Eltern und Kind Initiative e. V. Am Einfang 4 83435 Bad Reichenhall - ERSTAUSGABE - REVISION 0, 02.2016 - Stadt Bad Reichenhall

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Eltern und Kind Initiative e. V. Am Einfang 4 83435 Bad Reichenhall - ERSTAUSGABE - REVISION 0, 02.2016 - Stadt Bad Reichenhall
Konzeption

Eltern und Kind Initiative e. V.

         Am Einfang 4

   83435 Bad Reichenhall

   ERSTAUSGABE – REVISION 0, 02.2016
Eltern und Kind Initiative e. V. Am Einfang 4 83435 Bad Reichenhall - ERSTAUSGABE - REVISION 0, 02.2016 - Stadt Bad Reichenhall
KONZEPT – ELTERN UND KIND INITIATIVE E.V.         ERSTAUSGABE REV. 0
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Vorwort
Die vorliegende Konzeption formuliert die aktuellen Gegebenheiten unserer Einrichtung. Ebenso werden
weiterführende Wünsche und Vorstellungen an unsere Einrichtung angeführt.

Alle Beteiligten und Mitwirkenden sind in unserem Kinderladen eingeladen, die von uns formulierten
Grundsätze mit Anregungen zu bereichern, diese auf Alltagstauglichkeit zu prüfen, zu hinterfragen und
gegebenenfalls Veränderungen anzustoßen.

Kontaktdaten der Einrichtung
Eltern und Kind Initiative e. V.
Am Einfang 4
83435 Bad Reichenhall

vertreten durch den Vorstand Silke Uhde-Schirmer und Edita Binder

Telefon:      +49 8651 68659
Email:        eltern-kind-initiative@gmx.de
Internet:     https://kita-ort.de/kinderladen
Facebook:     https://www.facebook.com/KinderladenBRH/

Trägerschaft, Rechtsform
Die Eltern und Kind Initiative e.V. besteht seit 1987. Träger der Einrichtung ist der gemeinnützige Verein.

Aufsichtsbehörde
Landratsamt Berchtesgadener Land
Jugend, Familie & Soziales
Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall

Tel:        +49 8651 773-0
Fax:        +49 8651 773-111

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                                              INHALTSVERZEICHNIS

I. Organisatorische Konzeption, Rahmenbedingungen.......................................... 6

1.     Einrichtungsart und Zielgruppe ........................................................................................ 6

2.     Bedarfssituation der Kinder und Familien in der Einrichtung und im Einzugsgebiet . 6

3.     Gesetzliche Grundlagen ..................................................................................................... 6
3.1.     Rechtliche Zielvorgaben von BayKiBiG und BayBEP ...................................................................... 6
3.2.     Datenschutzgesetz ........................................................................................................................... 7
3.3.     Infektionsschutzgesetz (IfSG) ........................................................................................................... 8
3.3.1.     Infektionsschutz, Hygiene und Sicherheit: ..................................................................................... 8
3.3.2.     Meldepflichtige Krankheiten .......................................................................................................... 8

4.     Plätze / Mitarbeiterinnen .................................................................................................... 9

5.     Gebäude und Außenflächen .............................................................................................. 9

6.     Regelungen ....................................................................................................................... 10
6.1.     Anmeldeverfahren .......................................................................................................................... 10
6.2.     Öffnungs- und Schließzeiten, Urlaub .............................................................................................. 10
6.3.     Buchungszeiten, Monatsbeitrag und sonstige Auslagen ................................................................ 10
6.4.     Essens- und Getränkeangebote ..................................................................................................... 11

II. Pädagogische Konzeption .................................................................................... 12

1.     Pädagogische Grundhaltungen ...................................................................................... 12
1.1.     Unser Bild vom Kind und der Familie ............................................................................................. 12
1.2.     Unser pädagogischer Ansatz ......................................................................................................... 12
1.3.     Rolle und Selbstverständnis der Pädagogin ................................................................................... 13
1.4.     Inklusion in der Einrichtung, interkulturelle Erziehung, Integration ................................................. 13
1.5.     Geschlechtersensible Erziehung .................................................................................................... 14
1.6.     Bedeutung von Spielen und Lernen: .............................................................................................. 14
1.6.1.     Vorbereitete Umgebung .............................................................................................................. 14
1.6.2.     Aufmerksamkeit und Wiederholung ............................................................................................. 15
1.6.3.     Selbständiges Arbeiten ................................................................................................................ 15
1.6.4.     Selbstwahrnehmung .................................................................................................................... 15
1.6.5.     Beobachtung ............................................................................................................................... 15

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2. Ziele bei der Weiterentwicklung der Basiskompetenzen von Kindern und ihre
methodische Umsetzung ........................................................................................................ 16
2.1.     Personale Kompetenzen ................................................................................................................ 16
2.1.1.     Selbstwahrnehmung .................................................................................................................... 16
2.1.2.     Motivationale Kompetenz ............................................................................................................ 16
2.1.3.     Kognitive Kompetenz ................................................................................................................... 16
2.1.4.     Physische Kompetenz ................................................................................................................. 16
2.2.     Kompetenzen zum Handeln im sozialen Kontext ........................................................................... 16
2.2.1.     Soziale Kompetenzen .................................................................................................................. 16
2.2.2.     Werte- und Orientierungskompetenz ........................................................................................... 16
2.2.3.     Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme ............................................................................... 17
2.2.4.     Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe .................................................................................. 17
2.3.     Lernmethodische Kompetenz ......................................................................................................... 17
2.4.     Kompetenter Umgang mit Veränderungen und Belastungen ......................................................... 17

3.     Bildungs- und Erziehungsziele für Kinder und ihre methodische Umsetzung .......... 18
3.1.     Wertorientierung ............................................................................................................................. 18
3.2.     Sprachliche Bildung und Förderung ............................................................................................... 18
3.3.     Mathematische Bildung .................................................................................................................. 18
3.4.     Naturwissenschaftliche und technische Bildung ............................................................................. 19
3.5.     Umweltbildung ................................................................................................................................ 19
3.6.     Medienbildung und Erziehung ........................................................................................................ 19
3.7.     Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung .................................................... 20
3.8.     Musikalische Bildung und Erziehung .............................................................................................. 20
3.9.     Bewegungserziehung ..................................................................................................................... 20
3.10.     Gesundheitserziehung: ................................................................................................................. 21
3.11.     Körperpflege und ”Sauber Werden” ............................................................................................. 22

