/innen müssen sich bloß einmal mit einem amtlichen Lichtbildausweis identifizieren
          Antrag auf Familienbeihilfe sowie der Weg zum Finanzamt entfallen
          Bei Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen kann die Familienbeihilfe rasch ausgezahlt werden
          Entlastung der Bürger/innen durch Beschleunigung der Verwaltungsabwicklung

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Vanessa Kroyer

    • vanessa.kroyer@it-kommunal.at

    • +43 690/80 13 491

    • www.scoop4c.eu

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