4.     Weitere Methoden der pädagogischen Arbeit: .............................................................. 23
4.1.     Tagesgestaltung und Struktur: ....................................................................................................... 23
4.2.     Raumkonzept ................................................................................................................................. 24
4.3.     Mahlzeiten ...................................................................................................................................... 24
4.4.     Rückzugsmöglichkeiten .................................................................................................................. 25
4.5.     Projektarbeit ................................................................................................................................... 25
4.6.     Bedeutung der Gruppe ................................................................................................................... 26
4.7.     Talente und Begabungen ............................................................................................................... 26
4.8.     Kindlicher Alltag .............................................................................................................................. 26
4.9.     Gestalten von Übergängen ............................................................................................................. 27
4.9.1.     Übergänge als Chance / Gemeinsame Gestaltung der Übergangsleitung .................................. 27
4.9.2.     Gestaltung des Überganges in die Grundschule / Verzahnung der Bildungsprozesse ............... 27
4.10.     Gemeinwesenorientierung ............................................................................................................ 28

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5.     Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung .................................. 29

6.     Partnerschaftliche Kooperation mit den Eltern ............................................................. 30
6.1.     Anmeldegespäch ............................................................................................................................ 30
6.2.     Information und Austausch mit den Eltern ...................................................................................... 30
6.2.1.     Elterngespräche .......................................................................................................................... 30
6.2.2.     Elterngespräche aus aktuellem Anlass ....................................................................................... 30
6.2.3.     Entwicklungsgespräche ............................................................................................................... 31
6.2.4.     Jährliche Elternbefragung ............................................................................................................ 31
6.3.     Mitverantwortung und Mitbestimmung der Eltern als Vereinsmitglieder ......................................... 31
6.3.1.     Grundsatz: Erziehungspartnerschaft ........................................................................................... 31
6.3.2.     Mitarbeit der Eltern im Kindergarten ............................................................................................ 32
6.3.3.     Stärkung der Elternkompetenz – Bildungsangebote für Eltern in der Einrichtung ....................... 33

7.     Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung .................................. 34
7.1.     Mitarbeitergespräche ...................................................................................................................... 34
7.2.     Befragung der Eltern ...................................................................................................................... 34
7.3.     Konfliktlösung ................................................................................................................................. 34
7.4.     Harmoniemanagment ..................................................................................................................... 35
7.5.     Überprüfung und jährliche Aktualisierung der Konzeption ............................................................. 35

8.     Öffentlichkeitsarbeit ......................................................................................................... 36
8.1.     Konzeption (Form der Veröffentlichung) ......................................................................................... 36
8.2.     Transparenz des täglichen pädagogischen Alltags ........................................................................ 36
8.3.     Internetpräsentation ........................................................................................................................ 36
8.4.     Umgang mit Fotografien der Kinder ............................................................................................... 36
8.5.     Regelungen für „Besuchskinder“ .................................................................................................... 36

9.     Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII ................................................................................. 37
9.1.     Grundsätzliches Leitbild ................................................................................................................. 37
9.2.     Umgang mit erhöhtem Entwicklungsrisiko ...................................................................................... 37
9.3.     Umgang mit konkreter Gefährdung des Kindeswohls .................................................................... 38

10.      Schlusswort, Ausblick und Vision ................................................................................ 38

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I.       Organisatorische Konzeption, Rahmenbedingungen

1.       Einrichtungsart und Zielgruppe
Unsere Einrichtung befindet sich im Ortsteil Nonn von Bad Reichenhall, Am Einfang 4, inmitten einer
Kleingartenanlage.

In der näheren Umgebung befindet sich ein Waldbereich mit Wassertretbecken, Weidentippis sowie
ein Sport- und Spielplatz.

Unser Verein ist grundsätzlich für alle Eltern und Kinder aus Bad Reichenhall offen. Seit September
2015 gibt es eine Ganztagesgruppe, in welcher Kinder von zwei Jahren bis zum schulpflichtigen Alter
betreut werden.

2.       Bedarfssituation der Kinder und Familien in der Einrichtung und im
         Einzugsgebiet
In unserer Einrichtung sind alle sozialen Schichten vertreten. Das Einzugsgebiet umfasst das gesamte
Stadtgebiet von Bad Reichenhall. Aufnahmekriterium ist die Ableistung von Elterndiensten.

Grundsätzlich sind wir am besten über das öffentliche Radweg Netz oder mit dem PKW erreichbar.
Dazu stehen vor unserer Einrichtung fünf ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung. Weitere
Parkmöglichkeiten sind im Umfeld unserer Einrichtung ebenfalls vorhanden.

3.       Gesetzliche Grundlagen

3.1.      Rechtliche Zielvorgaben von BayKiBiG und BayBEP

Als familienergänzende Einrichtung sind wir ein nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetz (BayKiBiG) anerkannte Netz für Kinder Gruppe, die sich nach der bestehenden
Kindergartenordnung richtet.

Dem SGB VIII, dem Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe wird in unserem
Kindergarten grundlegend entsprochen und im wesentlichen halten wir uns in unserer Einrichtung an
den Gesetzestext (SGB VIII, § 22 und § 22a).

Dabei wird:

     •   die Entwicklung des Kindes im Sinne einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
         Persönlichkeit gefördert,

     •   die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt, ergänzt und

     •   den Eltern dabei geholfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander
         vereinbaren zu können.

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Des Weiteren sehen wir unseren Förderungsauftrag klar in der Erziehung, Bildung und Betreuung
unserer zu betreuenden Kinder, welcher sich auf ihre soziale, emotionale, körperliche und geistige
Entwicklung bezieht. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung
orientiert sich am Alter und dem Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der
Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes und berücksichtigt seine
ethnische Herkunft.

Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der
Erziehung, Bildung und Betreuung informiert und beteiligt.

Unsere pädagogische Konzeption dient als Grundlage für die Erfüllung des ausgewiesenen
Förderungsauftrags. Ebenfalls kommen dabei der Einsatz von geeigneten Instrumenten und Verfahren
zur Evaluation des individuellen Entwicklungsstandes der Kinder durch die leitende Erzieherin zum
Einsatz.

Im Falle der Feststellung einer nicht normgerechten Entwicklung eines unserer zu betreuenden Kinder
werden Eltern bedarfsweise an kinder- und familienbezogene Institutionen, insbesondere solchen der
Familienbildung und –Beratung vermittelt.

Um einen guten Übergang in die Schule zu sichern, arbeiten wir im vorschulischen Bereich mit den
anliegenden Schulen zusammen und versuchen, den Kindern bereits im dem Kindergartenjahr vor
Schuleintritt durch Besuche in und Unternehmungen mit der Grundschule eine Vorstellung vom
Schulleben zu vermitteln.

Auch Kinder mit Behinderung, sind in dem pädagogischen Konzept unserer Einrichtung willkommen
und werden gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern gefördert. Bedarfsweise arbeiten wir dabei mit
den Eltern, dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, den Trägern der Sozialhilfe zur Planung der
konzeptionellen Ausgestaltung zusammen.

3.2.       Datenschutzgesetz

In Bezug auf den Datenschutz hält sich unsere Einrichtung an folgenden Passus
(Auszugsweise aus: http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/datenschutz.php):

       „Die Träger von Kindertageseinrichtungen und deren Mitarbeiter müssen bei der Erhebung,
       Verarbeitung und Nutzung von Kinder- und Familiendaten das Sozialgeheimnis gem. § 35 Abs.
       1 SGB I wahren. Kinder- und Familiendaten sind deshalb nach § 84 Abs. 2 Satz 2 SGB X zu
       löschen, sobald der Verwendungszweck, für den sie erhoben worden sind, erreicht ist. Dies ist
       der Fall, wenn z.B. vorgemerkte Kinder nicht aufgenommen werden oder wenn bei
       aufgenommenen Kindern das Betreuungsverhältnis endet.“

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3.3.     Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Laut dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Kindergärten und Kindertageseinrichtungen verpflichtet,
einen betriebsinternen Hygieneplan mit den Verfahrensweisen zur Einhaltung des Infektionsschutzes
festzulegen. Infektionsrisiken in den jeweiligen Einrichtungen sollen dadurch minimiert werden. Der
Hygieneplan des Kindergartens liegt in unseren Räumlichkeiten jederzeit zugänglich für alle Eltern,
Pädagogen und sonstiges Personal aus.

3.3.1.   Infektionsschutz, Hygiene und Sicherheit:

In Anlehnung an das Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben wir im September 2015 zusätzlich eine
Besichtigung unserer Einrichtung durch einen Mitarbeiter des Landratsamtes BGL von der Abteilung
Lebensmittelüberwachung durchführen lassen. Im Anschluss daran wurde ohne Beanstandung
genehmigt, dass das Mittagessen in unserer Einrichtung selbst gekocht bzw. zubereitet werden darf.

Die Hygienebeauftragte unserer Einrichtung ist die leitende Erzieherin. Zu ihren Aufgaben gehören
insbesondere die Einweisung und Beaufsichtigung der Eltern bezüglich der hygienischen Anforder-
ungen unseres Kinderladens. Zu diesem Zweck liegen Informationsmappen in unserer Einrichtung
aus, welche den Hygieneplan und genaue Anweisungen, wie dieser umzusetzen ist, enthalten.

3.3.2.   Meldepflichtige Krankheiten

Namentlich zu melden sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der Tod an Aviäre Influenza
(Geflügelpest, „Vogelgrippe“), Botulismus, Cholera, Diphtherie, übertragbare humane spongiforme
Enzephalopathie, (Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und BSE), akute Virushepatitis: Hepatitis A, B, C, D
und E, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS), virusbedingtes hämorrhagisches
Fieber, Masern, Meningokokken-Meningitis oder –Sepsis, Milzbrand, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis
(als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt), Tollwut, Typhus
abdominalis und Yersiniose.

Namentlich gemeldet werden müssen die Erkrankung und der Tod an behandlungsbedürftiger
Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt.

Ebenfalls namentlich müssen der Krankheitsverdacht und die Erkrankung an mikrobiell bedingter
Lebensmittelvergiftung oder an akuter infektiöser Gastroenteritis gemeldet werden, wenn eine Person
betroffen ist, die eine Tätigkeit in lebensmittelverarbeitenden Betrieben wie z.B. Küchen ausübt. Das
gilt auch für zwei oder mehr gleichzeitig auftretende gleichartige Erkrankungen, die eine Epidemie
wahrscheinlich machen oder vermuten lassen, dass eine schwerwiegende Gefahr für die
Allgemeinheit besteht und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 IfSG
genannt sind.

Es muss auch die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder -
ansteckungsverdächtiges Tier, sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Kadavers namentlich
gemeldet werden.

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4.       Plätze / Mitarbeiterinnen
In unserer Waldgeistergruppe werden pro Kindergartenjahr maximal 15 Kinder betreut. Hier ist
aufgrund der Vorgaben des BayKiBiG für die Netz für Kinder Gruppe die Kinderzahl begrenzt.

In unserer Einrichtung wird eine staatlich anerkannte Erzieherin beschäftigt, welche die Kindergarten-
und Gruppenleitung inne hat und derzeit einen einjährigen Montessori-Lehrgang absolviert.

Eine Hilfskraft kümmert sich gemeinsam mit der Erzieherin um die nachmittäglichen Belange der
Kinder und des Kindergartens.

Die Kinder werden vormittags jeweils von einer staatlich anerkannten Erzieherin (Kindergartenleitung)
und einem Elternteil betreut. Der Elterndienst endet um 12:30 Uhr. Zur Zubereitung des Mittagessens
kommt täglich ab 11:30 Uhr eine Hilfskraft. Während des gemeinsamen Mittagessens der Kinder mit
unserer Hilfskraft ist eine halbstündige Mittagspause für die Erzieherin vorgesehen. Im Anschluss an
das Mittagessen wird ein Teil der Kinder von der Erzieherin für den Mittagsschlaf vorbereitet und
hingelegt. Die anderen Kinder ziehen sich mit der Hilfskraft in den Gruppenraum zu ruhiger
Mittagsaktivität zurück.

Eine Reinigungskraft säubert den Kindergarten täglich nach der Schließzeit.

5.       Gebäude und Außenflächen
Unser Kindergarten ist im gesamten Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses untergebracht.

Die Innenräume sind sehr hell und freundlich gestaltet.

Folgende Räumlichkeiten stehen dem Kindergarten zur Verfügung:

     •   Ein zweigeteilten Eingangsbereich

     •   Ein großer Gruppenraum

     •   Ein Sinnesraum

     •   Ein „Montessori-Raum“ (wird auch als Schlafraum zur Mittagszeit genutzt)

     •   Ein Vorschulraum

     •   Eine große Küche

     •   Ein Wickelraum

     •   Zwei WC’s mit separatem Wickeltisch

     •   Eine Bastel- und Materialraum

     •   Eine Abstellkammer

     •   Ein abgezäunter Außenbereich mit Sandkasten, Klettergerüst, Holzspielhaus der eine
         weitläufige Freispielfläche und einen Spielgeräteschuppen beinhaltet

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6.       Regelungen

6.1.         Anmeldeverfahren

In unserer Kindertageseinrichtung können wir nur Kinder aus dem direktem Einzugsgebiet von Bad
Reichenhall aufnehmen. Interessierte Familien vereinbaren mit einem unserer Vorstandsmitglieder
und unserer Erzieherin einen Schnuppertermin. Hier werden alle relevanten Informationen
ausgetauscht und es findet ein gemeinsames Kennenlernen in unserer Kindergartenatmospäre statt.

Die Aufnahme in die Einrichtung setzt die schriftliche Anmeldung durch die Erziehungsberechtigen in
der Kindertageseinrichtung voraus. Hierzu sind die Anmeldeformulare der Einrichtung vollständig
auszufüllen. Die Anmeldung ist während des ganzen Jahres möglich. Über die Aufnahme der
angemeldeten Kinder entscheidet zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Erzieherin im Einvernehmen mit
dem Vorstand. Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend
Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach sozialen und pädagogischen Belangen getroffen.

Bei der Aufnahme des Kindes wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Dabei soll das gelbe
Vorsorgeheft über die durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen vorgelegt werden.

6.2.         Öffnungs- und Schließzeiten, Urlaub

Öffnungszeit: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Bringzeit:                            07:30 Uhr bis 08:30 Uhr

Abholzeit:                            ab 12:30 Uhr je nach gewünschter Buchungszeit

Die Eltern können eine Betreuung zwischen 4 und 8 Stunden täglich buchen.

Die Kernzeit beträgt 4 Stunden und liegt zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr.

Die Einrichtung ist im August für 3 Wochen und in den Weihnachtsferien für 2 Wochen geschlossen.

Sollten weitere/andere Schließzeiten anfallen, werden diese den Eltern schnellst möglich mitgeteilt.

6.3.         Buchungszeiten, Monatsbeitrag und sonstige Auslagen

Folgende Buchungszeiten sind möglich (Montag bis Freitag, Beiträge pro Monat):

     •   4 bis 5 Stunden:                 88,- €

     •   bis 6 Stunden:                   96,- €

     •   bis 7 Stunden:                 106,- €

     •   bis 8 Stunden:                 118,- €

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Hinzu kommen monatlich folgende Auslagen:

    •   Brotzeitgeld                         20 €    (1 € pro Tag)

    •   Essensgeld                           30 €    (1,50 € pro Tag)

    •   Getränkegeld                           2€

    •   Bastel- und Spielgeld                  3€

    •   Zusätzliches Bildungsangebot         30 €    (optional, für Yoga o.ä.)

6.4.     Essens- und Getränkeangebote

Die Kinder nehmen selbst keine Verpflegung mit, damit allen Kindern ein gleiches Angebot an
Nahrungsmitteln zur Verfügung steht.

In der Regel findet zwischen 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr die gemeinsame Brotzeit statt. Die Brotzeit
besteht aus Vollkornbrot, Käse, Butter, Frischkäse, Obst und Gemüse aus biologischem Anbau sowie
wahlweise Apfelschorle, Tee oder Wasser.

Das Mittagessen wird von unserer Hilfskraft selbst gekocht und besteht ebenfalls vorwiegend aus
Zutaten biologischer Herkunft. Wir achten hierbei sehr auf eine ausgewogene, fleischfreie und
vollwertige Kost für unsere Kinder.

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II.       Pädagogische Konzeption

1.        Pädagogische Grundhaltungen

1.1.       Unser Bild vom Kind und der Familie

Da wir als Träger ein Verein sind, der sich Eltern- und Kind Initiative nennt, kann man daraus schon den
Geist unserer Einrichtung erkennen. Aus der Idee von Fr. Barbara Stamm, eine Alternative zum
Kindergarten zu schaffen, bei der Eltern unter pädagogischer Anleitung in den Kindergartenalltag
eingebunden sind, entwickelte sich unsere „Netz für Kinder“ Gruppe.

Es sollte eine Erweiterung der Familie sein, aber schon als Kindergarten strukturiert. Daher war es von
Anfang an ein fester Bestandteil, dass die Eltern mitarbeiten, auch im normalen Gruppenablauf, d.h.
die Eltern übernehmen den Part der Kinderpflegerin und arbeiten mit der Erzieherin Hand in Hand. Sie
übernehmen kleinere Tätigkeiten wie z.B. ein Buch vorlesen, Bastelarbeiten, etc. Aus dieser
Konstellation heraus, ergibt sich eine sehr private Atmosphäre, die vor allem den Loslösungsprozess
der Kinder von den Eltern, als auch umgekehrt, auf äußerst einfühlsame Weise gestaltet.

Die Eltern arbeiten unter der pädagogischen Anleitung der Erzieherin und werden in Entscheidungen
und Handlungsabläufe mit eingebunden. Dies ermöglicht den Eltern eine intensive Zusammenarbeit
mit der Erzieherin, sie können sich jederzeit Rat holen und die Entwicklung und das Verhalten des
Kindes in der Gruppe direkt miterleben.

Andererseits sind alle Eltern auch Mitglieder im Verein und dadurch gefordert, sich aktiv in den Ablauf
einzubringen. Regelmäßige Elternabende bieten Eltern und Erziehern die Möglichkeit, Aktivitäten
vorzuschlagen und zu planen, die dann abgestimmt und besprochen werden. Unser Anliegen ist es,
dass die Kinder und auch die Eltern sich wohlfühlen und eine Atmosphäre des Vertrauens herrscht.

Eine Besonderheit unserer Organisation ist die Gruppengröße, die gewährleistet, dass jedes Kind die
Aufmerksamkeit erhält, die es benötigt. Jedes Kind kann dadurch individuell betreut werden. Generell
werden bei uns Kinder aller Glaubensrichtungen betreut.

1.2.       Unser pädagogischer Ansatz

Unsere Gruppe zeichnet sich durch die Vorgaben des Programms „Netz für Kinder“ aus:

      •   Altersmischung: 1/3 der Gruppe muss unter drei Jahren alt sein

      •   Gruppengröße zwischen 12 und 15 Kindern

Dadurch werden die jüngeren Kinder sofort in die Gruppe integriert. Sie lernen von den größeren
Kindern und umgekehrt lernen die größeren Kinder Rücksichtnahme. Unsere Kinder zeichnet ein
hohes Maß an sozialer Kompetenz aus. Die kleine Gruppengröße bietet den Kindern einen sicheren
Rahmen für ihre Entwicklung, verstärkt auch durch die pädagogische Kompetenz unserer Erzieherin.

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1.3.      Rolle und Selbstverständnis der Pädagogin

Theoretische und praktische Grundlage der Arbeit unserer Erzieherin ist die Pädagogik von Maria
Montessori.

Montessori sagt:

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                     „Die Hände sind das Werkzeug menschlicher Intelligenz!“

                        „Indem man dem Kind dient, dient man dem Leben!“

                                      (Maria Montessori 1870-1952)

Die vorbereitete Umgebung bietet den Kindern Arbeits- und Spielmaterial, das sich immer am gleichen
Ort befindet und für die Kinder jederzeit frei zugänglich ist.

Die Kinder können selbst entscheiden was, womit und ob sie alleine oder in Gruppen spielen wollen.

Die Einführung der Materialien findet unter Anleitung der Erzieherin statt. Wichtig ist, dass die Kinder
Spaß am Lernen und am Umgang mit Neuem haben. Die Polarisation der Aufmerksamkeit soll das
Kind selbst bestimmen und sich freiwillig mit dem Thema auseinandersetzen. Die Zeit für
Wiederholungen wird dem Kind gegeben. Dadurch entwickelt es Selbstvertrauen.

Die Freiheit des selbständigen Arbeitens gibt dem Kind die Möglichkeit seine Grenzen zu entdecken.

Das Kind kann sich ohne Kontrolle ausprobieren und schult so seine Selbstwahrnehmung. Durch
intensive Beobachtung ist es dem pädagogischen Personal möglich, die Bedürfnisse der Kinder zu
erkennen und darauf einzugehen.

Unsere Arbeit orientiert sich in erster Linie am kindlichen Alltag. Durch die Elternarbeit besteht ein
intensiver Kontakt zwischen Eltern, Kindern und Erzieherin.

Wir sehen uns als familienbegleitende Einrichtung und gestalten unsere pädagogische Arbeit für die
Eltern so transparent wie möglich. Wir bemühen uns jedem Kind, je nach seinem persönlichen
Entwicklungsstand, ein vielfältiges Lernen zu ermöglichen.

1.4.      Inklusion in der Einrichtung, interkulturelle Erziehung, Integration

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen überall dabei sein dürfen und teilhaben können. Niemand wird
ausgegrenzt, weil er oder sie anders ist, zum Beispiel eine Behinderung, einen anderen Glauben oder
eine andere Muttersprache hat. Unsere Einrichtung entspricht diesem Grundsatz und ist – wie bereits
unter Punkt 1.1 angeführt – sind wir offen für alle und in unserer Handhabe so flexibel, dass ein
offenherziges Miteinander seit Bestehen des Kinderladens gelingen kann.

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1.5.      Geschlechtersensible Erziehung

Hauptaugenmerk in dieser Thematik ist in unserer Einrichtung, dass Mädchen wie auch Buben zu
allen Bildungsbereichen gleichermaßen Zugang geschaffen wird. Für alle Mädchen und Buben gilt, sie
sollen unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht ihre Fähigkeiten und Interessen entwickeln
können. Rollenstereotype müssen erkannt und in pädagogischen Handlungen vermieden werden.
Mädchen wie Buben werden auch in untypischen Verhaltensweisen akzeptiert und gefördert. Es geht
nicht darum, aus Mädchen „halbe Jungen“ und aus Jungen „halbe Mädchen“ zu machen. Es geht
vielmehr darum, einengende Klischees zu erkennen, ihnen gegenzusteuern, die Kinder in ihrem
gesamten Spektrum wahrzunehmen und in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu fördern. Mädchen und
Jungen werden somit ermutigt und unterstützt, auch Seiten zu zeigen, die den traditionellen
Vorstellungen von „typisch Mädchen“ bzw. „typisch Junge“ nicht entsprechen. Durch die Förderung
aller in den Kindern grundgelegten Fähigkeiten und Interessen erfüllt unser Kindergarten seine
Aufgabe, die Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung umfassend zu unterstützen.

(vgl. Geschlechtersensible Kindergartenpädagogik, Leitfaden für die praktische Arbeit, Innsbruck,
März 2011, Herausgeberin: Arbeitsmarktförderungs GmbH Tirol)

1.6.      Bedeutung von Spielen und Lernen:

Wir legen viel Wert darauf, dass die Spiel- und Arbeitsmaterialien den Kindern jederzeit zur freien
Verfügung stehen.

1.6.1.    Vorbereitete Umgebung

An Material steht den Kindern Folgendes zur Verfügung:

Montessori-Materialien:

   Mathematik:

    •    Rosa Turm
    •    Braune Treppe
    •    Geometrische Kommode
    •    Goldenes Perlenmaterial (für Vorschulkinder)

   Sprache:

    •    Sandpapierbuchstaben
    •    Bildkarten
    •    Brockhaus

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Allgemeine Spielmaterialien:

    •    Holzbausteine
    •    Puzzle
    •    Steckbausteine
    •    Legeplättchen
    •    Baufix
    •    Fingerpuppen
    •    Handpuppen
    •    Puppen/Puppenhaus
    •    Schleichtiere
    •    Brettspiele
    •    Bilderbücher/Sachbücher
    •    Kinderküche
    •    Mal- und Bastelmaterial (Papier, Kleister, Scheren, Buntstifte, Wachsmalkreiden, Knete usw.)
    •    Wasserfarben nach Anfrage

1.6.2.    Aufmerksamkeit und Wiederholung

Widmet ein Kind seine Aufmerksamkeit über einen längeren Zeitpunkt einer bestimmten Tätigkeit
(auch über Tage und Wochen hinweg), wird dieses akzeptiert und dem Kind der Raum und die Zeit für
seine Tätigkeit gegeben.

1.6.3.    Selbständiges Arbeiten

Die Kinder werden dazu angehalten, für sich selbst verantwortlich zu sein. Dies geschieht durch
positive Verstärkung der Erzieherin und der Eltern. So haben z.B. alle gemeinsam dafür zu sorgen,
dass der Gruppenraum aufgeräumt wird oder der Tisch für die gemeinsame Brotzeit gedeckt ist.

1.6.4.    Selbstwahrnehmung

Jedem Kind wird die Zeit eingeräumt die es braucht, um gewisse Dinge zu erlernen. So kann z.B.
jedes Kind beim Anziehen erkennen, was es schon alleine kann (Schuhe, Schneeanzug, Mütze usw.)

1.6.5.    Beobachtung

Der Punkt Beobachtung setzt für uns einen großen Schwerpunkt. Wir bemühen uns die Bedürfnisse,
Wünsche und Interessen der Kinder aufzunehmen.

In Beobachtungsbögen wird besonders festgehalten:

    •    Beziehungsfähigkeit, Sprachentwicklung
    •    Feinmotorik, Grobmotorik
    •    Spielverhalten, Eigeninitiative sowie Wünsche und Bedürfnisse

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2.       Ziele bei der Weiterentwicklung der Basiskompetenzen von Kindern
         und ihre methodische Umsetzung

2.1.      Personale Kompetenzen

2.1.1.    Selbstwahrnehmung

Das Kind lernt seine Emotionen, Fähigkeiten und Fertigkeiten als auch seine Schwächen kennen. Es
wird als eigenständige Persönlichkeit angenommen und bestärkt. Es lebt seine Gefühle aus und
sammelt Erfahrungen.

2.1.2.    Motivationale Kompetenz

Mit positiver Verstärkung wie Lob und Anerkennung wird das Kind motiviert Neues zu lernen und
auszuprobieren.

2.1.3.    Kognitive Kompetenz

Das Kind denkt eigenständig und nimmt mit allen Sinnen differenziert wahr. Es hat ein geschultes
Gedächtnis, ist phantasievoll, kreativ und fähig Probleme selbständig zu lösen. Wir setzen beim
Wissensstand und den Interessen des Kindes an und bieten dazu gezielte Beschäftigung.

2.1.4.    Physische Kompetenz

Das Kind lebt seinen Bewegungsdrang aus, beherrscht seinen Körper und entwickelt Geschicklichkeit.
Das Kind erfasst und erlebt Handlungsabläufe, Tätigkeiten und Vorgänge in verschiedenen Bereichen
des täglichen Lebens.

2.2.      Kompetenzen zum Handeln im sozialen Kontext

2.2.1.    Soziale Kompetenzen

Das Kind integriert sich in die Gemeinschaft des Kindergartens. Wir unterstützen es dabei, in dem wir
uns ihm gegenüber offen und wertschätzend verhalten. Mit Liebe, Zuwendung und Geborgenheit
begleiten wir das Kind auf seinem Weg.

2.2.2.    Werte- und Orientierungskompetenz

Jedes Kind wird als einzigartiges Individuum gesehen und anerkannt. Durch die Vermittlung von
ethischen und moralischen Werten lernt das Kind, welche Bedeutung diese für das eigene Verhalten
haben und das Zusammenleben mit anderen hat.

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2.2.3.      Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme

Das Kind trägt die Verantwortung für sich, andere und seine Umwelt. Wir schenken ihm Vertrauen,
geben Mut und stärken sein eigenständiges Handeln.

2.2.4.      Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe

Durch die Kommunikationsfähigkeit, die Grundvoraussetzung für menschliches Zusammenleben ist,
lernt das Kind seine Mitmenschen in ihrer Eigenart zu akzeptieren und zu respektieren. Es erlebt
täglich, dass gegenseitige Verständigung untereinander unerlässlich ist. Das Zusammenleben
erfordert gewisse „Spielregeln“. Das Kind soll lernen, Konflikte gewaltfrei auszutragen. Es ist in der
Lage, seine eigene Position darzustellen und nach außen zu vertreten. Andere Meinungen werden
akzeptiert und Kompromisse ausgehandelt.

2.3.        Lernmethodische Kompetenz

Lernern, wie man lernt

Durch kompetentes Handeln vermitteln wir Wissen und geben dem Kind Anregungen und
Anleitungen. Als Hilfestellung bieten wir ihm themenbezogene Materialien an. Mit gezielten
Angeboten und der Möglichkeit zur Selbsterfahrung lernt das Kind wie man lernt und sammelt
Erfolgserlebnisse. Wir erkennen die Bedürfnisse des Kindes durch intensive Beobachtung. Dies ist die
Grundlage für eine individuelle Förderung.

2.4.        Kompetenter Umgang mit Veränderungen und Belastungen

Resilienz

Der Übergang von der Familie in die Kindertagesbetreuung stellt in den meisten Fällen den ersten
Übergang des Kindes aus der Familie überhaupt dar.

Durch klare Strukturen, Halt und Sicherheit schaffen wir eine Atmosphäre, in der das Kind lernt,
Veränderungen und Belastungen positiv zu bewältigen. Der Übergang von der Familie in den
Kindergarten ist dann geglückt, wenn zur Erzieherin eine vertrauensvolle, stabile Beziehung ent- und
in weiterer Folge besteht.

Die Art und Weise, wie dieser - in der Regel erste - Übergang erlebt wird, bilden die Basis für weitere
Übergänge. Resiliente Kinder bewahren sich ein gesundes Bedürfnis nach Zuneigung, Bestätigung
und positiven Gefühlen und verstehen es, dieses Bedürfnis zu befriedigen (vgl. Doubek 2003, S. 70,
aus http://www.kindergartenpaedagogik.de/1123.html).

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3.       Bildungs- und Erziehungsziele für Kinder und ihre methodische
         Umsetzung

3.1.      Wertorientierung

Auf Höflichkeit und gute Umgangsformen wird großen Wert gelegt. Das Grüßen am Morgen und das
Verabschieden gehört zum Tagesablauf. Die Kinder werden dazu angehalten, sich gegenseitig zu
unterstützen und hilfsbereit zu sein. Bitte und Danke soll selbstverständlich sein.

3.2.      Sprachliche Bildung und Förderung

Die Sprache ermöglicht dem Kind in Kontakt mit seiner Umwelt zu treten. Sie wird nicht als isoliertes
Medium angesehen, sondern mit allen Sinnen in Verbindung gebracht. Kinder mit Sprachförderbedarf
werden durch unsere pädagogische Arbeit unterstützt.

Methodische Umsetzung:

     •   Entwicklung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit z.B. bei Bildbetrachtungen, Bilderbüchern,
         Nacherzählen von Geschichten, Rollenspiele, Gesprächsrunden

     •   Förderung der phonologischen Bewusstheit um den Schriftspracherwerb zu unterstützen
         durch das „Würzburger Programm“

     •   Kinder- und Abzählreime, Fingerspiele und Gedichte, um die Freude an der Sprache zu
         wecken

     •   Ausleihen von Bilderbüchern über das Wochenende

3.3.      Mathematische Bildung

Das Kind soll lernen, Zahlen, Mengen und geometrische Formen zu erkennen und sein räumliches
Vorstellungsvermögen zu entwickeln.

Methodische Umsetzung:

     •   geometrische Kommode

     •   Spindelkasten

     •   Perlenmaterial

     •   Abzählen der Kinder im Stuhlkreis

     •   Mengen zuordnen

     •   Würfelspiele

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3.4.       Naturwissenschaftliche und technische Bildung

Das Kind soll Spaß am experimentieren finden. Physikalische Zusammenhänge sollen erkannt
werden.

Methodische Umsetzung :

    •     Experimente, z.B. das Schmelzen von Schnee und Eis, welche Konsistenz hat Wasser

    •     Projekte, z.B. vom Samen zur Pflanze

    •     Umgang mit technischen Geräten, z.B. CD-Player, Telefon, Staubsauger, Handrührgerät etc.

3.5.       Umweltbildung

Das Kind soll erfassen, wie wichtig es ist die Umwelt zu schützen. Deshalb ist es uns wichtig, das
Interesse an der Umwelt zu wecken. Die Beziehung zu Pflanzen und Tieren soll aufgebaut werden.
Das Kind soll Veränderungen der Umwelt im Jahresablauf erkennen. Ein Verständnis für andere
Kulturen soll aufgebaut werden.

Methodische Umsetzung:

    •     Beobachtungssparziergänge im Wald und der Kleingartenanlage um die jahreszeitlichen
          Veränderungen zu erkennen.

    •     Anpflanzen von Gemüse und Pflanzenpflege

    •     Bildbetrachtungen und Bücher über fremde Kulturen

    •     Besuche im Zoo und auf dem Bauernhof

    •     Erziehung zum Umweltschutz,
          z.B. Trennen von Müll (Papier, Glas, Plastik, Kompost, Restmüll)

3.6.       Medienbildung und Erziehung

Durch ein altersgerechtes Medienangebot soll das Kind im Lernen unterstützt werden.

Methodische Umsetzung:

    •     Bücherschrank mit Bilderbüchern

    •     Bücherschrank mit Sachbüchern und Lexika

    •     Globus

    •     CD-Player

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3.7.      Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung

Das Kind soll schöpferisch und kreativ tätig sein, um seine Persönlichkeit ganzheitlich entfalten zu
können. Phantasie, Spieltrieb und Ideenreichtum werden unterstützt.

Methodische Umsetzung:

    •   Bedürfnisse, Wünsche und eigene Ideen werden im Tagesablauf mit aufgenommen

    •   „zweckfreies“ Basteln und Gestalten mit verschiedenen Materialien

    •   Besuch von Konzerten, Theater und Ballett

3.8.      Musikalische Bildung und Erziehung

Die Freude am gemeinsamen Singen und Musizieren wird beim Kind geweckt. Takt- und
Rhythmusgefühl werden geschult.

Methodische Umsetzung:

    •   tägliches gemeinsames Singen im Stuhlkreis

    •   wöchentlich stattfindende musikalische Früherziehung

    •   Einsatz von Orff-Instrumenten

    •   Tanzen

    •   Kreis- und Singspiele

    •   Musikprojekte

    •   Konzertbesuche im Salzburger Mozarteum

3.9.      Bewegungserziehung

Mit gezielten Angeboten, die nicht leistungsorientiert sind, werden Kompetenzen wie Fein- und
Grobmotorik geschult. Durch die eigene Körperwahrnehmung gewinnt das Kind an Selbstvertrauen.

Methodische Umsetzung :

    •   nach Absprache können die Kinder zum Toben und Klettern jederzeit in den großen Garten

    •   regelmäßige Spaziergänge durch die direkt benachbarte Kleingartenanlage und in die Nonner
        Au (Wassertretbecken, Weidentippi, Kletterbaum)

    •   Kinderyoga (2 mal monatlich)

        Die positive Wirkung von Yoga entfaltet sich am Besten, wenn regelmäßig geübt wird. Bei den
        Kindern reicht schon eine halbe Stunde wöchentlich, um die Freude an der Bewegung, die
        körperliche Kraft und die Fähigkeit zur Entspannung zu fördern.

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3.10.    Gesundheitserziehung:

Gesundheitliche Bildung und Erziehung lassen sich nicht auf bestimmte Aktivitäten beschränken,
sondern sollten ein Teil des Alltags in der Kindertageseinrichtung sein. Sie umfassen die Bereiche der
Ernährung, der Bewegung, des psychischen Befindens, der Unfallvorbeugung und
Sicherheitserziehung, der Hygiene, der Verhütung von Krankheiten und Suchtprävention.

Ein natürlicher Zugang zu einer gesunden Lebensführung wird beispielsweise geschaffen, indem wir
unseren Kindern den Wert einer gesunden Ernährung vermitteln und frische Luft ganz
selbstverständlich bei jedem Wetter tanken.

Methodische Umsetzung (auszugsweise):

    •   Zähneputzen nach dem Essen

    •   Bewegung an der frischen Luft

    •   Beim Husten wird die Hand vorgehalten

    •   Körperpflege wie Händewaschen

    •   Demonstrationen beim Kochen: „Das ist heiß, spitz, scharf, usw.“

    •   Unterstützung bei der eigeninitiativen Abgabe der Windel

    •   Ernährung: siehe unter Punkt „IV. Bildung und Erziehung/Nr. 3“

    •   Erste Hilfe Schulung für Erzieher und interessierte Eltern durch das professionelle Team
        „Notfalltraining Südostbayern“ mit Dummy-Puppen

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3.11.    Körperpflege und ”Sauber Werden”

Durch Körperpflege baut das Kind eine natürliche Beziehung zum eigenen Körper auf.

Unsere Kinder lernen sich selbst zu pflegen, indem wir grundlegende Körperhygiene wie
gemeinsames Händewaschen nach dem Spielplatzbesuch und Zähneputzen nach dem Mittagessen
selbstverständlich in den Alltag integrieren und so zur Gewohnheit machen.

In der Phase des Trockenwerdens zeigt das Kind durch Eigeninitiative an, wann es bereit ist, trocken
und sauber zu werden. Diese Eigeninitiative signalisiert, dass das Kind den Urin- und Stuhldrang
bewusst wahrnimmt, diesen nun auch kontrollieren kann. Dieser Zeitpunkt lässt sich nicht von Außen
beschleunigen sondern wird durch die individuelle Reifung des Kindes bestimmt. Kinder, die bei dem
Weg in ein windelfreies Leben nicht gedrängt werden, haben erfahrungsgemäß mit weniger
Unglücken und Rückfällen zu kämpfen. Unsere Betreuer geben deshalb jedem Kind seine Zeit, die es
benötigt, erkennen Signale des Kindes und unterstützen es gemeinsam mit den Eltern in seinem
Bestreben, ohne Druck auszuüben.

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4.       Weitere Methoden der pädagogischen Arbeit:

4.1.      Tagesgestaltung und Struktur:

     •   07:30 Uhr bis 08:30 Uhr Bringzeit

         Diese Zeit ist eine Freispielzeit, in der die Kinder selbst entscheiden können womit und wie lange
         sie sich mit etwas beschäftigen wollen. In dieser Zeit haben die Kinder auch die Möglichkeit zu
         entscheiden, ob sie bei der Zubereitung der Brotzeit helfen möchten oder lieber im Garten
         spielen wollen. Letzteres nach bestimmten Regeln. In der Freispielzeit werden von der
         Erzieherin als auch von den Diensteltern Angebote für die Kinder gemacht (zum Beispiel
         vorlesen, basteln, kneten, Tischspiele usw.).

     •   09:00 Uhr gemeinsames Aufräumen, anschließend Stuhlkreis

     •   09:30 bis 10:00 Uhr Brotzeit (mit Tischspruch beginnend), anschließendes Zähneputzen und
         ggf. Wickeln

     •   10:00 Uhr bis 11:00 Uhr Es werden Gesellschaftsspiele gespielt, gemeinsam gemalt oder
         gebastelt. Je nach Wochentag finden zu dieser Zeit auch die musikalische Früherziehung, das
         Kinder-Yoga und die Vorschule statt.

     •   11:00 Uhr bis 12:30 Uhr: Es wird im Garten gespielt oder es werden Spaziergänge im Wald
         oder in der Kleingartenanlage gemacht. Unsere Erzieherin legt großen Wert, auch bei
         Regenwetter die Natur zu erkunden.

     •   Ab 12:30 Uhr Abholzeit

     •   12:30 bis 13.00 Uhr Mittagessen

     •   ab 13:00 Uhr Schlafenszeit bzw. für Kinder, welchen keinen Mittagsschlaf machen, ruhige
         Mittagsaktivität.

     •   Bis 15:30 Uhr je nach Wetter wird drinnen und/oder im Garten gespielt.

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4.2.        Raumkonzept

Die Räume des Kinderladens sind offen und freundlich gestaltet. Es gibt einen großen Gruppenraum
zum Spielen und Toben, einen Yoga/Montessori-Raum, einen Vorschulraum, einen Sinnesraum zum
Entspannen, eine große Küche sowie einen Wickelraum und zwei WC’s.

Der Yoga/Montessori-Raum wird während der Mittagsruhe zu einem gemütlichen Schlafraum
umfunktioniert, ebenfalls findet hier einmal wöchentlich die musikalische Früherziehung statt.

Der Eingangsbereich ist aufgeteilt in zwei separate Räume, wobei einer die Garderobe für die Kinder
darstellt und der andere Raum als Begegnungsort für die Eltern und Erzieherinnen beim Bringen und
Abholen der Kinder dient.

Ferner gibt es eine kleine Abstellkammer welche neben der Lagerung alltäglicher Behelfsmittel auch
als Trockenraum für nasse Kleidung dient. In einem großen Außenbereich stehen ein Sandkasten, ein
Klettergerüst mit Rutsche, ein Holzspielhaus und eine weitläufige Freispielfläche zur Verfügung. In
einem Gartenhäuschen werden vielerlei verschiedene „Draußen-Spielzeuge“ sowie Fahrgeräte
gelagert.

4.3.        Mahlzeiten

Auf der Gestaltung der Mahlzeiten liegt ein spezieller Schwerpunkt, da sich die Vermittlung
verschiedener Grundwerte in diesem Angebot widerspiegelt. Eine Mahlzeit soll für die Kinder nicht nur
bedeuten, satt zu werden, sondern stellt auch eine sinnliche Erfahrung dar. Sehen, riechen,
schmecken, fühlen, ja in unserer Einrichtung sogar hören, zumal die Speisen selbst in unseren
Räumen zubereitet werden und Geräusche und Gerüche aus der Küche die Kinder immer wieder zum
mithelfen animieren.

Ebenso soll an dem gemeinschaftlichen Essen in unserer Einrichtung, sowohl die Kommunikation
untereinander vermittelt, als auch die Lust am Essen geweckt werden. Dazu gehört auch die
Möglichkeit für die Kinder, bei der Speisenzubereitung mitzuhelfen und beispielswiese gemeinsam
den Tisch zu decken. Großer Wert wird auf die Auswahl der Zutaten gelegt – so kommen in unserer
Einrichtung beinahe ausschließlich Lebensmittel aus kontrolliert ökologischem Anbau auf den Tisch,
welche regional und saisonal abgestimmt sind.

Wir legen großen Wert darauf, ausschließlich vegetarische Gerichte zu kochen und nach Möglichkeit
Zucker und stark gesüßte Lebensmittel komplett zu vermeiden. Süßigkeiten sind bei uns jedoch nicht
vollständig aus dem Speiseplan verbannt, sondern sind als Genussmittel und als solche besonderen
Gelegenheiten vorbehalten. Ein verzierter Kuchen, wenn ein Kind Geburtstag hat, ist ebenso in
Ordnung wie ein kleiner Schokohase im Osternest oder Plätzchen bei der Weihnachtsfeier.

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